1906 / 156 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 04 Jul 1906 18:00:01 GMT) scan diff

Großhaudelspreile von Getreide an deutschen und fremden GBõörsenylãtzen

für die Woche vom 25. bis 30. Juni 1909 ne bst entsprechen den Angaben für die Vorwoche. 1000 Kg in Mark.

(Prelse für greifbare Wart, sowelt nicht etwas anderes bemerkt.)

.

Mann beim. scher, bulgari amerik. aer ,. Aljer, mittel ...

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Budapest.

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23 lieferbare Ware des laufenden Montt Antwerpen.

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London.

7 2 Mark Lane)

englisches Getreide, 18 aus 196 Macktorten Gazette averages)

Liverpool.

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Hafer, englisch weißer Gerste, Sutter ö

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Ghicago.

Wehen, Lieferungs ware

Buenos Aires. 2 Durchschnittzware.

Bemerkungen. die Weiennoth an der Londoner Pro

net; für die gu den Ums 7 mittelten Durchschnittapreise

13nverial Quarter ist für 504 Pfund engl. arktorten des Königrei ces Getreide (Gazette averages) D 15365, Hafer 312. Gerst

englisch 4535, Nais 2000 Eg. der Umrechnung der Tagebangaben im Reichs sttswechselkurse an der für Wien und Budapest di auf London,

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aug den einzelnen wẽchentlichen Durchschn und Liverpool die Kurse

ark die Kurse auf Neu

gburg, fũr ntwerpen un

Gol dvrãmie Berlin, den 4. Jull 1906. Kaiserliches Statiflisches Amt. van der Borght.

Woch e 25. s30. Juni 1906

154.29 181,42 166, 80

172575 195,52 16.25 178,75 125,00

118,28 183,13 166, 89 116,70

109,57 136.71 161,21 119, 10 11072

db. 65s 1e. 165

a4 12655

ö 197 os

12776 138. 15d 175 74 153 87 135. 85 146 6 146.71 13s, 565

112361 139, 96 14429 151A,82 101,35 101, 35

152,22 149. 980 142.20 145,25

136 75

148,43 140,09 143, 15 141,937 137.27

146,45

130,43 110 587 106,55 11,88

110,83 101,65

127,53 138 O6 179. 57

S6 40

145.03 138,06 137,09 138 384

36 889

193 83 Si Or. Si. s.

ist 1 Imperial 400 Pfund engl. agg t. hel Malg 56 Pfund englisch; 6 g; 1 Last Roggen 2100, Ween

Preise in Reichswährung . ermittelten iner Börse ju

e Kurse auf Wien, fuͤr Chicago und für Odessa und Riga die 6 d Amsterdam die Kur

Aireg unter Berücksichtigung der

er

woche

Da⸗ egen or⸗

1657,67 181,83 168,28

173,75 195,29 176, 26 178,75 125, 00

119,99 164,03 165.96 117,44

109,99 13710 162,75 119,14 110, 80

7. 5h 123, 68

108,01 119,97

128090 183,46

127,73 129,76 126,52 132,44 136, 20 145,98 140,95 138,92

11405 132,53 144.07 151, 10 100,36 101.20

152,14 149,91

142,91 145,78 128,74

143,42 140, 92 14425 141,58 139,85 146, 84 150,35 11256 107,28 113,71 111,36 101,74

128. 06 129,21 130,70

do, d

146,56 13953 137,57 139.57

97, 18

12239

ür Quarter

sind die

Prenhischer Saudtag.

Herrenhaus. 23. Sitzung vom 3. Juli 1906, 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Am Ministertisch: Dr. Studt, Freiherr von Rheinbaben, von Bethmann⸗Hollweg.

Neu berufen ist auf Grund erblichen Rechts der Graf von Schlieben⸗Sanditten.

Die Beratu haltung den Kommi anträgen eing

entwurfs, betreffend lks schule, ssionsvorschlägen eine

ebracht worden:

gelt die Verteilung der f die einzelnen dnetenhauses soll der Zahl der einden Gutsbez Verhaͤltnis des S welches der Kreisb bei indeß die Grund⸗

samtschulverbänden au den Beschlüss ur einen

en des Abgeor lfte das Verhältnis amtschulverbands aus den nder, zur anderen Hälfte das Gemeinden (Gutsbezirke), Grunde zu legen ist, wo steuer nur fingierten

ihrer umlagefähigen

alft ö. erf. voll

ormalsteue teren Absätze betreffen der Kinderzahl. der Kinderzahl lediglich na Abgeordnetenhaus akzeptierten Modalitaͤten vorne mission abgelehnt worden. Graf von Mirbach 1. Absatz folgenden neuen „Die mehreren S er sind verp

ltnis des Steuersoll getroffenen

dem Verhã

flichtet, eine ende Aufstellun

nkommen ihn gen Grundstücken zuflie nach dem M gslasten der einzelnen

Grundbesi aufsichts behörde sich ergibt; wieviel an Ei Schulverbande lcher Höhe sie der Einkommensteuer zu Schulen beitragspflichtig sind.“ Graf von Mirbach praktisch nicht leicht dur auf den Standpunkt des legen, so würde ich meinen Geheimer Oberregierun Grafen von Mirbach ist technisch in Die Bestimmungen der Vorlage rege den Antrag zurückzuziehen, beachtenswerte Gesichtspun Der Graf von seinen Antrag zurück. S 9 wird in d die 88 10 bis 16. sz N schreibt vor, ellen ein Dri ten für Volksschulzwecke au

dementsprechend

und in we den Unterhaltun

Abgeordnetenhauses Antrag zurückziehen.

srat Dr. Freund; der Tat sehr sch

obwohl er, kte enthält.

Mirbach-Sorquitten zieht darauf

daß der Staat den zu 7 Schulst titel des Teilbetra wendige Bau erwerbs entstandenen dienste nur bis zu

bausumme in A

Höchstwerte von nsatz gebracht Finck von Fin cke niedrig gegriffen und beantragt, haupt zu streichen.

Meine Herren! Wie bat, enthält der 5 17 eine de Staats an der Aufbringung der ausgestaltet worden, daß der Staa Umständen sich beteiligt, gleichviel wie die haltungspflichtigen ist, also selbst dann, wenn in ein Schulunterhaltunge pflichtige wohl in der Lage wäre, Wir sind davon ausgegangen, f dem Gebiete des Bauwesens für die die allerdrückendsten sind und daß einzutreten. nken leiten lassen, nicht lelfach zweifelhafte

kosten aufzubringen. plötzlichen Anforderungen au Schulunterhaltunge pflichtigen

Andererseits haben wir uns von dem Geda in jedem einzelnen Falle in Prüfung eimutreten, ob

die notwendigen Mittel aus eigenem er der Beihilfe kommen, bei gewissen Baufällen o ju übernehmen. Ursprünglich war der dann immer eintreten sollte, wenn es sich um chtige mit mebr als 3 Schulstellen handelte, daß die kleinen unterbaltungs pflichtigen einer staatlichen Beihilfe bedürfen . tergegangen und bat den Kreis der tert auf 4 Stellen und schließlich

die schwierige und v ein Bauunterbaltuaggpflichtiger imstande aufzubringen, sind wir dahin hne weiteres ein Drittel auf

die Staats kasse Gedanke,

daß die Staatsbeihilfe Schulunterhaltungspfli weil man annehmen konnte, Verbände wenigstens in der Rege Dag Abgeordnetenhaus ist noch wei Schulunterhaltungepflichtigen erwei auf 7 Stellen.

Stadium nicht tun. ein sehr weitge hendes Entgegenkommen d gerade in zahlreichen Fällen oder pon Fällen vorkommen wird, da die einer Unterstützung gar nicht bekommen. Ich erinnere dabei an gemeinden der großen Starte mit weniger als dann die Beihilfe bekommen wärden, obwohl sie dieselbe gar nicht bedũrfen.

ganzen Aufwendungen, resultieren, schätzen wir auf 5 Staats kasse, Unter diesen Um von Finckenftein, liegt, seitens des Hauses nicht zu entsprechen. Finckenstein will die Beschrãnkung ftreichen, nur mit 15 vom Hundert angerechnet werd Streichung sehr bedauern und glaube, Kosten sowohl für den Staa Gemeinden sich ergeben würden. Denn w

Naturalleistung gesetzt, so ist es nur na

die Unter⸗ Es sind zu Reihe von Abänderungs⸗

Schulunterhaltung in Ge⸗ Kommunalverbände. Ne dabei maßgebend sein: die Schulen des Ge⸗ irken) besuchenden teuersolls dieser esteuerung zu und Gebäude⸗ Höhe und die

ur Anwendung kommen. dle Ermittelung und A Verhältnis

die Verteilung s unter den vom Kommission men zu lassen, ist in der Kom⸗

Nach

2 2

Sorquitten beantragt, hinter dem Absatz einzuschal bänden eines Kre der Bestätigung der S zu machen, au en aus den jedem ßt und Maßstabe

Kreises zugehörigen

chul⸗

s der

.

Mein Antrag würde ein. Sollte die Staatsregierung entscheidendes Gewicht

Der Antrag des wer durchzuführen. in die Sache einfacher. Ich bitte, wie ich nicht verkennen will, sehr

er Kommissionsfassung angenommen, ebenso

Schulverbãanden bis es der durch not⸗ sschließlich des Grund⸗ obei etwaige Natural⸗ 15 Prozent der Gesamt⸗ werden dürfen. nstein erklärt diese 15 0o für zu die betreffende Einschränkung über⸗

Staats⸗ und Finanzminister Freiherr von Rheinbaben: Herr Graf von Finckenstein schon ausgeführt r weitgehendsten Beteiligungen des Schullast. Der Paragraph ist dahin an diesen Baukosten unter allen finanzielle Lage der Unter⸗ zelnen Fällen der die ganzen Bau⸗

daß gerade die

oder ge⸗

um nach Möglichkeit entgegen jukommen, dagegen keine Bedenken mehr erhoben und will es auch i Aber ich darf nochmals darauf hinweisen, er Staatskasse ist, und daß es stens in einer ganzen Reihe 5 auch Gemeinden und Gutsbeymrke,

bedürfen, tatsächlich eine solche die meist wohlhabenderen Vororte⸗ 7 Schulstellen, die im einzelnen Falle

n dem gegenwärtigen daß es

aus diesem Paragraphen Millionen Mark jährlich für die also in der Tat eine sehr erhebliche Neubelastung. ständen möchte ich bitten, dem Antrage des Herin nicht Herr Graf von daß Naturalleistungen sollen. Ich wurde diese daß daraus sehr erhebliche t wie für die unterhaltungtspflichtigen ird gar keine Grenze bei der turgemäß, daß diese außer⸗

vor

ordentlich hoch zu Gelde in dem Kostenanschlag eingesetzt werden, daß diejenigen Gemeinden, denen Beihilfe für die Schulunter⸗ haltung gegeben wird, die Hand · und Spanndienste über Gebühr hoch berechnen werden. Diese Hand und Spann dienste werden meist im Wiater geleistet, wo sie dem übrigen Wirtschafte betriebe nicht hinderlich sind, und ich glaube, es ist genügend, wenn man diese mit 15 vom Hundert der ganzen Anschlagsumme einsetzt. Jede solche Grenze zu streichen, wie Herr Graf von Finckenstein das will, würde, glaube ich, den Kostenanschlag zu Ungunsten des Staats und der Gemeinden in bedenklichem Maße anschwellen lassen. Herr Graf von Finckenstein wies darauf hin, daß die Schulauffichts behörde in der Lage sei, eine Kontrolle zu üben, daß die Naturalleistungen nicht ju hoch eingesetzt werden. Er hat aber, glaube ich, den Absatz 3 nicht ganz richtig aufgefaßt. Denn dieser Absatz beziebt sich nur auf solche Bauten, die den Betrag von 2000 4 übersteigen, während die vorhergehenden Absätze eine viel weitergehende Tragweite haben. Wir wollen die staatliche Beihilfe auch dann eintreten lassen,/ wenn die Baukosten mehr als 500 im Jahre betragen, sodaß die staatliche Beihilfe gerade bel den kleinen Bauten eintreten soll, wenn sie addiert den Betrag von Soo 0 Übersteigen. Ich glaube, der Absatz 3 gibt hiernach der Schulaufsichtsbehörde nicht die Hand⸗ habe, die erforderlich ist, und ich kann Sie deshalb nur bitten, den Absatz 1 so bestehen zu lassen, wie er steht.

Wenn dann Herr Graf Finck von Finckenstein um elne Er⸗

klärung dahin gebeten batte, daß die Kosten der Beaufsichtigung des Baues durch die staatlichen Beamten auch von der Staate kasse ge⸗ tragen werden, so bin ich durchaus in der Lage, diese gewünschte Er⸗

klärung abzugeben. Es versteht sich von selber, daß, wenn ein staat⸗

licher Baubeamter hingeschickt wird, um den Schulbau zu besichtigen,/

die Kosten von der Staatskasse getragen werden, nicht etwa von dem Gutsbezirk oder von der Gemeinde. Nimmt dagegen die Gemeinde oder der Gutsbenrk einen Beamten zur Leitung des Baueß, so ge⸗

hören natürlich die dadurch entstehenden Kosten zu den allgemeinen

Baukosten, während die Beaufsichtigung des Baues durch Staattz⸗ beamte der Staatskasse zur Last fällt. Ich hoffe, daß diese Er⸗ klärung Herrn Grafen Finck von Finckenstein genügen wird.

Im übrigen würde ich bitten, es bei der Fassung des § 17 zu belassen. Der Antrag des Grafen Finck von Finckenstein wird ab⸗ gelehnt, 17 unverändert in der Kommissionsfassung ange⸗ nommen, ebenso die S5 18 bis 23.

Neu eingefügt hat die Kommission den 23a: „Das ö Volksschulzwecke bestimmte unbewegliche Vermögen darf diesen Zwecken nur mit Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde ent⸗ zogen werden. Jede Verfügung, welche der Bestimmung dieses Vermögens nicht entspricht, kann von der Schulaufsichtsbehörde allgemein oder im Einzelfalle untersagt werden.“

Vom Abgeordnetenhause war diese Vorschrift der ursprüng⸗

lichen Vorlage gestrichen worden,

Oberbürgermeister EkKlers: Ich bitte Sie, diesen Paragraph lieber herauszustreichen. Die Kommiffion war ja bemüht, einen Aus⸗ gleich zu finden zwischen den Meinungsverschiedenhelten, die im Ministerium und den Gemeindeverwaltungen herrschen. Für mich handelt es sich hier nicht um die Kompeten verteilung zwischen der Aufsichtsbe hörde und den Gemeindebehörden, sondern um die Sorge für die Schule. Ich befürchte, daß, wenn die Auffassung des Ministers streng 1 wird, die Gemeinden in ihren Üufwendungen für S ulzwecke sehr vorsichtig ö würden. Der Minister kann vielleicht sagen, ich sei in ängst ich, aber ich möchte jeden Konflikt vermeiden, und ich möchte Sie im Namen eines großen Teils meiner Freunde nur bitten, die Sache in der Schwebe zu lassen. Ich möchte nicht, daß eine friedliche Auseinandersetzung gestört wird durch eine solche Vorschrift, wie sie hier vorgeschlagen ist Deshalb bit:e ich Sie, dem Beispiel des Abgeordnetenhauses zu folgen.

Staatsminister und Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Nedizinalangelegenheiten Dr. Studt:

Meine Herren! Der 232 erweitert die Rechte der Schul⸗ verwaltung nicht. Er kann im übrigen auch vom Standpunkt der Schulaufsicht aus entbehrt werden, weil § 61 die Befugnisse der Unterrichts verwaltung, soweit in diesem Gesetze nichts anderet be⸗ stimmt ist, unberührt läßt. Ob die Herren geneigt sein werden, den § 232 aufrecht juerhalten, welß ich nicht; ich muß das der Entschließung des hohen Hauses überlassen. Im übrigen glaube ich, daß die Befürchtungen, die der Herr Oberbürger⸗ meister Eblers soeben ausgesprochen hat, gegenstandelos sind und auch für alle Zukunft gegenstandslos sein werden. Es wird der Maßregeln nicht bedürfen, die er beispielsweise hinsichtlich des Grunderwerbs für die Stadt ju Zwecken der Herstellung eines Spiel platzes ausgesprochen hat. Derartige Besorgnisse können ja vielleicht dadurch vermieden werden, daß die Stadt den Spielplatz der Jugend widerruflich jur Verfügung stellt. Ich führe das nur als Beweis dafür an, daß hier gewisse Voraussetzungen konstruiert werden, die eine aktuelle Bedeutung gar nicht haben.

Oberbũrgermeister Bender ⸗Breslau: 23a wird in der jetzigen Fassung nickt dazu führen. Streit u verhindern, sondern im Gegenteil dazu, Streit hberbeijuführen. Die slädtischen Behörden fũhren ja vielfach Schulhausbauten aus, in denen auch andere Ein⸗ richtungen, Läden, Täger 2c. vorhanden sind. Ein Bedürfnig, eine Regel aufiustellen, ist auch nicht vorhanden.

g 23a wird abgelehnt.

Das Haus kehrt darauf nochmals zu dem bereits erledigten

chriftlichen Abänderungsantrag gestellt hat, der noch nachtrãg⸗ lich zur Diskussion zugelassen wird. Der Antrag bezweckt. die Arbeit, welche den Rreisausschüssen bei der Auf lellung de⸗ Verteilungsplanes für die Unterverteilung der Staats mitte auf die Schulverbände aufgetragen wird, zu beseitigen. Der Antragsteller hält die den Kreis ausschüssen zugemutete Arbei für eine durchaus subalterne, die sich für sie nicht zieme. Ministerialdireklor Schwartz topff bittet um Ablehnung de

Staat sei und nicht der Kreis, der den Schulyerbänden mit ittel⸗ enigegenkomme. So subaltern sei diese Tätigkeit im Kreitzautschnsñ⸗ 53 auch nicht.

Herr von Klitzing; Es ist mir nicht eingefallen, jede Einwirken der Staatsregierung akleknen u wellen. Mein Antrag stebt im S* vernehmen mit der Schulaufsi tebebörde. Die Staats beihllfe i genau festgelegt. off aber der Kreig nur als Sekretär fungieren

S während er doch eine Schlußbehörde ist ?

Im Einvernehmen mit dem Herrn gultutzminlster kann ich Ste

nur dringend bitten, den Antrag des Herrn von Klitzing abzulebrn er würde sür die Könieliche Staatsregierung nicht annehmbar ex

hn urück, zu welchem Herr von Klitzing einen hand⸗

Antragez, um nicht den Talbestand verdunkeln zu lassen, daß es de⸗

Staate⸗ und Finanzminister Freiherr von Rheinbaber⸗

(Unruhe) Wir sind in dem Gesetze sehr weit entgegengekommen, und ich habe schon früher dargelegt, daß das Gesetz einen Aufwand von jährlich nicht weniger als 20 bis 21 Millionen für die Staatskasse involviert, der für sie in minder günstigen Jahren sehr drückend sein wird. Aber ich halte es eigentlich auch für selbstverstaͤndlich, daß, wenn der Staat so erhebliche Mittel bereitstellt, er auch die Catscheidung über sie behält. Ich möchte den Herrn Antragsteller fragen, wie er die Frage ent⸗ schelden würde, wenn der Kreis öffentliche Mittel zur Verfügung stellte und die Entscheidung darüber den Gemeinden zugewiesen werden sollte. Er würde mit Recht beanspruchen, daß der Kreis auch die entscheidende Instanz bleibe. So ist die Sache aber auch hier: Wir konnen nicht gestatten, daß ein anderer das letzte Wort spricht, viel⸗ mehr muß, da der Staat die Mittel gibt, eine staatliche Instanz auch die letzte Entscheidung haben. Und tatsäͤchlich ist es doch ein anderer, welcher nach dem Antrag über die staatlichen Mittel verfügen soll, denn nach dem Antrage hat der Provinzialrat und nicht eine staatliche

Instanz das letzte Wort.

Gestatten Sie mir aber, meine Herren, daß ich auch vom politischen Standpunkt aus noch ein Wort zu der Sache sage. Es ist in letzter Zeit der Bevölkerung mehr und mehr das Gefühl abhanden gekommen, daß der Staat vielfach der Wohltäter der Be⸗ völkerung ist, daß der Staat es keineswegs ist, der immer nur als polizellicher Scherge auftritt. Man nimmt die Mittel hin, aber der Bevölkerung gegenüber erscheint nicht der Staat als derjenige, welcher sie gibt, sondern elne andere Instanz. Namentlich in der jetzigen Zeit ist es, glaube ich, von dringendem politischen Interesse, der Bevõlke⸗ rung zum Bewußtsein zu bringen, daß der Staat auch Wohlwollen der Bevölkerung gegenüber besitzt; auch die Schulgemeinden sollen das Bewußtsein nicht verlieren, daß der Staat in diesem Falle der Gebende ist. Ich bitte Sie daher dringend, den Antrag des Herrn

von Klitzing abzulehnen.

Herr von Klitzing; Diese so wohlwollend verwendeten Staats⸗ mittel sind doch schließlich aus den Steuern . ; davon spricht aber die Staatsregierung nicht, auch nicht davon, daß uns, den Giundbesitzern, die Sache 100 0,o kostet, und daß ung fast jedes Recht genommen wird. Gehen Sie so scharf vor, und nehmen Sie unsere so milden Anträge nicht an, so riskieren Sie, daß

das Gesetz fällt.

5 Antrag wird mit erheblicher Mehrheit angenommen. 30 trifft Bestimmungen über die Fälle, wo mit d Volksschulamt ein kirchliches Amt ö vereinigt 1 . besagt im 6. Absatz; „Die , , und die kirch⸗ ie Trennung eines

liche Oberbehörde sind eine jede befugt, dauernd vereinigten Kirchen⸗ und Schulamts zu verlangen.“

Herr von Burgsdorff befürwortet die Anna ĩ . v. Wedel ⸗Piesdorf beantragten Zusatzes: . 3. ö.

ehenden Kosten zur Verfügung stehen.“

Graf von der Schulenburg Grünthal; In Zukunft we

die jungen Lehrer noch mehr als bisher dahin streben, 54 1 fen amtes zu entledigen; die Strömung in dieser Richtung wächst in der Lehrerschaft unausgesetzt. Das bedeutet unter Umständen für das platte Land eine große Kalamität, die durch diese Bestimmung event. noch gesteigert werden könnte. Es empfiehlt sich in diesem Punkt die i , 6 3 ur ge fi s gi. welche von der Zu⸗

er staatlichen oder kir en Behörde für di der Trennung überhaupt nicht spricht. d . y

Munisterialdirektor Sch war kopff: Gewiß ist es dri erwünscht, daß die aich f. Lang den . 6

historischen Entwicklung vereinigt bleiben. Es handelt sich hier

aber um sehr wesentliche kirchliche Interessen. Nach dem gelten- den Rechtszustand ist nicht nur die e er fee auch die kirchliche Behörde berechtigt, auf Trennung anzutragen; die Sache fit nur zu machen, wenn beide Faktoren sich vertragen, wenn sie sich schiedlich⸗friedlich einigen. arum wird auf die Berechtigung der Kirche, auch ihrerseits die Trennung ju ver langen, sehr ang Wert gelegt, und Sie würden nicht gut tun, der Kirche dieses Recht zweifelhast zu machen, sondern Sie täten besser, es bei den Beschlüssen des anderen Hauses zu belassen. Gegen den Antrag v. Wedel habe ich noch größere Bedenken, denn er würde der kirchlichen Instanz die Trennung unter Umständen ganz ,, f sie i, ,. Rr , , ,,,. mußte. ) erfassungs mäßigen u ein, ö

Kirchengesetz gehören. ; . k

Graf von der Schulenburg: Der Satz des 530, den i , .. ö ' Regierung betonte, beiseite un eliminier vollständig; ich bleibe daher bei meinem Antrage. .

Graf Hohenthal.-⸗Dölkau: Es handelt ier. u eine Angelegenheit, die gerade in ländliche lter bit 1

Umständen ef eingreifen kann, wo die Lehrer- und Küsterstellen meistens vereinigt sind, und die Lehrer sich dem gern entziehen möchten.

ch stelle daher den Antrag, daß, bevor die eine Behörde die Initia⸗ tive zu dem Trennungsantrag er reift, die beiden Behörden s zu⸗ nächst ins Einvernehmen setzen sollen. Naturgemäß werden die kirch⸗ lichen wie die Schulbehörden die zunächst Interessierten zuvor zu ber, .

¶Ministerialdirektor wartzkopff: Ich bin in einer eigen tümlichen Lage. In der Idee stehe ich mit dem Herrn . völlig jufammen; aber Sie erreichen etwas, was die Kirche schãdigt. Die kirchlichen Instanzen legen entscheidenden Wert darauf, in dieser

rage vom Staate nicht abhängig zu sein; die Kirche würde nach dem etztbegründeten Antrage an den Staat gebunden werden. Graf dohenthal sollte daher doch seinen Antrag zurückziehen.

ö Kardinal Dr. Kopp: Ich muß dem Vertreter der Regierun pi ersprechen. Daß in der ng der Bestimmung ein Vortei i die Kirche läge, kann ich nicht anerkennen. Die Kirche hat ein Interesse an der Trennung, sie wünscht, daß beide Aemter 6 bleiben, dah der Lehrer auch Kirchendiener bleibt. ö ohl aber können nen f Gründe vorliegen, welche die 1 erwünscht erscheinen lassen. Darum erlaube ich mir, den

ntrag des Grafen Hohenthal zu empfehlen.

t Ministerial direktor Schwartzkopff: Im staatlichen Interesse 16 ich mich ja leicht mit dem Antrage abfinden; aber verlassen 9 e Ii. darauf, die Kirche beurteilt die Sache anders. Finanziell liegt ie Sache so, daß bei der Trennung die Kirche den ihr zustehenden,

i n. viel größeren Vermögengantell nimmt und dann für das , besser sorgen kann, als wenn die Aemtervereinigung

eiter besteht. Das Interesse an der Vereinigung hat die Schul⸗ en,, welche dann den Lehrer leichter 6 kann. In den⸗ 9 en Fällen, wo hinsichtlich der Qualifikatlon und der weiteren Fi mn der betreffenden Persönlichkeit er den beiden . ;. örden eine Divergenz bestebt, bleibt nur übrig, die Trennung r, . gin f ür te ft daran, 6. zu vermeiden, hat der

es ander = e . 3. 5 eren Hauses stimmen mit dem gelten

ra nckvonFinckenstein will ein Rechtsmittel gegen die be m te Trennung schaffen und befürwortet zu diesem Ick einen eil e; ur g e n nnn * ö. die ufer n der Be- e . ,, aber durch Beschluß des Probinzialrats

raf von Hohenthal: Nach Lage der Verhältnisse wird die gi fn bötde nur äußerst selten einen Antrag auf . stellen.

n solcher wird hauptfächlich von der Schulbehörde ausgehen. Des⸗

mit kelheß der Gastschulkin

alb lege ich Gewicht auf das vorherige Einvernehmen, wodure

w . J. ng: Die große Za er gestellten Anträ beweist, welche Wichtigkeit wir ieser Materie beimessen. x ö . diese Anträge sind in der Fraktion mit großer Mehrheit angenommen worden. Wenn bisher die Zahl der Trennungsanträge gering war, so war das deshalb der Fall, weil die Schulbehörde voll *; dle Kosten auffemmen mußte. Jetzt aber treten die Gutzbezrke hinzu, und die 5a der Anträge wird sich namentlich auf Drängen der Lehrer er= eblich mehren. Wir auf dem Lande können doch mit Küstern, die , e, anfangen. 3. des Antrags von r, . egel, der blsher so schön dicht gehalten haf, auch nisterialdirektor Schwartz kopff; Das. Eintreten. des Staateg würde sich keineswegs nür auf die einmal zur . stehen den Metel ju beschränken haben; vielmehr muß der Staat, wenn neue Bedürfnisse hervortreten, auch neue Mittel aufwenden, Die Einschaltung des Provinzialrats würde geradezu in die Rechts⸗ verhältnisse der katholischen Kirchen emeinden eingreifen; das ist also beim besten Willen nicht 3 Der Staat hat kein Inter- esse an der Trennung der vereinigten Aemter, aber für gewisse e. Notfälle muß beiden Teilen die Möglichkeit dazu offen gehalten teiherr v. Mante uf fel beantragt, angesichts der Komplikati , . ö . . , nen die ö n en die sehr wohl morgen noch vo

die Angelegenheit erledigen könne. ; J

Mit großer Mehrheit beschließt das Hau i nue, hrh schließ Haus nach diesem 8 32 setzt fest, daß die bisher auf allgemeiner Rechtsnorm beruhende Verpflichtung für die Zwecke der ee, soweit sie nicht durch jenes Gesetz aufrecht erhalten werden, in Fort⸗ fall ,, . err von Wiedeba ch fragt, ob darunter auch die gut Patronate beitrãge zu e , sind. . Graf Jorcödon Warten urg lenkt die Aufmerksamkeit der Regierung auf die sogenannten wüsten Huben und spricht die Besorgnis aus, es könnte eine Doppelbesteuerung eintreten. Graf von Mirbach⸗Sorquitten weist darauf hin, daß die sogenannten Rezesse durch diese Bestimmung in ortfall kommen würden. Ministerialdlreklor Schwartz Lopf.f bestaͤtigt dies. Feheimer Sberregierungsrat Dr. Freund, erklärt die Be. sorgnis des Grafen Voick für unbegründet. Ge e , n, 32 wird angenommen. an, m. M Die 33 und ff. handeln von den konfessionellen Ver⸗ hältnissen. Die S5 35 bis 35 werden ohne Debatte erledigt. 36 bestimmt u. a.. „Beträgt die Zahl der die Schule besuchenden einheimischen , en oder katholischen Kinder r ͤ er während fünf aufeinander folgender Jahre über 6 in den Städten sowie in den Land⸗ gemeinden von mehr als 5000 Einwohnern über 120, so ist.

sofern die gesetzlichen Vertreter von mehr als 60 bezw. 120 dieser Kinder den Antrag bei der Schulaufsichtsbehörde stellen, für diese eine Beschulung in Schulen mit lediglich evangelischen oder lediglich katholischen Lehrkräften einzurichten, falls im Schulverbande eine Schule der leßteren Art nicht bereits besteht, in welche die Kinder eingeschult werden können.“

ardinal Dr. Kopp beantragt, die Zahlen 69 bezw. 120 durch

50 zu ersetzen. Er bezwecke mit seinem Antrage in erster Linie die Förderung der kleineren kirchlichen Schulen in der Diaspora. Auch die neugebildeten kirchlichen Gemeinden auf dem Lande hätten ein großes Interesse, solche Schulen zu errichten. Das würde aber bei d,, vorgesehenen Höhe der Ziffer der Minoritäten sehr erschwert

Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗

angelegenheiten Dr. Studt:

Die im Eingang der Ausführungen Seiner Eminenz des Herrn

Kardinals angeregte Frage bermag ich dahin zu beantworten, daß die vorhandenen konfessionellen Schulen mit weniger als 120 beziehungs- weise 60 Schülern auf den neu zu bildenden Schulverband von selbst übergehen und nur nach Maßgabe der allgemeinen Rechtsnormen auf⸗ gehoben werden können.

Was den Antrag Seiner Eminenz betrifft, so habe ich zunächst

zu erllären, daß die Minoritätsziffern, wie sie hier in der Vorlage vorgesehen sind, auf einem Kompromiß beruhen, der, mit großer Mühe justande gekommen, schließlich sowohl von der Kommission als auch von dem Plenum des Abgeordnetenhauses angenommen worden ist. Er bildet eine der wesentlichsten Grundlagen der Verständigung über den sehr schwierigen Abschnitt, der die kon= fessionellen Verhältnisse der Schule in der Vorlage behandelt. Ich verstehe es vollkommen, wenn Seine Eminenz den Wunsch hat, eine Herabsetzung dieser Zahlen zu Gunsten der Diasporagemeinden herbei⸗ zuführen, ich bin aber nicht in der Lage zu erklären, daß die König⸗ liche Staatsregierung diesem Wunsche Folge geben könne, weil sonst die Gefahr entsteht, daß die wesentlichen Grundlagen, unter denen die Verständigung über den Abschnitt betreffs der konfessionellen Ver⸗ hältnisse der Volksschule zustande gekommen ist, erschüttert werden. Ich meine, die Besorgnisse des Herrn Kardinals Kopp er ledigen sich durch die Erklärung, daß nach Ansicht der Königlichen Staatsregierung bei der Würdigung der besonderen Gründe die kirch⸗ lichen Interessen nicht außer acht bleiben dürfen. Sie geht davon aus, daß die Gemeinden in Gegenden mit gemischten konfessionellen Verhältnissen selbstverständlich auch die Wünsche der konfessionellen Minoritäten berücksichtigen können. Die Unterrichtsverwal tung wird ihrerseits den Interessen der konfessionellen Minderheit nach Möglich⸗ keit Rechnung tragen und in diesem Sinne auf die Gemeinden ein tretendenfalls einwirken.

Freiherr von Durant: Die Bedenken gegen eine Herabsetzung

der Minoritätsziffer liegen wohl vorwiegend auf finanziellem Gebiete.

a nn gt . 9 die e nr, n. q ermäßigt wird. würde vo die Zi

größeren Orten auf 100 zu setzen. , n

Kardinal Dr. Kopp: Da nach den Erklärungen des Herrn

Kultusministers mein Antrag leider keine Aussicht so ziehe ich ibn zurück. ! sicht auf Annahme hat,

Frhr. von Du rant zieht seinen Antrag ebenfalls zurück,

pia 5 6 wird unverändert angenommen, ebenso die S5 3

Graf von Mirbach⸗Sorquitten beantragt hierauf, die

weitere Beratung abzubrechen, da seine Fraltion mit ihren Be⸗ ratungen noch . weitergekommen sei. h

Eine schwache Mehrheit beschließt die Vertagung. Schluß 3i , Uhr. Nächste Sitzung: Mittwoch 10 Uhr

ferien der Beratung des Volksschulunterhaltungsgesetzes;

inere Vorlagen).

Saus der Abgeordneten. 78. Sitzung vom 3. Juli 1906, Mittags 12 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Ueber den Beginn der Sitzung, auf deren Tagesordnung e Beratung der Staatsverträge mit in sch Bremen zur Regelung der Lotterie⸗ verhältnisse stehen, ist in der gestrigen Nummer berichtet.

Staats⸗ und Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:

Ich kann dem Herrn Vorredner nur meinen besonderen Dank aussprechen für die wohlwollende Beurteilung, die er der Vorlage hat angedelhen lassen, und mich in Kürze zu den beiden Punkten äußern, die er in seiner Rede berührt hat.

Der Herr Vorredner sagte, daß die Erwartungen, die wir an das Lotteriestrafgesetzbuch geknüpft haben, insofern nicht in Erfüllung ge—⸗ gangen selen, als der Lotterieabsatz nicht in dem Maße sich leichter gestaltet habe, wie wir das angenommen hätten. In dieser Be⸗ ziehung ist er, glaube ich, nicht ganz richtig berichtet. Ich kann in der Beziehung bemerken, meine Herren, daß schon bei der letzten Ziehung die Lose glatt abgesetzt worden sind, und daß bei der 250. Ziehung wir die Wünsche der Kollekteure auf Ueberweisung von Losen nicht mehr haben befriedigen können. Es ist also in der Tat in erfreulicher Weise das eingetreten, was wir gehofft haben. Durch den Ausschluß der fremden Lotterien von unserem Markte ist eben ein gesteigerter Absatz unserer heimischen Lose erfolgt.

Dagegen befinde ich mich in voller Uebereinstimmung mit den ferneren Ausführungen des Herrn Vorredners, insofern er auf die schweren Mißstände, die im Serienloswesen liegen, hinwies. Er hat vollkommen recht, daß durch den Mißbrauch dieses Serienloswesens gerade die minderbemittelten und weniger urteilsfähigen Klassen der Bevölkerung in Mitleidenschaft gezogen werden. rellamehaften, zum Teil schwindelhaften Anzeigen in den kleinen Blättern, und gerade die kleinen Leute fallen vielfach darauf rein. Selbstverständlich haben wir dieser Seite der Sache auch unsere Auf- merksamkeit geschenkt: wir haben überall, wo es zu unserer Kenntnis kam, die entsprechenden Anträge an die Staatsanwaltschaft durch die Vermittelung des Herrn Justizministers gelangen lassen. eine ganze Anzahl derartiger Strafprozesse.

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Sie lesen die

Es schwebt Wir werden, glaube Strasprozesse Sollte sich ergeben, daß unsere jetzigen k 1 Strafgesetzbuchs nicht ausreichend sind, um diesem Unfug ent gegenzutreten, so wird in der Tat, wie der Herr Vorredner meinte erwogen werden müssen, ob man nicht entweder den Weg der Reichs gesetzgebung oder den der preußischen Gesetzgebung beschreitet, um den kleinen Mann vor den schweren Schädigungen, denen er gegenwärtig ausgesetzt ist, zu bewahren. Ich darf hinzufügen, daß wir diese Sache dem Wunsche des Herrn Vorredners gemäß durchaus im Auge be⸗ halten werden. (Bravo!)

Abg. Dr. Arndt ffrk. : Wir können der Staatsregieru

dankbar sein, daß sie den Wünschen des Hauses so eee, . gekommen und dem Unwesen im Lotteriespiel wirksam entgegen⸗ Die einfachste Lösung wäre freilich die Einführung Man wird eg später ebenso be⸗ erreicht haben, bedauert hat.

getreten ist. der Reichslotterie f . dieses Ziel nicht 9 n,, ,,. o,, , , . erienlosunwesen schäd as Volk in unglaublicher Weise. i

ist die Unkenntnis in diesen Dingen so verhreitet, * wir . zum Schutze der Leichtgläubigkeit und Dummheit treffen müssen. Deshalb begrüße ich es, daß der Vorredner aus dem H esetzliche Regelung hingewiesen hat, und daß der Minister auch

Möge der Vorredner aus dem Hause dahin wirken, daß auch seine Freunde im Reichstag für eine eintreten. Bisher hat das Zentrum in dieser iese letzten Ausläufer des Lotterieschwindels Die Lotterieeinnehmerstellen sollten

frs. Vp.): Ich kann mich allem an

was die Vorredner über das Lotterieunwesen i ie, pa lic,

hatten seinerzeit Bedenken, ob der Minister die Lotterieeinheit würde

die Energie, Ge—

ter seine Pläne ge⸗ Dieser Vertrag

ause auf eine

eits Abhilfe versprochen hat.

reichsgesetzliche Regelun Beziehung ver müssen endlich deentralisiert werden.

Abg. Traeger

eute bleibt uns nur ü schicklichkeit und Umsicht, mit welcher vit e anzuerkennen. chweig ist der ,, , . v Art. nanzminister zu die Lusti tigsten Glückwunsch ,, dr, a . Darauf werden die Verträge mit Braunschweig und mit Bremen angenommen. Es folgt die herübergelangten Ge 20 und N des Kommuna

durchführen können.

fördert ha mit Braun erlaube ich mir denn

dem Herrn Sieben“ meinen aufr

.

weite Beratung des vom Herrenhause , l. 5 1 der S5 7 e abgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (betreffend die Erhebung von e h er und von Steuern ge gef; nmiss die XI. Kommi ion (Referent Abg. Lusensk at die Beschlüsse des Herrenhauses . . ohenzollernschen Lande in den es miteinbezogen. bg. Gvyßling (fr. Volksp.) bemerkt, daß seine trotz mancher Bedenken, die im übrigen zum großen Erklärung der Regierung ausgeräumt worden selen, für die Vorlage stimmen werden. Der Gesetzentwurf wird in zweiter und sofort darauf auch

giltig angenommen. er Abgg.

nommen, dagegen eltungsbereich des

arteigenossen eil durch die

in dritter Lesung end Strombeck von Christen, betreffend die Uebernahme der Kosten von Bauten und sonstigen Anlagen, die infolge des Stagtseisen⸗ bahnbetriebes seitens der Polizeibehörde im öffentlichen Interesse r erforderlich erachtet werden, auf die Staatskasse wird auf en Antrag des Abg. von Brandenstein ͤ nl), Brütt fr. ck (Zentr) anschlleßen, an die Budgetkommission

t kons.), dem sich die Abgg. ons.

Strombe ,., zurückverwiesen.

Es folgt die einmalige Reisen zum Studium des gewerbl wesens in den Vereinigten Staa und besonders auch der Weltausstellun Abg. v. Schenckendorff (ul.) äu werten Anregungen, die diese Studienreisen für das eigene geberische Vorgehen in ein bedeutendes Ergebnis

Junghenn

Beratung der Berichte über ichen Unterrichts⸗ ten von Amerika in St. Louis. ert sich über die

ben hätten. schaftliche Fortentwicklung Preußeng

ons.) dankt namens seiner Freunde gleichfalls d Weise, wie sie diese bedeutsamen erk gesetzt und für die Heimat nutzhar gemacht habe. raktischem Blick viele Einrichtungen zur g geschaffen, aber alles könne ergeben, daß . . n zu verstecken wir in manchen Stücken Amerika voraus seien. eiten könnten wir doch von Amerika lernen. In

Die Reisen

alkewitz (k der Regierun Reisen ins Die Amerikaner hätten mit v ebung der gewerblichen Fortentwicklun nichl nachmachen. Immerhin ha blichen Entwicklung nicht hinter Amerika

in der gewer brauchten, sondern da Aber in vielen Einzel