1906 / 76 p. 29 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 29 Mar 1906 18:00:01 GMT) scan diff

—ß M 1 2 3 4 Datum der e. Primasprit Brennspiritus reis⸗ ' . == (Prompt · mm m. 87 90 985 preis) Vol. Vol. Vol. 60. e n og (g Dez. 6 w 2. 1900 47,50 Dez. 00 Ma n. Dez. O0 Sept. M 48, 60 18.1. 1801 16,50 Februar / Sept. M. 47, 90 24 5. 1901 an m . 23,50 30. 9. 19801 45, Nov. Ol Sept. Q 43, 24, 11. 10. 1901 43,50 Nov. Ol Sept. 0 43, i8. 10. 135066 42. op. Gi Sept. R 453 Po,. - 25. 10. 1901 41, Nodb. Ol / Sept. Q0 42, 15. II. 18061 46 Nov. Gi Sept t a1, 30, - 15. 12. 1501 360. = 21, -= 23, 23.1. 1902 38, 70 ebruar / Sept. 20 40, 99 12. /9. 1902 44,50 ktober 1802 44,50 1 20. 12. 1902 46, 10 anuar / Sept. 3.1. i303 15140 pri Seri. 3 50 50 20, - 21. = 26, 9.10. 1903 53, 50 November J. Hälfte 52,50 November II. Hälfte bh2, 17.10. 1903 53, 50 November J. Hälfle 52, 0 November II. Hälfte 52, Dezember hl, 3 . 17. 11. 1903 52, ejember t H— . 8 I. /11. 1903 51, anuar / Apr 2.— ( 31 1903 57, Inn r rl O4 58, 25, 28, 8. 1. 1904 60,40 ebruar 1904 60, 80 is Mitte September 1904 mit ea. M O, 40 Report⸗ aufschlägen, mithin pro September 1904 M 63, 60 . 16.9. 1904 68,40 . 5. = 38. 31./3. 1905 Mai 1905 ; 70, 60 mit Æ 0,40 Reportzu. schlägen bis Sept. 1905 monatl., mithin pro Sep- tember 1805 72,20. 19.5. 1905 z 6.10. i905 64, 20 ö 3 1905 60, 25, 28, 3.11. 1905 56,

Anlage 13 Zu L.

An die Zentrale für Spiritus verwertung G. m. b. O.

zu Berlin. Schlußschenn.

W ü ö . m von Ihnen zur ausschließlichen Verwendung . wir m ĩ ? re.

für „eine Spirituskraftmaschine. . (Motor. ) welche ih von

bezogen babe.. und über welche Sie in der Anlage nähere Angaben finden, den gesamten, für den Betrieb der Kraftmaschtnen. während der Zeit von jetzt bis 30. September 1908 erforderlichen vollständig denaturierten Spiritus, und zwar zu nachstehenden

Bedingungen: IR) Peeis. Der Preis stellt sich für 1090 1 90 volumenprozentigen denaturierten Spiritus, frei nächster Bahnstation des Käufers, a. in der Zeit vom 1. Nodember eines Jahres bis zum 18. Mat des folgenden auf 23 4 b. in der Zeit vom 16. Mat bis 31. Oktober jedes auf 24 4 2 m vorausgeseßzt, daß 500 Kg brutto auf einmal bezogen und Käufers eigene Gebinde franko zur Füllung eingesandt werden. .

Falls Käufer Mengen von weniger als dMW0 kg, mindesten sedoch 1 Barrel auf einmal beriebt, erhöhen sich die dorste henden Preise um 150 AÆ, also auf 2450 M resp. 2d 50 M pro 1001 So polumenprosentige Ware. In diesem Falle sind aber die zum Versand erforderlichen Gebinde (im allgemeinen Fäffer von je etwa 600 1 Inhalt und, soweit das Bezugsquantum ein geringeres

Jahre

ist, Barrels von je 180 - 20 1 Inhalt) vom Verkäufer leihweise u stelen. Mengen unter 1 Barrel werden zum Borzugsyreise geltefert.

1a. Preikermäßigung. r wird das Zugeftandnik gemacht, daß jede Crmrßigung det Motor spirltusprecses wäbrend der Dauer dieses Abichlußes eintritt, für den noch uner- ledigten Teil des Vertrages feld sttätig ywendung ande. 2 Er⸗ mãßigung gelten nicht die in dor 1 die et Vertrages ge. schlossenen Lieferung verträgen deren derten billigeren Prei.

2) Leibgebinde. Die Leibzgebirde find vom Gänser

Dem Käufer

Väteftenk

nicht ; Spiritus raftmaschtné. Motor. N welche . von

Auf die Preise fir Motoren piritus wird keinerlei Nahatt Cwäbrt. meine

bezogen babe.

welche

gegen verr oder unten

des Nettogew derlich ck

Verkäufer oder durch dessen denaturterten Branntwein ausschließli

kraftmaschine .. e 6 und unter keinen Umständen weiter zu verkaufen.

er dieser Bedingung . handeln sollte,

käufers in eine r . Eier der seinerseits welter verkauften oder zu anderen Zwecken

Leuchtzwecken) benötigt, so hat der

r ern zu i. wobel Abwelchungen gegen 90 Volumenprozent,

660. oben oder unten sind, für und

ö . god ngen bis elnschl. O, 50 so nach oben

lelben 3. der ö ) . i. ng der gelieferten Men

ae, n ö ec . auf Grund b

5) Art . Verkäufer liefert den Spiritus dena⸗

ofern sie

tigt. ie . Umrechnung er Tafel VI der steuer⸗

turiert, in seiner Wahl entweder mit dem allgemeinen Denaturierungs⸗ o / ol set und P oso

erungsm ö 8. Krystalldiolettlösung gibt dem Färbung.

w,. 2 n un ö. ,

Bel der letzteren Art der Dengturierung kann auf Wunsch des

Käufers ein stärkerer Benzolzusatz als 20 /, jedoch höchstens 20 09 er= olgen. he , behält sich abweichungen festzusetzen.

des Käufers vorgenommenen stärkeren käufer . jeweils besondere Preis.

en Vorschriften für die Dena⸗

Für den auf 36

Treten Aenderungen der gesetzli

turierung ein, so finden diese sinngemäße Anwendung.

Käufer verpflichtet sich, den vom ,,, an G ein after oder Vertreter beiogenen zum Betriebe seiner Spiritus.

zu verwenden, denselben zu keinen anderen .

verfällt er zu Gunsten des iertragsstrafe von 20 8 (3wanzig Pfennig) für

nutzten Mengen, unbeschadet des Rechts des Verkäufers, wegen de r, . Veiwendung Schadenersatz zu fordern. E

7) Bedarf zu anderen ö 6

ü und Wir e a,

Spiritus für seinen Haus a me. ,

aren, ob und unter welchen Bedingungen es ihm gesta wird, gbssenfe Zwecke erforderlichen Mengen von dem dom Verkäufer bezogenen Mokorenspiritus ju derwenden. Mit Benzol eat er ter Spiritus, der an . 6 rr , gen. ist, ist zu anderen

Motorbetrieb ungeeignet.

. an gn außer dem zur Bedienung seiner Spirituskraft⸗ maschlne (Motor. ) bestimmten denaturierten Spiritus in seinem Gewerbebetriebe auch noch Bedarf an denaturtertem Branntwein zu anderen Zwecken, sowie an nicht dengturiertem Branntwein 8g. spiritus, Alkohol, Sprit X). so veipflichtet sich derselbe diesen Be. darf ebenfalls ausschließlich bei der Zentrale oder deren Gesellschaftern zu decken. Sollte beznglich dieser zu anderen Zwecken benötigten Mengen binsichtlich Preis und * zwischen Käufer und Verkaͤufer eine Einigung nicht zu erzielen sein, so ist jeder Teil be— rechtigt, den Vertrag . voraufgegangener Kündigung mittels Ein= s briefes aufruheben. ae , Käufer verpflichtet —*— Kontrollbuch zu fübren (zu welchem ihm auf Verlangen vom Verkäufer ein Sceme geliefert wird), in welches die bezogenen und derbrauchten Motor- spiritusmengen —w kur Eintragung gelangen. Dat buch hat Käufer dem Verkäufer sderteit auf Verlangen zur Verfügung zu ftellen oder einzusenden; auch ist letzterer berechtigt die Eintragungen sederzelt durch einen seiner Beauftragten prüfen zu lassen.

9) Sofern Käufer selbst Spiritusproduzent ist, oder während der Dauer dieses Abschluffes die Serstellung von Spiritus unternimmt,

oder auch nur Eigentümer einer Brennerei resp. an einer solchen be.

s Verkã iervon sofort am Tage der oh prit 3 1 * . ,,, der Inbetriebsetzung der Bedarf ebenfalls ausschließlich bei der Zentrale oder deren Gesell

Spiritusbrennerei mittels Einschreibebriefs in Kenntnis zu setzen; ist Käufer in diesem Falle verpflichtet, innerbalb dreier Monate von dem betreffenden Tage ab dem Verwerthungsderban de Deutscher Sptritusfabrilanten beizutreten. Ist der Beitritt nne hald der festgeseßten Frift nicht ir so ist Verkäufer nach Ablauf der. selben bere n 6

ittels Einschreibebriefs sofort aufzu . ;

n F 28 der Zwilprozeßordnung) für beide Teile st Berlin. . 9 * Her Käufer ist zur Abnahme don denatäriertem Spiritus auf Grund dieses Vertrags nur so lange verpflichtet, als er die in

seinem Besitze befindliche. Kraftmaschine (Motor.) mit Spiritus betreibt. w den Mnterschrift.) 1 . . ; Zentrale für Spiritus verwertung G. m. b. Sd. . zu Berlin.

Schluß sschein

* arme r P . 26 kaufe von Ihnen zur autschließlichen Berwendung für

unsere wi

—ñ 1 gel a, für den ieb der Kraftmaschine erforder- finden, den gesamten, für den Betrieb der Kra lichen vollftandig denaturierten Spiritus, und zwar zu nachstebenden

Bedingungen: D Preis

denaturierten Spiritus, frei nächfter Babnftation des Käufers,

innerbalb 8 Wochen nach Empfang frei und unbeschädigt an den Ab.

Geschiebt dies trotz zweimaliger

sender zurückzuliefern. al erlag ener

haltung einer Zwischenfrist von einer Woche schriet licher

ö ö ist Verkäufer nac Ablauf einer weiteren Woche . k. M n n * dvorausgeseßt, daß S000 Kg brutto auf einmal bezogen und Käufers

. 8 9 * * 2 seit dem Tage- der letzten Mahnung derechtigt. en der die 2 ac, zelt eine wöchentliche Leihgebühr ven * o r Der Faß gleichdꝛel welcher Art und Größe, und für jede angefangene Woche zn berechnen

unter Inne.

oder die Bezablung der Gebinde zu verlangen, nnd war Für ein ganze

Holjgebinde M 36, für ein balbes olkgedrrde M 24 ganzes Eisengebinde M 60. ; * ür ein Orhoft M 18, = für ein Barrel Æ 8. andere deer nact Wert. ie schriftliche n kann auch durch die dom DVerkanf er mit der Erpedition beauftragte Stelle erfolgen. 9 .

Falls Käufer ganze Vadungen (000) in Bassinwagen ber ieht, stellt Verkäufer letztere mietsfrei. Die Entleerung der Wagen bat Mäufer innerbalb 48 Stunden nach Eintreffen der Ware dernen. Bel Verzögerung der Entleerung ist Verkänfer derech gt cine Leib zeblibr von 10.— für eden ferneren Tas bro Bassowagen m here nen. Käufer bat sofort nach der Entleerung die Nich endung des Wagens gemäß Verkäufers Verschrist zu bewirken . der gleichen * Die * der leeren Bassinwagen erfolgt seitens der Babnverwaltung kostenfrei. .

* Vieferungszelt und Zablung. Die Abladung echter nach Verkäufers Warl durch einen seiner Gesellschafter oder Vertreter kedesmal binnen 10 Tagen nach erfolgter Abforderung, frachtfrei m ,, 888888878533

ir ein und für ein baldes Gengebende * S6

ftellen.

2. in der Zeit vom 1. November eines Jahres bis zum 15. Mai des folgenden auf 25 t.

b. in der Zeit vom 15. Mai bis 31. Oktober jedes Jahres auf

24 *

eigen? Sedinde franke jur Füllung eingesandt werden. . ; Fall Käufer Mengen von weniger als 000 kg, mindestens

sedock 1 Barrel auf einmal berteht, erhöhen sich die dorstehenden 12 Prene m. 150 M, aliso auf 24 50 M resp. 20 50 Æ, für 100 1

W volumendrozentige Warr. In diesem Falle sind aber die zum Ver land erforderlichen Gebinde

Qa. 600 1 Inhalt und, joweit das Beiuge quantum ein geringeres ist

1860— * 138 äufer leibweise zu rel von R 1809 - 2090 1 Inhalt) vom Verkäufer leibweise —— . Barrel werden zum Vorzugspreise nicht

Mengen unter 1

geliefert

Die Bezahlung der gelieferten Ware erfolgt ver netto Kaffe. Die

2x 8 * * 8 . ersten Liesernngen bebält Rerkarmer ick der, gegen Nachnahme zu

senden ö. Wird die Megalierrng nickt mwnerbelk 14 Tagen dom Tagr Der Faktura bewirkt fe t Khurer derrflichter dem Berker Jin sen mit Lon über den am Tagt der Serturd gültigen Dech el img fuß der Neichebank dom Tage der Trkrmd an zun vergitten Ort Käufer wiederholt die Zablungsertn nicht z 0 Hf Berkaunfer zur so⸗ fortigen Aafbebnng dire Myichlußter herechtig;. . 8 In halrsermtrtlmng. Tin Vie Berechnung des Faumwreise fim die dom Verfender gardfener Feftftellungen bezünlich der Nerm- ewichts und der Sredniärkt muß geberd. Verkäufer ift berechtigt an telle don 8 dolumenderzerriger Ware auch höher der nieder vprozentige Ware (in letzteren Zalle jedoch nicht unter Ss Bulumen

für ein Drboft 18 M, für ein Barrelz 5 Rt., * . 2 ann auch durch die vom Verkäufer mit der

Auf die Preise für Motorensptritus wird keinerlei Rabatt ge.

wůhrt.

2) Seibgeb de.

sender zurückzulierern Geichiept dies tro haltung einer Zwijchenrift von einer

ganzet

Erye dition benuftragte e

Rnufer Ladungen (10000 kg) in Bafsinwagen be⸗

m , 21 Die Entleerung der Wagen bet Käufer innerbalt S Stunden nach ** * . * r Gntleerung ist Verkaufer berechtigt, 5 ĩ 1e 3 ferneren Tag vrr Bassinmagen in der von der Zentrale dafür beftimmten

Bei Verzögerung der von 10 Æ für jeden

nehmen. eine Seihgebübr zu berechnen.

) Lieferung zelt und

käufers Wahl durch ei einer Gesellschafter oder Vertreter

. ,,,, on ,

,

nk vom Tage der Faktura an zu vergüten. e lr ? e n, , ittl tsermittlung. ng ie vom Versender getroffenen Feststellungen bezüglich des Nettogemichts 2 8 ,,. , ist berechtigt, an Stell von do wolumenprozentiger Ware auch böber oder niedrigerprozentige Ware (im letzteren Falle jedoch nicht unter S8 Volumenprozent zu Liefern, wobel Abweichungen gegen 99 Volumenprozent, sofern sie größer als O,5 o nach oben oder unten sind, pro und contra rt werden. Abweichungen bis a, . oo nach oben oder unten bleiben bei der ö nung unberũcksichtig ; 2 der gelieferten Mengen 886 durch Um. rechnung des —ᷣ in Rauminhalt auf Grund der Tasel VI

n e. . 9 nr, Denaturierung. Verkäufer liefert den Sn n denaturiert, in selner Wahl entweder mil dem allgeme inen De naturterungemittel (20 Doligeist und oL Prridin) oder mit 9 h allgemeinem . Y KRristallviolettl o ung und do Benzol. Der Zusatz der Kristalldiolettlssung gibt dem Spirit as eine ãuli äarbung. bin g * * Art der Denaturierung kann auf Bunsc, des Käufers ein stärkerer . als 2000, jedoch böchstenz 2 do erfolgen. Für den auf Wunsch des Käufers vorgenommenen stã reren Benzolzusaß bebält sich Verkäufer dor, jeweils besondere Dreis ˖ festzusetzen. .

a der gesetzlichen Vorschriften für die De. naturierung ein, so finden diese a, = Anwendung.

6) Verwendungebedingungen. Täufer verpflichtet sich, den dom Verkäufer oder durch deffen Gesellschafter oder Vertreter Rios enen denaturterten Branntwein ausschließlich zum Betriebe seiner Spiritus. kraftmaschtre.. zu derwenden, denselben u keinen anderen Zwecken zu benutzen und unter keinen Umständen weiter zu * Tall er dieser Bedingung wider handeln sollte, derfällt er zu * des Verkäufers in eine Vertragsstrafe don 220 8 Gwanzig Dfennig für jedes Liter der seinerseits weiter derkauften oder n anderen Zweden benutzten Mengen, undeschadet des Rechtes des Verkäufers, wegen der unerlaubten anderweitigen Verwendung SDcadener at zu fordern .

7) Bedarf zu anderen Zwecken. Sofern Käufer Nengturicrten Spiritus für seinen Daus. und Wirtschaftsbedarf (zu Loch.. Dein

Räunfer bat jofart nach der Entleerung die Rücksendung

. tigt, Täuf i Verkäufer zu und Leuchtzwecken) benbtiet, so hat der Käufer mit dem B 3 pere be baren, ob und unter welchen Bedingungen es ibm geflattet wird,

die für folche Zwecke erforderlichen Mengen von Dem dom Verkäufer

enen Motorenspirttus zu verwenden. Mit Benzol denaturterter 2 der an der bläulichen Färbung erkenntlich ist, ist zu anderen 3 als zum Motorbetrieb ungeeignet. . a 3 aan außer dem zur Bedienung seiner Spirituskraft. maschine (Mtor. ..) bestimmten denaturierten Spiritus in seinem Gewerbebetriebe auch noch Bedarf an denaturiertem Branntwein zu

anderen Zwecken, sowie an nicht denaturiertem Brannntwein Rob

durch Benachrichtigung des Käufers

spiritus, Mltobol, Sprit *.. so verpflichtet sich derselbe, diesen schaftern zu decken. Sollte bezüglich dieser zu anderen Zwecken be 828 2 hin sichtlic Preit und Bedingungen zwischen Kãnfer und Verkäufer eine Emigung nicht zu erzielen sein so ist feder Teil berechtigt. den Vertrag nach doraufgegangener Kündigung mittelt inschreibebriefes aufiubeben. Ein 9 Teen bedingungen. Kãufer —— 4 ein Kontroll buch zu fübren (zu welchem ihm auf Verlangen vom Verkäufer ein Scbema geliefert wird), in welches die beiogenen und verbrauchten Motor-

und über welche Sie in der Anlage näbere Angaben

fim allgemeinen Fäfser don je

Die Leihgebinde find vom Käufer 124 tnnerbelb 8 Wochen nach Empfang frei und unbeschadigt an den 1 zweimaliger, un ter Inne oche, erlaffener 6 Mabn icht. je it Verkäufer nach Ablaaf einer weiteren W 4 2 der letzten Mahnung berechtigt, entweder für die Solge⸗ zett eine wöchentliche Leihgebühr von O50 * für jedes Faß gleichviel welcher Art und Gröke, und für jede angefangene Wocht zu berechnen, oder die Bezahlung der Gebinde zu verlangen, und war für em ganzet᷑ 36 AÆ, fur 4 ee. . * mFengebmde 60 . man für em hengebinde 35 *. K andere Fässer nach Wert.

ĩ ortlaufend zur Emtragung gelangen. Dat Kontroll ö —— Verkãufer jederzeit auf zur 3 ju stellen oder einzusenden; auch ist letzterer berechl igt, * tragungen jederzeit durch einen Jeiner Beauftragten prüfen zu affen. g) Sofern Käufer selbst Sptritusproduzent ist, oder während der Dauer dieses Abschlufses die Herstellung von Sptritus unterniumt, oder auch nur Eigentümer einer Brennerei resp. an einer solchen be- teiligt ist, bat derselbe den Verkäufer biervon sofort am Tas der Unterzeiciqhnung dieses Abschlufses bezw. der i der Spirituebrennerei mittels Sinschrelbebriefes in Renntnis in feen. außerdem ist Käufer in diesem Falle den flichte innerhalb Monate von dem betreffenden Tage ab dem Verwertungeverban Deutscher Sptritusfabrffanten beizutreten. Ist der Beitritt mmnerha der festgesetzten Frist nicht erolgi, so ist Verkaufer nack 1 —— felben berechtigt, diesen Abschluß e des Käufers mwittels Emichreibebriefes sosort aufzubeben. . ö e (8 28 der Zwilvrozeßordnung) für beide Teile 43st Berlin . . X Kaufvertrag kann don jedem der Kontrahenten jederzeit mittels Einschreidebrieres gekündigt werden. den

Www www a m, , , ,

Anterschrift.)

Der Preis ftellt sich für 100 1 80 vol umenvrozentigen

Anlage 148 Zu L. Zwischen der Zentrale für Syiritusderwertung G;G. m. b. S. ju Selin lim Nachftebenden die Jentrale genannt) und der Dandlune d / . genannt) wird durch Vermittlung der Ftrma= ü Folgende Vereinbarung getroffen:

S 1. Die Zentrale verpflichtet fich der Handlung denaturierten 2 ifvyvtritut . . einer Gradflärke von 90 Vol. 0 zum Preise

25 pro hl Raum, d. in einer on 95

28. Æ V 1 Raum 4 3 5 beim Bezug in Barrel von etwa 160 200 Liter Jnbalt zu liefern beim von ihren Gesellschaftern oder Vertretern Riefern zu laffen. Die leeren Gefäße find von der Dandlung sofort nach Entleerung frei ihrer Babnstatton unfrankiert an die Srweditionsstelle zurückzusenden. Berechnet wird die an der Grveditionsftelle testgeftellte Litermenge. Zablung ver Netto Kaỹñt ] § 2. Die Handlung verpflichtet sich, für die Dauer dieses Ab- kommens been Gesamtberarf an Yrenniptrttug und allen anderen Sprit. und Syiritug orten ausichliesl ik von der Zentrale hein. derer Gesellschaftern zu berieben, denaturierten Spiritus nur im Detail nur in der Gravfstärke von 90 und 85 Vol. o/o in verkaufen. * verrflichtet sie sich den von der Zentrale gelieferten Sxiritus 1 a. Fort nach Erhalt gänmlich auf Flaschen von einem Liter Inhalt . BVatentyerichluz abrunieben und in diesen in verkaufen, soweit nich im Gmzelralle Teilmengen eines Liter von der Kundlchaft geortert Sie werrflichtet fich ferner, im Verkauf solgende Preise ein-

Sandlung

von Vel. G0 zum Preise von

frachtfrei

werden. . Brennmritrttus von 9) Vel. CM 30 * pro Tuer la b. für Brenrirtritue von 85 Vol. oο 33 * pro mr, .

3 Flachen bat die Dandlung auf ihre eigenen often, S 3. Die Flaichen bat sich die H beichaffen. Die Jentrale verpflichtet sich der Dandlung die se Flacher

des Wagenk gemäß Berkuarfer Vorschrift n bewirken Hei Vermeidung mit Patentrerschluß bruck und frachtfrei ihrer Bahnfiation . 3

erfrlgt jeitend ver Bahnverwaltung

ver sseichen Leihgebühr. Die Rückbe förderung der leeren Basstnwagen é ostenfrei.

nabme von us 200 Stück zum Preise von 15 * vr Flasche * franko an die Glashütte retour] zu Iiesern.

Die Handlung ist berechtigt, beim Verkaufe für jede Flasche kandelt oder wenn sie einen etwa den Bedarf an anderen J r. A selbst wenn nach der Größe ihrer Gesamtbezüge di ; . d i in Höhe * 9. i . i, und in diesem Sprit ˖ n Ertrita orten von einer nicht zur Zentrale gehörigen auf einen Rabatt in dieser ö. nach . 494 . a . 6 K jurũck· a, n. berieh ö. leinen Anspruch bätte. Die Ausjahlung des Rabattes erfolgt nach gelieferten . ,, . r des Detailverkaufs von Brenn˖ den Bedingungen der jeweils geltenden Rabattabelle. . ? . . re, n, . Berlin . 8 * der 83 (i D)., die Gradstãrfe (860 oder 85 Vol. on) und der Prem e. iin , . 8 a. k 6. Die Handlung ist verpflichtet, die Originalflaschen mit Gtitetten rm . ; 8 G. O. der von der Zentrale bestimmten Form, welche Gradstärke und Preis 89 Handlung übernimmt die volle e für den tragen, sowie mit Verschlußstreifen, auf denen Name und Wohnort Naß und Grad * dr . derkagften Flascke bin stcttlich ö Zwischen der ĩ ndlung vorgedruckt sind, ju versehen und auf die sorgfältigste 3 ö 1 6 2 3 . don der Zentrale für Sxiri G. m. b. S. u Berlin m Erf 2 k 56 444 . zu 6 ; 66 . ; D. einem Nachstebenden die Zentrale. genannt)) und der Handlung ... .... ; 1 dn gan, den Flalchen angebrachten Perschlußstreifen äber. Er don trale gr ju liefern w , lim Rachshehenden die Handlung? mmt die Handlung dem Käufer gegenüber die Garant se für richtiges welcher folgende Aufschrift tragt: genannt) wird durch Vermittlung der Firma:? ...... k Naß und ile Ergzstärle de; Inhalts der Or n fhlaschen Abgefüllt durch die Verlaufe stelle. felgende Verelnbarnng getroffen: ö al i 3 29. . 9 f . * fer, fe, n. e. K 44 urterten ritus auf Fla ö . 4 a r ich; Xi * Sy *. Die Zentrale derpflichiel sich, der dandlun denaturierten ag. 25 1 zu prüfen, damit d, ü. dn P . ( derm ; en mit einer irt =. geringere Gradslãrke aufwieg, oder welche teurer als zum dertrage. a. in einer Sradstärke von 90 Vol. o,o zum Preise von 26 A en lf den ern =/ / ,

Preise don ihr verkauft wurde,

n tenden Konventionalstrafe von 1. A

8. Veränderungen der im 8 1 genannten EGinkaufgpreise sind en und bewirken in gleicher Sr m . alle ter Zentrale jedoch verpflichtet, auf die nachweis 5 bei der 6 au

ntrale überla änderung der im 5 Ermäßigung ist die

t Zeit des Eintreten der Ermäßigung n

genannten Verkaufspreise.

einer sofort an die Zentrale

frei ab Station

K

befindlichen, teurer bejablten Brennfpirituzmengen die Freis. Die Fracht und die differenz zurũckzuerstatten. T . Dandlung zu tragen. 6. Die Handlung gestebt der Zentrale aut drũcklich das Recht S 2.

9 e in ibren Reklamen als Verkaufestelle für 2 in

uch ver ˖ sich die selbe, auf Wunsch der Zentrale die ibr von derselben Plakate in ibren Verkaufslokalitäten an auch von

unter Angabe der Verkaufepreise, zu nennen.

asche . kosten frei gestellten en ßen sichlbarer

Stelle anzubringen.

Abkommen kann von jedem der beiden Kontrabenten

87. * rederreit durch eingeschriebenen Brief gekündigt werden.

1 ,

2 h ö

. 6

Tinte zu unterzeichnen.

Zwischen der Zentrale für Spiritut verwertung G. m. b. tehend die Zentrale genannt) und der Handlun n Berlin, Straße Nr... genannt) wird folgende Vereinbarung getroffen:

Ginkauf der Handlung. S 1. Die Zentrale der di gten Brenrspiritus

2

w

zuf Bestellung frei Haus anrollen und lieferung wie folgt berechnen zu lassen:

a. in Originalliterflaschen: nit 235 A pro Literflasche 28 Vol. oM erkl. . bei Abnahme don

mindestens 1

* * * 1 * 6.

b. in plombierten Kannen:

mit 9 pro Ater à 8 Vol. M erk. g. bei Abnabme ven

mindestens 1 Kanne

/) 2 10 1 Indalt e. in Gebinden: mit 235 3 pro Liter à 90 Vol. M

bei Abnahme don mindestens 50 1.

* * 2 2. * *

Gs wird bei der Anlieferung ein Pfand erhoben don: O15 150 für jede Blechkanne und Æ 250

füt jede Driginalliterflasche,

ät jeden Haschenkasten. Dat fand wird bei Räckgabe des Pfandobzektes in undersehrtem Zaftande zurũcferstattet

Verkauf der Handlung.

8 2. Die Handlung derpflichtet sich. Brennspiritus nur zu

solgenden Preisen zu verkaufen: a. in Driginalliterflaschen: * * R 3 m Gilde , Bol. d, wal 16 . glichen fand.

m 6 n . 16 2. j d. in vlombierten Blechkannen don 101 Inb.: it 28 ; N ) nit A dro Sitet 3 X Bel. 1 uz u‚glich Æ 150 Kannenpfand.

3 32 * 2 * * 85 * *

e. im offenen Verkauf aus dem Faß: bei Abnahme don mindestens 11 Seim Verkauf don Teilmengen eines pro Liter à 90 Vol. i lL Liters stebt es der Handlung frei einen angemessenen Aufschlag aut die für den literweisen Verkauf geltenden Preise zu nehmen. Aenderung der Preise. 3. Veränderungen der in § 1 genannten Einkaufepreise sind

8 Jentrale mbericfen und Fewirken in gleicher Habe ein. Aer; nderung der in F 2 genannten Verkaufgyreise.

Verkaufs bedingungen. §S 4 Die Handlung wird a. den in de . oder in vlombierten Blechkannen en Brennspiritus nur im Original ustande mit nadersebrten Etiketten und Verschlußstreifen bejw. Blei-

vlomben. D. den in Gebinden bezogenen Brennspiritus ohne Zusatz von Baffer, also in ur derânderter Qualitãt, . SBrennsrtritus überhaupt nur in den Gradflärken von 30 und 85 Vol. oM und nur in der Detailabgabe

mit

30 2 n

n n * * 1

derkaufen.

Propaganda und Reklame. bers 8. Die Handlung wird bei Nachfragen seitens des kaufenden ubltkumtz oder auf Verlangen der Jertrale neben 90 οά igem zu

oc mwecker genügenden, uc ss e igen seziell zu Beleuchtun ge wecken Peeigneten Srenn piritus vorrätig halten. .

nimmt fie gemäß den Veröffentlichungen der Zentrale jeder eit r auf Brennspiritus in plombierten Blechkannen Wg en. 2 Aecf Dunsch der Zentrale wird die Handlung die ihr von der Hentrale koftenfrei gestellten Malate in ibren Verkaufelokalitäten an nuch don außen sichtbarer Stelle anbringen. ö

Endlich genek die Hardlung der Zentrale ausdrücklich das Recht

fe in tren Rerlamer als rare tei. far Srennfriritus unter ungabe der eise zu nennen.

Zuwiderhandlung und Kũndigung.

6. Die Handlung unterwirft sich für jedes nachweislich ent— m den dieses Abkommens verkaufte Liter Brenn⸗ er,, , an die Zentrale zu entrichtenden Konventional⸗ 1 8 . .

Die es Abkommen kann von jedem der beiden Kontrahenten am n cines jeden erte, we, , Hall eänes seden Jabrez arch ein. ö Britt sebt der gentle orti undigung obne e n wenn die —— die ses Ablommens zuwider

Vom Geschäftsinbaber selbst mit

S. zu Berlin (nach-

(nachstehend die Handlung

derrflichtet sich, den von der Handlung ; ; Henaturterten Branntwein) durch die Brenn- Tirtt 6. Gesellichaft m b. S. Berlin. Tempel bof. Mingbabnstraße 32 35, gegen Barzablung bei Ab⸗

aschen kasten mit 20 Naschen,

§S 22. Die

Gesellschaftern zu be

kaufepreise einzubalten:

Die

treffen der Sendung) abzufüllen, diese mit

einstimmung des Inhal

S 4. Veranderung

der im § 3 genannten ist die Zentrale jed

zurũckzuerstatten. 8 5.

einer don 1

§ 6. Die u, sie in ibren

Stelle anzubringen.

§ 7. Ort

2

Anlage 146 Zu . 1.

,

beim Verkauf von Brenn Kuverts ꝛc. zu führen. vorgeschriebenen

Auf Wunsch der Zen

nebmern, welche jeweils nicht unter 500 J in Flas

Preisermãßigung bis zu ? 3

von der Handlung bestellt,

erfolgt in jedem Fall 2 ö 1 6 ö, deg für die bestellte Gradstärke

geltenden Für Ablieferung und bedingungen der Zentrale

stimmungen dieses Vertrages aufgehoben werden.

Auf samtliche Bezũ währt die Zentrale '. ;

Bedingungen vorausgeseht

fũr das Hektoliter Raum, b. in einer Sradftãrke von 985 Vol. op für das Hektoliter Raum

160-200 1 Inbalt zu liefern bejw. don Vertretern liefern zu laffen. stelle pridatim festgeste Rückfracht für die leeren

Der don der Zentrale oder in deren Auftrage Brennsptritus ist don der Handlu ö

Verkauf zu bringen, und darf kein der Gradftãrke berabgesetzt werden. . BVandlung verpflichtet lemmens ihren gesamten Bedarf an Srrit. und Sxiritussorten 8

iu bejtehen. Brennspiritus nur und beim literweisen Verkauf des Brennsp

mit den auf den Gtiketts befindli aschenspiritus jederzeit im ve alten. Die Zentrale liefert der Handlung die hierzu erforder Flaschen mit Datentverschluß zum Preife von 15 und frachtfrei zdrer Babnstation, netto Kasse (C anke an die Glashütte retour). Verschlußstreifen etztere mit

stelle) liefert die Zentrale der

der Zentrale äberlassen und bewirken in g

verpflichtet, auf die nachweislich zur Zeit des Eintreffens der e en noch ö

ondlihen, teurer beijablten Brennspiritusmengen dle Preisdifferenz

Die Handlung unterwirft sich für jedes nachweislich ent- gegen den Bestimim ungen dieses f h

soefort an die Zentrale zu entrichtenden Konyentionalstrafe

. gestebt der Reklamen als Verkaufsstelle für Brennspiritug, unter ngabe der Verkaufepreise, zu nennen. 16

auf Wunsch der Zentrale die ihr von derselben ko tenfrei gestellten lalate in ihren Verkaufslokalitäten an auch von außen f

Dieses Abkommen kann von lederzeit durch eingeschriebenen Brief ge

der Jentrale für Spiritusverwertung, G. m. b. H. zu Berlin (im Nachstehenden die Zentrale genannt) einerseits

Die Handlung verpflichtet sich, die Abfüllung und den Vertrieb don denaturiertem Spiritus in verschlossenen Flaschen aufzunehmen und innerbalb des nachstebenden, mit größter Energie zu betreiben. Die näberen. Bestimmungen, unter welchen der Verkauf von denaturiertem Sxiritus in 396 verkäufer (Detaillisten) stattzufinden hat, insbesondere die Bestimmung der von der Handlung beim Verkauf zu fordernden Preise, sowie der Detailverkaufspreise der Wiederberkaufer, be ebenso wie das Recht, in diesen r für die Handlung Aenderungen jederzeit eintreten zu lassen. Für die Dauer des Vertrages ist die Handlung

schüßten Bezeichnung ‚Brennspiritus Marke Herold! zu bedienen und das eingetragene Warenzeichen auf den Flaschenetiketten, Briefbogen,

Die Handlung verpflichtet sich, zu den ihr von der Zentrale jeweils Preisen Brennspiritus in Flaschen bei Ab mindestens 15 Literflaschen an die innerhalb des Ravons dominilierenden Wiederverkäufer frei Saus zu liefern.

entrale der Handlung für den Verkauf bon Ori iederverkäufer frei Haus vorgeschrlebenen Yreife.

¶¶ Die Zentrale verpflichtet in a benötigten denaturlerten Spiritus, welchen die in

,

Berechnet wird die an der Expedition te Litermenge. 3

ellefert

ch, für die Dauer dieses Ab

pro Liter, pro Liter.

auch auf DOriginafflaschen

sie die volle Garantie für die ts der

Die ferner benötigten Etikettz und ufdruck: ‚Abgefüllt durch die Verkauft. andlung gratis und franko— en der im § 1 genannten Einkauftprelse sind eicher Höhe eine Veränderung.

Verkaufe prelse. Im Falle einer Ermäßigung

bei der Handlung auf Lager be—

ommeng verkaufte Liter Spiritus

entrale ausdrücklich das Recht verpflichtet sich dieselbe, tbarer

7 der beiden Kontrahenten ündigt werden.

Vom Geschäͤftsinhaber selbst mit Tinte zu unterzeichnen.

3wischen

und der Handlung 2 (im nachstehenden die rerseits, ist nachfolgendes Abkommen getroffen

§51.

nach Grenzen bezeichneten Rayon

chen seitens der Handlung an Wieder—

, bebält sich die Zentrale vor, Bestimmungen mit Verbindlichkeit

di erechtigt, si spiritus in Originalflaschen der gesetzlich 3

2.

nahme von im § 1 festgesetzten

trale gewäbtt die Handlung denjenigen Ab- h * beziehen, eine „S für das Hektoliter Raum auf die von

inalflaschen an

§3. sich, der Handlung den zum De . ndlun für den 3 ö ö auf Basis eines w——— für 106 1 r. A.

in eben: Gradstãrke als die Lieferung zu bewirken. Die Berechnung n n hann a. ung sin e allgemeinen Verkaufs⸗ maßgebend, soweit sie nicht durch Be—

zum Zwecke des Verkaufs in Flaschen ge= i Erfüllung der d e g

jum Preise von 28 6

= bel Bezug in Barrels von ibren Gesellschaftern oder

per Netto Kasse. efäße ist von der

ng in den Orlginalgradstärken zum esfalls durch Zusatz von Wasser in

rennspiritug und allen anderen lich von der Zentrale bezw. deren im Vetagil zu ver— iritug folgende Ver⸗

. für Brennspiritus von 90 Vol. o 30 3 b. für Brennsplritus von 95 Vol. C 33 3 ndlung verpflichtet sich weiter,

Brennspiritus in der gelieferten Origtnalgradsfätke (und zwar

lichst sofort nach Ein⸗ der Zentrale c den vorgeschriebenen Etiketts und e . streifen zu verst hen, derart, da leber. laschen berüglich Gradstärke und Maß en Angaben übernimmt, und diesen aufsfertigen Zustande r g cht

ichen pro Stück bruch= mballagen extra oder

z lederverkäufer haben sich der Vandlung eng er duich eine schriftliche Erklarung zu verpflichten, re, . tug Marke Herold“ unverändert in Originalflaschen mit unverletztem Verschlußstreifen an die Konfumenten weiterzugeben.

§ 5.

ö Die jum Betrlebe des Brennspiritusgeschäfts im Sinne dieses Vertrages notwendigen Flaschen hat sich die Handlung durch Ver⸗

mittlung der rn zu beschaffen. Die Zentrale liefert dieselben

fracht· und bruchfrei Empfanggsfation zu einem von ihr jeweils für

e w Zeitabschnitte Voͤchstpfand festgesetzten Satz nicht e, . darf, gegen netto Kasse. Der Handlung steht es frei, ihren Abnehmern beim Bezuge von Flaschen ein Pfand, fie höchstens 15 4 pro Literflasche, in Rech- nung zu stellen; dieselbe hat alsdann die Verpflichtung, ber Rückgabe der Flaschen in unversehrtem Zustande den als Pfand erhobenen HYe⸗ trag voll zurückzuvergüten. § 6.

Um der Zentrale eine Kontrolle über ihre Verkäufe zu ermög⸗

lichen, ist die Handlung verpflichtet, über dieselben zwei Ablieferungt⸗ bücher zu en welche in monatlichem Wechselk zu benutzen sind, damlt dieselben, sofern die Zentrase dies verlangt, im Laufe eines Monats zur en e der in dem vorhergehenden Monat Verkäufe an die Zentrale eingefandt werden können. Dle Ablieferunggbücher find nach näherer Vorschrift der Zentrale hn nr en. zu ane g fh Die Handlung verpflichtet der Zentrale zum Zwecke der Prüfung die Einsscht in ihre sämtlichen über Brennspiritus geführten Bücher durch einen Beauftragten zu gestatten. Am Ende eines jeden Monats ist bie andlung verpflichtet, cine mit genauer Namens., und Wohnorts bezeichnung geführte Aste ihrer Flaschenspiritus käufer des vergangenen Monats unter Aufgabe der von sedem Einzelnen in Flaschen bejogenen Brennspiritusmenge (getrennt nach der Gradstärke) der Zentrale aufzugeben.

67. Die Handlung ist verpflichtet, im durch persönliche Besuche sich zu bemühen, innerhalb des ihr von der Zentrale zugeteilten Rayons. Wiederverkäufer für denaturterten Spirituz in Flaschen zu gewinnen. Sie hat insbesondere die Ver⸗ pflichtung, den von ihr gewonnenen Wiederverkäufern die von der Zentrale kostenfrei zu stellenden Brennspiritusplarate zum Zwecke des Aushãngens in den Verkaufslokalitäten portofret zuzustellen. Die nne. hat das Recht, die von der Zandlung erworbenen Flaschenspfritus verkäufer mit Namen in ihren Reflamen zu nennen. Die Kosten dieser Reklame trägt die Zentrale.

88. Die Handl ung verpflichtet sich, solchen Abnehmern, von denen sie in Erfahrung hringt, oder bei denen sie zu der Vermutung Anlaß hat, daß dieselben Branntwein irgend welcher Art von anderer Seite als bon der Zentrale oder deren Gesellschaftern beziehen, sei es von Brennereien, Spritfabrtken oder Händlern, Brennspiritus in Flaschen oder Gebinden, desgleichen gereinigten oder ungereinigten Branntwein aller Art nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung und nur ge⸗ mäß näherer Festsetzung der Zentrale zu offerieren oder zu verkaufen.

8 9. Diese Vereinbarung wird nicht auf bestimmte Zeitdauer festgelegt, kann vielmehr von der Handlung mit einmonatlicher, von der Zentrale mit sechsmoratlicher Kündigungsfrist durch eine eingeschrieben erfolgende Erklärung jederjeit gekündigt werden. Während der Dauer des durch diese Vereinbarung entstehenden Vertragsberhältniffes t die Hand⸗ lung , n ihren gesamten Bedarf an Rohspiritus, Kornspiritus. Sprit aller Art, Alkohol und denaturierten Branntwein ausschließlich hon der Zentrale oder deren Gesellschaftern zu beziehen, wogegen die Zentrale gebunden ist, den gesamten Bedarf der Handlung in den vor⸗ stehend genannten Branntweinforten während dieser Zeit zu decken. Dabei wird der . seitens der Zentrale zugesichert, daß ihr für ihre sämtlichen Bezüge, soweit nicht durch diesen Vertrag besondere Bestimmungen getroffen sind, keinegwegs höhere Preise gestellt werden. als sie laut den Preislisten der Jentrale bezw. laut den Preislisten bon deren Gesellschaftern gleichzeitig am Wohnsitz der Handlung bei Verwendung des Branntweing zu gleichen Jwecken und unter den gleichen Bedingungen allgemein gefordert werden.

S 10.

Alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unterliegen der Ent- scheidung durch das Schiedsgericht, welches im F 33 des jwischen der Centrale für Spiritus Verwerthung G. m. b. B. zu Berlin und dem Verwerthungsverband Deutscher Spirltusfabrikanten Ju Berlin schlossenen HauptvertragZs vom 29. März 1399 vorgesehen ist.

starke n,, . bleibt.

fetzgesetzten einheitlichen Preise, welcher den als

stattgehabten

Wege der Korrespondenz sowie

Anlage 15 Zu 1. Ausfuhr von Spiritus und Sprit nach verschiedenen außerdeutschen Ländern.

Von den aus dem deutschen in n rt ausgeführten Mengen don Sprit und Spiritus gingen einschließlich der im Veredlungsderkehr exportierten Mengen:

3 1900 1801 19029 1806 1906 2 da da 42 d2

Hroßbrltannen . 37 69 O97 sos 9 196 So 73s s Britisch Westafrika . 6 988 7505 72592 5006 15375 der Schweiz... 21 110 35 424 29 535 51 ol? 2980

ranj. Westafrika 8259 7499 3724 c

ortug. Westafrik 6 453 1

112 1926 2741 14846 15134 26 Spanien 9 614

n,, . 5089 Brltisch Indien 1257 4300 5623 Dänemark. 287 5964 5294 den Niederlanden 2149 8219 15754 22413 261 Oesterreich · Ungarn 5 2319 46217 14 g 3 der europaischen

d 6 15196 9053 525 der astatischen Türkei 427 1099 89780 3 608 350 dem Freihafen Ham⸗

l. 21 995 3433 42540 11395 2867 r . x 2 41386 620 1263

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