1906 / 108 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 08 May 1906 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichstag.

96. Sitzung vom 7. Mai 1906, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

agesordnung: Fortsetzung der zweiten Beratung des . eines 9 ezed betreffend die Ordnung des Reichs⸗ haushalts und die Tilgung der Reichsschuld, und war: „Besteuerung der Zigareiten“ und „Aenderung des eichsstempelgesetzes. . . Ueber den Beginn der Verhandlungen ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden. Der 8 12 handelt von der Aufsichtsbefugnis der Steuer⸗ beamten: Die Betriebe, die sich mit dem Schneiden von igarettentabak oder mit der Herstellung von Zigaretten, Hülsen und Blättchen befassen, unterliegen der steuerlichen Aufsicht. Die Steuerbehörden sind befugt, die Betriebs⸗ und Lagerräume, so lange sie geöffnet sind oder darin ge⸗ arbeitet wird, zu jeder Zeit, anderenfalls von Morgens 6 Uhr bis Abends 9 Uhr zu besuchen. Bei , erstreckt sich die Aufsichtsbefugnis auf alle Räume der Fa rit sowie auf die mit ihr in Verbindung stehenden oder un⸗ mittelbar daran grenzenden Räume, Sofern diese Räume ge⸗ schlossen sein sollten, müssen sie während der angegebenen Zeit auf Verlangen der Steuerbeamten sofort geöffnet werden. Die Zeitbeschränkung fällt fort, wenn . 2. Verzug 6. ; m (Soz.): Gefahr liegt immer im Verzug, wenn der n n,, . der Defraudation hat; die in. sichen Rehlsionen, auch bei den Heimarbeitern, werden also an der

tar ,, n. . .Es werden hier alle die Fabriken, die fein.

bak herstellen, ausgeschlossen und der Steueraufsicht g ene Tg g len, des . von Elm ist vollständig un⸗ begruͤn det, die Heimarbeiter unterliegen dieser Vorschrift nach dem

dieses 5 13 nicht. r n ud 13 werden angenommen.

14 besagt, daß der Betriebsinhaber den Steuer⸗ , n. öuͤe . Auskunft über den Betrieb zu er⸗ teilen, die notwendigen Hilfsdienste zu leisten oder leisten zu

lassen und für Beleuchtung zu sorgen hat. Den Oberbeamten

find die Geschäfsbücher auf Erfordern vorzulegen,

pon Elm (So.). Auch dieser Paragraph stellt an die Be⸗ teiebẽl Hir sehr weitgehende Anforderungen, die die Wahrung des Ge⸗ , , . in Frage stellen. Es ist nicht aus geschlossen,⸗ daß bie Steueroberbeamten den Konkurrenten des Fabrikanten Mitteilung machen. Ist denn wirklich eine solche Ausdehnung der Kontrolle not⸗ wendig? Alle diese Bestimmungen sind so dehnbar, daß die Industrie sich gegen diese Vorlage wehrt und wehren muß. Unsere deutschen Beamten werden die betreffenden Bestimmungen viel schärfer aus⸗

führen als die amerikanischen. .

Staatssekretär des Reichsschatzamts Freiherr von Stengel:

Meine Herren! Der Herr Vorredner hat das Bedenken erhoben, daß den Steuerbeamten durch diese Gesetzesbestimmung die Gelegenheit er⸗ öffnet werde, in die Geschãftsgeheimnisse der betreffenden Sewerbe⸗ treibenden einzudringen, und er hat daran die Frage geknüpft, wer wohl dafür bürgen könne, daß nicht vielleicht auch unter den Ober⸗ beamten der Steuerverwaltung sich solche finden welche nicht schließ⸗ lich diese Geschäftsgeheimnisse, die sie hier in Erfahrung brächten, den Konkurrenten der betreffenden Gewerbetreibenden mitteilen würden. Wir haben gleiche und ahnliche Bestimmungen auch im Interesse der Kontrolle in den anderen Steuergesetzgebungen des Reichs, und ich hätte erwartet, daß, wenn der Herr Vorredner eine solche Be⸗ sorgnis will ich mich gelinde aussprechen W zum Ausdruck bringt, er diese Besorgnis doch auch mindestens begründet und uns Fälle an⸗ führt, in denen Oberbeamte jemals derartige Geschäftsgebeimnisse den konkurrierenden Gewerbetreibenden ihrerseits verraten hätten. Das

hat er aber unterlassen. ö Elm (Soz): Die anderen Betriebe sind ganz anderer Art 2 . 4 Heute können wir ngtürlich solche Fälle von Verrat von Geschäftsgeheimnissen nicht mitteilen, aber ich glaube, daß der Schatzfekretär nicht die Garantie für jeden feiner Beamten übernehmen wird, daß solche Fälle ausgeschloffen sind. In Amerika haben wir erlebt, daß an Defraudationgn bieR Beamten sehr flark beteiligt sind, daß sie dabei ein sehr gutes Geschäft machen. Unser Beamtenmaterial mag ja besser sein, aber das Gesetz fordert zur Defraudation geradezu heraus. Der § 14 wird angenommen. . Der 38 15 betrifft den Handel mit den der Zigarettensteuer

Waren. , mier ,, ,. (Soz.) bemängelt die Anzeigepflicht, die zu

zen für die Handler führen werde. Der Willkür der

e,, Tür 1k Tor geöffnet. Staatase kretär des Reichsschatzamts Freiherr von Stengel: Dem Herrn Vorredner wollte ich auf seine Anfrage nur in aller Kürze erwidern, daß der Bundesrat, der ja überhaupt die erforder⸗ lichen Ausführungsbestimmungen zu diesem Gesetze erlassen wird, seinerseits auch generell zu diesem Absatz 2 des § 15 die näheren Anordnungen treffen wird, in welchem Umfange und schließlich auch bezüglich welcher einzelnen Bestimmungen die Steuerbehörden diese Niederschriften und deren Aushängung in den Verkaufs stãtten ihrer⸗ seits zu fordern haben. Davon kann also nicht die Rede sein, daß das einfach in die Willkür der Steuerbehörden gestellt werde, sondern es ist selbstredend dabei vorbehalten, daß die generellen Anordnungen in dieser Richtung von seiten des Bundesrats erlassen werden.

Der 3 15 wird angenommen. er 8 16 verbietet das Auffüllen ganz oder teil weise ge⸗ k . Geleerte Packungen sind alsbald zu ver⸗

nichten. —⸗ Soz.): letztere Bestimmung wird dahin Abg. von Elm (So): Die letztere si g Tin,

ö en nicht mehr gemacht werden.

,,, ,, höchst unklar.

Staatssekrelãr des Reichsschatzamts Freiherr von Stengel:

Ich wollte den Herrn Vorredner nur darauf aufmerlsam machen,

daß er die wesentlichste Erläuterung, die er bezüglich des § 16

wünscht, auf Seite 31 des Kommissionsberichts findet, und zwar in

dem, was dort zur Erläuterung des § 16 auf Grund der Kom ·

missioneberatungen bemerkt ist. Dort ist ein ähnliches Bedenken, wie

es eben von dem Herrn Vorredner geltend gemacht wurde, auch schon Gegenstand der Besprechung gewesen. .

Der 8 6 66 angenommen; ebenso die Bestimmungen über die Vefraudationen. ;

z i erkäufer von

Der JS 24 bestimmt, daß Hersteller . . . 6.

sgarettensteuer unterliegenden Waren, e sleiter . Hinterziehung der Steuer bestraft sind,

da die Bestimmung, sichtsmaßnahmen unkerliegen sollen,

. empfiehlt, diesen Paragraphen zu streichen, Fe n e n, 6 r g, , auf. ihre Kosten uf⸗ ungerecht und lästig sei.

Der z 24 wird angenommen, ebenso ohne Debatte die SS 25 bis 32.

Es ist von den Abgg. Albrecht und Genossen (Soz.) ein ö. F 32a beantragt, der die Entschädigung arbeitslos werdender Arbeiter statuiert und folgendermaßen lautet: Personen, die als Arbeiter oder Arbeiterinnen in der Zigaretten⸗ indust n. haben und innerhalb eines Jahres nach Inkraft⸗ treten des Gesetzes durch Einschränkung der Produktion oder durch Verlegung der r. oder durch Uebergang vom Handbetrieb zur abriatien mittels Maschinen arbeitslos werden, erhalten Ent⸗ . und zwar, wenn sie 1 bis 2 Jahre sich als Zigaretten arbeiter oder Arbeiterinnen ernährt haben, einen Jahresarbeits⸗ perdienst, mindeftens aber 500 MS, bei 2 bis 10 Jahren den dreifachen Jahresverdienst, mindestens aber 1500 M, bei längerer Beschaftigunggsdauer den fünffachen Betrag, e e. 6. ö t er Abg. Graf Miel ynski (Pole) will dem Antrag h in zu⸗ . 3. . gelten auch für bisherige Heimarbeiter und ⸗Arbeiterinnen.“ Abg. Mol kenbuhr (Sor): Die Arbeiter sind schon sehr oft Opfer unserer Steuergesetzgebung gewesen. Es gab eine Zeit, da die Ziga⸗ rettenarbeiter zu den bestgestellten Arbeitern gehörten, sie bekamen mehr Lohn als die Bauhandwerker. Das war so bis 1879. Damals brachte man es fertig, die ganze Steuererhöhung den Arbeitern vom Lohn ab⸗ zuziehen. In Hamburg bekamen die Arbeiter durchschnittlich 18 1 pro Mille, 1892 nur noch 5 bis 126 Ein großer Teil der Arbeiter wurde I879 arbeitslos und fuchte sich in Amerika eine neue Heimat, wo jzu⸗ fällig eine Prosperität in der Industrie herrschte. Heute erhalten die Tabakarbeiter durchschnittlich b43 M, während der Durchschnittsverdienst der übrigen Arbeiter 947 beträgt. Wenn nun dies Gesetz auk— geführt wird, so werden nur wenige Arbeiter nach Amerika gehen können. Dies Gesetz steht beispiellos in der Geschichte da. Es wird eine Krise eintreten. Man wird sich mit einer größeren Menge von Zigaretten versehen, namentlich befferer Sorten, die Arbeitelosen werden fich gegen niedrige Löhne anbieten, und die Lohnverhãltnisse der Arbeiter werden dadurch im allgemeinen herabgedrückt werden. Wie 1879 Abwanderungen der Industrie nach dem Lande statt⸗ fanden, so wird es auch jetzt bezüglich der Handarbeit ge⸗ schehen, um sich billigere Löhne zu sichern. Wer elnen bestimmten Beruf erlernt hat, kann seine Arbeitskraft vollwertig nur in derselben Branche verwerten. Das gilt in erster Linie von den Tabakarbeitern. Es ist ganz irrig, 6 daß Zigarettenarbelterinnen etwa in der Landwirlschaft arbeiten könnten. Man kann ihnen auch nicht zu⸗ muten, daß ch der Sklaverei der Gesindeordnung unter⸗ werfen und' auf einen größeren Teil ihres Einlommens verzichten. Wenn die Gefetze Personen schädigen, hat der Gesetz geber auch eine gewisse Ersatzpflicht. Dieser Grundsatz ist von der Reichsgesetzgebung berschiedentlich anerkannt, so bei der Aufhebung der Privatosten, beim Süßftoffgesetz; in Preußen entschädigte man sogar die steuer⸗ freien Landegunmittelbaren dafür, daß sie von nun an Steuern zahlen sollten. In diesem Falle sind die meisten Geschädigten arme Leute, bie bloß ihre Arbeitskraft verwerten können, aber das kann die Gesetzgebung nicht veranlassen, von diesem Grundsatz abzugehen, der Fisher bloß auf die Besitzenden Anwendung gefunden hat. Wenn die Gefetzgeber Menschen an ihrem Eigentum, an ihren Existenzbedingun⸗ gen schädigen, haben sie Schadenersatz zu leisten und die Geschãdigten nicht hilflos dem Elend preiszugeben. Wir verlangen die Entschãdi⸗ gung fowohl im Interesse der arbeitslos Werdenden, als im Interesse derer, die Arbeit behalten, sonst, würde die vorhandene Arbeits⸗ losigkeit mit ein Hebel zur Lohndrückerei, Die einjelnen Fälle, in welchen nach unserer Auffassung Entschadigungspflicht vorliegt, haben wir im Antrage aufgeführt. Der polnische Zusgtzantrag ist für uns ganz ub n genen ! ob der Arbeiter in der 866 oder zu Hause

itet, kann keinen Unterschied machen. Die. Sätze haben wir nach . der in i fh. dieser Industrie , bemessen. Ein Jahr wenigstens muß er pech in sein, wenn er Entschädigung bekommen soll. Wir haben den Antrag eingebracht, weil wir nicht zum jweiten Male erleben wollen, was 1879 erlebt wurde, daß auf Kosten der Arbeiter eine große Finanzreform durchgeführt wird. Hätte der Reichstag sich damals die Wirkung des Tabaksteuergeseßes flar gemacht, es wärde sich keine Mehrheit für die gewaltige Erhöhung gefunden haben. Es sind jetzt Reichsprämien auf Lohnabzüge gesetzt; wir wollen mit unserem Antrag verhindern, daß Tausende einfach brotlos gemacht und Zehntausende von Zigarettenarbeiterinnen der

Prostitulion überliefert werden.

Staatssekretãr des Reichsschatzamts Freiherr von Stengel:

Meine Herren! Ein völlig gleichlautender Antrag von sozialdemo⸗ kratischer Seite lag auch seinerzeit bei der Kommissionsberatung vor. Ich habe diesen Antrag in der Kommission schon bekämpft, und die Kommission hat daraufhin mit, wenn ich mich recht entsinne, ziemlich großer Majorität diesen Antrag abgelehnt. Ich hoffe, daß er hier auch im Plenum ein gleiches Schicksal haben werde.

Meine Herren, die Bedenken, die ich gegen den Antrag in der Kommission geltend gemacht habe, gipfeln beiläufig in folgendem. Es wurde von mir eingewendet, daß die von soʒialdemokratischer Seite geltend gemachten Besorgnisse jedenfalls in hohem Maße für übertrieben zu erachten seien. Es wurde von mir hervorgehoben, daß es insbesondere geradezu unmöglich erscheine, einen Zusammenhang zwischen dem Zigarettensteuergesetz und etwaigen Arbeiterentlassungen beweiskräftig festzustellen. (Bravol in der Mitte.) Es wurde des weiteren geltend gemacht, daß eine Maßnahme, wie sie von sozialdemokratischer Seite hier angeregt ist, auf dem Ge—⸗ biete der Gesetzgebung überhaupt ohne jeden Vorgang sei, und daß eine solche Gesetzesbestimmung zu den weittragendsten, unüber⸗ sehbaren Konsequenzen auf dem ganzen Gebiete nicht bloß der Steuer gesetzgebung, sondern auch anderer Gesetzgebungen führen müßte, und zwar nicht allein auf dem Gebiete der Steuergesetzgebung des Reichs, sondern auch auf den Gebieten der Steuergesetzgebungen der Einzel⸗ staaten und auf dem Gebiete der kommunalen Besteuerung. Es ist ingbesondere damals von meiner Seite auch weiter geltend gemacht worden, daß durch eine solche Gesetzesbestimmung der Ge⸗ fahr der Ueberproduktion erst recht Vorschub geleistet werden würde.

Nun hat der Herr Vorredner soeben hingewiesen auf angebliche Vorgänge, die sich zugetragen haben sollen einmal auf dem Gebiete des Postwesens, als man nämlich die Privatpostanstalten beseitigte und

dann auf dem Gebiete der des Süßstoffgesetzes. Meine Herren, sich mit dem hier vorliegenden Falle vergleichen lassen. Dort ist ein Gesetzgebung Überhaupt verboten worden, sich lediglich um die Besteuerung, und . des Gewerbebetriebes selbst, insofern nämlich

in

hier handelt zwar nicht nicht,

besteuern will, Was die Konsequenzen betrifft,

egale in der Richtung auf den Ortsverkehr erweiterte, und ,, , , n. speziell bei Erlaß das sind aber Vorgänge, die keiner Weise Gewerbebetrieb durch die es einmal als man

i jenigen im Effekte gar nicht den Gewerbetreibenden, sondern nur denjen der die Fabrikate dieses Gewerbezweiges konsumiert. so habe ich schon erwähnt und muß

das erneut bemerken, daß wir nicht allein auf dem Gebiete der Reichs⸗

derart zu gewähren, sondern daß schließlich auch noch die Landetz⸗ gesetzgebungen den gleichen Weg würden beschreiten müssen.

Wag die Besorgnis wegen der Arbeiterentlassungen, wegen des Rück gangs des Konsums und dergl. anlangt, so kann ich nur erneut auf den Vorgang hinweisen, den wir vor wenigen Jahren bei der Einführung einer anderen Banderollensteuer erlebt haben, bel der Schaumwein steuer. Auch damals wurden von den beteiligten Industriezweigen in Broschüren, in Flugblättern und dergleichen die aller⸗ schlimmsten Folgen prophezeit, die es haben würde, wenn man den Schaumwein mit einer Banderollensteuer belegen würde. Eg wurde behauptet, daß das ganze Gewerbe zu Grunde gerichtet würde, und daß so und so viel Arbeiter brotlos werden würden. Was ist aber schließlich geschehen? Es wird heute mehr Sekt bei uns ge⸗ trunken als zuvor! (Heiterkeit. ) ̃

bg. Graf von Mielzyns ki (Pole): Wir steben vollständig auf ö. Ce hn der Sozialdemokraten. Bei dem Uebergang von der Handarbeit zur Maschinenarbeit ist es vollkommen selbst⸗ verstãndlich, daß diejenigen Arbeiter, die bisher ihr Bret durch Hand⸗ arbeit verdient haben, nicht sofort zur Maschinenarbeit übergehen können. Daß es sich um einen Präjedenzfall handelt, muß ich be⸗ streiten. Hier handelt es sich um ein durchaus unmoralisches Sonder ˖ gesetz, durch das eine greß⸗ Anzahl kleiner Arbeiter brotlos wird, und ba halten wir es für elne direkte Pflicht, eine Entschädigung zu gewähren. Ich bitte Sie um Annghme a . Antrages.

Abg. Sr. Fäger (Zentr.): Wir machen hier ein Steuergesetz. Maßnahmen, wie die hier vorgeschlagenen, sind schon wiederholt von dem Reichstage beschlossen worden, ohne daß es auch. den Sogial⸗ demokraten nur eingefallen wäre, Entschädigungen sür Be⸗ nachteiligungen zu fordern, die die Folgen dieser Maßnahmen waren. Der Ankrag gedenkt der Unternehmer, die eventuell geschädigt werden, gar nicht. Und hat man denn früher das Transportgewerbe ent⸗ schädigt, als die Eisenbabnen ebaut wurden? ö

ig. Held (ul.): Es heißt immer, Zehntausende würden entlassen. Es handelt sich hier bloß im ganzen um 10000, in der Hauptsache Mädchen. Die Lage von 1879 war eine ganz andere, Da handelte es sich um ganze Familien; bier aber handelt es sich um Mädchen, bie! immer genügend Arbeit finden werden. Die Berliner

eitungen wimmeln von Inseraten, wo Mädchen für Arbeit in eh . im Hauewesen ufw. verlangt werden. Die e,, , ung wird schon dadurch unmöglich, daß nicht festgestellt werden kann, wodurch! die Arbeiter geschädigt worden sind. Man behauptet doch die größte Schädigung der. Bevölkerung durch den Zolltarif; alfs könnte auch diese Schädigung die Ursache für die Rachtesle sein, die jetzt vom Reiche entschädigt werden sollen. Der Maschinenbetrieb ist bis jetzt nur sehr mäßig gewesen und wird auch in Zukunft nicht so raf allgemein werden; auch die Ab⸗ wanderung der Indufttie aufs Land wird nicht stattfiaden. Die 3337 Zigaretten müssen lose hergestellt werden, was die Maschine überhaupt

nicht ann, In der Zigarettenindustrie werden zunächst

Abg. von El m (Soz ) ten ö i 5 60 Arbelter beschäftigt, und daß die Steuer⸗ a n , fe,, den Uebergang zur Maschinen⸗

rhöhung eine Umwälzung im Betriebe, . 2 t eine Lohnreduktion zur Folge haben muß, liegt auf der Hand. Der amerikanische Trust hat schon seine Vorkehrungen ge⸗ troffen, um einen großen Teil der Produktion an sich zu reißen, für den Fall, daß diese Vorlage Gesetz wird. Da Dandarbeit bor Maschinenarbeit einen Vorzug haͤt, ist selbsterständlich; man wirß zunächst die Handarbeit, weil sie bessere Zi⸗ garetten produziert, zu erhalten suchen. Aber der ö wird schließlich doch durch den hohen Zoll gejwungen sein, zur Maschinenarbeit überzugehen, denn bei einem Zoll von 4 bis 10 46 fann er den Arbeltern die bisherigen Löhne nicht mehr zahlen, auch den Zoll nicht abschieben. Bei der Schaumweinsteuer lag die Sache anz anders. Das Gros der Zigaretten wird von einfachen, armen rbeitern geraucht, weil diese billiger sind als Zigarren. Sekt . wird von reichen Veuten getrunken. Sekt ist kein Artikel der großen Masse, da braucht der Ser nicht zurückzugehen, wohl wird dies aber bei der Zigarette der Fall fein, die von der großen Masse kon · fumiert wird. Der Hinweis auf die Schädigun der Fuhrleute durch ben Bau on Fifenbahnen trifft nicht zu. Bei diesen handelt es ch um einen Forischritt, um ein allgemeines Interesse. Wenn das Han abzustimmen hätte darüber, ob Zigarettensteuer oder Reichseinkommensteuer, so würde es sich für diese entscheiden. Ble Ausgaben für Heer und Flotte kommen nur wenigen zugute; diefe mögen auch die Mittel dafür aufbringen. Als die Regierung das Monopol vorschlug, proponierte sie auch eine Entschãdigung. Sie hat uns damit den Weg gewiesen, und wir hr heute nur shrem Beispiel. Der Abg. Jäger meinte allerdings daß die Unternehmer vergessen selen. Allerdings denken wir in eister Linie an die Aermsten. Es handelt fich hier nur um eine Probe aufs Exempel, wir können ja dann seben, ob man noch weiter gehen kann. Die Zahl der Arbeits- sosen ist heute schon so groß, daß sie zu Tausenden vor den Expeditionen der Blätter ftehen, die die Arbeitsmarktanzeigen ausgeben, und von Schutzleuten in Ordnung gehalten werden müssen, und da sprechen Sie, Kollege Heid, davon, daß die Arbeiterinnen leicht Arbeit finden werden? In Ihrem Innern denken Sie doch ganz anders. Sie sind gegen unferen Antrag lediglich der Konsequenzen wegen, die das Gefetz haben könnte. Wenn durch eine Steuer eine solche Um⸗ wälzung hervorgerufen wird, dann haben die Geschadigt zn auch einen nmnoralischen Anspruch auf Entschädigung. Nur Mädchen kommen hier in Frage, sagte der Abg. Held. Diese Mädchen ind aber zum großen Teil die Stütze alter armer Eltern; der 6 ö. trifft alfo zugleich die Familie, zu der das Mädchen gehört. Die Arbeiterinnen können gar nscht Dienstmädchen auf dem Lande . Wer bezahlt denn einem Mädchen auf dem Lande 14, 15, 46 Das Gesetz wird großes Elend über za lreiche Arbeiter bringen, wenn

Sie unserem Antrag nicht zustimmen.

Staatssekretar des Reichsschatzamts Freiherr von Stengel:

Meine Herren! Der Herr Vorredner hat in der Entschãdigungeftage soeben eine Behauptung aufgestellt, die ich ohne Richtigstellung nicht passieren lassen kann. Er hat behauptet, die verbündeten Regierungen hãtten seinerzeit durch die Einbringung des Monopol gesetzentwurfs selbst den Weg gewiesen, der auf die Entschädigung hinführe, nicht bloß auf die Enischaͤdi⸗ gung der Arbeiter, sondern auch die der Unternehmer. Der Herr Vor⸗ redner hat dabei nur unterlassen, auf den großen Unterschied hinzu⸗ weisen, der eben gelegen ist zwischen der damaligen Monopolvorlage der verbündeten Regierungen und dem jetzigen Steuergesetzentmuf/ modifijiert, wie ich hinzufügen will, durch die stemmiso note gli Der Monopolgesetzentwurf enthielt und mußte enthalten ein Verbo des privaten Gewerbebetriebs auf dem Gebiete der Tabalindustrie, während der Ihnen jetzt vorliegende Steuergesetzentwurf ein solchet Verbot nicht enthält. Dieser Steuergesetzentwurf läßt im übrigen das Gewerbe frei, er belegt nur die Fabrikate der Zigarettenindustrie mit einer Banderolleabgabe. Wenn, meine Herren, wir Ihnen heute ein Zigarettenmonopol vorgeschlagen hätten, dann würden wir 1 nicht ermangelt haben, Ihnen selbst Vorschläge zu unterbreiten Ansehung der Regelung der Entschädigungsfrage.

(Schluß in der Zweiten Beilage.)

auf deren Kosten besonderen Aufsichtsmaßnahmen unterworfen werden können.

steuergesetzgebung immer welter gedrängt würden, Entschädigungen

(Schluß aus der Ersten

Abg. Molkenbu hr (Soz ): Der große J. ist e . bei ͤ eute in erheblichem Fuͤr die Arbeiter war nur insoweit 6. e in den Staatsbetrieben Hier handelt es sich genau um ein Teil der Arbeiter brotlos gemacht. Leute in Betracht kommen,

dem Monopolgesetz auch Maße getroffen werden. Entschädigung vorgesehen, angenommen werden würden. dasselbe. Auch hier wird Wir zweifeln nicht, daß. wenn reiche die Regierung das größte Intereffe Schadloshaltung anzuerkennen.

gewiß Abg. der Steuer beweist, der mir vorliegt. geradezu eine Panik. Wie s

gehen, der sie nicht von Arbeitern brotlos zu machen.

Abg. Dr. quenzen ihres Antrages bei früheren namentlich nicht bei dem Verbot Bleiweiß und Zinkweiß.

Der Antrag wird darau demokraten und Polen ab hc Die Abgg. Held,

der r 1879 gezahlten Abgaben.

enthaltenen Ausfuhrvergütungssäße von 66 bezw. 85 M ergütung durch den Bundes⸗

fortfallen und die Festsetzung der rat erfolgen.

Na Antrag angenommen.

Der g 33 enthält die .

geschrieben, daß Verkäufer und Händle

tretens des Gesetzes ihre Vorräte an Zigarettenta Hülsen und Blattchen unter Angabe des Kleinverkaufspreises innerhalb einer Woche dem zuständigen Steueramt anzumelden 2 zu versteuern haben.

Abg. Graf M ielzynski (Pole) befürwortet den Antrag, die ange⸗ meldeten Vorräte drei Monate ohne Entrichtung der Steuer verkaufen . und erst nach Ablauf dieser Frist den noch vorhandenen Vorrat gemäß § 2 zu versteuern; die Anmeldung soll nicht binnen einer Woche, sondern binnen zwei Wochen erfolgen. bleibende Vorrat darf dabei hei den Herstellern ein Zwölftel der letzten Jahres produkrion nicht übersteigen, und für die nicht Packungen, Etiketten usw. sind entsprechende Entschädigungen zu

und nach den Sätzen des

zahlen. Ein Antrag

estatten; dagegen soll die 96 von sechs Monaten 3 Monate . werden. Direktor im Reichsschatzamt Kühn auch die Hersteller zur Anmeldung verpfli dazu ist nicht einzusehen. auf? Wochen möchte nichts zu erinnern sei ,, steht nicht außer Zweifel.

g. Dr. ger en begrüßt den Antrag der Mehrheitsparteien

Held und Genossen. Die Nachversteuerung gestaltet werden.

Direktor im Reichssckatzumt Kühn: Antrag Held

Grafen Mielzynski stattzugeben.

Sicherheitsleistung in Fortfall kommen, die

ebenso eine Unmöglichkeit bedeuten würden, wie die sofortige Ver⸗ Etwa 10000 der schwächsten Händler seien kaum im

steuerung. stande, die Kaution von 1000 und 1200

Stundungsfrist gegen Sicherheitsstellung . wenigstens nicht ver⸗

lürzt werden; man sollte aber weiter gehe

Erleichterung auch dem Hersteller zuteik werden lassen, fofern d steuerfrei bleibende Vorrat i, der letzten wen n,, ihn iber

stelgt.

Der Antrag Mielzynski wird in a

gelehnt, der Antrag Held angenommen.

Zur Erörterung kommt nun 81 der Kommissionsanträge, wonach der Eingangszoll für feingeschnittenen Tabak und ür einen Doppelzentner betragen soll; die Zigaretten .

Zigaretten 800 S6 außerdem unterliegen 5 M pro 1000 Stück. Die

e n. Hülsen und Blättchen durch geschränkt werden. Ohne Debatte wird 1 angenomm

Die Kommission hat eine Resolu tion vorgeschlagen:

„Die verbündeten Regierungen zu ersu bon Zigaretten dur und § 139a Abs. 1 R. G. O. Bestimmunge

Die Resolution gelangt gleichfalls Annahme.

Damit ist die zweite Lesung des entwurfs erledigt.

Das Haus geht über zur zweiten

lum Reichsstempelgesetz, und zwar zunächst „Fracht—

urkunden“.

* . der Abg. Geyer (So

ausgedehnt werden auf den Binnenschiffs verkehr.

Die Kommission hat die kleinsten

dem hligt vor, nur dann einen Stempel ei, über die Ladung eines ganzen . , bei höheren Beträgen 50 on, einem Raumgehalt von über sill. 60. 3,

9.

hen ollen Frachibriefe im Inländif denn die Urkunde über eine ganze Wag

Fabrikanten, reiche als sie nicht

ö, beantragen einen anderweiten rgütung der auf Grund des Ta

Held und Genossen will nur den steuer⸗ freien Verkauf der angemeldeten Vorräte binnen 3 lhnen legen Sicherheitsstellung zugelassene ür die Stundung der Steuer auf

Gegen die Verlängerung der Frist von 1

zum Beschluß erhebt, werden die verbündeten R

ihn selbstverständlich in Erwägung zu nehmen haben. 1 Abg. Wie mer (fr. Volkep.) bittet das Haus,

Danach würden die Bedenken der

t Die Zollbefreiungen des Zolltarif⸗ esetzes von 1902 können für die genannten Tabakerzeugnisse,

Heimarbeit auf Grund des 5 120 Abf. 3

eferent ist an Stelle . verhinderten Abg. Bernstein

ach der . fc der Frachturkundenstempel auch rachtbeträge nicht mit

bestehenden Zehnpfennigstempel treffen 23 z

aber bei einem Frachtbetrage von nicht mehr als 25 MS

( in letzterem 1 6 zu erheben. ie Gepäckscheine und Paketadressen ausgeschieden worden, da⸗

Beilage.)

zeigt, eine Pflicht

zu

Wären es Gutsbesitzer, die bei diesem Gesetz den Schaden trügen, so würden in, n, von selbst eine Entschädigung vorgeschlagen haben. Graf Miel zyns ki (Hole): Auf das bloße Gerücht von Abg. K finden jetzt schon Arbeiterentlassungen statt, wie ein Brief . 3. 4 33 . ranke un wache Arbeiter, wi sie in der beschäftigt werden, zu einer Arbeit nber ĩ gewachsen sind? Es ist unmoralisch, Tausende

ger (entr.): Die Sozialdemokratie hat die Konse⸗ Gelegenheiten nicht gezogen, gewisser Fabrikationszweige in

Abg. Molkenbuhr (Soz.) bleibt bel seinen Behauptungen stehen. gegen die Stimmen der Sozial⸗

äger, Graf Kanitz und von S8 32a zur Regelung baksteuergesetzes von Danach sollen die in diesem Gesetz

kurzer Empfehlung durch den Abg. Held wird der

r am Ta

Der steuerfrei

verwendbaren

Der Antragsteller will chten; eine Notwendigkeit

n, aber ob sie absolut not⸗

solle so mild wie möglich Wenn der Reichstag den

dem Antrage des

für viele kleinere Händler

MS zu hinterlegen. Die

n und die Wohltaten der

llen seinen Teilen ab⸗

einem Stückzoll von

den Bundesrat ein⸗ en.

chen, für die Herstellung n zu erlassen.“

ohne Diskussion zur Zigarettensteuergesetz⸗

Beratung der Novelle

en, sondern u erheben, wenn die . lautet,

rn es sich um Schiffe andelt, im ersteren Ferner sind

Es ist vor⸗ da e des Inkraft⸗ . ak, Zigaretten,

Zweite Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Köni 108.

Berlin, Dienstag, den 8. Mai

resp. je 20 und 50 mindert sich auf die 5t nicht übersteigt; Ladegewicht über 10 bis 15 t gewicht tritt die Hälfte des Satzes hinz Abg. Lipin die Be steuerung

r als verkehrt feindli ablehnen; dazu rechnen wir namentli guf den Flüssen und Kanälen. Kommissionsvorschläge stimmen.

grüßen, strichen erfahren

daß die Kommission die Besteuerung der Postpa hat, und daß die Vorlage went ; ö hat. In der Tat hat in a

hervorgerufen. Ich glaube, au Träne nachweinen. Wag die

stimmungen über den auf den Binnenschiffahrtsverkehr übertragen. Es soll Schiffs, und Eisenbahnladungen versteuert werden. ob diese Bestimmung nicht mit der Verfaffung steht. Die verbündeten Regierungen sind über . sehr leicht hinweggegangen. er verlangt, kommen. Die Regierung meinte darauf zu machen und sei auch nicht nötig. Bas Hinwegse wiegende Punkte ist auch sonst vorgekommen. Trankreich und andere Länder bezögen große Steuern, und das könne auch . Verkehr wagen.. Es ist also ein Wagnis. , , ,, sich i ee . ö ; an denen man solche xperimente macht. der deutsche Handel und Verkehr wirklich man an ihm derartige Wagnisse Ich verkenne nicht die Tatkraft unferes Handels Ländern steht er aber zurück. gemacht. Wir können das Ausland ihm nicht durch eine Steuer die

um über die Tragweite der Maßregel ein Bild zu

machen

nur überflügeln,

gebunden

Vertreter der verbündeten Regierungen meinte freilich, der Schfffs⸗ verkehr im Inlande könnte ganz gut herangez 2 J. . Seeverkehr schon einen Stempel trage. Es war ü haupt ein Fehler, den Seeverkehr zu belasten. Man wird entgegnen, es handle ch nur um einen kleinen . von 10 3, 20 J, 59 , viellelcht 1 6, und das sei nicht von der ß Für den Schiffsverkehr im 77 ist aber der Stempel nicht so gering. Bei 29 3 r li st er L060 bei Warenladungen und ganzen Schifftlabungen kann sich der Betrag auf 4 δ˖' und mehr erhöhen, und dasz wird sehr empfindlich treff'n. Wer denkt hier nicht an die Besteuerung der Umsätze in Wertpapieren. 1891 hat es bei der Börsensteuer genau so angefangen wie hier. Da fing man an, den einzelnen Umsatz um 20 & iu besteuern, mit 1 46 bei Termingeschäften. Man fagte, das würde man nicht merken. Aber 1885 war der Appetit größer geworden, und an Stelle des kleinen Firstempels wurde ein prozentualer Stempel ein⸗ geführt und die Sätze schließlich verdoppelt und zum Teil verdreifacht. Diese Maßregel hat die Emission der preußischen Staats anfeihe und deutschen Reichsanleihe von Mißerfolg zu M erfolg geführt. Wir werden darauf später noch zurückkommen. Wie steht es denn ei entlich mit dem Börsengesetz, Herr Staatssekretär ? Ich habe no nicht davon gehört, daß der Bundesrat in dieser Frage einen Schritt vor—= wärts getan hat. Gegenüber dieser Vorlage, so uns hier beschäftigt, , . wir sagen: principiis obsta, und darum lehnen wir die Ber⸗

g .

Staatssekretär des Reichsschatzamts Freiherr von Sten gel:

Meine Herren! Was die Anfrage des Herrn Vorredners anlangt, warum der Börsengesetzentwurf noch nicht an den Reichstag gelangt sei, so befinde ich mich nicht in der Lage, ihm darüber eine Auskunft zu geben. Ressortmäßig wird diese Angelegenheit vom Reichsamt des Innern behandelt.

Was die Börsensteuernovelle anlangt, so ist Ihnen ja bekannt, daß dieser Gesetzentwurf unlängst erneut dem Reichstage zugegangen ist. Nun hat der Herr Vorredner Klage darüber geführt, daß die verbündeten Regierungen sich bei der Einbringung des vor⸗ liegenden Gesetzentwurfs leichter Hand hinweggesetzt hätten über die Rücksichten, die sie auf die Wohlfahrt und die Interessen von Handel und Verkehr ju nehmen hätten. Meine Herren, ich muß gegen diesen Votrwurf mit aller Entschiedenheit Verwahrung einlegen. Ich glaube, nicht leicht ist bei der Vorbereitung einer Vorlage mit größerer Vorsicht und mit größerer Sorgfalt zu Werke gegangen worden, wie es gerade hier der Fall gewesen ist.

Der Herr Vorredner hat darauf hingewiesen, daß man sich nicht einmal um eine genauere Statistik bemüht habe insbesonders bezüg⸗ lich des Schiffabrtsverkehrß. Meine Herren, wir sind zu der Ueber- zeugung gelangt, daß auch die genaueste Statistik, wie sie mit den zu Gebote stehenden Hilfsmitteln möglich war, nicht ausreichend gewesen sein würde, ein absolut zuverlässiges Bild davon zu erhalten, welcher Ertrag von dieser Steuer ziffermäßig zu erwarten sein würde, insbesondere nach den Modifikationen, die der Gesetzentwurf im Laufe der Beratung in der Kommission erfahren hatte.

Meine Herren, Handel und Verkehr haben sich unter dem Schutze des Reichs in 365 jährigem Frieden in hohem Maße und auf dat reichste bei uns entwickelt, und wir sind allerdings davon aus- gegangen, daß dem Handel und Verkehr danach recht wohl auch ange⸗ sonnen werden könnte, diese minimalen Abgaben zu tragen, die ihnen durch die Vorlage zugemutet werden. Irgendwo, meine Herren, muß das Geld herkommen, um dem Deutschen Reiche die Mittel zu ge⸗ währen, deren es nicht entraten kann, um seine Machtstellung in der Welt aufrecht zu erhalten. (Sehr richtig! rechts.)

Abg. Graf von Kanitz (kons. ): Angesichts der gesteigerten Erträͤ

des . ist es , stark, darüber ö. . daß 5

Börsengesetz die Börse schädigt. Nach den Kommisstongvorschlagen

sollen Konnossemente, Frachtbrief, Ladescheine, Einlieferungsscheine im

Schliff sperkehr zwischen inländischen See⸗ oder Binnenhäfen, wenn

die Urkunde über die n eines ganzen Schiffsgefäßes lautet, einem n

en Eisenbahnverkehr, enladung lautet, mit

bestimmten tz e g unterliegen. Ich habe beantragt, die Be⸗

M getroffen werden. Der Steuersatz ver⸗ Hälfte der Sätze, wenn das Ladegewicht er erhöht sih auf das 11½ fache, wenn das

eträgt; für je weitere 5st Lade⸗

u.

ski (Soz.): Ez ist ja mit Freude zu begrüßen, da l der Paketadressen und Gepaͤckscheine rr g 5 Wir hätten es hier nur mit ener Portoperteuerung zu zun gehabt. Aber dasjenige, was die Kommisston empfohlen hat, müͤssen wir ebenso e und nn,, Maßnahme bekämpfen und

die Eischwerung des Verkehrs Wir werden auch gegen diese

g,e m pf (fr. Volkep): Es ist mit ,, zu be⸗ paketadressen ge⸗

3 n. r,, n Kreisen, die den Sinn für die Freiheit des Veikehrs haben, jeh Bestimmung . . ä ö keine ommission übrig gelassen hat, ist aber immer noch schlimm genug. Die Kommisston hat die lt Serberkehr nicht nur verschärft, fondern auch ollen ganze Ich weiß nicht, in Widerspruch die wichtigsten eggegan Ein Abgeordneter hatte in Kommission eine Statistik über den Binnenschiffahrtsverkehr be⸗ eine Statistik sei sehr schwer en über schwer⸗ Die Regierung fagte, Einnahmen aus solchen chland mit seinem hochentwickelten Handel und Ver⸗ betrachtet zu Ist denn so hoch entwickelt, 2 e er, gegenüber anderen Es werden ihm überall Schwierigkeiten wenn

ände Diese steuerliche Belastung muß sich sa *r schwer ö ,

glich Preußischen Staatsanzeiger

19908.

Schiffssätze fallen, die für Konnossemente und Frachtbriefe im Schiffs— verkehr zwischen inländischen und n i en e, 3 oder rn. Häfen und inländischen Wasserstraßen und ausländischen Seehäfen (1 g) und für ,, . und Frachtbriefe im Schiffsverkehr zwischen inländischen Häfen und auslaͤndischen Häfen der Nord⸗ und Ostsee, des Kanals oder der norwegischen Küste (10 g) vorgesehen sind den in der Kommissiong vorlage vorgeschenen Sätzen unter⸗ worfen werden. Mein Antrag bezweckte, gewssse Schiffsfahrzeuge dem Stempel zu unterwerfen, die fonst steuerfrei ausgehen würden. Im Anschluß an meinen Antrag wird übrigens auch § 33 des Ge⸗

feet iw en; ö nher, 9

g. Gothein (fr. Vngrg.): enn alle Kollegen den Bericht gelesen, kritisch gelesen hätten, dann hätten sie auf 41 ene t keiten, auf die der Graf Kanjtz jetzt hinweist, von selbst kommen müssen. Aber auch Graf Kanitz felbst scheint nicht von sich aus, sondern erst vom Bundeßrat her darauf aufmerksam gemacht worden zu sein. Ich habe meinerseits sofort diese Unstimmigkeiten heraus⸗ gefunden. Die Kom missionsfaffung ließ den wichtigsten Binnen= schiffahrtsverkehr direkt aug. Auch den Vertretern des Bundes- rats kann ich mein Erstaunen darüber nicht verhehlen, daß sie die Aenderungebedürftigkeit des § 33 nicht erkannten. Ich muß sagen, wenn solche Schnitzer in den Kommissionsanträgen vorkommen, kann man ihnen kein großes Vertrauen entgegenbringen, muß sie vielmehr für überaus lümmerlich und flüchtig erklären. Ist es denn Über- haupt zulässig, derartige Steuern auf die Schiffahrt zu legen? Keinem Kommissionsmitglied, keinem Bundesratsvertreter ist es ein⸗ gefallen, si zu fragen, ob denn die Auferlegung von Abgaben auf den Binnenschiffahrtsverkehr überhaupt mit der Reichs verfassung ver⸗ einbar ist; das ist doppelt auffallend nach den langen Debatten, die hier in den letzten Jahren über Art. 54 der Verfaffung stattgefunden haben. Nun wird gesagt werden, es handelt sich hier gar nicht um Binnenschisfahrtsabgaben, ö, . um Stempelsteuern. Tatsächlich wird aber hiek der Schiffahrtsverkehr besteuert, ob das in der Form der Stempelsteuer oder sonstwie geschieht, ist für den Effekt ganz egal. Die Kommission hat , fleißig gesessen; aber nach der Menge der durchgesessenen Hosenboden kann man ibre Arbeit nicht beurteilen, fondern „nur nach dem Geist. Die Rhein, und die (Glbschiffahrtsakte untersagen gleichmäßig die Erhebung von Schiffahrtsabgaben auf dem Rhein und der Elbe; diese Akte sind unkündbar. Handelt es sich denn hier um eine so kolossale Einnahme für die Reichsfinanzen, daß man sich so leichten Herzens über die Verfasfung und die internationalen Verträge hinwegsetzen muß? Es handelt sich um sage und schreibe 200 god „M, eine wahre Omelette. Dem Schiffsverkehr eine solche Belästigung wegen lumpiger 200 9009 aufzuerlegen, ist kaum begreiflich; kaum begreiflich ist auch, daß sich eine Kommission und ein Reichstag mit solchen Lappalien bei einer . großzügigen“ inanzreform abgibt! Wenn Handel und Verkehr emporgeblũht r so ist nicht allein der Schu des Reichs daran schuld; fur den Schutz des Friedens haben Hande und Verkehr auch das Ihrige gelesftet. Die schönste Kritik an dem Aus spruch des tzsekretärs hat der Graf Kanitz gegeben, indem er un⸗ mittelbar hinter ihm von den ,, Ertraͤgnissen des Bzrsen⸗ verkehrs . In der Kommi sion hieß es, man wolle den kleinen Schiffer frei lassen und den Großschiffer treffen. Die Freunde dieses Diktums haben keine Ahnung, was der kleine Schiffer ist. Der kleine Schiffer fuhrt ein Schsff von ebenso großem Tonnengehalt wie die roßen Reedereien, nur daß diese eben mehrere Schiffe haben. ill man den kleinen Schiffer freilassen, so muß man mit dem Tonnengehalt der Schiffe, die der Abgabe unterlegen, viel höher hinaufgehen. Diese sehr unklare Materie an die Kommission zurück⸗ zuberweisen, ist eine unbedingte Notwendigkeit, da weder die Ver⸗

assung noch die internationalen Verträ ĩ 9 . 2 rträge bisher in der Kommission

Es geht ein Antrag Kaempf ei ĩ ͤ an die Kommission. 3 pf ein auf Zurückverweisung

Staatssekretär des Reichsschatzamts Freiherr von Stengel:

Meine Herren! Wenn ich zunächst ein Wort äußern darf über den soeben vernommenen Antrag, so möchte ich meinerseits doch auf das dringendste raten, diesen Antrag abzulehnen. (3Zurufe links.) Dieser Antrag würde in seinem Endeffekt wohl auf nichts weiter hinaus— kommen als darauf, daß die ganze Reichs finanzreform für diese Session überhaupt scheitern soll. (Zurufe links. Sehr richtig! rechts) Es würde dies keine andere Folge haben, als eine Fortsetzung der bie⸗ herigen Schuldenwirtschaft im Reich, und dagegen möchte ich vom Regierungstisch aus schon von vornherein auf das nachdrücklichste Ver⸗ wahrung einlegen. (Sehr gut h

Der Herr Vorredner hat dann einen

ĩ gewissen Wide zwischen meinen Ausführungen rspruch

und denen des Herrn Grafen Kanitz ju finden geglaubt, da ich von einer minimalen Abgabe gesprochen habe, während Herr Graf Kanitz auf den hohen Ertrag der Stempelsteuer hingewiesen hätte. Wenn ich von minimalen Beträgen sprach, so habe ich natürlich nur den vor— liegenden Gesetzentwurf im Auge gehabt, der sich hier in der Haupt sache mit Abgabebeträgen von 10 und 20 3 beschäftigt. Ich war deshalb wohl berechtigt, jene Beträge als minimale zu be⸗ zeichnen. Vom Börsensteuergesetz und den Erträgen der Börsensteuer habe ich im übrigen mit keinem Wort gesprochen. Danach besteht ein solcher Widerspruch zwischen unseren Ausführungen nicht.

Was speziell die Frachturkunden anlangt, die sich auf den Schiffahrts⸗ verkehr erstrecken, so ist ja dieser Abschnitt der e , . zum Teil gegenwärtig schon geltendes Recht. (Sehr richtig! Ich kann konstatieren, daß gerade bezüglich der Frachturkunden im Seeverkehr noch niemals eine Klage uns gegenüber laut geworden ist. (Hört, hört) Es ist das wohl das einzige Gebiet der Stempelgesetzgebung, in Ansehung dessen noch gar keine Beschwerde über die Höhe der Abgabe oder deren Erhebung an uns gelangt ist.

Nun möchte ich bei der Gelegenheit noch besonders darauf hinweisen, daß natürlich, wenn auch der Ertrag speziell dieses Teils des Gesetz⸗ entwurfs kein erheblicher ist, doch immerhin das Gesetz selbst

auf diesen Wasserverkehr um mich kur; auszudrücken mit ausgedehnt werden muß, weil es nicht angeht, lediglich den Eisenbahn⸗ verkehr jur Abgabe heranzuziehen. (Sehr richtig h

Nun hat der Herr Vorredner geglaubt, eine außerordentlich wichtige

und interessante Entdeckung gemacht zu haben, insofern er hinweisen zu sollen glaubte auf den Art. 54 Abs. 4 der Reichs verfassung, wonach die Einführung dieser Stempelabgabe überhaupt die Verfassung ver⸗ letze. Es handelt sich aber doch ich kann das nicht scharf genug hervorheben hier nicht um eine Abgabe in dem Sinne des Abs. 4 des Art. 54 der Reichsverfassung, welcher in seinem ersten Satz

stimmungen so zu fassen, daß Konnossemente, Frachtbriefe, Ladesche Einlieferungsscheine im S e ffn sowelt sie * . bi.

lautet: