—
dem aufgelaufenen Betrag nach Feststellung und spätestens bis zum Ende deß Kalenderjahres 1906 zunächst 50 oo in bar entrichtet werden; die anderen b0 og werden für den Käufer vorgemerkt und sofern der Käufer in dem Geschäftsjahre vom 1. Oktober 1906 bis zum 30. Sep⸗ tember 1907 seinen gesamten Bedarf von uns oder den uns als Ge—⸗ sellschafter zugehörigen Spritfabriken gekauft und die gekauften Mengen in Gemäßheit dieser Tabelle verwendet hat, bis spätestens zum Schlusse des Kalenderjahreg 1907 nebst Ho /o Zinsen für 1 Jahr dem Käufer in . eee fg, tt h findet nich ne Rabattgewährung findet nicht statt auf die bei den Gesell⸗ schaftern bewirkten Entnahmen, welche im einzelnen Fall n meer,, . er r. A. versteuerten Trinkbranntweins oder weniger 130 Liter r. A. denaturierten Branntweins a . sowie auf dengturierten Spiritus, der in Flaschen geliefert wird, ohne daß hierdurch aber die sonst etwa vorhandenen Ansprüche auf Rabatt für größere Entnahmen berührt werden. Zentrale a 1 m. b. H.
Die ö der Rabatte 6 derart, daß dem Käufer von
k , den Oktober 1905. An die Zentrale für Spiritusverwertung G. mb. H.
ih Berlin W. Unter der Versicherung, daß . die in der umstehend abge⸗
druckten Rabattafel der Zentrale für Spiritusverwertung G. m. b. 9 enthaltenen Bedingungen bezw. die darüber mit unserem Briefwechsel er,, , getroffenen besonderen Verein ⸗
barungen inngehalten habe, liquidiere . hiermit den der Rabatt⸗
tafel gemäß entfallenden Rabatt auf, laut beiliegendem Verzeichnis von der Zentrale für Spiritusverwertung G. m. b. H. bezw. deren Gesellschaftern entnommene
, Liter r. A. Branntwein aller Art.
X. erkläre insbesondere unter Verweisung auf . a ne, m. . Sprit irgend welcher Art, Alkohol, Rohspiritus,
wir Kornspiritus und denaturierten Branntwein (letzteren mit der im nächsten Absatz enthaltenen E n g von anderer Seite als von Ihnen oder den Ihnen als Ge . zugehörigen Spritfabriken in der Zeit vom 1. Oktober 1904 bis 30. September 1906 nicht ge⸗
kauft und bezogen, sowie daß . sämtliche gekaufte und bezogene meinem
Mengen mit Ausnahme von denaturiertem Branntwein in
ö ⸗ unserem , verarbeitet habe . Denaturierter Branntwein ist mir
von ung stets nur im eigenen Detailverkauf abgegeben und an
Wiederverkäufer nur mit Genehmigung der Zentrale für Spiritus⸗ verwertung abgesetzt.
. erkläre ferner, daß . denaturierten Branntwein außer von Ihnen und den Ihnen als Gesellschafter zugehörigen Sprit ⸗ fabriken nur noch von der Firma; . 0 u als einer mit Ihnen verbundenen Handlung bezogen habe . Hierauf steht 2 kein Rabatt zu, indessen werden 3 sonstigen Rabatt ansprüche hierdurch nicht beeinträchtigt.
Da 1 mit Ihnen oder einer Ihnen als Gesellschafter zu⸗ gehörigen Spritfabrik einen Lieferungsvertrag bis zum Jahre 1908 nicht abgeschlossen habe, beanspruche . den Rabatt zunächst nur mit 50 0½ι, während die anderen hoo / o nebst Ho/o Zinsen . ein Jahr nach dem 30. September 1906 zur Auszahlung an , gelangen
ĩ 2. ich ; ; meinen müssen, sofern 3 auch bis zu diesem Termin 3
darf in Gemäßheit Ihrer Rabattbedingungen entnehmen werde.
Unterschrift des Firmeninhabers oder zur rechtsgültigen Unterschrift bevollmächtigten Vertreters.
Rabattafel . der Zentrale für Spiritusverwertung G. m. b. H. . das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 1890 bis 36. Septem ber 1905 und Bedingungen für Anwendung der selben.
Die Rabattvergütung beslieht sich auf die in der Zeit vom 1. Ortober 1904 bis zum 30. September 1905 unter den nachstehenden Bedingungen bezogenen Mengen.
Bie erften 7500 Liter r. A. empfangen keinen Rabatt.
Es werden vergütet: für diejenigen Teilmengen der Gesamt⸗ entnahme eines Abnehmers, welche
zwischen 7501 und 60 900 Liter r. A. liegen — 60 4
gesamten Be⸗
(. 60d ge,, 80 , 14e, — ß alle Teilmengen über 180 000 5 120
jedoch in keinem Falle mehr als durchschnittlich l, — 6 per Hekto⸗ liter r. A. auf den Gesamtverbrauch. .
Der vorstehende Rabatt wird in voller Höhe demjenigen Käufer gewährt, welcher im Laufe unserer beiden mit dem 1. Oktober 1904 beginnenden und mit dem 30. September 1906 endigenden Geschãfts⸗ jahre Sprit aller Art, Alkohol, Rohspiritus, Kornspiritus und benaturserten Branntwein gusschließlich von uns oder den uns als Gesellschafter zugehörigen Spritfabriken gekauft oder bezogen hat; und zwar müssen die gekauften und bezogenen Mengen — abgesehen von denaturiertem Branntwein — im eigenen Betriebe verarbeitet und der denaturierte Branntwein nur im Detailverkauf abgegeben worden sein. Soll auch ein Verkauf denaturierten Branntweins an Wiederverkäufer stattfinden, so bedarf es einer vorherigen Vereinbarung mit uns. Denjenigen Käufern, welche nur im Geschäͤftsjahre 1904505 die Bedingungen dieser Rabattabelle erfüllen, steht nur die Hälfte der Rabattbeträge zu. .
Sowest die Bezüge zur Ausfuhr in das Zollausland gedient haben oder auf Grund besonderer Preisvereinbarung oder mit be⸗ fonderer Rabattvergütung berechnet worden sind, fällt der allgemeine Rabatt weg.
Die Aufrechnung der Rabatte erfolgt auf Grund eines vom Käufer zwischen dem 1. und 16. Oktober 1905 einzureichenden, auf seine Geschäftsbücher verweisenden BVerzeichnisses seiner Jahresbezüge;
* — 96 —
forderung detz Käufers von uns geliefert.
Auf solche Rabattan meldungen, welche nach dem 15. Oktober 1905
eintreffen, ist der Anspruch auf Rabattgewährung verwirkt, da die als⸗
r. des Verwertungspreises der Brennereien eine nachträgliche Berücksichtigung solcher Anmeldungen unmöglich machen.
Bie Auszahlung der Rabatte erfolgt derart, daß dem Käufer von dem aufgelaufenen Betrage nach Festste ung und spätestens bis zum Ende des Kalenderjahres 90h zunächst bo oo in bar entrichtet werden; die anderen o og werden für den Käufer vorgemerkt und, sofern der Käufer in dem Geschäftsjahre vom 1. Oktober 1905 bis zum 30. Sep⸗ tember 1906 feinen gesamten Bedarf von uns oder den uns als Ge⸗ , zugehörigen se, . gekauft und die gekauften Mengen n Gemäßheit dieser Tabelle verwendet hat, bis spätestens zum e des Kalenderjahres 1906 nebst 5 /o Zinsen für ein Jahr dem Käufer in bar ausgefolgt. .
Eine Kabattgewährung findet nicht statt auf die bei den Gesell⸗ schaftern bewirkten Entnahmen, welche im einzelnen Falle weniger be⸗ tragen haben als ;
280 Liter r. A. versteuerten Trinkbranntweins oder weniger als
Iz Titer r. A. denaturierten Branntweins . sowie auf denaturierten Spiritus, der in Flaschen geliefert wird, ohne daß hierdurch aber die sonst etwa vorhandenen Ansprüche auf Rabatt für größere Entnahmen berührt werden.
An die Zentrale für Spiritusverwertung Gem. b. H. Berlin W. 8. Nach den von... anerkannten Bedingungen der Rahatt⸗ tabelle der Zentrale für Spiritus verwertung für das Geschäftsjahr Bezüge in dieser Zeit entfallenden Rabatt nur die Ausza lung von 9 . am Ende 9. ö au
a die restlichen 50 o bis zum Ende des Jahrez 1905 bar ausgezahlt
J 2
Anlage XVIII.
Zwischen der Zentrale für Spiritusverwertung G. m. b. 8. zu Berlin (im nachstehenden die Zentrale genannt) einerseits
d
Un *
. nachstehenden die Handlung genannt) anderseits ist folgendes Ab⸗ ommen getroffen: 31
Die Zentrale verpflichtet sich, om Tage der Unterzeichnung dieses Vertrags an bis zum 30. September 1908 den gesamten Bedarf der Handlung an Rohspiritus, Kornspiritus, Sprit aller Art, Alkohol und denaturiertem Branntwein zu decken, , . die Handlung gebunden ist, während dieser Zeit ihren gesamten Bedarf in den vorstehend ge⸗ nannten Branntweinsorten ausschließlich von der Zentrale bezw. von deren Gesellschaftern zu beziehen.
a .
§ 2. Die Zentrale verpflichtet sich, der Handlung für ihre sämtlichen
Bezüge a. keinesfalls höhere Preise zu stellen, als sie laut ihren Preis⸗ sisten gleichzeitig am Wohnsitze der Handlung bel der Ver⸗ wendung des Branntweins zu gleichen Zwecken und unter den gleichen Bedingungen ihren regelmäßigen Abnehmern stellt, sowie b. für die ganze Dauer dieses Vertrages einen Rabatt zu ge⸗ währen, keinesfalls in geringerer Höhe, als . aus der für das Geschäftsjahr 1965.189606 geltenden Ra attabelle bei 2 gleich großen Bezügen für die Handlung ergibt. Diese Rabattabelle ist als Anlage 1 diesem Vertrage angedruckt. Die Erfüllung der Bedingungen dieser Rabattabelle ist Voraussetzung für die Gewährung des Rabattes. Es wird jedoch der Handlung ausdrücklich in Abweichung von den allgemeinen Bedingungen dieser Rabattabelle zugestanden, daß der Weiterverkauf denaturierten Branntweins an KRleinverkäufer den Rabattanspruch der Handlung nicht schädigen soll, während der Weiterverkauf denaturierten Branntweins an Zwischen⸗ und Großhändler, worunter alle Käufer zu verstehen sind, welche nicht das gesamte Bezuge⸗ quantum im Kleinverkauf (Detailabgabe) absetzen, den Verlust des Rabattanspruches zur Folge hat. . Eine während der Vertragsdauer etwa eintretende all⸗ emeine Erhöhung der Rabattsätze soll auch für die . Gültigkeit haben, sofern dieselbe auch die etwa damit verbundenen veränderten Bedingungen für den Bezug der allgemeinen Rabatte anerkennt, dagegen soll eine Er⸗ mäßigung der Rabattsätze ohne Wirkung für die Handlung
sein.
Diese Bestimmung findet sinngemäße n nn auf die Gewährung eines von der Handlung etwa in Anspruch genommenen Essigrabatts. (Anlage 2.)
8§8 3. Für alle Besüge der Handlung gelten die jeweils zu Kraft be⸗ stehenden allgemeinen Verkaufebedingungen der Zentrale.
§ 4.
Bezüglich des Weiterverkaufs dengturlerten Branntweins an Kleinhändler übernimmt die Handlung die Verpflichtung, a. solchen Abnehmern, bel denen sie in Erfahrung bringt, oder bei denen zu der Vermutung Anlaß vorliegt, daß sie Branntwein irgendwelcher Art bon anderer Seite alg von der Zentrale beziehen, nur nach vorheriger Genehmigung der Zentrale und zu den von der Zentrale festgesetzten eg, zu offerleren oder zu verkaufen, b. Verläufe an solche Firmen gänzlich zu unterlassen, welche ihr von der Zentrale jeweils ausdrücklich bezeichnet werden, c. im übrigen die ihr bezüglich der beim Weiterverkauf zu be⸗ obachtenden Bedingungen bekannt gegebenen Intentionen der Zentrale überall und ausnahmkelos zu beachten.
Der Weiterverkauf unverarbeiteten undenaturierten Branntweins ist nach den Bedingungen der Rabattabelle unzulässig.
ü 6 6.
Die Handlung verwirkt für jedes Hektoliter r. A. Branntwein aller Art, welches sie entgegen der in diesem Vertrage eingegangenen Verpflichtung während der Dauer des Vertrages von anderer Seite als von der Zentrale bezw. deren Gesellschaftern entnimmt, oder ent⸗ . den Besfimmungen dieses Vertrags verkauft, eine sofort fällige Vertragsstrafe von 3. — ju Gunsten der Zentrale, unbeschadet des Rechts der letzteren, den Ersatz des ihr durch eine Jiichtbeachtung der vertraglichen Bestimmungen entgangenen Gewinns oder entstandenen Schadens von der Handlung zu — 56
§ 6.
Sollte die Handlung vor dem 30. September 1908 dergestalt aufgelsst werden, daß der Betrieb gänzlich eingestellt wird, so erlöschen vom Zeitpunkte der Auflösung die beiderseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrage. l
Beteiligt sich der gegenwärtige Inhaber der Handlung nach Auf⸗ lösung der letzteren an einem anderen Handelsgeschäft, welches fuͤr seine Zwecke Rohspiritus, n ng Sprit aller Art, Alkohol oder denaturierten Branntwein bezieht, so leistet er dafür Gewähr, daß die betreffende Handlung, an welcher er beteiligt ist, in die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrage eintritt. .
Veräußert der gig. Inhaber der Handlung sein Geschäft, so ist er verpflichket, dem Erwerber bezw. den Erwerbern desselben den Ein⸗ tritt in die Rechte und Verbindlichkeiten aus diesem Vertrage aufzuerlegen, widrigenfalls er der Zentrale für alle aus der Nicht⸗ erfuͤllung entstehenden Schäden und entgehenden Gewinn bis zum 36. September 1908 haftet. 8
Alle Streitigkeiten aus diesem Vertrage unterstehen dem Schieds⸗ gerichte, welches im § 33 des zwischen der Zentrale für Spiritus verwertung G. m. b. H. ju Berlin und dem Verwertungsverbande Deutscher Spiritusfabrikanten zu Berlin geschlossenen Hauptvertrages vom 25. März 1899 vorgesehen ist. ;
Als Änlagen 1 und 2 sind dem Vertrage die allgemeine und die Essigrabattafel beigefügt.
Anlage XIX.
Zentrale für Spiritusverwertung Gefellschaft mit beschränkter Haftung. Telegramm ⸗Adresse: Wertspiritus. Telephon Amt 1, 8b66, 8557, Sõb8, 8655. Giro⸗Konto bei der Reichsbank.
Es wird gebeten, bei Beantwortung dieses Schreibens sowohl auf den Briefbogen wie auch auf den Kuverts zu vermerken: Abt. J. L.
Berlin W. 8, den 23. Juni O. Taubenstraße 16/18.
Journ. Nr. Herren Gebr. Kurtze ᷓ Glogau.
Die Ihnen mit unserem Ergebenen vom 6. Februar er. einge⸗ räumte Verkaufsprovision von, M 0,59 per 109 Liter r. A. auf Ihre Rohspiritusentnahme zum Tagespreise, soweit solche für , zwecke bestimmt sind, erneuern wir hiermit bis 30. Juli er. in raft bleibend. .
Hochachtungsvoll Zentrale für Spiritusverwertung, G. m. b. H. Unterschrift.)
Berlin W. 8, den 17. September 02. Taubenstraße 16/18.
Herren Gebrüder Kurtze Glogau.
Wir empfingen Ihr wertes Schreiben vom 16. d. Mig. Daß unsere letzte Depesche Sie in Ihrer Nachtruhe gestört hat, bedauern wir sehr, dieselbe konnte hier nicht früher erpediert werden; wir hatten angenommen, bah gn Glogau nicht Nachtdienst isst
Mit einer Offerte für denaturierten Branntwein für Oktober können wir Ihnen augenblicklich nicht dienen.
Bei dieser Gelegenheit nehmen wir Veranlassung, Ihnen mitzu⸗ teilen, daß wir uns genötigt sehen, den bestehenden Denaturierung ⸗· vertrag per 30. September cr. hiermit zu kündigen. Wir sind jedoch nicht abgeneigt, denselben zu erneuern, sofern Sie sich durch Abschluß eines Vertrages verpflichten, Ihren gesamten Bedarf an Branntwein jeder Art bis zum 30. September 1908 ausfchließlich von uns bezw. von unseren Gesellschaftern zu entnehmen. .
Nachdem die Preise für Konfumbranntwein neuerdings eine erheb⸗ liche Steigerung erfahren haben und eine nicht unerhebliche Differenz des Preises für Konsumspiritus gegenüber demjenigen für denaturiertem Branntwein besteht, da wir letzteren Preis auf dem bisherigen Niveau unverändert gelassen haben, so wird es Ihnen einleuchten, daß es uns unter den obwaltenden Umständen nicht möglich ist, Firmen, welche nicht ihren gesamten Bedarf an Branntwein ausschließlich von ung zu entnehmen sich verpflichten, eine besondere Unterstützung durch Gewährung von Marge usw. zuteil werden zu lassen. Es waͤre dies ein zu einfeitiges Verhaltnis, bei dem wir gewissermaßen nur als Not⸗ behelf fur die Ware benutzt werden, welche wir besonders billig und unter Opfern unsererseits abgeben, während der Kontrahent die Möglichkeit hätte, uns bei der Deckung seines Konsumbranntweins durch Bezug von der Konkurrenz zu umgehen.
Wir fehen daher eventuell Ihrer gefälligen umgehenden Erklärung entgegen. Hochachtungsvoll Zentrale für Spinitusperwertung, G. m. b. H. Unterschrift.)
. fme schall Sener Raniglithen Hoheit des Prinzen el⸗Friedrich von Preußen, Kammerherrn von Lettow⸗
2
Vorbeck zu ö dem Kreisarzt und ständigen Hilfs⸗ arbeiter bei der . in . . Hans Flatten und dem Kreisarzt, Medizinalrat Dr. Her— . ö chroeder zu Kattowitz den Roten Adlerorden vierter dem Geheimen Regierungsrat Dr. Engelhard ⸗ tragendem Rat im Ministerium für . , und Forsten, den Königlichen Kronenorden dritter Klasse, dem Sen re n , beim Hofstaat Seiner Königlichen 3 des Prinzen Eitel⸗Friedrich von Preußen Friedrich 3 zu Potsdam den Königlichen Kronenorden vierter dem Königlichen Schloßkastellön August Jürns Potsdam das Kreuz der Inhaber des Königli 9 ec. ie. 65 3 Inh glichen Hausordens dem Königlichen Salonkammerdiener Karl Franz zu Berlin, den . Schloßkastellanen ö . zu Schloß Bellevue, August Schade in der Orangerie zu Sanssouci bei Potsdam, Christign Wagner zu Celle, dem , , Kammerlakai Ambrosius Wandrey zu Bonn und dem Königlichen Schloßfrotteur Otto Heim zu Berlin das e,, . A en,. nnn sowie dem Kammerdiener Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Eitel⸗Friedrich von Preußen Adolf ö zu 3 dem Kirchenältesten und Kirchenkassenrendanten, Bauernaltsitzer August Berndt zu Nitzow im Kreise Wessprigni dem Provbinzialchausseeaufseher Johannes Müller zu Worbis, dem pensionierten Arbeitsanstaltsaufseher Friedrich Richter zu Groß⸗Salze im Kreise Kalbe, dem Werkmeister Otto ef in h Berlin, dem Schloßdiener a. D. Peter Ahl⸗ kamp zu Potsdam, dem Vorarbeiter Michael Schwarz zu Braunsberg und dem bei der Hofgärtnerei in Wil n rh che beschäftigten Arbeiter Daniel Lederhose zu Weimar bei Cassel das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Allerhöchstihrem Ober⸗Hof. und Hausmarschall, und Ober⸗ ,,, . Grafen zu Eulenburg die Erlaubnis zur nlegung der von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzo von le,, * verliehenen Kette zum Haus⸗ un Verdienstorden des Herzogs Peter Friedrich Ludwig zu erteilen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Beamten des Geheimen Zivilkabinetts
die Erlaubnis zur Anlegung der ihnen verliehenen nicht⸗ preußischen Orden zu erteilen, und zwar:
des Kommandeurkreuzes erster Klasse des Königlich Spanischen Ordens Isabellas der Katholischen:
dem Geheimen Regierungsrat und vortragenden Rat
jnädigst geruht:
Sanzeiger
Staatsanzeiger.
Jusertions preis fur den Raum einer Druck aun zeile 0 5. Inserate uimmt an: die Königliche Expedition
des Nentschen Reichsanzeigers und Königlich Preußischen Ktaatsanzrögerz
Berlin 8Sw., Wilhelmstrase Nr. 2. J
Nãr; Ahendsz.
3 ei ter Klasse ens: Hofrat Mudlack,
imen Hofrat Weber.
Staatsanzeiger für das mit dem 1. künfti ᷣ ; ; I len hen Marat beginmnente Hierthsh
H Staatsanzeiger bestehenden Gesamtblattes einschließlich des Postblattes
deheimen Hofrat Abb und
eich. hben Allergnädigst geruht:
n erpedierende Sekretär eimer expedierender
* . t ö. 8 einschließ rb ug
e, , 86. ,.,
deutschen Ver . ich estattet. verkehr empfiehlt es sich 8. Interesse dieser Zeit zu jedem Pakete beson zufertigen. — ͤ
Berlin, den 20. März 1906.
Der Staatssekretär des Reichapostamts. Imm Auftrage:
Gro h. .
dere Begleitpapiere aus⸗
Am 1. Mai d. IJ. wird in Straubi ü er mn nnn fe, . München 62 iran ma et elle m asseneinricht ü Giroverkehr eröffnet werden. m mnrtem
Königreich Prenßen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Regierungs- und Forstrat Kaute i ts Oberforstmeister . dem ö. der 1. ö. den Oberförster Graßhoff in Tornau, Regierungsbezirk Merseburg, . Regierungs⸗ und Forstrat, . ö. — 5 Karl Fuhrmann in und zum etatsmäßigen Pro tönigli . h 3. hig Professor an der Königlichen en bisherigen Seminaroberlehrer R ĩ ĩ zum n,, . 9 , 6 , em Sanitätsrat Dr. Richard Gerstein i den k 53 3 i , K 8 * 6 k em Landesbauinspektor Wilhelm Fi i . leben den Charakter als Baurat . , ir 11
Staatsministerium.
Es sind versetzt worden die Archivare Dr. phil. Ri Knipping von Düsseldorf an das n e güne wh
und Br. phil, Martin Meyer von z archiv in . ö Koblenz an das Staats⸗
Ministerium der geistlichen, Unterri . . an n nn,, sn 1.
Der Privatdozent Dr. Hermann Triepel ifs⸗ wald ist zum . 66 9 r der Universität zu Breslau und daneben zum außerordentlichen Honorarprofessor in der , Fakultät daselbst und der bisherige Hilfsbibliothekar an der Königlichen Uni— versitätsbibliothek in Berlin Dr. Georg Schneider zum Bibliothekar an derselben Blbliothek ernannt worden.
Am Schullehrerseminar in Boppard ist der Lehrer Müller aus Trier als ordentlie H angestellt worden. ; Dem Oberlehrer an der stäͤd in Ehe a. S. Dr. Fritz K Pro Lor verliehen worden.
em Seminardirektor Rot
. Maͤdchenschule der Charakter als
das Direktorat des
von Eisenhart⸗Rothe; sowie
heöbeamten der Reichsbank⸗ lhland bei seinem Ueber⸗ eheimer Regierungsrat
**
erfolgen, wie der geringe Vorrat reicht.
2 — J 2 2 —
Finanzministerium.
Dem bisherigen Geheimen experierenden Sekretä Kalte lor, Hehe en gien n srghehsff eh f her n buchhalterstelle bei der Generalssaatgkasse verliehen worden.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Der Geheime Oberregierungsrat Küster ist zum 1. Apri 1 J. von den Obliegenheiten des i ,, reuhänders bei der Preußischen Zentralbodenkreditaktiengesell⸗ chaft hier entbunden. An seiner Stelle ist der Geheime Pberregierungsrat Schroeter, unter Entbindung von seinen bishexigen Funktisnen als Stellverreter, zum Staatskommissar und Treuhaͤnder bei dem genannten Institut bestellt worden. 33 stellvertretenden Staatskommissar und stellvertretenden Treuhänder ist der vortragende Rat im Ministerium für Land⸗ wirtschaft, Domänen und Forsten, Geheime Oberregierungsrat
Hoffmann von demselben Zeitpunkte ab ernannt. ̃ Dem Oberforstmeister Kaute ist die Oberforsimeisterstell 9 . J J e Aachen und dem Regierungs⸗ und Forstrat en. die Marienwerder⸗Hammerstein übertragen worden.
n sind:
3
.
er Oherforster Jie lage on bezirk Königsberg, nach Tornau, Nen
Zu Oberförstern sind unter Uebertragung d neben⸗
bezeichneten Oberförsterei ernannt worden 9 n ger, Mottau in Gertlauken, Regierungsbezirk Königsberg, Stephan in Schwenten, Regierungsbezirk Posen, Strauß in Wanfried, Regierungsbezirk Cassel.
Der Oberleutnant d. L. Voltolini is Forstkass der Hberleutnant d. 8. ni ist zum Forstkassen⸗ 1 in Regenthin, Regierungsbezirk Frankfurt, n .
. r nr. bezirk Frankfurt, erg ei Driesen, Negierungs⸗ bert ö ; . Oberförsterei Bovenden, Regierungs⸗ kö ö . Neuhof, Oberförsterei Lutau, Regierungsbezirk K rungsbezirk Frankfurt. ; j ossen, Regie⸗
ö Titel Hegemeister ist folgenden Förstern verliehen I im Regierungsbezirk Königsberg: Dietrich in Neuhäuser, k uß in Fe, Oberförsterei Greiben, illgenl eg in Eichenhorst, Oberförsterei Greiben, ö V ö. atimbern, Oberförsterei Papuschienen, une bergen ratowitz in Oberfõrsterei Kruch in Bärwalde, Oberförsterei Kobbelbude, Pentzlin in Uggehnen, Oberförsterei Fritzen, gin a . ö e n Wenn, Cassel . anfried, Oberförsterei ; ᷣ bei seinem Uebertritt in den e dh ef f .
Pannaugen,
—
Bekanntmachung.
Unter Bezugnahme auf 8 4 der Allgemeinen Vorschri für die . im mir ö chen Sue vom 21. . 1871 bringen wir zur öffentlichen Kenntnis, daß dem Mark⸗ cheideraspiranten Nikolaus Gelzleichter aus Pittsburg, ennsylvania, U. S. A, jetzt zu Fer ibm hc Regierungs⸗ bezirk Trier, die en ess en zum Betriebe des Ge⸗ ger lg reer . 3 ö von uns erteilt worden ist.
ird seinen Wohnsitz in ĩ ĩ ö sitz in Wemmetsweiler, Kreis Bonn, den A. März 1905.
Königliches Oberbergamt.
Vogel.
Schutlehrersem ars in Alidöbern verllthen worhemn