Schritt als
Organisation Verbindung mit Tat ein dringendes. d unseres Staats wird es sein, üm den Grundsatz der Dezentrali⸗ Nlechtokontrosie jum Durchbruch zu jwelten Antrage nehmen wir die Abänderung eydebrand auf. Gs bedarf wen Reform dez Lehrerbesoldungsgesetzes notwendig ist. Schulunterhaltungsgesez gemacht haben, müssen diese Aufgabe erinnern.
handelt, sondern um viele Tan ende bon Lehrern. Die Lehrer haben etzt werden durch Zeitungs⸗ ster deutete an, daß ich die
es in 3 .
lle das Bestreben, das 1 Aber verschiedene Welt⸗ ele gelangen. e des Staates
des Staats sei, kann niemand schärfer auf dem Standpunkt der ch halte das Schulaufsichtsrecht schon um deswillen f egen Aspirationen der Kirche . bleibt, daß er, wenn die S ane das Recht nicht mit Energie wahrnehmen, es wieder an sich Aber die Befugnisse, welche die haben, können von uns nicht als wirkliche Schulaufsichtsbe In dem Erlaß von 1889 war zwar ein kleiner An⸗ lauf genommen, den Rektoren Schulaufsichtsbefugnisse zu übertragen, und es wurden deshalb die Rektoren der mehrklassigen Schulen nicht dem Kreisschulinspektor
wurde im en Erlassen und schon im „Fortan ist für jedes einzelne größere für sechs. und mehr⸗
Organisation un ö. Schulverwaltung Schritt fu wan 6 empfunden worden. Das einzuordnen di
Lage der Verhältnisse gewisse Landesteile von der gesetzlichen Regelung, die in den übrigen Teilen der Monarchie Anwendung sinden soll, aug. Diesen Standpunkt hat auch die Kommisston anerkannt, und degwegen glaube ich, mit diesen kurzen Andeutungen den Gegen⸗ stand verlassen zu sollen.
Was Westpreußen und Posen anlangt, so sind dia gegenwärtigen Verhältnisse nicht dazu angetan, um eine Gemeinschaft herbeljuführen, wie sie das neue Gesetz in der Verwaltung der Schulen vorsteht. Ich beschränke mich auf die Bemerkung, daß noch in keiner Zeit von der nationalpolnischen Presse des In und Auslandes und in der Vereing⸗ agitation mit solcher Deutlichkeit auf die des polnischen ziehungen des öffentlichen jetzt. Es ist meiner Ansicht nach eine gedeihliche, wie sie in den kommunalen Körperschaften auf dem wichtigen Gebiet der Vollsschule vorausgesetzt wird, nicht als segensreich erscheinen läßt. Infolgedessen mußte die Regierung davon Abstand nehmen, die beiden Landesteile mit in dieses Gesetzgebungswerk einzubegreifen. Daz ist auch seitens der Kommission in ihrer weit überwiegenden Mehrheit als zutreffend anerkannt worden.
Im übrigen bedauert die Königliche Staatsregierung, daß die Verhältnisse nicht danach angetan find, jetzt schon mit gewiffen gesetz⸗ geberischen Sondermaßnahmen vorzugehen; das wird sich nach Abschluß des Gesetzes hoffentlich besser übersehen lassen. Sollte die Möglichkeit geboten sein, einzelne Vorschriften des Gesetzes auf die eine oder andere der beiden Provinzen zu übertragen, so wird die Königliche Staatgzregierung gern in eine Prüfung dieser Frage eintreten und zutreffenden Falles das Weitere veranlassen. Aber nach wie vor wird die Königliche Staatsregierung darauf Bedacht nehmen, den beiden Provinzen in tunlichst weitem Umfange Beihilfen zur Hebung des Volksschulwesens zu gewähren. Es geschieht dies bekanntlich in stetig zunehmendem Maße. Ich brauche nur darauf hinzuweisen, daß der Durchschnitt der staatlichen Unterstũtzungen, welche den beiden Pro. vinzen Posen und Westpreußen zu teil werden, die Unterstũtzungen und Beihilfen für die anderen Provinzen oft um das Mehrfache übersteigt. Auch der diesjährige Etat weist im Extraordinarium, ab⸗ gesehen von nicht weniger als t Millionen Mark für außerordentliche Prãparandenkurse in Posen und Westpreußen, nech 1 Millionen Mark als besondere Beihilfen für Volklsschulbauten in den gedachten Landes- teilen auf. An weitgehender Fürsorge der Königlichen Staatsregierung für die jetzt von dem Gesetzgebungswerk noch ausgeschlossenen Pro- vinzen fehlt es also nicht.
Abg. Dr won Jazdzewski: beha ü ö olg Ce K wr Ln i se , r eee, m, estyreußen zirka 190 besitzen,
verschärft haben.
daß in der Provinz Posen scharfe nationale G handen sind; aber diese sind erst durch den Ostmarkenverei
istlichen, Unterrichts ⸗ und Medizinal⸗
Ich vermag die von dem Herrn Abg. Dr. von Jazdzewski ge⸗ wünschte Zustimmung zu seinen Ausführungen nicht auszusprechen. Ich versage es mir, die sogenannte Schuldfrage hier noch einmal zu erörtern. Das ist so vielfach geschehen, daß ich mich dessen glaube enthalten ju können. Es würde meiner Ansicht nach im gegenwärtigen Augenblick auch nicht wohlgetan sein, sich darüber noch in lange Aus⸗ (Sehr richtig! rechts) Ich wollte mich nur noch gegen eine Behauptung des Herrn Abg. von Jazdzewski wenden, als ob die Simultanschulen in erster Reihe den Zweck ver⸗ folgten, die polnische Bevölkerung ju germanisieren. Herren, der wesentliche Zweck der Simultanschulen in Posen und Westpreußen ist der, die leider stetig zunehmende Polonisterung der deutschen Katholiken zu verhindern. (Sehr richtig! Bravo )
Darauf wird der 556 mit dem Antrag von Wentzel an⸗ genommen.
S 57 bestimmt, daß das Gesetz mit dem 1. April 1907 in Kraft treten soll.
Abg. Pagasllaske (kons) beantragt, dafür den 1. April 1908 zu
Abg. Pallaske: Mein Antra erkennung meiner politischen Freunde gefunden. Bei seiner Einbringung mußte mit der Wahrscheinlchkeit gerechnet werden, daß das Gesetz erst im Herbst dieses Jahres, ja erst im Spätherbst verabschiedet r ; Zeit für die Vorbereitung seiner Be stimmungen bleiben würde. Dieses Bedenken wird ja nun h
ber unsere weiteren Bedenken, die zu dem Antra sind nicht gemindert worden. Der 5 57 weiter, daß schen vor dem 1. April 1907 mit der Bildung der Sch ĩ Organe und mit der Regelung der verhältnisse so vorzugehen sei daß die Schulverbãnde die aus diesem q flichten am 1. April 1997 übernehmen können. Die Einleitung dieser Maßnahmen welche an sich schon eine längere
als die bis zum 1. April 1907 na
wird von Streiti rfahren erst ihre
Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Studt: Ja, meine Herren, die Unterrichts verwaltung ist ursprünglich von Jorautsezung ausgegangen, daß der Abschluß des Gesetzes etwas hier und demnächst auch im Herrenhause sich vollziehen würde, un tatsächlich in Aussicht steht. Demzufolge ist die Lage die daß die Ausführungevorschriften auch erst zu einem späteren in jum Abschlusse gelangen können. Die Unterrichtsverwaltung n desbalb die Verantwortung dafür, daß schon jum 1. April iichsten Jahres die umfassenden Vorbereitungen für die Durchführung 3 Gesetzes so abgeschlofsen sein können, daß auch die Gemeinde tungen ohne weiteres in die Aufgaben eintreten können, die jetzt an sie herantreten, nicht übernehmen. (Hört, hört Demzufolge auß die Königliche Staatsregierung an dem Gedanken nunmehr ten, daß der Termin des Inkrafttretens dieses Gesetzes bis jum April 1908 hinausgeschoben wird. An sich sind wohl manche Be⸗ denlen gegen die Hinausschiebung dieses Termins geltend zu machen, ber die Königliche Staatsregierung glaubt daran festhalten zu niüssen, daß nun die Voraugsetzungen, unter denen das Gesetz mit en 1. April 1907, wie ursprünglich in Aussicht genommen, in Kraft täten soll, nicht mehr gegeben sind. Im übrigen können die Herren hasichert sein, daß nach wie vor die Königliche Staatsregierung darauf Bedacht nehmen wird, den in ihren Anträgen enthaltenen Wünschen eitsprechend in die Revision des Lehrerbesoldungsgesetzes ohne Verzug tjutreten. Ich habe schon bei früheren Gelegenheiten darauf auf⸗ nerksam gemacht, daß ein gesetzgeberisches Vorgehen in bezug auf die Cehrerbesoldung und eine einheitliche Regelung dieser Materie von deg Gesetzes abhängig sich nicht ohne weiteres übersehen, Verschiebung Kommunaletat demjufolge die staatlichen Unterstützungen, Beihilfen und Verpfiich· tungen gestalten werden. Ich bin, wie ich wiederholen möchte, nicht hn der Lage, die Bestimmung, die jetzt in dem Entwurf dahin vor⸗ gesehen ist, daß mit dem 1. April des nächsten Jahres dieses Gesetz scon in Kraft traten soll, aufcecht zu erhalten, stelle vielmehr namens der Königlichen Staatsregierung anheim, den Termin des Inkraft⸗
tretens auf den 1. April 1998 zu verschieben. Abg. Schmeddin berein die Ansicht gehabt hãt perbältnisse von den Sonetäten au alten e n. 8 es 3 e sein werde, das Gesetz in Kraft treten zu laffen. ö die Hinausschlebung auch die Regelung der Lehrerbesoldung verzögert werde. . Abg. Dr. Friedberg erklärt, d llärung des Ministers für den Antra Ber Antrag Pallaske wir Mehrhe nommen und in dieser Fassung der 57. Damit ist die zweite
Regierung stehen als ich selbst. für ein primäres Recht des Staats und nötig, damit der Staat und ihm die Möglichke
ein Interesse daran, daß ste n
notizen, die nicht r Thale mr fun! , . unserer übrigen Staatsverwaltung, und der Selbstverwaltung zu bringen, Zum Nutzen unserer Schule un wenn Sie den Antra sation und der w In unserem der Abgg. Win mehr, daß eine Nachdem wir jetzt das wir die Regierung an Tehrer auf dem Lande und in den kleinen cht werden, wie es das heu dgebalt kann nicht mehr als esehen werden. für alle Lehrer möch
zuschließen.
richtung zuzuwenden. einem polttis
ziehen kann. egenwärtig
erkannt werden. anschauungen wollen ch Wir erkennen von der Rechten an, daß sie nur
und der Schule will, aber wir verlangen dieselbe Anerkennung auch
Minister der angelegenheiten Dr. Stu
Ich habe bel Wiedergabe der Aeußerungen des Herrn Abg. Kopsch lediglich das wiedergegeben, was ich am vergangenen Tage gehört habe. Außerdem berufe ich mich auf eine Korrespondenz in einem politischen, dem Herrn Abgeordneten sehr nahestehenden Blatt, wo genau die Aeußerung so wiedergegeben ist, wie ich sie heute dem Hause darzulegen die Ehre hatte. (Zuruf links: Stenogramm) Das Stenogramm ändert an der Tatsache nichts. (Lachen links.)
Welche Motlve der Herr Abgeordnete für seine Aeußerung an⸗ führt, das ist seine Sache. Sie werden mir nicht die Befugnis be⸗ streiten, daß ich melnerselts aus den Vorwürfen, die mir gestern gemacht sind, die nötigen Konsequenzen ziehe. Im übrigen bedauere ich, vom Herrn Abg. Kopsch eine Belehrung darüber, daß die Vor⸗ nehmheit der Auffassung gegenüber solchen Angriffen etwaige Nach⸗= telle haben könne, nicht entgegennehmen zu können. Ich bleibe dabei, daß ich am besten handle, wenn ich all den elenden und gemeinen Klatsch, der so vielfach über mich verbreitet wird, einfach ignoriere. (Bravo rechts.)
Damit schließt die Diskussion.
In der aft, n r elehnt und ebenso er nationallibera
Hauses mit 150 gegen stimmen Nationalliberale, Freisinnige und Freikonservative, dagegen Zentrum und Konservative. Der 8 40 in der Fassung der Kommission wird sodann allein mit den Stimmen des Zentrums und der Konservativen angenommen.
Im 8 51 wird bestimmt, daß die Aufhebun Volksschulen der Genehmigung des Unterrichtsministers bedürfe oder auf dessen Anordnun
Abg. Cassel (fr. Vollsp.) begrün ausgeschlossen werden soll, daß der Minister die Aufhebun chule anordnen könne; es könnten sonst ehörde nicht passen, ohne weiteres aufgehoben
keines Beweises
dem DOrtsschulinspektor, unterstellt. hi pere,
Laufe der
Die Besoldun Städten muß gleichfalls eben verlangt. eignete Grund⸗ Auch den Gedanken r möchte ich Ihnen warm eg . . ge n, ,
daher unseren Antrag anzunehmen. a das Schul n,, . erst 1908 in Kraft treten soll, bitte ich die Regierung dringend, im nächsten Jahre schon die Vorbereitung für die Reform der Lehrerbesol dung zu treff Abg. Cassel sfr. besoldung kann ich zustim Abg. von Zedlitz bis auf einen Punkt anschlie ich nicht glaube, daß durch das Inkrafttret gesetzes die Lehrerbesoldungsfrage u Wir werden au
rogrammatische Ankündigun nnegehalten, in den fo weicht der Minister Schritt fuͤr Schritt davon zurü Erlaß von 1892 heißt es: Schulsystem die Anstellun klassige Schulen die Anstellung von Rektoren ins Auge zu fassen, und diesen ist im Sinne des Erlasses von 1889 eine angemessene B chtlich der Leitung des Schulsystems beizulegen.“ ienstanweisung für die Rektoren, 1895 erwähnt ist, und die den Regierungen zur Nachachtung man überall, Nach keiner Richtun
völlige Loslõsung dem deutschen in allen Be⸗ Lebens hingewirkt ist wie hervorgerufen, gemeinsame ¶ Mitwirkung,
lu ger Unterrichtz, und. Medizinal⸗ . aut kmmli Das bisherige Grun lage für die Lehrerbesoldung ang
der Eröffnung einer Laufbahn * . Der Zentrumsantrag en
eines Hauptlehrers Stimmung
Antrag Zedlitz wegen der Lehrer⸗ der Begründung des en. Dieser Punkt ist, daß Schulunterhaltungs⸗ m ein ganzes Jahr hinausgeschoben für . 1 . . Abg. von Zedlitz bezuglich der Organisation lverwaltung stimmen. . . . 2 66 .. wenn auch von anderen rteien die Verbindung der . 2 gewünscht wird. Mit Genugtuung kann ich sagen, hrungen darüber bei d
Leitungs befugnisse handelt. Rektoren irgendwelche Aufsichtsbefugnis beigelegt. auch keine Disziplinarbefugnis, er hat chulinspektor zu wenden. esteht darin,
Volksp.): Dem Antr stimmen, ich kann m ch dafür immer an den Kreig⸗ Das einzig praktische Aufsichtsrecht daß der Rektor nicht dem DOrtsschulinspektor, dem Kreisschulinspektor
schiießlich vom Staate ernan es sonnenklar, lediglich mit Leitungs man müsse di
unterstellt ist. Hauptlehrer aus⸗ nt werden sollen, und bei diesen liegt die dem Ortsschulinspektor unterstehen, gnissen betraut si Rektoren deshalb vom
werden wird.
lverwaltung mit der Motivierung, ner gw gt e ge rl 6 Ethft , . lassen, we e Au 6befugnisse haben, nt also etwas ex post Der Ministerialdirektor meint, iesem Gesetz an der Frage der Lehrerernennung nicht vorbei⸗ weil die Frage einheitlich für alle Schulstellen in ( ann in einer der Schusstellen kein großes Unglück sehen, namentlich da seit einem Jahrhundert kein Bedürfnis Die zentralistische Auffassun provinzielle emeinden zu re Wo die Verhältnif ewisse Gleichm rveiwaltun
Selbstverwaltun daß unsere Aus bei den anderen Parteien einen
lunterhaltungsgesetz k
d . err von Jedlitz den Antrag Gyßling abgelehn i be, m . dagegen, ß die Unterrichts perwaltung nicht die Aufgabe der Regelung des Privatschulwesens über⸗
t
inckler (kaons.): Unter den Aufgaben der Schulverwaltung en vorläufig auscheiden, die am wenigs die Regelung des Privats ßling, aber wir stimmen
den ¶ Inkrafttreten
ekommen zu sein. es sei bei
hat. Es ist kein zukommen,
Behandlung
ng werden alle
eisinnigen Anträge ab⸗ er von dieser ö
ite beantragte W wird durch Stimmen abgelehnt;
differentiellen nehmen könn
, müssen wir jedenfalls dieje dringlich sind, Wir stimmen daher gegen den A z für den Antrag Zedlitz Schiffer, weil wir der Regierung unterbreiten der Organisation der Es sind wiederholt Klagen über die lbehörde laut geworden. Auch wir sind mit der Art und Weise, wie die Schulabteilungen der Regierung sind, und wie fie den Beteillgten gegenübertreten, nicht einverstanden. Der Grund der Klagen darüber Uiegt nicht in den Personen, sondern in der Organisation der Behörde. Jahren Über diese Frage namens meiner
2 * fi . . 8 . s sorgen. Die Kon tekontrolle auf dem Gebie n rgen. = Schulverwaltung ist, daß auch die Der Zustimmung der
macherei gewesen ist. Hhulwesens. Materie gleichmäßig ohne Rücksicht au keiten und auf die Gewohnheiten der
durchaus nicht nötig. estalten, mag eine ie Instanz des O unter Umständen für die Geme nur ein Erkenntnis des Oberverwaltungsgerichts vorliegt, hat der Staat einen guten Rechtsboden für sich, aber wir halten es doch für besser, eine unabhängige Instanz zu schaffen, welche streitige nschein ministerieller
inister hat sich mehr als einmal als der Selbstverwaltung bekannt, darum können wir es ihm zuv überlassen, wie weit er von seinem vermeintlichen Recht Gebrauch macht. Es ist ein sehr zartes Ding, bestehende Rechte rückwärts zu revidieren, und wir haben die feste Zuversicht, daß der Minister mit
ich dankbar mit der er in unserem Antrage ständigung
eln sei, 1 22 glei Nun haben wir ts eingeführt, und das kann nden ungünstiger sein,
ob nicht eine iche Regelun Schulverwaltung angebracht
Organisation der Schu
entr.) erklärt, daß seine Freunde von vorn⸗ aß die Uebertragung der Vermögens⸗ die Gemeinden sich so umf
denn sobald öffentlicher Regierung organisiert
et ö. Ich habe schon vor mehreren det einen An trag, durch den es ch ,
waltung und für eine
Zu befürchten sei nicht, daß
zum Austrag bringt, als daß der
erweckt wird. Der öffentlichen Vol
die . Aufsichts
reunde nach der Er⸗ mmen werden.
mit großer Mehrheit ange⸗
equenz der Kommunalisierung der aatliche Schulverwaltung reformiert wird. ö anderen Redner ju dem Antrage der Lehrerbesoldung freue ich mich, eine Verzögerung braucht aber nicht einzutreten, denn wir haben in unserem Antrage ausdrücklich des Schulunterhaltungsges dehrerbesoldung ai Abg. S
Antrag Gyßling eintreten.
Minister der angelegenheiten Dr.
Meine Herren! Ez wird durch die Vorlage durchaus nicht neues Recht geschaffen, sondern eine ganz selbstverständliche Befugnis der Unterrichts verwaltung aufrecht erhalten, welche sich auf 5 18 der Regierungẽeinstruktion gründet und von dem Oberverwaltungsgericht auch als zu Recht bestehend anerkannt worden ist.
Der Antrag Cassel wird abgelehnt und § 51 unverändert
die Provinzen Westpreußen und
1. ; Biereck ffreikons.) u. Gen. (darunter auch Nationalliberale) beantragen hierzu: In Anbetracht dessen, daß auch in den Provinzen Posen und ärten und Ungleichheiten bei Aufbringung der Schullasten bestehen, wird die Königliche Staatsregierung auf⸗ gefordert, baldmöglichst einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die nannten Provinzen in gerechter Weise sonderen nationalen
slichen, Unterrichts- und Medizinal⸗ de erst die nationalen udt: dem Herrn Minister
wahrnehmen Gegensãtze
wohlwollende Auffassung, Möglichkeit
unmittelbar nach Erlaß ie Voraussetzung der Regelung der das Zustandekommen S
isfer (nl): Auch meine Freunde können nicht für den e Wir halten es nicht für angebracht, Regierung bei diesem Gesetz die Regelung einer zu verlangen, die mit dem Schulunterbaltungsgesetz doch nur sehr Wir müssen bier alles ausschei was nicht innerlich oder politisch damit in Zusammenhang steht. dazu angetan, wo wir es ist, ein Spenalgebiet unter Dach von Zedlitz nehmen wir Sowo ö . 3 die ulverwaltung stehen beinahe organisch mit der ulunterhaltung 83 ü Wiederholt ist bei diesem Gesetz erörtert usgestaltung desselben dur ulverwaltung gefördert werden könnte. Sachlich kann brungen des Abg. von Zedlitz nur anschließen unter 5 der Regierung freie Hand gegeben wird für die Wenn das ganze Haus sich auf diesen vereinigt, wird dies für die Regierung eine Veranlassung sein, erbesoldung baldmöglichst zu regeln. Dr. Dittrich Zentr. ): In d ; r die Unterrichtęverwaltung nicht mit der schwierigen Frage deshalb stimmen wir gegen den Antrag egen den ersten Antrag Zedlitz ine gewisse Dezentralisation in manchen gegen ist die Regelung der Lehrerbesoldung lich. Voraugsetzung ist allerdings die Regelung der Wenn wir dieses Gesetz erlassen haben, unverzüglich mit der Besoldungsreform begonnen werden. nicht erft bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes Unfer Antrag verdient vor dem des Herrn von Zedli weil wir darin die Berücksichtigung der besonderen einzelnen Landesteile beantragen. Damit schließt die Diskussion. Ant und der Antrag Porsch werden abgelehnt, die übrigen angenommen.
Es folgt die einmalige Beratung des Staats vertrags ah ' Baden und Hessen wegen der von Dffenbach bis
Bei der Kanalisie rung des de ein Ausfall in den Eisenbahn⸗ befürchtet; verachtfacht hat, Frankfurt ungefähr verdoppelt. weise nicht mehr Die Kanali⸗
folgt die Beratung der dazu beantragten Resolutionen.
Der Abg. Gyßlin die Ha e , zu erfuchen, baldmöglichst eine gesetzliche Ne u ordnung des Privatschulwesens in bet ausfetzungen für die Errichtung von Privatschulen sowie der Stellung der Privatschullehrer herbeijuführen. Freiherr von Zedlitz und Neukirch, und Gen. beantragen: dem Landtage baldigst einen Gesetz chul verwaltung
gerufen worden.
Minister der angelegenheiten Dr.
der Lehrer⸗ Frage ist unter Mit⸗ reunde geregelt.
Konservativen
anstellung sehr weit entgegengekommen; diese wirkung der Konservativen zur Zufriedenheit meiner Ich hätte nur gewünscht, daß die Konservativen auch bei der Rektoren Hand gegangen wären. Herr Wenn aber bestehende beseitigt werden, so erscheint das doch als ein in das Selbstverwaltungsrecht. gesprochen haben, so soll das aber nicht bedeuten, eine Entrechtung der Städte beabsich Irmer wünscht zum Ausdruck zu brin Antrage nur um ein Provisorium handelt. wenn es so ausgelegt wird, wie es ausgelegt werden muß. Bei solchen Bestimmungen wird es sich immer um ein gewisses Propisorium mit Recht bedauert, daß Schulrecht sich nicht im Wege der Gesetz steriellen Verordnung en außerordentlich ntwicklung des Rektorensystems Schritt für Schritt tastend im Verordnungswege vorgegangen und etzige Form der Volksschule gefunden. Diese Dinge o außerordentlich in Fluß. Wie lange diese Be⸗ stimmungen also zu gelten haben, können wir noch nicht übersehen. all sein, namentlich dann, chen Schulaufsichtsbeamten geworden sind. Bis dahin wird die Bestimmung provisorisch sein. Soll das zum Ausdruck gebracht werden, so sind meine Freunde damit einverstanden. Personen in unserem Antrage soll nur ein Versuch sein, und wir sind einverstanden damit, wenn eine Was die Ausführungen des Abg. Cassel betrifft, so hat der Entwurf anfangs bei den großen Kommunalverwaltungen mit Recht Beanstandung gefunden. Durch das Zusammenarbeiten in der Kommission ist aber von den Gründen für die Beanstandung so gut wie nichts übrig geblieben. auch der letzte Stein des Anstoßes beseitigt wird, Kommunalverwaltungen, chulwesen erworben h
beantragt:
von Anfang an uns an die emängelt die scharfen Ausdrücke. Rechte dur ziemlich tiefer Ein über diesen Eingriff
angenommen. S 56 bestimmt Posen findet dieses Die Abg. von
Schĩffer ? usammenhang hat. die Reglerung zu ersuchen, entwurf vorzulegen, nach 2. . ! ; 3 maßgebenden Grun ö Organen der Selbstverwaltung so lontrolle umgestaltet wird.“ Die Abgg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch und Schiffer beantragen ferner die Regierung zu ersuchen, forderlichen Staatsmittel ohne Verzug in eine Revislion ssetzes zu dem Zwecke einzutreten, er Grundgehälter und Alterszulagen sowie Laufbahn im Schuldienste für alle Lebrer gswesen bestehenden Mißstände
Wenn per e Anwendun
Gerade jetzt ist der Moment am weni gesehen haben, wie schwierig ju bringen. Zu
einen anderen Standpunkt ein.
durch den die st aatliche S nisation der allgemeinen Landes verwaltung ichster Dezentralisation und Mit wie wirksamer Rechts-
tigt gewesen sei. en, daß es sich in unserem Ich habe nichts dagegen,
den Resolutionen des Abg.
Westpreußen große H einandersetzungen einzulassen.
im Zusammenhange.
worden, da ch eine neue Organi⸗
unser ganzes
bung, sondern der Schulunterhaltung in den
regelt und die dortigen berücksichtigt.
Abg. von Wentzel bittet um Annahme des Antrags, da gerade in dem östlichen Teil der Monarchie den Gemeinden besonders hohe Schullasten aufgebürdet seien.
Abg. Dr. von Jazdjewski (Pole) Meine Landsleute haben sich es nicht beteiligt, weil estpreußen ausgenommen
Nein, meine
twi ; wierigkeiten ich mich den Ausfü entwickelt hat g ** , .
Durchfuhrung des Antrages.
unter Bereitstellung der dazu er⸗
ist die Unterrichtsverwaltung Lehrerbesoldu
Festsetzung auskõmm durch Eröffnung einer die gegenwärtig im Lehrerbesoldun ; und ungerechten Ungleichheiten zu beseitigen.
ie Abgg. Winckler und Dr. von H ifm en n, in dem letzteren Antra
ttelbar nach Erlaß
orsch (Zentr) und Gen. beantragen für die letztere Resolution folgende Fassung: die Regierung zu ersuchen, Volksschulgesetzes mit Berũ der einzelnen Landesteile und forderlichen Staatsmittel in besoldungsgesetz es einz die Mindestsätze des Grun lich erböbt werden? Gyßling (fr i, i. egelung. r Ze vor, die Vorlage aber nich
tires Rechte bleibt. Gänzlich verbieten kann ma auch der damalige Kultusminister G dem H ß 9 1 , . rwatschulwesen nicht erblicken könne, ben Privaischulen den öffentlichen Volkss ehen. Die Privatschulen mit dem urũckgegangen
hat dadurch die . . ĩ em gegenwärtigen Augenblick isher an der zweiten durch den 5 56 unsere Heimatprovinz und Aber auch bei uns ist der Wunsch allgemein, dat Geltungsbereich des Gesetzes auf diese Provinzen auszudehnen, die ier wieder in eine Ausnahmestellun sind. Seit Jahrzehnten wird unsere Bevölkerung mit sucht, besonders auf dem Gebiet der Schule. eine gewisse nationale Wenn wohlerworbene Rechte der Bevölkerung gewahrt werden sollen, so stehen doch die natürlichen Rechte und unter ihnen das natürlichste auf den Gebrauch der Muttersprache 2 r ftr wollen Volksschulen, in denen die Sprache des zugelassen ist.
Abg. Viereck (fr. kons.): Wir in der dringend wünschen, daß das, was von diesem ist, sobald als möglich Gesetz wird.
Abg. von Conta dffr. kons.) weist an der Hand ein elner Beispiele auf die drückenden Schullaften der Gemeinden und Gutsbezirke in Westpreußen hin und bittet, daß nach dem Antrage die Regierung möglichst noch in diesem Jahre einen Gesetzentwurf vorlegen möge.
Abg. Wolff; Lissa (fr. Vzg) bemerkt, daß allerseits einig sei über die großen Schwierigkeiten, die für die Schul⸗ unterhaltung besonders im Osten beständen. Segnungen für
eratung dieses Ge können wi
des Privatschulwesens belasten, Gyßling. Wir sind auch g auch nicht verkennen, Dingen angezeig dringend erforder Schulunterhaltung.
Es wird vielleicht dreißi
Jahre der wenn die Rektoren zu wir
eydebrand und statt „ohne es Schul⸗
werden soll. der Lasa (kons.) beantrage Verzug“ zu sagen: „unmi unterhaltungsges
Die Abgg. Dr.
entgegen der Verfassun -. Die Umgrenzung der geeigneten bat inzwischen auch die An
nahmegesetzen hei Da kann man
nicht wundern, daß Spannung entsteht.
ormulierung gefunden wird. ewartet werden. den Vorzug,
edürfnisse der
ber nach Erlaß des der besonderen Bedürfnisse
unter Bereitstellung der dazu er⸗ eine Revision des Lehrer- utreten, namentlich in der Richtung, dgehalts. und der Alterszulagen er⸗
Vollep.): Das Privatschulwesen ist bigher It , es unterliegt der administrativen Gesetzentwurf sah die Regelung desselben t. Wir wollen die Streitfrage, nach welcher scheiden, aber es ist Frage unerledigt Privatschulen nicht, das hat raf Zedlitz ausdrücklich anerkannt; daß er eine Gefahr in daß vielmehr die preußi⸗ ulen würdig zur S olksschule sind auch nicht in geringem bat das Privatschul⸗ ädchenschulen. Es ist Unterrichts offenzuhalten, um er oder vermeintlicher Willkür zu schützen. der Hauslehrer und Hauelehnerinnen. dert über die 9 slebrern eine poliz und politischen h 6 ,, . 6 rlaubniesckein nur für ein 9 Erlaubnis scheine. dem dit kretionãren Ermessen sbt für sie nicht einmal ein Disziplinar⸗ chulen muß ferner die Bedürfnigfrage Sie Vringend, unserer so allgemein ge⸗ fe des Staats und der Schule zuzu⸗
edlitz und Neukirch (frkonsa: Ich
2 . en en, wieder eine er ö
e , . . Die Unter⸗
Hände voll zu
anzunehmen.
würde und sonach zu wenig
ijfen le d bestimmt in seinem Wortlaut Der Antrag 6 ; ießlich auch die ch große Verdienste um das
anerkennen werden, daß dieses Gesetz auch manches Wertvolle
Abg. Kop sch (fr. Volksp. ); Der Minister hat in scharfer Weise die ich gestern getan haben soll die Lehrer als Atheisten und
Diese Worte finden sich im unkorrigierten ch habe nur den Inhalt einer Zeitungs⸗
die Dinge sie sich so verhalten haben, so muß ich mit einen derartig schweren Vorwurf zurückwe auf den Minister enthielten meine Worte, klärung über das, was durch die Presse verbreitet ist. dauere, daß der Minister, ehe er seinen Vorwurf erhob, nicht Einsicht in das unkorrigierte Stenogramm meiner Rede genommen hat. Das ist sonst die Gepflogenheit. Wie meine Worte aufzufassen waren, ergibt sich aus meiner welteren Aeußerung: „Die pre Lehrer würden dankbar sein für eine Aufklärung, daß die mitteilungen nicht richtig sind.“ Minister mit Entrüstun getan zu haben, ich wäre
ropvinz Posen müssen
ö , verbände und ihrer
sich ergebenden Rechte und P
zwischen Preußen, Bayern. ? Kanalisierung des Mains Aschaffenburg.
Abg. Dram Zehnboff (Zen Mains von Frankfurt bis Mainz wur einnahmen durch den Schiffsverkehr der Schiffsverkehr auf dem Rhein rotzdem der Eisenbahnverkehr in . = . 2
iner Berechnung des Au a n. Mains . Frankfurt bis Mainz ist in drei Jahren von 1853 = 1886 fertig gestelll worden, boffentlich Kanalisierung bis Aschaffenburg nicht in fünf, nimmt, sondern in drei Jah t verkehrshindernis auf dem Steg in Fiankfurt. Anfang des 20. Ja und Intelligenz vo 5.5 m über dem
meiner Erfahrung in An⸗ eiten begleitet sein, die z rledigung finden müssen. . müssen sich die Behörden mit den bisherigen Trägern der Schullasten ins Einvernehmen setzen, um die stimmungen des neuen Gesetzes durchzuführen. Das wird alles längere Zeit dauern als hier vorgesehen ist. nicht die Möglichkeit genommen, mit den beginnen zu können; denn die Verfassung bestimmt, daß ein Gesetz mit der Veröffentlichung in der Gesetzsammlung unwiderruflich Gesetz
und Neukirch (fr. kons.):
gegen meine Aeußerungen polemisi d inister hat einma Soꝛzialisten bezeichnet.
Stenogramm ni
pruch nehmen wird durch ein geordnetes
ung gehen soll, heute ganz aus Nach dem Ges
man sich ja staats nicht würdig, daß diese
Da aber das vor⸗ Entwicklun
Gesetz keine o könne er dem
Volksschule überhaupt bringen werde, Jedenfalls habe sich die Simultanschule im Osten zwischen den ationalitãt zu
aber wenn allem Nachdruck Nicht einen Angriff ondern ich wünschte Auf⸗
Der Regierung wird trotzdem
r und er hat sich f Voibereitungen rechtzeitig
nicht zustimmen. einzig und allein bewährt, r enden Gegensätzen der Konfessionalität und
Abg. Schmedding (Sentr.) nimmt Bezug auf die vom Abg. Dr. Porsch bei Eelegenbeit der ersten Lesung dieses Gesetzes ab⸗ gebene Erklärung; das Zentrum werde auch heute nicht für diesen ntrag stimmen können.
Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗ angelegenheiten Dr. Studt: Meine Herren!
richt man ö 3 alls für die geworden ist.
Abg. Freiherr von Zedlitz Ich bitte, den Antrag abzulehnen. Die Publikation des Gesetzes wird im Juli erfolgen könn bis zum Inkrafttreten des Vorbereitungen erledigen lassen. das Inkrafttreten m und schlecht
nell und gut gea
haben sich, wenn auch nur Die wesentlichste Bedeutun wesen in den Winterschulen und den h erforderlich, den die Eltern vor w lerher gehört auch die Frage an hat sich allgemein gewun die von den Hau der Fleckenlosigkeit berlangte. Den. Gastwirt Lie Hauslehrer bekommen einen e Hausierer erhalten Hauslehrer unterliegen v der Schulaufsichtsbebörde, es g
wird auch die weitere wie die Vorl
lisierten Main ist jetzt der eiserne . n 9 halten am er Bedeutung
sind noch neun Monat des privaten tze; bis dahin werden sich die
s ist eine alte Man follte das nicht für mögl
rbunderts bei einer Stadt von ö ⸗ Der eiserne Steg liegt nämlich nur ainspiegel, sodaß die leeren Offenbacher Schleuse Wasferballast einyumpen müssen, ausgepumpt wird, um unter dem Kanalisterung des Mains wird boff niffes veranlassen. Mit S0 000 M läßt sich das im wird sich wohl nicht eher dazu entschlie zwungen wird; mag dieser Zwang ni stehen diesem V
Erfahrung, lange hinaugschieben, rbeitet wird, während bei kürzerem ird. Wenn wir die Sache bis 1308 hinaugschieben, derkürjen wir die Schulunterhaltung um 193 Mill. Mark, die wir dem Staate fur das eine Jarr einfach schenken. er wird sie ja allerdings gern ad saccum behalten, aber die Schulunterhaltungspflicht gen müssen fo bald wie möglich in den Besitz dieser Mittel kommen. Die Revision des Lehrerbesoldungs⸗ etzes darf nicht verzögert werden; wir haben beantragt, unmittelbar dieses Gesetzes mit den Vorbereitungen dazu vor⸗ inanzverwaltung wird sich aber nicht cher dazu ent⸗ schließen, als bis das Gesetz über die Schulunterhaltung zur Durch- führung gekomme Alsn cn int z erg weint, daß keiße Vcranlaffung in ben sei es, wenn die Regierung ihrerseits sie die Vorbereitung des Gesetzes nicht big zum nächsten Jahre durchführen könne; solange diese Erklärung nicht abg Freunde gegen den Antrag sti überlassen, zu beurteilen, was sie bis zum 1. April nächsten Jahres leisten könne.
bin dankbar,
der Liegnitzer eine solche
von sich wies, Beslãtigung i noch dankbarer, wenn er sein Vertrauen zu den Lehrern heute wiederholte, das er damals aussprach, als noch Ministerialdirektor Kügler an seiner Seite war. Auch eine Mitteilung Nickel soll vollkommen aug der Luft gegriffen damals auf einen amtlichen Bericht berufen. Es hat sich nur ergeben, daß es sich nicht um einen Bericht an das Kultus. sondern an das Landwirtschaftsministerium handelte. Der Minister verlangt den Nachwels, daß Kreisschulinspektoren behandelt worden si Beratung deg Kultugetats wiederholt älle zur Sprache bringen inister mehrere Dutzende von ohne daß eine
Aeußerung
das späͤter wieder 6 ö 3 3 eitigun eses Hinder⸗ n 96 die S bis sie dazu ge⸗ ange auf sich warten lassen!
Der Herr Abg. von Jazdzewski hat die Ver⸗ fassungsfrage wieder gestreift, und da darf ich mich auf die kurze Er⸗ klärung beschränken, daß Art. 26 der Verfassung sowohl in seinem bisherigen Wortlaut wie in demjenigen Worlaut, wie ihn der dem Hause vorliegende Antrag in Aussicht nimmt, eine gesetzliche Regelung des gesamten Unterrich sweseng verlangt. Mit diesem Verlangen aber hat meiner Ansicht nach die Verfassung unmöglich den Gesetzgeber für alle Zukunft dahin binden können, daß eine gewissermaßen schablonenmãßige Gesetzgebung für greifen und unter allen Umständen alle Landesteile gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der erhalten müßten. Man wird also ohne
müssen — es ist dies tatsächlich auch in verschiedenen Einjelgesetzen geschehen —, daß der Gesetzgeber vollkommen berechtigt ist, je nach
en wird eine
9 * , den Finannminist ministerium,
Lehrer ungerecht von Meine Freunde
ertrage durchaus sympathisch gegen⸗ ber, zumal er auch politisch von großer Bedeutung sein wird. Di
orlfuͤhrung der Kanafifierung wird die Be
trich durch die Mainlinie ju machenz freudigkeit in Bayern befestigen. unerträs licher Zustand, daß der eine geordnete Wasserstra Bayern verläßt. Hanau haben.
ein Anreiz zum Bau des
Ich behaupte, daß dieser noch i
nach dem Erla rüft werden.
ten Resolution im Intere
er wird auch die Reichs- 7 rn ist es tatsächlich ein Maln, der zu vsig bayerischer Fluß ist, e zu sein aufhö dem
utzen wird die Kanalisierung für die daß durch die Kanali⸗ onau. Kanals gescha n weitem Felde liegt.
ir das Wort abgeschnitten, als ich solche In seinen Akten wird der en, wo Streitigkeiten vorgekommen sind, Warum lassen der Minister und das Wochen und Monate verstreichen, ehe sie solche hrichten richtig stellen? Der Minister erklärt, zu vornehm zu ein, um auf alles zu antworten, aber es gibt auch Fälle, wo solche Vor⸗ mheit nicht angebracht ist, nämlich da, wo es sich nicht um eine Person
die ganje Monarchie Platz nue g. enn o wir einmüti neue Streitfrage in die Bevölkerun richtsderwaltung wird so wie Dagegen bitte Die Schule wird verwaltet vom grünen Ti handlungen über dag Schulunterhaltungsg
en Antrag den gleichen
Volks schule weiteres anerkennen
Antrage vorliege; etwas anderes eine schwere
ehrer vorlag. erkläre, da
Kultusminif Großen N
würden seine stimmen und der unsere Anträge pricht day
esetz ist die veraltete
Voraussetzung für seinen Bau würde auch sein, daß an dem Schleypmonopol und an den Schiffahrtsabgaben festgehalten würde. Die riesige Abneigung gegen diese beiden Bestim⸗ mungen ist geschwunden, seitdem 6 durch 8 angenommen sind. Sympatbisch ist uns an dem Vertrage, daß im Artikel XII der 5 19 des Kanalgesetzes als verge festgelegt ist. Dieser
18 verlangt die Regelung von Flußschiffahrtsabgaben auf dem hein. Die Schiffahrtsabgaben sind jetzt rechtskräftig Eiteelche; über das Gute oder Schlechte dieser Abgaben zu streiten, wäre eine Hias post Homerum. Redner beantragt die Verweisung des Antrages an eine Kommission von 14 Mitgliedern. bg. von Pappenheim (kons.): Meine Freunde bebalten sich ihre Stellungnahme für die Kommissionsberatung vor und sehen den weiteren Erklärungen der Regierung dort entgegen.
Abg. Jun 11. n (nl. erklärt sich namens seiner Freunde mit der Kommissionsberatung einverstanden. Abg. Dr. von , , n. meint, daß in der Kommission erst geprüft werden müsse, ob die Interessen Preußens in dem * auch genügend gesichert seien. Die bisher kanalisierte Strecke habe ezeigt, daß auch noch erhebliche sanitäre Bedenken bei der Fort⸗ ührung der Kanalisation zu berücksichtigen seien. ⸗ Abg. Funck (fr. Volkep.). Als Abgeordneter des Frankfurter Wablkreises stehe ich auf dem Standpunkt, daß dieses Werk, welches der Fördetung des Verkehrs dient, sinzpaibisch zu rah i , jr, gleich der Umschlagsverkehr manche Nachteile für uns mit sich bringen würde. Ich kann aber versichern, daß wir in rr. von irgend⸗ welchen sanltären Nachteilen durch die Kanalisation nichts zu be⸗ fürchten haben. Dem Antrage auf Kommissionsberatung stimmen wir zu. Bedenklich erscheint uns nur die Verquickung der Kanalisierung mit den Schlffahrtsabgaben. Am bedenklichsten ist aber für uns in der Begründung der Passus, wonach Preußen es vorbehalten bleibt, auf den preußischen Strecken des Rheins Abgaben zu erheben. Das widerspricht der Reichsverfafsung und den internationalen Ver⸗ trãgen.
; Nachdem noch die 29h Broemel (fr. Vgg.) und Dr. Hahn (B. d. E) sich mit dem Antrage auf Kommissions⸗ beratung einverstanden erklärt haben, wird der Vertrag an eine Kommission von 14 Mitgliedern überwiesen.
Schluß gegen 53g Uhr. Näͤchste Sitzung Montag 12 Uhr. (Dritte Beratung des Schulunterhaltungsgesetzes, kleinere Vorlagen.)
Parlamentarische Nachrichten.
Dem Hause der Abgeordneten ist nachstehender Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Bereitstellung von Geldmitteln für die nach dem Gesetze vom 12. Au gust 1905 durchzuführenden Maßnahmen zur Regelung der Hochwasser⸗, Deich⸗ und Vorflut⸗ verhältnisse an der oberen und mittleren Oder, zugegangen:
§ 1. .
Die Staatsregierung wird ermächtigt, jur Ausführung des Ge⸗ setzes, betreffend enn, zur Regelung der Hochwasser⸗, Deich= und Vorflutverbasmni e an der oberen und mittleren Oder, zunächst die Summe von 15 000 000 (Fünfzehn Millionen) Mark zu verwenden.
Hiervon darf fe Vorarbeiten, für den alsbald notwendigen Grunderwerb und für sonstige unaufschiebbare vorbereitende Arbeiten ein Betrag bis zu 5 000 000 (Fünf Millionen) Mack 0 vor Er⸗ ledigung des in den 55 1, 6 und 7 jenes Gesetzes vorgesehenen Ver⸗ fahrens vorschußweise verausgabt e,
Der Finanzminister wird ermächtigt, zur Deckung der in 1 er⸗ wähnten Kosten, soweit die Mittel hierzu nicht durch den Staats. haushaltsetat bereitgestellt werden, im Wege der Anleihe eine ent⸗ sprechende Anzahl von Staatsschul dverschrelbungen augzugeben.
An Stelle der Schuldverschreibungen können vorübergebend Schatzanwelfungen ausgegeben werden. Der Fälligkeitstermin ist in den Schatzanweisungen anzugeben. Der Finanzminister wird er⸗ mächtigt, die Mittel zur Ginlösung dieser Schatzanweisungen durch Ie rl von neuen Schatzanweisungen und von Schuldverschreibungen in dem erforderlichen Nennbetrage zu beschaffen.
Die Schatzanweisungen können wiederholt ausgegeben werden. Schatzanwelsungen oder Schuldverschreihungen, die zur inlösung von fällig werdenden Schatzanweisungen bestimmt sind, hat die Haupt- derwaltung der Staataschulden auf e, , des Finanministers plerjehn Tage vor dem Fälligkeitstermine zur Verfügung zu halten. Die Verzinfung der neuen Schuldpapiere darf nicht vor dem. eit · punkt n dem die Verzinsung der einzulssenden tz⸗ anweisungen aufhört. .
3 durch welche Stelle und in welchen Betrãgen, ju welchem
insfuß, zu welchen Bedingungen der Kündigung und ju welchen 2 die , . und die Schuldvverschreibungen ver- ausgabt werden sollen, bestimmt der Finanzminister.
Im Übrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der An⸗ leihe fowie wegen Verjährung der Zinsen die Vorschriften des Gesetzes vom 18. Dezember 1869 1 S. 1197), des Ge⸗ setzeßs vom 3. März 1897 (Gesetzsammt. S. 43) und des Gesetzes vom 3. Mai 1903 (Gesetzsamml. 565 1655) zur Anwendung.
Die Ausführung dieses Gesetzes erfolgt durch die zuständigen Minister. . .
In der diesem em beigegebenen Begründung
ird folgendes ausgeführt: 6. gen e. in August 19095 ordnet an, daß der Qber⸗ präsident der Provinz Schlesien nach Benehmen mit dem Ober präfidenten der Provinz Brandenburg einen Plan für die Regelung der waffer⸗, Delch. und Vorflutverhältnisse an der oberen und y Oder im Rahmen eines Kostenbetrages von 60 060 000 4
stellen soll (6 J). ⸗ . gi (oh nach Anhörung des Oderstromausschusses und der ropinzialausschüffe von Schlesien und Brandenburg durch die m' ern, Minister rr nachdem er öffentlich ausgelegt oder in
anderer Weise den Interessenten bekannt n worden ist. .
Gemäß 5 6 des Gesetzes 1 nach 6 dieses allgemeinen lanes die Sonderpläne aufzustellen. Auf Grund der Sonderpläne ff die Beitrage pflicht der zur Kostentrggung beranzuziehenden einzelnen Verbände und Korporationen, der Probinzen und des Staates zu
n (6 7. ve g ierhalb der gesetzlichen Höchstgrenze der Gesamtkosten von zo O05 Oo Mς dem Staet im ganjen zur Last fallende Kostenanteil stebt zur Zeit noch nicht fest. Nach dem Ergebnis der Vorarbeiten, soweit solche bereits ausgeführt sind, ist aber schon jetzt mit einem erfien Kosftenbedarf des Staates von 15 000 000 6 ju rechnen, deren baldiger ö es bedarf und zu deren Erläuterung folgendes
erkt wird:
9 Der grundlegende Gedanke für den Melioratigneplan des Oder esetzes ist, unter teilwelser Beseitigung der im Laufe der iweiten 3 des vorigen Jahrhunderts vorgenommenen Einengung des Stromabflußgeblels, dem Wasser Platz ju schaffen. In je umfang. reicherem Maße es gelingt, i, , auf hierzu ausersehenen und künsfsich hergerichteten Üücberflutungsgebieten vorübergehend bis zum schadlosen Abfluß zurüctzuhalten, desto mehr werden die Unter ; lieget von Hochwassern entlastet, desto unbedenklicher kann den Städten autreichender Deichschutz gewährt, desto geringer können die Anforde⸗ rungen an die Deichprofile für hochwasser teie Polder werden.
Die Ausführung des Odergesetzes muß desbalb in erster Linie auf die Anlegung von Staugebleten ( Ueberlaufpoldern ) bedacht sein. Um die ö der bierfür später aufzustellenden Sonde plãne ju sichern und unnötige Kosten zu vermeiden, sind schon jetzt Grund- erwerbun gen erforderlich, bel denen die Umstände haͤufig schnelles
Zugreifen erheischen.