der Jusy. der V - Feldart. Regt. König, die Its. 2 des J. Feldarl. Rege. Prinz Teohold und Frbrn. v. u. des 3. Feldart. Negts., die se belde gegenseltig; ju be bei der Feldieugmeisterei den Hauptm z. V. urlgubtenstande au 22. d M. dein Oberlt. des 1. Schweren Relterregts. Prinz Dar don Bahern den Abschied mit der gesetzlichen Pension aud mil der Frlaubnig zum Tragen der Untform des genannten 8 nik den für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen zu ö. w n
ischen Institute zum 4.
Offtile re, rungen und G66 J
Slewert, big Tönigl. Sächs.
als charakteris. ke. im Fußart. 6 N . tellt. Beamte der Mi e , . x
Dur van, r . min ist er i um s. 2s Mär. .
Unruh, Da uelgberg, tar! z Intend. Baufekre
tären bel den Intendan des bew.
nannt. Hen kler, Mil
amt L Leipzig endgiĩ .
kommandiert zum M
änderungen treten am 1. April d. J. in
zu Bo dm an des rufen. zur Dienstleistun Srnst Sturm; im ; Stto Schön don der Ne.
gen? d. bei den Beamten der Militärderwaltung: am 11. d. M.
an. Verwalt. Insp. Leik von der Garn. Verwalt. Aschaffen⸗
urg ju jener in Lechfeld ju dersetzen; am 22. d. M. den pensionierten
2 Franj Fink, bis ber verwendet als Registrator bei der
Bnfd. der Technischen Institute, um 1. April d. J. jum Reglstrator zei der Feldzeugmeisterei zu ernennen.
An Stelle des Majors Krafft v. Dellner gen Abteil. Rr. 13 der . Temmandenr im 8. Feldart. Regt, wurde der Maj Endres be Rar. der Jentralstelle dez Beneralstabeg als Mitglied der Dberstudien und ginn, gene stand und Gm Ggraminationekommisston bestimmt. wellige Naßregein steckende Kra
Dberjablmstr. Dürr wurde vom 10. Inf. Regt. Prinz Ludwig Desgl. gegen ᷓ Verwa tur zum 1. — Bat. versetzt und Zahlmstr. Ga*kt beim 10. Inf. 1801 0. 3 226 r Regt. nz Ludwig eingestellt. neraldöle. — Lu anke 2d
Berichte von deutschen Fruchtwärkter.
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h den Graften für Preise bat die Bedeutung, daß der betreffende
Gh liegender Strich?
reßer Mehrheit eine möglschst baldige Reform des ö verlangt; wir aden dam t 6 daß es
sonstigen Besttmmnngen über das Beschwerberecht entbalten für elnen
elner Wewiston waterzogen werden.
Dentscher Reichstag. 8. Sitzung vom 3M. März 1806, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffg Telegraphischem Bureau)
Tagesordnung; Fortsetzung der zwelten Beratung des Gutwurfs eines Gesetzes, a nd die e hun der Etats des Reichstelöniglamts ünd der Verwaltung des Reichsheeres für das Rechnungsjahr 1906.
eber die in namentlicher . erfolgte Bewilligung des Titels Staatssekretär des Reichekolonialamts“ und der übrigen Forderungen des Etats für das Reichskolonialamt ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worben.
Ihr Begründung der von den belhen Volksparteien be⸗ Der. bereitz gestern mitgeteilten Resolution ergreift das
Müäller⸗Meinl 9. . r- ingen (fr. Vollsz J.. Wir baben im vorigen
1
Zeit in äs Taten Cbersugeben. Wer Bundehtal kat auf mere ung bie ber nicht reaglerk; daz kann ung nicht abhalten, unsere Wänsche zu wöederholen. . heutiger Antrag ist eine Jertsetzaag der argen Resolulion, und gresst e schwere Wunde unferes Miötärweseng energisch an. ir haben im vorkgen Jahre gezeigt, daß dag Ml eff esetzhuch dag Beschwerde⸗ richt n hr elnseitiger Und. Ungerechter Weise regelt. Die unberechtigte oder ünbegründeke Beschwerde wird hart be⸗ straft. Ce ist snerfiadlich, warnm die Förin in so scharfer Wesse
eaengber der beborsugt wirh— n General, dessen iktum 86 bier im Hause mitgetesst wurde, hat auggesprochen, daß dag Beschwerde recht mit Fußangeln bestreüt unb mst scharfen Stachel
dräbten ampäunt fei, Möeser Ausspruch erscheint 1 zu stark; eg st (in Hohn, eine Mißechtung deg Beschwerderechlg, wenn man den bart fi, der nach bestem Missen und Gemsssen elne Be⸗
schwerde erbebt. Diese Frsolltätesträfen machen in der Praxls das Ve schwerde volständt , Gg hat ) ge⸗ keigt, daß in vkelen Fälle—n den Soldaten gesagi wunde, .
önnten beschweren, aber
g sie witben, wenn sie sich be⸗ hwerter, Kehren Jäten Tag mehr belm Milter bahen. 6
dle
armen Bawernjungen noch eine Menge Fallstricke. Auch matertell ind Re bestebenden Bestimmungen überaus reformbedürftig. Ueber eine Dis slpltnarstrafe darf ch der Soldat eist i f wenn er sie a Ft, d D. abdese ssen bat. le en astliche Be⸗ schweide l unter ollen Umständen Unstattkaft. Mer leichtfertig elne auf nawabren Bedanptungen ründete Beschwerde anbringt, wird sehr dart destrast; dadel entscheidel über die . der Dorge e hte Vichtstnnig Dandest schon der, der sich durch den Vorgeseßten nicht von der Absicht der eschwerde abbringen 13 Merkwürdig ist, daß der wichtigste Punkt beg gange Beschwenderechts einer Aufklärung drindend bedarf, naͤmlich, daß bei Mißbandlungen der Beschwerdeweg gar nicht ein uuschlagen fei, Lendern elne formlose Anzeige zu erfolgen babe. hier maß nndedingt Klardeit geschaffen werden. Die Verwirrung vlrd noch dermehrt durch die * ung der Pflicht des Soldaten jur Anzeige nach den Kriegbartikeln. 8 ganze Beschwerderecht muß Die mündliche unmittelbare Be. schwerde belm Oauptmang oder Gökadronchef, Belehrung über das Beschwerderecht mäß gefordert werden ferner die direlte Mel- dung eder 6bandlung an das Generalkommando, die Ver. sttzzu sg des Beschwerdefldrers in ein anderes Batalllon, fallt de Beschwerde als gerechtfertigt anerkannt wird. Die Erfadrungen der Letzten Jahre eigen, daß bier unbedingt etwag getan werden muß. Ich ertnnere an die n Breidenbach, Frantz ki, auf. die ich n näber eingebe. Die fieftraurigen Fälle der letzten Fabre and auß dent lich exorbitant. Nach der Frankfurter Zeitung“ Ind allein in der Woche eine ganze Anzabl 6 vor⸗ zekomtaen. (Der Nedner Mittert diese Fälle von Mißbandlungen.) In zem can Falle fagte der Dauptmann, der Beschwerdeführer ge- kböre der Sohtaldemokratie an, also einer Martei, die es mit einem Gide nicht so genan neben,. Cin folches Verfahren ist nur geeignet, der Sofia ldemolratie Waffer auf ibre Mähle zu liefern. In etnem alle fagte ein mißhrndelter Soldat, es hätte keinen Zweck abt, ih pu beschmeren, da es ja doch nichts nüßze. In allen diesen Fällen hat daß Beschwerderecht versagt. In einem anderen Falle warde dee Anzeigt von einem Zwilarzt erstattet. hier wie in anderen Fällen geht ern grarsamer, sadistischer Zug durch sie Miitãrmiß handlungen. Gin Soldat wurde mit einem Strick ufgebängt und erst Loßgeschnitten, alt er blau und besinnungslos war. Er wurde mit der ier feitsche wachgerufen. Es wurde ihm mit Hindfaden das Glied amflochten und er an die Bettlade gebunden. sin anderer warde ait dem Rernf in Jauche getaucht. Gewehr strecken am gübenden Den und ähnliche Mißhandlungen baren in dem Falle an der Tagetordnung, der in Dässel orf verhandelt wurde. Alle diese Fälle kamen in einer Woche bor, nämlich vier Verhandlungen wegen ganz brutaler, geraden merboͤrter Soldatenmißhan dungen, Fälle, die guf das Beschwerde. icht ein gan bedenfliches iht werfen. Diese Vorgänge zeigen, daß dit an vrakt iche Reformen gehen müssen. Deghalb haben wir unsere Reselution cinaebradt. Gg st Hhöcklichtt zu bedauern, daß der starke Eindruck der Bermtrilung durch die Kriegsgerichte verwischt wird lurch unbegrerfliche Maßnahmen der Milttärverwaltung. Der Leutnant banpt wurde wegen rauch der Dienstgewalt zu 9 Monaten eflung dernrteilt, neck 7 Mongten wurde er nicht bloß begnadigt, sbndern zunächst wit Penfion auß dem Heer entlaffen, und in einer Ertraaus gabe des Militr⸗Dochenblatter Rand dann, daß Haupt in det preur ichen Armer alt Leutnant der Reserve auf ein Jahr beim Iralnbata ion ei Ut ist; fein Patent wurde ihm beinahe bis zum . seines frĩ ü züri cdatiert, sodaß er fast keinen den aus feiner ung batte. Das wirkt verwirrend. Den Volk sagt fich. der d . tritt energisch gegen die Soldaten ˖ schnder auf, vad ber Miß hänt Ller wird wieder angeftellt. Wissen Sie, vie das wirt? Der rie fler rußte in diesem Falle sagen Majestät, baz geht nicht! Er die Verantwortung fur solche Fälle. Es wid sehr viel durch den guten Gindruck, vie Art, wie der Kriegs. ninister bier gegen solche 4 auftritt, wie der wettgemacht. Bedauern unß ich, daß der Dberfl Vlnmenthel, von dem man allgemein an. nabm, daß er nach wen Salle Dieß abgehen würde, noch an der Spitze des Regiment fickt Gin angerer Fall betrifft einen So daten Dam Geffer au Orpenbeim im id Hufarenregiment. Er soell Kinem Unteroffirier den namen „Spinne beigelegt haben. Er hestteitef des. Gin ir ber Nähe fözender Gendarm soll den Gesser Nennnsert haben. Seit em batte Geffer unter Schikanen zu leipen. Die Nannscheft gegen ihn aufgehrtz: worben und habe sich an ihm . Der Saleg beschwerte fich bei seinem Vater, weil er die ĩ det
anderen
ffen ndlungen jünger ertragen konnte. Der Vater, der Ritter 4 — 4 * seinem Sohne: ich habe dag durch 47 du mußt er duch. Gefser bat sich mit einem Schuß aut wer verletzi und ist nach 5 Tagen gestorben. durch den Schuß war seint Junge so schmer vealetzt, daß er nicht webt syrechen fonnte. Gr bat für seinen Vater ken Pergang zer auf einem Hlett Papier geschtloert, Als der Arm ben zettzs kl. eß er ihn sch von be Hater geben, weil‚ r sehr mi tig Je, un übergab ihn dem blen stiuenhen — Hel ber gerichtlichen 3 g war ber Zettel nicht mehr auf sinbhar, der Sergeant hatte 1 rnichtet, ka er . wertlos gehalten hatt. Als ber Nater k Erstaunen dorlcher Außeri, aß * so wichtige Hewelgstlc hen en 57 en sei, wurbe er grob gngesahren, Gig Husar erhielt deten — bes Gesser elne kelaz Sirgse. Der Water sucht: igmater ld n enn enbli ib bie usage. elne
Bewußtlosigkeit bearbeltet worden. Gesser habe sich, nachdem er
wieder zu sich gekemmen sel, wie tohsüchti ebärdek, und k. den Korridor ag esturt; nach ö Zeit sei ein uß gefallen und man habe ihn sierbend auf dem Korridor liegend
gefunden. Vater bat eln Wiederaufnahmeberfahren durch— gesetzt, aber den, hat merkwürdigerwesse wieder zu keinem Er— gebnis geführt. Welchen Eindruck muß eine it Geschichte draußen im Volke machen? Man weiß, der Mann hat mit Selbstmord ge—⸗ endet, man 1 von den . Schskanen, unter denen er
*
gelitten bat. Dle Angehörigen fühlen sich im allerhöchsten Grade durch das 6 Vertuschunqasystem bedrückt; vielleicht ist der Kriegemtnister imstande, elwaß über das Bewelsergebnis mitzuteilen, denn auch der Vater weiß davon blutwenig. Der sadistische * gebt durch alle Verhanplungen der letzten Zeit. In den letzten Wochen ist in der Verhandlung gegen einen Unter offizier erwiesen, daß dieser einen Mann, der an starkem Rheumatismus litt, so scheußlich malträtierte, daß es geradezu als ein pathologischer Zug erscheint. Wag, Rheumallmuß s. Ven werden wir Dir schon austreiben!“ Er gebot dem Kranken, wie ein Zirkuspferd mit im herum julaufen, und derfetzte ihm sedegmal einen Hieb mit der Klopfpeitsche, und daß ging so lange, bis der Gequälte endlich erklärte, er wolle don der Krankmeldung Abstand nehmen. uch diese Sache wunde eist angezeigt, als der Betreff ende als in entlassen worden war. w allen diesen Erscheinungen muß man immer wieder fragen: Wie kommt es, daß die Quälerei monatelang andauert, und keiner der Vorgesetzten etwaz dadon merkt? Dle Ausmerksamkeit der Vor⸗ 333 wird bier vollkommen außer Acht gesetzt; gegen die Veor⸗ Eerten wird mit eiserner Strenge 218 sein, damit sie solche nge undedtngt bemerken müssen. Sehr bedauerlich ist auch dle en des Fötus, die ärgsten Opfer solcher Mißbandlungen u ents ri In allen solchen Fällen der Aufsichtsverletzung
ollte der Jidilprezeß nicht bloß gegen den ir e, sondern auch gegen die Vorgesetzlen und den
Soldatenschinder d Staat durchgeführt werden. Dag wärde die gute Folge haben, daß die Aufmerkfamkeit der Vorgeletzten geschärft und der Oeffentlich. keit die dolle Kenntnis der Vörgäage vermittelt wird. Ein böchst trauriger Fall derart ist mir don dem armen Opfer selbst, dem Soldaten meter · N istenten n in Worm, mitgetellt worden. Auch bier bandelt es sich um scheußliche Geschichten; die Schindereien waren längst im ganzen Regiment bekannt, die Kompagnie hieß die Re er wan die Stube. wo er lag, im ganzen Regiment die Kuberstube. Sollte alle Welt, nur der Hauptmann nicht, Kennt⸗ niß von diesen scheußlichen Dingen gehabt haben? Ich überreiche bier den Brief des Vormundes dem Kriegsminister; der Mann schreibt, man müsse alle armen Eltern bedauern, die ein Kind eriegen haben und es so einer Bande in die Hände geben müssen. Ber Mann selbst gibt in seinem Schreiben an mich an, wie eifrig er als Soldat war. Er wollte kapitulieren, er war also nicht etwa widerwillig; aber er wurde so schlecht behandelt, daß er es nicht mehr aushalten konnte, er wurde geschlagen, getreten, mußte auf den Ofen Hettern, in die Ofentüren hinein immer Hurra rufen usw. usw.; zu melden getraute er nicht, denn die hätten einen zu Tode geschlagenn. So geht das trostlos weiter. Ungefähr ein baldez Jaht nach seiner Gntlafsung belsm er plotzlich Tobsuchtsanfälle und wurde nach der Univerfttäteklinik Sießen geschafft. Leider hat der Arzt den Zusammen hang mit den Mißhandlungen als nicht mehr feststellbar erklätri. Der Mann und seine Mutter find nicht ent. er worden; er bat nicht das mindeste erhalten troß setner beschrankten rbeitsfähigkeit. Wo blieben hier wieder die Vorgesetzten? Die Soldaten freunde trauen sich nicht heran, also muß die Braut vor; ihr Brief, ein wahrbaftes Dokument. ift ja auch durch die Prefse gegangen. Der baverische Kriegsminister hat neulich in der baverischen Kammer ee, die Schuld an solchen Mißhandlungen liege an der Unter ˖ affung der Beschwerde. Warum unterläßt man sie Weil dies Be- schwerderecht nichts taugt. Nach meiner Neberzeugung ist es Pflicht des Reichstags, durch Kritik und pra Reformen damm bei zutragen, daß der deutsche Soldat wieder Freude am Soldatenleben dat. In diesem Sinne bitte ich Sie, unseren Antrag anzunehmen.
Abg. Dr. Spa hn (Zentr.) . Ich bin eigentlich der Anficht gewesen, daß unser Beschluß über die Mißbhandlungen auch das Beschwerderecht mit regeln sollte. Ich habe aber kein Bedenken, den Antrag an⸗ zunehmen. Ich habe nur das Wort genommen, um im Anschluß an die neuliche Erklärung des Kriegkmintsters die Duellfrage zu behandeln. Diese Frage ist ja oft genug behandelt worden. Die Erklarung des Kriegs ministers hat deshalb ungeheure Aufsehen erregt, weil sie im Auftrage des Reichskanzlers abgegeben war. Weite Kreise sind da⸗ durch geradezu erschreckt worden. Wir müffen fragen, ob es bei dieser Erklärung wirklich bleiben soll. Der Reichskanzler ersuchte 18992 die Verwaltung, alles zu tun, um das aller Moral wider sprechen de Duell= unwesen zu beseitigen; und nun jene Erklärung des Ministers. Zur Sübne don Beleidigungen braucht man das Duell nicht, dazu reichen die Strafgesetze aus. Trotzdem setzt man sich über das Strafgesetz buch binweg und fordert das Duell. Wer an der Spitze der Reichs verwaltung die deutschen Gesetze mit zu vertreten hat, darf eine solche Erklarung nicht abgeben.
Preußischer Staats- und Kriegsminister, Generalleutnant von Einem:
Meine Herren! Im Anschluß an die Worte des Herrn Abg. Spahn möchte ich zunächft im Auftrage des Herrn Reichskanzlers und im Einvernehmen mit dem Herrn Reichekanzler folgende Erklärung derlesen:
Gegenüber den vielfachen Mißverftändnissen, die meine Er⸗ Hlärung vom 15. Januar d. J. erfahren hat, halte ich es für not⸗ wendig, diese Erklärung näher zu erläutern.
Der Reichskanzler Fürst zu Hohenlohe bat in der Sitzung des Reichstags vom 17. November 1896 erklärt, daß es beabsichtigt sei, Streitigkeiten und Beleidigungen der ebrengerichtlichen Behandlung und Entscheidung zu unterwerfen mit der Wirkung, daß die Ent— scheidung, welche niemals auf eine Nötigung zum Zweikampf oder eine Zulassung desselben lauten darf, für die ftreitenden Teile unbedingt verbindlich ist. Dieses Versprechen ist eingelöst durch die Allerhöchfte Verordnung vom 1. Januar 1897, welche für die Erziehung deg Offizierkorps und die Bekämpfung des Duells ven den segentreichsten Folgen gewesen ist.
Nach diesen Bestimmungen ist jeder Offizier verpflichtet, sich in Ghrenangelegenheiten an seinen Ehrenrat zu wenden. Der Ehrenrat bat dem Kommandeur seine Vorschläge zu machen, die auf einen Ausgleich, auf ein ehrengerichtliches Verfahren oder darauf hinaus- laufen können, daß die Angelegenhelt überhaupt erledigt sei. Durch diese Inanspruchnahme des Ehrengerichts und des Kommandeurs ist vor allem dahin eingewirkt, daß Streitigkeiten schnell und in an gzemessener Weise erledigt oder, wenn dies nicht immer möglich ist, vor daz Forum der Ehrengerichte gebracht werben. Mit Sicherheit kann wobl gesagt werben, daß Dutllt autz kleinlicher Veranlafsung voll sländig aufgebört haben,
(Juruse aus der Mitte)
und auch wegen firvelhafter, leichtfertiger Beltidigung Zweilämpfe zwischen Offihleren kaum mehr stattfinden können. In der Tat sind Vuelle zwischen Ofsizleren, seltbem die se Verorbnung zu Recht besteht, nur noch derartig verelnzelt vorgekommen, daß von einem Duell. unte sen füdllch nicht mebr gesprochen werden fann—
(Unruhe und Helterkelt links,)
An bieser Beslimmüung vom 1. Januar 1697 ist durch meine Er— flärnnd nichts geändert; sie besteht nach wie vor in Kraft und wirb
den
worden, daß die Bestimmung, wonach ein Offizier verabschtedet wird, wenn er sich wesgert, seine Ehre standeggemäß zu wahren, darum ungerecht und verwerflich sei, weil eg danach in das Belleben eines jeden gestellt wäre, entweder den Offißster zum Duell zu zwingen oder ihn aut seiner Stellung zu bringen. Dem ist aber nicht so. Genugtuung mit der Waffe wird nur gefordert werden, wenn auch der Gegner ein Ehrenmann ist. (Große Unruhe und lebhafte Zurufe links.)
Kein Ehrengerlcht wird aber wegen der Unterlassung einer Forde—⸗ rung an einen Beleidiger, der nachweielich nur, um den Be⸗ leldigten in seiner Stellung als Offijter zu gefährden, oder aus sonstigen unehrenhaften Mofiven propoztert hat, letzteren des Mangels ehrenhafter Gesinnung oder der Verletzung der Standes⸗ ehre jeihen.
Auch diejenige Allerhöchste Bestimmung, durch welche eg ver— boten ist, einen Offijiergaspiranfen nach seiner persönlichen Stellung zum Duell zu fragen, ist durchaus in Kraft. Verstöße dagegen sind unstatthaft und gegen die ausdrückliche Allerhöchste Willengmeinung gerichtet.
Aus meinen Darlegungen dürfle daher wohl zu entnehmen sein, daß in der Armee alletz geschieht, um das Duell zu bekämpfen und daß die ergriffenen Maßnahmen zu einem günstigen Resultat geführt haben. Unser grundsaͤtzliches Ziel bleibt es, das Duell zu unterdrücken.
Meine Herren, ich habe dieser Erklärung nichts weiter hin zuzusetzen (Zurufe links.)
Meine Herren, ich möchte mich nun den Ausführungen zu wenden, welche der Abg. Dr. Müller⸗Meiningen hier in bezug auf die Soldatenmißhandlungen gemacht hat. Ich muß sagen diese Stunden, in denen mir diese Vorkommnlsse in der Armer hier vorgetragen werden, sind für mich mit die schwersten, und ich fähle in der Tat die Demütigung, die darin liegt, daß in der Armee derartige schwere und in keiner Weise zu entschuldigende Mißhandlungen vorkommen. Ich bin nicht in der Lage, auf jeden der Fälle, die der Herr Abg. Dr. Müller ⸗Meiningen hier vorgetragen hat einzugeben; wenn er aber meint, daß diese Mißhandlungen nur vor— kämen, weil das Beschwerderecht nicht funktioniere, so bin ich doch anderer Ansicht. Ich glaube, meine Herren, daß die Neigung zu Mißhandlungen durch Leute namentlich — solche Fälle hat ja auch Herr Abg. Dr. Müller ⸗Meiningen vorgetragen — nicht in der Kaserne erzeugt wird, sondern daß sie vielfach in die Kaserne hineingetragen wird. Allerdings findet diese Neigung, diese gewisse sadistische Richtung, durch die militärischen Einrichtungen, durch die Einrichtungen des militärischen Lebens einen gewissen Nährboden, das muß ich zu⸗ geben, der auch vielfach dann noch eine bessere Brutstätte findet, wenn die Aufsicht fehlt, was ja leider auch vorkommt.
Meine Herren, Sie wissen alle, daß wir in die Armer auch rohe und ungesittete Elemente hineinbekommen. Es sind Elemente, die vielfach dorbestraft sind, die schon Schlechtigkelten in ihrem Leben verübt haben, und die in dem Umgang mit anderen Menschen eine gewiff⸗ bypnotische, dämonische Kraft zu haben scheinen, die die Leute, die das Unglück haben, mit ihnen zusammenzuliegen, mit ihnen zusammen auf einer Stube zu sein, im engen Verkehr mit ihnen zu leben, voll⸗ ständig unterdrücken und ihnen die Kraft nehmen, sich zu beschweren— Solche Fälle sind bäufig vorgekommen, und ich glaube, es in nicht möglich, derartige Fälle aus der Armee vollständig herauszu= bringen. Sie finden ähnliches beinahe in jedem Internat, und wie diele Väter haben nicht schon Söhne aus solchen Internaten zurück bekommen, die sich derartige Mißhandlungen haben zuschulden kommen laffen.
Also ich meine, meine Herren, es ist nicht immer allein die Schuld der Kaserne, es ist nicht die Schuld des Systems, es ist nicht die Schuld der Armee, daß etwas derartiges passiert solcke Fälle ereignen sich, wo junge Leute zusammenleben, namentlich wo eine gewisse Disziplin, eine Autorität bestebt die bei den Soldaten bestehen muß, die wir gar nicht fortnehmen können, und natürlich führt das nun auch dazu, daß der Untergebene sich scheut, nun sofoit gegen den Vorgesetzten mit Be— schwerden vorzugehen.
Meine Herren, ehe ich fortfahre, möchte ich Ihnen die Statistik, die wir über die Mißhandlungen im Jahre 1905 auf- gestellt haben, zur Kenntnis bringen. Ich habe vor 2 Jahren die Ehre gehabt, dem hohen Hause mitzuteilen, wie sich die Statiftik über die Mißhandlungen im Jahre 1903 gestellt hat. Es wurden damals bestraft 665 Vorgesetzte, darunter befanden sich 57 Offi⸗ ziere, d. h. O 30 pCt. der Etatsstärke, 555 Unteroffiziere gleich (88 pCt. der Etatsstärke und 53 Gefreite, d. b. o ol rCt. der Etatsstärke. Im Jahre 1905 sind 3 pCt. Vorgesetzte bestraft worden, also 275 weniger, und zwar 26 Offiziere, also 31 weniger, d. h. 0,14 pCt. der Etatsstärke, 333 Unteroffiziere, also 2 weniger, d. h. 0,52 pCt. der Etatsstärke, 31 Gefreite, also 22 weniger als 1903, rund O Ol pCt. der Etatsstärke.
Ich meine, meine Herren, die Verringerung ist nicht ganz un- erheblich, jedenfalls ist sie sehr erfreulich und das um so mehr, als namentlich die Fälle der brutalen Mißhandlungen ganz wesentlich zurückgegangen sind, nämlich von 25 im Jahre 1903 auf 6 im Jahre 1905. (Hört, hört! rechts.)
Hieraus ergibt sich doch, daß die unausgesetzte Beaufsichtigung der Untergebenen von Erfolg gegen die Uebergriffe der Vor⸗ gesetzten begleitet gewesen ist, wenn auch immer noch nicht von einem solchen Erfolg, wie wir ihn alle wünschen.
Die Zahl der Mißhandelten, Geschlagenen, Gestoßenen betrug im Jahre 1903 1294, d. h. O, 34 pCt. der Etatsstärke, in Jahre 1908 396, d. h. O, 20 pGt. der Etatsstärke, also ein Weniger ven 22838 Mann. Von den zur Bestrafung gelangten Mißbandlungsfällen find nun durch Beschwerde oder durch Meldung von Vorgeseßten mur Kenntnitz gelangt im Jahre 1905 477 gleich 71,7 pGt. und im Jahre 1905 325 gleich 82,6 pt., auf andere Art im Jahre 1903 188 gleich 28,6 pCt. und im Jahre 1905 67 gleich 17,2 pGt. Ich meine, meine Herren, dag ist doch ein zadlennmäktger Beweis, daß das Beschwerderecht in der Tat sfunktloniert hat. (Sede richtig! rechtz) Bedenken Sle, meine Herren, daß das prenhtche Kontingent allein 3066 Kompagnlen, Gökadrons de. zaädlt! Gz kommt also auf 3 big 4 Kompaqgulen usw. eln mihßbandelter Wann.
oder auf je eine Kompagule usw. kommen 1m Jahre 1e o, 39, im Jahre 1905 0, 360 misbandelte Persenen,. Ich ade damalg gesagt; wenn auch nur 160 Vente in der eme
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