der Freiin Mathilde dem Fräulein Helene N der Frau Pfarrer Scheffer, , der Frau Sanitätsrat Li Nieden, in Langendreer, Kreis Bochum, / der Frau Kaufmann Agnes Schulte⸗-Oestr Lehnemann, in Bochum, der verwitweten Frau geb. zur Vedden, in Paderborn, der Frau Fabrikant Auguste Posselt, in Schwelm,
Neumann in Hanau, geb. Scheffer,
Sternenbe
der derwitweten Frau Hüttenbesitzer Freifrau Julie von Friedrichs—⸗
Wittgenstein, geb. Freiin von Breidenbach, in hütte, Kreis Wittgenstein, .
der Frau Landrat, Geheime Regierungsrat Belli, geb. Rotmann, in Tecklenburg,
der Frau Bürgermeister Kirschb aum, geb. Picard, in
Wülfrath, Kreis Mettmann, der Frau Bankier Freifrau heim, geb. Houtgen, in Cöln, . dem Fraͤulein Betty Günther in Bonn, der Krankenschwester Elisabeth Rodzkat, z. 3t
Florence von
dem Kronprinz (1. Ostpr) Nr. 1 berg i. Pr.,
dem Landesbaurat F
dem Rechnungsrat Nobert Liebow in Marie
dem Pfarrer an der Hauptkadettenanstalt D Trepte in Groß⸗-Lichterfelde,
dem Divisionspfarrer Müller in Berlin,
der
dem Rechnungsratim Kriegsministerium Fran zMorawski
in Berlin,
dem Vorschlosser Emil Krell in Charlottenburg,
dem Polizeisekretär Rich ard Cramer in Berl Richard Marschall
dem Geheimen Regierungsrat a. D. von Bieberstein in Berlin,
dem Geheimen Regierungsrat und vortragenden Rat im
Ministerium der öffentlichen Arbeiten Dr. jur. Tull in Berlin,
dem Tischlergesellen
dem Telegraphenmechaniker Theodor Her Berlin,
dem praktischen Arzt, Schultze in Berlin,
Stabsarzt der Reserve
dem Sekretär beim Zentralkomitee der deutschen Vereine
vom Roten Kreuz Paul Gloede in Karlshorst,
dem Stabs- und Bataillonsarzt im 2. Garderegiment z. F.
Dr. Bernhard Tobold in Berlin,
dem städtischen Turnlehrer Walter Salzmann in
Frankfurt a. O., . dem Oberstleutnant z. D., Amtsvorsteher Ru
Walbaum-Traubitz in Finkenwalde,
dem Glasermeister Wilhelm Wollburg in Stettin, Leobschütz dem praktischen Arzt Dr. Paul Perdelwitz in Reichen⸗
Paul Königs feld in Gleiwitz, dem Steuersekretär Paul Froemert in Groß⸗Strehlitz, dem Superintendenten Rudolf Palfner in
dem praktischen Arzt Dr. Schnuxpfeil in. bach i. Schl., dem praktischen Arzt Dr.
Kreis Habelschwerdt, dem Buchhalter Paul Fechner in Breslau, dem Kassendiener Heinrich Hubert in dem Oberbürgermeister Johannes Weißenfels, ; dem Fabrikaufseher August Nordmann Landkreis Mühlhausen i. Th., . dem Regierungssekretär Wilhelm Wimmel
Wa
dem Lehrer am Realgymnasium Karl Erdmann in
Cassel, dem Sattlermeister Adolf Wehrbein in Ca dem praktischen Arzt Dr. Frankfurt a. M., dem praktischen Arzt, Jakob Bockenheimer in Frankfurt a. M.,
dem Kaufmann Adolf Gregor Speyer in
Philipp Weydt
a. M., ⸗ 9 . dem Direktor der Frankfurter Sparkasse
in Frankfurt a. M.,
dem Regierungsrat Heim ard Cludius in Münster, Tischlermeister Earl Schnadhohrst in Minden,
dem Stabsarzt im Infanterieregiment Herzog Ferdinand von Braunschweig (8. Westfäl.) Nr. 57 Dr. Curt Ehrlich
dem
in Wesel,
dem Divisionspfarrer Wilhelm Wiehe in Cöln a. Rh, dem Trivatdozenten und Erften Assistenzarzt an der chirur—
gischen Universitätsklinik Dr. Viktor Schmiede dem Regierungs⸗ und Medizinalrat Dr. med Rusak in Cöln,
dem Prokuristen Adam Hoefels in Viersen,
Gladbach,
dem Oberpräsidialrat Max Wallxaf in Koblenz,
dem Anstreichermeister Johann Martin Aachen,
dem
Sues, in Füssen,
der Frau Landgerichtspräsident Thekla Hagen,
Hauschild, in Leipzig, der Rümelin in Stuttgart, dem Fräulein Ida Scipio in Mannheim,
der Schwester Josepha Hiller in Karlsruhe, . in Marzell bei
der Schwester Magdalena Joerger Kandern,
der Frau Amtsgerichtsrat Magda Grohmann in
Parchim, der mann in Jena, . dem Fräulein Marie Eisfeld in Coswig,
der Gräfin Eva von Pfeil und Klein Ellgut
Dessau,
Helldorff, in Drackendorf, der Frau Ministerialrat
burg i. E.,
der Frau Polizeipräsident Dieckhoff in Mülhausen i. Es,
der Frau Bürgermeister Hein in St. Avol
von Lepel in Obernkirchen,
Lina Klostermann, geb. zur
Landgerichtsrat Marie Krönig,
Oberstabs- und Regimentsarzt im Grenadierregiment Dr. med. Otto Blau in Königs⸗
ritz Tiburtius in Danzig,
2. Gardedivision C. Th.
Eduard Klischat in Berlin,
Magdeburg,
in Ammern,
med. Karl Bardorff in
Geheimen Sanitätsrat Dr. med.
Kreissekretär Theodor Mosterts in Cleve, der verwitweten Frau Rentier Marie Mußbeck, geb.
verwitweten Frau Oberbürgermeister Natalie von
der Frau Staatsminister von Helldorff,
Beemelmans
(Oberbayern),
in Mar⸗ a.
ich, geb.
rg, geb.
Marie
Oppen⸗
(. in Prag,
nwerder,
r. Adolf
in,
Heinrich
mann in
Dr. Max
dolf von
Landeck, dehn in in Cassel,
ssel,
Frankfurt
n in Bonn, Wilhelm Kreis
Soiron in
geb.
Frau Geheime Medizinalrat Margarethe Wagen⸗
Kreis Zerbst, in
geb. von
in Straß—
a. Miltitz in Dresden, Berneck in Dresden,
Werner in Chemnitz,
Stuttgart,
burg i. B., Kunow in Mainz,
Hoheit des Großherzogs von Hessen in Darmstadt, ;
Ma rotz
Regierungsrat Friedrich Trautvetter in
dem Bezirksarzt a. D. Dr. Heinrich Engert in Dachau
dem Kaufmann Christian Kießling in Dillingen d. Schwab,
dem Major a. D. Ludwig Kery in München,
dem Hauptmann a. D. Adam Müller in Neuburg d. Schwab,
dem Generalmajor z. D. Karl Freiherrn von Friesen⸗ dem Generalleutnant z. D. Karl Georg Müller von
dem Dr. med. Fritz Wilhelm Hering in Chemnitz, dem Briefträger Hermann Krauß in Leisnig, dem Strumpffoͤrmermeister Friedrich Wilhelm
dem Maschinisten Gustav Winkler in Dresden, — dem Generalleutnant z. D. Eugen von Grei ff in
dem Oberstleumnant z. D. Emil Ritter in Stuttgart, dem Schuhmachermeister Friedrich Welk in Oehringen, dem Oberamtmann Wilhelm Gauger in Kirchheim Tech, ö
dem Generalmajor z. D. Karl Limberger in Karlsruhe, dem Kanzleiassistenten Jakob Dörr in Karlsruhe, dem Geheimen Regierungsrat Albert Muth in Frei⸗ dem Generaloberarzt und Garnisonarzt Dr. Otto dem praktischen Arzt und Leibarzt Seiner Königlichen Dr. Friedrich Happel
dem Regierungsrat Dr. Hermann Kratz in Darmstadt, dem Großherzoglichen Hofdepotverwalter Hermann in Schwerin,
dem Arbeiter Heinrich Hübbe in Teterom,
dem Herichtsaktuar Robert Koltzer in Weida,
dem Großherzoglich sächsischen Bezirksdirektor, Geheimen Eisenach, Scheer in Oldenburg,
D. Röseler in Oldenburg, med. Karl Strauch
dem Oberregierungsrat dem Oberlazarettinspektor a. dem Spezialarzt für Chirurgie Dr. in Braunschweig, . dem Waisenhausverwalter a. D. Karl Bosse in Wolfen⸗ büttel, dem dem dem dem dem dem praktischen Arzt Weiß in Hamburg, dem Tapezier und Dekorateur Hamburg,
dem Amtsphysikus Dr. Berkhan in Bergederf, ; J dem Händler Leberecht Thomsen in Krempelsdorf bei Lübeck, dem dem dem dem dem dem
Physikus Dr. Arthur Werner in Schalkau, Amtsgerichtskopisten Friedrich Bühner in Themar, Konsistorialrat Rudolf Engel in Detmold, Heilgehilfen Rudolf Holle in Arnstadt,
Tischler August Burkhardt in Rudolstadt,
Dr. Bernhard Carl Hermann
Friedrich Behnke in
Georg Julius Hermann
Maler Diedrich Bredehorst in Bremen, Hausmeister Johann Tietjen in Bremen, Apotheker Kamm zu Altkirch O-⸗Els, J praktischen Arzt Dr. Blind zu Straßburg i. Els. praktischen Arzt Dr. Luxemburger zu Schiltigheim, Schuhmachermeister Galleron zu Bolchen.
Deutsches Reich.
Bekanntmachung,
betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrat.
Auf Grund des Artikel 6 der Verfassung des Deutschen Reichs ist von Seiner Majestät dem Kaiser, König von Preußen, der Präsident des Reichsmilitärgerichts, General der Infanterie Linde zum Bevollmächtigten zum Bundesrat ernannt worden. Berlin, den 20. Oktober 1906.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
Graf von Posadowsky.
*
Königreich Preußen. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
tragenden Rat heisen Paul Schuster in Berlin zum sistoriums der Provinz Schlesien unter Charakters als Konsist orlalpräsident Ranges der Räte zweiter Klasse, den Pfarrer Heldmann in Dekanats Vöhl, im Konsistorialbezirk Cassel und den bisherigen etatsmäßigen Professor an der
ordentlichen Professor in de loso: Friedrich Wilhelms-Universität zu Berlin der Universität zu Göttingen, Geheimen
mit dem Range der Raͤte zweiter Klasse zu verleihen.
Ministerium für Landwirtschaft, Do mänen und Forsten.
—
nannten Kommission angestellt worden.
Tagesordnung di Uhr, di e rlin und
seit der 26. Sitzung des
den bisherigen Geheimen Oberregierungsrat und vor— im Ministerium der geistlichen 2c. Angelegen⸗ Direktor des Kon⸗ Verleihung des und unter Belassung des
Obernburg zum Dekan des
Technischen Hochschule zu Charlottenburg Dr. Heinrich Rubens zum
der philosophischen Fakultät der zu ernennen sowie dem ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät Regierungsrat Dr. Wilhelm Lexis den Charakter als Geheimer Oberregierungsrat
Der bei der Ansiedlungskommission in Posen beschäftigte Regierungsrat Wäger ist als etatsmäßiger Rat bei der ge—
am Montag, den 10. Dezember 1906, Vormittags in Berlin im Sitzungssaal des Potsdamer
27. JLordentliche) Sitzung des ĩ Eisenbahndirektionen senbahnrats
1) Mitteilungen der Könialichen Eisenbabndirektionen über die Bezirkseifenbahnrats im Personen,, Tier und Güterverkehr eingetretenen wichtigeren Aenderungen und neu ausge—
Y Mitteilungen der Königlichen Eisenbahndireltionen über die im Personenzugfahrplan eingetretenen wichtigeren Aenderungen sowie über die für den Sommer 1967 in Aussicht genommenen Aenderungen des Personenzugfahrplans. ; . ü 3) Befeiligung der unterschiedlichen Tarifbehandlung von Gak. und Jechenkoks und der einzelnen Gasanstalten unter sich. ; Berlin, den 16. Oktober 1996.
Königliche Eisenbahndirektion.
Koch.
Bekanntmachung.
Der Vorschrift im 5 46 des Kommunalabgabengesehes vom 14. Juli 1895 (G⸗S. S. 152) entsprechend, wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der im Steuerjahre 506 einschätzbare Reinertrag aus dem Betriebsjahre 1965 fur die in Preußen gelegene Strecke der Mühl hausen— Ebelebener Eisenbahn auf 14148 166 38 festgestellt worden ist.
Erfurt, den 18. Oktober 1906. . Der .
V
Fuhrmann.
Bekanntmachung.
Gemäß 8 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14 Juli 1893 (G-⸗S. S. 166) wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der im laufenden Steuerjahre zu den Kommunalabgaben einschätzbare Reinertrag aus dem Betriebsjahre 1905106 bei der Dahme-Uckroer Eisenbahn auf 31 500 M festgesetzt worden ist.
Halle a. Saale, den 19. Oktober 1906.
Der JJ
Bischof.
Bekanntmachung.
Dem Markscheider Peter Josef Leonardy aus Groß— Moyeuvre ist von uns heute die Befugnis zur Verrichtung Don. Markscheiderarbeiten fuͤr den Umfang des preußischen Staats erteilt worden. Clausthal, den 19. Oktober 1996. Königliches Oberbergamt. von Detten.
Abgereist: Seine Exzellenz der Präsident des Evangelischen Ober⸗ kirchenrats, Wirkliche Geheime Rat Voigts, nach Breslau. Angekommen:
der Unterstaatssekretär im Ministerium für Handel und Gewerbe Dr. Richter, vom Urlaub.
Aichtamktliches. Deutsches Reich.
Pren ßen. Berlin, 22. Oktober.
Ihre Majestät die Kaiserin und Königin nahmen heute vormittag im Neuen Palais bei Potsdam die Glück wuͤnsche der Koͤniglichen Familie und des engeren Hofes zu Allerhöchstihrem Geburtstage entgegen.
Ihre Majestät die Kgiserin und Königin haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Damen das Frauen— Verdienstkreuz am weißen Bande zu verleihen und zwar das goldene Frauen⸗Verdienstkreuz:; Ihrer Durchlaucht der Fürstin Karl zu Solms-Hohensolms⸗Lich in Lich, dat silberne Frauenverdienstkreuz: der Frau Ida Lücke, geb. Deneke, in Magdeburg, der Frau Sanitätsrat Bertha Franz, geb. Balde, in Herzberg (Elster), der Frau Konsu . ria Hoesch, geb. Günther, in Dortmund, der Frau Rittergutsbesitzer Martha von Zelewski, geb. von Denzin in Lauenburg und der Frau Oberverwaltungsgerichtsrat
Frowein in Berlin.
Der Kaiserliche Gesandte in Belgrad Prinz von Ratibor und Corven ist vom Urlauh auf ecren Posten zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder uͤbernommen
Der Präsident des Kaiserlichen Aufsichtsamts für Privat versicherung, Wirkliche Geheime Oberregierungsrat Gruner ist vom Urlaub zurückgekehrt.
Pots dam, 22. Oktober. Seine
Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen Wilhelm von . ild
und von Ihrer Majestät der Kaiserin und Ihren Königlichen Hoheiten
und den
Viktoria Luise empfangen worden. t Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten Kronprinz und die Kronprinzessin von Bad K über München hier ein.
Württemberg.
der Abgeordneten
hat
Die Kammer „W. T. B.“ zufolge, Volksschullehrervereins, betreffend die lassung der Simultanschulen, einen Antrag au sichtigung dieser Petition mit 41 gegen 16 Stimmen ab lehnt und einen Antrag auf Uebergang zur
d,
gebenen Tarife.
über diese Petition mit 41 gegen
Maje stãt , nd König ist gestern morgen, „W. T. B.“ ufolge, mi u g ist ges g 3 fag! Lieser auf der Wildparkstation eingetroffen
i Königin Prinzen Adalbert, Os kar und Joachim sowie der Prinzessin
Etwas später 3. 61
reuth
gestern
bei der Eingabe des württembergischen fakultative Zu, Berüd⸗
bge⸗ Tages ordnunß 16 Stimmen angenommen
Braunschweig.
Der Bericht der staatsrechtlichen Kommission des Landtags liegt nunmehr im Wortlaut vor. Nachdem zu⸗ nächst die ganze Vorlage der Regierung wegen der Neuwahl eines Regenten in dem Bericht rekapituliert worden, heißt es,
W. T. B.“ zufolge, dann weiter:
Die staatsrechtliche Kommission hatte bei Einbringung ihrer Resolution vom 256. September die Tatsache, auf die sich der Bundes- ratsbeschluß vom 2. Juli 1885 stützt, als fortbestehend erachtet. Sie hatte durch ibren Referenten erklären lassen, daß einer Uebernahme der Regierung des Herzogtums durch den Herjog von Cumberland oder einen seiner Söhne der Verzicht auf die Ansprüche auf Hannover porhergehen müsse; und sie war von der Ansicht ausgegangen, daß der Reichs kaniler in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Bundes⸗ tats das geeignete Organ sei, um das zweite Hindernis, die gegensätzliche Stellung des Herjogs von Cumberland zum Bundesstaate Preußen zu beseitigen. Diese auch von der Landesver sammlung geteilte Annahme der staatsrechtlichen Kommission ist, wie sie zu ihrem lebhaften Bedauern anerkennen muß, eine irrige gewesen. Der Reichskanzler lehnte die erbetene Vermittelung ab, weil eine Regierungsübernahme des Herzogs von Cumberland nicht möglich sei, und erachtete diese Regierungsübernahme für unmöglich, weil der Bundesrats beschluß vom 2. Juli,. 1885 sie, ausschließt. Diese Deduktion ist nicht schlüssig. Gerade weil die Regierungs— sbernabme des Heriogs von Cumberland infolge des Bundesrats. beschlusses zur Zeit nicht möglich und daher das Land außerstande sst, seine Regierungsverhältnisse endgültig zu regeln, war der Reichs, kanzler ersucht worden, zu vermitteln. Daß der Bundesratsbeschluß, wenn eine Vermittelung Erfolg gehabt hätte, unschwer zu beseitigen gewesen wäre, bedarf keiner näheren Begründung. Die Ablehnung muß aber auch durch den kühlen Ton, in dem das Antwortschreiben abgefaßt ist, verstimmend wirken, und sie hat tatsächlich diesen un= liebsamen Erfolg leider auch gehabt. Die staatsrechtliche Fommission kann sich der Auffafsung nicht verschließen, daß der Reichskanzler hei seiner Entschließung, wenn auch nicht ausschließlich, so doch wesentlich durch seine Stellung als preußischer Minister der auswärtigen Angelegenheiten beeinflußt ist, und daß die augenblickliche unersprießliche Lage, in die unser Land ohne eigenes Verschulden ge— raten ist, bei den Erwägungen des Reichskanzlers nicht in dem Maße berũcsichtigt ist, wie es bei der reichstreuen Gesinnung, die den bei weitem größeren Teil der Landeseinwohner beseelt, billiger⸗ weise erwartet werden durfte. Und wenn der Reichs— kansler am Schluß, seines Schreibens vom 3. Oktober unter Hinweis auf diese Gesinnung die Zuversicht ausspricht, das Herzogliche Staatzministerium werde bei der ihm jetzt obliegenden Regelung der Verhältnisse im Herzogtum Braunschweig die allgemeinen Reichzinkeressen im Auge behalten, so darf darauf hingewiesen werden, daß das Reich nichts anderes ist, als ein auf Grund von Bündnis— verträgen aufgebautes, aus der Gesamtheit der Einzelstaaten be⸗ stehendes Staatsgebilde, daß somit das Wohl des Reiche? bedinat wird durch das Wohl der einielnen Bundesstaaten, daß folgeweise der Reichsgedanke leiden muß, wenn der Einzelstaat beim Reiche nicht daz Entgegenkommen und die Förderung findet, die er zur ge— deihlichen Gestaltung seiner inneren Verhältnisse bedarf. Die staaks. rechtliche Kommission vermißt dieses Entgegenkommen, insbesondere im Hinblick auf die Stellung, welche der Reichzkanzler gegenüber der Anfrage des Stagtsministeriums eingenommen hat, ob die Tatsache, 66 sich der Bundesratsbeschluß vom Jahre 1835 stützt, noch fort⸗ estãnde.
Die Kommission führt dann aug, daß die Erfüllung des Wunsches des Staatsministeriums nicht hätte abgelehnt werden dürfen mit der Erklärung, daß der Bundesratsbeschluß maß⸗ gebend sein müsse, solange er nicht aufgehoben oder abgeändert sei. Nicht der Reichskanzler, sondern der Bundesrat, der den Beschluß gefaßt habe, sei zuständig, die Frage zu beantworten, und man hätte eine ent⸗ sprechende Ertlärung dieser Körperschaft erwirken müssen. Daß der Reichskanzler eine Aufhebung des Beschlusses von 1885 herbeiführen solle, sei ihm von keiner Seite zugemutet worden. Die Kommission halte es aber jetzt für zwecklos, noch einmal an den Bundesrat zu gehen, nachdem dieser bereits die vom Regentschaftsrat ernannten Bundesratsbevollmächtigten als legitimiert erklärt und damit anerkannt habe, daß der be⸗ rechtigte Threnfolger an der Uebernahme der Regierung im Heczogtum behindert sei. Andererseits zwängen die inzwischen ein⸗ getretenen Tatsachen und der Schriftwechsel zwischen Seiner Majestät dem Kaiser und Seiner Königlichen Hoheit dem herzog von Cumberland zu dem unabweislichen Schlusse, daß einerseits die gedachten Gegensätze noch immer bestehen und selbst der willigste Reichskanzler zu ihrer Beseitigung schwerlich imstande sein dürfte und daß andererseits Seine Königliche Hoheit der Herzog von Cumberland nicht gewillt sei, seine Ansprüche auf Hannover aufzugeben. Wäre hierzu Heneigtheit vorhanden, so hätte nichts näher gelegen, als dies in dem Schreiben an Seine Majestät den Kaiser anzudeuten. Der Bericht führt weiter aus:
Die staatsrechtlich; Kommission hält es nach wie vor für völlig aus g hlefen daß ein Mitglied des Herzogshausts den braunschweigischen hren besteigt, solange nicht der Verzicht auf Hannover erfolgt ist, een sie hält es für geboten, daß ein solcher Verzicht von allen Agnaten * Derzoglichen Hauses unzweideutig und ohne jeden Vorbehalt er⸗ n. wird. Erst wenn diese Ansprüche endgültig aufgegeben werden, . an ein? Ausübung der dem Herzoglichen Hause in bezug auf den braunschweigischen Thron zustehenden Rechte gedacht warden. Die Kommsssion hat auch erwogen, ob nicht, öden der Reichskanzler die Vermittlerrolle abgelehnt habe, eine ö Stelle anzugehen sei. Die Kommission hält diesen Versuch . zwecklos, weil leider die mehrgedachien Gegensätze durch das Sctelben des ö von Cumberland an das Staatsministerium ö Oktober noch verschärft worden seien, Die Kommission kann 1 der Auffassung, der Herjog von Cumberland habe durch das Schr iben vom 2. Oktober an den Kaiser das weitestgehende Ent— e bommen bewiesen, nicht beipflichten. Auf Grund der vorstehenden n ann gen und in Berücksichtigung des Umstandes, daß, wie aus r e Schreiben des preußischen Ministers der auswärtigen a egenheiten ersichtlich, auch die preußisch: Regierung zue Zeit . in der Lage zu sein ecklärt, den mehrgedachten Auszleich ihrer 3 ag iubahnen, gelange die staatsrethtlich Kommissien zu dem Sr uf daß der vom Landtag in der besten Absicht untergommene 9. uch im Rahmen der landesgesetzlichen Vorschriften die Thron— fu, ju regeln, gescheitert ist Zu demielben Ergebnis sei die ne erung vonlage gelangt. Ein längeres Abwarten würde nun 6 nicht unbedentlich sein, als schon jetzt bei Er⸗ an der Thronfolg'frage höchst unliebsame. Gegensätze u n derschiedenen Bevöllerungsklassen des Landes hervor. a en sind. Aber die Kommission hält es doch für julässig, daß . ein Versuch, die mehrgedachten Gegensätze zu beseitigen, . und zwar dadurch, daß nunmehr der Landtag , . Stellung nebme zu dem Anspruch des Herzogs von in. ö auf Hannover. Der Verzicht auf Hannover ist nach der 9. ,, die Grundlage, auf der allein die im Inter derden kann. nog endgültiger
dringend wünschenswerte Verständigung erhofft Würde er ausgesprochen, und jwar derart, daß ein vn in und vorbehaltloser Friede geschlossen werden würde nach Alen Agnaten dez Herzoglichen Hauses, so müßte sich nsicht der Kommission ein Ausgleich der sonstigen zwischen der
ine renn und dem Herzog von Cumberland bestehenden Gegen
de bei beiderseitigem Entgegenkommen unschwer erzielen lassen, . Havas“ zufolge,
wen 3 54 . ⸗ guß en würde ein solcher Verzicht die Folge haben, daß der desrat nicht umhin könnte, von neuem zu der braunschweigischen
1 . . 1 .
Thronfolgefrage Stellung zu nehmen. Die Frage, ob der Verzicht auf Hannover angänglg sei, ist schon seit langer Zeit er— örtert und ohne Zweifel auch vom Herzog ernst und ein— gehend erwogen worden, sodaß man den endgültigen Ent- schluß binnen kurzer Frist werde erwarten können. Es erscheint daher unbedenklich, bis zum Ablauf einer solchen Frist von der Vorbereitung der Wahl eines . Abstand zu nehmen. Würde auch diefer Versuch ohne Erfolg bleiben, fo könnte der Landes— versammlung wenigstens das Anerkenntnis nicht versagt werden, daß sie einen Ausgleich zwischen der Krone Preußens und dem Herzog von Cumberland unter rückhaltloser Anerkennung der Rechte des Herzog— lichen Hausez, aber auch unter Wahrung der Interessen des Reichs redlich angestrebt habe.
Der Bericht schließt mit dem bereits gemeldeten Antrag an die Landesversammlung.
Deutsche Kolonien.
Der Reichskanzler hat auf Grund des 83 der Kaiser⸗ lichen Verordnung von 1899, betreffend die Vereinigung von Wohnplätzen in den , . zu kommunalen Ver—⸗ bänden, in Ergänzung der Verordnung vom 29. März 1901 über die Schaffung kommunaler Verbände in Deutsch— Ostafrika unterm 17. September 1905 eine Verordnung betreffend die finanziellen Obliegenheiten der kom⸗ munalen Verbände in Deutsch⸗Ostafrika, erlassen, die . 33
5 1. Die kommunalen Verbände in Deutsch- Ostafrika hab unbeschadet der ihnen durch Gesetze oder andere , w. erlegten weitergehenden Verpflichtungen, aus den ihnen zuflteßenden Einnahmen diesenigen Ausgaben zu bestreiten, welche innerhalb ihres Bezirks für nachstehende Jwecke erforderlich werden: J. Bau und Unterhaltung öffentlicher Straßen, Wege, Brücken, Fähren ein— schließlich der an diesen Straßen belegenen Brunnen und Rasthausanlagen, jedoch mit Ausnahme der in 5 2 ge— nannten Hauptstraßen; 2) Einrichtung und Unterhaltung der Kom munalschulen mit Ausnahme der Besoldung des weißen Schulaufsichts, und Lehrpersonals; 3) Einrichtung und Unterhaltung von Markthallen und Schlachthäusern; 4) Herstellung und Unter haltung von Einrichtungen für Straßenbeleuchtung, Straßenreinigung und Müllabfuhr; 5) Fürsorge für die eingesessene farbige Bevölkerung, insbesondere für Arme, Aussätzige und Geisteskranke, soweit deren Pflege nicht von Dorfschaften und ähnlichen Verbänden wahrgenommen wird oder eine Fürsorge im größeren Maßstabe seitens des Gouverne⸗ ments für erforderlich erachtet wird; 6 Anlegung und Unterhaltung von offentlichen Friedhöfen; 7) Förderung der Landwirtschaft und Viehzucht — insbesondere der Eingeborenen —, soweit es sich nicht um Maßregeln von einer über die Interessen eines Benrks hinausgehenden Bedeutung handelt. — F 2. Zu dem Bau und der Unterhaltung von Hauptftraßen, die vom Gouverneur als solche be zeichnet und aus fiskalischen Mitteln gebaut und unterhalten werden, können die kommunalen Verbände durch das Gouvernement nach An⸗ börung der Bezirksräte zu Beiträgen herangezogen werden. Jedoch dürfen die in den Wirtschaftsplänen der kommunalen Verbände zum Bau und zur Unterhaltung von Landstraßen und Brücken ausge— worfenen Beträge für dag betreffende Rechnungsjahr hierfür ohne ihre Zustimmung nur bis höchstens zur Hälfte in Anspruch genommen werden. — 3 3. Die kommunalen Verbände haben außerdem aus den ihnen zufließenden Einnahmen zu bestreiten: 1) die Ausgaben für die Annahme und Bejahlung des für die Kommunal verwaltung er— forderlichen Personals sowie für die Beschaffung und Unterhaltung der ui fn Diensträume, Einrichtunge⸗ und Verbrauchsgegenstände; 2) die besonderen Kosten der Cinsiehung der von den Einwohnern ihrer Bezirke zu erhebenden Steuern, einschließlich der Staats steuern, soweit die Einziehung der letzteren den kommunalen Verbänden seitens des Goupernements übertragen ist; 3) die Kosten der Bezirks reisen der Bezirksamtleute und ihrer Beauftragten und die Be— schaffung der dazu erforderlichen Reittiere und Reiseausrüstungen nach den vom Gouvernement zu erlassenden Bestimmungen. — 5 4 Dienste geringeren Umfangs und vorübergehender Natur leisten sich der Landes⸗ fiskus und die kommunalen Verbände gegenseitig unentgeltlich. — Fz 5. Die Verpflichtung Dritter zur Leistung der vorstehend bezeich—⸗ neten Aufgaben oder zu Beiträgen zu denselben wird durch diese Ver- ordnung nicht berührt. Ebenso wird durch die in § 1 Ziffer 5 ge— troffene Bestimmung ein Anspruch auf Unterstützung nicht begründet.
Durch eine Verfügung der Kolonialabteilung des Auswärtigen Amts, betreffend die Schürffeldgebuühr, die . sowie die Förderungsabgabe in Deutsch⸗
stafrika, vom. September d. J. sind auf Grund der 85 95, Absatz 2 Ziffer 5, und 95 der Kaiserlichen Bergverordnung für die afrikanischen und Südseeschutzgebiete mit Ausnahme von Deutsch⸗Südwestafrika vom 27. Februar 1906 die in 8 dieser Bergverordnung vorgesehene Schürffeldgebühr, die in § 63 a. a. O. vorgesehene Feldessteuer und die in 8 64 4. a. O. vorgesehene Förderüngsabgabe für die Zeit vom 1. Oktober 1966 bis zum 30. September 1998 für das Schutz⸗ gebiet von Deutsch-Ostafrika auf die Hälfte herabgesetzt worden. .
Der Kaiserliche Gouverneur von Deutsch-Südwest⸗ afrika hat am 8. August bekannt gegeben, daß die am 23. März verfügte Einziehung des gesamten beweg— lichen und unbeweglichen Stammesvermögens aller Hereros nördlich des Wendekreises des Steinbocks sowie der
wartbooi⸗Hottentotten von Franzfontein und der Topnaar-Hottentotten von Zeßfontein mit Ablauf des 7. August d. J. unanfechtbar geworden ist. ;
W. T. B.“ zufolge wird aus Windhuk in Deutsch-Süd⸗ westafrika berichtet:
Reiter Gustav Wildner, geboren am 11. Dezember 1881 zu Primkengu, früher im Lehrregiment der Feldartilleri⸗schießschule, ist . in der Krankensammelstelle zu Uhabis an Typhus gestorben.
Oefsterreich⸗Ungarn.
Nach einer Meldung des Wiener „Telegraphen⸗-Korre— spondenz-⸗Buregus“ hat der Minister des Aeußern Graf Goluchowski dem Kaiser sein Portefeuille zur Ver⸗ fügung gestellt. Der Kaiser hat die Demission im Prinzip angenommen.
Großbritannien und Irland.
Der Staatssekretär des Auswärtigen Sir Edward Grey und der französische Botschafter Cambon haben, wie das
„Reutersche Bureau“ erfährt, endgültig die Konvention, nach der das am 27. Februar 1906 abgeschlossene Ueberein⸗ kommen, betreffend die Neuen Hebriden, genehmigt wird, unterzeichnet.
Frankreich.
Der Präsident Fallières hat Clemenceau die Bil⸗ dung des Kabinetts übertragen; dieser hat, wie das „W. T. B.“ meldet, den Auftrag angenommen.
In einer gestern zwischen Sarrien und Clemenceau stattgehabten Unterredung sprach sich ersterer, der „Agence vas“ „dahin aus, daß eine Umgestaltung des Ministeriums nicht notwendig sei, die Ersetzung des Justiz⸗
27 . Hauptve sammlung zur Anbahnung von Verhandlungen.
ministers würde genügen. Demgegenüber . erklärte Clemenceau, er würde aus politischen Ruͤcksichten wahrscheinlich zu einer weitergehenden Umbildung des Ministeriums gezwungen sein. Unter den politischen Persönlichkeiten mit denen glemenceau Besprechungen hatte, befand sich auch der General Picgquart; doch erklärte Clemenceau, er habe von Picquart nur Auskunft über gewisse Fragen erbeten, überhaupt noch niemandem ein Angebot gemacht.
k Spanien.
er Ministerrat hat am Freitag endgültig den Wortla des Entwurfs des Vereinsgesetzes ö der 4 weitgreifenden Umwandlung unterzogen worden ist. Die Schwierigkeit bestand, „W. T. B.“ zufolge, bisher in der Frage der durch das Konkordat von 1851 vorgesehenen Be— zeichnung eines dritten privilegierten geistlichen Ordens. Um dieser Schwierigkeit zu begegnen, hat der Minister der aus— wärtigen Angelegenheiten folgende Lösung vorgeschlagen: „So— lange die Regierung und der Vatikan nicht den britten im Konkordat vorgesehenen Orden gewählt haben, werden alle Vereine mit Ausnahme der beiden bereits der Vorrechte des Konkordats teilhaftigen dem Gemeinen Recht unterworfen sein.“ Der Ministerrat hat diesen Vorschlag angenommen.
Schweiz. Nach einer Meldung des „W. T. B. ist vorgestern in Bern der Handelsvertrag zwischen Frankreich und der Schweiz von den Vertretern beider Mächte unterzeichnet
worden. Afien. Amtlich wird gemeldet, daß auf Bali, der westlichsten der kleinen Sundainseln, wieder völlige Ruhe herrsche. Die . Expedition könne als beendet betrachtet
Statistik und Volkswirtschaft.
Volksschulen in Württemberg im Schuljahre 1905/06.) Am 1. Januar 1906 zählte man in Württemberg an 2097 Schul⸗ orten 2317 gewöhnliche Volksschulen, von denen *, nur . 661 zwei Schulklassen umfaßten. Davon waren 69 Knabenschulen mit im ganzen 456 Schulklassen, ebensoviel Mädchenschulen mit 478 Schulklassen und 2179 gemischte Schulen mit 4141 Schul— klaffen, darunter 693 Oberklassen fünf⸗ und mehrklassiger Schulen in denen die Knaben und Mädchen wieder gesondert unterrichtet wurden. Außerdem gab es 41 Mittelschulen und 24 israelitische Volksschulen. Alle diese 2332 Schulen jählten mit Einschluß zweier Hilfsklaͤssen für Schwachbegabte jusammen 5305 Schulklassen, darunter 1383 — ungefähr ein Viertel der Gesamtzahl —, in denen wegen e,, Raum. und Lehrermangels Abteilungsunterricht erteilt urde. Die Zahl der Lehrstellen betrug 5318. 3889 ständige, von denen (5 mit Lehrerinnen besetzt waren, 4 sog, ständige Schulamts— verwelereien und 1355 Stellen für unständige Lehrer und Lebrerinnen. Die Zahl der Schulkinder belief sich mit Ginschluß der Zöglinge der Rettungsanstalten (1746) und derjenigen der weiteren Privatschulen“ (UII9) auf 319 515, und zwar 151 479 Knaben und 163 O36 Mädchen. Davon waren — abgesehen von den Zöglingen der Rettungsanstalten der . weiteren Privatschulen' und der Seminarübungsschulen (372) . in den epangelischen Schulen 221 3065, in den katholischen 94 083 und in den israelitischen 390 Kinder eingeschult.
Zur Arbeiterbewegung.
ö . , in Mannheim ist, wie ie Köln. Ztg. meldet, dur egenseitige Vereinb g bei worden. (Vgl. Nr. 249 d. Bl) ö 6 6 Die Arbeiter und Arbeiterinnen der Strumpfggrn— spinnerei in Langen salza (9gl. Nr. 249 d. Bl) haben, nach der Köln. Ztg.“, am Sonnabend der Verwaltung einen neuen Lohntarif überreicht, der Lohnerhöhung und Verkürzung der Arbeitszeit um eine Stunde vorsieht. Falls bis zum 1. November den Forderungen nicht entsprochen wird, soll ein allgemeiner Ausstand eintreten. Die Spinnerei ist zur Zeit außerordentlich gut beschäftigt.
Aus Hamburg wird demselben Blatte telegraphiert: Zum Ausstand in der Elbschiffahrt gl, Nr. 248 d. Bl.) beschlossen die in der Transportgenossenschait vereinigten Pꝛrivatschiffer, die n übrigen Arbeitgebern nicht anschließen, die Einberufung einer ng Eine Ver⸗ sammlung der Steunerleute der Vereinigten Elbschiffahrtsgesell—⸗ schaft, der Neuen Norddeutschen Flußdampfschiffahrtsgesellschaft und des Berliner Lloyd beschloß, lediglich die ihnen auf den eigenen Fahrzeugen obliegenden Pflichten zu verrichten, doch nicht auf andere Kähne überzugehen. Mehrere Hafenarbeiter, ebenso Ewerfũhrer wurden entlassen, weil sie keine Arbeit verrichten wollten, die sie für die Obliegenheiten der streikenden Binnenschiffer ansahen. Die Arbeit- geber können indessen bis jetzt noch mit Hilfe angeworbener Kräfte die dringendsten Verschiffungen und Ladearbeiten aufrechterhalten. Immer⸗ hin ist eine erhebliche Stockung des Betriebes festzustellen.
Der Weserzeitung“ zufolge ist auf der Werft des Bremer Vulkan“ in Vegesack ein Teilausstazd ausgebrochen. Die in der Werkzeugabteilung beschäftigten Arbeiter haben wegen Akkord kürzung Sonnabend die Arbeit niedergelegt.
Die Korrespondenz. Wilhelm‘ melret aus Mährisch-QOstrau: Nachdem in den letzten Tagen ein Ausstand der ganzen Beleg schaft auf dem Eugenschachte der Ostrau-⸗-Karwiner Montangesell schaft ausgebrochen war, der nech andauert, und nachdem teilweise auch die Belegschaft auf. dem Bettinaschachte der Witkowitzer Gewerkschaft ausständig geworden war, sind auch die Arbeiter auf den Gebrüder Gutmannschen Schächten Orlau⸗Hauptschacht und Neuschacht unter nichtigen Vorwänden in den Ausstand getreten.
In Budapest hielten, wie die ‚Frkf. Ztg. erfährt, die Ver⸗ kehrs- und Werkstättenarbeiter aller Budapester Straßen bahnen und Vizinalbahnen der Umgebung, ungefähr 7000 353 eine Versammlung ab. Es wird ein Ausstand befürchtet.
In Serrisges (Dep. Hérgult) kam es, wie W. T. B.“ meldet, zwischen ausständigen Winzern, die ein von dem früheren Minister Turrel verwaltetes Gut bedrobten, und Gendarmen zu einem Zusammenstoß. Ein Gendarmerieleutnant wurde vom Pferde gerissen und mißhandelt.
Kunst und Wissenschaft.
F. A. Max Klinger gehört nicht zu den Kügstlern, die viel und leicht schaffen. Dazu ist er eine viel zu schwerblütige, gedanken tief veranlagte Natur, er ist ein Grübler, der ganze Weltprobleme in seine Arbeiten zu fassen sucht. Eine Klinger ⸗Ausstellung wird dethalb immer in der Hauptsach schon bekannte Werke des Künstlers bringen müssen. Auch bei Gurlitt, der gegenwärtig eine eröffnet hat, handelt es sich nicht um neue Schöpfungen, sondern um eine Zusammenfassung älterer, mehr oder minder vertrauter Arbeiten. Die Freunde und Bewunderer Klingers werden vieles finden, an dem sie sich gern von neuem freuen und erheben werden, freilich wohl mehr auf dem Gebiet der Plastik und Radierung, als unter den Oel- gemälden. Abgesehen davon, daß die wichtigsten und interessantesten
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Statistik des Unterrichts, und Erzi-hungswesens im Königreich Württemberg.