ruhig aussprechen — nicht in der schönen Disposition zu Tage gedracht ist, wie wir es gerne gesehen hätten, doch so wertvoll und von so großer fachlicher Dedeutung U. dag es volle Auf. klärung über alle wesentliche Wanze geben wird. Likörfabrikant Ertheikler WMruder Gur Geschästs ordnung): Meine Deren daran daß von unserer Sete jetzt nicht niehr auf die Wusfüdenngen der Deren von der Jentrale erwidert werd dorf naturlich nicht der Schluß gezogen werden, Ader es wäre doch
ein Verbdeechen an den Nerren, die die Verhandlung zu leiten
haben. wenn wir idee Jeit noch mehr in Anspruch nehmen würden. Da Ggenteil, wir können sagen, wenn die Auf merkfamkeit und das Juteresse welches die Herren von der
Neichsregiernng uns geschenkt haben, einen Rückschluß auf den Ferzgang geden, könnte und müßte daraus gefolgert
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8 ; werden, daß unser Pessimismus unberechtigt sst. Allerbings muß diese Voraussetzung auch eintreten; denn aut ben schönen Worten, die ung die Direktoren der Jentrale gegeben haben, schöpfen wir zunächst noch keine Hoffnung.
Außerdem aber glaube ich im Namen aller Herren zu sprechen, wenn ich ganz besonders dem Herrn Vorsitzenden ür die Unparteilichleit, für die Liebenswürdigkeit und für die Geduld, mit der er die Verhandlungen geleitet hat, unseren besten Dank ausspreche. (Lebhafter Beifall.)
Vorsitzender: Gestatten Sie mir, meine Herren, noch zum Schluß zunächst auf meinen treuen Mitarbeiter Herrn Regierungsrat Albert den Dank auszudehnen, den Sie mir fälschlicherweise entgegen gebracht haben, dann aber auch noch⸗ mals im Namen meines Herrn Chefs Ihnen herzlich zu danken, daß Sie nicht bloß gekommen sind, sondern daß Sie
in verhältnismäßig großer Zahl solange noch zusammen ehalten unh durch Ihre Aussprache soviel bazu bei etragen aben, bie Klärung herbeizuführen, an der uns allen ge⸗ egen war.
Ich schließe damit die Verhanblung.
Die Anlagen zu den stenographischen Berichten über die Verhandlungen der Kartellenguẽte werden in der nächsten Woche in besonderen Beilagen zum „Reichs- und Staats— anzeiger“ veröffentlicht werden.
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Berlin, Montag, den 26.
Inhalt des amtlichen Teiles: DOꝛdensverleihungen 3c.
. Dentsches Reich. Ernennungen re.
Nitteilung, betreffend eine Ermächtigung zur Vornahme von r g
SFetannimachung, betreffend Krankenkassen.
Sekanntmachung, betressend Erweiterung des Fernsprechverkehrs. Mitteilung, betreffend die nächste Seesteuermanngprüfung in
Hamburg. . stönigreich Preußen.
H
Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhoöhungen und ponstige Personalveranderungen.
zit Hen gf Petreffend die jährliche Reformationsfeier in der evangel en Kirche der Provinz Hannover. g; über das Inkrafttreten des Kirchengesetzes, be⸗ rreffend die jährliche Reformationsfeier in der evangelisch⸗ lutherischen gi der Provinz Hannover.
Mlerhöchster Erlaß, betreffend die Verleihung des Enteignungs⸗ säwÜbechtg an die Stadt Düsseldorf.
ansage.
eine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: lanitän zur See 9. D. Wittmer, Vorstand der eichmarinesammlung am Museum * Meereskunde an der Universitt in Berlin, den Roten Ablerorden dritter Klaffe dem itgliede des , nn, der Provinz Schleswig⸗Holstein, Geheimen Medizinalrat Dr. Jessen zu Hornheim bei Kiel den Roten Adlerorden dritter Klasse,
dem katholischen Pfarrer Ferdinand Drees zu Vinse⸗ bek im Kreise Höxter, dem Kustos Dr. phil. Pau Dinse ind dem Kustos Walter Stahlberg, beide am Institut fuͤr Meereskunde an der Universität in Berlin, den Roten Adler⸗ rden vierter Klasse,
dem Oberarzt Dr. Karl Boehncke beim Sanitätsamt des II. Armeekorps, dem Eisenbahnassistenten a. D. dean n zu Halle a. S. und dem Bahnmeister a. D. Emi Völdike zu Steglitz im Kreise Teltow, bisher in Landsberg 1. W., den Königlichen Kronenorden vierter Klasse,
dem bisherigen Bürgermeister, Landwirt Just us Mogge Uu Schachten im Kreise Hofgeismar, dem Präparator und Haug⸗ derwalter am Institut und Museum für Meereskunde an der Universität in Berlin Hermann Achses, den pensionierten kisenbahnzugführern Karl Just zu Leipzig⸗Volkmarsdorf, n, Mönnigheim zu Friedenau im Kreise Teltow, ar! Willigmann zu Charlottenburg, den pensionierten * Ernst Ackermann zu Kottbus d Emil Przyborowski zu Berlin, dem pensionierten kisenbahnstellwerksweichensteller Friedrich Otto zu Dessau, dem pensionierten Eisenbahnwagenwärter Hermann Kemnitz R Charlottenburg, dem bisherigen Eisenbahnschrankenwärter Heorg Paulo zu Schleife im Kreise Rothenburg O.⸗L., dem äsherigen Kanzleigehilfen Julius Wroblewski zu Berent, hther in Karthaus, dem Hofverwasler Andreas rüning 6 Borne im Kreise Kalbe, dem Wirtschaftsmeier Wilhelm srätsch, dem Pferdernecht Wilhelm Schubert, dem Jutsnachtwaͤchter Au gu st Runge, sämtlich zu Ernsthof m Kreise Oberbarnim, dem Schafmeister August Dann e j Klosterdorf in demselben Kreise, dem Schloßwächter 1
erdinand Leberecht, dem Gartenarbeiter Wilhelm irlem, dem landwirtschaftlichen Arbeiter Friedrich öscher, samtlich zu Pröhel im Kreise Oberbarnim, dem ndwirtschaftlichen Arbeiter August Driefe ner und dem tsnachtwächter Albert Weilandt, beide zu Prädikow in selben Kreise, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
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Deuntsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:
Allerhöchstihren bisherigen au erordentlichen Gesandten nd bevollmächtigten Minister am öniglich griechlschen Hofe gin en von Ratibor und Corvey behufs anderweiter licher Verwendung von diesem öhen abzuberufen.
Seine Majest at der Kalser haben Allergnadigst geruht: 9 die Marlneschlffbaumeister Reim erg und Pilatus zu arinebauräten für Schissbau und die Marinebauführer des Maschinenbaufaches Arnold nd Goßner zu n, , zu ernennen,
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anzeiger
2 taatsanzeiger.
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Jasertiousprela fur den naum einer pruchelle 20 3. Inserate nimmt an: die Königliche Expedition
den Neutschen Reichsanjeigers und Königlich Urenßischen Staatsanjeiger
Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 2.
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1904.
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dem Marinepfarrer Keß ler den pfarrer“ zu verleihen und J
den Marineoberlehrer, , n. Dr. dem Reichsdienst mit Ende März 1906 zu
Seine Majestät der Kaiser haben den Ober- und Geheimen Regierung Direktign der ZeLe und indirekten Steuern zum Kaiserlichen Direktor der Verkehrs steue zu ernennen und . 4 8 9 .
*
dem Regierungssekretär Franz Elsaß⸗Lothringen in Gnaden mit Penss
7 ast geruht: ztahl bei der traßburg i. Els. lsaß⸗Lothringen
n, Metz es Neichslandes
unter Ver⸗
die nachgesuchte Sutlassung aus dem
leihung des Charakters als Kaiserlichs zu erteilen. . . .
Dem Kanzlerdragtaman Drubba h Kaiserlichen Konsulat in Jerusalem ist auf Grund h des Gesetzes vom 4. Mai 1876 in Verbindung mit Gesetzeg vom 6. Februar 1875 die n,, erte orden, in Ver⸗ tretung des Konsuls bürgerlich gültige Mießungen von Reichsangehörigen und Schu e. n chl ' der unter deutschem Schutze lebenden Schwelzer, men und die
Geburten, Heiraten und Sterb
efälle von
Auf Grund des 8 75a des Kran 0 4ngsgesete in der ging des Gestzes vom 106.1. Jie che ge biait S hh) und des 2
(Geichsgesebklatt S. 233) ist folgenden Rrankenkaffen I) der Kranken- und Sterbekasse der Hamburger Schuh⸗ macher und sonstigen gewerblichen Arbeiser ( 5) in Hamburg, 2) der Kranken- und Sterbekasse für Bäcker und ver— wandte Berufsgenossen (C. 65) in Hamburg, 3) der Frauen⸗ und Mäͤdchen⸗Unterstützungskasse in Krank— heits⸗ und Sterbefällen (6. H in Altona, ) der Kranken⸗Unterstützungs: und Sterbekasse des Vereins der Privat Beamten (6. H.) in M.⸗Gladbach von neuem die Bescheinigung erteilt worben, daß sie, vor— behaltlich der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des 75 des Krankenversicherungogesetzes genügen. Berlin, den 23. März 1906. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Caspar.
Bekanntmachung, betreffend Erweiterung des Fernsprechverkehrs.
Der Fernsprechverkehr zwischen Berlin und
A. den belgischen Orten: Naninne, Waereghem,
B. den niederländischen Orten: Honselersdisk, de Lier,
G den bayerischen Orten: Mantel, Nordendorf,
den Orten des Reichstelegraphengebiets:
Blankenrath, Büchenbeuren, Dachwig, Eller Moseh, Flammers⸗ feld, Hamm (Sieg), Kirchberg (Hunsrück), Neuhaus am Renn⸗ weg ist eröffnet worden. Die Gebühr für ein gewöhnliches Gespräch bis zur Dauer von 3 Minuten beträgt:
1) im Verkehr mit den Orten unter A je 3 .
im Verkehr mit den Orten unter B je 2 M,
3) im Verkehr mit den Orten unter O je 1 ,
4) im Verkehr mit den unter D 3 Blankenrath und Büchenbeuren je 1 M 50 8.
5) im Verkehr mit den übrigen Orten unter D je 1 M
Berlin C., den 24 März 1906. ;
Kaiserliche Oberpostdirektion. Vorbeck.
Orten
Die auf den 14. Mai d. J. anberaumte Seesteuer⸗ mannsprüfung in Hamburg ist auf den A. desselben Monats verlegt worden.
Tönigrelch Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnadigst geruht⸗ den Geheimen expedierenden Sekretären und Kalkulgioren, echnungsräten Kurzinna und Rothe den Charakter ais Geheimer Rechnungstat sowie . dem Geheimen expedierenden Sekretär und Kalkulator Sand den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.
beurkunden.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Generaldirektor der Firma Gebrüder Stumm, Theodor Zilliken in Neunkirchen den Charakter als Kom⸗ merzienrat zu verleihen.
Kirchengesetz, betreffend die jährliche Reformationsfeier in der evangelisch⸗lutherischen Kirche der Provinz Hannover.
Vom 10. März 1906.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Preußen 2c.
verordnen mit Zustimmung der Landessynode der evangelisch⸗
lutherischen Kirche der Provinz Hannover als Kirchengesetz für
den Bereich der genannten Kirchs, was folgt:
8§51.
Die gemeinsame jährliche Feier des Reformationsfestes
oll in allen evangelisch⸗lutherischen Kirchengemeinden der
König von
rovinz Hannover am 31. Oktober, sofern herselbe auf einen Sonntag fällt, sonst an dem Sonntage stattfinden, welcher auf
den 31. Oktober folgt.
§5 2 Das Landeskonsistorium in Hannover wird mit der Aus⸗ führung dieses Gesetzes beauftragt. Die Bestimmung des Zeitpunkts für das Inkrafttreten dieses Gesetzes wird Königlicher Verordnung vorbehalten. Urkundlich unter . 8 , andigen Unterschxift beigedrucktem Königlichen Instegel. Gegeben Berlin im Schloß den 10 März 1906
I.. 8) Wilhelm.
Studt.
Verordnung
über das Inkrafttreten des Kirchengesetzes 80m 10. März 1906, betreffend die jährliche Re⸗ formationsfeier in der evangelisch - lutherischen
Kirche der Provinz Hann oder Vom 12. März 1906
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Preußen 2c. verordnen in Gemäßheit des 3 3 des Rirchengeseges 30m 10. März 1966, betreffend die jährliche Reformarionsferer n der evangelisch-lutherischen Kirche der Provinz Sannover Daß dieses Kirchengesetz mit dem 1. April 1906 in Rrart ritt Urkundlich unter Unserer Döchsteigenhandigen Unter chrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Tönig don
Gegeben Wilhelmshaven, den 13. Mär; 1806 I. 8.) Wilhelm. Studt. Auf den Bericht vom M Februar d. . vill ch der Stadt Du ssel derf das En teig nung zrech? zur Entziehung
und dauernden Beschrãnkung des für die Hoch wasserregulierzung auf dem linken Rheinufer erforderlichen Srundemgentumg der- leihen. Der eingereichte Plan wolgt zurück Wilhelmshaven den 12 März 1306. Wild eln d 79n Budde. An den Minister der offentlichen Ardennen
Der Königliche Hof legt denne Rr FDTe TRVonigtiche Roben die Herzogin Wildelm za Meck du rg Prinzessin von Preußen, die Trager ar ct bis einschließlich den J. April an. Berlin, den W. März 106 Der Oderzeremoniennteister Graf A. Eulendurg.
Bückeburg Heinrich Austermann un
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ and NMedizinalangelegenheiten.
Der bisherige Privatdozent in der utedizin ischen Fauth der Universität zu Königsberg i. Pr, Professor Dr Kang] Gerber ist zum außer ordenllichen Prosessor in Dec selhen Falultät und
der bisherige Direktor der höheren Mudchen schuik R r eisschu lin pee in Bochum ernannt worden.
Universität zu
Deu Privatdozenten in der philosophischen Farulkde de Bonn Dr. Walter t das .
beigelegt worden.
8Söb
Prosessor⸗