In dem Kommissiongantzag ist auch die Petition des Rendanten der Srtskrankenkasse fur die Baugewerbe⸗ und Holzindustrie in Pasing, Gustav Mayers, inbegriffen, der verlangt, daß der Rechnungs führer Sitz und Stimme im Kassenvorstande erbält, und die Rechnungsführer nur mit Genehmi 2 der Aufsichts behörde angestellt oder entlassen werden kö'n nen. iese Petition dem Kanzler als Material zu überweisen, halte ich für nicht angebracht. Der Redner führt aus, daß diese Petition sich tendenzisserweise gegen die angebliche Arbeiterwillkür, die in den Krankenkassen gegen die Kassen ˖ beamten herrsche, richte. Ebenso sei über die Petition der Zahnãtʒte, welche auch die Gewährung freier zahnäritlicher Behandlung als Kranken⸗ unterstützung angesehen wissen wollen, Uebergang zur Tagesordnung ngezeigt.
9 3 Thiele (Soz): Auch das Petitum des Vorstandes des Vereins der Kutscher und Diener in Stuttgart um Ausdehnung der Krankenversicherungspflicht auf die in privaten Diensten beschãftigten und angestellten Arbeiter . nicht bloß als Material, sondern zur Berücksichtigung überwiesen werden. .
. 3 r g dan (fr. Volksp,) stimmt den Anträgen von Gerlach und Thiele für sich und seine Frennde zu und wendet sich dann gegen die Ausführung des Abg. Fräßdorf, betreffend die Kassenbeamten und die Petition der Kasfenbegmmten und. Zahnärzte. Die Kassen⸗ beamten der Ortekrankenkassen seien jetzt in der Tat vielfach sozial⸗ demokratischer Willkür preisgegeben. Der von den Ortekrankenkassen⸗ vorständen abgeschlofsene Tarifvertrag sei nicht mit den Kassenbeamten in ibrer Gesamtheit, sondern nur mit einer Minderheit dersel ben abgeschlossen, die in zwei notorisch soʒialdemokratischen Verbänden organisiert seien. k
. A Fräßdorf (Soz) bestreitet letzteres. Ihm. sei gesagt worden, die große Mehrheit der Verbandsmitglieder sei nicht So ial⸗ demokraten. Politische und religiöse Bestrebungen seien in den Ver⸗ händen flatutarisch ausgeschlossen. Tarifverträge könnten nur mit Organisationen abgeschlossen werden, sonst kämen sie nie iustande/
Abg. Dr. Mug dan (fr. Volksp.): Auch Frãßt orf als Vorstand der Dresdner Ortskrankenkasse ist früher gegen die Ansprüche der beiden Verbände aufgetreten. Er hat sich aber später ruhig unterworfen und nach vielen Mühen jenen Tarifvertrag abgeschlossen, den er uns heute rühmt. Tarifverträge halte auch ich für absolut notwendig im Interesse des sozialen Friedens; dieser Vertrag ist aber ein folcher, wie er nicht sein soll. Wie die Soialdemokratie im letzten Grunde über Tarifverträge denkt, kann man ja aus dem Vorwärts und der „Leipziger Volkszeitung‘ sehen, die in den letzten Wochen einen erbitterten Kampf gegen den neuen Buchdruckertarif ge⸗ führt haben. Es ergibt sich daraus klar, daß die Sozialdemokratie die Gewerkschaften lediglich zu ihrem Appendix machen will. Der Abg. Fräßdorf bestreitet mit Unrecht, daß die Kassen Politik treiben. Gewiß treiben sie Politik, und warum sollen sie es auch nicht, wenn eine törichte Gesetzgebung das alles zulãßt?
Abg. Fräßdorf (Soz zitiert verschiedene Paragraphen des Anstellungsvertrages und der Dienstordnung, um die Behauptung des Abg. Mugdan zu entkräften. Mugdan erkläre verschiedene Bestim⸗ mungen der Gesetzgebung für dumm; schade, daß er damals nicht chon' im Reichstage gewesen sei, als sie gemacht wurden. Wenn der e Mugdan den Terrorismus beseitigen wolle, so möge er zunächst vor der eigenen Tür kehren. .
Rachdem die Abgg. Mugdan und Fräßd o rf sich nochmals wiederholt auseinandergesetzt haben, wird bei der Abstimmung der Kommissionsantrag durchweg angenommen.
Darauf wird die Sitzung vertagt.
Schluß gegen 6i /g Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch, ] Uhr. (Interpellation Basserm ann über die auswärtige Politik; Wahlprüfungen.)
Abg. Frãßdorf (Soz):
Literatur.
Ein Jahr ist vergangen, seit C. G. Schillings die Natur= freunde ö sein prächtiges, eigengrtiges Buch Mit Blitzlicht und Büchsen erfreute. Jetzt tritt er mit einem zweiten Werke hervor, das eine Ergänzung des ersteren und Der Zauber des Elele sch o betitelt ist. (Verlag von R. Voigtländer in Leipzig. 12,59 , geb. 14 ) Mit einer Begeisterung, die seiner Sprache dichterischen Schwung verleiht, fchildert der Verfasser in diesem Buche nochmals den Zauber, den einst auf ihn die wildreichen ¶ Massaisteppen autzgenpßt haben, wo es ihm gelang. diz Vertreter einer Tie welt in naturwahrem Bilde festzubalten, die durch die in jene jungfräulichen Gebiete vorrückende Kultur einem siche ren Untergang geweiht scheinen. Wie in dem Werke Mit Blitzlicht und Büchse“ trüt Schillings auch in dem neuen Bnche als ein wett sichtiger und warmherziger Mahner auf, von diesen im Aussterben begriffenen Tiergattungen, den letzten Ueberbleibseln der artenreichen Fauna der Tertiärzeit, zu retten, was noch zu retten ist. Er befürwortet in erster Tinie Schutzgesetze und als wirksamstes Mittel die Bildung von Banngebieten, ähnlich dem JDellowstone Nationalpark, den Amerika der Initiative seines jetzigen Präsidenten Theodore Roosevelt verdankt, Don Gebieten, in denen die Tierwelt absoluten Schutz genießt; ferner aber die Bildung von zahlreichen naturwissenschaftlichen Museen, in denen vor allen Vertreter gefährdeter Arten, nach der modernen Technik naturwahr ausgestopft, das Interesse weiter Kreise für diefe Art des Tierschutzes wachrufen sollen. Aber auch der ein heimischen Tierwelt, deren Daseinsbedingungen sich ja auch durch vie immer intensivere Kultivierung des Landes, namentlich durch Vermindeung der Brutplätze, von Jahr zu Jahr schwieriger ge⸗ stalten, ersteht in Schillings ein eifriger und sachkundiger Fur⸗ sprecher. Mit Recht sieht er im Schutz der heimischen Faung auch einen Schutz von Naturdenkmäler“, einen Schutz dessen diese lebenden Naturdenkmäler doch sicher ebenso würdig und bedürftig sind als jene der Flora oder früherer menschlicher Kunst od 1 Handfertigkeit. Immer aufs neue aber zieht es den naturbegeisterten Verfasser in das Tand feiner Sehnsucht, die weiten Hochplateaus und Steppen von Zentralafrika; und der Leser folgt ihm gern und willig, denn wie weiß diefer Führer ju führen und dieser Schilderer dem deser Niegesehenes anschaulich vor Augen zu führen! Zudem wird bie Schilderung belebt durch zahlreiche Naturaufnahmen, denn die reichen Sammlungen Schillings' haben auch in dieser Hinsicht noch mehr Schätze enthalten, als ihrer in Mit Blitzlicht und Büchse“ geboten waren. Auch die in diesem Werke enthaltenen mehr als 300 Abbildungen sind meist photographische Original iag⸗ oder Nacht; aufnahmen des Verfassers und naturgetreu in Autotypie ohne jede Retusche wiedergegeben. Auf den außerordentlichen Wert, den diese Aufnahmen Schillings als echte Natururkun den für alle Zukunft besitzen, ist im vorigen Jahre hier hingewiesen. Sie machen auch einen Haupt- wert des , , n. 5 * sich sicher einer ebenso warmen Aufnahme erfreuen wird wie sein Vorgänger.
ö. Von Webers illustrierten Handbücherh (Verlag von J. J. Weber in Leipzig), die sich mit Recht allgemeiner Anerkennung erfreuen, liegen eine ganze Anjahl neuer Bändchen vor, teils Neun erscheinungen, teils Neuauflagen, Besonders sei auf eine Geschichte der Wiffenschaften von Dr. Rudolf Eisler hingewiesen. (6 6) Der Verfasser, der sich juletzt durch sein philosophisches Lexikon erhebliche wissenschaftliche Verdienste erworben hat, unternahm es in bem vorliegenden Buche, in knarper Form eine gedrängte Uebersicht über die Entwickelung der Grundwissenschaften von. ihren Anfängen bis auf die Gegenwart zu geben. Als Vorbereitung für ein eingehenderes Studium der Materie wird die Arbeit Schülern, Studierenden und Lehrern von Nutzen sein, denn sie gewährt einen orientierenden Ueber⸗ Flick und gibt die für eine eingehendere Beschäftigung notwendige Literatur an. Der erste, die Naturwissenschaften behandelnde Teil skißztert die Entwickelung von Astronomie, Physik, Chemie, Mine⸗ ralogie, Geologie, Paläontologie, Botanik, Zoologie, Anthropologie, Anatomie, Phystologte, Pathologie, Geographie, Ethnographie und Nathematik. Ber zweite Tell, der eg mit den reinen G'eisteswissen ˖ schaften zu tun hat, berũcksichtigt Sprachwissenschaft, Archäologie,
Soꝛiologie, Statistik Nationalökonomie, Psychologie, Pädagogik, Aest . Philosophie, Theologie, Religlonswissenschaft und Mythologie. Literaturnachweis, Sach ⸗ und Namen zregister er⸗ böhen wie Brauchbarkelt des Buches. — In die Grun dtüge der Bifferential. und Integralrechnung Fübrt Franz Bendt n,! (s ) Der Grundriß enthält die wichtigsten Methoden und Verwendungen, die auch die größeren Lehrschriften bringen. Der Ver⸗ fasser hat sich aber bemüht, die Entwickelung gan elementar zu ge⸗ stalten und die Rechnungen fast überall vollständig durchzuführen denn sein Buch wendet sich an den großen Kreis derer die die Mathematik nicht als solche. sondern als Mittel für andere besondere Zwecke betreiben, alfo an Chemiker, Aerzte, gebildete Techniker; an alle jene, die ge⸗ nötigt sind, Untersuchungen anzustellen, die eine höhere Analtjsis vor ⸗ aussetzen oder die der höberen Mathematik bedürfen, um Abhand⸗ lungen technischen, chemischen, physiologischen oder statistischen Inhalts zu verstehen oder Lehrbücher über diese Wissenschaften mit Erfolg durchjuarbeiten. — Dr. Hippolyt Haas, Professor der Geologie und Paläontologie an der Universität Kiel, hat einen Leitfaden der Geologie für die illustrierten Handbücher beigesteuert. Das mit 244 Abbildungen ausgestattete Werk (4 A* liegt bereits in achter Auflage vor. Der Ver fasser he diese Neu⸗ auflage so umzuarbeiten gewußt. daß das Buch auch den in der Geologie und ihren zahlreichen Hilsswissenschaften noch unerfahrenen Teser in diese einzuführen und so dem Selbst⸗ unterricht zu dienen vermag. Das Buch gibt Aufschluß über die Ge⸗ stalt, Größe und Bodenbeschaffenheit der Erde, auch des Materials, aus dem sie, foweit wir dem nachzuforschen vermögen, aufgebaut ist, und über die Lagerungsformen dieses Materials. Es beantwortet ferner die Frage, welche Kräfte wohl tätig n, . sein mögen, um bas Material zu bilden und. der Erdoberfläche ihre Ge⸗ staltung ju geben. Entlich wird ein. Versuch gemacht, die Entwicklung unseres Erdballs skizrieren, seit er ein selbständiger Weltkörper wurde. . sechꝛebnter Auflage liegt das Buch von Dr. Edugrd Freiherr von Sacken „Die Bau stile' vor. Es enthält eine kurzgefaßte Lehre der archite t nischen Stilarten von den altesten Zeiten bis zur Gegenwart. Wie sehr das mit 143 Abbildungen ansgestattete Buch (2,50 M6) dem Be⸗ durfnis weiter Kreise entsprochen hat, bewesst seine hohe Auflagenzahl. Die vorliegende Neubearbeitung ist von dem Regierung haumeister S. Gruner besorgt. Eine knappe, klare Darstellungsweise, deren Anschaulichkeit durch die guten Abbildungen noch erhöht wird, zeichnet diesen. gemein verständlichen. Leitfaden der Baustile zus Neben der äußeren Erscheinung der Bauwerke ist auch auf ihre Grundrißanordnung und Raumgestaltung, hãufig auch auf das Material eingegangen. Die Ergebnisse der neuen Kunstforschung wurden berücksichtigt, und das Bild vom Baume sen bis auf die Gegenwart vervollständigt. Als Anhang weist das Böãchlein ein Verzeichnis der in ihm aufgeführten Baudenkmäler und lexikalisch geordnete Erklärungen der angewandten Kunstausdrücke auf. — End⸗ fich fei noch auf zwei dem praktischen Leben sich zuwendende Bändchen derselben Sammlung hingewiesen: In sehr praktischer Form führt C. F. Finde isen in die Kauf männische Korrespondenz ein (Siebente Auflage, bearbeitet von Rohert Spalteholz; 259 „); asse Formen diefer Korrespondenz sind berücksichtigt und an Beispielen erklärt einfache Geschäftsbriefe, Zirkulare, Korrespondenzen über Wechsel ˖ geschäfte. Geschäfte in Staats vapieren, Aktien, laufende Rechnungen, Krediterkundigungs. und Autkunftsbriefe, Briefe über das Waren geschäft, Korrespondenjen über See⸗ und Feuerversicherungen usw. — Alle den einjãhrig freiwilligen Dienst betreffenden, bis zum LL April d. J. erlassenen Bestimmungen hat der Oberstleutnant . D. Moritz Exner in dem Büchlein Der Weg zum Einjährig ⸗Frei⸗ willigen und zum Offizier des Beurlgubtenstandes in Armee und Marine (2.50 46) zusammengefaßt. Für die praktische Brauchbarkeit der Sammlung spricht die Tatsache, daß das Bächlein bereits in dritter Auflage vorliegt. z .
— Langenscheidts Sprachführer: Italienisch. Zur schnellen Aneignung der Umgangs sprache durch Selbstunterricht. Ver- faßt von A. Sacerdot. (Geb. 3 S6) Die Langenscheidtschen Sprachführer erfreuen sich seit lange der Anen fennung. Der vorliegende, nach der bewährten Langenscheidtschen Methode zusammengestellt, bietet außer dem Abriß einer Grammatik eine Sammlung bon Mustergesprächen, ein deutsch. italienisches und ein italienisch deutsches Sach und Wörterbuch der Umgangs sprache, dessen italienischer Teil kurze, sachgemãße Erklärungen alles dessen enthält, was dem Deutschen im italienischen . ,, iin unverständlich ist. Aussprache⸗ bezeichnungen sind überall beigefügt. ;
. 96 ö bin nde. Verlag und von demselben Verfasser heraus gegebenes Büchlein Land und Leute in Italien“ (Langenscheidts Sächwörterbücher; 3 M) ist eine dankengwerte Ergänzung ju dem vorgenannten Sprachführer. In alvbabetischer Form. angelegt, gibt dieses Sachwörlerbuch eine überfichtliche und für die erste Orientierung auch völlig ausreichende Beschreibung don staatlichen Einrichtungen, Sitten und Gebräuchen in Italien. Das Buch dürste Deutschen, die zum ersten Male Italien bereisen, gute Dienste leisten.
Geschichte, Noe,
D
Verkehrsanstalten.
Nach telegraphischer Mitteilung des Gouvernements von Deutsch⸗ Sirnmstefe h hat, wie W. 2. B.“ berichtet, am 12. d. M. die Eröffnungs fahrt auf der Gesamtstrecke der Oravibahn von Swakopmund bis T sumeb stattgefunden.
eft 11 (Jahrg. 1906) der „Zeitschrift für Kleinbahnen n, anne. im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, zugleich Organ kes Vereins deutscher Straßenbahn⸗ und Kleinbahnverwal⸗ tungen (Verlag von Julius Springer in Berlin), erschien mit fol⸗ gendem Inhalt: Der Einfluß des Sandstreuers auf die Länge des Bremzweges bei Straßenbahnen (mit 5 Abbildungen); Die Klein- bahnen in Belgien im Jabre 1905. — Gesetz gebung: Preußen: Aller. höchfter Erlaß vom 15 September 19806, betr. die Verleihung des Enteignungsrechts für eine Privatanschluß bahn von Hochfeld⸗ Süd nach Wahnheim . Angerhausen mit Abzweigungen; Aller- höchster Erlaß vom 23. September 1996, bett. die Ver⸗ leihung des Enteignungsrechts für eine Kleinbahn von Cöln- Deutz nach Porz mit Abzweigungen; Allerhöchster Erlaß vom 3. Dktober 1966, betr. die Verleihung dez Enteignungs⸗ rechts für eine Kleinbahn von Rittmarsbausen nach Du derstadt; Eckaß des Ministers der öffentlichen Arbeiten und des Ministers des Innern vom 26. September 1936, betr, Bau. und. Betriebs Forschriften für Straßenbahnen mit Maschinenbetrieb; Nachtrag zur Ausführungsanweisung vom 13. August 1398 zu dem Gesetz über Kleinbahnen und Privatanschlußbahnen vom 28. Juli 1392; Bau— und Betriebsvorschriften fär Straßenbahnen mit Maschinenbhetrieb; Sicherheitsvorschriften für elektrische Straßenbahnen usw.; Erlaß des NMinssters der öffentlichen Arbelten und des Ministeis des Innern vom 26. September 1906, betreffend Polijeiverordnungen für Straßen⸗ bahnen mit Maschinenbetrieb, Entwurf einer Polizei verordnung dazu. Kleine Mitteilungen: Neuere Projekte, Vorarbeiten, Konzessionserteilungen, Betriebseröffnungen und Betriebgänderungen von Kleinbahnen; Finanzielle Beihilfen an Kleinbahnen durch Staaten und kommunale Körperschaften; Einphasenbahnen; Industriebahnen und Schleppgleise Ungarns im Jahre 18904. — Mit⸗ seilungen des Vereins deuischer Straßenbahn. und Kleinbahnverwal⸗ tungen: Rundfchrelben des Ausschusses B vom 11. September 1966 Straßen. und Kleinbahnberufsgenossenschaft; Patentbericht (init 5 Ab⸗ bildungen); Auszüge aus Geschäftsberichten Ziedertal bahn Gesell⸗ schaft, Slaͤdtische Straßenbahn Freiburg i. Br., Städtische Straßen⸗ bahn Bielefeld, Osthavelländische Kreisbahnen, Straßenbahn Mann⸗ heim Ludwige hafen, Straßenbahnen der Stadt Cöln, Straßenbahn Altenburg, Mindener Kreisbahnen, Münchener Tram bahn. Akt. Ses. = Stansstik der deutschen Kleinbahnen für den Monat September 1906.
Wetterbericht vom 14. November 1806, Bormittags 81 Uh r. ——————— ——
863
Witterungs⸗ verlauf der letzten 24 Stunden
Wind⸗ richtung, Wind⸗ stãrke
Name der Beobachtungs⸗ station
Barometerstand auf Oo Meeresniveau und Schwere in ho Brelte Temperatur in Celsius Niederschlag in 24 Stunden
? F
meist bewölkt Regenschauer meist bewöltt meist hewölkt
bedeckt bedeckt Regen wolkig
SW 2 NW WSW? SO 1
3 3 heiter 13 WW? heiter RMO 2 bedeckt D I bedeckt 2 SKW * bedect Berlin.. WNW i wolkig Dre den 8 RW JI woll Breslan⸗ 5 N I bedeckt Bromberg 2 RW 2 Nebel , Frank urt M. 772 I bedeckt Karlsruhe, S. 2 bedeckt Munchen 7 I hester
Berkum KReitum Hamburg. Swinemünde
Růgenwalder⸗ münde
Nen ab waffen Memel Aachen Hannover
vorwiegend beiter ziemlich heiter meist bewölkt meist bewölkt Nachm. Niederschl. meist bewölkt meist bewölkt meist bewölkt ziemlich beiner ziemlich heiter meist bewöltk / ziemlich heiter ziemlich heiter ¶ Wilhelmshav.) meist bewölkt (Kiel) ziemlich heiter ( Wustrow i. M.) vorwiegend heiter (Königsbg.. Px.) ziemlich heiter (Cassel) meist bewöllt (Magdeburg) meist bewol tt GrũnbergsSehl) meist bewölkt (Mülhaus., Els.) vorwiegend heiter Friedrichs haf.) vorwiegend heiter (Bamberg) meist bewölkt
O — C O O — — — — — 1 O O — 1 —
Stornoway . bedeckt
Malin Head Valentia Seilly Aberdeen Shields Holvhrad Jẽle d Aix
wolkig
6
6 8
Regen halb bed. bedeckt
& 86 8
C & 8
8 8
wolkig
bedeckt
wolkenl.
— 2
St. Mathieu bedeckt
8 JG sG [G
bedeckt
2 wol kenl bedeckt bedeckt Regen bedeckt bedeckt Windst. Nebel WMW a4 wolkig WSW? Nebel heiter 2 halb bed. halb bed.
—
Grisnez 1 Vlissingen . Bodoe . Christiansund Skudes nes Skagen Vesterdig Rovpenhagen Karlstad Stockholm Wisby Hernösand Haparanda Riga
Wilna
Pinsk Petersburg Wien
Prag Florenz Cagliari Cherbourg Clermont
7649 768,9 7691
9001 O de de — —
ö . ö 768 3 Rindt. halb bed. 768,3 NRW 1 wolkig 766,5 NW 3 bedeckt 7545 NW T2 bedeckt 771,1 N 3 wolkig 777,5 Windst. bedeckt 764,1 N 4 wolkenl. 7567, 1 NG 1 wolkenl.
771.7 888 1 bedeckt 706 RW Nebel o, We W bedeck 766. 1 8 1 wollen,. 65 776 MMW 2 wollen,. 983 Gd 2 N J is ostig 138 765,4 NW 3 bedeckt 76384 ONO 3 woltenl 763, IN 1 wolkenl. 756,4 NO 2 wolkenl. 75658, 5 W W J bedeckt Jö TW J bededt 7554 N 1 Nebel i TG J halb bed. = 02 Tös NG * bededt * 76s, 5 NW J bedeckt] 565,5 SMG 56 wolken. Töss SW JT bester 35 Warscha n T7777 N I ball bed. XJ Portland Gil 77G 5 SSO 3 bedeckt! 94 Das Hochdruckgebiet ist ostwärtg verlagert, ein Maximum 772 im reicht vom Osteingang des Kanals bis Schlesien, eine neue Dähresston naht wesslich der britischen Infeln beran; die gestrige Deprefsion über Osteuropa ist nach Rußland fortgeschritten. In BDeutschland ist das Wetter trocken und ruhig und, außer im Nord⸗ westen, vielfach heiter, im Süden wärmer, im Osten kälter. BDeutsche Seewarte.
Krakau Lemberg Hermanstadt . Brindist Livornn Belgrad Helsingfors Kuopio Zürich Genf Lugano.. Saͤntis. Wick
Mitteilungen des Königlichen Asronautischen Observatoriums Lindenberg bei Beeskow,
veröffentlicht vom Berliner Wetterbureau. Drachenaufstleg vom 13. November 18065, 84 bis 12 Uhr Vormittag:
l000 m 2000 m 3000m 4000 m 4700 m 22 — 05 — 47 — 93 — 191 81 80 65 32 60
Wind Richtung Ny, Drehung nach N oder No bin, Geschw. mps 1617 12 11-111 15 16—1
Bewölkung wechselnd, unterste Wollenfetzen bei 400 m Hohe.
Temperatur 3 Rel. FIchtgk. O /o
Bei 00 im Temperaturzunahme bon 20 bis 3.2, zwischen 40d und 1600 m von — 0,5 bis 4 1,00.
norden, der
it jedoch
Zweite Beilage
. 26 Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungsmaßregeln. Stand der Tierseuchen in Oesterreich am 7. November 1906. (Nach den vom K. .. österreichischen Ministerium des Innern veröffentlichten Auswelsen.)
Berlin, Mittwoch, den 14. November
brand
Rausch⸗ ;
Rotz und Wurm
Blãͤsschen⸗ ausschlag der
Beschãl⸗ seuche der Zucht⸗
pferde
Schweine · Rotlauf ⸗ der Schweine
Ge⸗ Hüh⸗ flũgel ⸗· ner⸗
8 olera pest 85 ch .
Zahl der
verseuchten
Niederõsterreich Oberosterreich Salzburg... Steiermark teen Krain Küstenland .. Tirol Vorarlberg Böhmen Mãhren Schlesien Galizien Bukowina .. Dalmatien...
Trie st, 13. November.
11
L œ ] I el II- III
1
L I IIIIIIII1
die strengsten Maßnahmen beibehalten. Handel und Gewerbe.
Nach der Woche nübersicht der Reichsbank vom 7. November 1906 betrugen (4 und — im Vergleich zur Vorwoche):
Aktiva:
Metallbestand (der Bestand an kurs⸗ fahigem deutschen Gelde oder an Gold in Barren oder aus⸗ laͤndischen Mũnzen, das Kilogr. fein zu Sd M berechnet)
Bestand an Reichs⸗ kassenscheinen.
Bestand an Noten anderer Banken
Befstand an Wechseln
Bestand an Lombard⸗ forderungen .
Bestand an Effekten
Bestand an sonstigen mn,
Passiva: das Grundkapital
der Reservefonds
der Betrag der um⸗ laufenden Noten.
die sonstigen täglich salligen Ba n lichkeiten ;
die sonstigen Passiwva
.
1906 6.
44 581 000
16768 000
73 126 oo C 31 6g 6õc)
h 67 Hos 3 dꝛb boch
S4 S825 000 ( 2843 000) 180 000 000 (unverandert) 64 814 000 (unverãndert)
1430 501 009
51 826 9009
*
139 000)
C 8322 000) 1182 621 009 50 227 000)
( 54 97 000)
742 bo oo 7.798 992 ooo ( 7 z35 65) (P ] 5I5 oo)
1805 M.
23 201 0090 356 000)
17 465 000 89 669 000) 1064629 0090 ( 44 S656 000)
53 235 000 C 28 b20 0 00) 8 8d lb 009 ( 6159 000)
3 430 ooo 2 555 660)
(
—
180 000 009 (unverandert) 64 814 0090 (unverandert)
186 337 ooo 26 156 00 — 13 65g 600)
1385 525 009 C 6b 47 000)
474 395 000
4
(W. T. B.) Die Seebehörde gibt be. lannt, daß der bier vorgekommene Pestfall (vergl. Nr. 269 ?. Bl.) als vereinzelter Fall anzusehen ist, nachdem die Inkubationsfrist ver⸗ strichen und kein weiterer Pestfall eingetreten ist. Trotzdem werden
1804 60
916 922 090 C 14 919 000)
24379 0990 157 000)
13 930 9000 C 7793000) S1 809 000 C 60 209 000)
og baz ooo C Ii s ooh
117 a4 6oõõ IlIo 655)
go 477 ooo 23 655)
6
6c
150 000 000 (unverandert) oöI 614 000 (unverãndert)
1340874 000 ( 38 595 000)
463 830 00
35 034 000
27 O0 4 11402 000)
( us den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie“.)
Stand der Zuckerrübenfelder in Rußland.
Nach den vom Allrussischen Verein der Zuckerindustriellen ge sammelten statistischen Daten hatten zu Anfang September d. J. die Zuckerrübenfelder Rußlands eine Gesamtfläche von 518 221 Deß⸗ Davon entfallen auf den Südwesten 290 315 Deßjätinen, zuf das Trangdnjeprgebiet 144970 Deßsätinen, auf Mittelrußland 25 828 Deßsätinen und auf Polen 57 107 Deßjätinen. Da ursprüng⸗ . in der Kampagne 1906,67 die Zuckerrübenfelder ein Areal von 32 785 Deßjätinen einnahmen, so ergibt sich, daß im Laufe des Emm teils durch ungünstige Witterungsverhäͤltnssse, teils infolge tm politischen Zustände 14664 Deßjätinen vernichtet worden ieht man in Betracht, daß im vergangenen Jahre das . um dieselbe Zeit sich auf 481 551 Deßsätinen stellte, so übersteigt ie Größe der diesjährigen Zuckerrübenfelder die des vorigen Jahres . ; Im ganzen wird in der diesjährigen Kampagne eine Zuckerrübenernte von 55J 562 413 Pud erwartet. (St. Peters
jãtinen.
um 36 570 Deßjätinen.
urger Zeitung.)
Der Scheck nach deutschem Rechte und den Scheck- gesetzgebungen anderer europäischer Staaten.
ge d hohe Wertung eines ausgebreiteten Scheckverkehrs, dessen ̃ Deutung für das Wirtschaftsleben in fast allen Kulturländern be⸗ onders während der letzten Jahrzehnte stetig gestiegen ist, hat in einer Roßen Anzahl von Staaten, fo 3. B. in England, Frankreich, der weiß und neuerdings auch Oesterreich, in der gesetzlichen An⸗
erkennung des Schecks als eine seinem Wesen wie seinen Wirkungen
nach selbständigen Rechtsgebildes Ausdruck gefunden.
. ist dies bisher nicht der Fall gewesen; hier beruht vielmehr w. gesetzliche Regelung des Scheckverkehrs lediglich auf Grundsätzen d allgemelnen Zivilrechts. Jwar ist im Jahre 1892 von den ver- egierungen dem Reichstage ein Gesetzentwurf vorgelegt erer dem Scheck im Interesse der Erhöhung seiner Zirkulations. f igkeit wechselähnliche Funktionen verleihen sollte; dieser Entwurf 1 infolge Sessionsschlusses unerledigt geblieben.
9 elegesetzbuch hat Bestimmungen über den Scheck nicht aufgenommen, e vielmehr einem nötigenfalls zu erlassenden Speztalgesetze vor=
ündeten R
C 109729 000) 37 3865 009 S28 000)
sind. uckerrũüben⸗
In Deutsch⸗
Auch das neue
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behalten. Daß der Entwurf eines derartigen Gesetzes nicht wieder eingebracht worden, ist die Folge der veränderten Stellungnahme der verbündeten Regierungen, die im Jahre 1802 erklärten, die Not- wendigkeit eines Eingreifens der Gesetzgebung könne nicht anerkannt werden, da der Scheckverkehr auch . feste Normen sich ent⸗ wickelt habe, im übrigen ihm nach Inkrafttreten des Bürgerlichen und des neuen Handelsgesetzbuchs in deren Bestimmungen über Anweisungen eine einheitliche und jweifelsfreie Rechtsgrundlage gegeben sei. Der Reichstag hat bisher zu dieser Frage noch nicht Stellung genommen, sich vielmehr damit begnügt, eine auf Erlaß eines Scheggesetzes gerichtete Eingabe des Verbandes katholischer kaufmännischer Vereinigungen Deutschlands durch Beschluß vom . April 1905 dem Reichskanzler als Material zu überweisen. Gegen⸗ wärtig besteht eine selbständige Regelung des Scheckwesens nur in Elsaß Lothringen, wo das durch Artikel 17 des Einführungsgesetzes zum H.-G. B. vom 10. Mai 1897 aufrecht erhaltene französische Schedgesetz vom 14 Juni 18655 in Geltung ist.
In jungster Zeit haben sich die Aeltesten der Kaufmann— schaft von Berlin, mit der Frage der Dringlichkeit und Zweck ⸗ mäßigkeit einer selbständigen reichsgesetzlichen Regelung des Scheck wesens beschäftigt und eine Denkschrift darüber veröffentlicht, die auch eine vergleichende Darstellung des zur Zeit geltenden deutschen Scheck rechts und der Gesetzgebungen der anderen europäischen Staaten auf dem Gebiete des Scheckrechts enthält. Eine Kodifikation des Scheckrechts findet sich gegenwärtig in den meisten euro- päischen Staaten, und jwar in einigen derselben als selbständiges Gesetz, bei der Mehrzahl y. s ein Abschnitt ihrer Wechsel⸗ ordnung oder ihres Handelsgesetzbuchß. Verschiedenartig, wie die äußere Form, ist auch die Entstehungsgeschichte der einzelnen Rechte. Während Holland und England erst spät in eine gesetzliche Rege⸗ lung der Handelssitte, die sich auf Grund langjähriger Uebung bei ihnen herausgebildet hatte, eingetreten sind, ist die Gesetzgebung in einer Reihe anderer Staaten den Bedürfnissen der Praxis voraus⸗ geeilt, teilweise sogar — wie J. B. in Frankreich — lediglich zu dem Zwecke erfolgt, einen Scheckverkehr überhaupt erst ins Leben zu rufen. Die Scheckrechte Belgiens, der Schweiz und Spaniens sind demjenigen Frankreichs nachgebildet, während die Gesetz⸗ r. Rumäniens und Portugals die Bestimmungen des talienischen Codice di commergio fast vollständig aufgenommen haben. Von außereuropäischen Staaten ist Japan zu er⸗ wähnen, das in den Art. 530 bis 537 seines Handels⸗ gesetzbuchs vom 16. Juni 1899 die Materie geregelt hat. In den Vereinigten Staaten von Am erika, deren F sich größten · teils in Uebereinstimmung mit dem englischen Rechte befindet, fehlt bisher eine allgemeine Kodifikation; nur einzelne Staaten, wie New Vork, sind im Besitze einer solchen. — Stellt man die gesetzliche Regelung des Scheckwesens, wie sie in den verschiedenen Staaten ge⸗ troffen worden ist, dem in Deutschland geltenden Rechte gegenüber, so gelangt man zu dem folgenden Ergebnis.
Der Scheck ist nach deutschem Recht — abweichend vom eng—⸗ lischen, aber in Uebereinstimmung mit den kontinentalen Gesetz gebungen — kein Wechsel, sondern eine Anweisung. Diese Anweisung kann, wie es fast allgemein der Fall ist, zu Gunsten einer bestimmten Person oder an deren Ordre oder auf den Inhaber aus⸗ gestellt werden (abweichend Holland, das lediglich Inbaberschecks kennt) und hat gleich dem Scheck der anderen Länder das Bestehen eines Scheckvertrags sowie das Vorhandensein eines Guthabens zur materiellen Voraussetzung.
Dem stempelfreien Scheck des deutschen Rechts ist ferner die von fast sämtlichen Kodifikationen (abweichend: Italien, Portugal und Rumänien) verlangte Sichtstel lung wesentlich; mit dem Scheck des englischen und des österreichischen Gesetzes teilt er des weiteren das Erfordernis der Bankiereigenschaft des Beiogenen. Auch ist er — entsprechend der allgemein herrschenden Auffassung — stets Geldscheck.
Hinsichtlich der Wirkungen der Scheckniehung nimmt das deutsche Recht insofern eine Sonderstellung ein, als es den Regreß aus der Urkunde gegen Auesteller und Indossanten versagt. Es befindet sich ferner in einem Gegensatz zu der französischen, belgischen und italienischen Praxis 565 n Uebereinstimmung mit dem eng— lischen und dem österreichischen Gesetz), indem es dem Scheckinhaber 26. i,. Klagerecht gegen den Bejogenen nicht gewährt.
Widerruf ist statthaft. Auch insoweit folgt das deutsche Recht dem engtzlischen und tritt anderseitsß in einen Gegensatz zu der für Frankreich, Belgien, Italien und Oesterreich maßgebenden Auffassung. Dagegen hat das deutsche Recht die Bestimmung des englischen Gesetzes, nach welcher der Tod des Ausstellerg einen Grund für die Zahlungsweigerung der bejogenen Bank bildet, nicht zu der seinigen gemacht, vielmehr ausdrücklich das Gegenteil vorgeschrieben.
Annahme (Akzept) ist zwar nicht, wie in der Schreeiz, Italien und. Desterreich, allgemein unzulässig, jedoch bei Inhaberschecks be⸗ schränkt und im übrigen, wie in den meisten Staaten, nicht üblich. n , , n. sind dem deutschen Rechte, das hierin von sämtlichen Kodifikationen abweicht, unbekannt. Im Anschluß an die rechtsdergleichende Darstellung behandelt die erwähnte Denfschrist die Frage der Dringlichkeit und Zweckmäßigkeit einer selbständigen gesetzlichen Regelung des Scheckweseng für das Deutsche Reich. Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin ver Ten ein praktisches Bedürfnis na Schaffung eines
eee nicht anzuerkennen. ie sind vielmehr der
Ansicht, daß die für Anweisungen geltenden Normen sehr
1906.
siche re Rechtsgrundlage zu gewährleisten, jumal da die Regelung jener Materie durch das Inkrafttreten des Bärgerlichen und des neuen Handelsgesetzhuchs an Uebersichtlichkeit zweifelloz gewonnen hat und auch materiell in wesentlichen Punkten einen im Interesse des Handels zu begrüßenden Fortschritt darstellt. Sollten gleichwohl im Laufe der Zeit Lücken oder Mängel hervortreten, so würde sich deren Beseitigung in zwangloserer Weise, als eg durch einen Akt der Gesetzgebung ge⸗ schehen könnte, nämlich durch Bildung eines die Wünsche des Verkehrs berücksichtigenden Handelsgewohnheitsrechts ermöglichen lassen.
Wenn indessen die Schaffung eines Scheckgesezes beabsichtigt werden sollte, so wären nach der Ansicht der Aeltesten der Kaufmann= schaft zum wesentlichen Inhalt desselben zu machen: Einführung des Regresses gegen Augsteller und Indossanten, Fest' setzung einer kurzen Vorlegungsfrist, deren Ver säumung Rechtsnachteile im Gefolge hat, und Widerrufsverbot bis zum Ablauf der Vorlegun gsfrist. Von der Einräumung der Scheck freiheit, dem Erlaß von Strafbestimmungen sowie der Gewährung eines unmittelbaren Klagerechts gegen den Bezogenen würde dagegen Abstand zu nehmen sein. Andererseits würde es allerdings als wuͤnschenswert erscheinen, daß bei einer gesetzlichen Regelung des Scheckwesens auch für den roten Scheck (Ueber weisungsscheck) mit Rücksicht auf 6 6 Bedeutung eine sichere Rechtsgrundlage ge⸗
affen wird.
Hamburgs Handel und Schiffahrt vor hundert Jahren. Die Erinnerung an eine trübe Vergangenheit bildet bei ernsten Naturen einen Hebel zur Arbeit an einer glücklichen Zukunft: so mag des Unglücksjahres 18966, das die Niederlage von Jena gebracht hat, heute, nach hundert Jahren, gedacht werden. Auch der Hamburger Handel wurde damals vernichtet, denn ihm war der Seeweg ab⸗ geschnitten; aber gerade in dem größten Unglück bewährten sich am erhebendsten das Pflichtgefühl und der Opfersian, die Entschlossenheit und Tüchtigkeit der Kaufmannschaft. Das schlimmste Schicksal, das Hamburg treffen konnte, war ihm auferlegt: die Handelsfreiheit war der Stadt genommen. Aber „die Handelsfreiheit', sagte einst mit Recht der be⸗ kannte Hamburger Nationalökonom Soetbeer, ist in Hamburg nicht künstlich geschaffen, sondern organisch erwachsen und das belebende Prinzip nicht nur seiner kommerziellen, son dern auch seiner Staats- wohlfahrt Samburg war bis zur Zeit der napoleonischen Heirschaft der einzige Staat, der die Grundsaͤtze der absoluten Handelsfreiheit nie verletzt und die eigene Schiffahrt weder direkt noch indirekt irgend- wie begünstigt hatte; die Flaggen aller Nationen genossen in Hamburg die gleichen Rechte, ohne daß solche der Hamburger Flagge von anderen 2 . . . rankreich stand Hamburg wirtschaftspolitisch schon seit dem 17. Fahrhundert besonders nahe. Die beiden Staaten verband ein zuerst im Jahre 1655 abgeschlossener und zuletzt im Jahre 1789 erneuerter und erweiterter Handelsdertrag, der im Falle eines Reichskrieges gegen Frankreich dem hamburgischen Seehandel die Neutralität zugestand, ein überzeugender Beweis für die hohe Wertung nicht nur des Hamburger, sondern des durch Hamburg vermittelten deutschen Handels, der mit allen seinen Ausstrahlungen durch die französische Seemacht leicht hätte gefaͤhrdet werden können. Bei offenen Feindseligkeiten zur See wäre Deutsch= land ohne jenes Zugeständnis genötigt gewesen, die Kolonial⸗ produkte, die ungeachtet des von den seemächtigen Staaten eifersüchtig gehüteten, den ausschließlichen Verkehr der Kolonien mit dem Mutter⸗ lande proklamierenden Kolonialsystems zu einem Bedürfnis des deutschen Konsums und Handels geworden waren, durch einen sehr weitläufigen Zwischenhandel ju erwerben und hierdurch auf alle Fälle sich wesentlich verteuern zu lassen. Außerdem aber wäre die Ausfuhr über Hamburg, die den deutschen Landesprodukten in Frankreich, Spanien, Portugal und dem Mittelmeer einen guten Markt sicherte, unterbunden gewesen.
Unter dem Einfluß der Seekriege Englands gegen Frankreich und Spanien vom Jahre 778 sowie gegen Holland vom Jahre 1780, die eine Blockade der französischen und hollaͤndischen Häfen herbeiführten, war der Hamburger Seehandel zu ungeahnter Blute gediehen; Ham⸗ burg wurde Hauptstapelplatz des gesamten Kolonialbandels in Europa, begünstigt durch die geographische Lage, dank deren auch fast der ge⸗ samte überseeische Handel Nordeuropas den Weg über Hamburg nahm. Schon die Trennung der nordamerikanischen Kolonien von England im Jahre 1773 hatte diese Entwicklung vorbereitet; sie wurde noch ge= fördert durch die französische Revolution von 1788, die den neutralen Flaggen und Märkten zahlreiche gewinnbringende Handelsgeschäfte in den Schoß warf und den in Hamburg zu großen Vorräten auf gestapelten Waren eine glänzende Konjunktur gewährleislete. Der Bewerbeflelß hob sich, und in Hamburg etablierten sich Fabriken, die Jahre hindurch reiche Ueberschüsse brachten; im Jahre 1805 gab es bier nicht weniger als 450 Zuckersiedereien, und außerdem fand noch bis zum Jahre 1806 regelmaͤßig eine Art börsenmäßigen Zuderhandels in Auktionen statt, deren Handhabung durch die mit einem Auktions stock den Zuschlag erteilenden Makler in strengen Mandaten“ ge—⸗ ordnet war; ferner war besonderg die Tabalfabrikation sowie die Kattundruckerei, die im Jahre 1797 mit 1334 Tischen arbeitete, von e. Bedeutung. Wir besitzen für die Jahre der Blüte des ham burgischen Seehandels eine zuverlässige Einfuhrstatistik. Danach sind in der Periode der Wohlhabenbeit allein an Zucker, Kaffee und Reis folgende Mengen hier angekommen: Jahr Zuder: Kaffee: Reis: 1791 53 Mill. Pfd. 211 Mill. Pfd. 1792 A481, 21 1793 26 1794 38 1795 42 1796 39116 1797 397 1798 45* 3 1799 4655/8 1800 397 1801 i 28 6019 154 1802 ‚— 24 ? 13319, 19219 ; Im Jahre 1791 kamen 1504 Schiffe in Hamburg an, die vor⸗ jzugswelse — außer Zuger, Kaffee und Reis — Häute, Baumwolle und Pfeffer brachten. Die Zahl der angekommenen Schiffe stieg im Jahre 1791 auf 1820, 1795 gar auf 2107, schwankte dann zwischen 1870 und 1960, erreichte im Jahre 1801 den Höhepunkt mit 2177 Schiffen und betrug im Jahre 1802 noch 2105. 2 hatte sich die Besetzung Hamburgs durch die Dänen sowie die erste Blockade durch die Engländer im Jahre 1801 fühlbar gemacht. Als dann im Juli 1803 die jweite Elbblockade durch die Engländer folgte, war das Schicksal der Stadt besiegelt; 2 Monate dauerte diese Blockade, die dem Hamburger Handel und Verkehr einen tödlichen Schlag ver⸗ setzen mußte. Im April 1806 folgte dann die dritte Elbblockade, die dem bißchen Warenhandel und Schiffsverkehr vollends den Gargus machte und in würdiger Weise die Franzosenzeit, die mit der Be⸗ ie n Hamburgs durch französische Truppen am 19. November 1806 anhob, vorbereitete.
Noch im Jabre 1799 umfaßte die Hamburger Reederei 230 Schiffe, in den nächsten Jahren hob sich ihre Zahl in erfreulichem Maße, aber im Jahre 1806 betrug die Zahl der Hamburger Schiffe nur noch 220,
20 898 17 428 11 865
8541 13 477 23 390 30 254 24 866 16017
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u. 2 380 Sãcke 4 5607 1 16 ö
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wohl dazu ausreichen, auch dem Scheckverkehr eine
und auch sie mußten im Hafen faulen, da sie nur noch in seltenen