1906 / 76 p. 28 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 29 Mar 1906 18:00:01 GMT) scan diff

Anlage 8c Zu L. An die Zentrale für Spirttusverwertung, G. . Q Berlin W. 8.

J. Ich verpflichte mich, meine Spiritugerzeugung in der Zeit vom 1. DRttober 1504 bis 30. September 1805 dergestalt zu be giengen, daß sie nicht mehr alg 180 cg der in meiner Brennerei in der Zeit vom 1. Oktober 18985 bis 30. September 1901 durchschnittlich hergestellten Spiritus menge deträgt.

Für die Berechnung dieses Produ ktiongrechtes find im übrigen die mir bekannten Erläutrrungen“ maßgebend.

In jedem Falle ist es mir gestattet, die jenige Menge zu brennen, welchẽ ich für das Betriebsjahr vom 1. Dtiober 1904 bis zum W. Sevtember 1365 zum niedrigeren Verbrauchgabgabensatze herzu⸗ stellen berechtigt bin (Staatliches Kontingent)

it. Falls ih die biernach berechnete Proꝛuktionsmenge über⸗ schreite, Uaterwerfe ich mich auf die mehr erzeugte Menge einem Abzuge dom Jahresdurchschnittserlöõse (Sz 29 des Hauptvertrages vom 78. Mär; 1359) von M 4 per Hektoliter r. A. soweit die Mehr⸗ erzeugung innerkalb einer Grenze von 190,0 meines Produktions rechteß Regt, von 10. ver Hektoliter r. A, soweit die Mehr⸗ öeugung 1G osos meines Produktiongrechtes übersteigt; der Abzug von Da 4 bezw. ÆK 10 darf mir vom Abschlagspreise (5 8 des Haupt⸗ vertrages vom 298. März 1899) gekürzt werden.

ffö. An die von mir vorstebend übernommenen Verpflichtungen bin ich nur gebunden, wenn

[der durch den Brennerausschuß des Verwertungsverbandes Deutscher Spiritus fabrikanten und den Aufsichtsrat Ihrer Gesellschaft Jebildete Gesamtausschuß den Abschlagepreis (G 8 des Hauptvertrages vom 29. März 1899) auf mindestens C 40, festsetzt,

2) wenn die durch den Hauptvorstand det Verwertung verbandes Deutscher Spiritussabrikanten gewählte Kommission von

Beßttzern landwörtschastlicher Kartoffelbrenngreien die allgemeine Produkttonsbindung für verbindlich erklärt.

Die Produkttonsbindung darf nur dann für verbindlich erklärt werden, wenn wenigstens v2 des für das Brennjahr 1901 02 geltenden Gesamtkontingentes der landwirtschaftlichen Kartoffel- brenneteien im Deutschen Reiche sich den Bedingungen dieses Ver⸗ pflichtungsscheines nach Maßgabe der auch in mich geltenden Er⸗ laäuterungen“ unterworfen haben und wenn nach Ansicht der Kommission eine beträchtliche Erhöhung der Spirituept oduktion von solchen land- wirtschaftlichen Brennereten, die sich der Produktionsbindung nicht an⸗ geschlossen haben und von seiten der gewerblichen Brennereien aus⸗ geschloffen erscheint.

Pie Entscheidung der Kommission muß bis zum 30. Seytember 1904 getroffen und in der nächsterscheinenden Ausgabe der Zeitschrift für Spirituäindustrie bekannt gegeben werden 1V. Alle Streitigkeiten, welche zwischen mir und Ihnen aus melner Verpflichtung zur Produktionäbindung entstehen sollten, werden nach Maßgabe der SS 52 und 335 des zwischen dem Verwertunge⸗ pverbande Deutscher Spiritusfabrikanten und der Zentrale für Spiritus verwer fung, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, unter dem 29. März 1839 abgeschlossenen Hauptvertrager durch ein Schieds gericht entschieden

Meine Veipflichtung zur Produktionseinschränkung verlängert sich stets um ei westeres vom 1. Oktober bis 30. September reichendes Geschäftsjahr unter den für das betreffende Jahr allgemein sestgesetzten Bedingungen, falls nicht von meiner Seite bis zum vorhergehenden Jul eine Kündigung erfolgt ist

Diese Verpflichtung erlischt jedoch nach dem 30. September 1905 ohne Kündigung in folgende Fällen

J wenn nach den für ein Jahr allgemein festgesetzten Be⸗ dingungen die mir zur Erzeugung freigegebene Menge sich niedriger stellt, als die für das Betrtebssahr 1903 04 allgemein freigegebene (— 100 0/99) resp. die für meine Brennerei von der ober genannte Commissien festgesetzt Menge Die nachträglich, für das Jahr 1903 04 durch Beschluß des Gesamtausschusses gemaf der Ausführungs bestimmungen zugelassener Erhöhungen sollen hierbei außer Betracht bleiben.)

wenn de zu Beginn eines Betriebsjahre— durch den Gesamtausschuß festgesetzte Abschlagspreie sich niedriger stellt als M 38

wenn für ein Geschäftsjahr nicht eine allgemeine Produktions

bindung für di sandwirtschaftlicher Kartoffel brennereien ir

Kraft gefetzt wird

Die aus melner Brennerei bis zum 20 Oftober 1904 stener⸗ amflich abgefertigte Menge wird auf dat Produktionsrech yvro 19040 nicht angerechnet

der 1904 Unterschrift des Brennerelinhahere Gefälligt cht Deutlich zu schreiben und mit Stempel ode Siegel

zu versehen)

6 verwertung, G. m. b. S. Berlin W. 8 meine Spirituterzeugung in de Zei 3 Seytembe g96 dergestalt zu he grenzen, daß fie nicht mehr alt 100 60 der in meiner Brennerei ir der Jeit vom Sr ober 1896 bit 30. September 1901 Durchschnitt sich bergestellten Spirttusmenge beträg Für die Berechnung dieses Produktion echtes sind die mir be kannten Erläuterungen! maßgebend Ta sedem Falle it es wir geffarttel, dies nige Menge zu brennen welche ich für das Beirede jahr dom Oktober 1905 bis zum 30. Septemder 1906 zum nredrigeren Verbranchsabgabensatze herzu stellen berechtigt bin (Staatlicher Sontingent J. Falle ich die hiernach berechnete Droduktionsmenge uüberschreite unterwerfe ich mich auf die mehr erzeugte Menge einem Abzuge vom Jahre sdurchschnitteerlöse (G 20 des Vanptderkragek dom 28. Mär sögh) von 4 M Per Heftoliter N., fowest die Mehrerzeugun jnnerbalb einer Grenze von 100 meines PVrodurtiongrechtet tegi pon 10 Mn Per Vektoliter N sowest die Mehrerzeugung zo oe meines Prodnktionsrechtes Rberstetgt; der Abzug don 4 * bezw. 10 M, darf mir dom Abschlagspreise ( 8 des Oauntbertrager pom 29. März 1889) gekürzft werden J Me die don mir vorstehend übernommenen Verpflichtungen bin ch wur gebunden, wenn ) der durch den Bren nerausschuß des Verwertung dberbandek Den licher Spicitusfabrikanten und den Aufsichtẽ ra Ihrer s gebildete Gesamsansschuß den Abschlagspretk ( S8 des Denptvertrageß vom 2898 März 1899) auf min⸗ destend C2 M Heft etz wenn die Dierch den Dunhtvorstund det Verwertungkperbander Den tscher Srirituß ahr kanten gewählt Kommifssion don 8 Besltzern Landwirtichuftlicher Kartoffelbrennereten die all. gemeine Drodirtzonkbindung für verbindlich erklärt Pie Prodarttontbendung erf nur dann Fin verbindlich erklärt werden, wenn werigftend 32? 76 dek ür das Brennjahr 1906 04 geltenden Gefamtkon fingenttz der landmirtscheri rtlichen Kartoffelbrenne reien im Dentschen Meiche fich den Bedingungen dieler Veryflichtungk⸗ beined nach Maßgabe der auch für mich geltenden Erläuterungen unterworfen haber und wenn nach Anficht der Rommiffion eine be—⸗ trüb liche Erhöhung der Syirttußhrgdurtion von solchen lundwirt. schaftlichen Brennereien, die sich der Produktion bindung nicht ange schlossen haben, und von eiten Der gewerblichen Brennereien auß geschoß en erschemnt. Die Gatscheidung der FKommission muß bis tum 309. Sytemhen 1800 getroffen und in der nächfterscheinenden NMuggcbe der Zeitschrift far Syirttustndustrie bekannt gegeben werden.

vom 1

/ meiner

6

1V. Alle Streltigkelten, welche jwischen mir und Ihnen aus Verpflichtung jur Produkilonshindung entstehen sollten, werden nach Maßgabe der 6 32 und 33 des zwischen dem Ver⸗ wertungsverbande Veutscher piritussabrikanten und ver Zentrale für Spit ltusverwertung, Gesellschaft mit beschränkter Heften unter dem 39. März 1895 abgeschlossenen Hauptvertrages durch ein chiedsgericht

entschieden.

V. Meine Veipflichtung zur Produktloneinschränkung verlängert sich steis um ein weitereg vom 1. Dtteber bis 30. September reichen. des Geschästejahr unter den für das besreffende Jahr allgemein sest⸗ gesetzten Bedingungen, 3 nicht von meiner Seite bis zum vorher⸗ gehenden J. Juli eine Kündigung erfolgt ist.

Diese Verpflichtung erlischt jedoch nach dem 30. September 1806 ohne Kündigung in folgenden Fällen;

I wenn nach den für ein Jahr allgemein festgesetzten Be⸗ dingungen die mir zur Erzeugung freigegebene Menge sich niedriger stellt, als die für das Betriebe jahr 1993 / 04 all.

emein freigegebene (— 100 6) resp. die für meine

rennerei von der oben genannten Kommission festgesetzte Menge. (Die nachträglichen für das Jahr 1 903/04 durch Beschluß des Gesamtausschuffes gemäß V der Ausführung⸗ bestimmungen zugelassenen Erhöhungen sollen hierbei außer Betracht bleiben.)

2) wenn der zu Beginn eines Betriebs sahres durch den Ge⸗ er . festgesetzte Abschlagepreis sich niedriger stellt als 38 M.

3) wenn für ein Geschäftsiahr nicht eine allgemeine Proö— duktionsbindung für die landwirtschaftlichen Kartoffel ˖ brennereien in Kraft gesetzt wird.

Anlage 9 Zu 1.

An die Mitglieder des VBerwertungsverbandes Deutscher Spiritus fabrikanten.

Die Erzeugung von Spiritus in der laufenden Brennkampagne bleibt ungeachtet der Erwelserung des Produktionsrechts um h0 d / bedeutend binter dem Voranschlage zurück, und es wird zu einem Ge— bote der Vorsicht, weitere und zuberlässige Vorkehrungen für die Befriedigung des Branntweinbedarfs bis him nächsten Herbst zu treffen

Penn neben einem normalen Trinkkonsum ist bisher ein erfreu⸗ liches Anwachsen des gewerblichen Verbrauchs festzustellen. Eine Störung dieser nach langjährigen Anstrengungen und Opfern gerade in der letzten Zeit so günstig vorschreitenden Entwicklung bedroht den snländischen Branniweinperbrauch mit einem dauernden Schaden. Darum verbieten sich solche Maßnahmen zur Anregung des Brennerei⸗ belriebes, die zu einer Einschränkung des gewerblichen Verbrauchs führen könnten.

Das gilt in erster Reihe von einer weiteren Steigerung der Ver⸗ faufspreise, die dem Konsum eine auch uns durchaus unerwünschte RBelaffung auferlegen würde, obne auch nur eine Ansdehnung der Spirstusproduktion zu sichern. In diesem Sinne haben sich auch die Abteilungspersammlungen in den Prodinzen Schlesien, Posen, Pommern, im Königreich Sachsen u. a. m ausgesprochen.

Giwzchfl sonach aus dem Intereffe unferes Gewerbes die Pflich einer Stockung des Verkehrs vorzubeugen, sa sehen wir das allein geeignete und einzig zuverlässige Mittel zur Deckung des Bedarfs in iner funlichft zeitigen und kräftigen Herbstproduktion, die schon jetzt in ihrem Ümfange und Zeitpunkte durch feste Zusagen sichergestellt werden muß.

Die Aufgabe unseres Verbandes ist es, in der Fürsorge für die allgemeine Wohlfahrt dem deutschen Bren nereigewerbe voranzugehen.

Wir wenden uns deshalb an die Mitglieder des Verwertungs- verbandes mit der Aufforderung,

ihre Brennereien, soweit irgend durchführbar, am 16 Sep—

tember 1804 zu eröffnen und den Betrieb von vornhereth

in möglichst großem Umfange aufzunehmen Wir ersuchen Sie ergebenst, in beifolgendem Verpflichtungsschein die jenige Menge n Maischbottichraum zu bezeichnen, deren Her steslung Sie für die Zeit vom 18. September 1804 bis 30 Oktober 1904 fest zusagen. Diese Verpflichtung würde selbstverständlich zur Voraus setzung haben, daß der Betrieb der Brennerei nicht durch elementar Störungen unterhrochen oder behindert wird

Wir emarten, daß die Verbandtsmitglieder unserer Aufforderung nachkommen werden, denn sie dienen damit den dauernden Interefser des Gewerbes und gleichzeitig ihrem eigenen Vorteil

Der bie 36. Seytember 1804 abgelieferte Spiritus gehört noch

ge unter die im laufenden Geschäftsjahr 1903 04 verwerteten Menger

und empfängt den für das laufende Jahr geltenden Abschlagspreis beim, den erzielten Jahresdurchschnittserlös. Ueber die rechtzeitige Ab=

fertigung und Uebergake der Produktion bis Ende September 190 werden wir uns mit den einzeinen Brennereten später in Verbindung seKzen. Die Produktion bis zum 30. September 1904 rechnet natur gemäß noch auf das Produkttonsrecht des laufenden Geschäftssahrer 903 Da und beeinträchtigt keinesfalls das für das Brennjahr 190410 etwa festzusetzende Produktionsrecht

Anlage 16 Zu P.

von Müllern⸗Soßnow. Nehbel⸗Salugken.

von Pappritz Radach Klein Kirschbaum.

Zentral für Sw Sentral« nr T&M PI

Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Auch sür bag Grträgnit der Brennerei in der nächften Kanwagne wird die zeitige Eröffnung des Betriebes von Vorteil sein.

Schon jetzt besteht die Gewißheit, daß selbst bei erheblich ver. stärktem Kartoffelanbau und reichlicher Kartoffelernte der Abschlage. preis im nächften Jahre keinesfalls weniger als 40 A betragen wird und daß auch im Falle einer erneuten Bindung der Erzeugung die Brennereien berechtigt sein werden, außer der Produktion vom 1. bis 760. Oktober 1904 noch wenigstens 1100/0 des bekannten fünfjährigen Durchschnitis herzustellen.

Wir treten mit unserer Aufforderung schon jetzt vor unsere Ver⸗ bandemitglieder, damit jeder einzelne Brenner sich für das nächste Jahr auf eine dauernde kräftige Produktion einrichten insbesondere aber in der Frühjahrsbestellung auf den Anbau autreichender Mengen früh⸗ reifender Kartoffeln Bedacht nehmen und für die Betriebe fertigkent seiner Brennerei rechtzeitig Vorsorge treffen kann.

Daß deutsche Brennereigewerbe hat in den letzten Jahren erfahren, daß nur in einmütigem Jusammenhalten daß sichere Mittel liegt, Zeiten erfolgreich zu überwinden. Auf der immer Frneuten Betätigung dieses Gelstes der Gemeinsamkeit beruht dat. Gedeihen unseres Gewerbetz. Wiederum fordert eine ernste Lage zu geschlossenem Vorgehen auf. Wir 2 sest davon durchdrungen, daß wir auch diegmal auf die tatkräftige Unterstützung unserer Verbandsmitglieder rechnen dürfen. ö

Berlin, den 19. Februar 1904.

Der Hauptvorstand des Berwertunggverbandes Deutscher Spiritusfahrikanten von Gras. Klanin. Geh -Rat Prof, Dr. Delbrück⸗Berlin von Kries. Danzig. Doltz Patlin. Dilgendor ff ⸗Platzig. Abramomski Jalkowo. Sieg⸗Siegsruh. von Negenborn Klonau Schrewe⸗ Kleinhof. Gruber Ad. Juchg. Rose. Schmidt Löhme. Graf v. d. Schulenburg - Grünthal. Gans Edler Herr zu Putlitz Groß⸗Pankow. Otto ⸗Schlagenthin.

Lichteinen. Mankiewiez · Falkenrehde.

von Klitzing . Charloftenhof. Schrader -⸗Alt . Landaberg. Gravenstein⸗ Charlottenburg. von Quast⸗Radengleben. Schul Sembten. Teßler⸗

Pinnow. Di. Badewitz⸗Siethen. v. Sydow. Kalzig. Diestel⸗Stolzenburg Lemcke⸗Neddemin. Don Oppenfeld Reinfeld. von Dertzberg Lottin von Diest - Zeit liz. von Horn- Gr. Sabin. von Blanckenburg Schötzom. von Puttkamer -Poberow. von Dewitz ⸗Zachow, Fließbach Chotkschewke. Freiherr von Senden Natzlaff. von Krockow· Rumbske pon Enckevort⸗Warsin. von Wedel⸗Vehlingsdorf. Andrege⸗Dudendorf Wendorff Mühlburg. Graf Kwüileckt, Dporowo. Pflug Brody Decker ⸗Althöschen. Martini ⸗Idasheim. Hoffmever. Flotnit. Jouanne⸗ Santomischel. von Stiegler Sobotta. von Turno⸗ Dbjezterze Dr. von Fomterowski⸗Niezuchowo. Lehmann Nitsche in Nitsch. von Lipski-⸗Lewkom. Nechholtz Selgenau. Relnecke⸗Gußwitz. Madelung Sac rau. Spitz. ⸗Nieder⸗Chomaswaldau. von Woikom s - Biedau Pohlsdorf. Müller Stanowi. Graf von Strachwitz Gr. Stem. Korn. Nieder. Seichwitz. Freiherr von Richthofen ⸗Dürrjentsch. Richter. Schönau. Dr. von Korn-⸗Rudelsdorf. Kaiser⸗Fuchsmühl. von Kalck⸗ reuth. Arnsdorf. Graf Kerßenbrock-Schurgast. Scholtz Bernstadt

Freiherr von Schuckmann-⸗Aulgs. Saeuberlich⸗ Gröbzig. Desterretch Siegersleben. Graf v. d. Schulenburg Heßler - Vitzen burg. eine

Klofter Hadmersleben. von Rohr ⸗Levetzaw- Gi. Wudicke. Jul . Schitmer Neuhaus. von Trotha ⸗Hecklingen Pfaff Roitzsch. Carl Florian Wandsbek. Sanda⸗ Himmelsthmr. Andiä⸗Braunsdorf. Steiger⸗Kleinbautzen. Heymann Lichtenwalde Vocke. Geilador Gontard Mockau. Garl Lucke Pater hauen Botzenhart⸗Haidhausen. Sodan ⸗Hohengebraching Georg Heil Tückel⸗ hauen. Ströhle⸗Ludwigshafen Schneider Rittershof Freiherr von Lindenfels Thumsenrenth. Feder ⸗Gr. Sachsen. Münsterer⸗ Altheim

Kuchenmeister · Puchhof.

Zentrale für Spiritusverwerlung G. m. b. H.

Der Aufsichtsrat.

Zwiklitz. Sinner. Clingestein. Ekenmann. Guttmann. Kunkze PVaulßen. Sultan. Die Geschãfts führung Bourzutschk⸗h. Stern. Untucht. An die

Zentrale für Spiritusverwertung G. m. b. H Berlin W. 8

werde Spiritusbrennerei spätestens am September 1904 in Betrieb setzen, vom Tage der Betrtebseröffnung an bis zum 20. Oktober 1904 insgesamt Liter Bottich raum laut endstehender Spezifikation einmaischen und den Daran hergestellten Spiritus in Gemäßheit der dafür von Ihner erteilten Verfügung zur Ablieferung bringen

Falls der Betrieb Brennerei durch höhere Gewal unterbrochen oder behindert wird, unterliegt d Zusage ent sprechenden Aenderungen inberng auf den Zeitpunkt und den Umfan des Betriebes in der Zeit bis zum 20. Oktober 1904.

der . 1904. Spezifikation

werd einmaischen vom September bis 30. Sey tembhe Bottiche à. Liter insgesamt. . Liter Bottich

raun . : x 2 ; J. Oktober bis 20. Oktober Bottiche a2... Liter ins

gesamt Liter Bottichraum . . Sa. Liter Bottichraam ritusverwertung

Berlin W. 8, den I7. Nov. 190

Wir machen Ihnen folgende Offerte nach Maßgabe der nachstehende, Verkaufsbedingungen, Abänderungen und Widerräf jeder

zett vorbehalten

Mit Ablauf des nächsten Freitags erlischt diese Offerte ohne weiteres.

Prima⸗ Sprit Alkohol Rohspiritut Brennsyiritus 95195 Gew. Oso 9g0 194 Gew. O / x r w zu Beleuchtungs- und Heijzwecker 1. w n 2 2 9 ** nun * 3 * ! * 2 8* 9 unyersteuert mit t 70 unversteuert mit 7 . teuert mit Æ sowie zum Detailverkas Verbrauchs abgabe Verbrauchsahgabe Verbrauchs abgabe vrompt belaste 1 lastet lastet belaftet belaste Verzugs. Marimal pre zur Lieferung für er 100 1 r. Alk. r 1 r. Mk. er 100 1 r. Alk. au 9 2 ng fi v All per 10 Al ver 10 Al ea. 0 Vol S M,, a. n. . A w. , mm 2 ror prompt 4 H 9. 3. . . 2 höher. 1905 ! pro 1001 Volumen (Berechnung ant 2 1 = dem Nettogewicht ebenso wie unter 1 He. 1963 Sept. 190 . ̃ der Allgemeinen Verkaufe bedingungen Dez. 1 Sept. 1 angegeben.) Die Lieferung erfolgt in Mengen von nicht unter einem Barrel. Die für den Verkauf von Brenn ptritut in Literflaschen oder zur Abfüllune auf solche beftebenden b.sonderen 9 5 6 Versteuer . S 69 teurer als unversteuert 70er. Prei , 1. re Filtrierter Primasprit . 1 als Prima. Sprit ma m e. Ertrafein filtr. Wein sprit 3 als Memm- hrt

Die Lieferung erfolgt in Bassinwagen oder Stückfässern, Frachtvarita d

Viese Anstellung versteht sich für jeden Abnehmer, welchem dieselbe durch uns oder unsere Gẽsellschafter oder unser? Vertreter

zugeht, für eine Höchstmenge von 15 9091.

Sofern ÄAnstellungen größerer Mengen erwünscht sind, wird besondere Anfrage erbeten.

Falls dem Abnehmer gleichteitig mit die ser Offerte weltere Anstellungen von Gesellschaftern oder Vertretern der Jentrale zugehen sollten, gelten fie samtlich in bezug auf die Höchstmenge von 15 000 L als eine Anstellung.

Au Wunsch wird besondere Offerte erteilt in Weinsprit oder filtriextem Primasprit besonderer Marken, in Kornspiritus Syri

für technische Zwecke, Benzol spiritus (denat

Branntwein zum Molorenberriek geelgnet, Branntwein, welcher mit Holzgetft oder mil

varfümterter Benaturierungsmittel denaturiert ist, sowie in denaturiertem Branntwein für gewerbliche Zwecke.

Sffenbare oder nachweisbare Irrtümer dürfen

nicht benutzt werden.

ö . ochachtungsoll Zentrale für . G. m. b. D.

Allgemeine Verkaufgbedingungen.

JI. Der Normalgehalt eines Gebindes beträgt 600 1 reinen Alkohols bei gereinigtem, und 550 1 bei ungerr inigtem Branntwein; der Normalgebalt eines Bassinwagens 120091 reinen Alkohols bel gereinigtem, und 19 00 1 bei ungereinigtem Branntweln.

II Pie Berechnung der Ware erfolgt nach Gewicht ausschlleßlich der Fässer unter Zugrundelegung der dem neuen Gewicht zalkobolometer belgegebenen amtlichen Tafel; bei Sendung unter steueramtlicher Ronttolle ist die fleur ramtliche Festfetzung in der Fabrik oder Brennerei, don welcher aus die Sendung 3 maßgebend.

III. Weicht die tatsächlich gelleferte Gesamtmenge bon der Summe des Normalgebalig der laut Scklußschein zu liefernden Anzahl Gebinde beiw. Baffinwagen ab, so erfolgt die Ausgleichung beinglich des Mehr. oder Mindergehaltz bei der letzten Lieferung nach Maßgabe folgender Bestimmungen:

I) Beträgt der Unterschied jwischen der gelieferten Gesamt⸗· menge und der Summe des Rormalgehalts nicht mehr als

Döso der letzteren, und wescht der aufpreis um nicht mehr

als 3 * für 1001 r. A. von den Tagespreisen der Zentrale

für Spiritusperwertung ab, so wird der vertragliche Kauf ˖ preis für die latsäcklich gelle serte Menge in Rechnung gestellt. 2) Beträgt der Unterschied zwischen der gelieferten und der

Rormalmenge mehr als oo der letzteren oder welcht der

Kauspreig um mehr als 3 vom Tagegyreise der Zentrale

ab, so wird bei einer Mehrlteferung das Mug zum Tages .

preise berechnet, während bei einer hin deli e serr na

a. wenn der Tagegprels böber ist als der Kaufpreis, die auf das fehlende Quantum sich ergebende Differenz dem Käufer vergütet wird,

p. wenn der Tagespreis niedriger ist als der Kauspreis, die auf das fehlende Quantum sich ergebende Differenz dem Käufer belastet wird.

Ms Tagespreis der Jentrale für Spiritugverwertung gilt der · enge Prers, zu welchem die Zentrale am Tage der letzten Lieferun er Ware unter gleichartigen Bedingungen allgemein zum 2 anbtete.

JV. Bel Versendung von unter steueramtlicher Kontrolle befind. licher Ware baftet der Käufer für den vollen Betrag der in der

abrit orer Brennerei festgestellten Verbrauchsabgabe auf unversteuerte dare nebst Juschlzgen nach Maßgabe des Brenntwelnsteuergesetzes pom 7. Just ioo? bis zur endgültigen steueramtlichen Erledigung des mit der Ware gehenden Begleirscheink. Ctwalge Fehlmengen 3 dem Tranport und de dafür durch die Steuerbebörde von der Fahrik oder Brennerei als Vegleitscheinnebmer etwa erhobene Abgzabe hat der Käufer zu tragen.

Vie Ausführung bon Aufträgen auf unwversteuerten Branntwein erfolgt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, aus- schlie Jich nnter Stenerderschluß mit Begleitschein 1

In allen Föhn, in denen die Stenerbebarde Sicherheit verlangt. hat solche der Käufer zu leisten welcher überhaupt für die recht;reitige Erledigung des Begleitscheinz Sorge zu tragen hat.

U. Vie Gebinde werden bon dem Verkäufer leihwelse hergegeben und blelben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes verelnbart ist, dessen Elgentum.

Giserne Fäßser sind blnnen 2 Wochen. Holigebinde hinnen Wochen in gutem JZustande unbeschsdigt franklert an den Verkäufer zurückzusenden. Geschlebt dies trotz zwelmaltger, unter Innebaltung einer Jwischenfrist von einer Woche erlassener schriftlicher Mahnung nicht, fo sst Verkßufer nach Ablauf einer weiteren Woche seit dem Tage der letzten Mahnung berechttgt, entweder für die Folgezeit Leib⸗ gebühr von Æ O0 für sedes Faß, gleichviel welcher Art und Größe und fede angefangene Woche zu berechnen, oder die Bejablung der Ge. binde u verlangen, und zwar für ein ganzes Doligebinde Æ 36, für ein halbes Qoligebinde n 26. für ein ganßes Eisengebinde Æ 60 und für ein babes Cisengeblnde Æ 36 für ein Orboft A 18, für ein Barrel Æ 5, andere Fässer nach Wert

VI. Geschieht die Weferung in Bassinwaßen, so stellt Verkäufer solche iets frei. Die Entleerung der Wagen ist innerhalb 48 Stunden hac Gintreffen der Ware vorzunebmen. Bel spaͤterer Entleerung ist VRerkanfer berechttat, eine Leibaebübr ven 10 pro Tag und Bassin⸗ wagen pu berechnen, sowelt nicht die Verzögerung durch das Steuer⸗ anf vernrsecht wird. Der Käufer hat sofert nach der Entleerung 1 . der Wagen gemäß der Vorschrift des Verkäufers ju

ewirten.

VII. In den dom Verkäufer gestellten Bassinwagen und Fässern darf nicht denaturtert werden, widrigenfalls Verkäufer berechtigt ist, den dollen Wert der Fäffer (ftehe Nr. V) und bei Bassinwagen die Reinigungekosten und den Gratz des entstandenen Schadens mit minde lend 100 M für jeden Wagen zu berechnen.

VIII. Die Verladung erfolgt auf Abruf des Käufers. Der Könfer ift verrflichtet, innerdalb der ersten Hälfte eines jeden Monats oder foweit die Lieferzeit kürzer ist als ein Monat, vor Beginn derselben dem Verkäufer schristlich anzuzeigen, wann die Verladung bon ibm gewünscht wird. Dem Verläufer stebt ein Spielraum von fünf Werktagen dor und acht Werktagen nach den gewäblten Ver⸗ ladungktermtnen zu. Diese müssen so gewählt sein, daß der dem Verkäufer zustebende Spielraum innerhalb des betreffenden Monats, in welchem die Lieferung erfolgen soll, liegt .

Bei verbundenen Monaten ist die gekaufte Menge in monatlich gleichen Teilmengen abzunehmen. ; .

. Bestell ungen zur prorapten Lieferung werden baldtunlichst, swäteffenz innerbalf lo Tagen vom Empfangstage des Auftrages an gerechnet, ausgeführt. De Bestimmungen unter I, III, VIII, X Raden auf dieselben keine Anwendung.

X KFommt der Käufer wit Abnahme der Ware in Verzug oder ruft er viefrlbe nicht unter genauer Beobachtung der vorstehend (unter Rr. VIII) festgesetzten Frislen ab. so bat Verkãufer das Wahlrecht, entweder die Abnahme der fälligen Lieferungen jederjeit innerhalb der bedungenen Lie erfrist ju verlangen oder die Lieferung auf den nächsten Monat zu verschieben.

Macht der Verkäufer von dem Recht der Verschiebung Gebrauch, so erdöht fich der Preis der ju liefernden Ware um 6.60 M6 für den Sekttoliter . A für jeden Monat, um welchen die Lieferung hinausgeschoben wird. ;

Verlangt Verkäufer bis zum Ablauf der bedungenen Lieferfrist nicht sofortige Abnahme, so gilt die Verschiebung der rückständigen Licserung auf den nächfien Monat unter der borgedachten Preit⸗ erhöhung als vereinbart. ; ;

X Käufer darf, fofern nicht ausdrücklich etwas anderetz vereinbart ist, die Verlabung nur nach dem Orte seiner Handelsniederlassung derlangen. n 4

XII. Zablung per netto Kane 2

Erfolgt die hi mg für Rohspiritus nicht innerhalb acht Tagen, füt alle anderen Waren nicht innerhalb 14 Tagen vom Tage der Faktura, so ist Käuser verpflichtet, bem Verkäufer Jinsen mit 1. 0so über dem am Tage der Faktura giltigen Wechseliins fuße der Neicht bank vom Tage der Falfura ab zu vergüten.

Vl Verränfer ift berechtigt, sofern nicht besondere Marken verkauft fink, die Vieferung von der Fabrik ober bem Lager einer jeden, der Centrale für Spiritus Vermwerthung G. m. b. H. als Gesellschafter angehörenden Spritfabrif zu bewirken. Entsteht in solchem Falle für Hranntwein und Fastage eln NMlehrfracht, so hat diese der Verkäufer dem Käufer 9 erseßen, während anbererseltsz ber Ränfer bem Verkäufer eint eiwalge Melnkerfracht ju ge g hat.

TD, eau ist berechtigt, bel Vieserung, auf. bschlüsse von Sekundasprit ober Altohol, welcher nult 70 νι Berbrauchgabgähe he⸗ lastet t, soichtn mit iner Merhrauchsghggbz von Sec unter einer Preigermäßlgung von 15,50 c für has Veftaliter r. I. ju liefern.

XV. eäbart ober nachwelt bare Irrtümer pürfen nicht benutzt . ckl hwigte Abweichungen hon einzelnen Bestim

usdrůckli enehmigte welchunger 3 mungen p r. Gůltigteit hen e, n, nicht.

TVI. Gefüllungtort (5 29 ber zihslproteßorhnung für beide

Teile ift Berlin.

Anlage 11 Zu 1.

Zentrale für Spiritus verwertung Gefellschaft mit beschränkter Haftung.

Berlin W. 8, den 15. Sertember 1805. Taubenstraße 16—18.

.

Umste hend überreichen wir Ihnen unsere Rabattafel nebst Rabatt- bedingungen für das Geschäftejabr 1905/06. Aenderungen gegen die Bedingungen des verflossenen Geschäftsjahres sind mit Ausnahme einer Stelle, welche durch Sperrdruck besonders hervorgehoben ist, nicht eingetreten.

Soweit nicht nach den Rabattbedingungen elne besendere Ver. einbarung mit uns nötig wird, erübrigt sich eine Bestätigung des Empfanges der Rabattafel.

Sochachtungsvoll Zentrale für Spirltus verwertung G. m. b. S.

Rabattafel der Zentrale für n n nn,.

GS. m. b. H für das Geschäftsjahr bom 1. Oktober 13005 bis 36. September 1966 und. Bedingungen für An⸗ wendung derselben.

Die Rabattvergütung belebt sich guf die in der Zelt vom 1. Oftober 1505 bis zum 30. September 1906 unter den nachstehenden Bedingungen bezogenen Mengen.

Die ersten 7800 Liter r. A. empfangen kelnen Rabatt.

Es werden vergütet: für diejenigen Teilmengen der Gesamt⸗ entnahme eines Abnehmers, welche

zwischen 7501 und 60 000 1sr. A. liegen, 60 4A, s 60001 18H odd, . . 4 ö 120001 180099... 1l— alle Teilnehmer über 180 000. 1m

jedoch in keinem Falle mehr als durchschnittlich l, = M per Hektoliter t. A. auf den Gefamtyverbrauch.

Der vorstehende Rabatt wird in voller 1 demjenigen Käufer gewährt, welcher im Laufe mine, belden mst dem 1. Oktober 1905 eginnenden und mit dem 30. Se sember 1907 endigenden Geschäfts⸗ jahre Sprit aller Art, T eh ohspirltut, Kornspiritus und deng⸗ turterten Branntwein augschl sflich von ung ober den ung als Gesell= schafter zugehörigen Sprstfabrlken gekauft und bejogen hat; und zwar mössen die gekauften und bezogenen Mengen abgesehen bon dena turlertem Branntwein im eigenen Betrsebe verarbestet und der denaturierte Branntwein auh hl l im eigenen DVetailverkauf ab- gegeben worden sein. Soll auch ein rte denaturterten Brannt- wens an Wiederverkäufer statifinden, so bedarf es einer vorherigen Vereinbarung mit uns. Eine por erige Bereinbarung mit uns ist außerdem erforderlich, falls der Käufer selbst in eigenem Betriebe Spiritus oder Sprit irgendwelcher Art berstelft. Denjenigen Käufern, welche, nur im Geschäfts jahre dos sos die Bedingungen dieser Rabattabelle erfüllen, steht nur die Hälfte der Rabattbeträge zu.

Soweit die Bezüge zur Außfuhr in dag, Zollausland gedient haben oder auf Grund besonderer Prelsberelnbarung oder mit be⸗ sonderer Rabattvergütung berechnet worden sind, fällt der allgemeine Rabatt weg.

Die Aufrechnung der Rabatte e g auf Grund einetz vom Käufer zwischen dem 1. und 16. Dktoher 1906 einzureschenden, auf eine Geschäftsbücher n,, Verjeichnisses seiner Jahreshezüge; a dem Verzeichnis ist gemäß näherer, von ung zu gebender Anleltung die Erklärung abzugeben, daß die in dieser Rabattafel enthaltenen oder sonst schriftlich vereinbarten Bedingungen fr die Rabattgewährung von dem Käufer snnegehalten sind. In das Verzeichnis sind alle bis zum 30. September 1906 für Rechnung und Gefahr des Käufers effektulerten Aufträge aufzunehmen. n. Erklärung ist nach unserer näberen Anlcstung am Schlusse des Geschäftsjahres i507 für die Zeit vom JI. Oktober 1906 bitz 30. September 1907 u ergänjen. Denat. Branntwein, für welchen der Preitz für das Raumliter vereinbart worden, erbält! ohne äcksicht auf die wirklich gellferte Altoholftärke für 100 Liter Raum den Rabatt für S8 Liter r, A. Die Formulare zu den Verzeichnissen werden auf rechtzeitige Abforderung deg Käufers von uns geliefert.

Auf folche Rabaltanmeldungen, welche nach dem 15. Oktober 1906 eintreffen, ist der Anspruch auf Rabattvergütung verwirkt, da die alsdann beginnenden abschließenden Berechnungen des Veiwertungs⸗ preifes der Brennereien eine nachträgliche Berücksichtigung solcher Anmeldungen unmöglich machen.

Die Auszahlung der Rabatte erfolgt derart, 3. dem Käufer von dem aufgelaufenen Betrage nach Feststellung und pätestens bis zum Ende des Kalenderjahres 1906 zunächst bo o/ Jin bar entrichtet werden; die anderen 50 ο½9 werden für den Käufer vorgemerkt und sofern der Käufer in dem Geschästsjahre vom 1. Oktober 1996 bis zum 30, Sep⸗ tember 1907 seinen gesainten Bedarf von uns oder den uns als Ge⸗ ellschafter zugehörigen Spritfabriken gekauft und die gekauften Mengen n Gemäßheit dieser Tabelle verwendet hat, bis spätens zum Schlusse des Kalenderjahres 1967 nebst 5o/ Zinsen für 1 Jahr dem Käufer in bar ausgefolgt.

Eine Rabattgewährung findet nicht statt auf die bei den Gesell⸗ schaftern bewirkten Entnahmen, welche im einzelnen Fall weniger be—⸗ tragen haben als

ISG Liter r. A. versteuerten Trinkbranntweins oder weniger als 130 Liter r. A. denaturierten Branntweins sowie auf denaturierten Spiritus, der in Flaschen geliefert wird, ohne daß hierdurch aber die CJ eiwa vorhandenen Ansprüche auf Rabatt fuͤr größere Entnahmen berührt werden.

Zentrale für Spiritus verwertung. G. m. b

. 2.

Essigrabatt der Zentcale für Spiritusverwertung für bie gin vom 1. Sktober 1903 bis 30. September 19808 und Bedingungen für Vergütung desselben.

§. 1. Die Gewährung des Essigrabatts bedarf einer besonderen schriftlichen Bestätigung unfererseits. .

§ 2. Der ö wird auf diejenigen ausschließlich von uns direk ober den ung als Gesellschafter zugehörigen Spritfabriken be. zogenen , . Alkohol oder Rohspiritus . deren Verwendung zur Essigfabrikation bei le n des Kaufs ausdrücklich erklärt und deren erfolgte Verwendung zur Essigfabrikation nach vorhergegangenen, mittels Essig und Wasser oder Tieröl e, . Denaturierung durch die darauf? bezüglichen steueramtlichen Rückvergütungsscheine für Maischraum. und Brennsteuer nachgewiesen wird. Sofern ein n sabrikant auf Gewährung des Essigrabatitz Anspruch erhebt, hat er in sedem Geschästsjahre, während dessen er, wenn auch nur vorüber⸗ een die Rabatte in Anspruch nimmt, uns die sämtlichen aus seiner

ssigfabrikatlon ihm zustehenden Rückvergütungsscheine für Maischraum⸗ und Grennsteuer zu Überlassen; wir übernehmen dieselben zum Nenn⸗ werte abzüglich des jeweiligen Reichs bankwechseldiskonts.

§5 3. Der 66 rabatt setzt ein

u, füär den mil Kssig und Wasser denaturierten Branntweln so= bald der dem Empfänger in Rechnung gessellte Kauspreis den Stand von 44 M übersteigt und beträgt 5 3 für jede 10 ., um welche sich der Prelg über 44 M erhebt. ;

b. ür den mit Tieröl zwecks Herstellung von Essig iu Bleiweiß und Bleizuckerfabrlkatson dengturlerten Branntwein, sobald der dem ng gh n Mechnung gestellte Kausnreis den Stand von 10 är bas Hektollter r. A. übersteigt, und beträgt 5 3 für jede 10 8. um welche sich der Preis über 40 M erhebt.

Die Unwendung des unter b bezeichneten Nabatts hat zur Vorgus— etzung, daß nicht allein die Verwendung des Branntweins zur Essiq abritgtion, sonden auch die besondere Art der Denaturlerung durch

lerßf mittels fieuergmtlich beglaubigter Urkunde (Ver endeschein, Grsehigundeschein, Nückvergültungöschein und dergl.) nachgewiesen wird.

§ 4. Bedingung für die Gewährung der im 53 bezelchneten Rabatte ist, daß der Cssigfabrikant, der diesen beansprucht, die um, stehende Erklärung vollzogen an uns einsendet, inhaltg deren er sich verpflichtet, feinen gesamten Bedarf an Branntwein aller Art für die Zeit biß zum 30. September 1908 nur Rirekt von ung resp. den uns als Gefellschafter zugehörigen Spritfabriken zu entnehmen und die entnommene Ware im eigenen Betriebe zu verarbeiten.

Dagegen garantieren wir demselben diese Rabatte sowie auch den , n Rabatt mindessens in ihrer jetzigen Höhe für die gleiche Zelt, also bis zum 30. September 19035.

Gine während dieser Vertragszeit etwa eintretende allgemeine Erhöhung des Essigrabattes sowse guch dez allgemeinen Rabattes soll für den Kähfer unter den für die Erhöhung geltenden etwa veränderten Bedingungen ebenfalls Gültigkeit haben.

§ 5. Der Abnehmer ist verpflichtet, auf unser Verlangen ung auf seine Kosten eine steueramtliche Bescheinigung betzubringeng aus welcher die Zeit der erfolgten Denaturlerung mit Essig und Wasser sowie die dabei verwandte . Branntwein ersichtlich ist.

F 6. Wir 3 berechtigt, die zur Denaturterung mit Essig und Wasser oder mit Tieröl bestimmten Branntweinmengen als 90 er Brantwein (mit Æ 70, Zuschlag belastet) zu liefern.

7. Die Fracht und sonstigen Kosten kommen in den Fällen des g 3 bei den einzelnen Empfängern im Kaußpreise aur owelt zum Augdruck, alg dies den bishergen Gepflogenhelten entspricht und mit den allgemeinen Offerten im Einklang .

S5. Steh dem Käufer neben dem Fsstgrabatt ein Anspruch auf den allgemelnen Rahatt zu, so ist der Essigrabatt von dem um den durchschnittlichen allgemesnen Rabatt. deg voraufgegangenen Ge⸗ chäftgsahretz gekürsten Ginkaufspreise zu berechnen; stand der Fäufer m voraufgegangenen , . mit uns nicht in Geschäftsver⸗ bindung, so trltt an die Sielle des durchschnittlichen allgemelnen Rabatts des voraufgegangenen Geschäftsjahres der e fi, für das laufende Jahr vem Käufer durchschnittlich zu vergütende allgemeine Rabatt und, sofern hierüber eine Verständigung nicht erztelt wird, der Betrag von 1 M für den Heftoliter r. A.

539. Ver Essigrabatt wird auf Grund elneg vom K ufer zwischen dem 1. und 15. Ottobe⸗ einzureichenden Verzeichnisses der von ihm im irt, n,, e. GHeschäftzjahre zur Essigfabrikation bezogenen Branntwelnmengen aufgerechnet und gelangt nicht eher zur Auszahlung, alg bit sämtliche Rückvergütungsscheine auf das abgelaufene Geschãftẽ⸗ jahr an ung abgellefert find, längftens aber 5 Wochen ach Eingang deß Verzeichnisseß und der letzten Scheine (gl. auch 33 Abs. 2) In dem Verzeichnis ist nach niserer näheren Anleitung die Grklärung abzugeben, daß die Behingungen für die Gewährung des Fssigrabatts vom Käufer innegehalten worden sind.

5§5 10. Soweit die Bedingungen unserer Iillgemeinen Rahattafel in den vorstehenden Bestimmungen nicht hereits enthalten sind, finden dieselben auch auf die Gewährung des Essigrahatts Anwendung.

An die Zentrale für Spirttus verwertung G. m. b. H. Berlin

Verbrauchsabgabe und AM 20,

Auf Grund der umseitlg abgedruckten Bedingungen beantrage ich, mir die in diesen Bedingungen festgesetzten Essigrabatte ür meine Bejüge zu gewähren, und ich verpflichte mich hiermit, gemäß 3 4 der Bedingungen von heute bis zum 30. Seytember 903 meinen ge— samten Bedarf an Rohsrirttus, Kornspirttus, Sprit iller Art, Alkohol und denaturiertem Branntwein nur dirett von Ihnen bezw. den Ihnen als Gesellschafter zugehörtgen Sprttfahrtken zu den weils von Ihnen für weinen Distrikt allgemein festgeietzten preifen und Bedingungen zu entnehmen und die entnommene Ware ibgese hen pon dem mit dem allgemeinen Mittel denaturierten Branntwein im eigenen Betriebe zu verarhetten.

. mit dem allgemelnen Mittel denaturierten Branntwein habe sch nur im eigenen Detailverkauf abzugeben. Soll auch ein zer kauf dengturierten Branntweins an Wiederverkäufer stattfinden, so bedarf es einer vorherigen Veretnbarung mit Ihnen.

Ferner leiste ich dafür Gewähr, datz, falls ich nich in der Zeit big zum 30 Seytember 1908 an einem anderen zandelsgeschäft he⸗ teilige, welches für seine Zwecke Branntwein irgend einer Art bezteht, die betreffende Handlung Tenfalls die in diesem Schreiben enthaltenen Veryflichtungen übernimmt.

Für den Fall, daß ich mein gegenwärtiges Feschäft in der Zeit bis zum 30. September 368 veräußere, bin ich gehalten, dem Er- werber bezw. den Erwerbern desselben die von mir im Schreiben eingegangenen Verpflichtungen aufzuerlegen.

Für jedes Hektoliter . A. Branntwein aller Art, velches ent⸗ gegen den im Vorstehenden eingegangenen Verpflichtungen von anderer Seite, als von Ihnen bezw. Ihren Gesellschaftern entnommen wird. habe ich zu Ihren Gunsten eine sofort fällige Vertragsstrafe von 3 M zu zahlen, unbeschadet Ihrer weitergehenden Rechte auf Schadens⸗ ersatz.

An die vorstehenden Verpflichtungen halte ich mich nur gebunden, sofern Sie gemäß 5 1 Ihrer Essigrabattbedingungen dom 0. Sep⸗ lem ber 1307 mir die in diefen Bedingungen näher bezeichneten EGfsig rabatte zu gewähren sich verpflichten.

Hochachtungsvoll.

Anlage 12 Zu I.

Bewegung der Grundpreise der Zentrale für Spiritus verwertung G. m. dargestellt an den Preisen für Primasprit für das Hektoliter . J. (exkluside 70 0 Verbrauchgzabgabe) zur prompten Lieferung frei Berlin Spalte 2); soweit gleichzeitig Terminpreise ausgegeben wurden, ist das Rähere in Spalte 3 vermerkt; in Spalte sind die Verkaufs preise für vollständig denaturierten Branntwein für das Hertoliter Raum (bei Lieferungen von nicht unter einem Barrel) verzeichnet.

1 2 ) t 4 . * 1 Datum der Prima Primasprit Brennspiruus Preis- sprit 8 * Prompt · (Terminpre id) 164 : festsetzung preigh) 387 60 Vol. Vol. Vol 16 21 . 165 ) 0 ö Oktober 1899 2 1.10. 1899 NR, o0 November 188989 5 50 2,00 6.

Dezember 18899 bis September 19090 mit O0, 40 Reportaufschlag monatl. 6 pro Sep⸗ tember 1900 mit Æ 49. 80. Dezember 1899 47, 50 25, bis September 1900 mit ca. M O40 Reportauf⸗ schlägen monatlich, mithin pro September 1900 mit S hl, 40

18.11. 1899 18,

1.12. 1899 47,50

29. / 12. 1899 418,0 Februar 1900 18, 70 serner bis September 1900 mit ea. M 0,40 Report- aufschlag monatlich, mit- hin pro September 1900 mit M b2, 90

14.9. 1900 5210 26,

12. 10. 1900 bl, O November 1900 50,

26.10. 1900 bo. Dezember 1900 48,90

23. 11. 1900 48,59 Dezember 1900 18,50

30. 11. 1900 18, ] Dej. 00 Mal o 48, 50

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