der Seele wohlgefällig ist, zu finden. Schon der Christus am Kreuz den Charakter eines häßlichen, aber beseelten Körpers. lelchen Wege kommt er zu den verschiedenen Gruppen der Mutter⸗ gewesen, Werke zu
lebe. Vielleicht wäre es Hudler beschieden
schaffen, die den Zwiespalt zwischen Form und Ausdruck in
vereinigten. Die Fähigkeit dazu lag in ihm, Zeichnungen beschließt
Daneben sind no Hildegard von Ma
treten, aus denen eine gewisse Herbheit
eine
vorhin Gestalt, innere Struktur nannte,
zjeugend zu betonen, organisch vernachlassigt.
sehr kraftvoll, und
Gmil Grau aus Königsberg h mälde, Mädchen im kräftige Landschaft. lein aus München. Landschafter, gut in der sräftig in der Stimmung und auch
steht, doch die liebevolle treten der Persönlichkeit. Im retrospektiven Saal finden
und Achenbach. Literatur.
W. Bode. Rembrandt und Leipzig, Verlag von E. A.
feiert Holland den dreihundertjährigen Geburtstag
seine
bie ganze Welt feiert mit, gedenkend, daß dieser Rembrandt wohl der
größte Maler war, der je gelebt. Leider unterlãßt burch Ausstellungen Rembrandtscher Werke zu felern;
ßen Ausstellungen in den Jahren 1898,99 in
don dat überflüässig erscheinen. seitigen Verehrung und und Güte, die in Erinnerung dieses Gedenkta leit treten. Das Beste unter allem — dafür des Autors —
relativ kurz behandelt ist.
6 worden, aber nicht allzuviel Gutes. eumannt, die gewöhnli
Ruf absolut nicht. Die gro
die von W. Bode veranstaltet ist,
zugänglich. So wird man, um
*
ist dem großen Rembrandt
mit einleitendem Text von W. Valenhues
oßer Malte klingt wie Phra der seelischen Vertiefung, etwas,
dem großen Maler Rembrandt besonders zu schätzen vermag kurzen Abschnitt über Rembrandt besonders hergus⸗
2. 3. * d ö bliku det sich geboben. enn an das große Pu m wende nicht nur die große Masse ie
für die Einzelbetrachtungen der Zeitgeno Gebiet ist von der Kunstgeschichte so Jm, erade die späteren Niederländer.
r in auf die belag , Studien zur Geschi und die jetzt bei intimerer Forschung Betrachtungen Bodes in seinem neuen Bu
Art. Eine unübertreffliche Malereikenntnis ist die po lage, auf der der Autor fundtierend mit umfassendem Blich das Wichtige Ausführliche Studien wechseln mit leichter Hand lebendig hingeworfenen Skizjen, sodaß man nie ermüdet und immer wieder erstaunt über die . des Erfassens
ebiete der hollän⸗ als kommt hinter
herausgreift und Unwichtiges beiseite läßt.
und den Reichtum des Wissens. Saͤmtliche Sto dischen Kleinmalerel sind durchgenommen.
Rembrandt, ebenfalls nur in kurler Schil Sittenbild mit Nicolas Maes, Hooch, Gabriel Metru, Gerard Ter⸗⸗Borch
ranz erung.
welteres Kapitel sist der Landschaftsmalerei gewidmet. fübrlich Hercules Segers, dessen gn wir dem Autor wie so van Ruigsdael,
dann Jaco
vieles andere verdanken, Albert
, Aart van der Neer, tian van de Velde, das Stilleben: Jan Abraham van Beijeren.
Cuyp,
Dabldsz de Heem,
van Dyck bilden den Schluß. und frischer, anfchauung ist das Buch dringend zu empfehlen.
Verkehrsanstalten.
Die am 20. Juni, k 8 Uhr, in Berlin fällige englische och infolge Nebels auf See aus⸗
Post ist laut Telegramm aus geblieben.
Die nächste Beförderung für Briefe mit beson derem Leit⸗
vermerk und für Pakete nach Swakopmund bucht findet statt mit Extradampfer Clara am 22. Juni, in Swakopmund etwa am 22. Juli.
burg am 22. Junk für Briefe 4 Uhr Nachmittags, für Nachmittags. Letzte Beförderung ab Berlin Lehrter für Pakete am 21. Juni,
Briefe am 22. Juni, 9, 00 Vormittags, Il, 22 Abends.
die Sammlung sezessionistischer Arbeiten. Anzahl anderer Werke augzestellt. aus Dresden ist mit jwei Porträts ver⸗ spricht. Hier uͤberwiegt die . Man spürt den Wunsch der Künstlerin urg das, was ganz star zu arbeiten, darüber wird das Malerische 236 diefer gewisfen Absichtlichkeit wirken die Arbeiten esonders ist in dem Knabenbild in einer über⸗ raschend innigen und treuherzigen Weise der kindliche Ausdruck erfaßt. at ein etwas gar zu großes Ge—⸗ elde, gesandt, Thaulow eine dLunkle, Eine Kollektivausstellung bringt Josef Weng Wenglein ist ein außerordentlich geschmackvoller Zeichnung, gedämpft und warm im in umfangreichen Bildern nirgends leer. Fehlt hie und da auch die unmittelbare Frische des Blids, so erfreut nach der Anjahl von Skizzen, die man auf dieser Ausstellung Durchbildung und das bescheidene Zurück
e * Arbeiten von Deiters, Bralth, Seghers (ein Blumenstüch, den englischen Portrãtisten Raeb urn und Hudfon, und von Thoma, Schuch,
Seemann. — Preis 6 S Am 15. Juli
Das sprechendste Zeugnis der all⸗ Feier sind Publikationen verschledenster Art es an die Oeffentlich⸗ pricht schon der Name ist der von unserem ersten Rembrandtforscher WB. Bode herausgegebene Band Rembrandt und seine Zeitgenofsen; Wir empfinden es nicht welter als Mangel, wenn Rembrandt Ueber Rembrandt selbst ist sebr viel
allem voran genannt wird e Publilation sämtlicher Bil
kennen zu lernen, auf eine andere Publikation, die anter . des gleichen W. Bode ei Bong erscheint, hin⸗
eifen. — Wag ung bei Rembrandt immer zu allseitiger inreißt, ist 466 unendliche Vielseitigkeit. Er ist nicht etwa nur niker — andere haben ihn in Raffinement vielleicht
übertroffen —, ede, er ist auch Dichter und Denker zugleich. Das und es paßt auf Rembrandt wle auf keinen andern.
Die f Unerschöpfüichkeit in den Stoffen, die Unergründlichkeit in was gerade das große Publikum an
ebildeten, sondern auch ernstere Kunst⸗ freunde und Gelehrte werden dankbar sein für . , ,. en Rembrandts. Kein ) j
fiefmül erlich behandelt, Stadt. Berlin und Bode war es hbesonders, verschiedentlichen Artikeln das Interesse der Gelehrten Malerei lenkte — Artikel, die in einem Band als 2 chse der holländischen Malerel jusammengefaßt sind erangejogen werden muüssen. Die sind mehr allgemeiner
Jan Vermeer van Delft, Pieter de und Jan
Philips Wouwerman.
Gine vorzügliche Studie über Adrian Brouwer und ein Kapitel über Peter Paul Rubens und Allen Freunden holländis Malerei lebengvoller Schilderung ibrer kraftvollen
Menzell ab
Auf dem
der Plastik Eine Reihe von
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gleichzeitig an
216
Laufende Nummer
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Doppelausfertigungen
Regierungsbezirk Königsberg... Gumbinnen...
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Stadtkreis Berlin un Charlottenburg ..
Calame Regierungsbezirk
Zeitgeno ssen. Rembrandts, und
man es, den Tag offenbar ließen die Amsterdam und
Erfurt Schleswig... , ildeheim .. elbst
e⸗ Dle Hic fle verdient diesen der Rembrandts, Publikum schwer
Wiesbaden...
ewunderung Koblenz
Aachen . Sigmaringen... Wiederholung, nach Provinzen geordnet:
2 er , ,
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der Autor. Aber
100901 6 604
3 254 14344 8 988 8 547 15 621 17 898
11224 17752 13717 71182 18298 366
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Charlottenburg.. Prov. Brandenburg.
ommern . gen.. chlesien .. Sachsen .. Schleswig⸗ Holstein .. . . estfalen . ssen⸗Nassau
Rheinland ... ; Hohenzollern
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125 564 55 17 3 478 d brd 1 373 IJ ho 55 181 85211 8 730 go ils 151 zoõ 116 33 35 30 173 hh aß 54 13576 75 6568 r 66 13 75 35 472 76 165 1 707 di ohh 5365 65 5 749 is öh 116 g5z do *
463 Prag, 367 katastrophe 470 ö. Anzahl
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172 995 306 276 687 1 105 212 861 708 111 389 1736 527 294 235 1511 2 5 652 50
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Dann folgt das zusammen .. teen. Ein Besonders aug⸗
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bel f benutzbare Abonnements u 10 Stück ausgegeben; sie lä tze verwendbar.
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Natur ⸗ Heute abend 8 Uhr findet die
Tag geöffnet sind, eine eng free und Getränke sind Mittagstis
und Lüderitz⸗ amburg
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vereinen.
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Theater und Musik.
ür die Morwitzoper im Schillerthegter O. werden zu 1,50 M für J. Parkett in sind bei Zuzahlung auch für
Mannigfaltiges. Berlin, den 20. Juni 1906. deß
der Wohlfabrts⸗ Vereinigung gebildeter junger D
lan fer 14 pt, am Halleschen Tor, statt. Das Heim bietet seinen Mitgliedern zwei behaglich eingerichtete Klubräume, die den ganzen übsche kleine Bibliothek und ein Pianos zur Be,
und einigen Mitgliedern volle in Äußficht. Eine Stellenvermittlung für saͤmtliche Berufgzwei erwerbenden Frau dient Gönnern und Mitgliedern. Gesellige
und fonntägliche Ausflüge im Sommer werden die jungen Damen
Kerzen vor die
vahoe n. Klass modore '. Klasse 2 Kreuzer Carola“ ersten Preis, Klasse 3 Kreuzer Frieda“. lasse 4 Rennjachten n
sowie Sr. Mönckeberg⸗ hamburg T begab Sich Seine Majestät an Bord der „Prinzessin Viktoria Luiser, empfangen von der Direktion der Hamburg Amerika LZinie und dem Vorstand des Norddeutschen Regattavereins. Seine Majestät nahm Ee en n Preise der
ortgeschwemmt.
die Ankunft des Prinzen Karl im Jahre 1866 begrü auf die *
wurden verwundet.
Jagd. . teilnahm, hatte,. W. T. B.“ zufolge, folgendes Ergebnig:
Nachweisung der in der Zeit vom 1. April 1905 bis 31. März 1906 im preußischen Staat ausgegebenen Jagdscheine.
oner, e 1
mburg“ Senatspreis.
asse B Jawls Na⸗ oner „Susanne“. f 2 2
Klasse 1 Jawls „Kom⸗ Thea! zweiten n. Klasse 4 Kreuzer „Merkur“
An gatta ein Festmahl statt, bei dem Seine Majestät rinksprüche ausbrachten. Abende
ettfahrt vor und nahm dann an dem orddeutschen Regattavereins teil.
Hamburg, 19. Juni. (W. T. B.) Bei einem Neubau in der Eiffestraße brach heute die Betondecke der fünften gta die
mehreren Stellen zusammen und stürzte auf
5 itage; infolgedessen stürzte der Neubau zusammen. Big ? . jetzt sind 3 Tote, 4 Schwerverletzte und einige Leichtverletzte ge= borgen; es sollen noch 3 Mann unter den Trümmern begraben sehn.
19. Juni.
(W. T. B.) Bei der Hochwasser⸗ im Saiawag⸗Gebiet sind 37 Wohngebäude, eine Wirtschaftegebaude, mehrere Mühlen und bei neun chen die Damme zerstört worden. Das Fischmaterial Auch die Parkanlagen des Konopischter Schlosses Franz Ferdinand sind durch einen Dammbruch über chwer beschädigt. Der Schaden zählt. nach Hundert. ersonen, meist Frauen und Kinder, sind ertrunken
n, 19. Jun. G., ö Oe, deut che, Fischgze,
anseat? von Bremerhaven ist heute mit drei Mann
von der Befatzung des deutschen Fischereidampfers Nord stern“, d am letzten 1 bei Island auf Grund geraten ist, hier 365 er age des Nordstern“ bemerkte, mit seinem Schiff h hatte ein Boot mit vier Mann zur Hilfeleistung entsandt. ist aber aer g h und die Besatzung ertrunken.
apitän des Hanseat“ war, als er die gefährliche erangegangen und Das Boot Dasselbe Schicksal
kann erfahren haben, die an Bord des „Nordstern“
zurückgelassen worden sind.
Bukarest, 19. Juni. (W. T. B.) Heute vormitta in Gegenwart der Königlichen Familie, der Minister, 96h diplo⸗ matischen Korps und der Spitzen der Behörden und im Beisein von Vertretern des Parlaments die feierliche Eröffnung der National- aus stellung statt. zelebriert hatte, hielt der Handelsminister die Eröffnungsrede; er
fand hier
Nachdem der Metropolit einen Gottesdienst
mit welchem Vertrauen das
rumänische Volt rüßt habe, ndes hin
im Jahre
des die
blühende Lage
gegenwärtige weiter aus: die Regeneration,
1839 ihren Anfang genommen habe, habe erst an dem Tage einen mächtigen Aufschwung genommen, wo die Begründung einer Erb⸗ 26 . . k 89 r , dem olle Ordnung un und dem Bestreben des Herrschers Beharrlichkeit und Bestand gegeben habe. . Parlament hätten im Geiste der Gefühle und Wünsche der Nation 39 358 al bt das Jubiläum des ersten Königs nicht würdiger feiern zu inen git Gächter nden, etreues Bild der durch die Ar und das Schaffen des rumänischen olkes verwirklichten Fortschritte gebe. Der Minister . dann die Verdienste des Königs und schlo die Königin: Das Volk hat in seiner ersten Königin die Seele einer Dichterin und das Herz
Dle Regierung und das einer Nationalausstellung, die en
mit folgenden Worten an ner Mutter gefunden, die ihre Liebe über
rmen, Elenden und Enterbten ausgegossen hat. Der General ⸗ kommissar der Ausstellung Iftratti hielt ö. 2
Fortschritte Rumäniens während der Regierung König Karols be—= sprach. Auf die Ansprache des Handelsministers und des General- kommissarg erwiderte der König mit einer längeren Rede.
Oran, 19. Juni. Neubaues wurden 35 Arbeiter verschüttet. 16 Arbeiter aus den Trümmern hervorgeholt worden, von denen 15 schwer verletzt sind und einer tot ist.
Jerusalem, 19. Juni. Wie die ‚Kölnische Volkszeitung“ heute meldet, wurde am Sonntagnachmittag in Jerusalem eine sakramentalt Prozession durch blutige une fatholische Araber, durch eine angebliche Unterdrückung ihrer Spra erbitlert, warfen dem Bischof Picerado unter Schmähungen ihre
erauf eine Rede, in der er die
(W. T. B.) Bei dem Ein sturz eine Bisher sind
reitungen gestört. 2
wei Ara
Füße. Hierauf enistand eine Schlägerei. atriarchatt.
Der Tatort war der Korridor des
eften
here St. Pet
etwa 4000. burg und an
gebäude, das das Postamt Gouverneurs
Kowno,
Einweihung des neuen Heimes amen“,
zu billigen Preisen zu haben; auch Pension stellt der Verein e der bende
des Kownoer
akete 2 Uhr ahnhof für
Cuxhaven Seine
19. Juni. Die gestrige Regatta, an der auch Haje stã t der Kaiser und König an Bord des
(Fortsetzung
der ausständigen Bäcker in
Akatow. Durch die Spren Gehilfe Akatow fowie ein Labenbesitzer und ein Schüler schwer verwundet. Der Täter ist entkommen.
Nach Schluß der Redaktion eingegangene
Depeschen.
er sburg, 20. Juni. 8 T. B.) Die Zahl St. Petersburg beträgt at sich auf alle bei St. Peters⸗
Der Ausstand ahn gelegenen Sommerfrischen
der Warschauer
ausgedehnt. — Aus Kaluga meldet die „Russkoje Slowe, wegen des dort ausgebrochenen Ausstandes
ie Bahnhofs⸗ Telegraphenamt, die Filiale der Reichsbank und militärisch bewacht werden. Das Haus des ist von Truppen umgeben.
20. Juni. (Meldung der „St. Petersburger
Telegraphen⸗ Agentur.) Gestern abend warf ein Unbekannter auf dem Nikolausprospekt eine Bombe gegen den Direktor
Gefängnisses anne, und dessen Gehilfen tücke wurden Humbert leicht, sein
des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)
Theater.
Dentsches Theater. Donnerstag: Der stauf mann von Venedig. Anfang 74 Uhr.
Freitag: Erdgeist.
Sonnabend: Der Kaufmann von Venedig.
Cessingtheater. Gastspiel des Neuen Operetten .
theaters aus ,,. (Direktor Max Month. Donnerstag, Abends 8 Ühr: Die lustige Witwe.
Schillertheater. O. (Wall nertheater) Morwitz Oper. Donnerstag, Abends 8 Uhr: Der Tromweter von Säckingen. Romantische Oper in 4 Akten von Viktor Neßler.
Freltag, Abends 8 Uhr: Martha, oder: Der Markt zu Richmond.
Sonnabend, Abends 8 Uhr: Der Freischütz.
N. (Friedrich Wil helm städtisches Theater.; Donnergtag, Abends S Uhr: Heiratslustig. Schwank in 3 Akten von Maurlee Champagne.
Freitag, Abends 8 Uhr: Heiratslustig.
Sonnabend, Abends 8 Uhr: Heiratslustig.
Im Garten täglich: Großes Militärkonzert.
Aomische Oper. Donnerttag: Soffmanns Er zahlungen.
Freitag und folgende Tage: Hoffmanns Er- zãhlungen.
Custspielhaus. (Friedrichstraße 236) Donners .
tag, Abends 8 Uhr: Das Fest der Handwerker. Vorher: Die Verlobung bei der Laterne. Freitag und folgende Tage: Das Fest der
Handwerker. Laterne.
Nenes Theater. Donnerstag: Orpheus in
Vorher: Die Verlobung bei der
der Unterwelt. Anfang 71 Uhr.
Freitag und folgende Tage: Orpheus in der Unterwelt. ͤ ; 1
Thaliatheater. Dresdener Straße 723) Direktion: Kren und Schönfeld. Donnerstag, Abends 8 Uhr: Hochparterre links.
Freitag und folgende Tage: Hochparterre links.
Bentraltheater. Donnerstag, Abends 8 Uhr: Neueinstudiert: Der lustige Krieg. Operette in 3 Akten. (Mit Mia Werber und Oskar Braun.) neh: Nanon. (Mit Mia Werber und Oskar
aun.
Sonnabend: Der lustige Krieg.
1
Familiennachrichten.
Verehelicht: Hr. Major Hans von Frankenberg und Proschlitz mit Frl. Glisabeth don Lieber⸗ Seichau (Breslau — Seichau).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Oberleutnant Han Mackensen von AÄstfeld (Langfuhr bei Danzig?! = Derrn Pastor Warm (Breslau) — Eine Tochter: Hrn. Grafen Yorck von Warten burg
, , — Hrn. Pfarrer von che ge r 3 ÜUnstruth. — Hrn. Konsul S. Segah
erlin).
Gestorben: Hr. Senatspräsident Veisse Kei — Hr. Geheimer Sanltätgrat Dr. med. Mar Alerander Brber (Breslau). Fr. Maher 2 verw. Dendfer, geb. Roseno (Gr. Lichter · elde).
m
Verantwortlicher Redakteur: Dr. Tyrol in Charlottenburg.
Verlag der Expedition (J. V.: Koye) in Berlin
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagt= Anftall Berlin 8. Wllbesmstraße Nr. 32
Sieben Beilagen (einschlleßlich Börsen⸗ Beilage),
ord der Viktorla Luift⸗
zum Deut chen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen
Mn 143.
Erste Beilage
Berlin, Mittwoch, den 20. Juni
Staatsanzeiger. 19006.
X ;
Amtliches.
Dentsches Reich.
Gesetz, 3 betreffend Uebernahme . Garantie des Reichs in bezug auf eine Eisenbahn von Duala nach den
Manengubabergen. Vom 4. Mai 1906. (Reichsges. Bl. Nr. 29, 1906. S. 525.)
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des , mn, was folgt:
m — —
Zum Bau und zum Betrieb einer Eisenbahn von Duala nach den Manengubabergen durch die auf Grund der bei⸗ edruckten Bau⸗ und Betriebskonzession zu bildende Kamerun⸗ Hr d a hngcsellschaft wird den Inhabern der Anteile Reihe B der genannten Gesellschaft nach Maßgabe der vorerwähnten Konzession eine Garantie des Reichs bewilligt, und zwar: a. für die Verzinsung des auf die Anteile Reihe B ent⸗ fallenden Teiles des Gesellschaftskapitals in Höhe von II Millionen Mark mit 3 Prozent vom Tage der Ein⸗ zahlung an, . für die Zahlung des um 20 Prozent erhöhten Nenn⸗ betrags der jeweilig gelosten und als solche abzustempeln⸗ den Änteilscheine Reihe B. . a des auf die Anteile A entfallenden Teiles des Gesellschaftskapitals in Höhe von 5 640 0900 MS wird seitens des Reichs eine Garantie weder für die Verzinsung noch für eine Rückzahlung übernommen.
2. Das Privateigentum auf der Halbinsel Bona Beri ist vom Mungo Krick bis Bonamatumba 2 Kilometer landeinwärts alsbald zu enteignen; für dieses Gebiet ist ein Bebauungsplan
Die im Verkehrsbezirk der zu erbauenden Eisenbahn tätigen Landgesellschaften und Plantagenbesitzer sind, soweit sie besondere Interessen am Bahnbau haben, zu einer ent⸗ sprechenden Leistung zu Gunsten des Fiskus des Schutzgebietes Kamerun heranzuziehen.
Der Reichskanzler ist mik der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt.
nin dlich unter Unserer , Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel,
Gegeben Donaueschingen, den 4 Mai 1906.
(L. S.) Wilhelm, J. R. Graf von Posadowsky.
Bau ⸗ und Betriebskonzession für die Kamerun— Eisenbahngesellschaft. Nachdem die zur Gründung einer Kolonialgesellschaft unter der
irma z Kamerun; Gis u ah nge g il icht gebildete Vereinigung . hat, dieser Gesellschaft die Konzession zum Bau und Betrieb einer tisenbahn von Duala nach dem Manen⸗ gubagebirge im 3 Kamerun zu verleihen, wird diese Kon-⸗ zession auf 90 Jahrè vom Tage der Bestãti 7 des Gesellschafta⸗ dertrags durch den Reichskanzler unter den na stehenden Bedingungen erteilt:
§1
Konzessionstrãger.
Der Bau und Betrieb erfolgt für ,. einer von der Ver= einigung auf Grund des beiliegenden Gesellschastsvertrags innerbalb einer Frist von einem Jahre vom Tage der Erteilung dieser Kon⸗ jession zu bildenden Kolonial gese l cht mit dem Sitze zu Berlin.
Die Wahl des Vorstandes, sofern dieser nur aus einer Person bestehl, oder, sofern er aus mehreren Personen besteht, des Vorsißenden res Vorftanbes und die Wahl des obersten Betriebsseiters im Schutz., gebiete selbst bedaif der an ,, des Reichskanzlers.
Bau. ür den Bau der Eisenbahn gelten folgende Bedingungen: 1 Die Spurweite soll mindestens 1 Meter betragen; die Bahn kann e,. gebaut werden, jedoch ist der Grunderwerb für eis
in Doppel vorzuseben. ein Doppelg bei gleichen Preisen deutsches
2) Für den Bau der Bahn ist aterial zu verwenden. ö
3) Die Anschläge, auf Grund deren die Ausführung erfolgen soll, bedürfen der Bestätigung des Reichskanzlers. :
4) Die Pläne für die Gisenbahnanlagen sind dem Kaiserlichen Gouverneur zur landespolizeilichen Genehmigung vorzulegen.
5) Abweichungen von der genehmigten Linie, sofern sie eine Ab⸗ sfürzung oder Verlängerung der gesamten Strecke um mehr als 10 Klometer, gleichviel nach welcher Richtung, schiebung des Anfangs⸗ oder Endpunkts bedingen, Genebmigung des Reichskanzlers.
6) Die Vollendung und ö, , der Bahn muß innerhalb einer Frist von 4 Jahren vom Tage, der Bestaͤtigung des Gefellschaftsvertrags erfolgen; der eichskanzler wird diese Frist entsprechend verlängern wenn der Bau durch unvorher⸗ gesehene Hindernisse ohne Verschulden der Gesellschaft eine Verzögerung erleiden sollte. —
Der Bau der Eisenbahn kann im Wege eines schriftlichen Vertrags an eine deutsche Gisenbahnbaufirma übertragen werden; ein solcher Vertrag unterliegt der 6 des Reichskanzlers.
Betrieb.
Für den Betrieb der Eisenbahn gelten folgende Bestimmungen:
II Die Eröffnung des Betriebs auf einer Strecke ist vorher dem Kaiserlichen Gouverneur anzuzeigen.
2) Die Bahn ist mit Betriebsmitteln in angemessener Zahl so auszurüsten, wie es das Verlehrsbedü rfnis erheischt.
3) Die Gesellschaft ist verpflichtet, die Gifenbahn dauernd ordnungsmäßig ju betreiben und zu diefem Behufe die Bahn⸗ anlagen, einschließlich der zu errichtenden Telegraphenanlagen und die Betriebomittel in folchem Zustande zu erhalten, da der Betrieb mit Sicherheit und auf die der Bestimmung des Unternehmens entsprechende Weise erfolgen kann. Sie kann hierzu von dem Reichskanzler angehalten werden, jedoch sollen strengere Vorschriften nicht erlassen werden pürfen, als sie auf der Mehrzahl anderer in Aftika unter ähnlichen Verhältnissen
oder eine Ver⸗ bedürfen der
em. und betriebenen Bahnen bestehen. Für die Personen⸗
förderung sind mindestens zwei Klassen einzurichten,
I Ble Zahl der Zäge wird dem Ermessen der Gesellschaft anheim⸗ gestellt, hat jedoch dem Verkehrsbedürfnisse nach Möglichkeit zu genügen. Der Fahrplan ist in geeigneter Weise . bekannt zu machen.
5) Die Bestimmung der Preise fa den Personen⸗ und Gäterver⸗ kehr blelbt fär die ersten fünf Jahre nach dem auf die Betriebs⸗ eröffnung folgenden J. Januar der Gesellschaft überlassen. Nach Ablauf der ersten fünf Jahre steht es dem Reichskanzler frei, wiederkehrend von zehn zu zehn Jahren Höchstsätze für die einzelnen Personenwagenklassen und Güterklassen festzusetzen die jedoch nicht niedriger als die Höchstsätze der Mehr ahl anderer in Afrika unter ähnlichen Verhältnissen erbauten und betriebenen Bahnen bemessen werden dürfen. Die Festsetzung der Mindestsätz bleibt ebenso der Aufsichtsbebörde vorbehalten. Die Beförderungspresfe und alle ihre Aenderungen sind vor der Einführung dem Gouverneur , und in geeigneter Weife öffentlich bekannt zu machen. Erhöhungen treten ohne besondere Genehmigung des Kaiferlichen Gouverneurs erst drei Monate nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Zur Sicherung des Betriebs der für das Schutzgebiet Kamerun
Winzurichtenden Post⸗ und Telegraphenanstalten gelten folgende
Bestimmungen:
4. Die Gefellschaft hat die Briefpost mit allen fahrvlanmäßigen Zägen kostenfrei zu befördern, und zwar — nach Wahl der NRelchspostverwaltung — entweder durch Vermittelung des Zagpersonals oder in einem besonderen, für Postzwecke ein⸗
erichteten Wagenabteil unter Begleitung des erforderlichen ö Letzteres sowie die Geraäͤtschaften, deren die
ostbeamten unterwegs bedürfen, sind gleichfalls kosten⸗ frei zu befördern. Für die . Einrichtung des Wagenabteils werden der Gesellschaft die Selbstkosten von der Reichs postyerwaltung vergütet.
Die Gesellschaft hat die Postpäckereien in derselben Weise wie die Briefpost zu befördern. Für die Paketbeförderung wird, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob der Beförderungz⸗ dienst durch das Eisenba npersonal oder durch das Post⸗ personal erfolgt, der Gesellschaft eine Vergütung von HM og des allgemeinen Stückguttarifs (für Stuͤcküter aller Art) gewährt. .
Reichen die unter a bezelchneten Wagenabtelle zur Brief und Pãckereibeförderung nicht aus, so ist die Gesellschaft verpflichtet, auf Verlangen der Reichspostverwaltung be⸗ fondere Bahnpostwagen in die fahrplanmäßigen Züge ein⸗ zustellen und kostenfrei zu befördern. Die Beschaffung diefer Bahnpostwagen ist von der Gesellschaft nach den Angaben und auf Kosten der Reichspostverwaltung zu bewirken.
Die Vergütung der Päckereien erfolgt nach den Be— stimmungen unter b. .
Die innere und äußere Unterhaltung der Postwagenabteile (a) und der Bahnpostwagen (e) erfolgt durch die Gesell⸗ schaft; die Selbstkosten werden von der Reichs postverwaltung erstattet. Fur die Erleuchtung sowie für die Reinigung im Innern sorgt die Postverwaltung auf eigene Rechnung; doch kann sie von der Gesellschaft die Ausführung dieser 2 gegen Erstattung der Selbstkosten in Anspruch nehmen.
Bie Reichspostverwaltung behält sich vor, im Falle der Inanspruchnahme des er ee. t die Beförderung der Briefpost und Postpäckereien nach Maßgabe der Mühe⸗ . eine von ihr zu bestimmende Vergütung zu ge⸗ währen.
Für den Poftdienst des Zugpersonals Ca und b) über⸗ nimmt die Gesellschaft keine Verantwortlichkeit.
Ble Gesellschaft ist verpflichtet bei dem Bau von Stations⸗ gebäuden auf das Bedürfnis der Reichspostverwaltung an Räumen für Post. und Telegraphenstationen Rücksicht iu nehmen; für die Räume ist postseitig eine jährliche Ver⸗ gülung nach besonderer Vereinbarung zu zahlen,
Die Gefellschaft hat der Reichstelegraphenverwaltung unent- geltlich das Recht zuzugesteben, an dem Telegraphengestãnge ber Eisenbahn, soweit dies Raum bietet, ihre Telegraphen= und Fernsprechdrãhte anzubringen, sowie das Recht, erforder⸗ sichenfalls eigene Gestänge für Telegraphen und Fernsprech⸗ leitungen 86. dem Grund und Boden der Bahnverwaltung längs der Eisenbahnlinie aufzustellen. Die Gesellschaft wird diese Linien unentgeltlich wie ibre eigenen bewachen.
„Zwischen Orten, welche durch Telegraphen- oder Fernsprech⸗ anlagen der Reichspostverwaltung verbunden sind, darf der Bahntelegraph zur Uebermittlung von Nachrichten, die sich nicht auf den Tienst der Eisenbahn beziehen, nur mit Ge⸗ nehmigung der Reichspostyerwaltung benutzt werden. Im übrigen gelten für die Beförderung von Ptivattelegrammen durch den Bahntelegraphen die von der Reichspostverwaltung für ihre Linien im deutschen Schutzgebiete Kamerun fest⸗ gesetzten Tarife und sonstigen Bestimmungen. Eine Ver⸗ pflichtung zur Beförderung von Privattelegrammen entsteht für die he hh ft hierdurch nicht. .
Der Betrieb der Cisenbahn kann im Wege eines schriftlichen
Vertrags an eine andere Person oder Gesellschaft verpachtet werden;
ein solcher Vertrag bedarf der Genehmigung des Reichskanzlers.
§ 5.
Die Benutzung der Bahn ist jedermann unter gleichen Bedingungen zu gewähren. Insbesondere haben die angesetzten Beförderungspreise gleichmäßig für alle Personen oder Güter deiselben Art Anwendung zu finden. Erleichterungen der Beförderung, welche nicht unter Er⸗ l der gleichen Bedingungen jedermann zugute kommen, sind un⸗ ulässig.
Ei Gesellschaft ist auf Verlangen des Reichskanzlers verpflichtet, anderen Unternehmern den Anschluß an die Bahn mittels Pribat— anschlußgleisen oder Anschlußbabnen gegen Ersatz der der Gesellschaft daraus erwachsenden Kosten zu gestatten. sofern die Gesellschaft die Anfchlußgleise oder Anschlußbahnen nicht binnen angemessener Frist selbst berstellt. Auch ist die Gesellschaft verpflichtet, auf den an⸗ schlie ßenden woa lng len den Betrieb, unter Beistellung der erforderlichen Transportmittel, gegen angemessene Vergütung zu über- nehmen und ferner den Uebergang geeigneter Transportmittel der Privatanschlußbahnen ebenfalls gegen angemessene Vergütung zu gestatten. Die Vergütung ist im Streitfalle von dem Reiche kanzler
festzusetzen.
§ 6.
Falls die Ges nat e r in in dieler Urkunde auf
alls die Gese gegen eine der ihr in dieser Urkunde auf⸗ erlegten Verpflichtungen schuldhaft verstoßt und der ihr vom Reichs kanzler erteilten Anweisung, diesen Verstoß gut zu machen, nicht in angemessener Frist folgt, so kann sie für die durch ibr Verhalten dem Verkehre zugefügten Nachteile auf Zahlung eines entsprechenden Geld⸗ betrage in Anspruch genommen werden. ; arüber, ob ein Verschulden der Gesellschaft vorliegt, und darüber,
ob sie der infolge eines solchen schuldhaften Verstoßes erteilten An⸗ weisung nicht entsprechend nachgekommen ist, sowie darüber, wie hoch sich der für die entstandenen Nachteile ju jahlende Geldbetrag belãuft,
Alle
ein nach 5] zu bildendes Schiedsgericht. an die
entscheidet endgülti hiernach von der Gesellschaft etwa zu zahlenden Beträge sind Kaffe des Kaiserlichen Gouvernements abzuführen. m
Hat ein Verschulden der Gesellschaft bei der Erfüllung der ihr in dleser Urkunde auferlegten Verpflichtungen zur Folge, daß die Eifenbahnstrecke nicht rechtzeitig gebaut oder nicht betrieben werden kann, so ist der Reichskanzler befugt, auf Kosten der Gesellschaft den Bau oder Weiterbau der Bahn und die Ein⸗ richtung oder Fortführung des Betriebs einem Dritten ju übertragen oder selbst zu übernehmen. Ueber die Frage, ob ein solches Ver⸗ schulden der Gesellschaft vorliegt, entscheldet ebenfalls endgültig ein nach § 7 dieser Urkunde zu n . Schiedsgericht.
§ 7. Schiedsgerlcht.
Das im § 6 vorgesehene Schiedegericht wird in der Weise ge⸗ bildet, daß jeder Teil zwei Schiedsrichter bestellt und von sãmtlichen Schiedsrichtern ein fünfter als Obmann gewählt wird. Der Reichs⸗ kanzler wird die von ibm gewählten Schiedsrichter der Gesellschaft benennen und die Geselsschaft gleichzeitig auffordern, die von ihr zu wählenden Schiedsrichter binnen bier Wochen, vom Tage der Zustellung der Aufforderung an gerechnet, zu bestellen und ihm namhaft zu machen. Kommt die Gesellschaft dieser Aufforderung nicht rechtzeitig nach, so wählt der Feichekanzier auch die fehlenden Schiedsrichter. Als Obmann ist gewählt, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich ver⸗ einigt. Bei Stimmengleichheit wird der Obmann von dem Prãsi⸗ denten des Hanseatischen Oberlandesgerichts ernannt. Das Schiedg⸗ gericht tritt in Berlin zusammen. Für das schledsrichterliche Verfahren
elten, soweit in diefer Urkunde nichts anderes festgesetzt ist, die Vor⸗ . des zehnten Buches der Zivilprozeßordnung. § 8. Voꝛzugsrechte.
Solange die in dieser Urkunde erteilte Konzession besteht, wird einem anderen Unternehmer die Anlage einer Eisenbahnstrecke, welche neben den verliehenen Bahnlinien in gleicher Richtung n. dieselben Srte oder unter Berührung mehrerer Hauptpunkte derselben laufen würde, nicht konzessioniert werden.
Vorkonzessionen zum Weiterbau oder zum Bau von Anschlußbahnen dürfen nur nach Anhörung der amen Kl gh hen ge et bewilligt werden und bedürfen der Genehmigung durch den Reichskanzler.
Auf einen Bahnbau durch das Reich oder die Kolonie finden die Bestimmungen der borstehenden beiden Absätze keine Anwendung.
Die Gefsellschaft hat ein Vorzugsrecht auf die Konzession für den Bau einer Hafenanlage am Ausgangspunkte der Bahn mit der Maß⸗ gabe, daß die zu schaffende Hafenanlage, sowelt sie nicht für die Zwecke ber Eisenbahn erfordert wird, dem öffentlichen Verkehre freizugeben ist. Etwaige Zweifel über die , . entscheidet der Reichskanzler.
Grundeigentumẽsbeschaffung.
Alle Eigentums⸗ oder sonstigen dinglichen Rechte, welche dem Schutz⸗ gebiet an dem für den Bau und Betrieb der Eisenbahn und ihre künftige Entwickelung erforderlichen Grund und Boden kraft seiner Hoheitsrechte oder aug irgend einem fonstigen Rechtstitel zustehen, wird das Schutz-
ebiet ohne Entgelt an die Gesellschaft abtreten. Insoweit ihm ein Ver⸗
e g ni nicht justeht, wird der Reichskanzler — nötigenfalls im Wege der Enteignung — dafür besorgt sein, daß der Gesellschaft von den Verfügungsberechtigten der eiforderliche Grund und Boden frei von allen Lasten und Eigentumseinsch änkungen zu mäßigen und ange⸗ messenen, von der Gesellschaft zu zahlenden Preisen zum Eigentum überlassen wird. g io
Materialienentnahme. ;
Der Gesellschaft ist gestattet, in den Wäldern, über welche das e, weg verfügen kann, ohne Entgelt Holz in den Mengen zu entneßmen, welche für den Bau, die Unterhaltung und die Erneuerung beg Ünterbaues und des Sberbaues während der Konze ssionsdauer erforderlich ist. Die Holjentnahme darf den K n der ordent⸗ lichen Waldkultur unter Berücksichtigung der im Bahngeblet ob⸗ waltenden Verhältnisse nicht widerstreiten.
Die Gesellschaft darf ferner aus den dem Verfũgungẽrechte des Schutz gebiets unterliegenden Grundstücken Erde, Kiez, Sand und Steine für den Bau, die Unterhaltung und die Erneuerung des sinterbaues sowie der Bahngebäude und Bahnwerkstätten unentgeltlich entnehmen, soweit dadurch fen ch Interessen nicht verletzt werden.
Landgerechtsame.
Die Gesellschaft ist berechtigt, sich längs der Bahn, nachdem die gi wei sung von ausreichenden Reservaten nach Verhandlungen mit den Tingeborenen an diese erfolgt ist, nach Maßgabe folgender Be- stimmungen Land anzueignen: t
Ein zu beiden Seiten der Bahn sich je 2 Kilometer ausdehnender Streifen Land ift in Blöcke von je 2 Kilometer Tiefe und Breite einzuteilen. Innerhalb der Hälfte dieser Blöcke, die so aus zuwãhlen sind, 3 die drei Blöcke an den Berührungsseiten der ausgewãhlten Blöcke freibleiben, hat die Gesellschaft das Recht, sich diejenigen Grundstücke anzuelgnen, die sich entweder kraft eines privaten oder öffentlich rechtlichen Titels im Eigentume des Schutz gebiets befinden oder als berrenlos seinem Aneignungsrecht unterstehen. Der Reicht⸗ kanzler ist befugt, Abänderungen in der Abgrenzung der zur Boden⸗ zuteilung an die Gesellschaft bestimmten Blöcke zu genehmigen, doch darf das Gesamtareal dieser Blöcke das Gesamtareal der übrigen Blöcke nicht überschreiten. Die Gesellschaft darf innerhalb der Blöcke solche Teile nicht aneignen, welch zum Zwecke des Baues von Zufuhrwegen zur Eisenbahn sowie zu fis falischen oder gemeinnützigen Anlagen erforderlich sind. Für diese
wöcke ist auch späler der Grund und Boden, soweit er noch nicht ebaut oder in Kultur genommen worden ist, von der Gesellscha unentgeltlich zurückzugeben. ie Gesellschaft ist ferner berechtigt, im Umkreise von 50 Em vom Endpunkte der Eisenbahn von ihr selbst aus zuwählende Ländereien bis zu einem Flächeninhalte von 10 00 ha von dem dem Schu gebiet entweder kraft eines privaten oꝛer öffentlich rechtlichen Titels gehörigen oder allem als herrenlos seinem Aneignungzrecht unterste henden Grund und Boden innerhalb 15 Jahren von der ,. dieser Konzession ab sich anzueignen. Insoweit das danach von der Ge ellschaft erworbene Land zum Bau von Zufuhrwegen zur Eisenbahn oder iu fiskalischen oder gemeinnützigen Anlagen gebraucht wird, ist die Gesellschaft ver⸗ pflichtet, es gegen Ueberlassung eines gleich großen und gleichwertigen, dem Schutzgebiete gehörigen Landes urũckzjugeben.
Ble Aufsichtsbebörde hat die . zu bestimmen, innerhalb welcher bel Verlust der Landgerechtsame die Kultivierung der Land- blöcke begonnen werden muß. R
K . ⸗. ür die Dauer der ersten 5 Jahre nach der Bestãtigung des Gesellschaftsvertrags wird der Reichskanzler der Gesellschaft aus dem Gebiete, welches innerhalb zweier durch die Bahnstrecke getrennten und se 100 Kilometer davon entfernten Grenzlinien zu beiden Seiten der Eisenbahn belegen ist, auf Antrag Gebiete bis zu 80 000 Hektar 500 Hektar für jedes ferti gestellte Kilometer) in höchstens 160 Ab⸗ Mir zur ausschlie aer. Aufsuchung und Gewinnung von Mineralien (5 1è der Kaiserlichen Verordnung betreffend das ürsen im Schutzgebiete Kamerun, vom 28. November 1892), vorbehaltlich wohlerworbener Rechte Dritter, ũberweisen.