= E D e n R 8 D . ,
Die Gesamtsterblichkeit war während des Berichtsmonats geringer als 15,0 (auf je 1000 Einwohner und aufs Jahr berechnet) in 69 — Unter 10,0 0ο betrug sie in: Mühlhausen i. Th. 9,90 iss / C5: 15 6), Visch Wil mersdor g 5 (i898 i553: Ii, iz). inden 9.5 (1886/95: 18,4), Wermelskirchen 9,3 (1902 04: 122), Steglitz 82 (1886 95. 18,2), Landau 77 (1899/1903: 12,7 . Wald 5.2 (1896/1900: 15,3). — Die Sang liz a i lichtet betrug in 64 Orten weniger als ein Zehntel der Lebendgeborenen. Unter einem in,. derselben blieb sie außerdem in 71, unter einem Fünftel in 91 Orten.
Im ganzen scheint sich der Gesundheitszust and gegenüber dem Vormonat etwas verschlechtert zu haben. Eine böhere Sterblich- keit als 35.0 ß hatten 2 Ortschaften gegen 2 im März, eine geringere als 15,0 é hatten 68 gegen 73. Mehr Säuglinge als 333,3 auf je 1600 Lebendgeborene starben in 10 Orten gegen 4, weniger als 200,0 in 226 gegen 252 im Vormonat.
Das Erlöschen der Maul und Klauenseuche ist ge— meldet vom Schlachthaus zu Stuttgart am 6. Juni 1906.
Italien. Die italienische Regierung hat durch seesanitätspolizeiliche Ver⸗ ordnung vom 2. d. M. den Hafen von Djeddah im Roten Meer für pestverseucht erklärt.
Verkehrsanstalten.
Nächste Postverbindungen nach Swakopmund und Lü deritzbucht nach Abgang des Nachversandes für den Reichs pvostdampfer Herzog (letzte . am 12. Juni ab Cöln 10, Abends, ab Berlin Potsdamer Bahnhof 12.55 Mittags): I) für Briefsendungen mit Leitvermerk und für Pakete mit Woermanndampfer Henriette Woermann⸗, ab Hamburg am 15. Juni, in Swakopmund etwa am 14. Juli. Schluß in Hamburg am 15. Juni für Briefe 5,0 Nachmittags, i . 3,0 Nachmittags. Leßte Be⸗ förderung ab Berlin Lehrter Bahnhof für Briefe am 15. Juni 20 Morgens, für Pakete am 14. Juni 11433 Abends; 2) für . allgemein mit englischem Dampfer über Kapstadt, ab Southampton am 16. Juni, in Kapstadt am 3. Juli, von da weiter am 4. Juli, in Lüderitzbucht am 8. Juli, in Swakop⸗ mund am 11. Juli. Letzte Beförderung am 165. Juni ab Cöln 64 Nachmittags, ab Oberhausen 734 , e, . ab Berlin Schlesischer Bahnhof 11,24 Vormittags; 3) für Briefsendungen mit Leit⸗ vermerk und für Pakete mit Extradampfer Asig“, ab Hamburg am 18. Juni, in Swakopmund frühestens am 18. Juli. Schluß in Hamburg am 18. Juni für Briefe 5,0 Nachmittags, für Pakete „0 Nachmittags. Letzte Beförderung ab Berlin Lehrter Bahnhof für . am 18. Juni 9.0 Morgens, für Pakete am 17. Juni 1122
nds.
Die nächsten Posten aus Swakopmund, Abgang am 17. und 23. Mai, sind zu erwarten am 16. und 17. Juni.
Nach der vom Bureau Veritas in Hamburg veröffentlichten Statistik sind in den schweren April stürmen d. J. 87 Schiff vollständig verloren gegangen, und jwar 69 Segelschiffe, 18 Dampfschiffe mit 22 223 bejw. 31 927 Registertonnen. arunter waren vier deutsche, drei Segelschiffe und ein Dampfschiff, mit ins⸗ gesamt 494 Registertonnen. Außerdem weist die Statistik noch 326 durch Unfälle, wie Strandungen, Zusammenstoß und Feuer beschädigte Schiffe auf; unter diesen sind 31 deutsche, zwei Segelschiffe und 29 Damysschiffe.
Theater und Musik.
Im Königlichen Opernhause wird morgen Undine“, romantische Zauberoper von A. Lortzing, gegeben. Die Damen ECkeblad, Herzog, die Herren Jörn, Bachmann, Nebe, Lieban und Wittekopf sind in den Hauptrollen beschäftigt. Am Montag geht Manon“, mit Fräulein Farrar in der Titelrolle, in Szene.
Im Königlichen Schauspielhause wird morgen „König Richard III.“, mit Herrn Pohl in der Titelrolle, gegeben. Am Montag wird Das große Licht“ von Felix Philippi wiederholt.
Im Neuen Königlichen Operntheater (Kroll) wird morgen Der Freischütz' gegeben. Am Montag gastiert Fräulesn Bella Alten als Saffi im „Zigeunerbaren', am Mittwoch als Zerline in Fra Diavolo“ und am Donnerstag als Adele in der Fledermaus. Am Sonnabend wird der Don Juan“ mit dem Kammersänger Francesco d'Andrade in der Titelrolle gegeben. Frau Lilli Lehmann wird die Donna Anna singen.
Im Deutschen Theater wird Bernard Shaws ‚Caesar und Cleopatra am Fieitag gegeben. Am Sonntag, Dienstag, Donnertztag und am Sonnabend geht der „Kaufmann von Venedig“ in Siene. Am Montag wird Minna von Barnbelm“', am Mittwoch und am nächsten Sonntag der ‚Sommernachtstraum wiederholt.
Maria Pospischil wird ihr Gastspiel im Berliner Theater mit „Elektra“, Schauspiel nach Sophokles von Adolf Wilhrandt, und „Iphigenie auf Tauris“, Schauspiel von Goethe, am 16. Juni eröffnen.
Im Lessingthegter bringt das Ensemble Meinhard. Bernauer bis zu seiner am 15. Juni statffindenden Abschiedsvorstellung täglich Wiederholungen von Rößlers Lustspiel: Das Lebensfest“ mit Aus- nahme hon Dienstag, wo Adolf Pauls Komödie Die Teufelskirche“ aufgeführt wird. Am 16. d. M. beginnt das Gastspiel des Neuen Operettentheaters aus Hamburg (Direktor Max Monti) mit der Operette Die lustige Witwe“.
Im Schillertheater O. (Wallnertheater) wird morgen, nach⸗ mittags, Das Glück im Winkel-, Abends die Novität „Heirats⸗ lustig! gegeben. Am Montag und am Dienstag geht Der Militär⸗ staat⸗ 39 Szene, am Mittwoch und am Donnerstag wird der Schwank Heiratslustig', am ö werden die beiden Lustspiele Jugendliebe und Hie Dienstboten wiederholt. Am Sonnabend 1 die Eröffnung der Morxwitz Oper mit Meyer⸗ eers Afrikanerin“ꝰ statt. Am nächsten Sonntagnachmittag wird Martha, Abends Der Trompeter von Säkkingen. gegeben. — Das Schillertheater N. (Friedrich Wilbelmstädtisches Theater) bringt morgen, nachmittags, , , Abends Don Carlos“, am Montag und am Dienstag ‚Das Lumpengesindel!; am Mittwoch und am Donnerstag werden die beiden Lustspiele Jugendliebe! und Die Dienstboten gegeben. Am Freitag t Die Macht der insternis“, am Sonnabend und am nächsten Sonntagabend der Schwank „Hreiratslustig⸗ in Szene. Am nächsten Sonntagnachmittag wird „Flachsmann als Erzieher“ gespielt.
Im Neuen Theater steht in der nächsten Woche Offenbachs Operette Orpheus in der Unterwelt“ an allen Abenden auf dem
Spielplan.
Im Lustspielhause werden in der nächsten Woche allabendlich Angels Posse . Das Fest der Handwerker“ und Offenbachs Operette Die Verlobung bei der Laterne“ gespielt.
Im Zentralthegter (Operette) inden morgen 2 Vorstellungen statt. Nachmittags 3 Uhr bei halben Preisen „Zigeunerbaron“, um 8 Ubr Nanon?. Am Montag wird Nanon“', am Mittwoch r am Dienstag und Donnerstag ‚Nanon “, am Freitag Glocken von Corneville', am Sonnabend ‚Nanon“ gegeben.
Im Thalia ⸗Theater ist für Montag die Wiederholun von „Bls früh um Fünfer festgesetzt; am Sonntagabend geht no einmal „Hochparterre links in Sjene; am Sonntagnachmittag Bis früh um Fünfe' zu halben Preisen. Die billigen Preise gelten künftig auch für die Abendvorstellungen an den Montagen.
Im Kleinen Theater wird am Sonntagabend und an allen Tagen der kommenden Woche Wildes Ein idealer Gatte! gegeben; am Sonntagnachmittag: ‚Ein Unverschämter und Hille Bobbe“.
Mannigfaltiges. Berlin, den 9. Juni 1906.
Berlin, 8. Juni. (W. T. B. Amtliche Meldung. Am 8.8. M., Vormittags 114 Uhr, wurde auf dem unbewachten Ueberwege in km 1,85 der Nebenbahn 1 ein Brauer fuhrwerk von einer leerfahrenden Lokomotive über fahren. Der Wagen wurde zertrümmert, der Kutscher sprang vom Wagen und erlitt dabei eine unerhebliche Kopfwunde.
Der Verein jur Beförderung des Gartenbgues“ hält am 13. Juni in der festlich geschmückten Westhalle des Landes ausstellung̃parks eine Monatsversammlung. Am gleichen Tage ver⸗ anstaltet dort der Verein für Kinderbeilstätten an den deutschen Seeküsten“ sein diesjähriges Wohltätigkeitssest. Mit der Versammlung ist eine Ausstellung von Blumen, Pflanzen, Ziersträuchern u. dergl. verbunden; namentlich werden Orchideen, Stauden, blübende Wasserpflanzen, Zweige wertvoller Gehölze, Kakteen und Frühobst vertreten sein. Der Professor Groth wird einen Vortrag über „Japanische Gartenkunst“ halten.
Im Garten des Bellealliancethbeaters bietet die un— längst eröffnete Sommerbühne für Auge und Ohr alles das, was von einem gut geleiteten Allerleithegter erwartet werden kann. Ein von dem Kapellmeister Soren Jensen dirigiertes Konzert geht den Vorfübrungen voraus. Ihm schließt sich dann, Wochentags um 8, Sonntags um 7 Uhr beginnend, die stattliche Reihe von abwechselungs⸗ reichen Barbietungen an, die das Programm allabendlich aufweist. Be⸗ sondere Anziehungè kraft üben gegenwärtig mehrere Darsteller holländischer Nationalität durch ibre eigenartigen Ginzelvorträge und Tanzduette aus. Zwei Eymnastiker weisen u. a. ferner ganz erstaunliche Kraft leistungen auf. Recht unterhaltend ist auch der den Schluß bildende Velograpb, der in einer Relhe lebender farbiger Photographien⸗ ganze Märchenbilder und scherzhafte Episoden außerordentlich deutlich vor Augen führt. Bei andauernd guter Witterung dürfte auch in der diesjährigen Sommerspielzeit ein reger Besuch nicht fehlen.
Im wissenschaftlichen Theater der „Urania“ wird der mit zahlreichen farbigen Bildern nach eigenen Aufnahmen des Ieh fern ausgestattete Vortrag „Der jüngste Ausbruch des Vesuv“ in dieser Woche noch allabendlich wiederholt.
Königsberg, 8. Junl. (W. T. B) Auf das gestern von der Hauptversammlung der Deutschen Kolonialgesellschaft an Seine Majestät den a abgesandte Huldigung. telegramm war heute ein Antwortstelegramm eingelaufen, das der Vorsitzende, Seine Hoheit der Herzog Johann Albrecht zu Mecklenburg, beim Beginn der Verhandlungen verlas und ein begeistert aufgenommenes dreifaches Hurra auf den Kaiser ausbrachte. Im weiteren Verlaufe der Verhandlungen, denen auch Oberpräsident von Moltte beiwohnte, rief ein Antrag der Abteilung Darmstadt, den Reichz« kanzler zu ersuchen, der Frage der Deportation von Straf. i, n, nach geeigneten Punkten der Kolonien näher zu treten, cine lebhafte Erörterung hervor, in der die meisten Redner einen ab,; lehnenden Standpunkt vertraten. , m wurde der Antrag, da die Fraze noch nicht genügend gellärt erscheine, vorläufig zurückgezogen. Ebenso wurden jwei von Ludwig e Ham burg eingebrachte, von 221 Mitgliedern unterstützte Anträge, betreff end die Handelsfreiheit im Congostagte, jzurückgejogen. Zur ein— stimmigen Annahme gelangte nach lebhafter Befürwortung durch Seine Hoheit den Herzog Johann Albrecht ein Antrag Dessau, den Angebsrigen der Schutztruppe in Südwestafrika und Oftafrika den Dank der Kolonialgesellschaft zu übermitteln. Nachdem aus der Mitte der Versammlung Seiner Hoheit dem Herzog Johann Albrecht Dank für die Leitung der Geschäfte ausgesprochen und ein dreifaches Hoch auf ihn ausgebracht war, schloß der Herzog die Versammlung. — Am Abend fand im Tiergarten ein Festm ahl statt. Seine Hoheit der Herzog Johann Albrecht zu Mecklenburg hielt eine Ansprache, in der er auf den in allen Verhandlungen zu Tage getretenen Geist der Einmütigkeit hinwies und die er mit einem dreifachen Hurra auf Seine Majestät den Kaiser schloß. Der Ober, regierurgsrat Dr. Jacobi brachte einen Trinkspruch auf den Präsidenten, den Ausschuß und den Vorstand der Kolonialgesellschaft, der Kontre—⸗ admiral z. D. Strauch einen Toast auf die Abteilung Königsberg und den ostpreußischen Gauverband aus.
Sjas-Regen (Ungarn), 8. Juni. (W. T. B.) Seit gestemn steht der niedriger gelegene Teil der Stadt unter Wasser; die Bevölkerung verläßt die Wohnhäuser. Ein beute niedergegangener Wolkenbruch hat die Lage noch verschlimmert. Auf Ersuchen der Behörde sind Pioniere zu den Rettungsarbeiten eingetroffen.
Cherbourg, 8. Juni. (W. T. B.). . Der Panzerkreuzer Dupleix verlor bei einer Uebungsfahrt die Backbordschraube, sodaß die Maschine blind lief und drei Mann durch den aut—= sftrömenden Dampf verbrüht wurden. Der Panzer Masssna“ erlitt bei Schießübungen ernsthafte Be— schädigungen, die seine Außerdienststellung notwendiz machten. Die Aus hesserungs arbeiten werden beschleunigt damit der Panzer nicht die Abfahrt des Nordgeschwaders, die auf den 12. Juni festgesetzt ist, verzögert. Das als Hetzerschulschiff dienende Torpedoboot Zuave“, das zu Uebungszwecken gegenüber den Damme auf die bohe See hinaus gegangen war, verlor eine Schraube. Als der Zuave“ seine Bewegungsfähigkeit verloren hatte, gab er Signale ab. Hierauf wurde ihm ein Schleppdampfer zu Hilfe gesandt, der ihn ins Dock schleppte.
Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.
Paris, 9. Juni. (W. T. B.) Dem „Matin“ wird aus Sidi bel Abbes in Algier berichtet, daß sich Mateo Morales im Sommer vorigen Jahres kurz nach dem Bombenanschlage in der Rue Royale unter dem Namen Gimeno für die Fremden legion habe anwerben lassen; gegen Ende des vorigen Jahre sei er jedoch wieder desertiert.
Havana, 9. Juni. (Meldung des, Reuterschen Bupw us) Die Senatoren, welche die Regierung unterstuͤgen, Fäben den Versuch aufgegeben, den eng lisch⸗cubanischen Handele— vertrag durch Einfügung von Amendemenz⸗ in den vor— liegenden Vertragsentwuͤrf für England awehmbarer zu ge stalten. Es wird nunmehr ein neuer Mrtrag mit England vorgeschlagen, der die Meistbegünstigungsklausel nicht en halten soll.
(Fortsetzung des Amtlichen and Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)
Theater. fönigliche Schanspiele. Sonntag: Overn.
haus. 148. Abonnementsvorftellung. Die Dienfst⸗ und Freiplätze sind ,. Undine. Ro⸗ mantische Zauberoper in 4 Akten von Albert en,. Text nach Fouqués Erzählung frei bearbeite Musikalische Leitung: Herr Kapellmeister Dr. Muck. Regie: Herr Regisseur Braunschweig. Ballett: Herr Ballettmeister Graeb. Anfang 77 Uhr. Schauspielhaus. 156. Abonnementavorstellung. Die
Richard der Dritte. Trauerspiel in 5 Aufzügen von William Shakespeare. Uebersetzt von August Wilbelm von Schlegel. Mit Benutzung der Ein⸗
Dentsches Theater. Sonntag: Der Kauf ⸗
mann von Venedig. Anfang 71 Uhr. Montag: Minna von Barnhelm. Dienstag: Der Kaufmann von Venedig. Mittwoch: Ein Sommernachtstraum. Donnerstag: Der Kaufmann von Venedig. Freitag: Caesar und Cleopatra. Sonnabend: Der Kaufmann von Venedig.
Cessingtheater. Eusemblegastspiel. Sonntag, Dienst. und Freipläße sind Ruf geboben. Ränig . er; Das . ; ; Montag, Abends 8 Uhr: Das Lebensfest.
Dienstag, Abends 8 Uhr: Die Teufelskirche. Vom 16. Juni ab: Gastspiel des 2 — Dandwerker. Vorher: Die Verlobung bei der
zãhlungen.
Unterwelt.
Montag und folgende Tage:
zichtung ven Bilbelm Dechelhänser. Regie: Herr theaters aus Hamburg (Pirertor Mar Moni. Tie Laterne.
Regisseur Hertzer. Anfang 74 Uhr.
Montag: Opernhaus. 149. Abonnement ęvorstellung. Manon. Oper in 4 Akten und 6 Bildern von J. Massenet. Text von H. Meilhac und Ph. Gille. Deutsch von Ferd. Gumbert. Musikalische Leitung:
Graeb. Anfang 73 Uhr.
luftige Witwe.
? Sonntag,? ittags 3 Uhr: Herr Kapellmeister Dr. Muck. Regie: Herr Re⸗ nr. im in k Ss Uhr: Hochparterre links. Schwank mit Gesang
gifseur Saunschweig. Ballett: Herr Ballettmeister Sudermann. — Abends 8 Übr: Heiraklustig. Schwank in 3 Akten von Maurice Champagne.
Montag und folgende Tage: Hoffmanns Er
Nenes Theater. Sonntag: Orpheus in der Unterwelt. Anfang 74 Uhr. Montag und folgende Tage: Orpheus in der
in 3 Akten von J. Kren und Arthur Lippschitz, Gesangttexte von Alfred Schönfeld. Mustk von Paul
Freitag: Die Glocken von Cornenille. Sonnabend: Nanon.
ö ///.
Jamiliennachrichten.
Verlobt: Frl. Helene Rabiger mit Hrn. * von Kathen (Schloß Kranichfeld a. d. Ilm=
Heinzendorf. t c. Joachim Philipp von Gustedt⸗
ß ĩ ; Verehelicht: H c 6 i, . . ee g,, e. nm, n e. Deersheim mit Frl. Elisabeth von Krosigk (Grän Vorher: Die Verlobung bei der Laterne. Das Fest der
bei Bernburg). — Hr. Riitmeister 3 D. in Benirksofflfier Karl von Eichmann mit Frl. M Kalau vom Hofe (Görlitz. — Hr. Vijeadmita i 2. Prittwitz mit Frl. Wanda von Uechtrt üben). Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hauptmann den Wedel ¶ Bũckeburg).
Ehnliatheater. ,,,, . Gestorben: Hr. Oberst a. D. Karl Ferdinm
Schillertheater. O. (Wallnertheater) Direktion: Kren und Schönfeld. Sonntag, Nach⸗ mittags 3 Uhr: Bis früh um Fünfe! — Abends
von Rudolphi (Halle a. S.). — Hr. Superintenden a. D. Theobald Röhricht (Frankfurt a. O) 7 8 Landschaftsrat Hermann von der Were
oblenrobe (Wohlenrode). — Fr. Pastor Am Hoffmann, geb. Karig (Gladau). — Verw. *
Schau spiel haus. 157. Abonnemente vorstellung. Das oße Licht. Schauspiel in 4 Aufzügen von Felix biltwvi. Die jur Handlung gehörende Musik von i Hummel. Regie: Herr Hertzer. Anfang
T.
Opernhaus. Dienstag: Figaros Hochzeit. Mittwoch; Mignon. Donnerstag: Letzte 3 stellung vor den Ferien: Der schwarze Domino. Anfang 7 Uhr.
Schauspiel baus. Dienstag: Wie die Alten fungen. Mittwoch: Die Journaliften. Donnerg⸗ tag: Narciß. Freitag: Geschlossen. Sonnabend: Wie die Alten sungen. Sonntag: Letzte Vor⸗ stellung vor den Ferien: Die Jungfrau von Orleans.
Montag, Abends 8 Uhr: Der Militärstaat. Dien tag, Abends 8 Uhr: Der Militärstaat.
X. (Friedrich Wil helm stãdti sches Theater.) Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zapfenstreich. Drama in 4 Aufzügen von Franz Mam Beverlein. Abends s Uhr: Don Carlos. Ein dramatisches Gedicht in 5 Akten von Friedrich von Schiller.
Montag, Abends 8 Ubr: Das Lumpengesindel.
Diengtag, Abends 8 Uhr: Das Lumpenge sindel.
Im Garten täglich: Großes Militärkounzert.
Komische Oper. Sonntag: Hoffmanns Er- zãh lungen.
Lincke. Montag (Sommerpreise)h: Bis früh um Fünfe! , und folgende Tage: Bis früh um nfe!]
Bentraltheater. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Bei halben Preisen: Der Zigeunerbaron. Operette in 3 Akten. — Abends 8 Uhr: Nanon. Dyerette in 3 Akten. (Mit Mia Werber und Oskar Braun.)
Montag: Bei halben Preisen: Nanon.
Dient tag: Nanon.
Mittwoch: Bei halben Preisen: Der Zigeun er⸗ baron.
Donnerstag: Nanon.
NMinifler Emma du Boitz, geb. John (Hash Holland).
m
Verantwortlicher Redakteur: Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verlag der Erpedition (J. V. Heidrich) in Berlin
Drud der Norddeutschen Buchdruckerei und Ven Anstalt Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32
Sieben Beilagen (einschließl ich Börsen⸗Bellage).
Er ste Beilage
zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
M 134. Amtliches.
Deutsches Reich. Gesetz
über die Pensionierung der Offiziere , Sanitätsoffiziere des Reichsheeres, der Kaiserlichen Marine und der Kaiserlichen Schutztruppen. Vom 31. Mai 1906.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von reußen 3c. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zu⸗ timmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:
Erster Teil. Reichsheer.
A. Offiziere einschließlich Sanitätsoffiziere des Friedens standes.
Anspruch auf Pension.
§1.
Die Offiziere des Friedensstandes haben Anspruch auf eine lebens⸗ längliche Pension, wenn sie nach einer Dienstzeit von mindestens zehn 6 zur Fortfetzung des aktiven Militärdienstes dauernd unfähig geworden sind und deshalb aus diesem Dienste ausscheiden müssen.
Bei kürzerer als zehnjähriger Dienstzeit haben die Offiziere des . Anspruch auf Pension, wenn sie infolge einer Dienst⸗
eschädigung zu een ilitärdienst unfähig werden. Die Pension wird jedoch nur so lange gewährt, wie die Dienstfähigkeit infolge der De fe ane nl aufgehoben ist.
2
Der Anspruch auf Pension muß vor dem Ausscheiden erhoben werden, es sei denn, daß die Dienstunfähigkeit die Folge einer Dienst⸗ ,,, ist. In diesem Falle kann der Anspruch erhoben werden:
1) bei Friedensdienstbeschädigungen bis zum Ablaufe von zwei
Jahren nach dem z e. Die Dienstbeschädigung muß vor dem Ausscheiden festgestellt worden sein;
2) bei Kriegsverwundungen ohne Zeitbeschränkung;
3) bei sonstigen Kriegsdienstbeschädigungen bis zum Ablaufe von 10 Jahren nach dem Friedensschlusse. Beim Fehlen eines Friedensschlusses beginnt der Lauf der zehnjährigen Frist mit dem Schlusse des Jahres, in welchem der Krieg beendigt worden ist.
Von den im Abs. 1 Nr. 1, 3 aufgeführten Einschränkungen ist nur dann abzusehen, wenn der Nachweis erbracht worden ist, daß die Folgen einer Dienstbeschädigung erst nach dem Ausscheiden bemerkbar geworden 7 oder daß der Offizier von der Erhebung seines Anspruchs durch außerhalb seines Willens liegende Verhältnisse abgehalten worden ist. Die Erhebung des Anspruchs muß jedoch bis zum Ablaufe von drei Monaten erfolgt sein, nachdem die Folgen der Dienst⸗ e, . bemerkbar geworden sind oder das Hindernis für die Er- hebung Anspruchs weggefallen .
Eine Pension kann auch bel der Stellung zur Disposition ewährt werden. In diesem Falle finden die Bestimmungen dieses esetzes entsprechende Anwendung.
4. Zum Na 56. der Dienstunfähigkeit eines die Pensionierung nachsuchenden Offiziers, der eine e,, . Dienstzeit zurückgelegt hat, ist die mit Gründen versehene Erklärung der zustaͤndigen K und, falls die Penstonierung auf Grund eines körperlichen Leidens nachgesucht wird, ein Gutachten der zuständigen Aerzte erforderlich, daß sie nach pflichtmäßigem Ermessen den Offizier zur Fortsetzung des aktiven Militärdienstes für dauernd unfähig halten.
Bel Offizieren mit kürzerer als zehnjähriger Dienstzeit ist in . . der Nachweis zu führen, daß sie zu jedem Militärdienst un nd.
Wen weit noch andere Beweismittel beizubringen sind, bestimmt die oberste Militärverwaltungsbehörde des Kontingents. —
Offiziere, die das fünfundsechzigste Lebensjahr vollendet haben, sind bon dem Nachweise der Dienstunfaͤhigkeit befreit.
re,, nn,.
§5.
Als Dienstbeschädigungen gelten Gesundheitestörungen, welche infolge einer Dienstverrichtung oder durch einen Unfall während der Ausübung des Dienstes eingetreten oder durch die dem Militärdienst eigentümlichen Verhältnisse verursacht oder verschlimmert sind.
Eine Gesundheitsstörung, die von dem Verletzten vorsäßlich herbei. geführt worden oder infolge elnes Zweikampfẽs eingetreten ist, gilt nicht als Dienstbeschädigang.
Betrag .
Die Pension beträgt bei vollendeter zehnjähriger oder kürzerer Dienstzeit jährlich 26 und steigt nach vollendetem zehnten Dienstjahre mit jedem weiteren Dienstjahr um iso bis auf 60 des zuletzt bejogenen pensionsfähigen Diensteinkommens; jedoch mit der Maßgabe, daß in Stellen mit dem Diensteinkommen eines Regimentskommandeurs ein⸗ schließlich aufwärts die Pension nach dem 30. Dienstjahre nur um 1siao mit jedem weiteren Dienstjahre steigt. .
Die Dienststelle, aus welcher dieses Diensteinkommen bezogen worden ist, muß jedoch von dem Affizier mindestens ein Jahr bekleidet ken sein, f sei denn, daß die Pensionierung die Folge einer Dienst⸗
e gung ist.
Hat ein Offizier früher eine Stelle mit einem höheren pensions⸗ fähigen Militärdienstelnkommen bekleidet und ist er von dem Ein— rücken in diese Stelle ab mindestens noch ein Jahr im aktiven Dienste ö so wird die Pension nach dem höheren Diensteinkommen
emessen.
Der Betrag der Jahrespension ist nach oben so abzurunden, daß
bel Tellung durch drei sich volle Markbeträge ergeben. Für dle ersten beiden Mongte des Pensionsbezugs ist zu der Pension ein Zuschuß (Pensionszuschuß) soweit zu gewähren, daß der Betrag der zuleßt bezogenen Gebuͤhrnisse an Gehalt und Wohnungkgeldzuschuß erreicht wird. Pensionierten Offizieren, welche in den im Militär⸗ oder Marineetat für pensionierte Offizlere vorgesebenen Stellen 6 8) Verwendung finden, st die für diese Stellen im Etat ausgeworfenen Gebührnisse auf den Penstonszuschuß anzurechnen.
Pensionsbeihilfe und Pensionsgewährung im Falle der n , . eit.
Erreicht das jährliche Gesamteinkommen eines pensionierten Leut⸗ nants nicht 1200 M, eines pensionierten Oberleutnants nicht 1809 4, eines penstonierten Hauptmanng nicht 2400 46, so kann im Falle besonderer Di if ne, die oberste e, ,, des , eine Pensionsbeihilfe bis zur Erreichung dieser Beträge
ren.
Scheidet ein 5. vor vollendeter zehnjähriger Dienstzeit wegen Dienstunfähigkeit ohne Pensionsberechtigung aus, fo kann ihm für die Dauer und nach dem Srade einer festgestellten Bedürftigkeit eine eon bis zum Betrage von * des zuletzt bezogenen pensions« ähigen Diensteinkommeng gewährt werden.
Berlin, Sonnabend, den 9. Juni
Steigen der Pension der wiederverwendeten Offiziere.
§ 8.
Die Pension derjenigen Offiztere, welche in den im Militär⸗ oder Marineetat für pensionierte Offtztere vorgesehenen Stellen Verwendung finden, steigt bei einer Gesamtdienftjeit bon mindestens 19 Jahren mit jedem welteren Dienstjahre nach Maßgabe des 5 6 Abs. 1 um so oder 12 bis auf „se0 des der Pensiongberechnung zu Grunde . e n nn, fin die Penfson d Vennlas
n gleicher Weise erhö e Pension der aus Veranlassung einer Mobilmachung 5 aktiven Militärdienst oder jum Dienste in der Militär⸗ oder Marineverwaltung wieder herangezogenen pensionierten Offiziere. Hat die Verwendung mindestens 0 Tage gedauert, so tritt eine gleiche Erhöhung der Penston um iso oder iz des der benstong⸗ berechnung zu Grunde liegenden Diensteinkommens auch dann ein, wenn durch die Zeit der ö ein weiteres Dienstjahr nicht vollendet ist.
Pensionsfähiges Dien steinkommen.
§ 9.
Als pensionsfähiges Dienstein kommen werden angerechnet:
I) das etatsmäßige Gehalt (5 6); den Leutnants — mit Aus⸗ nahme der Zeug ⸗, Feuerwerks⸗, Festungsbau⸗ und Traindepot⸗ leutnants sowie der im Offizierrange stehenden Verwalter des Kadettenkorps — jedoch nur das etatsmäßige Gehalt für
e endes nah gen hetfizg gehenden seschs
er Wohnungsgeldzuschuß nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften ; 6 Inhabern solcher ,, für welche in dem Reichs haushaltgetat freie Dienstwohnung vorgesehen ist, der dafür in diesem Etat etwa vermerkte pensionsfähige Wert;
3) den Offizieren in Stellen vom Brigadekommandeut einschließlich abwärts eine Git ,. für Bedienung von 500 ;
4) den Offinieren in Brigadelommandeur⸗ und höheren Stellen die im Etat ausgeworfenen Dienstzulagen, bei Dienstzulagen über 00 46 jedoch nur z dieser Zulagen;
58) den Oberleutnants und Leutnants eine Berechtigung zur Teil- nahme an dem gemeinschaftlichen Offijiertische mit 108 M, eine Berechtigung zur Aufnahme in das Lazarett mit 100 4
Das pensiongsfaͤhige Jahres diensteinkommen ist nach oben auf volle
Mark abjurunden.
§ 10.
Während der Dauer eines Krieges sind als pensionsfähiges Dienst⸗ einkommen die Gebührnisse derjenigen Friedensstelle anzurechnen, welche der Kriegsstelle entspricht, deren Inhaber der Offizier zuletzt gewesen ist. Auch nach der Beendigung des Krieges sind diese Gebührnisse anzurechnen, wenn die Dienstunfaͤhigkeit ö den Krieg entstanden und ein ade, pensionsfähiges Friedensdiensteinkommen noch nicht erreicht worden sst.
Den Inhabern , Stellen, für welche im Frieden mehrere Gehaltsklassen bestehen, ist das Gehalt der . Klasse anzurechnen, sofern im Kriege nur eine nf. esteht; jedoch kommt das Gehalt der niedrigsten Klasse zum Ansatze, wenn der Inhaber der Kriegsstelle einem niederen als dem dieser Stelle im Frieden ent⸗ sprechenden Dienstgrad angehört.
Verstümmelungszulage.
§11.
Offiziere, die durch Dienstbeschädigung in der nachstehenden Weise an der Gesundheit schwer geschädigt worden sind, haben für die Dauer dieses Zustandes neben dem Anspruch auf Penston Anspruch auf eine Verstũmmelungszulage. ⸗
Verstümmelungszulage beträgt bei dem Verlust einer 6a eines Fußes, der . des Gehörs auf beiden Ohren jährli 6 . „M und bei Ver uft oder Erblindung beider Augen jährli
1.
Die Verstümmelungszulage von je 900 M kann ferner mit Ge nehmigung der obersten Milltärverwaltungsbehörde des Kontingents bewilligt werden bei Störung der Bewegungs⸗ und Gebrauchsfähigkeit einer Hand, eines Armes, eines Fußes oder eines Beines, wenn die Störung so hochgradig ist, daß sie dem Verluste des Gliedes gleich zu achten ist, bei Verlust oder Erblindung eines Auges im Falle nicht völliger Gebrauchsfähigkeit des anderen Auges, bei anderen hen. . wenn sie fremde Pflege und Wartung nötig machen.
Wird durch eine der vorstehend angegebenen Gesundheits— schädigungen schweres Siechtum verursacht in dem Grade, daß der Pensionär dauernd an das Krankenlager gefesselt ist, oder besteht die Gesundheitsschädigung in Geisteskrankheit, so kann mit Genehmigung der obersten Militärberwal tungs behörde des Kontingents die einfache Verstümmelungszulage bis zum Betrage von 1826 M jährlich er höht werden.
Kriegszulage. § 12.
Offiziere, die infolge einer durch den Krieg erlittenen Dienst⸗ beschãdigung ber bone le ti t geworden sind (Kriegspensionäre), haben neben dem Anspruch auf Pension Anspruch auf eine Kriegszulage. Diese beträgt jährlich:
1) 1200 S, wenn die 42 von dem Diensteinkommen eines Hauptmanng JI. Klasse oder von einem niedrigeren Dienst⸗ einkommen bemessen ist;
2) . 6, unn die Pension von einem höheren Diensteinkommen
emessen ist.
Pensionierte Offiziere, die aus wn , einer Mobilmachung zum Militärdienst oder zum Dienste in der Militärverwaltung wieder herangezogen werden, haben nur dann Anspruch auf die Kriegszulage, wenn ihre Gesundheit infolge einer durch den Krieg herbeigeführten Dienstbeschädigung dauernd gestört worden ist. ;
Auf die Gewährung der Kriegszulage finden die Vorschriften des § 2 entsprechende Anwendung.
Alters zulage. § 13.
Erreicht das jährliche Gesamteinkommen eines Kriegspensionärs 8 12) nicht 3000 e, so kann ihm vom ersten Tage des Iren; ab, in welchem er das fünfundfünfzigste Lebensjahr vollendet, eine Zulage 6 bis zur Erreichung dieses Betrags gewährt werden. ie Zulage kann bereits früher gewährt werden, wenn dauernde
völlige Erwerbgunfähigkelt festgestellt worden ist.
Berechnung der Dienstzeit.
S 14. Die Dienstzeit wird vom Tage des Eintritts in den aktiven Militärdienst bis zum Schlusse des Monats gerechnet, in welchem das Ausscheiden erfolgt. ̃ Die Dienftzeit vor dem Beginne des achtzehnten Lebensjahrs wird nicht angerechnet; nur im Kriegsfalle wird die Dienstzeit vom Beginne des Krieges beim Eintritt in den Militärdienst während des Krieges vom Tage des Eintritts ab gerechnet. Als Kriegszeit gilt die Zeit vom 4 der Mobilmachung, auf welche ein Krleg folgt, bis zum Tage der Demobilmachung. 15. Die im Zivildienste des Reichs oder eines Bundesstaats zugebrachte Zeit wird angerechnet. ; Die im Dienste eines dem Reiche nicht angehörenden Staates, die im Inland oder Autland im Kommunal⸗, Kirchen oder Schul⸗
durch die oberste
1906.
dienst oder im Dienste einer landesherrlichen Haus- oder Hofverwaltung zugebrachte Dienstzeit kann mit Genehmigung der obersten Militär⸗ verwaltungebehörde des a , . werden.
Für jeden Krieg, an wel ein Offizier im Reichsheere teil- n g. hat, wird zu der wirklichen Dauer der Dienstzelt ein Jahr ,, hinzugerechnet; jedoch ist für mehrere in ein Kalender⸗ jahr fallende Kriege die Anrechnung nur eines Kriegsjahrs zulässig.
Offizieren, die sich in außereuropälschen Ländern mindesfens ein Jahr ohne Unterbrechung dienstlich aufgehalten haben, wird die dort . Dienstzeit doppelt gerechnet, falls eine solche Doppel rechnung den Beamten des Auswärtigen Amts bewilligt ist. Aus⸗ enommen von dieser Doppelrechnung ist die in solche Jahre fallende
ienstzeit, welche bereits als 6 . . zu erhöhtem Ansatze kommen.
Der Kaiser bestimmt, wer als Teilnehmer an einem Kriege an⸗ zusehen ist, unter welchen Voraussetzungen bei Kriegen von längerer Dauer mehrere Kriegsjahre anzurechnen sind, und ob denjenigen Offizieren Kriegsjahre anzurechnen sind, welche auf Befehl einem Kriege ausländischer Truppen beigewohnt haben; ferner welche militärische Unternehmung als ein Krieg im Sinne dieses Gesetzes anzusehen und welche Zeit als Kriegszeit zu rechnen ist, wenn keine Mobilmachung oder Demobilmachung stattgefunden hat. Für die Vergangenheit bewendet es bei n Bestimmungen.
Von der Anrechnung als Bienstzeit ist die Zeit einer Freiheits ⸗ strafe von mindestens einjähriger Dauer sowie die Zeit einer Kriegs⸗ gefangenschaft ausgeschlossen.
Unter besonderen Umständen kann die Zeit der Freiheitsstrafe mit Genehmigung des Kontingentsherrn, die Zeit der Kriegsgefangenschaft mit Genehmigung des Kaisers angerechnet werden.
K Die Feststellung und Anwei fung der Pensionsgebührnisse erfolgt Militärverwaltungsbehörde des Kontingents; c kann ihre Befugnisse auf andere Behörden übertragen, wenn sie ihr nicht durch dieses Gesetz k sind.
Die he ge n ff werden monatlich im voraus gejahlt; jedoch ist der Pensionszuschuß (5 6Abs. 5) mit der ersten Penslonsrate
in einer Summe zu zahlen. . Die 2 beginnt mit dem Ablaufe des Monats, für welchen zuletzt Be , gezahlt worden sind.
Stehen dem Pensionsberechtigten für den Monat nach Bekannt⸗ machung der Pensionierung Besoldungsgebührnisse zu, deren Betrag ger ge, ist als die Pensionsgebührnisse, so wird ihm der Unterschied vergũtet.
§ A.
Ist der Anspruch auf Pensionsgebührnisse erst nach dem Aus— scheiden aus dem aktiven Militärdienst erhoben worden, so beginnt die Zahlung mit dem ersten Tage des Monatg, in welchem die Be- dingungen für den Anspruch erfüllt sind, frühestens jedoch mit dem ersten Tage des Monats, in welchem der Anspruch erhoben worden ist.
Ein Pensionszuschuß (5 6 Abs. 5) wird in diesem Falle nicht gewährt.
Erlöschen und Ruhen des Rechtes auf den Bezug der ,, . rnisse.
Das Recht auf den Bezug der an, . erlischt:
I) mit der Wiederanstellung in Stellen des aktiven Militärdienstes, mit welchen der Bezug von Gehalt verbunden ist;
) durch rechtskräftige Verurteilung zu Zuchthausstrafe wegen Hochverrats, Landesverrats, Kriegsverrats oder wegen Verrats militärischer Geheimnisse. ;
F§ 23.
Das Recht auf den Bezug der Pensionsgebübrnisse ruht:
I) solange der Pensionsberechtigte nicht Reichsangehöriger ist;
2 wenn gegen den Pensionär wegen Hochverrats, Landesverrats, Kriegsverrats oder wegen Verrats militärischer Gebeimnisse vor einem Zivilgerichte die öffentliche Klage erhoben oder im militärgerichtlichen Verfahren die Einleitung der Straf⸗ verfolgung angeordnet worden ist, solange der Pensionär sich im Ausland aufhält oder sein Aufenthalt unbekannt ist. Die einbebaltenen Gebührnisse werden ausgezahlt, wenn der 6 rechtskräflig freigesprochen oder zu geringerer als
uchthausstrafe verurfeilt worden ist oder wenn dem straf⸗ gerichtlichen Verfabren wegen unzureichender Verdachtsgründe oder wegen mangelnder Strafbarkeit keine weitere Folge ge⸗ geben wird.
§ 24.
Das Recht auf den Bezug der Pension und des Pensionszuschusses (S 6 Abs. 5) ruht: s .
I) für die Dauer der Versorgung in einem Invalideninstitute
durch Verleihung einer etatsmäßigen Stelle; ö 2) bei vorübergehender Heranziehung jum aktiven Militärdienst in Stellen, mit welchen der Bezug von Gehalt verbunden ist, in Höhe des zustehenden Dienstinkommens; 2 3) während einer Anstellung oder Beschäftigung im Zivil. oder Gendarmeriedienste, sowelt das Einkommen aus diesem Dienste unter Hinzurechnung der Pension den Betrag des früheren ensionsfähigen Diensteinkommeng oder, sofern es für den Fe fn. günstiger ist, folgende Beträge übersteigt: bei einer Gesamt.Militär⸗ und Zivildienstzeit von weriger als 31 Jahren 4000 , bei einer solchen von wenigstens 21 . 4400 24 4800 . 27 5100 . 30 5400 ö 33 5700 2 2 x 36 6000
Als Zivildienst gilt jede Anstellung oder Beschäftigung als Beamter oder in der Gigenschaft eines Beamten im Reichs Staats, oder Kommunaldienste, bei den Versicherungeanstalten für die Invalldenversicherung oder bei ständischen oder solchen Instfttuten, welche ganz oder zum Teil aus Mitteln des Reichs, Staats oder der Gemeinden unterhalten werden. ;
Bei Berechnung des Zvildiensteinkommens sind diejenigen Beträge, welche für die Bestreitung eines Dien staufwandes sowie zur Entschädigung für n, = Teuerungsver hãltnisse gewährt werden, nicht in Ansatz zu bringen; die Dienstwohnung sst mit dem penstonsfäbigen oder sonst hierfür festgesetzten Werte, der Wohnungsgeldzuschuß oder eine dementsprechende Zulage mit dem penssonsfähigen Betrag oder, sofern er nicht pensionsfähig ist, mit dem Durchschnittssatz anzurechnen. Ist der wirkliche Betrag des Wohnungsgeldzuschusses oder der Zulage jedoch geringer, so ist nur dieser anzurechnen.
Bei Feststellung der Gesamt. Militär und Zwvildienstzeit findet eine Hinzurechnung von Kriegsjahren oder eine Doppel · rechnung von Dienstzeit nicht statt. .
Der dem Pensionär verbleibende Jahresbetrag der Militär- pension ist nach oben so abzurunden, daß bei Teilung durch drei sich volle Markbeträge ergeben.