16) Teutonia, Allgemeine Renten⸗, Kapital⸗ und Lebens⸗ versicherungsbank in Leipzig; 19 Thuringia. Versicherungsgesellschaft in Erfurt; 18) Urania, Aktiengesellschaft für Kranken⸗, Unfall- und Lebens⸗Versicherung in Dresden; 19) Vaterländische Lebengversicherungs ⸗Aktiengesellschaft in Elberfeld; ö 20) Victoria zu Berlin, Allgemeine Versicherungs⸗Aktien⸗ Gesellschaft in Berlin; . 21) Wilhelma in Magdeburg, Allgemeine Versicherungs⸗ Aktien⸗Gesellschaft in Magdeburg . beantragte Aenderung des Geschäftsplans, welche die Einführung einheitlicher Bedingungen für die Kollektivunfa ll versicherung zum Gegenstande hat, genehmigt. Berlin, den 24. Juli 1906. . Das Kaiserliche Aufsichtsamt für Privatversicherung. In Vertretung: Klewitz.
Bekanntmachung.
Der Herr Reichskanzler hat die von den nachstehend auf⸗ geführten aus ländischen Gesellschaften: ; D c, re, g,. Unfallversicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft in Wien; . 2) Zürich, Allgemeine Unfall- und Haftpflicht⸗Versiche⸗ rungs⸗Aktiengesellschaft in Zürich; . . 3) ö National⸗Versicherungsgesellschaft in Basel; . ) Basler Lebensversicherungsgesellschaft in Basel; 5) Erste Oesterreichische Allgemeine Unfall⸗Versicherungs⸗ Gesellschaft in Wien; ö . 6) Schweizerische Unfalloersicherungs⸗Aktiengesellschaft in Winterthur . . beantragten Aenderungen ihres Geschäftsplans für das Deutsche Reich, welche die Einführung von neuen Bedingungen für die Kollektivunfallversicherung in derselben Fassung, wie sie vom Kaiserlichen Aufsichtsamte für Prioatversicherung laut vorstehender Bekanntmachung vom heutigen Tage einer Anzahl inländischer Gesellschaften genehmigt worden sind, zum Gegen⸗ stande hat, durch Erlaß vom 9. Juli 1906 genehmigt. Berlin, den 24. Juli 1906. — ö Das Kaiserliche Aufsichtsamt für Privatversicherung. In Vertretung: Klewitz.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Kommerzienräten Karl August Jung in Elberfeld, Theodor Keetman in Duisburg und Gustarv Weyland in Siegen den Charakter als Geheimer Kommerzienrat zu verleihen.
Seine Majestät der König haben den Anschluß der deutschen evangelischen Gemeinde zu Sa¶o Domingos im Staate Rio Grande do Sul in Brasilien an die evangelische Landeskirche der älteren Provinzen der preußischen Monarchie Allergnädigst zu genehmigen geruht.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Der Regierungsassessor Dr. Abegg in Oppeln ist zum stellvertretenden Vorsitzenden des Schiedsgerichts für Arbeiter⸗ versicherung Regierungsbezirk Oppeln ernannt worden.
Evangelischer Oberkirchenrat. Zum Pfarrer der deutschen evangelischen Gemeinde zu
Alexandrien in Aegypten ist der bisherige Hilfsprediger bei fi, d , , , gos ).
der deutschen evangelischen Gemeinde in Jerusalem und Leiter der deutschen Schule daselbst Hermann Buck berufen worden.
Bekanntmachung.
Die in Gemäßheit der Bekanntmachung vom 13. Juli 1889 (Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 421) nach Schluß des laufenden Hochschule abzuhaltende ginnt am Montag, den 15. Oktober d. J.
an mich einzureichen. Hannover, den 28. Juli 1906. . Der Direktor der Tierärztlichen Hochschule. Dr. Dammann.
Aichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 3. Juli.
Nachdem durch den am 18. Dezember 1905 erfolgten Tod des Bischofs Dr. So mmerwerck gen. Jacobi der f fn Stuhl von Hildesheim zur Erledigung gekommen war, hat nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften am 26. April d. J. durch das Domkapitel zu Hildesheim die Wahl eines neuen Bischofs stattgefunden, welche auf den bisherigen Domkapitular Dr. Adolf Bertram in Hildesheim gefallen ist. Derselbe hat durch päpstliche Bulle vom 12. Juni d. J. die Bestätigung zur Ausübung seines bischöflichen Amtes erhalten.
Seine Mar es * der König haben mittels Aller⸗ 1 Urkunde vom 10. Juli d. J. dem Bischof Dr. Adolf
ertram die nachgesuchte landesherrliche Anerkennung als Bischof von Hildesheim zu erteilen geruht. .
Die Urkunde ist dem Bischof am 26. Juli d. J. durch den Oberpräsidenten der Provinz Hannover ausgehändigt worden, nachdem der Bischof den durch die Verordnung vom 13. Februar 1887 vorgeschriebenen Eid geleistet hat.
eisenbahnverwaltung 28 864 000 S (4 2785 000 40).
P15 8e, g. 1170947 66 (4 Sommersemesters an der hiesigen tierärztliche Fachprüfung be⸗ 1 33 steuer 1 157 878 Die Meldungen dazu sind bis zum 29. September d. J. Summe kartenstempel 469 998 6 (4 3198 06).
de N tritt der Vizepräsident des Reichs⸗
, Wirkliche Geheime Rat Dr. Gallenkamp
hestand. Geboren am 10. September 1832, wurde
zeptember 1854 bei dem = als Aus⸗
digt und am 2. Dezember desse Jahres von
at Berlin nach magna cum laude be⸗
Prüfung zum Doktor beider Rechte promo⸗
diert. Im 3 Ssö6 wurde er zur Verwaltung
übernommen und im Jahre 1858 zum Regierungsassessor er⸗
nannt. mehr vierjähriger Beschäftigung als Hilfe⸗
arbeiter im isterium für Handel, Gewerbe und öffentliche
Arbeiten wurde er im Mai 1866 in das Haupthank⸗
direktorium berufen, zu dessen Mitglied er als Hauptbank⸗
direktor am 6. ust 1866 ernannt wurde. In
diefer. Stellung er bei Ausbruch des deutsch⸗
französischen Krieges den Auftrag, die Organisation der
ls errichteten Darlehnskassen zu bearbeiten, deren Zentral⸗
verwaltung er bislzun ihrer Auflösung angehört hat. Weitere
umfassende Au erwuchsen ihm aus der . der Preußischen in die Reichsbank. Bei den hierdur
bedingten organisatorischen Arbeiten, bei der fortgesetzten Er⸗
weiterung des Netzes der Zweiganstalten, bei der Ausbildung
des Giroverkehrs und bei der schon vorher nach einer amt⸗
lichen Studienreise Dr. Gallenkamps ins Ausland begonnenen
. für Wertpapiere war er in hervor⸗
in ,, ö e ragendem Maße beteiligt. Nachdem er im Jahre 1873 zum Geheimen Oberfinanzrat ernannt worden war, wurde er am 19. Dezember 1899 zum Vizepräsidenten des Reichsbank⸗ direktoriums befördert und hat in dieser Eigenschaft den Präsidenten vielfach vertreten. Im Jahre 1894 erhielt den ' der Näte erster Klasse und bei seinem fünfzigjährigen Amtsjubiläum am 20. September 1901 den Char icher Geheimer Rat mit dem Prädikat Erzellenz !. em Ausscheiden ist ihm der Königliche Kronenorden e glasse Allerhöchst verliehen, neben welchem er den 6 Ad den zweiter Klasse mit Stern und Eichen⸗ laub besitzt.
Herb hae dieses hochverdienten, in Krieg und Frieden bewährten Beamten ist mit der Geschichte der Bank unaus— löschlich verbunden. Alle Geschäftszweige tragen Spuren seiner umsichtigen, umfassenden und rastlosen, bis zum letzten Tage seiner enstführung fortgesetzten Tätigkeit. Sein Scheiden bedeutet einen großen Verlust und wird als solcher nicht bloß von seinen bisherigen Mitarbeitern, sondern von allen, die mit ihm in dienstliche Berührung gekommen sind, auch seiner unverändert liebenswürdigen Formen wegen empfunden.
In der Zeit vom 1. April 1906 bis zum Schlusse des Monats Juni 1996 find nach dem „Zentral— blatt für das Deutsche Reich“ folgende Einnahmen lein⸗ schließlich der gestundeten Beträge) an Zöllen und ge—⸗ meinschaftlichen Verbrauchssteuern sowie andere Einnahmen des Deutschen Reichs zur Anschreibung elangt:
; olle 110717 980 16 (gegen das Vorjahr = 7 134 972 ), Tabalsteuer 2 129 817 6 ( 74538 M6), Zuckersten r 30 672 322 S (4 5010 20 66), Salzsteuer 11 359 868 46. w 774455 S6) Maischbottichsteuer 1705 683 9 383 726 6), Brannmieinderbrauchsab abe und 346g 33 193 374 46 8 16 0 46). Brennsteuer 994 731
= 57 45 4c), Sch nsteuer ,
austeuer 8 745 236 Mς ( 365 694 6), Uebergan
von Bier 879 052 S6 ( 216946), Summe 2 8.3 QI 0 C4 3563 641 S6). Stempelsteuer für: a. Wertpapiere S411499 C C 444208 fe), b. Kauf- und sonstige Anschaffungsgeschäfte 5 111 869 6. 4 175 859 6),
c. Lose zu: Privatlotterien 1 817 371 6 (4 259 091 9), Staatslotterien 3 690 177 66 (4 T 589 66), d. Schiffs⸗ frachturkunden 244713 6 — 20256 6), . ͤ Steuern für Frachturkunden 37 231 S C 37 231 66), Spiel⸗
reichseigene
kartenstempel 353 163 6 ( 10120 606), Wechselstempelsteuer Post⸗ und Telegraphen⸗ 6 ( 7833648 S6), Reichs⸗
verwaltung 129 132 051
Die zur Reichskasse gelangte Isteinnahme, abzüglich
der Ausfuhrvergütungen usw. und der Verwaltungskosten, be⸗ trägt bei den nachbezeichneten Einnahmen: Zölle 112783 269 6
4706 390 66), Tabaksteuer 2036542 4 (— 255593 6), uckersteuer 39 129 927 SM ( 7555 631 66), Salzsteuer ( 1096916 6), Maischbottichsteuer 58 858 SS), Branntweinverbrauchs⸗ abgabe und Zuschlag 29 319 276 4 (HK 3049111 ), Brennsteuer M4 734 M6 ( 87 405 S), Schaumwein⸗ 155727 6), Brausteuer und Ueber⸗ gangsabgabe von Bier 8181 357 C ( 306764 9, 207 911762 6 (4 16586 399 S6). — Spiel⸗
Es kommt öfter vor, daß die Absender von Postauf⸗
trägen nach dem Auslande statt des für den inter⸗
nationalen Verkehr vorgeschriebenen Postauftragsformulars mit deutschem und fran f em Vordruck versehentlich das für den inneren deutschen Verkehr bestimmte Formular verwenden. Die Sendungen sind in solchen Fällen den auswärtigen Post— anstalten gegenüber nicht ordnungsmäßig als Postaufträge ge⸗ kennzeichnet, was zu Beanstandungen am Bestimmungsorte Veranlassung geben kann. Den Absendern von Postaufträgen nach dem Auslande ist deshalb im eigenen Interesse zu empfehlen, stets das besondere für den internationalen Verkehr vorgeschriebene doppelsprachige Postauftragsformular zu benutzen.
Der Präsident des Kaiserlichen Aufsichtsamts für Privat⸗ versicherung, Wirkliche eime Oberregierungsrat Gruner ist vom Urlaub zurückgekehrt.
Laut Meldung des W. T. B. ist S. M. S. Niobe“ auf der Ausreise nach Ostasien am 2. Juli in Port Said eingetroffen und setzt morgen die Reise nach Aden fort.
Baden.
Die . Kammer hat nach einer Meldung de „W. T. B. vorgeftern mit 28 gegen Stimmen den vom Zentrum eingebrachten 2 betreffend Aufhebun⸗ der 88166 und 166 des Gesetzes von 18741 (Min brauch der Amtsgewalt der Geistlichen), angenommen.
Rußland.
Das Ministerium für Handel und Industrie ver— sendet an die Behörden und an Vertreter der Industrie Eni würfe von Arbeitergesetzen zur Begutachtung. Die Entwürfe behandeln W. T. B.“ zufolge die Regelun Arbeitsvertrages und der Maximalarbeitszeit, die Einfũ rung der Kranken⸗ und Unfallversicherung und die Errichtung von Versicherungssparkassen, Pläne zur Schaffung von gesunden Arbeiterwohnungen sowie Vorschriften über Beaufsichtigung der Fabrikanlagen.
— In St. Petersburg wurde vorgestern eine Druckerei von Bewaffneten überfallen, die den Verwalter und die anderen Angestellten der Druckerei festhielten, eine von ihnen mit gebrachte Matrize des Wiborger Au frufs stereotypierten und auf der Rotationsmaschine in 150 000 Exemplaren druckten. Während dies geschah, wurde bei einer gegenüber der Druckern liegenden Kapelle ein Gottesdienst abgehalten, dem eine große Menschenmenge beimohnte und der von vielen Polizisten über⸗ wacht wurde. Trotzdem erfuhr die Polizei den Vorfall erf, nachdem die Bewaffneten spurlos verschwunden waren.
— Eine von vielen Tausenden von Bergarbeitern gestern in Jusow ka abgehaltene Versammlung hat nach einer Meldun der „St. Petersburger Telegraphenagentur“ wegen der Auf⸗ lösung der Reichs duma beschlossen, die Arbeit in allen Hüttenwerken einzustellen. Infolgedessen sind Dragoner nach Jusowka kommandiert worden.
— In Poltawa haben vorgestern abend ernste Militär⸗ unruhen stattgefunden. Infanteristen des Sjewskoschen Regiments, die einige Arrestanten befreien wollten, wurden von Kosaken beschossen, wobei ein Soldat getötet, vier Sol= daten und ein Zivilist verwundet wurden. Gestern war die Ruhe wieder hergestellt.
— Nach Meldungen des W. T. B.“ aus Schuscha (Gouvernement Jelissawetpol) ist es gestern zwischen den Armeniern und Tataren erneut zu offenen Feindselig—⸗ keiten gekommen, während deren die Stadt Schuscha zwei Tage lang beschossen wurde. Jetzt haben nach einem dem Statthalter zugegangenen Telegramm die kämpfenden Parteien die Feindseligkeiten eingestellt und je fünf Vertrauensmänner gewählt, von denen die Bedingungen für einen dauerhaften Frieden festgestellt werden sollen.
— Von den weiteren, heute vorliegenden telegraphischen Nachrichten seien folgende mitgeteilt:
Auf der Warschau — Wiener Bahn wurde bei Pruszkow der von Alexandrowo kommende Personenzug Abends von einer 50 Mann starken, bewaffneten Ban de, die sich als Passagiere im Zuge befanden, mittels der Notbremse angehalten und der Post. wagen beraubt; 75 000 Rubel Staatsgelder und ein ausländische⸗ Wertpaket sind den Räubern in die Hände gefallen. Die genaue Summe konnte nicht festgellt werden, da die betreffenden Dokumente mit verschwunden sind. Kelek wurde niemand.
— Zwischen Czenstochau und Herby an der preußischen Grerize wurde ein Bahnzug von einer Räuberban de überfallen. Zwei Generale, zwei mte und vier Soldaten wurden getötet und 16 000 Rubel geraubt. Die Räuber entkamen.
— Das Marinekriegsgericht in Sebastopol sprach gestem das Urteil über die wegen der militärischen Unruhen zu Ende des vorigen Jahres unter Anklage gestellten Matrosen. Die vier Hauytangeklagten wurden zum Tode, ein Angeklagter zu lebenslanglicher und 32 zu Zwangsarbeit von verschie dener Dauer verurteilt. 50 Ma— trosen erbielten Gefängnisstrafen. 6 Angeklagte wurden freigesprochen.
— Nach einer Meldung der St. Petersburger Telegraphen⸗ agentur; fand vorgestern im Dorfe Tscherepowka im Kreise Proz. kurow infolge der Verhaftung der Urheber dortiger Unruhen ein Zusammenstoß jwischen Bauern und QDragonern fiatt, kei dem 12 Drogoner durch Sieinwürfe und Stoaschläge verletzt und fünf Bauern getötet und eine Anzahl verletzt wurden.
Spanien.
Der Finanzmi nister hat ein Dekret vorbereitet, durch welches die Zölle auf Herkünfte aus der Schweiz vom 1. August ab um 50 Prozent erhöht werden; das Dekret ist nach Santander geschickt worden, um dort dem König zur Unterzeichnung vorgelegt zu werden. Der e . hat, „W. T. B.“ zufolge, jedoch erklärt, die Verhandlungen mit der Schweiz, nehmen ihren Fortgang, und es sei auf eine Ver⸗ ständigung zu hoffen.
Türkei.
Die Pforte hat die von der Kammer der Insel Samos geforderte Absetzung des Fürsten Bithynos bewilligt uud diesem die Weisung erteilt, die Insel zu verlassen. Laut Meldung des „Wiener Telegraphen⸗Korrespondenzbureaus“ it das Mitglied der Zivilbeamtenkommission Konstantin ,,, zum Fürsten von Samos ernannt worden.
Griechenland.
Der Präsident der Deputiertenkammer Buffides ist der „Agence Havas zufolge vorgestern nach Kreta abgereist, um den Prinzen Georg zu überreden, sein Amt nicht nieder⸗ zulegen.
Bulgarien.
Wie das „Wiener Telegraphen⸗Korrespondenzbureau“ meldet, haben gestern in Philippopel antigriech ische Kundgebungen stattgefunden, die einen größeren Umfang annahmen. Von früh an bis zum Nachmittage durchzogen Banden, die von Agitatoren geführt wurden, die Stadt. Sie nahmen sämtliche fünf Kirchen der Griechen gewaltsam in Besitz; im ganzen Griechenviertel wurden die Fensterscheiben eingeworfen, über 60 griechische Geschäftsläden zerstört und die Warenvorraͤte vernichtet. Auch . Schulen, mehrere Kaffee häuser und eine dem russischen Millionär Warsali gehörige wertvolle Bibliothek wurden vollständig vernichtet. Opfer an Menschenleben sind bisher nicht gemeldet worden. Einer Privat⸗ meldung zufolge ist der er g . Archimandrit verletzt worden. Das requirierte Militär erwies sich unfähig, den Ausschreitungen Einhalt zu tun.
Amerika. .
Der Präfident Pardo stellt in einer Botschaft den wirt⸗ schaftlichen Fortschritt der Republik Peru fest. Die Botschaft versichert, „W. T. B.“ zufolge, die peruanische
gemessene neue noch nicht gefunden hat und zur
ö. sei von dem e, r, . . treitfragen zu beenden, und spricht die zu tliche Hoffnung aus, daß der panamerikanische Kongreß zur Aufrechterhaltung der Harmonie unter den Stagten Südamerikas beitragen werde. Weiter wird in der Botschaft die gute finanzielle und 1 * Lage des Landes betont und ein Kredit . . ionen Pfund für den Bau von Eisenbahnen an⸗ gefordert.
Afrika.
Die Truppen des Prätend enten, die bei ihrer Nieder⸗ lage von dem Caid Azuz befehligt wurden, werden, wie die Agence Far. bestãtigt, aufge lõst. Wie die Besiegten er⸗ klären, sind sie von den Mauren von Quebdana verraten worden, die bei den Truppen Azuz gelagert hatten, dann aber zu den Truppen des Sultans übergegangen sind. Diese bemäch⸗ tigten sich dann des ganzen Lagers jow ö. flüchtete sich nach Zeluan. Der Prätendent befahl
tämmen von Ghelaya, sich mit Azuz zu vereinigen. Der Häuptling Chaldi ist seinen Wunden erlegen. Man erwartet neue Gefechte.
Etatistik und volkswirtschaft.
Die im Ausland bisher versucht en oder vorgeschlagenen Lösungen des Problems einer Versicherung gegen die Folgen der Arbeitslosigkeit.
Trotz bester Ausgestaltung des Arbeitsnachweises und der Ein⸗ richtung don Arbeitsbeschaffung wird stets ein Rest Arbeitsloser ver= bleiben, dem auch durch die . nur in völlig unzureichender Weise geholfen werden kann. Es sst daher in einer Reihe von Ländern auf anderen Wegen erstrebt worden, den Arbeits- losen — d. b. denjenigen arbeitzwilligen und arbeitsfähigen Arbeitnehmer, der seine Beschäftigung berloren und eine an⸗ eit nicht finden kann — vor den wirtschaftlichen Folgen seiner Arbeitslosigkeit, der Verschlechterung seiner Lebenshaltung, dem Herabsinken in die Armen pflege, vor Qbdachlosigkeit und Bettelei ju bewahren. Alle bisher getroffenen Maßnahmen und gemachten Vorschläge, die diesen Zweck verfolgen, von der Unterstũtzung der Fachverbände oder der Einrichtung kommunaler Arbeits losenkassen angefangen bis zu den Projekten einer Reichzarbeitslosenversicherung, lassen sich zusammenfassen als Arbeits- losenunterftũtzung und Arbeits losenversicherung. Es sind dies zwei ver⸗ schiedene Dinge. Gemeinsam ist ihnen, daß sie eine Gsrenje ziehen wollen sowohl gegen die Armenpflege wie gegen die Wohltätigkeit. Das Herab⸗ sinken in die Armenpflege soll gerade verhindert werden, der grundsätz⸗ liche Unterschied ist der, daß die Armenpflege die völlige Mittellosigkeit, die Bedürftigkeit zur Vorautsetzung hat. Die Arbeitslosenunter⸗ stützung hat die Mittellofigkeit nicht zur Voraussetzung, im Gegenteil, sie will verhindern, daß dieser äußerste Zustand eintritt, der bereits die wirtschaftliche Vernichtung einer Existenz bedeutet. Aber auch auf die Wohltätigkeit will der Arbeiter nicht verwiesen werden. Die Wohltätigkeit gibt Almosen. Aber selbst wenn private oder öffent⸗ liche Wohl tätigkeit großer Arbeitslosigkeit gewachsen wäre, — der obne sein Verschulden arbeitslos gewordene Arbeiter wünscht nicht Almosen zu erhalten, jsondern, soweit er sich nicht selbst zu belfen vermag, einen Anspruch auf Hilfe erheben zu dürfen. Neben diesen der Arbeitslosenunterstũützung und der Arbeitslofen= versicherung gemein samen Gesichtspunkfen gibt es auch solche, die die beiden Kreise von Maßnahmen trennen. Bie Arbeits lofenunter- stũůtzung geht von der Tatsache der Arbeitslosigkeit aus, ohne Rück= sicht darauf, ob sich ihr Gintritt voraussehen ließ oder nicht, ohne Be= rücksichtigung der Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts und ihrer Dauer. Nach den vorhandenen Mitteln wird die Unterstützung bemessen, die vorhandenen Einnahmen bestimmen die Auzgaben. Unter Ver⸗ sicherung versteht man auf Gegenseitigkeit beruhende wirtschaft⸗ liche Veranstaltungen zwecks Deckung zufälligen schäͤtzbaren Vermögensbedarfs. Legt man diese Begriffs bestimmung auch für die Versicherung gegen die Folgen der Arbeitslosig⸗ keit zugrunde, so erglbt sich, daß es sich hier wie bri jeder Ver—
cherung um die Deckung eines Bedarfs handelt, den der einzelne . solcher aufzubringen möglicherweise nur schwer im stande oder unfähig ist. Dieser Bedarf muß ein zufälliger in dem Sinne sein, daß seine willkürlich Herbeiführung durch denjenigen, dem der Ersatz geleistet werden soll, möglichst ausgeschlofsen sein soll. Es genügt indeffen, wenn diese Zufälligkeit sich irgendwie betätigt, sei es auch nur hin- sichtlich der Höhe oder der Dauer des notwendig werdenden Bedarfs. Es gehört auch begrifflich zur Versicherung, daß jeder Teilnehmer ein Recht auf die Deckung seines Vermögensbedarfs hat. Wo kein Recht, sondern nur die Hoffnung auf Gewährung nach freiem Ermessen be⸗ steht, da lieat Versicherung nicht vor. Schließlich gebört zu dem Begriff der Versicherung auch das Moment der Entgeltlichkeit. Zu⸗ weilen wird indessen den Teilnehmern an der Versicherung don anderer Seite ein Zuschuß zu dem Ersatzbetrage gewährt, den sie auf Grund ihrer eigenen Beiträge beanspruchen können. Dieser Umstand allein nimmt einer solchen Ginrichtung den Charakter der Versicherung noch nicht, wenn sie ihn sonst hat. Es handelt sich dann vielmehr um eine Vereinigung von Versicherung und Unterstützung, wie man ste bei der deutschea Arbetterversicherung beobachten kann. Diese Vermischung der Versicherung mit Elementen der Unterstützung ist auch bei den bestehenden Einrichtungen jur Arbeitslosenbersicherung häufig. Das von beiden, Arbeits losenunfer- stũtzung und Arbeitslosendersicherung, angestrebte Ziel ist das gleiche. In der Praxis kann ein geregeltes Unterstützungswesen einzelne Momente der Versicherung in sich aufnehmen, andererseits sind die Unterlagen fär eine richtige, versicherungstechnisch begründeße Versicherung gegen die Folgen bon Arbeitalosigkeit so schwer ju erlangen, Um ang und Dauer der Arbeitslosigkeit in den einzelnen Berufen von so vielen Faktoren abhängig, war bisher unsere Kenntnis dieser Verhältnisse noch so beschränkt und die Möglichkeit ihrer zahlenmäßigen Berechnung noch so wenig ausgebildet, daß, abgesehen von anderen Gründen, schon deshalb fast alle bis⸗ herigen Versuche einer Versicherung mehr den Unterstũtzungs⸗ charakter als den , ,. haben. Wir wollen nun das Wesentlichste der sher im Auslande, wo der Frage der Arbeitslosenfürsorge zuerst näher getreten und schon Bedeutendes geleistet worden ist, versuchten Lösungen nach der an dieser Stelle schon eiwähnten ) Denkschrift des Kaiserlichen Statistischen Amts (Abteilung für Arbeiterstatistik) über die be— stebenden Einrichtungen zur Versicherung gegen die Folgen der Arbeits. losigkeitẽ im Ausland und im Deutschen Reiche, jedoch abweichend don dieser, welche die einzelnen Staaten getrennt für sich be—= handelt, in spstematischer Barstellung nach verschiedenen Gesichts- punkten — Selbfthilfe der i, . Versicherungs zwang und reiwillige Versicherung auf kommunaler Grundlage, Subvention der Selbsthilfe unter Verzicht auf selbständige Versicherungsein richtungen — unter Einbeziehung von bisher nicht in Wirksamkeit getretenen SGesetz entwũrfen vorführen.
1
Die Selbsthilfe: Gegenseitigkeitsversicherung der Arbeitnebmer in Gewerkvereinen.
Zuerst ist die Arbeitslosenfürsorge auf dem Wege der Selbst⸗ bilfe, Gegenseitigkeitsversicherung der Arbeit⸗ nehmer versucht worden, und jwar sind die Selbsthilfe⸗ organisationen der Arbeiter jur Betãmpfung der Folgen der
) Vergl. den Artikel Die Versicherung Arbeit slosigkeit! in Nr. 125 Tes Reichs. und we. .
egen die Folgen der taatganzeigers vom
owie eines . n
Arbeitslosigkeit im Auslande dur Art. Der Zielpunkt der gewerkschaftl ift die Hochhaltung des standard of life (ausksmml ö . ren Mitgliedern 1
rbeit nur
ewerkschaf licher e , .
chaft . Lohnbedingungen anjunehmen, die den . GSrundsãtzen entsprechen, und verhindert sie, er stebenden Kollegen zu unterbieten und dadurch auf den Lohn im Ge- werbe n drücken. Die gewerkschaftliche Arbeitslosenunterstũtzung ist mithin keine caritatibe· Maßregel, sondern entspricht den Gesamt⸗ interessen der Organisatlon. Sie soll verhindern, daf der Standard, den die Organisation be 7 Konjunktur in Arbeits- kämpfen erreicht hat, bel Verschlechterung der Konjunktur wieder 1 wird. Sie ist, vom gewerkscha ft⸗ lichen Standrunkt aus betrachtet, die logische und notwendige Er⸗
änzung der Streikunterstügung. Dleser Zusammenhang hat dazu ge.
. daß die Unterstätzung bei Arbeitelosigkeit, die zuerst seiteng der englischen Gewerkvereine eingeführt worden ist, mit der Entwicklung der internationalen Gewerkschaftgbewegung in den letzten beiden Jahr⸗ zehnten in fast allen Landern eine gleiche bedeutendẽ Entwicklung er⸗ fahren bat. Sie ist heute noch am bedeutendsten in dem Lande, in dem die Einrichtung auch am ältesten ist, in Großbritannien.
In G 6 n nien hat die Arbeitelosenunterstützung ihren , i den Trade Unions, den Gewerkvereinen, wenngleich neben ibnen auch die Hilfekafsen (friendly socisties) in gleicher Richtung tätig find; und jwar sind es vor allem die Metal. und Masch inen industrie, die Schiff gb gu industrie und das Buch druck- gewerbe, in denen die gewerkschaftliche Arbeitslosenunterstũtzung ju einer bis ins kleinste geregelten Durchbildung gelangt ist, wenn auch in den anderen Industrien die Unterstätzung in dieser Form ebenfalls bestebt. 19804 waren 19902 308 Personen in Gewerkvereinen organisiert, in⸗ dessen zahlen nicht alle Gewerkvereine Unterstügzung, da in vielen Gewerben, insbesonderte B im Baugewerbe, die Verhältniffe zu fluktuierend und von der Saison ab bang g sind, um bisher die Ein⸗ führung der Arbeitslosenunterstũ gleichbedeutendem Umfang zu gestatten. Die gewerkschaftl rbeitslosenunterstũtzung wird für etwa 800 009 Personen in Betracht kommen, das sind nur etwa 609 der gewerblich tãtigen Bedõlkerung im Vereinigten Königreich. Um welche bedeutende Summen es sich indessen handelt, ergibt die folgende Aufstellung. Es jablten die 100 größten Gewerkverelne in den Jahren 1895 bis 1905 an Arbeitslosenunterstũtzung:
1895. 416784 2 1900. 263 231 2
1896. 262 143 1801. 837 785,
1897. 329 567 1902. 424046 ,
1893. 238 724 1903. 509 673,
1899... 188 063. 1 68 d . Das sind also im Berichtsjahre 1904 rund 13 Millionen Mack, 31,7 19 der Gesamtausgaben dieser Gewerkvereine, und auf den Kopf der Mitglieder 11 sh. 6 d. in diesem Jahre. Von dem gesamten Betrage entfellen im Jahre 19804 allein 304 534 Pfd. Sterl. auf die Gewerkvereine der Metall- Maschinen und Schiffsbauindustrie. In der Textilinduftrie stelgt der . an den Gesamtausgaben auf 383 , im Buchdruckgewerbe sogar auf 45 0/0. Was die Art dieser Arbeitslosenunterstũtzung betrifft, so zerfallt sie in Orts unterstũtzung und Rei seunterstützung. Die letztere Form ist in Großbritannien im Rückgang begriffen und steht der ersteren an Bedeutung weit nach. Der Erwerb der Unterstũtzungsberechtigung ist zumeist an eine Mit- gliedschaft von 12 Monaten gebunden. Es inden sich verschiedene Klassen von Mitgliedern, je nachdem die Mitglieder außer auf den Schutz des Gewerkvereing auf alle oder nur auf einzelne der von den Sewerkvereinzn gezahlten Unterstũtzungen Anspruch haben sollen. Der Erwerb der Mitgliedschaft setzt voraus die Zahlung eines Eintrittsgeldes — bis 3 * — sowie in einzelnen Gewerben eine Lehrjeit oder längere Beschäftigung im Gewerbe. Außerdem sind laufende Bei. träge zu jablen, die, mit 2d für die Woche beginnend, bei einzelnen Sewerkvereinen auf 2 sh für die Woche stelgen. Die Höhe der Unterstützungesätze ist sehr verschieden, im allgemeinen wird die 1 mit fallender Skala gejabhlt, d. b. mit fortschreitender Arbeitglosigkeit wird die Unterstũtzung niedriger. Bestimmungen darüber, wann ein Mitglied nach Bezug der vollen Unterstützung von neuem unterstützt werden kann, ergänzen in der Regel die eiaschlägigen Vorschriften. Auf die Unterstützung besteht ein Recht. Ablehnung der Unterstützung findet im allgemeinen statt bei Arbeits vernachlässigung, Trunkenheit und unordentlichem Betragen, d. h. bei einer Führung, wie sie mit den Pflichten eines ordentlichen Gewerkschaftlers nicht vereinbar ist. Freiwillige Kündigung, soweit dabei den Arbeiter kein moralisches Verschulden trifft, schließt von der Unterstũtzung nicht aus. Durchgehends bestebt die Pflicht zur Annahme don Arbeit, die vom Gewerkschaftssekretär zu den Sätzen der Gewerkschaft nachgewiesen ird. Verwaltungstechnisch ist das Unter⸗ stũzungswesen meist so aufgebaut, daß die Gewährung der Unter⸗ stützung zentralisiert ist. Für die verschiedenen Unterstüͤtzungszweige besteht juweilen eine getrennte Kassenführung, überwiegend jedoch nicht. Außer bei den Arbeitern finden ö. ahnliche Einrichtungen noch bei den englischen Handlungsgehil fenderbänden. — Diejenigen Arbeiter; kreise, die von der gewerkschaftlichen Arbeitelosenunterstützung oder der⸗ jenigen der Handlungsgehilfenderbände nicht berührt werden, das sind über Mo o der erwerbstãtigen Bevölkerung, sind für den Fall der Arbeits losigkeit, soweit sie sich nicht selbst ju helfen in der Lage sind, im allgemeinen auf private oder öffentliche Wohltätigkeit oder Armen— pflege angewiesen. Der Umfang der gewerkschaftlichen Selbstbilfe ift im Verhältnis zur gesamten Arbeiter schaft des Vereinigten König, reichs danach ein recht beschränkter. Soweit sie aber erfolgt, stellt sie eine zahlenmäßig sehr bedeutende Leistung dar.
In Belgien ist die Organisation der Arbeiter in Fachvereinen zwar jiemlich alten Datums, die Bedeutung der belgischen Gewerk schaften und ihrer Leistungsfäbigkeit leidet aber etwas dadurch, daß die belgische Fachvereingbewegung im Gegensatz zu der anderer Lander den Zug zur lokalen Organisation statt zur Zentralorganisation zeigt. Die Gesamtstärke der belgischen Arbeitersachorganisationen betrug Ende 1901 etwa 132000 Personen, wobei etwa 73 oο auf die Arbeiterorganisationen sorialistischer Richtung, 1100 auf die neutralen Organisotionen, 10 o o auf die christlichen Arbeitersyndikate und 6oso auf die liberale Arbeiterpartei entfielen. Seit dieser Zeit hat aber jedenfalls eine Zunghme der Zahl der Ocganisationen und ihrer Stärke stattgefunden. Nach dem dem Kaiserlichen Statistischen Amt vorliegenden Material hatten 221 Fachvereine mit insgesamt rund 49 005 Mitgliedern Arbeitslosenunterstũtzung eingeführt; dies wärde nicht ganz der dritte Theil der organisierten Arbeiter sein. Was die Organisation der Verbände und ihrer Arbeitslosenunterstũtzung be⸗ erg so wird im allgemeinen ein Beitrag von 1—2 Fr. monatlich verlangt; daneben treten aber Bestimmungen, die den Eintritt er⸗ schweren, so die Forderung eines bestimmten Alters, Beschäftigung von 2 Jahren im Gewerbe oder Verdienst nicht unter 20 bis 30 Cts. für die Stunde. Die Berechtigung zum Bezug. der Unterstützung am Ort wird meist nach 6 Monaten bis zu 2 Jahren erworben. Die Unterstützungssätze schwanken jwischen 50 Ciz. und 2,50 Fr. Die Dauer der Unteistũtzung ist e nach der Leistungsfähigkeit der Ver⸗ bände ganz verschieden lang. Eine scharf abgegrenzte Bestimmung, was unter unfreiwilliger und unverschuldeter Arbeitslosigkeit, die zumeist nur zur Unterstützung berechtigt, verstanden werden soll, findet sich meist nicht. Ausgesperrte oder gemaßregelte Mitglieder erbalten bei einer großen Reibe von Verbänden Arbeitelo enunterstätzung, ebenso ist auch die Grenze gegen die Streikunterstützung in den Statuten der belgischen Fachverbände nicht immer streng gejogen. Die Kontrolle ist streng geregelt, sowohl durch tägliche i beim Verband als auch durch Bestellung von Verbandsmitgliedern als Kontrolleuren, die jederzeit den Arbeitslosen aufsuchen dürfen. Die 2 für die Zwecke der Arbeitslosenunterstützung wird vielfach, wenn auch nicht durchge hends getrennt geführt.
Frankreich bestanden am 1. Januar 18904 in del und Industrie 4227 Arbeiterfachvereine, in denen im ganzen 715 576 Arbeiter und Angestellte organisiert waren, außerdem 151“ gemischte Fach- vereine, in denen Arbeitgeber und Arbeiter vertreten sind, mit 36 044
iedern. Von der gesamten Arbeiterbevölkerung, die in Handel und Industrie tãtig war (5, 6 Millionen), sind etwa 13,6 o /g organisiert. Naur 8, 35 o/o der Organisierten sind Frauen. Die Organisation der Selbst⸗ hilfe durch Einführung der Ortgunterstützung oder durch Schaffung be⸗ sonderer Arbeitslosenkassen der Arbeiterverbande hat in Fr ich ver⸗ hältnigmäßig spaät und in geringem Umfang eingesetzi. Im Jahre 1902 bestanden in Frankreich 310 Arbeitslosenkassen, von denen allein 162 Kassen auf die einzelnen Sektionen des Buchdrucker verbandeg entfielen. Im ganzen waren an Arbeitslosenkassen der Fachvereige 30 297 Mitglieder angeschloffsen. Von der Gesamtjahl der organi⸗ sierten Arbeiter waren daher 1902 durch die eigene Organisation noch nicht 5 o gegen die Folgen der Arbeitslosigkelt sicher⸗ gestellt, von der gesamten Arbeiterbevölkerung etwa O6 o. Die Kassen sind mit Ausnahme deg Buchdruderverbandes durchgehends lokal organisiert. Die Beiträge schwanken jzwischen Gäö50 = Fr., die Tagegelder jwischen 12 Fr. 285 Kaffen mit 25 209 Mitgliedern haben Mitteilung über ihre Ausgaben gemacht; diese Kassen verausgabten 1902 für Arbeitslosenunterstützung ins- gesamt 188 940 Fr. Wirklich entwidelt ift die Unterstützung nur im Buchdruckgewerbe. Der Typographenverband jahlte 1962 allein 43 792 Fr. Tagegelder bei Arbeitslosigkeit. Die Entwicklung ist in rankreich mithin noch wenig vorgeschritten. Ein einziger deutscher erband, wie der Metallarbeiterver band, der Arbeitslosenunterstũtzung zahlt, umfaßt 10 mal soviel Mitglieder, wie im Jahre 1902 alle franzõsischen Arbeitslosenkassen zusammen.
In Desterreich waren am 31. Dezember 1900 rund 148 000 Arbeiter in Fachverbänden organisiert, wodon 20 000 der gewerkschaft- lichen Richtung angehören oder nahesteben, ferner 460 75 Arbeiter oder „0,70 / g aller Organisierten in Unterstũtzungs vereinen, wovon 330 000 der gewerkschaftlichen Richtung nahestehen. Der Prozent- satz der Organifierten ist am höchsten in den graphischen Ge— werben, am niedrigsten in der Landwirtschaft. Arbeitslosen- unterstützung jahlten 1900 247 allgemeine Arbeitervereine, 815 Bil. dungs vereine, 1707 Fachvereine und 567 Unterstũtzungs vereine. Der Schwerpunkt liegt in den Fachvereinen, in denen 147 304 Mitglieder organisiert waren. Das gleiche gilt für die Reiseunterstũgzung. Es wurden im Jabre 1200 im ganzen von allen Arten der Vereine zu⸗ sammen 12 692 Personen uaterstũtzt, wodon 11 035 auf die Fach= vereine entfallen. 1904 verausgabten alle Gewerkschaften zusammen o83 301, 19 Kr. für Ortsunterstützung, g5 790,80 Kr. für Reiseunter= stũtzung, das sind pro Kopf der Mitglieder 3,08 Kr. an Orts. unterstũtzung und O50 Kr. an Reiseunterstũtzung. Die relativ höͤchsten Leistungen finden sich bei den Hutmachern, Buchdruckern, Mechanikern, Drechslern, Lithographen, Steindruckern und Handschuhmachern. Beitragszahlung, Bejugsberechtigung und Wartezeit sind in den Statuten eingehend geregelt. Die Frage der unverschuldeten Arbeitslosigkeit ist überwiegend dahin formuliert, der Arbeitsvertrag ohne Gesetzesverletzung gelöst sein muß und da nicht unanstãndiges Betragen, Blaumachen usw. die Entlassung provoriert hat. Von der Streikunterstützung ist die Arbeitslosenunterstützung bei den Gewerkschaften getrennt, da diesen als solchen die Zahlung von Streikgeldern verboten ist. Im allgemeinen besteht die Verpflichtung zur Annahme von Arbeit, die dem ortsüblichen Saz im Gewerbe entspricht und den Fähigkeiten angemessen ist. Getrennte Kassen= führung von den übrigen Fonds ist meist nicht vorhanden, eine Reihe von Verbänden zahlt die Unterstützung nur nach Maßgabe der je⸗ weiligen Geldmittel des Vereins. Dementsprechend besteht vielfach der Anspruch nicht in bestimmter Höhe.
Die gewerkschaftliche Entwicklung in Ungarn ist noch jungen Datums. Am I. Juni 1909 waren 52 419 Arbeiter organisiert. Von den 18 bestehenden Zentral ⸗ (Landes-) Organisationen zablen zur Zeit alle bis auf eine Arbeitslosenunterstützung, von den 2 Lokal- organisationen 18. Im Jahre 1903 zahlten die Gewerkschaften zu⸗ sammen 87 289,8 Kr. Ortsunterstützung, 2437954 Kr. Reise⸗ unterstũtzung. Im Jahre 1999 waren die entsprechen⸗ den Betrage 123 945 Kr. beiiehungsweise 37 336 Kr. Die Arbeitslosenunterstũtzung ist in Ungarn nicht immer scharf getrennt von der rtwerbslosenunterstützung, die den durch Krankheit, Alter oder körperliche Verlegung erwerbsunfähig
ewordenen Gewerkschaftsmitgliedern gewährt wird. Getrennte Kassen⸗ — für die verschiedenen Unterstützungsjwecke kommt vereinzelt vor. Der Eintritt der Arbeitslosigkeit ist sofort beim Verband zu melden, die Kontrolle geschieht durch die tägliche Meldung beim Verband. Die Frage der Selbstverschuldung bat vielfach eine ein⸗ gehende Regelung erfahren, ebenso die Pflicht zur Annahme von Arbeit.
In Italien war für 1904 die Zahl der organisierten Arbeiter auf rund 400 00 zu veranschlagen, das sind etwa 5,3 /0 der in 6 Industrie und Landwirtschaft tätigen Arbeiterschaft. Welcher Teil der organisierten Arbeiterschaft die Unterstützung bei Arbeits- losigkeit und auf der Reise eingeführt hat, dafür liegen jusammen⸗ fassende Angaben für ganz Italien nicht vor, eingehende Angaben sind nur für Mailand vorhanden. Auch in Italien ist die Arbeits. losenunterstũtzzung am ältesten und bedeutendsten im Buchdruck⸗ gewerbe sowie in der Metall⸗ und Maschinenindustrie. Die Beitrage⸗ zablung, Tagegelder, Gewährung erneuter Unterstützung usw. sind ein⸗ gehend geregelt.
Die Selbsthilfeorganisation der Arbeiter in der Schweiz bat erst in jüngster Zeit stattgefunden. Jetzt jablen dort im ganzen 12 Verbände Arbeitslosenunterstũtzung. Die Einführung der Deis⸗ unterstũtzung ist zum Teil erst ganz kürzlich erfolgt, bei den Glasern 1901, bei dem Metallarbeiterverband 1903, bei den Lebens und Genuß mittelarbeitern 1904. Die geleisteten Unterstũtzungssummen sind bis her wirklich bedeutend nur bei den im Tyvographenbund zusammengeschlossenen Buchdruckern. Für den Erwerb der Mitgliedschaft ist im allgemeinen ein Eintrittsgeld von 1—2 Fr. zu zahlen, außerdem wöchentliche Bei⸗ träge von 10— 0 Cts. Eine Reihe von Verbänden bat außerdem noch erschwerende Bestimmungen bezüglich des Alters und Gesundbeits⸗ zustandes der Aufjunehmenden. Für den Aufbau im einzelnen ist das englische Vorbild vielfach maßgebend gewesen. Von rund 27 000 Per⸗ sonen, die Ende 1902 dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund ange⸗ börten, und den rund 24 000 Arbeitern, die außerbalb des Bundeg standen, waren zu dieser Zeit rund 9000 in Verbänden, die ihren Mit- gliedern Ortgunterstũtzung zahlten, also noch nicht der fünfte Teil der organisierten Arbeiter. Die organisierten Arbeiter aber stellen unter Zugrundelegung der Zablen der letzten Berufszählung ihrerselts nur IWS o/o der gewerblich lätigen Arbeiter dar. 83 des in den letzten Jahren erfolgten Ausbaues ist mithin der Umfang der gewerkschaft. . ein noch beschränkter, wenn er auch im ständigen Wachsen begriffen ist.
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erstũtzung ift durchgängig scharf gejogen, die Annahme von Arbeit im Sinne der