lage nicht erfüllen, was im Kompromißantrage von 1904 versprochen . Das gehe aus den zahlreichen Petitionen der Kommunen ervor.
Abg. Dr. von Heyvdebrand und der Lasa (kons.) : Wir baben für die zweite. Beratung durch die Kommission eine Grund, lage erhalten, auf die wir treten können. Wir haben deshalb um so weniger Veranlassung, jetzt in lange Debatten einzutreten. Wir sind in der Kommission von dem Gesichtspunkt geleitet ewesen, daß in der Vorlage nicht nur unsere eigene Ansicht zum usdruck kommen sollte, sondern daß auf breiterer Grundlage auch andere Parteien Stellung nehmen könnten. Abänderungsanträge erheblicher Art werden wir nicht einbringen bezw. werden wir ablehnen, da uns die Kommissionsbeschlüsse, wenn auch nicht ein⸗ wandesiei, so doch akzeptabel erscheinen. Der neue Antrag Fried- berg scheint uns gegenüber der Vorlage nicht den Vorzug zu ver⸗ dienen, aber er veisucht, einen Weg zu zeigen, auf dem vielleicht eine Verstäͤndigung zustande zu bringen ist. Wenn wir auch dem An— trage nicht zustimmen können, so wird, sich doch vielleicht in dritter Lesung, bezw. im anderen Hause eine Einigung finden lassen, der auch wir unsere Zustimmung geben können. Jedenfalls werden wir es an unserem Entgegenkommen nicht fehlen lassen, um dieses große wichtige Gesetzgebungswerk zustande zu bringen.
Abg. Cassel (fr. Volksp): Auch wir würden es gern gesehen haben, daß vor der zweiten Beratung Gelegenheit gegeben wäre, zu der Vorlage als Ganzem Stellung zu nehmen. Da nun aber der Ge⸗ schäftsplan nach anderer Richtung geht, muß ich mich dem fügen. Ich erwarte aber, daß die bei § 20 in Aussicht gestellte größere Redefreiheit gewährt wird, um so mehr, als auch bisher in dieser zweiten Berafung schon der 5 40 ganz besonders in den Vorder⸗ grund geschoben ist. Wir sind nicht in der Lage, die Kommissions⸗ arbeit als eine erfreuliche zu bezeichnen, wir halten sie im Interesse der Entwicklung unseres Volkschulwesens für höchst beklagenswert. Auch wir hielten für notwendig, ein Volksschul⸗ gesetz zu verabschieden, das den heutigen Verhältnissen und Anforde—⸗ rungen entspricht; wir sind auch vollkommen damit einverstanden, daß als Grundprinjip das Kommunalprinzip gelten soll. Die Gemeinden müssen auch fernerhin in erster Linie bestimmt sein, die Last des Volksschulwesens zu tragen, die sie schon bisher in der Hauptsache getragen haben, die aber auch nach jeder Richtung die Schulinteressen zu fördern und zu pflegen bemüht waren. Wenn man aber ein Kommunalprinzip aufstellt, so muß das auch eine Wahrheit sein; wenn die Gemeinde bezahlen soll, dann muß sie auch verwalten. In dieser Beziehung aber enthält die Vorlage so viele Eingriffe in das freie Selbstverwaltungsrecht, daß wir ihr nicht folgen können; wir wollen nicht. Verminderung, sondern Aus— gestaltung des freien Selbstverwaltungßrechtes nach allen Richtungen. Es sind durch Reskripte, zum Teil gegen den klaren Woitlaut der Gesetzgebung, tatsächliche Zustände auf dem Schubl— gebicte geschaffen worden, die wir hier sanktionieren sollen; das können wir nicht mitmachen. Grundsätzlich sind wir der Meinung, daß das Lehrerwahlrecht den Gemeinden gegeben werden muß; im allgemeinen ist ja das in der Vorlage erreicht, mit einigen Be⸗ sckränkungen freilich, gegen die wir haben Front machen müssen. In keiner Weise kann sch anerkennen, daß den Gemeinden hinsichtlich der Auswahl der Rektoren nicht dieselbe Einsicht innewohnen soll wie bezüglich der Lehrer. Die Städte bemühen sich schon seit jeher, die geeigneten Kräfte für diese Stellen zu finden. Im vermeintlichen Interesse der Freizügigkeit der Lehrer den Gemeinden dieses Recht zu schmälern, liegt gar keine Veranlassung vor. Es werden hier geheime Gründe maßgebend sein, auf die noch zurückzukommen sein wird. Ueber die Erklärung des Ministers zu dem Antrag der National⸗ liheralen bin ich im köͤchsten Grade erstaunt. Er hätte diese Er— flärung schon in der Kommission abgeben können. In der zweiten Lesung der Kommission hatte der Minister einen weit abgeschwächteren Antrag, als dieser es ist, für ganz unannehmbar erklärt. Wenn das Haus diesen Antrag annehmen würde, so würde den Gemeinden ihr Recht gewahrt. Ich fürchte aber, daß das Gesetz mit dieser Wahrung des Rechtes der Städte nicht verabschiedet werden wird. Ich erinnere Ste an das Herrenhaus; man hat diesem schon die nötigen Winke gegeben. Es werden sich schon Ab⸗ schwächungt versuche finden, und dann wird sich im Herrenhause der Bauherr finden, der die Brücke zusammenschlägt. Ob dann im Herrenhause der diesem Hause eigene Geist oder der Geist aus dem Abgeordnetenhause walten wird, das wird sich noch erst zu zeigen haben. Ich will hoffen, das meine Befürchtungen nicht eintreten, aber eine große Zuversicht hege ich nicht. Ich befürchte, daß auf der Grund⸗ lage dieses Gesetzes dem Simultanschulwesen immer weitere Hinder nisse bereitet werden. (Präsident von Kröcher: Ich hoffe, daß Sie nunmehr zu dem hier in Rede stehenden Paragraphen zurückkehren werden.) Der Simultanschule wird die Gleichberechtigung mit den anderen Schularten entzogen werden, Wir haben uns bemüht, an den Grund bestimmungen des Gesetzes über die Schulunterhaltung mitzuarbeiten. Gegen die S5 1 bis 5 haben wir keine grundsätzlichen Bedenken. Im allgemeinen haben wir Verbesserungen beantragt, die wir Ihnen zur Annahme empfehlen. Wir wollten unsere Anschauungen nicht bloß in den Akten der Kommission begraben, sondern sie auch öffentlich zum Ausdruck bringen. Daß die Städte im allgemeinen in der Lage sind, ihre Schullasten selbst zu tragen und zu ordnen, hat die Staatsregierung in ihrer Vorlage anerkannt. Es ist darum nur billig, daß sie nicht gezwungen werden dürfen, einem Gesamtschul—⸗ verband anzugehören. Wenn sie es für jweckdienlich halten, so werden sie schon in dem Verbande verbleiben. Wir befürchten, daß Gemeinden nicht in ihrem eigenen Jateresse, sondern im Interesse anderer Gemeinden gezwungen werden sollen, ihre Autonomie aufzu—« geben. Sollte unser erster Antrag nicht angenommen werden, so bitten wir, wenigstens unseren Eventualantrag anzunehmen, kaß Gemeinden mit mehr als 25 Schulstellen gegen ihren Willen nicht mit anderen Schulverbänden zu einem kö vereinigt werden sollen. Zu S 4 beantragen wir, daß gegen den Beschluß der Schul— aufsichtshehörde die Klage im Verwaltungsstreitverfahren beim Be⸗ zirksausschuß zuständig ist. Gegen die bona fides der Provinzial⸗ täte haben wir kein Mißttauen; wir glauben aber, daß nur ein unabhängiges Gericht die Gewähr leistet, daß nach festen Normen verfahren wird. Ich kann nicht zugeben, daß das Oberverwaltungs⸗ gericht durch diese Entscheidung zu sehr belastet werde. Wenn be— stimmte Grundsätze aufgestellt sein werden, dann wird das Ober verwaltungsgericht sich nur selten mit diesen Fragen zu beschäftigen baben. Nach 8 5 soll über die Vermögenggutzeinandersetzune, welche infolge der Bildung, Aenderung oder Ablösung der Schulverhbände notwendig wird, die Schulaufsichtsbehörde beschließen. Soll sie auch über Eigentumsverhältnisse entscheiden? Diese Sache ist sowohl an dieser Stelle, wie auch in den Kommissionsverhandlungen, ganz dunkel geblieben. Soll hier auch vielleicht über das Eigentum und das Verfügungsrecht über die Schulräume Verfügung getreffen werden? Wir werden uns an der weiteren Diskussion sachlich beteiligen und unsere abweichende Meinung unerschrocken vor der Otffentlichkeit zum Aue drucke bringen.
Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ angelegenheiten Dr. Studt:
Meine Herten! Die Ausführungen des Herrn Abg. Cassel geben mir zunächst nur zu der Bitte Anlaß, daß der Herr Abgeordnete die Güte haben möge, sich das Protokoll der Sitzung der Kommission vom 1. Mal d. J. durchjulesen. Er wird dort meine Erklärung, die nach dem vollständig unveränderten stenographischen Wortlaut auf⸗ genommen worden ist, finden und sich davon überzeugen, daß die von ihm heute mir in den Mund gelegten Worte von mir absolut nicht gebraucht worden sind. Das von ihm autgesprochene Erstaunen über meine Erklärung und mein Verhalten beruht demnach auf irrtümlichen Voraus setzungen.
Im übrigen habe ich mich auf die weitere Erklärung zu be— schränken, daß die sachlichen Ausführungen des Herrn Abgeordneten
und Medizinal⸗
heute sich genau in denselben Bahnen bewegen wie in der Kommission. Sie haben dort ihre eingehende Prüfung gefunden und auch ihre Widerlegung und Ablehnung.
Meine Herren, was aber den 55 der Vorlage anbetrifft, so ist der Fassung ein Vorwurf gemacht worden, den ich nicht unerwidert lassen möchte. Es ist absolut nicht notwendig, alle die Einzelheiten in dem Gesetzesterte zu berücksichtigen, die heute der Herr Abgeordnete hier vorgebracht hat. Vielmehr ist der 5 5 genau dem Wortlaute entsprechenden Vorschriften des Zuständigkeitsgesetzes, der Kommunal- verfassungsgesetze sowie der Kreiz⸗ und Provinzialordnungen usw. nachgebildet (Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch: Sehr richtigh, und hat in der praktischen Durchführung zu Schwierigkeiten keine Veranlassung gegeben.
Abg. Schiffer (nl. : Der Abg. Cassel hat die Redefreiheit
ziemlich weit wahrgenommen, ich werde mich streng an den Rahmen des Beratungsplanes halten. Ueber den 8 40 werden wir später sprechen, ich lege nur kurz gegen die Art und Weise Verwahrung ein, wie dieser Streitpunkt von dem Abg. Cassel behandelt worden ist. Er nennt unseren heutigen Antrag besser als den in der Kommission. Der Abg. Cassel hätte wohl Veranlassung gehabt, die Chancen dieses Antrages zu verbessern und nichts zu tun, wag sie verschlechtern könnte. Im Widerspruch damit steht es, wenn der Abg. Cassel die Haltung der Regierung als widerspruchtvoll bezeichnet; er sollte sich freuen, wenn die Regierung sich unseren und seinen Anschauungen nähert. Ich verwahre mich gegen die spöttische Art und Weise, unsere von tiefem und ernstlichem Verantwortlichkeits⸗ gefühl getragenen Bestrebungen, zur Einigung zu gelangen, so zu kritisieren. Wenn wir Opfer bringen, um der Sache zu nützen, so ist es uns furchthar ernst damit. Er sollte nicht solche Scherze darüber machen. Die S5 1— 5, die die grundlegenden Bestimmungen des Gesetzes ent— halten, sind in der Tat als ein Ausgleich zwischen Faktoren anzu— sehen, die ein Uebermaß von Widersprüchen darstellen kännen. Wir haben einen Ausgleich zwischen Interessen finden müssen, die an sich gleichberechtigt sind, zwischen juristischen, verwaltungs⸗ technischen, religiösen und pädagogischen Interessen, zwischen denen des Staats, der Gemeinde, Kirche, der Lehrer. Eltern, ja auch der Kinder. Ich scheue mich nicht, auch die Kinder als eine Partei dieser Interessengruppe zu bejeichnen, und scheue nur vor der Konsequenz zurück, auch ihnen einen Platz in den Schuldeputationen einzuräumen. Die Gemeinde muß als grundlegend betrachtet werden. Immer mehr wird in unserer Zeit das Ideal der Staatsschule betont. Aber der Gedanke der Staatsschule ist einmal vorläufig praktisch unausführbar wegen der Kosten, zum andern stehen wir prinzipiell auf, dem Standpunkt, daß gerade in der Jetztzeit eine zu große Stärkung der Staatsgewalt nicht angebracht ist. Wir wollen von unserem liberalen Standpunkt aus die Persönlichkeiten und die Gemeinden zu schützen suchen. Die geschichtliche Entwicklung hat dazu geführt, daß die Schule sich auf dem Boden der Gemeinde ent⸗ wickelt hat. Auch die Lehrer wären ja damit einverstanden, daß die Gemeinden zu größeren, leistungsfähigen Schulverbänden zusammen⸗ gelegt werden, um guskömmliche Lehrergehälter zu schaffen. Es hat sich aber trotz aller Mühe nicht ermöglichen lassen, derartige Prinzipien wirklich festzulegen. Wie wir zu den von den Freisinnigen dazu gestellten Anträgen stimmen werden, ergibt sich aus der Er⸗ klaͤrung Dr. Friedbergös. Um das Interesse der Schule zu wahren, bitte ich um Annahme der Kommissionsbeschlüsse.
Abg. Ea ssel: Der Minister hat erklärt, so weit als möglich Stellung gegenüber dem vorliegenden nationalliberalen Antrag zu nehmen. Ich war also durchaus zu dem Schluß be⸗ rechtigt, den ich daraus zog. Ich werde mein Stenogramm einsehen, ob ich etwa in der Form sollte zu weit gegangen sein, sachlich habe ich nichts zurückzunehmen. Von Herrn Schiffer, den ich sonst verehre, habe ich mir aber keine Vorschriften über mein Pathos und über den Ton meiner Worte machen zu lassen. Es ist mir unbersländlich, daß Herr Schiffer sich so darüber aufregt, wenn ich der Hoffnung Ausdruck gebe, es werde bei dem national liberalen Antrag auch wirklich bleiben; Herr Schiffer könnte sich doch nur darüber freuen.
Berichterstatter Abg. Kreth bemerkt, daß der Beratungsplan un⸗ beschadet der Redefreiheit nur dazu dienen solle, Beratungen im einzelnen zu begrenzen und abzukürzen, berichtet sodann über einige , en, die sich auf die Bildung der Schulverbände beziehen, und
cantragt, die Petitionen für erledigt zu erklären.
Damit schließt die Debatte.
Unter Ablehnung der Anträge werden die S5 1 bis 5 unverändert in der Kommissionsfassung angenommen.
Die Petitionen werden für erledigt erklärt.
z G bestimmt in seinen ersten vier Absätzen:
„Die Schulaufsichtsbehörde kann nach Anhörung der beteiligten Schulverbände Schulkinder eines Schulverbandes gastweise der Schule eines anderen zuweisen, soweit dieser nicht dadurch zur Be— schaffung weiterer Schulräume oder zur Vermehrung der Lehrkräfte genötigt wird. ;
In gleicher Weise kann aus erheblichen Gründen die gastweise Zuweisung auch für einzelne Unterrichtsfächer erfolgen.
Gegen den Beschluß der Schulaufsichtsbehörde steht den be— teiligten Schulveibänden binnen zwei Wochen die Beschwerde an den Oberpräsidenten zu, der endgültig entscheidet.
Die Vergütung für den n nr Besuch ist von dem Schul⸗ verbande, aus welchem die Zuweisung erfolgt, zu zahlen. Die Ver⸗ gütung wird mangels einer Vereinbarung der Schulverbände durch den Kreisausschuß, sofern eine Stadt beteiligt ist, den Bezirks⸗ ausschuß festgestellt. Gegen den Feststellun ge beschlutz findet binnen zwei Wochen die Beschwerde an den Proyinzialrat statt. Bei der Festsetzung sind einerseits die durch die Zuweisung der Gastschul⸗ kinder entstehenden Mehrkosten des einen, anderseits die Ersparnisse des andern Schulverbandes in Betracht zu ziehen.“
Der Paragraph bestimmt weiter, daß die Vereinbarung unter Umständen wieder gekündigt werden kann, und daß der Vorstand eines Schulverbandes, aus welchem Kinder gastweise einer anderen Schule zugewiesen sind, ein Mitglied mit be⸗ ratender Stimme in den Schulvorstand des anderen Ver⸗ bandes entsenden kann.
Die Abgg. Cassel und Ernst beantragen, im 3. Absatz statt der . an den Oberpräsidenten die Klage im Verwaltungsstreitverfahren beim Bezirksausschuß zuzulassen und im 4. Absatz zu sagen:
„Gegen den Feststellungebeschluß steht binnen zwei Wochen dem beteiligten Schulverbande die Klage im Verwaltungsstreit⸗ verfahren beim Bezirkgausschuß zu. Bet der Festsetzung muß dem Schuiverbande, welchem Gastschulkinder überwiesen werden, als Vergütung volle Entschädigung für die ihm hierdurch entstehenden Mehrkosten geleistet werden. Außerdem ist die Vergütung auch unter Berücksichtigung der Ersparnisse des Schulverbandes, aus welchem Gastschulkinder überwiesen werden, zu bemessen.“
Abg. Cassel spricht sich in der Begründung dieser Anträge wiederum für die Zulassung des Vam lur e f ir fahr. aus und bemerkt, aß der jweite Antrag im wesentlichen eine Verdeutlichung des Beschlusses der Kommission sei.
Abg. Gyßling (fr. Volkep): Die Regierungsvorlage enthält eine erhebliche Verschlechterung gegenüber dem jetzigen Recht und e ,. dem Goßlerschen und Zedlitzschen Gesetzentwurf, denn in eiden Fällen hatte der Bezirksausschuß bezw. Kreisausschuß über die Entschädigung zu entscheiden. Diese Verschlechterung muß wieder rückgängig gemacht werden.
Ministerialdirektor D. Schwartzkopff bemerkt, daß sich * ö bezüglich des geltenden Rechtes in einem Irrtume efinde.
Dr. Iderhoff l(freikons.) erklärt die Anträge für überflz und stimmt der kee fel g sen zu. 1 iberstiss
Abg. Gyß ling bemertt, daß die Vorlage mindestens gegenübe den früheren Gesetzeniwürfen eine Verschlechterung sei. ;
Abg. Cassel tritt nochmals für seine Anträge ein.
Die Anträge werden abgelehnt, 5 6 wird unverändert in der Kommisstonsfassung angenommen.
. trifft Bestimmungen über das Fremdenschulgeld, daz der Schulverband für den Besuch durch nicht einheimische Kinder verlangen kann. Die Höhe desselben soll der Ge, nehmigung der Schulaufsichtsbehoͤrde unterliegen.
Ein Antrag Cassel⸗Ern st will gegen die Versagung der Genehmigung statt der Beschwerde an den Provinzialschulrat de Klage im Verwaltungsstreitverfahren zulassen.
Abg. Dr. Friedberg (ul.) weist auf eine Petition aus Eiglehen hin, worin über die Erhöhung der Schullasten durch nicht einheimische Kinder Klage geführt wird.
Ministerialdirektor D Schwartz kopff erwidert, daß aller dings eine Erhöhung der Lasten eintreten könne, daß aber die Ge, nehmigung immer nur nach genauer Prüfung des einzelnen Falz erfolge. Eine Befürchtung brauche man deshalb in dieser Bezlehun nicht zu hegen.
F§z 7 wird unter Ablehnung des Antrags Cassel unver— ändert angenommen. :
Der zweite Abschnitt enthält Bestimmungen über Ver— teilung der Schullasten, Schulhaushalt, Baufondz Staatsleistungen.
Nach § 8 werden die Schullasten in den Gemeinden als Gemeindelast aufgebracht. Die Verpflichtung der von der Gemeindeeinkommensteuer befreiten . zu den Schul— lasten J soll durch besonderes Gesetz greg werden.
Nach §z 9 werden in den Gutsbezirken die Schullasten vom Gutsbesitzer getragen. Wenn der Gutsbezirk nicht aus— schließlich im Eigentum des Gutsbesitzers steht, oder im Gutz— bezirk Personen wohnen, die nicht im Dienstverhältnis zum Gute= bezirk stehen, so sollen die Schullasten nach Maßgabe dez Kommunalabgabengesetzes unterverteilt werden.
Abg. Dr. von Korn Rudelsdorf (kons. ) beantragt in den Gutsbezirken die Aufbringung nach dem Verhältnis des Steuersoll welches der Kreisbesteuerung zu Grunde zu legen ist, und die Unter, verteilung durch den Schulvorstand nach Maßgabe des Kommunal abgabengesetzes.
Abg. Winckler (kons) beantragt, das Wort „Personen“ durch das Wort „ Steuenpflichtige“ zu ersetzen.
Nach §10 erfolgt in Gesamtschulverbänden die Verteilung der Schulunterhaltungslasten auf die den Verband bildenden Kommunalverbände zur einen Hälfte nach Verhältnis der Zahl der die Schule des Verbandes aus den Gemeinden besuchenden Kinder, zur anderen Hälfte nach dem Verhältnis des Sieuer— solls, welches der Kreisbesteuerung zu Grunde zu legen if, wobei die Grund⸗ und Gebäudesteuer nur zur Hälfte zur An—⸗ rechnung kommt.
Die Abgg. Cassel und Ernst beantragen, die Zu— grundelegung der Kinderzahl zu streichen.
8 16 bestimmt ferner, daß der Kreisausschuß bezw. Bezirk ausschuß mit Zustimmung der Beteiligten eine ander weile Verteilung beschließen kann.
Die Abgg. Dr. Friedberg (nl), Winckler kons.) und Freiherr von Zedliß (fr. kons) beantragen den Zusatz, daß
auf Antrag der Schulaufsichtsbehörde diese Zustimmung der
Beteiligten durch den Kreisausschuß bezw. Bezirksausschuß er— gänzt werden kann.
Nachdem Ministerialdirektor D. Schwartzkopff erklärt hat, daß den von dem Abg. Dr. von Korn durch seinen Antrag gestellten Erfordernissen schon durch die Kommissionsfassung nach Meinung der e . Genüge geschehen sei, zieht Abg. von Korn seinen Antrag zurück. Abg. Gamp (fr. kons) bemerkt, daß zu den Schullasten auch ,. als gemeindeeinkommensteuerpflichtig herangezogen werden müsse
Abg. Graf von Strachwitz⸗Bertelsdorf Sentr) be gründet einen Antrag, wonach bei der Verteilung der Schulunter⸗ haltungslasten nach dem Verhältnis des Steuersolls die Gebäudesteue nicht zur Hälfte, sondern voll zur Anrechnung kommen solle. ;
Abg. Cassel führt zur Begründung seines Antrages aus, daj man nicht die Leistungsfähigkeit der einzelnen Familien, sondern mi die der Gesamtheit, die sich im Steuersoll ausdrucke, als maßgebend fir die Verteilung der Lasten nehmen könne. Die Regelung der Beitrahk⸗ pflicht der von der Gemeindeeinkommensteuer befreiten Personen sei not wendig, weil diese Personen bisher zu den Schulsozietäten beisutrahen hätten, die Aufhebung der Schul sozietäten aber ihre Beitragspflicht he seitige. Die Kommission habe darum mit Recht ein besonderes Gesetz dafüt
efordert. Es handle sich dabei um die Beitragspflicht der Offizier, eamten und Lehrer. Der Abg. Gyßling beantragt hierzu noch, bo zusehen, deh auch die Standesherren zu den Schullasten herangezogen werden. as Beamtenprivilegium der Steuerfreiheit müsse auf⸗ gehoben werden, wenn auch damit eine Erhöhung aller Vergütungen verbunden sein müsse, damit sie nicht eine personale Schädigung er . jedenfalls sei aber dieses Beamtenprivileg als veraltet am zusehen. Abg. Graf vonder Groe ben Cons) bemerkt, daß auch der Fig u in den Gutsbezirken als beitragspflichtig anzusehen sein müsse, fofem er kommunalsteuerpflichtig sei. Mit der Fassung des § 10 uͤber di Verteilung der Schuliasten treffe der Kommisstonsbeschluß, der aich die Kinderzahl berücksichtigs den richtigen Mittelweg. Der Antrag Friedberg wolle aber mit Recht eine gewisse Latitũüde für die Heran⸗ ziehung der Steuerleistung ermöglichen. Dem Antrag des Grafen Strachwitz könne seine Partei nicht zustimmen; die Heranzie hum der Gebändesteuer zur Hälfte beruhe auf einem Kompromiß mit den Nationalliberalen. Mit dem Antrage Gyßling erklärt sich der Redntt
Abg. Wol ga st !, telle selbst nicht geregelt werden könne,
falle; allerdings müsse damit eine Gehaltserhöhung ver n Für die Beamten selbst liege eiwas Herabdrückendes in dieser Stfue befreiung, die Lehrerpereine hätten sich wiederholt für die Auftebin des Privilegs ausgesprochen. Im Interesse der Gemeinden und . Beamten und Lehrer müsse in dieser Frage endlich einmal reiner (Schluß in der Dritten Beilage
gemacht werden.
Dritte Beilage
zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
M 121.
(Schluß aus der Zweiten Beilage.)
Abg. von Bocelberg (kons bemerkt, daß der Abg. Cassel doch nur dankbar sein könne, da der Kreisausschuß , . der Beiirksausschuß ja auch eine andere Verteilung der Schullasten bei Gesamtverbänden als nach der Kinderzahl treffen könne,
6 Schmedding (Sentr.) weist auf die am Eingang der Beratung abgegebene Erklarung seiner Freunde durch den Abg.
Dr. Porsch hin; danach würden seine Freunde über die gestellten Antrãge abstimmen. g opf ch (fr. Volksp.): Der Abg, von Zedlitz und Neukirch
hat glleidings erklärt, daß er und seing Freunde alle Abänderungs— anträge ablehnen werden. Aber wozu dann 1a eine zweite Lesung des Gesetzes, dann wäre es doch am besten, die Mehrheitspartelen er. flärten elnfach die Enblocannahme desselben. Auf die eventuelle Virkung der Bestimmung, wonach als Maßstab die Kinderzahl für die Schullasten gelten soll, hat der Abg. Cassel schon hingewiesen, und der Vertreter des Finanzministeriums hat unsere Gründe auch in der Fommlfsion anerkannt. Rücksichtslose Gemeindevorsteher könnten da⸗ durch lelcht dahin kommen, arme und kinderreiche Familien nicht auf⸗ nehmen. . ö 7 Graf von der Groeben gibt zu, daß auch die Rechte in der Kommsssion Bedenken gegen die Zugrundelegung der Kinderzahl ehegt und Anträge gestellt habe die Kinderzahl durch Saust⸗ r gen, zu ersetzen, daß aber diese Anträge damals von der Linken bekãm ö. worden seien.
g. Kopsch spricht seine Genugtuun aus und fragt, wie es denn 1. B. mit den
rden solle. ᷣ . Wil er Geheimer Oberreglerungsrat von Brem en erwidert,
daß der Wortlaut des 5 10 des Gesetzes genau die Zahl der Kinder
kee, welche hier in Betracht kämen.
Abg. Funck (fr. Volksp): Ich stelle fest, daß die Anfrage, die der Abg. geln wegen der Baugenoßenschaften gestellt bat, bis her keine ö erfahren hat, und daß ich darüber im höchsten Grade erstaunt bin.
Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat von Bremen erwidert, daß die Staatéregierung kein Bedenken trage, die Besteuerung der ,, , mit Erbbaurecht. nur nach Maßgabe des Fommunalabgabengesetzes zu den Schullasten heranzuntehen, d. h. nur dann, wenn diese Genossenschaften eine kommunale Steuerquelle dar⸗ stellten, fein sie zu den Schullasten heranzuziehen.
Abg. Win cler stimmt dieser Ansicht zu.
Bei der Abstimmung wird die vom Abg. Gyßling bean⸗ tragte Aenderung wegen Heranziehung der Standesherren an⸗ genommen und mit dieser , 8.
In gg wird nach dem Antrag Winckler das Wort Per⸗ sonen“ durch „Steuerpflichtige“ ersetzt, und mit dieser Aende⸗ rung wird 8 9 angenommen. .
In g jo wird die von dem Abg. Cassel beantragte Streichung der Zugrundelegung der Kinderzahl abgelehnt, der Antrag Strachwitz wird unter ,, des Hauses gehen die einzige Stimme des Antragstellers abgelehnt. Der Antrag Friedberg⸗Winckler⸗Zedlitz wird angenommen und mit dieser Aenderung 10. z
Der von der Kommission e, e, e, h 10a; „Die Vor⸗ schriften des 8 53 des Kommunalabgabengesetzes finben, inso⸗ weit Mehrausgaben für Zwecke des öffentlichen Volksschul= wesens in Betracht kommen, zu Gunsten der Gutsbezirke ent⸗ sprechende Anwendung“ wird ohne Debatte angenommen, ebenfo die früher im 6. Abschnitt stehenden und von der Kommission in den 2. Abschnitt eingestellten § 41 — 47, welche bie Bestimmungen über den Schuletat, die chulklassen und den Baufonds enthalten, und nach kurzer Debatte s 1001 über die Staatsbeitrage zu den Schul aukosten.
Nach 100 2 sollen unbemittelte Schulverbände mit 25 und mehr Schulstellen einen staatlichen Ergãnzungszuschuß erhalten, der im Staatshaushaltsetat bereit zu stellen ist.
Die Abgg. Cassel und Funck beantragen, diesen Zuschuß auch den Schulverbänden mit mehr als 25 Lehrern zu gewähren.
Abg. Fu nck empfiehlt diesen Antrag damit, daß es auch größere Gemelnden gebe, die schon sehr hohe Kommunalsteuern erheben und als leistungsunfaͤhig anzusehen seien. ö
Der Antrag wird abgelehnt. S100 2 sowie die S5 104 bis f werden unverändert angenommen,.
Auf Antrag der Tr ff wird ferner folgende Re⸗ olution gefaßt:
n gaht zuialihe Staatsregierung zu ersuchen, fle hilti mit der Bereitflellung' der im F 160 2 erforderten Mittel den Be⸗ trag der Unterstüͤtzungen von Schulverbänden mit mehr als fünf⸗ und jwanzig Schulstellen, welche zur Aufbringung von Volksschul⸗ sasten unvermögend sind, auf 1 600 000 zu erhöhen;
b. die Königliche Staatsregierung aufzufordern, Mittel in den Staatshaushaltsetat einzustellen, um da, wo für den jüdischen Religiongunterrscht nicht durch jüdische öffentliche Schulen oder seitengz der bürgerlichen Gemeinden durch Anstellung jũůdischer Lehr⸗ kräfte an den öffentlichen Volksschulen oder in anderer Weise ge⸗ sorgt ist, den Synagogengemeinden die Beschaffung des jüdischen Religionsunterrichts zu erleichtern.“
Der dritte Abschnitt handelt von dem Schul vermögen und den Leistungen Dritter. Die 55 11, 11a und 11h treffen Bestimmungen über den Uebergang des Schulvermögens von den alten auf die neuen Träger der Schulunterhaltungs⸗ last. Nach 3 11 werden die Schulsozietäten aufgehoben. Das Vermögen geht auf den Schulverband über. Nach 5 112 bleibt das Vermögen den allgemeinen oder stiftungsmäßig be⸗ sonderen Zwecken derjenigen öffentlichen Volksschule erhalten, für welche es bestimmt war.
Der Abg. Ca fsel beantragt, in diese letztere Bestimmung hinter dem Worte allgemeinen · einzuschieben: ‚Volteschuljwecken '.
Abg. Dr. 8 orsch (Jentr.) : Ueber diese Frage hat in der Kom; mission voñständige Cinsfimmigkeit geherrscht. Der Antrag Cassel war dort von nationalliberaler Seite gestellt er wurde aber ah. gelehnt. Dieser Antrag unterscheidet sich in nichts von dem, was wir in der Kommission ef fen haben. Ich glaube aber, wenn man überhaupt ein Bedenken gegen die Bestimmungen dieses Abschnittes haben will, dann wäre es eher das Bedenken, daß dieses Vermögen auch zu anderen als zu Volksschulzwecken verwendet werden kann. iar politischen Freunde werden den unveränderten Kommissions⸗
lüssen zustimmen..
ol 6*f el (fr. Vollep): Wir haben diesen Antrag eingebracht, weil die Kommissiontfaffung in der Praxis dazu führen wird, daß in einem gegebenen Falle, wo eine Gemeinde eine Simultanschule ein⸗ führen will, ihr dieses erschwert wird, da es einer Gemeinde nicht statthaft sein soll, irgend einen Bestandteil des Schulvermögens für Simultanzwecke zu nutzen; die Gemeinden müßten somit, wenn sie eine Simultanfchule errichten wollten, alles aus ihren Mitteln für
über diese Mitteilung chnitterkindern gehalten
Berlin, Mittwoch, den 23. Mai
diese Schule neu anschaffen. Dieselbe Erschwernis liegt vor, wenn neben ö. bestehenden iu , J ule eine Schule einer anderen Konfession eingerichtet werden oll. Es ist wahrhaftig nicht nötig, daß bie bestehenden Erschwernisse für die Einführung von Simultan schulen noch durch finanzielle vermehrt werden.
Abg. Pa llaske (kons.) 3 kann namens meiner politischen Freunde im Anschluß an die Ausführungen des 2 Dr. Porsch nur erklären, daß auch wir mit der Fassung der Kommission einverstanden sind und daran festhalten werden. ; ⸗
Abg. Dr. Porfch weist darauf bin, daß diese Bestimmung chließlich einstimmig von der ganzen Kommissign angenommen ist.
nhaltlich deckt sich auch die Faffung der Kommission vollkommen mit dem, was der Antrag Gaffel sagt. Im übrigen glaube ich, daß alles das, wag widerspruchslos in der Kommission festgestellt worden ist, hier nicht wiederholt zu werden braucht,
Ministerialdirektor D. Schwartzkopff: Die Bestimmung in der Vorlage bietet nicht eine chwerung, sondern eine Er⸗ leichterung der Simultanifierung. Da die Regierung schon in der Kommifsion klärt hat, wag sie unter allgemeinen Volksschulijwecken verfteht, so kann dem Antrage Cassel nur die Bedeutung einer redaktionellen Aenderung beigemessen werden.
bg. Schiffer (nl): Es kann jweifelhaft sein, ob der Antrag Cassel eine materielle Differenz bielet oder nicht. Wir können diese Frage aber nicht zweifelhaft .. nach den Erklärungen der Re⸗ gierung ift es zwelfellog, daß elne materielle Differen; nicht bestebt, und deshalb werden wir dem Antrag Cassel justimmen, da er die Sachlage klarer darstellt. ;
Äbg. Caf sel begrüßt eg, daß die Nationalliberalen seinem An⸗ trage justimmen werden. Es sei nicht richtig, wenn der Abg. Dr. Posch erklärt habe, daß dieser Punkt einstimmig in der Kommission angenommen sei. Die Frelsinnigen hätten dagegen gestimmt und müßten auch heute dagegen stimmen, wenn diese Aenderung abgelehnt werden follte. Wenn der Ministerial direktor sagte, daß die jetzige Fassung basselbe bedente wie fein Antrag, dann koͤnne man ihn ohne Bedenken annehmen.
Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch hebt hervor, daß die Regierung schon in der Kommission erklärt habe, daß die Fassung des Antrags nichts anderes bedeute, als was schon in der Regierungs vorlage gesagt sei.
§ 11 wird unverändert angenommen.
Der Antrag Cassel wird abgelehnt, 112 unverändert angenommen, ebenso die s§ 116 und 119 (Vermögen der Kirchengemeinden, die Trägerinnen von Volkss ullasten sind). V.. hen ffn, 13a (Rechte Dritter und emeinschafiliches Vermögen) und 8 141 (Vermögensregelung ei dauernder Vereinigung des Volksschulamtes mit einem kirchlichen Amte) werden nach kurzer Debatte angenommen.
8 15 trifft Bestimmungen über allgemeine nichtstaatliche Fonds. Die Kommission ö. folgenden ug beschlossen:
Die dem schlesischen Freikuxgelderfonds zustehenden Berechti⸗ gungen und die ihm eli, obliegenden Aufgaben werden durch dieses Gefetz nicht berührt. Sowelt indes ein? Aenderung der Ver. , , infolge dieses Gesetzes erforderlich wird, erfolgt sie mit Königlicher Genehmigung durch den Unterrichtsminister und den Handels minister.“ .
Abg. Dr. Voltz (ul.): Wer die schlesischen Verhältnisse kennt, weiß, daß diese Bestimmung dem bestehenden Bedürfnisse nicht genügt, ondern daß eine weitergehende Aenderung erfolgen muß. Es andelt ch um einen Fonds für Schul. und Kirchenzwecke, hauptsächlich für Schulzwecke, in den jährlich etwa 800 000 M eingezahlt werden müssen; für die Zahlungsverpflichtung ist der rein zufällige Umstand maß⸗
een ob das Bergwerk vor oder nach dem 1. Oktober 1865 ver
iehen worden ist. Ich batte in der Kommisston eine Resolution ein- gebracht, in der ich die Regelung dieser Verhältnisse durch ein Gesetz ,. um die keteiligten Bergbautreibenden bon ihrer Freikur⸗ elastung ablösen zu können. Die Resolution wurde abgelehnt. Wenn ich heute meine Resolution nicht erneut einbringe, so unterlasse ich es nur, weil ihre Annahme aussichtslos ist. 8 16 wird unverändert angenommen. 16 (Beiträge . bestimmt, daß die bisher auf allgemeiner Rechtsnorm beruhenden Verpflichtungen für die wecke der Volksschule in r, kommen. Die auf be⸗ ond eren Rechtstiteln beruhenden Verpflichtungen Dritter leiben bestehen. Die bisherlgen Leistungen des iskus nach der Schulordnung für die Prövinz Preußen von 1845 werden fortgewährt. An * Stelle der Lieferung des Brennbedarfs in Fe oder Torf tritt eine Geldrente, welche auf 5 C für den aummeter weiches Klobenholz fi bemessen ist. Diese Geld⸗ rente ist auf Antrag des Verpflichteten sowohl als des Be⸗ rechtigten mit sechsmonatiger Kündigung zum 25 fachen Betrag
ablösbar. Abg. Kreth (kons.) bittet, die Kommissionsfassung des § 16
anzunehmen.
Nach einigen weiteren Bemerkungen der 2 Glatzel (nl) und Kreth wird § 16 in der Kommissions assung an⸗ genommen.
Um 4 6 vertagt das Haus die weitere Beratung auf Mittwoch 11 Uhr.
Nr. 28 des „Zentralblatts für das Deutsche Reich“, herautzgegeben im Reichgamt des Innern, vom 18 d. M., hat folgenden Inhalt: 1) Konsulatwesen: Ernennungen; Ermächtigung zur Vor⸗ nahme von Zivilstandsakten. — 2) Allgemeine Verwaltungs sachen: Verbot der in Warschau erscheinenden Druckschrift Fygodnik Rlustrowanyti. — Y Zoll. und Steuerwesen: Bestellung eines Stationskontrolleurt. — Marine und Schiffahrt: Erscheinen des ersten Nachtrag zur Amtlichen Liste der deutschen Seeschiffe für IJoͤ6. — 5D Polhieiwesen: Ausweisung von Augländern aus dem Reicht gebiet. — 6) Justtzwesen; Druckfe lerberichtigung in der Be⸗ kanntmachung vom JI7. März 1906.
Nr. 23 des „ Amtsblatts des Reich zpostamtg-⸗ vom 8. d. M. hat folgenden Inhalt: Verfügungen vom 8 ai 1906, Verrechnung der Gebühren für abgekärzte Telegrammadressen; vom 7. Mai 1906, Erläuterung zum Postzollregulativ; vom 11. Wai 1906, Benutzun des Weges über Brig (Simplon) — Genua für Postfrachtstücke na überseelschen Landern; vom 123. Mail 1906, Versendung von Paketen
während der Pfingstzeit. Nachrichten.
Nr. 39 des Zentralblatts der Bauverwaltung * her ausgegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 12. d. M. hat' folgenden Inhalt: Amtliches: Runderlaß rom 24. April 1806 betreffend ,, . der Baupolizel. — Dien stnachrichten. = Nicht amtllches: Der Neubau für die Münchener Neuesten Nachrichten“). — Reuere Cisenbahnbrücken in Nordamerika. — Vermischtes: XVII. Wanderversammlung des Verbandes deutscher Architekten und
1906.
Ingenieurvereine. — Mängel der Se weitgespannten Bahnsteig⸗ hallen. — Technische Hochschule in München. — Bau des Chemnitzer Wasserwerkes. — Joseph Monier in Paris . — Bücherschau.
Statistik und Volkswirtschaft.
Ein- und Ausfuhr einiger wichtiger Waren im April 1906.
Einfuhr Ausfuhr Warengattung im Spezialhandel dz = 100 Kg 296 205 28 179 Flachs, gebrochen, geschwungen usw. . 26 151 8 228 Danf, ' ö ; 14088 160 602 Jute und Jutewerg . 131 891 1950 Merinowolle im Schweiß 92 353 3752 Kreunzuchtwolle im Schweiß . 109761 653 Gienene , 6 348 035 3177819 Steinkohlen 7 366 906 15 045277 Braunkohlen .. 8 034 006 15 330 Erdöl, gereinigt. 8 429 415 Ehilefalpeter 79 oh ao Fos Roheisen 257 910 384 249 ö 106190 5 706
Berlin, den 21. Mal 19806. Keie liched Statisstisches Amt. van der Borght.
Zur Arbeiterbewegung.
Der Ausstand der Packfaßböttcher Berlins (vgl. Nr. 114 d. Bl) ist, der Voss. Ztg.“ zufolge, so gut wie beendet. Zur Arbeitsniederlegung, die am Montag allgemein stattfinden sollte, ist es in mehreren größeren Betrieben überhaupt nicht gekommen, da mit diesen bereits am letzten Sonnabendabend Vereinbarungen getroffen worden sind. Mit anderen maßgebenden Firmen, bei denen am Montag die Arbelt niedergelegt war, ist noch im Laufe dezselben Tages eine Einigung auf Grundlage der neunstündigen Arbeitszeit bei einem Stundenlohn von 60 4 (gefordert waren 65 ) — diese Bedingungen entsprechen denen mit den * t, ver⸗ einbarten — erzielt und sind alle Arbeiter wieder auf ihre alten Plätze eingestellt worden. Da nur noch 17 Böttcher in kleinen Werkstellen ausständig, doch auch hier die Verhandlungen soweit gediehen sind, daß eine he e n, stüändlich zu erwarten ist, so gilt der Ausstand, der nur noch des formellen Abschlusses bedarf, für beendet.
In den Fabriken der Metallindustrie in Frankfurt a. M. ist, wie die „Köln. Ztg.“ erfährt, 60 0 / der Arbelter ge⸗ kündigt und, wo eine Kündigungefrist besteht, durch Anschlag bekannt gemacht worden, daß am 2. Juni die Aussperrung erfolgt. — Eben⸗ dort beschloß eine gestern früh abgehaltene Versammlung der in den Baugeschäften tätigen Steinarbeiter, der Sandsteinmetzen, nach langer Verhandlung einstimmig, sofort in den Ausstand zu treten, da die gern nf die Forderung eines Mindestlohns ab⸗ gelehnt haben. . . .
In Düs . hatte, wie die „Köln. Ztg.“ mitteilt, der Arbestgeberverband im Baugewerbe den Zim merern einen neuen Tarif unterbreitet, nach welchem sofort ein Stundenlohn von 60 3 bei Jo stündiger Arbeitszeit und vom 1. April 1907 ab ein solcher von 35 3 bei 9 stündiger Arbeitszeit gejablt werden soll. Eine zahlreich besuchte Zimmererversammlung erklärte den Tarif für unannehmbar und verlangte bei 9 stündiger Arbeitszeit 66, 3 Stundenlohn und vom 1. Oktober d. J. ab einen solchen von 65 3. —
In Frankfurt a. O. ist, wie die „Frankfurter Oder⸗Zeitung meldet, ein vom Holjarbeiterverband eingeleitettr Ausstand be⸗ endet und für die Arbeitnehmer erfolglos verlaufen.
Aus Sankt Johann wird dem W. T. B.“ telegraphiert: In elner gestern abend abgebaltenen Versammlung von 1200 Bau⸗ Fandwerkern wurde beschlossen, heute früh den Unternehmern die Kündigung einzureichen, da der Aibeitgeberverband die geforderte Lohnerhöhung und die zehnstündige Arbeitszeit abgelehnt habe.
In Freiberg in Sachsen sind, wie. W. T. B.“ meldet, gestern morgen saͤmtliche Maler-, La cklerer und Anst reicher gehil fen wegen Lohnstreitigkeiten in den Ausstand getxgeten. Die Arbeitgeber haben beschloffen, sämtliche Gehilfen als entlassen anzusehen, wenn sie nach 3 Tagen nicht zur Arbeit zurückkehren.
Einem Telegramm des . W. T. B.“ aus Ham burg zufolge, be⸗ zeichnet der Arbeitgeberverband der Höoliindustrie Lie Meldung, daß am Sonnabend in 11 Betrieben 269 Tischler entlassen worden feien, weil die Holzarbeiter dem Beschlusse des Arbeitgeber⸗ verbandes auf Aufhebung der Sperren nicht nachkommen, als unzu⸗ treffend. fee Temes var ist, wie . W. T. B.“ berichtet, der Genergl⸗ hte beendet. Bie Ruhe wurde gestern nicht gestört. (Vgl.
r. 120 d. Bl.)
u den Äusstandsunruhen in Cagliari Ggl. Nr. 116 d. Sl) wird dem W. T. B. telegraphiert: Montag⸗ abend begannen in Gonnesa bei Iglesias etwa drei- hundert Ausständige einen Laden zu plündern, wurden aber durch Carabinieri daran verhindert. Als dann die Carabinieri die Menschenansammlung auseinandertrelben wollten, wurden sie mit Steinen beworfen, und es wurde auf sie geschossen. Die Carabinieri erwiderten das Feuer, wobei dreizehn Personen ver⸗ wundet wurden, von ihnen einer tötlich. In Nebida steckten Ar- bester das Zollhäuschen in Brand und griffen die Carabinieri an, die Le, ,, waren, zu schießen. Ein Arbeiter wurde getötet, einer verwundet.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.
Der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche ist dem Kalserlichen Gesundheltgamt gemeldet vom Schlachthofe zu Stutt⸗ gart am 22. Mai 1906.
China.
Der Kaserliche Konsul in Tschifu hat unterm 11. v. M. an= geordnet, daß die aus Hongkong kommenden, den Hafen von Tschifu an kaufenden deutschen Seeschiffe der gesundheits ⸗ polizeil ichen Kontrolle unterliegen?
New Orleant, 22. Mal. (W. T. B) Die Veiwaltung des Lepraheims des Staats Louisiang gibt bekannt, daß drei Lepra Franke vollkommen geheilt und entlassen worden seien.
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