ußart. Regt. von Diegkau (Schlef) Nr. 6, Zim mer im , ußart Regt. Nr. 13; zu kind en die Unteroffiziere: * f v. Rofenegk im 1. . j. F., v. Hase im Kaiser Alexander Gardegren. Regt. Nr. , v. Massow im 4. Garderegt. z. F., v. Oppen, Frhr. v. 2 v. Westernhagen im Königin Elisabeth Gardegren. Regt. Nr. 3, Gr. v. Bethusy⸗Huec, d. Koerber im Königin Augusta Gardegren. Regt. Nr 4, v. Witz leben-⸗Normann im 1. Gardedrag. Regt. Königin Viktoria von Großbritannien und Irland, Gr. zu Gulenburg im 2 Gardeulan. Regt, Stern v. Swiazdoweki, v. Aweyden im 2. Gardedrag. Regt. Faiserin Alexandra von Rußland, Frhr. v. Fürstenberg im 4 Jardefeldart. Regt. v. Wasielewski im Gren. Regt. Kronprinz 1. Osspreuß.) Nr. 1, v. Goetzen, Grunwald im Inf. Regt. von Boven ö Dstpreuß) Nr. 41, Felsch, Raschke im Feldart. . Prinz
ugust von Preußen 9 Liithau) Nr. 1, Sehmadorf im Inf. Regt. Graf Schwerin ,, Nr. 14, Hir sch im 6. Westpreuß. Inf. Regt. Nr. 149, v. Wie deb ach u. Nostitz- Jän kendorf im Kür. Regt. Königin (Pomm.) Nr. 2, v. Kleist im Gren. Regt zu Pferde Freiherr von Derfflinger in Nr. 3, Frhr. d. Eckhardtstein im Kür Regt. Kaiser Nikolaut J. von Rußland (Brandenburg.) Nr. 6, v. der Marwitz im 1. Brandenburg. Drag. Regt. Nr. 2. Seeliger, Flügge im Feldart. Regt. General ⸗Feld. zeugmeister (. Brandenburg) Nr. 3, Wol ff, Ackermann im Kurmärk. 1 Regt Nr. 39, Michaelis im Neumärk. . Regt. Nr. 54,
oedicke im Füs. Regt. General Feldmarschall Graf Blumenthal (Magdeburg.) Nr. 36, Brandes im Torgauer Feldart. Regt. Nr. 74, v. Gickstedt im Ulan. Regt. Kaiser Alexander III. von Rußland
tr. G6, belm II. (1. Schles. )
ö. . ö. k r zim gat Sh cih ; In ö 563 1. j oeflin m Schles. Inf. Regt. ö ĩ v. Scheffer im g Leibkür. Regt. Großer Kurfürst (Schles⸗)
Nr. J, v. Douglas im Feldart. Regt. von Peucker (1. Schles.) Nr. 6, ,. , , im Inf. Regt. . Friedrich der Niederlande (23. Westfaͤl; Nr. 15, Vogl! Theis im 8. Lothring. Inf. Regt. Nr. 155. Gr. v. Brühl] im h l Ulan. Regi. Rr. 5, Roggenfack im Weftfäl. Trainbat. Nr. 7“, Loo se im Ulan. Regt. . Friedrich von Baden (Rhein.) Nr. J. Beckhaus im Berg. Feldart. Regt. Nr. 5g, Ba johr im Inf Regt. von Voiagts⸗ Rhetz (3 Hannob.; Ne. 79, Lüders im 4. Hannob. Inf. Regt. Nr. 16, Kulenkampff im 2. Hannob. Feldart. Regt. Nr. 26, Woigeck im 3. Thüring. Inf. Regt. Nr. 71, Ste indorff im 2. Kurbess. Inf. Regt, Nr. 82, Fach im 2. Kurhess. Feldart. Regt. Rr. 47, Siber im Inf. Regt. von Lützow (1. Rhein) Nr. 265, Engel im 4. Bad. Inf. Regt. Prinz Wilhelm Nr. 112, Tiron im 6. Beh. Feldart. Regt. Nr. 14, Radicke, Hesse im 4. Bad. Feldart. Regt. Nr. 66, Nacken im 1. Hannov. Drag. Regt. Nr. 9, Erdtmann im Gren. Regt. König Friedrich J. (4. Ostpreuß) Nr. 5, Buchterkirch, Krannhals im Dannger Inf. Regt. Nr. 128, Kleemann im 1. Kurhess. Inf. Regt. Nr; 51, Wunderlich im 2. Nassau. Inf. Regt. Nr. 88, Ocker, Lüders im Inf. Regt. , Nr 166, Banck, Dueag im Magdeburg. Drag. Regt. Rr. 6, v. Lin s ingen, Frhr. v. Heyl zu Herrnsheim im 1 Großherjogl. Hess. Brag. Regt. (Gardedrag. Regt) Nr. 23, v. Werner im 2. K Drag. Regt. (Leibdrag. Regt.) Nr. 246, Grund im Fußart. Regt. von Linger (Ostpreuß) Nr. 1, Merxrling im Faßart. Regt. General ⸗Feldzeug⸗; weister (Brandenburg) Nr. 3, Keßler im Westfäl. Fußart. Regt. Nr 7, Winter im Bad. Fußart. Regt. Nr. ai ein im Kurhess. Pion. Bat. Nr. 11, irow im 1. Elsäss. Pion. Bat. Nr. 15. Schramm, Fisch, v. Witten im Gisenbahnregt. Nr. 2, Fel lgiebel im Telegrapbenbat. Nr. 2; die Oberjäger: v Goerne, v. Prittwitz u. Gaffron im 2. Schles. Jägerhat Nr. 6, v. Fr ese im Weftfäl. e. Nr. 7, Mager im Kurhess. Jägerbat. Nr. 11. Abschiedsbewilligun gen. Im aktiven Heere. Neues Palais, 21. Mai. v Crettius, Gen. Major und Kommandeur der 2. Gardefeldart. Brig, unter Verleihung des Charakters als Gen. Lt, Heer, Gen. Major und Kommandeur der 9. Feldart. Brig, — in Genehmigung ihrer Abschiedsgesuche mit der gesetzlichen — 61. jon zur Disp. gestellt. Kretz schmer, Gen. Major j. D und ommandant des Truppenübungsplatzes Hagenau, von seiner Dienst⸗ stellung auf sein Gesuch enthoben. . Kayser, Oberlt. und Feldjäger im Reitenden e, . auf sein Gesuch zu den Res. Offizieren des Jägerbats. von Neumann (I. * Nr. 5 übergefũhrt. Auf ihr Gesuch zu den Res. Offinteren der betreff. Truppenteile übergeführt: Worthmann, Oberlt. im Inf. Regt. von Grolman (1. Posen,) Nr. 18, v. Carnap. Lt. im Königin Elisabeth Garde⸗ ren. Regt. Nr. 3, Rein king, Lt. im Inf. Regt. Graf Bülow von Cen; (6. Westfal Nr. 55, Leue, Lt im Inf. Lelbregt. Groß- herjogin (3. Großherzogl Hess) Nr. 117, v. Za stro w gen. v. Kü ssow, Tt. im 5. Westpreuß. Inf. Regt. Nr. 148, La n tziug-Beninga, Lt. im 2. Rhein. Hus. Regt. Nr. 3, Arndt, Lt. im Ulan. Regt. Graf a,. (2. Brandenburg.) Nr. II, Stie mcke, Lt. im Hannov. Trgin⸗ at. Nr. 19. Auf ihr Gesuch zu den Offtnieren der Landw. Inf. L Aufgebots übergeführt: Kahlenberg, Lt. im 4 Großberiogl. 8 ö. , ,. Carl) Nr. 118, Zwez, Lt. im 4. Schles. Inf.
egt. Nr. 157.
; Titze, Oberst und Brigadier der 11. Gend. Brig, unter Ver— leihung des Charakters als Gen. Major, Regenauer, Oberst und Kommandeur des Inf. Regts. Herzog Fervinand von Braurschweig (8. Westfäl.) Nr. 57, mit der Erlaubnis jum Tragen der Regts. Uniform, — in Genebmigung ihrer Abschiedegesuche mit der gesetz⸗ lichen Pension zur Diep. gestellt. ;
Der Abschied mit der gesetzlichen Pension bewilligt: Bode, Oberst und Kommandeur der 37. Kav. Brig. unter Verleihung des Charakters als Gen. Major. v. San now, Oberst und Kommandeur des 4. Magdeburg. Inf. Regts. Nr. 67, mit der Erlaubnis zum Tragen der e, Uniform, v. Frankenberg u Lud wigs dorf, Oberstli. u. Batg. Kommdr. im Kolberg. Gren. Regt. Graf Gneisenau (2. Pomm.) Nr. 9, mit der Erlaubnis zum Tragen der Regis. Uniform; den Majoren: Böhlau, Bats. Kemmandeur im Fußart. Regt. von Linger (Ostpreuß) Nr. 1, unter Berleihung des Charakters al Oberstlt. und mit der Erlaubnis jum Tragen der Regts. Uniform, Pfeffer,. Bats. Kommandeur im Niederrhein. Füs. Regt. Nr. 39, mit der Erlaubnis zum Tragen der Uniform des Königs. Inf. Regtg. (6. Lothring,. Nr. 145, Hammer, Bats. Kommandeur im 1. Lothring. Inf. Regt. Nr. 130, mit der Erlaubnis zum Tragen der Uniform des Braunschweig. Inf. Regtg. Nr. 32, Me urin im Großen Generalstabe, diesem mit dem 23. d. M., mit der Aussicht auf An⸗ stellung im Zivildienst und der Erlaubnigt zum Tragen seiner big herigen Uniform, Prinz von Schönaich⸗Carolath, zugeteilt dem Großen Generalstabe, mit der Erlaubnis jum Tragen der Uniform des Lehrregts. der Feldart. Schießschule, Moraht, aggregiert dem 5. Hannovb. 21. egt. Nr. 168, v. Be rnuth, Adjutanten des Generalkommandos ITX. Armeekorps, diesem mit der Erlaubnis zum Tragen der Uniform des 1. Kurhess. Feldart. . Nr. 11; den
auptleuten: . Komp. Chef im Inf. Regt. Vogel von , . (7. estfäl) Nr. 56, mit der Grlaubnig jum Regtg. Nr. 74,
ragen der Uniform des 1. Hann. fl. v. Groote, . Chef 2. Na Nr. 88, mit der . auf Anstellung in der Gendarmerie, Sch mldt v. Hirschfelde, Komp. Cief im Oldenburg. Inf. Regt. Nr. 91, unter Verleihung des Charakterg als Major und mit der EGilaubnis zum Tragen der Regts. Uniform, v. Winterfeld, Komp. Chef im Hannov. Jägerbat. Nr. 19, unter Verleihung des Charakters als Major und mit der Erlaubnis jum Tragen seiner bisherigen Uniform, Treichel, Battr. Chef im Feldart. t. von Clausewitz 9. Obeischies ) Nr. Ei, mit der Grlanbnig jum Fragen der Flegis. aiform, Wolf in der 4. Ingen. Insp., unter leihung det
au. Insanterieregiment
* styreuß) Nr. 4, Fü rst,
v. Rothkirch u. Pant hen, Cekadr. Chef im Fardekür. Regt, v. Lucke im Drag. . von Bredow (1. Schles.) Nr. 4, — beiden unter Verleihung des Charakters alz Major und mit der Erlaubnis zum Tragen der Regitz. Uniform, v. Heimen da bl, Eskadr. Cbef im 1 Leib - huf. Regt. Nr. 1, mit der Grlaubnis zum Tragen der Regte. Uniform, v Zanthier (Heinrich Haubold, Eekadr. Chef, im Ulan Regt. Prinz August von Württemberg (Posen) Nr. 10, mit der Erlaubnis jum Tragen der Uniform des 2. Großherjoal. Mecklenhurg. Drag. Regts. Rr. 18, Neitz el, Feuer verkshauptm. bei der 1. Art. Depot. direktion unter Verlelkbung deg Charakters als Feuerwerksmasor, mit der Erlaubnig zum Tragen seiner bisherigen Uriform; den Oberlts:
Heyn im Gren. Regt. König Friedrich der Grohe 8 Dst⸗ ) Nr. B j ĩ Regt. Hamburg (2. Hanseat.) 3 . 2 min 3. Aussicht auf hne, im
Zwildienst und der Grlaubnis zum Tragen der Armeeuniform Fd. Heyne im 8. Westyreuß. Infanterieregiment Nr. 175, mit der Grlaubnig zum Tragen der Unljorm des Inf. Regts, von Stülr— nagel (3. Brandenburg) Nr. 48, Stieler im 98. Westpreuß. Inf. Regt. Nr. 176, mit der Erlaubnis zum i der Armeeuniform, v. Kayser im Braunschweig. Hus. Regt. Nr. 17, Bischoff im 3. Lothring. Feldart. Regt. Nr. 569, diesem mit der Erlaubnis zum Tragen der Armeeuniform, Forstmann im Niedersächf. Fußart. Regt. Nr. 10, unter Verlelhung des Charakters als Hauptm. . mit der Aussicht auf Anstellung im Zivildienst und der Erlaubnis zum Tragen der Regimentzuniform; den 22. Dudy im Inf. gt. Prin; Moritz ven Ankalt ⸗Dessau . Pomm) Nr. 42, v. Stegmann u. Stein im 1. Gardedrag. egk Königin Biktorla von Großbritannien und Irland, Winkel mann im Fußart. Regt. Encke en,, Nr. 4, diesem unter Verleihung Tes Charakters als Oberlt' und mit der Aueficht auf An. stellung im Zivildienst, — allen drei mit der Erlaubnis jzum Tragen der Armeeuniform, Ko schwiß im 10. Lothring. Inf. Regt. Nr. 174. Der Abschied mit der . Pension aus dem aktiven Heere bewilligt: v. Trotha, Oberlt. im 4. ear, 1. F.; zugleich ist derselbe bei den Res. Offizieren des Regts. angestellt. Auf ihr Gesuch als halbinvalide mit der gesetzlichen Pension ausgeschieden: Frhr. v. Kittlitz (Ern st), Hauptm. und Battr. Chef im Altmärk. Feldart. Regt. Nr. 40; derselbe ist zu den Offineren der Landw. Feldart. 2 Aufgebots übergeführt, Fun t, Lt im Inf. Regt. Freiberr Hiller von Gaertringen (4. Posen.) Nr. 53; derselbe ist zu den Ofszieren der Landw. Inf. 1. n n,, Turban, Lt. im 6. Bad. Inf. Regt. Kaiser Friedrich III. Nr. 114, der Abschied bewilligt. . Von ihrer Dlenststellung auf ihr Gesuch enthoben: Breisacher, Oberstlt. 3. D. und Vorstand des Art. Depots in Bromberg, mit der Erlaubnis zum ferneren Tragen der Uniform des 4 Bad. Inf. Reats. Prinz Wilhelm Nr. 112. v. Po ser, Major z. D. und Be zirksoffiiter beim Landw. Beiirk Mänster, mit der Erlaubnis zum Tragen der Uniform des Leibgren. Regtg. König Friedrich Wil delm III. (1. Brandenburg.) Nr. 8. Müller, Hauptm. J. D., auf sein Gesuch von dem Kommando zur Dienstleistung als Bezirksoffinier beim Landw. Bezirk Danzig ent⸗ hoben; demselben ist an Stelle seiner bisherigen Uniform die Er. laubnis zum Tragen der Uniform des Feldart. Regts. von Podbielski (1. Niederschles) Nr. 5h erteilt. 2 Der Abschied mit ihrer Pension bewilligt: v. Mettler, Oberstlt. z. D. und Kommandeur des Landw. Bezirks Neuwied, mit der Erlaubnis jum Tragen der Uniform des Füs. Regtg. von Gers—⸗ dorff (Kurhess) Nr. 89, v. Krahn, QOberstlt. j. D. und Komman— deur des Landw. Bezirks i mit der Erlaubnit jum Trazen der Uniform deg Gren. Regts. König Friedrich der Große O Hero j. D. und Bezirktoffüner m Landw. Bezirk Molsheim, mit der Aussicht auf Anstellung im Zivildienst, Quassowski, Rittm z. D. und Benirksoffizier beim Landw. Bezirk Lotzen, mit der Erlaubnig zum Tragen der Uniform des Drag. Regts. König Albert von Sachsen 86 Nr. 10, v. Lo ebell Meschede), ,. z. D., zuletzt Tomp. Chef im Inf. Regt. Herjog Friedrich Wilhelm von Braunschweig (Ostfries.) Nr. 78. v. Gustedt, Oberst a. D. in Saarbrücken, zuletzt Kommandeur des NUlan. Regts. Kaiser Alexander III. von Rußland (Westpꝛeuß.) Nr. 1, mit der Erlaubnis zum ferneren Tragen der Uniform des ge. nannten Regtg, auf sein Gesuch mit seiner Pension zur Digy. gestellt. Rogge, Fähnr, im Gren, Regt. Kronprinz (1. Ostpreuß) Nr. 1, wegen Invalidität ausgeschieden. Nachtrag. Neues Palaig, 21. Mai. v. Trotha, Gen. Lt. und Kommandeur der Schutztruppe für Südwestafrika, in Genehmigung seines Abschiedagelucheg mit der gesetzlichen Pension jur Disp. gestellt. v. Deim ling, Oberst mit dem Range eines Brig. Kommandeuis, Abteil. Chef im Großen Generalstabe, scheidet aus dem Heere am 21. Mai d. J. auz und wird mit dem 22. Mai d. J. als Kommandeur der Schutztruppe für Sũdwestafria angestellt.
Dentscher Reichstag. 109. Sitzung vom 2. Mai 1906, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Tagesordnung: 1) Zweite Beratung der Nebersicht der Reich s⸗ ausgaben und ⸗einnahmen für das ö sjahr 1904, der Allgemeinen Rechnung über den Reichshaushalt für das Rechnungsjahr 1901 nebst den dazu gehörigen Spezial⸗ rechnungen, der Rechnungen über den Haushalt des Schu tz ãebiets Kigutschou für die Rechnungsjahre 1900 bis 18903 und des Berichts der Reichsschulden⸗ kommission vom 3. März 1906, ferner erste und event. zweite keen, , der zweiten Ergänzung des dem Reichstage vorliegenden twurfs des Reichshaushaltsetats und der Ergänzung des Entwurf ⸗ um Haushaltsetat für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1906 sowie zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Ver⸗ sorgung der Personen der Unterklassen des Reichs⸗ heeres, ger Kaiserlichen Marine und der Kaiserlichen Schutz⸗ truppen.
Ueber den Beginn der Verhandlungen ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden. . . Zu den Kommissionsvorschlägen liegt noch ein von den beiden Referenten, Graf Oriola und Erez estellter redaktioneller Verbesserungsantrag vor. Nach 3 9 eträgt die jährliche Rente a6 die Dauer völliger Erwerbs⸗ unfähigkeit für Feldwebel 909, für Sergeanten 720, für Unter⸗ fler 609, für Gemeine 50 A6 Für die Dauer teilweiser rwerbsunfähigkeit soll die Rente denjenigen in Hundertsteln auszudrückenden Teil der Vollrente, welcher dem Maß der Einbuße an Erwerbsfähigkeit entspricht, betragen (Teilrente). Abg. Süũ de kum Et Wir sind auch an diesen Gesetzentwurf mit dem Ernste herangetreten, der das Interesse von Tausenden und aber Tausenden erfordert. Der vorliegende ,,. rãumt zwar mit dem bestehenden Wirrwarr etwaz auf, eitigt aber nicht die Un⸗ gleichheiten, die jwischen der Versorgung der Offinere und der Unteroffiziere vorhanden sind. Schon bei der Beratung deg DOffizierpensionsgesetzeß haben wir darauf hingewiesen, daß die Regierung dies Ges vorgelegt hat auß einem ge— wissen Zwange heraus, weil sie befürchtete, jenes Gesetz nicht bewilllgt 9 erhalten, wenn sie das Mannschaftsgesetz nich e
st vorlegte e nte für die vollständig erwerbslos gewordenen . so niedrig, daß sie den Lebensmitteln, Wohnungspreisg usw. nicht
vergeblich versucht, die Beträge dieler Vollrente auf eine den heutigen Lebensbedingungen entsprechende Höhe ju bringen, sind aber mit . Versuch r e. Ein gewisser Ausgleich ist dadurch herbeigeführt worden, daß der Begriff der Erwerbsunfäbigkeit dadurch ausgedehnt worden ist, daß der vor dem Eintritt in das Heer ausgeübte Beruf bei der gen en, der Rente ju Grunde gelegt werden soll. Beide Gesetze unterschelden sich auch kraß, wenn man die Ver. stämmlungsbeträge ansicht. Bei den Offüleren betragen ie Wo bis 18001 jährlich, bei den Mannschaften nur 27 bis S4 e im Monat. Vergeblich haben wir uns um eine Erhöbung bemüht. Die Offiziere . bei den Verstümmlungs und Kriegszulagen das 4 - fache der Mannschaften. Der Schwerpunkt in der Versorgung der Mann— schaften liegt in der Aussicht auf Versorgung im Zivildienst. An sich hat diese Versorgung etwas sehr Bedenkliches weil sie zur Stärkung des Bureaukratismus beitragen muß. Wir kommen in Deutschland immer mehr in einen J Funktionaris mus hinein. Diese Bedenken gegen die Zivilversorgung hindern urs natürlich nicht, im einzelnen Verbesserungen anzuregen. Lider ist unserer Anregung, daß der Bundesrat Anstellungsgrundsätze für die Zivilversorgung in das Gesetz aufnehme, nicht endgültig staitgegeben worden. In bezug auf die Rentenfestsetzung haben wir verschiedene Verbesserungen durchgesetzt, die verhindern, daß die Sache nicht ausschließlich durch die Verwaltungsbebörden eregelt wird. Leider ist uns nicht gelungen, daß die Soldaten. ere, oder wenigstens die bestraften Solzatenschinder don dem Bezug der Rente auggeschlossen sein sollen. Es ist jweifellos, daß diese Wichte, die ihren sadistischen Neigungen freien Lauf gelassen haben, im Zivildienst in der Exckutive besonders aesch ic sind. Leute, die jemand eine Hand abgeschlagen haben, . jedenfalls zu denen, die schon im Heere sich solcher . ten schuldig gemacht haben. Im übrigen bietet das Gesetz sonst eine Handhabe, solchen Subjekten wegen Unwürdigkeit den e, , e zu versagen und sie mit einer Entschädigung abzufinden. egen viele Einzel- beiten des Gesetzes haben wir ö. Bedenken. Auch die Ueber⸗ angsbestimmungen enthalten Härten. Wenn die Vorlage aber so leibt, wie sie jetzt ist, werden wir in dritter Lesung dafür stimmen.
Preußischer Staats- und Kriegsminister, Generalleutnant von Einem gen. von Rothmaler:
Meine Herren! Ich wollte auf die Rede des Herrn Abg. Sũdekum nur wenige Worte erwidern. Der Herr Abg. Südekum hat von denjenigen Leuten gesprochen, die wegen schwerer systematischer Mißhandlungen im Heere bestraft sind und dann noch durch den Zivilversorgungsschein, durch diese Wohltat des Gesetzes, in den Zivildienst übernommen werden (Zuruf bei den Sozialdemokraten) — oder Entschädigung erhalten. Meine Herren, ich muß doch sagen: diese Leute kommen gar nicht in die Lage, den Zivilversorgungsschein zu erhalten. Denn diejenigen Leute, die der Herr Abg. Südekum eben angeführt hat, d. h. also die Sadisten, diejenigen Leute, welche brutale systematische Mißhandlungen vorgenommen haben, werden immer schwer bestraft, z. B. degradiert oder mit mehrmonatlichen Gefängnisstrafen belegt. Die Folge davon ist, daß kein Vorgesetzter mit ihnen weiter kapftuliert. (Hört, hört! rechts) Sowie die Kapitulation abgelaufen ift, ist aber jeder Anspruch auf weitere Versorgung bejw. auf die Erhaltung des Zivil versorgungsscheins verloren. Dies, meine Herren, wollte ich nur konstatiert haben.
Abg. Graf Oriola (nl): 21 dieses Gesetz eine große Anzabl von Veibesserungen bringt, hat selbst der Abg. Dr. Südekum an— erkannt, dem doch sonst eine scharfe Kritik naheliegt. Das System der Gewährung von Renten nach dem Grade der Erwerbsfähigkeit verdient einen großen Vorzug gegenüber der schematischen Einteilung in fünf Klassen, wie wir ue n dem alten Gesetz gehabt haben. Die Einfübrung einer Vollrente und Gewährung von Teilrenten je nach dem Maße der Erwerbsfähigkeit hatte schon seit Jahren in der Budgetkommission die Zustimmung der Mitglieder verschie dener Parteien gefunden. Mit dem Abg. Dr. Südekum meine ich, es ist eine große Errungenschaft, daß bel Festsetzung der Erwerbsfähigkeit der n mitberücksichtigt werden soll. Gerade die berufliche Grwerbsfähigkeit muß der Maßstab für die Rente sein. Die Höhe der Vollrente entspricht der zweiten Pensioneklasse des Kriegsinvaliden⸗ gesetzs von 1805. Man bat die erste Klasse nicht genommen, weil darin der besondere Etat für die Pflegebedürftigkeit mitenthalten ist, die ja jetzt im § 13 unter den Verftümmlungszulagen ihre Regelung gefunden hat. Ich kann nur lebhaft bedauern, daß mein Antrag, die Bestimmungen über die Pflegebedürftigkeit obligatorisch zu machen, in der jweiten Lesung in der Kommission abgelehnt wurde. Ich wäre meinerseits gern bereit, gerade bei der Verstümmlungs⸗ zulage noch eine Erweiterung eintreten zu lassen. Die Anrechnung der ivildienstzeit bei der Pen , t ein großer . u einer besonderen Bestimmung für Bayern waren wir gezwungen, weil Bayern nicht in der Lage ist, sein Beamtenpensionsgesetz so zu verändern, daß der 5 23 ohne weiteres anwendbar ö Nach den Be⸗ ratungen in der Zweiten Kammer und nach den Erklärungen der Re— serung daselbst können wir mit Sicherheit darauf vertrauen, daß auch in Bayern hei der Pensionierung nicht mehr Zustände bestehen bleiben, die man als durchaus unhaltbar bezeichnen muß. Was die Festsetzung des Besoldungsdienstalters für Militäranwaärter anbelangt, so haben wir uns mit einer Resolution =. müssen, da von den Einzelstaaten ee, d, g. Bedenken geltend gemacht worden sind. Wir hoffen, daß bald eine einheitliche Regelung bei der Anrechnung eines ent ⸗ , . Teiles der Militärdienstzeit erfolgt, damit endlich zwischen Wilitär⸗ und Zivilanwärtern Friede werde. Gerade so wie beim DOfftnierpensionsgesetz müssen wir auch hier gegen alle Vorschriften stimmen, die die Pension neben dem Ziwildtenstein kommen kürzen. Ich stehe prinzipiell auf dem Boden der Gewährung der unverkürzten Militärpension neben dem Zivildiensteinkommen in allen Lebenslagen. Das System, das man hier einschlägt, muß zu merkwürdigen Kon— seguenjen führen, wenn ich , will, daß es in vielen Fällen Vorteil bringt. Meine Anregung, daß die früheren Anwärter nicht so sehr hinter denen jzurückstehen mögen, die nach diesem Gesetz jur Anstellung gelangen, haben leider keinen Anklang gefunden. Be⸗ dauern muß man, daß man die rückwirkende Kraft nicht weiter er⸗ streckt hat. . aber hat die Kommission doch Vorteile er⸗ langt, die die Regierungt vorlage nicht zeigte. Die Frage einer Entschädigung für die Nichtbenutzung des . hätten wir gern so geregelt gesehen, daß die Entschädigung obligatorisch gemacht würde. Unser Äntrag ist leider abgelehnt. offentlich werden die fakultativen Bestimmungen von der Verwaltung o gehandhabt, daß die vorhandenen Mißstände beseitigt werden. Daß durch den Unterstützungsfonds die Alten so gut dastehen wie die Neuen, so weit werden wir wohl nicht kommen, wir wünschen aber, daß mit wohlwollendem Hergen gegen diese alten Krieger verfahren werde. Dann wird das Gefetz auch jur Heranbildung eines tüchtigen Unteroffinierkorps beitragen und damit zur Beseitigung der Mißstände, die von uns allen so lebhaft beklagt werden.
Abg. Er berger (Zentr.): Rachdem die Redner und auch der Be⸗ richterftatter sich der Kommisstonabeschlüsse nicht angenommen haben, halte ich es für geboten, dies meinerseits zu tun. Was von dem Offizlerpensionsgesetz gesagt worden ist, kann mit noch größerem Recht hon dem Mannschaftggesetz gesagt werden: daß es roher nationaler und sonialer Fortschritt gegen den bisherigen Zuftand bedeute Ber Abg. Südekum bat der Kom mhsssion den Vorwurf gemacht, daß sie die Volltenten zu niedrig , . at. Die Militärinvaliden werden erheblich besser gestellt als die Arbeiter in dem entsprechenden Alter von 23, 23 Jahren, denn die Militärinvaliden erbalten 540 4 Vollrente gegenüber einem angenommenen Jahres derdienft von 810 *
(Schluß in der Zweiten Beilage.)
Gharakters als Major und mit der riaubnis zum Tragen der . des Hannob. Pion. Batg. Nr. 10; den Rittmeistern:
angemessen erscheint. Der gemeine Mann soll nur 540 4 erhalten.
Die Rente steigt dann bis auf 900 M für die Feldwebel. Wir haben
Zweite Beilage
zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
Mn 121.
Berlin, Mittwoch, den 23. Mai
1906.
r munrmr———— ——— —— — — — — — — —
(Schluß aus der Grsten Beilage
Es fragt sich sehr, ob die landwirtschaftlichen und gewerblichen Arbeiter in dem é. Alter eine solche Rente bekommen. Nach der vortrefflichen Statistik der Militärverwaltung ergibt sich, daß im Durchschnitt die Jahres löhne und enisprechend die Renten mebr oder minder erheblich hinter diesen für die Gemeinen gewährten Ziffern zurückbleiben, und das gilt sogar von den gewerblichen Arbeitern in den großen Städten. Nur bei den gewerblichen Arbeitern, die in der Vollkraft ihres Lebens stehen, ist der Jahresverdienst und die Vollrente etwas höher. Mindestens g0 9 aller Vollrenten für die Mannschaften tritt außerdem noch eine Verstümmlungsrente hinzu. Die spstematische Soldatenmißhandlung verurteile ich wie kein anderer, aber es würde eine Härte, Ungerechtigkeit und Grausamkeit sein, diesen Leuten, die sich schwer im Dienst vergangen haben, diese Rente zu entziehen. Dies geschieht ja auch nicht in entsprechenden Fällen bei den Arbeitern. Daß das Militär⸗ anwärterwesen nicht vollständig geregelt worden ist, muß ich zugeben. Alle Wünsche können aber in diesem Gesetz nicht berücksichtigt werden. Es stehen sich hier auch die Interessen der Militäranwärter, Zivil⸗ anwärter und Reich, Staat und Kommune gegenüber, deren Interessen ja untereinander ausgeglichen werden müssen. Bei objektiver Würdigung muß man jedenfalls zugeben, daß das Gesetz gegenüber dem jetzigen Zustande große Fortschritte bringt. Ich hatte anfangs gewünscht, daß die Grundsäßze über die Anstellung der Militäranwätter uns zur Ge— nehmigung vorgelegt würden. Ich bin aber davon wieder zurück ekommen, weil das ein Akt der Gesetzgebung wäre, und der Reichstag in die Besoldungs und Anstellungsverhältnisse der Einzelstaaten ver⸗ fassungsmäßig nicht eingreifen darf. Wohin würde es auch führen, wenn hier im Reichstag die widerstreitenden Interessen nicht ausgeglichen werden könnten, eine Einigung nicht zu stande käme! Dann würden die Militäranwärter in eine schlimme Lage kommen, gar nicht an⸗ gestellt werden. Staaten würden ein solches Vakuum ja gar nicht ungern seben. Es genügt jedenfalls, daß uns jene Grundsätze zur Kenntnis vorgelegt werden. Die Reichsregierung kann dann immer noch unsere Wünsche erbören und berücksichtigen. Eine entsprechende Anrechnung des Militärdienstalters bei der Anstellung im Zivildienst ist ein durchaus berechtigter Wunsch, namentlich der Unterbeamten. Deshalb begrüße ich die Resolution. Möge die Regierung diese Resolution zunächst für die Reichs beamten durchführen, dann werden auch die Einzel⸗ staaten und Kommunen sich dieser wohlbegründeten Forderung nicht entziehen können. Sehr berechtigt ist auch die Forderung der Kommission, daß zur genügenden Ausbildung der Mllitär⸗ anwärter für den Zivildienst die erforderlichen Maßnahmen während der Militärdienstzeit der Kapitulanten getroffen werden. Unser Streben muß in dieser Richtung liegen; dann hat das Reich aber auch die Verpflichtung, diese Leute so auszubilden, daß sie un mittelbar nachher im Zivildienst sich bewähren können. Natärlich wünschen wir nicht eine Spezialfachvorbereitung während der Militär⸗ dienstzeit, sondern eine gründliche Ausbildung in den vier Spenies, im Deutschen, Schreiben usw. Was die Belassung der Miliiär⸗ pension in allen Lebenslagen betrifft, so kann die Regelung hier nicht anders erfolgen, als sie bei den Offizieren erfolgt ist; streiten kann man nur noch über das Maß der Kürzung. Bei den Unterklassen ist eine verhältnismäßig bessere und gerechtere Lösung als bei den Offinteren gefunden worden. Die Minderung der Erwerbsfähigkeit wird fest« Wehl aber die festgesetzte Rente wird nicht unverkürzt, sondern unter
bzug von 200,99 forigewährt, wenn der Militäranwärter in eine Zivilstelle tritt. Der preußische Finanzminister hat jedes weitere Ent⸗ gegenkommen als für die preußische Regierung unannehmbar erklärt; ür den praktischen Politiker war die Angelegenheit damit entschieden. Die Militäranwärterkreise können sich mit dieser Fürsorge immerhin einverstanden erklären. Für die Halbinvaliden ist die Kriegszulage erhöht und die Möglichkeit der Gewährung einer höheren Alterszulage geschaffen. Die Oeffentlichkeit wird sehr bald erkennen, daß mit dem Gesetz ein großer sozialer Fortschritt gemacht wird, daß der größere Teil der 69g! im Vergleich mit dem Offizierpensionsgesetz auf die untere Klasse entfällt.
Abg. von Richthofen (dkons.); Ich danke dem Vorredner, daß er die Vorzüge der Vorlage ins rechte Licht gestellt hat; das war not- wendig, und er hat sich damit nicht nur unseren Dank, sondern auch den Dank der Mannschaften verdient. Der größte Teil der an uns gelangten Eingaben, welche die Beschlüsse kriütisieren und namentlich für die Militäranwärter mehr verlangen, beruht auf Uskenntnis der Verhältnisse oder unserer Beschlüsse. Auch die Bereitwilligkeit des Reicheschatzmtes hat ebenso wie die Leistungsfähigkeit der Steuerzahler ihre Grenzen. Die ganze Arbeit der Kommission berubt darauf, daß die Grundsätze für beide Klassen des Militärs, die Unterklasse und die Offiziere, gleichartige sind, und dieses Be⸗ streben ist von Erfolg gewesen. Die Folge war, daß man bei dem Bestreben auf Erhöhung der Offizierspension vorsichtiger vorging als bei den entsprechenden Anregungen hinsichtlich der Mannschaften. Warum keine rückwirkende Kraft zugestanden werden konnte, ist in allen beteiligten Kreisen, denen der Offiziere, Mannschaften und NMilitãranwaͤrter noch nicht genügend bekannt; es sollen ja aus dem Ausgleichs fonds Offiziere wie Mannschaften Aufbesserungen erhalten. Die zukünftigen Mil itãranwãrter sind im Gesetz in gewissem Sinne berück. sichtigt; eine Resolution gibt weitere Gesichtspunkte, die in Zukunft zu beachten wären. Der größte Mißstand liegt in der diätarischen Beschäftigung und ihrer verschiedenen Dauer. Hier müßte eine einheit- liche Zeit, etwa zwei Jahre vorgeschrieben werden. Auch bezüglich der Anre nung sollte größere Einheitlichkeit geschaffen werden; das kann nur gescheben durch Benehmen des Reiches mit den einzelstaatlichen Verwaltungen. Werden weiter die Wünsche berücksichtigt, welche die Petitionen der Militäranwärter an den preußischen Linn, aus⸗ kel chen haben, dann werden wir wieder ein gutes Unteroffizierkorps aben.
Abg. Liebermann von Sonnen berg (wirtsch. Vgg.): Trotzdem lange nicht alle Wünsche erfüllt worden sind in dieser ö lage, gilt es itzt, sie unverzüglich zum Abschluß ju bringen, darum soll jeder sich mit dem Erreichten bescheiden. Die zukünftigen Indaliden sind unter allen Umständen besser n als die jetzigen. Wäre das Volksempfinden allein maßgebend, so würde man umgekehrt wünschen müssen, die alten Invaliden mög⸗ lichst noch besser als die zukünftigen zu stellen; aber die Staatsweisheit gebietet, zu dem Mittel zu greifen, welches die
orlage ergriffen hat; denn die Invaliden der Zukunft werden dann freudig in den Kampf ziehen, der uns vielleicht bald bevor- stebt. Neue Anträge sind unmöglich; aber Wunsche für die Zukunft sind nun am Platze. Sehr schmerzlich wird es von den Militär—⸗ anwärtern empfunden, daß die in die Reihe der Unterbeamten ein⸗ tretenden Anwärter zwar ihren Versorgungsschein haben, aber dieser ihnen keine dauernde Versorgung gewährt, weil sie im Kommunaldienst bielfach auf Kündigung angestellt sind. Hier sollte der Kriegsminifter elfend eingreifen. Wird hier Wandel seschefen so wird viel bange esorgnis unter den Anwärtern beseitigt sein.
Abg. Mom m sen lfr. Vgg.)::; Auch wir sehen in dem 6 einen großen Fortschritt und werden ihm freudig zustimmen. Au Eir jelheiien einzugehen erübrigt sich, nachdem der Kollege Erzberger sie se gründlich erörtert hat. Nur im Punkt der Regelung des Verhält⸗ nisses vom Zivil- zum Militäranwärter sind noch Zweifel geblieben.
Die Freien Städte und auch manche süddeuischen
In manchen Fragen läßt sich hier durch Mehrheitsbeschlüsse schwer eine Entscheidung treffen. Gegen die weitere Ar stellung der Militär- anwärter haben manche Kommunen jetzt schon schwere Bedenken, weil diese Anwärter in der militärischen Dienstzeit nicht fo vorgebildet werden, wie es das Intersse des Zivildienstes erbeischt. Die Kommunen haben doch schließlich auch die Kosten zu tragen, und schon deshalb müssen wir bei der Gntscheidung dieser Frage fehr vor⸗ sichtig sein. Darum werden meine Freunde auch gegen die Resolution stimmen, welche die Anrechnung eines Teiles der Militärdienstzeit auf das Besoldungsdienstzeitalter fordert. Diese Forderung enthält eine Ungerechtigkeit gegenüber den Gemeinden. Wir seben in den materiellen Bestimmungen des Gesetzes einen großen Fortschritt und
werden dafür stimmen.
Abg. Werner (J. Refp); Der Abg. Graf Qriola hat als Abgeordneter eine Menge von Wünschen geäußert. Es wäre inter⸗ essant, wie er sich als Berichterftatter dazu verhält. Wenn der Abg. Sũdekum auch seinerseits Aufbesserungen vorschlägt, so muß er mit seinen Freunden auch die entsprechenden Mittel bewilligen. Diese Mittel ver⸗ weigern Sie aber. Es muß jugegeben werden, daß noch manche Härten in der Vorlage vorbanzen sind. Leider war eg nicht möglich, dem Gesetz eine weitere rückwirkende Kraft zu geben als bis zum 1. April 1905. Wir mũssen auch diesmal wegen der sinanziellen Schwierigkeiten manche Wünsche zurückstellen. Inmerhin können die Mannschaften mit dem Erreichten zufrieden sei. .
Abg. Mug dan (fr. Vollsp. ) Die Höhe der Rente ist so be⸗ messen, daß die Versicherten nicht schlechter gestellt sind als die Awbeiter, zumal wenn die Verstümmelungszulage hinzutritt. Ein gewisses Mißverhbältnis besteht allerdings jwischen der Rente der Mann— schaften und den Pensionen der Offisiere. Wir würden entsprechende weitergehende Anträge stellen, wenn die Mittel vorhanden wären. Die Mittel würden vorhanden sein, wenn der Reid stag eine Reiche vermögens steuer akzeptiert kätte. Indirekte Steuern können wir allerdings für diesen Zweck nicht bewilligen. Ich bedaure sehr, daß die Grundsätze über di: Versorgung der Militäranwärter uns nur zur Kenntnis, nicht jur Genehmigung vorgelegt werden sollen. Der Bundesrat ent. scheidet doch auch nach Mehrheiten. Der Resolutien in bezug auf die Anrechnung der Militärdienstzeit können wir nicht zustimmen. Das wäre eine Ungerechtigkeit gegenüber den Zivilanwärtern. Außerdem kommt dazu, daß die Ausbildung der Militäranwärter diese so gut wie gar nickts kostet. Die Offiziere bekommen eine Prämie, während die Zivilanwärter einen kostspieligen Vorbereitungsdienst durch- zumachen haben. Ein Vertreter des Reichsschatzamts hat sich auch gegen die Resolution als zu weit gehend erklärt. Man hat die Mehrkosten für die preußische Justizberwaltung auf 13 Millionen Mark berechnet. Ausnahmnn für besonders befähigte Militäranwärter könnten ja gemacht werden. Trotz der schweren Bedenken werden meine volitischen Freunde zustimmen.
Abg. It schert (Zentr.): Zwischen dem Offizierpensionsgesetz und dem Mannschaftspensionsgesetz besteht insofern eine Unstimmigkeit, als in dem letzteren die Dienstbeschädigung durch einen Zwei⸗ kampf nicht aufgenommen ist. Der gesunde Sinn des Volkes wird es ja verhindern, daß bei . Zweikämpfe nicht oft vor⸗ kommen. Ausgeschlossen sind diele aber keineswegs bei Fähnrichen und Einjährig⸗ Freiwilligen. Ich bitte den Referenten, be⸗ ö, die itãrverwaltung um eine authentische Interpretion
e r
Abg. Singer (Soz ): Der Abg. Werner hätte sich seine zum 500. Mal gegen uns erhobenen Vorwürfe eisparen können. Wir wollen die Mittel bewilligen, nur die Wege gehen auseinander. Wenn Sie wie wir erhebliche Beträge aus der Erbschafts— steuer bewilligen wollten, so hätten Sie Mittel genug für die Versorgung der Mannschaften. Sie können aber nicht verlangen, daß wir mit unseren Grundsätzen brechen sollen. Die Militäranwärter sind ja, abgesehen von den Bestimmungen dieses Gesetzes, schon sehr bevorzugt. Ob diese Bevorzugung berechtigt ist, will ich hier nicht untersuchen. Wir von unserem Standpunkt aus meinen, daß sie an und für sich nicht berechtigt ist, daß es nicht ge⸗ rechtfertigt ist, sie den Gemeinden aufzuzwingen. Es liegt aber keine Veranlassung vor, diese Bevorzugung zu erweitern durch die An⸗ stellungsbestimmungen. Wer in der Kommunalverwaltung arbeitet, weiß, 2 Reihe von Anwärtein bekommen, die körperlich für den Mlitärdlenst nicht mehr taugen. Sie werden angenommen, und es zeigt sich, daß sie den Anforderungen des Dienstes nicht ent⸗ sprechen. Die Bestimmung schreibt eine kurse Probezeit vor, worauf die Anstellung erfolgt. Die Gemeinden haben dann die Lasten, die sich aus den gesundheitlichen Verhältnissen der Leute ergeben. Ich will keine Aenderung vorschlagen; aber in Berücksichtigung sollten doch die Lasten gezogen wenden, die die Gemeinden schon durch die jetzige Eimichtung haben. In Preußen wird den Militäranwärtern ein Jahr ihrer Dienstzeit auf ihre Tätigkeit bei der Gemeinde an⸗ gerechnet; das ist schon eine große Bevorzugung gegenüber den Zivil⸗ anwärtern, und eine Ausdehnung dieses Privilegs würde eine große Ungerechtigkeit sein und zu großen Unzuträglichkeiten führen. Rechnete man 2 Jahre an, so träte eventuell der neue Militäranwärter mit einem höheren Gehalt in dieselbe Stelle, als der ältere Beamte be⸗ zieht. Das muß doch Unzufriedenbeit schaffen. Wir sind daher auch gegen die betreffende von der Kommission vorgeschlagene Resolution.
Preußischer Staats- und Kriegsminister, Generalleutnant von Einem gen. von Rothmaler:
Der Herr Abg. Itschert hat auf den Unterschied zwischen dem Dienst⸗ beschãdigungsparagraphen des Offiziere gesetzes und des Mannschafts⸗ gesetzes hingewiesen. In den Akten des preußischen Kriegsministeriums findet sich nicht ein einziger Fall, in dem eine Beschädigung im Duell als Dienstbeschädigung angesehen ist. Ich kann also sagen, daß das eigentlich geltendes Recht ist. Infolgedessen konnte man, um es fest⸗ zulegen, diese Bestimmung auch in das Gesetz aufnehmen. In das Mannschaftsversorgungegesetz ist es nicht aufgenommen worden, mög licherweise ist es versäumt worden. Mir ist es aufgefallen, ich habe aber nicht daran erinnert. Sollte nun aber ein Vizefeldwebel oder ein Einjährig⸗Freiwilliger als Korpsstudent seinen gesunden Sinn, wie der Herr Abgeordnete sagte, einmal verleugnen und sich doch schlagen, dann ist es jedenfalls nicht im Dienst geschehen (sehr richtig!), und infolgedessen ist es keine Dienstbeschädigung. Das steht ohne weiteres fest.
Im übrigen möchte ich noch bemerken zur Information des Herrn Abg. Itschert, daß über Dienstbeschädigungen niemals der Richter entscheidet, sondern ein Kollegium. Das ist ja ausdrücklich in dieses Gesetz mitaufgenommen.
Weiter habe ich zu diesem Falle nichts zu sagen. Ich hoffe, der Herr Abg. Itschert ist mit dieser Erklärung zufrieden.
Damit schließt die Diskussion.
Referent Abg. Graf Orjola verwahrt sich gegen den Vorwurf des Abg. Erjberger, daß er kein ausführliches Referat gegeben habe.
Es sei doch eine allgemeine Gepflogenheit des Hauses, wenn ein Referent einen ausführlichen schriftlichen Bericht verfaßt habe, daß er
sich dann nicht hinstelle und den ganzen Bericht noch einmal mündli wiederhole, da dann das Haus unruhig werde, und die Frage . aller Lippen schwebe: „Ist er denn noch nicht fertig?. In ' feinen Ausführungen, die er als Abgeordneter gemacht, sei er durch seine unktjon als Berichterstatter nicht im geringsten behindert gewesen. s sel auch kein Versehen, daß bei 3 über die Dienstbeschädigung das Duell nicht erwähnt sei; die Kemmijfion habe vielmeßr davon abgesehen aus dem Grunde, den eben der Kriegsminsster hervorgehoben.
Hierauf wird § 1 des Entwurfes eines Mannschafts⸗ versorgungsgesetzes fast einstimmig angenommen, ebenso ohne weitere Debatte die übrigen Paragraphen mit dem redaktionellen Amendement Erzberger⸗-Graf Oriola zu 576.
,,. hat die Kommission folgende Resolution vor⸗
geschlagen; ;
1. Den Reichskanzler zu ersuchen, zur genügenden Ausbildung der Militãranwärter für den Zivildienst die erforderlichen Maß⸗ nahmen während der Militärdienstzeit der Kapitulanten zu treffen;
2 den Reichskanzler zu ersuchen, darauf binzuwirken, daß im Reichsdienst sowie in den Bundesstaaten im Staatzdienst und bei den Kommunalbehörden 2c. allen Militäranwärtern bei der Fest⸗ setzung ihres Besoldungsdienstalters von der Militärdienstzeit ein entsprechender Teil angerechnet wird;
3] die verbündeten Regierungen zu ersuchen, tunlichst bald Gesetzentwürfe vorzulegen, durch welche 1) die Verbesserungen der Militärpensionsgesetze in entsprechender Weise den Reichsbeamten zugewendet werden, 2) eine Neuregelung der gesamten Witwen. und Waisenversorgung vorgenommen wird.
Y Der Reichstag spricht bei Annahme der S§ 1 und 4 des Offizierpensionsgesetzes die Voraussetzung aus, daß die in vor⸗ gesehene Dienstunfähigkeitserklärung über einen Offizier nicht aus dem Grunde erfolgt, weil er den gesetzlichen Bestimmungen gemäß eine Herausforderung zum Zweikampf abgelehnt hat.“
Die Resolutionen werden sämtlich angenommen.
Damit ist die zweite Lesung der Militärpensionsgesetze
erledigt.
Hierauf wird in die erste Beratung der zweiten Er—⸗ gänzung zum Reichshaushaltsetat für 1906 und der Ergänzung zum Haushalt der Schutzgebiete für 1905 eingetreten. Die Ergänzung zum Reichshaushaltsetat ver— langt im ganzen 1755 819 6, die durch Matrikularbeiträge zu decken sind, und 20 514 286 66, die auf Anleihe ver⸗ wiesen werden. Im einzelnen sind 550 000 66 vorgesehen für Beschaffung, Anlagen und Versuche auf verkehrstechnischem Gebiet (Weiterentwicklung des Selbstfahrerwesens); dazu tritt die bayerische Quote von 68 655 6; ferner 100 000 6 zur Förderung der ö 60 400 S zum Neubau eines Dienstwohngebäudes in der Pulverfabrik Ganschwitz K Tö39 6. Quote an Bayern); 127 500 6 zu baulichen nlagen auf den Werften zu Kiel und Wilhelmshaven; S41 725 τ an Zuschüssen zur Bestreitung der Verwaltungs⸗ ausgaben in Ostafrika (15 600), Südwestafrika (801 125 0) und Karolinen, Palau, Marianen und Marschallinseln (25 000 6).
Im Außerordentlichen Etat des Extraordinariums sind
14 Millionen Nachforderung für Fernsprechzwecke, 610 900 6
für eine zweite unterseeische Kabelverbindung zwischen Deutsch—⸗
land und Norwegen; im Reichskolonialamt 48 000 M für außerordentliche Hilfskräfte bei diesem Amt sowie zur Be⸗ streitung der Telegrammgebühren und ähnlichen Ausgaben der Zentralverwaltung; endlich 16119 991 6 Zuschuß zur
Bestreitung der Ausgabe anläßlich des Eingeborenenaufstandes
im deutsch⸗südwestafrikanischen Schutzgebiete. Darunter be⸗
finden sich 5 Millionen Mark (zweite Rate) zum Bau der Bahn
,, , und Fortführung nach Keetmanshoop,
10 / Millionen zur Sanierung der Wirtschaftsverhältnisse,
besonders Cd erhe enen, der Farmbetriebe. Daneben sind
u. a. 500 000 6 zur Beförderung der Besiedlung des Schutz⸗
gebiets gefordert., In der Ergänzung zum Etat für das
deutsch⸗ostafrikanische Schutzgebiet it der vom Reichstage be⸗ schlossenen Ablehnung der Vermehrung der Schutztruppen um
eine weiße Kompagnie Rechnung getragen; es kommen im
ganzen 248 905 ½ in Abgang.
Stellvertretender Direktor der Kolonialabteilung des Aus-
wärtigen Amts Erbprinz zu pio enlohe Langenburg:
Meine Herren, da der Ergänzungsetat, der Ihnen jetzt
vorgelegt worden ist, haupisaͤchlich durch koloniale Forde⸗
rungen belastet ist, so möchte ich mir erlauben, zu seiner Ein⸗ leitung hier einige Worte anzuführen. Es war uns leider nicht möglich, die sehr bedeutenden Forderungen, die Ihnen heute vor⸗ früher einzubringen als zum jetzigen eitpunkt. davon sind veranlaßt worden durch eschlüũsse, die in der Budgetkommission und in der jweiten Lesung des Plenums gefaßt worden sind. Bei anderen mußten erst Nachrichten aus den Schutzgebieten kammen, um die Forderungen
im einzelnen feststellen zu können. Diese Nachrichten sind zum größten
Teil erst in allerletzter Zeit bier eingegangen, die Berichte, auf
die wir unsere Forderungen gründen, lagen uns nicht früher vor.
Deshalb brachten wir diese Anforderungen dem hohen Hause erst in
dieser, wie ich zugeben muß, sehr späten Stunde. Es handelt sich
um Anforderungen sowohl des ordentlichen wie des 6
Etats. Ich möchte zuerst auf die Anforderungen für Ostafrika
zu sprechen kommen, und zwar möchte ich nur die wesent⸗
licheren größeren Ausgaben berühren. Zunächst finden Sie bier eine Anforderung zur Verstärkung der ostafrikanischen
Schutztruppe um vier farbige Kompagnien. Der Anlaß
zu dieser Forderung ist der Beschluß dieses boben Hauses
in jweiter Lesung, die weiße Kompagnie abzulehnen, die vom Gouvernement in Ostafrika angefordert war. Wir haben nach der Ablehnung dieser weißen Kompagnie den
Gouverneur von Ostafrika sowobl wie auch die dortige militärische
Autorität herangezogen und haben sie gefragt, ob und welchen Ersatz
sie für notwendig halten. Sowohl der jetzt leider aus dem Amt
geschiedene Gouberneur Graf Götzen als auch sein jetziger Stell⸗ vertreter, der Regierungsrat Haber als auch der neu zu ernennende
Stellvertreter des Kommandeurs der Schutztruppe waren übereinstimmend
der Ansicht, daß vier farbige Kompagnien notwendig wären. Wir haben
die Anfrage an sie gerichlet, ob es nicht mit zwei ee , getan wäre, mit einer entsprechenden Ergänzung des weißen Unteroffijier⸗ rsonals, haben aber von den eben genannten Persönlichkeiten überein- timmend die Antwort bekommen, daß dies nicht als ausreichend gelten könne, daß vielmebr von seiten der ostafrikanischn Behörden, die in dieser Frage für uns maßgebend sind, daran festgebalsen werden müͤsse, daß vier Kompagnien notwendig seien. Außerdem wurde ebenso dringend verlangt, daß die Kompagnien die Stärke von 159 Mann baben sollen. Die Mittel für die vier neuen Kompagnien sind beim außer⸗
liegen, Einzelne
ordentlichen Etat eingestellt, weil sich nicht übersehen läßt, ob die
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