kaum die Rede, es sind auch nur ganz unbedeutende Konzessionen gemackt Der F 20, zetzt 386, ist durch die Kommission noch über die Vorlage hinaus faifẽ fene iss t worden; wenn es sich um Ein⸗ richtung von Konfesstonsschulen handelt, werden sich die besonderen Gründer des Gesetzes viel wirksamer erweisen, als wenn es sich um Simultanschulen handelt. Die veränderte Stellung der National- liberalen ist um so beklagenswerter, als tatsächlich der Liberalismus in der Zabl seiner Vertreter in den Parlamenten nicht so zum Ausdruck kommt, wie er in der Bevölkerung immer noch vorhanden ist. Das liegt an der Zersplitterung der liberalen Parteien; und wenn hier wieder eine solche Loslösung von liberalen Ideen eintritt, so wird in den liberalen Wäblerkreisen die Skepsis weiter um sich greifen; die Ver⸗ bitterung und d, ü,, des Liberalismus wird sich vermehren und seine Bedeutung bei polltischen Entscheidungen noch weniger, als es jetzt leider schon der Fall ist, in die Wagschale 66 Wir werden unserseits die Grundsätze des Liberalismus eu zu bewahren bestrebt sein. Mögen Sie an der Professoren⸗ bewegung aussetzen, sobiel Sie wellen, es ergibt sich daraus unsere Haltung in diesen Fragen dem entspricht, was
te RKreise als das teuerste Gut des Liberalismus ansehen. In Baden bat die Zentrumspartei erklärt, sie denke nicht an die Be⸗ seltigung der Simultanschule. Es wird eine Zeit kommen, wo selbst in dieser Partei die Einsicht einkehren wird, le. die Verhältnisse im Lande, die Mischung der Bevölkerung es verlangt, daß wir keine Zweigschulen haben dürfen, daß die Simultanschule den Vorzug ver⸗ dient. Cinst wird der Tag kommen, an welchem man unseren Be müburngen Gerechtigkeit wird widerfahren lassen. Gegen eine Bemerkung des Ministers in der zweiten Lesung muß ich mich noch wenden; er meinte, wir hätten einen feierlichen Verzicht darauf ausgesprochen, daß die Verkältnisse der Schule nach unseren Wünschen geregelt werden, wobei er eine Rede von mir gegen Herrn von Zedlitz im Auge
batte. Die Städte haben kein größeres Verwaltungsrecht durch das Gesetz bekommen. Eine Verschlechterung hat die Kommission erst in den Entwurf dadurch gebracht, daß 6 auf Anordnung der Schul⸗
aufsichtsbebörde konfefsionelle Schulkommissionen eingerichtet werden können. Das batte selbst die Regierungsvorlage nicht verlangt. Ich bedauere noch namentlich, daß den Gemeinden das Recht der örtlichen Schulaufsicht beschränkt worden ist. Den Ausführungen des Mi— nisters in der zweiten Lesung gegenüber muß ich nochmals feststellen, daß das Gerichtserkenntniz das Recht der Gemeinden zur Verwaltung der ãußeren und inneren Angelegenheiten der Schule expressis verbis anerkannt hat. Ich komme nun zum Schluß. (Rufe rechts: Bravo) Den Herren, die da Bravo! rufen, bemerke ich, daß es mir verständlich ist, wenn ie mit möglichster Schnelligkeit das Gesetz fertigbringen wollen.
ber wir haben unsere Gründe stets sachlich zum Ausdruck gebracht und müssen sie hier, wenn Sie auch keine Diskussion mehr belieben, wiederholen. Ich habe mich immer im sachlichen Rahmen ge⸗ halten. Wir werden nur noch schlechter fertig, wenn sosche Ausdrücke der Unduldsamkeit hineingeworfen werden. Das Rektorenwahlrecht könnte nach unserer Meinung nur so geregelt werden, daß es ebenso wie das Lehrerwahlrecht allen Schulverhänden ohne Ausnahme ver— liehen würde. Dem nationalliberalen Antrag haben wir in zweiter Lesung nicht deswegen zugestimmt, weil wir ihn für gerecht halten, sondern weil unser eigener Antrag wegen Vorschlags von drei Personen für die Auswahl durch die Schulaufsichtsbehörde abgelehnt wurde. Der nationalliberale Antrag enthält nur ein Anhörungsrecht der Gemeinden, eber der Mainisterialdirektor Schwartzkopff hat sich selbst einmal dahin geäußert, daß das Anhörungsrecht keine große praktische Bedeutung habe, weil die Schul⸗ aufsichtebehörde an die Vorschläge der Gemeinde nicht gebunden set. Früher verteidigten sowohl die Nationalliberalen wie das Zentrum die bestehenden Rechte der Gemeinden; Windthorst hat sich einmal dahin ausgesprochen, daß man diese Rechte nicht ohne e en. Not aufheben dürfe. Nach dem neuen Antrag sollen die Bestimmungen dieses Gesetzes nur bis zum Erlaß eines Lehreranstellungsgesetzes elten. In diesem neuen Gesetz wird aber nach dem bisherigen Per— auf der Dinge sicherlich auch den Städten, die jetzt noch das Recht der Rektorenberufung behalten, dieses Recht genommen werden. In der zweiten Lesung sprach man dabon, daß eine Liste der für die Rektorenstellen geeigneten Personen aufgestellt werden müßte;
die Bestimmung, die dementspreched in den neuen Antrag aufgenommen ist über die Qualifikation der Hauptlehrer und raͤparandenlehrer, erinnert doch etwas an den früheren
allem ist uns der neue Antrag der Nationalliberalen nicht akzeptabel. Es wird sich ein Strebertum entwickeln, wie wir es in anderen Verwaltungen schon haben. Den Lehrern wird die freie Meinung genommen werden. Das Gesetz wird auch gegen unseren Widerspruch zustande kommen, aber es wird kein monumentum aere perennius sein. Aber der liberale Hauch, der jetzt über Europa weht, wird auch einmal in unserem Staate zur eltung gelangen; die Entwicklung in unserem Sinne wird zwar durch dieses Gesetz aufgeschoben, aber nicht aufgehoben sein. Den Lohn für unsere Bemühungen finden wir in unserer eigenen Brust, eingedenk des Spruches: Mensch sein heißt ein Kämpfer sein!
Abg. Ern st (fr. Veg.): Meine Freunde haben niemals einen weiftl darüber gelassen, ah wir in den Bestimmungen des Ge⸗ ctzeg über die Schulunterhaltung einen Fortschritr erblicken,
aber die Bestimmungen des vierten Abschnittes über die kon⸗ kel nr hen Verhältnisse sind so, daß wir das ganze Gesetz ablehnen müssen.
Abg. Dr. Mizerski (Pole) erklärt, daß das ganze Gesetz für seine Freunde unannehmbar sei, da es in Westpreußen und Posen nicht gelten solle und sich daher als , . gegen die Polen kenn⸗ zeichne. Die Rechtlosigkeit der Schulverhältnssse in Posen und West⸗ preußen bleibe besteben, von einer Regelung der dortigen Schulverwaltun sei leine Rede. Die Gemeinden erhielten kein Mitwirkungẽrecht be der Anstellung der Lehrer. Der jetzige Zustand der Rechtlosigkeit ohne jede Rechtskontrolle solle für die polnischen Landesteile aufrecht erhalten werden. Darum stimmten seine Freunde gegen das Gesetz.
Ein Schlußantrag wird angenommen.
In der Spezialdiskussion werden die 88 1 bis 8 ohne Debatte angenommen.
Z 9 bestimmt die Verteilung der Schullasten in den Gesamtschulverbänden auf die einzelnen Gemeinden zur Halt nach der Zahl der betreffenden Schulkinder, zur anderen Hälfte nach der Steuerleistung; der Kreisausschuß beziehungs⸗ weise Bezirksausschuß kann mit Zustimmung der Beteiligten eine anberweite Verteilung beschließen. Auf Antrag der Schulaufsichtsbehörde kann die Zustimmung Beteiligter durch den Kreis⸗ beziehungsweise Bezirksausschuß ergänzt werden, wobei sich aber die Verteilung im Rahmen der oben erwähnten Grundsätze zu bewegen hat.
Die Abgg. Winckler (kons), Dr. Ider hoff 6 kons.) und Dippe (nl,) beantragen für die letztere Bestimmung folgende Fassung:
„Die mangelnde Zustimmung Beteiligter kann auf Antrag anderer Beteiligter oder der Sc ulaufsichtsbehörde durch den Kreis- aus schuß, wenn eine Stadt beteiligt ist, den Bezirkeausschuß ergänzt werden; durch kiese Ergänzung darf der Grundsatz, daß die Kin teilung der , , ,, nach der Kinderzahl einerseits , n., dem Steuersoll anderseits erfolgen soll, nicht ausgeschlossen werden.“
Abg. Winckler führt in der Begründung des Antrages . daß er die Bestimmung des § 9 klarer fassen solle, und daß die be⸗ anfragte materielle ÄÜenderung darin bestehe, daß dem Kreis- ausschuß die Möglichkeit, eine andere Perteilung der Lasten zu be—⸗ schließen, nicht bloß auf Antrag der Schulaufsichtsbebörde, sondern auch auf Antrag eines beteiligten Schulverbandes gegeben werden solle.
Ahg. Ca ssel erklärt sich gegen den Antrag, weil danach in . rf die Kinderzahl für die Lastenverteilung zu Grunde gelegt werden solle.
ssessorenparagraphen. Nach
Abg. Dr. Iderhoff hält es gerade für notwendig, daß der Kre sausschuß bei einer anderen Verteilung gebunden wird an die Festhaltung des Grundsatzes, daß nach der Kinderzahl und der Steuerleistung zu ö Dieser Zusatz werde sich nicht als schädlich, sondern als nützlich erweisen.
§z 9 wird mit dem Antrage angenommen.
8 26 trifft darüber Bestimmungen, daß beim Uebergan des Ech av r gens der . Sozietäten auf die Schul⸗ verbände der Nachweis der Rechtsnachfolge Dritten gegenüber durch eine Bescheinigung der Schulaufsichtsbehörde zu führen ist.
Abg. Pallas ke (kons.) spricht die Erwartung aus, daß diese Be⸗ schein en , kostenlos ausgestellt werden. ⸗
irklicher Geheimer Sberregierungsrat von Bremen bestätigt die Richtigkeit dieser Auffassung. —
Die 58 29 und 30 behandeln die Auseinandersetzungen über Vermögensstücke, die gleichzeitig Schulen⸗ und Kirchen⸗ zwecken dienen.
Abg. Winckler bemerkt, daß bei der Ausführung des Gesetzes die schwierigsten Fälle gerade die sein würden, wo es sich zugleich um Kirchen, und Schulintkeressen handelt. Der § 30 in der Re—⸗ gierunge vorlage habe bei den Auseinandersetzungen ein Be⸗ nehmen der Schulaufsichtsbehörde mit den Kirchenbehörden vor geeben, Die Kommission habe dies insofern verschlechtert, als ei mangelnder Vereinbarung der Oberpräsident über die Aus⸗ hinsichtlich des Vermögens entscheiden solle. Namens selner Freunde habe er den Wunsch auszusprechen, daß bei der Durchführung dieser Bestimmung volle Parilät zwischen den Interessen der Schule und der Kirche gehalten werden möge, sowohl in den unteren wie in den oberen Instanzen. Durch eine entsprechende Anweisung müsse ein verständnisvolles Zu⸗ sammenwirken der Staatsverwaltung mit der Kircheninstanz er⸗ folgen, gleichviel, ob es sich um eine evangelische oder eine katholische
handle.
Bei 8 32 bespricht Abg. von Klitzing (kon) nochmals die Frage der Ablöfung der Geldrente, die an die Stelle der bisherigen Brenn—⸗ holzlieferung des Fiskus in Ostpreußen treten kann. Es wäre das beste gewesen, wenn die Ablösung an die Zustimmung der Beteiligten geknüpft worden wäre. Einen Antrag wolle er bei der Geschäftslage nicht mehr stellen, aber hoffentlich finde die Regierung bei der Durch⸗ führung des Gesetzes einen e nh Weg.
Ein Regierung skommissar führt aus, daß die Be⸗ völkerung Ostpreußens mit dem durchaus zufrieden . konnte, was ihre Abgeordneten in diesem Gesetze erreicht hätten. Besondere Härten, die entstehen könnten, würden einen billigen Ausgleich finden, sodaß eine Schädigung der Gemeinden nicht eintrete.
Abg. Glatzel (ul.) erkennt an, daß jetzt der Provinz Ost⸗ preußen ein gewisses Wohlwollen von der Regierung entgegengebracht werde, kann aber mit der Bemerkung nicht zurückhalten, daß dieses Wohlwollen erst ganz schrittweise gekommen sei.
Nach weiteren Bemerkungen der Abgg. Graw (Zentr.) und Kreth (kons) wird der 8 32 unverändert angenommen.
Bei § 365 bringt Abg. Cassel zur Sprache, daß in der Re⸗ gierungsvorlage durch die Kommission der Passus gestrichen ist, daß die Umwandlung einer evangelischen in eine katholische Volksschule respektive umgekehrt erst bei Erledigung der Stelle“ erfolgen solle, wenn nach den Bestimmungen des Paragraphen fünf Jahre nach ein ander mindestens 23 der die Schule besuchenden Kinder der entgegen gesetzten Konfession angehört haben..
Abg. Dr. von Campe (nl) meint, daß diese Streichung ohne Bedenken sei, weil die Schulaufsichtsbehörde ja nicht ohne weiteres das Absetzungsrecht habe. ; . .
Bei § 40, der die Erteilung des jüdischen Religions⸗ unterrichts regelt, wird nach kürzerer Debatte, an der sich die Abgg. Marx (JZentr.), Peltasohn (fr. Vgg.), Schiffer ul) und Cassel beteiligen, nach einem Antrage Marx eine unwesent⸗ liche redaktionelle Aenderung vorgenommen.
S8. 44 enthält die Bestimmungen über die Schuldeputation, wozu der oben bereits mitgeteilte . Aronsohn vorliegt.
Abg. Wol ga st (fr. Vollsp.) gibt dem Abg. von Heydebrand ju, daß in manchen Beziehungen durch die Vorlage die Rechte der Gemeinden verstärkt seien, führt aber aus, daß gerade in bezug auf die Schul⸗ deputationen deren Rechte geschmälert würden. Seine Freunde könnten debhalb diesen Paragraphen nicht annebmen.
F 44 wird mit dem beantragten Zusatz angenommen.
Bei § 47, welcher über die Zusammensetzung des Schul⸗ vorstands in den Landgemeinden bestimmt, wendet ö.
Abg. Wolga st gegen die Bestimmung, 14 der Vorsitzende des Schulvorstandeg nicht von diesem selbst gewählt, sondern von der Auf. sichtsbehörde bestimmt wird.
§z 4 wird angenommen.
Beim S 58 (früher 40) über die Lehrerberufungen liegt der neue, oben erwähnte Kompromißantrag vor.
Abg. Dr. Irmer (kons.) führt aus, daß der neue Antrag seinen am Sonnabend ausgesprochenen Wünschen entspreche, bedauert aber, daß es unmöglich geworden sei, einen bestimmten Lehrer an eine be— stimmte Stelle zu bringen. Der Antrag, fährt der Redner fort, gibt aber der Regierung eine gewisse Direktive über die Auswahl der
einandersetzung
für Rektorenstellen geeigneten Personen. Zwar ist die Ver⸗ waltungtinitlative nicht vollkommen gewahrt, aber immer- bin ist die Fassung so, daß sie angenommen werden kann.
Meine Freunde gehen jedoch von der Auffassung aus, daß die Aus⸗ wahl. der geeigneten Personen nicht nur nach ihrer wissen« schaftlichen , sondern auch nach der Qualifikation der ganzen Persönlichkeit innerhalb und außerhalb ihres Berufes erfolgen muß. Ferner wünschen wir, daß die Landlehrer, die sich qualifizieren, auch einigermaßen sichere Aussicht erhalten, in die Rektorenstellen zu gelangen. Wenn wir darüber eine befriedigende Auskunft erhielten, so würde ein wesentliches Hindernis für die An— nahme des Antrages , sein. Am Sonnabend bezweifelte ich, ob die Bestimmungen des Antrags bezüglich der Qualifikation der Personen auch für die Stellen gelten sollten, für die den Gemeinden das Wahlrecht zusteht. Diese Fraze ist durch die neue Fassung des Antrages in bejahendem Sinne beantwortet. Mit dieser Maßgabe möchte ich die Annahme des Antrages empfehlen.
Ministerlaldireltor D. Schwartz kopf s: Dem Vorredner
stimme ich darin bei, daß die generelle Vorschrift über die Quali- fikation der Rektoren sowohl auf die von der Regierung als auch auf die von dem Magistrat Anzustellenden Anwendung findet. Damit erledigt sich auch die andere Frage dabin, daß allerdings durch die Vorsqchriften des Antrages eine erhohte Möglichkeit gegeben wird, daß 6 Lehrer auf dem Lande in eine weitere Karriere hinein⸗ ommen. waltungsordnung nicht nur über die technische und wissenschaftliche Be⸗ fähigung der Rektoren Bestimmung getroffen werden soll, sondern auch über die Anforderungen, denen die ganze Persöͤnlichkeit entsprechen muß. Es ist auch von freisinniger Seite anerkannt worden, daß es nicht Lenin wenn jemand seln Examen bestanden hat, sondern daß die persönliche Qualifikation den Anforderungen entsprechen muß, die man an (inen Vorgesetzten zu stellen hat.
Abg. 666 sch é (Zentr.) hält es nicht für richtig, daß auch den Prä⸗ parandenlehrern durch den Antrag eine Laufbahn für die Rektoren stellen eröffnet werde. In dem Augenblick, wo man diese Stellen für die Landlehrer frei mache, verstopfe man zu gleicher Zeit ihnen wieder diese Stellen dadurch, daß man sie den Präparandenlehrern eröffne. Es wäre außerdem möglich, daß dann die Lösung der Frage der Ge⸗ hälter der Präparandenlehrer verhindert werde. ü .
Ministerial direktor D. Schwartzkopff erklärt, daß die Re⸗ gierung es bedauern würde, wenn die Präpgiandenlehrer wieder heraus⸗ gestrichen würden. Die Frage der Lehrerbesoldung auf diesem Wege zu lösen, sei nicht beabsichtigt. Man habe nur Direltiven gegeben, um andere Lehrer berücksichtigen zu können.
Im übrigen bestätige ich, daß in der betreffenden Ver⸗
* 2 * Dritte Beilage Abg. Wol ga st (4. Volkep.)) wendet sich entschieden dagegen dh . den Be en, des Antrages nur ein probisorische Bedeutung geben werde bis zum 66 eines Lehreranste llungsgesetzez. 9. Nationalliberalen könnten erleben, daß später ein solcheß Gesetz , sie gemacht werde. Die provisorische Regelung solle sich zudem e den ganzen Paragraphen beziehen, also auch auf das Wahlre ä si die Lehrer. Alle Parteien seien darin einig, daß das Wahlre ; Gemeinden für die Lehrer auf jeden Fall gewahrt werde. In einem solchen neuen Gesetz könnte dieses Recht aber wieder in Frage g stellt werden. Was heiße ferner in dem Antrage „angemessene . rücksichtigung! der Hauptlehrer usw.“ Die Präͤparandenlehrer sos . man lieber aus dem Antrage herauslassen, da diese ganz in ihrem Berufe aufgehen sollten, anstatt daß ihnen eine Hoffnung gemacht werde, in Reltorenstellen kommen zu können. Wenn man eine Lauf, bahn für die Landlehrer wolle, hätte man bloß den freisinnigen Anttaʒ auf Beseitigung der Qrtsschulaufsicht und Schaffung einer fach männischen Krelsschulaufsicht annehmen sollen. Abg. Dr. von Campe (ak): In unserem Antrage sind die Wünsche der Konservativen berücksichtigt, aber dieser Berüclsicht gung kann nicht die weittragende prinzipielle Bedeutung beigemessen werden die die Abgg. Wolgast und Cassel in sie hineinlegen. Die Geltung dauer bis zu einem allgemeinen Lehreranstellungsgesetz haben wir aussprechen wollen, weil wir uns alle einig sind, daß die allgemeine Regelung der Lehrer- und Rektorenanstellung jetzt noch nicht mögli ist. Auf alle Fälle wäre es t beide Fragen gemeinschasti anzufassen. Mein Freund Frledberg hat bereits darauf hin, gewiesen, daß nur eine , Regelung möglich sei weil alle diese Fragen im F ß und deshalb nicht für alle 6. e
Mr 125.
(Schluß aus der Zweiten Beilage.) , des Reichskursbuchs und enthẽlt die Fahrpläne aller Vieh und
ilgüterzüge, der gemischten Züge, der ür den Viehfernverkehr in Betracht Meine Herren, der 28. Mai war ein kritischer Tag erster Ordnung, 5 dnn, 3 ur . ü 5 und ich darf ihn wohl heute als einen Tag des Friedens bezeichnen.
ö 4 . y, 5 6 , timmung seitens der Köntalt ; wichtigeren Be stimmungen für den Vie ehr, Beförderungsvorschriften . 3 die 9. hiermit zu 6. ,,, 1 e ,,, 9 d 1 . . e n n, ; ä . = er Anordnungen und die zrderu er Staatsei ; erteilt wird, so darf ich dabei gleichzeitig die Opfer hervorheben, endlich ein Verzeichnis der w tigeren, jwischen den Siem die neben den beträchtlichen finanziellen Zugeständnissen seitens Hen gn, , du ö. 9 3h , ö. bez Herrn Chefs der Finanzverwaltung, auch seltens der Unter. n, n, , , en r den, richtsberwaltung gebracht worden sind. Es sind einzelne Bestimmungen, ein Verzeichnis samtlicher Nebenbahnen, ein alphabetisches Stations⸗ die, wie das ja auch der Herr Abg. von Heydebrand schon angedeutet hat, in dieser Beziehung nicht ohne Bedenken sind; ich habe aber da⸗
verzeichnis und eine Uebersichtskarte der deutschen Eisenbahnen. von Abstand genommen, diese Bedenken in ausschlaggebender Weise
Land ⸗ und Forstwirtschaft. geltend zu machen, und zwar in der Hoffnung, daß es auf der jetzigen
r Interesse 33. , nnn 1905 an Ge⸗ Grundlage dem einträchtigen Zusammenwirken der Selbstverwaltung mne en fend, enn , Wegehguner, und der staatlichen Unterrichtsverwaltung gelingen wird, die Schule
Berlin, Dienstag, den 29. Mai
waltungen aus den Staatsforsten zum 2 ren if an Holz⸗ pflanzen abgegeben worden:
lunft durch dieses Gesetz festzulegen seien. Herrn Irmer in gedeihlicher Weise zu fördern. —
stimme ich auch darin bei, daß nicht nur bestimmte Grund= So ist denn durch die soeben erfolgte Abstimmung, meine Herren Laubhol; Nadelhol; Zusammen
sätze über die wiffenschaftliche Qualifikation der Rektoren Sr s ; in der Provinz .
für die Rektorenwahl, sondern allgemeine Grundsätze aufgessell der Schlußstein der groben Aufgabe delegt, welche dem Hause der Hunderte
, nn rr en,, n. ö 21 . ir Abgeordneten durch die 1 ö an der 4 ;
wünscht, damit n e Frage von Fall zu Fall entschieden wird. lativen Verhandlung des ulgesetzentwurfs zugewiesen war. J Ostpreußen . ...... 459404 32 382031 36 97607
. , ,, n i , . i n n, de FFfreue mich und begrüße es mit großer Dankbarkeit, daß Herr Abg. Wesiprenßen .... sie e, , ge , eg gn sh
ine Birektive ah die Kommunakbebrden, ihre Ftekforen nicht . g bon Heydebrand und mit ihm zugleich noch verschledene Vertreter Yrandenburg.. .... ö. ö. 3 9 . 89 9 9
der Stadt, fondern auch aus dem Lande ju wahlen. Es sollen auh anderer Parteien der besonders verdienstvollen Mitarbeit eines meiner 1 h 39 , 16 833 , 6 4 .
hen i tig ffn ö Fang 9 R,, . Herren Räte in so anerkennender und liebenswürdiger Form gedacht S . ö 36 ö. 12 858 45 13 09887
e ung haben. a sen 19165 94 1987157
etwas eingeschränkt wird. In der Beseitigung der Lokalschulinspekttio ; ; ;
und r e rtf. läge auf absehbare Zeit keine Abhilfe. dhe Ich sschließe mit dem erneuten Ausdruck ba lücfempfundenen K e, 366 9 66 6 ö. 69 3 h
in dem 58 von den Gemeindeorganen gesprochen wird, so dürfte eh Dankes für die vom Geiste der Opferwilligkeit, Versöhnlichkeit und eifalen ;., 219 84 202073 2240 57
zweifelhaft sein, ob darunter auch die Schuldeputationen zu ver ter sachgemäßen Förderung getragene Mitwirkung dieses hohen Hauses. Jeffen. Rafsau. . ... 274 80 285 768 19 25 582 99
n. ke Ich sehe aber die Schuldeputationen als Gemeinde Meine Herren, Sie haben es ermöglicht, daß ein Werk des Friedens Rheinprovinz. .... ñ 540 3 272155 326212 ganhfisterialdirektor H. Sch wartzkopff bestätigt die Rihtiie Fir das Land und für die Schule jetzt seinet Vollendung hart, welches Zusammen ... 2 664 86] 280 270 55 292 g5b a5.
der letzteren zum Segen gereichen wird. Lassen Sie mich dabei noch die Hoff nung aussprechen, daß die Zeit nicht fern sein wird, wo auch diejenigen Kreise, die dem Gesetzgebungswerk noch ablehnend gegen äberstehen, sich an dem weiteren Ausbau gern in gemeinsamer Tätig- leit mit der Unterrichts verwaltung beteiligen werden. (Lebhafter Bei-
dieser Auffassung, wenn auch ein Fall vorliege, in dem die Schul— deputgtion kein Gemeindeorgan ist.
Abg. Geisler (Zentr.) spricht sich dafür aus, daß auch die Pri parandenlehrer in eintraͤglichere Stellen kommen können.
Nach einigen weiteren Ren n ffn der Abgg. Cassel
Die nächste große Iandwirtschaftliche Wanderaus⸗ stellung, die von der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft ver⸗ anstaltet wird und in den Tagen vom 14. bis 19. Juni zu Schöne⸗ berg bei Berlin stattfindet, wird auch eine große Abteilung für das
,, , s ,, ⸗ . . r . edlitz mik den Stimmen des Zentrums gegen Freisinnige und Abg. Fun ck (fr. Vollsp. zur 8 , Namens meiner 5 ; ug ffeh W 369 Kt e. bon fl ff une sssfindih⸗ 8a arne n., ,. 6h 9 ed bg e fh. . . H eb nn, Molkereien, ai rr dem 1 ue ee undi . mile nn, je j Te ĩ ele le ? — Zu ß 63 der die Provinzen Kosen und Vestpreußfen won irn. Cb me nnl des Hauses kaum verträglich sind, weil es e,, . ren . .
sein, in der Mehrjahl gesalzene Butter, jedoch kommen auch 137 Proben ungesalzener Butter zur Ausstellung. 66 Sachverständige sind berufen, diese Erzeugnisse zu prüfen und Preise auszugeben. Dle Prüfung a,. nach Punkten. Die Punktzahlen werden an jeder Probe angeschlagen und somit weiten Kreisen zugängig gemacht. Die Käseausstellun a et nur 110 Proben, darunter 60 Proben Hartkäse und 50 Weichkäse. n fachwissenschaftlichen Instruktionen wird die Bedeutung dieser Ausstellung im einzelnen klargelegt werden. Außerdem ist eine Kosthalle vorhanden, in der die , . Butter⸗ und Käseproben gekostet werden lönnen. Auch wird die auf dem Auszstellungsplatz gewonnene und daselbst gereinigte und gekühlte Milch in dleser Kosthalle verabfolgt.
dem Geltungsbereiche dieses Gesetzes ausschließt, bemerkt Abg. Voltz (nl): Es ist die Frage aufgeworfen worden, warum nicht auch Oberschlesien von diesem Gesetz ausgeschlossen worden ist, und weshalb speziell die schlesischen Abgeordneten hierfür nicht eingetreten sind. will heute nur kurz be⸗ merken, daß ich felbstverständlich die Bedeutung der großpolnischen Bewegung auch für Oberschlesien nicht verkenne und nichtzů hen , , . n bal gn i ahh , geordneten stellten keinen Antrag wegen der Aussichtslosigkeit ein ad, tn solcher Vorgang? nicht angebracht ist. solchen. Das Gesetz bringt aber so außerordentlich große Vorteile . w. ö . ile e err der Heile chule . habe 6 a genügend Praͤsident von Kröcher: Damit ist die Tagesordnung Vertrauen zu den deutschen Eleinenten in den Landgemeinden Ober erschöpft. . ⸗ schlesiens, daß ich mich nicht entschließen kann, gegen das Gesetz jn Schluß gegen 4 Uhr. Nächste Sitzung Dienstag 11 Uhr. stimmen. . (Kleinere Vorlagen; Antrag Arendt⸗Labigu (lons.), betreffend Abg. Dr. Po r sch Gentr): Ich bemerke, daß die schlesischen Ni Eingriffe der Reichsgesetzgebung in die Verfassung der Einzel⸗ glieder des Zentrums nicht zu den schlesischen Abgeordneten gehören, aalen von denen der Vorredner sprach. ir hätten den Ausschluß Ober= ; schlestens auch für einen noch größeren politischen Febler gehalten, als er von der Regierung mit dem Ausschluß Posens und Westpreußenz schon begangen worden ist.
Die S5 66 und 67 werden angenommen.
In der Gesamtabstimmung wird das Gesetz mit groß Mehrheit durch die Stimmen der Konservativen, Freikonser vativen und Nationalliberalen angenommen.
Minister der geisilichen, Unterrichts- und Medizinal⸗ angelegenheiten Dr. Studt:
Meine Herren! Zu Beginn der zweiten Beratung des Schul⸗ gesetzentwurfes in diesen hohen Hause war es mir vergönnt, den Danke für die opferwillige und erfolgreiche Arbeit Ihrer Kommission einen freudigen Ausdruck zu geben. Heute bin ich in der Lage, ben
jetzt unmöglich ist, auf diese Ausführungen zu antworten. Ich be⸗ kauere das und hoffe, daß solche Vorgänge in Zukunft vermieden werden.
Abg. Dr. Irmer: Der Abg. Funck hat die Bestimmung der Per⸗ fassung äbersehen, daß die Minister jederzeit gehört werden müssen.
Abg. Funck: Ich weiß das und hahe ja nicht bestritten, daß der Minister jederzeit gehört werden mu ich glaube aber, deß it wo geschäftsordnungsmäßig, sachliche Erwiderungen nicht möal ch
Saatenstand in Ostgalizien.
Der Kaiserliche Koönsull in Lemberg berichtet unterm 17. d. M.: Mit Rücksicht darauf, daß der Verlauf des Winters sehr gelinde und der Frühling reich an sehr warmen und regnerischen Tagen war, haben die Wintersaaten, Weijen, Roggen, Raps und der vorjährige Klee, sehr gut überwintert, Sowohl diese Saaten wie auch die im . gesaͤten Getreidearten, Gerste und Hafer, und die Schotenfrüchte, haben sich bis jetzt sehr günstig entwickelt. Das anzen der Rüben ist beendet. Der Anbau der Kartoffeln und des ais ist im Gange. Die Wiesen weisen einen schönen Graswuchs auf und lassen eine gute Heuernte erwarten.
Literatur.
Deutschlands koloniale Wehrmacht in ihrer gegen⸗ wärtigen Organisation und Schlagfähigkeit. Auf Grund der neuesten amtlichen Dokumente bearbeitet von einem höheren Offizier, (R. von Deqlers Verlag, Berlin. Preis 5 MM — Dieses neuerschlenene ge⸗ diegen ausgestattete Buch bringt eine we, ,,, Darstellung der deutschen Landftrestkräfte in den Schutzgebieten O . Südwest⸗ afrika, Kamerun und Kigutschou. So kurz die Geschichte unserer Schutztruppe — die ostafrikanische blickt auf ein 16 jähriges Beste hen zurück — auch ist, so ehrenvoll ist sie. Seit der Niederwerfung des Araberaufstandes in den Jahren 188989, den blutigen Kämpfen gegen die Häuptlinge Sikti und Masemg 1883, gegen
Saatenstand und Getreidehandel in Syrien und ö Palãä stina.
Der Kaiserliche Generalkonsul in Beirut berichtet unterm
6. d. M.: Auch im April d. J. war die Witterung für die Saaten
fortdauernd günstig, sodaß im größten Teile Syrieng eine recht gute
g ie ků q tände in Säd.· Ernte zu erwarten steht. Besonders gut sind die Ernteaussichten in
neuem den tief empfundenen Dank gegenüber dem zur Tatsache hr die kühnen Wahehe 1854 und der Bekämpfung der Aufstäh ; z . g3 /g sowie in der gegenwärtigen Kriegs. den Provinzen Aleppo und Adana sowle in den meisten Distrikten der wordenen Abschlusse des Einigungswerkes auszusprechen. ,, den Lor . des ) ', a Damaskus; auch im Wilajet Beirut ver⸗
sehr ausgedehnten : spricht man sich eine gute Ernte. In der Provinz Jerusalem mit aza und Jaffg wird die Ernte voraussichtlich leidlich ausfallen. Was den Getreidehandel anlangt, so wurden im April d. J. über Beirut 206 t Weizen, die aus der Gegend von Homs und Hama stammten, nach England verschifft. Der Preis stellte sich auf 18 Franken n. den dz f. a. B. Da die Preise inzwischen h so haben die Getreidegroßhändler weitere Versendungen eingestellt und werden, wie verlautet, den ihnen verbleibenden Vorrat mit dem Weizen der neuen Ernte vermischen. ! ; An Gerste wurden über Beirut 3200 t und über Tripolis hrleist b 8 . ö i , voh an . . . loi 6 sie d it und Integrität zu gewährleisten vermag, bezw. ngland ver Ueber Alexandrette gingen an Weizen , 66 e n Bewunderung wird dann dieser . Aegypten, 60 t nach anderen Häfen der Türkei und 87 t . relativ kleinen Truppe gejollt werden müssen, die mit hingebungs⸗ k über den gleichen Hafen wurden 100 t Gerste na vollem Heldenmut unter den denkbar aer , Verhältnissen so egypten ausgeführt. große Erfolge ju verzeichnen hat. Die chrift bietet ferner auch eine Quelle der Belehrung für diejenigen Offiziere und Sanitãts⸗
zndi ĩ ĩ e Überzutreten und sich vorher über brauche nur daran zu arin nenn, deß daz Zutündiglettge e, wet, ö Sat, . n fe: und administrativer
das Gesetz über die Schulleitungen von 1887 und endlich auch die Beni terrichten wünschen. Das leicht verständlich ge⸗ allgemeinen Vorschriften über das Verwaltung streitoerfahren schr woll . ire . mancherlei anregende Schilderungen . die Möglichkeit geben, auch außerhalb der Zuständigkeit der Zentttl— and und Leute und dürfte au , 26 . . instanz gewisse Rechte durchzusetzen. Aber das meine Herren, was n ig durch zahlreich eingefügte Illustrationen der Cert ganz be
Befugnissen der Zentralinstanz gegeben ist, ist seit Generationen und —= ĩ tlebt ift,
— tlichen Auftrage vom Kaiserlichen Rechnungtrat im sage wohl nicht zu viel — seit dem Jahre 1817, dem Jahre der Schaffung del Reicher e ren ier n herausgegebene, mit dem „Pferde⸗
epoche hat die junge Kolonialtruppe iegers an 3. . 96 . Waffen geheftet. Die Tagesliteratur hat hierüber wohl gewiffenhaft berichtet, und auch die Kriegsgeschichtliche Abteilung des Großen Generalstabes hat mit der Herausgabe einer amtlichen Darstellung der heldenmütigen Kämpfe unserer Truppen in Südwestafrika begonnen, aber an einer übersichtlichen Zusammen⸗ siellung der gesamten Srganisation, durch die all diese Krfolge er⸗ tungen worden find, bat es noch teilweise gefehlt. Diese Lücke sucht nun' das vorliegende Werk auszufüllen. An seiner Hand kemmt dem aufmerksamen Beobachter der kolonialen Ereignisse erst recht zum Bewußt fein, welcher Art die zum Schutz und zur Verteidigung unserer Lberfecischen Besitzungen berufene Landmacht ist, und in welchem Maße
Zuvor bitte ich, noch einige durch die Ausführungen der erste Herren Redner zur allgemeinen Debatte veranlaßte Bemerkungen vor ausschicken zu dürfen.
Meine Herren, mehrfach ist heute von der Allmacht des Unter richtsministers gesprochen worden. Ih kann die Versicherung abgeben daß in erster Reihe der mit einer Ueberfülle von Verantwortung und Arbelt belastete Uaterrichtsminisler sich freuen würde, wenn diese da, antwortungsvolle Last in einer Weise vermindert werden könnte, die sowoll den Interessen der Selkstoderwaltung, wie denen der Schule und de Staates in ang messener Weise Rechnung trägt. Ich habe über di le Auffassung in der Kemmissien sowohl, wie auch bei früheren Gelegen, heiten in ken Verhandlungen des Plenums dieses hohen Haus niemals einen Zweifel gelassen. Meine Herren, so allmächtig
übrigens der Minister nicht, wie es hier dargestellt worden ist. Ich Sandel und Gewerbe.
(Aus den im Reichsamt des Innern . Nachrichten für Handel und Fr hne 9
Einfuhr von Wein nach Großbritannien im Jahre 1905.
Die Einfuhr von Wein nach Großbritannien betrug im Jahre 1905: 12731 050 Gallonen, und jwar 10 871 229 Gallonen Wein in Gebinden und 1 859 821 Gallonen Wein in Flaschen. An der Ein⸗
fuhr der Weine in Gebinden waren beteiligt:; . Spanien mit 3 062 112 Gallonen
Unterrichteministeriums, niem als so ausgeübt worden, daß daduich oi lursbuch“ der Militärperwaltung verschmoljene Kursbuch für die ö Ziele der preußischen Volksschule beeinträchtigt worden wären. In Zeförderung von Vigh und , . a1 eng deu fr 91 Yi ö ; ö 256 9 ;
⸗ ; ite de Cifenbahnen (C. S. Mittler u. Sohn in Herlin = . 2 352 357 Gegenteisf, ich muß es der treuen Arbeit namentlich auch der Rä soeben in 8, die Sommerfahr pläne enthaltender Ausgabe . re Kö ö Kultusministerlumz wohl zuschreiben, daß die Schulverwaltung im erschlenen (Preiß 2 MM. Dag den Bedürfnifsen der Hel tarbeß re , . . ( gutem Erfolge geleitet worden ist. Allseitig ist ja anerkannt: w *. k,, 7 n , nn. 4 e tf, r n me 3636 7 ; preußische Volkeschule steht hoch in der gebildeten Welt, und ge ich in seiner. Neuge Australasien .. 361 962 ; Gott, daß es immer so bleibe ,, l , due, ,
Stations. iigungsbeamten eine zuverlässige Auskunsterteilung. 5 ie n , e n. in der die von den Eisenbahn⸗ verwaltungen 9 die Beförderung bon Militäryferden festgesetzten Zug⸗ verbindungen besonders gekennzeichnet sind, umfaßt 35 Druckbogen im
In der von der englischen Regierung veröffentlichten Zusammen⸗ stellung — Return relating to Wines imported — ist der Alkohol- gehalt der eingeführten Weine in Fässern von 8 Grad bis 42 Grad
(Schluß in der Dritlen Beilage)
zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
1906.
genau für jeden Grad ermittelt; es sind alsdann die Mengen be⸗ rechnet, die einen Alkoholgehalt von 30 Grad und weniger haben,
sowie diejenigen, welche mehr als 30 Grad Alkohol enthalten. Die betreffenden Zahlen ergeben folgendes Bild: Wein Wein
300 und weniger von mehr alt 300 Alkohol enthaltend Alkohol Gallonen Gallonen Spanien. 2 549 845 12 267 Her el s jn 2 5565 393 adeira 12 692 31200 Frankreich. .. 2 385 221 7146 Deutschland. 395 182 31 184 Niederlande. b61 897 9305 [, 190 330 63 087 Australasien.. . 8h 9 356 2606 Alle übrigen Länder. 288 003 28 337.
Serbien.
Aufrechterhaltung der im Berggesetz vorgesehenen Zollbefreiungen. In Abänderung des Erlasses vom 16. Februar (a. St.) d. J T. Nr. 3126, hat der serbische Finanzminister die Zoll⸗ ämter durch 3 vom 30. März (a. St.) d. J., Z. Nr. 6043, benachrichtigt, daß die im Ber i. vorgesehenen Zollbefreiungen für ausgeführte Bergwerkgerzen nisse sowie für die Einfuhr des bei den Bergwerksunternehmungen erforderlichen Materials nicht aufgehoben sind, da diese Vergünstigungen sich auf den Artikel 176 der Verfassung gründen. (G Srpske Novine.)
Außen handel Bulgariens im Jahre 19065.
Die Gesamt e in fuhr Bulgariens bewertete sich im Jahre 1905 auf 122 219 938 Fres. gegen 129 689 677 Fregs. im Jahre 1904 und S1 892 581 Fres. im Jahre 1903. Davon entfielen auf Oesterreich⸗ Ungarn 1965: 33 036 908 Fres., 1904: 38 169 314 Fres. und 19905: 22 530 034 Fres., auf England 1906: 20 182 507 Fres., 1904: 18 849 294 Fres. und 1903: 14839 516 Fres., auf Belgien 1905: 2 849 008 Frez., 1904: 2496 520 Fres. und 1903: 2102 981 Fres., auf Deutschland 1905: 21 030 595 Fres., 1904: 19 976 482 Freg. und 1903: 10917949 Fres., auf Griechenland 1905: 283 359 Fres., 1904: 337759 Fres, und 19603: 321 463 Fres., auf Italien 1905: 6b 789 670 Fres., 1904: 8318 730 Fres. und 1903: 6147 162 Fres., auf Rumänien 1905: 5519 053 Fres., 1904: 3712 018 Fres. und 1903: 2181 692 Fres., auf Rußland Hoh: 3 254 533 Fres., 1904: 6 075 433 Fres. und 1903: 3 gol 961 Fres., auf die Vereinigten Staaten von Amerika 1905: 1417 639 Fres., 1904: 577 289 Fres. und 1903: 379 165 Fres., auf Serbien 1905: 16080 303 Fres., 1904: 1100597 Fre. und 1963: 727 5650 Fres., auf die rkei 1905: 16 872 016 Fres., 1904; 17 025 485 Fres. und 1803: 12 324 917 Fres, auf Frankreich 1905: 7318 903 Fres., 1904: 10 693 270 Freg. und 1903: 3 367 320 Fres., auf Holland 1905: 729 525 Fres., 1904: 627 054 Fres. und 1903: 427 249 Fres,, auf die Schwein 1905: 1309047 Fres., 1904: 965 492 Freg. und 1903: g85 671 Freg. und auf Schweden und Norwegen 1905: 134222 Fres., 1904: 176 525 Fres. und 1903: 69 510 Fres. Der Rest verteilte sich mit kleineren Be⸗ trägen auf verschledene andere Länder.
Der Wert der Gesamta usfuhr Bulgariens erreichte im Jahre 1905 die Höhe von 147 960 688 Freg. gegen 1657 618 914 Fres. im Jahre 1904 und 108073 689 Fres. im Jahre 1903. Auf die ein⸗ Een Bestimmungsländer verteilte sich die Ausfuhr folgendermaßen:
esterreich⸗ Ungarn 1995: 18 887 475 Fres., 1904: 14 089 760 Fres. und 1903: 9696 516 Fres., England 1905: 12 883 514 Fres., 1904: 24728 174 Fres. und 1903: 20 179 826 Freg., Belgien 1905: 42 415 455 Fres., 1904: 52 987 552 Fres. und 1903: 25 948 185 Fres., Deutschland i905: 11 708 929 Fres, 1904: 12216 531 Freg. und 1903: 9277997 Fres,, Griechenland 1905: 5 466 657 Fres., 1904: 3 750 815 Fretz. und 1903: 4 911 724 Fres., Italien 1905: 4437 286 Fres., 1904: 4762 167 Freg. und 1903: 2835 658 Frets, Rumänien I9g05: 1 850 532 Fres., 1904: 1755 624 Fres. und 1903: 1510 692 Fres., Rußland 1505: 218 226 Fres., 19604; 142 252 Fres. und 19803: 267 753 Fres., Vereinigte Staaten von Amerika 1905: 1411003 Frrts., 1964: 515 373 Fres. und 1903: 917 184 Fres., Serbien 1905: 2366 hol Fres., 1904: 1745 526 Freg. und 1903: 368 882 Fres., Türkei 1905: 21 310161 Fres., 1964: 25 645 209 Fres. und 1903: 23 165 193 Fres., Frankreich 1905: 8 916 555 Fres,, 1904: 7 605 976 Fres. und 1905: 7506 032 Fres., Holland 1905: 2902095 Fres., 1904: 275 569 Freg. und 1903: 179 634 Fres., Schweiz 1995: 260 254 Fres., 1904: 219 820 Fres. und 1903: 297 788 Fres. Der Rest entflel mit geringeren Beträgen auf verschiedene andere Länder. (Mouvement commercial de la Bulgarie avec les pays oötrangers.)
Verteilung der Einwanderer in den Vereinigten Staaten von Amerika im Jahre 1905.
Die größte Zahl der Fremden, die nach den Vereinigten Staaten von Amerika einwandern, fucht nicht die Ackerbau treibenden Gebiete auf, fondern zieht vor, in der Nähe der Industriezentren zu bleiben. Die Statistik der Western Passenger Association beweist, daß von der Million Einwanderer, die im Jahre 1905 in den Häfen der Ver einigten Staaten landete, mehr als die Hälfte in den großen Städten blieb. Nur nach neun Staaten kamen mehr als 20 000 Ein- wanderer, und die Gesamtzahl für diese Staaten betrug 874 080 oder vier Fünftel der gesamten Cinwanderer. Der Staat New York erhielt 317541, Pennsylvanien 222 298, Illinois 79 139, Massachusetts 71 514, New Fersey 58 951, Ohio 51 242. Die neueren Staaten, in denen Land in Menge verfügbar ist und Einwanderer noch besonders willkommen sind, ziehen letztere viel weniger an. Es wanderten nur ein nach Nord. Bakota 6353, Süd ⸗Dakota 3052. Texas 4884, New Mexiko 416, Arizona 938 und Oklahoma 270 Personen; die einzige Rutnahme bon der Regel bildet der Staat Minnesota mit einer Einwandererzahl von 18343 im Jahre 1905 gegen 13712 im Vor⸗ jahre. (Nach Bradstreetꝰs.)
Brasilien,
Besteuerung der Vertreter von e, und abriken im Staate von Parané. Der Staatepräsident von aranâ hat unterm 21. März 1906 zu dem Gesetze vom 24. Mär 19065,
etreffend die Besteuerung der Vertreter von Handelshäusern und
Fabriken im Staate Paran ä, Ausführungsbestimmungen erlassen, welche u. a. die Art der Erhebung dieser Steuer regeln und den Grundsatz aussprechen, daß die Zahlung der Steuer an dem einen Orte den Steuerpflichtigen von der Zahlung derselben Steuer an anderen Orten. wo er sein Gewerbe gleichfalls ausübt, entbindet. Gegen die Steuer= veranlagung kann innerhalb einer Frist von 3 Tagen, von dem Tage der Äußhändigung des Steuerzettels ab gerechnet, bei der zuständigen Ortsbehörde Beschwerde eingelegt werden, gegen deren Entscheidun
wiederum binnen 3 Tagen Berufung an das Finanzsekretariat stattba
ist. Vertritt eine und dieselbe Person oder Handelzsirma mebr als ein Haug oder eine Fabrik, so wird die Steuer im Verbältnis zu der
Zahl der vertretenen Fabriken oder Handelsbäuser erhoben. (A Ropubliea - Curitiba.)
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