abrik hätten ihn ersucht, 1 Protest gegen jene unwahre hauptung zu erheben. ie erklären an Eidesstatt, von Arbeitern niemals Geld oder Geldeswert geliehen zu haben. Auch die Angabe des Abg. Zubeil über das Funktionieren des Arbeiter⸗ augschusses hätte durchaus nicht den tatsächlichen Verhält- nissen entsprochen; die Arheiterschaft sei mit der Behandlung im roßen und an ehr zufrieden. (Wiederholte betäubende Rufe: 8 luß! Praͤsident Graf von Ballestrem: Ich bitte um Ruhe, respektieren Sie doch die Redefreiheit! Trimborn begibt sich auf die Rednertribüne und gibt dem Redner einen Wink.) Der Redner fährt noch eine Zeitlang fort und bricht schließlich seinen Vortrag ab. Abg. Zubeil (Sor): Es ist ein ungewöhnlicher Vorgang, daß die Angeschuldigten eine eidesftattliche Len e e, abgeben; ich nehme von meinen 3 . nicht das Geringste zurück. Abg. Becker: Ich möchte dem Abg. Zubeil raten, seine An⸗ schuldigungen gegen die Meister außerhalb des Hauses zu wiederholen. neralmajor Sixt von Armin: Ich hahe bei der zwelten Lesung zugesagt, . . Anklagen, die der Abg. Zubeil gegen den einen oder anderen Angestellten der Heeresverwaltung auch in diesem Jahre wieder erhoben hat, geyrüft werden sollten. Diese Prüfung ist erfolgt, soweit sie bei den zum Teil ja ganz allgemein gehaltenen Anschuldigungen erfolgen konnte. Ich wollte die einzelnen Fälle heute bier erörtern. Im Interesse der Abkürzung der Debatte und im Interesse des Hauses will ich hierau a n Ich will aber doch allgemein das Resultat der Erhebungen bekannt geben. Das mir vorliegende Material zeigt n n nm, daß in den ällen, die der Abg. Zubeil über ungehöriges und unpassendes enehmen von Beamten der Heeresberwaltung vorbrachte, die zum großen Teil Jahre zurückliegen, seine Gewährsleute in ganz maßlos übertriebener, zum Teil ganz entstellter Weise ihn unter⸗ richtet haben. Man gewinnt aus diesem Material, den Ein- druck, daß diejenigen, die dem Abg. Zubeil seine Infor⸗ mationen liefern, außergewöhnlich unzuverlässige Leute sind. Diese Angriffe des Abg. Jubeil ließen sich noch ertragen, ernster aber wird die Sache, wenn er die Pflichttreue, ja die Redlichkeit und Ehrlichkeit der Beamten anzweifelt. Cin ganz sprechender Beweis, wie leichtfertig in dieser Hinsicht der Abg. Zubeil die Ehre der Be⸗ amten antastet, ist der Fall, von dem der Abg. Beger gesprochen hat, wo der Abg. Zubell alle Meister eines Infsituts in Bausch und Bogen auf die Anklagebank setzte. Darauf hat Dr. Becker bereits geantwortet. In keinem Falle hat die Untersuchung auch nur die Spur einer , , fuͤr die vom Abg. Zubeil erhobenen Anklagen ergeben. Einen Fall will ich als typisch erwähnen. Der Abg. Zubeil hat von dem Handwerktmelster Luft vom 15. Armeekorps in Straßburg behauptet, daß er fortgesetzt die ihm zugeteilten Arbeiter tyrannisiert und geschuhrlegelt und einen Mann namens Fischel soweit gebracht habe, daß er schließlich aus Verzweiflung seine Stellung gekündigt und anderweitig ein Unterkommen gesucht habe. Der Abg. Zubeil hatte den Namen genannt, und wir hatten so Gelegen⸗ beit, den Mann, der übrigens noch ebendort eln zu vernehmen. Die Aussagen widerlegen in jedem Satz die Behauptungen des Abg. Zubeil. Die protokollarische Aussage schließt mit den Es ist mir völlig unverständlich, wie jemand diese Behauptungen hat aufstellen können. Der Abg. Zuheil ist aber noch welter 6 angen und hat den Handwerksmeister Luft der Unehrlichkeit 3 Diese Anklage ist erhoben gegen einen Beamten, der sich in seiner jetzigen Dienststellung 8 Jahre befindet, der sich nie das ir afl hat zu schulden kommen lassen, der sich die vollste 3. riebenheit und das Vertrauen seiner Vorgesetzten erworben hat. Sofort, als die Rede des Abg. Zubeil bekannt wurde, hat eine Untersuchung stattgefunden. Es ist nirgends ein Fehlen an Material entdeckt, nirgends ein Fehler in der Buchführung; Luft hat seine Empörung darüber ausgesprochen, daß über ihn eine solche Anklage ohne jede nähere Angabe erhoben worden sei. Die Empfindungen dieses Mannes kann man nur teilen. Wenn man derartige Anklagen gegen die Ehre eines unbescholtenen Mannes erhebt, so hat man die . auch Beweise zu erbringen, wenn auch die Anschuldigung eine allgemeine 6. ist. Das Material, welches mich zu dieser Ab⸗ wehr berechtigt, ist für jeden der Herren, der sich dafür interessieren sollte, im Kriegsministerium zugängig.
Preußischer Staats⸗ und Kriegsminister, Generalleutnant von Einem gen. von Rothmaler:
Meine Herren! Der Herr Abg. Zubeil hat mir gesagt, er würde mir dankbar sein für Aufklärungen über Beschwerden, die er mir über das Verhalten der Institute gegeben habe. Ich kann nur sagen, daß ich dem Herrn Abg. Zubeil dankbar sein werde, wenn er mir die An⸗ klagen, die er zu machen hat, mit Namen und so gibt, daß ich sie untersuchen kann. Aber wenn das so weitergeht, wie es Jahr für Jahr gewesen ist, so muß man den Eindruck gewinnen, daß diese ganzen Anklagen nur darauf hinauslaufen, um Mißvergnügen zu erjeugen, und daß man sie schließlich als Verleumdungen bezeichnen muß. Bravo)
Abg. Zubeil: (Soz): Ich habe schon vor 3 Jahren vor den Arbeitern der Königlichen Institute meine Anklage in Spandau öffentlich erhoben. Beruhten sie auf Unwahrheit, so hätte man mich unter Anklage stellen können, dann hätte der Beweis der Wahrheit erbracht werden können. Das Material ist in Tausenden von Konferenzen zur Sprache gebracht worden. Es ist also nicht aus der Luft gegriffen worden. Der Arbeiter, von dem der Generalmajor von Sixt sprach, 1 zwar noch in der Fabrik, aber nicht unter dem Meister Luft, der ihn geschurigelt hat.
Beim Extraordinarlum ersucht Abg. Hagemann 6m die ,. der Beunruhig ing, die sich der , l,. aft von
ühlberg aus Anlaß der Verlegung des Korpsübungsplatzes nach Ohrdruff bemächtigt hat, mit geeigneten Mitteln einzutreten.
Generalmajor Gallwitz sagt Berücksichtigung dieses Wunsches zu.
Abg. Dr. Müller⸗Sagan tritt dem Ersuchen des Abg. Hagemann bei.
Beim Etat für das Reichsmilitärgericht wird der oben , ,, Antrag Bassermann und Genossen auf volle Be⸗ willigung der ma e, te für Grunderwerb und Entwurf zum Dienstgebäude für das Reichsmilitärgericht ohne Debatte e die Stimmen der Rechten und der Nationalliberalen abgelehnt
Der Marineetat ergibt keine Debatte; hier werden, wie beim Militäretat, die infolge des Manns . gesetzes notwendig gewordenen Aenderungen im Dispositlv, . den Anträgen Bassermann⸗Erzberger⸗Gamp, ein⸗ gefügt .
Auch der Etat der Reichsjustizverwaltung passiert ohne Diskussion.
orten:
In dem Etat des Reichsschatzamts werden in Konsequenz der zu der Reichsfinanzreform gefaßten Beschlüsse die Ein⸗ nahmen aus den Reichsstempelabgaben nach einem Antrage Speck um 7 340 000 MM erhöht.
Bei dem Etat für daz Reichskolonial amt wird auf Antrag des Grafen e e,. (Welfe) über den neu i n,, Posten eines Staatssekcetärs namentlich ab⸗ gestimmt.
Das Resultat der Abstimmung ist die Ablehnung des Postens mit 142 gegen 119 Stimmen bei 9 Stimm⸗ enthaltungen.
Abg. Gröber (Zentr.) beantragt nach diesem negativen Ausfall der Abstimmung die Einstellung eines Unterstaatssekretärs mit 26 0090 : Gehalt in den Etat.
Unterstaatssekretär Twele: Nachdem die Stelle des Staats⸗
sekretärs von Ihnen abgelehnt woiden ist, ist nach Ansicht der ver⸗
und eine Grweiterung des Personalz,
, olge eine en einzelnen en.
ee ,, des . Amts haben ein h, Gehalt als
wärtigen Amts hat. Diese Konsequenzen sind damals auch in der Budgetkommission auseinandergelegt worden, und die Kommission hat sich dieser Auffassung vollkommen angeschlossen. (
Abg. Semler (ul): Dieser Antrag ist noch nicht einmal ge⸗ druckt. Der Reichstag als solcher weiß in diesem Augenblick absolut nicht worum es sich eigentlich handelt. Wir hören von der terung, da das selbstãändige Kolonialamt gefallen sei. Die Folgen lassen sich nicht übersehen. ir wünschen die Selbständigkeit des Amtes, eine Per⸗ sönlichkeit, die selbständig Vortrag halten kann an der Allerhöchsten Stelle. In diesem Augenblick können wir nicht zu dem Antrag Stellung nehmen. Ich verstehe die wohlmeinende Meinung des
. öber, aber ich bitte ihn, uns nicht übel zu nehmen, wenn 3 er entschließen, diesen Antrag für den Augenblick wenigstens abzulehnen.
Präsident Graf von Ballestrem: Der . liegt zwar vor, aber nicht zur dritten Lesung. Da kann ich ihn deshalb nur als einen handschriftlichen behandeln, und wir müßten am Montag noch einmal zusammenkommen, um über ihn wiederholt abzustimmen. Dr. Mü ltler⸗ Sagan (fr. Volke): Wir sind in der zweiten Lesung für das selbständige Kolonialamt eingetreten, weil es unzweck⸗ mäßig sei, einem Unterftaatssekretär die Arbeit, aber nicht die Ver⸗ antwortung zu übergeben. Ich bedauere deshalb, dem Antrag Gröber nicht zustimmen zu können. Es würde dadurch ein Zwitterding ge⸗ schaffen, das wir nicht wollen.
Abg. von Norm ann (dkons.): Auch wir sind nicht in der Lage, für den Antrag Gröber zu stimmen, aus den vom Abg. Semler ent⸗ wickelten Gründen.
Abg. Gröber zieht, nachdem seine Anregung nicht Entgegen kommen im Hause gefunden hat, nunmehr seinen Antrag zurück.
Präsident Graf von Ballestre m: Wir haben ein Vakuum vor uns, ich sehe keinen Ausweg und glaube, daß wir unsere Beratung nicht fortsetzen können.
Abg. Erzberger: Es liegt kein Bedenken vor, weiter zu be⸗ raten, ein Vakuum ist nicht vorhanden. Zur Ausgleichung der ver⸗ schiedenen Gehälter der Unterstaatssekretäre würde in der nächsten Session noch Zeit genug sein.
Stellvertreter des Reichskanzlers, Staatssekretär des Innern, Staatsminister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:
Meine Herren! Ich halte mich für verpflichtet, die Rechtslage klar⸗ zulegen, wie sie sich stellen würde, wenn der Antrag Gröber, der vor⸗ läufig nur ein Beschluß der Kommission war, von Ihnen angenommen würde. Danach bliebe das Kolonialamt in den Etat des Auswärtigen Amts eingearbeitet; es würde der bisherige Zustand in staatsrechtlicher Beziehung also bleiben mit dem einzigen Unterschied, daß der oberste Beamte des Kolonialamts innerhalb des Auswärtigen Amis nicht ein Direktor, sondern ein Unterstaatssekretär wäre. Selbständig im Sinne des Stellvertretungsgesetzes würde dieser Unterstaatssekretär nicht sein, das hieße, er würde nicht ein selbständiger Vertreter des Reicht kanzlers im Sinne dieses Gesetzes sein. (Sehr richtig!
Abg. Basserm ann (nul): Ich möchte dringend bitten, dem Vorschlage des Präsidenten stattzugeben und die Verhandlung zu ver⸗ tagen. Es liegt keine Regierungsvorlage mehr vor und auch kein en. der Kommission. Wir müssen die Sachlage ruhig prüfen
ö Graf von Balle strem: Es ist doch jetzt tatsächlich ein Vakuum entstanden, und ich schlage dem Hause die Vertagung vor.
Abg. von Tiedemann (Rp.) beantragt unter großer Heiterkeit des Hauses die Zurückverweisung dieses ganzen e n an die Budgetkommission.
Der Antrag wird gegen die Stimmen der Rechten und Nationalliberalen abgelehnt.
Der Präsident verbleibt bei seinem Vorschlage, daß das der; sich jetzt vertagt. Ein Widerspruch dagegen erfolgt jetzt nicht mehr.
Abg. von Gerlach bittet, wenn man doch noch eine Sitzung abhalte, auch noch Wahlprüfungen zu erledigen.
Die a, Sitzung zur Fortsetzung der dritten Lesung des Etats wird darauf auf Montag 2 Uhr angesetzt, nachdem ein Antrag von Kardorff, die abzuhalten, abgelehnt ist.
Der Antrag von Gerlach wird gegen die beiden Stimmen . Ua von Gerlach und Schrader abgelehnt. Schluß 314 T.
itzung erst am Dienstag
Prensischer Landtag. ö Haus der Abgeordneten.
73. Sitzung vom 26. Mai 1906, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Das Haus setzt die zweite Beratung des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die Unterhaltung der öffent⸗ lichen Volksschulen, und zwar die am Schluß der 72. Sitzung abgehrochene Debatte über den 5 40 ehrer⸗ berufung) r. dessen Inhalt mit dem 3 gestellten An⸗ trag des Abg. Bachmann (nl. im Bericht über die 72. 6 mitgeteilt ist.
Die Abgg. Cassel 6. Volksp.), Broemel (fr. Vgg.) und Genossen haben noch den Antrag eingebracht, die Kommissions⸗ assung dahin zu ändern, daß die Lehrer und Lehrerinnen owie auch die Rektoren vom Gemeindevorstand unter Be⸗ stätigung der , ,, , und nach Anhörung der Schuldeputation bezw. des Schulvorstandes gewählt werden.
Zu dem an, der Nationalliberalen beantragen die⸗ selben Abgeordneten die Aenderung,
daß der Gemeindevorstand nach Anhörung der Schuldeputation oder des , der , , für die Rektoren⸗ berufung drei Personen zur Auswahl und Bestätigung vorschlägt. Gegen die Nichtbestätigung soll die Beschwerde bei dem Unterri 6. minister zugelassen werden; bleibt sie el glos so soll der Ge⸗ meindevorstand drei andere Perfonen vorschlagen; im Falle der aber⸗ maligen Nichtbestätigung oder Erfolglosigkeit der Beschwerde soll das Anstellungsrecht auf dle Dauer fh ,d. allein übergehen.
Dieselben ö beantragen ferner die Einschaltung des folgenden 8 0a:
Die Ortsschulinspektion ist aufzuheben, die Kreisschulinspektion ist Fachmännern im Hauptamte zu übertragen.“
und Medizinal⸗
Minister der n,. Unterrichts⸗ angelegenheiten Dr. Studt: Der Herr Abg. Kopsch hat gestern bei Gelegenheit seiner Rede über den V. Abschnitt des Schulgesetzentwurfes folgendes geäußert: Der Minister hat einmal! die Mehrzahl der Lehrer als
zugreifen.
Sonialisten und Atheisten angesehen. Als ein erfahrener Schil. mann dem entgegentrat, soll der Minister gesagt baben: das be. richten mir meine Räte.
Nun hat Herr Kopsch binzugefügt: „diesen schweren Vorwun weise ich entschieden zurück. Ich babe sofort meinen Herrn Kommiffa ermächtigt, die mir in den Mund gelegte Aeußerung als völlig aus der Luft gegriffen zu bezeichnen.
In einer persönlichen Bemerkung hat darauf der Herr Kopsch noch erklärt:
was die Mitteilung über die eventuelle Aeußerung de Herrn Ministers betrifft, so ist sie geschehen auf Grund einer Aeußerung eines sehr hoch angesehenen Schulmannes, dessen Namen ich dem Herrn Minister zur Verfügung stelle.
Ich sehe mich hierdurch zu der Erwiderung veranlaßt, daß ich die durch meinen Herrn Kommissar in meinem Auftrage abgegebene Gr, klärung in vollem Umfange aufrecht erhalte. Meine Herren, das hatt: ich schon gestern tun können. Ich habe es aber vorgezogen, dem hohen Hause einen urkundlichen Beweis mitzuteilen, der den ganzen Vorgang in das richtige Licht stellt.
Meine Herren, im November vorigen Jahres gelangte zu meine Kenntnis, daß unter der Berliner Lehrerschaft ein Gerücht zirkuliert, welches mir ähnliche Aeußerungen über die Berliner Lehrer zuschriel, wie die vom Herrn Abg. Kopsch gestern erwähnten. Die stattgehabten Nachfragen ergaben, daß als Quelle dieser Gerüchte ein Schulrat benannt wurde, der kurze Zeit vorher mit mir eine Unterredung über eine andere Angelegenheit gehabt hat. Zu einer Aeußerung hierüber aufgefordert, hat der betreffende Schulrat am 25. November vorigen Jahres folgende schriftliche Erklärung abgegeben:
Das Gerücht, daß Eure Exzellenz bei irgend einer Unterredung mit mir jemals geäußert hätten: die Berliner Lehrerschaft sel irreligiös, sozialistisch und faul, ist gänzlich aus der Luft gegriffen.
(Hört, hört! rechts. Eure Exzellenz haben mir gegenüber niemals diese Worte gebraucht und überhaupt keinerlei Urteil über die Berliner Lehrerschaft ab⸗ gegeben. Ich bin über die Verbreitung eines solchen Gerüchtz empört und bereit, eine entsprechende Erklärung zu veröffentlichen. (Lebhaftes: Hört, hört! rechts.)
Von diesem Anerbieten, meine Herren, habe ich kelnen Gebrauch gemacht, weil ich grundsätzlich all den elenden und gemeinen Klatsch, der vielfach über mich verbreitet wird, ignoriere. (Lebhaftes Bravo rechts.) Lebhaft muß ich es aber bedauern, daß der Herr Abgeordnete in ganz positiver Form erklärt hat: „Der Minister hat einmal die Mehrjahl der Lehrer als Sozialisten und Atheisten angesehen.“ Damit stellt der Herr Abgeordnete eine völlig unwahre Behauptung als Faktum hin.
Hiermit könnte ich schließen, meine Herren, wenn der gestrige Vorgang nicht eine Erinnerung an einen ähnlichen Vorgang vom 28. Februar d. J. in mir hervorgerufen hätte. An diesem Tage brachte derselbe Herr Abg. Kopsch ein in der Angelegenheit dez bekannten Lehrers Nickel entstandenes Gerücht bei der zweiten Beratung des Kultusetats zur Sprache. Ich war damals ebenfallt in der Lage, die Behauptung, daß eine Denkschrift an das Kultug⸗ ministerium gelangt und zum Gegenstand gewisser Intrigen gemacht worden sei, als frei erfunden ju erklären. (Hört, hört h
Da entsteht nun die Frage: weshalb beschreitet Herr Kopsch diesen sensationellen Weg? weshalb läßt er Monate verstreichen, um dann im letzten Augenblick solche Gerüchte über den Chef der Unter⸗ richtsperwaltung in so ostensibler Weise in die Oeffentlichkeit zu bringen? (Lebhafte Zustimmung.)
Zum Schluß konstatiere ich, daß Herr Kopsch meiner am 28. Februar an ihn gerichteten Aufforderung, mir die typischen Fälle von Unregelmäßigkeiten, von denen er angeblich mehr als ein Dutzend nachzuweisen in der Lage sei, näher zu bezeichnen, nicht nachgekommen ist. (Hört, hört! und große Bewegung.) Das Verfahren richtet sich von selbst! (Lebhafte Zustimmung.) Ueber die Frage, wer das Ver⸗ trauen zwischen Lehrerschaft und Unterrichtsverwaltung systematisch untergräbt, um die Lehrerschaft einer bestimmten Partelrichtung zu⸗ zuführen, habe ich mich im übrigen in der Sitzung dieses hohen Hauses vom 28. Februar dieses Jahres eingehend geäußert. (Lebhafter Beifall.)
Abg. Schiffer (n.) 2 Ich glaube, in der Behauptung nicht fehl zu gehen, daß alle, die Interesse am Zustandekommen des Gesetzes haben, mit Einschluß der Regierung, nichts einzuwenden hätten, wenn dieser Paragraph in dieser Fassung nicht zu stande käme. Von allen Seiten ist anerkannt, daß es nicht notwendig ist, eine allgemeine Regelung der Lehrer⸗ und Rektorenernennung in y- . Gesetz hinein ⸗ ubringen und damit das Gesetz zu beschweren; es ist wohl auch all⸗ . anerkannt, daß es möglich gewesen wäre, auf ein Ueber ag. stadlum zu beschränken. Die Ausdehnung des Gesetzes über die im Kompromiß gezogenen Grenzen hat als schwere Gefahr für das Zustandekommen des ganzen Werks erwiesen, und eg zeigt . jetzt! bis zu welcher Grenze diese Gefahr gelangt ist. ie Versuche einer allgemeinen Regelung dieser Frage überschreiten unzweifelhaft die Schranken des Kompromisses und verstoßen damit gegen das Kompromiß, denn in einem Kompromiß liegt zweierlei, einmal die Richtung, die vereinbart ist, innezuhalten und dann nicht über den Gegenstand hinauß— So liegt es bei jeder privaten Vereinbarung und muß ebenso für öffentlich rechtliche Vereinbarungen gelten. Nur wenn ohne ein Hinausgreifen darüber nichts zu stande käme, mag es gestattet sein, so aber muß alles zurückgewiesen werden, was darüber hinaus cht. Mit Zustimmung aller Bre nen gelen haben wir im Laufe der Kommissionsberatungen Anträge, denen wir sachlich sehr nahe standen, lediglich mit Räcksicht darauf zurück⸗ 8 esen, daß sie gegen das Kompromiß verstoßen, auf dessen Boden wir stehen bleiben wollen. Ich erhebe damit nicht einen Vorwurf, dazu ist die Zeit nicht da, sondern ich . es, um unsere Stellung zu dieser Frage zu beleuchten. Das formale Recht ist durchaus auf unserer Selte, wenn wir auf eine Diskussion hierüber nicht eingingen, weil sie gegen die Grundlagen des Kompromisses verstößt. Aber in dem Bestreben, was an uns ist, mitzuwirken an einer günstigen Verabschiedung der Vorlage, haben wir au außerhalb des Kompromisseß eine Verständigung hierüber gesucht. In den ersten Sätzen des 5 40 über die Lehreranstellung liegt aller⸗ dings ein Entgegenkommen. Wir müssen uns immer in dem Gedanken ., die Einigkeit der e, n,, , r. zu erhalten. Streitig ist nur die Rektorenfrage. g wird zugestanden werden müssen, daß prima facie ein Eingriff in das Recht der Gemeinden emacht wird, die bisher ein weitergehendes Recht der. Mitwirkung 66 Wenn man in einem Punkte an der Sesbstverwastung rührt, so stört man den gesamten e nnen der Schulverwaltung, und zwar gerade hier an der empfindlichsten Stelle, denn wenn man Schlußstein der Gemeindeverwaltung aus den Angeln hebt, stört man das ganze stolze Gebäude. Kraft unserer Verantwortung ift uns klar,
daß wir nur aus jwingenden Gründen einem en Ginge in die Freiheit der Kommunen, die eine der wichtlgsten Grundlagen ist⸗
(Schluß aus der Dritten Bellage.)
Alg
Dritte
zum Deutschen Reichsanzeiger und Mn 124. Berlin, M
(Schluß aus der Zweiten Beilage.)
ustimmen könnten. Der Ministerialdircktor hat zwar gestern den lf. in die Rechte der Kommunen bestritten, er hat aber nicht verfucht, zu behaupten, daß ein Recht der Gemeinden nicht existiert, sonbern nur gesagt, daß es ein kraft der Staatshoheit ihnen
ei lage niglich Preußischen Staatsanzeiger.
19006.
Unterrichtsverwaltung mit dem Antrage auszukommen glaubt, H können auch die Konservativen damit einperstanden sein. Die historischen Rechte der Kommunen auf die Rektorenernennung sind zwar in dem Antrag gewahrt, aber nicht die Rechte anderer, z B. der Bischöfe. Für uns hat im ganzen aber die Frage der Rektorenernennung nicht die Bedeutung wie für andere Parteien.
, , ,,,
Ausfũ brungen zu widerlegen, . sind, eine Einigung Benblicken empfieblt es fc er⸗
ich will mich nicht bemühen weil wir ja jetzt von dem
herbeizuführen, und in sols bei den Auseinandersetzungen dings muß ich zugestehen, . der Regierung in überzeugender bei der Regelung der Schulunterha
Schärfe zu vermeiden. Auffaffung nach der Vertreter argelegt hat, daß die Regierung
äbertragenes Recht sei, von dem jederjeit zurückgekommen werden Alkung nicht an der Frage der Lehrer⸗ Wir können vielleicht für den nationalliberalen Antrag stimmen, 6 ? Eine solche Auffassung kann nicht standhalten gegenüber und Rektorenanstellung vorübe gehen ennte. Der Reglerungskommissar wenn er noch geändert wird, heute stimmen wir für die Regierungg. . der Wahrheit kräftiger Lebensrechte, die Jahrzehnte unange⸗ hat gestern zunächst die Notwendig betont, die Frage der Rektoren⸗· vorlage und ehalten uns unsere weitere Stellung für die dritte . fochten und unbeanstandet sich geltend gemacht haben. Keiner und Lebreranftellung zu regeln, sodann mit aller Schärfe der Lesung vor. — . wird den Eindruck haben, daß man sch über die Macht der Auffassung entgegengetreten, als derlenige, der die Lehrer Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch ffreikons): Tatsachen hinwegsetzen kann, die wir jeden Tag vor uns sehen. besoldete, nun auch das Recht ha ngeschrãnkt und ohne daß die Namens meiner Freunde habe ich besondere Genugtuung Das Anstellungs recht der Krone haben wir 2 bezweifelt, Schulaufsichtsbehörde ein Best⸗ ngerecht habe, über diese Stellen über die Erklärung des Abg. Irmer auszudrücken. Die Er—
klärung war getragen von dem Geiste, der in diesen ganzen Verhandlungen die Konservativen geleitet hat, um das schwierige Werk zustande zu bringen. Wir gewinnen daraus die Ueberzeugung, daß es uns bis zur dritten Lesung gelingen wird, eine Fassung zu finden, daß eine Verständigung möglich ist. Nach den Erklärungen der Mini sterialbirekrors nehme ich an, daß die Regierung das Recht hat oder wenigstens in Anspruch nimmt, die Rektorenstellen zu
mngen schließe ich mich durchaus an. hi sogar die Verfassung der Ansicht, als ob die Verpflichtung zur Besgldung gleichjeitig auch das Recht der Anstellung in sich schließe. Bir Tonservatiwen stehen auf dem Standpunkt, daß nicht nur die Kommifstongbeschlüsse vollkommen auf dem Boden der Verfaffung ftehen, sondern daß dies auch von der Regierungsvorlage gilt. n mag sie so scharf kritisteren, wie
verfügen könne. Diesen Ausft Ja, meiner Ansicht nach wider
sonst hätten wir die Rechte der Gemeinden noch erhebli erweitern müssen. Aber wir können die Verfassung nur so auffassen, daß der Staat die Lehrer anstellt unter Mitwirkung der Gemeinden, d. h. elner Mitwirkung, die in einer für die Schule und die Gemeinden maßgebenden Weise festgehalten wird. Ser Ministeraldirektor sagt, wie könne man von einer Entrechtung
der Gemeinden
sprechen, wenn diesen 1700 Rektorenstellen zur Be⸗ m s der we ; uch mi to setzung blieben. P. Auffassung entspricht nicht dem Wesen der Sache man will, aber niemand wi aunten können, daß sie der besetzen. Sie würde also schon jetzt in der Lage sein, sich die und flellt eine Art des Rechtes dar, die nach allgemeinen Grundsätzen Verfassung widerspricht. erbings errscht im ganzen Hause — geeigneten Personen auszuwählen. Die Ordnung, die bier gemacht nicht zulässig ist, denn Ungleichartiges kann man nicht vergleichen. auch bei den Konservativen - ütigkeit darüber, daß wird, hat also nur einen provisorischen Charakter, vielleicht allerdings
auf lange Zeit. Es würde dem Geist des Antrages nicht wider- sprechen, wenn man ihm hinzufügte:; „bis weitere Regelung erfolgt“. Nach dem Landrecht ist die Befähigung der Gemeinde zur Berufung nicht ein Ausfluß des Gemeinderechtes, sondern des staatlichen Rechtes. Was der Abg. Irmer wünscht, läßt sich durch eine andere Redaktion des Antrages erreichen. Der nationalliberale Antrag ermöglicht, was wir und die Konservativen wünschen, daß den Landlebrern eine Lauf⸗ bahn eröffnet wird. In dem Bestätigungsrecht liegt genügende Garantie, daß die geeigneten Personen angestellt werden. Wenn heute noch keine Verständigung über den Antrag möglich ist, werden wir heute zustimmen, aber bis zur dritten Lesung eine Fassung suchen, daß wir mit derselben Mehrheit dafür stimmen können, wie am 13. Mai 1994 für den Kompromißantrag. ᷣ
Abg. Münsterberg (fr. Vgg.): Die Zustimmung zu der Vorlage bezüglich der Rektorenernennung ist uns unmöglich. Nach dem Gange der Verhandlungen können wir allerdings nicht erwarten, daß unser Antrag zur Annahme gelangt, und wir werden deshalb eventuell für den nationalliberalen Antrag stimmen. Die große Er—⸗ regung in der Bevölkerung über die Entrechtung der Gemeinden ist nach
das Maß der Mitwirkung, welches die Regierung bei der Anstellung den Gemeinden einrãumen e war. Wir Konserbativen haben ung daher im ändnis mit allen Parteien in der Kommission bemüht, Rechte der Gemeinden zu erweitern. Zunächst haben wir die Unterscheidung zwischen Schulperbänden mit mehr oder mit weniger als 25 beseitigt; wie haben allen Schulverbänden das Recht die Lehrer zu ernennen. Hierdurch haben wir mehr als der aller Gemeinden das Recht gegeben, bei der Lehrerernennung die Initiative zu ergreifen. Bei der Rektoren⸗ ernennung haben wir zun allerdings geglaubt, den Gemeinden nicht mehr Rechte geben zu dürfen, als die Regierung ihnen in. der Vorlage gewähren zu dürfen in Aussicht genommen hatte. In erster Linie war für ung der Grund , daß die Rektoren an der Schulaufsicht beteiligt sind, und daß es wünschenswert erschien, bei der Anstellung der Organe zur ul der Regierung die Initiatipe zu überlassen. Sodann wollten wir den vom Lande die Möglich⸗
Es ist jiweifellos richtig,
keit geben, sich eine Laufbahn zu schaffen daß da, wo der Staat bisher das unbegrenzte Anstellungsrecht gehabt
Venn wenn der Staat dafür die 53 000 Lehrerstellen verliert, so ssellen sich 10 Lehrerstellen noch nicht einer Rektorenftelle gleich. Der Ministerialdirektor verfolgte wohl auch nur den Zweck, sich und die Regierung gegen jeden Vorwurf zu verwahren, indem er darauf hin⸗ wies, daß der Staat in gewissen Grenzen geneigt sei, das Recht der Gemeinde zu erweitern. Diesen Beweis will ich annehmen, aber es liegt hier doch ein die Freiheit der Gemeinden aufs schwerste efährdender Eingriff vor. Die Behauptung, es sind so schwere Miß⸗ Her; hervorgetreten, daß es so nicht weiter geht, und wir die erste Gelegenheit benutzen müssen, um Besserung zu erreichen, ist nicht aufgestellt worden und konnte nicht aufgestellt werden. Gerade die⸗ jenigen Gemeinden, die von dem Gesetz nicht berührt werden, die längft die Schulunterhaltung auf die Basis dieses Gesetzes gestellt haben, sind einer Benachteiligung autgesetzt. Ich mill nicht den Ausdruck von einem Husarenstreich wiederholen, aber es ist eigentümlich, daß diejenigen von diesem Gesetz getroffen werden, die eigentlich nichts damit zu tun haben. Wenn wir dag Lehrer- und Rektorenernennungsrecht überhaupt ordnen wollen,
ö i itli el ist agt worden. hakt — in den westlichen Pr — von dieser Möglichkeit reichlich di ⸗ er 3h af, 66 J 7 gin ki. Gebrauch gemacht k gat Staatsgebiet haben in den dem Gange der Kommissionsperhandlungen erklärlich geworden, denn keit wäre ein rein formalistischer Gesichtspunkt, der nicht letzten jebn Jahren fich zur Möittelschullehrer. und Rektorenprüfung aus den Erklärungen der Regierung scheint bervorzugehen, daß sie das
praktische Leben über dem System vergißt. Wo es irgend möglich ist, sollte man an dem Einfluß des Volkes und der Gemeinden festhalten. Es ist ein Kampf um Recht, der sehr viel tiefer in die Volksseele ein- gedrungen ist, als die Regierung glaubt. Für die 3 000 Lehrerstellen, die den Gemeinden gegeben werden, behält die Regierung das Bestätigungs⸗ recht, und der Ministerialkommissar bat erklärt, daß die Regierung den nationalliberalen Antrag annehmen könnte, weil das Bestãtigungẽrecht des Staates darin erhalten werde. Mit diesem Bestätigungsrecht ift also der Staat vor irgend welchen Ueberraschungen und Uebergriff en seitens der Gemeinden hinreichend geschüßt. Man will den Land-
gemeldet 5605 Stadtlehrer und 1268 Landlehrer, weil es für die Landlehrer schwerer ist, in die 3 . zu kommen, als für die
latz greifen darf, wo materielle Gesichtepunkte entgegenwirken. Vd r el ist demgegenüber, daß gerade jetzt die Konservativen einen Antrag eingebracht haben, der eine Schonung der Verschieden⸗ heiten verlangt und sch gegen Eingriffe in die Rechte der Einzel⸗ staaten von feiten des Reiche verwahrt. Das ist ein an sich richtiger Grundgedanke. Auf eine Zukunftsmusik hinzuhören und wohlerworbene Rechte aufzugeben, dazu können wir uns nicht entschließen. Nun spricht die Regierung von den Aeußerungen Hackenbergs, daß den Landlehrern eine Laufbahn eröffnet werden soll. Aber bereits mein Parteifreund daß sich das durch ganz andere Dinge
Friedberg hat darauf hingewiesen, daß J ; ĩ tue f, mmi . ũ durch irgend einen Gesetzentwurs. In diefem müßte — Diese Erwägungen baben die Kenservativen zunäcst bestimmt, kebrern eine Qufßahn zröftner, demi , die d,, nne
. . g , ,,. ö sich gegen an den Kommissionsbeschlussen halten, weil wir der Meinung sind, können. Es ist aber nicht richtig, daß w — die 2 — nr
inander Konkurrenz gemacht. Aber es ist schwer, das Gedeihen aller daß in diesen Kommif schißssen bereils ein ffarkeg Naß des Ent. ungern aufnehmen, denn sie nebmen schon jet fortlaufend S 3 2
Fakteren gleichmäßig fördern zu können. Der Ministerialdircktor selbst gegenkommens gegenüber berechtigten Interessen der Gemeinden liegt. Lande auf. Wir halten es . nũtz lich ö
meine, daß von den za. 5009 Rektorenstellen beute schon jag. Nachdem nun aber der ö., . . daß die 3 — oer Antrag noch 17 ft
4060 außschließlich von dem Staat besetzt werden. Ist damit bereit sei, einen weiteren Sch entgegen jukommen, un Pe Gael Gr. Bohn): C face Kat lar e eme, .
nicht für den Staat ein sehr erheblicher Raum für die Betätigung seiner guten Absichten geschaffen? Fasse ich zusammen, was als schwerer Eingriff in die Rechte der Kommunen anzusehen ist, fo mußte es unsere Aufgabe sein, zu prüfen, was wir zu tun hatten, um an dem bestehenden Recht der . 6 ntrag
sein, die große Mebrbeit für die Vorlage zu gewinnen die man anfange za haben glaubte. Wir stimmen gegen das ganze Geseß, aber reit rollen daran mitwirken, um es auf jeden Fall nach Möglichkeit a derbefern. Der Konflikt zwischen dem Ministerialdirekior und dem Meg. Scheffer macht einen ganz eigentũmlichen Eindruck Die Erklär
— — — —
. erblickte, mußten wir Konservativen prüfen, ob wir unseren früheren Standpunkt aufrecht erhalten könnten, und ich kann namens meiner Freunde erklãren, daß wir bereit sind, zu bersuchen, ob es nicht möglich ist, den Wünschen der Mittelparteien noch weiter entgegenzukommen. Wenn wir auch der Meinung sind, für unsere Forderungen bier im Hause auch so
— —
ĩ Aus dieser Erwägung ist unser se ich ; ; Er, Eindruck De Gen= , . der k all unberührt eine Mehrheit zu erreichen, muß es uns doch erwunscht sein, Ministerialdirektors, daß so . so 1 0 bleiben. Der Einfluß des Staats wird dadurch erweitert, daß die eine möglichst große Mehrheit zu finden. Wir sind der nommen oder, wie er ge ‚. in . Rechte der untergegangenen Schulsozietäten dem Staate über⸗ Meinung, daß dieser Antrag nur ein Provisorium darstellt, werden sollen, diese kalkulatorische Auffaffung eat richt zickt de
umd deshalb vermissen wir, daß dieses bei der Formulierung des Willen des Staats. Der Ausdruck von der Gatrechtaag des
j aber nach unserem Antrage werden die Rechte der r 6 des 1 Anek bon der Genta, k ö Anstellun . fuͤr die Fiektoren Antrags nicht deutlich genug jum Ausdrug ommt. Es würde uns Staats klingt eigsatlich r n. 44 6 besaßen, aufrechterhalten. Ich will . nicht weiter über das allerdings schwer werden, in diesem Falle auf, eine allgemeine wo Staat und Städte gegen einander kämpften, aber nicht d
modernen Zeit, wo man don der Cinbeit des Staate wesens noch
i ĩ ü i daß w Regelung ju berzichten. Wenn der Abg. Schiffer hier einen Vergleich 3 z n . ätaatswesens noh Prin i ene der bern, , , da een g , 36 . . gejogen hat, so siebt das nicht, so durchdrungen ist, daß lediglich danach ju entscheiden ist, was
reit sein würden, eine weitere Einschränkung der sere . J . ü te eintreten zu jassen. Wir glauben, denn bei diesem Antrage handelt es sich um gan; etwas anderes, um der Entwicklung des, Staatsleten ** Sele rd 2 . 6 263 . Hl ndig! e einen Eingriff des Reichs in die Rechte der Einzelstaaten. Wir ist. Friedrich Wilhelm III. batte eine andere Auffassung vom
Schulwesen als der Ministerialditektor. Während der Ministerial- direktor eine Entrechtung des Staats darin erblickt, wenn er nicht allein, nur unter einer zweifelbaften Form der Beteiligung der Gemeinden die Lehrer anstellen kann, hat der Minister Laden. berg in seinen Erläuterungen der Verfaffung von 1848 gesagt, daß es im Interesse der Schule läge, wenn die Gemeinden sie als ibr Eigen⸗ tum und als Gegenstand ihrer Pflege und Fürsorge anzuseben bãtten. Die communis opinio, der auch der Abg. Porsch 1886 Ausdruck gegeben hat, ist immer gewesen, daß unter der Beteiligung der Ge- meinde das Wahlrecht zu versteben ist. Wir müssen ebenso gut wie für die Lehrer auch für die Rektoren, und jwar für das ganze Land das Wahlrecht der Gemeinden verlangen. Den Landlehrern wird z. B. in Berlin heute schon Gelegenheit gegeben, eine erweiterte Laufbahn einzuschlagen, sie müssen sich aber vorber als Zekrrer an Berliner Schulen kurze Zeit bewäbrt und eingeführt baden. Die angeblich von jetzt ab auch den Rektoren zugestandenen erweiterten Schulaussichtsrechte sind nur scheinbare Rechte der Schulaufficht; es ö sind lediglich Leltungsbefugnisse., da der Rektor sich in Sochen der isziplinargewalt stets an den Kreisschulinspektor wenden ad. Dean unsere Anträge abgelehnt werden, so werden wit in dieler deswng für den nationalllberalen Antrag stimmen. Das Gracnaungrecht der Gemeinden für die Lehrer und Rektoren ist nicht e sckred ie es der Ministerialdirektor hinstellen will. Der Vorgänger iger des jetzigen Ministerialdirektors hat darüber etae ganz = dere Arn ficht e abk. In einem Falle erklärte er dem Berltaer Oderdärger- .
wollen keine Theoretiker sein, wir wollen praktische, wir wollen Real polltik treiben, und deshalb wollen wir auch über einige Schönheits⸗ fehler hinwegfehen. Aber schon der erste Satz: „In Stellen, deren Inbabern Leitungsbefugnisse zusteben, sind solche chrer ju berufen, welche den besonderen auf Gesetz oder rechtsgültigen Verwaltungs. anorbnungen beruhenden Voraussetzungen. entsprechen erschemnt uns einer klareren Fassung unbedingt zu bedürfen. Wir halten den Zweck, den Kreis der in kommenden Männer zu beschränken,
u haben zwischen dem Aufsichts echt, das der Behörde durchaus ustep t 66 zwischen den isher hestehenden Rechten. Wir find gern bereit, in Aenderungen zu willigen, durch die dieser Grundgedanke unseres Antrages vielleicht in dieser oder jener Be ziehung' schärfer zum Ausdruck gebracht wird. An dem Gedanken selbst müffen wir festhalten. Die Tragwelte der Entscheidungen des Land- tags ist uns bekannt; wir haben uns in der Kommission darüber aus=
; tellung hat nichts geändert und wird rage ke . ,, sis zwar für durchaus löblich, ö. in dieser Fassung geht der Antrag
isterialdirektor D. Schwartz kopff: Von meinen gestrigen doch zu weit. Nach unserer Auffassung würde es etwa notwendig sein, nuf m e, . ich nichts zurücksunehmen. Ich habe aus—= 6 die Berufungen eine Liste aufzustellen. Für die Bewerher fämen drücklich gefagt, die Magistrate übten ihr Recht nicht aus elbstverftändlich in erster Linie individuelle Anlagen in Frage, dem Recht der Gemeinden heraus, sondern aus dem Recht das Bestehen einer Prüfung würde an sich nicht die genügende deg Landes. Es kann kein Zweifel bestehen, daß die Ernennung Gewähr für die Qualiffkation des Betreffenden geben. Deshalb wün .˖ und ÄAnstellung der Lehrer und Rektoren Schulaufsichtsrechte sind. schen wir, daß der erste Satz eine etwas bestimmtere Fassung erhält. Wie weit die Gemeinden damit verbunden sind, dag refultiert Eine Unklarheit entbalten die folgenden Sätze, ob für die dort ge⸗ nicht aus wohlerworbenen Rechten' der Gemeinden selbst, sondern nannten Gemeinden der erste Satz gelten soll oder nicht. Aber aus einer Ättion des Staats. Herr Schiffer erkennt ja auch das dieser Zweifel wird sich erledigen lassen. Es sind ferner nicht bloß Schulaufsichtsrecht des Staats an. Der Hauptvorwurf geht nur die Gemeinden und Gutsherren, deren Rechte durch die Kommissions—⸗ dahin, da . Fragen nicht n , Gesetz . ch e, und Hir kch 3 — . . ö . ie . ü rünglichen Kompromisses hinausgingen. etracht, die n Ern r . ö
. ein nf. be. k * Antrag der Nationalliberalen etwa für zwei Drittel der . dem Staate wie bisher i mr nn. e ahn, 2 fare e Brittes befteht diese Möglichkeit nicht mehr, und das ist das Be⸗ denken, 4 wir . 8 wird nicht möglich sein, geeignete Per
als, wie in der ⸗ ; a 3. die ,. Schulsozietäten und. Träger der Schullaffen in der Hälfte der Monarchie und darüber erlöschen. Von
ü Lehrerernennungsrecht ausgeübt werden? ] ! n. . , , n , bis ein neueg Gesetz eine Regel schaffen würde, das geht doch etwas die Grundlage der Verständig d e z e rn , eselsfreier sei. Gvenkacken weiteren A m en ngen dee at n , 8. J . , . 6 daß rationalliberalen Antrages im Sinne des Freier den Sed lt. d der . e 26 ö 4 3 9 r m ö sich in die Tage der Provinz Hanngber, wo die Ge. wir zum Entgegenkemmen bereit sin ĩ unter dem Vo 30. aß es e, mmm, n , ,, e ern, , meinden keine Hm feng an der Schulverwaltung haben. gelingen wird, eine brauchbare Grundlage sür die Verständigung zu 1 , de , , , , i ü dort jetzt den Gemeinden Lasten gewinnen, aber diefe Brundlage bildet der Antrag noch nicht, durchaus einderstanden er id —⸗ ñ s e, e, dee d, n , , e ,,, , . Ie men ern; nd die Rektoren und Hauptlehrer auch Stadium nech nicht für den Antrag stimmen, hoffen abet daß bis da die Nation * en eren dice . anderg' behandelt akz die Lehrer; aus diesem Gefsichtspunkte herauß zur dritten ung (ine brauchbare Aenderung e werden aun. nicht i, . wer * ä Ge end wahl it der Ger aer. nd auch in diesem Gesetz die 8 n , . . * a ffer e 1. 3 ier, n * r dei ** ö e, de, eee, me, Ga ei ebe, n 3 gin n mdaß and w, ,, n. Ich bitte alle folgenden Nedne . Mitglied der Ratloaalliberelen sih bt nennt. Ick Kin das Schulaufsichtsre t der Staatsbehörden nicht bestritten wird. schweren wir die Verständigung. * * alle folgen er ö 2 2 2 ö Ver Meinung der Mater laltirettors, daß *r r Herr Schiffer hat hervorgeboben, daß die Unterrichtsberwaltung be— . Ausdrucke moglichst 4 in. en, . ig . 8 hier ter in der Röarmn ton anerkannt bare, deß war der rechtigt ist, die Sc ele fh zu üben. Wenn man immer von dem deutsamen e. zu einer Ver * 9 6 * 1 —— e / enden Kecht sprscht, so muß ich doch darauf binwelsen, daß die Abg Dr. Dit i rich (Zentt): Wir baben ung von 9 344 er , n, , en, der fager der baker. ,, nach dein gellenden Recht schon heute berechtigt gewisse Zurückdaltung auferlegt * . n,, weiterteg Nech be has 2 ö Seer
läre daher nur kurz folgendes.
⸗ ⸗ trecrea. Mir de⸗ t u ilben muß ich ent schieden entgegen ĩ vt h hlt e er, j ch Kill en di Kritik es Abg. Sif— 3 61
ein gangbarer Weg zur Verständiqung ist, ist uns noch i, . r de ĩ den den Gemein den der faffun gt mäßig . nicht weiter eingehen, wenn ich auch der Meinung bin, daß sie nicht * begreife, daß die Unterrichtsverwaltung auf den An 6 ö r n — 9 r t leich zu Änfang gesagt, Anzugcben genelgt ist, und daß der konserdatide Redner 2 d brerberufung allein Dan am. 1 ene nr 8 * 19. e n,, 5 wide el ader I im gtoßen gangen freundlich dazu gestellt bat. Wenn die 1 In dezng darauf, daß die Schalaufstcht undediagt Aagtlegea beit