1906 / 113 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 14 May 1906 18:00:01 GMT) scan diff

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Namslau .... Trebnitz... Breslau.... Ohlau . Brieg . . Sagan Bunzlau ..

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Straubing ;

Meißen. Pirna Plauen i. V. autzen. Reutlingen. Rottweil.. Urach; , n ö aupheim Ravensburg .

Draunschweilg ! Altenburg Arnstadt

Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Doppeljentner un Ein liegender Strich (— in den Spalten für Preise hat die Bedeutung,

Schlawe 1. Ponam. 5. Rummelsburg i. Pom.

Regensburg .

Vrandenburg a. §. .

Stargard i. Pomm. ö i. Henn.

Trebnitz 1. Schl. .

Brieg. . ö Gohbberg'i. Schl. .

Brandenburg a. §5. ü Frankfurt a. O..

Stargard 1. Pomm. ;

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15,50 1640 17.60 16,50 17,00 16, 30

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16,00 15,090 16,20 16,20 16,60 16,70 15,30 15,60 15, 10 16.00

165,50 16 0 16 80 15h, o

17,78 1680 1750 1750 17,00

19.00 17,25 18,26

18 80 20.651 18,00 159,90 16,650 18,60

1720 1756 16. 26 1736 16.56 16 35 16 46 16. o

1750 16 66

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14,36 14,50 14,30

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16, 10 1440 16,50 14,80 15,40 16,00 14,10 16, 60

15,40 1600 16.00 16,090 16,25 16,20 14,40 16,10 17200 17,50 16,80 17,00

1800

16,00 17,50 18,80 17,60

16,80 18,B50 16,50 17,40

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15,35 15. 50

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1630 1666 1570 17 26 1556 17606 1716 16 55 1756 16260 16 56 14 50 16. 16 15.46

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1620 15.56 15.50 16.560 16,160 16 45 16 O 16. 46 1736 16 46 14,860 18. 57 17 56 18 15. 17.56 15.3 1 56 15 56 16. 05 18.46 21,53 18 06 15 86 16, 56 18. 56 16. 6 18 00 1766 16. 80 1750 17600 17 20 16. 56 1736 is. S0 18 06 1676 15, 560 15. 10

18,50

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16,40 17,50 18,80 17,60

1720 18.50 16,590 17,40

16,90 16 60 19.70 17.20 18,00 17,00 1740 16,50 1700 16,40 17,00 14,60 16,50 16,40

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16, 60

1700 1636 15 80 1570 15, 40 169 15 00 16,40 17386 16, 0 15,36 18565 17,50 18,50 18,05 18, 060 15.35 1759 18,56 16, 00 26 O0 22,15 19. 00 18, 9 17325 18 50 1630 18, O9 18.600 17656 17856 17.60 1750 16, 8 17,350 18.50 18. Oo 1756 16 50 18, 10 18,06 18.56

15 00

18,40 16, 00 193,34 18,73 18,55

16,69 17,22 16,59 16,B83

16, 8u4 1201 1631 16,92 18,50

1699 16, 56

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18,56

d der Verkauftwert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. Der Durchschnittẽprels wird aus den daß der betreffende Prelg nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten,

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unabgerundeten Zahlen berechnet. daß entsprechender Ber icht fe hlt.

Deutscher Reichstag. 101. Sitzung vom 12. Mai 1906, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Tagesordnung: Zweite Bergtun der Gesetzentwürfe, betreffend die Aenderung der Artikel 28 und 32 der Reichsverfassung, betreffend die Gewährung einer Ent⸗ n ng an die Mitglieder des Reichstags und etreffend die Aenderun einiger Vorschriften des Reichsstem pelgesetz es, ö Fortsetzung der zweiten Be⸗ , des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Ordnung des Reichshaushalts und die Tilgung der Reichs⸗ schu ld, und zwar: „Mantelgesetz“.

Nach dem Referenten Abg. Gröber (Zentr) und dem Abg. Grafen ö (Zentr.), deren Reden in der vor⸗ gestrigen Nummer d. Bl. im Auszuge mitgeteilt worden sind, ergreift das Wort der

Staatsminister, Staatssekretär des Innern Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:

Meine Herren! bereits in der ersten Lesung dem hohen Hause die Gründe augeinandergesetzt, die sie veranlaßt haben, Ihnen diese Gesetzes vorlage ju machen. Der Herr Referent hat Ihnen diese Gründe, mit denen ich die Ansichten der verbündeten Regterungen in der Kommission verteidigt habe, durchaus zu⸗ treffend vorgetragen. Der Antrag auf Abänderung des § 28 der Reichs- verfassung ist nicht gestellt aus politischen Gründen, sondern lediglich zu dem Zwecke, eine schnelle Erledigung der Geschäfte und der wich tigen Aufgaben, die das hohe Haus in Gemeinschaft mit den ver—⸗ bündeten Regierungen im Interesse des Reichs und unseres deutschen Volkes zu erfüllen hat, unter möglichster Abkürzung der formellen Verhandlungen herbeizuführen und zu verhindern, daß, was, wie wir hoffen, nur ausnahmsweise der Fall sein wird, wenn das Haus nicht in der gesetzlichen Anzahl der Beschlußfähigkeit versammelt sein sollte, durch reine Geschäftgzordnungsdebatten die kostbare Zeit des hohen Hauses nicht unnütz in Anspruch genommen werde. Die ver⸗ bündeten Regierungen stehen deshalb auch heute noch auf der Grund⸗ lage, daß die Annahme der Abänderung des § 28 zur Förderung der Geschäfte wesentlich beitragen würde, und bitten Sie wiederholt und dringend, für die Regierungsvorlage ju stimmen.

Abg. Dr. Arendt (Ry): Es ist doch einigermaßen befremdlich, daß die verbündeten Regierungen eine Aenderung der Verfassung des Reichstages vorschlagen, ohne daß sie mit allem Nachdruck für diese Bestlmmung als eine conditio sine qua non eintreten. Einen ganz anderen Standpunkt haben sie bei unseren Anträgen zum § 5 des zweiten Gesetzes eingenommen, obwohl es sich dabei nicht um einen fachlichen, sondern lediglich um einen formellen Gegenstand handelt. Ich hoffe, daß sie, nachdem sie in der ersten Frage ein solcheg Entgegenkommen gezeigt haben, es auch bei S 5 zeigen werden. Ich werde für die von den berbündeten Regierungen beantragte Verfassungs⸗ änderung stimmen.

Abg. Singer (Soz): Der Staatssekretär meint, die Ab⸗ änderung des Ärtikels 28 der Verfassung sei, nach wie vor eine Notwendigkeit. Im Lande draußen gat die Vorlage nicht den Eindruck gemacht, daß es sich hier bloß um Zweqmaͤßigkeits, rücksichten, sondern als ob es hier um einen Angriff auf die Rechte des Reichstages handelte; und das halte ich nach wie vor mit der Würde des Reichstags nicht vereinbar. Die Bedenken, die wir in der erflen Lesung hatten, sind nach dem Ergebnis der Kom- mifsionsberatung im wesentlichen fortgefallen; wir betonen aber nach wie vor, daß jeder Angriff der Regierung auf die Würde des Reichs⸗ tags bes uns auf unbe egbaren Widerspruch stoßen würde; stellte sich die Mehrheit auf die Seite der Regierung, so würde für uns das Gesetz unannehmbar sein, denn wir sind nicht gewillt, die Diäten erkaufen zu lassen durch einen Verzicht auf die Würde des Reichstags. Es tut mir leid, daß der Graf Posadowsky heute nochmals diesen Stand⸗ punkt der verbündeten Regierungen vertreten hat; sollten letztere ihre Zustimmung von dieser Abstimmung abhängig machen, so durfen wir mit Recht zweifeln, daß es ihnen mit der Gewährung von Diäten überhaupt Ernst ist.

Abg. Bafserm ann (l): Auch wir haben seit einer Reihe von Jahren Anwesenheitsgelder verlangt, um der chronischen Beschluß⸗ unfählgkest ein Ende ju machen und eine größere Auswahl von Kandidaten zu ermöglichen. Nachdem ung nunmehr die Kommissions⸗ beschlüsse vorliegen, werden wir ihnen zustimmen.

Abg. von Stau dy (dkons.): Aus dem bisher Gesagten geht doch hervor, daß die Grundlage fuͤr das Verfassungsänderungsgesetz die Diätenvorlage ist; richtiger wäre also die Verhandlung dieser letzteren voraufzuschlcken gewesen. habe mich in dieser Beziehung einer Unterlassungssünde zu zeihen. Die bedeutsame Erklärung des hene Hompesch kann ich jetzt des näheren nicht beleuchten; wichtig ist mir sür den Moment dartn der Satz, daß guf das Pflichtbewußtsein der Mitglieder jetzt y,, werden soll, und daß man auf eine schnellere und bessere Erledigung der Gesetze hinarbeiten soll. Das ist nach meiner Ansicht der offensichtliche Zweck der Vorlage und die Gegenleistung für die Gewährung von Diäten, Ich bedauere sehr, daß von seiten der Regierung auf diese Gegenleistung nicht mehr der bisherige Wert gelegt wird. Die in der Kommisszon erfolgte Ab⸗ lehnung geht guf die intendierte Aenderung der Geschãstsordnung zurück; aber diese geht mir lange nicht weit genug. Ich halte es für völlig gerechtfertigt, für untergeordnete Dinge nicht die gegenwärtige Beschlußfaähigkeitsziffer aufrecht zu erhalten. Gewiß haben wir selbst zu bestimmen, wag gut ist; aber im Auslande denkt man gar nicht daran, für den Geschäftsgang so hohe Beschlußfähigkeitsziffern an. zuwenden. Auf diese einzige Gegenleistung hätte mehr Wert gelegt werden sollen. Auch in seiner heutigen Aeußerung hat der Graf Posa⸗ dowsky nichts mehr davon gesagt, daß (l eine Bedingung fuͤr die Gewährung von Diäten sein soll. Ich habe mich eifrig auch meiner⸗ seits beftrebt, die Würde des Reichstags zu wahren; wie kann der Abg. Singer von Eingriffen in die Würde des Reichstages reden, wenn doch in der Verfassung die Beschlußfähigkeltsziffer ibm vor—= Cr ist? Wir stimmen nach wie vor für den ersten Teil des

ntwurfes.

Staatsminister, Staatssekretär des Innern Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:

Ich möchte dem Herrn Abg. von Staudy entgegnen, daß ich hier nicht meine Erklärungen abgebe, sondern die Erklärungen abgebe, hinter denen die Mehrheit der verbündeten Regierungen steht. Wenn er sich also an mich direkt wendet, ist die Adresse eine irrtümliche.

Im übrigen hat der Herr Abg. von Staudy, wenn ich mich recht entsinne, in der Kommission, wo ich ja mit ihm auch sehr eingehende Auseinandersetzungen über die Einzelheiten des Gesetzes hatte, erklaͤrt, daß er gegen das Gesetz stimmen werde, und ich habe heute nicht gehört, daß er für das Gesetz stimmen würde, wenn die Abänderung des Artikels 25 angenommen wird. (Sehr gut! und Heiterkeit Im übrigen aber hat der Herr Abg. von Staudy, das kann ich ihm auch nicht ersparen zu sagen, ob⸗ gleich er sich als ein grundsaͤtzlicher Gegner des Gesetzes hinstellte, doch Anträge gestellt, die darauf hinzielten, den Zweck des Gesetzes in einer melnes Erachtens politisch höchst bedenklichen Weise abzuschwächen. (Hört, hört! links) Meine Herren, ich werde mich hier nicht dazu hergeben, daß ich, so zu sagen,

Ich habe namens der verbündeten Regierungen

als die Figura diene, um auf meine Erklärungen hin eine staats⸗; rechtliche Ablehnung der Vorlage ju begründen. Ich kann es verstehen, wenn eine Partei erklärt, wir haben die schwerwiegendsten allgemeinen politischen Gründe, für ein Diätengesetz zu stimmen. Das ist ein Standpunkt, den ich ehre, und diese Seite der Frage hat inner halb der verbündeten Regierungen zu sehr ernsthaften Auseinander— setzungen und Erörterungen in dieser Richtung geführt. Wenn man aber auf diesem Standpunkt steht, darf man nicht irgend welche An⸗ träge befürworten und für solche Anträge stimmen, die noch eine Ab⸗ schwächung der Kautelen bezwecken, die die verbündeten Regierungen unter allen Umständen fordern mußten.

Abg. Müller Sagan (fr. Volkep. ): Nach meiner Auffassung würde es eine Schmälerung der Würde des Reichstags bedeuten, wenn er sich die Gewährung von Dläten abkaufen lassen würde,. Nach der Ablehnung des Art. Z8 sind unsere Bedenken in erheblichem Maße

eschwunden. Nach wie wor sind ung aber 8 4 (die Kontrolle) und 5 (die Behandlung der Doppelmandate) nicht genehm, und wir werden ihre Aenderung weiter betreiben.

Abg. Dr. Spahn (Zentr.) : Wir können doch ein Dlätengesetz nicht beraten, solange in der Verfassung noch steht, daß die Mit- glieder nicht Diäten beziehen dürfen. Im übrigen stehe ich auf dem

Standpunkt der Kommission. I Die Erhöhung der Präsenz ist r

Abg. Dr. Pachnicke (fr. * doch die Absicht der Diätengewäahrung. Daneben aber würde der der Reichstag die Diäten

Eindruck nicht loszuwerden sein, als ob ö

habe abkaufen laffen wollen. Nachdem eine Aenderung des Art. 28 nicht mehr in Frage kommt, stimmen wir für die Diäten. Was die Folgen dieses gesetzgeberischen Aktes betrifft, so hege ich dieselben Hoffnungen wie der Abg. Graf Hompesch.

Abg. Liebermann pon Sonnenberg (Gwirtsch. Ver.): Wir glauben, daß die Absicht erreicht werden wird, ein dauernd beschlußfählges Haus zu schaffen. Wir stimmen gegen die Aenderung des Art. 28 und für das ganze 866

Abg. Graf Bern st or ff (Wesser; Wir stehen auf dem Poden der prinzipiellen Bedenken des Staatssekretãrs und glauben nicht, daß die Diätengewährung dazu führen wird, den Männern aus dem Volke den Zutritt zum Reichstage mehr als bisher zu öffnen. Eine Be⸗ feitigung der vorhandenen Schwierigkeiten wäre eher durch Aenderung des Art. 28 zu erreichen gewesen, aber die Verbindung dieses Ver⸗ langens mit den Diäten kn tatsächlich etwas sehr Mißlichegz. Wir stimmen für die Aenderung des Art. 28 und gegen die Düäten.

bg. von Stau dy ( kons. ) : Ich bezweifle gegenüber dem Abg. Pachnicke sehr, daß immer 199 Mitglieder präsent sein werden; wer fehlen muß und wer fehlen will, wird sich durch den Abzug von 20 nicht beeinflussen lassen. Der Graf Posadowéky irrt sich, wenn er meint, ich hätte feine Person gemeint. Ich habe außerordentlich bedauert, heute Aeußerungen der verbündeten Regierungen zu hören, wie sie uns durch seinen Mund kundgegeben worden sind. Die große Mehriahl meiner 6 teilt diese rf bgleich grundsätzlicher Gegner des

ntschädigungsgesetzes, soll ich doch in der Kommission abschwächende Anträge gestelit haben. Das ist nicht der Fall; aber auch als grund⸗ säͤtzlicher Gegner bin ich doch verpflichtet, die Vorlage möglichst so zu gestalten, wie es meinen Anschauungen entspricht.

Damit schließt die Diskussion.

Die Abänderung des Art. 28 wird gegen die Stimmen eines Teils der e fru men und gegen die Welfen abgelehnt; die Aenderung des Art. 32 angenommen. Nach . tritt das Gesetz mit dem Tage seiner Verkündigung in Kraft; 52 wird angenommen.

Darauf berichtet der Abg. Grö ber (Zentr.) über die Vorlage, be⸗ treffend die Ln wesenheitsgelder. ie in 1a beschlossene Auf⸗ hebung der örtlichen Beschraͤnkung der Frelkarten hat in der Kommission zu eingehenden Verhandlungen geführt. Die Freifahr⸗ karten sind. wie in der Kommission anerkannt wurde, not⸗ wendig, nicht bloß für einzelne Abgeordnete, jür die Mitglieder der Kommissionen, sondern für jeden einzelnen Abgeordneten, denn nach der Veifassung vertritt jeder Abgeordnete das ganze Volk. Die Einwendungen, die gegen diese Bestimmung . worden sind, hat die Mehrheit der Kommission nicht für stichhaltig ansehen können. Mißbräuche sind nicht zu besürchten. Die Karten follen nach wie vor für die ganze Sitzungsperiode, auch für eine etwaige Vertagung, gelten. Die Regierung hat es ja auch in der Hand, ob sie den Reichstag vertagen oder schließen will. Der Unterschied zwischen der Regierungsvorlage und der Kommissionsfassung ist auch nicht fo groß, daß die Regierungen unseren Vorschlägen nicht zustimmen könnten. Ich bitte Sie, die Fassung der Kommission anzunehmen.

Von dem Abg. Dr. Spahn ist inzwischen ein Antrag eingegangen, einen neuen 5a hinzuzufügen:

„Der Reichstag gilt im Sinne dieses Gesetzes nicht als ver-

sammelt, wenn er gemäß Art. 12 der dul ef vertagt ist.“

Staatsminister, Staatssekretär des Innern Dr. Graf von Posadowsky⸗WWehner:

Meine Herren! Ich bitte, die Regierungsvorlage wiederherzustellen. Die verbündeten Regierumzen sind der Ansicht, daß dem Bedürfnis, welches mit der Wahrnehmung ein es parlamentarischen Auftrages zu⸗ sammenhängt, dadurch vollständig genügt wird, daß freie Fahrt zwischen dem Wohnort und dem Sitz des Parlaments gewährt wird. Wenn jetzt beantragt ist, während der ganzen Session eine Freikarte zu gewähren, so unterscheidet sich dieser Antrag von dem Vorschlag der Regierung darin, daß die Freifahrt auf sämtlichen Linien des Deutschen Reichs zu gewähren ist. Es mag sein, daß die bisherigen Bestimmungen recht weitgehend ausgelegt sind, aber ein Unterschied liegt doch darin, daß diese Bestimmungen ziemlich weitherzig angewendet wurden gegenüber einem Reichstage, der keinerlei Entschädigung für sein Mandat bezog.

Der Begründung des Antrages, welcher dahin geht, daß die Reichstagsabgeordneten selbst Erhebungen an Ort und Stelle anstellen wollen, können die verbündeten Regierungen nicht beistimmen. Die verbündeten Regierungen sind der Ansicht, daß es Sache der Exekutive ist, Erhebungen anzustellen und Tatsachen zu erforschen, daß diese Aufgabe aber nicht innerhalb eines parlamentarischen Mandates liegt. Wenn man so weit gehen wollte, daß man den Herren Abgeordneten freie Fahrt auf allen Linien des Deutschen Reichs bewilligt, dann kann ich nur empfehlen, daß Sie den Antrag Burlage annehmen, aber in derselben Fassung, die dem Sinne nach dem eben jetzt ge⸗ stellten Antrag Spahn entspricht, das heißt, daß unter dem Ausdruck „wenn der Reichstag versammelt ist“ nur die tatsächliche Versammlung verstanden wird, aber nicht die Vertagungen, die auf Grund Kaiser⸗ licher Verordnungen erfolgen. Ich glaube, wenn der Antrag Burlage die Annahme des hohen Hauses fände (Zuruf) man kann doch Anträge stellen, wenn sie auch nicht angenommen werden sollten ich glaube, daß dann die verbündeten Regierungen einem solchen An⸗ trage zustimmen würden. Wenn indes der Antrag Burlage nicht wieder aufleben sollte, bitte ich dringend, der Regierung vorlage Ihre Zustimmung erteilen zu wollen.

§z 12 wird hierauf angenommen.

Abg. Grö ber sentr. berichtet nunmehr über S 1b, der über die jãhrliche Aufwandgentschãdigung Bestimmungen trifft. Die erste Monats⸗

rate soll schon am 1. Dezember gezahlt werden statt am 1. Januar nach der Reglerungsvorlage und 460 statt 00 M betragen.

Abg. Dr. Arendt (My): Ich halte die vorgeschlagenen Aende⸗ rungen für wesentliche Verbesserungen. Die Einfügung des 1. De⸗ zembers ist sehr erwünscht für den Fall einer außerordentlichen Session. Weitergehende Anträge sind . gestellt, und das ist um so eigen⸗ tümlicher, als der Abg. Singer diesen Paragraphen so heftig bekämpft, ihn als Aktordspystem mit Prämienzahlung, als eine Art Bezahlung für nachgiebiges Verhalten gegenüber der Regierung, beieichnet hatte. Es ist fehr erfreulich, daß die Sozialdemokraten in der Kommission ihre Bedenken haben fallen lassen.

Abg. Frelherr von Richt hof en (. kons): Wir werden für dasjenige stimmen., was wir für das Beste halten, behalten uns aber unsere end⸗ gültige Abstimmung vor. Ich hätte eine Vorlage für besser gehalten die nicht eine Pauschalsumme feststellt. Stellt man sich aber einmal auf den Standpunkt der Pauschalsumme, so verdient die Kommissiontz⸗

vorla s 33 en (Sol. te ste g. nger (Soz.): r stehen auch heute noch auf dem

Standpunkt, daß Anwesenheitsgelder ohne Pauschale . Richtige wären. Von meiner frühern Kritik habe ich nichts zurückzunehmen. rw aber die Aenderung des 5 28 der Verfassung gestrichen ist, so ist ein Teil unserer Bedenken beseitigt.

Nach weiteren Bemerkungen des Abg. Dr. Spahn wird S§z 16 mit großer Mehrheit angenommen.

. setzt den Abzug der Entschädigungsrate für jeden Tag auf W S (statt 30 M der Regierungsvorlage) fest.

Berichterstatter Abg. Gr ö ber (Zentr) weist darauf hin, daß diese Herabsetzung den ,,, n. entspreche, die in § 3 den Mitgliedern des Reichstags gewährt werden, die neu gewählt werden, während der Reichstag versammelt ist. Der Abzug dürfe nicht den Charakter einer f, tragen.

Staatsminister, Staatssekretär des Innern Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:

Meine Herren! Gegenüber den Irrtümern, die im Lande verbreitet sind, daß in dem Abzug von 30 K, wie ihn die verbündeten Re—⸗ gierungen vorgeschlagen haben, eine Art Strafe für Abwesenheit läge, halte ich mich doch für verpflichtet, hier noch einmal das Sach⸗ verhältnis klar zu legen.

Wenn man lediglich das Pauschale bemessen hätte nach einem Satze von 20 ½ς pro Sitzung, so würde das Pauschale nur 2000 M be⸗ tragen nach der Durchschnittszahl der Sitzungen, die wir ermittelt haben. Deshalb wurde auch für die Uebergangszeit, bis ein Abgeord⸗ neter in den Besitz des Pauschale gelangt, nur der normale Tagegeld⸗ satz von 20 4 in das Gesetz eingefügt. Wenn es sich aber darum handelt, Abzüge zu machen von den Beträgen, die die Besitzer des Pauschale beziehen, mußten wir bei diesem Pauschale von 3000 M einen höheren Betrag abziehen, als den Betrag, der an Tagegeldern für die Uebergangszeit ge⸗ währt wird. Dieser Betrag mußte, wenn das Entgelt für die Wahrnehmung einzelner Sitzungen nicht übermäßig hoch sein sollte den Satz von 30 M erreichen, weil eben das Pauschale 1000 4 höher ist, als der Betrag sein würde, wenn nur je 260 M für den Durch⸗ schnitt der Sitzungen berechnet wären. Es lag also in dem Satz von 30 M nicht eine Strafe, sondern eine einfache durchaus berechtigte rechnerische Feststellung, die in dem Gesetz ihren Ausdruck gefunden hat. Die verbündeten Regierungen sind deshalb auch heute noch der Ansicht, daß die Vorlage den richtigen Weg gewählt hat.

s 2 wird hierauf in der Fassung der Kommission an⸗ genommen.

Bei § 4 (Anwesenheitekontrolle) hebt der Referent hervor, daß der Vorschlag des Entwurfes, daß die Anwesenheit in der Sitzung auch durch die Teilnahme an etwaigen namentlichen Ab⸗ ssimmungen nachgewiesen werden müsse, in erster Lesung durch die Kom= mifsion abgelehnt worden war, daß aber in zweiter Lesung der Zusatz beschlofssen worden ist, daß, wer an einer namentlichen Ab⸗ stimmung nicht teilnimmt, im Sinne dieses Gesetzes als abwesend gelten soll, auch wenn er sich in die Listen eingetragen hat. Eventuell nicht abzuleugnenden Härten, die aus dieser Vorschrift entstehen könnten, werde leicht durch Aenderung der Geschäftsordnung ab⸗ geholfen werden können, wie sie in der Resolution angedeutet seien.

Abg. Singer (Soz): Mit der Zahlung von Entschädigungen ist die Verpflichtung des Abgeordneten, anwesend zu sein, gegeben. In dem Wunsche, daß die Verhandlungen dieses Hauses recht zahlreich besucht sein und nicht durch schlechten Besuch das Ansehen des Reichstags geschädigt werden möge, stimmen wir alle überein. Aber dennoch kann ich dem zweiten Abfatz keinen Geschmack abgewinnen. Die Nicht. tellnahme an einer namentlichen Abstimmung kann doch nur dann mit Strafe belegt werden, wenn den einzelnen ein Verschulden trifft. Wenn der Abgeordnete sich zu Beginn der Sitzung nach seiner Ankunft in die Liste eingetragen hat, kann er in einer ganzen Reihe von Fällen in Autübung seines Berufes verhindert werden, an der Sitzung teil- zunehmen. Er hat in den Akten oder in der Bibliothek Nachforschungen anzuftellen, er nimmt an einer wichtigen Besprechung oder an einer Kommission teil; es sind auch sonst noch komische Situationen genug denkbar und vorgekommen, die den Abgeordneten, selbst wenn er das Glockenzeichen vernimmt, verhindern, rechtzeiti bei der namentlichen Abstimmung zugegen zu sein. Mit fer Straf⸗ porschrift dekretieren wir ja geradezu die anderen Bestimmungen, ein Unterschied, der durchaus nicht berechtigt ist. Namentliche Ab⸗ stimmungen sind ja in bestimmten Fällen sehr notwendig; aber der materielle Wert einer Abstimmung ist doch unabhängig dabon, ob sie namentlich erfolgt oder nicht. Es scheint, fast, als ob die Freunde dieser Strafvorschrift die namentlichen Abstimmungen überhaupt mög⸗ lichst vermeiden wollen. Von Rechts wegen müßte ein solches Gesetz so gestaltet sein, daß es im 6 . ohne jede Diskussion angenommen werden könnte; es hat etwas überaus . diese Debatte zu geen, die wir bloß dem Widerstand der Regierung verdanken.

ber diese Bestimmung hier ist direkt eine . der Re⸗ gierungsvorschläge; sie kann auch den fleißigsten Abgeordneten treffen, der noch anderen wichtigen Vertretungskörperschaften angehört, wenn ihm das Unglück widerfährt, daß nach seinem Weggange aus dem Reichstage, in dem er vielleicht schon 4 bis 5 Stunden tätig war, noch eine namentliche Abstimmung stattfindet. Ein Abgeordneter, der ganz prompt seine Pflicht erfüllt, darf nicht so stigmatisiert werden, wenn er einmal bei einer namentlichen Abstimmung feblt. Ich bitte dringend, diesen innerlich unberechtigten Zusaz zu 8 4 zu streichen. Man hat gesagt, es solle damit verhindert werden, daß Entziehungen EIn masse von der namentlichen Abstimmung siattfinden. Ich stehe gar nicht an, zu erklären, daß ganze Fraktionen das Interesse haben können, sich von folchen Abstimmungen fern zu halten; ist dieser Fall eingetreten, so wird die Strafbestimmung nicht verhindern, danach ju handeln. Darum empfehle ich nochmals die Streichung dieser un gerechten, kleinlichen Bestimmung.

Staatsminister, Staatssekretär des Innern Dr. Graf von Posa dows ky⸗Wehner:

Der Herr Abg. Singer hat erklärt, wir hätten die Vorlage in einer Form vorlegen sollen, die den ungeteilten Beifall des Reichstags finden wird. Wir haben immer den Wunsch, Vorlagen vorzulegen. die den ungeteilten Beifall des Reichstags finden. Aber solange der Reichstag in so viele Fraktionen geteilt ist, die auf einem so ver⸗ schiedenen Standpunkt stehen, werden wir wohl schwerlich jemals diesen Wunsch erfüllen können. Im übrigen kann ich nur dringend bitten, dem Vorschlag des Herrn Vorredners nicht stattzugeben; ich be⸗ fürchte, daß die Vorlage die Schwerkraft eines solchen Beschlusses

nicht tragen kann.