Ministerium für Landwirtschaft, Dem änen und Forsten.
Die neu zu begründende vollbeschästigte Forstkassen⸗ rendantenstelle zu Königsderg i. Pr. gelangt voraus⸗ sichtlich zum J. Juni 1206 zur Besebung.
Ministerium für LFLandel und Gewerbe. J
Der Revierbeamte des Bergreviers West⸗Waldenburg, Bergmeister Jordan zu Waldenburg, ist unter Uebertragung des Bergrediers Süd Beuthen nach Beuthen versetzt und
der Berginspektor Moeser von der Königsgrube O⸗-S. unter Beilegung des Titels Bergmeister zum Bergrevierbeamten für das Bergrevier West⸗Waldenburg ernannt worden. Vom 1. April d. J. ab sind ernannt worden:
dei dem Berggewerbegericht zu Beuthen Q⸗S. der Berg⸗ meister Jordan, zur Zeit zu Waldenburg i. Schl., I. Vor⸗ sitzenden unter gleichzeitiger Betrauung mit dem gorsitz der Kammer Süd-Beuthen und mit der Stellvertretung im Vorsitz der Kammer Ost-⸗Beuthen dieses Gerichts, .
bei dem Berggewerbegericht zu Waldenburg i. Schl. der Bergmeister Moeser, zur Zeit zu Königshütte O.⸗S., zum ersten Stellvertreter des Vorsitzenden unter gleich eit ger Be⸗ trauung mit der Stellvertretung im Vorsitz der Kammer Waldenburg dieses Gerichts.
NAichtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 26. März.
Seine Majestät der Kaiser und König nahmen heute vormittag im hiesigen Königlichen Schlosse die Vorträge des Chefs des Zivilkabinetts, Wirklichen Geheimen Rats Dr. von Lucanus, Fes Generalsiabsarztes der Armee Dr. Schjer⸗ ning und des Chefs des Marinekabinetts, Admirals Freiherrn von Senden⸗Bibran entgegen.
Ihre Königliche Hoheit die Herzogin Wilhelm zu Mecklenburg, geb. Prinzessin Alexandrine von Preußen, ist, W. T. B.“ zufolge, in der Nacht vom Sonn⸗ abend zum Sonntag auf Schloß Marly bei Potsdam gestorben.
h ö r . 8n ꝛ 2 Geboren am 1. Februar 1842 alt Tochter Ihrer Königlichen
Hoheiten des Prinzen Albrecht und der Prinzessin Marianne von Preußen, geborenen Prinzessin der Niederlande, vermäblte sich die hohe Veistorbene am 8 Dezember 1865 mit Seiner Hoheit dem Herzog Wilhelm zu Mecklenburg, dem weiten Sohne Ihrer König ichen Hoheiten des Großherzogs Paul Friedrich und der Prinzessin Alerandrine von Preußen, der Schwester Seiner Majestät weiland Kaiser Wühelmz J. Ber Ehe entstammt eine Tochter, Ihre Hoheit die
zrinzefsin Charlotte, Höchstwelche mit Seiner Durchlaucht dem 21 Heinrich XVM. Reuß j. L. vermäblt ist. Seit dem Tode Ihrez hohen GemablL im Jahre 1879 lebte Ihre Königliche Hoheit die Herzogin Alexandrine in dem im Park von Sang souei belegenen
Schloßchen Marly.
Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Plenar⸗ sitzung; vorher hielten der Ausschuß für Nechnungswesen und die vereinigten Ausschüsse für Rechnungswesen und für Handel und Verkehr Sitzungen.
In der Zeit vom 1. April 1905 bis zum Schlusse des Monats Februar 1906 sind nach dem „Zentralblatt für
das Deutsche Reich“ folgende Einnahmen (einschließlich der aftlichen Einnahmen der
gestundeten Beträge) an Zöllen und gemeinse Verbrauchssteuern sowie andere Deutschen Reichs zur Anschreibung gelangt:
Zölle 591 622 737 7 (gegen das Vorjahr 110 271 954 M6) Tabalsteuer 11 WB7 361 MS ( 1251 621 A6) 117 933 388 M Bös 422 M
(4 2067 769 41
11
453089 M), Branntweinverbrauchsabgabe und Zuschlag * ae f e, — 8 1 25 H gedruckt, wonach dieses gegen die Auszahlung von Nenten 1 NM IJ ö
104 0 GIM — 6048812 MS), Brennsteuer 94 1657 019 106, Schaumweinstener 4 861 555 MS ( 468 2M) Brausteuer W 740 886 M (4 1265 131 AM), Uebergangsabgabe von Bier 3 285 541 6 (4 34 976 M), Summe 851 164719 4 116606476 M). Stempelstener fi
N 8M 6906 (CC ( 79915809 1), T
Anschaffungsgeschäfte 19 125 088
C. Lose zu: Privatlotterien 4 GX dea n
Staatslotterien 24 758 541 6 (— 2064 927 M frachturkunden 889 932 S (=
Team amemneremoartu
CTelegaranbenderwalnn
( 1886062 (6), Post⸗ und g ng PNö6 817 901 4 (4 34 269 174 606, Reichseisendahnverwaltung MW 942 000 S (4 7606 000 (). Die zur Reichskasse gelangte Isteinnahme ü Verwe 2 1
Zuckersteuer 183 V8 06 4 13315 313 Mn S 3
N 666 371 MS (41219 954 6), Maischbottichsteuer 121920
(4 3710 248 M), Branntwein verbrauchsabgade und äöchlag 86 036150 11558 544 M6), Brennsteuer 1 55076
(4 18670919 6), Schaumweinsteuer . (4 317 186 M6), Braustener und Ucbergangsabgabe den Dirt os 0688 M ( — 11098062 9)
Summe S Ms ed M
4 WsSlI6 155 M). — Spielkartenstempel 1541 8X M M F 2853 8 1 ( 0 M
1281 6 Hool de d
R 7 H 81 8 ö 28 * mr rer 9 mans mim er 0 21 s w e n, ee m. vanprtnrenerdmtern
* — 5 3 — * le und indirekte
44
** . Teen nm ** = 2— * 1 . 1 . 2 14 8 . pe 8366
. ü ⸗ . — eig re much dem Dafür vorgeschriebenen Der fahren angenommen werden
ee mm, m, Suctersteuer Salzsteuer 49 845 595 M
. 18230 *30 aisch i chste 1 er 1 dss 839 .
auf De Mannes (Nr besondere über die Bedeutung des Erwerbs einer neuen S4 646 ), Spielkartenstenrpel
2 2. 27 J . drm rer 12 20 41 . 1652 634 M (4 96376 S6), Wechselstempelstener 13 XM, 1 ( ĩ 2 — während der Versicherte seit dem Mai 1884 nur 12 Marken auf Grund der Versicherungspflicht, alle anderen zur frei willigen Wenernersicherung verwendet
1
Dle Nr. I der „Amtlichen Nachrichten des Reichg⸗ n, gam i vom 15. Januar 190 enthält in Abtellung A (Un fallversi 3 die Nachwelsung ber i ne,, der Berufsgenossenschaften für das Jahr 196i.
Die Abteilung B (Invalidenversicherung) enthält
die Nachweisung der Geschäfts⸗ und Rechnungsergebnisse der Versicherungsanstalten und zugelassenen Kasseneinrichtungen fin das Jahr 19904; ferner eine Entscheidung aus 110. Abs. 1 . 3 J-V.G., in welcher ausgesprochen wird, daß der rsatzanspruch der V-A. wegen geleisteter Beitragserstattung ausgeschlossen ist, wenn sie bei Erlassung des Erstattunge— bescheidY?d wissen mußte, daß die Bewilligung einer Hinter⸗ bliebenenrente an den Antragsteller bereits erfolgt sei oder unmittelbar bevorstehe. (1242.
Die Nr. 3 der „Amtlichen Nachrichten des Reichs⸗ versicherungsamts“ vom 165. März 1905 enthält in ihrem amtlichen Teil (Unfallversicherung) eine Bekannt⸗ machung des Reichskanzlers, betreffend die Au ßer kraft⸗ setzung von Bestimmungen des Gewerbe- und des Bau⸗— unfallversicherungsgesetzes zu Gunsten von Angehörigen des Königreichs Belg ken, vom 24. Februar 1906, sowie folgende Entscheidungen der Senate des Reichs versicherungsamts:
Die Körperschädigung einer versicherten Person durch Blitzschlag bei der Betriebstätigkeit ist ein Betriebs⸗ unfall. C2135.) . .
Der Heimweg eines Arbeiters, welcher nach der Be⸗ endigung der Arbeit für den Betrieb noch eine Bestellung auszurichten und zu diesem Zwecke einen Umweg zu machen hat, ist von der Erledigung des Auftrags ab nicht mehr versichert. (2136) . .
Als Jahresarbeitsverdienst im Sinne des 8 15 Abs. 2 a. E. des Gewerbeunfallversicherungsgesetzes vom 30. Juni 1900 ist für eine 1904 erwachsene Hinter⸗ bliebenenrente nicht der Arbeitsverdienst des Verletzten an— zusehen, welcher bei der unter der Herrschaft des Unfall⸗ versicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 bewirkten Fest⸗ setzung der Rente gemäß S8 5 Abs. 3 dieses Gesetzes gekürzt worden ist, sondern derjenige Betrag, welcher sich bei An⸗ wendung der Kürzung sbestimmung des 10 Abl des Gewerbeunfallversicherungsgesetzes ergibt. Els?)
Das uneheliche Kind der Tochter eines durch Unfall getbteten versicherungspflichtigen Arbeiters ist auch dann als „elternlos“ ͤ . ö; ü Hinterbliebenenrente gemäß 8 20 des Unfallversicherungs gesetzes für Land⸗ und Forstwirtschaft (8 19 des Gewerbe unfallversicherungsgesetzes;, wenn zwar der uneheliche Vater noch am Leben, die Mutter aber tot ist. (2138.)
Aerzte, mit welchen eine Berufsgenossenschaft ein Ab komm en lediglich darüber getroffen hat, nach welchen Sätzen sie Honorare für Gutachten von
Abs. 3 des Gewerbeunfallversicherungsgesetzess zu der Be rufsgenossenschaft. (21539) . . .
Die Bestimmrung des s 88 Abs. 2 des Gewerbeunfa versicherungsgesetzes S 24 Avs. 2 des Unfallversicherungs gesetzes für Vand und Forstwirtschaft — wonach ander⸗ weite Feststernn hen der Entschädigung nur in Zeit⸗ räumen von ens einem Ja hre vorgenommen werden darfen, gilt auch für die Fälle, in denen wegen Ablaufs der fün fährigen Frist nach Rechtskraft der ersten Rentenjestsetzung nicht mehr die Berufsgenossenschaft, sondern das Schieds⸗ gericht zur anderweiten Festsetzung der Rente zuständig ist. 21403
Ist ein Unfallver letzter, für den eine Landesver
sicherungsanstalt ein Heilverfahren hat eintreten lassen, nicht im
, ö 1 erbsunfähig
Sinne des Invalidenversicherungsgesetzes erw geworden, so kann die Landesversicherungs
gemäß 8 115 Abs. 3 des Invalidenversicherungsgesetzes be treiben, Jondern nur einen Erstattungsanspruch gegen über dem zuständigen Versicherungsträger gemäß S8 21, 25 des Invalidenversicherungsgesetzes geltend machen. 241)
. Entscheidungsgründe eines Urteils dürfen sich
t auf die Wiedergabe des Endergebnisses der Sach⸗ und stsprüufung beschränken, sondern müssen
aus welchen Erwägungen das Geri
gelangt ist. (2142
Ferner ist ein Bescheid des Reichsversicherungsamts ab n im Rahmen des 8 11 Ab. 1 Der
urch die Kranken kassen ü 12 chen der Berufs
Gewerbeunfallversicherungsgesetzes
genossenschaften nichts zu erinnern hat
Die Abteilung B (Invalidenversicherung bhri
*
RNeviftensentscheidungen über den Einfluß völliger Taubhei
Xr
Erwerbsfähigkeit eines sonst ganz arbens ahig 1243), über die Auslegung des S 4 (Nr. 1244), über die
keit auf die Rentenentziehung fallenden Krankheinszeit
anrechnung einer in das Jahr 1991
hatte (1245). Ferner
—
verden folgende Rechtssätze ausgesprochen
Anrechnung der Krankheitswochen, welche sich an derficherungsyflichtige Tätigkeit anschließen, auf die Warn z der Umstand nicht entgegen, daß die versicherungk⸗ flichtige Beschäftigung nach Beendigung der Krankhert nicht ieder aufgenommen worden ist. 1246) Die Anrechnung von Srsatztatjachen hängt davon ad, wie ersicherte in der ganzen Zeit, während deren er zu Verficherten gehörte, hinsichtlich der Verrichtung ver⸗ icherangepflichtiger Arbeit und der Entrichtung von Beiträgen
ar diese verhalten hat. Der Umstand, daß der Erjatztatjache
mme Arbeirszen voraufgeht, für die die Beiträge fehlen, steht
der Anrechnung der Srfatztatsache nicht notmendig entgegen
1297) Die Anwartschaft aus Beiträgen, die für die Zeit wor dem 1 Janunr 1900 gelten, ist nur dann erhalten, wenn sie ich dei ausschließlicher Anwendung entweder des 2 des rwe linirns und Altersversicherungsgesetzes nder bes 45 Des Irmntdlidennersicherimgsgesetzes auf den ganzen vor dem Derr frtreien des Invalidenversicherungsgesetzes liegenden Jenn⸗ aan ot erhalten erweift. Es ist unzulässig, auf verschiedene r däcsem Jeimunkt liegende Zeiträume gleichzeitig teils Hie frühere eil die neue Gesetzesvorschrift anzumenden. 1248)
— 2
*
—
Dir neben den einzelnen En jc eidungen ftehenden ein gellammerler rden geben bie Ziffer an, unter welcher diese in den Amtlichen Rad ridzden* veröffentlicht find.
anzusehen und hat demgemäß Anspruch auf
ihr beanspruchen dürsen. stehen nicht in einem ‚Vertragsverhältnisse“ (8 63
Ablösung stran sport —— = „Scharnhorst“ am 23. März in Colombo ein-
em rr l n anstalt nicht
das Unfallentschädigungsverfahren an Stelle des Verletzten
Eine, versicherunge pflichtige Beschäfligung im Sinne des 5 46 Abs. 2 Ziffer 2 des Invalidenversicherungsgesetzes liegt auch dann vor, wenn der Rentenbewerber, der eine mehr a wanzigprozentige Unfallrente bezieht, wegen dieses Bezugs insichtlich der gleichzeitig verrichteten Lohnarbeit von der Le f unge ich 6 hat befreien lassen. (1249)
Die nach 16 des Gewerbeunfallversicherungsgesetzes den . Kindern gewährten Renten beruhen auf selbst⸗ tändigen Rechts ansprüchen und kommen bei Prüfung der Frage, inwieweit der 53 48 AÄbs. 1 Ziffer 1 des Invaliden versiche⸗ rungsgesetzes Platz grein auch dann nicht auf die der Mutter gewährte Hinterbliebenenrente in Anrechnung, wenn die Kinder bei der Mutter wohnen. (1250)
Die Eigenschaft einer fortlaufenden Geldzahlung als einer Pension oder eines pensionsähnlichen Bezugs im Sinne des 3 48 Abs. 1 Ziffer 2 des Invalidenversicherungsgesetzes wird dadurch nicht ausgeschlossen, daß der Empfänger ursprünglich nur auf Gewährung gewisser Naturalbezüge Anspruch hatte, und die Geldrente erst später im Wege der Vereinbarung an die Stelle der Naturalien gesetzt worden ist. 121.)
Die einem Versicherten neben einer Militärpension ge⸗ währte Verstümmelungszulage ist als Pensionsbezug im Sinne des 5 48 Abs. 1 36 2 des Invalidenversicherungsgesetzes anzusehen und daher bei Prüfung der Frage, ob und inwie⸗ weit die Invalidenrente ruht, mit zu berücksichtigen. (1252)
Bei einer Rentenempfängerin, die sich zum Besuche bei ihrer Tochter in Tsingtau aufhält, ist angenommen worden. daß sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inlande“ (G 48 Abs. 1 Ziffer 4 des Invalidenversicherungsgesetzes) behalten hat. ¶ 263.) . —
Beitragsmarken, die von einem Verfsicherten aus einer eigenen, verloren gewesenen und wiedergefundenen Quittunge⸗ karte herausgelöst und in eine andere, in Gebrauch befindliche Quittungekarte eingeklebt worden sind, sind unter allen Um⸗ ständen, auch wenn ihre erstmalige Verwendung zu Recht erfolgt war, ungültig. (1254) . ö .
Marken einer zu niedrigen Lohnklasse, die rechtsgültig verwendet, demnächst aber vernichtet sind, und deren Wert erstattet worden ist, ohne daß die Beibringung der entsprechen⸗ den Zahl von Marken der höheren Lohnklasse erfolgt ist oder nachgewiesen werden kann, sind trotz der Vernichtung und Er⸗
X
stattung als rechtswirksam jedenfalls dann anzuerkennen, wenn
—
der erstatiete Betrag wieder in die Kasse der Versicherunge⸗ anstalt zurückgeflossen ist. Diese
*
die Fristen des 8 146 des Invalldenvei sicherungsgesetzes ge⸗
bunden. 12655.) . Es folgen Uebersichten marken im Februar 1906,
s
owie über
Januar 1905.
Laut Meldung des W. T. B.“ ist für S. M. S. Cendor mah dem RP. D. getroffen und hat vorgestern die Reise nach Fremantle (Ben australien) fortgesetzt. - . .
Die letzte Staffel des ostafrikanischen Marine infanteriedetachements ist mit dem Dampfer Pringregent 2 der Heimreise vorgestern in Aden eingetroffen an demselben Tage die Reüje nach Suez und Port Said fortgesetzt
S. M. Rbt. Jaguar“ ist am B. März in 4 (am YJangtse) eingetroffen und geht morgen von dort nach Nanking.
S. M. Flußkbt
1 an* ( 4. 54 nach Yotschͤu und dem
ts“ ist vorgestern don Hankan ungtingsee abgegangen
Den t sche Klolonien. in Deutsch⸗Sũdweñ afrika
; zufolge, berichtet Reiter Hermann Bahr, geboren am 15. 5
wird,
1882 zu Stuven⸗
bagen, über im Dißsnremegtment Nr 168, ist am VN. Februar in
Namutoni an Sumgenertzündim3z, Reiter Arnd Müller, 8 am 22 1. 1883 zu Chemnitz füber im Königlich sächfischen Infanterit= regiment Nr. 181 am 18. März im Lazarett zu Dkabandja an Zungen tuberkulrse und Gefreiter Frierrich SLang'r, geboren am 6. 4 88! u Hünne feld. früber im Gijenhehnregiment Nr. 1, am 189 Mar in
or
Dazarett zu Swakopmund an Trwhust ge storben
Frankreich.
Der Ministerrat hat, nach einer Meldung der W. T. B., beschlofen die Parlamentswahlen auf den 68. Mai festzusetzen.
Rr phland.
Die Wahlen zur Reichs dum vollziehen fich, laut Meldung der . St. Petersburger Telegraphenagentur überal. auch in Bolen, in guter Ordnung.
— Der Einkommensteuerentwurf läßt, wir die „Handelt und Industriezeitung“ in Ergänzung ihrer non gerrigen Mitteilungen ferner meldet, die diplomatischen Vertrete- des Tuslanbs steuerfrei, zieht aber die anderen in Runland lebenden Ausländer zur Entrichtung dieser Steuer heran, imle mern sie länger als ein Jahr in Rußland leben oder zu Erwerbe
. Die Einkommensteuer für Diese Aus. ei Einkommen bis in
tommens Einkommen bleil Der Eintommensteuerentwurf gelangt an die Reichsdumn katholische Bischof in Wilna hat * Gounernemenisnermaltung die Liste der auf Grund der Kaißer lichen Verfügung über die religiöse Dulbsam keit zum Hutton zismus übergerretenen Personen mitgeteilt, ihre Zahl belaun sich auf über 20 900. — 2. Die Si. Petersburger Telegraphenagentur verhreittt ferner jolgende Meldungen 8 In Katlakaln in der Nähe von iga drangen vorgesten⸗ mit Mevolpern bewaffnet? Männer in das Gemeindenermali gekaäude ein, entwaffneten den Polizeibeamen umd einen Scheren und? verbrannten die Bilder der Harscher, die Geme mm deverztichn und bas dem Staat gebörige Inventar. Dem Bench Ratlatal⸗ = weer diescs geren ba, Göebäub- der BHentfenermaltung auegefü nt Angriff ein⸗ Strase von 300 Mitheln auferlent worden. 2 Las Milstärgericht in Ta mbom verurteilte ben Märdzn 1 Gonpermentente rat Vonengpafn, Spirtponow, zum Tode durch ; Stra g, e ahlof Jedoch, mit ber Horlage bee tele zur Venti ein Schrisffluück einzureichen, bas für mil bernde Umstände vlabier!
— Der
Zurückzahlung ist nicht an
über den Erlös aus Beitrage Rentenzahlungen und Beitragserstattungen der 31 Versicherungsanstalten m
der ausreisen de
In der Nähe von Tiflis wurde vorgestern die Post angefallen und ein Polizist, der sie begleitete, getötet; der Postillon wurde ver⸗ letzt. 10 000 Rubel wurden gestohlen.
Italien.
In der vorgestrigen Sitzung der Deputiertenkam mer wurde die Regierung über die Vorkommnisse während des Ausstandes in Scorrano und Muro Leccese interpelliert
er Ministerpräsident Sonnino erklärte, nach dem Bericht des
W. T. B. : Ausständige bätten in Scorrano den Versuch gemacht, einige Fabriken zu schließen, den Soldaten die Gewehre zu entreißen und Steine . die Soldaten geworfen. Letztere hätten in die Luft eschossen; zwei Manifestanten seien getroffen worden, von denen einer ge⸗
orben sel. Er, der Ministerpräsident babe einen Beamten nach dem Tatorte
zur Untersuchung der Vorgänge abgesandtund erwarte weitere Auskunft. In Muro Leccese hätten Ausständige ebenfalls versucht, die Fabrik zu schließen. 36. beiden Seiten seien Schüsse gewechselt worden, durch die sowohl auf seiten der Soldaten, wie auf seiten der Ausständigen einige Leute verwundet worden seien, jedech niemand ernstlich. ie Bebörden von Scorrano und Muro Leecese seien dabei bebilflich ge ⸗ wesen, eine Aussöhnung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern berbeizufübhren. Es handele sich dabei um peinliche Tatsachen, die die traurige Lage dieser Gegenden klar vor Augen führten. Die vorerwähntke Truppenabteilung babe ihre Pflicht getan,. über- dies sei ihr Eingreifen infolge der großen Anzabl der Ausständigen unvermeidlich gewesen. Nur Maßnahmen auf wirtschastlichem Gebete würden eine Besserung der Lage berbeiführen können. Der Justiz⸗ minister Sacchi fügte hinzu, die Gerichtsbehörde nehme eine Unter— suchung vor, gemäß den Gesetzen und ohne Vorurteil zu Gunsten oder zum Schaden irgend jemandeg. Er wünsche, daß die Unter⸗ suchungen rasch vonstatten geben. Was die Frage der Verantwort. lichkeit für die Vorgänge betreffe, so müsse man zunächst weitere und genauere Meldungen abwarten. Nach Erwiderungen der Interpellanten erklärte So nnino, der Präfekt habe auf eine Aussöhnung bin⸗ gearbeitet, und zwar in einigen Orten mit Erfolg. Er, der Minister—⸗ präsident, habe die Veipflichtung, über der unbedingten Achtung vor den Gesetzen zu wachen, die jederzeit, in jedem Falle und von jedermann zu bezeigen sei. Er könne das Vorgeben der Beamten nicht tadeln, solange nicht erwiesen sei, daß diese eiwas verschuldet hätten. Er versichere, daß die Verantwortlich keit für die Vorgänge werde festgestellt werden. Aber die aufrich tigste Achtung vor dem Recht auf Ausstand könne sich doch nicht zu einem rg. gegen die Freibeit der Arbeit umwandeln, und Gewalt⸗ tätigkeiten würden niemals zugelassen werden. Er appelliere an die Miiarbeit aller Wohlgesinnten obne Unterschied der Partei, damit jene Bevölkerungskrelse aus ihrer mißlichen wirtschaftlichen Lage be
it werden. Die Sitzung wurde hierauf geschlossen.
Epanien.
Zur Unterdrückung der carlistischen Bewegung, die sch in den Grenzgebieten von Ampurdan und Cerdaña demerkbar gemacht hat, ist vom Kriegsminister, nach einer Depesche des W. T. B.“ aus Barcelona, die Formation von zwei gemischten Brigaden angeordnet worden.
Türkei.
Der Präfekt von Konstantinopel Redwan Pascha ist, einer Meldung des, Wiener Telegr⸗Korrespondenzbureaus“ zufolge, am Freitagabend in einer Vorstadt Konstantinopels von zwei . aus Privatrache getötet worden. An Stelle des
1 ist Reschid Fascha zum Präfekten ernannt worden.
Schweden.
Der Reichstag hat, wie „W. T. B.“ meldet, vorgestern in gemeinsamer Abstimmung mit 189 gegen 173 Stimmen beschlossen, daß die Maiszölle unveraͤndert bleiben sollen. Die Minorität war für Zollfreiheit auf ungemahlenen Mais eingetreten.
Amerika.
Der amerikanische Arbeiterbund hat nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Washington die Aufstellung eigener Kandidaten für den Kongreß beschlossen. Der Bund, der über eine weit ausgedehnte Organisation verfügt, hat bisher die Republikaner unterstützt, macht diesen jedoch den 1 die Interessen der Arbeiterpartei vernachlässigt zu aben.
Afrika.
Ein Telegramm des „Imparcial“ aus Melilla erklärt die Nachricht der „Times“, daß der Prätendent in der Nähe von Fez sich befinde, für 3 Die Truppen des Sultans sind an den Ufern des Laumlayaflusses zusammengezogen. Der marokkanische Regierungsdampfer „Turki“ hat abermals, aber ohne Erfolg, die Faktorei Marchica beschossen.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Schlußbericht über die vorgestrige Sitzung des Reichstags befindet sich in der Ersten Beilage.
— Die heutige (75.) Sitzung des Reichstags, welcher der Staatsminister, Staatssekretär des Reichsmarineamts, Admiral von 6 und der stellvertretende Direktor der Kolonialabteilung des Auswärtigen Amts Erbprinz zu Hohen⸗ lohe⸗Langenburg beiwohnten, eröffnete der Präsident Graf von Selm fen n mit folgenden Worten:
Ich habe Ihnen die Mitteilung zu machen, daß der Zweite . Vijepräsident Dr. Paasche erkrankt ist. Da leider zu befürchten ist, daß diese Krankheit nicht in den nächsten Tagen behoben werden wird, so tritt an das Präsidium die Sorge heran, ob es immer, da eg nun auf nur vier Augen beruht, im stande sein wird, seine Pflicht zu erfüllen. Ich möchte daher, wie schon in früheren Fällen eschehen, an die Herren Kollegen die Bitte richten, während der
itzung eine Vereinbarung zu treffen und mir vielleicht im Laufe der Si unf einen Antrag einzureichen, daß wir einen sogenannten Aus—= hilfspräͤsidenten ernennen.
Der Abg. Mittermeier (wirtsch. Vgg.) wurde wegen einer bei einem Eisenbahnunfall erlittenen Verletzung beurlaubt.
Auf der Tagesordnung stand puch der dem Hause zu⸗ gegangene Ergänzungsetat zu dem Etat für 1906, in dem die Mehrkosten für die Umwandlung der deutschen Ge⸗ sandschaft in Tokio in eine Botschaft, das Gehalt für einen Generalkonsul in Korea anstatt des bisherigen Minister⸗ residenten, sowie 6 830 500 S½ für die Vervollständigung des deutschen Eisenbahnnetzes im Interesse der Landesverteidigung gefordert werden. . . Der Ergänzungtetat ging auf Antrag des Abg. von Normann (d. . an die Bubgetkommission. Darauf wurde dle zweite Lesung des Kolonialetgts fort⸗ gesetzt mit dem Spezialetai für das Schutzgebiet Neu-Guinea.
Abg. Er berger (Zentr): Die Bevölkerung der Kolonie Neu⸗ Guinea umfaßt nur 466 Weiße, darunter 148 Deutsche, und unter letzteren 25 Beamte, 71 Kaufleute und 52 Farmer. ir baben also auf 14 Deutsche bereits einen Beamten, ebenso auf 2 Farmer. Dieser jablreiche Beamtenapparat leigt bereits seine Konsequenzen darin, daß, während die e. Ginnahmen der Kolonie nur 131 009 betragen, der Reichjuschuß 1168 163 0 beträgt, 75 ½ sämtlicher Ausgaben also vom deutschen Volke getragen einen Farmer in Neu Gutreg kommt ein jährlicher Zuschuß des Reichs von 22 000 9 Wir würden besser kommen, die 6 als Reichspensionäre jurũckjuberufen. Die Rolonie wird
nicht zu einer Plantagenkolonie entwickeln. Der Bismark Archipel und das Kaiser⸗Wilbelmland baben eine Einfuhr von 2.7 Millionen Mark und eine Ausfubr von 1264 090 ½ Die Aug. fuhr ist also so groß wie der Reichs zuschuß. Ein Kaufmann, der so arbeitete, wäre in kürzester Zeit bankerott, und im letzten Jahre ist der Ausfuhrhandel noch um J Million Hart zurückgegangen, weil man die Zölle auf Tabak und andere Produkte etwas erböbt bat. Auch die Copraausfuhr hat abgenommen. Soll bei dieser traurigen Perspektivh das Deutsche Reich noch diesen Reichszuschuß aus. geben? Es ist die Zeit gekommen, diese Auggaben einzu schränken. Die Jaluitgesellschaft bat jetzt auf ihre Hobeite. rechte verzichtet und damit ist der letzte Rest des Bismarckschen Kulturideals von dem regierenden Kaufmann. verschwunden. Und wie wird in den Kolonien selbst gewirtschaftet, für welche Zwecke wird das Geld des Reichs ausgegeben? Ich bitte letzt um volle Auf- klärung über die Affaire des Landeghauptmanng Brandeis. Die einge. reichte Beschwerde enthält schwere Anschuldigungen, es ist mir aber nicht bekannt geworden, daß, wie im Fall des Gouverneurs von Putt⸗ lamer in Kamerun, eine Anklage wegen Beleldigung erhoben oder eine Dit niplinaruntersuchung eingeleitet worden ist. Unter anderem sollen ersparte amtliche Gelder nicht als solche eingetragen, sondern für andere Ausgaben verwendet sein. Die Tatsache, daß der Landeshaupt⸗ mann Brandeis die verhängten Prügelstrafen nicht in das Strafjournal bat eintragen lassen, beweist, daß er sich bewußt war, daß er diese Strafen nicht vollstrecken laffen 2 . Die Eingabe eines Beamten, der beute noch in der Kolonialabteilung beschaͤftigt ist, behauptet, daß der Landes bauptmann sich einfach über Gesetz und Ordnung hin— . auf Grund dieser Eingabe eine Untersuchung statt⸗ gefunden?
(Schluß des Blattes.)
Dem Herrenhause ist der nachstehende Gesetzentwurf eines Gesetzes gegen die Verunstaltung der Straßen und Plätze in geschlossenen Ortschaften nebst Be— gründung zugegangen: z
1.
Für eine geschlossene Ortschaft kann durch Ortsstatut festgestellt werden, daß Bauausführungen, welche die Straßen und Plätze ver= unstalten, nicht vorgenommen werden dürfen. Ingbesondere können an Straßen und Plätzen von hervorragender geschichtlicher oder künst—⸗ lerischer Bedeutung Bauten und bauliche Veränderungen verboten werden, sofern durch sie die Eigenart des Straßenbildes beeinträchtigt werden würde.
Durch die auf Grund des Ortsstatuts aufgegebenen Aenderungen des Bauentwurfes dürfen die Kosten der Ausführung nicht wesentlich vermehrt werden. 82
Bei der Aufstellung des Entwurfs für das Ortsstatut hat der Gemeindevorstand , , zu hören. Das Ortsstatut bedarf der Bestätigung deg Bezirksausschusses. Für die Stadtkreise Berlin, Charlottenburg, Schöneberg und Rirdorf liegt die Bestätigung des Statuts den zuständigen Mlnistern ob.
Nach erfolgter Bestätigung ist das Statut in ortsüblicher Art bekannt zu machen.
§ 3.
Polizeiliche Verfügungen, durch welche die Bauerlaubnis auf Grund der nach diesem Gesetze ergangenen ortsstatutarischen Vor—⸗ schriften versagt wird, sind nach Anhörung des Gemeindevorstands zu erlassen. Her hat zuvor das Gutachten einer besonderen Gemeinde kommission einzuholen, über deren Zusammensetzung, , auch hinsichtlich der Beteiligung von Sachverständigen, das Nähere in dem Statut zu bestimmen ist.
Bei der am 21. d. M. 6 Reichstags⸗
ersatzwahl im Wahlkreise Pfalz 6 wurden, laut amt⸗ licher Meldung, im ganzen 25 495 Stimmen abgegeben. Davon erhielten Bürgermeister Schmidt-Odernheim (nl) 7öö7?, Kaufmann Klement-Kaiserslautern (Soz) 7547, Gutsbesitzer Dr. Roesicke (Bund der Landwirte) 6595, zfarrer Kempf (Zentrum) 3785 Stimmen. Mithin findet Stichwahl zwischen den beiden ersteren statt.
Nr. 18 des Zentralblatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichsamt des Innern, vom 22 d. M., hat folgenden Inbalt: 1) Zoll. und Steuerwesen: Bekanntmachung des Reichs— kanzlers zum Handelg, und Zollvertrage zwischen dem Deutschen Reiche und Oesterreich⸗Ungarn. — NUebereinkommen über die Zollabfertigung im Eisenbahnverkehr. — Uebereinkommen über die , , des Schiff sverschlusses. — 2) Medizinal⸗ und Veterinärwesen: Noten⸗ wechsel wegen der veterinären Behandlung des Rindviehs im Grenz— verkehr und der Festsetzung von Normalgewichten für solches Rind- vieh. — Uebereinkommen über die Degzinfektion der Eisenbahn⸗ viehwagen.
Statiftik und Volkswirtschaft.
Deutsche Seefischereistatistik.
Die nach 5 6 Ziffer 2 des Zolltarifgesetzes vom 25. Dezember 1902 zollfreien, von deuischen Fischern und von Mannschaften deutscher Schiffe gefangenen und an das Land gebrachten Fische, Robben, Wale und anderen Seetiere sowie die davon gewonnenen Erzeugnisse sind nach 5 1 des Gesetzes, betreffend die Statistik des Waren⸗ verkehrß mit dem Auslande, vom 7. Februar 1906 vom Mär 1806 ab für die deutsche Seefischereintatistik anzumelden. Ob die Seetiere an der deutschen Küste oder auf Ser (in der Küsten⸗, See⸗ und Hochseefischere) gefangen sind, ist für die An— meldung gleichgültig. Es genügt mündliche und monatliche An meldung, und zwar letztere auf Grund der Schiffstagebücher oder durch 2 Nachweise nach Anordnung der obersten Landesfinanz- behörden. Bie Anmeldung hat nach 5 12 der Seefischereszollordnung und, soweit Frischfischfang in Betracht kommt, bei derjenigen An⸗ meldestelle zu erfolgen, in deren Bezirk der letzte Fang des Monats an datäz Land gebracht worden ist. Elleichterungen können die e mn ämter an der Grenze zugestehen. Die Anmeldung erstreckt sich auf die Hauptarten, die Menge und den annähernden Wert der ge— sangenen und an dag Land gebrachten Seetiere sowie der davon ge— wonnenen Erzeugnisse. l IBeischerelgesellschaften baben die von ihren Fischern usw. ge— fangenen und an dag Land gebrachten Seetlere (Fangergebni e) sowie die davon ö Erzeugnisse, die nicht zur öffentlichen Ver— steigerung gelangen, anzumelden.
Werden die an das Land gebrachten Seetiere sowie die davon gewonnenen Erzeugnisse öffentlich versteigert, so haben an Stelle der
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deutschen ff. oder der Fischereigesellschaften die vereldigten Ver⸗ steigerer (Auktionatoren, Verkäufer) die Anmeldung vorzunehmen.
Das Nähere über die Art der Anmeldung e über die jur Anwendung gelangenden Vordrucke, die den beieillgten Fischereigesell= chaften und vereidigten Versteigerern vom Kaiserlichen Statisfischen
mt kostenfrei zu liefern sind, wird das Kalserliche Statistische Amt nach Einvernehmen mit den beteiligten Kreisen festsetzen.
Im Laufe deg März wird fur dag Nord. und Ostseegebiet die Festsetzung der Hauptarten der anzumeldenden Seetiere und der davon gewonnenen Erzeugnisse erfolgen. Für das Nordseegeblet werden dabet die Hauptarten der in den bisherigen Statistiken der vereidigten Ver⸗ steigerer , ,. Seetiere, für das Ostseegebiet die in den bisher bierüber erschlenenen Statistiken aufgeführten Hauptarten im wesentlichen berücksichtigt werden können.
Verwogene Fische werden dem Gewicht k in Kilogramm nicht verwogene nach Stückzahl, Stiege, Wall, Körben oder nach der sonst üblichen Einheit bei der Anmeldestelle angemeldet und nachgewiesen.
Bei Zuwiderhandlungen werden gegen die Anmeldepflichtigen gemäß § 17 des Gesetzeß vom J. Februar 1906 Ordnungzstrafen bis zu 109 * verhängt.
Dle e f ebnisse sowie die davon gewonnenen Erzeugnisse sind don der statis fen Gebühr befreit.
Die Anmeldungen dürfen nur für die Zwecke der amtlichen n , werden; eine Verwendung zu anderen Zwecken ist durchaus unzulaͤssig.
Allmonatlich wird das Kaiserliche Statistische Amt auf Grund der eingegangenen Nachwelsungen eine Zusamme nstellung der von deutschen Fischern und von Mannschaften deutscher Schiffe gefangenen und an das Land gebrachten Fische usw. veröffentlichen. Außerdem werden Jahreszusammenstellungen veröffentlicht werden.
Die landwirtschaftlich genutzte Fideikommißfläche in Preußen 1903.
Eine unmittelbare Auskunft darüber, welcher Teil der landwirt⸗ schaftlich genutzten Fläche Preußens fideikommissarisch gebunden ist, gibt die amtliche preußische Fideikommißstatistik, die lediglich zwischen Fidel⸗ kommißbesitz überhaupt und fideikommissarlsch gebundenen Waldungen unterscheidet, nicht. Indeg ist zu berücksichtigen, daß ein Hauptunterschted zwischen dem Fideikommiß⸗ und dem sonstigen Grundbesitze in der ver⸗ häl tnismäßig viel (stärkeren Bewalvung des ersteren besteht. Scheidet man nun sowohl bei der Gesamt⸗ wie bei der Fideikommißfläche die zu⸗
ehörigen Waldungen aus, so dienen von den auf beiden Seiten ver⸗= leibenden Flächenbeständen nicht sehr erheblich voneinander ab— weichende Bruchteile landwirtschaftlichen Zwecken und kann man het Gegenüberstellung der nicht aus Wald bestehenden Fideikommißfläche und der Gesamtfläche ohne deren Waldungen einigermaßen zuver— lässige Schlüsse auf das Mindestmaß des landwirtschaftlich genutzten Fidelkommißgeländes ziehen. Ende 1903 betrug nach der „Stat. Korr.“ die Fideikommißfläche mit ohne mit ohne ö a nn ö Wald y 9 Dundertteile der Dundertteile der Relsemnmgas. Ge amt, e um tfsach⸗ mit ohne . ahne Wald Wald Wald Wald Königsberg.. 5,5 z 5 6.5 Gumbinnen?) . 0, 9 ᷣ 1,6 1,4 Allenstein) . . 0, 0,IJ Hildes heim 2. 2.8 ,,, 10 Lüneburg 1,8 Marienwerder. A4, 3,4 Stade Stadt Berlin Osnabrück Pots dam Aurich Frankfurt Müünster Stettin Minden Köglin Arngberg Stralsund Sassel Posen : Wiesbaden Bromberg. Koblenz Breslau Düsseldorf Liegnitz. Cöln. Oppeln.. Trier Magdeburg. Aachen Merseburg. Sigmaringen 3 ; Erfurt im Staate 53 44
Nimmt hiernach im Gesamtstaate die Fideikommißfläche äber⸗ haupt gerade ein Sechzehntel der ganzen Staatsfläche ein, so sink dieser Anteil, wenn man hier wie da die Waldungen nicht mit⸗ berücksichtigt, auf unter ein Zwanzigstel herab. Auch in sämtlichen einzelnen Landesteilen erscheint nach obiger Zusammenstellung infolge des Waldreichtums der Fideikommisse deren Ausdehnung bet Auf scheidung der Forsten verhältnismäßig geringer als het deren Ein= beziehung. Da, wo die Fideikommisse befonders viel Wald enthalten, sind sie mit diesem häufig um ein mehrfaches stärker an der ganzen Fläche des betreffenden Gebiets beteiligt alz obne ihn an der ucht aus Waldungen bestehenden Gesamt fläche, so vor allem in den Hohen. zollernschen 66 aber auch in den R
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Regierungsbezrten Wegnitz, Lüneburg, Osnahrück, Arnsberg, Trier und Aachen. Umgekehrt sind die Unterschiede da, wo die Fideikommißbewaldung nicht zerade he⸗ deutend ist, zumeist verhältnismäßig unerheblich, o in den Bezirken
Stralsund, Schleswig, Hannober. Stade und Aurich.
Mit ziemlicher ö läßt sich nun aus obenste hender Neber⸗ sicht folgern, daß der Anteil der Fideikommisse an der landwirtschart⸗ lich genutzten Gesamtfläche erst in dret Regierungsbezirten, Breslau. Oppeln und Stralsund, mindestens ein Zehntel, im Bert Stralsund allerdings nabezu schon ein Fünftel, anderseits in den Benken Trier, Allenstein, Stade, Aachen. Gumbinnen und Lüneburg noch nicht oder nicht viel über ein Hundertftel beträgt und jedenfalls auch m Seam staate ein Zwanzigstel nicht übersteigt, im allgemeinen also noch ær⸗ hältnismäßig gering ist.
Zur Arbeiterbewegung.
Die Landschaftsgärtner Groß Berlins (bal. Rr. 8 d. Bl.) hielten am Freitagabend eine Miigliederrersamwmlung ad zur weiteren Beratung in Sachen der Lohnbe wegung. Fine Antreernt der Arbeitgeber ist, der Voss. Ztg.“ zufolge, noch nicht etngegangen. Es wurde folgender Beschluß gefaßt Die Anwesenden der lichten sich, dafür einzutreten, daß kein Landschastsgärtner innerbalb der nächsten 16 Tage unter 80 3 Stundenlohn Arbeiten Tbernebaae, die Gartenarbeiter nicht unter S und die entsche dende Verfammlung Anfang April stattrndet.
Ueber den Augstand auf den Schlesischen Todlen⸗ und Kokgwerken (ogl Nr. 64 d. Bl) wird der Schles. Itg.“ aug Feilen mer dom 2. Marg folgendes berichtet! Bereits dierzebn Tage befinden sich rund 2800 Mann der Belegschaft im Ausstande, und eine Aufbebung des Streiks ist noch gar nicht ab— zuseben. Die Lage wird immer ernster. Zum drilten Male wurde am Mittwoch die Lohnkommission bei der Werlk= direktion mit ihren Forderungen vorsiellig, aber wieder Der geblich, obgleich die Bergarbeiter jetzt von einem Minzmmal lohne absehen wollten. Die Direktion war zu weiteren Zuge ander fern, wie die bereits gemachten, nicht zu bewegen und erklärt aukerdern, daz sie nicht in der Lage sei, die gesamte Belegschaft iert ider Aan fahren lassen zu 262 Die Arbeiter verharren dendaid au dren Forderungen und wollen nunmehr das Königliche Oderdenhgennt nm Vermittlung anrufen. In vier heute abgehaltemen Verden em lurnnen wurde einmütig die Fortsetzung des Ausstandeg derchlo der.
Der Augsland der Salinenarbelter in Disaze wg Mr G d. Bl.) ist, wie die ‚Fikf. Itg. erfährt, beenden, ü
In Wien fand, wie W. T. B. melden Renken Ddenrnilteg eiae von etwa 3000 Werkstättenarbeitern deuchse edudreencher⸗
) neuer Einteilung.