1906 / 137 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 13 Jun 1906 18:00:01 GMT) scan diff

8 28. 82. . 1 . Der Defraudation wird gleichgeachtet: Die Steuerbehörde ist ermächtigt, auch Angaben über die Ver- . § 19. die ss wenn Malischrot nach erfolgter Anmeldung von Brau⸗ es von dem verwendeten packungösarũ der Waren sowie gegen entsprechende Entschaͤdigung die Defraudation im Rücfalle. es Gesetzes entsprechenden Zi . einmaischungen, sei es an . dazu bestimmten Orte oder ö. rliegen der im Inlande . von Proben der einzelnen Packungen zu verlangen. a! , . der Defraudation nach voraus⸗ en , Staaten und . Ser ehrt tteniabał n 2 jeder Aenderung der angemeldeten Verhältniffe Gs 7. 3) hat Foppest ird die im 5 18 angedrohte Strafe ver. steuer e e e. gegenseitigen Verkehr übergehenden n. sung der n f eine Berichtigung oder Ergänzung der Angaben zu erfolgen. Jeder fernere Rũů 4 unterliegenden Waren oder wegen Begründun er Zigaretten; 3 ere. Rüchall. zieht ge bis zu drei Jahren nach gemeinschaft Vereinbarungen treffen . . Steuersatz 1 vo

bel dem Brauer in einer Menge bo efunden . V zum Verkaufe gelangen sich, doch kann nach richterlichem E rmessen mit Bexücksichtigung aller Vergütung der auf Grund n rund des ö vom 16. Juli 1879 m ,, r

and rts, welche die gesetzlich , Menge (G 13 Abs. 3) um mehr als Io vom Hundert übersteigt; befonderen in die Reichskasse fließenden Steuer 59. 2) wenn Zucker, der Vorschrift im letzten Absatze des S 20 ent⸗ etrãgt: Kleinverkauf der tabakverarbeitenden Betriebe und der Hersteller Umstände und der vorange ö gegen, in der Braustätte außer der erlaubten Zeit 1 Y für Zigaretten: von Jigarettenhülsen und , . strafe nicht unter dem ; ,. Fälle auf Haft oder auf Geld⸗ ehr als 5 vom Hundert über die für das betreffende Gebräu ür argfeicinderkaufspreis bis iu 15 4 das Tausend 1,0 M 9 ,, n . . rt, ö. 336 . dcr gn Stra e erit unt 1. ,- n der für den ersten Rückfall an= ) Im Abs. 18 gezahlten Abgaben ĩ nfertigung von erzeugnissen nverkauf von Zigarerten⸗ ie 1 des ; ke nder von JIigaretten, betreiben wollen, sowile 2. er von nur r, f . , i, eng. fbr Strafe sind ju tien . ; . w. des Tabaksteuergesetzes vom 16. Juli 1879 rlassen ist, bleibt da. : d. für Zigaretten 66 1 . 46,

angemeldete Menge, oder der BVorschrift im 8 13 entgegen außerhalb der bestimmten Aufbewahrungsrãume bei dem Brauer . in ver ei ch be dn e . . z arettenhülsen und ⸗= e diese Erjeugnisse im kleinen ab⸗ j 85 4 sen ir g en g, wenn seit der Verbüßung oder dem Erlaffe der Y) Die Festf 9 4 ö . 35 Hersonenfahrt ctzung der Vergütung der guf Grund de gnen fahrtarten.

vorgefunden wird; 3) wenn sich im Falle des § 14 Ziffer 3 hei einer amtlichen en wollen, haben dies unter genauer Beschreibung der Räume in Aufnahme der Lagervorrat Gewnichtgabweichungen don mehr . 2. Stck, denen der Aleindertauf staitfinden foll, der Steuerbehörde anzuzeigen. verflossen sind. zur Begehung der neuen Straftat drei Fahre steuerges n, , , . 3 , ; ; ; ö ñ ; ; ntaba ; i der eise ü ü 4 wenn in einer der Vermahlun ee unterllegenden Brauerei über 5o bis 70 M das Tausend 0. Zuwider handl Ordnungsstrafen. hin in einer Fffentlichen ir n e en, . bei ihrer Nieder⸗ holgte Zahlung des 96 e vie Malisteuermühle mit selb tätiger Verwie unge vorrichtung . ungen gegen die V j erschlusse stehend em unter amtlich fahrgeldes im Ei f uc, = D Besttzers und Betriebsleiters. die daju erlassenen und oͤffentlich ö, . dieses Gesetzes und den Bundesrat nden Privatlager zu gewähren ist, erfolgt d em . ire n, senba nverkehr 7J0 46 das Tausend 10 4 für Jeder Wechsel im 6 , e . . 1. e h, kannt gemachten , . ö. ber, , besonders be⸗ urch chen Bahnlinien h von Zigarettenhülsen oder bläattchen schwerere Strafe verwirkt sst, mit . O erden, sofern nicht eine eb S 34. bel einem In 1 rdnungsstrafe von einer Sersteller Verlãuflĩ k gh reife Kager lia 23 a * on: e

in ihrer regelmäßigen Tätigkeit derart vorsãtzlich gestört 2 tabak oder Zigaretten der Steuerbehörde binnen einer Woche vom Mark bis zu drei eihundert Mark r, . krafttretens des Gesetzes in . are Tage des In⸗ K ̃ ndlichen Vorrãte an O, bo M bis 2M 5 10 30

daß das Gewicht des geschroteten Maljes von dem Zählw Stck enkweder gar nicht oder zu gerin angegeben wird; 6 Y) fur Jiggrettentabat⸗ ö ö . ben e e 3 r gn reis über 2 ogramm Besitz . rdn i, , er nl geleitet. so hat legteter *. K , . esses verpflichteten ngabe des Klei ö retten hülsen und blã me 6 leind aufsprei es des Ji ãttchen unter hr als 2 1060 garettentabakzs und der bis 5 M 10 20

5) wenn ein Vermahlun gfleuer enkrichtender Brauer, n eleinvert weiß, daß das 5. lwerk der felbsttätigen Verwiegungs⸗ a. o wr, 3. . alisteuermäßle das Genicht bes ale. p. in Lilen dert ufer rer, iber s bis 10 6 das Kilogramm , , , elchnen, die ais Betriebsleiter e, n, oder dessen Angehörigen wegen ei ] 3 —; i ,,, ner auf die Er. Zigaretten sowie der Stü j deni gen 8 , , Zigarettensteuer bezůglichen Iner Woch er Stückjah der Hälsen und Blättchen . e dem zustãndĩ ättchen innerhalb mehr als o 0

, nicht oder zu niedrig angibt, die Maltsteuermn e zum Schroten i t, laubwnrhdi eugen 1,560 ς für ein Kilogramm, ö ohne einen glaubwürdigen 3 * im Kleinverkaufspreis über 10 bis 20 M das Kilogramm ö 66. autse; Bngfaberg , e . . J ö e 1 Ur e anbietet, verspricht oder gewährt, sofern Händler zwei . er , , nenn e , . und 23 als lo garettensteuer verkauft 20 M0 . 40 80 dom einzelnen Fahrtaugweise

eee, oder benutzen I 2 und . dessen n n, das Gewicht . far ein Kilogramm cht der Ta zes im Mahlbuch anzuschreiben; . im Kletnverkanfgpreiz äber 20 bis 0 M das Kilogramm und ne fowie Jigarettenhülsen und 2 tig , . des 5 z53 deg Strafgesetzbuchs vorliegt; werden; nach Ab wer ; na ü j ßen oder Unterlassungen zuschulden kommen Vorräte nach . *, er,, 16 . n. bis 30 ÆK . 60 120

6) hrauerei die gemäß 85 22 f vom 5 . der Anschreibungen ä 86 6 für ein Kilogramm, deten Räumen (57) gelagert und x / tung. h ; ö . ö ö ö . 3. ö ! ; 6 . ,, ,, ür Zigarettenhillsen und zugeschnittene igarettenblãttchen sch zu halten sind. wird, sofern nicht arettensteuer verhindert Zigarettenbla ̃ chtigt, die Frist von zwei M ü ö . 69 Gilf eg e . des 5 113 oder des § 114 bal . attchen bei Kern ir en im Bedarfsfall 2 ö tr ge 4. go 180 e . . mehr als ihr g wird durch Anbringung von St bi euer is 50 M 140 270 549

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. . die a. der y * fe e , en Biermenge zu hoch angegeben oder sonst wahrheits⸗ ; ; widrige Angaben gemacht worden sind, die geeignet sind, zu t 2 6 g 6 en, Na, . tüm gt e . 36 8 2 einer Verkürzung der Steen i fũhren. ei, 4 n 5 9 ichen n mn. 1. , Gr fte 9 Hersteller und Selten für andere Personen r , , kenntlich gemacht. ne nr s 5. M Ih ; . er und Verkä ? ei ll . ; 490 ak im Sinne dieses Gesetzes gilt aller fein Fehlmengen auf andere, . haften fur 6 6 4 * —— unterliegenden drei Monaten zu stu rr, ung ist die Steuer für eine Frist von ge, n Hehe n,, . g ö . vg ; ußvorschrift. ühren, werd irn t . en wie Fahrkarten

* ; Zigarettentab Wer eine Drenthe heft n, degeht, al en e,. i ,,. der . 7 . 3 . . jurüctzufuͤhren sind. 82 oftet. Ausgenommen sind diejenigen om Bundesrate zu bezeichnenden sowie von ih 1 ne stehend Nach Ermessen der Steuerbehörde kann die Verpflichtung jur GHeldstrafen ren. Familien oder Haushaltunge en Her ahen V und u gemitgliedern verwi on den bestehende .

h ,, 8. , ö . 3 . . T ij .

afen spätestens zwei Wochen vor dem Ink 1 . .

rafttreten des onstige Ausweise über die er⸗=

Steuer oder Vergütung gleichkommt, e g rn, , * nige gebenen 2 die zur Herstellung von gut . e nr, ef , d n garetten nachweislich nicht verwendet er en. ührung von reibungen auch auf den für die Verarbeitung be. 9 6 * 3 *. Alt n,, gilt der Warenpreis einschlleßlich der en, n, au das für die Verarbeitung bezogene Zigaretten⸗ m, . K ligen Wird nachgewiesen, 5 f gen Sh e erden. . nur für die Steuer. Die Haf r Wissen herübt ist, so haften fie esetzes zu erstatten ner. tun h en sie d 1 richterliches Urteil ausgesprochen . . 6 Anlage 3 . en e f! ; derkehr auf inlãndischen Wa se.

euer. Der Bundesrat ist ermächtigt, Tabakerreugnisse von der Art 16 S413. Auffichtebefugnis der Steuerbeamten. i ffichtebefugn zerbeamten It. die Helditrafe von dem Sg ir ge g e g een 8 f ; esetz traßen und Seen sowie im

Steuer. Form der Jigarette, bei denen dat Par ieide clit bli er dur Sch er mnnvere Becke ersetzt ift, der gleichen Steuer iu unterwerfen. ö ,, ,,, d, meg, oder mit der Herstellung von Zigaretten, Zigarettenhũlsen oder blãttchen in An spruch zu nehmen, und die e e 4 hl die r, . 3. ; J,, nderung des Reichs stempelgesetzes 26 n ge e. J und Ostsee zwischen inländischen

zur Bierbereitung verwen befassen, unterliegen der stẽuerlichen Aufsicht. Die Steuerbeamten Freiheitsstrafe an dem Schuldigen vollffrecken f assen. = Artikel I. Orten unterliegen den unter a

Die Steuer ist von d ö. . 5 z. h. ntrichtung und Stundung der Steuer. ? J Die Zigaretten steuer ist vom Hersteller des Zigarettentabaks und e. ge ft die e,. und er mn, ie. 66 geöffnet sind oder darin ee . et wird, zu jeder Zeit, andernfalls von orgens ö z 22. a n. 3j e 6 Jet eo Ga i gomaßregeln. S. 275) erhaͤlt in Nr. 6 nachstehende Faffung: (Reichs. . r fest ·

Kann der Betrag der hinter ogenen Steuer nicht anders ermittelt f der Ilgaretten sowie der Zigarettenhülsen und „Hättchen mittels An⸗ Nile F ale e g nil, iu Eigen Unbeschadet der verwirkten Ordnungestrafen kann die Steuer. 1 2 Wenn das Vampfschiff v ö schiedene Fahrkla . en füGhrt,

1 4 iar fa ö fit di e e . e, 36 ee * 1 . eine Nachmaischung oder die zu ãtzli erwendung von Zucker bezieht, bringung von Steuerzeichen an den ungen (56 5) zu entrichten, ? ; ö danach zu bemessen, was an Malz und Zucker zu 4. dollen Gebräu 221 k verpackten Er eugnisse 2 rzeugungsstãtte 2 Bei Fabriken erstreckt sich die Au ssichts befugnig auf alle Räume behorbih egen, in der betreffenden Brauerei genommen zu werden pflegt. Läßt sich werden. Bei eingeführten Grzeugnissen der bezeichneten Art bat die der Fabrik sowie auf die mit ihr in Verbindung stebenden oder un⸗ e, rege. . achtung der auf Grund dieses Gefetzez st die Defraudation nur in bezug auf Versteuerung durch den Bezieher bei der 3 . wo eine mittelbar daran 3 Räume. Sofern diese Räume verschlossen n e ret . Androhung und Einziehung bon uff n

rist von' drei Tagen nach sein sollten, müssen sie während der angegebenen Zeit auf. Verlangen ark erzwingen. eldstrafen bis S gelten die unter g für die

der Steuerbeamten 6g geöffnet werden. Die Zeltbeschrãnkung fãllt 83 23 euersatz . Wagenklasse festgesetzten

Einziehung Gegenstand der Besteue Berechnung F , , ner f

; rung w. ahrklafse, die unter a für

die II. Wagenklasse fest gesetzten

letzteres nicht feststellen, oder i m hlechmalschung Aber die Zusctzuung von Zucht begangen, fo tritt solche nicht stattfindet, innerhalb einer statt des vierfachen Betrags der hinterzogenen Sieuer eine Geldstrafe dem Empfa ge zu ren hon fünfzig bis fünfhundert . ö. . . 6 über 4 inn * 2 fort, wenn Gefahr im Verzuge 4 1 . . zeichen, na enen ungen einzurichten sind, über ihre Form ; Zigarettentaba ; Kann der Angeschuldigte nachweisen 24 er eine Hinterziehung ihre Anfertigung, ihren 2 und die Art nn Verwendung und Hilfeleistung bei der Ausübung der Steueraufsicht. Plättchen, die e r e genf , sowie Sigarg en ülsen und 3 ͤ nicht habe verüben können, oder daß eine solche nicht beabsichtigt Entwertung fr der Bundezrat. Er stellt die Voraussetzungen fest Der Belriebsinhaber hat den Steuerbeamten jede im Steuer- 6 mit den n m eg, ackt und bezeichnet oder deren Stemwpelabgabe. Steuersatze gleichmaͤßig für . sei, so findet nur eine Ordnungestrafe nach Vorschtift des unter denen fur verwendete Steuerzeichen ein Grsatz und für noch nicht interesse oder zu stalistischen Zwecken erforderliche Auskunft über den nd, unterliegen der Ginziehung e e fich G 3) nicht versehen . die höheren Fahrklassen. Sz 36 statt. verwendete Steuerzeichen ein Umtausch oder eine Rückmahlung gewährt Betrieb zu erteilen und bei allen zum Zwecke der Aufsicht oder Ab⸗ gegen eine bestimmte Person ein S* viel wem sie gehören und ob Fr Befreit sind: 8 33. werden darf. fertigung stattfindenden Amtshandlungen die Hilfsdienste zu leisten verfahren eingeleitet wird. Fracht e, ,. I) Fahrkarten ufw Im Falle der Wiederholung der Defraudation nach vorher Steuerzeichen, die nicht in der vorgeschriebenen Weise verwendet oder leisten zu laffen, die notwendig sind, damit die Beamten die Verscharf 8 24. Inland . n,. wenn sie im deren iarif . wenn gegangener Bestrafung wird die Ttrafe auf den achtfachen Betrag der und entwertet worden sind, werden als nicht verwendet ang? ehen. ihnen obliegenden a . in den vorgeschriebenen Grenzen voll⸗ Hersteller und Ge . der Aufsichts maßnahmen. ü dure =, t. oder. behufs preig, bei 6 Fahr⸗ S ichen ist nicht erforderli wenn ziehen können. Insbesondere ist auch für Beleuchtung zu sorgen. Waren, die selbst oder deren 9 * Zigarettensteuer unterliegende der . 1 h e , . Srsamthrei der elta Steuer, bestel fn fin derte, ü, riebslelter wegen Hinterziehung der im Infande 3 9 n, ne a von . g nach ausländischen Orten

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n, , . 1 ö e

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horenthaltenen Steuer bestimmt. Diese Strafe soll jedoch in keinem Die Anbringung von Steuerzeichen der Ilgarettentabak oder die Zigaretten sowie n,, en und Den Oberbeamten der Steuerverwaltung sind die auf den Ein⸗ ; kauf des Rohiabaks sowie auf die Herstellung und den Verkauf von maßnahmen unterworfen 3 . ihre Kosten besonderen Aufstchts. gehändigt werden, und zwar; 2. Ronnoffementẽ und Fracht der, Fabtpreis fir die im ̃ ; Inlande zurlickzulegende

Falle weniger als einhundert Mack 6 fe ban Jab . rafe zu zwei Jahren cblättchen zur Ausfuhr unter amtlicher t oder wenn der inn, zur Abgabe an der Zigarettensteuer unterliegenden Erzeugnissen sich beziehenden Ge⸗ briefe im Schiffsverkehr 8

Jeder fernere Rückfall zieht Gefängn r ; nach sich. Doch kann nach nichterlichem Grmeffen mit Berück- Jigareitentabak, die igarettenhülsen und ; 3g n ten behufs weiterer Verarbeitung oder schãftõbücher und Geschaftspapiere auf Erfordern ju jeder Zeit zur Salschung 0 6 Mit Gefängnis ni g bon Steuerzeichen. zwischen inländ gnis nicht unter drei Monaten wird bestraft, wer un⸗ landischen 9 . . 7 k. 26 ermäßigten Preeisen

sichligung aller Umstände des nn,. nd ber borgusgegangenen Mulandifche Jiggretten abrikan e' nicht unter dem Doppelten der Behandlung in ihrem Betriebe vor der Entnahme aus der Erzeugungs Einsicht vorzulegen. 316 echte Steuerzeichen 6 3 8 Jin der Ahstät mse ligt, e . ü n men, zwischen Häfen an inländischen ausgegebene Mili enen ilitär.

ale auf Haft oder auf Geldstra är den ersten Rückfall bestimmten Geldstrafe erkannt werden. stätle angemeldet werden. . 34 Gegen Sicherheitbestellung ist die Steuer für eine Frist von . e. . e 2 . 3 ,, em Verkaufe von Zigaretten she n 9 9 garettentaba böhrren Werte zu verwenden, 00 r , . . fer e , 3. autlãndi· , er äfen, soweit sie eh. J rbelter⸗

Die Straferhöhung wegen Rückfalls ist verwirkt, auch wenn sechs Monaten zu stunden. § 4. und Zigaretten sowie von Zigarettenhülsen und Iblätichen befassen falscht ; Verjabrun der Steuer. schten Steuerzeichen Gebrauch macht. Reben der Strafe kann auf nicht unter b fallen 3 ; —— ahrkarten der dritten

2 . Stiafen nur tellweise verbuüßt oder ganz oder teilweise erlafsen sind. . will, hat dies vorher der Steuerbehörde anjun igen und den Beamten ö Sie ist ausgeschlofsen, wenn seit der Verb hun gehen dem Erlasse Ansprũche auf Zahlung und GIrfiatfung der Steuer verjähren in er Steuerverwaltung feine Vorräte an Waren der bezeichneten Art Verlust der bürgerlichen Chrenrechte erkannt werden. b. Ronnoff . 6 , ere e, n, , ed, ke ,, n, Hen idle reh n, h ge Be e , 1 , , . ( m sd der Steuerenfrichtung ah. Der Anspruch auf Nachza un . n au gen vor⸗ 66 on einmal v ei inlandỹñ er Ei r r Defraudation unterliegen der Straferhöhung 8 zueigen wird mit Geldstrafe k zu e nr e, r d , . e n, , an r . . y, § 27. Nord. und Ostsee, des ,. een, h i 96 , m. 2 agenklasse

Teilnehmer eine wegen Rückfalls nur insoweit, als sie sich selĩbst eines Rückfalls schuldig

9 S6. Teile dieses Gesetzeg und der Augführungsbestimmungen in den Ver⸗ . erpackungs zwang kaufsstätten an in die Augen fallender Stelle ausgehängt werden. die Hinterziehung der Sieuer begrün

hinterjogener Steuer verlahrt in diei Jahren. Die Steuerbehörde kann verlangen daß Niederschriften inzelner e n V Neben der in den 25, 26 S 26 angedrohten St oder der norwegisch ůĩ . safe Jommt die durch Wenn eine Ur 2 ö. N leeren 1 4 übersteigt.

gene 33 35 Abs. 2 erhält di Vorschrift unter Ziffer 7 folgend 2 erhã e Vorschrift unter Ziffer? solgenden ; g. s Zigarettentabak und Iigaretten sgwie Zi K. 3 815. ö ; . Strafe zur Anwendung. Ladung eines ganzen Schi d j 1 * 2. 2 * 0 Die Steuerzeichen sind an. den Packungen solange zu erhalten, it Geldstrafe bis ju einhundertfünfzig Mark oder mit Haft , . wird bei ö. . ö *. * inn, ö rage von nicht mehr jeder Schiffs in ei ahkarten, die zur Fahrt . iner anderen Zuggattung oder

Wortlaut: 7) wenn Brauer, welche die Brausteuer als Vermahlungssteuer blãttchen dürfen im Inlande vom n, und d i , e , . . der 88 2 bis 24 , er ,, . bis diefe zeöffnet werden. Geöffnet. gan oder tell weise entleerte wird bestraft, wer ohne schriftlichen A 9) 63 § 37 wird fol ö Vorschrift eingeschaltet: werden, in den Betrieben ju erfolgen, in denen sie hergestellt werden Vackungen. dürfen. mit . Iigaretien tabak. Zigaretten hũlsen I) Stempel, Siegel, Stiche 1 uftrag einer Behörde als 25 1M daz D . 9 x Auf erer Packung. ist. der Inhalt nac Mit und Menge sowie oder ·blättchen nicht nachgefüllt werden. Der Einzelverkauf darf nur Anfertigun don! Steuerzel ö atten oder andere Formen, die zur hoheren Berra oppelte, bei oder Eisenbahn⸗ auf einem Dann ffch Rar etch gehbgen ümschlitfungen erfolgen. Geleerte Um. 6 33 Here g ö Il ener r anfertigt oder , nt, fee, n . een e r. l Earn (el, n,. en Abdruck der in Nr. J bezei 236659 Schiffe mit ein . berechtigen, ist eine be zeichneten Stempel, Stiche, Platten gehalt von r n . eien 6 nig aug f . ö. ; on Zusaßkarten. die zur Fahrt

bei Igarettentabak und Zigaretten auch der Kleinverkaufs preis oder sawließangen find alebald zu dernichten. rtentabak, Zigaretten, Zigarettenbülsen oder Forme ĩ n unternimmt oder Abdrucke an einen Anderen als delt, bei einem Frachibetrage papier abgefertigt efertig in einer höheren Fahrklasse b e⸗

. § 37a. Unbeschadet der verwirkten Ordnungestrafen kann die Steuer bim G nnn ter Stn 6 Hrn rist anz. renn, l gie der Firma nicht in der vorgeschriebenen Weise ver⸗ die Behörde verabfolgt. v ? on nicht mehr als 25 6 das sind, sind als rechtigen, ist die Stempelabgabe

behörde die Beobachtung der Anordnungen, die auf Grund der Vor⸗ ? enn gi biefes Gesetzes und der damn erlaffenen Verwaltungs⸗ geben. Außerdem ist auf jeder Pa 6 ame und 84 oder blãttchen empfängt, die etroffes worden sind, durch Androhung und Tentehung des werstelleß oder bee. Dãndler tlüch zu machen. Die Firmen, pat, beseichnet und i Steuerteichen versehen find, bat innerhalb Neben der Si biz zu fünfhundert Mark erzwingen auch, wenn ein? heleichnung des Perste erg kann durchs in gesetlich geschütztes, der iner Fiist bon drei Tagen der Steuerbehörde An eige zu erstatten Stiche, Platten 23 kann auf Ginziehung der Stempel. Si ĩ Giurichtung nicht getroffen wird, Liese auf Kosten der Bien deb rde mißuieilendes Waren zeich . etzt werden. 51 s . werden, ohne Unt? i idee , fowie der Abdtucie n. 5 ünffache, hei höheren Be= eine Gisenbahn⸗ stellen laffen. Die Einniehung der hierdurch erwachsenen Die Verpflichtung zur Angahe des Preises oder der Preis grenzen Str j De fraudati chied ob sie dem Verurteilten gehören od . rägen das Zehnfache der zu . wqgeniadun in Höhe des Unterschieds mwischen erstreftt fich uch auf folche Packungen, die fein geschnittenen Taback . 6 é 2 ien * t Mit 6 §29. oder nicht. a und b bezeschneten Sätze er⸗ rechnen; 23 dem Stempelbetrage für diese 3. ea eg unter ir, B giettenstener in hintertiehen, ma , r, , fa en l bee rn dee reel wendete Stererieichen bernußeri odei , en, , . rechtigt eine Fahrkarte nach

2 giasgt f r , , n,. Deitreibung von Zoll im Kleinverkaufspreise von drei Mark oder weniger für ein Kilo⸗ verpackt verkauft, so ist d sich der Defraudation schuldig. ; 5 er g het rd insbesondere als vollbracht angenommen fellhilt. ,, , n, . es Wahl des Reisenden zur Benutzung

gefallen und mit dem Vorzugsrechte der letzteren. ; ffuna: tramm enthalten. Wird solcher Tabak un 9. ,, al Handlungen gegen die in den e erer ein an einei in die Augen fallenden Stelle des Behalt· rn, r nf, , uer unter. . ĩ W ird, ; Betriebz S. 30. slegenden Waren begonngg wirt. rofl inis des Betrieb In 1 ‚.. Fe n der Strafverfolgung. 23 Hitern un n nplᷣ 96 . mur Ver⸗ der Eisenbahn oder des Dampf ommen hinsichtlich des Straf⸗ Ladung eines ganzen S hi r kh, so * ö. Stem nung unter Berücksichtigung

2 b ö 1 und 16 getroffenen Vorschriften G 262) und von i abak, Zigarettenbülsen und blättchen, die an Zigaretten liegen dere , ebenen Weise erfolgt ist 8 7 n 1 . ersteller berfabreng sowie in betreff der Strafmilderung und des Erlasses d gefãßes lautet sseg der aute einer Eisenbahn der ö enigen Beförderungsweise zu

ge r, ,, Y bis 29) verjährt in drei Jahren, die Straf⸗ ind. unten Beybachtung der Liwa vor. den Vorschriften der Abf. Ibis 3 b. . ichn ten ef e, . , . vom * Gilf ' enden als den hierfür angemeldeten Räumen ausbema 5 . Gnadenwege die Vorschriften zur Anwendun ö g, nach denen bel einem Frachtbetrage von wagenladung erfolgen, die den höh en, die den höheren Stempel

f , gegen dieses 8 die mit

er,, n . , mn Jahre, von dem Tage an ge⸗ . x . n , gihtznff . der n Been

Ver Anfpruch auf Nachzahlung hinterzogener Gefälle erlischt in ͤ 22 n ĩ est ren wegen Zuwiderhand ;

. i ven ö,, . . , , eb II. x am ,,. z blã ĩ x .

mr, Vorschtiften der Abs. 1 bis 3 aul alle een der gigareltensteuer unterliegende Waren aus der Er⸗ dem 8e a dessen bel er l e e r f nr re m, 36 1 161 fh Ss j fen,, . 3. ie ö

u J en ist. n m rkarte

gung von Defraudationen verjährt in drei Jahren, über 150 t . e. 2 ,, Ehn ,. 2

; r niedrigeren, zum Teil zur

; g ö ). ersonen ; ö Dle Nummer 186 des Zolltarifs vom 25. Dezember 1902 erhält gin det gige rien teuer unterliegende Waren fellhalten, zeugungsstätte in den Inlandsverkehr gebracht werden, ohne von en baz sie in der vorgeschriebenen Weise verpgät und auf 2 nderen Zuwiderhandlungen in einem Jahre bei eine chtb ; einem Frachtbetrage v nicht 3 2 . höheren Wagen.

folgende Fghiung. ünnflů Verbraucher abgebe * ö ö . Zustand, . ö 1 8 . . ö. 9 5 vorgeschrie benen Angaben und mi . Artikel III. ö ¶Vorschriften für die Einfuhr. * 24 r,, de. , , . Waren im Gier n . . und Ausgleichungsbetrã bei höheren Betrãäͤ

Der Reichskanzler wird ermächtigt, das 66 * 31. Mai . 2 J Die Vorschristen des 5 ben, 4 en die , Erzeug⸗ Gewabrsam haben, die der Vorschrift des Gesetzes zuwider mit die Caadeghe enn ug erwaltung der Zigarettensteuer 335 burn Der er e, en 3. ur Jahrkarten, welche in der glue, die sich nach den vorstehenden Aenderungen und bei nisse der im § 1 Abf. 1 zeichneten sowie für eingeführte den erforderlichen Steuerzeichen G 3) nicht versehen sind; taten nach Maß gab ür die erwachsenden Kosten wird den B ö dieser i, s . . halben ger des auf di 9 Berucksichtigung der veränderten Währung und des veränderten Zigarettenhülsen und zblättchen, Eg kann jedoch zugelassen werden, . wenn geöffnete, mit Steuerzeichen versehene Packungen der ergũtung . e der vom Bundesrate zu erlassenden Befti 2 Schlepplohn hi ö aufgedruckten Fahrpreis . Sprachgebrauch; ergibt, mit iner fortlaufenden Nummernfolge der da 1 . nlande e . t. ö Vorschift des 8 15 Ab. 1 Satz:; zuwider nachgefüllt werder, Die 9 , ; mmungen r, ,, err nen, gelcben herden er , , ih. ngefũhrte Zigaret garetten, auf deren Packungen Das Vasein der Defraudation wird in, den Fällen des Abf.? Statio nstontrolleure ö für Zölle und Steuern und di jahlen ist. racht ju die Hälfte der für den kan dieselben Re aben in bezug auf die Ausführung des geen d e,. im inländischen ö ir ef, Ster n enbahnverkehr, wenn die . 1 och mindestens 5 4 zu entrichten.

Paragraphen als. Brausteuer geseg. nüt dem Datum des vorliegenden ern die inge , vor nen Preisangaben fehlen, sind nach durch die daselbst bezeichneten Tatsachen begründet. rd festgestellt chte und Pfli J daß eine Hinterziehung nicht verübt oder nicht beabsichtigt ist, so waltung der Zölle. , de dne, , re, rn, ger. Urt unde über die Ladung eines ; Bei Sonderfahrten usw., für

Hefetzes durch das Reichsgese blatt bekannt zu machen. esetzes durch chegesetz ben bochllen Sätzen des 3 7 Jiffer 1 und 2 zu versteuern. findet nur eine Ordnungsstrafe nach Sz 20 statt. Die außẽ ; des , 2 ollgrenze liegenden Teile ganzen Eisenhahnwageng lautet elle der Jigarettensteuer einen ent⸗ bet einem 1 von en, ,, , erden, sondern der

Anlage 2. ; 8 Vorschriften für die e, . n , des Betriebes Stufe d 4* mio sprechenden un . . trafe der Defraudation. nden J aretten, Zigarettenhülsen Wer eine Deftaudation begeht, hat eine Geldstrafe verwirkt, die . usaleichungehetrag an die gi affe nicht mehr als 25 M rn mt 32 bei höheren Beträgen. 35 9 5 66 . . n Stempe Höhe

Zigarettensteuergesetz. ume. 81. e m g, , , Zigangften take. zichrettze. ere lk. ven eben Heng, der, daten halienen, ifm, fischt, Der 3 8 . elle erfachen Betrage der vorenthaltenen Steuer gie ; er Zigarettenste x Außer · garettentabak uer unterliegende Waren aus Zoll Der Steuersa und ollanschlůssen. ; vermindert sich : 9 her en, ul Le ilfe ,,. ,

will, hat dies v Gingangẽabgabe. Fetricke unter Bereichnung der Grzaugnisse, deren Herstelung' beck minde tenz aher fünfig Mart. für jeden ein inen Fall betraͤgt. ö Der Giegesetzll. beteägtg fir, fehl bnittqnen Tabat und an fen. Wr geber ngen, ad fielcheig dem it die eine dm be. 66 nr, Zigaretten foo Mark är einen Doppel entner. n e Heschteibung der Betriebs. und. Lagerräume sowie der damit Kann der porenthallene Steugrbetrag nicht festgestellt werden, so . den genannten gern chieteteilen zum Verbrauch eingehen, sowie K Hie Zollbefrelungen der SS 5 und 6 Ziffer 7 des Zolltarifgesetzes in Verbindung stehenden oder unmittelbar daran angrenzenden Räume tritt eine Geldstrafe von fünfüig Mark bis hundertiausend Mark ein. nd späiestensz bein Gi . eingehende . und blättchen nichl ner eit, Gr erhoht sis, 22 vom V. Velember 160 können für die genannten Jabatkerseugn sse vorzulegen. ö Liegt eine Übertretung vor, so sind die Heihilse und die Ye. vubringenden Steuerzeich ntritt in das Inland mit den nach s 3 an. , . fomie für Ilgarertenhülfen und -blättchen! durch den Bundegrat ein. darf =. ae ene r r ü rn e , . 2 und Zigaretten 23 mn Gelbstrase big zu einbhundertfünffig Mark nu . den 36 hꝛel gon er fn 3 stim y iber , i. ö. . n den angemeldeten en emden Reglerungen wegen k En ge , mt ie e *. i. e ö 6 . ö ö ö. n die Hälfte des Satzes hin ö 1. derung auf öffentlichen Wegen ü und ö

geschrãnkt werden.

lätzen, und zwar: