Meßtischblätter im Maßstabe 1: 25000.
Auf Grund der Neuaufnahmen sind anschließend an die in der Anzeige vom 5. März 1906 verzeichneten Blätter die nachstehenden in Lithographie hergestellt und veröffentlicht worden:
26. Posilge, 710. Werner dorf, 712. Gr. Waplitz, 1263. Culm,
1265. Blandau, 1349. Papau,
2610. Strelln, 2751. Gr.⸗Sörschen, 2808. Eckartsberga, 3327/35372. Frankfurt a. M., 3333. Güntershof, 3338 / 3380. Gestungehausen,
337713414. Hermanne⸗Koppe, 3378. Roffach,
3410. Sachsenbausen, 3411. Gr⸗Krotzenburg und 3413. Sail ˖ Höhe.
Der Vertrieb erfolgt durch die Verlagsbuchhandlung von R. Eisenschmidt hierselbst, Dorotheenstraße 70 A.
Der Preis eines jeden Blattes beträgt 1
Die Anweisung für den Dienstgebrauch zu dem ermäßigten Preise von 0 & für jedes Blatt erfolgt durch die Plankammer der Königlichen Landesaufnahme hierselbst, W. 40, Herwarthstr.“2 u. 3.
Berlin, den 15. Mai 19606.
Königliche Landesaufnahme. Kartographische Abteilung. Villain, Oberst und Abteilungẽchef.
Abgereist:
Seine Exzellenz der Staats- und Justizminister Dr. Beseler sowie der Ministerialdirektor, Wirkliche Geheime Oberjustizrat Dr. Lis co, nach der Rheinprovinz.
Aichtamtliches.
Deutsches Reich.
Prenßen. Berlin, 16. Mai.
Seine Majestät der Kaiser und König hörten . im Schlosse Urville die Vorträge des Vertreters des uswärtigen Amts, Gesandten Dr. Freiherrn von Rücker⸗ Jenisch, des Staats- und Kriegsministers, Generalleutnants von Einem, des Chefs des Generalstabs der Armee, General— leutnants von Moltke und des Chefs des Militärkabinetts, Generalleutnants Grafen von Hülsen⸗Haeseler.
Seine Königliche Hoheit der Prinz-Regent von Bayern haben Allergnädigst geruht, den , n,, räten Vogl und Lang den Rang der Klasse N der Beamten der Militärverwaltung zu verleihen und den Oberkriegsgerichts⸗ rat Mayer vom Generalkommando II. Bayerischen Armee⸗
korps zum Reichsmilitärgerichtsrat beim Baherischen Senat
des Reichsmilitärgerichts zu ernennen.
Der Ausschuß des Bundesrats für Handel und Verkehr, die vereinigten Ausschüsse für Justizwesen und für Handel und Verkehr sowie die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Zoll⸗ und Steuerwesen hielten heute Sitzungen.
Der Obermilitäranwalt Freiherr von Pechmann vom Reichsmilitärgericht ist vom Urlaub zurückgekehrt.
Der Geheime Regierungsrat Dr. Hauck in Lüneburg ist der Königlichen Regierung in Breslau zur weiteren dienstlichen Verwendung überwiesen worden.
Die Versetzung des Regierungsrats Dehne von Merse⸗ burg nach Bromberg ist zurückgezogen, der Regierungsrat Dr. von Rose in Merseburg der Königlichen Regierung in Brom— berg, der Regierungsrat von Saltzwedel aus Königsberg der Königlichen Regierung in Lüneburg, der Regierungsrat Bärwinkel in Cassel der Königlichen Direktion fuͤr die Ver⸗ waltung der direkten Steuern in Berlin zur weiteren dienst⸗ lichen Verwendung und der Negierungsassessor Hartwig in Oschersleben dem Königlichen Polizeipräsidium in Berlin zur Beschäftigung bei dem Schiedsgericht für Arbeiterversiche⸗ rung überwiesen, der Regierungsaffessor Kuhn aus Stade dem Landrat des Landkreises Bochum, der Regierungsassessor Zimmer aus Breslau dem Landrat des Landkreises Fulda, der Regierungsassessor Dr. Gelpke aus Königsberg dem Landrat des Kreises Köslin, der Regierungsassessor Freiherr von Oer aus Münster dem Landrat des Landkreises Königs⸗ berg, der Regierungsassessor Prochnow aus Gumbinnen dem Landrat des Landkreises Aachen und der Regierungsassessor Dr. Hecht in Jüterbog dem Landrat des Landkreises Oschers⸗ a. zur Hilfeleistung in den landrätlichen Geschäften zugeteilt worden.
Laut Meldung des ‚W. T. B.“ sind S. M. S. „Für st Bismarck“ mit dem Chef des Kreuzergeschwaders und S. M. Tpdbt. „S. 90“ vorgestern in Nanking eingetroffen.
S. M. S. „Iltis“ ist gestern in Futschau eingetroffen und geht morgen von dort nach Amoy in See.
S. M. S. „Condor“ ist gestern von Sydney nach Auck⸗ land (Neu⸗Seeland) in See gegangen.
Elsaß⸗Lothringen.
Seine Majestät der Kaiser begab Sich gestern, W. T. B.“ zufolge, nach Beendigung der militäͤrischen lichung nach Graveloite, wo Er die Gedenkhalle, und hierauf nach Nezonville, wo Er das Quartier, das Seine M ajestät der Kaiser Wilhelm J. am 16, 17. und 18. August be⸗
wohnt hatte, besuchte. Von dort kehrte Seine Ma jestät nach dem Kasino des Generalkommandos in Metz zurück und begab Sich gegen 1 Uhr in das Bezirkspräsidium, um mit Gefolge bei dem Grafen von Zeppelin das Frühstück ein⸗ zunehmen. Nach dem Frühstück ließ Sich Seine Ma⸗ jestät der Kaiser im Garten des Bezirkspräsidiums durch den Oberstleutnant Schramm vom sächsischen Fußartillerieregiment Nr. 12 Modelle alter griechischer und römischer Wurfgeschütze vorführen, hörte hierauf Vorträge des Metzer Liederkranzes, der lothringische Volkslieder vortrug, und empfing die Mitglieder des lothringischen Landesausschusses mit dem Präsidenten Jaunez an der Spitze. Danach kehrte Seine Majestät im Automobil nach Schloß Urville zurück.
Oe sterreich⸗ Ungarn.
Im österreichischen Abgeordnetenhause hat gestern der neue Ministerpräsident Prinz zu Hohenlohe⸗ Schillings fürst sein Regierungs programm entwickelt. Nach dem Bericht des W. T. B. betonte er, daß den ersten Punkt seines Programms die von allen Völkern Desterreichs mit Spannung erwartete Wahlreform bilde, durch die dem Grundsatze Geltung verschafft werden solle, daß gleichen Pflichten gleiche Rechte gegenüberstehen, und das österreichische Staatsbewußtsein und der österreichische Parlamentarismus eine mächtige Belebung erfahren sollen.
Wenn gefürchtet werde, fuhr der Ministerpräsident fort, daß es künftig im Hause für die staatserhaltenden Elemente keinen Raum mehr geben werde, so hoffe er, daß durch die Gleichheit aller im Staate sich alle Elemente in staatefreundliche verwandeln werden. Die Regierung werde alles aufbieten, um dem Hause die rasche Lösung der Wahlreform zu erleichtern, die nicht mehr von der e n, verschwinden werde und gegen die jeder Widerstand vergeblich lei, weil in ihr die Staatsnotwendigkeit und das öffentliche Rechtsbewußtsein miteinander zu einem gemeinsamen Ziele verbunden seien. Der Ministerpmäsident glaubt, daß das starke nationale Bewußtsein mit dem staatlichen Bewußtsein und staatlicher Treue sich vereinigen läßt, darum wolle auch die Re— gierung durch die Wahlreform die nationalen Parteien nicht zurück⸗ drängen, sondern werde bemäht sein, jedem die Mitarbeit daran zu ermöglichen. Sie 3 auf Entgegenkommen von seiten der Parteien, zumal die Opfer, die sie zu bringen haben, ihren nationalen Fnteressen keinen Abbruch tun werden. Die Wahlreform sei nicht nur eine Forderung der Gerechtigkeit gegen die unteren Volksschichten, nicht nur ein Erfordernis des Parlamentarismus, sie solle auch das nationale Fiitdenswerk in Oesterreich begründen oder wesentlich dazu beitragen. Sei es einmal gelungen, auf dem Gebiete des Wahlrechts die Einigung der nationalen Parteien zu erzielen, so sei die Hoffnung gestattet, daß diese Verständigung auch auf allen anderen vom nationalen Gesichts⸗ punkte beeinflußten en möglich sein werde; darum werde die Regierung alles daran setzen, dieser Reform zum Siege hzu verhelfen.
Auf. das Verhältnis zu Ungarn übergehend, erklärte der Ministerpräsident, daß es für beide Reichsteile von segens⸗ reichsten Folgen wäre, wenn die Ungewißheit und Unsicherheit in den gegenseitigen Beziehungen verschwände und an Stelle der fortwährenden Verordnungen eine dauernde Ordnung träte. In dieser Beziehung bestehe zwischen beiden Re⸗ gierungen eine Uebereinstimmung.
Die ö lei hereit, in Verhandlungen einzutreten, um über den ganzen Komplex pon en, die mit Rücksicht auf die Sachlage noch als offen betrachtet könnte elne Verständigung zu ver⸗ uchen und eine den beiderseitigen Interessen entsprechende Gestaltun es Verhältnisses zwischen beiden Reichs bälften anzubahnen. Er se fest überzeugt, daß, wenn beiderseits der Weg zum Ausgleich mit Loyalität und ernstem Willen beschritten werde, der Erfolg nicht ausbleiben werde Es wäre ein Segen für Desterreich und Ungarn, wenn es gelingen würde, an Stelle des bisberigen Zustandes ein vertrauensvolles, vor periodischen Er— schütterungen gesichertes Verhältnis zu schaffen, nur müsse die Ver stän digung auf der ganzen Linie erfolgen, denn einseitige Modifikationen des Bestehenden zu Ungunsten Oesterreichs seien gänzlich ausgeschlossen. Die Regierung werde in allen diesen Fragen in steter Fühlung mit dem Reichsrat bleiben und keine Entscheidung ohne ihn treffen sowie bei den Verhandlungen die Interessen Oesterreichs mit rößter Tatkraft vertreten. Ob diese ehrliche Absicht von Erfolg gekrönt sein wird, fuhr der Ministerpräsident fort, „hängt auch wesentlich von der Bereitwilligkeit des Hauses ab, der Regierung dabei Stütze und Rückhalt zu bieten. Die beste Deckung nach außen ist und bleibt die Zusammenfassung aller Kräfte im Innern. Was die innere Verwaltung betrifft, so wird die Regierung, auf dem festen Boden des Gesetzes stehend, allen be—⸗ rechtigten Wünschen mit größtem Wohlwollen und Verständnis ent⸗ gegenkommen und in steter Füblung mit den autonomen Faktoren trachten, die wirtschaftlichen und kulturellen Be— dürfnisse aller Nationen kennen zu lernen und sie, wo notwendig, zu befriedigen. Ich bin überzeugt, daß, welche Meinungsverschiedenbeiten immer zwischen den Partelen bezüglich ihres zulässigen Stärkeverhältnisses schweben mögen, das Haus sich gegen jede Regierung wenden würde, welche die Wahlreform fallen lassen wollte. Denn es ist daz allgemeine Empfinden, daß mit der Einigung über die Wahlreform nicht nur die Erweiterung und Gleichstellung der politischen Rechte erfolgen, sondern auch eine Aera eines innerlich gekräftigten Parlamentarismus beginnen und der Staatsgedanke erstarken wird. Dies zu erreichen, wird die Regierung kein Mittel unversucht lassen; denn sie kennt kein höheres Ziel, als ein sozial und national in sich festgeeinigtes Oesterreich.“
Auf Antrag des Abg. Herzog beschloß das Haus mit 149 gegen 10653 Stimmen, in der nächsten Sitzung die De⸗ batte über die Erklärung der Regierung zu eröffnen. Hierauf verhandelte das Haus den Dringlichkeitsantrag der All⸗ deutschen, betreffend die ungarische Sprache. Nach Ablehnung dieses Dringlichkeitsantrages und Erledigung der Immuni—⸗ tätsangelegenheiten, die auf der Tagesordnung standen, ver⸗ tagte sich das Haus bis zum Freitag.
Frankreich.
Der gestrige Ministerrat beschäftigte sich, W. T. B.“ zufolge, mit verschiedenen Reformen, welche die Regierung der Kammer im Laufe der nächsten Legislaturperiode vorzuschlagen gedenkt. Unter diesen Reformen befindet sich auch die Ein⸗ ührung der Einkomm ensteuer. Der Finanzminister
o in cars erhielt den Auftrag, einen Entwurf auszuarbeiten, 9 der . zur Beratung in der nächsten Session zu⸗ gehen soll.
Nu ßland.
Der Entwurf der Adresse an den Kaiser, der in der gestrigen Sitzung der Duma beraten wurde, hat nach Meldungen der „St. Petersburger Telegraphenagentur“ folgenden Wortlaut:
Eure Majestät beliebte in der an die Volksvertreter gerichteten Rede den Entschluß auszudrücken, die Institutionen unerschütterlich zu bewahren, durch die das Volk berufen ist, die gesetzgeberische Gewalt im Verein mit seinem Monarchen zu verwirklichen. Die Reichs⸗ duma erblickt in dem feierlichen Versprechen des Monarchen an das
Volk ein sicheres Unterpfand der Festigung und Weiterentwickelung einer Ordnung der Gesetzge bang, die streng konstttutionellen Grundlagen entspricht. Die Reichs duma ihrerseits wird alles daran setzen, die Grundlagen der Volksver retung zu veivollkommnen und Eurer Majestät ein die Volksvertretung betreffendes Gesetz zur estãtigunj zu unterbreiten, das dem einstimmig geäußerten Volkswillen gemãß auf dem allgemeinen Wahlrecht basiert. Der Aufruf Eurer Majestat zur gemeinsamen Arbeit zum Nutzen der Heimat findet lebhaften Widerhall in den Herzen der Abgeordneten. Die Duma, deren Ver— treter allen Klassen und Nationalitäten Rußlands angehören, ist geeint in dem heißen Bestreben, Rußland zu erneuern und eine Staatsordnung zu schaffen auf der Grundlage fried— ichen Zusammenlebens aller und den festen Pfeilern bürgerlicher 6 Die Duma hält es für ihre Pflicht, auf die Bedingungen inzuweisen, unter denen das Land lebt, und die eine wahrhaft frucht. bringende Arbeit zur Wiederverjüngung der besten Kräfte des Landeg unmöglich machen. Das Land sah ein, daß der wundeste Punkt unseres Staatslebens die Eigenmächtigkeit der Beamten ist, die den Kaiser vom Volke trennt, und einstimmig erklärte das Land laut, daß die Erneuerung des Lebens nur möglich sei auf den Grundlagen der Freiheit unter selbsttätiger Beteiligung des Volks en der legis— lativen Gewalt und an der Ee rolf durch die Erekutip= gewalt. Eurer Majestãt beliebte es, in dem Manifeste vom 30. Oktober von der Höhe des Thrones die feste Entschlossenheit kundzugeben, eben diese Grundlagen zur Basis der ferneren Hestaltung der Geschicke Rußlands zu machen, und das ganje russisch Volk begrüßte mit begeistertem Ruf die Botschaft. Doch schon die ersten Tage der Freiheit waren durch schwere Prüfungen ber— düstert, denen das Land von denjenigen unterworfen wurde, die noch immer dem Volke den Weg zum Katser verlegen und alle Grund- lagen des Manifestes vom 39. Oktober mit Füßen treten und dabei das Land mit der Schmach von Hinrichtungen ohne Richterspruch, mit Ausschreitungen, Füsilierungen und Ein— kerkerungen bedecken. Die Sparen dieser Handlungsweise der Verwaltung sind in den letzten Monaten so tief in die Volks seele eingedrungen, daß keine Beruhigung möglich ist, solange dem Volk nicht klar wird, daß den Behörden von nun an jede Gewalt⸗ tätigkeit untersagt ist, die den Namen der Majestät als Deckmantel benutzen, solange die Minister unverantwortlich vor der Volkevertretung sind, und solange die ganze Verwaltung nicht erneuert wird. Nur wenn die Minister vor dem Volke verantworlich gemacht werden, kann in den Gemütern der Gedanke der vollen Unverantwortlich- keit des Monarchen Wurzel fassen. Nur ein das Vertrauen der Mehrheit der Duma genießendes Minifterium kann das Ver— trauen zur Regierung festigen, und nur bei solchem Vertrauen ist eine ruhige und normale Arbeit der Reichsduma möglich. Vor allem ist in Rußland nötig, die Ausnahmegesetze, betreffend den verstärlten Schutz und den Kriegszustand, außer Kraft zu setzen, unter deren Schutz die Eigenmächtigkeit und Unveramwortlichkeit der Beamten sich besonders entwickelt hat und noch in die Erscheinung tritt. Gleich= zeitig müssen sich die Grundlagen der Verantwortlichkeit der Ver⸗ waltung vor den Volksvertretern einbürgern. Für eine fruchtbare Tätigkeit der Reichsduma ist die Durchführung der Grundlage einer wahren Volksvertretung erforderlich, die darin besteht, daß nur die Einigkeit des Monarchen mit dem Volk die Quelle der gesetzgebenden Gewalt sei. ;
„Jede Scheidewand zwischen Kaiser und Volk muß beseitigt werden. Auch darf nicht ein Gebiet der Gesetzgebung bestehen, das stets verschloffen wäre der freien Revision, durch die Volksvertretung im Verein mit dem Monarchen. Die Reichsduma hält es für ihre Pflicht, Eurer Majeftät namens des Volkes zu erklären, daß das ganze Volk mit voller Kraft und Begeisterung, in wahrem Glauben an das nahe Aufblühen der Heimat, daz schöpferische Werk der Erneuerung des Lebens vollführen wird, wenn zwischen ihm und dem Thron nicht der Reichsrat steht., der sich aus ernannten Würdenträgern und aus von den höchsten Klassen der Bevölkerung gewählten Mitgliedern zusammenseßzt, und wenn der gesetzgeberischen Kompetenz des Volkes nicht durch besondere Gesetze Grenzen gesteckt find. Im Bereiche der ihr y, . gesetzgeberischen Tätigkeit erachtet die Duma es als unumgängliche Not-; wendigkeit, das Volk durch genaue Sesetze sicherzustellen. Un⸗ antaubarkeit der Person, Freiheit des Gewösssens, des Wortes, der Presse, der Vereine, Versammlungen und Ausstände, das sind die Grundlagen, die schon das Manifest vom 39. Oktober gelegt bat, und obne die eine Reform der sozialen Verhältnisfe undenkbar ist. Die Duma geht von der unerschütterlichen Ueberzeugung aus, daß weder die Freiheit noch die Ordnung befestigt werden kann ohne die Gleich- heit aller Bürger vor dem Gesetz. Daher wird die Duma ein Gesetz ausarbeiten, nach dem alle Bürger gleichberechtigt sind und gleichzeitig alle stãndischen, nationalen und religiösen Varrechie aufgehoben werden.
„Bestrebt, daz Land von der adminiftrativen Bevormundung zu befrelen, und die Beschränkung der bürgerlichen Rechte ausschließlich dem Gerichte überlassend, hält die Duma die Todesstrafe auch nicht auf Grundlage eines richterlichen Spruches für zulässtz. Sie halt sich für berechtigt zu erklären, daß sie damit den einmütigen Be⸗ steebungen der ganten Bevölkerung Ausdruck verleiht. Die Klar— stellung der Bedürfnisse der Landbevölkerung und entsprechende gesetz, geberische Maßnahmen bilden die nächste Aufgabe der Duma. Die bäuerliche Bevölkerung harrt ungeduldig auf Befriedigung der Agrar⸗ bedürfnisse. Die erste Reichs dumg würde nicht ihre Pflicht er⸗ füllen, wenn sie nicht ein Gesetz schüfe zur Befriedigung dieser Be⸗ dürfnisse mit Hilfe der Kronapanagen, der Klosterländer und durch zwangsweise Enteignung der Landgrundbesitzer. Die Duma hält es auch fär notwendig, ein Gesetz zu schaffen, welches die Gleich berechtigung der Bauern bestätigt und sie von Druck, Willkür und Vormundschast befreit Für ebenso unaufschiebbar bält die Duma die Befriedigung der Bedürfniss⸗ der Arbeiterklass⸗. Der erste Schritt auf diesem Wege muß die Sicherstellung der Organisationsfreiheit aller Arbeiter sein behufs Selbsttätigkeit zur Hebung ihrez materiellen und geistigen Wohlstandes. Auch die Hebung der Volksaufklärung stellt sich der Duma als Aufgaße dar. Auch hält die Reicheduma es für nötig, unter den unausschiebbaren Aufgaben guch die Gntschldung der Frage über die Befriedigung längst reifer Forderungen einielner Nationalitäten auf zuführen. Rußland stellt einen von vielen Stämmen und Nationalitaten bevölkerten Staat dar. Die geistige Einigung aller dieser ist nur möglich bei Befriedigung der Bedürfnisse eines jeden von ihnen in der Art, daß dabei dle Eigenartigkeit einzelner Seiten ihres Lebens gewahrt und ent— wickelt wird. Die Duma wird für weitgehende Befrie⸗ digung dieser gerechten Bedürfnisse Sorge tragen. Majestät! An der Schwelle unserer gesamten Arbelt steht eine die Seele jedes Volles erregende 4. die auch uns Volkevertreter erregt und uns verhindert, in Ruhe den ersten Schritt unserer gesetz=
eberischen Tätigkeit zu tun. Das erste Wort, das in der Duma er—⸗
e. und mit Sympatbierufen der ganzen Versammlung aufge⸗ nommen wurde, es war dag Wort Amnesltie“!! Das Land lechzt nach voller politischer Amnestie, die eine Forderung des Voltsgewissens ist und die nicht versagt, deren Erfüllung nicht verzögert werden darf. Die Duma erwartet von Eurer Majestät volle politische Amrestie als erstes Unterpfand gegenseitigen Verständnisses und gegenseitiger Ueber⸗ einstimmung zwischen Kaiser und Volk.“
In der gestern abgehaltenen 3 trat die Du ma zu⸗ nächst in die Beratung eines Teils der Geschäftsordnung ein, der mit einigen redaktionellen Aenderungen angenommen wurde. Darauf begann die Beratung des Adreßentwurfs. Der Abgeordnete Graf Heyd en und fünfzig bäuerliche Abge⸗ ordnete stellten den Antrag auf Vertagung der Beratung bis heute. Der Antrag wurde abgelehnt, worauf der Referent der Adreßkommission Nabokow den Entwurf unter andauerndem Beifall verlas. Hierauf wurde die Sitzung auf eine Stunde unterbrochen. Nach Wiederaufnahme der Sitzung ergriff der Abg. Miklaschewsky das Wort und richtete heflige An—
griffe gegen die höheren Regierungsbehörden.
Wir verlangen !, sagte der Redner, Amnestie für dre Opfer der Freiheitsbewegung, wir müffen aber auch die Bestraf rer) der Leute fordern, die die Regierungsgewalt mißbraucht, die Gefã -= risse gefüllt und Expeditionen zur Unterzrück ung und zu Hinrichtungen hne nschter⸗ liches Uiteil ausgesandt haben!. Der Redner forderte, da S die Adresse vervollstãndigt werden sollte durch den Hinweis auf die WT Gtwendigkeit einer Verantwortlichmachung der Regierung, die ihre Be fugnissẽ in hobem Maße überschritten habe, sowie derjenigen Perf -en, die die ungesetzlichen Anordnungen der Regierung ausgeführt Batten. Der Abg. Roditschew führte aus, durch die Schaffung des Reschsrates, der sich aus Vertretern der bevorrecht -en Flaffen zusammensetze, die immer die Spitze des Landes dargestellt hätten, aber jetz; in der Zersetzung begriffen feien, werde bon neuem eine Maner errichtet, die den Kaiser von dem Volke trenne. Der Redner erklärte, Ruhe, Verf Hnung und Errichtung gesetzlicher Ordnung, die Bärgschaft für ein g egenseitiges Vertrauen zwischen dem Kaiser und dem Lande, seien ur **wiöglich vor der Ausführung der von der Duma befürworteten Gesetze⸗— Ile Aus- führung dieser Gesetze möge Ministern anvertraut werden, die das Vertrauen des Landes genießen. die gewählt seien aus der Erwählten des Volkeß. Der Abg. Graf Potocki wies auf die MN o twendigkeit hing bei der Enteignung von Eandgütern Rücksicht auf die Semühungen musterhafter Landwirte zu nehmen, die diese entfaltet hab Sn, um ihre Güter in guten Zustand zu versetzen, und dem Rechnun g zu tragen. Diese Worte wurden von der Duma mit tiefem Schweigen nF genommen. Der Abg. Rumiantzew erklärte, die Enteignung von S ätern allein würde auch nicht die Agrarfrage lösen, da diese eine RSorganisation in sozialer Hinsicht fordere. Der Graf Heyden, Abge o neter von Pstow, führte aus, das Land habe den Semftwos viel 311 verdanken, da diese eine bedeutende Rolle in der Fieiheits bewegung ger wielt hätten. Wenn auch die Reorgantsation des Reichsrats wänschens wert sei, so dürfe man nicht vergessen, daß er, ebenso wie die Dum -, den ersten Versuch der Verwirklichung einer nationalen Vertretu* mg darstellle. Ryjkow, Abgeordneter von Jekaterinoslaw, griff den DTeichzrat an und sagte, daß man die morschen Pfeiler des alten Reg iĩmez durch ebenso morsche Pfeiler zu ersetzen beabsichtige. Ilkin, AM bBgeordneter von Saratow, erklärte, daß die Adresse die mittlere Sine zwischen zwei Extremen darstelle, und es sei daher niet möglich, die Leiden der unteren Schißten der Bevölkerung in voller Umfange zu schildern; aber wenn man dite Reden der Duma über den, die unteren Volkeklassen betreffenden Teil der Adresse lese, so werde man darin finden, was nicht in die Adresse hätte aufgenommen werden können. Spofs o Bny, Ab— cordneter van Jekaterinotlaw, rief von vielen Seiten lärmenden
iderspruch durch eine Rede hervor, in der er die Ford — ungen der Bauern als berechtigt bezeichnete, die verdienten, berückfichligt zu werden, jedoch die Forderungen der Arbeiter für zu wei c aehend er— klärte und die Ausstaͤnde als Selbstmord hinstellte. Der M öbgeordne te Massonius (Minsh, bemängelte, daß der Enter f ju fehr das Aussehen eines Programms habe, cine Tatsache, die seine Tragweite, die auf die Erreichung einer Amnestie berech rret sei, be- einträchtige. Der Abg. Aladin (Simbirs) führte aus, C t e Wäbler berlangten, daß er von den Opfern berichten solle, die Re mit ihm für die Freiheitz bewegung gebracht hätten. Das Volt Hænsoͤtige der Freiheit, und jwar einer solchen, die durch niemand und Dar rch nichts, außer durch das Gesetz, gehemmt werde.
Hierauf wurde die Debatte geschlossen und die nächste Sitzung auf heute vormittag anberaumt.
— Die von drei Mitgliedern des Reichsrats Srrtworfene Adresse des Reichsraks an den Kaiser Bittet, der „Nowoje Wremja! zufolge, um Amnestie für alle, die während der ,, . die Grenzen des Gesetzes überschritten, ohne sich jedoch eines Angriffes aur frembes Eigentum oder Leben schuldig gemacht zu haben. Der Adreß⸗ entwurf wird in öffentlicher Sitzung beraten werderm.
— Durch Kaiserlichen Erlaß ist, obiger Quelle zar folge, der bisherige Staatssekretaäͤr Graf Lamsdorff für das Jahr 1906 zur ö mhm an den Sitzungen des Reichsrat berufen worden.
Serbien.
Nach einer Meldung des „W. T. B.“ haber Dörfern Stoger und Baritsch muselma nische seit zwei Tagen gegen Christen gekämpft. Die Zahl der Toten und Verwundeten ist noch unbekannt, Doch soll sie ziemlich bedeutend sein. Die christlichen Famil i en sollen sich über die montenegrinische Grenze in Sicherheit gebracht
haben.
Schweden.
Die Zweite tammer hat gestern,, W. T. B.- zufolge, mit 134 gegen 94 Stimmen den Regierungsentwarm rf einer Wahlrechts ref orm angenommen. Trotzdem ist diese Vor⸗ lage gefallen, da sie, wie bereits gestern gemeldet, von der Ersten Kammer abgelehnt worden ist.
A sien.
. Wie der „Daily Telegraph“ aus Tokio meldet, hat der Vicomte Hayashi die Berufung zum Minister des Aeußern angenommen. An seiner Stelle ist dem Baron Kor u ra der Posten des Botschafters in London angetra gen word err.
in den Nizams
Parlamentarische Nachrichten.
Die Schlußberichte über die , . Sitzum gen des Reichs tags und des Hauses der Abgeordneten Befinden fich in der Ersten und Zweiten Beilage.
— In der heutigen (104) Sitzung des Reichstag S welcher der Staatsselretär des Reichsschatzamis Freiherr von Stengel beiwohnte, wurde die zweite Lesung der Novelle zurrm Gesetz, betreffend Ausgabe von Reichs kassenschein e r, fori⸗ gesetzt. Nach 1 sollen die Reichskassenscheine zu 50 und M 6 eingezogen und durch solche zu 10 6 ersetzt werden. Die Beratung hatte in der vorgestrigen Si inng vor der Abstimmung über 53 1 wegen Beschlußunfähig Feit des Hauses abgebrochen werden müssen.
Inzwischen ist ein Antrag des Abg. Graf Kanitz (D. kons)
eingelaufen, der folgenden 8 Z hinzufügen will:
An die Stelle bon Art. IL des Gesetzes vom 1. rinnt 1900 tritt folgende Bestimmung: Der Gesamtbetrag der ei Hasilber= münzen soll bis auf weiteres 20 S für den Kopf der Be öSlkerung des Reichz betragen. Zur Neaprä jung dieser Münzen sir d Tandes. silbermünzen nicht zu verwenden., Auch die Ueberschrift Dez zur Beratung stehenden Gesetzentwurfs foll entsprechend erweitert werden.
Weiter gab der Präsident Graf von Ballestre rr: einen ihm soeben von dem Abg. Arendt handschriftlich übe wreichlen Antrag bekannt, dem Entwurf folgenden Zusatz zu geben: Solange. Reichskassenscheine im Umlauf aid i ift die Hälfte des Münjgewinnes von der Ausprägung von ReicWæfcheide= münzen zur Einziehung von Reichskassenscheinen zu verwenden.“ Präsident Graf von Balle strem: Ich habe Zweife L, ob der Antrag des Grafen Kanitz hier als Amendement zulässig ist De s Gesetz das wir beraten, ist angekündigt als Aenderung des Sesetzes vom ZO. Aprll 18743 der Antrag des Grafen Kanitz betrifft die ilberau? prãgurr g 2undwill das Gesetz vom 1. Juni 1900 andern. Ich möchte hier keinen Br jeden.
fall schaffen, indem man an ein Gesetz etwas anhängt, was mit ihm nicht in wesentlicher Verbindung stebt, und wenn das Haus nicht anders beschließt, würde ich den Antrag nicht als Amendement, sondern als Iniativantrag behandeln. .
Abg. Graf Kanitz (dkons. ); Mein Antrag bezweckt in der Haupt- sache dasselbe wie der Antrag Arendt; meine Absicht ist auch, den Gewinn zur allmählichen Einziehung und Beseitigung der völlig ungedeckten Reichskassenscheine zu verwenden. Wenn aber Zweifel beim Hause kestehen, so bin ich gern hereit, meinen Antrag zu Gunsten desjenigen des Abg. Arendt zurückzufiehen.
Abg. Spahn (Sentr.): Wenn der Präsident nicht die Zulassung des Antrages Arendt selbst vorgeschlagen batten, würde ich gegen diesen dieselben Bedenken haben und aus demselben Grunde wie gegen den Antrag des Grafen Kanitz Aber ich setze mich mit dem Präsidenten nicht in Widerspruch, sondern will die Debatte laufen lassen. wollte nur diesem Vorbehalt Ausdruck geben.
Präsident Graf von Ballestre m:; Ich bin zu meiner Ent— scheidung, die ich allerdings sehr rasch fassen mußte. gekommen, weil in dem Antrag Arendt die Reichskassenscheine wenigfstens erwähnt sind, was im Antrage des Grafen Kanitz nicht der Fall ist.
Abg. Dr. Arendt (Rp): Gegenüber dem Abg. Spahn will ich betonen, daß, wenn es sich in einem Gesetzentwurf um Veränderung der Fassenscheine handelt, es doch wohl in dem Rahmen der Be— ratung gehört, auch Bestimmungen über die Einziehung zu treffen. Es wäre doch auch zum Beisplel eine Erhöhung des Betrages der Kassenscheine zulässig. ;
Abg. Spa hn sZentr.): Ich wiederhole, daß ich der Dieposition des Praͤsidenten nicht widerspreche. ber in dem Antrage Arendt handelt es sich um die Verwendung des Münzgewinnes aus der Neu— prägung, und diese Frage hat bei dem Gesetz, betreffend das Münz. wesen, ihre Erledigung zu finden.
Abg. Graf Kanitz 'ons ): Es bandelt sich doch um die Frage, in welcher Weise die Kassenscheine, die 1874 nur als Notbeheflf ge— schaffen worden sind, aus der Welt gebracht werden können.
Damit schloß die Geschäftsordnungsdebatte. 8 1 wird mit großer Mehrheit angenommen, dagegen stimmen nur ver— einzelte Mitglieder der Deutschkonservativen und der Reichs—⸗ partei.
Hierauf kam der Antrag Arendt zur Erörterung.
Abg. Graf Kanitz (Bkons.): Der Antrag Arendt hat seine dolle Berechtigung, das Gesetz von 1874 war ein Notgesetz. Durch Ausgabe von 120 Millionen ungedeckter Kassenscheine sollten die Einzelstaaten in die Lage gesetzt werden, ihre Scheine aus der Welt zu schaffeu. Als wir über die Ausgabe von Reichs— banknoten berieten, wurde in den Motiven darauf hingewiefen, daß es ung in den Fällen außerordentlichen Geldbedürfnisses an den nötigen Zahlungsmitteln fehlen würde, weshalb Banknoten in illimitterten Beträgen ausgegeben werden müßten. Leider batte man damals die Silbermünze vergessen; das Publlkum würde Silbermünzen viel lieber nehmen, als ungedeckte Reichskassenscheine. Ich habe damals nur auf Ver⸗ Inlassung des Staatssekretärs von Stengel auf den Antrag verzichtet. Ich bin selner Anregung gefolgt, und habe meinen Antrag bis heute ber- schoben. Sie wissen, daß der Bedarf an Silbermünzen außerordentlich hoch ist. Verschiedene Korporationen haben gewünscht, daß eine Vermehrung der Talerstücke eintreten möge. Unter dem Gesetz von 1806 haben wir einen Silbzrumlauf von 15 6 auf den Kopf, aber nicht einen tatsächlichen Umlauf, sondern es sollte nur der Umlauf den Betrag von 15 S auf den Kopf nicht überschreiten. Ich hitte den Antrag Arendt anzunehmen.
(Schluß des Blattes.)
— In der heutigen (68) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minisser des Innern Dr. von Bethm ann⸗Hollweg und der Minister für Handel und Gewerbe Delbrück beiwohnten, teilte der Bizepräͤsident Dr. Porsch mit, daß ihm von Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen Friedrich Leopold folgende Depesche zu⸗ gegangen ist: ;
Für die mir im Namen des Hauses der Abgeordneten aus— gesprochenen Worte der Teilnahme fage ich Ihnen meinen tief- gefühltesten, aufrichtigen Dank.“
Auf der Tagesordnung stand zunächst die zweite und dritte Beratung des Gesetzentwurfs über die Be— fähigung zum höheren Verwaltungsdienst.
Auf Antrag des Vizepräsidenten Dr. Porsch wird bei § Leine allgemeine Besprechung zugelassen.
Nach § 1 der Vorlage wird die Befähigung zum höheren Verwaltungsdienst durch die Ablegung jweier Pruͤfungen erlangt, denen ein mindestens dreijähriges Studium der Rechte und der Staatswissenschaften voranzugehen hat.
8 5 bestimmt:
Nach vorschriftsmäßiger Beendigung der Beschäftigung bei Gerichtsbebsrden wird der Gerichtsreferendar von dem Präßfizenfen derjenigen Regierung, in deren Bemmk er beschäftigt werden will, zum Reglerungsreferendar ernannt.“
Die Abgg. Peltasohn und Keruth beantragen, zwischen die Worte „Gerichtsreferendar“ und „von“ einzu⸗ fügen: mach seiner Annahme durch die Minister der Finanzen und des Innern“.
Abg. Linz GZentr.) Antrags aus.
Abg. Keruth (fr. Volksp.) hätte mit seinen Freunden eine radikale Referm der Ausbildung jum höheren Verwaltungedienste gewünscht. Sie legten auf die Annahme ihres Antrags so großen Wert, daß sie davon ihre Zustimmung zu dem ganzen Gesetzenkwurfe abhängig machten.
Abg Freiberr von Zedlitz und Neukirch (freikons.) bemerkt,
daß der von den Abgg. Keruth und Peltasohn beantragte Zusaß schon
1903 vom Hause angenommen worden sei. Da aber die Regierung
Schwierigkeiten gemacht habe und er das Zustandekommen des Gefetzes
it gf tren wolle, werde er für die unveränderte Annahme des stimmen.
Abg. Peltasohn (fr. Vgg.) befürwortet die Annahme. des
Antrages jum § 5. Die Annahme der Referendare müffe nach einheitlichen Grundsätzen durch die Minister der Finanzen und des Innern erfolgen. Der gegenwärtige Zustand sei so unbefriedigend daß er nur durch Annahme des von ihm und dem Abg. keruth gestellten Antrags verbessert werden könne. Hierauf nimmt der Minister des Innern Dr. von Beth— mann⸗Hollweg das Wort. Nach kurzer weiterer Debatte, an der sich die Abgg. von Bockelberg (kons.), Lusens ky nl.) und Keruth (fr. Volksp) beteiligen, wird unter Ab— lehnung des Antrags Keruth der Gesetzentwurf unverändert in der Fassung der Beschlüsse des Herrenhauses angenommen. (Schluß des Blattes.)
spricht sich für die Annahme dieses
Dem Herren hause ist der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Aenderung der Amtsgerichtsbezirke Kosten und Schmiegel, nebst Begründung zugegangen.
Nr. 32 deg Eisen bahn. Verordnungsblatts“, heraus- b im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 14. 8. M., hat olgenden Inhalt: Allerhöchster Erlaß vom 11. Mai 1905. — Erlaß
des Ministers der öffentlichen Arbeiten vom 14 Mai 1906.
Nr. 40 des Zentralblattz der Bauverwaltung“, her= ausgegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 16. M., bat folgenden Inhalt: Knickfestigkeit eines Stabes mit eiastischer Querstũ zung. Vermischtes: Sonderausstellung des Landes gewerbe⸗ museums in Stuttgart. — Zukunft des alten Botanischen Gartens in Berlin. — Vorrichtung zum Feilen, Hobeln oder Fräsen der im Gleis liegenden Eisenbahnschienen. — Parkettboden. Zur Frage der Schubspannungen in Plattenbalken aus bewehrtem Beton? —
Bũcherschau.
Statistik und Volkswirtschaft.
Deutschlands auswärtiger Handel im Mär; 1906.
Das Kaiserliche Statistische Amt bat soeben das Märiheft 1805 der - Monatlichen Nachweise über den auswärtigen Handel Deutsch= lands herausgegeben. Das Heft ist infolge der durch die Neuordnung der Verhältnisse bedingten ungewöhnlichen Schwierigkeiten mit einer erheblichen Verspätung erschienen. Für die Folge ist auf eine frühere Herausgabe zu rechnen.
Nach der Hauptübersicht wurden im März 1905 eingeführt: 3 401 575 Tonnen zu 1000 kg, ferner 212 55 Festmeter, 4585 425 Stüc und 21 961 Faß; ausgeführt wurden: 2973 934 Tonnen, 17538 Fest⸗ meter, 529 079 Stück, 37214 hl und 85 5890 Flaschen.
Unter den 19 Tarifabschnitten ragen der Menge nach hervor: mineralische und fossile Rohstoffe, Mineralöle mit 7337 0651 t, Er- zeugnifse der Land- und Forstwirtschaft und andere tierische und pflanz liche Naturerzeugnisse, Nahrungè⸗ und Genußmittel mit S063 36 1 212685 Festmetern, 44 442 Stück und 21 951 Faß, chemische und pharmazeutische Erzeugnifse, Farben und Farbwaren mit 154 074 t in der Einfuhr, mineralischẽ und fossile Rohstoffe, Mineralöle mit 2192913 t, unedle Metalle und Waren daraus mit 285 313 t, Erieugnisse der Land., und Forstwirtschaft usw. mit 225778 t, 1758 Festmetern, 4201 Stück, 37 214 hl und g5 5g Flaschen, chemische und pharmazeutische Erzeugnisse, Farben und Farbwaren mit 173 651 r in der Ausfuhr.
Eine Umrechnung der verschiedenen Maßstäbe auf Doppelzentner oder Tonnen und Vergleichungen mit den Vorjahrsergebniffen waren wegen der anderen Einteilung nicht angängig. — Wertberechnungen wird erstmals das Juniheft bringen.
Die Tangergebnisse der deutschen Seefischerei, die nicht zum deutschen Spezial handel gehören, erreichten im März 1806 einen Wert von 1545 498 S, wovon auf die Nordsee 1312069, auf die Ostsee 216 573 6 für Fische und 8193 M für Schaltiere entfallen.
Die deutsche ü berseeische Auswanderung im April 19806 und in dem gleichen Zeitraum des Vorjahres.
Es wurden befördert deutsche Auswanderer im Monat April ũber 1906 1905 J 1975 w 878 deutsche Häfen zusammen .. 7315 825 fremde Häfen (soweit ermittelt) 750 992 überhaupt.. I665 33845 Aus deutschen Häfen wurden im April 1806 neben den 2915 deutschen Auswanderern noch 29 523 Angehörige fremder Staaten befördert, davon gingen über Bremen 17 849, über Hamburg 11 674.
Der Beirat für Arbeiter statistik war am 11. Mai unter dem Vorsitz des Präsidenten des Kaiserlichen Statistischen Amts Dr. van der Borght zu seiner 16. Sin zusammengetreten. Auf der Tagesordnung stand neben geschäftlichen Mitteilungen die Fortsetzung der Beratung über die Erhebungen in der Fischindustrie und die weitere Behandlung der Erhebungen über die Arbeitszeit im Binnen? sch iffahrts gewerbe.
Bezüglich der Beschäftigung von Arbeiterinnen in der Fischin dustrie war der Beirat der Ansicht, daß mit Rücksicht auf die ganz unregelmäßige Zufuhr und Verwertung frisch gefangenen Fischmaterials teils eine Verlängerung der Arbeitszeit, teils eine Verschiebung derselben auf die späseren Abendstunden, auch an Sonn⸗ abenden, notwendig sei. Die vom Beirat beschlossenen Vorschläge zielen darauf ab, daß den Fischindustriellen das Recht zustehen soll, fur Arbeiterinnen ohne behöroliche Erlaubnis die gesetzliche Arbeitszeit von 11 Stunden an 10 Werktagen so zu legen, daß bis 10 Ubr Abends gearbeitet werden kann, und ferner an Sonnabenden und Vorabegden von Festtagen die gesetzliche 19stündige Arbeitszeit so zu verschieben, daß die Arbeit um 3 Uhr ihr Ende erreicht, wofür dann aber die Arbeit am darauffolgenden Sonn⸗ oder Festtag unterbleiben muß. Weiter wird angestrebk, daß die auf Grund der geltenden Vor⸗ schriften der Gewerbeordnung zulässige, von den nachgeordneten Be⸗ hörden zu erteilende Erlaubnis für Ueberarbeit bis jur Dauer von 13 Stunden nicht an den Nachweis des Bedürfnisses für einzelne, im voraus bestimmte Kalendertage gebunden werden soll.
Hinsichtlich der Erhebungen über die Arbeitszeit im Binnen— schiffahrtsgewerbe berichtete der Referent des Beirats über jwei Eingaben wegen angeblicher Breinflussung und vorschriftswidriger Er⸗ ledigung in jwei besonderen Fällen bei der Durchführung der Er— hebung. Nach den angestellten amtlichen Ermittlungen war eine Beeinflussung nicht anzunehmen, und die Abweichungen von den Vor⸗ schriften über die Durchführung der Erhebung können einen wesent« lichen Einfluß auf das Gesamtresultat nicht haben, da bei den mündlichen Vernehmungen ergänzende Auskunft zu beschaffen ist. Ueber das eingelaufene Material, berichtete der Referent des Kaiserlichen Statistischen Amts, daß von den ausgegebenen Frage— bogen etwa die Hälfte in verwendbarer Form ausgefüllt sei, daß ferner eine Anzahl von Fragebogen, die für Arbeitnehmer bestimmt war, für diese von Arheitgebern beantwortet seien. An der Hand von zahlenmäßigen Uebersichten wurde festgestellt, daß ein erheblicher Teil der Angaben unzulänglich ist. Der Beirat war der Ansicht, daß von einer Ergänzung des vorliegenden Materials durch weitere schriftliche Erhebungen abzusehen sei und daß die von Arbeitgebern für Arbest⸗ nehmer ausgefüllten Fragebogen als eine besondere Gruppe behandelt werden sollen. Im übrigen sollen die Angaben durch eingehende mündliche Befragung von Auskunftspersonen vervollstandigt werden.
Anter dem Vorsitz von Professor Dr. H. Albrecht (Groß ⸗Lichter⸗ felde) fand am 14. d. M. in einem Sitzungssaale des Abgeordneten⸗ hauses eine Konferenz der Vorstände und Revisoren der in Deutsch⸗ land bestehenden Baugenossenschaftsverbände und Vereine zur Förderung des Arbeiterwohnungswesens statt Ver⸗ treten waren die beiden großen, ganz Deutschland umfassenden Verbände: der Verband der Baugenossenschaften Deutschlands (Verbandsdirektor: Landrat Bi n, Br , und der Verband der auf der Grundlage des gemeinschaftlichen Eigentums stehenden deutschen Baugengssen⸗ schaften (Verbandsvorsitzender: Profe ssor Dr. H. Albrecht [Groß- Lichterfelde) ferner die Provinzialver bände der Rbeinprobinz, der Provinzen Westfalen, Hessen⸗Nassau, Schleswig⸗Holstein sowie der Verband für das Großherzogtum Hessen, endlich der Rheinische Verein zur Förderung des Arbeiterwohnungswesens, der Westfälische Verein zur Förderung des Kleinwohnungswesens und der Hessische Zentral⸗ verein für Errichtung billiger Wohnungen. Die Verhandlungen, an denen Kommissare des Reichsamtz des Innern, der preußischen Minisierien des Innern, der öffentlichen Arbeiten, für Handel und Gewerbe, des Finani⸗ ministeriums Jowie der Vorsitzende der Pensionskasse für die Arbeiter der preußisch⸗bessischen Eisenbahngemeinschaft teilnahmen, halten den
Zweck, Grundsätze aufzustellen, die den Behörden sowohl wie den
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