1906 / 191 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 14 Aug 1906 18:00:01 GMT) scan diff

des Komturkreuzes des Päpstlichen St. Gregorius ordens:

dem Landgerichts rat a. D., Geheimen Regierungsrat von Detten zu Coln; sowie des Päpstlichen Kreuzes „pro ec elesia et pontifice?:

dem Buchhändler Hottenrott zu Straßburg i. E. und der unverehelichten Adelaide Lieber zu Wiesbaden.

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Generaldirektor der Königlich preußischen Staats⸗ archive, Geheimen Oberregierungsrat, Professor Dr. Koser in Berlin im Nebenamte zum Vorsitzenden der Zentraldirektion

der Monumenta Germaniae histörica zu ernennen und dem Generalpostkassenbuchhalter e n e , Blanck in Berlin den Charakter als Geheimer Rechnungsrat zu verleihen.

Dem bei dem Kaiserlichen Konsulat in Alexandrien be⸗ schäftigten Vizekonsul Freiherrn von Grüngu ist auf Grund des L des Gesetzes vom 4. Mar 1870 in Verbindung mit 8 85 des Gefetzes vom 6. Februar 1875 die Ermächtigung erteilt worden, in Vertretung bes Konsuls bür erlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und chutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze stehenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.

Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats in Lourengo Marques, Vizekonsul von Bülow ist auf Grund des * des Gesetzes vom 4 Mai 1870 in Verbindung mit 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Konsulats die men,, erteilt worden, bürgerlich gültige Cheschließungen von , und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze stehenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.

Bei der Reichsbank treten mit dem 7. Oktober d. J. folgende Personalveränderungen ein. ; .

der Zweite Vorstandsbeamte der Reichsbankstelle in Biele⸗ feld, Bankrat Teichert tritt mit der gesetzlichen Pension in den Ruhestand; . ö

der Zweite Vorstandsbeamte der Reichsbankstelle in Stolp i. P, Bankassessor Fruth ist in gleicher Eigenschaft nach Bielefeld versetzt; ; ö

der Bankvorstand Schwarz in Oberhausen ist mit der interimistischen Verwaltung der Stelle des Zweiten Vorstands⸗ beamten bei der Reichsbankstelle in Stolp beauftragt worden.

Branntweinerzeugung und Branntweinverbrauch im Monat Juli 1906. . Nach den Angaben der Direktivbehörden.

Im Kalendermonat Juli 1906 wurden

unter

e verblieben

talten

ungsmonat Juli

zur steuerfreien Verwendung abgelassen

Versteuerung in

erkehr gesetzt

Verwaltungs⸗ bezirke

ĩ

gIoß sind in den Lagern

erzeugt

freien

Reinigungsan

steuerlicher Kontro

im ganzen

Im Rechn 1906 sind na

Am Schlusse des Ralendermonalg den

darunter vollständig denaturiert

Juli 1 und

Hektoliter Alkohol

Preußen. Ostpreußen .. Westpreußen .. Brandenburg .. 7 w 1 Schlesien Sachsen. Schlesw.Holst.) nnoper.. 1 ssen⸗Nassau heinland Hohenzollern

8478 7260 19278 11602 12 059 25 283 19365 3254 78990 13 347 3178 12 530 71

145 586

6036 3186 2041 22910 2261 2271 1724 1236

541

295

402 1008 4284 2169

1ꝗ' 807 59 466

2619 5559 113 345

5335 18 53 3463 215 336 15 33 3 38 Ib 83

8524 3 534 218 65 15 158 18 833 155 oi3

1363 313 Iii si5

3315 17 3 75

1835 755 13465

1350 5633 3755

133 323800

täiß So nisi

7 245 1 089 807

1665 3416 188

o or

5 526 7157 2396

Preußen..

38 816 76 356 3355

.

ö, Sachsen... Württemberg..

1545 1507

K

r . 1748 45 ecklenburg . 961 812 21150

Thüringen.. 677 132 5185

Oldenburg... 73 17 69

Braunschweig. . 2 4 266 58 185 356

2241 33 288 280 685

18 204 3215

Ʒamburg 5 EGls Lothringen. Deutsch es Steuergebiet

os ⁊31 1290 463

Dagegen im Juli 18905 .. 55 21 126 636 91381 945 879 168 629.

Mit Anspruch auf Steuerfreiheit wurden ausgeführt im

Monat Juli: Branntwein, roh und gereinigt 6 863 kl A. * 52

Branntweinfabrikate.

) Hierunter sind auch enthalten die Alkoholmengen, welche zur Erlangung der Steuerfreiheit nach dem Freihafengebiet Hamburg aus⸗ geführt, aber auf inlandische Lager zurückgenommen wurden, um von da r verarbeitetem Zustande wieder ausgeführt zu werden. Nicht aber sind darunter nachgewiesen Branntwein und Branntweinfabrikate, die gegen Steuerfreihelt auf Ausfuhrlager (Bft. O. 5 58) gebracht wurden.

83 360 181 960

9

) Im Direktivbezirk Schleswig ⸗Holstein wurden um 1906 zur steuerfreien Verwendung abgelassen 5052 hl), darunter vollständig

Berichtigung: im Kalendermonat im ganzen: 2825 hl Alkohol (nicht: denaturiert: 2083 hl (nicht: 4240 hh. Berlin, den 14. August 1906.

Kaiserliches Statistisches Amt. y Zacher.

Bekanntmachung.

Am 8. Oktober d. J. wird an Stelle der jetzt bestehenden Reichsbanknebenstelle in Eisengch eine Reichsbankstelle daselbst errichtet, von welcher die Reichsbanknebenstellen in Coburg, Meiningen, Sonneberg S⸗M. und Suhl ab⸗ hängig sind. . . Ber Geschäftsbezirk sowie die Namen und Unterschriften der Vorstanbsbeamten werden durch Aushang in dem Ge— schäftslokal der Reichsbankstelle in Eisenach bekannt gemacht werden.

Berlin, den 10. August 1906

Reichsbankdirektorium.

von Glasenapp. Korn.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Generalmajor und Kommandeur der 59. Infanterie⸗

brigade 6 Georg Otto Wilhelm Dietlein in den erblichen Adelstand zu erheben.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den katholischen Divisionspfarrer der 11. Division Doering zum Militäroberpfarrer zu ernennen,

dem Oberkriegsgerichtsrat Fischer den Stellenrang der dritten h und '.

dem iegsgerichtsrat Horchler den Stellenrang der vierten Klaffe der höheren Provinzialbeamten sowie .

den Geheimen expedierenden Sekretären im Kriegs⸗ ministerium, Rechnungsräten Meyer, Güttke und Ziegen⸗ rücker den Charakter als Geheimer Rechnungsrat,

den Geheimen Registratoren im Kriegsministerium Schaff, Blumensaat und Lemcke den Charakter als Kanzleirat sowie

dem eimen expedierenden Sekretär und Kalkulator Nicolai und dem 6 Kalkulator Grosse, beide vom Rriegsministerium, den Charakter als Rechnungsrat zu ver⸗ leihen.

Konzessionsurkunde,

betreffend die Ausdehnung des Neuenhaus⸗Bent⸗

heimer Eisenbahnunternehmeng auf den Bau und

Betrieb einer vollspurigen Nebeneisenbahn von

Reuenhaus bis zur Landesgrenze in der Richtung

auf Coevorden für Rechnung des Kreises Grafschaft Bentheim.

Wir Wilhelen, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc

Nachdem von dem Kreise Grafschaft Bentheim darauf angetragen worden ist, ihm die Ausdehnung des Neuenhaus⸗ Bentheimer Eisenbahnunternehmens auf den Bau und Betrieb einer fur den Betrieb mit Dampfkraft und für die Beförderung von Personen und Gütern im öffentlichen erkehr bestimmten, den Vorschriften der Eisenbahnbau⸗ und Betriebsordnung unterworfenen vollspurigen Nebeneisenbahn von Neuenhaus bis zur Landesgrenze in der Richtung auf Coevorden zu ge⸗ statten, wollen Wir diese Konzession sowie das Recht zur Ent⸗ ziehung und Beschränkung des Grundeigentums nach Maß⸗ gabe der gesetzlichen Bestimmungen unter den nachstehenden Bedingungen hierdurch .

Die Nebeneisenbahn von Neuenhaus bis zur Landesgrenze in der Richtung auf Coevorden bildet einen wesenllichen Bestandteil des Eisenbahnunternehmens des Kreises Grafschaft Bentheim und ist mit demselben einheitlich zu betreiben. Die i dies Eisenbahnunternehmen geltenden konzessionsmäßigen

estimmungen, insbesondere die in den Konzessionsurkunden vom 16. Januar 1895 und 21. Mai 1906, betreffend den Bau und Betrleb einer Eisenbahn von Neuenhaus nach Bentheim für , des Kreises Grafschaft Bentheim, sowie die Ausdehnung dieses Unternehmens auf den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Bentheim nach Gronau enthaltenen Be⸗ dingungen sollen auf die vorbezeichnete neue Bahnstrecke gleich⸗ mäßig Anwendung finden, insoweit sie nicht durch diese Urkunde abgeandert werden. n

1) Die Bahn von Neuenhaus bis zur Landesgrenze muß so gebaut und ausgerüstet werden, daß die Ueberfuͤhrung von Personenzügen mit 110 Achsen mittels schwerer Lokomotiven haf hi iger Aufeinanderfolge nach beiden Richtungen mög— ich ist.

2 Die Vollendung und Inbetriebnahme der neuen Bahn⸗ strecke von Neuenhaus bis zur Landesgrenze muß längstens bis zum 1. Oktober 1909 6 Sollte nach dem Ermesen des Ministers der öffentlichen Arbeiten diese Baufrist ohne Verschulden des Kreises Grafschaft Bentheim nicht ein ehalten werben können, fo ist der Minister ermächtigt, die Baufrist entsprechend zu verlängern.

Der durch Artikel IL. 3 der Konzessionsurkunde vom 21. Nai 1905 auf 20 O06 S bestimmte. Höchstbetrag des Spezialreservefonds wird auf 6 St festgesetzt.

Diese Urkunde soll nach dem Gesetz vom 10 April 1872 (Gesetzsamml. Seite V7) veröffentlicht und eine Ausfertigung derselben dem Kreise Grafschaft Bentheim ausgehändigt werden.

Urkundlich unter Unserer . bsteigenhändigen Unterschrife und beigedrucktem Königlichen nsiegel.

Gegeben Odde, an Bord des Dampfers „Hamburg“, den

28. Juli 1906. . ( . 8. Wilhelm k.

Graf von Posadowsky. Freiherr von Rheinbaben. von Bethmann-Hollweg. Delbrück. Beseler. Breitenbach.

Auf Ihren Bericht vom 10. Juli d. J. will Ich den

anbei zurückfolgenden achten Nachtrag zu den statutari—⸗

schen Bestin mungen bei dem Neuen Branden—

burgischen Kredii⸗Institut hiermit landesherrlich ge nehmigen.

Odde, an Bord des Dampfers „Hamburg“, den 28. Juli 1999

Wilhelm R. von Podbielski. Beseler.

An den Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten und den Justizminister.

Achter Nachtrag

zu den statutarischen Bestimmungen bei dem Neuen Brandenburgifchen Kredit⸗Institut.

5

1) Der § 1 des Statuts vom 30. August 1869 wird folgender. maßen ergänzt:

Ber Geschäftsbereich des Neuen Brandenburgischen Kredit, Instituts wird auf die Niederlausitz aus gedehnt.

Für die Dauer der Mitverwaltung des Neuen Brandenburgi⸗ schen Kredit. Instituts durch die Kur und Neumãrkische Haupt. Fitterschafts. Direktion wird die Nlederlausitz dem Geschãftsbenr der RNeumärklschen Ritterschafts Direktion zugelegt.

Die von dem Kredit⸗Institut für die Ober und Niederlausitz mit landschaftlichen Zentralpfandbriefen bewirkten Beleihungen der in der 2, belegenen Grundstücke können von dem Neuen Brandenburgischen Kredit. Jastitute nach Ermessen der Direktion übernommen werden.“

27) Im Absatz 2 des § 50 des Statuts vom 30. August 186 wird jwischen den Worten: ‚aus der Neumark. und „drei“ einge⸗ schoben: und der mit ihr vereinigten Niederlausitz ).

3) Der 50 des Statuts erhãlt folgenden Zusatz:

„Der Engere Ausschuß kann beschließen, daß neben den Deputierten der Neumark gsondere Deputierte für die Niederlausitz gewählt werden, sobald eine ausreichende Zahl bon Pötglledern aus der Niederlausitz dem Kredit ⸗Institut beigetreten ist. Die Wahl erfolgt alsdann in einer besonderen Wahl⸗ verfammlung der Freiskommissare der Niederlausitz.

B. ö. 5 § 1 Absa f des Statuts vom 30. August 1869 erhält alt atz 2 folgenden Zusatz: h 66 8 nach außen bestimmt sich nach den bei dem Kur⸗ und Reumaͤrkischen Ritterschaftlichen Kredit⸗Institute geltenden

Vorschriften.“

C. Die durch den jweiten Nachtrag zum Statut vom 28. Juli 18582 Nr. J an Stelle des zweiten Satzes im vorletzten Absatz des § 8 des Statuts getretene Bestimmung erhält jwischen dem vorletzten und letzten Satz folgenden Zusatz; . Auch sind die Syndici und ihre Stellvertreter befugt, Urkunden in derartigen Angelegenheiten gemäß den allgemeinen gesetzlichen

Vorschriften zu beglaubigen.“ 5 Die Nr. VI des dritten Nachtrages zu den statutarischen Be⸗ stimmungen vom 19. Februar 1899 er ãlt folgenden Zusatz: „Die Wahlen können durch Zuruf (Akklamanon) stattfinden, sofern kein Mitglied Widerspruch erhebt. Direktion des Neuen Brandenburgischen Kredit⸗Instituts.

(L. S.)

Beglaubigt:

Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. von Podbielski.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinalangelegenheiten.

Der bisherige Privatdozent Professor Lic. Dr. Georg Wobbermin zu Berlin ist zum außerordentlichen Professor in der . Fakultät der Universität zu Marburg ernannt worden.

Krieg sm inisterium.

Der katholische Militäroberpfarrer Doering ist den Generalkommandos des V. und VI. Armeekorps mit dem Amtssitz in Breslau zugeteilt; der Leutnant der Reserve Fronenberg (Wilhelm), bisher Leutngnt im Infanterie⸗ regiment von Goeben L. Rheinischen) Nr. 28, ist bei der Intendantur des XIV. Armeekorps als etatsmäßiger Militar⸗ Rntendanturassessor angestellt; der Regierungsbaumeister Reichle in Gera ist zum ilitärbauinspektor und der Militär⸗ intendantursekretär Klauß von der Intendantur des II. Armee⸗ korps zum Geheimen expedierenden Sekretär und Kalkulator im Kriegsministerium ernannt worden.

Bekanntmachung.

In Gemaäßheit des 8 46 des Kommunalabgabengesehes vom I4. Juli 1893 (G-⸗S. S. 1523) wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß aus dem Betriebe der Lokalbahn Jossa— Brückenau ein kommunalabgabepflichtiges Rein⸗ Ankommen für das Jahr 1905 nicht erzielt worden ist.

Frankfurt a. M, den 9. August 1906.

Der Königliche Eisenbahnkommissar. Meyer.

Angekommen:

der Unterstaatssekretär im Finanzministerium, Wirkliche Geheime Oberfinanzrat Dombois, vom Urlaub.

Aichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 14. August.

Seine Majestät der e n und König Horten estern im Schloß Wilhelmshöhe den Vertra des Staats r rs des Auswärtigen Amts ven Tschirschly und High, borff und heute denjenigen des Chefs des Militãrkabinetts,

Generalleutnants Grafen von Hülsen⸗Haeseler.

Der Kaiserliche Gesandte in Luxemburg Graf von Pückler hat seinen Posten mit kurzem Urlaub verlassen.

Der Präsident der Königlichen Seehandlung Havenste in ist vom Urlaub zurückgekehrt.

Laut Meldung des W. T. B.“ ist S. M. S. „Loreley“ am 12. August in Galatz angekommen und beabsichtigt, am 18. August die Reise nach Trapezunt fortzusetzen.

S. M. S. „Fürst Bismarck“ mit dem Geschwader⸗ chef an Bord und S. M. Tpdbte. ‚Taku“ und „S 90“ sind gestern in Hakodate angekommen.

S. M. Flußkbt. „Tsingtau“ hat gestern Hongkong verlassen und ist nach dem Ostfluß in See gegangen.

Der heimkehrende Transport der abgelösten Be⸗ satzung S. M. SS. „Bussard“ und „Seeadler“ ist mit beim Reichspostdampfer Markgraf“ am 11. August in Algier eingetroffen und hat an demselben Tage die Reise nach Lissabon fortgesetzt.

S. M. S. „Falke“ ist am 12. August in Talcahuano angekommen.

Bayern.

Wie W. T. B.“ aus München meldet, ist der frühere Finanzminister Freiherr von Riedel dort in der vergangenen Nacht gestorben.

Frankreich.

Die Pariser Blätter veröffentlichen, wie ‚W. T. B.“ mit⸗ teilt, den Text der Adresse, die vor einigen Wochen aus Anlaß der Eröffnung der Pariser Konferenz der . . i⸗ schen Bischöfe an den Payst gerichtet wurde. Die Adresse gipfelt in dem Wunsche der Erhaltung der Vorrechte Frank⸗ reichs, insbesondere des Protektorats im Orient sowie in der Bitte, daß im römischen Kardinalkollegium nach wie vor die französischen Kardinäle Platz finden mögen.

Rußland.

Um den in letzter Zeit wiederholt auf Eisenbahnzüge ausgeführten Rau banfällen vorzubeugen, wird, wie „W. T. B. aus Kiew meldet, von heute ab in den Post⸗ zügen der Südwestbahnen hinter dem Postwagen ein eigens instand gesetzter Wagen mit einem Militärkommando laufen. In diesem Wagen sollen sämtliche Geldsendungen ver— wahrt werden.

Türkei.

Wie das „Wiener K. K. Telegr⸗Korresp-⸗Bur. aus Konstantinopel meldet, wird in dortigen Lofkreisen ver⸗ sichert, daß der Gesundheitszustand des Sultans sich bedeutend gebessert habe. Schon am Sonntagmorgen habe der Sultan wahrend einer halben Stunde Staatsgeschäfte erledigt und Nachmittags, begleitet vom Oberspeisenmeister Oman Bey, eine Spazierfahrt im Palastgarten unternommen.

Derselben Quelle zufolge überreichte das ökumenische Pa⸗ triarchat vorgestern allen Botschaften eine Protestschrift Fan die griechenfeindlichen Ausschreitungen in Bulgarien.

Bulgarien.

Neue vom „Wiener K. K. Telegr. Korresp⸗Bur.“ über⸗

mittelte Nachrichten aus Anchialo bestätigen die bis⸗ herigen Meldungen über die dortigen Unruhen, Die Griechen hatten sich in der Kirche und in größeren Häusern verbarri⸗ kadiert. Der Kampf am Sonntag dauerte bis 5 Uhr Nach⸗ mittags. Der Stadtpräfekt forderte wiederholt die Griechen auf, sich zu ergeben, jedoch erfolglos. Schließlich wurde die Stadt durch von Burgas entsendetes Militär eingenommen. Anchialo ist bis auf 30 Häuser niedergebrannt, auch die öffentlichen Gebäude sind dem Brande zum Opfer ö,. Der griechische Bischof fand den Tod in dem trennenden Metropolitengebäude. Die Zahl der Toten und Verwundeten ist bisher unbekannt. Die im ganzen, zum 6. Teil von Griechen bewohnten Bezirk Burgas herr— chende Erregung läßt weitere ähnliche Ereignisse befürchten; mehrere Kaufläden sind bereits zerstört und in Privathäusern sind die Fenster eingeworfen worden.

Auch in Ker mensi fand vorgestern eine antigriechische Versammlung statt. Privatnachrichten zufolge überfiel eine von griechischer Seite gereizte Volksmenge das Haus eines Griechen. Militär schriti ein. Dabei soll ein Offizier drei Demonstranten niedergeschlagen haben.

Nach einer weiteren Meldung desselben Bureaus aus Sofia ce der Ministerrat, zur Verhütung weiterer griechen⸗ feindlicher Ausschreitungen die strengsten militärischen Maßnahmen zu treffen. Namentlich soll das Militär an— gewiesen werden, auf die Exzedenten scharf zu schießen. Ferner bewilligte der Ministerrat für die obdachlos gewordene Be⸗ völkerung von Anchialo den Betrag von 100 000 Francs und genehmigte die Absbendung von Militärzelten.

ö Amerika.

ie Panamerikanische Konferenz nahm gestern W. T. B.“ zufolge eine Resolution an, in der eine Re⸗ organisation des Internationalen Bureaus der amerikanischen Republiken beschlossen wurde; ferner wurde festgesetzt, daß naturalisierte Staatsangehörige, die in ihre Heimat zurück— khren und dort länger als . Jahre sich aufhalten, ihrer urch die Natura lifatlon in dem Aufnahmestgate erworbenen Rechte verlustig gehen; endlich wurde noch ein Beschluß gefaßt, der die Geltungsdauer des über die Geldforderungen

zwischen den amerikanischen Republiken bestehenden Vertrages verlängert.

Asien.

Der japanische Minister des Auswärtigen Vicomte ayashi hal, „W. T. B.“ zufolge, die chinesische Regierung avon in Kenntnis gesetzt, da Japan bereit ist, sich auf die rrichtung eines chinesischen Zollamts in Dany vorzubereiten, und von China verlangt, daß es ähnliche Ein⸗ ich lungen auch auf den Grenzstationen der Nordmandschurei trifft, damit der Handelsverkehr auf den russischen und japanischen Eisenbahnen auf die gleiche Grundlage gestellt ist.

Afceika.

Dem „Matin“ zufolge berichtete der Gouverneur von Französisch⸗Congo Gon ß an die Regierung in Paris, daß der ihm unterstehende Kapitän Chottes zahlreiche Beam te der Hamburg-⸗Afrika⸗Gesellschaft aus dem Gabon⸗ gebiete auszuweisen sich veranlaßt sehe. Gentil erklärte, der obigen Quelle zufolge, dieses Vorgehen billigen zu müssen, weil im Mai d. J. der Hauptagent einer französischen Kolonialgesellschaft namens Dumont im ausschließlich franzö⸗ sischen Dorfe Bissomng von Leuten des mit der Hamburg— Afrika⸗Gesellschaft in Verbindung stehenden Hauptagenten in Edudu angegriffen worden sei.

Statistik und Volkswirtschaft.

Aus dem Geschäftsbericht des Kaiserlichen Aufsichts amts für Privatversicherung für das Jahr 19035.

Nachdem wir in Nr. 189 des Reichs. und Staatsanzeigers= vom 11. August nach dem SGeschãftsbericht des Kaiserlichen Aufsichts. amts für Privatversicherung fär das Jahr 1995. eine Uebersicht über . und Rechtsform der unter Reichsaufsicht stehenden privaten

ersicherungszunternehmungen, die wirtschaftliche Bedeutung ihres deutschen Geschäftsbetriebes und ibre Bedeutung auf dem Geblete des Grundkredits gegeben und im Anschluß daran uͤber die hinsichtlich der Anlegung der von diesen Unternehmungen vereinnahmten und ver walteten Gelter vom Aufsichtsamt gemachten Erfahrungen berichtet haben, laffen wir heute einige weitere Mitteilungen von allgemeinerem Interesse aus dem genannten Geschäftsberichte olgen.

Die schon im Jahrs 1305 beobachtete Erscheinung, daß mehrfach

f. Erwerbs;zweige. Berufe und Stände sich in Befriedigung des

zersicherungsbedürfnisses von den großen allgemeinen, für alle Be⸗ völkerungsschichten bestehenden Versschetungsunternehmungen, nament- lich auf dem Gebiete der Haftpflicht und der Feuerversicherung, un⸗ abhängig zu machen streben und ju diesem Zwecke selbständige, beruflich organisierte Versicherungsvereine auf Gegen⸗ seitigkeit gründen, hat sich auch im Berichts jahre fortgesetzt geltend gemacht. Namentlich hatte sich das Aufsichtsamt mit einer Reihe der⸗˖ artiger Neugründungen auf dem Gebiete der Feuerversicherung zu beschäftigen, die teils genehmigt worden sind, teils ihre Genehmi⸗ gung zu erwarten haben. Die Aufsichtsbehörde kann solchen Neu⸗ gründungen, wenn sie mit hinreichender Kapitalausrüstung ausgestattet sind und die Interessen ihrer künftigen Mitglieder und Versicherten nach jeder Richtung hin genügend gewahrt erscheinen nicht etwa um deswillen wehren, weil vom Standpunkte der Er— haltung dauernder Leistungsfähigkeit der bestehenden großen Verficherungsanstalten ein solches Abhröckeln zablreicher, meist feiner, aber guter und bester Risiken keineswegs wünschens⸗ wert ist. Jene Sonderbestrebungen haben nicht immer ihren Grund in der Unufriedenbeit mit dem Geschäftsbetriebe der be stebenden allgemeinen Versicherungs unternehmungen; vielfach handelt es sich darum, schon bestehenden beruflichen Drganisationen einen reicheren Inhalt und festeren Zusammenhalt zu geben. Zum Teil aber ist in den beteiligten Kreifen ausgesprochenermaßen die Hoff nung entscheidend, durch eigene berufliche Organisationen das Versicherungs⸗ bedürfnis besser bꝛfriedigen zu können.

Das Aufsichtsamt hat im Berschtsjahre wiederholt Gelegenheit gebabft, sich mit Vorlagen zu beschaͤftigen, welche die Einfuhrung neuer Versicherung szweige oder Versicherungsarten oder doch die Verwertung eingeführter Zweige in einer neuen Form zum Zweck hatten. Zum Teil führten diese Vorlagen zu einem abschließenden Ergebnifse, zum Teil befinden sie sich noch in Bearbeitung. So ist unter Brauereien ein Bovykott⸗ schutzverband als Versicherungsberein auf Hegenseit keit mit dem Sitze in Berlin gegründet worden, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, seine Mitglieder egen die Schäden zu versichern, die sie durch verminderten Bierabsatz infolge von Verrufserklärungen und Boykottierungen erleiden. Ferner wurde die bisher schon von einigen Gesellschaften in einjelnen Fällen abgeschlossene fogenannte Baulastversicherung spstematisch aus. und weitergebildet. Diese Versicherungsart bezweckt Ersa der Geld⸗ und unentgeltlichen Naturalleistungen (Stellung von . Bauholz, Arbeitskräften, Verpflegung der letzteren usw.) die im Falle der durch ein Elementarereignis (Brand, Sturm oder Regen, Schnee, Ueberschwemmung) eingetretenen Zerstörung oder Beschädigung eines Gebäudes behufs Neubaus oder Wlederherstellung auf⸗ gewendet werden müssen 1) entweder von Pächtern und Nutz⸗ nießern eines Gutes gemäß ihres Vertrags imst dem Grundherrn oder 3) von solchen Personen, die aus einem öffentlich oder privat ˖ rechtlichen Grunde zu Kirchen und Schulhauten beizutragen haben, oder endlich 3) von Sebaudeeigentũmern, bei denen sich aber die Bau⸗ lastversicherung im Brandfalle nur auf Naturalleistungen erstreckt und auch auf diese nur, sofern solche nicht schon in einen bestehenden Feuer, verficherungs vertrag mit einbegriffen sind. Des weiteren haben sich Im ker in kleineren und größeren Verbänden jusammengeschlossen, um sich gegenseitig die be im Betriebe der Bienenzucht eintretenden Sach- und Haftpflichtschäden zu ersetzen. Die Frage des ber= ,, , m Ersatzes des enigen Verlustes, welcher Zu ckerhändler dadurch treffen kann,. daß eine Zuckerfabrik infolge e ines Elementarereignifses ihre Lieferungsverträge hinsichtlich eigenen Fabrikats ganz oder teilweise nicht erfüllt, spielt schon seit . Zeit in den beteiligten Kreisen eine Rolle und ist jetzt seitens elner bestehenden Versicherungsanstalt von neuem in Angriff genommen worden. Mit der bisher betriebenen Glas. versicherung soll bei einer Gesellschaft in Zukunft eine Versicherung dessenigen Schadens verbunden werden, der an den in einem Schaufenster befindlichen Gegenständen bei der Zer— trümmerung der Schaufensterscheibe und als deren Folge entsteht. Endlich hat eine Gesellschaft die Versicherung von Kun st«, Luxut⸗ und folchen Gegenständen, welche einen Liebhaberwert ha ben, aufgenommen. Die Versicherung bezweckt Ersatz für den durch die Beschädigung des versicherten Gegenstandes entstandenen direkten Vermögensnachteil. Gedacht ist bei der Versicherung in erster Linie an Denkmäler, Gemälde, kunstgewerbliche Gegenstände und wiffenschaftliche Apparate, weiter aber auch an Pflanzungen und Park⸗ anlagen. Ausgeschlossen sind in der Regel Schäden, die durch Natur- r, . oder beim Transport entstehen; doch wird gegen Zahlung einer Zuschlagsprämie auch hiergegen versichert. Ersetzt werden 8.0 0so der Reparaturkosten, bel nicht reparierbarer Beschädigung oder völliger Zerstörung 80 o/o des Wertes, höchstens jedoch die 63. erungssumme.

Berelts in seinem Geschäftsbericht für das Jahr 1804 hat das Aufsichts amt 86 genommen, die Frage der Verbindung der Lebensverficherung mit dem Darlehn ggeschäft einer Erörterung zu unterziehen. Es handelte sich hierbei um einzelne n in denen Agenten von Lebensversicherungsunternehmungen den

ersicherungsuchenden unter außerordentlich erschwerenden Bedingungen Darlehen gegen Abschluß einer Lebensversicherung gewährt hatten. Wenn sich das Amt auch in dem erwähnten Bericht im allgemeinen iber derarige Geschäfte nur mißfällig aussprechen konnte, so hat es anderseits doch nicht verkannt, daß in vielen Fällen die Nutzbar. machung der Lebentversicherung durchaus im berechtigten Interesse des kreditfuchenden wie des kreditgewähtenden Publikums fflegen sein kann. Dem Aufsichtsamte lag im Berichtsjahre ein Fall zur Ent scheidung vor, in dem es sich nicht um das Auftreten einzelner Agenten als Darlehnsgeber, sondern um einen Vertrag handelte, den eine größere Lehengver cherungsgesellschaft mit einer Darlehnsgeschäfte betrelbenden Anstalt abschließen wollte. Dieser Vertrag beruhte auf folgender Grundlage: Die Darlehnsanstalt gewährt Reichs und Staatsbeam ten Darlehen, die in 10 oder 15 gleichen Jahresraten zurückjuzahlen sind. Der noch nicht getilgte Teil des Darlehns ift mit 6 oo jährlich zu verzinsen; außer den Zinsen ist ein

einmaliger Rjsikobeitrag zu entrichten, der bei zehnjähriger Tilgungs⸗ dauer 3 (0 und bel fünfzebnjähriger Tilgungsdauer 4 00 der Darlehnssum me betrãgt. Die Darlehnsanstalt ist berechtigt, von dem Darlehnenehmer den Abschluß einer Lebensversiche⸗ rung (Ristkoversicherung) bei der Versicherungsgesellschaft zu fordern. Die Versicherung hat den Zweck, die Darle bus. anstalt vor Verlusten für den Fall des vorzeitigen Todes des Darlehnsnehmers ju schützen. Die Versicherungsgesellschaft bebält sich die individuelle Prufung und freie Entschließung über Annahme oder Ablehnung jedes einzelnen Antrags vor. Im ubrigen sollte die Versicherung im wesentlichen nach den folgenden Bedingungen er⸗ folgen: 1) Versicherungs nehmer ist die Darlebnzanstalt und nicht der Versicherte selbst; 2) die Versicherungssumme ist im ersten Versicherungs jahre gleich der Darlehnssumme und ermäßigt, sich allsãhrlich um den Tilgungsbetrag; 3) die Jahres vrämie für diese Versicherung vermindert sich alljährlich in demselben Verhältnis, in welchem die Versicherungssumme sinkt; 4) die in den allgemeinen Versicherungsbedingungen der Versicherungs⸗ gesellschaften vorgesehene Bestimmung, nach der die Auszahlung der

ersicherungssumme von der Gesellschaft in den Fällen des Betrugs oder des Selbstmords verweigert werden kann, wird aufgeboben. Das Aufsichtsamt hat nach eingehender Prüfung aller in Betracht kommenden Gesichtspunkte entschieden, daß die Verbindung der Lebens⸗ versicherung mit dem Darlehnsgeschäft in dieser Form grund sätzlich nicht zu verbieten sei. Jedoch mußte die Leitung der Versicherungẽgesellschaft eindringlich darauf hingewiesen werden, daß es notwendig sei, jedes einzelne durch Vermittelung der Darlehnsanstalt angebotene Risiko einer be⸗ sonders sorgfältigen Prüfung in gesundheitlicher und moralischer Hinsicht zu untertiehen. Das Aufsschtsamt hat sich bei dieser Entscheidung in erster Linie durch die Erwägung leiten lassen, daß für die hier in Be⸗ tracht kommenden Beamtenkreise das Vorliegen eines wirtschaftlichen Bedürfniffes nach Personalkredit nicht zu bezweifeln ist und daß dem Darlehnsgeber, wenn er diesem Bedürfnisse Rechnung tragen will, Gelegenheit geboten werden muß, sich gegen Verlust durch vor⸗ zeitigen Todesfall zu decken. Dagegen hat das Aufsichts⸗ amt geglaubt, der geplanten Aenderung der allgemeinen Versicherungt⸗ bedingungen nicht zustimmen zu können, Der beabsichtigten Beseitigung der nach den bisherigen Bedingungen bestehenden Wartezeit von einem Jahre für die Zahlungspflicht der Gesellschaft im Selbstmordfalle glaubte das Aufsichtsamt nicht zustimmen zu können. Ebenso wurde⸗ was den beabsichtigten Ausschluß der Anfechtbarkeit des Versicherungs, vertrags wegen Betrugs anbetrifft, der Verzicht auf die Einrede der Arglist für unzulässig erklärt.

In hohem Maße nahmen im Berichtsjahre wiederum die kleine renLebensversiche rungs untern ehmungenginebesondere die Sterbe und Pensionskassen die Tätigkeit des Auffichtgamts in Anspruch. Nachdem in den ersten Jahren der Geltung des Auf⸗ sichtsgefetze; die dringendsten der auf Tiesem Gebiete zu Tage ge⸗ tretenen Mängel beseitigt worden und die bedeutenderen Kassen um⸗ gestaltet und faniert worden sind, während eine Reihe lebensunfähiger Unternehmungen durch Auflösung oder Verschmelzung mit stärkeren Organisationen ihr Ende fand, schreitet der Gesundungs— prozeß jetzt langsam Fort. Die Schwierigkeiten und Wider⸗ stände, denen das Aufsichtsamt bei seinem Vorgehen begegnet, haben sich aber nicht vermindert. Insbesondere finden sich, so sehr auch die meisten Kassen in den wesentlichen Grundzügen ihrer Ver⸗ fassung und Einrichtungen mit einander übereinstimmen, immer wieder neue und eigenartige Bildungen, denen eine mechanische Anwendung rechtlicher und versicherur gstechnischer Grundsätze nicht gerecht zu werden vermag. Das Aufsichtsamt hat es sich hier iur Regel gemacht, bestehende Verhältniffe nach Möglichkeit ju schonen und nur da einzugreifen, wo die Rücksicht auf die Interessen der Fassen⸗ mitglieder, insbesondere auf die Sicherheit ihrer Versicherungs—⸗ ansprüche, dies jwingend gebietet. Die auf anerkannte kleinere Vereine anwendbaren Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die rechtsfähigen Vereine bieten hierbei hinreichenden Spielraum, um bei der rechtlichen Gestaltung jede berechtigte Eigenart zu berũcksichtigen. Im allgemeinen scheint es, als werde von den Vorständen und den Mitgliedern der Kassen, sobald nur einmal bis zu einem gewissen Punkte eine Verständigung erreicht ist, die bebördliche Beaufsichtigung nicht ungern gesehen. Sehr häufig legen gerade die Vor⸗ stände solcher kleineren Unternehmungen dem Aufsichtsamte He⸗ schwerden und Anfragen ihrer Mitglieder, Zweifelsfragen über die Anwendung von Satzungevorschriften, ferner Anträge, die auf die Tagegordnung des obersten Organs gesetzt sind, zur utachtlichen se, rr. vor. Dadurch wird dem Aufsichtsamte die Möglichkeit einer beratenden, bermittelnden und begutachtenden Tätig keit eröffnet, die jwar im Aufsichtsgesetze nicht unmittelbar vorge⸗ schrieben ist, aber fast noch mehr als die eigentliche Ueberwachung und die Prüfung der Rechnungsabschlässe dazu beiträgt, dem Aufsichtsamt einen dauernden Einblick und Einfluß zu sichern. Auf der anderen Seite zeigt sich bei erstmaligem Herantreten des Aussichtsamts an neu auftauchende Ünternehmungen immer wieder das Bestrehen der Kassen. vorstãnde, sich der behördlichen Aufsicht zu entziehen. In den meisten Fällen ist es die Berufung auf 1 Abs. 2 des Versicherungsaufsichts⸗˖ gefetzes, die dazu dient, diese Bestrebungen juristisch ju unterstützen; entweder wird behauptet, daß ein Rechtsanspruch nicht be iehe und auch niemals bestanden habe, oder es wird durch nachträgliche Aenderung der Satzung der Rechisanspruch für ausgeschlossen erllãrt. Das Auffschtszamt hat an seiner schon in früberen Geschätsberichten dar. gelegten Auffassung festgehalten, nach der für den Begriff eines aufsichttzpflichtigen Versicherungsunternebmens der Ge—⸗ famtinbalt der Satzung und, wo diese Zweifeln Raum lãßt, der Gesamtcharakter des Unternehmens von enischeidender Bedeutung ist, nicht aber die mechanisch eingefügte Satzungsbestimmung, daß der Rechtsanspruch ausgeschlossen sei. Auch von den Gerichten ist die Be⸗ deutung des 5 1 Abf. 2 insbesondere bei Anwendung der Straf- beffimmung des 5 108 zu prüfen gewesen. Mehrfach sind Urteile ergangen, durch welche die Leiter von Sterbekassen, Krankenkassen und ähnlichen Unternehmungen wegen unbefugten Betriebs des Versicherungsgeschäfts bestraft worden find, indem im wesentlichen in Ucbereinstimmung mit den vom Aufsichtsamt dargelegten An⸗ schauungen angenommen wurde, daß trotz einer den Rechtsanspruch ausfchließenden Satzungsbestimmung doch ein aufsichtspflichtiges Ver⸗ ficherungaunternebmen als gegeben anzunehmen sei. Mehrere dahin gebende Urteile sind bereits in den ‚Veröffentlichungen des . 1905 Anh. S. 6 flg., 29 flg. wiedergegeben. Ein auf ähnlichen Fest. stellungen und Ausführungen beruhendes Urteil des Landgerichts Berlin' vom 10. November 190665 hat unter dem 2. März 1966 die Billigung des Kam mergerichts efunden (vgl. „Veröffentlichungen des A. f. P. 1806 Anh. S. 33 fig). Auch der 4. Strafsenat des Reichsgerichts hat neuerdings in einem gleichliegenden Falle durch ein Urteil vom 3. April 1906 (4. a. D. S. 38) die Reviston des Angeklagten, des Geschäftsführers eines sogenannten Sanitätsvereins, gegen das verurteilende Erkenntnis der 2. Straf- kammer des Königlichen Landgerichts Leipzig vom 21. Juni 1905 verworfen; das letztere beruhte auf der aus dem Gesamtinhalte des Vereintzstatuts gewonnenen Feststellung, . bei dem Vereine die re , der 55 L und 108 des V. A.-G. vorliegen, und kam ju dem Schluffe, daß die den Rechtsanspruch ausschließende Statuten bestimmung nur zum Scheine und in der irrigen Voraussetzung auf⸗ genommen worden sei, daß der Verein hierdurch der Ueberwachung durch die Aufsichtsbehörde entzogen werde. .

Die Zahl der dem Aufsichtsamt unterste henden Pensions⸗ kassen gewerblicher Unternehmer hat sich nur wenig vermehrt Was die Verfassung derartiger Kassen anlangt, so hat im all⸗ e. das Lufsichtsamt den Wünschen der Beteiligten weitgebend

echnung getragen; den Unternehmern ist überall ein ihrer finanziellen Betelligung an den Lasten der Kasse entsprechender Einfluß auf deren Leltung und Verwaltung eingeräumt worden. Bei beftehenden Penstonskassen lag vielfach eine gewisse Schwierigkeit in dem Ümstande, daß das Vermögen der Kasse nicht tatsächlich aus, gesondert war, sondern lediglich in einem Guthaben der Kasse bei kem Ünternebmer beftand Das Aufsichtsamt hat allenthalben auf eine Aenderung dieses Zustandes hingewirkt, sich aber in einzelnen