1906 / 124 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 28 May 1906 18:00:01 GMT) scan diff

als Gast. Seine ganze Art gemahnt an die Bötels, der früher an J waren auch sie anfänglich nur als Dörfer, zuweilen als mehrere dieser Stätte mit seinem hohen O Sensation zu erregen pflegte. uf benachbarte gef 9 zu einem Gemeinwesen zusammtnwuchsen, 0

Herr Alberti vermag mühelos * Tonhöhe zu erklimmen, und olung der berübmten . Stretta“ die er in der Urtonart sang, verlangt. Fräulein Grining (Leonore

wurde auch von ihm die Wieder

handeln, auf. . zu ängstlich an den Takisteck des Dirigenten.

besitzt. Aber im Altfach. ist fie entschieden im falschen Fahrwasser das Organ ist dafür viel zu hell und beweglich und dürfte eher na hunderts zu

zu ? Der junge Sänger verfügt über einen schönen Bariton; es sehlt ihm aber die für den Luna erforderliche Höhe, weshalb er seine berühmte Arie transponiert singen mußte. In jeder Hiasicht erfreulich war die Ajiucena des Fraäͤuleins Gaehde, die eine weiche, jugendliche Stimme ihr eigen nennt, mustkalisch korrekt phrastert und auch darstellerische Gewandtheit . nahlreichen märkischen Städte sich still und auf seiten ihrer Bürger recht g tt entwickelten und im Laufe des 14. Jahr—⸗

ohlstand und Ansehen gelangten, sich jum Trutz

umgaben und eine nach der storbene Prin; Leopold von Sch warzbur

gestern ihrer zur Bew

lelloßg leit

der Höhe, als nach der Tiefe hin entwicklungsfähig sein. Angenehm und 5 mit Mauern

fiel auch der Ferrando des Herrn Rehkopf auf, der schon im ver⸗ andern ; e geben ließen, das ihnen die Die Aufführung von Suppsés Operette Boceaeeio am Gerichtsbarkeit verbürgte Es konnte bei der nicht sehr woblwollenden Gestnnung der meisten Landesfürsten gegen die Stärte nicht fehlen,

gangenen Jahre an gleicher Stelle wirkte.

Sonnabend stand nicht unter einem gleich glücklichen Stern. Ein zu langsames, mattes Tempo beeinträchtigte einigermaßen die Wirkungen ö. wo ein Schloß des letzteren im Ort bestand, sich bald ein ge—⸗ des reijvollen Werkeg. Die Vertreterin der Titelrolle, Fräulein wisser Gegensatz zwischen Fürst und Stadt entwickelte, der aber sehr ,, Heinze verfügt n über die Verve und die stimmliche anders geartet war wie der vom Adel geleistete Widerstand, der Ü für diese Figur des geistvollen Uebermuts h an einzelne Personen heftete, während in der viellöpfigen Bürger⸗

t, der mehr zurücktrat, Aber die Fürsten hatten, das

Gefähl für den lebenden latenten Gegensatz innerhalb der städtischen Bre st, 26. Mai. Arbeits börse wurden zahlreiche anarchistische Schriften be

Ghristianig, 26. Mal. der Leiche Henrik Ibseng ist au Der König Haakon wird an der Trauerfei

astizität, die nun einma

, n,. Recht unterhaltend war dagegen das Trio der Herren Schütz und Strickrodt. Besonders gestaltete der letztgenannte den Gewürzkraͤmer Lambertuceld humor. und augdruckgvoll. Sehr an Beyölkerungen, den eine andere als ihre den Städten nicht wohl⸗ nehmbar war ferner Frau Innfelder Keßler als Isabella, während die 2. in Fräulein Talma nicht die geeignete Vertreterin gefunden

Alsdorf,

atte. Der Kapellmeister Großkopf hätte durch temperamentvollere

itung dem Ganzen sehr dienen können.

Für die am Donnerstag auf Allerhöchsten

findende Aufführung des ‚Waffenschmieds“ sind folgende Bestim⸗

größten Teil der Billette ist Allerhöchst verfügt.

den J. Rang, das Parkett und die ,, des II. Ranges Befucher im Gefellschafts (8 . 96 . esucher im Gesellschaftsanzug (Damen in ausgeschnittenen Kleidern, Entwickl verhindert hat, wicht bl ö : Herien im Parade, resp. Galaanzug mlt dunklen Beinkleldern bezw. i n m. 6 en e r ele enn ,, 56 und weißer Binde) erscheinen. Das Foyer ist für das

werden nur unter der ausdrücklichen

ublikum geschlossen.

Im Königlichen Schau spielhause wird morgen, Dienstag, w S di i 8 = Othello! mit den Herren Matlowsly, Pohl, Staegemann und den , *. kaß Ie elch ie Stent fe f. . ,

Mannigfaltiges.

Berlin, den 23. Mai 1906.

schaft für eimatskunde, legte der Professor

zwei in sauberem Kupferstich ausgeführte Pläne aus dem 18. Jahrhundert vor. Der ältere von beiden stammt aus dem Jahte 1745 von dem geschickten Kupferstecher Schloy, bei dem Lessing während seines dritten Aufenthalt? in wohnte, der zwelte läßt kein Datum erkennen, ist aber ersichtlich

jünger, weil an Rande sich u. a. auch das Bild der erst 1751 er bauten Hedwigskirche vorfindet. Ez ist von hohem hei das mittag um 1 Uhr 5 Minuten Seine Kaiserliche und Königliche Hoheit

der Kronprinz mit Gefolge hier ein und wurde auf dem Bahn hofe. von den Spitzen der Behörden empfangen. Der Landrat Rothe hielt eine Begrüßungsansprache. Dann fuhr Seine Kalser⸗ . ift und Königlich Hoheit unter Glockengeläute durch die reich. Sewastopol, 28. Mai. Berliner noch geschmückten Straßen der Stadt nach dem Kreishause, wo eine haben. offizielle Feier stattfand. Um 16 Uhr begab sich Höchsiderselbe n . 3 9 . 36 ö. Huldigung 39 dem urfürsten Hang von Küstrin erfolgt ist. er Bürgermeister Bert⸗ ! vorgelegt und daran Mitteilungen über die Baugeschichte des Kanals hold ö eine Ansprache und bot dem hohen Gasse einen Ehren⸗ e c , m elch en,, geknüpft. Wie im Anschluß an Dr. Solgers Bericht der Vorfitzende trunk, dar. Hierauf wurde ein Festgottesdienst in der Kirche

fridericianische Berlin nach diesen Plänen im einzelnen zu studieren; der ältere Plan zeigt noch ganz unverändert die vom Großen Kur fürsten angelegte Befestigung, die Friedrich der Große später be— seitigte, dafür aber aus steuerfiskalischen Gründen die Mauer

rund um die Stadt anlegte, die ältere

im Zuge der Königgrätzerstraße c. gekannt Ven Dr, Solger wurden hierauf im Hinblick auf bie nahe bevor⸗ stehende Eröffnung des Teltowkanals die Pläne dieses Unternehmens

chaft der ein elne

Berger in der Landesherrn . em Boden zu schalten erlaubte also dem nlage und Erweiterung der Staht feindlich war, ein

Krasa in den Typus der Stadtanlage herauz, der in bestimmten Zügen, der Anlage

des Marktes mit den schmalgiebligen, tiefen Häusern j B, die märkischen

, daran, ihren Kastellen eine Nachbarschaft nützlicher Dienst⸗ ist ebenfalls eine alte Bekannte vom Nationaltheater her. Die leute und Handwerker zu geben. Das zeigen deutlich . allem die , des Winterengagements waren ung der 8 8 Stimme leider anzumerken, die zuweilen von u n r Scharfe Wittenberge 1 erst im 14. Jahrhundert Staptrechte ver war. Wohltuend fiel dagegen ihre mustkalische Sich wurden. Es mag h beit und die r eh. Art, Kopfstimme und Koloratur zu be 1 und den bis 1405 wechselnden, anderen Fam err Rudolph (Lung) klammerte sich mit den Blicken y Markgrafen sich für die Städte interessietten; die se sich eine etwa kauen diöpfige Men ge, die ö f daß Zufall und Willtär bei e, n,. die Verstãrkung requiriert aschen und anderen Gegenständen beworfen; z Die 6 ersonen zum Zwecke de Personen wurden in Haft .

renze angelegten

atte zur Folge, daß der Anlage der märkischen Städte, nicht ein wohlüberlegter Gründungs. mit F plan entscheidend waren. Aber was auf der einen Seite ein Nach⸗ teil war, darf andererseits als ein Grund dasür angesprochen werden, n daß die im 13. und 14. Jahrhundert ausschließlich von Deutschen ge⸗ feststellung. Zwei 10 Uhr zerstreute sich die Menge.

Sondershausen, 27. Mat. (W. T. B.

wollende Polttit wahrscheinlich in Vertrauen an Stelle des bestehenden Argwohns verwandelt haben würde, doch taien sie eher alles andere, als Schritte, um das Vertrauen der Stärte zu gewinnen. Bis zum Beginn , über die Märker blieb diefe Gegensäßlichkeit ohne Folgen nach der einen oder der anderen , n, dae , n,, 8 8 . 6 cn. r ett n h. 7 uz ch n nha r Don Juan“, trotz ihrer Selbstberrlichkeit, die jeder einelnen ohne Einspruch des

Oper in 2 Akten von W. . Mozart mit Herrn : . d Titelrolle aufgeführt. Die Damen Herzog, Rothauser, Dietrich Schema in der sind mit den Herren Nebe, Philipp, Grlsweld, übrigen Hauptrollen beschäftigt. Dirigent ist Herr Dr. Besl. Befehl statt⸗ Städten einander sehr aͤhnlich macht. Es ist keine gwess klar erwiesen, da . die Politik des jwelten Hohenzollern gegen die Städte im Recht war mungen getroffen worden: Das Abonnement, die Dienst⸗ und Frei! und die Städte, Berlin votan, sich ins Unrecht gesetzt hatten. Aber plätze sowie die ständigen Reservate sind aufgehohen. Ueber den Kurfürst Eifenzahn war von seinem Fürstenrecht durchdrungen und Die Billetie für mächtiger als sein Vorgänger. Städten eine Unterdrückung bis dahin geübter Gerechtsame und Selbstbestimmung, die sie zum Schaden des Landes ö. an der boren am 11. 5. 18 Nr. 49 (Kopf⸗ und

u, das einen vielversprechenden Anlauf zum Anschluß an f die Hansa genommen hatte, dem aber erst 1487 sich mit einem Maucrring ju umgürten gestattet wurde,. Der Vortragende früher im Kürassierregiment

vom Landesfürsten mit deutschem Recht be⸗ vermgchte, 3 Marktgerechtigkeit und eigene Elisabeth⸗Stiftung“, die tün Leopold -Stiftung“ tragen wi lionen Mark, deren Zinsen dazu dienen sollen, hilfebedürstigen Jungfrauen und jährliches Einkommen und blinden, tauben oder Bebrechen behafteten Kindern AUnterstützung zu gewähren.

(W. T. B.) Bei einer abermali vorgenommenen

volliog, richtete der Gründer der Kolonie, Pastor von B d j fer, ͤ f ; schwingh, eine berg liche Ansprache an die Versammlun denn an dem Entstehen von Städten hatten die wendischen Dynasten, allen Förderern der Kolonie Dank sagte. ; wenig Intecesse, es lag ihnen Ibre Majestät die Kaiserin und Seine Kön Gitel Friedrich die Anstalt in Augenschein.

, . 26. Mal. (G. X. l de verlieben Verhaftung eines Arbeiter, die heute g bedauerlich seln, Haß dle . den he im vorgenommen wurde, entstand ein Tumult.

a e gofef ehe

zum Deutschen Reichsanzeiger n 124.

B.). Aus abend auf . . . Ihn hl n Berlin, johlte und p ; wurden bo mehrere Sh

amillen ange Versuch gemacht, den Verhafteten zu befreien.

folgen, daß sie das im Abs Bestimmung gilt für pol ijeibehörde ausgeste Beschaffenheit einer Gattung.

c. Politeiliche Kennzeichnung.

leute erlitten leichte Verletzungen. blank und verhafteten etwa 14

Grundzüge, betreffend den Verkehr mit Kraftfahrzeugen. Der Bundesrat hat beschlossen, die verbündeten] Re⸗ ebieten den Verkehr mit

ahr zeugen nach Maßgabe der nachstehend abgedruckten Grundzüge zu regeln.

Der kürzlich ha. en zu ersuchen, in ihren

ftig den Namen Elis

ro, die Sum me von Grundzůge 1

betreffend den Verkehr mit Kraftfahrzeugen.“) werden für den nicht an Bahngleise ge⸗ bundenen Verkehr der durch elementare Triebkraft bewegten Fabrzeuge ftwagen und Kraftraͤder auf öffentlichen Wegen und Plätzen folgende Vorschriften erlassen:

A. Allgemeine Vorschriften.

bel ehen,

onst mit kor ung und Au

Winwen aus d Auf Grund der... zur Heilung, Erzte

er 2. Die Bescheinigung chrift bei der Benutzung des itzen mitzuführen und den

aussuch ch lagn hn

Die Beerdi Juni verschoben ua n er teilnehmen.

nngemäß die den

entlichen Wegen entümers in elnen Bezirk,

uchstaben oder römischen I) gekennzelchnet werden, ist das Fahrzeug mit nem Kennzeichen dez neuen Hehirkg ju versehen und alf Grund der vorgelegten Bescheinigung eine neue auszustellen.

§ 1. ür den Verkehr mit Kraftfahrzeugen gelten Verkehr von Fuhrwerken oder von Fabrrädern auf nden polizeilichen Vorschriften, sofern nicht nach⸗ estimmungen getroffen werd Kraftfahrzeuge, welche für den öff

Bei Verleg in dem die Kra iffern (57 Abs.

und Plätzen re folgend .

Fuhrbetrieb ver⸗

.

So brachte das Jahr 1448 den Alfred Rom berg,

Beeskow Storkow zum

mitteilte, werden die prähistorische Fauna und Flora des Teltow. abgehalten.

kanals Gegenstand elner bevorstebenden Veröffentlichung sein. Der Vortrag des Abends hielt Herr Robert Mjelke über die Bernau, 27. Mai. (W. T. märkische Stadt. Er führte aus, daß in der Entwicklungt⸗ geschichte der Mark die Bedeutung der Städte etwas zurücktrete gegen die Rolle, die der Adel spielte, daß stie für die Kulturentwicklung aber viel geleistet hätten, und der Typus eines Bürgermeisters Bern⸗

hard Ryke von Berlin unter die besten Männer rechne. Es sind nur Kaiser gestifteten Betsaales in der bei Rüdnitz gelegenen wenige märkische Städte, die, wie Lenzen, Havelberg und Brandenburg, Arbeiterkolonie „Hoffnungsta!“ statt. Rid, i 9 969 (Gr ebm des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten,

ihren Ursptung auf slavische Gründungen zurückführen; angelegt

Theater. Königliche Schauspiele. Dienstag: Opern.

baus. 137. Abonnementsvorstellung. Don Juan. Oper in 2 Akten von Wolfgang Amadeus Mozart. Text von Lorenzo da Ponte. Nach dem Original der ersten Aufführung in Prag, übersetzt von Ver⸗ mann Levi. Mustkallsche Leitung: Herr Dr. Besl. Regie: Herr Regisseur Braunschweig. Anfang 73 Uhr.

Ga n ie 144. Abonnementsvorstellung.

Othello, der J. von Venedig. Trauerspiel; illlam Shakespegre. Uebersetzt

ö on Wo taf Bau el⸗Tiec). Regie: Herr Direktor Barnay. Anfang 5 e ;

Mittwoch: Opernhaus. 138. Abonnementsvorstellung. Samson und Dalila. Oper in 3 Akten un 4 Bildern von Camille Saint⸗Sasnts. Text von Ferdinand Lemalre. Deutsch von Richard Pobl. Anfang 716 Uhr.

Schauspiel h us. 145. Abonnements vorstellung Gold- sische. Lustspiel in 4 Aufzügen von Franz von Schönthan und Gustab Kadelburg. Anfang 76 Uhr.

Nenn she⸗ Theater. Dlenstag: Der Kauf- mann von Venedig. Anfang 71 Uhr. Mittwoch: Der Graf von ehr geg. Donnergtag und folgende Tage: Der CKausmann von Venedig. 145 *

Cessingtheater. Gusemblegastsplel. Dient; .

6 * e 2. Donnerstag, Abends 8 Uhr: Da 1

ö j enter. O. (Wallnertheater) ngtag, Abends 8 Uhr: Die Macht d ernigs. Schauspiel in 5 Akten w. 5 olstoz. ebersetzt von Raphael Löwenfeld.

aun h. ends 8 Uhr: Ueber unsere Graft.

deren len.

lichen Feier, bei d

Donnerßtag, Abends 8 Uhr: Jugendliebe i , Die Dienstboten. ; 9

X. (Friedrich Wilhelm stãdtisches Theater.) Dienstag, Abends 8 Uhr: Jugendliebe. Lustspiel

von Adolph Wilbrandt. Hierauf: Die Dienstboten.

Lustspiel bon Roderich Benedix. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Bas Lumpwengesindel. Donnerstag, Abends 8 Uhr: Das Glück im Winkel. Im Garten täglich: Großes Militärkonzert.

Thenter des Westens. (Station Zoologischer Garten. Kantstraße 12.) Dienstag (28. Vorstellung im Dienstags abonnement): Bei volkstümlichen Preisen: Die Zauberflöte. Anfang 8 Uhr.

Mittwoch (30. Vorstellung als Freitagsabonne-⸗ ment): Bel volkstümlichen Preisen: Der Zigeuner⸗ baron. Anfang 8 Uhr.

Donnerstag (30. Vorftellung als Diengtagsabonne- meni): Bei vollen Preisen: Die vier Grobtane. n ng 3 Uhr.

reitag und Sonnabend: Geschlossen.

Sonntag (1. Pfingstfeiertag), Nachmittags 3 Uhr: Bei halben Preisen: Der Waffenschmied. Abends 8 Uhr: Bei volkstümlichen Preisen: Der i , ,

ontag (2. Pfingstfeiertag. Nachmittags 3 Uhr: Bei halben Preisen. Der Troubadour. Abends 8 n Bel volkstümlichen Preisen: Die Fleder⸗ maus.

Komische Oper. Dienstag: Der Corregibor. Mittwoch: Figaros Hochzeit. ; e , * Don .

reitag: mann ungen. . ; ben n lien zen.

AMNenes Theater. Diengtag: Orpheus in der Unterwelt. Anfang 71 Uhr. . Mittwoch und folgende Tage: Orpheus in der

Unter melt.

T. B.) Zur Teilnahme an der

Berlin Beetkow, 26. Mai. (W. Jubelfeier der 350jährigen Zugehörigkeit des Kreises

Gegenwart Ihrer Majestät der Kaiserin und Seiner König— lichen Hoheit des Prinzen Eitel Friedrich, der Spitzen der staatlichen, städtischen und kirchlichen Behörden sowie zahlreicher Gäste ö die feierliche Einweihung des von Seiner Majestät dem getötet wurde.

er der Oberkonsistorialrat Köhler die Weihe . / / / —— Mittwoch und Donnerstag (Schluß der Saisom):

I Wiedereröff nung: 1. August.

B.) Heute vormittag fand in

ührer dieser Fahrzeuge finden neben ngen über

e und sonstigen dem öffen

wendet werden, sowte auf die den nachstehenden Vorschriften dle allgemeinen Bestimmu den Betrieb der Droschken, Qmnibuss Trangportgewerbe dienenden Fuhrwerke Anwendung. IJ

Fahrzeuge, die aus einem Kraftrad und einem damit fest oder mittels Kupplung verbundenen besonderen Sitze guf eigenem Rade ädern seitlich neben dem Kraftrade bestehen, gelten als

were Vorspannmaschinen finden nwendung.

Nach Schluß der Reraktion eingegangene Dep schen.

(W. T. B.) Ein Telegramm au

§5 6.

Vorbehaltlich der Vorschrift im 5 29 muß jedes auf offentlichen Berlin, 28. Mai. Wegen und Plätzen verkehrende Kraftfahrzeug das poltzeiliche Kenn 5 W nn n, e 6 1, J Am 21. Mai sind zwischen Kubub und Amkois gefallen: . er Poltijeibehörde offizier Stanislauß We l(l ter, geboren am mien argen 3 e , . früher im Landwehrbejirk Muühlhausen (Brust. und Beinschuß); Re

m be eboren am 22. 11.1 der Fußartillerieschießschule (Herzschuß); Reiter Al

zeichen tragen.

(. Dag von d einem (oder me

zuzuteilende Kennzeichen besteht gus loder römischen Ifffern) zur Be⸗ zeichnung des Bundesstaats (oder engeren Verwaltungsbezirks) und aus der Erkennunggsnummer, unter welcher das Fahrzeug in die polijeiliche en ist. Das Kennzeichen ist an der Vorderseite nach außen hin an leicht sicht⸗

Polizeibehörd

n- kann die

oder eigenen Kraftwagen im Sinne dieser Vorschri

Auf Straßenlokomotiben und die nachstehenden Vorschriften keine

B. Das Kraftfahrzeug. a. Beschaffen heit und Au srüstung.

agen, früher he n n ert Lösche, ge— früher im Infanterieregsment

Am 21. Mai ist zwischen Kalkfontein und Kubrb gefallen:

geboren am 27. 11. 1878 zu Brodf

r. 5 i , . zidlich

) . die märkischen Städte sich so vermißt: Un bone pas

Damen Willig und Butze in den Hauptrollen aufgeführt äußerst verschleden entwickelt haben, daß Städte wie gn del . . . ö. . 6. und a rg enn anf 6 ö ,,, a Ernst Lanßsch, geboren am 19. 11. 1852 za 8 eite

atien, es Berlin gleich zu tun, mittlere Probinztalstädte geblieben König! ü zi

. ö . ö . 6 König h säͤchstichen Schütem eciment. Nr. J9s.

Börfer itz om un ow sich aber zu Städten entwickelten. Gibt ; ini äsi i

In der letzten Sitzung der ‚Brandenburgia‘, Gesell, eh ein Gesez, da Verderben und Rufschtuuag ber Städte beherrscht meldet: Der Ministerpräsideni Prinz zu

Dr. Puls wer oder sind eg nur Zufälligkeiten, die sich zu großen Wirkangen nach von Berlin der einen oder anderen Seite auswuchsen?

Liste (3 5) eln und an der 6 bparer Stelle anz aus besonderen,

87 zu Glindenberg, Armschuß).

e des Fahrzeugs 6

aus der Bauart des Fahrzeugs sich ergebenden Gründen von der Anbringung des jweiten Kennzeichens absehen und lassen, daß nur ö. Kennzeichen an der Vorderselte oder

d. ist in schwarzer Balkenschrift auf weißem, auf die Wandung des Fahrzeugs oder auf alen, die mit dem Schrauben, Nieten oder Nägel fest zu verbinden ist. Die Buchstaben (oder die römischen Ziffern) un gestellt und n

isthöhe ]

Gefreiter August Groenin § 2.

ftfahrjeuge müssen betriebasicher und insbesondere so ge—⸗ htet und ausgerüstet sein, daß Feuerg⸗ und Explosions⸗ fahr sowie eine Belästigung von Personen und Gefährdung von

uhrwerken durch Geraus

eite angebracht

Das vordere n schwarjgerande 8 eine rechteckige

baut, eingeris

durch Entwicklung von eruch möglichst ausgeschlossen ist. Die zum Auspuffen des Dampfes oder der Gase muß an st wenig sichtbaren Stelle angebracht sein. Die Radkränze dürfen nicht mit Unebenheiten verse geeignet sind, die Fahrbahn zu beschädigen.

Lasel auff Fahrjeuge durch

Protschwitz, früher im reie Presse /

; ; ohenlo

hat heute dem Kaiser seine Demission überreicht, J die Entscheidung in der Zolltariffrage zu Gunsten des un— garischen Ministerpräsidenten Wekerle und gegen feinen Stand—⸗

ai. (W. T. B) Wie den Blättern aus

Tanger gemeldet wird, kam es zwischen den Angera— Hohenzollkernhause traf tuts Leuten ünd den am Strande befindlichen Posten regulärer Truppen zu einem Scharmützel. Ein Unteroffizier wurde durch einen Gewehrschuß tödlich verwundet. ließen einen Schwervermundeten zurück.

die Nummer müssen in eine Einen wagerechten Strich voneinander getrennt beiragen: Randbreite mindestens 19 mm, er Strichstärke von 12 m ande 20 mm, rennungestrichs 236 mm, Höhe 5 mm (Muster 3).

mittels Schrauben, sind die Buchstaben e Nummer auf einer viereckigen weißen afel in schwarzer Balkenschrift auszuführen.

u e

Wien, 28. Mai. (W. T. B.) Die „Neue n.

hen sein, pelche 2

, en den einzelnen

richs 12 mm,

der Tafel ausschlleßlich des Randes 11

Bei dem an der

Nieten oder Nägel fest anzubringenden Kennzei

l 5 3 . muß hersehen fein: w ichtung, welche gestattet, sicher und en und in einem möglichst kleinen Bogen Brem einrichtungen, von die eine unmittelbar auf die Triebräder 9der auf Bestandteile, die mit den Rädern fest verbunden wirken, und von denen jede für sich geeignet sein muß, den Lauf des Fahrzeugg sofort ju hemmen und es auf die kürzeste tehen zu hringen; ng, die beim die unbeabsichtigte Rückwärtsbewegung ver mit einer eintonigen Huppe zum

ich

nach eingetretener Dunkelheit und bei starkem Nebel mit mindestens jwei, an den Seiten in gleicher Höhe angebrachten, bellbrennenden Laternen mit farblosem Glase, welche den Lichtschein derart auf die Fahrbahn werfen, d mindestengz 20 m vor dem Fahrijeuge von dem Uebermäßig stark wirkende

punkt ausgefallen ist.

Paris, 28. Mai. rasch auszuwei

zu wenden; mit zwei vonei

nander unabhůngigen denen min

oͤmischen Ziffern warigerandeten el kann Bestandteil einer Laterne sei en (römischen Ziffern bmessungen betragen:

Die Buch⸗ mer stehen. m, Schrifthöhe en den ein öhe der Tafel ausschließlich raftzweirädern ist auf der Muster 5) zulässig. Im Falle intere Kennzeichen auch auf die

müssen über andbreite mindestens 10 m ei einer Strichstärke von 15 mm, Ab ande 20 mm,

Die Angreifer

(Meldung der „St. Petert⸗ burger Telegraphenagentur“) Bei einer Truppenschau, die des Jahrestages der Krönung des Kaisers und der Kaiserin abgehalten wurde, wurden

rößerer Steigungen jelnen Zeichen und vom

des Randes 260 mm (Muster 4). Bei Rückseite auch eine sechsecklge Tafel bs. 1 Satz 2 kann das Wandung des Fahrzeugs aufgemalt werden.

gestern aus Anla ges bgeben von, Warnungs⸗

Drei Personen wurden des F 10 Al

getötet und sehr viele verwundet. Zwei von den Bomben— werfern wurden verhaftet,

Tiflis, 28. Mai. (Meldung der „St. Petersburger Tele— graphenagentur“) Gegen den hiesi mit dem Polizeimeiser in einem ein Bombenanschlag vexübt. Der Generalgouverneur und der Polizeimeisler blieben jedoch unverletzt, während ein Kosak

38. Die Kennzeichen müssen mit dem Dienststempel der Polizeibehörde versehen sein.

8 9.

Die Kennzeichen dürfen nicht zum Umklappen eingerichtet sein; sie dürfen niemals verdeckt sein und müssen stets in lesbarem Zustand Der untere Rand des vorderen Kennzeichens darf 20 em, der des hinteren nicht weniger als 45 em

n , ,, der 9 . agen fuhr, wurde heute ehen werden kann. in f h dürfen nicht verwendet werden.

Für Krafträder gelten Ziffer 2 und 5 mit der Einschraͤnkung, daß eine wirksame Bremsvorrichkung und eine Laterne der bezeichneten Art rieuge kelne Anwendung. icht 350 kg übersteigt, muß so ichtet sein, daß er mittels des Motors vom Führersitz aus in gebracht werden kann. des Motors und der in Abs. 1 bis 3

o angebracht sein, daß der

erhalten werden. nicht weniger alt

Ilffer findet auf solche F vom Erdboden en

raftwagen, dessen Eigengew

starkem Nebel ist das hintere

5 Während der Dunkelheit und en, daß es deutlich erkennbar

weiten, Dritten und Vierten Beilage.) ĩ Kennzeichen durchscheinend

zur Bedienun o ju beleu

Lustspielhaus. (Friedrichstraße 234) Diens⸗ tag, Abends 8 Uhr: Die von Hochsattel. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Die von Hochsattel. Donnerstag, Abends 8 Uhr: Die von Hochfattel. Freitag, Abends 8 Uhr: Zum ersten Male: Das Fest der Handwerker. Vorher: Die Verlobung bei der Laterne. Sonnabend, Abends 8 Uhr: Das Fest der , , n. Vorher: Tie Verlobung bei der erne.

Residenztheater. ( Direktion: Richard Alexander.

Dienstag, Abends 8 Uhr: Liebeskunst. Komödie in 3 Akten von Leon Tanrof und Michel Carré. Mittwoch: Liebesknnst.

Thaliatheater. (Dresdener Straße 72s75)

Direktion: Kren und Schönfeld. Dienstag, Abends

Ss Uhr: Hochparterre links. Schwank mit Gesang in 3 Atten von J. Kren und Arthur Lipyschitz, , von Alfred Schönfeld. Mustk von Paul Lincke. Mittwoch und folgende Tage: Hochparterre links. Am 1. und 2. Pfingstfeiertag, Nachmittags 3 Uhr: Bis früh um Fünse! , allen Pfingstfeertagen Abends: Hochparterre

r,, ,. Diengtag, Abends 8 uuf e nen Preelsen: Giroflé⸗Giroflä. eres , ür f hen Keel a , z. Mittwoch: Bei halben isen: Boccaccio. (Mit Mia Werber und Otti 1 * ? .

Donnerstag: Die Geisha. (Mit Mia Werber

und Karl Schulz.)

Trianonthenter. (Georgenstraße, naht Bahnho

e n, , n, , 1. 2 en von Maurie

de Gorffe. Deutsch von Venn Dae hn orm

angeführten Einrichtungen müssen sie, ohne sein Augenmerk von der auch im Dunkeln ohne Verwechslungsgefahr handhaben kann.

Jedes Kraftfahrzeug muß mit einem Schilde versehen sein, welches ahrjeug hergestellt hat, die Anzahl der Pferde⸗ kräfte des Motors und das Eigengewicht des Fahrzeugs angibt.

b. In betr iebn ahme.

eleuchtung kann die Poltjei⸗ en zulassen, sofern der Leuchtkörper und die Erkennbarkeit des Kenn- wird. Die Beleuchtungshorrich ste weder vom Sltze des Führers ellt werden kann. Bel Krafträdern kann die Portzeibehbrde auf Antrag von elner Beleuchtung des Kennzeichens absehen.

sst. An Stelle der durch behörde eine Beleuchtung von a oberhalb der Tafel angebracht zeichens dadur

ahrtrichtung abjulenken, leicht und

die Firma, die das ngerichtet sein,

Wagens aus abg

Bellealliancetheater. des Ernau · Ewald Metropolw Ensembles Abends nach Neune!

Mittwoch und folgende Tage: Abends nach a ᷣᷣů o ,/ —:¶

FJamiliennachrichten.

J. Erna Schön mit Hrn. Leutnant Rudolph Boldt (Brestan bei Linderode Sagan) Frl. Ruth von Paczeneky und Tenczn m Herrmann Spruner von Mett

§ 1.

Der Verlust oder das Unbrauchbarwerden eines Kennzeichens muß ort angezeigt werden.

oder dag Unbrauchbarwerden an einem Orte eitverlust nicht erreicht chste für die Zuteilung en Fällen das er⸗ el zu versehen und, daß dies ch zu machen hat.

der Zuteilungsstelle sof Tritt der Verlust ein, von dem aus die Zuteilungsstelle ohne werden kann, so genügt die Anzeige an die n von Kennzeichen zuständi neuerte Kennzeichen mit geschehen, in der Bescheinigung (6 5 Abf. Y) ersichtl

Verlobt: die in derarti

Hrn. Leutnant (Charlottenburg Metz) Verehelicht:

ö ten S §12. . sannten Sach, Die Anbringung mehrerer verschledener Kennzeichen ist unzulässig.

sistorlalrat rl. Martha Kresler (Berlin). ler mit Frl. Editha von Flotow (Doberan

en: Ein Sohn: Hrn. Rittmeister Karl von Krosigk (Langfubr). H Frhrn. von Zedlitz und Leive ( Yrn. Landrichter Dr. Rudol Generalma

en können von der zuständigen en Vorschriften der der Veranstaltung eines besonderen Kenn nheit im Einzelfalle von sich um Kraftfahrzeuge ollieiliche Liste eingetragen und mit einem ennzeichen auch während der

13. Bel Ausstellungen von Kraftfahrze Landeßgpollzelbehörde Ausnahmen von mit der Maßgabe zu teilnehmenden Kraf zeichens vorgeschrieben wir dieser Behörde ndelt, die berei

elassen werden, daß für die an

ige die Führung ü e T n . flug Breblau) ist. Soweit es Hermann von

berstleutnant

festzusetzen Aenderungen ö ö g . versehen sind? i Ausftellung weltergeführt werden.

CG. Der Führer des Kraftfahrzeugs. a. Eigenschaf ten des Führers.

. hee, ennigsen ots dam) . . , , e, n, . der (Liegnitz). rofessor Ma ng Wolfgang Berlin). 1

Verantwortlicher Redakteur: harlottenburg.

Verla der Erpedltion (d V. Heldt ich in Berli.

Drug der Norddeutschen B , 3 . ö

darüber zu ertel KLraftfahrzeuga den, na Anforderungen genügt. das einer derart zuge Abnehmer eine mit

Bescheinigung, ,,, Angaben bestätigen muß, mit der

§14. Das Führen von Kraftfahrzeugen ist nur solchen Personen ge—⸗ in. solchen Personen überlassen werden, die mit den ahrzeugs völlig vertraut sind Behörde oder nis ausweisen ohnorts des

Dr. Tyrol in stattet und darf nur so Ginrichtungen und der Bedienung det und sich hierüber dur einer behördlich anerkannten Stelle ausgestelltes nis ist der Polizeibehörde des

Nummer versehene Ausfertigun

die Richtigkeit der im Abs. 1 unter 4 e , , mn, Wirkung verab⸗

ein von einer sachverständ

, , geen ider , mn, .

id Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

Montag, den 28. Mai

eforderte Gutachten ersetzt. Diese Zentral oder Landes ˖ gungen über die vorschriftsmäßige

1006.

nicht bestehen, mit einem hierauf bezüglichen Vermerke zu versehen. Der Führer hat das Zeugnis bei sich zu führen und auf Verlangen den juständigen Beamten vorzuzeigen.

. unter 18 Jahren f das Führen von n , insbesondere auch von Krafträdern, nicht gestattet. Ausnahmen können von der Polizeibehörde mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zu⸗ gelassen werden. r

b. Besondere Pflichten des Führers.

§ 15. Der Führer ist dafür verantwortlich, daß das Kraftfahrzeug mit den nach dieser Verordnung vorgeschriebenen Vermerken und polizei⸗ lichen Kennzeichen versehen ist, daß es in vorgeschriebener Weise be⸗ leuchtet ist, sowie dafür, daß bei der Benutzung des Fahrzeugs auf offentlichen Wegen und Plätzen die durch 5 5 Abs. 2 vorgeschriebene Belge e ö. wird.

Der Führer kist verpflichtet, sich vor der Fahrt davon zu über- zeugen, daß das Fahrzeug in ordnungsmäßigem Zustand ist und daß n. maschinellen sowle die im 5 3 vorgeschriebenen Einrichtungen gut wirken.

16.

5 Der . ist zu besonderer Vorsicht in Leitung und Bedienung . Fahrzeugs verpflichtet. Er darf von dem Fahrzeuge nicht ab⸗ teigen, solange es in Bewegung ist, und darf sich von ihm nicht ent- fernen, solange der Motor angetrieben ift; auch muß er, falls er sich von dem n, . entfernen will, die nötigen Vorkehrungen treffen, daß kein Unbefugter den Motor antreiben kann.

Auf den Haltruf oder das Haltzeichen eines als solcher kenntlichen Polteibeamten hat der Führer sofort anzuhalten. Zur Kenntlich⸗ en n Polizeibeamten ist auch das Tragen einer Dlenstmütze ausreichend.

§5 17. Die i n m, ist jederzeit so einzurichten, daß Unfälle und Verkehrsstörungen vermieden werden. Jedenfalls darf innerhalb geschlossener Ortsteile die Fahr⸗ eschwindigkeit das Zeitmaß eines im gestreckten Trabe befindlichen . ctwa 15 Rm in der Stunde nicht überschreiten. ußerhalb , . Ortsteile darf sie, wenn übersichtliche Wege be ahren werden, insoweit erhöht werden, als der Führer in der Lage leibt, unter allen Umständen seinen Verpflichtungen Genüge zu leisten. Auf . Wegen, insbesondere nach Eintritt der Dunkelheit oder bel starkem Nebel, beim Einbtegen aus einer Straße in die andere, bei Straßenkreuzungen, bei scharfen Straßenkrümmungen, bei der Ausfahrt aus Grundstücken, die an öffentlichen Wegen liegen und bei der Einfahrt in 6 e Grundftücke, bei der Annäherung an Eisenbahnübergänge in Schtenenhöhe, ferner beim Passieren enger Brücken und Tore sowie schmaler oder abschüssiger Wege, sowie da, wo die Wirlsamfejt der Bremsen durch die Schlüpfrigkeit des Weges in Frage gestellt ist, endlich überall da, wo ein lebhafter Verkehr statkfindet, muß langsam und so vorsichtig gefahren werden, daß das Fahrzeug nötigenfalls sofort und jedenfalls auf eine Wegstrecke von höchstens 5 m zum Halten gebracht werden kann.

§18.

Der Führer bat entgegenkommende, zu überholende, in der Fahrt⸗ richtung stehende oder die . kreuzende Menschen sowie die Führer von Fuhrwerken, Relter, Radfahrer, Viehtreiber usw. durch deutlich hörbares Warnungszeichen rechtzeitig auf das Nahen des Kraft⸗ fahrzeugs aufmerksam zu machen.

ih Auch . unübersichtlichen Stellen (65 17 Abs. 3) ist Warnungs⸗ zeichen zu geben.

Das Übgeben von Warnungszeichen ist sofort einzustellen, wenn Pferde oder andere Tiere dadurch unruhig oder scheu werden.

Warnungszeichen dürfen nur mit der eintonigen Huppe (63 Abs. 1 Ziffer 4) abgegeben werden.

Das Abgeben langgezogener Huppensignale, die Aehnlichkeit mit Feuersignalen haben, 1 nicht statthaft.

Merkt der Führer, daß ein Pferd oder ein anderes Tier vor dem Kraftfahrjeuge scheut, oder daß sonst durch das Vorbeifahren mit dem Kraftfahrzeuge Menschen oder Tiere in Gefahr gebracht werden, so hat er langsam ju fahren sowie erforderlichenfalls anjuhalten und den Motor 4 Tatigkeit zu setzen. ; .

Im Falle eines Zufammenstoßes des Kraftfahrzeugs mit Personen oder Sachen hat der Führer sofork zu halten und die nach den Um⸗ ständen des Falles gebotene Hilfe zu leisten.

§5189.

Beim Einbiegen in eine andere Straße ist nach rechts in kurzer Wendung, nach links in weitem Bogen zu fahren.

Der Fin hat entgegenkommenden Fuhrwerken, Kraftfahrzeugen, Reitern, Radfahrern, Viehtransporten oder dergleichen rechtzeitig und genügend nach rechts ausjuweichen oder, falls dies die Umstände oder die Gertlichkeit nicht gestatten, fo lange anzuhalten, bis die Bahn frei sst. Ebenfo hat er anzuhalten beim Zusammentreffen mit mar— ,. H n neh tcllamgen offentlichen Aufzügen, Leichenbegängnissen oder dergleichen.

Das Vorbeifahren an eingeholten Fuhrwerken, Kraftfahrzeugen, Reltern, Radfahrern, Viehtransporten oder dergleichen hat auf der linken Seite zu erfolgen.

D. Die Benutzung öffentlicher Wege und Plätze.

§ 20.

Das Fahren mit Rraftfahrzeugen ist nur auf Fahrwegen ge⸗ stattet. 2 adfahrwegen und auf Fußwegen, die für Fahrräder freigegeben sind, ist der Verkehr mit Krasträdern nur mit besonderer polizellicher Genehmigung zulaͤssig.

§ 21.

Durch allgemeine polizeiliche Vorschtiften oder durch besondere, für elnzelne Falle getroffene polizeiliche Anordnungen kann, soweit der ie der Wege oder die Eigenart des Verkehrs es erfordert, der

erkehr von Kraftfahrzeugen a bestimmten Wegen, Plätzen und Brücken verboten oder beschränkt, inebesondere die zulässige Fahr⸗ geschwindigkeit auf ein bestimmtes 1 herabgesetzt werden.

Allgemeine Vorschriften dieser Art sind an den betreffenden Stellen durch zern e, g chlag auf zu diesem Zweck kenntlich gemachten Tafeln zur Kenntnis zu bringen.

22.

Das Wettfahren und die d e steltun von Wettfahrten auf öffentlichen Wegen und Plätzen sind verboten. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung der zuständigen Landeszentralbehörde oder der von dieser zu bestin menden höheren Verwaltunggbehörde, welche im einzelnen . die besonderen Bedingungen festsetzt.

Füũr n, e,,

Behörde erforder

§5 23. Das Mitführen von Anhängewagen ist nur auf Grund polizeli⸗ licher i, n, Der 1 ist 91 der Fahrt mit. zuführen und den Polhzelbeamten auf Verlangen 3 eigen. Auf

den Transport schadhaft gewordener Fahrzeuge findet diese Vorschrift

er, sofern gegen

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Elf Beilagen leisaltgg lic Drrsen Heslegth. Ciuttn

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Die im Text erwähnten Mu ster sind hier n icht mitabgedruckt.

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. ist die Genehmigung der zuständigen . ö