1906 / 157 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 05 Jul 1906 18:00:01 GMT) scan diff

Großhandelspreise von Getreide an deutschen und fremden Börsenplãtzen Ayril bis Juni 1906

nach Wochendurchschnitten.

(Preise für greifbare Ware, soweit n

icht etwas anderes bemerkt.)

1000 Kg in Mark.

16.21. 23.28.

i 27. Lil Plätze und Sorten / / .

. April April

April / 5. Mai Mai al

Durchschnittspreise von Getreide im jweiten Vierteljahr 1906 nach Wochen:

30.14. 7.12. 1419. 5 28.5. 49. 11.

2.6. Juni

Juni

I6. 18.23. 25. 30. Juni Juni

Berlin.

nog n guter gesunder, mindestens 13 6 161 22 162 81 164 o 16 Ss

178.76 181,06 183,70 184, 58 161,33 162,75 166,80 166,50

1 Weljen, guter, gesunder, mindestens 755 g e daß? guter, gesunder, mindestens 450 g ö. Mannheim.

Ron, Pfälzer, russischer, bulgarischer, kJ izen, Pfälzer, russ. amerik., rumän. mittel

. württembergischer, mittel.

dische, Pfälzer, mittel. Gerte . Futter, mittel. Wien.

Roggen, 6 Boden Welsen, Theiß. 8 ungarischer 1 ö lee, che. H 6 . Bu dapest.

174,6 175, 00 175,00 178, 13 196,38 196,79 127,959 1938,98 V2, 50 173,75 173, 75 175,090 75, 63 178,75 178, 75 178,765 137,50 137,50 137,90 135,00

123, 41 124 25 125, 1 124,36 1660, 86 162,54 163,41 161,8. 146, 43 142,97 142, 98 143,10 161/50 151,48 151,50 151,62 123,41 123,40 124,26 124, 36

i 5. II Il6, 10 is 28 1165,21 k . 113.12 143 85 142,35 e . ; 133 38 137, 36 137 3 138965, 85 tter· ;, 1x6, 86 136, 55 125, 95 128,571 ge ß . . 1s s fa rs fa, ii sa

DOdessa. 111.96 11051 Teen e . . 126. 2 127 62

Wehen, Ulka, 75sf' kg das hl 6 118 25 18, 47 119565 118,84 133 57 131, 123 133 31 131,6?

Roggen, 71172 Kg das hl.

W . 7h76 kg das hl 126, 33 124. 32 123,17 122, 15 194.96 194,43 195,03 194,45

Welzen onats

197, 96 196,88 196, Sᷣ

151,57

10s, 89 105 37 102.82 1091,08 24,59 ö, ]

17,45 111,52 108,32 1099,20 109,965 10,73 10 . 124.55 123,56 121, 14 119,35 118, 24 11

123,64 122 31 122 14 124906 124,4 1265,52 12

Antwerpen. Barna Donau, mittel Bulgarischer Azima Odessa .. Californier Walla Walla. Kansas Nr. II

Am ster dam.

l gw,

24 etersburger Sdefsa

amerik. Winter

133.53 155,98 13405 133,98

1a i Ia6 is ja 33 14733 14 os iz i ig 3 144.13 157, 59 155 di 40 r

132,47 132,50 132, 42 136,49 136,51 136,45 144,01 144 04 1497,46 152,44 15247 15238 93.57 93, 17 95.54 112,96 11,72 11207

144.38 144 141,053 134,36 136,81 136,32

15231 15231 15231 152,31 16 3 145.3 143 5 141,5

amerikan. bunt

(Gazette 137, 89 138,67

averages)

Liverpool.

russischer Donau

ö

er erste

; Manitoba Weinen Ja Plata Kurrachee Australier. . engl. wir ö te, amerikan. Futter⸗ S6 14 373 Nais 37 . us & ni

Chicago.

149,96 149,49 1956 54 157, 01 18

14s S0 14774 1449 01 e i ie, Ir, s

35 oi iA os 115, 55 135. 35 1535 38 134 5?

134, 06 133,04

148 28 148 23 148.06 146,561 146,11 143,65 143, 19 142,38

al zi 11 is izi S

list, S0 128 57 12680. 1358, 36 135,32 13615 Ir 7 17 78 147 35 152657 1352.14

793 335 35 116 66 105 2

152,22 132.29 149, 98 2 142,20 145.35 134,44

1486 11859 11

144,098 151,11

93,62 100,36

152,87 159,15

140,38 14273

152,46 142,11

146, 20 147, 14 147, 14 145,51 146, 46 14

14573 144,32 14479 145, 26 145,

103,94 196, 110,05 10,

Mai.. . . 1129,34 122 6 123 99 123,25 123,36 127 38 130 00

Kw September Dejember ! Mai)) . o * k. i. roter Winter Nr. M

Weizen, Lieferungsware

Mais,

ai Lieferungs⸗ ware Seytember Dejember Mai!) Buenos Aires.

Weizen ö Man Dub schtttuopare

Weizen

Mais,

. ) Für Juni ist Juli lieferung verzeichnet. Berlin, den 5. Juli 19806.

van der B

S620 88 a9 S535 se & a6 86 13

27 12027 122,05 121516 12027 12 05 121,16 123,83 118,40 119,388 1 ö. 14. So. 138 758,40 7840 S0, is 7929 77,51 S0, 18

66 Liss isl iz, 15255 134, os 13631 . Ho s is sa 1g os is 5 si 5a 125,

asd sri rss 75s 7s12 7gο So sz

3776 140 01 14075 14027 143,77 14417 144.54 . 1354.53 135.33 13434 13708 139,14 139.9? 140,59 6 . 129 70 131 569 izi, 5 13174 132.36 133,2 136.23 137 934 13648 52 ; 177 E23 560 128. 51 129,45 12870 130,35 131,8: 133,56 132,57 134,00

13456 135 81 i535, 521 di ö ö nr ds Sz

Kaiserliches Statistisches Amt.

orght.

164, 18 163, 08 161,76 160, 10 167, 38 1568, 25 169,61 157,67 164,29 186, 14 185,79 184,58 184, 10 185, 13 183 265 183,75 181,83 181,4 166,578 163,88 162,338 164,75 1664633 164,50 168, 00 168,29 166, 8ᷣ

8 171750 173/16 173,15 17275

, 6s 17s e Lr s 1g 2s 1s, ; ; ̃

. Ha, 16, , ls Lis, ss ins 3 Is i633 135.353 . ö, Tre, o sd o Lad o jad o0 124 0 1203 00 16

Sa 120 o] 11840 11816 11929 1131 11933 1132. 3 2. 6s, 0 ol se Ii, s3 153,33 196,73 ., . 23 3 isi os sos, s 16s, os Iss, i is, 19 166, 10 165, 9 166,

L , ig sa 130 ss 1s a 18a is ss 170 Ui7αν Ul6o

109,57 11a 38 111. 90 108 9s 108, s5 108,90 109334 199,93 199, 6. . 1363 zal 1s 34 155,5 13739 133710 . 336 rss Loi, Lars iʒrs ss 13031 15945 163,5, n , sh Ke, 3 1er , 1s ss ii sl iigas 11823 1183, ä. 6 3 fön fasse ies iil o ii, ss 10968 I10, 80 110,

96,77 124 569 123,59 122, 30 121, 47 117 58 118,02 120 27 123,68 1253,46

1955 64 155 57 19232 191,74 185,0 194.26 193,79 183,46 197,08

das ae r e , , b 133 93 133 5. iz ss 13, : i, g, , , 16 68 . es s, Les ss 125, s3 137 133 iss s? . ö 6 id , L356 s iz 13 ig, is 135, is iss, 33 13336 13. 16. . 132.141 153, iz 6s L, io az 13 137 16 iz is i414 1403 1499. 139 5656 157,

16 , i , 10, so iz 33 146 j 6 0 Ls, St Is, ss 13s 2 138. 86

173 1æs, S 128,51 132.53 139,96 ö 144,07 144, 7 14429 161, 10 151, 10 181,32 g9 52 1090,36 1091,38 10205 101,20 101,35

152, 14 152, 14 1582.20 6 149.31 149.88 11252 12,91 142.20 14578 145,78 145,250, 13250 128 74 136,79

ies oo 146 5s 166, 0s

7,55 29668

7,58 108 01 105,4 g öl 119.897 120,683

144 128 00 13013

136,25 135,88 145,98 146, 92

566 114 05 112.651

127,53 128,06 129 67

S640

38, S. 139,53 138,06 zb 6 13757 137,09 35,54 139, 57 138,84 8,67 97, 18 96, 89

2l. 16 122 94 123,83 gi oz SI ss S1 5?

Prenhischer Landtag. Herrenhaus.

24. Sitzung vom 4. Juli 1906, Vormittags 10 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegravhischem Bureau.) . Ueber den Beginn der Sitzung ist in der gestrigen berichtet worden. . . . er,, des Gesetzentwurfs betreffend die Unterhaltung der öffentlichen Volks schulen, wird fe,, Fortsetzung der Beratung kommt der 5. Abschnitt⸗ 3 4 = 61 Verwaltung der Volksschulangelegenheiten und Le stellung) zur Debatte , die Einsetzung von Stadtschuldeputationen zur 4 der der Gemeinde zustehenden Schulangelegen⸗ heiten. 3 4 trifft Bestimmungen über die Zusammensetzung der Schuldeputation und über die Rechte und Pflichten der Mitglieder. Ein Mitglied der Schuldeputation, das die Pflichten verletzt, die ihm als solchem obliegen, oder sich durch sein Verhalten inner⸗ oder außerhalb als Mitglied der Schuldeputation der Achtung, des Ansehens oder des Ver⸗ trauens, welches sein Amt erfordert, unwürdig macht oder gemacht hat, kann durch Verfügung der Schulaufsichtsbehorde e erden. . . , des Grafen Haeseler will hier obligatorisch den Ausschluß verlangen.

Oberbürgermeister Fuß Kiel: Hoffentlich

ĩ dekommen der Vorlage wünschen, Verstãndnis dafũr 2 lbftverwaltung der Städte und Stadtgemeinden rößter Schonung eingegriffen werden darf. Auch die Ver⸗

vorhanden, daß in die Se nur mit treter der wissen.

der stãdtischen

tädte wollen die so notwendige ftaatliche

ulverwaltung ausgefallen.

gemeinsamen Interesse ganz erbebliche Opfer bringen.

vorgeschlagenen Or anisation scheint der Regierun n und e , Interessen erreicht.

faffung nicht beipflichten. In Schleswig ⸗Holstein kennt man Stadtschul⸗

deputationen, die Organe der Staats verwaltun * auch bel uns der Kreieschulinspektor die st

men, aber tatsächlich ist der Einfluß der Gemeinden, die 4 zu tragen haben, auch auf die inneren Schulangelegen⸗

heiten maßgebend gewesen. Das neue Gesetz liche Verschiebungen in der bisberigen freien Gemeindeverwaltung. Wir stellen aber unsere

verficht zurück, daß die Mebrheit diejenigen Wänsche, die wir nicht

uräckstellen können, bei den S5 2 und 58 ff. ber N bleibt, daß ein so wichtiges Gesetz in

igt werden' müssen. Bie Unterricht verwaltung wird Ver. —— * bei den Ausführungsbestimmungen die vorhandenen

Mängel zu 6 Es wird eine Auekunft

der Bärgermeister bei den Wahlen in die Schuldeputationen stimm⸗

berechtigt ist.

inisterialdirektor Schwartzkoyff: Stadtschulrãte gibt es nur i und Altona; in allen anderen städtischen Kommunen liegt

die Schulaufsicht bei den Kreieschulinspektoren,

stimmungen der Vorlage zu Ungunsten —— * ! Die Städte sollen im

ist auf allen Seiten,

Schulaufsicht erhalten

Mit der neu g die Versöhnung der Ich kann dieser Auf-

sind, nicht. Formal aatliche Schulaufsicht

bringt sehr wesent⸗ Bewegung und der Bedenken in der Zu⸗

ücksichtigen wird. Be⸗ solchem Sturmschritt

darüber erbeten, ob

283

intendenten. In den Ausführungsbestimmungen werden die bezeichneten

ü t nden. ö a,,, . von Haeseler befũrwortet kur seinen

Antrag. . ũĩ er Fuß: A andere Städte Schleswig valsf gn renn 2 Fa, Stadtschul rãte anzustellen. Die S8 43 und 4 werden unter Ablehnung des Antrags des Grafen Haeseler in der Kommissionsfassung angenommen. Nach § 45 können durch einen Gemeindebeschluß, welcher der Genehmigung der Schulau chtsbehörde bedarf, oder . Anordnung 3. Schulauffichtsbehorde als Organ der Schu deputation für eine oder mehrere Volksschulen Schulkommissionen

eingesetzt werden. . 2

Trachenberg, Fürst von Hatzfeld be⸗

, ö. Wert? . auf Anordnung der Schulaufsichts⸗ e“

behörde“ zu streichen. ni

ärgermelster Ben de r⸗-Breslau befürwortet dicsen Antrag Die Der g fen n durchbreche eine n , bewãhrte 4 . der städtischen Schulverwaltung. Der ganze Osten der 6 * erfreue sich vorzüglichster geordneter Zustãnde auf diesem t ebiete. Man solle wenigstens den Antrag des Herzogs von Trachenberg an⸗

nehmen. ; Sberbüurgermeister Fuß: Ich bitte dringend alle, 26 .

ãndi legen ist, fär diefen Antrag zu stimmen. n, un gu eg auf ö. n ib . 6 . ück, und lassen Sie n zu, da . r ech mer rr. een u g, H . . ö ister Ehlers⸗Danzig: ĩ = . linken Seite des Hauseg ungehindert 1 einander reden dürfen, ohne daß die Re lerung oder die rechte Seite das Wort ergreift, daß wir also eigentlich in diesem Hause nichts 1 sagen haben. Von der ganijen kommunalen Schulverwaltung 3 . nach den , , 34 , . . beftehen, die Kosten aufzu ; . ö . Dult. am sstonen wird die Schulaufsichtsbehörde

allmächtig gemacht.

Staatsminister und Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Nedizinalangelegenheiten Dr. Studt:

Ich hätte es mir versagen können, auf die allgemeinen Aus führungen des letzten der drei Herren Vorredner einzugehen, wenn ich dazu nicht durch die Vorwürfe genötigt worden wäre, die hier wieder gegen die allgemeine Tendeni der Vorlage erhoben worden sind. Der⸗ artige Ausführungen haben in verschiedenen Volksversammlungen, auch auf einigen Städtetagen großen Eindruck gemacht. Ich boffe, daß sie hier in dem hohen Hause den Eindruck nicht machen werden, und jwar aus dem Grunde, weil der Herr Vorredner sic in den Vorwürfen irrt, die er dahin erhebt, daß gerade der vorliegende Abschnitt eine erhebliche Einschränkung der Selbstverwaltung und der Rechte der Städte herbeiführt. Meine Herren, gerade das Gegen · teil ist der Fall. Unter der Herrschaft der Stadtschuldeputationen. die hier mit ganz unwesentlichen Modifikationen nun allgemein für sämtliche Städte der Monarchie eingeführt werden sollen, mit der also jetzt ungefähr 600 Stadtgemeinden mehr bedacht werden sollen, hat sich zum Beispiel doch in Danzig das Schulwesen sehr günstig entwickelt. Ich kann nicht annehmen, daß die weitgehende Selbst⸗ verwaltung, die unter anderem auch gerade in der von dem Herrn Oberbürgermeister Ehlers verwalteten Stadt in ihrem Schulwesen Platz gegriffen hat, durch die Einrichtung der Schuldeputation in irgend einer Weise beeinträchtigt worden wäre, und ich glaube, das wird auch für alle Zukunft so bleiben.

Meine Herren, es wird ferner die Bedeutung der Schulkommission überschätzt. Darin irrt auch der Herr Oberbũrgermeister Bender. Diese Schulkommission das beweist schon der Name ist weiter nichts als ein Organ der Stadtschuldeputation; sie hat weder die von dem Herrn Bender behaupteten Drganisationsbefugnisse, noch bat sie irgend welche weitge henden Selbstverwaltungsbefugnisse, die in die

Zusftãndigkeit der Stadtschuldeputation eingreifen. Meine Herren, es

beruht auf einer Unkenntnis der Verhältnisse, wenn die Herren

jezt die Bedenken geltend machen, die dort, wo die Schul⸗ kommissionen bisher bestanden haben, in keiner Weise hervor⸗ getreten sind. Ich rufe diejenigen Herren, in . deren

Städten sich Schulkommissionen befinden, als Zeugen dafür an,

daß sich die Einrichtung durchaus bewährt bat. Sie trãgt lu einer

friedlichen Verständigung zwischen den Konfefsionen bei. Sie hat sich namentlich im westlichen Teil der Monarchie so entwickelt, daß daraus nur Segen entstanden ist. Sie ist im all gemeinen ein zur örtlichen Schulpflege berufenes Organ und stellt zwischen Schule und Eltern ein harmonisches Verhältnis her, welches sich durchaus bewährt bat. Es ist die Aufgabe dieser Schulkommissionen, den individuellen Verbältnissen und Bedũrfnissen Rechnung zu tragen, die sich in den einzelnen Schulgemeinden entwickeln, namentlich für die bedürftigen Kinder Lehrmittel, Essen und so weiter zu beschaffen,

Weihnachts bescherungen zu veranstalten, lauter harmlose Auf⸗

gaben, die sich zum Segen der Sache entwickelt haben.

Auf der anderen Seite ist aber das Bestehen dieser Schultommijstonen

eine gewisse Garantie auch für den konfessionellen Frieden. Gerade

dieser letztere Gesichtspunkt, meine Herren, hat dazu beigetragen, daß bei den Versammlungen, die über die Gestaltung dieses Abschnitts so⸗ wobl in der Kommission des Abgeordnetenhauses wie auch im Plenum stattgefunden baben, maßgebender Wert gelegt worden ist auf die

Möglichkeit, daß unter Umständen auch durch die staatliche Aufsichts⸗

behörde derartige Schulkemmissionen eingesetzt werden können. In

diesem Sinne kann ich auch gerade diese Bestimmung als einen wesentlichen Bestandteil der dort getroffenen Abmachungen bezeichnen,

und ich möchte dringend bitten, daran nicht zu rütteln. ; .

Was die ersten Ausführungen des Herrn Oberbürgermeister

Bender betrifft, so ist es allerdings richtig, daß die jetzt den Gegen ·

stand des Antrags des Herzogs ju Trachenberg bildende Bestimmung,

wonach unter Umständen von der Schulaufsichtsbe hörde die Einsetzung einer solchen Schulkommission angeordnet werden kann in der Vor⸗ lage nicht enthalten war. Aber, meine Herren, die Beschlüsse des

Hauses der Abgeordneten haben eine Bestimmung gleichzeitig be⸗

seitigt, die eine Art von Zwang seitens der Schulaufsichtsbe hörde

vorsah. Es ist aus der Regierungsvorlage der Absatz entfernt worden, r beißt:

6. ö. Einrichtung gemäß Absatz 1 und 2 ist da ju treffen, wo bisber konfessionelle Schulsoꝛietäten bestehen, wenn diese es vor ibrer Auflösung durch das Gesetz bei den Schulaufsichtgbehörden beantragen. . .

Die aufgelsste Schulsozietät hatte ein jus quaesitum, eine solcke Ginrichtung zu verlangen. Jetzt ist an deren Stelle die

Möglichkeit getreten, daß die Schulaussichte beh rde die Einrichtung

meistens den Super⸗

anordnet. Also insofern ist eine Abschwächung der Vorlage herbei⸗

geführt worden, die, wie ich glaube, unbedenklich von dem Herrenhause akzeptiert werden kann.

In der Tat haben sich diese Einrichtungen ganz außerordentlich bewährt. Ich bitte, es dabei zu belassen, daß der Schulaufsichts⸗ behörde die Möglichkeit gewährt werde, da, wo es im Interesse des konfessionellen Friedens und im Interesse der beteiligten Bevölkerung notwendig erscheint, eine dahingehende An⸗ ordnung treffen zu können. Ich glaube, daß mit Rücksicht auf die nur geringe organisatorische Bedeutung der Schulkommission eine Beeinträchtigung der Selbstverwaltung nicht eintreten wird. Ich bitte Sie daher, den Antrag des Herrn Herzogs zu Trachenberg abzulehnen.

Oberbürgermeister Ehlers⸗Danzig: Ich habe mich nur gegen die Oktroyierung der Aufsichtsbehörde gewandt; darin liegt unzweifelhaft ein Mißtrauen gegen die kommunale Selbstverwaltung.

Oberbürgermeister Bender⸗Breslau: Es ist mir unerfindlah, daß der Minister darin keine Minderung der Selbstverwaltung erkennen will, daß wir gezwungen werden, 6 . in die Deputation zu wählen, daß uns die Rektorenwahl genommen werden soll. Wir Bürgermeister, gleichviel welcher verteidigen hier einmütig unser altes Recht, weil es gut ist. ir verlangen nur die Wiederherstellung der Regierungsvorlage. Das Kompromiß im anderen

rn ist doch nur zustande gekommen, weil man die Verhältnisse n den großen Städten nicht genau kennt.

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Studt:

Meine Herren! Der Friede wird im wesentlichen dadurch ge⸗ wahrt, daß Sie die Vorschläge der jetzigen Vorlage annehmen. Die Ausführungen des Herrn Oberbürgermeisters Bender bestätigen die Befürchtung, die ich dahin auszusprechen mir gestattet habe, daß die Herren tatsächlich die Verhältnisse im Westen nicht kennen. Der Herr Oberbürgermeister hat die Frage aufgestellt, wer den Minister über die Verhältnisse unterrichtet hat. Das müßte eine falsche Darstellung gewesen sein, die ihm da gegeben wurde. Darauf gestatte ich mir die Auskunft zu erteilen, daß derjenige, der den Minister unterrichtete, der frühere Oberpräsident von Westfalen, nämlich meine Wenigkeit, gewesen ist. Ich habe diese Zustände im Westen der Monarchie in meiner früheren amtlichen Stellung genau kennen zu lernen Gelegenheit gehabt. Ebenso ist die Annahme des Herrn Oberbürgermeisters unrichtig, daß es sich nur um Städte handeln könne, in denen keine Schuldeputationen vorhanden sind. Das Gegen⸗ teil ist der Fall. Ich kann gerade die Erfahrungen aus drei Städten anführen, aus Hamm, Dortmund und Bielefeld, wo Schuldeputationen bestehen und nebenbei die von mir verteidigten Schulkommissionen wirken.

Was nun die Vorlage anbetrifft, so ist es richtig, daß sie den betreffenden Passus nicht enthalten hat. Ich habe aber vorher schon darauf hingewiesen, daß die Fassung der Regierungsvorlage eine viel weitergehende Bestimmung enthielt, und ich kann daher nur wieder holen, daß es sich hier um einen sehr wesentlichen Bestandteil des Kompromisses handelt, der im Abgeordnetenhause geschlossen werden mußte, um das Zustandekommen des Gesetzes zu sichern. Im übrigen möchte ich noch bemerken, daß die Wünsche, die in dieser Beziehung geäußert worden sind und zu der Fassung des Abgeordnetenhauses geführt haben, von der nationalliberalen Partei des Abgeordnetenhauses ausgegangen sind.

Oberbürgermeister Tettenborn⸗Altona: Durch die Tätigkeit

der Schulkommissionen ist sehr häufig Unfrieden in die Gemeinden hineingetragen worden.

Oberbürgermeister Marx ⸗Düsseldorf: Als Vertreter einer rheinischen Kommune muß ich erklären, daß die Schulkommissionen sich

nicht bewährt haben. In Düsseldorf haben wir sie wieder auf⸗ gehoben.

Oberbürgermeister JJo hannsen-⸗ Minden schließt sich bezüglich des Urteils über die Wirksamkeit der Schulkommissionen dem Vor⸗ redner vollständig an und gibt dieselbe . auch namens des Oberbürgermeisters Schmieding für Dortmund ab.

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Studt:

Meine Herren! Ich bin durch die Ausführungen der Herren Vorredner genötigt, das Wort noch einmal zu ergreifen. Nicht bloß aus eigener Erfahrung, sondern nach Urteilen aus den Gemeinwesen von Westfalen, in denen die Einrichtung sich bewährt hat, kann ich bestätigen, daß auf die Einrichtung seitens der Bevölkerung ein maß⸗ gebender Wert gelegt wird. 3. B. in Hamm ist es nur möglich ge⸗ wesen, das städtische Volksschulwesen zu kommunalisieren, nachdem die Versicherung gegeben war, die Schulkommission aufrecht zu erhalten. Aus der Initiative von nattonalliberalen Mitgliedern des Ab— geordnetenhauses aus Westfalen und verschiedenen anderen Mitgliedern dieser Partei ist der dringende Wunsch ausgesprochen worden, daß die Vorlage in der Ihnen unterbreiteten Gestalt die Bestimmung ent⸗ halte, die jetzt wieder beseitigt werden soll. Ich bleibe dabei, daß nach denjenigen Erfahrungen, die in den von mir angeführten Städten gemacht sind, die Elnrichtung sich bewährt hat. Daß durch das Bestehen der Schulkommission der konfessionelle Friede gefördert worden ist, kann ich aus eigener Wahrnehmung bestätigen. Im übrigen ist meine Aeußerung hinsichtlich der Bedeutung der Schulkommission falsch aufgefaßt. Ich habe nicht ge— sagt, daß sie an sich untergeordnete Bedeutung habe, sondern im Gegenteil darauf hingewiesen, daß, wo die örtlichen Verhältnisse es angezeigt erscheinen lassen, und es den Wünschen der beteiligten Konfessionen entspricht, sie durchaus bedeutungsvoll sind . Nur haben diese Kommissionen nicht sehr weitgehende Funktionen auszuüben. Herr Bürgermeister Bender hatte seinerseits angenommen, daß ihnen große organisatorische und Verwaltungsbefugnisse zuständen. Das ist nicht der Fall; sie sind Organe der Schuldeputation, die daju berufen sind, auf dem Gebiete der örtlichen Schulpflege zu wirken, also auf einem Gebiete, welches weder große organisatorische noch große Verwaltungsbedeutung hat.

Oberbürgermeister Johannsen⸗Minden: Bessere Sach ver⸗

ständige alg die Bärgermeister kann es wohl kaum in dieser Frage

leben. Unserem Votum muß daher ein ausschlaggebendes Gewicht igemessen werden.

Oberbürgermeister Ehlers Danzig: Eg bandelt sich darum, den zemeinden gegen ihren Willen zuzumuten, Schulkommissionen einzu— richten. Das ist eine Einschränkung der Selbstverwaltung. Durch

das Kompromiß des Abgeordnetenhauses brauchen wir uns nicht ein⸗ schüchtern zu lassen.

Der Antrag des Herzogs zu Trachenberg wird mit kleiner ehrheit angenommen und mit dieser Aenderung der 3 45. 5 47 handelt von der Einsetzung des Schulvorstandes in den Landgemeinden. Es ist darin u. a. bestimmt; Der Vor⸗ sizende des Schulvorstandes wird von der Schulaufsichtsbehörde

werden sollen, so mutet man uns doch zu viel zu.

dringend raten, an dem Kommissionsbeschluß sestzuhalten, der das Bessere ist.

Die Staatsregierung hat dag Gebäude deg Volkeschulwesens von Grund auf neu aufführen zu müssen geglaubt, die Schule aber nicht als Staateschule hingestellt, wofür sie auch elne Mehrhelt nicht er⸗

Graf Jorck von Warten burg befürwortet folgende Fassung eigenen Schulverband bilden, in der es Schulvorstandes zu ernennen.

, , . im a,, Oppeln hin. berschlesiens seien dem Kardinal er das Deatschtum in Oberschlesien hochhalte.

der Geistlichen.

Antrag zur Hit zurück, müsse weitere vorbehalten.

redners über die polnische Gefahr in Oberschlesien nicht teilen.

geneigt, mit Kanonen nach Spatzen zu schießen. Die einen sprechen von slawischen Sympathien, die anderen von polnischen Tendenzen, andere wieder von landes verräterischen Veranstaltungen. stärkere Nerven würden in solchen Dingen ganz am Platze sein.

. den sprachlichen Bestrebungen nationale Bestrebungen ver⸗ ergen. 383 19 und 47 werden unverändert angenommen. 52 handelt von den Wahlen des Schulvorstands in Gesamtschulperbänden. Auf Antrag des Grafen von Praschma wird den Gewählten die Berechtigung gegeben, nach drei Jahren unter gewissen a,, ihr Amt niederzulegen. Die Bestimmungen über die Lehrerberufung (5 58 der Abgeordnetenhausbeschlüsse) sind von der Kommission in den 38r 58 bis 61 formuliert worden. Und zwar ist der orbehalt der Abgeordnetenhausbeschlüsse: Bis zum Erlaß eines allgemeinen Gesetzes uͤber die Lehreranstellung finden die folgenden Vorschriften Anwendung gestrichen. S 58 soll jetzt lauten. Die Rektoren, Hauptlehrer, Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksschulen werden von der Schulaufsichtsbehörde unter der durch dieses Gesetz geordneten s,, der Schulverbände nach Maßgabe der Befähigung angestellt. Nach 3 59 soll in den Gemeinden mit mehr als 25 Schulstellen dem Gemeindevorstand nach Anhörung der Schuldeputation und der etwa vorhandenen Schulkommission das Wahlrecht zustehen; in den Orten, wo ein Ge⸗ meindevorstand nicht besteht, soll das Wahlrecht durch die Schuldeputation ausgeübt werden, in Gutsbezirken und Ge⸗ samtschulverbänden mit mehr als 26 Schulstellen dem Guts— vorsteher. Nach s 60 erfolgt in allen anderen Fällen die Be⸗ stallung durch die Schulaufsichtsbehörde nach Anhörung des Gemeindevorstandes oder des Gutsvorstehers, Schulvorstands oder der Schuldeputation bezw. Schulkommission. Ferner sollen (in 1 mit dem Abgeordnetenhause) weiter⸗ gehende Rechte der bürger 8 Gemeinde bestehen bleiben. Es wird vom . otho zu Eulenburg beantragt, den erwähnten Eingangsvorbehalt wiederherzustellen, ferner die Grenze der 25 Schulstellen zu akzeptieren, im übrigen aber die Fassung des Abgeordnetenhauses anzunehmen. Ferner liegt der Antrag Dr. von Burgsdorff vor, zu §z 60 folgenden Zusatz zu machen: Auch in denjenigen gi meinden und Gutsbezirken, welche zu einem Gesamtschulverband vereinigt sind, behält es hinsichtlich der den Gemeindeorganen oder den Gutsbesitzern bisher zustehenden Befugnisse zu einer weitergehenden Mitwirkung bei der Berufung der Lehrkräfte sein Bewenden bei dem n , Recht.

Graf Botho zu Eulenburg: Wir sind hier bei dem ent⸗ scheidenden Punkte des Gesetzes angelangt. Es wird jetzt darauf ankommen, uns darüber klar ju werden, welchen Erfolg unsere Be— schlüsse verbürgen. Wir müssen das Erreichbare und das nach unserer Ueberzeugung Konzedierbare vergleichen und danach unsere Entschei⸗ dungen treffen. Aus diesen Erwägungen ist mein Antrag zu den 58, 59 und 60 hervorgegangen. Unsere Kommission hat die Unterscheidung von Schulverbänden mit mehr oder weniger als 25 Schulstellen wieder aufgenommen und daneben das Recht der Rektoren und Hauptlehrer⸗ ernennung den Gemeinden uneingeschränkt beigelegt. Die Unter— scheidung der Kommunen nach der Zahl von mehr oder weniger als 25 Schulstellen ist durchaus zu billigen. Im Punkte der Rektoren—⸗ ernennung aber kommt die Frage des Erreichbaren entscheidend in Betracht, und hier werden wir weder das Abgeordnetenhaus, noch die Regierung dem Kommissionsvorschlage geneigt finden. So sehr ich bedaure, in dieser Beziehung den lebhaften Wünschen unserer Städte nicht gerecht werden zu können, es wird, wenn wir das Gesetz zustande bringen wollen, unumgänglich sein, in diesem Punkte zu den Beschlüssen des anderen Hauses zurückzukehren. Dr. von Burgsdorff begründet seinen Antrag. Nach der jetzigen Fassung des 5 60 würde der Gutsherr sang⸗ und klanglos das Lehrerernennungsrecht verlieren, obwohl er in vielen Fällen die Schul gebäude zu unterhalten hat. Es sei nur eine Forderung der Gerechtig⸗ keit, die Rechte der Gutsherren zu erhalten und dabei keinen Unter schied nach der Zahl der Schulstellen zu machen. Es handle sich auch hierbei nicht um die, ,,. sondern um sehr t fundierte Rechte. Oberbürgermeister Becker⸗Cöln: Der Antrag des Grafen zu Eulenburg hat mir, ein so langjähriges Mitglied des Hauses ich bin, eine Ueberraschung bereitet, die durch nichts überboten werden kann. In der Kommission haben wir tagelang über diese i e beraten und gefunden, daß das Kompromiß des Abgeordneten 23 eine recht dürftige Grundlage der Verständigung gibt, und daß das aa in diesem Falle sehr starke Mängel aufjuweisen hat. Die Kommission hat das Ernennungsrecht der Lehrer und Hauptlehrer in den Ge⸗ meinden mit mehr als 25 Schulstellen den Gemeinden zugewiesen, und dieser Kommissionsbeschluß ist einstimmig zur n. ge⸗ langt. Sie können sich meine Ueberraschung denken, daß jetzt von derselben Seite, die jenen Antrag mitangenommen hat, unser Be— schluß so amendiert wird. Wer sagt uns denn, daß das Abgeordneten haus unseren Beschluß nicht annehmen wird? Unker allen Umständen müßte doch dem Abgeordnetenhause überlassen werden, unseren Vorschlag zu verwerfen; daß wir das selbst e f. sollten, dafür fehlt mir jedes Verständnis. Unser Kommissionsbeschluß schafft erst einen einheitlichen Rechtsstandxunkt. Es soll bei dem bestehenden weiter⸗ gehenden Recht verbleiben. Wo fängt dieses Recht an? In den Rheinlanden haben wir dag Recht der Rektorenernennung nicht, üben es aber tatsächlich aus. Wenn das Recht der Rektorenernennung den Städten nur deshalb genommen werden soll, um die Landflucht der Lehrer aufzubalten, so wird dies Ziel nicht erreicht werden, denn die Lehrer werden immer vom Lande in die Städte drängen. Will man die Lehrer auf dem Lande halten, so muß man in vor allem besser bejahlen. Die großen Städte haben an dem Gesetz absolut kein Interesse; ihnen bringt es nicht den gerlngsten Vorteil. Dennoch bätten wir es mit Rücksicht auf das hlatl⸗ Land gern gemacht. Wenn uns aber durch das Gesetz auch noch die wenigen Rechte verkümmert

Ich möchte Ihnen

HSerjog Ernst Günther zu Schleswig⸗Holstein:

in der Regel aus der Zahl des Schulvorstandes bestimmt! Eine Teilung des Vorsitzes sst zulässig.

langt haben würde. An die Tür des neuen Gebäudes ist geschrieben worden: Dieses 6 soll ein christliches Haug sein. 8 führungen des Grafen zu Gulenburg kann ich mi

en Äus⸗

Der Vorsitz im Schulvorstand steht in Landgemeinden, die einen Regel dem Gemeindevorsteber . Die Schulaufsichtsbehörde ist berechtigt, ein anderes Mitglied Der Antragsteller weist besonders

auf die Gefahr der Auslieferung der Volksschule an die Poloni⸗ r Alle Kreise A

oppy aufrichtig dankbar dafür, daß hin, Die polnische Preffe, insbesondere der Katolik, appelliere fortgesetzt an das polnische Herz Am besten wäre es gewesen, wenn man Ausnahme⸗

bestimmungen für Oppeln in Ansatz gebracht hätte. Er ziehe seinen ö sich aber nach dem Ausfall der Ab⸗ stimmung über diesen Paragraphen hier und im anderen Hause das

Graf von Oppers dorf: Ich kann die Auffassung des Vor

Dieselbe Verwirrung, die über den Begriff Liberalismus herrscht, herrscht auch

über den Begriff Polonismus und polnische Gefahr. Man ist leicht wir

Etwas hat; Graf Jorck von Wartenburg bleibt dabei stehen, daß sich

. Wir haben das Recht, un sere Auffassung und Ueberzeugung in das

Gesetz hineinzuschreiben. Einer der wichtigsten Bestandteile des be⸗ stehenden Rechts sind die Patronats⸗ und Vokationsrechte, mit ihrer Aufhebung wird der Zusammenhang zwischen den Gute⸗ besitzern und den Lehrern und der Bevölkerung überhaupt weiter elockert; aus diesem Grunde möchte ich die Annahme des ntrags von 3 warm empfehlen, selbst auf die Gefahr

daß das Abgeordnetenhaus dies verwirft. Mit Bedauern muß ich aussprechen: die heutigen Landräte unterscheiden sich vielfach von den früheren dadurch, daß sie kein Interesse für die Kreis⸗ eingesessenen haben, weil sie ihr Amt als Sprungbrett für eine weitere Karriere betrachten.

Oberbürgermeister EhLers⸗Danzig: Meine Hoffnung, daß vor mir der Minsster eine Erklärung abgeben würde, ist nicht in Erfüllung gegangen, obwohl der Minister seine Erklärung in der Kommission ausdrücklich für das Plenum vorbehalten hatte. Die Kommission hat einstimmig unter erheblicher Mitwirkung des Grafen zu Eulenburg ihren Beschluß gefaßt. Erst sagt uns der Graf zu Eulenburg,

würden die Zustimmung der Regierung und des anderen . nicht finden. Gestern hat doch auch ein Antrag nnahme gefunden, den der Minister für unannehmbar erklärt wir hätten uns also eigentlich mit der Weiterberatung gar nicht aufzuhalten gebraucht. Warum sollen wir denn hier im Berrenhause eine solche Angst vor dem Abgeordnetenhause haben? Freiherr von Manteuffel hat doch in der ersten Lesung schon gesagt, daß das , gar nicht solch ein Popanz sei. Ich bin 10 Jahre lang Mitglied des Abgeordnetenhauses gewesen und weiß, daß es auch mit sich reden läßt. Allerdings glaubt man dort, das Herrenhaus sei nur eine dekorative Beigabe unserer parlamentarischen Verfassung und gäbe nach, wenn das Abgeordnetenhaus fest bleibt und sich dabei mit der Regierung in Uebereinstimmung weiß. Ich bitte dringend, den einstimmigen Kommissionsbeschluß zu bestätigen und keine Be— sorgnis vor der Grausamkeit des anderen Hauses zu hegen. Die Regierung will ihre Landlehrer in bessere staͤdtische Stellen bringen. Es ist das aber ein Danaergeschenk für die Lehrer und für die Ver⸗ waltung; damit wird auch in die Landlehrerkreise Strebertum und Unzufriedenheit hineingetragen und die allgemeine Unruhe, die ohnehin in unseren Beamtenkreisen besteht, noch vermehrt.

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Studt:

Meine Herren! Das Haus steht in diesem Augenblicke vor einer folgenschweren und besonders schwierigen Entscheidung, vor der Be⸗ schlußfassung über einen der umstrittensten Paragraphen der ganzen Vorlage. Sie werden aus dem Verhalten der Königlichen Staats—⸗ regierung in allen Stadien der parlamentarischen Behandlung der Vorlage wohl die Ueberzeugung gewonnen haben, daß die Königliche Staatsregierung es als ihre wesentliche Aufgabe betrachtet hat, eine Verständigung herbeizuführen, um überhaupt den gesunden Gedanken des ganzen gesetzgeberischen Vorgehens zu sichern, zunächst auf der Grundlage des Kompromisses, den das Abgeordnetenhaus, wie Ihnen bekannt ist, geschaffen hatte. In gleicher Weise hat die Königliche Staatsregierung es als ihre Aufgabe angesehen, Ihre Be⸗ schlüsse immer nicht nach dem Gesichtspunkt eigensinnigen Beharrens auf der Vorlage, sondern danach zu prüfen, ob eine Verständigung möglich sei jwischen den drei Faktoren der Gesetzgebung. Melne Herren, ich bitte daher, mir zu gestatten, Sie auf die beklagenswerten Folgen mit wenigen Worten aufmerksam machen zu dürfen, die eintreten würden, wenn Sie hier Beschlüsse fassen sollten, die unter keinen Umständen die Möglichkeit eines solchen befriedigenden Abschlusses eröffnen. Es ist schon seitens des Herrn Grafen Botho zu Eulen⸗ burg auf den einen Gesichtspunkt hingewiesen worden, und ich brauche ihn daher nicht mehr zu erörtern, nämlich daß es unerläßlich ist, immer im Auge zu behalten, was ge— schehen muß, um das Zustandekommen des Gesetzes auf ge⸗ sunder Grundlage zu sichern, ferner sich klar zu machen, in welchen Punkten ein Entgegenkommen geübt werden muß, um das Gesetz nicht zu gefährden. In dieser Situation befindet sich jetzt das hohe Haus, und ich kann nur darauf aufmerksam machen, daß, wenn der Weg zu einer Verständigung nicht gefunden werden sollte, der tertius gaudens diejenigen Parteien des Volkes sein würden, die von vornherein in einem Volksschulgesetz auf konfessioneller Grundlage eine Verschlechte⸗ rung des bisherigen Zustandes sehen und welche das Prinzip der christlichen Volksschule unter allen Umständen bekämpfen. Ich möchte auch ganz besonders darauf hinweisen, daß die Sozialdemokratie eine unendliche Freude haben würde, wenn diese Gesetzgebung nicht zustande kommen würde, diese Gesetzgebung, die seit 90 Jahren in Vorbereitung ist, und die endlich friedfertige Zustände herbeiführen soll, die allerdings auch Opfer von allen Seiten fordert. Aber daß diese Opfer gebracht werden, ist nicht bloß im Hause der Abgeordneten, sondern auch in diesem hohen Hause zu meiner großen Genugtuung von so vielen Seiten be— tont worden, daß ich die Zuversicht habe, es wird doch noch möglich sein, dieses schwierige und dornenvolle Gesetzgebungswerk unter Dach und Fach zu bringen. Was die vorliegenden Anträge anbetrifft, so habe ich schon in der Kommission darauf hingewiesen, daß die Fassung, die schließlich von der Kommission angenommen wurde, doch in erheblichen Punkten wesentlichen Bedenken unterliegt und eine Verständigung mit dem anderen Hause recht erschweren würde. Ich erblicke, wie ich namens der Königlichen Staatgregierung er⸗ klären kann, in dem Antrage des Grafen Botho zu Eulenburg eine Möglichkeit, die Verständigung mit dem anderen Hause herbei⸗ zuführen. Es bleiben jedoch noch die Bedenken bestehen, die in der Kommission von meinem Herrn Vertreter wie auch von mir geltend gemacht worden sind. Aber das mag den weiteren Verhand⸗ lungen überlassen bleiben. Augenblicklich glaube ich, wie gesagt, in dem Antrag des Herrn Grafen Botho ju Eulenburg den Ausgangs⸗ punkt zu einer solchen Verständigung sehen zu können. Was dle Ausführungen des Herrn Oberbürgermelsters Becker an—⸗ betrifft, so erscheint mir die Besorgnig, daß der Antrag des Grafen zu Eulenburg eine Einschränkung der bisherigen Rechte der Gemeinden in einem Telle der Monarchie bedeutet, eine zu weit gehende und irrtümliche zu sein. Ich mache darauf aufmerksam, daß in einem großen Teile der Gemeinden des Westens das Lehrer berufungtzrecht, welches die Gemeinden bisher nicht besessen haben, nunmehr ihr verbrieftes Recht werden soll, und das führt mich dazu, darauf hinzuweisen, daß hinsichtlich der Berufung der Rektoren und Hauptlehrer ja auch eine Aenderung nicht eintreten, vielmehr die bestehenden Rechte geschützt werden sollen. Es wird in dieser Be- zlehung von der Schulaufsichtsbehörde zweifellos eine tunlichst milde und entgegenkommende Praxig geübt werden. Ich brauche das nicht nur für melne Person zu versichern, sondern ich glaube dag auch für alle Zukunft erklären zu können. Es ist ja gam selbstverständlich, daß namentlich durch Vermehrung der Krelsschulinspektoren es möglich sein wird, in den einzelnen Fällen eine friedliche Verständigung herbeizu-⸗

nicht ganz anschließen.

führen.

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