1906 / 159 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 07 Jul 1906 18:00:01 GMT) scan diff

2.

sich der e d . befinden kann, auch wenn er nicht Mit⸗ lied des Gemelndevorstandes ist, (her Passus, betreffend den tadtschulrat, ist Zusaß deg Sie en e, 2) der gleichen Anzahl von Mitgliebein der Stadiverordnetenversammlung (Bürgervorsteher usm) sowie 3) mindestens der gleichen ahl von des , . und Vollsschulwesens kundigen annern, unter ihnen mindestens ein Nektor (Hauptlehrer oder Lehrer an einer Volksschule). Hierzu treten ferner Y der älteste oder rangaͤlteste , , eider Kon n . h) so⸗ ern sich in der Stadt mindestens 20 jüdische Volksschulkinder

eum geben: „An Stelle eines Gemeindevorstandsmitgliedes ann ein Stabischulrat gewählt werden, auch wenn er nicht

glieder n , der Bestätigung. Dieser Vorschrift hat bas Herrenhaus folgenden Passus hinzugefügt: „Wird eine Person, welcher die Bestätigung ver⸗ h. ist, wiedergewählt, so ist, falls die Stelle nicht unbesetzt leiben kann und eine , . binnen einer zu bestimmenden Ir nicht erfolgt, die Schulaufsichtsbehörde befugt, einen

: tag nnn n fn. er Antrag Cassel will diesen Zusatz wieder beseitigen.

Nach kurzer Debatte, an der 5d sat lern

Abg. Schmedding (Zentr.) und der Wirkliche Geheime

Aberregierungsrat von Bremen beteiligen, wird der Antrag Schmedding angenommen, die Anträge assel abgelehnt. Nach 5 45 der Abgeordnetenhausbeschlüsse können durch einen Geineindebeschluß oder auf Anordnung der Schulaufsichts⸗ behörden als Organ der Schuldeputationen ,,. 69 eine oder mehrere Volksschulen eingesetzt werden, welche die besonderen Interessen dieser Schulen wahrzunehmen, in Aus⸗ übung der Schulpflege die Verbindung zwischen Schule und Eltern zu fördern haben und berechtigt sind, Anträge an die Schuldeputation zu stellen. Das Herrenhaus hat die Worte „oder auf Anordnung der Schulaufsichtsbehörden“ gestrichen, vom Abg. Dr. Porsch liegt der Antrag auf . herstellung vor.

Abg. Porsch befürwortet kurz seinen Antrag.

Abg. Graf von der Groeben: Auch wir sind ja früher sehr eifrig sr diese Bestimmung eingetreten, wir müssen aber doch dem Standpunkte des Herrenhauseg Rechnung tragen und dürfen Ab⸗ weichungen nur in dringenden Fällen, wie Herr v. Zedlitz schon dar⸗ legte, beschließen. Dazu kommt die Rücksicht auf die Erklärung des Kollegen Dr. Friedberg, daß seinen Freunden die Zustimmung zu dem Gesetz sehr erschwert, wo nicht unmöglich gemacht werden würde, wenn, nachdem durch den Schlußsatz des 5 366 eine Verschärfung des konfessionellen Moments in das Gesetz hineingetragen worden ist, hier wie bei 5 45 von der Fassung des Herrenhauses ab⸗ n,. werden sollte. Wir werden also für die Herrenhausfassung

Der Antrag Porsch wird abgelehnt, 8 45 in haus ö nn, ,. kelchnt. n ,.

18 ekaͤmpft Abg. Cassel den Beschluß des wonach die Verwaltung des Schulvermögens . aer ,, den dandgemeindeorganisationen übertragen werden soll.

53 A6 wird unverändert nach den Beschlüssen des Herren⸗ hauses angenommen.

Am § 47 uständigkeit des Schulvorstandes in Land⸗ gemeinden) hat das Herrenhaus mehrere Veränderungen vor⸗ genommen. Den Zusatz zu Absatz 3; „umfaßt der Schul⸗ vorstand nur Schulen, die mit Lehrkräften ein und derselben Konfession besetzt sind, so gehör nur der Pfarrer ihrer Kon⸗ fen dem Schulverbande an“, beantragt. Abg. Porsch zu treichen, während die Abgg. von ö. debrand und Genossen , Sh nh hh. 96 olg, 3 wollen; „so gehöct weder der Pfarrer der anderen Konfession noch d i dem Schulverbande an“. felt , r nn,

Abg. Iderhoff befürwortet den letzteren Antrag. Di

errenhause neu eingefügte Bestätigung n, mn , m -. wa, ,. sei ö. n,. ein Novum und werde dort sehr denig angenehm empfunden; ichw ine ĩ He mien, mn gleichwohl wolle seine Partei dagegen

Abg. Hoheisel (Zentr) tritt für den Ant Streichung des oben erwähnten Zusatzes ein. Wenn . , 9 Lehrkräfte entscheidend sein solle, so könnte der Fall eintreten, daß eine namhafte Minderheit kee, ge. Schulkinder im Schulporftande ab— ar e. e f. . r, bleiben müßte. Der Be⸗

e errenhause ehe zu den? ift des Volksschulgesetzes in direktem ge er if a , .

Abg. Dr. Voltz (nl.): Nach meiner Kenntnis d Verhältnisse muß ich die Gründe, die 3 6 haben, hier das Bestätigungsrecht einzuführen, für durchaus stichhaltig , inen, n ,, Freunde bitte ich, das Vertrauen

en, daß in Hannov 8 ü muh . . nover dleses neue Recht mit aller Rücksicht aus⸗

Abg. Dr. Paorsch: Wir können unserseits dies q e,, . nicht als . lassen. t , , mr 8* timmung wird auch der bis jetzt noch ruhige Teil Oberschlesiens in Unruhe ber ßt und die politische Agitation dorthin getragen werden. ker r e sss. wie sie an das Herrenhaus gelangten, hatten nach dieser Richtung bereits völlig ausreichend vorgesorgt.

sz 47 wird mit dem Antrag von Heydebrand angenomme

6 bis 60 werden in der Diskussion n .

558 lautet nach den Herrenhausbeschlüssen: „Bis zum Erlaß eines allgemeinen . über die Lehreranstellung finden die folgenden Vorschriften Anwendung: Direktoren n,, Lehrer und . an den öffentlichen Volks⸗ chulen werden von der Schulaufsichtsbehörde unter der durch dieses Gesetz geordneten Beteiligung der Schulverbände aus der 6 ef ieee, 6

sz 59 lautet im ersten Absatz;u In Schulverbänd ĩ mehr als 25 Schulkindern werden die e und 6 von der Gemeindebehörde aus der Zahl der Befähigten inner⸗ . ne nnen gr ei, d. zu bestimmenden

wählt.“ Die weiteren Bestimmungen des S5 3. e . des . ; , , .

3 autet in seinem ersten Absatz in Uebereinstimmu mit 8 Beschlüssen des Abgeordnetenhauses: 3 n lm deren Inhabern Leitungsbefugnisse zustehen (Nektoren, Daupt⸗ lehrer usw.) sind solche Lehrer * berufen, welche den besonderen auf Gesetz oder rechtsgültiger Verwaltungsordnung beruhenden Vorgussetzungen entsprechen. Hierbei hat eine angemessene n auch der im Schuldienst außerhalb des Schul⸗

von Hauptlehrern und Präparandenlehrern zu erfolgen.“

weltergehenden Mitwirkungsrecht der Gemeinde bei der Be— rusung der 3 ein Bewenden haben soll.

ie Abgg. Cafsel und Fischbeck beantragen, den 5 68 u ne e n

ie Abgg. von eydebrand und der Lasa u. Gen. wollen 5 55 . folgendermaßen formulieren. „Die Lehrer und Lehrerinnen an ven öffentlichen Volksschulen werden von ber Gemeinde aus der Zahl der che n, innerhalb einer von der Schulaufsichtsbehörde zu bestimmenden Frist , ,. jedoch erfolgt in Schulverbänden mit weniger als

Schulstellen die Wahl aus drei von der Schulaufsichts⸗ behörde als befähigt Bezeichneten.“

Die Abgg, Cassel und Fischbeck beantragen folgende enn des 5 59. „Die Lehrer, Lehrerinnen, ebenso die

kektoren und Hauptlehrer werden aus der Zahl der Be— ö vom Gemeindevorstand gewählt. Vor der Wahl ist n Gemeinden, wo eine Schuldeputation besteht, diese, andern⸗ falls der Schulyorstand gutachtlich von dem Gemeindevorstand . hören. In Gutsbezirken und Gesamtschulverbänden erfolgt ie Wahl durch den chulvorstand. Die Gewählten bedürfen der Bestätigung durch die Schulaufsichtsbehörde Die Be⸗ stätigung darf nur aus erheblichen Gründen versagt werden.“

Dieselben Abgeordneten beantragen, den sz 60 zu streichen und für, den Fall der Ablehnung dieser Anträge zu S8 59 und 0 den g G0 in der Fassung anzunehmen daß in den Gemeinden, deren Srganen bisher weitergehende Befugnisse bei der Be⸗ rufung der Lehrkräfte zugestanden haben, es dabei sein Be⸗ wenden haben soll. Damit würde der vom Herrenhause be⸗ schlossene Zusatz, daß es auch bezüglich der dem Gutsbesitzer bisher zustehenden weitergehenden Berufungsrechte sein Be⸗ wenden haben soll, beseitigt sein. Die Abgg von Heydebrand und der Lasa, von ö und Neukirch u. Gen. haben weiter beantragt, die

estimmung über das Verhältnis in denjenigen Gemeinden, die bisher ein Recht auf weitergehende Mitwirkung bei der Berufung von Lehrkräften besaßen, vom s 60 zu trennen und in einem besonderen 5 69a neu zu formulieren, der folgenden Eingang haben soll: „In den einen eignen Schulverband bildenden Gemeinden, in welchen bisher die bürgerliche Gemeinde die Trägerin der Schullast gewesen ist, und die Gemeinde⸗ e. ein Recht auf weitergehende Mitwirkung bei der Be⸗ rufung der Lehrkräfte besaßen oder eine solche weitergehende Mitwirkung bei der Berufung ausgeübt haben, bewendet es 5. Dasselbe findet in den einen eigenen Schulverband

ildenden Gutsbezirken sowie in den Gesamischulverbänden

hinsichtlich des bisher dem Gutsherrn zustehenden Rechts auf weitergehende Mitwirkung bei der Berufung von Lehrkräften mit der Maßgabe statt, daß dieses Recht durch den Guts⸗ besitzer ausgeübt wird; ebenso in den nach 5 24 aufgehobenen Schulgemeinden (Sozietäten), in denen die Voraussetzungen des ersten Satzes vorliegen, und in den Gesamtschulverbänden, denen eine solche bürgerliche Gemeinde angehört.“

u diesem letzteren Antrage liegt der Unterantrag Iderhoff vor, die Worte: „in denen die Voraussetzungen des ersten Satzes vorliegen zu ersetzen durch: „die ein Recht auf weitergehende Mitwirkung bei der Berufung der Lehrkräfte besaßen, oder eine solche Mitwirkung ausgeübt haben“.

Von dem Abg. von Heydebrand und der Lasa allein ist folgender Zusatz zu Absatz 1 des S 60a beantragt worden, der im Herrenhause zur Annahme gelangt ist, aber im Kompromißantrag von Heydebrand und Genossen keine Aufnahme gefunden hat: In jenen Gemeinden und Guts⸗ bezirken, welche zu einem Gesamischulverband vereinigt sind, behält es hinsichtlich der den Gemeindeorganen oder dem Gutebesitzer bisher zustehenden Befugnis zu einer weiter⸗ n, e. Mitwirkung bei der Berufung der Lehrkräfte sein , dem bestehenden Rechte.“

Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukir fr. . 88 ist lebhaft zu bedauern, ba das 2 ö * Bestimmungen geandert hat, die nach langen Bemühungen hier zustande gekommen sind, und die in gewissem Sinne ein Ganzes darstellen, aus dem man nicht einzelne Teile heraus nehmen kann, ohne das Ganze zu gefährden. Aber mit der Tatsache daß das Herrenhaus die Aenderungen vorgenommen hat, müssen wir uns abfinden und eine Form finden, bei der auch eine Einigung über den schwierigen Punkt der Lehrerberufung zwischen diesem 8a, und dem Herrenhause möglich ist. So haben wir uns bemüht, unter Ver⸗ zicht auf wichtige Errungenschaften, die wir hier ia der diitten Lesung gewonnen hatten, dem Herrenhause so weit entgegenzukommen, als es nach allen praktischen Erwägungen möglich ist. Zweifellos wird nun auch das andere Haus unser Entgegenkommen würdigen. In dem ersten Gefühl hätten wir unsere Beschlüsse aufrecht erhalten mögen, aber im Interesse des Ganzen und in der Erwägung, daß die Abänderungen des Herrenhauses auch von gewissen praktischen Gründen getragen werden, erscheint ö. zweckmäßiger und richtiger, wenn wir mit unseren Anträgen einen Vermittlungs vorschlag formulieren. In den jwei⸗ sprachigen Landesteilen und in den kleineren Gemeinden, wo sozial⸗ dem grati her Einfluß sich äußert, scheint es allerdings erw unscht bei der Lehrerberufung eine Einschränkung des Wahlrechts der Gemeinden vorzunehmen. Das ist ein Gesichts punkt, den man sachlich verstehen kann, namentlich auch vom Standvunkte Oberschlesiens. Daher kann man dem Herrenhause so weit folgen, daß man einen Unterschied zwischen den größeren Gemeinden mit mehr als 25 Lehrerstellen und den kleineren Schulverbänden macht, indem man den letzteren zwar auch ein Wablrecht gibt, es aber auf eine Anzabl don Personen beschrankt, die ihnen die Schulaufsichtsbebörde präsentiert. Das ist in unserem Recht auch gar nichts Neues Allerdings können sich durch den Lehrermangel viel pratrische Schwierigkeiten dei der Durchführung dieses Wahlsystems ergeben aber wie diese Schwierigkeiten schon in Schletwig-Holstein iber: wunden werden, wo die Regierung mit diesem Verfahren gut und latt ausgekommen ist, so wird es auch in anderen Landestellen der ̃all sein, In der Aufrechterhaltung der bestehenden Rechte sowohl r die Wahl der Rektoren wie für die der Lehrer gehen wir in dem Antrage auch weiter und wollen die Rechte aufrecht erhalten, welche ohne Einspruch der Unterricht verwaltung fünf Jahre lang bereits wahrgenommen sind. Das bedeutet die Beseitigung zahlreicher Streitig⸗ leiten, weil ein erheblicher Teil der Rechte keineswegs klar und be= stimmt, sondern unklar und bestritten ist, aber es sichert die Aufrecht⸗ erhaltung eines gesetzlichen Zustandes, der vielleicht nicht ganz auf formalem Rechtsboden erwachsen ist, aber seit langen Jahren in dem Rechtebewußtsein der Bevölkerung und der Gemeinde⸗ organe sich als ihr Recht festgesetzi hat. Wir halten in der Praxis die mittlere Linie zwischen dem Wahlrecht der kleineren Gemeinden in unserem Beschluß dritter Lesung und der bloßen An— hörung im Herrenhausbeschluß und bieten daher eine geeignete Grund 6j für die Verständigung beider Häuser. Den redaktionellen

änderungsantrag des Abg. Iderhoff kann ich wohl im meiner Hl en ae in unseren Antrag aufne , ,

also, unseren Antrag anzunehmen.

Abg. Winckler flons): Wenn wir in diesem Stadi Wünschen des anderen —*— entgegenkommen, n n Linie 4 ebend der dringende Wunsch, diesegs Gesetz nach den langen, wierigen Verhandlungen endlich zustande zu bringen.

verbandes 1 tellten und bewährten Lehrpersonen, insbesondere Weiter wird in S 60 festgestellt, daß es bei dem vorhandenen

auses entsprochen hat. toren und Hauptlehrer ist das Herrenhaus gegen die Be⸗

Namentlich bei der Berufung der üsse seiner Kommission unseren Vorschlägen n o Hun wir unseren ersten Beschluß wieder ändern, so = damit ein 163 großetz gere , gegen die Wünsche des anderen Dau ses. ir akfeptieren die Unterscheidung nach mehr oder weniger als 25 Schulstellen, die gegen unsere Wünsche das Herrenhaus in die Materie hineingetragen hat. Wir hatten diese von der Regierung beabsichtigte unterschiedliche Behandlung beseitigt. Wir kommen jetzt also lediglich den Wünschen des anderen Hauses entgegen; auch wenn wir in den kleineren Gemeinden die Auswahl aus drei Kandidaten vorsehen, so ist damit im welentlichen durchgedrungen, was das rrenhaus gewünscht hat. Ehenso ist unser Vorschlag zu 5 60a ber die Aufrechter haltung des gegenwärtigen Rechtszustandes im wesentlichen keine Abänderung, sondern nur eine eiwas andere Aus. a . der 2 g. 23 .

g. Hero entr.): Durch die Unterscheidung des en⸗ 6. 6 der Anzahl von 25 Schulstellen ist eine n n e w, chränkung der Rechte der kleineren Städte und Landgemeinden herbeigeführt. Es liegt aber kein Grund vor, die letzteren anders zu hehandeln als die e Städte, denn sie haben dasselbe Anrecht auf die Selbstverwaltung wie diese, und ich bedaure außerordentlich diese Abänderung des Herrenhauses. Ich erkenne vollkommen an, daß das Herrenhaus ein gleichberechtigter Fakor der Gesetzgebung ist und man auf dessen Anschauung Rücksicht nehmen soll, aber das muß auch seine Grenzen haben, daß man nicht so wesentliche Beslimmungen, welche in diesem Haufe mit solcher Einmütigkeit beschlossen sind, wieder beseitigt. Wenn auch n, wieder mit den Verhältnissen der jweisprachigen Gebiete 1 wird, so wird die Furcht vor den jweisprachigen

ebieten allmählich so groß, daß man schließlich wegen dieser Gefahr ju einer Einschränkung der Selbstverwaltung in der ganzen , . kommt. Es bleibt doch der Schulaufsichts behörde das

urg , der Lehrer; bei zweimaliger Nichtbestätigung kann sie selbst den Lehrer anstellen, kann also einen Lehrer mit dem eine nationale Gefahr verbunden sein soll, besciligen! Ich glaube, wenn wir unsere Beschlässe aufrechterhalten, so wird sich das Herrenhaus nicht widersetzen. Ich beantrage jedenfalls, über die Worte, welche die Unterscheidung nach 25 Schulstellen enthalten, ge⸗ trennt abzustimmen, und bitte, sie zu streichen und damit den Land. gemeinden dasselbe Recht einzuräumen, wie den größeren Städten. Abg. von Heydebrand und der Laa (kong): Wenn ich in meinem eigenen Antrage das bestehende Berufungsrecht der Guts besitzer in dem Gesamtschul verhande aufrechterbalten will, so geschieht es weil man vom konservativen Standpunkt nicht leichtfertig seine Zu de,, einer Beseitigung dieses Rechts geben kann. Seit einer langen ihe von Jahren haben sich persönliche Beziehungen der Gutsbesitzer zu den Schulen herausgebildet, was niemals einen Nach⸗ teil gehabt hat, und man muß Bedenken tragen, ein solches Ver⸗ hältnis zu beseitigen. Gerade in diesem Paragraphen legen wir be—⸗ sonderen Wert darauf, die bestehenden Rechte aufrecht zu erhalten e, da sollte man auch dieselbe Rücksicht auf die Rechte der Guts esitzer nehmen. Man muß doch auch bedenken, daß die Gutebesitzer durch dieses Gesetz in sehr viel größerem Maße Lasten übernommen baben. Ich will nicht, verschweigen, daß ein Teil meiner Freunde praktisch kein so erhebliches Gewicht auf diese Angelegenbes t legt weil die Gutsbesitzer so wie so sehr viel Einfluß auf die Wabl der 2. . . . Aber die Mehrzahl meiner Freunde

1 Standpun i i ĩ

lr p meines Antrages, und ich bitte, ibn

g. von Zedlitz und Neukirch: m ei , ü. Bedauern diesem Antrage von . 6 w 1 8 3 . , . solche Bedeutung bet,

; ne Majorität findet, ein großer Tei z das Gesetz ablehnen müßte. Die große Mk bell die enn, * , gefunden hat, scheint mir nicht ausschließlich von fach- . Erwägungen beberrscht worden zu sein. Auch auf dem Schul- * ete soll an die Stelle der alten Guteherrlichkeit die kommunale

elbstverwaltung treten; die bieberigen gute herrlichen Berufungs⸗ rechte lassen sich für die Güter, die Gesamtschulverbänden angebören also keinen eigenen Schulverband bilden, nicht aufrecht erbalten. Diese Sonderrechte sind veraltet und werden nunmebr vollftãndig gegenstandslozs. Die Situation ist ähnlich derjenigen von 1872 vor . Emanation der Kreisordnung; die Geschichte hat gelebrt, wie die eberwindung der alten Feudalrechte durch die Gesetzgebung den Weg 1 einer ersprießlichen modernen Entwicklung erst gedahnt bat Derade im Interesse des Großgrundbesitzes und der kon servativen 86 . Pr 3 2 von Heydebrand ab.

g. Cassel legt nochmals die Bedenken seiner iti n, enn , . e in der r ar. n r um einen Eingriff in di 1 der Gemeinden, den 3 ö , ö . geschlofsen haben, nicht würden verantworten können Abg. Dr. Friedberg: Das Herrenhaus ist die V deß wir uns mit dem Gesetze wiederum zu ache lid e gg . ist ein ra n e gleichberechtigter Faktor in der preußischen Gesetzgebung. Ein so A* mäßig zusammengesetztes Haus wie das 8 sollte das Schwergewicht seiner vpolitischen Aktion in der

ermittlung suchen. Im Abgeordnetenhause sind wir auf Kompromisse angewiesen. Stellt sich aber das Herrenhaus die Aufgabe, mübseli zusammengebrachte Kompremisse zu erschweren, so liegt das . igentlichen Aufgabe eigentlich doch ziemlich fern. Bei allem Entgegenkommen gegen das Herrenhaus ist eg uns ganz un— mögl ich, auf die Grunzlage zu treten, die das Herrenhaus geboten hat, in bezug auf die Schulverbände unter 26 Schulstellen. Dem A Cassel ist entgegenzuhalten, daß niemand leichter bereit gewesen i ; die Interessen der kleinen Landgemeinden zu vertreten, als die Dber⸗ bůrgermeister der großen Städte. In dem Kompromiß, das . jetzt in dem Antrag von Heydebrand u. Gen. vorgeschlagen it. muß aber ein sebr großes Entgegenkommen gefunden werden Durch diesen Vorschlag wird ferner besüzlich der beftebenden weiter= gebenden Rechte der Kommunen bei der Lehreranstellung nicht nur das Recht, sondern auch der tatsächliche Justand geschützt und damit eine sehr wichtige Verbesserung des GJetzes geschaffen. Auch 3 Rechte der Sozietäten in dieser Beziehung sollen erhalten leiben, und das ist ein weit rer Vorteil des Kompromiß. vorschlages. Für den Antrag Iderhoff werden wir stimmen. Im Falle der Annahme des 2 des Abg. von Heydebrand wegen der guts⸗ herrlichen Patronatsrechte wären wir gejwungen, a , das ganze Gesetz zu vrrwerfen. Wenn wir die Landgemeinden unter der Botmäßigkeit der Gutsherren lassen wollen, so wird die Freudigkeit * Mitarbeit an dem Wohl und Wehe in allen diesen Gemeinden . beeinträcktigt wer den. Ich möchte auch nicht glauben, daß die

ehrheit des Hauses sich bereit finden lassen wird, ein derartig ver⸗ altetes Grundrecht zu erhalten, und ich babe zu der Mehrheit des anderen Hauses das Vertrauen, daß ihre Weisheit dahin ausschlag⸗ . 2 ** I dieses Recht bescitigen zu helfen. , Abg. Graf Pra schma (Zentr.): Ein erbeblicher Teil d nird für den Antrag von Heydebrand stimmen, * 2 Begründung dafür ab, die die Abgg. von Zedlitz und Friedberg ge⸗ 66 haben. Nachdem das Selbstbestimmungsrecht der Gemeinden . 34 2 . * 1 beschnitten worden

kan ir den Ausführungen des Abg. Casse ĩ Auf dem Lande ist glücklickerweife das Veen ß ee, r und Gemeinde jum überwiegenden Tell noch durchauß gut. Der Patron kann und wird in vielen Fällen die Wünsche der emein den besser berůũcksichtigen als die Schulaufsichtsbe hörde. Darauf wird die Diskussion geschlossen.

e , nn , mt sich Abg. Cassel gegen die Angriffe des

Wir kommen dem Herrenhause namentlich au 1 ü darauf entgegen, daß eL auch seinerseits den cho en 1e

(Schluß in der Zweiten Bellage)

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

In der Abstimmung wird sz 58 angenommen, ebenso

59 in der Daf ngo er Anträge von Heydebrand u. Gen. erner 8 60 und 8 69a nach den Anträgen von Heydebrand u. Gen! und Iderhoff. Der Antrag von Heydebrand, be⸗ treffend die allgemeine Aufrechterhaltung der gutsherrlichen Patronatsrechte, wird zurückgezogen.

or § 63, welcher die bestehenden Lehrerbesoldungs⸗ und Penstonsgesetze für durch dieses Gesetz nur insoweit berührt erklärt, als die Schulverbände an die Stelle der bisher 6 Aufbringung des Einkommens und der Pensionen usw.

Verpflichteten zu treten haben, befürwortet der 6 von Heydebrand die von den Konservativen und Frei⸗ konservativen beantragte Resolution: „Die Regierung auf⸗ zufordern, vom Tage des Inkrafttretens hicses Gesetzes an die 2 üsse 14 Grund des Gesetzes wegen Erleichterung der Volksschullasten für alleinstehende und erste Lehrer in Schulverbänden mit nicht mehr als ieben Schulstellen von 5oM5h auf S0 S6 zu erhöhen“, und bittet den Finanzminister, nach Kräften das Seinige zu tun, um mit der jetzt schon von ihm geübten Bereitwilligkeit für die Erfüllung dieses Wunsches

zu wirken.

Staats⸗ und Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:

Meine Herren! Wie bei den meisten Gesetzen so auch bei diesem ist derjenige, der nicht der tertius gaudens, sondern der Leid tragende, der Finaniminister. (Heiterkeit Und ich bin jwar sehr dankbar für die Anerkennung des verehrten Herrn Vorredners, aber die Anerkennung wäre mir noch wertvoller gewesen, wenn er seinen Antrag nicht eingebracht hätte. (Heiterkeit So bin ich doch ge⸗ nötigt, mich mit dem Antrag zu beschãftigen.

Herr von Heydebrand hat die finanzielle Tragweite dieses An trages nicht näher dargelegt. Nach den übereinstimmenden Er—⸗ mittelungen im Finanmministerium und im Kultusministerium, meine Herren, würde dieser Antrag eine jährliche Mehrbelastung der Staats⸗ kasse von 96 Millionen, also beinahe 10 Millionen aus machen. (Große Bewegung, Unruhe und Zurufe rechts) Ich sehe, daß der Appetit beim Essen kommt. (Große Heiterkeit rechts.)

Meine Herren, nun gestatten Sie mir kurz darauf einzugehen, was in der Vorlage schon an Staatsleistungen vorgesehen ist. Herr von Heydebrand hat die Güte gehabt, anzuerkennen, daß wir schon ein weites Entgegenkommen nach dieser Richtung betätigt haben; aber im Lande ist es durchaus nicht in dem Maße bekannt, wie es er⸗ wünscht sein würde, wie welt hier Staatgmittel für Zwecke der Er⸗ leichterung der Volksschule bereitgestellt werden sollen. Meine Herren, die Vorlage involviert insgesammt eine dauernde Belastung der Staatskasse von 20 bis 21 Millionen jährlich. (Bravo) Wir haben durch den Ctat von 1806 bereits 4 Millionen zur Verfügung gestellt und werden infolge dieses Gesetzes noch etwa 16 bis 17 Millionen

bereitstellen müssen, ich betone ausdrücklich: eine dauernde Last, die auch in ungünstigen Zeitläuften getragen werden muß!

Meine Herren, wir haben uns junächst dazu berelt erklärt, den Gemeinden behilflich zu sein bei Ansammlung der kleinen Fonds für Reparaturzwecke, indem wir die Hälfte dieser Kosten übernommen haben. Ich habe mich ferner bereit erklärt, den laufenden Baufondt des Kultusministeriums, der bisher nur eine Million betrug, um drei Millionen zu erhöhen. Bisher hatte man, wenn die Finanzlage es gestattete, auch Mittel extraordinär vorgesehen; aber sie waren schwankend, je nach der Finanzlage. Ich habe mich bereit erklärt,

diese drei Millionen in das Ordinarium hinüberzuschieben, sodaß der ordinäre Fonds des Kultusministers 4 Millionen Mark beträgt. Dazu kommt, daß nach den Beschlüssen des hohen Hauses und ich habe selber die Anregung in der Kommission dazu gegeben der Staat bei allen baulichen Aufwendungen der kleineren Gemeinden ein Drittel beizutragen hat, soweit die baulichen Aufwendungen den Betrag von 500 M im Jahre übersteigen. Meine Herren, wir schätzen diese neue Belastung aus dieser Anteilnahme an den baulichen Auf⸗ wendungen auf 5 bis 6 Millionen Mark, indem, wie gesagt, ein volles Drittel der Mehraufwendungen, die den Betrag von 500 M über- steigen, auf die Staatskasse übernommen wird. Dieses Entgegen kommen ist meiner Ansicht nach um so wichtiger, als dieses Drittel der Staatsbeihilfe in allen Fällen gewährt wird, ohne Rücksicht darauf, wle die finanzielle Lage des betreffenden Schulverbandes ist, und ohne Prüfung, ob Leistungsfähigkeit vorliegt oder nicht.

Meine Herren, nach dem, was ich über die Bereitstellung der Bauhilfen gesagt habe, wird künftig das Kultusministerium etwa 115 Millionen jährlich zur Verfügung haben, allein zur Unterstũtzung der Schulbauten im Lande. (Gravo h

Meine Herren, es ist öfters der Vorwurf erhoben worden, daß wir nicht genügend Mittel nach dieser Richtung zur Verfügung stellen. Deshalb habe ich mich für verpflichtet gehalten, darauf hinzuweisen, daß künftig 4 Millionen im Ordinarlum stehen werden, daß diese gesetzliche Anteilnahme an den Bauten, die den Betrag von 500 übersteigen, zu einem Drittel etwa 6 Millionen Mark ausmacht, und für 1906 haben wir noch 1 Millionen für Posen und Westpreußen bereitgestellt, sodaß insgesamt 115 Millionen zur Verfügung stehen.

Dann haben wit einen Ausgleichsfonds von 8. Millionen zur Verfügung gestellt, um unbillige Härten zu mildern und drũckende Verschiebungen, die durch das Gesetz eintreten, nach Möglichkeit aus⸗ zugleichen. Wir wollten diese 5 Millionen mit den Fonds, die der Kultusminister jetzt schon hat in dem Titel 34 autschütten und unter Vermittlung der Kreisverbände dann den Schul⸗ verbänden und Gutsbezirken zugute kommen lassen. Mit Einschluß dieser Mittel, die jetzt dem Kultutminister zur Verfügung stehen, werden

dann etwa 22 Millionen jährlich für diese Zwecke zur Verfügung stehen. Es wird die sehr wertvolle Mitwirkung der Kreisorgane dabei eintreten, und wir haben ganz davon abgesehen, unsereiseits eine Kürjung dieser Fonds eintreten zu lassen, sondern die Fondẽ, wie sie

zum Deutschen Reichsan

voll zur Verfügung gestellt, die dann in der Lage sind, da, wo ein stärkeres Bedürfnis ist, die Mittel zu verwenden.

verbänden über 25 Schulstellen 920 000 Æ mehr Mittel zur Ver⸗ fügung stellen, daß die besonderen Aufwendungen für Ostpreußen, die Kosten der Versetzungen noch etwa eine Million Mark ausmachen, so wird aus dem Gesetzentwurf sich in der Zukunft noch eine dauernde jährliche Belastung von 16 bis 17 Millionen ergeben. Sie wollen erwägen, daß die ganzen ländlichen Schul verbände in den Provinzen, in denen überhaupt eine Aenderung der Rechtslage eintritt, wo über · haupt das Kommunalprinziy eingeführt wird, nur etwa 34 Millionen im Jahre aufbringen, und wenn Sie dann die großen staatlichen Leistungen gegenüberstellen, so, glaube ich, wird man in der Tat anerkennen, daß der Staat ein weltgehendes Entgegenkommen ge-

zeigt hat.

bahnen noch zu effektuieren haben, so ergibt sich also, daß wir außer

Zweite Beilage

Berlin, Sonnabend, den 7. Juli

Wenn ich endlich noch erwähne, daß wir auch den größeren Schul

Meine Herren, nun habe ich schon wiederholentlich von dieser Stelle darauf bingewiesen, daß nicht alle Zeit die guten Jahre sein werden, deren wir ung gegenwärtig erfreuen, und daß auf die guten Jahre auch wieder die ungünstigen Jahre folgen werden. Ein Finanjminister ist es ja gewöhnt, vor einem unglãubigen Hörerpublikum ju predigen (Heiterkeit; aber das kann mich nicht ab⸗ halten, doch auch wieder darauf hinzuweisen, zu wie schwerem Drucke es in minder gänstigen Jahren führen wird, wenn wir jetzt die Auf⸗ wendungen aus der Staats kasse übermäßig steigern.

Meine Herren, ich will nur zur Beleuchtung unserer gesamten Situation kurz darauf hinweisen, daß die Einnahmen nicht in dem Maße wie die Ausgaben steigen: eine Entwicklung, die Sie fast überall auf der Erde sehen, namentlich auch in den Kommunen, in minder günstig sttuierten Staaten, aber auch in Preußen selber.

Meine Herren, die reinen Staatsverwaltungsausgaben haben sich vom Jahre 1898 bis zum Jahre 1906, also in der kurzen Periode von 8 Jahren von 326 Millionen auf 429 Millionen gesteigert, also um 105 Millionen. Dazu kommt das Ertraordinarium, das von 50 auf 76 Millionen gestiegen ist, also 25 Millionen in dem gedachten Zeltraum. Das macht in dieser achtjährigen Periode eine Steige⸗ rung der reinen Staats verwaltungtausgaben um 128 Millionen, gleich 15 Millionen im Durchschnitt. Aber, meine Herren, diese Steigerung ist auch noch in den letzten beiden Jahren wesentlich überholt worden. In den beiden Jahren 1965 und 1906 hat die Steigerung der reinen Staats verwaltungsausgaben 28 Millionen betragen. Rechnen Sie dazu hinzu, daß unser Zinsendienst etwa 3.5 Millionen mehr erfordern wird, well wir die großen wasserwirtschaftlichen Vor- lagen (aha! rechts) gewiß, meine Herren und die großen Eisen⸗ bahnkreditvorlagen, namentlich die großen Aufwendungen für Neben

diesen 28 Millionen jährlicher Steigerung mit 3,5 Millionen mehr an Zinsen ju rechnen haben; also eine regelmäßige Steigerung der reinen Staatsberwaltungkausgaben um rund 32 Millionen. Demgegenüber sind die Einnahmen des Staates in den letzten 8 Jahren im Durchschnitt nur um 20 Millionen gestiegen; allerdings in den beiden sehr günstigen Jahren 19606 und 1906 haben sie auch den Betrag von 31 Millionen erreicht. Aber es würde ein voll⸗ kommener Fehlschluß sein, meine Herren, anzunehmen, daß die sehr günstigen Ergebnisse der direkten Steuern und indirekten Steuern, wie wir sie in den letzten Jahren gehabt haben, in alle Zukunft dauern werden. Wir werden wiederum Jahre haben, wo die Einkommensteuer nicht bloß kein Plus ergibt, sondern stagniert, wie wir es gehabt haben. Also, meine Herren, die Tatsache ist evident, daß die Ausgaben auch bei uns in außerordentlichem Maße steigen, und daß in minder günstigen Jahren die Steigerung der Einnahmen nicht gleichen Schritt halten wird. Und nun, meine Herren, was von ganz besonderer Wichtigkeit ist:

die Ehsenbahnen, die wir früher in ganz besonderem Maße zur Deckung der Ausgaben herangezogen haben, haben in den letzten Jahren lange nicht mehr in so steigendem Maße zur Deckung der allgemeinen Staats⸗ ausgaben beigetragen, wie es früher der Fall war. Wir müssen also die Hoffnung aufgeben, etwa aus den Eisenbahnen steigende Beiträge in der früheren Höhe heraus jzupressen, um die Ausgaben zu decken. Meine Herren, bis jum Jahre 1898 sind die Zuschüsse der Eisenbahn zu den allgemeinen Staats verwaltungzausgaben allmählich von 4,3 Millionen bis auf 170 Millionen gefliegen, und wir haben Jahre gehabt, in denen aus den Gisenbahnen ein steigender Zuschuß zu den allgemeinen Staatsausgaben von 30 Millionen und mehr geleistet ist, und in der ganzen Periode von 1883 bis 1898 haben wir jährlich einen steigenden Zuschuß der Eisenbahnen von 11 Millionen gehabt. Von 1898 an ist der steigende Zuschuß der Eisenbahn verwaltung auf b, Millionen gesunken. Die Herren wissen alle ebenso wie ich, in wie außer⸗ ordentlichem Maße die Eisenbahn verwaltung die Mittel, die sie selbst beschafft, für ihre eigenen Investitionen und ihre großen baulichen Her⸗ stellungen beansprucht. Ja, wir haben uns genötigt gesehen, einmalig den Weg der Anleihe zu beschreiten, um die nötigen Betriebsmittel zu beschaffen. Also diese Dinge sind sehr ernst. Wenn Sie nun noch berücksichtigen, daß jetzt schon der Gtat des Kultusministeriums 196 Millionen Mark beträgt, also vom Jahre 1890s91, wo er 101 Millionen betrug, beinahe auf dag Doppelte gestiegen ist, und daß das Kultusministerlum allein faft meine ganze Einnahme aus der Ginkommensteuer aufjehrt, so werden Sie begreifen, daß wir mit der Steigerung der Ausgaben Maß halten mlssen. Unter diesem Gesichtspunkt wende ich mich nun zu dem Gedanken,

der in der Resolution der Herren Abgg. von Heydebrand und Freiherrn von Zedlitz enthalten ist. Wir haben, wie gesagt, den Gedanken gehabt, einen Ausgleichsfonds von 5 Millionen zu gewähren, um die Ungleich heiten zu beseitigen und die Härten abzumildern, die daraus entstehen können, daß neue Träger unteihaltungepflichtig werden. Man kann verschiedener Ansicht seln, ob dieser Weg einen solchen Auggleichsfonds

zeiget und Königlich Preußischen Staatsanzeiget

der Herren Abgg. von Heydebrand und von Zedlitz feste Beihilfen in allen Fällen ju gewähren sind. Im Grundgedanken kommen belde Vorschläge auf Eins heraus und darin sympathisiere ich mit dem Antrag nämlich darauf, daß wir wünschen, daß die Ausführung des Gesetzes in schonender Weise geschieht und ohne übermäßige Be⸗ drückung derjenigen, die die Unterhaltungslast neu durch das Gesetz bekommen. Denn, wie in den Motiven mit Recht gesagt ist, es ist eher möglich, eine alte Last zu tragen, als eine neue Last zu über- nehmen, die neue Last wirkt besonders drückend. Ich habe also in der Kommission erklärt und erkläre auch hier und zwar in voller Uebereinstimmung mit dem Herrn Kultusminister daß wir in der Tat wünschen, daß bei der Ausführung des Gesetzes milde und ohne besonderen Druck vorgegangen wird. Der Ausgangspunkt der Reso⸗ lulion des Herrn von Heydebrand war aber doch, wie er selber auch gesagt bat, daß die Mittel, die bereitgestellt werden, dazu dienen sollen, Ungleichheiten auszugleichen und Härten zu beseitigen, die sich aus der Ausführung des Gesetzes ergeben. Aber der Antrag des Herrn Abg. von Heydebrand geht sehr viel weiter; denn er will überall diese Staatsbeihilfe erhöhen, also auch in dem Rechtsgebiet, wo jetzt schon das Kommunalprinzip besteht, wo also keine Veränderung der

Rechtelage eintritt und keine neue Belastung bisher freier Elemente erfolgt. Ich meine, wir sollten den Gesichtspunkt, den er auch an den Eingang gestellt hat, maßgebend sein lassen, also einen Ausgleich für die Härten und eine Möglichkeit der Milderung da zu schaffen, wo eine neue, starke Belastung eintritt. Wir müssen diesen Gesichte⸗ punkt in den Vordergrund stellen; denn alles kommt darauf an, die Staatsmittel nicht zu zersplittern, sondern sie dahin zu werfen, wo durch das neue Gesetz eine Mehrbelastung herbeigeführt wird.

Dann geht meines Erachtens der Antrag auch insofern zu weit,

als er überall 300 M vorsehen will ich glaube 200 würden ge⸗ nügen und als er sich auch auf Gemeinden bis zu 7 Schul⸗ stellen erstrecken will. Der Antrag berücksichtigt jeden Verband, gleichviel, ob er leislungsfähig oder leistungsunfähig ist. Bei den kleinen und kleinsten Schulverbänden ist die Wahrscheinlich⸗ keit größer, daß eine erhebliche Leistungsfähigkeit nicht vorliegt. Aber je mehr man sich von den kleinen Schulverbänden entfernt, desto mehr zieht man auch Schulverbände in den Kreis hinein, die der Unterstützung nicht in dem Maße bedürftig sind. Wir haben aller⸗ dings die Grenje von 7 Schusstellen aufrecht erhalten bei der Unter—⸗ stützung für bauliche Zwecke. Aber bauliche Zwecke stellen ausnahms⸗ weise große Anforderungen an die Schulverbände, sodaß es allenfalls gerechtfertigt war, hier weiter zu gehen als in dem vorliegenden Fall. Ich glaube, daß der Antrag nach der Richtung ein zuschränken ist, daß statt zo0 S 200 6 gesagt wird, und daß auch die Fürsorge auf die kleineren Verbände, also auf die bis zu 3 Schulstellen, beschränkt wird. Dann wird zu erwägen sein, ob wir, wenn wir ex lege eine Beihilfe gewähren, nicht die Dispositionsfonds etwas kürzen können. Ich betone auch hier, wir gehen nicht davon aus, daß nun eine staatlich gewährte Beihilfe ohne weiteres gekürzt werden soll, weil ein neuer Unter⸗ haltungspflichtiger hinzutritt, sondern wir wollen auch hier schonende Behandlung eintreten lassen. Aber das kann nicht zweifelhaft sein, daß Fälle vorkommen werden, wo ein potenter neuer Unterhaltungs⸗ pflichtiger hinzutritt, wo dadurch die ganze Situation des Schul— verbands so erheblich verbessert wird, daß eine Kürzung der Beihilfe eintreten kann. Ich glaube, diese Modifikationen, die ich mir erlaubt habe anzugeben, sind sachlich geboten, und mit diesen Modifikationen sind wir durchaus bereit, das Gesetz in einer schonenden Weise durch zuführen, ohne schweren Bedruck für diejenigen, die jetzt neue Lasten überkommen, und wir werden bemüht sein, in diesem Sinne der Resolution praktische Gestalt zu geben. (Bravo!)

Abg. von Zedlitz und Neukirch erwidert unter großer Un⸗ ruhe des fast vollständig gefüllten Muses dem Minister. Er weist auf die trotz der bisherigen gesetzgeberischen und Verwaltung maß⸗ nahmen immer a in großem Umfange bestebende, aller Gerechtig⸗ keit spottende Üeberbürdung jahlreicher Feiner Landgemeinden bin. Abg. Dr. Friedberg spricht sich für die Tendenz des An⸗ trages aus. ( ö Abg. von HevLdebrand und der Lala; Den Bedenken des n, . Rechnung tragend, ändern wir unsere Re- folution dahin ab, daß die Erhäbung nicht auf S0o0 sondern auf 700 Æ und die Maximaljabl der Schulstellen der in Betracht kommenden Schulverbände nicht auf 7, sondern auf 4 normiert wird. Nachdem 1 Abg. Cassel sich kurz geãußert, wird die so modifizierte Resolution fast einstimmig angenommen. Die S5 64 790 ergeben keine Debatte. Zur Nberschrift und Einleitung bemerkt Abg. von Hevdebrand und der Lasa: Wir werden ein— stimmig für das Gesetz stimmen, obwobl uns ganz genau bekannt ist, baß Stimmungen im Lande vorbanden siad auch in Kreisen denen wir selbst angebören, welche diese unsere Abstimmung mit großem Bedenken begleiten. Das kann uns aber nicht abhalten, unsere Pflicht zu tun. Und diese Pflicht dem ganjen Lande gegenüber bestand darin, dieses Gesetz zustande zu bringen. Man kann es ja verstehen, daß gegen diese gesetzliche Aktion Bedenken laut werden, besonders auch aus dem Gesichtspunkte der D. Lasten heraus. Dag gebt ja in vielen Dingen so, wenn es schließlich zum Bezablen sommt. Wenn aber große soziale und kulturelle Fragen ju lösen sind, dann 1 man auch die Lasten übernehmen. Wenn auch heute wieder Widerstände geltend gemacht worden sind, und ung vorgeworfen ist, daß wir Für dieses Gesetz eintreten und stimmen, dann hätte man auch die Aufgabe und Pflicht gehabt, ung in einer solchen Lage zu sagen, wie wir es auf einem besseren Wege hätten anfangen sollen, um das Ziel iu erreichen. Ble Herren, die solche Bedenken haben, sollten die bestebende Unzufriedenheit im Lande, die ohnedies vieles Berechtigte hat, nicht vermehren, sondern sagen, 3 in solchen schwierigen Dingen nicht alles zu erreichen sst. ißverständnisse sollten unter denen vermieden werden, die aufeinander angewiesen sind. Ein nam⸗ haftes Mitglied vom Bunde der Landwirte hat beute an der Vorlage Her Krillk geübt und ausgesprochen, daß er zu seinem großen edauern für 6 Gesetz nicht stimmen könnte. Wie hätten wir aber eine Mehrheit für die von ibm geäußerten Wünsche finden sollen? Ich bin ein sehr überzeugter Anhänger des Bundes der Landwirte, aber u meinem großen und schmerflichen Bedauern ist seine Macht nicht groß, daß er mit andern Parlejen eine Verständigung hätte herhei⸗ uhren können, um das, was er hier wünscht, zu erreichen. Die

zur Verfügung zu stellen und die Sltuation im einzelnen Fall ju

jetzt sind, werden auch da, wo eine Entlastung eintritt, den Kreisen

prüfen und zu berücksichtigen, der bessere ist, oder ob nach dem Antrag

Drdnung dieser Materle war eine absolute Notwendigkeit. Es ist

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