die zur Abwendung der Gefährdung im öffentlichen Interesse geboten erscheinen. Gegen die einstweilige Anordnung findet nur die Be schwerde an die im Instanzenzuge vorgeordneie Behörde statt. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.
§3 15. Die Verwaltungsbehörde kann die Mitglieder des Vor— standes zur Befolgung der Vorschriften des 5 9, des § 10 Abs. 7, 8 Saß 2, des 5 11. Abs. 2 und des § 13 durch Ordnungs⸗ stralen anhalten. Sie kann auch Ordnungsstrafen verhängen gegen Mitglieder des Vorstandes oder anderer Vereingorgane, welche den Vorschriften des 8 3, des 57 Abs. 4, des 10 Abf. 3 oder des §5 14 Abf. 3 juwidergehandelt haben oder welche die Mitwirkung einer Person, die nach den Vorschriften des §z 5 oder des § 8 nicht Mit⸗ glied des Vorstandes oder eines sonstigen Vereinsorgans sein kann, in diefen Organen dulden. Die gleichen Befugnisse stehen der Verwaltungsbehörde den Liquidatoren gegenüber zu. Die einzelne Strafe darf den Betrag von 300 40 nicht übersteigen. Die fest⸗ gesetzten Strafen fließen in die Kasse der Versicherungsanstalt (8 65 des pal gender scher inge gese ge vom 13. Juli 1899, Reichs⸗ Gesetzbl. S. 463), in deren ezirk die Verwaltungsbehörde (Abf. I ihren Sitz hat. Mitglieder des Vorstandes und anderer Vereinsorgane sowie Liquidatoren werden, sofern nicht nach andern Vorschriften eine höhere Strafe verwirkt ist, mit Gefängnis bis zu drei Monaten und zugleich mit Geldstrafe bis zu eintaufend Mark bestraft, wenn sie in den Anmeldungen, Ueber⸗ sichten, Mitgliederverzeichnissen, Büchern und sonstigen Urkunden und Listen, deren Einreichung, Führung und abschriftliche Mitteilung ihnen nach dem Gesetz oder der Satzung obliegt, sowie bei den Eintragungen in das Protokollbuch und den ihnen obliegenden Veröffentlichungen wiffentlich falsche oder auf Täuschung berechnete unvollständige An. gaben machen oder machen lassen, Der wenn sie Mittel des Vereins zur Bezahlung einer Geld oder Ordnungs strafe verwenden, welche gegen ein Mitglied des Vereins oder seiner Organe festgesetzt worden ssfs Sind mildernde Umstände vorhanden, so tritt ausschlleßlich die Geldstrafe ein, . . —
§ 17. Die öffentlichrechtlichen Vorschriften der Landesgesetze, nach welchen ein Verein unerlaubt ist oder verboten werden kann, weil er einen politischen oder sozialpolitischen Zweck verfolgt. oder weil er ohne obrigkeitliche Genehmigung errichtet ist, finden auf einen Verein der im S 1 bezeichneten Art, sofenn er als Berufsverein eingetragen wird, keine Anwendung. Dag gleiche gilt für einen eingetragenen Berufsverein von den öffentlichrechtlichen Vorschriften der Landes⸗ gesetze, nach welchen 1) aus dem im Abs. I bezeichneten Grunde ein Veresn aufgelöst werden kann oder seine Versammlungen ge⸗ schlossen werden können; 2) die Mitgliedschaft von ãnnern und Frauen an einem Vereine, der einen politischen oder sozial⸗ politischen Zweck verfolgt, die Teilnahme solcher Mitglieder an den Verfammlungen des Vereins und die Teilnahme von Männern und
rauen an feinen Luflbarkeiten verboten oder beschränkt ist, soweit ch das Verbot oder die Beschränkung auf Personen erstreckt, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben; 3) der Polizeibebörde ein Ver⸗ zeichnis der Mitglieder eines solchen Vereins einzureichen oder Aus⸗ kunst über feinen Möitgliederbestand zu erteilen ist. Die Bestimmungen der Landesgesetz über die Abhaltung öffentlicher Tanzlustbarkeiten werden durch die Vorschrift des Abs. 3 Nr. 2 nicht berührt.
§ 18. Die Vorschriften des 17 finden auch auf Abteilungen (Zwelgvereine, Ortsvereine, Ortsgruppen, Zahlstellen usw.) eines ein getragenen Berufsvereins, die nach Maßgabe seiner Satzung für ge⸗ wisse Bezirke gebildet werden, Anwendung, wenn ihre Vorsteher oder Geschäͤftsführer unter Angabe der Namen der Verwaltungẽ⸗ behörde, in deren Bezirke die Abteilungen ihren Sitz haben, vom Vereinsvorstand als Organe des Vereins angemeldet werden. Ist die Anmeldung erfolgt, fo ist jede Aenderung in der Person der Vorfteher oder Geschäftsführer der Abteilung der Verwaltungs behörde (Äbs. I) anzuzeigen. Auch ist ihr auf Verlangen jeder⸗ zeit ein der Vorschrift des 5 11 Abs. 2 entsprechendes besonderes Verjeichnis der Mitglieder der Abteilung vorzulegen. Zur Befolgung der Vorschriften des Abs. 2 können die Mitglieder des Vorstandes, die Liquidatoren sowie die Vorsteher oder Geschäftsführer der 25 von der Verwaltungsbehörde nach Moßzabe des § 16 Abs. 2 dur Drdnungsstrafen angehalten werden.
II. Abschnitt.
Berufsvereine deren Rechtsfähigkeit nicht auf Eintragung beruht. § 19. Auf einen Verein, der seinen Mitgliedern einen Rechts anspruch auf Unterstützung gewährt oder dessen Zweck sonst auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, finden, wenn der Verein im übrigen den Vorauesketzungen der S§ l, 3 entspricht, für die Ver⸗ leibung der Rechtsfähigkeit die öffentlichrechtlichen Vorschriften der Tandesgesetze keine Anwendung, nach welchen I) ein Verein unerlaubt sst oder verboten werden kann, weil; er einen politischen oder sozial⸗ politischen Zweck verfolgt; 29) die Mitgliedschaft von Männern und Frauen an einem Vereine, der einen politischen oder sozial⸗ politischen Zweck verfolgt, verboten oder beschrnkt ist, soweit sich das Verbot oder die Befchränkung auf Personen erstreckt, bie das fechlehnte Lebensjahr vollendet haben, Das gleiche gilt für einen Verein solcher Art, wenn ihm die Rechtsfähigkeit derliehen ist, hinsichtlich der öffentlichrechtlichen Vorschristen der Landesgesetze, nach welchen 1) aus dem im 17 Abs. 1 bejeichneten Grunde ein Verein aufgelöst werden kann oder seine Ver⸗ fammlungen geschlossen werden können, 2) die Teilnahme männlicher oder weiblicher Mitglieder an den Versammlungen eines Vereins, der einen politischen oder sozialpolitischen Zweck verfolgt, sowie die Teil⸗ nahme von Männern und Frauen an seinen Lustbarkeiten verboten oder beschränkt ist, soweit sich das Verbot oder die Beschrãnkung auf . erstreckt, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, 3) der ollzeibebörde ein Verzeichnis der Mitglieder des Vereins einzureichen dder Auskunft über seinen Mitgliederbestand zu erteilen ist, sofern dem Verein eine amtliche Bescheiniaung darüber ausgestellt sst, daß er den im Abs. I bezeichneten übrigen Voraussetzungen der F 1, 3 entsprlcht. Die Bestimmungtn der Landesgesetze über die Abhaltung öffentlicher Tanzlustbarkeiten werden durch die Vorschrift des Abs. ? Nr. 2 nicht berührt. ;
3 30. Die im 8 19 Ats. 2 vorgesehene Bescheinigung wird au den Antrag des Vorstandes des Vereins von der Landes zen tralbehörde pDder der von diefer bestimmten Behörde ausgestellt. Wird die Be—⸗ scheinigung versagt, so sind die Gründe mitzuteilen. Tritt in der Satzung des Vereins eine Aenderung ein, so ist von Amts wegen ju prüfen, ob der Verein den im S189 Abs. ] bezeichneten Voraussetzungen auch ferner entspricht. Nach dem Ausfalle ieser Prüůfung ist die Bescheinigung von neuem zu erteilen oder zu widerrufen. Die Bescheinigung kann ferner widerrufen werden: I) wenn in Fen Verhältniffen' des Vereins eine Aenderung eintritt, die, falls sie vor der Ausstellung der Bescheinigung bereits vorhanden gewesen wäre, die Versagung der Bescheinigung gerechtfertigt haben würde; 2) wenn der Verein eine Arbeiteraussperrung oder einen Arbeiter- auestand berbesführt oder fördert, die mit Rücksicht auf die Natur oder die Bestimmung des Betriebs geeignet sind, die Sicher heit des Reichs oder eines Bundesstaats zu gefährden, eine Störung in der Verforgung der Bevölkerung mit Wasser oder Beleuchtung herbei⸗ zuführen oder eine gemeine Gefahr für Menschenleben zu verursachen. Solange die erteilte Bescheinigung nicht widerrufen ist, liegt dem Votftande des Vereins die im 5 11 Abf. 2 bezeichnete Verpflichtung ob. Zur Erfüllung dieser Verpflichtung können die Mitglieder des Vorstandes und die Leguidatoren von der Verwaltungsbebörde nach Maßgake des 5 18 Abs. 2 duich Ordnungsstzafen angehalten werden.
821. Auf Abteilungen (3weigvereine, Ortsvereine, Ortsgruppen, Zablstellen usw.) eineg im Besitze der Bescheinigung (5 19 Abs. 2) defindlichen Vereins, die nach Maßgabe seiner Satzung für gewisse Beijirke gebildet werden, finden die Vorschriften des § 18 entsprechende
Anwendung. III. Abschnitt.
Schluß bestimmun gen. ; Wird die Satzung eines Vereins der im 3 1 bezeichneten
§ 22. das Vereingiegister nach Maßgabe der Vorschriften der
Art, der in
S8 hö ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs eingetragen ist, dahin geändert,
daß der Verein als Berufsverein eingetragen werden soll, so erfolgt . ͤ die Eintragung der Aenderung in das Vereinsregister gebũhren⸗ und n en Demgegenüber bemerkt der Daily Commercial Record bon Duhuth, aus den verschiedenen Teilen des stellt. win von etwa 1395 Bushels aufweisen. rund h Oo O50 Acker (2 023 500 ha) würde die Sommerweizenernt⸗ 567 500 000 Bushels (18 366 759 42) betragen. Ertrag der Durumernte. höher, ergibt bis 25 Bushels für den Acker und weist im Durchschnin 19 bis 26 Bushels auf. etwa 1250 50) Acker (505 875 ha) würde Norddaketa demnach in 2 . etwa 24 000 000 Bushels (6 530 400 da) Durum erzeu aben.
Rindvlehzüchtervereinigungen erfolgt, durch die festgestellt werden sollte, zeugt h
stempel frei.
3 25. Dieses Gesetz tritt am.... in Kraft.
Land⸗ und Forstwirtschaft.
Das Verhältnis der Zahl der geborenen männlichen zu der der weiblichen Kälber.
Auf Veranlassung des Sonderausschusses der deutschen Landwirt schaftsgesellschaft für Rinderzucht war eine Umfrage bei sämtlichen
und wieviel weibliche Kälber von den ein⸗
wieviel männliche im Jahre 1905 geboren wurden.
getragenen weiblichen Tieren Der * betreffende Fragebogen gelangte an 308 schaften und Verbande zur Verfendung, von denen 172 die Frage beantworteten, während 136 wohl antworteten, aber nicht in der Lage waren, Angaben über die Zahl der Geburten ; Dieser letztere Umstand zeigt, daß bei einem großen Teil von Zöchterverelnigungen die Zuchtbuchführung immer noch nicht ordnungsmäßig gehandhabt wird. Bedauerlicherweise konnte auch ein Teil der anerkannten Zuchtgenossenschaften die gestellte Frage nicht beantworten. .
Das Ergebnis der Umfrage ist folgendes: Nach der Statistik vom Fahre 1505 betrug die Zahl der vorbandenen eingetragenen Kühe und Färfen 2069 507. Die Antworten liefen für 142 232 Kühe und Färsen, also für 57, 9 oso des gefamten Bestandes ein. Die Zahl der geborenen Kälber betrug 101 588 Stück oder 71,4 o,o, von denen 49 666 oder 49 o Bullkälber und 51 882 oder 5 Oo Kuhkälber waren.
Zucker -Ein, und Ausfuhr Großbritanniens Januar bis September 1906. Ein fuhr: 1904 1905 1906 in Menge in ewts (englischen Zentnern) Raffinierter u. Kandisiucker; ; 7 205 568 98 280290
Deutschland 8 270 042 Niederlande 2370350 1180115 2088689 1389 478 312038
367 751 2105017 1491796 2082288 344392 507
171945 Einfuhr berhaupt. . IJ 280 10650 10411 349 13773812 10 502 335 13270686
Einfuhr zum inländischen Verbrauch) . 13 508 881 3769 613 6 652 998 91 610 88 733
Nicht raffinierter Zucker: n, , . 4752 046 308 929 753 530 236 493 229 101
Niederlande Belgien
370 920 176 738 1928466 251 216
Frankreich Desterreich⸗ Ungarn... 9 680 — — 111910 995 924 471111
Java Philippinen Cub 87 414 958 955 158 460 127 205
256 180 S8 267
Brjitisch⸗Ostindien ..
Straltss⸗ Settlements einschl. der Malavischen Schutzstaaten Britisch⸗ Westindien, Britisch⸗ Guayana, Britisch⸗Honduras 324 h521 Andere Länder 419 849 Einfuhr berhaupt. . IO S198 426
Einfuhr zum inländi⸗
schen Verbrauch 1973 953 Zucker, unter Zollaufsicht raffiniert für den inländi⸗ schen Verbrauch“). ...
Ausfuhr: Raffinierter u. Kandis zucker: Schweden Norwegen Dänemark Niederlande Belgien Portugal, Ajoren Madeira Italien Andere Lãnder
Zusammen Wiederaus fuhr: Raffinierter u. Kandis zucker. 19323 29 911 Nicht raffinierter Zucker 73 435 163 470 ) Umfaßt auch die aus den Niederlagen entnommenen Mengen. * In den oben aufgeführten Ziffern sind nicht die Mengen Raffinade enthalten, s
109 675 165 997 69 635
1464913 186 750
1I1 6530 162 1859 570
201 137 2333 729
160 014552 1587 302
7 S844 131 S 120 420 S 288 693
184
15 624 63 832 58 388 6 595
11419 49665 2512965 412303
128
13 829 78 578 59 161 8 488
23 höl 29 824 509 253 722 912
und
die aus verzolltem Zucker hergestellt worden sind.
(Accounts relating to Trade and Navigation of the United Kingdom.)
Zucker- Ein und Ausfuhr Frankreichs Januar bis September 1906. Einfuhr: 1904 1905 1906 Menge in Tonnen 55 220 66 069 73 026 13 614 22348 25 909 23531 17973 13 431 j Guadeloupe 16865 25 426 33 068 Aus fremden Ländern:
Rohrzucker 14 398 Rübenzucker 7 Farinzucker 10 — Fandis. 255 279 Andere raffinierte Zucker 202 4
Ausfuhr:
Rockzucker: ; Robʒucker aus fran zösischen Kolonien Einheimischer Rübenzucker ... davon nach Großbritannien
Raffinierter Zucker:
Rohzucker: Aus französischen Kolonien. ... davon aus Martinique Réunion
6 522 107 839 101 232
4202 68 992 h1 169
288 82 548 16325 18119 16631 10 877
3457 106 427 956 875
245 112 358 21 512 17300 20 611 11 423
; Algerien ' der Schweiz;... Anderer raffinierter Zucker.... 36534 1723
Farinzucker 5837 7 329. (Documents Statistiques sur le Commeres de la France.)
Weizenernte in den Vereinigten Staaten von Amerika.
Der Kaiserliche Konsul in St. Paul (Minnesofa) berichtet unterm 26. v. M. Nach dem vom Aderbauamt in Walbingt on am 1. Dktober d. J veröffentlichten Erntebericht beträgt der Durchschnitts⸗
ertrag der Weizenernte im
Genossen⸗·
ju machen.
Staate Norddakota 13 Bushels vom Ader Eine Trennung von Sommerweizen und Durum ist dabei nicht vor
daß nach den sorgfältig von ihm gesammelten Druschberichten Staates sich das Ergebnis gůnstige danach einen Durchschnittzerna Bei einer bebauten Fläche bon
Frübjahrsweizen würde
Hierzu tritt n Der Abdrusch ist bei dieser Frucht .
Bei einer mit Durum bebauten Fläche von
Theater und Wufik.
Konzerte.
Ernst von Dohnänyi legte am Montag im Mozart Saal wieder Proben feiner bereutenden pianistischen Begabung ab. Seine technische Fertigkeit ließ denn auch in bezug auf Klarheit und Klang, schönhelt selten etwas zu wünschen übrig. Weniger konnte man sih Luffaffung befreunden, die zwar. Geist und Ge, verriet, jedoch weniger sich iu, bemühen schien, in das innere Wesen der Tonwerke einzudringen. Die Leistungen ließen daher trotz alles äußeren Glanzes öfters kalt. Im Saal Bechstin fand um dieselbe Zeit ein jugendlicher, laut Programm 13jähriger Pianist, mit Namen Lee Paul Schramm siarken Beifall, und mit Recht, denn er ist ohne Zweifel ein pie. versprechendes Talent, das der Aufmunterung und des Ansporns bedar;, wenn es zu bedeutsamer Reife gedeihen soll. Weit vorgeschritten⸗ flüssige Technik und hübscher Anschlag im Piano erscheinen bei ihn als besondere Vorzüge, denen freilich noch rhythmische Mängel und angelernte Auffassung entgegensteben. Sein Forteanschlag ist vielfach geradeju robust und unangenehm und bedarf daher wohl seitern des jungen Klavierspielers ernster, eingehender Beschtung. Auch im Pedalgebrauch kann ihm größere Vorsicht empfohlen werden. Recht bübsch spielte er Schumanns Arabeske und Chopins As. Dur Gtude. Die Ueberreichung eines riesigen Lorbeerkranzws, schon nach der jweiten Programmnummer, erschien zum mindesten sehr verfrübt, wenn arch nicht geleugnet werden darf, daß in dem jungen Mustler eine kräftige Begabung steckt. Wie weit si- jur Entfaltung gelangen wird, bleibt abzuwarten. — Im Beethoven⸗Saal gab an dem⸗ selben Tage der gemischte Chor des Gesangvereins Harmonie“ unter Richard Rößklers Leitung ein Konzert, das von fleißigen Streben Zeugnis ablegte. Als Solisten wirkten Fräulein Anni Bremer (Gesang) und der Flötenmeister Em il Prill verdierft
lich mit.
Im Saal Bechstein trat am Dienstag Tie Soeietz de Sonesrts d instruments aneiens aus Paris, die sich die Aufgabe gestellt hat, ältere Musik auf alten Instrumenten zu Gehör zu bringen, wieder mit glänzendem Erfolge auf. Es gebn ein fein abgetöntes und sorgfältig gepflegtes musikalisches Gefill dazu, um diese, im Klange überaus zarten, alten Musikinstrumente stikpoll zur Geltung zu bringen; doch wurde dies bohe Jill in den Vorführungen vollkommen erreicht. Wie Frau H. Casadesu (Quinton), die Herten A. Casellg (Clavtcin), H. Casadesut Viole d'amour), M. Casa de sus (BViole de Gambe) und M. De⸗ vüliers Basse e Vlole) ihre Kunst ausüben, verdient höchste Ar
steis blieb die Klarheit des Ausdrucks und die Haimene Deutsche, französische und italienische Kon, der stärkste Eindtut
mit der schmack
Schulung oder Voꝛrtrnz gehoben; an it Vollendung der pr heran. Dr. Ludwig Wü Liederabend, der
eine
gleichzeitig Schar
Höhe. ᷣ des Ton um Nur bei de
23 del
d Heinrich Grünfeld gaben am Min Abonnemente konzert. . aeg ten 8 1 n immer 6 S zrt die Arbeit nicht gerade zu den besten Smetanas, a schöpferischer Erfindungsktaft fließt darin nicht mäßig und reich wie in vielen anderen seiner Werke; wurde die Tondichtung, trotz ibrer vortrefflichen Wiedergab, , etwas zurückbaltend aufgenommen. Um so eindruck voller gestall. sich die Schlußnummer, Beethovens liebenswündige Violine, Bratsche (8. H. Ha se) und Violoncello; sie wurde ben geistvolQl wie klangschön durchgeführt Alfred Grünfeld ga. einigen Einzelvorttägen auf dem Klavier wieder neue Beweise sen, reifen Kunst. Außerdem wurden „Sieben Lieder“ von Leontin de Ahna zu Gehör gebracht; sie waren Paul Heyses nm brunnen“ entnommen und von Robert Kahn fur eine Sh stimme mit Begleitung von Klavier. Violine und Viol oncelle Musik gesetzt. Die vornehme Ausdrucksweise und warme Emrfindi⸗ der Sängerin kamen in den Vorträgen glücklich zur Geltung; 4 wurde dag klare, schöne Organ manchmal durch die Begleitung ets. verdeckt. Freilich zeigte diefe Begleitung so leich flü sige Formen schöne Harmonien, daß ein starker Teil der lebens vollen Wi kung ihr beruht; der Komponist selbst führte den Klavierpart durch.
Serenade
Dritte Beilage
zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
r 272.
Literatur.
Meisterwerke der Königlichen Alten Pina— München. 263 Kunstdrucke nach den Originalgemaälden. dem Text von Dr. Karl Voll Franz Hanf staengl, n. — Besonders stattlich ist dieser Band der Malerklassiker don Münchener Verlagsanstalt ausgestattet, eine große Reihe ausgezeichneter Abbildungen begleitet den einleitenden Text Karl Volls, der den Leser in bündiger Kürze über die Schätze der berühmten Sammlung zu informieren imstande ist. Der Sammeltätigkeit dreier Fürsten., verdankt München diese ausgezeichnete Galerie. Kurfürst Maximilian J. brachte die wundervollen Dürer zusammen, der Pfalz⸗ graf Zohann Wilhelm erwarb die prachtvollen Rubens, die im Verein mit anderen Gemäl den einst in Düsseldorf aufgestellt waren und spãter nach München übergeführt wurden, und König Ludwig J. erwarb die Sammlung der Gebruͤder Boissere, nachdem diese vergeblich für einen sehr billigen Preiß dem Berliner Museum angeboten war. Aus letzter wammen fast alle Bilder der Gölner Primitiven, die nächst dem Wallraf. Richardi· Museum in München am besten zu studieren sind. Meister Wilhelm, Stephan Lochner und der Meister bes Marienlebens sind mit prächtigen Stücken hier vertreten. Die Nürnberger Schule mit Dürers Vorgängern Hans Pleydenwurff und Michael Wolgemut hat ihren Höhepunkt in Dürerg vier Aposteln, diesein reifen Werk gus des Melsters späterer Zeit, daz zwei Jahre por feinem Tode entftanden ist. In die nordische Renaiffange hinein führt dann der Sebastiansaltar Holbeins des Aelteren, dessen beide Außentafeln wohl mit Sicherheit dem berühmten Sohne zujuschreiben sind. Von dem außerhalh Colmars selten zu findenden Mathias Grünewald ist die prachtvolle Gruppierung der vier Heiligen u sehen; der schönste gltdeutsche Altar, wie er, mit, Recht genannt ist. — Die Alt⸗ Niederländer Rogter van der Weyden, Dirk Bontg, Hans Memling und Gerard David, wenn man letzteren ihnen noch zurechnen darf, sind mit Hauptwerken bertreten, und auch von ihrer sväteren Schule, die zum Teil in nicht gerade anziehender Weise die Einwirkung der Renaissance zeigt, finden sich die Hauptmeister. In der italienischen Abteilung überragen die wenigen aber vortrefflichen Werke Tizians, unter ihnen das Porträt Kaifer Karls V., alle anderen Bilder, und selbst die anmutige Ma— donna Tempi Rafaels findet nach ihnen nicht mehr den Beifall, der diesem Werk von Rechts wegen zukommen sollte. — Auch dem flüch⸗ tigen Besucher Münchens wird die glanzvolle Pracht des Rubens saals stetz in Erinnerung bleiben. Nach jeder Richtung ist der Meister hier kennen zu lernen: als Porträtist durch das frische Selbstporträt mit seiner Gattin, dem sich das liebliche Bild seiner zweiten Frau Helene Jourment anschließt und der sich jene meisterhaftcharakteristischen Porträts vlämischer Kavaliere und Herren anreiben, als Maler mythologischer Stoffe durch den Silen und den wundervollen Frauenraub der Dios⸗ kuren, und als Schilderer religiöser Stoffe — um von dem Jüngsten Gericht zu schweigen, durch den bethlehemitischen Kindermord, diesem . Rubensscher Leidenschaft. Nach ihm erscheint die vornehme urückbaltung Van Dycks zuerst fast schwächlich, und erst allmählich zrwirbt diese raffinierte und überlegte Kunst des Laien Bewunderung. In langer Reihe folgen nun in den Kabinetten die niederländischen Rleinmeister, bis noch einmal im Spanischen Saal Murillo und Velagquez auch den ermüdeten Besucher dor der Pracht ihrer Schöpfungen erstaunen 2. Die großen Landschafter Frankreichs, Elaude Lorrain und Poussin, bilden den Schluß eines Rundganges, für den das vorliegende Buch ein treuer Führer und später . an⸗ genehme Belehrung der Erinnerung sein wird.
— Untersuchungen über die Verhältnisse des deutschen Eichen schälwaldbetriebes, ausgeführt im Auftrage des Vereing deutscher Gerber von Dr. Fr. Jentsch, Professor der fn at XII u. 364 S. Kampff meyerscher Verlag, Berlin.
eb. 16 A — Das vorliegende, von einer bekannten forstmännischen Autorität verfaßte Werk bietet nicht nur für die Forstwissenschaft und Foꝛstverwaltung wertvolle Fingerzeige über den deutschen Eichenschäl⸗ waldbetrieb, sondern enthält auch in der Frage der Gerbstoffzölle für die deutsche Gerberei und Lederindustrie eine Fülle neuen Tatsachen⸗ materials, mst dem in Zukunft zu rechnen sein wird. Auf Grund ein⸗ gehender Informationen an Ort und Stelle wird nach;zuweisen gesucht, daß der tatsächliche Umfang des deutschen Eichenschälwaldbetriebes bei weltem nicht so bedeutend sei, wie der, den die Reichsstatistik auf⸗ führt, und, daß dieser Betrieb hinsichtlich feiner Rentabilität sebr ju wünschen übrig lasse. Einge hend werden die Ursachen dieser Notlage (Rindenpresse, Produktionskosten, Menge und Güte der Lohrinde ꝛc.) unterfucht und endlich auch die in Betracht kommenden eintelnen privat · und staatswirtschaftlichen Mittel (Zollschutz, materielle Leistung 283 öffentliche Organe ꝛc aufs sorgfältigste gegeneinander ab⸗
ogen.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.
Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.
us den „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitgamts“, Nr. 46 hom 14. November 1906.)
Ve st.
Aegypten. Vom 27. Oktober bis 2. November wurden 10 Erkrankungen (und o Todesfälle) an der Pest festgestellt, darunter 4 ( in Alexandrien, 1 (1 in Suez und S C in Samalut. ö. Perfien. Zufolge einer Mittellung vom 7. August. war das Südwestgebiet des persischen Reichs seit dem 6. Juli pestfrei; ins« esondere war in Haffein⸗Abad und in Dadeh kein neuer
esffall beobachtet. In Dadeh waren alle Häuser und alle Ge⸗ rauchsgegenstaͤnde der Pestkranken verbrannt worden; den sonstigen ewohnern, welche außerbalb des Ortes im Freien hatten lagern müssen, war es mit Rücksicht auf die starke sommerliche Hitze gestattet worden, in ihre desinfizierten Häuser zurückzukehren. In Nassir⸗ abad ist nach dem amtlichen Ausweise vom 28. August der letzte
Pesthianie am 21. August gestorben.
Britisch-Sstindien. Während der am 13. und 20. Oktober abgelaufenen Wochen sind in der Präsidentschaft Bombay . P 3618 neue Eikrankungen (und 3267 4 2691 Todesfälle) an 3 Pest zur Anzeige gelangt, darunter in der Stadt Bombay z H 34 (256 4 32), im Stadt und Hafengebiet von Karachi ö 3 (6 3), in demjenigen von Jamn agar 35 36 (24 4 28), *in Surat 46 4 29 (40 29), im Hafen vön Veraval 34 2 (36 4 O), in dem von Bassein i 4 0 (1 4 0.
8 Queensland. In Cairns haben sich 2 während der zweiten hte mberwoche als pestverdächtig gemeldete Krankheitsfälle als Pest - ille erwiesen; neue Fälle waren bis jum 22. September im Lande
git beobachtet. In Brisbane gilt die Pest für erloschen; nach
39 Wechenauzwels vom 22. September wurden daselbst wieder reine esundheligpasse ausgestellt.
Pest und Cbolera.
16 Britisch-Ostindien. In Kalkutta starben in der Zeit vom bis 29. September 11 Personen an der Pest und 44 an der
holera. Cbolera. tob Britisch- O stindie n. Zufolge einer Mitteilung vom 16. Ok- ( er ist die Cholera in mehreren Berirken der Insel Ceylon, u. a. ziemlich heftig in YJativantota, Uva, Badulla, aufgetreten.
Die
Berlin, Freitag, den 16. November
Philippinen. Im September wurden aus Manila 77 Er— krankungen Lund 63 Todesfälle) an der Cholera gemeldet, aus den Provinzen 784 (632).
Gelbfieber.
Es gelangten zur Anzeige vom 23. bis 28. September in Merida 4 Erkrankungen (und 4 Todesfälle, in Veracruz O (1) und Tuxtepec 1 (M, ferner in Guayaquil vom 1. bis 15. September O (2), in der cuhanischen Probinz Santa Clara vom 3. bis 13. Ok⸗ tober 5 (, in Havana vom 6. bis 16. Oktober 7 ), in Guines (Cuba) am 13. Oktober 1 Todesfall und in Para während des Juni 26 Todes fälle. ; Auf Cu bg sind zufolge einer amtlichen Bekanntmachung in der git vom 1. bis 20. Oktober hauptsächlich in Crues der Provin; ienfuegos 14 Personen an Gelbfieber erkrankt, nachdem in der ersten Hälfte des laufenden Jahres auf der Insel insgesamt 19 und während der Monate August und September je 7 Fälle von Gelbfieber vor⸗ gekommen waren. Eine Folge des Auftretens der Krankheit ist die Wieder einführung einer fünftägigen Quarantäne in den Häfen der Vereinigten Staaten sär auß Cuba kommende Pafsagiere, saweit sie nicht durch Immunitätzatteste nachweisen, daß sie 3 schon Gelbfieber gehabt haben oder mindestens 12 Jahre in Cuba wohnhaft sind.
Zufolge einer Mitteilung vom 12. Oktober bestehen zwar die Gesundheitsbehörden in New Orleans und Mobile darauf, daß gegen⸗ über Herkünften von Honduras strenge Abwehrmaßregeln angewendet werden, jedoch sind die dortigen Aerzte und die Behörden verschiedener Meinung darüber, ob die z. Zt. berrschende Krankheit Gelbfieber sei.
Pocken.
Deutsches Reich. Für die Woche vom 28. Oktober bis 3. November ist nachträglich aus Breslau eine Pockenerkrankung bei einem Desinfektor, der sich bei der Desinfektion einer verseuchten Wohnung angesteckt hatte, gemeldet worden.
Fleck fieber.
Oesterreich. Vom 28. Oktober bis zum 3. November in Galizien 5 neue Erkrankungen.
Genickstarre.
Preußen. In der Woche vom 28. Oktober bis 3. November sind 14 Erkrankungen (und 5 Todesfälle) an Genickstarre angezeigt worden in folgenden Regierungsbezirken Lund Kreisen): Reg. Bez. Arnsberg 4 (i [Dortmund Land 3 (1x. Herne 1 (=I, Dü sseldorf 4 2) Eiberfeld 1 (—, Mörs 1 (1), Ruhrort 2 (I)] Tiegnitz 1 (19 Rothenburg OL. Münster 1 (— Münster
3.— 9. September 1906. Kantone: Orte: Ställe:
2 26 16
Bosnien und Herzegowina. September 1906. Schweinepest (Schweineseuche). Zahl der verseuchten Orte: Höfe:
47 128.
Niederlande. September 1906. Schweineseuche. . Viehes:
10. —16. September 1906. Kantone: Orte: Ställe:
Bezirke: 23
Provinzen: Gelderland Südholland Nordholland Seeland Triesland Dverijssel Groningen
Handel und Gewerbe.
( Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie“ )
Oesterreich⸗Ungarn.
Zolltari fir ung von Waren. Laut Verordnung der österreichifschen Ministerien der Finanzen und des Handels vom 18. Oktober d. J. werden unter So uwvenirartikeln in der Bemerkung 2 der Erläuterungen zu Nr. 362 des Zolltarifs sowohl rohe als gebeijte, gefärbte, polierte, bemalte usw., entweder glatt gearbeitete oder geschnitzte Gegenstände verstanden, welche kurch aufgedruckte, bemalte, eingeschnitze usw. Worte wie Souvenir', „Andenken“, „Zur Erinnerung an... .. „Zum An⸗ benken an . .. ., „En Souvenir d. ...*, Gruß aus.... als Souvenirartikel charakterisiert sind. Die bloße Anbringung des Namens jenes Ortes, an welchem die Ware zum Verkaufe kommen foll, bildet keinen Grund zur Abfertigung nach Nr. 362, es sei denn, daß es sich um eine Ware handelt, die an und für sich zu den Galanteriewaren und Schmuckgegenstaͤnden aus Holz gehört. (Dester⸗ reichlsches Reichsgesetzblatt.)
Haiti.
Ermäßigung des Zolles für Seife. Im Artikel 5 des Zollgesetzes vom 21. August d. J,. hat sich die haitianische Regierung das Recht vorbehalten, nötigenfalls auf dem Verordnungswege für Nahrungsmittel (articies de consommation alimentaire) die bis⸗ herigen niedrigen Zollsätze, nämlich die Grundtaxe sowie die Zuschläge von 'zzz und don 5 v. H. in haitignischem Gelde und den Zuschlag von 25 v. H. in amerikanischem Golde, wieder einzuführen.
Unter Beziehung auf diese Gesetzbestimmung hat die Regierung durch eine Verordnung vom 21. September d. J. die früheren Zoll⸗ hie für Seife vom J. November d. J ab wiederhergestellt. Damit
rtikel 5 des erwähnten Gesetzeg auch auf Seife Anwendung finden fann, hat man in der Begründung der Verordnung ohne ücksicht auf den Wortlaut des Gesetzes den Begriff Nahrungsmittel“ in „produits destinés à ꝗ la consommationè erweitert. (Le Moniteur, Journal officiel de la République d' Haiti.)
Japan.
Hergus gabe eines Warenverzeichnisses zum Zoll— tarif. Vom' japanischen Finanzministerlum ist eine Art Waren verzeichnis zum Zolltarif unter dem Titel „Tariff Classification of Imports? beraußgegeben worden, das jedech nur zur Eileichterung des Nachschlagens dienen und nicht als amtlich maßgebend angesehen
1906.
Land!, Oppeln 2 () Beuthen Land 1 (—), Kattowitz Land 1 (],
Posen 2 (— [Posen Stadt, Verschied
Posen Ost je 1 (—. ene Krankheiten.
Pocken: Warschau 4, Konstantinopel (vom 15. bis 28. Oktober 3 Todesfälle; Antwerpen (Krankenhäuser) 4. New Jork 2, Paris ö
St. Petersburg 2,
Warschau (Krankenhäuser)
13 Erkrankungen;
Varizellen: Budapest 27, New Jork 20, Wien 54 Erkrankungen; Fleckfieber: Warschau 2 Todessälle; Warschau Ce nm
4 Erkrankungen; Genick star
re: Glasgow 5, New York 13 Todes⸗
fälle; New Jork 11 Erkrankungen; Rotlauf: Wien 35 Erkrankungen;
Influenza: London 5, Mosk
au 3, Paris 2, St Petersburg 4 Todes
fälle; Kopenhagen 24 Erkrankungen; Ankylostomiasis: Reg. Bez. Arnsberg 8 Erkrankungen. — Mehr als ein Zehntel aller Gestorbenen starb an Scharlach (Durchschnitt aller deutschen Berichtsorte
188695: 0,91 0υ m): Warschau — Erkrankungen w
in Elbing, Hildesheim, Königshütte,
. Linden, urden gemeldet in Berlin 67, Breslau
45, in den Reg. Bezirken Arnsberg 115, Düsseldorf 109, Merseburg
107, Oppeln 136, Posen 1
27, in Nürnberg 30, Hamburg 48,
Budapest 40, London (Krankenhäuser) 439, New York S9, Paris 61, St. Petersburg 107, Warschau (Krankenbäuser) 25, Wien 114; desgl. an Masern und Röteln (1886.95: 1,15 0): in Ludwigs hafen, Offen bach = Erkrankungen kamen zur Anzeige in Lübeck ol, Hamburg 41, Budaxest 122, Kopenbagen 23, New Jork 61, Paris 51. St. Petersburg 265,
Prag 32, Wien 243; ferner Diphtherie und Krupp in
wurden Erkrankungen angezeigt an Berlin 71, Breslau 36, in den Reg.
Bezirken Düsseldorf 111, Merseburg 180, in Nürnberg 25, Hamburg 32, Budapest 29, Christiania 53, London (Krankenhäuser) 180, New
Jork 194, Paris 65, St. Pete desgl. an Keuchhusten in Typhus im
Reg.-Bez. Marienwerder 42.
16burg 162, Stockholm 31, Wien 122 New York 24, Wien 32; desgl. an in London (Kranken⸗
häuser) 28, New Jork 121, Paris 39, St. Petersburg 161.
Aus sätzige, Blinde und
Taubstumme in der britischen
Kapkolonie. Nach der Volkszäblung vom 17. April 1904 befanden sich unter den 2400 S04 Bewohnern der Kaplolonie 1230 , , da⸗ von 76 im Alter bis zu 14 Jahren und 169 im Alter von 55 oder
mehr Lebensjahren.
Der europäischen oder weißen Rasse gehörten
90 Aussätzige an, ju den Hottentotten gehörten 140 usw. Die Zahl der Blinden in der Kolonie betrug nach dem letzten Volkszäblungs—⸗ ergebnisse 2802, die der Tau bstummen 1016; von diesen entfielen 548 bejw. 448 auf die weiße Rasse, während von der Gesamtbevölke⸗
werden soll.
rung 579 741, d. h. 240,0, dieser Rasse angehörten.
I7.— 23. September 1906. Kantone: Orte: Ställe:
. und Klauenseuche. Stäbchenrotlauf und Schweineseuche. 16 20 5 11 13
Verbreitung von Tierkrankheiten im Auslande. Schweiz.
24. — 530. September 1906. Kantone: Orte: Ställe:
1 8 9.
Bierbrauerei Großbritanniens.
Die von 8785 Betrieben im Jahre 190506 zurückgegangen;
Zahl der gewerblichen Bierbrauerelen Großbritanniens ist
1895/96 auf 5142 Betriebe im Jahre im Jahre 1904105 bestanden davon
noch 5311. Auch die Hausbrauereien gehen ständig zurück; es waren von 16 198 im Jahre 1895/96 im letzten Jahre nur noch 9322 vor⸗
handen. Die Biererzeugung betrug 31. Mär): 190203
32 079 032 2164128
in England. in Schottland in Irland 2910813
31 332327
in den letzten 4 Jahren (endigend am Barrels) 1903 04 1904 05 1905106 30 594 189 30 211 572 2076515 2021374 1954032 2920971 2853 488
Zusammen . 37 1953 78 An Braustoffen gelangten
36 329 8513
2799 960 35 415 523 35 019 092.
zur Verwendung 51 818 697 Busphel
Malj, 125 671 Bushel ungemaljtes Getreide, 1348 558 Crνts Reis, Reisgrieß, Reisflocken, Maisgrieß. Maisflocken und ähnliche Stoffe, 2746 615 ewts Zucker, Sirup, Glykose und Süßstoffe, 62 360 814 Pfund Hopfen und 49 202 Pfund Hopfensurrogate.
Der Konsum von inländischem Bier betrug in den letzten
10 Jahren in Großbritannien: Jahr, endigend Menge
am 31. Mãrz
35 369 71
1562 65 1Jb6 66
Barrels 32 970 818 33 541 133 35 040 240 35 809 781 36 578 156 35 993 246 .. 35 389 160
34 738 637 33 810 124 33 504 110
Auf den Kopf der Bevölkerung Gallonen 30,26 30,49 31,54 31,92 32, 28 31,48 30,66 30,34 29,51 28, 44 27,90.
Bevölkerung
Personen 39 220 000 39 598 0090 39 986 000 40 379 000 40 772 000 41152000 41 551 000 9 41961 000 42 371 000 42793000 43 218 000
Die Einfuhr von ausländischem Bier, die 1902503 58 617 Barrels betrug, fiel im Jahre 1903 04 auf 55 190 Barrels
und auf 54 309 im Jahre 1904 1905106 auf 57 194 Barrels. 1905106 520 826 Barrels gegen in den beiden Vorjahren. (Re Majesty's Inland Revenue.)
O5, stieg aber wiederum im Jahre Ausgeführt wurden im Jahre
521 476 Barrels und 506 584 Barrels port of the Commissioners of his
) Bulk barrels von 36 Gallonen — 163,51 ohne Rücksicht auf
die Schwere des Bieres.
Aus sch
reibungen.
Lieferung von Drehscheiben nach Belgien. Der Termin für diefe schon angekündigte Submissionsverhandlung, die hei der Brüffeler Börse stattfindet, ist auf den 12. Dezember 1996, Mittags,
festgesetzt worden. 2 Lose.
4,86 im Länge mit , , Hauptträgern. r.
3600 Fr. Mat riels.)
Die Konzession zum
Avis spòcial
Jedes umfaßt 12 Drebhscheiben von
Kaution für das Los:
229. (Moniteur des Intérsöts
Bau einer Eisenbahn von
Hunucma nach Sisal (Mexiko, Staat Jucatän) ist dem Ver⸗ freter der vereinigten Eisenbahnen Yucatäng, Lic. Rafael Donds
erteilt worden. Die Bahn soll
gestellt sein.
Die Lieferung eines Johannesburg (Südafrik verwaltung am 31. Dezember 1 muß eigene Triebkraft haben. das öffentliche Lieferungswesen.)
bis zum 22. Geptember Ig fertig (Le Nouveau Monde, Paris.)
Feuerleiterapparates nach a) soll durch die dortige Stadt-⸗ dö6 vergeben werden. Der Apparat (Oesterreichischer Zentral⸗Anzeiger für