des Ritterkreuzes des Fürstlich Bulgarischen Zivilverdienstordens:
dem Privatier Rikoff zu Frankfurt a. M.:
des Persischen Löwen- und Sonnenordens vierter Klasse:
dem Rentmeister, Rechnungsrat Knust zu Otterndorf;
des Komturkreuzes des Päpstlichen St. Gregori u stz⸗ ordens:
dem Beigeordneten Kircher zu Fulda; sowie
des Päpstlich en Kreuzes, Pro ecclesia et pont i fic e
der Privatiere Mathilde Großmann zu Wiesbaden, dem Stadtrat Braunfisch zu Braunsberg und dem Sbertelegraphenassistenten a. D. Keppler zu Cöln.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den nachbenannten Offizieren 2c. die Erlaubnis zur An⸗
legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Orden zu er— tellen, und zwar:
des Komturkreuzes erster Klasse des Königlich Sächsischen Albrechtsordens: . dem Generalmajor Krebs, Präses des Ingenieurkomitees;
des Komtur kreuzes zweiter Klasse desselben Ordens:
dem Obersten von Mühlenfels, Kommandeur des 6. Thüringischen Infanterieregiments Nr. 95;
8 Nr. Chemnitz,
2. Gardedivision;
regiment Nr. 14 und
Garnisonpfarrer von Berlin Goens;
noverschen Dragonerregiments Nr. 9; des Fürstlich Montenegrinischen Tschernggorischen
Großen Generalstabe; sowie
der ersten Klasse desselben Ordens: dem Major Gr oiüß, aggregiert dem 1. Oberrheinischen
den O Prizelius, Grueneberg und
leutnants sämtlich in demselben Regiment, dem evangelischen Divisionspfarrer : dem ö Divisionspfarrer Dr. Middendorf, beide bei der J. Garbedivision, und dem katholischen Divisionspfarrer Schäfer bei der
Großmann,
des Kaiserlich Russischen St. Stanislausordens zweiter Klasse: . dem Major Moedebeck im Badischen Fußartillerie⸗
dem evangelischen Misitäroberpfarrer des Gardekorps und
des Offizierkreuzes des Ordens der Königlich Rumänischen Krone: dem Oberstabsarzt Dr. Eber tz, Regimentsarzt des 1. Han⸗
Unabhängigkeitsordens vierter Klasse: . dem Nechnungsrat Schliewe, Bureauvorsteher beim
der fünften Klasse desselben Ordens: dem Registrator Albrecht beim Großen Generalstabe.
des Ritterkreuzes erster Klasse mit Schwertern desselben Ordens: dem Stabsarzt Dr. Kirsch, Bataillonsarzt beim Königs— infanterieregiment (6. Lothringischen) Nr. 145
des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens:
den Hauptleuten Graf von Rhoden und Böning, belde im 6. Thüringischen Infanterieregiment Nr. 95;
des Ritterkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens dem Oberleutnant Graffunder, den Leutnants Witte, Buttmann, Bodemer, . sämtlich in demselben Regiment; der Königlich Sächsischen silbernen Friedrich Au gu st⸗Medaille:
dem Feldwebel Schmidt in demselben Regiment;
der Königlich Sächsischen bronzenen Friedrich Aug ust⸗Medaille: dem Sergeanten und Bataillonsschreiber Wickel in dem⸗ selben Regiment;
der vierten Klasse mit Schwertern des Königlich Bayerischen Militärverdienstordens:
dem Stabsarzt Dr. Hillebrecht, Bataillonsarzt bei 3. Oberelsãssischen Infanterieregiment Nr. 172; ö
vierten, Klasse des Königlich Bayerischen Verdienstordens vom heiligen Michael:
dem Direktor des Militärbrieftaubenwesens Hoerter;
des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich Württembergischen Friedrichsordens:
dem Rittmeister von Lepel im Kürassierregiment Herzog Friedrich Eugen von Württemberg (Westpreußischen) Nr. 5;
des Sterns zum Kommandeurkreuz, des Groß⸗ herzoglich Badischen Ordens vom Zähringer Löwen:
dem Wirklichen Geheimen Kriegsrat Kund, Militär⸗ intendanten des XIV. Armeekorps;
des Ritterkreuzes mit der Krone des Großherzoglich Mecklenburgischen Greifenordens:
dem Militärintendanturassessor Michael von der Inten⸗ dantur des V. Armeekorps;
des Fürstlich Waldeckschen Verdienstkreuzes vierter Klasse:
dem Oberzahlmeister Schreiner beim Infanterieregime nt von Wittich (3. Kurhessischen) Nr. 83;
des Ehrenkreuzes zweiter Klasse des Fürstlich
Schaumburg-Lippischen Hausordens:
dem Studiendirektor, Professor Dr. Rehrmann an der
Hauptkadettenanstalt;
des Ehrenkreuzes dritter Klasse desselben Ordens:
den Oberlehrern, Professoren Dr., Conrad, Karitzky,
Dr. Siebert, Hülsen II. und Dr. Reich,
dem Kadettenhauspfarrer Dr. Trepte, sämtlich an derselben Anstalt;
des Ehrenkreuzes vierter Klasse des selben Ordens: dem Oberlehrer vom Hofe an derselben Anstalt; ferner: des Großkreuzes des Königlich Spanischen Militärverdienstordens: dem General der Infanterie Ritter Hentschel von Gilgenheimb, kommandierendem General des XV. Armee⸗
korps, und . . dem Generalleutnant Freiherrn von Hoiningen genannt Huene, Kommandeur der 30. Division;
der dritten Klasse dessel ben Ordens:
dem Obersten a. D. Deichmann, bisher Kommandeur des 1. Oberrheinischen Infanterieregiments Nr. 97;
der zweiten Klasse desselben Ordens:
dem Major Grafen von Kanitz, Adjutanten des Kriegs⸗ ministers, . dem Major Stechow, Kommandeur des Gardepionier⸗ bataillons, . — . . dem Major Boedicker im 1. Oberrheinischen Infanterie⸗ regiment Nr. N, dem Major von Peters dorff, Adjutanten des General⸗ kommandos des XV. Armeekorps, und dem evangelischen Militäroberpfarrer des Gardekorps und
Caesar und
der
Dentsches Reich.
Dem Kanzlerdra n Hesse bei dem Kaiserlichen , in 2 nik 4 auf ö des 1 des Gesetzes vom 4 Mal 1870 in Verbindung mit Sõ des Gesetzes vom 6. Fe⸗ bruar 1575 die Ermächtigung erteilt worden, in Vertretung des Konsuls bürgerlich gültige Cheschließungen von Reichs⸗ angehörigen und Schutz * mit Einschluß der unter
deutschem e stehenben Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, en und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
vorzunehmen von hn.
Dem mile der Wertretung des Kaiserlichen Konsuls in Manila beauftragten onsul Grou ven ist auf Grund des JZ 1 des Gesetzes vom 4 Mai 1850 für den Amtsbezirk des Fonsulats die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen und die
Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Bekanntmachung,
betreffend die Ausgabe von Schuldverschreibungen der Süddeutschen Bodenkreditbank A. G. in München auf den Inhaber.
Der Süddeutschen Bodenkreditbank A. G. in 23 wurde die Genehmigung erteilt, daß sie innerhalb der gesetzlichen Maximalgrenze des Pfandbriefumlaufs eine neue Serie (Nr. 59) zu Zi jg oo verzinslicher Hypotheken⸗ pfandbriefe auf den Inhaber im Gesamtbetrage von 20 Millionen Mark, welche unverlosbar und 19 Jahre vom e , . an unkündbar sind, sodann aber innerhalb längstens 50 Jahren im Wege der Kündigung mit viertel—⸗ jähriget Frist oder des freihändigen Rückkaufs eingelöst werden, in den Verkehr bringe. Die Pfandbriefserie wird ein⸗ geteilt in Stücke zu 50h), 2000. 1000, 500, 200 und 100 Mark. , den 1. Juni 1906.
Königlich bayerisches Staatsministerium des Innern.
Dr. Graf von Feilitzsch.
Königreich Preußen.
Konzessionsurkunde,
betreffend die Ausdehnung des Neuen haus⸗Bentheimer EGisenbahnunternehmens auf den Bau und Betrieb einer vollspurigen Nebeneisenbahn von Bentheim nach Gronau Rechnung des Kreises Grafschaft
Bentheim.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.:
Nachdem von dem Kreise Grafschaft Bentheim darauf angetragen worden ist, ihm die Ausdehnung des Neuenhaus. Bentheimer Eisen⸗ bahnunternehmens auf den Bau und Betrieb einer für den Betrieb mit Dampfkraft und für die Beförderung von Personen und Gütern im öffentlichen Verkehre bestimmten, den Vorschriften der Eisenbahn— Bau. und Betriebsordnung unterworfenen vollspurigen Nebeneisen⸗ bahn von Bentheim nach Gronau zu gestatten, wollen Wir diese Konzession sowie das Recht zur Entziehung und Beschränkung des Grundeigentums nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unter den nachstehenden Bedingungen hierdurch erteilen.
für
1
Die Nebeneisenbahn von Bentheim nach Gronau bildet einen wesentlichen Bestandtenl des bestebenden Eisenbahnunternebmens und ist mit der Stammbahn einheltlich zu betreiben. Die für die letztere , . konzeffiongmäßigen Bestimmungen, insbesondere die in der onzeffionsurkunde vom 'Itz. Zanuar 1835, betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Neuenhaus nach Bentheim für Rechnung des Kreises Grafschafst Bentheim, enthaltenen Bedingungen sollen auf die vorbezeichnete neue Bahnstrecke gleichmäßig Anwendung finden,
insoweit sie nicht durch diefe Urkunde abgeändert werden.
II. 4 * die Stelle des n . der Konzessionsurkunde vom Januar 1895 tritt folgende mmung: Für den Bau 16 etrieb der Babn sind die für Nebheneisen⸗ bahnen geltenden Beftimmungen der Gisenbahn. Bau⸗ und Betriebs ordnung vom 4. November 1504 (Reichsgesetzbl. S. 387) sowie die
ügen mit 110 e m geren dn une nach beiden Richtungen n ist. Die , . , 9 Lee, e. ronau einge . 2 Bin Boller rung und Inbetriebnahme von
gen. Sollte na l . . Ham ohne Verschulden des Kreises Grafschaft Bent.
,. nicht eingehalten werden können, so ist der Minister er= mãͤchtigt, die Baufrist entsprechend zu verlängern.
unter den na
behörde. . auf die Eröffnung der neuen Bahnstrecke folgenden 1. Januar
Die Bahn oder einzelne Telle derselben können mit Genehmt.⸗
mnisters der öffentlichen Arbelten außer mit Dampftrast, , dieser Konzesstongurkunde eiwähnt ist, auch mit einer
anderen Kraft betrieben
werden. Die Spurweite der Bahn soll 1,435 m betragen. j III. Der Artikel IV der Konjesstonsurkunde vom 16. Januar 1885
wird, wie folgt, ergänzt: 1 Die ganze muß
ahn von Neuenhaus über Bentheim nach Gronau
zgerüstet werden, daß die Ueberführung vo dn, ,. f mittels schwerer Lokomotiven in .
uß selbständig in die Anschlußbahnhöfe
der neuen Bahnstrecke entheim nach Gronau muß längstens bis zum 1. Oktober 1907
dem Ermessen des Ministers der öffentlichen
insbesondere wegen unvorhergesehener Schwierigkeiten beim
IV. . An die Stelle des Artikels V der Konzessionsurkunde vom 16. Ja-
eststellung und die Abänderung des Fahrplang erfolgt folgenden Beschränkungen durch die staatliche Aussichts. Der Ünternehmer soll innerhalb der ersten fünf Jahre nach
nuar 1895 treten folgende Bestimmungen:
1) Die
nicht verpflichtet sein, zur Vermittlung des Personenverkehrs mehr als ö. . und dritten Wagenklasse der Staatsbahnen ent ⸗ sprechende Wagenklassen in die Züge einzustellen. Auch soll der Unter⸗ nebmer innerhalb jenes Zeitraumes nicht angehalten werden können, mehr als naa g drei der Personenbeförderung dienende Züge in jeder Richtung zu fahren. hit ingen des fünfjährigen Zeitraums ist der Unternehmer hinsichtlich des Gesamtunternehmens verpflichtet, nach Bestimmung der staatlichen Aufsichtsbehörde eine größere Anzahl der 16 beförderung dienender Züge täglich in jeder Richtung zu fahren und eine weitere, der vierten Wagenklasse der Staatsbahnen entsprechende Wagenklasse in die für die Personenbesörderung bestimmten Züge einzustellen. . 2) Der Unternehmer ist verpflichtet, das jeweilig auf den preußischen Staatseisenbahnen bestehende Tarifsystem anzunehmen und sberbaupt hinsichtlich der Einrichtung und Berechnung der Tarife die für die preußischen Staatseisenbahnen jeweilig bestehenden allgemeinen Grundsaͤtze zu befolgen, soweit folches von dem Minister der öffent⸗ lichen Arbeiten für erforderlich erachtet wird. ö Mit diefer Maßgabe bleibt fär die ersten fünf Jahre nach dem auf die Eröffnung der neuen Bahnstrecke folgenden J. Januar dem Unternehmer hinsichtlich des Gesamtunternehmens die Best immun der reife sowohl für den Personen . als für den Güterverkehr überlassen. R die Folgezeit unterliegt die Feststellung und die Abänderung des Tarifs der Genehmigung der staatlichen Aufsichtsbehörde, In betreff des Güterverkehrs werden jedoch nach Ablauf jenes fünfjährigen Zeit- raumes, solange die Bahn nach dem Ermessen der Aufsichtsbehörde vorwiegend von nur örtlicher Bedeuturg ist, wiederkebrend von fünf ju fünf Jahren Höchsttariffatze für die einzelnen Güterklassen unter Berücksichtigung der finanziellen Lage des Unternehmens von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgestellt. Dem Unter⸗ nebmer bleibt überlassen, nach Maßgabe der reichs. und landesgesetz lichen Vorschriften und unter Beachtung der im vorhergehenden Ab⸗ schnitt bezeichneten allgemelnen Grundsätze innerhalb der Grenzen dieser Höchstsätze die Sätze für die Tarifklassen nach eigenem Ermessen festzuseßen und Erböhungen wie Ermäßigungen der arifklassensãtze ohne befondere Zustimmung der Aufsichtsheh orde vorzunehmen. 3) Der Unternehmer hat mit der Eröffnung des Betriebes der Bahn einen Erneuerungsfonds und einen Spenalreservefonds nach den bestehenden Normativbestimmungen und dem zur Ausführung der letzteren unter Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten aufzustellenden, von Zelt zu Zeit der Prüfung zu unterziehenden Regulative zu bilden. Der Erneuerungs, und der Spezialreservefonds sind sowohl von ö als auch von anderen Fonds der Gesellschaft getrennt zu alten. Der Erneuerungsfonds dient zur Bestreitung der Kosten der regelmãßig wiederkehrenden Erneuerung des Oberbaues und der Be⸗ triebsmittel. In den Erneuerungsfonds ae J. g. der Erlös aus den entsprechenden abgängigen Materialien, b. eine aus den Ueberschüssen der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben zu entnehmende jährliche Rücklage, deren Höhe durch das Regulativ festgesetzt wird, e. die Zinsen des Erneuerungsfonds. Der Spezlalreserbefonds dient zur Bestreitung von solchen durch außergewöhnliche Elementarereignisse und größere Unfälle hervor- gerufenen Ausgaben, welche erforderlich werden, damit die Beförderung mit Sicherheit und in der der Bestimmung des Unternehmens ent. sprechenden Weise erfolgen kann. In den Spezialreservefonds fließen: 2. eine im Regulativ festzusetzende, aus den Ueberschüssen der . über die Betriebsausgaben zu entnehmende jährliche ücklage, b. die Zinsen des Spezialreservefonds. Erreicht der Spezialreserpefonds die Summe von 20 900 M6, so können mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten die Rücklagen so lange unterbleiben, als der Fonds nicht um eine volle Jahresrücklage wieder vermindert ist. .
Die Wertpapiere, welche jur zinstragenden Anlage der verein⸗ nahmten und nicht sofort zur Verwendung gelangenden Beträge zu beschaffen sind, werden durch das Regulativ bestimmt.
Lassen die Betriebsergebnisse eines Jahres die Deckung der Rück— lagen zum Erneuerungs oder Speꝛialreservefonds nicht oder nicht vollständig zu, so ist das Fehlende aus den Neberschüffen des oder der folgenden Betriebsjahre ju entnehmen. Abweichungen hiervon sind mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten zulãssig. fi ö. Rücklagen geht der Erneuerungsfonds dem Spezialreserve onds vor.
V. Der n 2 des Artikels VI der Konzessionsurkunde vom 16. Januar 1855 erbält folgende Fassung:
Auf Verlangen des Ministers der öffentlichen Arbeiten bat der Unternehmer einerseits für die Beamten des Bahnunternehmens — und zwar unter Heranziehung derselben zu Beiträgen bis z derjenigen Höhe, welche für die Staatseisenbahnen bis jum Erlasse des Gesetzes vom 27. März 1872, betreffend die Pensionierung der unmittelbaren Staatsbeamten 2c. maßgebend gewesen ist = anderer seits für die Arbeiter Pensions⸗, Witwen, und Unterstützungskassen nach den jetzt und künftig bei den Staatseisenbahnen für die Ge. währung von Pensionen und Unterstützungen bestehenden Grundsätzen einzurichten und zu diesen Kassen die erforderlichen Zuschüsse zu leisten.
VI.
Diese Urkunde soll nach dem Gesetz vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. S. 357) peröffentlicht und 33 Ausfertigung derselben dem ö . , Bentheim ausgehändigt werden.
undlich unter Unser öchsteigenhã t ift und beigedrucktem Königlichen , d lten, nnn kö
Gegeben Neues Palals, den 21. Mai 1906.
. 8.) . Wilhelm R. . raf von Posadowsky. v irpitz. Studt. Freiherr von Rheinbaben. von go*ifräßz ö von Bethmann-⸗-Hollweg. Delbrück. Beseler.
dazu ergehenden ergänzenden und abändernden Bestimmungen (weral.
Garnisonpfarrer von Berlin Goens;
sz 3 der Gisenbahn Bau. und Betriebsordnung) maßgebend.
von Einem.
Finanzministerium.
t sind die Rentmeister bei Königlichen Kreiskassen: 6. von Briesen nach Peine und chiller von Liebenwerda nach Briesen.
Steuersekretär Schüler in Anklam ist zum Rent⸗ 1 der Königlichen Kreiskasse in Liebenwerda ernannt
worden.
Die Rentmeisterstelle bei der Königlichen Kreiskasse in Bublitz, Regierungsbezirk Köslin, und —
die Rentmeisterstelle bei der Königlichen Kreiskasse in Schlawe, Regierungsbezirk Köslin, sind zu besetzen.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Es sind ernannt worden: ; ;
der Regierungsassessor Hartwig in Berlin tretenden Vorsitzenden der Schiedsgerichte für Ari eiterversiche⸗ rung Stadtkreis Berlin und Regierungsbezirk Potsdam und des Schiedsgerichts für die Arbeiterversicherung im Eisenbahn⸗ direktionsbezirke Berlin, .
der Regierungsassessor Dr. von Rhein in Breslau zum fielen. , Vorsitzenden des Schiedsgerichts für Arbeiter⸗ versicherung Regierungsbezirk Breslau und des Schiedsgerichts für die rde u! icherung im Eisenbahndirektionsbezirke Breslau.
Die Ernennung des Regierungsassessors Michels in Breslau zum stellvertretenden Vorsitzenden ist widerrufen.
. stellver⸗
Abgereist:
zellenz der Staatsminister und Minister für ewerbe Delbrück, in dienstlichen Angelegen⸗
Seine 2 und eiten.
Aichtamtliches.
Dentsches Reich.
Preußen. Berlin. 6. Juni.
Laut Meldung des, W. T. B.“ ist S. M. S. „Loreley“ am 2. Juni wieder in Konstantinopel eingetroffen.
Der heimkehrende Transport der abgelösten Be⸗ satzung S. M. S. „Condor“ ist mit dem Reichspostdampfer „Scharnhorst“ am 5. Juni in Neapel eingetroffen und hat vorgestern die Reise nach Genua fortgesetzt.
S. M. S. „Tiger“ ist am 3. Juni in Nagasaki ein⸗ getroffen.
S. M. Flußkanonenboot, Vorwärts“ ist am 3. Juni von Hankau abgegangen und vorgestern in Kiukiang (am Jangtse) eingetröffen und von dort nach dem , ab⸗ gegangen.
S. M. S. „Luchs“ ist vorgestern von Schanghai nach Nanking in See gegangen.
Der ausreisende Ablösungstransport für die Schiffe des Kreuzergeschwaders ist mit dem Dampfer „Borussia“ vorgestern in Colombo (Ceylon) eingetroffen und hat geftern die Reise nach Hongkong fortgesetzt.
S. M. S. „Iltis“ ist gestern von Hongkong nach Pakhoi in See gegangen.
Oesterreich⸗Ungarn.
Kaiser Wilhelm ist, einer Depesche des W T. B. zufolge, heute morgen in Wien auf dem Nordbahnhofe ein⸗ er gen und daselbst vom Kaiser Franz Joseph empfangen worden. Nach herzlicher Begrüßung und der Vor⸗ stellung der beiderseitigen Gefolge fuhren die beiden Monarchen nach Penzig und von dort nach Schönbrunn.
— In der gestrigen Sitzung des un garischen Abgeord⸗ netenhauses 5 wie das 1. T. B.“ meldet, die Gesetzes⸗ vorlage, betreffend das Budgetprovisorium und betreffend die Bewilligung des Rekruten kont ingents, angenommen worden; hiermit ist der Exlexzustand, der infolge der Ver⸗ weigerung der Steuern und der Rekruten eingetreten war, formell beendigt.
Großbritannien und Irland.
In London ist gestern der Internationale Berg⸗ arbeiterkongreß eröffnet worden, zu dem Vertreter aus Belgien, Deutschland, England, Frankreich, Oesterreich⸗ Ungarn und den Vereinigten Staaten erschienen sind.
Der Vorsitzende, das Parlamentsmitglied Edwards Arbeiter partei) sprach, . W. . B.“ zufolge, in seiner Begrüßungsrede die Hoffnung aus, daß die Beratungen des Kongresses zur Erreichung des angestebten Ziels, nämlich der Hebung der Klasse, der die Ver⸗ sammelten angehören, beitragen würden. Er wies sodann auf die grohen rtf rütte hin, welche die Bestrebungen der Arbeiter namentlich seit dem letzten Jahreskongreß gemacht hätten. Die Macht der Vereinigung habe sie in den Stand gesetzt, an der Regie⸗ rung der Nationen, zu denen sie gehörten, teilzunebmen. Er erinnerte an den vor kurzem stattgehabten freundschaftlichen Verkebr bedeutender Vertretungen aus Deutschland und Frankreich mit den britischen Be⸗ börden, der ein Zeichen der herrschenden wohlwollenden Gesinnung sei. Der deutsche Relchstagsabgeordnete Sachse betonte die Notwendig keit, daß die internationale Bewegung unter den Arbeitera weitere Ausdehnung erfahre.
Der gone nahm eine von Walsh⸗England ein⸗ gebrachte Resolution an, die eine Verbesserung der Berggesetz= gebungen in der Richtung verlangt, daß Leben und Gesundheit der Arbeiter unter Tage besser gesichert werden; ferner wurde eine von Bartels⸗Deutschland und Ebert⸗Oesterreich vor⸗ geschlagene Resolution angenommen, die besagt: zur Verhütung von Unglücksfällen, namentlich solcher wie in Courrieres, sollren die Arbeiter aus ihrer Mitte Inspektoren wählen dürfen, die vom Staate zu besolden wären.
Frankreich.
In dem gestrigen Ministerrat entwickelte der Finanz- minister Poincars in großen Zügen den Entwurf seines Einkommensteuergesétzes. Nach einer Depesche des „W. T. B.“ ist die Einkommensteuer als h f err für andere in Fortfall kommende Steuern gedacht und sieht unter
die sich zu hoch ei ätzt glauben, eine Steuererklã eben 6 Der g ett
minister Thom son machte d ug, daß zwei Kreuzer, die sich zur Zelt in Oran befinden, den Befehl erhalten haben, nach Tanger zu gehen, um orderungen Frankreichs in bezug 2 die Ermordung des Franzosen Charbonnier Nach— druck zu verleihen.
anderem vor, daß . e,
Rußland.
In der gestrigen 1 der Reichs duma wurden die Verhandlungen uͤber die Einsetzung einer Kommission zur Untersuchung der seit Erlaß des Manifestes vom 30. Oktober 9 e . ,, n gsakte fort⸗ geseßt. Mehrere Telegramme über ungesetzliche Verhaftungen in der Provinz, die Mitglieder der Duma erhielten, e. 66 Anlaß zu Erörterungen über das Recht der Duma, ie Minister zu interpellieren.
Nach dem Bericht des W. T. B. war der Abg. Aladjin der Meinung, die Interpellationen hätten keinen Zweck, man könne bei den n, n. Ministern kein anderes Gefühl erwarten, als das der Rachsucht. Aber die Duma müsse dennoch Interpellatlonen ein⸗ bringen, um die ganze Verantwortung auf die Regierung abzuwälzen.
Die Duma erklärte iich hierauf mit sämtlichen Inter⸗ pellationen einverstanden un setzte sodann die Debatte über die Agrarfrage fort.
Im Laufe der Beratung ergriffen der Ackerbauminister Stichinski und der Gehilfe des Ministers des Innern Gurko das Wort. Ihre Reden wurden häufig mit Rufen: Nieder mit Euch! Entlassung nehmen!“ unterbrochen. Der Praͤsident läutete anhaltend mit der Glocke. Der Minister verließ unter Zurufen „ Entlassung! Entlassung!' die Tribüne. Der Präsident erklärte hierauf, die Arbeit der Duma sei nur möglich, wenn Ordnung herrsche. Der Abg. Petrunkewitsch verspottete die Politik des Ministeriums und dessen Unkenntnis der Lage des Landes. Appellieren Sie doch nicht an unseren Patriotismus“, fuhr der Redner fort, mißbrauchen Sie nicht diesen Ausdruck, der gegenwärtig etwas Ver
bscheuungswürdiges bedeutet. Denn wer ist 55 Patrioten sind diejenigen, die die Autokratie verteidigt und die die Metzeleien unter den polnischen Juden angerichtet baben. Sie selber sind keine wahren 6 wenn Sie es wären, säß n Sie nicht auf diesen Bänken.“ Der Abg. Profeff or Herzen stel n wandte sich gegen die Darlegungen der Minister und besonders gegen ihre stallstischen Berechnungen. Im weiteren Verlaufe der sehr erregten Debatte bekämpfte der Abg. Graf Heyden die gegen den Adel gerichteten Ausführungen der Vorredner; er erklärte, er sei bereit, sich dem vorgeschlagenen Agrarprogramm an⸗ zuschließen; er habe nicht gegen eine Zwangsenteignung, halte es aber für besser, wenn die Frage unter Beruücksichtigung der örtlichen Ver⸗ schiedenheiten geregelt werde
Hierauf wurde die Sitzung auf heute vertagt.
— Wie das, W. T. B. meldet, ist in den letzten Wochen kaum ein Gouvernement von Agrarunruhen verschont ge⸗ blieben, die besonders in den Gouvernements Saratow, Wo⸗ ronesch und Grodno einen bedrohlichen Charakter annehmen. Aus verschiedenen Orten gehen Meldungen darüber ein, daß die Bauern den Beschluß t haben, das Land der Guts⸗ besitzer aufzuteilen, falls bie Reichsduma die Regelung der Agrarfrage nicht durchzusetzen vermag. Wie die St, 1 burger Blätter melden, hat die Regierung anderthalb Millionen Desjätinen Kronland auf bem rechten Wolgaufer im Gou⸗ vernement Samara vermessen lassen, damit diese landlosen Uebersiedlern aus den südlichen und zentralen Gouvernements zugeteilt werden sollen.
SEyanien.
Nach einer Meldung des ‚W. T. B.“ ist die Leiche des Attentäters Mateo Morales gestern von seinem aus Sabadell in Madrid eingetroffenen Onkel 3 worden. Die Polizei in Barcelona hat festgestellt, daß Morales auch der Urheber des vor einem Jahre gegen den König von Spanien und den damaligen . Loubet in Paris verübten Bombenanschlages gewesen ist.
Außer dem Direktor der Schule in Barcelona, in der Matteo Morales früher wohnte, sind auch noch mehrere Lehrer, die Anarchisten sind und unter dem Verdachte stehen, an dem Attentat vom 31. v. M beteiligt zu sein, festgenommen worden. Wie jetzt bekannt wird, wurde in der Nähe des Generalkapitanats in Madrid am Tage des Attentgts eine Büchse gefunden, die mit Pulver und gehacktem Blei efüllt war. Zwei der hei dem Attentat verletzten Soldaten . gestern gestorben. Man nimmt an, daß die Bombe vergiftet war, da bei allen Verwundeten der Brand auf⸗ getreten ist.
Portugal.
Ein Dekret, durch das die Cortes aufgelöst werden, ist, W. T. B. zufolge, heute veröffentlicht worden. Die neuen Wahlen sind auf den 12. August ausgeschrieben und der . des neuen Parlaments auf den 29. September angesetzt.
Griechenland.
In der Deputiertenkammer ist gestern ein Weiß⸗ buch über den Streit mit Rumänien verteilt worden. Der Minister des Aeußeren Skuzes erklärte, nach einer Mel⸗ dung des W. T. B.“, es seien Eceignisse eingetreten, die ihn zu dem Antrage zwingen, die Debatte über den Gegenstand noch einige Tage hinauszuschieben.
A sien.
Nach einer , der „Agence Havas“ hat der Schah einen erneuten akuten Gichtanfall erlitten und muß infolge—⸗ dessen das Zimmer hüten.
— Die japanische Regierung hat, den „Times“ zu⸗ folge, beschlossen, Korea mit zwei Divisionen, der 13. und der 15, zu besetzen, von denen die erstere mit dem Hauptquartier Hoseung die Ostgrenze längs des Tumen über⸗ wachen wird, während der leßteren, die zum Hauptquartier Yongsan erhalten wird, der westliche Teil der Grenze längs des HYalu . Bewachung zugeteilt werden sot . Port Arthurs werden die Japaner auf Grund der Be⸗ stimmungen des Friedensvertrages die Mandschurei mit 20000 Mann besetzt halten.
Afrika.
Wie die „Tribune“ aus Kairo meldet, haben die Ein⸗ gebo renen in Er Sbeid (Provinz Kordofan) die sudanesische Gar nison angegriffen und. 2 Offiziere und 16 Soldaten ge⸗ tötet. Eine Truppenabteilung ist abgesandt worden, um die Ordnung wieder herzustellen.
Statistik und Volkswirtschaft.
Die Gisenbahnen der Erde am Ende des Jahres 1904.
Einer nach amtlichen Quellen im Archiv für Eisenbahnwesen“ gegebenen Uebersicht jufolge waren am Schlusse des Jahres 1804 586 313 Km Elsenbahnen auf der Erde vorhanden. Die Bautätig⸗ keit war im Jahre 1904 lebhafter als in den voraufgegangenen Jahren, es wurden 26 958 m neue Bahnen gebaut gegenüber 21 139 und 21 461 m in den beiden Vorjahren. ie meisten Eisenbahnen wurden, wle fast alljährlich, in den Vereinigten Staaten von Amerika bergestellt, 95383 km; einen besonders starken Zuwachs zeigen auch Mexiko mit 2769 Km, Brasilien mit 1671 Em und Argentinien mit 2594 km. In allen drei Staaten, besonders aber in Mexiko, ist wohl das Kapital der Vereinigten Staaten an dem Eisenbahnbau stark mitbeteiligt gewesen. Das europãische Eisenbahnnetz hat sich um nicht ganz 500) Km vergrößert. Der stärkste Zuwachs fällt hier auf daz europäische Rußland und das Deutsche Reich, in Asien sind nur Britisch⸗Dstindien, Japan und Ching wesentlich an den Fortschritten des Eiseababr baues beteiligt. Die Tätigkeit Rußlands in Afien hat unter dem Einfluß des russisch japanischen Krieges voll⸗ ständig gestockt. In Afrika zeigen neben den Eisenbahnen Aegvptens auch die in den deutschen Kolonien angemessene Fortschritte. In den englischen Kolonien ist ein völliger Stillstand u verzeichnen. Asch in Australlen hat der Eisenbabnbau wohl unter dem Einfluß der e, mn und politischen Lage nur ganz geringe Fortschritte gemacht.
Bas Eisenbahnnetz von Amerika hatte einen Umfang von 450 574 Km, das der Vereinigten Staaten einen solchen von 344172 km, es übertrifft also das Eisenbahnnetz Europas von 305 407 Km um fast 40 000 km, Asien hatte 77 206 Km, Australien 27 052 km, Afrika 25 074 km Eifenbahnen.
In der Reihenfolge der einzelnen Staaten bat sich im Jahre 19804 nichts geändert. Auf die Vereinigten Staaten von Amerika mit 344 672 Km folgt das Deutsche Reich — allerdings in großem Ab- stande — mit 55 564 km, das europäische Rußland mit 54 708 kr,
rankreich mit 45773 Em, Britisch⸗Ostindien mit 44 352 Em,
esterreich⸗Ungarn mit 39 168 Em, Großbritannien und Irland mit 36 297 Km und Canada mit 31 554 km. Die übrigen Staaten der Erde bleiben alle unter 20 000 km. Ganz auffallend ist der geringe Fortschritt im Gisenbahnbau in Großbritannien. Es sind im Jahre 1904 nur 149 Km neue Eisenbahnen gebaut, während in Preußen, dessen . (33 510 km) an Ausdehnung dem gtoß- brltannischen beinahe gleichkommt, 666 km neue Eisenbahnen bergestellt sind. Es gewinnt von Jahr zu Jahr mehr den An— schein, ais ob Großbritannien mit Hauptbahnen nunmehr voll ausgestattet sei und es genüge, wenn die Maschen des 2 durch Kleinbahnen ausgefüllt werden, die, wie auch in Preußen und den übrigen Ländern, in den Zusammen⸗ stelungen im Archiv für Eisenbahnwesen“ nicht berücksichtigt sind.
In dem Verhaltnis des Eisenbahnnetzes zum Flächeninbalt der Länder nimmt das Königreich Belgien mit 239 km auf 100 qkm die erste Stelle ein. Es folgen das Königreich Sachsen mit 19,8 Em, Baden mit 13,9 km, Elsaß⸗Lothringen mit 13,6 km, Großbritannien mit 117 Em, die Schweiz und Württemberg mit 102 km, Bayern mit 5, km, Preußen mit 9,65 km. Für Preußen insbesondere kommt in Betracht, daß für die ausgedehnten östlichen Provinzen der Eisenbahnbau noch nicht so fortgeschritten sein kann, wie in den industriereichen kleineren deutschen Staaten. In den Vereinigten Staaten stellt sich dieses Verhältnis auf nur 44 Em.
Das Verhältnis der Eisenbahnlänge zur Einwohnerzahl ist für die Beurteilung der Angemessenheit des Eisenbahnnetzes ein weniger brauchbarer Maßstab, da natärlich das Verhältnis sich um so günstiger en, je dünner die Bevölkerung ist. So ist denn dieses Verbältnis am günstigsten in den australischen Staaten, und zwar in Queensland mit N,1 m auf 109000 Einwohner, in Westaustralien mit 81, km und in Südaustralien mit 84, x km. In Canada kommen 59,1 m, in den Vereinigten Staaten von Amerika 43 km auf 10009 Einwohner. Von den europäischen Staaten weist die höchste Zahl Schweden mit 24,5 Km auf, es folgen Dänemark mit 13,4 Km, die Schweiz mit 12,7 km, Bayern mit 12 km, Frank- reich mit 11, Km, Elsaß -⸗othringen mit 11,5 km, Baden mit 11,53 km, Norwegen mit 10, km und Belgien mit 10,2 km. In Deutschland sind im ganzen 8,9 km, in Preußen 9,7 km Eisenbahnen auf je 10 000 Einwohner vorhanden, in Großbritannien nur 8,8 km. Diese Reihenfolge einiger der wichtigsten Staaten zeigt schon, wie unrichtig es ist, wenn man die Ueberlegenheit des Eisenbahnnetzes eines Landes über das eines anderen nach diesem Maßstabe bemißt. Ein richtiges Bild von der Ausstattungeziffer erhält man, wenn man sowohl das Verhältnis zum Flächeninhalt als auch das zur Einwohnerzahl berüũcichtigt.
Die Zusammenstellungen im Archip für Fisenbahnwesen“ geben auch einen Anhalt dafür, wie boch die Anlagekosten aller Eisenbahnen der Erde ungefähr zu schätzen sind. Zu diesem Zweck sind die Anlage⸗ kosten einer Anzabl eurobäischer Fisenbahnen und diejenigen ver— schiedener Eisenbahnen der übrigen Erdteile getrennt von einander an gegeben, weil die europäischen Bahnen wegen der meist besseren Aus⸗ rüstung und der größeren Kosten des Grunderwerbs im allgemeinen teurer zu stehen kommen. Danach betragen die Durchschnitts⸗ kosten eines Kilometers Bahnlänge der aufgeführten Bahnen
für Europa... . . 2941461 Æ (gegen 292 938 im Vorjahre),
für die übrigen Erdteile 151 409 („ 149206, ö J. Legt man diese Durchschnittskostenbettäge sämtlichen vorhandenen Eisenbahnen zu Grunde, so ergibt sich ein Anlagekapital
für Europa von = . 06 407 X. 294 461 — 89 991 532 927 A,
für die übrigen Erdteile von 580 906 181 409 — 87 954 396 554.
zusammen Anlagekapital der am Schlusse des Jahres 1904 in Betrieb gewesenen Eisenbahnen der Erde . 177 945 928 581 oder rund 178 Milliarden Mark.
Das Einkommen der Bevölkerung Hamburgs.
Interessanie Angaben über die Einkommensverhältnisse und damlt über die soziale Gliederung der Bevölkerung Hamburgs enthält die jetzt vom Statistischen Bureau der hamburgischen Steuerdeputation deröffentlichte ziffernmäßige Uebersicht über das Ergebnis der Ein— kommensteuer für das Jahr 1903.
Von den 799 940 Einwohnern, die der Staat Hamburg im genannten Jahre zäblte, wurden 178 507 Personen mit einem Ein—⸗ kommen von 585,5 Millionen Mark zur Einkommensteuer herange- jogen. Der Steuerertrag belief sich auf 23,5 Millionen Mark. 149 596 Personen, das sind 840, sämtlicher Steuerzahler, gehörten den unteren Einkommensklassen, die 900 bis 3000 M versteuerten, an. Unter ibnen bilden die Einkommen von 1000 2000 M die umfang- reichste Gruppe, sie umfaßt 104 325 Personen oder 58,4 oυο aller Steuerzahler. 21 745 Personen oder 122 0ĩ entfallen auf die mittleren . die 3000 bis 10 000 Æ versteuerbares Einkommen angegeben hatten. Mehr als 10 000 Æ Ginkommen batten 7166 Personen oder 40, unter ihnen die kleine, 368 Personen C02 oso) umfassende Gruppe derjenigen die ein Einkommen von über 109 000 M zu versteuern hatten. Während die Angehörigen der oberen Einkommensklassen 18,4 Millionen Mark Einkommensteuer oder 8 20so des gesamten Steuerertrageg zahlten die 368 böchsten Einkommen waren an diesem mit 6.5 Millionen Mark oder 29,5 0/0 be⸗ teiligt — entrichteten die mittleren Klassen 3.3 Millionen Mark oder 1409 und die breiten Massen der unteren Einkommensklassen nur 1,8 Million Mark oder 7,8 o/ der gesamten Steuersumme.
Die Klasse der Steuerzahler mit unbestimmbarem Einkommen, d. b. derjenigen Steuersubjekte, die die Steuer nur für einen Teil des Jahres oder für mehrere Jahre entrichtet haben oder bei denen Nachversteuerung eintrat, zählte 22 214 Personen, ihr Steuerertrag belief sich auf 1062 000 0