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66 berechnet sind, und konfessionglose oder religiong⸗ lose Schulen find solche, die auf Schüler ohne Rücksicht auf die Ronfessson jugeschniiten sind. Dle Anstellung, der Lehrer ist danach eine Konsequenz dieser Unterscheidung, aber diese Konsequen ist nicht unbedingt das Entscheidende. Denn die Vgrlage selbst sagt, daß elne Konfesstonsschule nicht aufhört, eine solche zu sein, wenn für eine Minberheit ein besonderer Religionslehrer an estellt wird. Nach den vom Staate erteilten oder genehmigten Schulordnungen ö fein Zweifel, daß schon während deg ganzen 18. Jahrhunderts die Schulen Konfesstoneschulen gewesen sind. Ein Teil derselben trägt dag sogar an der Stirn geschrieben, z. B. das Reglement für die evangellsch⸗reformierten Schulen sowie die unmittelbar nach Erlaß des Lin de e, ergangene mn wn für evangelisch - lutherische niedere Stadtschulen von 1794, und in dem unmittelbar nach dem Siebenjährigen Kriege von Friedrich dem Großen erlassenen General re, , . zieht sich die religiöse Unterweisung durch Katechizmußz, Bibellesen, Sprüche und Gesang durch den gesamten Vor. und Nachmittags unterricht aller Tage. Wenn im ganzen Jahrhundert die konfessionelle Schule als abstrakte Bezeichnung nicht vorkommt, so liegt das einfach daran, daß es an einem g mangelte, der ju einem solchen terminus technicus Veranlassung gab. Nach alledem bin ich der An— sicht, daß die Verehrer der Simultanschule im 33 und ganzen kelnen Grund haben, sich zu sehr über diese Gesetzes⸗ vorlage zu beschweren. Mir sche nt der Beschluß des Abgeordneten hauses in bezug auf die allgemeine Beschäftigung mit der Religions⸗ lehre sogar etwas weiter zu gehen, als es nötig gewesen wäre. Wenn! man die Konfefflons. und die Simultanschule nicht bloß historisch, sondern auch faktisch mit einander vergleicht, kann man ssch nur zu Gunsten der Konfessionsschule autzsprechen. Nicht als wenn ich behaupten wollte, daß eine Schul form so unter allen Umständen angemessen und empfehlenswert wäre; king wir aber größere lebensfähige Volkskirchen haben, und ich wünsche, daß das noch recht lange der Fall sein möge, so lange ist auch die Konfessionsschule die natũrlichste und angemeffenste Form. Es wird gesagt, die Simultanschule diene beffer bem konfessionellen Frieden. Daß das ju einer Zeit, wo die naffauische Simultanschule gegründet wurde, der Fall gewesen sein mag, gebe ich zu. Damals waren die konfessionellen Gegen⸗ sätze mee fentfs abgeschwächt. Heute trifft das aber nicht mehr zu. erner wird bebauptet, die Simultanschule sei leistungsfähiger als die onfessionelle. Das mag unter gewissen Voraussetzungen richtig sein, wo es fich darum handelt, eine Anzahl kleinerer konfessioneller Schulen ju einer Gefamtschule zusammenzuzieben. Es mag auch zutreffen, wo es fich um nützliche Kenntnisse und Fertigkeiten handelt; wo es sich aber um die fitiliche Charakterbildung handelt, worauf doch ein großer Wert zu legen ist, ist die Sache doch sehr zweifelhaft . Unter gleichen Bedingungen ist die Konfessioneschule der Simultanschule anz entschieden vorzuziehen. Der Einwurf, daß in der Konfessionk⸗ 3 an' Stelle der wisfenschaftlichen eine konfessionelle Methode gesetzt werde, ist weiter nichts als Gespensterseherei. Auf dem Gebiete der Geschichte ist es namentlich unzweifelhaft, daß bier die Konfessionsschule einen wissenschafilich und päbagogisch richtigeren Standpunkt einnimmt als die Simultanschule. Diese muß prinzipiell beide Teile schonen. Wie soll da in wirklich wissenschaftlicher Weise eine Darstellung des Refor⸗ matsontzzeitallers oder des zojährigen Krieges möglich sein? Es müssen in einem besonderen Falle diese Partien ganz ausgeschieden oder statt des lebendigen Körpers ein Skelett bloßer Daten gegeben werden. Daß in der Konfesstonsschule die Geschichtsdarstellung sich vielleicht einmal etwas einseitiger gestaltet, ist nicht ein Fehler speitell der Kon= fesstonsschule, sondern trifft bis zu einem gewissen Grade jeden Historiker, der einigermaßen warmes Blut bat. Auch die Befürchtung, daß in der Konfessionsschule hyperorthodore e,. gelehrt werden, trifft nicht ju. Der Ünterricht wird immer mehr. oder weniger ah bangh sein von der Gestaltung der Anschauung in der betreffenden Kirche selbst. Am Ausgange des 18. und in den erfsen Jahrjehnten des 19. Jahrhunderts stand die Theologle wesenllich unter dem Einfluß des Rationaligmus, und so wird vielleicht auch die moderne Theologie, sofern sie sich durch⸗= ', . vermag, ihren Einzug in die Schule balten. ber diese Bewegung irgendwie beschleunigen, überhaupt auf eine Entscheidung dieses Kampfes hindrängen ju wollen, balte ich für verfehlt. Man soll nicht das unreine Wasser wegschütten, bevor man e wober man das reine bekommt. Die Abneigung egen jede konfesstonelle Schule ist um so unerklärlicher, als der eligiongunterricht, der den Kindern der Simultanschulen erteilt wird, e f nach Tonfesstonellen Rüchsichten gegeben wird. Schließ. lich noch ein Wort über die geistliche ulinspektion, über die ich anderer Ansicht bin als viele Anhänger der Konfessionsschule. Selbstverständlich bin ich der Ueberzeugung, daß die Leitung des Religionsunterrichtes nach wie vor verfassungsmäßig den Religionggemeinschaften ju überlassen ist. Auch die Ver⸗ bindung jwischen Kirche und Schule muß durch die ö möglichft erhalten werden. Was aber die spezielle Ortaschulauf˖ 6 die allgemeine technische Schulaufsicht betrifft, so balte ich die ünsche der Lehrer, daß bier der Geistliche wegfällt, und die Schul aufsicht Fachmännern übertragen wird, nicht für ungerechtfertigt. ur Zeit, als das Allgemeine Landrecht eingefübrt wurde, waren die hrer nicht in der Weise technisch vorgebildet wie beute. Umgekebrt war es ganz gewöhnlich, daß die Pastoren, ebe sie angeftellt wurden, vorher als Lehrer, nicht bloß als Hauglebrer, sondern auch an städti. 66 Schulen angestellt waren. Da waren sie ganz besenderz efähigt, die Vorgesetzten der Lehrer zu sein. Sie konnten diesen zeigen, wie sie es besser machen sollten. Heute wird es nicht selten dor⸗ kommen, daß der eben erst aus dem Seminar bervorgegangene tüchtige Lehrer dem jüngeren Geistlichen in der Technik des Unterrichts entschieden über ist. Ich würde es für dringend wünschenswert erachten, daß Kreis. chulinspektoren im Hauptamt in immer größerer Zabl ernannt werden. iefe werden dann die richtigen Männer für die Schulaufficht finden. Ich möchte die Staatsregierung bitten, diesen Gesichtspunkt in die ernsteste Erwägung ju ziehen.
Oberburgermeister Dr. Bender: Wenn das Gesetz bloß die Schul unterhaltung regelte, so würden wir unt bald einigen können, denn die jetzigen Seen. sind in manchen Gegenden schlechterdings unbaltbar. Schullasten drücken die Bevölkerung nieder. Das ganze kommunale Leben krankt an Ueberlastung. ir würden auch über die Be stimmung des Geseßentwurfes binwegseben können, wo ein grund⸗ 6 licher Unterschied zwischen den Schulen mit nicht mebr als 25 und olchen mit nicht mebr als 7 Stellen in bejug auf die staatliche Unterstũtzung gemacht wird, wofür es an jedem ebiektiven n stab feblt. ie konservative Mebrheit des Landtags hat die Drodnung der Schulunterbaltung abbängig gemacht ven der Ordnung der Fefistellung der Konfesstonsschulen. Freiberr von Manteuffel bat gesagt, wir sind ju großen Opfern bereit, und ich erkenne an, daß Senn die Rittergulsbesitzet in der Mark und auch in Schlesien eine erheblich stärkere Belastung übernebmen müssen. Es darf aber nicht unerwähnt bleiben, daß jablreiche Entlastungen böchst votenter Steuerzahler in diesem Gesetze Platz greifen. Ich babe gelesen, daß der Schulpatron von Zabrze, dem größten Dorfe von Preußen, ein Mitglied dieses Hauseg, im vorigen Jabre seine Patronatelast durch ein Kapital von 680 0 M abgelöst bat. Man bat mir gesagt, daß seine jäbrliche Last sich auf 100 0 * beläuft. Es ist gar nichts Seltenes, daß 20. bis 40 000 * fü̃ Patronateschullasten gezablt werden mässen. Sobald das Gesetz in Kraft tritt, fällt diese Ver pflichtung weg, auch für die Städte, die ländliche Schulen zu unter⸗ balten baben, und das sind zum Teil sebr erhebliche Lasten. Nun wil ich zicht etwa sagen, daß diese Befreiung nicht gerecht wäre. Frẽber kenante niemand daran denken, daß Lasten bis zu 100 000 Æ ju KEbler ern wẽrten. So etwas kann nur ein reicher Mann bezahlen. Dia anderer wärde nach Amersta augwandern. Ich wollte nur zeigen, 8 rater dieler Gesetz nicht bloß überall Opfer gebracht. sondern daß auch areße Gewinne daraug gesogen werden. Auf die Frage der Lonfesftenalitãt will ich nicht näbtr eingeben. Ich verwalte eine Start, die darcheeg konfessionelle Schulen bat, und selbst das böse
unchristliche Berlin bat nur konfessionelle Schulen aus politischen Gründen. Bie Simnultanschule läßt sich rechtfertigen in nationalem Sinne. G0 kann aber ein guter friedlicher, förderlicher Unterricht in der Simultanschule und Konfessiongschule erteilt werden. Der Friede der Gemeinde Und damit auch deg Schullindes wird aber durch nichts P sehr gefördert als dadurch, daß die einmal bestehende Schulform esteken' bleibt und nicht immer wieder geändert wird. Der rößte Fehler des Gesetzts ist, daß es nicht t hier i eine Simultanschule sein, da eine Konfesstoneschule, sondern baß es den Agitatoren für die eine oder die andere Form die Mittel in die Hand gibt. Das wird sich nach Inkrafttreten des Gesetzes in sehr k Weise bemerkbar machen. Bedauern möchte ich noch, daß in dem Gesetz der jüdische Religiongunterricht nichl gleichmäßig mit dem der anderen Konfessionen behandelt worden ist. 4h bin von jüdischer Seite aufgefordert worden, dies hier ju sagen. Es ist nicht richtig, daß der Religionsunterricht von den Shnagogengemeinden bezahlt wird, während die Juden im übrigen dĩe Steuern zu zablen haben. Wenn Freiherr von Manteuffel gesagt hat, die Ronfesstonsschule ist so recht geeignet, bessere Menschen zu erziehen, weil sie einen geschloffeneren, festeren, tieferen Unterricht gibt, so über sieht er dabei, daß es bei dem Unterricht einzig und allein auf die Persönlichteit des Lehrers ankommt. Hödel und Nobiling sind direkt in einer Konfesstonsschule erzogen worden, und sie haben ihre Hand gegen den besten und verehrtesten Mann erhoben, den das deulssche Volk sein eigen nannte. Wenn die lee,. der Schulunterhaltung zuliebe den anderen Parteien Konzessionen auf fonsesstonellem Gebiete machen wollte, so kann ich das verstehen. Bagegen begreife ich nicht, wie sie dazu übergegangen ist, auch die Schulverfaffung in den Städten und auf dem Lande ju ändern. Dies ist ein Gebiet, wo die Partetunterschlede, wie sie im ause und im Lande befstehen, einigermaßen zurücktreten können. Sie sind in der Tat fo weit zurückgetreten, daß die am weitesten rechts stehenden Bürger. meister mit den am weiteften links stehenden Bürgermeistern absolut einig gewesen sind. Und wenn die 3 auf dem Lande die Empfindung haben, daß die Sache nicht so schlimm ist, so ist dies der . weil auf dem Lande die jetzigen Verhältnisse sehr schlecht sind. Nun erkenne ich ja an, daß das Abgeordnetenhaus die Vorlage verbessert bat. Eg sind aber auch wesentliche Verschlechterungen Durch das andere Saus beschlofsen worden. Dahin gehört, daß der Vorsitzende des Schulvorstandes nicht mehr von der Gemeinde gewählt, sondern daß er ernannt wird. Auch die Bestimmungen Über die Schul⸗ kommifsionen enthalten eine Verschlechterung. Wenn die Staats. 33 an eine Neuordnung der Schulverwaltungsbehörden heran gebt, dann war sie gejwungen, entweder den Artikel 24 der Ver⸗ faffung zu andern oder Ihn zu beachten. Das jetzige Lehrerernennungs- recht sst nach meiner Meinung durchaus verfassungs mäßig. Nach den Beflimmungen des Gesetzes handelt es sich nicht mehr um eine Leitung der Schulen gegen die Gemeinde, sondern um eine von Aufsichts a ernannte Behörde, und das entspricht nicht der Verfassung. Ucberbaupt sind die amendierten Bestimmungen so unklar, daß der 1 Verwaltungkmann sich darin nicht zurecht finden wird, ler sind einfache, Flare, vertrauenerweckende Bestimmungen nötig. Auch in bejug auf die Steuerverteilung hat das andere Qaus empfindliche Verschlechterungen beschlossen. Die Steuer wird halb nach dem Stenersoll und halb nach der Kinderzabl verteilt. Dadurch wird die bestehende Neigung, Gegensätze hervorzurufen, noch ver stärkt werden. Das Solldaritätsgefübl wird durch diese Be⸗ stimmungen auf dag äußerste geschmälert. Die Kommission sollte diefe Bestimmung streichen. Die Gemeinden, namentlich in den Stãdten, haben schwere Lasten übernommen, um das Schulwesen zu verbessern. Das hat auch die Reglerung anerkannt. Wir blicken mit Stel; und Freude auf diefe Entwicklung. Die jetzige Verfassung der Schulen besteht nun beinahe 100 Ja re, und nun kommt die Staatsregierung und greift so tief ein. Sie mag es mir nicht übelnehmen, wenn ich fage, daß sie die Verbälinisse in den größeren Städten u wenig kennt. Die 2 Aufsicht ist ein schwerer En m, und wenn das Gesetz in Kraft tritt, dann werden Folgen eintreten, an die wir nur mit großer Sorge denken können. Die Schuldeputation soll nach diesem Gesetz eine Zusammen setzung erfabren, die ich im Interesse dieser Institution selbft und der Sc bmwerwal ting ur auf dag tiefste beklagen kann. Wir haben allerdings in fast allen Schuldeputationen Geistliche ju sißen, aber daß, wenn nur dielleicht jebn katholische oder evangelische Rinder vorhanden sind, immer der katbolische oder evangelische Geist⸗= liche oder bei 20 jüdischen Kindern der Rabbiner in die Schul deputation eintreten * balte ich für ungerechtfertigt. Die hundert jãbrige Praxis bãtte der Regierung die Erwãgung nabe legen müssen, die bewäͤbrfe Verfassung in den Städten auf daz Land zu übertragen, anstatt den Städten vorzuschreiben, was sie als Nachteil empsinden müssen. Auch streng ultramontane Kreise wünschen, daß der Geist· siche in der Schuldexutation don ibnen selbst als ibr Vertraueng˖ mann gewäblt wird. Gbenso legen wir darauf Gewicht, unsere Sach ˖ verständigen als die Vertreter der Gemeinde bineinzuwählen, damit wir sie nicht von bornberein als don außen gekommene Gegner be⸗ trachten mässen. Alle diese Bedenken finden nech mebr Plat für die Schultommisstonen. Die Regierung batte vorgeschlagen, daß belendere Schulkommifftonen für die besonderen Interessen bestimmter Schulen eingesetzt werden können. Daz Abgeordnetenbaus bat dies noch dabin m derer daß die Regierung die Schulkommissionen für alle Städte fordern kann. Seilbstverständlich baben wir untere Organe, welche die Verbältnisse der einzelnen Schule ordnen. Aber diese Organe sind untergeordnete Bebörden der Schul deputation und von ibr selbst gebildet. Die Regierung verkennt die Schwierigkeiten, aus der Schuldeputation berang die bürgerlichen Mitglieder zu bestimmen. die mit dem Pfarrer und dem Magistrat diese kleinen Schul sachen verwalten sollen. Die Magistratgräte werden streiken, wenn sie mit diesen Deputlerten jusammenstßen sollen als Organe der Schul ˖ dexrutation. Die verdientesten Mitglieder werden aus den kommunalen Aemtern flieben, wenn sie in diesen vielen kleinen Unterbebörden sitzen sollen und wie sollen denn überbaurt in jedem Bezirk mei bürger liche Mitglieder gewäblt werden? Es müßte geradejn ein Wabl. burcau eingerichtet werken. Bei jedem Einschulunsgstermin müssen wir in Breglau die Schulbentrkagrenzen immer wieder derschieben. Wie sollen wir immer aus dem Bezirk den Schuldorstand bilden? Und wag sollen sie denn verwalten? Sie baben das Recht, Anträge ju stellen. Wenn nun aber in Breslau Anträge an die Schuldepntatton estellt werden, so werden ibre Mitglieder wegen der Ueberlastung flieben. Namentlich Anträge kenfesftenellen Cbaralters wärden Unfrieden stiften. Konfesfioaelle Schule, gewiß, aber unter einer inter ˖ konfessionellen Semetndebebsrde, die in derwalten bat. Ueber den Erlaß des Ministers von 1895 wegen der Unterhaltang der Schal- gebäude soll, wie der Mintfter sagt, leine Klage laut geworden sein. Ein Frlaß der nicht auggefübrt wird, kann gar keine Klage ver- anlassen. Wir sind Gigentũmer der Schul gebäude und bandeln aus enem Richt, wir brauchen gar keine Delegation des Verfũgun ge ts des Ministerg, von der der Minister geftern sprach. Das Volke. schulgebãude gebört der Gemeinde. Wenn wir beute ein Schul gebãude jum Rathaus machen, kann der Minister gar nichts machen; wir kõnnen ein Schul gebãude auch an einen Kaufmann vermieten; dann kommt der Mieter binein und olkuplert das Gebäude, der Minister ist schaltet, der kann gar nicktz machen. Henn wir cinem Sokelderein dder der freireligiösen Gemeinde das Gebãnde einräumen and ez dadurch fũt Schuljwoecke unbrauchbar wird. so kann der Minister nur be- stimmen, daß das Gebäude wicht mehr — dienen darf und ein anderer Raum fũr den wwed beschafft wird, aber wie 4 B. ist ibre Sache. Die Stadt
seguenien geiogen, allerdings
de n über ein ge-
n aber die Stadt Berlin dem Rektor
roßen Gemeindeplatz neben dem bäude zum Schulhof hinzu . en, fo ist er dafür bestimmt. Wie ö da ein kale nn zwischen den verschiedenen en g werden Die Regierung 5 t eben die Ber isse in den Städten. Die finanziellen 83 erigkeiten der Städte machen ja der Regierung feine Schmerzen, sie sieht ja nur die Tats r neue Grundstücke für neue räume beschaffen . ie Bestimmung wegen der Ve ng über die Schulräume ist war aus der Vorlage beseitigt, aber die Interpretation, die sich gestern der Minister aneignete, 94. er Zwangsmaßregeln anwenben könnte, könnte später mal Ges werden. In der Schuldeputation sollen auch Lehrer alt a0 , dige Mit. . sißen, aber in dieser Deputation, die den Lehrern übergeordnet st und sie revidieren soll, können . selbst Lehrer sitäzen, die dann ibrerseits wieder die Aufsicht die Schulaufsichtsbeamten mit ausüben würden. In welche Lage kommt denn ein solcher Lehrer oder Reftor z. B. in Oberschlesien, wenn er mit seinem Kreisschulinspektor in der Deputation zusammensitzt! Es soll den Lehrern geradezu eine * fein, mit ihren Vorgesetzten zusammen ju debattleren. Der Vorredner ält es für berechtigt, daß der Staat die Rektorenwabl behält, aber sie wird doch den Städten genommen. Daß die Städte, welche sie schon haben, sie bebalten, tröstet uns nicht, denn elne Novelle kann das wieder befeitigen. Das Recht, die Rektoren zu wählen, war ein Ehren recht der Städte, lange bevor sie Lehrer ernannten. Wenn die Negierung den Landlehrern die Karriere eröffnen will, in die ftädtischen Rektoren stellen zu gelangen, so wundere ich mich, daß die Konservativen nicht kräftig dagegen protestieren, daß ihnen dadurch tüchtige Lehrkräste vom r. entzogen werden. Die Rektoren find direkt unter die Kreis. a nn estellt, wie es ähnlich bei den böheren Schulen ist; ob aber die n Schulen dadurch gewonnen haben, daß sie der Einwirkung der Gemeindeorgane vollkommen entrückt sind, stelle ich jur Diskuffion; fie würden gewinnen, wenn sie in lebensvolle Beyie hungen zu den Gemeinden gebracht würden. In allen Städten find die Volke. schulgebãude besser als die der böheren Schulen, weil die Städte immer von der Schuldevutation getrieben werden, die böberen Schulen aber direkt den Regierungsorganen untergeordnet sind. Die Regierung unterschätzt das Moment, daß wir Freude haben müssen an der Ver. wastung, die uns so viel kostet. Die Schulen werden jetzt z Adiscrétion der Regierung gestellt. Die Zumutun * noch nie gekommen, der Reglerung eine solche Vollmacht auf einem Gebiete zu erteilen. dag ung so viel Geld kostet. Ich vermute, daß mit der Zeit das Institut der Rektoren fich noch weiter entwickelt und direkt der . unterstellt wird, sodaß wir schließlich die Schule als etwas Fremdes betrachten. Ich babe zwar keinen Ehrgeiz auf diesem Gebiete und würde die viele Arbeit, die wir damit haben, gern entbehren, aber vergessen Sie doch nicht, welche konserdative Kraft in der bftverwaltung beruht. Ez ist allerdings das Bequemste, den Staat für alles verantwortlich ju machen, dann mag er aber auch die Schulen übernehmen. Die staͤdtische Schulorganisation ist ein Institut so lonservati wie der Staat es nicht besser verlangen kann. Wenn daz Vorgeben der Berliner Schulbehörden einen Mißbrauch darstellte, z baben wir ja geseben, daß der Minister mit dem ufsichtsrecht eingreifen kann. Ob mit Recht oder Unrecht, lasse ich dabingestellt. Ein Recht einen gewissen Mißbrauch zulassen, sonst ist es kein Recht. lemand ein Interesse daran, daß der Einfluß des Magistratß und der Stadtverordneten geschwächt wird. Sind denn die Rektoren schlechter, die von der Stadt gewäblt werden? Ich bitte die Regierung, die Aenderungen, die wir zum Gesetz vorscklagen werden, woblwollend aufzunebmen, denn wir schlagen sie nicht vor, um unsere Macht zu erböben, sondern aus dem pflichtmäßigen Ermessen, daß sie besser sind.
Minister der geistlichen, Unterrichtg⸗ und Medizinal⸗ angelegenheiten Dr. Studt:
Meine Herren! Die Herren Struckwann und Bender haben in ibren beutigen Reden eine Reibe von Auaregungen gegeben und Be— denken geltend gemacht, von denen ich wohl mit Recht anne bmen kann, daß sie in der Fommission noch zu einer ausglebigen Erörterung Anlaß geben werden. Ich kann es mir der balb versagen, auf die Ginzelbeiten nãber einzugeben, und glaube, damit auch ganz im Sinne dieses boben Dauses ju bandeln. Was wich aber dam. bestimmt, jetzt schon das Wort zu ergreifen, ist der NUmwstand, daß ich der Neber⸗ zeugung bin, daß Sert Bender ia elner erheblichen Zabl von Einzelausfũbrungen sich in einer irrtümlichen Auffassang der Vorlage befindet.
Was zunächst die angebliche Schädigung betrifft, die darin besteben soll, daß staatliche Unterstũtzungen nur an Gemeinden von weniger als 25 und 7 Schulstellen gegeben werden sollen, so ist dabei uber ˖ seben, daß besondere Staatsmittel jar Nuterstũtzuag von Gemeinden mit mehr als 265 und 7 Schalstellen bereit geflellt find, daß die Mittel zur Gewäbrung laufender Beibllfen an Gemeinden mit mebr alt 25 Schulstellen von 680 000 AÆ auf 1000 000 erböht werden sollen, ebenso die Mittel zur Gewäbruag don Baubeibil fe⸗ an Gemeinden dea über 7 Schalstelen von 1000 0 auf 4 00000 4 So sind die tatsächlichen Verbältnisse, und es üt mir nicht erfindlich, wie Dert Bender zu der Schlußfolgerung kommen kann, daß es sich bier geradeja nua elne Bergewaltigung der Selkft derwaltung und deren Interessen handeln könne.
Sert Bender erklärt es ferner alt ein nazaläsftigeg Ctagreffe in die Rechte der Selbstoerwaltang, daß das Giatreten der Geiftlihen in die Schaldepntation angeordnet ift. Auch bier scheint es den Derrn unbekannt ja sein, daß schon beute auf Grund der Jnstraktien dom Jabre 1811, deren Jabalt, wie ich wobl voraugsetzen darf, err Bender geläasg int. in etwa 600 Schal depalationen sich Geiflliche be ˖ finden, und daß nur in etwa 60 Fillen Geistliche nicht Mitglieder der Schuldexutatien find.
Was nan dea Gelaß dem 1. Newember 18093 anbetrifft, ᷣ muß ich leider auch diese UAasfübrungen de Derrn Bender als darch · aus irrtamlich bejeihaen. Wear nir der Rat erteilt worden kt. durch einen meiner vortragenden Rite Jaforwationen daruber ctan - bolen, so bitte ich die Versicherang entgegenmnnebwen, daß ich den einer solchen Informatica nickt abbtagig bia. Derssalih babe ic mich Wochen und Monate bindarch alt dem Gegenstand beichäftiet aus Anlaß der sehr wichtigen Frage eines Ginschreiteng gegen die Stadt Berlin. Daß ein solcheßs Ginschreiten meinerseits nat mach längeren Verbaadlangen gescheben tut, die leider n einen Srgebniffe einer friedlichen Verstärdigeeg nickt gefabrt baben, den die Gatscheidung des Oberderwaltaagzoerihts, nit deres nbere Darlegung ich die Derten nickt weiter beben igen will, vollftändia f seiten der Unterrichtet derwaltaag stebt, babe ich an 1. and 2. zember 120 im Hause der Abgeordneten anuggiebig dazalegen anlaffung gebabt. Ich wiederhole die Schanptung, die ich aufgestellt babe, daß die von der Naterrichtnderwaltung getreffene ordnung nicht in Zweifel gejogen werden kann. Die letztere h sich durchaus innerbalb de Rahaeng shrer geseßlichen Befaga fe, ich stebe richt an, a , bebammten, daß es nicht ltagen wird, der Naterrichtg derwaltuag ein den Boden derlaffendes Vorgeben nachzeweisen.
Sclaß in der eee Bedage)
wenn wir alle Jahre
(Schluß aus der Ersten Beilage.)
Mebrfache Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts erkennen der Unterrichts verwaltung das Recht zu, alles zu verhüten, was die Ziele des Unterrichts in der Volkeschule schädigen und beeinträchtigen Fante. In gleichem Sinne bewegen sich von jeher die zahlreichen Ninisterialerlasse, welche die Befugnisse der Zentralinstanz, in dem fraglichen Falle einzugreifen, als mweifellos hinstellen. Das Ab⸗ geerdnetenhaus hat seinerzeit den in dem von Goklerschen Entwurf ertbaltenen Paragraphen, der aus der jetzigen Vor lage beseitigt ist, As ein selbstversländliches Recht der Unterrichts verwaltung, ganz anrbeanstandet angenommen. Auch ist vor einigen Jahren im Abgeordnetenhause von einem Mitgliede der Freisinnigen Vereinigung die Befugnis der Unterrichts verwaltung, über die Benutzung der Sckulräume in unterricktefreier Zeit eine Kontrolle im Interesse der Dabrung der Zwecke des Volleschulunterrichts zu üben, als selbst⸗ verständlich anerkannt worden, und zwar mit der direkten Aufforderung, ven diesem Rechte Gebrauch zu machen, als es sich um die Benutzung pen Schulräumen in einzelnen Landgemeinden Pommerns handelte. Also ic kann nur wiederholen, was ich über diese Angelegenheit gestern gesagt babe: es bandelt sich um ein zweifelloses Recht der Unterrichts. perwaltung, von dem seit mehr als einem balben Jahrhundert Ge⸗ brauch gemacht worden ist, und welches durch Ministerialerlasse meiner Herren Amtsvorgänger ganz zweifelfrei hingestellt war. Wenn ich in dem vorerwähnten allgemeinen Erlasse nun nochmals die Befugnisse der Unterrichte verwaltung auf diesem Gebiete zusammengefaßt habe, so ist es lediglich det wegen gescheben, um dem Vorwurf vorzubeugen, als ob gegen die Stadt Berlin auf Srund von besonderen, von der Unterrichtẽ verwaltung in Anspruch genommenen Rechten vorgegangen
werden könnte. Ich verzichte, auf die weiteren Einwendungen des Herrn Bender
nun noch näber einjugeben und möchte nur noch binsichtlich des § 64 der jetzigen Vorlage bemerken, daß auch in dieser Beziehung Herr Bender sich im Irrtum bewegt, wie das vielleicht in der Kommission näber ausgeführt werden kann. Es bedarf nicht der Versiche rung, daß es mir völlig fern liegt, die Selbstverwaltung namentlich der gtoßen Städte zu beschränken und deren Opferfreudigkeit in bezug auf die Errichtung von Schulen in irgend einer Weise zu beeinträchtigen. Aber, meine Herren, der fundamentale Grundirrtum des Herrn Bender jn den Vorwürfen, die er gegen die Unterrichts verwaltung, speniell gegen mich gerichtet bat, beruht auf der von ihm geltend gemachten Voraussetzung, daß die Befugnisse der Stadtgemeinden in being auf die Disposition über ihre Schulen lediglich nach dem Begriff des Privateigentum zu beurtellen selen. Tiese Arqumentatien ist bereits don dem Oberverwaltungegericht ausdrücklich Ag unzutreffend nach= gewiesen worden. (Bravo!)
Professor Dr. Reinke Kiel verzichtet nach den ausführlichen Darlegungen des Professors Dr. Bierling aufs Wort. Graf otbo zu Eulenburg: Die Frage, in welchem Ver⸗ bältnis die Beratung und Erledigung dieses Gesetzes zu der sogen. lex Schiffer stehbt., ist gestern von Herrn Koscieleki dabin beantwortet worden, daß wir kein Recht bätten, uns schon jetzt mit dem Volks schulunterbaltungsgesetz zu befassen. Das ist nach meiner Ansicht ein Irrtum. Liegt in dem letzteren Gesetz eine Verfassungsänderung, so wird es nicht publiniert werden, ehe auch die formelle Berechtigung dazu vorhanden ist; aber die vorbereitenden Schritte önnen ohne weiteres vorgenommen werden. Für tatsam balte auch ich, daß man vor der Publikation dieses Fesetzes die es Schiffer in Kraft treten läßt; aber an der Vor— beratung des Schulgesetzes zu arbeiten, kann nichts uns bindern. Wir baben ja auch eine Grklärung der Regierung, daß sie mit dem Ver⸗ fassungsänderungsgesetz Schiffer einverstanden ist, zu einem Mißtrauen nach dieser Richung liegt also kein Grund vor. Wenn Herr Bender auch noch Art. 24 der Verfassung beranzieht und meint, die obli⸗ atorische Mitgliedschaft der Geistlichen in den Schuldeputationen sei damit nicht vereinbar, so übersieht er doch, daß schon jetzt in den meisten Deputationen Geiftliche sitzen, ohne daß man jemals auf den Verfassungszweifel gekemmen wãre. Wenn Herr Bender ferner die Gesamtverbände nicht als Gemeinde. im Sinne der Verfassung ansprechen will, so ist er ebenfalls im Irrtum; die Zulässigteit und Notwendigleit der Bildung solcher Sesamtverbände ist unbestritten. Die Frage der Zusammensetzung der Schuldeputationen wie der Schulvorstände auf dem platten Lande wird Gegenstand ausglebiger Beratung in der Kommission sein, und dort werden seine Bedenken die gründlichste Prüfung erfabten. Im übrigen sind die allgemeinen Gesichtt punkte dieses Gese bereits im anderen Hause sehr eingehend erörtert worden. ber die Lösung, die erzielt worden ist, kann man sehr verschiedener Meinung sein; aber die hauptsächlichsten Divergenzen sind doch beseitigt oder auf ein sehr geringes Maß beschrankt worden. Auf dem finanziellen Gebiete bleibt nichts übrig, als die aufgelegten Lasten zu schlucken, und sie werden nicht klein sein, zumal für den Osten und das platte Land, da die ein⸗ tretenden Entlastungen nicht heranreichen an die geforderten Mehr- belastungen. Kommt erst die Neuregelung der Lehrerbesoldungen, so werden diese Lasten noch schwerere, aber bei der großen Tragweite dieses Gesetzes muß diese Rüchsiicht allerdings durchaus in den Hinter⸗ grund treten. Die große Schwierigkeit der gleichzeitigen Regelung der lonfessionellen Seite der Schulfrage ist glücklich beseitigt; die Beschlüsse des anderen Hauses geben eine gerignete Grundlage für diese Regelung, die anknüpft an die , , Verhältnisse, an die Neinung der überwiegenden Mehrheit der Bevöllerung, und welche guch denen nicht unrecht tut, die für die gemischten Schulen . nd. Aus unserer Miste ist beute überdies eine außerordentlich gründliche d i über diesen Punkt durch Professor Bierling erfolgt. Wenn r Bender meinte, es geht so und auch so?', so kann ich das nicht prinzipiell, aber sür den tatsächlichen all atieptieren, und ich wünsche, daß an dieser Auffassung * bisherige Schärfe des theoretischen Streites brechen möge. uch der letzte Lehrertag in München hat sich nur für die Simultanschu en mit , . Religionsunterricht ausgesprochen * gegen die religlonelose Simultanschule votiert, Auch der Ober ürgermeister Fuß hat nur relativ untergeordnete Bemängelungen Kut bart Wir erkennen daraus den großen Fortschritt, der in der run dieser ee gemacht worden ist; die prinzspiellen Gegen— ätze sind zurückgetreten, wir nähern ung einander in den Haupt anten und so wird hie FKommissionsberatung nach der Hoffnung, 9 der Kardinal Kopp Ausdruck gegeben hat, unt ein Friedensgesetz scheren, wie ich es auch wäünsche.
Graf von Wedel -G öden s bedauert, daß die Vorlage nicht auch dag Verhältnis derjenigen Lehrer, welche zugleich im Küßsterdienste
und überzeugende Darlegun
Zweite Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger
Berlin, Montag, den 18. Juni
6 regelt. Im Abgeordnetenbause babe man die Sache eingebend sprochen, aber zu einem Abschlusse sei man bei der Schwierigteit der Materie nicht gelangt. Das sei besonderg annover sehr mißlich. Ebensowenig nehme das
in Hannover eine evangelische Konfe fondẽrn nur eine lutberische und eine reformierte, M ; auch keine Garantie, daß die jetzigen lutherischen bezw. reformierten Schulen dies auch in Zukunft bleiben wärden. Es bestebe aber das dringende Interesse, wie in der Kirche, so auch in der bhannoverschen Schule die volle Korfeffionalität u wahren. Solle an dem be⸗ stehenden . fũr Hannover rich werden, so müsse das im Gesetz selbst zum Ausdruck gelangen, onst könnten später aus dem Gesetz r unerwunschte Korsequenzen gelogen werden. Der Redner bitter die Kommisston, im Sinne seiner Darlegungen sich ju bemühen, die Vorlage zu vewollstãndigen.
Freiherr von Durant: Ich möchte zu der Kontroverse, welche gestern bezuglich Oberschlestenz zwischen dem Fürsten Lichnomgky und dem Kardinal Dr. Korp bervortrat, mit einigen Worten Stellung nehmen. Füurst Lichnoweke kat ja in seiner zweiten Rede erklärt, er babe eine Ausnahmestellurs für Oberschlesten in diesem Gesetze nicht befürworten wollen. Das kann ich nur mit Genugtuung begrüßen, denn nur mit größtem Bedauern wärde ich eine solche Ausnahmestellung für meine engere Heimat binnehmen können. verweise darauf, daß gerade von Oberschlesien die Bewegung auf eine n. Regelung der Volksschulunterhaltungerflicht ausgegangen ist. Aug den Verhandlungen des anderen Hauses babe ich den druck, daß die konfessionelle Schule die Regel, die Simaltanschule nur die Ausnahme bilden soll. Daß die Simultanschrse in gewisssen Landesteilen eine größere Aus- debnung gewonnen bat, ist durchaus besonderen Berk efk̃ en in diesen Gebieten juzuschreiben. Auch . Dberschlesten wünsche ich durchaus die konfessionellen Vorschulen erhalten zu seben. Eine Konfequenz der konfesftenellen Schule ist, daß der Kirche ein gewisser . auf die Schule eingeräumt wird, und meine Parteigenoffen halten dies auch für durchaus angemessen. Die gestern bejüglich der
ufammenfetzung der Schaldorstände geäußerten nationalen Bedenken sind nicht ganz unbegründet, denn nicht die Gesamtheit des Klerug ist so korrekt verfabren, wie es gestern der ern gel Kopp darstellte; aber anderseits bin ich überzeugt, daß die . Dberen es nicht an Bemühungen feblen 6 werden, in dieser Richtung das Geeignete vorzukebren und widerstre bende Elemente niederzubalten. Es ist ja begreiflich, daß bei der erflen Lesung einer so weittragenden Vorlage der Gesamteindruck ein nicht ganj guänstiger ist, weil ihre Schatten seiten scharf bervorgebeben werden; das darf aber nicht dahin führen, die Lichtseiten gan; zmücktreten zu lassen, und eine der stärksten Licht⸗ feiten sst die gefetzliche Festlegung der Konfessionalität. Die Befürchtung. daß die finanziellen Konseguenzen der Vorlage für manche Gemeinden erdrückend werden könnten, wird dadurch zum größten Teil paralvsiert. daß die leistungeschwachen oder leistungeunfählgen Gemeinden mit Nachbargemeinden zu einem leistungsfähigen Gesamtschulverband ver. einigt werden sollen, und die weiteren Da ii, des anderen Hauses im Veren mit der Weitergewährung und Erhöhung der betreffenden staatlichen Zuschußfonds werden diese ö vollends zerstreuen.
Ich schließe mit der Hoffnung, daß dieses Gesetz nach so langen und schwierigen Vorarbeiten in einer e verabschiedet werde, welche geeignet ist, die bisherigen i. zu beseltigen und anderseits durch die Festlegung auf die konfessionelle Volksschule etwas zu schaffen, was der Gesamtheit zum Segen gereicht.
Ministerialdirektor D. , n r, n Die Besorgnis, welche der Herr Vorredner durchblicken ließ, daß die Gutsbezirke bei der Gewährung von Staatsbeihilfe schlechter gestellt werden möchten als bisher, braucht nicht gehegt zu werden. Sie sollen ganz gleich bebandelt werden wie die Gemeinden. Die 14 Millionen, welche bisher auf die Regierungen dezentralisiert waren, werden in Zukunft, das ist das einzige Nobum, auf die Kreise dezentralisiert und diefen die Beihilfen in einer vollen Summe zur Unterverteilung an die Gemeinden und Gutsbezirke überwiesen werden. Der Staat will nichts zurückbehalten; im Gegenteil wird den Gutsbezirken ihr Anteil an dem neuen Ausglelchsfonds von 5. Millionen zufallen,
r , Dr. Bender kann nicht anerkennen, 5 Graf Eulenburg selne Bedenken wegen des Art. 24 der Verfassung hinweg. geräumt kat, und bleibt hinsichtlich der obligatorischen Mitgliedschaft der Geistlichen in der Schuldeputation und hinsichtlich der Ministerial⸗ verfügung betreffs der Benutzung von Schulräumen bel seinen früheren Ausführungen stehen.
Dberbürgermeister Kirsch ner Berlin: Ich bin durch die Ausführungen des Grafen Botho zu Eulenburg zu einer kurzen Er klärung genötigt. Wenn der Herr Graf von der Beratung den Eindruck gewonnen hat, als ob auch die gesamte Linke dieses Hauses sich mit den Bestimmungen der Vorlage wegen der Konfessignalität ber Voltsschule im wesentlichen abgefunden hätte, so ist diese Auffaffung nicht richtig. Die beiden Redner der Neuen Fraktion, welche
ch den Dank der rechten Seite verdient baben, haben nur ür ihre Person und nicht namens der Neuen Fraktion gesprochen. In der letzteren befindet sich eine größere Anzahl von Mitgliedern, die mit der Art der konfessionellen Regelung in der Vorlage keines wegs einderstanden sind. Auch diese Mitglieder wünschen natürlich durchaus eine religibse Erziehung unseres Volles und erkennen sie als notwendig an, sie haben aber die ernstesten Bedenken dagegen, daß nun in einem Moment, wo auf lange Zeit binaus die äußeren Ver⸗ haͤltnisse der Vollsschule eine Neuordnung erfahren sollen, diese kon= fessionelle Seite in der beabsichtigten Weise gesetzlich festgelegt wird. ö die rechte Seite ist h deswegen der Entwurf ganz besonders mackhaft; nach unserer Ucberzeugung aber liegt darin eine ernste Gefahr sowohl für die Religion, als auch für den Staat. Diese innige Verbindung des Staats mit zwei Religions⸗ geselischaften, wie er sie hier von Gesetzes wegen einzugehen im He⸗ griffe ist, birgt meines Erachtens und nach der Ansicht, vieler meiner Freunde eine Gefährdung für die Religion selbst in sich, denn die Religion hat nur Wert. und kann sich nur entwickeln auf dem Gebiete der Freiheit ohne Mitwirkung a . Instanzen. Eine Gefahr für den Staat erblicken wir darin, weil wir fürchten müssen, daß diese Bestimmungen ge⸗ eignet sind, den konfessionellen Frieden, den wir glücklicher⸗ weise jetzt im Volke haben, zu alterieren und zu stören. Wir haben Fisher ohne diese gesetzlichen Vorschriften für die Pflege der Religion in den Schulen gesorgt, wie überall so auch in den roßen Städten; wenn aber hier Normen gegeben werden, wonach die eligionggesellschaften ganz bestimmte Forderungen an die Gemeinden stellen können, so ist mit Sicherheit . daß immer mehr das religlöse Moment in den Vordergrund gerückt werden wird, und Streitigkeiten ohne Ende daraus entstehen werden. Dag Weitere be halte ich mir für die Kommission und für die zweite Lesung vor.
Graf von der Schulenburg Wolfsburg: Eo ist nicht zu verkennen, ch die Reglerung in dem Entwurf die kon⸗ sessionelle Selte ganz besonderg betont hat, Ich möchte aber Pitten, auch die ideale Seite nicht so aus dem 14. zu lassen. Mit mir bedauert eine große Anzahl von chulpatronen in den alten Landesteilen, daß ihr n,, , seßt fallen soll, kaß sie die ser ein zien idealen die sle neben ihren materiellen Pflichten hatten, letzt enthoben werden sollen. Ich trage deshalb dem Minsster vie Bitte vor, er wollt, auf die Vesetzung der Schulstellen mit gläubigen, christlichen Lehrern ganz besonderen Wert legen. Eg al die Kielg⸗«
und DOrtsschulinspektion über die Erteilung des Religions unterrichts berichten, es müßte den Schulräten bei der Rerision zur Pflicht gemacht werden, die Art der Erteilung des Religiongunterrichtes gan besonders zu kontrollieren und darüber an die Regierung Berichte einzureichen. Es muß auf den Seminaren der Religiongunterricht ganz besonders in den Vordergrund gerũckt und dadurch die Gewähr geschaffen werden, daß das Material an debrern demgemäß in Zukunft den christlichen und gläubigen Stand- punkt als Unterlage baben wird.
Damit schließt die allgemeine Diskussion. Der Gesetz⸗ entwurf wird einer Kommission von 21 Mitgliedern überwiesen und diese auf Vorschlag des Oberbürgermeisters Becker sofort durch Zuruf gewählt. ; .
Schluß /g Uhr. Nãächfte Sitzung unbestimmt, jedoch unmittelbar nach Abschluß der Kommissionsberatung.
Literatur.
Kurze Anzeigen neu erschienener Schriften, deren Besprechung vorbehalten bleibt.
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Die Gewerbeordnung für das Deutsche Reich in ihrer neuesten Gestalt nebst Ausführungsvorschriften und das Gesetz, betr. Kindergrbeit in gewerblichen Betrieben. Erläutert von Dr. Ernst Neukamp. 7. Aufl. 5,30 Æ; gebdn. 6 6 Leipzig, C. L. Hirschfeld. ;
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Das Wirtschaftsjahr 1904. Jahresberichte über den Wirtschafts. und Arbeitsmarkt. Von Richard Calwer. II. Teil: Jahrbuch der Weltwirtschaft. 9 46; gebdn. 10 6 Jena, Gustav Fischer. - .
Schriften der Zentralstelle für Arbeiterwohlfabrtseinrichtungen. Nr. 28: Die künstlerische Gestaltung des rern m r,. hauses. 2,40 M Berlin W. 8, Karl Heymann.
Land ⸗ und Forstwirtschaft.
Ueber den Stand der landwirtschaftlichen Arbeiten und Kulturen
wird der Schweizerischen Landwirtschaftlichen Zeitschrifts' aus Zug unter dem 2. Juni geschrieben: Die bie g Frühlingswitterung war im anjen für den Graswuchs nicht ma n Immerhin wird der dies ö. Heuertrag dem , . nicht gleichkommen; er steht etwas inn; der trockene April kat das Wachstum der stengeligen Pflanzen stark begünstigt. on seit zwei bis dre! Wochen macht man am Heuen herum, ohne so recht vorwärts zu kommen. Jetzt wäre aber das Heu reif und besser zu dörren; doch regnet es gar ju etz ß und das fliegende, wie das noch stehen· sollende Futter, daß oft wie ewalzt aussieht, leidet. Die Obstbäume hatten alle, bis auf die blend, Kirschen, gutes Wetter jum Blühen und dem— entsprechend haben sie fehr guten Ansgtz. Viele Kirsch⸗ und Apfel⸗ bäume haben aber unter 236 roffen Witterungswechsel bereits sehr gelitten. Die Kartoffeln stehen * und können bald behackt werden. Cinjelne frühe Pflangungen stehen vor dem Häufeln. Alle Gemüse stehen gut, nur der Salgt hat bei der 6 Hitze vielfach den „Kopf aufgeworfen !. Die Maikäfer wären wieder einmal ab. getan. Strichweise traten sie Jiemlich schädigend auf; anderorts spürte man den Erfolg der Verfolgungswut“ gan merklich und bie Ernte“ Rieß ju wünschen übrig, was immerhin niemand bedauert. ö ö . —
Aut der Ostschweij meldet dieselbe Zeitschrift unter dem 9. Juni: Nicht nur in den Niederungen wurde diese Woche mit dem Heuet begonnen, fondern bis in die Berggegenden hinauf siebt man schon abgemähte Wiesenflächen, und die Bauern beeilen sich, bei diesen bert⸗ lichen Tagen sodiel Futter wie nur möglich unter Dach zu bringen. Die Futterbestaände sind in den meisten Wlesen so daß die Aus sichten für die Heuerträge überaus günstig sind. Nachdem nun auch die Heuernte verhältnismäßig rechtzeitig stattfinden kann, dürfte das eingesammelte Futter auch in qualitativer Hinsicht entsprechen. — In den Zwergobstanlagen kann man seit Anfang dieses Monat Dle unangenehme Beobachtung machen, daß ins- befondere bei den Birnbäumen eine große Anzahl junger Früchte, die schon ordentlich entwickelt sind, von den Bäumen fallen. Diese kleinen Birnchen wurden, wie dies in früheren Jabren auch schon öfters der e war, von kleinen schwarzen Flecken befallen, die sich bald vergrößerten; das Wachttum der jungen Früchte ging auffallend zurück, sie serbelten und in wenigen Tagen fielen sie massenbaft ab. Bei nur 86 Bewegung der Fa. fallen sie zu Boden. Die seiche Srscheinung kann man in manchen Lagen auch ei den bochstãmmigen Apfel. und Birnbäumen wbeob achten, jumal in den böheren Obstlagen. Erfahrene Okstbau- jüchter verfichern, daß nach und nach annähernd alle Baumfrächte. Die mit den erwähnten schwarjen Flecken behaftet sind, abfallen. Die naßkalte Früblingswitterung därfte an dieser Crankbeitserscheinung viel beigetragen baben. Sodann bat auch das lästige Sesch weiß der Infektenwelt an den Fruchtbäumen schon mancherorts sein JZerstẽ rung. werk begonnen, insbesondere da. wo der Landrrirt e de are, der Entwicklung dieser Schädlinge schon im Herbfst oder Feübltrg der- entgegen zu wirken, daß er die Brutnester im dürren Sark geil und verbrannt hat. . . ⸗
Endlich meldet die genannte Zeitschrifst art Sceft dð asien unter tem 10. Juni: Schon seit 1. Funi ist er *üt dem Deret be- schäftigt. Die Erträge können als gut beieick et re. . . Zentner Heu frei Scheune 2 Fr. In den Reder === . Sensfalls e Der Trauhenschuß war erfreulich don der Reñee ren Trässel- rankheit war fast nichts ju seben. Des erte S der Reben wurde diese Woche beendet. Die erte felt . chen und viel r, . und harren des Se dackeng n Darren, Da 1j bel ung eln großer Mangel an Arbe. rtr . n. macht, so ollte der Landwirt secks Hände dee — . . am men. Hoffentlich werden die Früchte setarꝛ Ardeet Remer = erde.
St. Petersburg, 186 Daa S S S8) Nach relegrarbischen Berichten an die St. Peter brr ger Telarrad den- Lemar dom 1. Juni a. Sr. hat sich der Saaten ste nd en Sanre des erats derschlechtert, Wionterwehen ist im allgexgceren gie mene, Tossens mittelmäßig. Sommersaaten find mittel wa rig. Dae Der Kwlecheer betrifft bauyt⸗ sichlich den ostlichen Teil det ara en Naß-. den Gebieten an der mittleren Wolga,. ta Sede den nad ien Dongebiet wird eine unbefriedigende, zum Teil ele Gente errartet, Im Südwesten und Süden, im Gebiete dez *attleren Dajeyr, in Polen und im rößeren Teil der baltijchen Preca find die Auzsichten gut, in den . gen Teilen Rußlands befriedigend.