1906 / 138 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 14 Jun 1906 18:00:01 GMT) scan diff

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Gesundheitswesen, iertrantheiten und Absperrungõ⸗ maßregeln. Gesundheitsstand und Gang der Volkskran kheiten.

Aus den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts “), Rr. 4 vom 153. Juni 18906.)

Pest.

Aegypten. In der Zeit vom 26. Mai bis 1. Juni sind 14 neue Erkrankungen Lund 8 Todesfälle) an der Pest gemeldet worden, davon 5 (4) in Sam alut 2 (1X in Port Said, je 1 (0) in Tantah und Girgeh, 1 96 Alexandrien, ) in Ke neh; 1 der Erkrankten litt ange lich an Lungenxest.

Britifch⸗Sstindien. Während der am 19. Mai abgelaufenen Woche sind in der Präsidentschaft Bombay 1186 neue Er⸗ krankungen (und 1002 Todesfälle) an der Pest gemeldet, davon 624 (ößs) in der Stadt Bombay, 184 (168 im Stadt. und Hafen⸗ gebiet von Karachi, 30 (C) in demjenigen von Jamnggar, 44 (14 im Hafen von Porbandar, 7 (4 im Hafen von Jodia und 5 (6) bejw. 6 () in den Häfen von Bassein und Bandra.

In Moulmein sind vom 28. April bitz 5. Mai, wie in der Vorwoche, 41 Personen an der Pest gestorben.

Siam. Bom 25. bis 31. Mär wurden in Ban gkot 5 Pest. fälle gemeldet, von denen 4 tödlich endeten; im Monat April sind weltere Fälle nicht festgestellt worden.

Hongkong. Pom 1. bis 14. April sind 45 Erkrankungen (und 45 Todesfalle), vom 15. bis 28. April 1o2 Erkrankungen (und 83 Todesfälle) an der Pest zur Anzeige gelangt. Von diesen 147 Pestfällen entfielen 125 auf die Stadt und 22 auf den Landberirk von Hongkong.

China. Nach einer Mitteilung vom 1. Mai sind in der Stadt Swatau während des Monats April mehrere Pesttodesfalle vorgekommen.

Japan. Auf Formosa wurden im Mär 204 Erkrankungen (und 157 Todesfälle) an der Pest festgestellt, davon in den Ver⸗ waltung benirken Kagi 77 (47), Toroku 56 (49), En suiko , h 22 Ls), Tainan 12 (), Taipeh 10 (9) und

ung

Brasilien. In Bahia sind vom 25. März bis 11. Mai noch 24 Pestfälle, davon 14 mit tödlichem Ausgang, fesigestellt, und zwar gu schlie hi ich unter der niederen Klaßse der Bevölkerung. Am 12. Mai befanden sich daselbst 7 Pestkranke in ärztlicher Behandlung.

Queentland. Vom 15. bis 21. April sind in Rockham vton 8 Pestfälle amtlich gemeldet und 4 Pestkranke gestorben, in Bris⸗ bane ftarb ein Kranker im Pestspital, und 2 neue Pestfãlle wurden angejeigt. Von 241 im Laufe der Woche bakterlologlsch untersuchten Ratten und Mäusen erwies sich angeblich kein Tier als pestin iz iert.

Westanstra lien. Das Pesthospital in Fremantle konnte anfangs Mal geschlossen werden.

Pest und Cbolera.

Britisch-⸗Ostindien. In Kalkutta starben in der Woche vom 29. April bis 5. Mai 129 Personen an der Pest und 89 an der

Cholera. Cholera.

Straits Settlements. In Singapore wurden vom 2. bis 1 Mai 25 Erkrankungen und 22 Todesfälle an der Cholera gemelde

Seit Auftreten der Cholera in Nibong Tebal, Provinz Wellesley, ereigneten sich vom 10. April bis zum 12. Mai jo7 Faͤlle, wovon 81 födlich verliefen. Im Distrikt Kuran, Perak, krach die Cholera am J. Mai aus; bis zum 12. Mai wurden von dort 64 Fälle, wovon 34 tödlich waren, berichtet. In Penang kam am 30. April ein iso⸗ Nierter Fall vor, welcher einen aus der infizierten Gegend zurück⸗ r, g, Eingeborenen betraf und sofort nach dessen Landen erkannt wurde.

Siam. In Bang kak sind nach den dort veröffentlichten Aus⸗ weisen, welche aber nicht alle Krankheitsfälle enthalten sollen, während der jehn Wochen vom 3. Februar bis 14. April 224 Personen an der Cholera erkrankt und 158 der Seuche erlegen, darunter auch mehrere Deutsche. Starke Hitze und anhaltende Dürre sollen während der erfsen Monate dieses Jahres den Gesundheitestand ungünstig beeinflußt

haben. Gelbfieber.

Es gelangten zur Anzeige in Rig de Janeiro vom 2. bis 22. Aprik 6 Erkrankungen (und 5 Todesfälle), in der Provinz Malanzas vom 18. big 25. Mal 2 (1), in Meridg vom 11. April his 11. Mal ? (Y, in Choloma vom 18. bis 21. April h), in Colon am 22. Mai 1 9) in Callao auf dem Dampfer Luxor“ vom 27. Mär Fis 11. April 5 (3); ferner in Guavaquil vom 8. bis 24. April 17 Todesfälle.

Pocken.

Deu tsches Reich. In der Woche vom 3. bis 9. Juni sind folgende Pockenfälle zur Anzeige gelangt: in Illowo (Kr. Neiden⸗ burg, Reg. Bez. Allenstein) bei 2 Rindern einer aus Rußland zugereisten Familie, in Baiersee (Kr. Culm, Reg. Bez. Marienwerder) kei 2. Kindern darunter einem russischer Ultern, in Culm bei einer aus Batersee jugereisten Person, in Kl. Watkowitz und Wilezewo (Kr. Stuhm, Reg.“ Bez. Marienwerder) bei einem Kinde bezw. bei einer in das Kranken haus Stuhm eingelieferten russischen Arbeiterin, in Bromberg bei einem Grwachfenen und 3 Kindern, in Sommerfeld (r. Krossen,

Reg. Bez. Frankfurt) in einem Falle, in Les ie; (Kr. Hobensalza,

Reg. Bez. Posen) bei 5 Kindern, darunter 2 Russenkindern, in Möhrendorf , Erlangen) in einem Falle.

Oesterreich. Vom 25. bis 26. Mai sind in Galizien 14, in der Bukowina 6, vom 27. Mai bis 2. Juni ebendort 12 beiw. 9 Er⸗ krankungen festgestellt worden,

. Vom 20. bis 26. Mal in Zürich ein welterer ockenfall.

Britisch ⸗Ostin dien Vom 28. April biz 5. Mai starben in Monlme in wiederum 5 Personen an den Pocken.

Hongkong. Vom 1. bis 28. April sind 40 Personen in Hongkong an den Pocken erkrankt.

Theater. Königliche Schauspiele. Freitag: Schauspiel. haug geschlossen.

fungen. Lustspiel in 4 Aufzügen von Karl Nie⸗

Cleopatra. Anfang 74 Uhr. Sonnabend,

Sonnabend: Der Kaufmann von Venedig. Sonntag: Der staufmann von Venedig.

Cessingtheater. Eusemblegastsp iel. Freitag Abends 8 Ubr: Abschledzvorstellung des Ensembles Meinhard und Bernauer: Burlesken von Ridegmus. zählungen.

Sonnabend, Abends 8 Uhr; Gastsviel des Neuen

sretientheaters aus Hamburg (Direktor Max zählungen.

ont. Tie lustige Witme.

Sonntag, Abends 5 Uhr: Die lustige Witwe.

Freitag, Abends 8 Uhr: Jugendliebe. Lusisxiel

X istspiel von Roderich Bnedix. Laterne.

; , 8 Uhr: Eröff nungtvorstellung er Morwitz ˖ Oper. ; der Unterwelt. Anf 74 Uhr. . 9 e, irn, 6 Sonnabend und i. n, in der Sonnabend: Schauspielhaus. Wie die Alten Ter Trompeter von Säckingen. aterwelt. X. (Friedrich Wil helm stãdti 6 ö mann. Anfang 74 Uhr. ere. e. ö J sch ee d eaten) . ernis. Schauspiel in 5 Akten von Leo N. Dentsches Theater. Freitaß: Saesar und Tolstol. äber 3 . en r: Heira ' Sonntag, Nachmittags 3 Uhr? Fiachsmann als linls, Erzieher. Abends 8 Uhr: Heiratslustig. In Garten figlich' Bro ses Militärlonzert. Fünse!

flomische Oper. Freltag: Hoffmanns Sr⸗ Sonnabend und folgende Tage: Hoffmanns Er

e, , men, (Frledrichstraße 236) Freitag, ö ends 8 Uhr: Das d 3 Schillertheater. O. (Wall nertheater) .. , e, ,. .

onnabend und folgende e: Das der hon Adolph Wilbrandt. Hierauf: Die Dlenst boten. Sandwerker. de. Die K ver Referendar

Flec fieber. Deste rreich. In Galizien vom 20. bis 26. Mat 83 und vom 27. Mai bis 2. Juni 40 gemeldet worden.

Genick star re.

Boche vom N. Mal big 2. Juni find

Preußen. In j starre angezeigt worden,

der 65 n und 31 Tode fälle) an , ,. egterungs bezirken lund verteilen: Arnsberg 8 EG) Dortmund Hörde 1 . Me 1, Witten 1 adt 2 E)

a

Waldenburg i Duisbur üne burg 1

2 (1), Schtimm 1

Schwein davon X in Zůr ich, 2 in ttschaften des Kantons Aargau.

Verschiedene Krankheiten.

Pocken: Moskau, Warschau (Krankenhäuser) je 4, Kalkutta 131 Todes falle, Fonstantinopel wom 21. bis 27. Mai) 1 Todesfall; Ant⸗ werpen (Krankenhäuser) 5, St. Petersburg 9 Warschau ranken hãuser) Erkrankungen; Var ijellen? New York 83, Wien 62 Erkrankungen; irrten, Warschau (Krankenhäuser) 13 Erkrankungen; Rück⸗ allsiebe r: Motkau 11 Todesfälle; St. Petersburg 17 Er⸗ krankungen; Genigfltarre: New Jork 19. Wien 5 Todes⸗ falle; Budapest 2, New Jork 31, Wien 3 Erkrankungen; Brech⸗ durchfall: Nürnberg 21 Erkrankungen; Rotlauf: Wien 34 Er⸗ krankungen; epidem ische Ohrspeicheldrüsenent zündung; Prag 23, Wien 55 Erkrankungen; Influgnja⸗ London 11, Moskau 7, New York 4, Paris 5, St. Petersburg 3 Todesfälle; kontagiöse Augen⸗ entzůndung: Reg⸗Benrk⸗ Arnsberg 25, Cassel 1532 Erkrankungen; Ant ylostom iasis: Reg. Bez. Arnsberg 13 Gikrankungen. Mehr als ein Zehntel aller Geftorbenen starb an Scharlach (Durchschnitt aller dentschen Berichtgorte 1586/55: 9, ol oo); in Posen Er⸗ krankungen wurden gemeldet in Berlin 55, Breslau 25, Nürnberg 26, Budapest 38, Eolnburg 27, London (Krankenhäusery 313, New Jork 305, St. Petersburg 9, Wien 83; deggl. an Masern und Röteln (1886s95: 1,15 o: in znigshütte, Potzn dam Grkrankungen kamen jur Anjeige in berg 73, Hamburg 161, Budapest 160, Kopenhagen 179, Nem Vork 1252, Sf. Petersburg 12, Prag 71, Wien 781; desgl. an Diphiherie und Krupp (1886/05: 127010): in Königshütte Erkrankungen wurden angezeigt in Berlin 50, Hamburg 36, Christiania 45, London (Krankenhäuser) 99, New Jork No, St. Petersburg 92, Stockholm 28, Wien 80; ferner famen Eikrankungen zur Meldung an Keuchhu sten in Hamburg 24, Budapest 34, Kopenhagen 27, New Jork 37, Wien 6; desgl. an FIyphus im Reg.⸗Bei. Posen 43, in St. Petersburg 121.

Berkehrõanstalten.

In der gestrigen Hauptversammlung der Europäischen Fahr⸗ plankon ferenz in Bremen waren, wie die Weserzeitung“ meldet, n. a. der Bremer Senat, die Regierungen von Frankreich, Italien, den Niederlanden, Desterreich Ungarn, Rußland, der Schweiz, Preußen, ferner das Reichs eisenbahnamt vertreten. 133 Eisenbahn⸗ derwaltungen und Verkehrsanstalten sandten Vertreter. Der preußische Minister der öffentlichen Arbeiten Breitenbach schickte ein Be. grũßungetelegramm aut Konstanz, in dem er dem Wunsche Ausdruck gab, daß die Arbeiten erfolgreich seien und die Konferenz zeige, daß bie Gisenbahnverwaltungen Eurgpas unabhängig und einmütig bestrebt sind, durch fortschreitende , , ,, Fahrplans die Begehungen jwischen den Ländern und Völkern des Erdteils immer enger und freundschaftlicher zu ern, Die Versammlung sandte ein Dank telegramm. Die nächste Konferenz wird in Dresden am 5. und 6. Dezember tagen.

Theater und Musik.

Das Königliche Schauspielhaus bleibt morgen, an dem Todeslage Seiner Majestãät des Kalsers Friedrich, geschlossen.

Mannigfaltiges. Berlin, den 14. Juni 1906.

MNit dem Automobikl im Dien stze der Feuerwehr be⸗ schäftigt sich der Bericht über die Verwaltung der Berliner Feuer⸗ wehr für das Jahr 1505. Die Stadt Berlin hatte am 1. März 1906 den Betrag von 50 000 M zur Vornahme von Versuchen mit Automobilfeuerwehrfahrzeugen bewilligt. Der Branddirektor Reichel, der in Hannober einen vollständigen Löschiug im Febryar 19302 in BDienst stellte, weist auf die großen Ersparnisse hin, die diese Stadt es war die erste, die damit in Deutschland vorging erzielte. Während die Jährlichen Unterbaltungekoften eines bespannten Lösch⸗ zuges sich auf etwa 13 000 M belaufen, betragen die eines Automobil löschjuges nur etwa 2600 M Da aber die Verhältnisse in Berlin binftchlich des Straßenverkehrs, der Zabl der Alaraie, der von den Fahrzeugen der Feuerwehr jurückzulegenden Wegestrecken usw. ganz verschieden von den in anderen deutschen Städten sind, so lassen sich die Erfahrungen anderer Städte nicht ohne weiteres auf Berlin übertragen. Der Branddirektor Reichel befürwortete den Bau jweier Probefahrzeuge, und jwar eines Elektroautomobils und eines Bampfauiomobilz. Die Betriebssicherheit des Dampf⸗ motors ist hroßer als die des Explosions· und Elektro- motorg. Kessel und Masckinen sind sehr unempfindlich im Vergleich zu Alkumulatoren urd Benjinmotoren; dabei leisten sie bedeutend mehr als jene. Das Dampfautomobil hat aber gegenüber dem Elektro⸗

Die Afrikanerin. Nenes Theater. Freitag:

Uhr:

Die Macht der 8 Uhr: Hochparterre links.

und Oskar Braun.) Mia Werber und Oskar Braun.)

Thaliatheater. (Dreedener Straße I2s78) a. Direktion: Kren und Schönfeld. Freitag, Abends Ella von Zimmermann (Salimünde).

Sonnabend und folgende Tage: Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Bis früh um

Bentraltheater. Feitag, Abends 8 Ubr: Nanon. Operette in 3 Akten. (Mit Mia Werber

Sonnabend und folgende Tage: Nauon. Mit

automobil den Nachteil, daß der Kessel zur Erilelung der bei dem Feuerwehrbetriebe notwendigen sofortigen Betriebsbereitschaft mit erbeblichen Kosten ständig unter , werden muß. Das Elekiroautomobil ift dagegen stets alarmbereit, ohne in der Ru FRofften zu verursachen. Vie Dampftessel bedürfen auf der Wa einer siändigen Beaufsichtigung, die Akkumulatoren nicht. Aber ob Glektroautomobil oder Dampfautomobil für die diefe Verhãlt⸗ nisse sich besser eignet, kann nur der Versuch lehren. Das Elektro aulomoßll, eine Gasspritze, soll zum ersten Angriff auf die Brandstelle dienen und führt daber einen Wasservorrat von 400] mit, der mittels Kohlen sãuredruck verspritzt wird. Während die Gasspritze Wasser gibt, werden die in der Nähe der Brandstelle befindlichen Hydranten der Wasserleitun betriebsfertig gemacht und mit dem Ver⸗ teilungsstück der Gasspritze verbunden. Die dem Fahrzeug mitgegebene Batterie wiegt etwa 10665 kg, bat eine Kapatität von 30 000 Watt⸗ stunden und vermag das eiwa 4009 kg schwere Fahrieug mit ciner Ladung und bei einer höchsten Fahrgeschwindigkelt von 30 Em die Stunde mindestens 65 km fortzjubewegen. Die Elektromotoren sind unter dem Vorderwogengestell eingebaut und treiben die Vorderräder an. Auch das Dampfautomobil soll etwa 4900 Kg wiegen. Es ist eine kleine Automobildampfspritze, die gleichzeitig die Gasspritze ersetzt. Die mitgeführte Wasfermenge don ungefähr 4001 wird mittels einer kleinen Dampfpumpe verspritzt. Die Feuerung ist fũr Petroleumgas eingerichtet. Der Antriebsmotor ist eine drei⸗ zvlin drige, umsteuer bare Damp fmaschine mit Dreistufenexpansion und Doppel wirkung. Der mitgefährte Brennstoff soll für eine Fahrt⸗ sänge von mindestens 50 km ausreichen, bei einer höchsten Fahr⸗ geschwindigkeit von 35 km in der Stunde. Mit diesen Probe fahrzeugen sollen täglich größere NUebunge fahrten ausgeführt werden. Ein jedes Fahrzeug soll 10 00 Em und zwar innerhalb wei bs drei Monaten zurücklegen. Der Auftrag zum Bgu der beiden eng, ist bereits erteilt. Fallen die Versuche günstig aus, so soll für Zugwache 4 die Beschaffung eines dollständigen automobilen Löschzugs beantragt werden. Bewãhrt ch auch der in jeder Hinsicht, dann kann Ter Frage der allmãhlichen Umwandlung des Pferdebetriebes in Automobilbetrieb ernstlich näher getreten werden. 306 000, so viel kostet all- jährlich in Berlin die Bespannung der Feuerwehrfahrzeuge stehen tafür zur Verfügung. Mit dieser Summe ließen sich nach Ansicht des Branddirektors Reickel die zur Beschaffung der sämtlichen Auto⸗ mobillöschzũge aufgewendeten Kavitallen nicht nur amortisieren und verzinsen sowie die Betriebs und Ünterbaltungskosten bestreiten, sondern es würden sich noch wesentliche Ersparnisse ergeben.

Bremen, 14. Juni. (W. T. B.) Heute fand der Stayel⸗ lauf des großen Kreujers CO auf der Werft der Attiengesellschaft Weser ! statt. Die Taufe volljog im Auftrage Seiner Majestät des Kaifers der Generaloberst Graf Schlieffen. Seitens des Reicht. marineamts war in Vertretung des Staats sekretärts, Staatsministers ,, der Vijeadmiral von Ahlefeld erschienen. Auch der Prãsident Des Senats, Bürgermeister Dr. Barkhausen, und ver⸗ schiedene Mitglieder des Senats waren anwesend. Ferner wohnten auf Cinladung der Aktiengesellschaft . Weser die Teil nebmer der gegen⸗ wärtig in Btemen tagenden euüropässchen Fahrplankonferenz der Feier bei. Nachdem der Generaloberft Graf Schlieffen von den Mit- gliedern des Aufsichtsrats und dem Vorstand der Aktiengesellschaft Weser begrüßt worden war und die Front der von dem Infanterie⸗ tegiment „Bremen! gestellten Ehren kompagnie abgeschritten hatte, vollzog er den Taufakt; auf Befehl Seiner Majestät des Kaisers taufte er das Schiff „Gneifenau“. Der Stapellauf verlief glatt und ohne Schwierigkeit. Nach dem Stapellauf, bei dem ein dieimaliges Hurra auf Seine Majestãät den Kaiser hrausenden Widerball fand, besichtigten die Mitglieder der eurepätschen Fahrplankonferenz die Weserwerft. Aus Anlaß des Stayellaufs hat die Aktiengesellschaft Weser' das Modell des am 9. Juli von dem damaligen Präsidenten öes Bremischen Senatg, Bürgermeislet Dr. Pauli. getauften Kreuzers Bremen dem Senat jur öffentlichen Ausstellung ü berwiesen. Mittags fand in Hillmanns Hotel ein von dem Staatasektetär des Reicht marineamts gegebenes Diner statt.

. Ham burg. 13. Juni. (B. T. B) In der heutigen Schluß⸗ sitzung des Deleglertentages des Verbandes deutsch er Idurnalisten. und Schriftsteller vereine an Bord des Dampfers Denutschland' wurde beschlossen, den nächsten Delegiertentag in Dresden abzuhalten. Die Hamburg. Amerika LZinie gab den Teil- nehmern des Delegiertentages am Nachmittag ein Festessen an Bord der Deutschland bei Bruns hausen.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

Wladikawkas, 14. Juni. (Meldung der „St. Peters⸗ burger r, , Bei dem Dorfe Troitzky hatien kürzlich Kaukasier vom Stamme der Inguschen einen der Ihrigen tot aufgefunden, der von einem Un⸗ bekannten ermordet worden war,. Sie rotteten sich daraufhin zusammen und überfielen Kosaken, die in der Nähe arbeiteten. Auf beiden Seiten erschienen Tags darauf Verstärkungen. Aus Wladikawkas, kam ein Bataillon In⸗ fanterie mit Maschinengewehren und schoß auf die Faukasier, nachdem diese selbst auf die Truppen geschossen hatten. Ge⸗ tötet sind 5 Kosaken und 7 Inguschen, verwundet sind 3 Ko⸗ saken und 20 Inguschen. Nachdem die Ruhe wiederhergestellt war, wurden die Truppen zurückgezogen.

(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

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du Moulin gen. von Mühlen mit Hen. Dipl Ing. von Miat kowski (Landeshut i. Schles., z. Zt. Berlin). Frl. Gertrud Heinrich mit Hm. Sanitätsrat Dr. med. Fothe (Friedrichroda). Verehelicht: Hr. Landrat Wilhelm von Lympius mit Frl. NYelka von Arnim (Lingen = Frankfurt D.). Hr. Karl Wentzel Brachwitz mit Frl.

Orpheus in

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Landrat Frhrn von Doernberg (Gersfeld, Rhön). Hrn. Landrat Gustad Adolph von Halem (Schwetz )⸗. Cine Tochter: Hrn. Kammerherrn Hermann Ernst von Boꝛrck (Mirow).

Gestorben: Fr. Martha von Hancke, geb. von Dbeimb (Kohlsdorf, Kr. Nimptsch).

Sochparterre

Verantwortlicher Redakteur: Dr. Tyrol in Charlottenburg.

ö /// ///. ĩ Verlag der Crppedition (3. V.: Kove) in Berlin-

FJamiliennachrichten.

Verlobt: Frl. Glisabeth Lauenstein mit Hrn. Florens von Beckum⸗Dolsts (Ham⸗ burg Völlinghausen, Kr. Soest).

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagz⸗ Anftalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Sieben Beilagen (einschließlich Börsen Bellage).

/

Frl. Vally

zum Deutschen Reichsanzei

M 138. Amtliches.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung, betreffend die Fassung des Brausteuergesetzes. Vom 7. Juni 1906.

Auf Grund des Artikels II des Gesetzes wegen Aenderung des Brausteuergesetzes Anlage 1 zum Gesetze vom 3. Jun 15906, betreffend die Ordnung des Reichshaushalts und die Tilgung der Reichsschuld (Reichsgesetzbl. S. 620 wird die if, des Brausteuergesetzes nachstehend bekannt gemacht.

Norderney, den 7. Juni 1906.

Der Reichskanzler. Fürst von Bülow.

Brausteuergesetz. Vom 3. Juni 1906.

Vir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc.

verordnen im Namen des Reichs, na erfolgter Zustimmung ee Bundesrats und des Reichstags, für Das innerhalb der

ollinie liegende Gebiet des Deutschen Reichs, jedoch mit 66 luß der Königreiche Bayern und Württemberg, des Iroßherzogtums Baden, Elsaß⸗Lothringens des Großherzo lich sachsischen Vordergerichts Ostheim und des Herzoglich sachsen⸗ coburg⸗ und gothaischen Amts Königsberg, was folgt:

§ 1. Bierbereitung.

Zur Bereitung von untergãrigem Blere darf nur Gerstenmal, den. Die Bereitung von schrift, es ist jedoch hierbel

d von technisch reinem

welsllch

Vorsch 21 Bie Vorschrift im Abs. freie Haustrunkbereitung G 9.

§ 2.

Die Brausteuer wird Malse und Zucker erhob 6 te Getreid

lu nterliegt nicht der r von der Brausteuer

8 8. erstellung bierähnlicher Getränke; Handel mit Bier⸗ . ; ertrakten und dergleichen.

Die Braufleuer kann auch von dem zur Bereitung bierãhnlicher Getraͤnke verwendeten Malie und. Zuger erhoben werden. Die Her. siellung solcher Getränke kann unter Steueraussicht gestellt, auch kann bie Verwendung von anderen Manjerfatzffoffen als Zucker verboten werden. Die näheren Bestimmungen trifft der Bundesrat.

Andere als die am Schlusse des §1Abs. 1 bezeichneten, zur Her⸗ stellung von Bier oder bierähnlichen Getränken bestimmten Zu- bereltungen Bierextrakte und dergleichen) dürfen nicht in den Vrg ehr gebracht werden. 5

Besteuerung der Essigbrauereien.

t mit der stenerpflichtigen Bereitung von Bier zugleich eine an*, verbunden oder wird Essig aus den im § 2 genannten Stoffen in eigens dazu bestimmten Anlagen zum Verkauf oder zu ge⸗ werblichen Zwecken bereitet, so muß die Brausteuer auch von den zur Essigbereitung verwendeten Stoffen entrichtet werden.

§ 5. Steuerpflichtiges Gewicht.

Die Versteuerung der im S 2 genannten Stoffe erfolgt nach dem Reingewicht; ein Uebergewicht an der für ein Gebräu bestimmten ,, ag . die Steuer weniger als 5 3 beträgt, bleibt abei außer Betracht.

ß der Festslellung des für die Höhe der Steuer (3 6) maß⸗ gebenden Gesamtgewichts der verwendeten steuerpflichtigen Braustoffe sst ein Doppeltentner Zucker gleich zwei Doppel entnern Malz zu

rechnen. 88

Erhebungtsätze der Brausteuer. ö Die Steuer beträgt für jeden Derne ene e. des nach 5 5 Abs. 2 berechneten Gesamtgewichts der in elnem Brauereibetrieb innerhalb eines Rechnung jahrs steuerpfli tig gewordenen Braustoffe von den ersten 2560 Doppelzentnern... 6, von den folgenden . .

00 0 2. 38883333388

ö

von dem Refte n. . , ,.

Mehrere in einer d befindli rauereien werden im Sinne des Ab 9 als ein ö. angesehen, wenn sie ein wirt⸗ schafftich usammengehöriges Unternehmen bil den oder wenn sie inner⸗ 4 n Gen ande oder nicht weiter als 10 Km voneinander entfernt liegen.

Wird Braustãtte von mehreren für eigene Rechung een . VPersone n' gemeinsam benutzt, so ist für die Höhe des Steuen atzes nicht die in der Brauerei inggesamt verbrauchte Menge an Brau⸗ stoffen, sondern bie Menge entscheidend, die jede einzelne diefer Per⸗ sonen zur Blerbereitung verwendet.

§7. person des Steuerpflicht igen; Zeitpunkt des Eintritts der Steuerpflicht.

Zur Entrichtung der Steuer ist derjenige verpflichtet, der die Ver⸗

Erste Beilage

Berlin, Donnerstag, den 14. Juni

Die Steuerpflicht tritt ein, sobald die Absicht der Perwendung der Brausfoffe zur Pierbereilung der Hebestellle angeregt wird oder hätte angezelgt werden ollen (6 21) oder, im Falle des s 27, sobald das Mal; auf die Malzfteuermähle gebracht wird.

358. Fälligkeit, Einzahlung und Stundung der Brausteuer; kin. linter von Kebenerhebungen.

Die Steuer für die in cinem Mengte verwendeten Qraustoffe wird e c Vage dieseß Mongts fällig und ist spätestens am siebenten Tage des nächstfolgenden Monatg bei der Hebestelle einzu⸗ zahlen. Wird die Zahlungsfrist wiederholt versäumt oder liegen Gründe vor, die den Eingang der Steuer efährdet erscheinen lassen, so kann die Steuerbehörde die 3 oder Sicherstellung der Steuer fordern. ö —ͤ J

Degen Sicherheits bestellung ist die Steuer für eine Frist von drei Monaten zu stunden.

Nebengebühren, insbesondere für Quittungen und Bescheinigungen der Steuerbehörden, werden nicht erhoben.

§ 9. Steuerbefreiung des Haustrunkt.

Dse Bereltung von Bier als Haugtrunk ohne besondere Brau⸗ anlagen ist von der Steuerentrichtung frei wenn die Bereitung ledig⸗ lich zum eigenen Bedarf in einem Haushalt von nicht mehr als 10 Per⸗ sonen über 14 Jahre geschieht.

Wer von Neser Bewllligung Gebrauch machen will, muß solches der Steuerbehörde judor anmelden und darüber einen Anmeldeschein

ch erteilen lassen.

Ein jedes Ablassen des Haustrunkes an nicht zum Haushalte ge⸗ hörige Personen gegen Entgelt ist untersagt. ;

Im Falle einer wiederholten Verlßzung der vorstehend an die Bewilligung der Steuerfreiheit geknüpften Bedingungen kann dem Schuldigen die Befugnis zur steuerfrelen gtrunkdereltun nach dem Ermeffen der Steuerbehörde auf bestimmte Zeit oder für immer ent⸗ zogen werden.

Bierverkãufer haben auf die Bewilligung des steuerfreien Haus trunkes keinen Anspruch.

S 10.

Vergütung der Steuer bei der Aut fuhr aus dem Gel tungsbereiche des Gesetzes.

Bei der Ausfuhr von Bier aus dem Geltungsbereiche des Gesetzes wird ine Vergũtung der Brausteuer unter den vom Bundegrate fest⸗ jzusetzenden und bekannt zu machenden Bedingungen und Maßgaben

gewährt. § 11.

Erlaß oder Er stattung der Steuer.

Ein Erlaß oder eine Erstattung der Brausteuer darf, abgesehen von dem Falle des § 10, mit Genehmigung der Direktivbehörde dann gewährt werden, wenn erwiesen ist, da ;

1 entweder die zur Einmaischung bestimmten Braustoffe vor der

i Verwendung durch Zufall vernichtet oder derart beschädlgt worden find, daß ihre herwendung zur Bierbereitung nicht möglich erscheint, oder 2) sonst aus Anlaß unvorhergesehener n, , die angemeldete Bierbereitung nicht hat stattfinden können. ; und wenn der Anspruch auf Erlaß oder G n innerhalb einer Frist von 3 Tagen nach der angemeldeten inmaischungs zeit (3 20) bei der Hebestelle angemeldet ist.

Wirb die Brausteuer in der Form der Vermahlungssteuer ent⸗ richtet (6 27), so darf der Erlaß oder die Srstattung nur in dem unler L erwähnten Falle und nur dann gewährt werden, wenn der Anfpruch innerhalb einer Frist von 3 Tagen nach der gesche henen Vernichtung oder Beschädigung der Hebeste lle . ist.

Eln Erlaß oder eine Erstattung der Brausteuer kann ferner ge⸗ wäbrt werden, wenn die Vernichtung eines ganzen Gebrãus unter Aufsicht der Steuer bebörde erfolgt; einem hierauf gerichteten Antrage des Brauers muß entsprochen werden.

§ 1. Verjährung der Abgabe.

Alle Forderungen und Nachforderungen von Brausteuer, desgleichen die Ansprüche auf Ersaß wegen zu viel oder zur Ungebühr entrichteter Steuer verjähren innerhalb Jahresfrist, von dem Tage des Eintritts der in ei ihn oder der Zahlung an gerechnet.

uf den Rückgriff des Staatg gegen die Steuerbeamten und auf die Nachforderung hinterzogener fe? findet diese Verjährungẽ⸗ frist keine Anwendung.

Anjeige der Brauereiräume und Gefäße.

13.

Wer, ohne von der Steuer befreit ju sein, brauen will, bat der Steuethebeftelle, insoweit dies nicht bereits auf Grund der bisherigen gefetzlichen Vorschristen geschehen ist, mindestens 8 Tage vor Anfang des Betriebs eine , , nach einem besonders , Muster in doppelter Ausfertigung einzureichen, in der die Räume zur Aufffellung der Geräte und zum Betriebe der Brauerei, einschließlich der Gaäͤrungsrume, die Maisch= Roch, Kühl- und Gaͤrgefäße und der in 'ltern ausgedrückte Raumgehalt edes einzelnen . Gefãße, ö e. e. dies gestattei, genau und vollständig ange⸗

e ein müssen.

: e. hat der Brauer, wenn neue Betriebgsrãume eingerichtet oder Gefäße der vorerwähnten Art angeschafft oder die vorhandenen abgescha 4 ge er. d. in M9 e, Raum gebracht werden, innerhalb der n olgenden age Anzeige ju machen. ;

Zu dieser . sind jedoch alle diejenigen nicht verpflichtet,

die nur für den ausschließlichen Bedarf des eigenen Haushalts ohne besondere Brauanlage Bier bereiten.

§ 14.

Inhaber von Brauereien sowie . die Braupfannen ver⸗ eren oder Handel damit treiben, dürfen die Pfannen nicht aus hren Händen geben, bevor sie es der Steuerhebestelle ihres Wohnorts angezeigt und von dieser eine Bescheinigung darüber erhalten haben.

16.

Vermessung, Bezeichnung und Verschluß der Gefäße. Die nach § 13 anzumeldenden Gefäße werden nach Bestimmung der Steuerbehörde mit fortlaufenden Zahlen und, soweit tunlich, mit einer amtlichen er bersehen. Auch kann die Steuerbe oörde eine Vermeffung der Maisch, Koch. und Küblgefäße sowie der Bier⸗ Sammel · (sogenannten Stell. und dergleichen) bottiche anordnen. Der , . hat den Raumgehalt und die Nummer an hn

3 deutlich beieichnen und diese Bezeichnung gehörig erhal

lassen. . är die Zeit, in der die Brauereigerãte nicht im Betriebe sein Umständen die Zugänge 7 u

en

dürfen, können die Geräte, auch na Braukesselfeuerung, an Ort und Stelle unter amtlichen Versch

ger und Königlich Preußischen Staats anzeiger.

1906.

§16. Erfordernis einer Wage.

Jede Brauerei soll mit einer geeichten Wage und den erforder⸗ lichen geeichten Gewichten versehen fein. Die Wage muß geeignet fein, die einzelnen Maischposten, wenn diese das Gewicht von 25 d nicht erreichen, auf einmal, sonst aber mindestens 2,5 da zusammen zu verwiegen. Bis diesem Erfordernisse genügt ist, kann der Betrieb der Brauerei untersagt werden. Der Auffteilungs ort der Wage wird im Einvernehmen mit der Steuerbehörde bestimmt.

§ 17. Aufbewahrung der Vorräte an Brau stoffen.

Jeder Brauer ist verbunden, Vorräte an Malzschrot und Zucker“ sowest sie nach dem Ermessen der Steuerbehörde den Bedarf des eigenen Haushalts übersteigen, nur an bestimmten, ein für allemal vorher anzuzeigenden geeigneten Orten aufzubewahren. J

Zucker 263 nur in Räumen, die von der Braustätte gänzlich ge⸗ trennt sind, aufbewahrt werden.

Der Borrat an Malzschrot darf, sobald Braueinmaischungen an⸗ . sind (8 20), die längstens für den folgenden Tag angemeldete enge nicht übersteigen. ; Will der Brauer Vorräte von Zucker halten, die nicht zur Bier⸗ bereilung bestimmt sind, so muß er sie getrennt von den jur Bier⸗ bereitung bestimmten Vorräten in anderen, ein für allemal anzu⸗ zeigenden Räumen aufbewahren, auch sich den nach Bedürfnis von der Steuerbehörde zu treffenden Anordnungen wegen der Buchführung über solche Vorräte und wegen des Verschkusses, insbesondere zur Zeit des Brauens, unterwerfen.

Die Aufbewahrunggorte stehen ohne Autnahme unter Aufsicht der Steuerbehörde. gis

Buch führung über den zur Bierbereitung bestimmten Zucker.

1) Ueber den zur Bierbereitung bestimmten Vorrat von Zucker hat der Brauer nach näherer Anleitung der Steuerbehörde ein von der letzteren gellefertes Buch zu führen, in' das jeder Zugang sofort bei der Elnbringung unter Angabe der bezogenen Gattung und Menge, der Zabl der Packstũcke und der Verpackungeart, des Bezugtorts, des Namens der Handelsfirma) des Verkäufers, des Tages und der Stunde der Aufnahme, jeder Abgan aber sogleich bei Ablassung der zur Ver⸗ sieuerung angemeldeten Menge in die Braustätte Gen unter Angabe ber Gattung und Menge sowie des Tages und der Stunde der Heraus⸗ nahme einzutragen ist. .

Jeder Zugang muß mit über den Bezug lautenden Versendungt⸗ papieren , . Frachtbriefen usw.) belegt sein.

2) Dle Entnahme von Zucker aus dem Au bewahrunggraume ju anderen Zwecken, als zur Verwendung in der Brauerei, ist nur in utnahmefällen nach vorher besonders einzuholender Genehmigung der Steuerbehörde zulãssig.

3) Der Brauer gat das nach der vorstehenden Bestimmung zu 1 zu führende Buch den Steuerbeamten jederzeit auf Verlangen zur Einficht vorzulegen, auch , des Buches und amtliche Bestandgaufnahmen des Vorrat ch ö en zu lassen.

Ein hierbei gegen den buchm Figen Sollbestand ermittelter Minderbefund soll als in der Brauerei berwendet angesehen und, wenn er jwel vom Hundert des Sollbestandes übersteigt, nachversteuert, ein Mehrbefund aber dem Buchbestande zugeschrieben werden. ;

§ 19.

Vorschriften für den gemeinschaftlichen Betrieb

der Braueret und Brennerei.

Bei dem gemeinschaftlichen Betriebe der Brauerei und Brennerei darf für die letztere, falls nicht die von der Brauerel zu entrichtende Steuer in einer Abfindungssumme gejahlt wird (G3 32), reines Malz schrot nicht verwendet, das zur Brennerei bestimmte Mal muß viel mehr vor dem Schroien auf der Mühle wenigstens zum vierten Teile mit ungemaljtem Roggen vermischt werden. Wird neben der Brauerei Branntwein aus Karioffeln gebrannt, so ist zu letzterem Zwecke der Jebrauch von reinem Maljzschrote zwar gestattet, dleses muß jedoch befonders angemeldet und aufbewahrt werden und steht unter der Aufsicht der Steuerbehörde. 3 2

Brauanzeige.

Wer, abgesehen von den in den 85 9 und 32 gedachten Fällen. brauen will, ist verpflichtet, der Steuerhebestelle , anzuzeigen, welche Gattung und er. der im 2 genannten Stoffe er zu jedem Gebräu nehmen, an welchem Tage und zu welcher Stunde er ein⸗ maischen wird und wieviel Bier er aus den angegebenen Braustoffen ziehen will. Es steht dem Steuerpflichtigen frei, diese Anzeige, so oft er braut, zu machen, oder im voraus für einen bestimmten

eitraum. 3 § 21.

Zeit der Anmeldung und Berichtigung der letzteren.

Die Anmeldung E 20) muß, wenn Vormittags gemaischt werden soll, spätestens am Nachmittage des vorhergehenden Tages, und wenn Nachmittags gemaischt werden soll, spätestens am Vormittage desselben Tages drei Stunden vorher in beiden Fällen auch während der Dienst stunden (5 36) erfolgen, Abänderungen dieser Anmeldungen 6 nur innerhalb der für die letzteren selbst vorstehend festgesetzten rist zu⸗

lässig. 52

Erklärung über die Verwendung von Zucker.

Wer Zucker zum Brauen verwenden will, bat hierũber, abgesehen von den Anmeldungen für die einzelnen Gehräue S 20), mindestens drei Tage vor der ersten derartigen Ginmaischung der Steuerhebestelle eine schriftliche Erklärung in doppelter Ausfertigung zu übergeben. In der Erklärung ist die Art und Weise der beabsichtigten Ver⸗ wendung, ingbesondere bei welchem Abschnitte der Bierbereitung sie jed erfolgen soll, und der Raum für die Aufbewahrung des Vorrats (s T Abs. 4) näher zu beschreiben. Bei dem Betrieb ist diese Er⸗ klärung genau zu befolgen. Später beabsichtigte dauernde Aenderungen find innerhalb gleicher Frist vorher schristlich anzuzeigen. Soll von bem Inhalte der Erklärung, von der dle eine Ausfertigung demnächst in der Brauerei zur Einsicht der Steuerbeamten ausliegen muß, nur. für einzelne bestimmte , , abgewichen werden, so genügt es, solches in der nach § 20 abzugebenden Brauanzeige anzumelden.

Die Verwendung von Zucker darf in der Regel nur innerhalb der Jeit vom Beginne der Ginmaischung bis zur Beendigung des Kochens der Bierwürze n Ausnahmen hiervon sind nur unter den von der Direktivbehörde anzuordnenden Maßnahmen zulässig.

§ 23.

Zeit der Einmaischungen.

Die Einmalschungen dürfen nur an den Wochentagen geschehen und zwar in . . vom Oktober bis einschließlich Y bon

he e beer i dh üigrr Bren, ar lar Ylerbereilung für feine Rechnung vornlmmt oder vornehmen läßt.

gesetzt werden.

Morgeng 6 bis Abends 19 1. jn den übrigen Monaten aber von Morgens 4 bis Abends 10 Uhr.

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