1906 / 123 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 26 May 1906 18:00:01 GMT) scan diff

fürsten und Bundesregierungen, wie der Abgeordneten = zelnen Bundesstaaten in diesem Hause in sich. ö ich 36 3 dieses Zusammenwirken der Bundesregierungen, der Fürsten und der Abgeordneten heute notwendiger sst als jemals früher. Ich möchte dem Abg. von Qldenburg gegenüber mit aller Entschieden⸗ heit feststellen: wann, ob und wie wir unsere Verfassung in Süd⸗ deutschland ändern und verbessern, ist lediglich unferem eigenen Ermessen und Zusammenarbeiten überlassen. Wi haben von niemand darüber eine Lehre anzunehmen. Wenn ich den ganzen Gedankengan des Abg., von Aldenburg durchgehe, so * ich zum Schluß sagen, ö bin nicht Partikularist genug, um diesen Gedankengang bis in feine , n, n, ö ö . g. Herz fe oz.): Ich protestiere dagegen, daß de

Staatssekretär über das Breslauer Polizeimassaker, 0 . von Arbeiter⸗Menschenleben durch dle Polizeiorgane, nichts welter zu sagen wußte, als daß er weder verpflichtet, noch im stande sei, darauf etwas zu veranlassen. Wenn dies der Fall ist, fo hätte er den preußischen Minister des Innern veranlassen sollen, hier zu erscheinen und Rede and Antwort zu stehen. Wir haben es hier wieder einmal mit einer Mißachtung Preußens gegen den Reichstag zu tun. Es ist hier schon der Streik der Seeleute erwähnt worden. Die neue See⸗ magnnsordnung war dazu bestimmt, die Unzufriedenheit der Seeleute zu mildern. Vor Erlaß dieser neuen Seemanngordnung beklagten sich die Seeleute über die lange Arbeitszeit. Die neue Seemannzordnung hat darin Wandel geschaffen. Nun hat das Schiedsgericht in Hamburg entschieden, daß die Schicht, die der Arbeiter in seiner freien Zeit leistet, nicht bezahlt jn werden brauche. Diese Entscheidung widerspricht Treu und Glauben und dem gesunden Menschenverstand. Damit wäre die Be⸗ grenzung der Arbeitszeit durch die Seemannsordnung wieder auf— n. Auch sonst haben die Hamburger Reederberstände ver⸗ tanden, die Bestimmungen der Seemannsordnung aus einer Wohl tat zu einer weiteren Ausbeutung der Arbeiter zu machen. Es war den liberalen Reedern Hamburgs vorbehalten, die Arbeiter in einem Briefe aufzufordern, sich von ihrer Organisation erst loszumachen, bevor mit ihnen verhandelt werden könne. Eine solche Beschimpfung der Arbelterorganisation ist noch gar nicht vorgekommen. So stehen die Reeder zum Koalitionsrecht der Seemannschaftsarbeiter. Es zeigen sich jetzt die Folgen der Ablehnung der Anträge, den See⸗ leuten und Seemannschaftsoffizieren das Koalitionsrecht zu gewähren. Auf den weiteren Verlauf des Streiks will ich nicht weiter eingehen. e n,. . , , . , liegt, so nicht zum

en auf der Kraft der deutschen Seeleute. Diese zu erhalten, i die Pflicht der gesetzgebenden Faktoren. w

Ein Vertreter der Herzoglich braunschweigi⸗ schen Regierung: Der Abg. Blos hat der braunschweigischen Gewerbeinspektion Nachlässigkeit vorgeworfen. Wo eine gesetzwidrige Handlung der Fabrikanten vorgekommen ist, ist Bestrafung ein getreten. Es wird eine sehr strenge Kontrolle über die 2 industrie ausgeübt. Wie streng diese Kontrolle ist, beweist, daß die it . eine Erleichterung dieser Kontrollvorschriften von 1898

u at.

Abg. Erzberger (Zentr.): Der Abg. von Oldenburg wird sich nicht wundern, wenn nach einer solchen Rede, wie er sie ie 9 r. at die Sympathien Süddeutschlands gegen Preußen nicht zunebmen. Der Redner wendet sich dann gegen die Ausführungen des Abg. Sachse, herwahrt sich gegen den Vorwurf, die Unwahrheit gesagt zu haben. Er müsse es dem Urteil der weitesten Oeffentlichkeit überlassen, wenn ein Abgeordneter in so leichtfertiger Weise verdächtigt werde. Weiter beschwert sich der Redner darüber, daß bei Kapitalanlagen der Landes versicherungsanstalten die katholischen Krankenanstalten gegenüber den evangelischen benachteiligt würden. Diese Imparität müsse aufhören. Für die Seelsorge der katholischen Insassen der Heilstätten sei nicht genügend gesorgt. Er bitte um eine ausführliche Statistik hierüber im nächsten Jahre. Eine Bevorzugung einer Konfession vor der . , er , n,.

n der weiteren Debatte beteiligten sich noch die Abgg. Wallau (nl), Bernst ein (Soz ), der darauf hinweist, daß * Kugel, die er vorgezeigt habe, am Tatort vor dem betreffenden Hause gefunden worden 5 Günther (nl) und Rogalla von Bieberste in (d. kons.), Dr. Wolff a, Vgg.), der bedauert, daß der Abg. von Oldenburg das gedeihllche Zu⸗ sammenarbeiten von Nord- und Süddeutschland gestört habe, Hue (Soz.) und Giesberts (Zentr.).

Stellvertreter des Reichskanzlers, Staatssekretär des Staatsminister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehn ö n

Dem Herrn Abg. Erzberger kann ich erwidern, daß ich, soweit es mir möglich ist, diese Statistik über die konfessionellen Verhältnisse in die Berichte des Reichsversicherungsamts aufnehmen lassen werde. Ich bin ferner der Ansicht, daß in durchaus unparteiischer Weise in den sozialpolitischen Anstalten die Seelsorge ausgeübt werden soll und muß. Diese Anstalten sind aber Selbstverwaltungsorgane; ich kann indirekt Einfluß üben, aber keine Anordnung treffen. Ich werde ver⸗ suchen, wie weit ich diesem durchaus berechtigten religiösen Wunsche nachkommen kann.

Was ferner die Wetterbeobachtungsanstalt in Frankfurt a. M. betrifft, so ist dieses Projekt nicht zu realisieren. Die hessische Regierung wünscht aber jetzt eine derartige Anstalt in Gießen zu er= richten. Die Verhandlungen darüber sind noch nicht abgeschlossen.

Weiteren Bemerkungen des Abg. ö bemerkt der g g. Gerlach gegenüber

Stellvertreter des Reichskanzlers, Staatssekretã Staatsminister Dr. 66. of an ,,,

Meine Herren! Eine ganze kurze Bemerkung! Der Herr Abg. von Gerlach ist wieder auf das Buch über Rußland zu sprechen ge— kommen, obgleich ich, glaube ich, fiemlich klare Erklärungen zur Sache abgegeben habe. Wir haben in der Sache nichts zu verschweigen, denn das gute Recht steht unzweifelhaft auf unserer Seite. Ich er⸗ kläre deshalb hier: 1) daß eine derartige Drohung, wie sie der Herr Abg. von Gerlach behauptet hat, niemals gegen den Verleger aus⸗ gesprochen ist; 2) daß die Unterredung, von der ich vorhin sprach, am 1. September stattgefunden hat, an demselben Tage, an dem die Mit- teilungen des Beamtenvereins erschienen waren, und daß diese Unter⸗ redung lediglich den Inhalt hatte, den ich die Ehre hatte, dem Hause vorzutragen.

Abg. Speck (Zentr.) legt auch sel ĩ ü des i von 3. ar , , e rf rn , von Oldenburg an den Grundlagen des Reiches nicht gerüttelt wiffen

wolle, dann solle er zunächst einmal nicht in der bon Weise gegen die Rechte der süddeutschen Staaten . i

Damit schließt um 75. Uhr die Diskussion über die fort— dauernden Ausgaben im Reichsamt des Innern. Es folgen persönliche Bemerkungen der Abgg. Trimborn (Zentr.) Er zberger (Hentr) und Sachse (Soz) ;

Die Resolution Giesberts: „den . Reichskanzler zu ersuchen, 1) bei den verbündeten Regierungen den Erlaß wirk⸗ samer Verordnungen zur Sicherung der Bergarbeiter gegen Explosions⸗ und ug , im Wege der Verhandlungen anzuregen; 2) das Reichsversicherungsamt zu ,.

Erhebungen über die bestehenden Einrichtungen und Vorschriften zur Verhütung von Feuers⸗ und Explosionsgefahr im . . veranstalten und die Knappschaftsberufsgenossenschaft zur uf f möglichst wirksamer entsprechender Bestimmungen in allverhuͤtungsvorschriften anzuhalten“, wird angenommen,

die Un

Zweite Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußis

Berlin, Sonnabend, den 26. Mai

nachdem die Resolution Albrecht, den glei treffend, abgele ö ist. h nn, ,, Bei den allgemeinen Fonds bei diesem Ressort bringt der

Abg. Dahlem (Zentr.) das Verbot, das Niederwalddenkmal zu photographieren, zur erstaatssekretär Wermuth: Vom urheberrechtlichen Stand⸗ otographieren des Denkmals immer gestattet ge⸗ en könnten höchstens daraus entstehen, daß das Betreten des Grund und ere, g, . Forstfiskus gehört, zu iese wierigkelten sind aber j 4 und dem Photographieren steht ,. fi Wege. .

ei den Ausgaben für das Reichsgesundheits⸗ amt weist der nn .

Abg. Bartlin

Abg. Stauffer getan

Es folgt der Kommissionsberi geordnetenhause unter Abänderung der enommenen Gesetz ent wür er Mitglieder des Hau Aenderungen der Landtagswahlbezirke und orte, b. betreffend Abänderung der das Verfahren bei den Wahlen zu geordneten (Wahlrechts reform). Die Kommission beantragt Annahme der Ge in der von dem Hause der Abgeordneten beschloss Dr. Freiherr Lucius von Ballhausen: ch den Hauptwert der Wahlrechtsvorlagen darin, daß die Staatsre damit dokumentiert, daß sie nicht gewillt ist, eine Reform a ßischen Wahlrechts im Sinne des Reichstagswahlg dem System wird als . . Di Meh esen hat. ie große it, mi Abgeordnetenhaus die Vorlage ö 63 2 ausschlaggebend sein. Wir stehen einer Agitation ge Wahlrecht

t über die . egiernngs vorlagen? e, a. betreffend legen n es der Abgeordnete

chen Staatsanzeiger. 19906.

M 123.

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

orschriften

punkt aus ist das m Haufe der z

wesen; Schwierig Grundsätzen verfahre und keine Fühlung mit den Organen der

Selbstverwaltung habe, sorgt werden müͤsse, Herr von Zedlitz wird jetzt allerdings sagen, daß diese Frage nicht in diesem Gesctz geregelt werden könne. : nicht? Wenn unser Antrag noch Bedenken hat, sind wir zu Ab⸗ Mit der Zukunftsmusik, daß später in dieser önne, können wir uns nicht vertrösten lassen, i olce gesetzliche Beslimmung treffen. der Beratung des früheren Schulgesetzes haben die nationalliberalen Herren Hobrecht, Weber, Enneccerus ausdrücklich anerkannt, daß die Schule nur in der innigen Verbindung mit der Gemeinde sich ent⸗ ; Auch der frühere Kultusminister Bosse bat sich für die Dezentralisation der Schulverwaltung ausgesprochen. der Gemeinden in der Schulverwaltung werden heute nicht mehr so beachtet wie früher; man bemüht sich, alles von einer Zentralstelle aus zu regeln; die Grenze zwischen Aufsicht und Verwaltung ist ver⸗ wischt. Wenn das so weiter geht (Gesetze allein können die Schule nicht zum Blühen bringen), so wird der freiwillige Geist nicht mehr so wie bisher für die Schule wirken können, weil er sich nicht frei a Wir wollen daher die Rechte der Gemeinde schützen im Interesse der Volksschulbildung und zum Segen des Vaterlandes.

Minister der geistlichen, angelegenheiten Dr. Studt:

Meine Herren! Es würde meiner Ansicht nach keinen Zweck haben, wenn ich mich vor diesem hohen Hause gegenüber den Aus⸗ führungen des Herrn Abg. Cassel auf eine lange Auseinandersetzung darüber einlassen wollte, in wie weit die gegenwärtige Vorlage in dem jetzt zur Beratung stehenden Abschnitt von der böswilligen Absicht ausgegangen ist, unter allen Umständen die Selbstverwaltungsrechte der Gemeinden sowie der Schulgemeinden zu beschränken. aus dem Grunde erachte ich das für zwecklos, weil inzwischen ja die Königliche Staatsregierung sich mit den nicht unerheblichen Abände⸗ rungen, welche die Kommission vorgenommen hat, einverstanden noch darauf daß auch die Vorlage der Königlichen Staatsregierung eine ganz er hebliche Erweiterung der Selbstbefugnisse der Gemeinden insoweit be⸗ deutet, als nicht weniger als 500 Stadtgemeinden jetzt in den Besitz von Schuldeputationen kommen sollen, die sie bisher nicht gehabt

als Organe der

Schulaufsichtsbehörde Schul kommissionen ) ö schüen eingesetzt

Schuldeputation für eine oder mehrere Volks : Sie bestehen aus dem Bürgermeister oder einem tzendem, dem Ortsschulinspektor, tor oder Lehrer (Lehrerin) der aus den Einwohnern des tion zu wählenden Mit⸗ Diese letzteren Mitglieder können nach Analogie des Die Aufhebung einer Schuldeputation eblichen Gründen mit Genehmigung der

daß daher für eine Rechtskontrolle

diesem Zwecke verboten ist.

enen *

Bassm Professor Dr. Losning: Ein Piogramm darzulegen, wäre jetzt Platz. Ich kann nicht das bestehende Wahlsystem als sehen, auf dem die Monarchie beruht.

die Generaldebatte. In der Spezialdebatte werden die Gesetzentwürfe ohne

weitere Bemerkungen angen o Die verfassungsmäßige attzufinden.

Magistratsmitgliede als Vorsi dem Ortspfarrer, einem Rek betreffenden Schule und mehreren Schulbezirks von der Schuldeputa n je nach der Konfession. der Geistliche geschlossen werden. f nur aus erh Schulaufsichtsbehörde erfolgen. Schmedding (Zentr.) und Genossen bean⸗ des von der Kom⸗ lage gestrichenen Satzes: ssionen ist da zu treffen, wo

hier nicht der den Felsen an

Damit schließt

änderungen bereit. Hinsicht etwas geschehen k

eine in zweiter Lesung seitens des wir müssen schnell eine s

ußerung über das Ergebnis der Wein kontrolle im Rheingau, speziell in Rüdesheim , n. als un⸗ begründet und beleidigend zurück. Bedauerlich sei, daß der Abg. Stauffer die Aeußerung nicht selbst zurückgenommen habe, die er nur auf falsche Zeitungsnachrichten hin getan habe.

Abg. Mal kewitz (dkons): Der Abg. Stauffer hat heute das Wort in dieser Sache nehmen wollen, ist aber durch die lange Dauer der ö 8 Uhr) daran verhindert worden; ; falls gegen Stauffer habe ich richtig daß sein gegen den Stettiner Weinhandel imzweiter Lesung erhobener cht zutrifft, wie sich der Abg. Stauffer inzwischen selbst

esetzes ain en n und nur e.

Schlußabstimmung hat

st dieser Punkt der Tagesordnung erledigt.

Es folgt die einmalige Schlußberatung der Rechnung über die Verwendung des auf Grund des Gesetzes vom wecke der Errichtung von ervefonds der Rentenbanken gewä für die Zeit vom Inkrafttreten des Gesetzes ber 1905, die durch Kenntnisnahme für er—

sollte auch fürn n J enüber, J . nötigenfalls en und das Reichswahlrecht an feine Stelle zu setze erfuche nicht einzugehen, der staatserhaltenden Konzession,

A Tagen st wickeln könne.

Die Abgg. tragen zu 5 2 die Wieder mission aus der Regierungsvor

„Die Einrichtung von Schulkommt bisher konfessionelle Schulsozietäten bestehen, wenn diese es vor ihrer Auflöfung durch dieses Gesetz bei der Schulaufsichtsbehörde

A beantragen die Abgg. Cassel (fr. Volksp.)

roemel (fr. Vgg.) die folgende Fass „Im übrigen wird für die Angelegenheiten und die örtliche S Stadtschuldeputation gebildet, wel beiten Organ des Geme Anordnungen Folge zu leisten h nisse der staatlichen Schu deputation seitens der Schule Zu 8 28 beantragen diesel unter Nr. 3 das Wort Männern!

Sitzung (es ist ge

reisen muͤssen. er hat ab⸗

ist Pflicht des Staatz in ö dem Reichsta währung ohne Aequivalent gegeben s liegt aber doppelte Veranlassung für uns vor, halten, das sich als konservatives seit einem Me bewährt hat, indem es stets ein Abgeordnetenhaus . ,, . ger it hat. Allen ne Reform im Sinne des Reichstagswahlrechts zur Folge i muß man entschieden , n n , e,, Seiten angestrebte Ausdehnung der Reichskompetenz, die geht, das Reichswahlrecht allen Einzelstaaten für ibre Wir haben es mit der Sozialdemokrati Reform, sondern als einer Umsturzpartel zu tun, friedigt man durch K Ansprüche.

1. Juli 1890 zum einführung

ütern aus dem wischenkred his Ende Dezem ledigt erklärt wird.

Darauf folgen Petitionen. Eine Petition der Koogscemeindevertretung zu

um Verbesserung der m ⸗Kanal

Vorwurf ni ben 26. g. Krösell (wirtsch. Vgg.): Was die Rüdesheim = gelegenheit betrifft, so beruht die, Sache auf . Hie en , Stauffer hat von Büdesheimer“, nicht von, Rüdesheimer“ gesprochen, bei der Korrektur des amtlichen Stenogramms aber den Schreib— i k 3 9 g. Dr. Müller ˖ Sagan lfreif. Vp): W i selbst herausreden kann, überläßt man ien in mn g machen das dann, so gut es eben geht. Rüdesheim gemeint hat, ergibt sich einfach aus seiner Bezugnahme auf den Rheingau; im Rheingau kenne ich kein Büdes heim. Es ist doch if rr rf rt . re, e. n r zu revozieren; man fertig e lle. a . nen ganzen Bezick vor dem Inlande und (bg. Da vid (Soz): Die Verbefferung Rüdesheim in Büdes—⸗ heim ist offenbar erst nachträglich dem Abg. e e f, . weg eingefallen. Die Gemeinde Büdesheim hat aufs schärfste dagegen Stauffer , , 5 . auf Büdes⸗ ie Sa ja i e, ,. fe,, 2 3 8 dort von . . ngt worden, daß er i i = k ier im Reichstag diesen leichtfertigen Vor Abg. Krösell: Sofort nachdem Stauffer hier gesprochen, ng uns von diesem unglückseligen Irrtum te ch kann nicht annehmen, daß dag nur ein Vorwand war. Büdesheim liegt in der unmittelbaren Nähe von Bingen, also auch im Rheingau oder am Rhein (Widerspruch). . oder in der Nähe des Rheins. Ich habe persönlich gegen den Rheingau— wein nicht das mindeste einzuwenden, ich will nur aus Freundespflicht den Abg. Stauffer gegen ungerechte Beschuldigungen verteidigen. Dr. Wal lau (nl): Wenn Stauffer Büdes beim gemeint a ,. 2 gerade . J zurückzuweisen. Büdes⸗ nz hervorrage ö ügli j kene e, ; gender Weinort, wo der vorzügliche Scharlach er zu den einmaligen Ausgaben des Etats des Reichs⸗ amts des Innern gestellte, oben mi . Sagan wird zurückgezogen und nach die Sitzung abgebrochen.

D

ift höchst beden das Wahlrecht ir. nschenalter durchan zusammenbrachte, zn Bestrebungen, welt

entfalten kann.

beantragen.

Unterrichts und Medizinal⸗

Brunsbüttelhafen Fähranlagen ; in Brunsbüttelkoog und Entschädigung für liche kommunale Aufwendungen wird debattelos der Re⸗ chtigung überwiesen. . Perition des Deutschen Vereins enthaltsamer Ei E Marburg um Gewährung einer jährlichen Beihilfe den Verein zur Entfaltung einer um und um Maßnahmen zur Unterstützung Likobolenthaltsfamkeit beim ungen beantragt die Pe

erwaltung der äußeren und inneren chulaussicht der Volksschule eine e in bezug auf diese Angelegen⸗ devorst andes ist und seinen at, soweit es sich nicht um Befug— der Schul⸗

Dazu kommt ; arauf hi

, e nicht ald einer und eine solche b, Konzession stelgen

Freunden, und die außerordent

Daß der Abg. Stauffer zuschreiben.

von 10 000 4 fassenden wirtsamen der auf zeitweise oder völlige Eisenbahnpersonal titionskommission mit Rück. ch auf den Älkoholgenuß zurückzuführenden Eisen— ährung für Abstinenten betrifft, im übrigen aber durch Ueber—

laufsicht handelt, laufsichtsbebörde übertragen sind.“ ben Abgeordneten, zu ersetzen durch Personen“; tsrabbiners auch einen landeren Rabbiner mit Ein ischen Gemeindevorstandes zuzulassen; in der chulinspektoren jederzeit zu hören sind, bestimmen, daß nicht nur dern auch die Fachmänner (unter Nr. 3) von der Stadtverordnetenversammlung zu wählen sind; das Er⸗ fordernis der Bestätigung der Mitglieder zu streichen; die Zulassung des Ausschlusses von Mitgliedern zu streichen. 8 28a beantragen ferner dieselben Abgeordneten, timmung einzuschalten: lüsse der Schuldeputation und der Stadtgemeinde, eben überschreiten oder die Gesetze verletzen, chuldeputation oder der Bürgermeister Anweisung der Schulaufsichts behörde beanstandende Verfügung steht der Schul⸗ versammlung die

onzessionen nie. Die Sozialdemokratie direkte Wahl 5 t 1, fie n. ekte Wahlre erlangt, anderseits schon jetzt die Hera

Wahlmüũndigkeit und das Wahlrecht für n 6 fel ser Partel gegenüber nicht mit Konzessionen vorzugeh schüssige Bahn muß schleunigst verlassen werden. Ich stimme gern si Vorlage, aber nur, weil sie eine Festi bisherigen Zustandes ist; daher empfe

Oberbürgermeister Fuß- Kiel: Auch ich werde der Vorlage j J den vom Vorredner ause Gründen, der ihr zustimmte wegen deffen, was fie nich er i . 3 n. . Ministers im A in der er das Gesetz als ein Rotgesetz bezeichnete und in ihm wegs eine abschließende Reform des preußischen Air nhl . Ich persönlich werde nicht für das Reichswahlrecht zu haben sein ungen zu geben, unterlaffen wir, weil weniger das Herrenhaus alt bgeordnetenhaus die Initiative ergreifen muß, und weil wir bei de genwärtigen Zusammensetzung des Hauses keinen Erfolg erwarten können. ͤmmerhin werden erhebliche Mißstände beseitigt werden, und deshalb bitte ich, dieser Vorlage Ihre Zustimmung

Freiherr von Landsberg Steinfur barer Genugtuung gegen die Staatsre * . , f

nfolge der veränderten Verhältnisse an dem Bestehenden hera gestellt haben. Es ist in der Vorlage alles geschehen, . 1 ist, mehr zu tun, wäre nicht von Vorteil, sondern von Nachteil.

Freiherr von Du rant de Sensgas dankt der Regierung fi die beobachtete Beschränkung und bittet fie, auch fernerhin gegenüber weitergehenden, unberechtigten m fest zu bleiben. . eints Erachtens hat He eius den Nagel auf den Kopf getroffen. Das ö 2 das aus einem Wahlrecht hervorgeht, welches nicht a findet, hat fich doch sehr viele Verdienste um das Vaterland erworben, wie es die innere Reorganisation Preußens beweist, durch die dit innere Verwaltung gesundete und das Finanzwesen sich besserte. Das schwierigen Zeiten stets um dat Institution wenn auch Einzelheit andert er,, .

en geändert werden müsse Oe ehe , che .

geheime im

erichteten Bestreb cht auf die vielfach hnunfälle, soweit sie die Prämiengew durch Uebergang zur Tagesordnung, weisung zur Erwägung zu erled Regierungsver

statt des Or verständnis des jüd Bestimmung, daß die Kreiss das Wort „jederzein die Stadtverordneten, son

en, diese ab⸗

protestiert,

beim hat herü d. Stabilisierung dj

Annahme da zu streichen; zu

erschleudern wollen.

treter weist darauf hin, daß auch erllzrt hat. Im Übrigen

der neue Eisenbahnminister die Enthaltsamkeitsbestrebung unter den bhaft zu fördern gewillt sei. Während des Dienstes des Alkohols verboten; um diesen ECingriff in die ugleichen, fei für alkoholfreie Getränke, billiges Rachtquartiere gesorgt. Diese Maßnahmen hres zurückzuführen, sie aähriger Erwägungen.

d die Petition entsprechend dem

Eisenbahnern le sei der Genuß isönliche Freiheit ausz ittagessen und gute tien aber nicht auf die Unfälle des vorigen Ja seien vielmehr das Relultat langj Ohne weitere Debatte wir Antrage der Kommission erledigt Eine Petition des Allgeme. verbandes zur Bekämpfung

inandergesetzit⸗ t enthält. 4

hat er in der bgeordnetenhaufe

raktions unterrichtet. nn. folgende Bes

die Befugnisse ders hat der Vorsitzende der S entstehendenfalls auf Gegen die deputation beziehungsweise der Stadtverordneten Klage beim Bezirksausschusse zu. Abg. Schm edding Gentr.) führt trages aus, daß seine Vorschläge sich schlägen der Regierung deckten, sie ents vieler Städte; man müsse dem Umfstande bisherigen Schulsoꝛietäten

hätten und ein lebhaftes J ft verwandt werde. bie Konfesfionalität der Schule, und sein Antrag

Nun hat sich der Abg. Cassel als klassische Zeugen für die Richtigkeit seiner Klagen auch auf Mitglieder dieses hohen Hauses von der Rechten berufen. Die Klagen, die vorgebracht worden sind bei der ersten Beratung der Vorlage wie in den Kommissionsverhand⸗ lungen, bewegen sich in allgemeinen Andeutungen, und ich kann nicht leugnen, daß sie in gewissem Sinne richtig waren. Dies habe ich auch in der Kommission anerkannt, weil das ganze System der Schulunter— haltung den Gemeinden eine Last auferlegt, die unter Umständen drückend wirkt, und weil die inneren Angelegenheiten der Schul ver⸗ waltung notwendig von einer Zentralstelle aus einheitlich verwaltet werden müssen, sodaß den Gemeinden auf dem Gebiet der inneren Schulverwaltung nicht viel zu tun übrig bleibt. Was deleglert werden kann, ist im Laufe der Zeit im weitesten Maße auf die Gemeinden übertragen worden; ich brauche nur auf die Ministerial- erlasse von 1889 und 1894 zu verweisen. Versicherung abgeben, daß die von dem Herrn Abgeordneten verbin zitierte allgemeine Verfügung meines Amtsvorgängers von 1837, worin empfohlen wird, den Gemeinden weiten Spielraum in der Mitwirkung an den inneren Verhältnissen der Schulverwaltung zu lassen, auch diesseits in vollem Maße nicht nur geteilt, sondern auch in vollem Umfange ausgeführt wird. Abg. Cassel und allen denjenigen Herren von der linken Seite dieses hohen Hauses, die seit einer Reihe von Jahren den Vorwurf wieder⸗ holen, daß seitens der Unterrichts verwaltung in einer ungerechtfertigten, die Gemeinden kränkenden und ihre Rechte beeinträchtigenden Art diese Verwaltung geführt werde, daß diese Vorwürfe ausreichend be⸗ Der Herr Abg. Cassel hat heute noch eine Ein⸗ erkennt das

inen deutschen Zentral⸗ des Alkoholismus zu um Einstellung von Mitteln in den Etat zur tützung des Verbandes wird der Re ebenso nach dem Referat des M tionen um Aufbesserung des Gehalts für die ekloren und Lehrer der Vororte Brombergs und um Regelung

des höheren Mädchenschulwes meister Körte- Königsberg die letztere besonders empfohlen hat. lich wird eine isen bahn Barmen nach dem Re dorf der Regierung zur Erwägung überwiesen.

Damit ist die Tagesordnung erschöpft.

Nächste Sitzung Sonnabend 1 Uhr. Einkommen⸗ und Ergänzungssteuergesetznovelle und Petitionen.)

Schluß nach 6 Uhr.

gierung als

bin erfüllt von dan Derrn' D errn T.

sie nicht ein voll ängel beseitigt, die

zur Begründung seines An⸗ mit den ursprünglichen Vor⸗ prächen auch den Wünschen Rechnung tragen, daß die oft große Vermögensobjekte wal nteresse daran hätten, zu wissen, wie ihr Der Grundsa

Material überwiesen,

gierung. d ilLebrandt Peti

eilte Antrag Müller⸗ andern nur die ledigung dieses Etats

Schluß 8i Uhr. Nächste Sitzung Sonnabend 11 U (Beratung des Antrages auf . des Reichstags *. Handelsvertrag mit Schweden; 16e ttzung der dritten Lesung des Etats.) , 1 mit, daß, . , g. amtlich ekannt gem ist, von morgen ab seine Anordn über die Führung der Präsenzliste in Kraft treten. 6

ens, nachdem Oberbürger Petition der Regierung noch

Petition der Stadt Witten um den Bau o m mern B ö ferat des Oberbürgermeisters Marx⸗Dissel⸗

Vermögen in Zukun liegenden Gesetzes sei liege in der Tendenz dieses Grundsatzes.

Casfel gr. Volkẽp.): Der Mini daß in weiten Kreisen der O daß durch dieses ngen beeinträchtigt daß es nicht die Absicht der Staats— einzugreifen.

zum 13. November Witten B

nzungsetats; Dernburgz;

ister hat seine Verwunderung effentlichkeit Ver⸗ Gesetz die Rechte

eordnetenhaut itigen Beifall darüber ausgesprochen, stimmung herrschen soll darübe der kommunalen Selbstverwa hat versichert, ei, in die Rechte der Selbstverwaltung : ür loyal, aber ich wei gegen die Vorschläge über die d über die Befugnisse der hoben hat. Es handelt sich keines sondern es si

Im übrigen kann ich die

verwaltung s Ich halte ja diese Erklärung durchaus f bin, daß aus allen Parteien gerade Zufammensetzung der Schulverwalt Staatsregierung sich Widerspruch erhober ; bloße Agitation von unserer Seite, edenken, aus denen heraus dieser allgemeine Die Regierung hat in der Kommission dniffe erklären wollen. Nan muß § 27 gegenüber der Regierungs⸗ Die Regierungsvorlage ein Organ der staatlichen Die Kommission lich der Schulaufsicht erwaltungsangelegen⸗ emeindeverwaltung anzusehen set. ührung der Schuldeputalionen war d as zu bedeuten und

Abgeordnetenhaus hat sich in

wollen wit

Preußischer Landtag.

Herrenhaus. 15. Sitzung vom 25. Mai 19606, Nachmittags 2 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

äsident Fürst zu Inn⸗ und Knyphausen widmet n ung der Sitzung dem verstorbenen Minister der öffentlichen Arbeiten von Budde, der dem Herrenhause stets größtes Entgegenkommen gezeigt und einer der p hervorragendsten und besten Staatsdiener gewe warm empfundenen Nachruf. Das Andenken des Ministers owie des verstorhenen Mitglieds des Herrenhause chafters a. D. und Kammerherrn Pri her , . ae , . 6 . usgeschieden ist das Mitglied Oberbürgermeister

in Halle a. S. infolge U bern nl in den a a . Neuberufen sind die Kammerherren von Borcke und Bot⸗ schafter a. D. Graf von k

; errenhauses von Breitenbau

den ursprünglichen Familiennamen von Breitenbuch 6

en Hoheit dem ie Geburtstags⸗

ö 1 wit ets als ein konservatives und kestes Bollwerk gegen die Umsturzpartei gezeigt und bewährt. Die. Sozialdemokratie macht nicht nur das „KRlassen⸗ parlament. verächtlich, sie verlangt das allgemeine Wahlrecht nicht nur für Männer, sondern auch für Weiber unter Altersgren

Haus der Abgeordneten. Ich bestreite dem

72. Sitzung vom 25. Mai 1906, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Ueber den Beginn der Sitzung Nummer d. Bl. berichtet worden.

Das Haus setzt betreffend die lichen Volksschulen, bei bis 40) fort, angelegenhei

Parlament hat wegs um eine

gerechtfertigte sackliche Bed Widerspruch entstanden ist. alles durch Mißverstän

erabsetzung der erkennen, daß die Kommission den

e. Dazu kommt aber, daß diese Maßnahmen keine;weht ondern nur ein Mittel zu weiterem Das gleiche Verlangen würde nach diesem ersten Institutionen von tausendjähriger Tradition, auf denen die ruhmreiche preußische Geschichte sich ede, d,, . tern und im 1 t ürzen. Gegen einen solchen Ansturm wir aber das preußische Parlament, sein König und 6 Volk feststehen. r ein festes Bollwerk Preußens und der europäischen Kultur. Auf die Fassade darf man allein nicht sehen, daß der ganze Bau ein behaglicher und zweck—

ist in der gestrigen

orgehen sein sollen.

nach Erö chritt auf alle

die Schulteputation ausschließlich als Schulaufsichts behörde bestimmt, daß diese Schuldeputation zw ein Organ der Staatsbehörden se heiten aber als ein Organ der G Der Grundgedanke bei Einf daß die Gemeinden zu sagen haben. deputation in Berlin ausdrücklich gesagt worden, der Aufsicht des M

entschieden,

die zweite Beratung des Gesetz⸗ Unterhaltung der öffent⸗ dem fünften Abschnitt (38 27 der die Verwaltung der Volksschul⸗ ten und die Lehreranstellung betrifft. 29 enthalten Bestimmungen über die Schul⸗ in Stadtgemeinden. s 27 steht den Gemeindeorganen die Feststellung lligung der Mittel und die ver⸗ Im übrigen wird für die Stadtschuldeputation gebildet. Die leich gemäß dem Schulaufsichtsgesetz Organ der Schulaufsichtsbehörde ß deren Anordnungen (die Regierungsvorlage ungen) Folge leisten. Im übrigen ist sie Organ stands und insoweil verpflichtet, seinen An⸗ ordnungen Folge zu leisten. (Der letzte Satz ist Zusatz der

ht die Schuldeputation aus: 1) einem bis liedern des Gemeindevorstands, 2) der 1 Stadtverordneten, 3) mindestens der und Schulwesens kundigen Männern, Rektor oder Lehrer, 5) dem dienst⸗ arrer oder mit Einverständnis zwischen der hörde und der Kirchenbehörde einem anderen dem Ortsrabbiner, wenn in der Stadt mindestens Schulkinder sind.

der Regierungsvorlg ft der Kreiss

gründet sind. schränkung gemacht; Staatsregierung als berechtigt an, Unterrichts verwaltung befugt, Maßnahmen zu treffen, welche diese Interessen schützen. Ihre Befugnis und Verantwortlichkeit gründet sich, wie in derschie denen Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts ausgeführt ist, darauf, daß ein Schulzwang besteht und die Schule eine Veranstaltung des Staats ist. Die Schulverwaltung muß dafür bürgen, daß die Ziele in bezug auf die Erziehung der Jugend zur Bildung, zur Sittlichleit und Religiosität unter allen Umständen gesichert werden. Und dann frage ich den Herrn Abgeordneten, ob nicht für die Unterrichts⸗ verwaltung namentlich in dem Berliner Schulkonfliktsfalle, wie er immer bejeichnet wird, die volle Veranlassung vorlag, die Interessen der Schulverwaltung im staatlichen Interesse wahrzunehmen.

Der Herr Abgeordnete hat ferner behauptet, die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, insbesondere in Band 36, unterstütze seine Auffassung binsichtlich der Rechte der Stadtgemeinden und Schul⸗ deputationen in bezug auf die innere Verwaltung der Schulangelegen⸗ heiten. Diese Ausführungen gehen zu weit und sind auf das ein⸗ gehendste in der Kommission widerlegt, die sich in ihrer Mehrheit auf den Standpunkt gestellt hat, die Ausführungen des Herrn Abg. Cassel und seiner politischen Freunde in dieser Hinsicht nicht als zutreffend Wiederholt habe ich dem Herrn Abgeordneten nahe einer Weise weis ju führen vermöge, es sei in der Zentralinstam einmal eine Beeinträchtigung der Selbstverwaltung durch allgemeine Maß⸗ nahmen oder in einzelnen Fällen erfolgt, er die Güte haben möge, Der Herr Abgeordnete hat vor einiger Zeit eine derartige Zumutung abgelehnt und sich vorbehalten, auch solche Fälle hier zur Sprache zu bringen, die durch den Minister noch nicht endgültig in letzter Instanz entschieden worden sind. Herren, ich erachte es nicht für richtig, in solchen Fällen eine große Augzeinandersetzung hier in diesem Hause eintreten zu lassen. Meistens liegt der Fall entweder tatsächlich oder rechtlich noch nicht klar.

Eingreifen

ichttreuesten, der Unterrichtsverwaltung

n sei, einen entwurfs,

Schritt die Monarchie st in soll, in

Das jetzige Wahlspstem ist a im Schulbetrlebe selbst etw

829 ift bei der Einführung der städtischen Schul⸗ daß dieselbe unter Als die Schuldeputation direkt

en Heinri itzen geehrt. es kommt darauf an ent n r . 8. .

rofessor Dr Loen ing: Es fällt mir schwer, in diesem Augenblick eine gegenteilige Ansicht zum Ausdruck zu bringen. na eren keit 2 sozlaldemokratische Gefahr als eine besonders schwerwiegende,

h um diese bekämpfen; wenn es sich aber um die Reform des preußischen Land= tagswahlr echts handelt, so stehe ich nicht so sehr . * für die Frage nur unter dem aldemokratie sie befürworte

verwaltung

agistrats steht. rovinzialschulkollegium Deputation durch den Magistrat zu berichten habe. der Ministerien Rechte der städtischen Selbstverwaltung gese des Oberverwaltungsgericht fsichtsgesetz von 187 das volle Recht der Selbstverwalt ich ausgeführt habe, ist in vers anerkannt worden, z. B. der Schuldeput antragen wir . Mitglieder der Schuldeputation und die rechis der Schulaufsichtsbehörde. dieser ein solches Recht zustebt. das Bestätigungsrecht Mitglied der Schuldeputation kann tation von r sen Richtungen in voller Friedfertigkeit zu kt wird. Die Sozialdemokraten müssen, Stadtverordnetenversammlung sind, bei der Besetzung tation mit gleichem Maße gemessen werden. Sozialdemokraten in der Verwaltung nach Ordnung, anflatt daß sie ihre Grundsätze nach außen daß die Fachmänner in der Schul · tenversammlung gewählt werden.

das Wort Männern · zu ersetzen durch Personen“, abgesehen von

des Schulhaushalts, die Bewi mögensrechtliche Vertr Schulverwaltung eine Schuldeputation üb die Schulaufsi aus und mu sagte: Anweis des Gemeindevor

etung zu.

Das Mitglied des Gefahr, M bureaukratische in Anlehnung an 2 nur bestätiat, daß den Städten ung für ihre Schulen zustehe. chiedenen Landesteilen ausdrücklich Verordnung für die Errichtung ation in der Stadt Frankfurt a. M. Zu 8 28 be⸗ die Beseitigung der Disziplinarmaßregeln gegen die Beseitigung des Bestätigungè⸗ ist durchaus streitig, ob Jedenfalls wollen wir jetzt nicht

ich behaupten, mn. der verschiedensten politischen m Besten der wenn sie über⸗

Sozialdemokratie. Es ist unrichtig, da

Gesichte punkte behandelt wird, ob hie 2 oder nicht. Von den Verdiensten des Abgeordnetenhauses bin ich aber nicht von der Güte seines Wahlsystems. Wir sollten eform dieses Wahlrechts jetzt herangehen, wo wir ruhige Zeiten haben. In Zelten der Revolutien müssen wir mit gam anderen Ergebnissen rechnen. ungerecht und unwahr.

Von Seiner Kaiserlichen und Königli Kronprinzen ist ein Dankschreiben fur wünsche des Herrenhauses eingetroffen. Dasselbe wird verlesen. rst zu Inn⸗ und Knyphausen gibt dar— : n. Danach muß das Herrenhaus zur ver— ungsmäßigen Wiederholung der Abstimmung über die Wahlrechts vorlagen am 16. Juni wieder zusammentreten. morgigen Sonnabend wird die Einkommen- und Ergänzungs⸗ steuergesetzn ovelle beraten werden, am Montag die Eisenbahnvor⸗ lage, darauf die Hercynia⸗Vorlage und das Knappschaftsgesetz. Dieses Pensum werde bis zum 29. oder 30. Mai beendet werden noch die Generalbesprechung des BVoltsschulunter⸗ Nach Pfingsten würden die

Präsident

auf einen Arbeitsplan. sKommission)

Nach 28 beste höchstens drei Mitg leichen Zah ahl von des Erziehungs⸗ darunter mindestens einem ältesten Ortspf

Frleufsth

Das gegenwartige System halte ich für gemeine Wahlrecht zu th n mn ann,, .

. aber n⸗ , durch die Art der Klasse restlichen 15 pCt. der ersten und zweiten Klasse zusammen 3 die 3. Klasse, so ist die Stimmabgabe der n, . hin Das gleiche Resultat würde natürlich eintreten, dritte Klasse sich gegen die erste verbünden würde. Wahlrecht, weil die Klasseneinteilung nur nach den direkten Abgaben berechnet wird, die indirekten Steuern und die Steuer, die dem Vaterlande durch den Militär. und Kriegsdienst erwiesen wird, bleiben unberücksichtigt. Es wäre keine Schwächung der Macht und Stärke Preußeng, wenn Wahrheit und Gerechtigkeit in dieser Beziehung ge— wenn 10 oder 12 sozialdemokratische Abgeordnete Benutzen wir die ruhige Zeit ju ] orm nicht, so dürfte es später leicht zu spaͤt sein. Der Soʒ aldemokratie sollen keine Konzessionen gemacht werden, wenn aber ein großer . . J. Re * verlangt, um zu seinem o müssen wir dem zustimmen. sichtigen, kleinlichen Politik ist zu w ĩ ile

hr, ; st zu warnen, sie führt nicht zum He

Dr. Graf Jork von Wartenburg: Die soeben gebörten Ausführungen hörten sich wohl sehr gut an, gear fiel Wert hätten. sie aber nur, wenn auch die Mittel und Wege angegeben wären, au denen man zu einem derartigen System gelangen kann, das allen An · forderungen genügt.

(Schluß in der Zweiten Beilage.)

Schuldepu und religiö Schule gewir haupt in der der Schuldepu gut, wenn die und Gesetz mitwirken, propagieren. Wir verlangen ferner, deputation von d Mit dem Antrage, wollen wir die

den Lehrerinnen, Aufgabe fällt wesentlich der Mutter Segen davon, Schuldeputation mitsprechen können. anrbeitsunterrichts ist haben wir beantragt, damit dur Bureaukratie gegenüber festg ist. Der Abg. von 3 selbst gesagt, daß die S

wenn die zweite un

haltungsgesetzes stattfinden könne. Ungerecht ist dat

Arbeiten frühestens am 24. Juni beendet sein können. rzog zu Trachenberg bittet, um den orbesprechung zu lassen, die Generalde fingsten stattfinden zu lassen.

. , B , tritt dies amens seiner Kollegen bei: ie Vertreter der ä haben den dagen Wunsch, den G a . prüfen, anderseils werden wir bestrebt

gehe und 3 . n n ,

eiherr von Manteuffel bittet den Präsid ich an das Abgeordnetenhaus mit dem . das Herrenhaus eine schnelle Erledigung der Vorlage nur dann zusichern könne, wenn das Gesetz bis zum 29. d. M. im anderen Hause fertiggestellt werde. Darauf tritt das

V jüũdische

sehene Mitgliedscha die Kommission ge Die Kreisschulinspektore deputationen als Kommi sind auf Verlangen jederzeit zu . 8 28 trifft ferner Erhöhung der Mitgliederzahl weise Wahl der Mitglieder. bedürfen der Bestätigüng du Mitglieder unter 2, 3, 5 un oder Unwürdigkeit von der M wogegen Klage beim Bezirksausschuß zu ch S V können durch Gemeindebeschlu gung der Schulaufsichtsbehörde oder auf

e unter 4 vo ulinspektoren strichen und statt deren bestimmt: en der Schul⸗

Es ist gerade anzuerkennen.

atte erst nach den Nach⸗

em Wunsche n nehmen an den Sitzun

ssare der Schulaufsichts behörde teil und er Stadtverordne

schaffen würde, au in den Landta

geschickt würden. einer solchen

Löglichkeit schaffen, daß auch Frauen, fn elfi a . e e fen gewählt werden. mir Cinielfälle anzuführen

und wir versprechen

In Angelegenheiten des Hand⸗ Den § 28a

stimmungen über eine zulässige und die Ernennung beziehungs⸗ Die Mitglieder unter 2, 3 und 6 rch die Schulaufsichts behörde. Die d 6 können wegen Pflichtverletzung itgliedschaft ausgeschlossen werden,

esetzentwurf gründlich zu

ein, das Gesetz auch in

Rechte zu kommen, uns großen

as geradezu eine Notwendigkeit. ch das Verwaltungöstreitverfahren der estellt werden kann, t bei der diesjährigen Etatsberatung chulberwaltung nach alten bureaukratischen

inweise zu wenden, daß

mit Genehmi⸗ nordnung der

Haus in die Tagesordnung ein. Zunächst werden zwei Petitionen, den 6 3. Eisen⸗

bahnen betreffend, als zur Beratung im Plenum nicht geeignet