1906 / 151 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 29 Jun 1906 18:00:01 GMT) scan diff

Die Bemessung der Beihilfen zur Erziehung der Kinder ver= haben, nicht gedeckt, so haben die Werlobesitzer die zur Dedung der Mitglieder überwiesen worden sind. Hat eine solche Neberweisung ! storbener . und Fnbaliden erfolgt durch die Satzung ent gesetzlichen Mindestleistungen erforderlichen Zuschüffe aus eigenen nicht stattgefunden, ö ist ein etwa vorhandener Vermögensrest in der Die genere hefe nm n f aus den Werkebesttzrn oder Jedes Schiedegericht b ern, weder unter Berücksichtigung des von dem Mitgliede zurückgelegten Mitteln zu leisten. ö dem bisherigen Zwecke am meisten entfprechenden Weise zu verwenden. hren 6 6 180 in 1l' unk aug den Knappschaftgälteften und aus bang g. r 6 6 , Vorsttzenden nach Anhörung deg Knappschaftsvorstands und deg Vorstandg der 8 § 177 vber aus Abgeordneten der Knappschaftgältesten, welche nach näherer betragen und wird, im übrigen für jede Cen etch. ö Ka ir r tung e, r fen rr wersin ö. ö ü erung, welchen die

, ,, e Beittækge ve. Mtellbal . Penfiotafse sed i sinn Aeg Ams Gen gl ersammlungen der beteiligt lian nun ede, ätzen oder ohne Berü igung dieses Dienstalters in lesten Monats-; le Beiträge der nsiont a nhörung der Generalpersammlungen der bete igten j 1 r ,, ; sätzen für die einzelnen etwa i de den Mitgliederklassen. . ihres Arbeitslohns . in einem festen Satze zu err ft e a 2 ej rn, 6 r fr . 1 s r, Tlste we, er l 9 . 9 r , . 2 . , . einde n, andel und Gewerb ki offt 4667 5 . en t g h ef m ef, ge 17220. nen. ö J auernden Sicherstellung der Ansprüche der glieder die Ver⸗ nnen n. der Generalversammlung d r Mitglieder der Pensionskassen werden bei Uebernahme von Be⸗ Hi 2 Hohe, e,, ist . . ren, . . . einigung von jwei oder mebreren ensßtonskafsen in der Weise n, . bevollmächtigte Personen k la * . W geen. ber fert n, 95 6 . . . en n, d schäftigung im Bezirk eines anderen Knapypschaftgvereins ohne Rücksicht Rinzug⸗ nung der J waigen 6 . . der 3. ö ö . er anordnen, daß entweder die vollständige n, . der der ere. Vertreter eine , , . kann indessen nur wiederum ein gleicher Weise mindestens ein Stellvertreter J , , , , auf ihr Lebengalter Mitglieder der . dieses Vereins mit Berũclsichtigung 9 er sonstigen für . an s f dig 366 5 app. kaffen erfolgt oder daß sie ihre Selbständigkeit behalten und sich zu fang a gältester bevollmächtigt werden. Die Belsitzer werden von der Gene . , n. gerichten für Arbeiterversicherung regelt sich nach den für diese Gerichte blem bisherigen Dienftakter, sofern sie nicht erst zu einem Zeitpunkte ie, ,, in e kommenden . bie dauernde Etfüll. cinem Rückzersicherungsbei bande vereinigen Für die Aufstellung der d el ef u fas lungen und die Wahlen erfolgen für jeden der aftspereine zu gleichen Teilen in . el. , , , . , ,,, , KJ , , , , r ie Be ; ö ; . ung des neuen Vereins als Erfordernis für die Ausnabm einzeinen Mitglieder gleich zu bemessen und lediglich nach der durch⸗ stätigung ihrer Satzungen . Rechtsfãhigkeit. Teilen jugestimmt wird, gelten alent hne K en. ba et e, m ö 43 ,,, gm n . 6 ö K, e tzer sind auch . e hn in welchem die Zahl 6 auf Grund dieses Gesetzes 6 ie.

Esteslte Lebensalter bereits überschritten batten, und sofern sie zur 5 ; ö ö nicht bereits unfähig sind 8 133 Abfal Ziffer h. . . in denselben zu gewährenden Invalidenunter⸗ ö 177, Den Kassenbeamt S 182. ; wählbar, welche mit der Leitung der zum Pereine gehört ebe S 2 jwischen dem Ausscheiden aus der die Mitgliedschaft im big⸗ tzung d ; 8 1164 Die Auflösung im Falle des 8 77a Abs. 1 und die Angrdnung st hach d enbeamten darf die Entlastung für die Jahresrechnung betraut oder in der Verwaltung dieser Betriebe ö 6 erf ; chiedsqericht , ,. erufungen, welche in diesem Jahre erledigt derlgen Vereine begründenden Beschäftigung un det lebernabmne Ber Ergibt sich, daß die Beiträge zur Krankenkasse oder zur Pensions—⸗ der Vereinigung im Falle des 8 177 erfolgt durch Veschheß, il 5 Prüfung und Abnahme ( 181 a Abf. 2 Ziffer 3a nicht selbst Mitglieder des Vereins ki Die Wahl. ; tf n fin kBorden sind ur Besgumtighl der Hor pem Schlchgericht in Kensselhen nn, 13 2 . , tasse ae. gehn mne, * 2 r nh 6 ber nn es 9 n. die r e , ö e en. 2. 6 . timmung. Mitglieder des Knapp in, . n gt en fe tg n ,,, et Die Verteilung der Kosten rei Monaten, so i e Uebernahme in n ) z x . 3 ö verschiedene erbergämter die Au ühren, so erfolgt die An⸗ A. m §18 bs. . n ung, die Berustzgenossen ĩ t neuen Vereins an die weltere Voraus eßzung gebunden, daß das Mit n,. : ae,. t e . 6 . D. vrt hung, burch gemelnschaftlichen Beschluß der beteiligten Oberberg. J 3. ; ö,. des . sowie die Verwaltungs, 6 n gd eg e ö 39 ö ö! ählbar. n schaftsvereine erfolgt durch den . iel e nl . fied den in der Satzung des neuen Vereins für die Aufnahme in die Jin 9 4 aer, 39 . En ee ni 1 dre g eteakt ämter. Gegen den Beschluß findet binnen einer i von einem ,. ; . assenbeamten des Knappschaftehereins haften für schaftspereine, so erfolgt die Wahl der Veist 13 y . Euch. § 186. Herne tan aufgestellten Erforderniffen über Gesundbeit genügt,. f ken 6 ö . * 66 . ö n n, ,. 1 Monate dom Tage der Zustellung an den Vorstand ab die Beschwerde getreue Geschäftsführung wie Vormünder ihren Mündeln. dersammlungen der betelligten Knapp ne . n . General. Die Berufung auf schete geh liche Entscheidung ist bei dem Trüt ein solches Mitglied, welches zwei oder mehreren Pensians ki w mn , 6 m fällig geworden * ö an das Oberschiedsgericht statt (6 186m). - 182. e n e zu erlassenden inn, gh 5k . vo 3 ift d gen Shit e tg fi erheßen, kassen angehört hat, oder seine Witwe in den Genuß der im 3 1123 , n,, i i enlafs 8 1774. 2 Bestimmungen der SS 179 bis 1822 finden für besondere Wahl keine Stimmenmehrheit, so ist die An Thteh e , . 3h den . , . rist gilt auch dann als gewahrt, wenn innerhalb Abs. 1 Ziffer bezehungsweise 2 bestimmten deistungen, so hat jede diese Abanderung zu be ; so hat das Sberbergamt die Beschluß⸗ Erstreckt sich ein Knappschaftsverein oder ein Rückversicherungs. hren, mit folgender Maßgabe Anwendung: Beisitzer aus der Zähl derjenigen Personen, welche Stimmen erhalten . sch 36 erufung bei einer anderen amtlichen Stelle oder einem beteiligte Pen io nsla fe ir die Zelt, während, welcher das Mitglied faffung anzuordnen. Dle . erfolgt durch Beschluß. Gegen verband über den Bezirk mehrerer Oberbergämter, so bestimmt der ) h. die Wahlen der Niappfchaftzällesften nicht durch die haben zu estimmen, gel, 1 i ch ue en ist ̃ diese haben die Berufungsschrift lhr angehört hat di Summe der i ihr erdienten Steigerungssätzze end Veschluß sindel binnen (iner Frist von einem Monate vom Meinister für Handek und Gewerbe die Behörde, durch welche die den e es Knaprschaftsvereins den besonderen Krankenkassen über, Die Belsitzer werden auf fünf Jahre gewählt. Die Gewählten . 6 R an das zuständige Schiekoge icht abzugeben. zu gewähren. Hierbei kommen Mitaliedteiten unter einem Jahre Le, gelegene an den Herstan n, mere en, da , nien; nie e, Dr nie hinstchtlich diefes Knapp= i . . ,. öh Kna . nicht in nde e gin fn, eit l lange im Amte, bis ihre Nach . e r r, uren g en. 8 a2 reins ü de ; 264 na er das Am ( i ist dem fenden sowie schaftsbereins oder Rückoersicherunge verbandes wahrzunehmen sind r Hie Cran en kasse ppschaftsverein erfolgte Wahl auch eh ska' angetreten haben. Ausscheidende Beisitzer sind wieder ', ,. des beteiligten Knappschaftsvereins ö

auch bei Pensionskassen mit Jahres steigerungssätzen und zwar insoweit r schedss t fett G s *, Wird der Anordnung, na bem . Y) Durch die Satzung kann bestimmt werden, daß an Stelle der Kommt eine Wahl nicht zustande, so ernennt das 6 die 5 186

schaftgverein betreffen, durch den Minister für Handel und Gewerbe

vollen Jabren ergänzen lassen. Der Steigerungssatz für diese weniger ] ; 3 Gen. 2 Eden 8 Als ein Jahr betragenden Mitgliedrelten berechnei fich aledann uf Amte wegen mit rechtg verbindlicher Wirkung zu dollziehen. Beteiligung von Knappschaftsältesten durch den Knappschaftsvorstand im Besitze der bürgerlichen Ehre wenn ein? denjenigen Bruchtell des Jahressteigerungssatze, welcher der Zabl der 6 Bird zur ,, oder , , n, 3 K und * K sind ar d lung teilnehmen. wn mr, ,, ,,, . ,, . 6 n, . dle Er« die Replsion an das Oberschiedsgericht in Knappschafts angelegenheiten r Betracht kommenden voflen Beitragsmonate entspricht, ldi eines . * e * . ran . asse . 2 ö d kn 4 affen errichtet sind, muß für diese auch ein 8 1sz. 91 3 er Wah J, (j ä. , Pie NRteyifion der Knazpfchaftzvorstände hat. aun ficken. Die Berechnung, Feftfetzung und Auszahlung der Leistungen der . . * , . . ö rn , esonder rstand bestehen. Uu Die Oberbergämter haben die Beobachtung der für die Wählbar zu Belsitzern sind nur männliche, im he, n, 6 ,. alt es sich um Heirgge handelt, Ui. ir die , beteiligten Venflong affen solgl durch denjenigen Knappfhhaftäperein, er rotstekend vorgeschrichenen Verfahrens, eine isf e, Die Knappschaftgältesten Wwelden von Den beitragzablend Tätigkeit der Knarzschaftzvereine in Betracht kommenden Gesetze und tlligten Knappschaftetz reine wohnsnde her dien, wle w, gen fg. bor dem Clafst Rr e, daten gatschihnng nebtroli wean deffen Penstonskaffe das Mitglied zusctzt angebört bat. Letzterer dat .. eben 8 rgeschriebenen 8 ren . ortige 8 r n en ene e. on 5 ei 2 . en, ker Gatzungen zu Überwachen Sig önnen bie Befolgung diese Vor⸗= Riel aneh or l fell eiten, dad di ate welche die deutsche werden sollen. Im übrigen hat die Revision keine au schkeren de den übrigen beteiligten Vereinen die nach der Berechnung auf sie 2 a der * 8 Sera eng er . ö. igen. . . 2 9 6 2 . tali ern, welche sich im esitze 3 schriften durch Androhung. Festsetzung und Wehren. pon und der deutschen Sprache ar 9 h * , , elegt haben Wirkung. e schiebende Tefal en Wels alekalt mit muteilen, Die dem ch m Laufe er Rekurs gegen diefe Verfügung bat keine ausschiebende Wirkung. , hen z renrech h. 26. n . durch 3 en . = Brdunnge strasen gegen die Vorsfen bon siglie der erzwingen n, , ,, 236 rrift . nd. Nicht Die Revision ist bei dem Qberschiedsgerichte zur Vermeidung des Amts Vieriejahrs sälig werdenden Antesse sint zur ermneidung de. 36. 816. . tn f de , r, abang binst rh be; 6. Ele eiche gelnehesge elan eannehsahigteit der Geiichterv scsunch: fee en unfählg t! z z3 dez, Aueschiusses. inner haib, zinc Htongtg nach ber gufeltang Ker gr. Verwaltungs zwangs verfahrens spätestens bis zum Schlusse des ersten Die Werke besttzer haben jede von ibnen beschãftigte Person, für e. 3 en 4 8233 raus etzungen auf Grund unmittel- Vereine und die satzungsmäßige Verwaltung des Vermögens ie Ablehnung der Wahl ist us d ö. e des Schiedsgerichts einzulegen. Die Vorschrift bes 51856 Monats de folgenden Viertel jabrs zu erstatten. . welche gemã den & III und 12 die ugehõrigkeit zu dem na schafts. *. . an öhree 6 gewalt. Sie . , Sie stad'befurntn cnsu he, Keel rechten Tadegegen Vor, lässid, gus weichen gemäß 3 gs A* . ; enselben Gründen zu. bs. 2 findet entsprechende Anwendung. n 6 Streitigkeiten über die Anteile an der Aufbringung der Leistungen deren begründet ist, an den durch die Satzungen festzusetzenden. eit. Reiche angebsrigte , sitzen. und der dꝛutschen Sprache n Wort und kandsmitalieder oder Beamte aus deren BVeschäftsführung erwachfen Blrgerlichen Gesetzhuchg' das Amt 4 Ziffer 2 big 4 und 8 dez Die Revision kann nur darauf gestützt werden: entscheidet in diesen k 53. unter r. 9 . . Ober; . nm , 28 1 n. 8 6 . 36. 3) , wie rn, mn ,, in J,, des Vereins selbst oder durch elnen Beauftragten geltend werden kann uit eined,. Vormundes abgelehnt ; ö daß ö. e,, , auf der Nichtanwendung Vereine verschiedenen Oberbergamtsbezirken an⸗ ei dem Knappschaftsvorstand und, wo besondere Krankenkassen besteben 8 ere Krankenkassen eingerich tal ü u machen. j ö oder der unrichti . . 3. . . ö Kaappschaftsvereins bestimmt werden, daß die Wahl der Knappschaftẽ˖ . . k kann für eine Wahlperiode ohne weiteres ab⸗ einem 1 9 fd n n kee en e, . 6 6 2 ; daß das Verfahren an wesentlichen Mängeln leite

bergamt, wenn die V 2 § 1864. 3 Einlegung der Revision ist anzugeben, worin die Nicht⸗

geböͤren, der Minister für Handel und Gewerbe, auch bei dem Vorstande der zuständigen Krankenlasse anzumelden und zi ĩ j ? ss . Die im 5 1722 Abs. 1 Ziffer 3 und 4 bestimmten Leiftungen na Beendigung des Arbeits oder Dien stverhältnisses wieder ab. aͤltestz⸗ 22 k ö,. S e , a fc e, ann , e n,, ,, ,,, . ö. . ö . , . wlan dabei 965 die ar, . für jeden Knappschaftsverein einen Kommissar. 3 Der Vorsitzende und dessen Stellvertreter sowie di welchem der Verstorbene zur Jet feines Tozes als Mitglied oder Unterbleibt die 1 sind die Vorstãnde befugt, die Zahl * . . sschränkt werden, die bis zu, inen in der Der Kommiffar ist' befugt, allen Generalversammlungen und auf. die gewissenhafte Erfüllung der Obli heile i K Invalide angebort bat, und von die fem Knarvschaftsverein allein getragen. der Verfonen, für welche die Beitrage zur Rnappschaftskaffe oder zur Saßnng * gefeßten Zöittunkte vor der Wahl einzureichen sind, Sitzungen der Vorstände und ff welche ihm zu 3. 3m zu verpflichten, ; 11 . n n rm, mm. . S 1724. Rrankenkasse cingelogen werden follen, nach ihrem Ermessen zu bestimmen. die . en ,, J. 9 6 ,, und mindestenz drei Tage vorher anzusesgen sind, beizuwohnen und 335 Der Vorsitzende und dessen Stellhertreter werden d l n . ,, *,, k . 6 . ö 2 ang e , m m, . . . oder satzungswidrigen Beschluß ju beanflanden. Von einer NMinister für Handel und Gemętbe beauftragten 2 er, . dem ö . 2. * . r ö ö. 1 r,. . . , . iir ,,, * e. w . . n,. eit . * .. . 3 . Beanstandung muß er dem? Sberbergamte sofolt Anzeige sitzer durch den Vorsitzenden beeidigt. 9 eamten, die Bei⸗ ö Rechtfertigung der gestellten Anträge geltend ge tigenden Beschäftigung ausscheiden und, nicht üitglieder einer * 221 * schrift in ei n nen gäb 8 ö vertte sschef . ö . h anderen Knaypschaftẽpensionskase werden, sind bei einem Dienstalter an n, ö , ft in 23 vg e. k 6 er, , Dag Oberbergamt entscheidet, ob der heanstgndete Beschluß als leistung in e Her 6 ö n e fr, . s ?. i Anmeldung? durch die nichiangemeltete Person veranlaßten Unter. 2656 ö aufiuheben oder die Beanstandung jurück, Periode. Im, Falle der ledeiwahl genügt die Verweisung 6. e , ö . a . 1 ̃ ö : en Vorstand jurũckverweisen. Dabei kant frühere Beeidigung. das Oberschiedsgericht bestimmen, daß a /

enigstens fünf J b igt, sich die bis dabi d . w. gn, 2 e S ine bef iens ĩ ö ki . . . erer, hee, e, er, . Satzung festzusetzenden Anerkennungsgebühr zu erbalten, deren monat- , . 3 9. . die Satzung mit einer ihre ienstobliegenheiten. s 180 Das Oberh ö z 6 1. Im Übrigen finden auf die Beeidigung die Vorschriften im 51 ihrem Betrage nach bestimmte Unters 8 . 36 stalied rr, n . ; erbergamt kann die Berufung der Vorstände, Ausschü des rich e en f Sgesetzes entspre bestimmte Unterstützung vorläufig zu zablen ist. Die Mitglieder des Knappschaftsvorstandes werden jur einen und Seneralbersammlungen zu 6e. , fal erf gogesetz 9 . Anwendung. k y i el. rechtliche n. e. ie Aufhebung gestützt hat, den weiteren

ae, . . 2 2 2

' Verlust der erworbenen Anfprüche tritt in diesem Falle erst 76 a. . . ö

f . Hälfte us den Werksbesiz ra Sder aug deren Vertretern Cs 115. Verlangen nicht entsprochen wird, die Sitzungen selbst anberaumen. Die Beisitzer erhalten Ersatz 9 die ihnen durch die Teilnahme Entscheldungen zu Grunde zu lege gen.

z , , , . , esten gewãhlt. dessen Kommissar die Leitung der Verhandlungen übernehmen. sonstige bare Auslagen, die Vertreter der . k. 6

Durch die Satzungen kann bestimmt werden, daß, und unter Srenungsftrafen von den bei ihnen beschäftigten Personen einzuziehen Die Verkütni jn zulãsß j 1 Sti were h ae e ,, . . iswabl ist zulässig; dabei kann die Stimmabgabe S ñ̃ welchen Bedingun en eine Steigerung der Ansprũche auch nach Aus⸗ und zugleich mit ihren eigenen Bei en zu den in der Sa ung be⸗ 5 R e er * . * 5 . 1 . * olan e die Wahl des Vorstands oder der ü für einen ihne t scheiden aus der . eintreten kann. een. rn, . die ö 26 2 e . ar ,,, 6 2 ngen in der Satzung . . . af in, oder ö . ,,,, . ,, . . s 1722. ie haften für die Einfiehung und rung der Veiträge, Eintritts. w ü atzungdmãßige egenheiten nicht erfüllen. erfolgt durch den Vo ; J ser , , , , ,,,, . 2 , , n en e. iegen, verlieren Mitglieder, aus ibre Mitgli i 23 . . 2. . aut oder in der Verwaltung dieser Betriebe angestellt sind osten des Vereins wahrnehmen. eistzern ohne zulässigen. Grund G 186 ) ablehnen, ohne genügende e, ee bernbenden eschäftigung freinmiiiig der infelg: „itte, Mughieder sind verpflichtet. sich löbre Beitrãzg twaig, n. f . 186. GIntschwüldigung zu den Sitzungen sich nicht g 8 del Gntkaffung durch den Werk besitzer ausscheiden, ihre trittegeider und auf Stund der Sat berbãngte Srdnungestrafen se , . . 6 Der Vorstand ist . verpflichtet, dem Oberbergamt und ihren Slizgen heiten in 3 *. e ö. d, . 21 eb r , anf die Keistangtn der Penftone kaffe kei den Sobnwablungen einbebalten in lassen. Die Einbebaltungen Jertretern gewählten 57 lieder ö . dessen Kommiffar auf Verlangen die Clnficht der über feine Un bis zu fünfhundert Mark zu belegen. Die gelpstrafen flich . 96. ——— . Nichthenritterfüchtige Mitglieder verlieren außerdem ihre An- für die Beiträge ind auf zie Lobniablunggzeiträume, auf welche fie g . 8 189a handlungen sowie über die Verhandlungen der Ausschüsse und Hence f. jenigen e , ,. bon deren Generalversammlung e ge * , sprũche auf die Lelftungen der Penflonekaffe, wenn n. Tem Berfiand entfallen, möglichst gleichmãßig ju verteilen. Die Beschlußfafsungen in Vorftand erfol i dersammlungen aufzunehmenden ö der Kassenbsicher und Cem, hlt ist. Ist. die Wahl durch die Generalversammlu zer Iker ri. Seid eerde- hren Austritt anzeigen oder die Beiträge an sechs aufeinander fol⸗ S 177. n = . , ö mit ei, Ge gelegten sechnihgen fete die erisson der Kasse zu gestatten nd Knappschaftsvereine erfolgt, so wird der Betrag der g m r r genden Zaßlung' terminen nicht geleiftet baben. Die im s 175a Abf. 1 Saß 1 bezeichneten Leistungen zu den Senn me leichter, so ist der Antrag innerhalb eines Monats iu uch hal der Vörstand dem Sberbergamt innerhalb der por diese nach einem von dem Oberbergamte ju 5 Verhaͤlt ö ma Trut ein früberes erf onstafsenminglier wieder in eine Knarp- Knappschaftslassen und ju den desonderen Krankenkassen können auf nechmall gen Seschlußfaff ang *. . a,, ona im shreibenden Fristen und nach den bestimmten Vordrucken die i. verteilt. n Verhaltnis schaftẽpensionskasse als Mitglied ein, so leben seine frũberen Pensions ; vorgängige Festsetzung durch das Oberbergamt im Wege des Ver⸗ Erg bt auch die rie derbolte Abstimmung Stimmenzleichbeit, und Ztatiftit des Knappschaftswesene Erfarderlichen Nachrichten iu zeln Wesweigert ein Heisttzr Lanernd selne Dienstleistung oder werden kaffenan spruche nach einsaãhriger Mitgliedschaft wieder auf. waltung. wangperfabrens eingeiogen werden, ersche men durch Nichtannabme des Antrags erbebliche Intereffen des sowie alljährlich einen , , ,. einzureichen. hinsichtlich eines Beisitzers Tatsachen bekannt, welche dessen Wähl. Die weiter iehend Mitgli 9 5 173. Durch Ginlegung der nach 186 Abf. 2 zulassigen Rechtsmittel Vereins gefäbrdet, so kann die Gntfcheidung des Sberdergamts uber Die Vorstände sind ferner verpflichtet, den Anordnungen des barkeit auf Grund dieses Gesetzes autzschließen oder welche sich als a 6 . T3 T err Be treitigkeiten ein Die Unterstũtzungsansprüche uf Srund dieses Geseßzes verjähren weird Jie Zwangsd el tredkung nicht aufgebaltten, 3 Annabme oder Ablebnung des Antrags an trafen werden. Die Dberbergamts über Art und Form der Rechnungsführung zu genügen. sobe Verlstzlngen der Uimtensitzt darsiclen, o ist ar. seöczdam ihn licher . . / , , in jrei Jahren dom Tage ibrer Gntstehung an. id äandig: ett 2 und Ordnungsstrafen ver Gntscheidung kann nur von nindeslene Gbem Pritlelle der Mitglieder- 5 186A. Gflegenheit zur Leußgrung gegeben worden ist, 7 ien. des b. Hug g enn Tel b r ssnsen, 754 Abf. 2 Die lleberttagun der dem Unterstũtzungs berechtigten zufte benden jäbren binnen jwei Jahren nach der Fälligkeit. vertreter Cder der Vertreter der Werksbesitzer im Vorstand und na Alle schiedsgerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen und Oberbergamts seines Amtes zu entheben. Der nachträgliche Fortfall § 177 ein Versicheru gem st Abs. , 9 1754 Abs. 2 und Anfrrãche auf die Leiskungen der Knarrvschaftepereine und Krankenkassen § 1772. merk elb cines Menats vom Tage der wiederholten Abstimmung ab Urkunden die zur Begründung und i , der Rechtsverhältnisse des Amtes als Knappfchaftzältestzt, bat, die Amt enthe ung fo, lange Abe Revisionen er 63. . an Driste fewie die Verpfändung oder Pfändung hat nur insoweit Erscheint die dauernde Leintungefabigkeit eines Knarrschafts vereins beantragt werden. jwischen den Knappschaftsvereinen oder besonderen Krankenkassen einer- . 66. 7 als die Vorausetzungen für die Wählbarkeit zum Bie unter à bis e se, b. , r 6 . rechtliche Wirkung, als sie erfolgt. oder einer besonderen Krankenfasse durch andauerndes Sinken auf eine De Gnticheidung des Oberbergamts erfolgt durch Beschlas seits und den Werkshesitzern oder Mitgliedern und den Angehörigen ö . testen noch vorlissen. Der Kekurs gegen den Beschluß werden kon dem Minister für d 1 9 , 6 g Ge i Te, , m m m,, , , , , ,,,, , ,, ö ,, e er i fee ge hellen fle, nn K, fel. de e Sen, ̃s vor Anweisung d nterstũtzung von anderer und gefã ; Weg 8 5 ne om Tage de un en? ĩ da ; ; Arbeitgeber oder einem Drgan? des ü rer dauernde Abhilfe nicht mehr ju erwarten ist, 5 kann die e nc, Fe, , , enn 4 36 26 , Vertretungsmacht zu , w , k . und Wohnort der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreter S Her ä antkentaffe oder dem Mitglied eines solchen Organs Kbörde den Rnarrschaft derein oder die Krankenkasse auflösen und die §5 181. Ibs. 2. und 5 1825) und für die von Werkabesitzein oder Knapp= sowie der Schiedsgerichtsbeisitzer sind vom Minister für Handel und vor dem Oberschiedsgericht durch Königliche Verord . gegeben worden ist; Mitzlieder einem anderen Fnaryschafte verein oder einer anderen Der Knarpschaftsdorstand vertritt den Verein gerichtlich und auzer-⸗ schaftgältesten zu ihrer Vertretung in den Generalversammlungen Bewerbe gegelmäsig Iffentlich bekannt gi. machen. Hie Bekannt- ; urg 6 n , 2) zur Deckung der im s S560 Abs. 4 der Zivilrrezeßerdnung Trankenkasse mit der Maßgabe TWberweisen, daß gegen den letzteren gerihllich. Darch die Satzung kann einem Mitgliede oder mehrere erteilten privatschriftlichen Vollmachten (6 1815 Abs. 1 und ö machung ist auf allen Vereinswerken zum Aushang zu bringen Die öffentlichen B e nnn amn Bol bezeichneten Forderungen. . . 1 Verein aus der bei dem aufgelẽsten Vereine rwe bre ten Beil rags eit Nite sierern des Verstend⸗ die Vertretung nach außen übertrc § 186. / Der V 5641869 . Ge ee n g , fe. ö 8e = g Die Ansprche důrfen auf geschuldete Eintritte gelder and Beitrãge, Arfrrüche nicht geltend gemacht werden kennen, än daß die kiskertgen werden. Der Vorstand fährt die laufende Verwaltung, soxen Beschwerden über die Verwaltung des Vorstands sind hei d dl , n . . erichte, anderer ll. 2 D 2 auf gejahlte Vorschüsse, auf ju Unrecht gejablte Rnterstũg un gebetra ge Venstonska ien mit lic der m übrigen mit i6örem bisherigen Dien stalter diese nicht dur di- Satzung einem oder mehreren Vorstan:z. Dberbergamt und in der weiteren Instanz bei dem Minist * 9 . ö und besond ] 3 t 2 6 . unb auf Geldstrafen! aufgerechnet werden, welche nach näherer Der Tuch der Penflongkaffe an gebären, sosern sie den im S 1730 Aff. 1 migliedern oder Beamten übertragen ist. Die Gntscheidung Aber Handel und Gewerbe anzubringen, insoweit nachstehend nichts i 1. as Schiehggeright ift belngt, Zeügen, und Sachverständige iu schüss C 181 slbse1 und rr r nnr i , . . schrift der Satzungen von den Organen der Rnayyschafterereine oder ir die Armmabme aufagesteslten Grfordernissen genügen. Dabei erden Anträge au Indaliditãtserklärung sowie die Festsetzung der auẽ der bestimmt ist. , nn g ihre Aussagen eldlich erhérten, zu lassen. den Organen der Re g lem rein,. 2 ö 2 . ber Krankenkaffen verbängt worden sind. Die An sprüche dürfen ferner bicjenigen bisberigen Pen sicnekaffenmitglie der, elche in dem Jet. Tensicnsta e zu gewährenden Unierstũg ungen bleibt indessen stets n Gegen die nachstehend unter Ziffer 1 bis 3 bezeichneten Ent lt 24 chiedsgericht hat unter Berücksichtigung des gesamten In- teilungen zukommen zu lassen, welch i n aufgerechnet werden auf Ersagforderungen für Beträge, welche der Punkte der Uererweifung binsichtlich des Lebensalter? and der Geünerr, Forffand oder einem nach näherer Bestimmung der Satzung beste lien scheidungen der zuständigen Knappschaftzorgane finden die , Ih halts der Verhandlungen und des Ergebnisseg einer . Beweis Wichtigkeit sind. Die gleiche Ver licht * 2 Unterstũtzungẽberechtigte auf Grund der Reichsgesetze äber Unfall! beit den durch die Saßung des neuen Rnarrfhafterercin? far die Ausschufse vorbehalten. Auf die Zusammensetzung solcher Aus schẽỹe angegebenen Rechtsmittel statt: . e, ng. unter Würdigung aller Umstände nach freier Ueber Knap e teh ine gegen emander 24 * ien de, T e. der versicherung bezogen, aber an den Knappschafte verein oder die Kranken Aufnabme in die Penstenstafse aufgestellten Errerderriffen genugen, findet 5 180 Anwendung. Ihre Wahl erfolgt durch die Genersl= n 1 rn Entscheidungen, durch welche der Anspruch auf Kranken- ru e n n ö n, 44 Bes von fünf Mi den . der . enlei tungen abgewlesen, esetzung von fünf Mit. de . n , 1j gen abgewiesen, oder der Höhe oder der Zeitdauer nach , unter denen sich je zwei Vertreter der Werksbesitzer und der j K gef n ic Se en. gente

kf D het; Anspruche auf Krankengeld dürfen jedoch nur E 1 bei . ü Berãckf tian 2 bie, ersammlung, sofern diese Wahl nicht darch die Satzung dem FKaarz is zur Hälfte aufgerechnet werden. ͤ kerigen Dienftalters ir hre Anspräcte , er, Kaen, aft. schaftsvorftand übertragen it, gefeilt niert, ober welche dar r ts iet lt ien nr Seanh . ;

se hee, darf der Bercchtigte den Anspruch gan oder zum tei; susdrècklic Neri bten, ene Berũckf dtiga e bre. His be rigen Im Rachweije ener Vertretungsmacht erhält der Vortat vder die zu dieler Kaffe ju entrichtenden Eintritte a . . nan n ,,, , l 9. Bon den Knappschaftgvereinen ald eigene Vernaltandete t=, .

e rere te bie Penflergtaffe des neuen Frarrichaftarereing aber Vesheinigung der Auffichtebebärte ber die den Vorstand bilde⸗ der betreffen, die Beschwerde an dag Oberbergamt. Bie Entscheidung des mehrheit und sollen spätesteng N,. drei * . ö. gin 3 * igen, 9 s 3 e, ,,

? ren für Zeugen un achverständige oder in sonstigen baren

Tell auf andere übertragen, sofern dies von dem Revierbeamten Personen Dberbergamts ist endgültig, sofern nicht binnen einem Monate nach kündung den Partelen zugestellt werden. Auslagen besteh en.

genehmigt wird. nommen. . ü ö . § 178. ö Außerdem bat die Auffichtebe ß orde einen Rnerrschaft aderein oder Za den Obliegenbeiten Les Vorstands gebört inebesondere. ihrer Zustellung die Klage im kn n Rechtsweg erhoben ꝛ; u 2 6 ea,. ** auch 8 ,, 3 m 5 eine besondere Trantenkafe nm en . . . ID die Leitung der Bablen der Faappschaftsältesten, soweit * ) gegen Er hen en! durch welche ige . e . dem . . , . r . nach einer von S 186p. 2. . ni i en ee e nnn ö. rãg ö. sten. Die Bei 1) wenn der Betrieb oder die Setriete ar welche der Verein icht bei den besenderen Frankenkafsen stattfinden, und erforderliche · kasenleistungen abgewiesen, oder ber Höhe oder der Zeitdauer nach sitzende aus besonderen inen nr, dieser . gi 6 Den HWertzteftgern ite unte zsacz di; erden, e , . af er 9 itzer für . ichtige ; itglieder dürfen nicht . errichtet ift, aufgelst werden; ,, J . Grlaß einer Dienstanweisung für die Knappschaftsälteste⸗ sestgestellt wird, oder weiche das Mitglledverhältnis zur Pensiongkasse, t diese aktenkundig zu machen eihenfolge abweichen, so mungen dieses Titels zum Nachteile der Arbeiter eder der Reitrittz. ger K w. in e unge Mnlicbet fd 2) 1 6. k Berke der * 5 166 c 61 , * 2 . . 8 21d eg zu een. h zu , , n, , und Beiträge 9 i86 n , . e nn, , Ne. (mittels Reglements, Ardeitz. ttsp] 1 ind Abi. beieichneten Art a und die Beier dieser Berke s t ge mit ihnen mi 0 ; n, unter Ausschluß des ordentliche 5. ordnungen oder besondere l zuschlteß der n ĩ . 36 er nicht verpflichtet. Soweit eine Beitragsleistung für sowie die auf diesen Berken beschã tigten Miiglieder die Auf ⸗- 53) 4— ö auf schieds gericht li e än fen n n,, für alen T me , r ta m fe sfsise Knappschaftaperein. hn en , * t 1 ,,. Mitglied durch den Verlẽbestz nicht ssẽ suag gemeinschattlich eantra tea; . fagbarer Gelder; . . ö. 3 gegen alle fonstigen Ent eidungen unter Ausschluß des Rechts e 3 Vertragebestimmungen, welche diesem Verbote jun iderlas fer olgt, hat das nichtbeitrittspflichtige Mitglied neben dem Mitglied. ) Den. einer besonderen Crantentasse lediglich Berke der im 51866 9 rie Auffccht uber die Geschãfts führung der etwa beste derne wegs die in Abs. 1 bejelchnete Beschwerde, Knappschaftsvereine, so werden . Kosten ber . Bezirk mehrerer haben keine rechtliche Wirkung. 3. ,, den auf den Werksbesitzer entfallenden Beitrag seinerseits 3 berichnete At Raebsren mir r. e , dieser beson deren Krankenlassen. . *. Die im Abs. 2 g Rechtgmittel müssen bei Vermeidung diese im erhältni6 ihrer Mitgllederzyahi an 1 her ln, zu entrichten. 5 16 w. . , 6m nach 5 165 Abf. 2 aa 4 i . v 22 6 4 . ,. ö ir , .. , . ö Die . des Verfahrens, welche durch die einzelnen Streit Sieb ne tit t Er gn dh . ö r 2 ö ; , bean, ir = * 3. a, Dung ö ö. . ndigen Knappschaftsorgang eingelegt werden. ; J gemelnen Berggesetze vom 24 Jun 1868 8 ö, e, ,, , , gl sind in cen Die en kibertzer Miglickerm kis rr Aufl gag des Gaar cinrelnen Falle auf Antrag des Vorftandgs durch die Luffichtt ee ar Deese Enischeidung u. bie Be , . (. nach 9 inh. . fa . Jin . ain e n, . zu zahlen, enthalten, treten an deren Stelle die Be . 4 *. I * * 7. fr 8 * Lee. ** . ts . 3 ren ae, cafte r ereie 3 Crarsenl affe . fiene L. r rache Fleiben eine ander? Anlegung zugelaffen ist. Lem itt g, der Rechtgmittelsrist und * ür das Rechtsmittel zu⸗ gericht jf indeffen befugt, den Beteil! . ( etz ‚e, 1 n, m K . w e, ,. 2 22 zanen aber aber den Zeitwantt . . . migen Behörbe en balten. Insowes i e dunn, äber Kranken. ghreng zur Last zu legen, weiche purch . . , r 9 und der f . s *. . 9 . e b . der als asg hinaus sich wicht 2 ke . M , Scweit die Nahrnehmung der Vereins vemwaltung nich! 27 eistungen auf Grund von Krankenschelnen erfolgen, genügt. e erschleßpung oder Irreführung berechnetes Verh n d 1 . 1. w , , r um deren gesetzliche un ; a ng ah gz usgaben ju decken und Das vorhandene Bermägen St ben der Anfsicht: tete, . Ver Vorschrift re Gescges grer auf Grund Te Satzung dem C= die Bezeichnung beg julässigen Rechtomsttelg, der ihn ie anlaßt worden sind. alten derselben ver / Gesetzes Kna 1g tamitglleder den Knaphschaftsderelnsdenitt, * 28 ö,, . ö Fr 6 2 ar,, 1 . gleichmẽgigea dr, . obliegt, flieht die Beschlußfassung der Generel xx der 6 n n, tiel juständigen Behörde auf dem Kranken⸗ g 186. l . reg ift ung ett gewechselt baben, finden die Rer. eCaus ; Befr en ng e 4 r. ö ö amm . Dein enthalten ist. Wenn ein Knappscha 86e 1 falls den Reservefonds bis zu r dhe zu ergänzen. ö. 1 der . 2 , ee. n / muß rorbehalten bleiben: gür d 186 a. im Sinne des . enn, ann, a. . rn ist ermächtigt, auf Antrag der Mebrbeit der Reichen die Mittel einer bscndeten Krankenkaffe zar Deckaeg der 8 3 . 83 , . 2 h 2 4 ; . Spun; dern ig , , n n , g. en lh en ei —̃ ,, 3, gemeinschastlich mit ef. ö it ar, , * ; alenlas Den. . ; ie 6*s⸗ Tits ia = ü ; = ) d 1 4 2 251 23 aus, anf die Werksbesiger zar Tesftang Gen le,. . le . . Anfrrũche find 3 die Wall eines Auescha fe . Ri 8 ahl, der Siß und der Benhrk der Schledögerlchte wird vom ',, e er geber n 63 veel. siapps zaft( g ein de i i f , r nn , nnn , ö. er erforderlichen Vorschüsse . ; . 2 be 6 . be rierie-, . 2* räfang und bnahme der Jahresrechnung. j n i ür Handel und Gewerbe bestlmmt. treltigkeiten (5 188 Abs. 2 Ziffer 2) durch den re f. en n . e ,,, . Wemen die gesetzlicken Min destieis e. . e, . ee einen Lis w/ h, jar Augäkung ber Hefugnig. Ansprüche des gear, 1. le Bilkung besonderer Schlehaqerschte, unterbleibt insomelt, Handel und Gewerbe einem Schiedsgericht für Arbeit e. 3 . e. andsmitglieder bis um Ablauf bre dwablbersde * mit kasse erf, , fe, ee gen , 3 6. ern,, . so ö 4 r . ö 4 . , 5 . i m n 7 e. 1 Eren ener gf Ent; . , r, . übertragen werden. Einem ier e ll e a er m e in fh id wee, r 3 se 6 ie Beiträge, ie itgliede en, etwa d ener erm gene,, dem, nge, ug du sondere ftrazn* ! na einem ebogerlchte für Arbeiterversicherun er ; z erntsse nen nicht samtli vier Prolent des durchschnitilichen Arbeltslohns oder Gehalt? en,, BVercine zu, weickem die dem angeln ften Verein angebẽ ig gewesenen erfolgen. ertragen sind. 66. ; ir ten ih 32 . ve de ,, K und w . 6 wels Gelenen it ver er e 3 2

tung des Vereingrermögens und die Anlegung **

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