Verzeichnis B.
Bestandteile
Bezeichnung Nr des des . 33 Wahlbeirkes Wahlbezirkes bisheriger neuer 1 Königsberg Nr. 2 Kreis . Tapiau Wehlau ⸗. au 2 Königsberg Nr. 6 Kreis * olland Mohrungen Pr. Holland ö ohrungen 3 Königsberg Nr. ? Kreis Osterode Hohenstein Osterode Fit enstein . Neidenbur t. 4 Königsberg Nr. 8 Kreis Allenstein Wartenburg Allenstein
— 5 enstein . Röössel ir. 2)
8 Ki, izeberg Nr 8 seis Neastenburg Schirrenbeil.¶ Bartenstein
sjetzt Königs Serdauen berg Nr. Friedland 6 Gumbinnen Nr.? Kreis Sensburg Aweiden Sens burg n m, Drtelsburg t. 7 Marienwerder Kreis Flatow Jastrow Schneidemũhl w ö t. Frone P 8 Potsdam Nt. 4. Kreis Oberbarnim Bernau Lichtenberg Nieder- und barnim Eberswalde 9 Potsdam Nr. 6. Freis . Nauen Svandau an Spandau Stadt 10 Köslin Nr. 4. . Kreis Köslin Körlin Köslin Kolberg Körlin Buhblitz 11 Köslin Nr. 5. . Kreis Neusteitin Bärwalde Neustettin Belgard 12 Liegnitz Nr. 4 . cFtreis Bunzlau Löwenberg Bunizlau LZõwen berg 13 Liegnitz Nr. 9. Kreis Rothenburg Muskau Niesky Sæoere werda 14 Posen Nr. 3. . Freis Samter Zirke Birnbaum Birnbaum Schwerin 15 Posen Nr. 4. . Kreis . Bomst Bentschen . om 16 Posen Nr. 8. . Kreis Pleschen Koschmin Zarotschin TLoschmin g8Krotoschin Ssarotschin 17 Posen Nr. 9. . Kreis Adelnau Schildberg DOstrowo Ostrowo Schildberg Kemyen 15 Bromberg Nr. Kreis Schubin Labischin Hohensalja = 86 3 1 18 Merseburg Nr. 2 Kreis Schweinitz Schweinitz Jessen Pittenberg
20 Mũnster Nr. 4. Kreig Borken Dorsten —
21 Arneberg Nr. 7. Kreis Lirftadrt Warstein Brilon . 22 Dãasse dorf NM. 3 Kreis Mermmann Mettmann Vohwinkel 253 Düsseldorf Nr. S Kreis Mors Rbeinkerg Möörg 24 Koblenz Nr. 5. . Polch Mayen 1 apen 25 Koblens Nr. 5 . Kreis Arenau Altenahr Ahrweiler Ahrweiler Geseg, betreffend Abänderung der Vorschriften über
das Verfahren bei den Wahlen zum Hause der Abgeordneten. Vom 28. Juni 1905. Bir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags der Monarchie, was folgt: Artikel JI.
Die Verordnung vom XY. Mai 1849 (Gesetzsammlung
S. Mö) wird durch nachstehende Vorschriften abgeandert: 51.
Der Protokollführer und die Beisitzer für den Wahlvor⸗ stand bei der Wahl der Abgeordneten (. 3) Abs. 2 der Ver⸗ orbnung) werden durch den Wahlkommissarius aus der Mitte der Wahlmãnner ernannt. 5 2.
Haben bei der ersten Abflinmmung nur zwei Personen oder, wenn von eir er Wählerabteilung bei der Urwahl zwei Wahl⸗ männer zu wählen find, nur vier Personen, und zwar gleich viel Stimmen erhalten, so entscheidet das Los darüber, wer gewahlt ist (865 21, B, 5 WM Abs. 3, 4 der Verordnung).
53.
In Gemeinden, deren giclibedlter ung nach der letzten Volle zãhlung mindestens 50 99) betragt, findet die Absttimmun bei der Wahl der Wahlmänner in einer nach Anfangs⸗ u Endtermin festzusetzenden Abstimmungsfrist (Fristwahl) an Stelle der Absttimmang in gemeinschaftlicher Versammlung der Urwähler zu bestimmter Stunde 2 statt. Ah⸗ teilungen, bie MM ober mehr Wähler zahlen, önnen in Ab⸗ stimmungs gruppen geteilt werben (66 19, 21 der Verorbnung).
Auf Anirag des Geneindevorstands kann der Minifter des Innern anorbnen, daß bei der Wahl der Wahl⸗ männer bie Absttimmung auch in Gemeinden mit 50 000 oder
Einwohnern in der Form der Terminswahl oder in Ge⸗ meinden mit geringerer Einwohnerzahl in der Form der Frist⸗ wahl — 2 — ist.
5 4
Der Minister des Jnanern kann anorbnen, daß in Wahl⸗ bezirlen, in welchen bie Zahl der Wahlmänner 500 oder mehr beträgt, bie Wahl der Abgeorbneten in Gruppen ber Wahl⸗ männer vorzunehmen ist, und dabei die Orte innerhalb des Wahlbezirkes bestimmen, an denen örtlich getrennte Gruppen der Wahlmänner zu versammeln sind. An Stelle dieser Be⸗ stimmungen lann unter ber gleichen 4 von dem Minister auch 2 werben, baß in dem Wahlbezirke die Abstimmung bei ber Mahl ber Abgeorhbneten in ber Form ber
Fristwahl siattfindet ( A, 3 ber Verorbnung)
igtei der Wahlmãnnerwahlen, welche der
Ueber die Galtigteit Wahlkommissarius fuͤr ungültig erachtet hat, und über die
Ausschließung der inner, deren Wahl für ungültig erkannt wird (6 N Abs. 1“ der Verordnung), entscheidei, wo Gruppen der gebildet sind, die Gruppe, zu welcher der gehört, dessen Wahl beanstandet 6 wo Fristwahl stattfindet, der Wahlvorstand mit Stimmen⸗ mehrheit. Bei S leichheit ist der Wahlmann zur Wahl der Abgeordneten zuzulassen. . Artikel II.
Der Verordnung vom 30. Mai 1849 tritt folgende Vor⸗ schrift hinzu: 2. a.
5 Die Urwã find verpflichtet, das Ehrenamt des Wahl⸗ vorstehers, des kollführers oder eines Beisitzers im Wahl⸗ vorstande bei der Wahl der Wahlmänner, die Wahlmänner sind verpflichtet, das Ehrenamt des Protokollführers oder eines Beisitzers im Wahlv n de bei der Wahl der Abgeordneten zu übernehmen.
Zur Ablehnung ist berechtigt, wer das 65. Lebensjahr überschritten hat oder durch Krankheit, Abwesenheit in dringenden Privatgeschãften, durch . , . eines öffentlichen Amts oder durch sonstige besondere Verhältnisse, welche nach billigem Ermessen eine genügende Entschuldigung begründen, an der Wahrnehmung der Obliegenheiten der im Abs. 1 bezeichneten
Ehrenämter verhindert i dieser . . ohne zulãssigen
Wer die Uebern Grund ablehnt oder sich ihrer Wahrnehmung ohne ausreichende Entschuldigung e. „kann mit einer Ordnungsstrafe bis zu 300 M66 belegt werden.
Wird nachträglich eine genügende Entschuldigung geltend gemacht, so kann die verhängte Strafe ganz oder teilweise nrg, . ame .
ie Festsetzung und die Zurü me der Strafe steht in Landkreisen dem Landrat, in Stadtkreisen dem Bürgermeister zu. Gegen seine ist binnen zwei Wochen nach der Zustellung Beschwerde an den Regierungspräsidenten und gegen 23 ö n n a . an den Ober⸗ prãsidenten zu ültig entscheidet. Artikel II.
Die näheren Bestimmungen zur Ausführung der vor— stehenden Vorschriften find durch das Reglement (8 32 der Verordnung) zu treffen. i.
Artikel Bis zum Erlasse des Wahlgesetzes (Artikel 72 der Ver⸗ fassungsurkunde) treten die Vorschriften des Artikels 115 der Verfassungsurkunde, insoweit fie den Vorschriften dieses Ge⸗ setzes entgegenstehen, außer Kraft. Di m fc tritt mit dem e er. . *. f Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Un ri und beigedrucktem Königlichen 22 Gegeben Kiel, den 28. Juni 1906. 68) Wilhelm. Iraf von Posadowsky. Studt. Freiherr von Rheinba ben. von Einem. von Bethmann⸗Hollweg. Breitenbach.
2 v —
Gesetz, 6 Er gãnzung des Gesetzes vom L Juni 1882, betreffend die Einsetzung von . räten und eines Landeseisenbahnrats für Staatseisen bahn verwaltung.
Vom 15. Juni 1905.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. . verordnen unter Zustimmung beider Häuser des Landtags Unserer Monarchie, was folgt:
ie
1 Dem 5 10 des Gesetzes vom 1. Juni 1882, betreffend die Einsetzung von Bezirkseisenbahnräten und eines Landeseisen⸗ bahnratß für die Staatseisenbahnverwaltung (Gesetzsamml. S. 3153), werden folgende neuen Absäͤtze hinzugefügt:
Aus außerpreußischen Bundesstaaten, deren Gebiet in größerem Umfange von Pre ußisch⸗Hessischen Eisen⸗ bahnen durchzogen wird, kõnnen Vertreter des Handels⸗ standes, der Industrie oder der Land⸗ und Forst⸗ wirtschaft zugelassen werden, wenn die beteiligten wirtschaftlichen Körperschaften dies beantragen und die betreffende Regierung zustimmt.
Ihre Wahl erfolgt durch die Bezirkseisenbahn⸗ täte auf die Dauer von drei Jahren. Die Anzahl der Mitglieder und die wahl— berechtigten Bezirkeeisenbahnrãte werden durch König⸗ liche Verordnung 36 Tir, . in 1. * 1 in Kraft. crift rkundlich unter Unserer Höchsteigenhandigen Unterschri und beigedrucktem Königlichen 2 Gegeben Neues Palais, den 15. Juni 1908. L. 8. Wilhelm.
Graf von Posadowsky. von Tirpitz. Studt. Freiherr von Rhein baben. von Pobbielski— von Einem. von n,, , Delbrück. Zugleich für den 2 ; . öffentlichen Arbeiten:
esel er.
Bekanntmachung,
betreffend das teilweise , bes
Hand els⸗ und Schiffahrtsvertrags zwischen Preu ßen
und den Königreichen Schweden und Norwegen vom 14. März 1327.
Vom 25. Juni 1905.
Der Handels- und iffahrts vertrag zwischen vr. und den Königreichen Sch unh Norwegen vom 14. Mar 1827 (Gesetzsamml. S. 6) ist 79 Grund des Artitels 3 Abs. 2 des Handels⸗ und Schiffahrts vertrags , dem Deutschen Neich und Schweden vom 8. Mai 1905 (Neichg⸗ . l. S 737) am 24. Juni 1906 für die Beziehungen zwi * Preußen und Schweben außer Kraft getreten.
rlin, den D. Juni 1906.
Der Minister autzwãartigen Angelegenheiten. Im Auftrage: von Koerner.
Finanzministerium.
In Verfolg meiner Verfügung vom 28. Februar d. J N 3051 habe ich den nachbezeichneten Zollstellen die Befugni⸗ e Abfertigung von Verschnittwein und Verschnittmost 96 E
es Verzeichnisses zu S 1 des Bal n if ef, d. h. zur
Prüfung der deklarierten Verschnittweine un
Verschnittmoste auf ihre Eigenschaft als solche beigelegt. Direktionsbezirk Stettin.
Zollabfertigungsstelle im Freibezirk zu Stettin (Haupt. steueramtsbezirk Stettin L) . .
Direktionsbezirk Posen. Hauptzollamt zu Ostrowo.
Direktionsbezirk Magdeburg. Zollabfertigungsstelle am Bahnhofe in Halle a. S. (Haupt
—
steueramtsbezirk Halle a. S.). Direktionsbezirk Hannover. Zollabfertigungsstelle am Bahnhofe in Harburg (Haupt zollamtsbezirk Harburg). ; Zollabfertigungsstelle am Güterbahnhofe in Hannover (Sauptsteueramtsbezirk Hannover).
Direktionsbezirk Münster.
Zollabfertigungsstelle am Nordbahnhofe in Bochum (Hauxt⸗ steueramtsbezirk Bochum). Direktionsbezirk Cöln. Dampfschiffssteuerexpedition J zu Emmerich (Hauptzol⸗ amtsbezirk Emmerich). Zollabfertigungsstelle am Bahnhofe Trier⸗West (Haupt steueramtsbezirk Trier).
Direktionsbezirk Erfurt.
Zollabfertigungsstelle am Bahnhofe zu Erfurt (Haurr steueramtsbezirk Erfurt). 6
Großherzogliche Zolldirektion zu Luxemburg.
Zollexpedition am Bahnhofe zu Luxemburg (Hauptzol— amtsbezirk Luxemburg).
Zur Ueberwachung der Verwendung von Verschnittweinen und Verschnittmosten zum Verschneiden sind — abgeseher von den zu ihrer Prufung befugten und den mit Nieder lagebefugnis versehenen Zoll- und Steuerstellen — neo die folgenden, in Weinbau treibenden Bezirken belegene Amtsstellen (6 14 der Verschnittweinzollordnung) * der Maßgabe ermächtigt worden, daß ihnen, soweit din 2 schon bisher der Fall gewesen ist, auch die Befugnis za Erledigung von Begleitscheinen J über untersuchte Verschmir⸗ weine und Verschnittmoste zufteht:
Direktionsbezirk Cassel.
Steuerämter JL zu Eltville, Hochheim, Homburg v. d. 5.
, und St. Goarshausen (Hauptsteueramtsbez mn
Steueramt I zu Ems (Hauptsteueramtsbezirk Oberlahnftein Dire ktions bezirk Cöln.
Steuersmter ; d, St. Goar und 3e r ar
; Satzenport Sing Sauptsteueramts bezirk Koblenz), Steuerämter HI zu Bacharach, heim Hauptsteueramtsbe z irk Kreuznach), uptsteueramt zu Neuwied sowse die zum Bezirk der selben gehörigen Steuerämter L zu Linz und Königswinter 2 Steueramt L zu Bernkastel⸗Cues (Hauptsteueramts bent rier)
. L zu Merzig, Neunkirchen und St. Wendel (Hauptsteueramtsbezirk Saarbrücken).
Gleichzeitig ist dem . u Ostrowo und der ö, , , . am Bahnhof zu Halle a. S. die Befugens zur Abfertigung von Marsalawein (Nr. 13 des Verzeichnis zu 5 4 des Zolltarifgesetzes) beigelegt worden.
Euer Hochwohlgeboren ersuche ich, hiernach das weitern für den dortigen Verwaltungsbezick zu veranlaffen.
Berlin, den 26. Juni 1906.
er Finanzminister. Im . Köhler. An sämtliche Herren Provinzialsteuerdirektoren und den Herrn Generaldirektor des Thüringischen Zoll⸗ und Steuervereins zu Erfurt.
An die Königliche Regierung zu Sigmaringen.
Zusatz nach Magdeburg: Ich bemerke noch, daß von der Wiedereinziehung der dem Hauptsteueramt zu Halle a. S. seinerzeit erteilten Befugnis zur Abfertigung von Verschnitt⸗ wein ꝛc. einstweilen abgesehen wird, und daß die Erteilung der bezeichneten Befugnis an das Hauptsteueramt zu Naum— burg a. S. in Nr. IJ des Zentralblatts für das Deutsche Reich für 19098 (Seite 484) veröffentlicht worden ist.
Zusatz nach Erfurt: Die Verfügung vom 7. Januar 183 III 15 5866, . Zulassung des Verschnitts bei anderen . den dazu befugten Amisstellen, bleibt auch fernerhin in ung.
—
Der Bundesrat hat am 30. Mai d. J. unter 5 435 der Protokolle beschlossen, die obersten Landesfinanzbehörden zu ermächtigen, aus Billigkeitegründen die von deutschen Aus— stellern in der Arbeitshalle der internaiionalen Ausstellung in Mailanb hergestellten Erzeugnisse ollfrei einzulassen, wenn biese nach einer amtlichen . des deutschen Ausstellungekommissars aus deutschen Nohstoffen auf deutschen Maschinen hergestellt sind und von ber Ausstellung unverkauft zurückkommen. 2
Eure Hochwohlgehoren ersuche ich, hiernach die beteiligten Zollstellen im Anschluß an meine Verfügung vom 3. Januar ö! — III 16 955 — gefälligst mit Anweisung versehen ju en.
Berlin, den 360. Juni 1906. er .
b. wo
Im Auftrage; Köhler. An samtliche Herren Provinzialsteuerdirektoren, den . Generalhirettor hes , Zoll⸗ und zteuervereins zu Erfurt und die Königliche Re—⸗ gierung zu Sigmaringen.
senheim und See,
Der Regierungshauptkassenoberbuchhalter Reinhardt aus Köslin ist zum Landrentmeister und Rendanten der Re⸗ gierungshauptkasse in Schleswig ernannt worden.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Bekanntm achung.
Bei der heute öffentlich in Gegenwart eines Notars be⸗ wirkten Verlosung der Prioritätsobligationen III. Serie, III. Serie Lit. B und III. Serie Lit. C 1. und 2. Cmission der Bergisch-Märkischen Eisenbahn-Gesellschaft sind die in der Anlage verzeichneten Nummern gezogen worden. Dieselben werden den Besitzern zum 1. Januar 190 mit der Aufforderung gekündigt, die in den ausgelosten Nummern verschriebenen Kapitalbeträge vom 2. Januar 1907 ab egen Quittung und Rückgabe der Obligationen bei der Staattz⸗ g Tben ig ann ta . in Berlin W. 8, Taubenstraße Nr. 29, zu erheben. Dabei sind a. mit den Obligationen II. Serie nur die Erneuerungs⸗ scheine für die Zinsscheinreihe VI, b. mit den Obligationen III. Serie Lit. B die Zins⸗
enn Reihe V Nr. 10 bis 20, c. mit den Obligationen III. Serie Lit. C 1. und
2. Emis . die Zinsscheine Reihe I7ꝰ Nr. 13 bis 29 nebst Erneuerungsscheinen für die nächsten Reihen unentgeltlich mit abzuliefern.
Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags, mit Ausschluß der Sonn⸗ und Festtage und der beiden letzten Geschäftstage jedes Monats.
Die Einlösung geschieht auch bei den Regierungshaupt⸗ kassen und in Frankfurt a. M. bei der Kreiskasse.
Zu diesem Zwecke können die Effekten einer dieser Kassen schon vom 1. Dezember 1906 ab eingereicht werden, welche sie der Staatsschuldentilgungskasse zur Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung vom 2. Januar 1907 ab bewirkt.
Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapitale zurückbehalten.
Mit dem 31. Dezember d. J hört die Verzinsung der verlosten Obligationen auf.
Zugleich werden die bereits früher ausgelosten, auf der Anlage verzeichneten, ö rückständigen Obligationen wieder⸗ 3 und mit dem Bemerken aufgerufen, daß die r rn
erselben mit dem 31. Dezember des Jahres ihrer Verlosung aufgehört hat, und daß jeder Anspruch aus ihnen erlischi, wenn sie 160 Jahre lang alljährlich einmal aeg n; aufgerufen, und dessenungeachtet nicht spätestens binnen Jahresfrist nach . letzten öffentlichen Aufruf zur Einlösung vorgelegt sein werden. . Die Staatsschuldentilgungskasse kann sich in einen Schrift⸗ wechsel mit den Inhabern der Obligationen über die Zahlungs⸗ leistung nicht einlassen.
Formulare zu den Quittungen werden von sämtlichen oben gedachten Kassen . verabfolgt.
Berlin, den 2. Juli 1906.
Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Bitter.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 31 der Gesetz sammlung enthält unter
Nr. 10730 das Gesetz, betreffend Vermehrung der Mit⸗ lieder des Hausetz der Abgeordneten und Aenderungen der n , ,,, und Wahlorte. Vom 28. Juni 1906 und unter
Nr. 10731 das Gesetz, betreffend Abänderung der Vor⸗ schriften über das Verfahren bei den Wahlen zum Hause der Abgeordneten. Vom 28. Juni 1906.
Berlin W. 9, den 11. Juli 1906.
Königliches Gesetzsammlungsamt. Krüer.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 32 der Gesetzsammlung enthält unter
Nr. 10 732 das Gesetz, betreffend Ergänzung des Gesetzes vom 1. Juni 1882, betreffend die Einsetzung von Bezirks⸗ eisenbahnräten und eines Landeseisenbahnrats für die Staats⸗ eisenbahnverwaltung. Vom 15. Juni 1906; unter .
Nr. 10733 die Bekanntmachung, betreffend das teil weise Außerkrafttreten des Handels- und Schiffahrtsvertrags zwischen Preußen und den Königreichen Schweden und Norwegen vom 14. März 1827. Vom 25. Juni 1906; unter 9 Nr. 10 734 die Bekanntmachung, betreffend die gegenseitige raff der Angehörigen des preußischen Staats einer⸗ eits und der Angehörigen von England, Wales und Irland sowie der Vereinigten Staaten von Amerika anderersells von der Erhebung von Kirchensteuern. Vom 30. Juni 1906; unter
Nr. 10 735 die Verfügung des Justizministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs . einen Teil des Bezirks des Amtsgerichts Adenau. Vom 26. Juni 1965; und unter Nr. 10736 die Verfügung des Junizministers, betreffend die . des Grundbuchs für einen Teil des Bezirks des Amtsgerichts Osterode a. H. Vom 28. Juni 1906.
Berlin W. 9, den 11. Juli 1906.
Königliches Gesetzsammlungsamt. Krüer.
w
Abgereist:
der Ministerialdirektor im Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinalangelegenheiten, Wirkliche Geheime berregierungsral Dr. Först er, nach Bad Harzburg.
Aichlamtliches. Dent sches Reich.
Preußen. Berlin, 12. Juli.
Seine Majestät der König hat an den Kultusminister Dr. Studt folgendes Handschreiben gerichtet:
Nachdem der Entwurf des Gesetzes, betreffend die Unterhaltung der öffentlichen Volkzschulen, die verfassungsmäßige Zustimmung der Landesvertretung gefunden hat, kann Ich es Mir nicht versagen, Ihnen zu diesem Erfolge Meinen wärmsten Glückwunsch auszusprechen. Wenn eg durch dieses Werk nunmehr gelungen ist, die seit einem halben Jahrhundert vorbehaltene Ordnung der Unterhaltung der Volks- schulen in einer ersprießlichen und allen billigen Anforderungen Rechnung tragenden Weise gesetzlich festzulegen, so ist dieses glückliche Ergebnis in erster Linie Ihrer aufopfernden und hingebenden Tätigkeit und dem geschickten Eingreifen zu verdanken, durch welches Sie die Verhand- lungen und Arbeiten in ihren einzelnen Phasen gefördert haben. Für Ihre Mir und dem Vaterlande geleisteten treuen Dienste verleihe Ich Ihnen den hohen Orden vom Schwarzen Adler, dessen Abzeichen Ich Ihnen hierneben zugehen lasse.
Unter dem erneuten Ausdruck Meines Königlichen Dankes verbleibe Ich ; Ihr wohlgeneigter König
Wilhelm R. Vrontheim, den 8. Juli 1906. An den Staatsminister Dr. Studt.
Seine Majestät der König haben dem Ministerial⸗
direktor im Ministerium der geistlichen 2c. Angelegenheiten Wirklichen Geheimen Oberregierungsrat D. Schwar kopff den Stern zum Königlichen Kronenorden zweiter Klasse mit Brillanten eit die Brillanten 6 Kreuz des Ordens und . re Photographie mit Unterschrift zu verleihen geruht.
Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. S. „Luchs“ vorgestern in Tschingkiang eingetroffen und geht übermorgen von dort nach Kiukiang am Yangtse.
Der heutigen Nummer des „Reichs- und Staatsanzeigers“ liegt als besondere Beilage das Verzeichnis des am 2. Juli d. J. gezogenen, zur baren Ginlösung gekündigten Prioritäͤts⸗ obligationen III. Serie; III. Serie Lit. B und III. Serie Lit. C 1. und 2. Emission der Bergisch⸗Märkischen Eisen⸗ bahngesellschaft bei.
Württemberg.
Die Kammer der Standesherren t „W. T. B.“ zufolge, gestern der Denkschrift über die Personentarif— reform zugestimmt und die Gesetzentwürfe, betreffend die Gemeinde- und Bezirksordnung sowie betreffend die Gewerbe⸗ und Handelsschulen, einstimmig angenommen. Der Landtag wurde dann vertagt.
Oesterreich⸗ Ungarn.
In dem Ausschuß zur Beratung der Zuckersteuer erklärte der Ministerpräsident Freiherr v. Beck, W. T. B.“ zufolge, gestern auf eine Anfrage, daß die Regierung gleich⸗ zeitig mit den Ausgleichsvorlagen die Regierungsvorlage be⸗ treffend die Zuckersurtaxe, die mit dem Ausgleich allerdings nicht unmittelbar zusammenhänge, zurückgezogen habe, um keinen Zweifel darüber aufkommen zu lassen, daß auch diese Frage keineswegs als für die e,, geregelt gelten könne. Die auf Grund einer Vereinbarung mit der ungarischen Regierung erlassene Verordnung, betreffend die Vermerkung der von Oesterreich nach Ungarn eingeführten Zuckermengen, könne nicht widerrufen werden, weil das eine einseitige Aenderung eines tatsächlich bestehenden Zustandes be⸗ deuten und Anlaß zu Gegenmaßregeln . bieten, auch von vornherein die mit Ungarn einzuleitenden Verhandlungen gefährden könnte.
Großbritannien und Irland.
Wenngleich der Kriegsminister betreffs Regelung der zu⸗ künftigen Stärkeverhältnisse der Streitkräfte gehe 6 einen bestimmten Plan bekannt gegeben hat, so ist doch, nach dem „Militärwochenblatt“, aus seinen Ausführungen im Parlament zu entnehmen, daß er drei Armeekorps in Stärke von zusammen rund 130 000 Mann, die vollständig schlag— fertig und kriegsgemäß ausgerüstet sind, für die Landes⸗ , . für ausreichend hält, und daß daher eine Verminderung der Linien- eserve⸗ und Miliztruppen auf insgesamht 2000090 Mann zaulãässig sei. Die „Army and Navy Gazette“ dagegegen hält drei Armee⸗ korps, die in einem großen Kriege auswärtig Verwendung finden würden, für nicht genügend, da diese mit den in den Kolonien befindlichen Truppen alles in allem nur rund 20 0090 Mann ausmachen. Alle Sachverständigen, sagt das Blatt, seien darin einig, daß der Abgang an Leuten während der Führung eines Krieges jährlich 60 v. H. betrage, die Armeereserve aber reiche, wenn sie ihre normale Stärke erreicht habe, fast nur dazu aus, im Falle einer Mobil⸗ machung die 2900 900 Mann auf y ärke zu ergänzen, a. . diese Zahl, die der Kriegsminister für sehr reichlich ansieht, als durchaus ungenügend bezeichnet werden. Es sei geradezu abgeschmackt (preposterous) vorzuschlagen, die Streit⸗ kräfte der Krone auf 200 009 Mann zu vermindern. Namentlich würde die Verminderung der Artillerie ver⸗ n, . wirken müssen, da s nach Einführung der neuen
ewaffnung der Feldartillerie nach dem Urteil aller rtilleristen nicht möglich sei, die Batterien nach den bei der Miliz geltenden Grundsätzen leistungsfäkbig auszubilden. Nichts sei aber heutzutage von größerer Bedeutung in der Kriegführung, als eine leistungsfähige Artillerie, und nichts sei schwieriger, als eine solche zu improvisieren.
Frankreich.
In der gestrigen Nachmittagsfitzung der Deputierten— kam mer ist, wie W. T. B.“ meldet, nach einer erneuten k der Sozialisten und Nationalisten der gesamte
ntwurf des Amnestiegesetzes sowie ein Abänderungs— antrag Pressenss angenommen worden, wonach Tatsachen, derentwegen Amnestie erfolgt ist, nicht in die Personalakten der Beamten aufgenommen und nicht als Grund für eine Ausschließung von irgend einer amtlichen Stellung oder für ö. der Eintragung in die Rechtsanwaltsliste dienen ürfen.
Im Laufe der Sltzung kam der sozialistische Radikale Pelletan nochmals augzführlich auf die Forderung der Amnestle für die ent⸗ lassenen Briefträger zu sprechen und begründete einen Antrag, der die Wiederanstellung aller entlassenen Briefträger verlangt. Der Minister Barxthou erwiderte, er könne sich nicht darauf einlassen, daß ihm die Wlederanstellung der Briefträger an bios aufgejwungen werde; er werde bezüglich der einzelnen Leute Maßnahmen treffen, infoweit er es für geeignet halte. Der Antrag Pelletan wurde mit 365 gegen 141 Stimmen abgelehnt.
Hierauf brachte der sozialistische Radikale Bu isson einen ähnlich lautenden Antrag ein und gab der Hoffnung Ausdruck, daß die Kammer nicht die Amnestie für die Briefträger verweigern werde in dieser Woche, wo die höchste gesetzgebende Körperschaft des Landes den größten Verbrechern Amnestie gewähre. Der Antrag Buisson wurde mit 397 gegen 178 Stimmen abgelehnt und eine von der Kommission eingebrachie und von der Regierung gutgeheißene Resolution mit 460 Stimmen gegen eine angenommen.
Rußland.
Der Reichsrat hat gestern die Kommission zur Beratung des Gesetzentwurfs, betreffend Aufhebung der Todesstrafe, gewählt. Von den 18 Mitgliedern der Kommission sind, „W. T. B. zufolge, acht für und sieben gegen den Entwurf—
— Gestern mittag ist nach einer Meldung der „St. Peters⸗ burger Telegraphenagentur“ in Sebastopol gegen den Kom⸗ mandierenden des Schwarzmeergeschwaders, Admiral Tschuknin von einem Matrosen ein Attentat verübt worden. Der Atten⸗ täter lauerte dem Admiral in einem Gebüsch auf, als dieser sich im Garten seiner Villa erging, und schoß auf ihn. Tschuknin wurde schwer verwundet und mußte ins Hospital gebracht werden.
Epanien. Wie das W. T. B.“ meldet, hat die Polizei in Barcelona ein gegen das Leben des ehemaligen Ministerpräsidenten Maura, der zur Zeit auf Majorka weilt, gerichtetes Komplott entdeckt. Die nach den Balearen abgehenden Schiffe werden daher scharf überwacht.
ESchweiz.
Nach einer Meldung der „Schweizerischen Deveschenagentur“ erklärt die Antwort des Bundesrats auf die letzten Handels⸗ vertragsvorschläge Frankreichs diese für unan— nehmbar.
Norwegen. Der Kaiser Wilhelm ist, einer Depesche des W. T. B.“ ufolge, n n an Bord der „Hamburg“ von Dront⸗ eim in Tromsö eingetroffen.
Amerika.
Nach einer Depesche des, W. T. B.“ aus Washington sind zwischen Salpador und Guatemala wieder Feind⸗ seligkeiten ausgebrochen.
Statiftik und Volkswirtschaft.
Zehn Jahre Preußischer Zentralgenossenschaftskasse.
Am 1. Oktober v. J. waren zehn Jahre seit der Gründung der , . Zentralgenossenschafts kasse verstrichen. Das
irektorium der Anstalt hat aus diesem Anlaß soeben eine umfangreiche Druckschrift (in Carl Heymanns Verlag in Berlin) n,, g., die über die Gründung der Zentralgenossenschaftskasse, ibre Aufgaben, ihre staatsrechtliche Stellung und Bedeutung, über die Art und den Um fang ihrer Dienstgeschäfte und deren materielle Erledigung sowie über die innere Einrichtung der Zentralgenossenschaftekasse Aufschluß gibt und kurz die bisher von ihr erzielten Ergebnisse behandelt. In be⸗ sonderen Anlagen sind dann die die Kasse betreffenden Gesetze, Aller= höchsten Verordnungen und ministeriellen Bestimmungen wier ergegeben, wie ferner eine Reihe von Tabellen über die Beamtenschaft der Anstalt, über ihre Eeschäftsverbindungen, ihre e, ge, Zins. und Gesamtumsätze, über ibren Scheck, Wechsel. und Lombardoerkehr, den Depositenpertebr und die Bilanjen 2c. aufklärt.
Die schwierige Lage des produktiven Mittelstandes in Stadt und Land, der Bauern und Handwerker in der Mitte der neunziger Jahre des vorigen Jahrhunderts, gab bekanntlich Anlaß jur Gründung der Anstalt. . Erwerbegruppen sowie dem durch seine Anpassung an die Kreditformen von Handel und Industrie etwas besser gestellten Kleinkaufmann sollte die Anstalt durch Förderung des Personalkredits, insbesondere des genossenschaftlichen, die Möglichkeit zu ungehinderter wirtschaftlicher Entfaltung geben, wie die bisherige Agrar. und Gewerbe⸗ gesetzgebung darauf hingezielt hatte, die der freien Entwicklung des produktiven Mittelstandes entgegenstehenden 6. . mmnisse zu beseiti en. Die bisher bestehenden privaten Genossenschaften hatten, trotz ihrer im . segengreichen Wirkungen, dem Kreditbedürfnis der produktiven Mittelstandekreise nicht genügt, weil sie ohne Zu⸗ sammenhang nebeneinander bestanden und nicht imstande waren, den wünschengwerten Ausgleich der Geldnachfrage und des Geldangebots der Mitglieder untereinander . zwischin ihnen und den anderen produktiven Ständen herbeijuführen. Hier sollte und wollte nun der Staat durch die Gründung der Zentralgenossenschaftskasse als Mittel- punkt für den Geldausgleich und den Kreditverkehr der genossenschaft⸗ lichen Kreise eingrelfen. Ein Vorbild für die Anstalt in anderen Staaten war nicht vorbanden, es war ein neuer Schritt, der hier unternommen wurde. Naturgemäß war dies Vorgehen von ab⸗ i ger Kritik begleitet. Ganz abgesehen von dem , n. Risiko, wurde geltend gemacht, dies staatliche Vorgehen werde die so ziale und nin fung Entwicklung nachteilig beeinflufsen. Diese Behauptungen, heißt es in der Venkschrift, würden durch die bieherige Entwicklung der Fru, Zentralgenossenschafts. kasse genugsam widerlegt. Es ist hier nicht der Ort auf die ausführlichen volkswirtschaftlichen Darlegungen der Denk- schrift einjugehen, doch seien einige Angaben aus ihr aufgeführt, die die innere Eiarichtung der Zentralgenossenschaftekasse und die Entwicklung ihres Geschäftsbetriebes deuslich machen. In einer engen Privatwohnung begann am 1. Okiober 18985 das Direktorium, bestehend aus 3 8 unterstũtzt von 2 mittleren und einem unteren Beamten, seine geschäftliche Tätigkeit. Am 30. September 1905 waren im ganzen 129 Personen in der Anstalt beschäftigt, die sich auf das Direktorium und sechs Abteilungen der Kasse verteilten. An dem letztgenannten Zeltpunki, also z bn Jahre nach ihrer Begründung, stand die ere i aftitast mit 50 Vereinigungen und Ver⸗ bandskassen, eingetragenen Erwerbg. und Wirtschaftsgenossenschaften, 6 landschafilichen (ritierschaftlichen) Darlebngzkassen, 6 von Provinzen (Landes kommunalverbänden) errichteten, dem Personalkredit dienenden
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