1906 / 113 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 14 May 1906 18:00:01 GMT) scan diff

heit nichts besagenden Zusatz so habe ich ihn verstanden hin⸗ gestellt hat. Dieser Satz aber gerade ist die Hauptsache. Es heißt in ihm:

Es herrscht jedoch darüber Einverständnis, daß durch die vor⸗ stehenden Bestimmungen die besonderen Gesetze, Erlasse und Ver⸗ ordnungen auf den Gebieten des Handels, der Gewerbe und der Pollzei nicht berührt werden, welche in jedem der beiden vertrag⸗

Anwendung finden.

Daß die Ausweisungsbefugnis innerhalb Preußens gesetzlich eine unbeschrankte ist, darauf werde ich mir erlauben, später noch zurũckzu kommen.

Nun sind von dem Herrn Abgeordneten Traeger sowohl wie auch anderwelt zahlreiche Einzelfälle aufgeführt worden, in denen offen sichtlich ungerechtfertigt Ausweisungen verfügt oder angedroht wären, oder in denen sonstige Verfehlungen gefunden werden müßten.

Was zunächst den Kriminalkommissar Schöne anlangt, so ist es nach den von mir sofort angestellten Ermittelungen tatsächlich unrichtig, daß der betreffende russische Kaufmann durch die Androhung der Aus⸗ weisung in eine Notlage habe versetzt werden sollen, um ihn zu Verbrechen, nämlich demjenigen des Landesverrats, geneigt zu machen. Das ist mit diesen Worten im Reichstage behauptet worden, und ich weise diese Unterstellung als tatsaͤchlich unrichtig zurück. (Bravo!) Der russische Kaufmann hat die Mitteilung bekommen, daß er auf eine dauernde Erlaubnis, hier zu bleiben, nicht rechnen könne, und daß er deshalb sich nach einem andern Aufenthaltsort umsehen möge es ist also die zweite Form bei ihm angewendet worden; unmittelbar ausgewiesen ist er nicht. Dabei hat selbstverstäͤndlich keinerlei Nebenabsicht ge⸗ waltet, sondern er hat diese Mitteilung ju demselben Zweck, lediglich zu demselben Zweck bekommen wie alle übrigen Personen, die gleich falls mit derartigen Mitteilungen bedacht worden sind. Der russische Kaufmann hat zunächst versucht, die Erlaubnis zum dauernden Verweilen bei uns zu erlangen, und hat sich zu diesem Zweck an eine ihm geschäftlich bekannte Privatperson gewandt, welche niemals Dienste für die Polizei verrichtet hatte. Wie es scheint ich muß mich dieses vorsichtigen Ausdruckes bedienen, weil der russische Kaufmann inzwischen eine längst geplante Geschäftsreise nach Rußland angetreten hat und noch nicht hat gehört werden können —, wie es scheint, hat diese dritte Person den russischen Kauf⸗ mann bestimmt, um die Erlaubnis zu längerem Verweilen hier zu erhalten, seinerseits dem Kriminalkommissar Schöne das Angebot zu gewissen Diensten zu machen. Kriminalkommissar Schöne hat zu solchem Angebot in keiner Weise verleitet. (Hört! hört! rechts.) Kurz darauf ist das will ich ausdrücklich hervorheben der russische Kaufmann anderen Sinnes geworden und hat einen hiesigen

Rechtsanwalt beauftragt, seinen Wunsch um Erlaubnis zu dauerndem Verweilen im geordneten Beschwerdewege zu verfechten. Daraufhin hat wie, weiß ich nicht die Angelegenheit ihren Weg in die parlamentarische Oeffentlichkeit des Reichstags gefunden. Insoweit und insofern mir untergebene Beamte bei dieser Angelegenheit im übrigen gefehlt haben, werde ich für die notwendige Remedur sorgen. Waß die übrigen von dem Herrn Vorredner erwähnten Einzefãlle anlangt, so muß ich es ju meinem Bedauern zugeben, daß in einer Anzahl von ihnen nicht in allen, beispielsweise auch nicht in dem Falle der Tochter des russischen Adelsmarschalls meinen Intentionen entsprechend nicht verfahren ist. Es handelt sich dabei um Personen, die politisch und wirtschaftlich völlig einwandfrei zum teil schon lange vor dem Beginn der russischen Wirren zugezogen sind, und deren Ver- weilen hierselbst keinerlei Bedenken entgegenstehen. Ich habe in allen Fällen, wo derartige Ausweisungen und Androhungen von Aus⸗ weisungen zu meiner Kognition gekommen sind, dafür gesorgt, daß dieselben sofort zurückgenommen werden. Ich wiederhole, ich bedaure, daß diese Fälle vorgekommen sind; aber ich bitte Sie, zu bedenken, daß diese Fälle doch nicht so zahlreich sind, wie sie vielleicht erscheinen mögen, weil sie einmal im Reichstag, zehnmal in den Zeitungen und zum zwölften Mal hier vorgetragen sind (Heiterkeit), und daß hier wie bei allen menschlichen Dingen Versehen vorkommen können. Der Herr Abg. Traeger hat nun aber gerade diese einzelnen Fälle,

von denen ich zugeben muß, daß intentionswidrig verfahren ist, zu dem Bewelse dafür gebraucht, daß die ganze Maßregel falsch sei, er hat mit den zum Teil komischen Beigaben, die diese einzelnen Fälle an sich haben, auf die ganze Maßregel zurückgeschlossen. Das würde ich nicht für zulãssig erachten. Im übrigen aber haben in allen, auch in den Fällen, wo die Behörden mißverständlich gehandelt haben, sich meine Organe bei dieser schwierigen, mühevollen und für niemand erfreulichen Angelegenheit lediglich von ihrer Dienstpflicht leiten lassen, und es kann von einer willkürlichen Handhabung deg Ausweisungsrechts nicht ge— sprochen werden. Ich nehme an, daß der Herr Abg. Traeger nicht verlangt, daß ich in die Spezial ia aller von ihm vorgetragenen Einzel fälle eingehe, ich würde das für unmöglich halten, hier zu tun, und glaube, daß durch das, was ich über sie gesagt habe, die Sache auf⸗ geklärt worden ist. Ich komme also zu den allgemeinen Ausführungen des Herrn Abg. Traeger, die dahin gingen, er formulierte sie in einem vielleicht objektiv treffenden Wort; tatsäͤchlich halte ich es für unsere Verhältnisse nicht für richtig daß wir in einer uner- träglichen Mischehe der polizeilichen Herrschaft und des Rechtsstaats lebten und daß schließlich die Handhabung dez Ausweisungs rechts, daß gesetzlich nicht reguliert sei, zur Willkür geführt habe. Meine Herren, das halte ich denn doch nicht für richtig. Das Ausweisungsrecht ist, solange nun einmal gegeneinander abgegrenzte Staaten bestehen, ein nolwendiges und unentbehrliches Recht jedes einzelnen Staats, ähnlich wie für den einzelnen das Hausrecht. (Sehr richtig! rechts.) Das ist in diesem hohen Hause und auch von dem Herrn Abg. Traeger, wie ich annehme, absolut anerkannt. Der Herr Abg. Traeger hat aber des weiteren hinzugefügt, daß bei allen Ausweisungen den Anforde⸗ rungen der Gerechtigkeit, der Billigkeit, der Humanitaͤt Rechnung ju tragen sei. Das ist ein Satz, den ich in dieser Allgemeinheit vollkommen unterschreibe. Aber ich möchte weiter gerade aus diesem Satze die Folgerung ziehen, daß jede Ausweisungsbefugnis Ausländern gegenüber einen diskretionãren Gharakter notwendig an sich tragen muß l(sehr richtig! rechts), und diesem diskretionãren Charakter würde es nach meiner persönlichen Auffassung nicht entsprechen, wenn man die Vorautsetzungen sür die Autwelsung eines Ausländers detaillieren, in Nummern paragraphieren oder wenn man die Handhabung der Ausweisungebefugnis unter dle Rechtskontrolle eines Gerichtshofs stellen wollte. (Sehr richtig! rechts.)

des Ministerpräͤsidenten von Manteuffel aus dem Jahre 1849, in denen dieser die Notwendigkeit der gesetzlichen Regelung der Auswelsungs⸗ befugnis gegenüber Augländern betont und den Erlaß eines derartigen Gesetzes gewissermaßen in Aussicht gestellt habe. hat daraufhin bedauert, daß die von dem besten Willen beseelt wären, nicht immer in der Lage wären, derartige Zusagen zu erfüllen. Nun, meine Herren, ganz still schließenden Länder gelten oder gelten werden und auf alle Ausländer ist die preußlsche Gesetzgebung in dieser Beiiehung nicht gewesen, allerdings negativ! Ich erinnere an den 5 130 des Landesverwaltungs⸗ gesetzes vom 30. Juli 1883, in welchem ausdrücklich ausgesprochen ist, daß den Ausländern eine Klage gegen die Landes verweisung nicht zu⸗ steht, und das Oberverwaltungsgericht zieht aus dieser gesetzlichen Be⸗ stimmung eine Folgerung, die vielleicht so viel Interesse hat, daß ich sie verlesen darf:

Herr Abg. Traeger

Minister, auch wenn sie

Indem in dieser letzteren Vorschrift gesagt ist, daß Personen, welche nicht Reichgangehörige sind, die Klage gegen die Landesper weisung nicht zusteht, so ist damit nur die selbstverständliche, not wendige Folge der staatgrechtlich außer Zweifel stehenden Norm zum Ausdruck gebracht, daß Autlaändern kein Recht zum Aufenthalt im Inlande zur Seite steht.

(Hört, hört! rechts.)

Nun ist aber welter gesagt worden: die Ausweisungsbefugnis bleibt eine willkürliche, solange sie nicht in eine derartige Rechtsform, in die Form des Rechtsstaats gegossen ist. Meine Herren, auch in dieser Beziehung hat das Oberverwaltungsgericht in demselben Erkenntnis einen ganz interessanten Satz aufgestellt. Der Kläger, ein Ausländer, dessen Klage als unzulässig ab⸗ gewiesen war, hatte gesagt: er stände ja recht. und schutzlos da. Und diese Behauptung des Klägers weist das Oberverwaltung⸗ gericht mit folgenden Worten zurück:

Wenn übrigens der Kläger sich als unter den oben dargelegten

Voraussetzungen recht- und schutzlos bezeichnet, so mag nur bemerkt werden, daß dies jedensalls insofern unzutreffend ist, als die Hand⸗ habung des freien polizeilichen Ermessens, die nicht durch die Ver⸗ waltungsgerichtsbarkeit, sondern nur durch die Aussichtsinstanzen kontrolltert wird, auf weiten, wichtige Interessen selbst der Staats- angehörigen berührenden Gebieten besteht und keineswegs mit Willkũr gleichbedeutend ist. An sich ist das ja selbstverständlich, und ich hätte es auch lediglich mit meinen Worten ausdrücken können; aber ich hielt es für gut, in dieser Beziehung die Worte des Oberverwaltungsgerichts anzuführen. Ich resümiere mich, meine Herren: ich habe zugegeben, daß in einzelnen Fällen meinen Anordnungen entsprechend nicht verfahren worden ist. Ich kann nicht zugeben, daß in irgend einer Beziehung mit Willkür verfahren worden ist. Ich habe Ihnen die Anordnungen mit aller Offenheit mitgeteilt, die ich getroffen habe, und die meiner Ueberzeugung nach im staatlichen Interesse durchgeführt werden müssen. (Bravol rechts) Ich werde mit allen meinen Kräften dahin wirken, daß von diesen Grundsätzen weder nach der einen noch nach der anderen Seite abgewichen wird. (Lebhaftes Bravo! rechts.)

Auf Antrag des Abg. Keruth (fr. Volksp.) findet eine Besprechung der Interpellation statt,

Abg. Dr. Friedberg (n.): Ich hätte nicht gern als erster ob die Interpellanten noch anderes

Redner gesprochen, um abzuwarten Ich stimme dem

Material zur gen, beibringen könnten. Minister darin bei, daß der Zuzug von Tausenden von Menschen, unter denen viele fubsistenzlos nd und sich in ihrer Heimat an re⸗ volutionären Bestrebungen beteiligt haben, nicht gerade als er⸗ wuͤnschter Zuwachgz anzusehen ist, und daß bei der Ausübung des Gaftrechts daz eigene Interesse stets den Ausschlag geben muß. Die Anordnungen des Ministers sind im allgemeinen als zutreffend zu bezeichnen. Gegen die Ausweisungen von subsistenzlosen oder ver⸗ dächtigen Ausländern ist nichts einzuwenden, ebensowenig dagegen daß gewisse Leute darauf aufmerksam gemacht werden, daß sie auf dauernde Aufenthaltserlaubnis nicht rechnen können. Eine andere Frage ist aber, wie diese Intentionen in die Praxis umgesetzt werden. Es wäre mir erwünscht gewesen, vom Minister zu hören, wie die Praxis der Polizeibehörden ist. Es sind nicht nur Versehen vorgekommen, wie sie bei der Masse der Erscheinungen vorkommen können, fondern auch grobe Versehen. Zum Beispiel in dem Fall des Geheimrats feht man sich doch, welche Behörde eigentlich mit der Ausweisung betraut ist. Der Wachtmeister des Reviers läßt sich einfach vom Einwohnermeldeamt die Liste der russischen Untertanen kommen und erläßt wild darauf los die Ausweisungen. Die Polizei⸗ behörden hätten vorher zusammenberufen und informiert werden sollen, wie sie die Ausweisungen zu handhaben haben. Hatte man nicht das geeignete Beamtenmaterial, so mußte man erst recht vorsichtig sein. Wir können diese Entschuldigung des Ministers nicht gelten lassen, er muß sich fragen, ob nicht organisatorische Mängel vorhanden sind. Sehr erfreut bin ich, wie der Minister den Fall Schöne behandelt hat. Wäre die Darstellung des Abg. Bebel richtig, so trafe die Polizei ein schwerer Vorwurf. Ich sagte mir gleich: . kann der Fall nicht gewesen sein, aber es ist nicht alles aufgefklärt. Kann der Minister z. B. die Ausstellung des Passes und die Bescheinigung wegen der Konfession richtig stellen? Üeber unfere prinzsplelle Stellung zu den Ausweisungen habe ich mich namens meiner Freunde 1904 dahin ausgesprochen: Auch wenn das Ausweisungsrecht nicht, wie ich wünsche, eine rechtliche Basiz erhält, fo halten wir doch dafür, daß die Ausweisung aus politischen Gründen notwendig sein kann, 4. B gegen auslãndische Zeitungskorrespondenten, die ae Berichte liefern. In allen diesen Fragen muß eine gewisse Latitude gegeben sein, und deshalb würde ich vorschlagen, eine höhere Instanz jür die Handhabung des Augweisunghrechts einzusetzen. Eine längere Inhaftierung bei admini⸗ strativer Verhaftung, um eine Ausweisung herbeizuführen, muß mit rechtlichen Garantien umgeben werden. Der Anlaß, aus dem Auswelfungen erfolgen, muß einigermaßen im Gesetz bezeichnet werden, damit die Polizei eine Direktive hat. Die Massenauẽ⸗ weisungen haben naturgemäß immer etwas Bedenkliches, gerade da muß die größte Vorsicht der Behörden stattfinden. 1870 erregten die unterschlerslosen Ausweisungen der Deutschen durch Frankreich in der ganzen! Kulturwelt Aufsehen. Man hat sich hier nicht beschränkt auf die Elemente, welche im Interesse der nationalen Selb⸗ ständigkelt ausgewiesen werden mußten, sondern hat auch solche aus⸗ ewiỹtfen, die als Kulturträger betrachtet werden könnten. Ein RNechtsgrundsatz, aus dem die Ausweisungen folgen könnten, besteht eigentlich nicht. Ich habe in der staatswissenschaftlichen Literatur nur gefunden, und alle Staatsrechtslehrer sprechen nur davon, daß es anerkannter staatsrechilicher Grundsatz sei, daß man Fremde augweisen kann. Ich will den Grundsatz nicht , er ist datselbe, was für die Familie das Hausrecht ist. Bg wir aber für den modernen Rechtsstaat in Anspruch nehmen, daß er Befugnisse nur auf Grund eines Rechtssatzes ausübt, so würde ich elne, Kodifikation des Ausweisungsrechtes wünschen. Das russische Reich steht heute an einem wichtigen Wendepunkt, die Reichsduma ist eröffnet, Rußland ist in die Reihe der konstitutionellen Staaten übergetreten. Wir hoffen, daß es sich innerlich so konsoli⸗ dieren werde, daß damst die Elemente, die es jetzt fur notwendig halten, außerhalb der Heimat zu leben, dort zurückgehalten und fried ficke und ruhige Bürger des Heimatsstaates werden. Wir hoff

ossen,

uns klar gemacht, da Reichsta 6 gleiche Interpellation dort e

Abg. Herold (Zentr.): Die Beantwortung der Interpellation hat es jweckmäßig gewesen wäre, wenn die auch im beantwortet worden

wäre. ne Freunde haben stets den Standpunkt vertreten, daß das

Reich nach der Reichsverfassung die Kontrolle über die Bestimmungen,

betreffend die Fremdenpolizei, wahrzunehmen hat. Ez wäre gut gewesen, wenn die im Reichstag erhobenen Anklagen nicht so lange unwider⸗ sprochen ins Land gegangen wären. Ob die Kriterien des inisters, die er für die Zuläfstgkeit der Ausweisungen hier vorgetragen hat, in so zahlreichen Fällen vorgelegen haben, das zu beurteilen bin ich nicht in der Lage. Es liegt die Vermutung nahe, daß die Aus wanderer, die den Verfolgungen in Rußland entgehen wollten und sich hier ruhig und unschädlich aufgehalten haben, noch weiter hätten hier warten können. Der Minister hat ja auch ein recht weitgehen des Zugeftändnis darin gemacht, daß in der Prüfung der Verhältnisse nicht immer mit der nötigen Vorsicht vorgegangen ist. Es muß aber a eine Ehrenpflicht der Ration sein, den Fremden Asplrecht ju ge⸗ währen, und nur zwingende Gründe können die Ausweisung recht⸗ fertigen. Hoffentlich wird fich wenigstens in Zukunft ein so voreil iges Vorgehen nicht wieder ereignen. Abg. von Branden stein (kons); Namens der kon⸗ servativen Fraktion habe ich zu erklären, daß wir hinsichtlich der Zuständigkelt des Reiches für die Fremdenpolizei auf einem dem des Vorredners entgegengesetzten Standpunkt stehen. Wir sind der Ansicht, daß die Fremdenpollzei nicht Reichs, sondern Landessache ist. Art. 4 der e, n,, enthält eine Aufzählung derjenigen Materlen, welche das eich hinsichtlich der Gesetzgebung und Verwaltung eventuell an sich ziehen kann. Solange nicht eine dieser Materien zum Gegenstand eines besonderen Reichsgesetzes gemacht ist, bleibt sie den Einzelstaaten überlassen. Das ist hier der Fall mit der Kontrolle über die Fremdenausweisungen. Gewiß haben verschiedene Rechtslehrer in dieser Frage einen anderen Standpunlt eingenommen, aber diesen Autoritäten steht auf unserer Seite gegenüber die allererste Autorität, nämlich der Schöpfer der Reichs verfaffung selbst. Als 1835 im Reichstag eine Interpellation, betreffend die Ausweisung nichtpreußischer Untertanen, eingebracht war, lehnte Fürst Bismarck die Beantwortung ab, indem er das Reich dafür nicht für zuständig erklärte. Die Hen. ist damals als eine höchst wichtige anerkannt und auch zum egenstand einer Aller⸗ höchsten Botschaft gemacht worden, in der ausdrũcklich efagt war, daß die Auffassung der Interpellanten hin⸗ . der Zuftändigkeit des Reiches über diese Ausweisungen keinen Rechtsgrund in der Verfassung finden könne. Ausdrücklich ist dann in 46 Botschaft weiter darauf hingewiesen worden, daß die Rechte der Bundesfürsten und der freien Städte in keiner Weise durch den Reichstag geschmälert werden sollten. Ob der Reichstag dieser Voraussetzung stets entsprochen hat, lasse ich dahingestellt. Wir konnen nur Genugtuung darüber empfinden, daß man im Neiche sich bisher zu den Grundsätzen der Bismarckschen Politik bekannt hat., Bei einzelnen Parteien ist. allerdings in letzter Zeit das Bestreben hervorgetreten, die Zuständigkeit des Reiches zu er⸗ weitern, und es ist nicht zu verkennen, daß diese Bestrebungen nicht immer von seiten der Reichsregierung genügend zurückgewiesen worden sind. Nun ist beute von den Interpellanten im e zu den Sozialdemokraten im Reichstage nicht bestritten worden, da die preußische Regierung ein Recht zu diesen Ausweisungen hatte. Ich scheide die Fälle aus, von denen der Minister erklärt hat, daß die verfügten Ausweisungen inzwischen schon zurückgenommen worden seien, bemerke aber ausdrücklich. daß diese Zurũcknahme nicht etwa infolge der Inteipellation erfolgt ist, sondern wie immer durch die Entscheidung der höheren Instanz Wie ich höre, soll es sich im ganzen um 19 oder 12 solcher Mißgriffe oder Ver⸗ sehen handeln, in denen die Verfügung der Palimei wieder aufgehoben ist. Wan muß doch sagen, daß diese 12 Fälle in ganz bewundernt⸗ werter Weife ausgeschlachtet worden sind Wie gesagt, ich scheide diefe Fälle aus, ich scheide auch den Fall Schöne aus, in bezug auf den der Minister ja Remedur wird erfolgen lassen, wenn sich ein Be⸗ amter dabei ftrafkar gemacht haben sollte; denn dieser Fall hat mit den Ausweisungen nichts zu tun, und er hätte zu jeder anderen Zeit auch passteren können. Es fragt sich nun, ob die Grundsätze für die Ausweisung, wie sie der Minister hier entwickelt hat, unsere Billigung nden oder nicht. Wir Konservativen sind im allgemeinen mit . Grundsätzen einverstanden und finden sie kein eh zu hart. Wir würden auch anderen Staaten keinen Vorwurf machen, wenn sse ihnen mißliebige Deutsche ausweisen würden. Der Abg. Traeger agte, wir sollten uns Sympathien bei anderen Nationen zu erwerben 2 Gewiß, aber doch keinesfalls durch die Anwendung unwürdiger lttel. Der Abg. Friedberg verlangte, daß die Ausweisungen nur erfolgen sollten, wenn sie gesetzlich berechtigt seien, aber er selbst hat die Grundsaͤtze dafür nicht formuliert. In Berlin existiert ja eine Ver⸗ einigung von Herren zur Schaffung eines internationalen Rechtes. Wir wünschen, daß diese praktischen Erfolg haben; aber ich glaube nicht, daß sie je die einzelnen Staaten dahin bringen könnten, ihnen unllebsame Elemente zu dulden, ebensowenig wie das Haager riedensgericht auf ewig einen Krieg unmöglich machen würde. s kommt hinzu, daß wir es in der Sozialdemokratie mit einer revolutionären Partei zu tun haben, und ein solches Gesetz, wie es Herr Friedberg hier zu verlangen scheint, würden sich nur die Elemente zunutze machen, die um der Auflösung! des Bestehenden halber sich in aller Herren Ländern aufhalten. Ein Freizügigkeits gesetz für Re⸗ volutionäre scheint mir denn doch eine sehr überflüssige Arbeit zu sein. Wenn eine Regierung ein Recht hat, so hat sie auch die Pflicht, diefes Recht anzuwenden, wo es nötig ist. Wir hoffen, daß diese Pflicht dauernd wahrgenommen und es dabei unter Umständen nicht an der entsprechenden gtücksichtslosigkeit fehlen wird. Die Regierung kann dabel allerdings nicht auf den Beifall aller Parteien dieses Hauses rechnen und auch nicht auf den Belfall der sogenannten öffentlichen Meinung, als welche man die gemeinsamen Auslassungen der , zu nennen pflegt. bg. Broemel (fr. Vzg): Die Frage, ob der Reichstag für diese Materie kompetent sei, hat der Abg. Spahn im Reichstag mit großer Sachlichkeit bejaht. Die gesetzgebenden Faktoren des Reiches können fich über die ihnen zustehenden Befugnisse ja auch nur klar werben, wenn sie die tatsächlich vorhandenen Verhältnisse in den Einzelstaaten prüfen dürfen. Nach den Ergebnissen der Reichstags⸗ 8 . kann man nicht sagen, daß die große Mehrheit des deutschen Volkes eine reichsgesetzliche Regelung der Fremdenauswei⸗ fungen abgewiesen habe. Ich hahe selbst Einsicht in die Akten einer ganzen Reihe von Ausweisungsfällen erhalten, und mich hat Mitleid ergriffen mit den Opfern polizeilicher Willkür. Es ist schmerzlich zu empfinden, daß so etwas in Preußen überhaupt möglich ist. Der Reschskanzler selbst sprach vor 2 Jahren von fremden Schnortern und Verschwörern. Trifft diese Bezeichnung auch nur für die Mehrheit der russischen Flüchtlinge zu? Die Voraussetzungen des Ministerẽ, unter benen nur Ausweisungen erfolgen sollen, treffen in keinem der mir vorgelegten Fälle zu. ie Betreffenden waren mit rufsischen Pässen dersehen, die bekanntlich an volitisch Verdächtige nicht ausgestellt worden wären, in dreihundert Fällen befanden sich die Betreffenden entweder in fester Stellung oder verfügten über die nötlgen Existenzmittel fogar für längere Zeit. Viele sind ausgewiefen worden, die ruhige, ordentliche und fleißige Arbeiter gewesen sind und einen gesicherien Erwerb gehabt haben und auch für die Zukunft gehabt hätten. Besonders ergreifend sind die alle, wo durch die Ausweisungen die Leute in ihrer wiitschaftlichen xistenz ohne weiteres ruiniert sind. Daß Ausweisungen zurüͤck⸗ genommen sind, beweist doch gerade, wie leichtfertig hierbei vor⸗ egangen wid. Vie praktische Handkabung der Fremdenpolizei in ö und in den Vororten macht den Eindruck, daß es sich in der Tat um Massenausweisungen handelt, bei denen man zu⸗ nächst ohne Unterschied vorgeht und 6 dem Zufall und der Energie des Betreffenden überläßt, ob er sich dagegen wehren will oder nicht. Den ausdrücklichen Beftimmungen des Gesetzes, wonach nur lästige ugsländer ausgewiesen werden dürfen, widerspricht die Massen⸗ autzwelfung, bel welcher der Ausländer erst den Beweis erbringen

daß Rußland sich so entwickeln werde, wir es im Interesse der Kultur

Der Herr Abg. Traeger hat Bezug genommen auf Aeußerungen

und des Friedens wünschenswert ist.

muß, daß er sich nicht lästig gemacht habe. Auch der Fall Schöne ist

noch nicht als geklärt zu betrachten Angelegenheit gegen den hell g des J. ritten werden, da wir nur

ngelegenheit erlangen können. 3 nach unserer Ce fn

Vorwärtg richterlich ein

war

viel versprechen; sehr vlel mehr Zutrauen habe

bg. Spahn hierüber vor zwei Saat, die der preußhische . en n e und gute Früchte wird sie nicht tragen.

Abg. Dr. von Woyna freikons.): der Gefahr, eine Frage theoretisch ju be nehmlich eine praktische ürdigun ö, berg verlangt eine rechtliche . des rechts. Kennt er irgend eine anderes Land 1 ; bit w ̃

. e Klassen von Ausländern, wie

6s ist viel schlimmer als die Augweisung bei n, Staaten gehen t ein anders vor, als es der sentimentalen Auffassung bei unt enispricht.. Gin. jüdischer Schristste ler Fährte den li nm n mn. . auf das elende osteuropäische Proletariat zurück. Wir

Amerika.

müssen dafür sorgen, daß solche berkommenen Exiften ĩ ĩ Aufnahme finden. af. Traeger erinnert ö . früheren Ministerpräsidenten für eine gesetzliche Regelung. Damals waren ganz andere Zeiten. Heute würden wir lediglich ein Frei⸗ zügigkeitsgesetz für solche Elemente machen. Wir können daher icht mit einer gesetzlichen Regelung einverstanden fein, am weni sten mit . . , 3 art muß 6. wissen mpetenz ge ine Verschiebung darin ü 36 ö , lo , d be. . ö en „auch im Reich, = 66 wir auch Respekt vor den vr fi: gieren ö X. Vorredner hat mit Recht hervorgehoben, baß es sich nicht allein r gh . ö. ,. . auch um deren Existenz⸗

„und daß vor allem das eigene Int

,,,, , sein müsse. Gehen Sie do . . k 8 die Polen dort. Ist das eine erwünschte Erscheinung? 3 ̃ g: Traeger beklagt sich, daß in Stralau die Arbeitgeber bie Ar tskrãfte l ali entbehren mußten. Ich kann andere Fälle 3 ein Remontedepot mußte plötzlich Ärbeiter entbehren; weil . ndische Familien nicht heimisch werden dürfen, mußte diefes epot . in der Heuernte auf diese Arbeiter verzichten. Solche Fälle kommen immer vor, wir müssen uns vor dem Eindringen der y, ,. Kräfte wehren. Wir wünschen nicht, daß die Regierung 6 n . einbringt, wir sind durch die Erklärungen des Ministerz friedigt. Die Ausweisungsbefugnis kann nach dem geltenden Gesetz nicht anders gehandhabt werden, als der Minifter angeordnet hat , , gefehlt haben, hat der Minister rickhalts os iran , . urch eine Kommission prüfen zu lassen, dazu liegt

Abg. Gyßling (fr. Volksp.): Wir können mit d ;. ): er . in teiner Weise zufrieden sein, weder in . er ge, heit noch für die einzelnen Fälle. Wir bedauern, daß er eine gesetz⸗ liche Regelung abgelehnt hat; über die einzelnen Fälle hat er teil= 1 keine, teilwelse eine unzureihende Ecklärung gegeben. Der Fall chöne ist durchaus noch nicht zu Gunsten der Polizei aufgeklärt worden, das war aber der Zweck der Interpellalion. Der Minister sagt, es seien nicht so viele Fälle, sie seien nur vermehrt durch die k Ve prechung im Reichstage und in der Presse. Hätte der . im Reichstage geantwortet, so würden die Fälle nicht wiederholt ö. en. Es sind aber nicht wenige, sondern eine ganze Anzahl von Fällen bielleicht 400 Fälle, auch in Königsberg und an anderen Srten. Ich will . hier nicht vortragen, der Minister würde doch nicht Über sie nformiert sein. Mein Befremden muß ich über die Rede des Herrn von Brandenstein auszrücken. Es war eine Scharfmacherrede, wie wir 866 nur im Derrenhause hören. Der Abg. von Woyna spricht von den 36 n 96 Arbeitern. Bei Besprechung der Denkschrift der Anstedlungs⸗ 3 ssion hat aber ein konservativer Redner die Regierung gebeten, die o . Arbeiter nicht aus dem Lande zu jagen, well es treue, fleißi e rbeiter seien. Meine Freunde meinen, daß das Reich kompetent ist we, ,,. Har , en,. J wäre, im Reichstage zu orten. 3. Windthorst un aenel sind seinerzei

Ausführungen des Fürsten Bismarck über die e inn 2. gegengetreten. Es hat damals der Reichstag durch eine Resolution e, e,, ß er kompetent sei für diese Frage. Kann es wirk— * einem Zweife unterliegen, daß das Reich kompetent sei? Das 16 hat das Ausweisungsrecht der Einzelstaaten zu überwachen. BVindthorst hat ausdrücklich darauf bingewiesen, daß die Auewessungen . internationalen Beziehungen berühren, und deshalb das Reich sie n ngtionalem Interesse überwachen müsse. Deshalb wäre gerade gr, d,, im Reichstage auf die Interpellation des Abg. Bebel rich 9 gewesen, auch die politische Klugheit hätte eine Antwort veranlassen müssen. Diesen Standpunkt nahm auch Herr Baffer= mann ein. Der Minister meinte, es sei humaner, die Fremben sofort ausjuweisen, ehe man ihnen die Hoffnung gebe, daß sie dauernd hier bleiben könnten. Es sind aber in Königsberg zunächst Frauen und Kinder ausgewiesen worden, und den Mannern ist gesagt worden; wenn Ihr nicht dafür sorgt, daß sie fortgehen, dann werdet * selbst ausgewiesen. Der Minister sollte bestimmte Normen und Erlasse an die Polijeiorgane geben, damit solche Mißgriffe nicht n vorkommen. Wir sollen die Gesetzgebung nicht immer mit ücksicht auf die Sozialdemokratie machen, sondern sie nur . ; dem allgemeinen Wobl des Staates rickten. Für 9 nternationale Regelung des Ausweisungsrechtes sind bereits orschlãge gemacht worden, wonach Massenausweisungen nur im Falle cineg Frieges und Einjelauzwesfungen nur aus Rücksicht auf die Sicherheit des Staates erfolgen sollen, und den Aus— gewiesenen ein Rekursrecht an einen n e, Verwaltungs⸗ , . gegeben werden soll. Die öffentliche Meinung wird . hloß durch die Zeitungen gemacht, das Volk bildet sich 6e nnn auch durch die parlamentarischen Verhandlungen. ch itie den Minister, noch einmal ernstlich zu erwägen, ob es sich nicht mpfieblt, Erlasse an die Polizeiorgane zu richten und ein ke lige Regelung in rie Wege, zu leiten. Geschiebt nichts nach . i n . ua,, ,. noch häufig wieder

len, ie Ausweisungen nicht na echt und Billi wie . für einen Kulturstaat geziemt. ch n, ,,

Abg. Dr. von Jazdzewski (Pole): Die Frage der Auswei Hell tut uns in Preußen seit vielen ,, sie stehen 6 fentlichen Meinung in Widerspruch und sind zum Gegenfiand zahl reicher Inteipellationen gemacht worden. Den Ausführungen det Fürsten Bismarck sind die großen Parteien im Reichstage sofort ent⸗ egengetreten und haben eine Resolution dagegen beschlossen. Wir ae. en eine gesetzliche Regelung des Ausweisungsrechts. Die Zu— a der polnischen Arbeiter nach den westlichen Provinzen ist . die Ansiedlungspolitik der preußischen Regierung in Osten selbst , , . . Mi ite. die e, , . unserer ußlan ie sich in keine asti

haben, aufhören zu laffen.

Minister des Innern Dr. von Bethmann⸗-Hollweg:

Meine Herren! Ich darf auf einige Ausführungen einiger Herren Vorredner kurz antworten.

Der Herr Abg. Broemel hat gesagt, es seien ja gar nicht so wenige Fälle, wie ich angegeben habe, in denen Mißgriffe vor— gekommen seien, sondern es seien in 400 Fällen Mißgriffe vor⸗ gekommen. Meine Herren, eine solche Behauptung läßt sich sehr leich aufstellen. Ich bin absolut nicht in der Lage, sie heute nachzu⸗ prüfen. Ich kann nur meinen lebhaften Zweifel darüber aus prechen,

hoffentlich wird in dieser

hat ja das Abgeordneten haus

lung das Recht, bei derartig

Kommission zur Prüfung einzusetzen, aber ich .

, zum Reichstage, besonders nach den k e. Ez ist eine ba

durch seine a n . J.

Wir befinden uns in vor⸗ ried⸗ Ausweisungs⸗ das eine solche machen generelle Gefetze

(Sehr richtig! rechts.)

die Anklagebank zukommen, überhaupt dem könnten.

gerichtlichen Verfahren unterworfen

Fälle eingehen sollte; kann ich mit Sicherheit

wäre das der voraussetzen,

Zweck daß der

wolle. (Sehr richtig! rechts) Denn daß diese einzelnen Fäll

ö e im Reichstage besprochen worden sind, ist doch für meine Beantwortung der Interpellation, die aus dem Abgeordneten hause gestellt worden ist gleichgültig. (Sehr gut! rechts.)

Im übrigen lautet aber auch die Interpellation absolut nie dahin, daß ich es als meine Aufgabe hätte betrachten . . diesem hohen Hause die einzelnen Fälle in ihren Details darzulegen. (Sehr richtig! rechts) Ich bin gefragt worden, ob mir der Umfang der Ausweisungen des Berliner Polizeipräsidenten bekannt sei, ob ich diese Ausweisungen billige, und welche Anordnungen ich treffen wolle damit ungerechtfertigte Härten vermieden würden. Ich konnte diese Fragen nur dahin auffassen, daß ich erklären sollte welches die Anordnungen seien, die ich generell getroffen hätte; daß ich diese Anordnungen vertreten sollte; daß ich mitteilen kö. wie . , worden wären und nach allen diesen

ichtungen, glaube ich, habe ich die Int . ch die Interpellation beantwortet. (Sehr Schließlich hat der Herr Abg. Gyßling auch noch sich für un— befriedigt erklärt, weil ich gesagt hätte, ich . odere. Regelung der Frage in dem von ihm gewänschten Sinne nicht für opportun. Ich habe damit meine persönliche Ansicht ausgesprochen, von der ich allerdings glaube ich weiß es nicht; ein Staats⸗ ministerialbeschluß besteht darüber nicht —, daß sie auch von melnen Kollegen geteilt wird. Es ist im übrigen schon von einem der Herren Vorredner darauf hingewiesen worden, daß, wenn eine derartige gesetz ˖ liche Regelung erfolgen sollte, sie im Reiche würde erfolgen müssen; und da weiß ich nicht, inwiefern ich einen Fehler begangen haben soll wenn ich nicht gesagt habe, ich werde ein Reichsgesetz einbringen. Der Herr Abg. Gyßling hat im übrigen auch Fälle aus anderen Gegenden erwähnt und dasselbe hat der Herr Abg. von Jazdzewski getan —, wo Austweisungen unrechtmäßig vorgenommen wären. Meine Herren, ich bitte, auf diese Fälle nicht eingehen zu brauchen. . . . auf Auswelsungen des Polizeipräsidenten zu Berlin, und nur über diese Angelegenheit ĩ der , e. reden zu . w

un ist von verschiedenen Rednern gesagt, die öffentliche Mei das bewiesen die vielen Verhandlungen über , klar und deutlich, daß die der Regierung eine falsche sei. (Sehr richtig) Sie sagen: sehr richtig!, Herr Abg. von Jazdzewski, das ist mir ein Beweis für das, was ich sagen wollte, daß ein jeder eine verschiedene Ansicht dafür hat, was öffentliche Meinung ist. Wir haben ja schon eine Definition gehört. Ich könnte vielleicht eine Definition anschließen, die ich einmal bei Scherl gelesen habe; aber sie ist so wenig höflich, daß ich beinahe Bedenken trage, sie mitzuteilen. Scherl definiert einmal die öffentliche Meinung in folgender Weise: Die öffentliche Meinung ist das wirre Geräusch, das durch das An— einanderklappen der so und anders gefärbten Bretter besteht, welche die Menschen vor ihren Stirnen haben. (Große Helterkeit) Das ist nicht meine Ansicht, ich wollte die Sache nur mitteilen zum Beweise . i, ,, e, e, sind. Vielfach erblickt man den

erkünder der öffentlichen Meinung in jedem, ö g jedem, der derselben Ansicht Ich frage nun objektlv, abgesehen von diesem er i zu entschuldigen bitte: wenn man die n,, . Aeußerungen auch der Presse mit beurteilt, wird man mir zugeben müssen, daß in einem großen Teil unserer deutschen Presse, nicht allein in der ganz rechts stehenden, auch derjenigen Presse, die in der Mitte der Partelen steht, durchaus die Verpflichtung der Staatsregierung anerkannt ist, bei diesem außergewöbnlichen Andrange russischer Staatz angehöriger auf der Wacht zu sein und dafür zu sorgen, daß diejenigen Elemente, welche unser deutsches Volkgleben nach keiner Seite hin bereichern, wieder über die Grenze geschafft werden. (Sehr richtig! rechts) Sie werden mir zugeben müssen, daß die Anschauungen, die ich versucht habe, zu entwickeln, von einem großen Teil des deutschen Volkes gebilligt werden. (Lebhafter Beifall rechts)

Abg. Werner (D. Rfp.): Die Meinun ini . ): gen des Ministe

e. werden von dem größeren Teile des deutschen . th e. Der Abg. Broemel hat uns durch seine Ausführungen . cht überzeugen können, daß es sich nicht doch in der . riahl. der Fälle um revolutionäre Elemente unter

russischen ae, . handelt. Ich, kann. mich dazu auf das. Urte des jüdischen Hilfskomitees beziehen, zu

daß in 400 Fällen, wie der Herr Abg. Broemel behauptet, meinen

r Anordnungen nicht entsprechend verfahren worden sei. Ein weiteres so ein ächter liches netletthöseff. kann ich zu dieser Behauptung nicht sagen

Dann möchte ich den Herrn Abg. Broemel aber auch fragen, zu welchem Zwecke er denn nun wieder die einzelnen Fälle, bezüglich deren ich zugegeben habe, daß Mißgriffe vorgekommen seien, immer wieder hler des Langen und Breiten vorgetragen hat. Ich kann wurklich nichts anderes tun, als zugeben: es sind in einzelnen Fällen Fehler passiert; aber wie einer der Herren Redner bereits gesagt hat sollte doch damit die Angelegenheit bezüglich dieser Fälle abgetan sein

Schließlich hat der Herr Abg. Broemel eine Bemerkun die ich antworten muß gesagt, wir wären in Preußen , ö. kommen, daß einzelne Männer der Presse sich dazu hergeben müßten, durch die Veröffentlichung von Artikeln selber auf damit Verfehlungen der Beamten werden Meine Herren, das ist eine so schwere Beschuldi der preußischen Justiz (sehr wahr! rechts), deren ö, nicht anwesend ist, daß ich aufs allerentschiedenste in seinem Namen gegen diese Behauptung Verwahrung einlege. (Lebhaftes Bravo rechts.)

Der Herr Abg. Gyßling hat erklärt, er sei durchaus unbefriedigt von meiner Beantwortung der Interpellation gewesen; er halte die Anordnungen, die ich erlassen habe, im allgemeinen auch nicht für zutreffend. Nun, meine Herren, ich will mich nicht in eine nochmalige Begründung meiner Anordnungen einlassen; es werden da Meinungs⸗ derschieden heiten jwischen uns beiden vermutlich auf die Dauer doch bleiben. Er hat aber die Art meiner Beantwortung der Interpellation bemängelt, weil ich auf die einzelnen Fälle nicht eingegangen sei, die der Herr Abg. Träger vorgetragen habe, und das sei doch der gweil der Interpellation gewesen. Meine Herren, ich habe nicht den Zweck der Interpellation dahin aufgefaßt, daß ich auf diese einzelnen gewesen, so ü e ; Träger dann unter allen Umständen die Güte gehabt . . mich vorher darüber zu unterrichten, äber welche Falle er sprechen

daß sich speziell unter den jüdischen Flüchtli ĩ n. 8 anarchistischer Elemente . 6. . 4 8 1 , . 6 worden, daß die Juden seit zzösisa evolution das Ferment der Dekomposition gewesen sind. Auch die liberale Kölnische Zeitung? . , im gleichen Sinne über die . ru h. n er Flüchtlinge ausgesprochen. Wie in Deutschland Fiemde über den Klee gelobt werden, die selbst in dem freien Amerika eine ganz andere Wũrdi⸗ . erfahren, zeigt der Fall Maxim Gorki. Stichhaltige Anklagen ind gegen unsere Polizei nicht vorgebracht worden. Wir' können der olizei nur dankbar sein, wenn wir von derartigen unnützen re⸗ 1 . , , Ich behalte mir vor, beim ͤ och auf den Umstand j jeder , . . . , kommen, daß ung „Kpßläng teilt mit, daß ihn das jüdi ilfskomitee . , , 3 ö. , . * 9. er ren ö tiefes des Komiteemitgliedes Perlmann nicht ein⸗ a, Das Schutzkomitee habe den Brief hiermit öffentlich amit ist die Beratung geschlossen

Abg. von Branden ste in bemerkt persönli ũ Abg. dp in der ihn einen , 4 . ; 6 . 16. ö e,. . einem Scharfmacher ver⸗

] J ten, daß er den revolutionären Be= knn , er lieber doch ein Scharfmacher als eine Schlaf⸗

. ist hiermit erledigt.

s folgt die zweite Beratung des von den Ab ĩ : des Fr

von 366 und Neukirch (freikons), Linz e r von der Groeben Eons) u. Gen. eingebrachten Gesetz⸗ entwurfs zur Abänderung des S53 des Kommunal⸗ abgabengesetz es, der die . über den von der Betriebsgemeinde an die Woöhnsitzgemeinde zu zahlenden Zuschuß enthält. Die Steuerkommission beantragt, d ;

. . gt, dem § 53 folgende

Wenn in einer Gemeinde durch indust iebe in ei

andern Gemeinde Mehrausgaben kr nher er; 6 i lichen , oder der öffentlichen Armenpflege oder für polizeiliche 3wecke erwachsen die einen erheblichen Umfang erreichen und eine unbillige Mehr belastung herbeiführen, so kann die Gemeinde von der Betriebg. gemeinde einen angemessenen Zuschuß verlangen. Dabei find die der Gemeinde erwachsenden Vorteile zu berüuͤcksichtigen. Die Za⸗ schüsse der Betriebs gemeinde dürfen nicht mehr als drei Viertel der gesamten direkten Gemeindesteuern der Betriebe betragen.

Liegt der Betrieb in einem Gutsbezirke, so richtet sich der Nnspꝛuch . den Gewerbetreibenden. Die Zuschüsfe dürfen in diesem Falle drei Viertel der Staatseinkommensteuer und der Real⸗= e,, Betrieh nicht gewerbesteuerpflichtig.

ö l S ö stbetrages der Betrag der Staatgeinkommen.

Wenn von mehreren Gemeinden oder Gutsbezirk = svrüche erhoben werden, soll eine entsprechende ö Ansprüch: bis zu der zulässigen Höchstgrenze stattfinden.“

(Das geltende Gesetz läßt den Zuschuß nur bei Mehr⸗ ausgaben für Zwecke des öffentlichen Volksschulwesens oder der öffentlichen Armenpflege und nur bei einer Ueber— bürdung der ö zu, und der Zuschuß soll nur bis zur Häfte der direkten Steuern betragen dürfen)

Ein Abänderungsantrag des Abg. Lusensk i den Eingang des Antrags folgendermaßen fassen ö 2 Wenn in einer Gemeinde durch den Zujug von Per.

sonen, die in einer anderen Gemeinde i astti beschäftigt sind, Mehrausgaben de in industriellen Betrieben

Ferner beantragt Abg. Lusensky mit den Ab von der Groeben und Freiherr von Zedlitz 2 kirch g. r , . des Absatzes 2:

„„Die Zuschüsse dürfen alsdann (beim Gutsbezi Kreisbesteuerung dieses Betriebs zu ö steuer und Realsteuern und, wenn der Betrieb nicht gewerbesteuer⸗ pflichtig ist, den vollen Betrag der seiner Kreisbesteuerung zu Grunde liegenden Einkommensteuer nicht übersteigen.“

Ferner beantragen dieselben Abgeordneten einen u wonach dieses Gesetz erst am J. April 1907 in Kraft 2 Die Abgg. , (freikons) u. Gen. bean⸗ . n ,. * atz I hinter dem Worte „Vorteile“ ein⸗ ysoweit sie ö zum Ausdruck mae . (nl.) befürwortet die von ihm gestellten g. Engelbrecht lfreikons.) bittet um Annahme sei 4 ö. e, , bringen wolle, in ne nn g e r . nde au orteile an Steuerei t kae, z 6 kad euereinnahmen durch die zugezogenen g. Cassel (Fr. Volksp.): Die Aenderung dieses ei = raphen des Kommunalabgabengesetzes ist . . 29 . artei des Hauses von dem Interesse für das Zustandekommen des Schulunterhaltungsgesetzes geleitet wird. Eine fystematische Reform des Kommunalabgabengesetzes wäre eher am Platze gewesen. Wir müssen anerkennen, daß der Kommissionsantrag gegenüber dem Uur— sprünglichen Antrag von Zedlitz dadurch erhebliche Abhilfe geschaffen bat, daß außer den Armen. und Schullasten nur noch die Polizei= lasten einen Anspruch auf Zuschüsse geben können. Die Re. gierung hat in der Kommission selbst anerkannt, daß der bisherige Prozentsatz des Zuschusses bis zur Hälfte eigentlich nicht erhöht zu werden brauchte; sie ist aher dann doch mit einer Erhöhung auf drei Viertel einverstanden gewesen. Nach dem Ausdruck der Kommisstong⸗ fassung unbillig . wird in Zukunft auch eine ganz wohl habende Gemeinde in der Lage sein, Zuschüsse zu fordern. Un= vermeidlich wird dadurch eine Reihe kleinbürgerlicher Kriege zwischen den Nachhargemeinden werden. Der ursprüngliche Begriff des Gesetzes daß nur im Falle der ‚Ueberbürdung“ ein Zuschuß verlangt werder könne, muß festgehalten und klar zum Ausdruck gebracht werden. a,, . len, Freund erklärt namens der erung seine Zustimmung zu den gestellt ãge = ene gn als ö , . r e . . eheimer Oberfinanzrat Dr. Strutz erkennt an, d . druch unbillige Mehrbelastung bei ,. cen . 2 gleichartigen Behandlung führen könne, und legt es dem Hause nahe ch bis zur dritten Lesung auf einen Antrag zu einigen, der der Jeg an n 69 einführe. Ein solcher Antrag würde Finanzminister wesentli ĩ ; n, n, 1 ntlich erleichtern, dem Gesetzes vorschlag g. ul je · Pelkum (kons.) erklärt, d ũ dle 6. . . . 366 , g. Freiherr von Zedlitz und Neukirch befürwortet gleich⸗ falls diese Anträge. Für den Ausdruck unbillige fh fen Efe sich bei der dritten Lesung noch ein besserer Ausdruck finden Abg. Brust (Zentr.) erklärt, daß seine Freunde an der Kom missionefassung festhalten, jedoch bei den 2 k ; alle von Streitigkeiten nicht den Provinzialausschuß, sondern das e, , . tl , lassen wollen. g. Cassel lehnt im Na aum rel . . men seiner Freunde den Antrag Der Kommissionsantrag bestimmt ferner: „In Erman

in der Steuerkraft

1 des Einverständnisses beschließt der Kreis bezw. Bezirka⸗

ausschuß. Gegen den Beschluß findet innerhalb zwei Wochen

dem ich und meine Partei gewiß doch in keiner Bezie t uz Keller bear gf m, n , 4 62

die Beschwerde an den Provinzialrat statt.“