1906 / 274 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 19 Nov 1906 18:00:01 GMT) scan diff

Bei der Abstimmung stimmen nur die Freisinnigen, die Sozialdemokraten und der Däne Hanssen für die Zurück⸗ verweisung an die Kommission. Die Wahl wird für gültig erklärt und die Resolution der Kommission angenommen.

Nachdem das Haus noch ohne Debatte die Allgemeine Rechnung für den . für 1902 an die , kommission überwiesen hat, beschließt es die Vertagung.

Schluß gegen 3 Uhr. Nächste Sitzung Montag 3 Uhr. Interpellation wegen der Fleischteuerung; Gesetz, betreffend den Kontingentsfuß für Brennereien; Vogelschutzgesetz; Novelle zur Gewerbeordnung wegen der Bauunternehmer.)

Parlamentarische Nachrichten.

Allgemeine Grundzüge des Gesetzentwurfs über die Sicherung der Bauforderungen.

Aus der dem Gesetzentwurf über die Sicherung der Bauforderungen beigefügten allgemeinen Begründung seien folgende Ausführungen hervorgehoben:

Der rechtfertigende Grund für ein Einschreiten der Gesetzgebung ist darin zu erblicken, daß durch eine an sich nützliche und nicht zu ent⸗ behrende Vorschrift des Privatrechts, wonach die auf einem Grundstücke haftenden Hypotheken und Grundschulden sich ohne weiteres auf die auf diesem Grundstück errichteten Bauwerke erstrecken, die Bauhand⸗ werker gegenüber anderen an der Errichtung des Gebäudes interessierten

ersonen (Baustellenverkãufer, Bauunternehmer) in Nachteil gesetzt werden.

ieser Ausgangepunkt für gesetzliche Maßnahmen muß auch ihre Richtung bestimmen. Ihr Ziel muß sein, die ungünstige Lage, in der sich die Bauhandwerker befinden, dadurch zu beseltigen, daß denjenigen, welche an der Herstellung des Gebäudes durch ihre Tätigkeit oder durch Lieferung von Materialien beteiligt sind, die vorzugsweise Befriedigung aus dem durch den Bau geschaffenen Mehrwerte des Grundstücks ge—⸗ sichert wird. Der unmittelbare Weg zu diesem Ziele würde darin bestehen, daß den Baugläubigern ein Hyrhothelenrecht gewährt würde, welches anderen Rechten insoweit im Range vorginge, als der Wert des Grundstücks durch den Bau erhöht wird. Dlesen Weg hatte der im Jahre 1897 veröffentlichte Entwurf mit der Maßgabe einge⸗ schlagen, daß er den Baugläubigern nicht ein Vorzugsrecht in Höhe des Mehrwerts einräumte, sondern das Vorrecht der voreingetragenen Rechte auf den bei Beginn eines Neu⸗ baues festzustellenden Betrag des Baustellenwerts beschränkte. Der in diesem Entwurfe enthaltene Eingriff in die Grundsätze des Grundbuchrechts, die Durchbrechung des Prinzips, daß sich der Rang der Hppotheken lediglich nach der Eintragung im Grundbuche be— stimmt, hat trotz der zur Beseitigung möglicher Bedenken vor— gesehenen Kautelen bei der öffentlichen Besprechung des Entwurfs lebhaften Widerspruch erfahren. Bei der weiteren Erörterung der zu ergreifenden Maßnahmen ist dann ein Vorschlag in den Vordergrund getreten, der ohne Beeinträchtigung der Grundsätze des Grundbuch rechts im wesentlichen dasselbe kite wie ein beschränktes Vorrecht, der Vorschlag der Differenzkaution. Danach soll ebenfalls vor Beginn des Baues eine Feststellung des Baustellenwerts stattfinden. Diese Fest⸗ stellung soll aber fuͤr den Rang der eingetragenen Rechte ohne Bedeutung sein, und es soll die beabsichtigte Sicherung der Baugläubiger dadurch ver⸗ wirklicht werden, daß zwar eine für die Baugläubiger einzutragende, durch einen Bauvpermerk vor Beginn des Baues zu sichernde Bau—⸗ hypothek regelmäßig nur den nach allgemeinen Grundsätzen dem Bau⸗ vermerke zukommenden Rang hat, daß aber die Bauerlaubnis nur erteilt wird, wenn die eingetragenen Hypotheken den Baustellenwert nicht übersteigen oder in Höhe des Ueberschusses Sicherheit geleistet wird. Dieser Vorschlag ist in den Entwürfen des Jahres 1901 an⸗ genommen worden und liegt auch dem gegenwärtigen Entwurfe zu Grunde. Er vermeidet die aus der Gefährdung des Realkredits hergeleiteten Bedenken und ist außerdem geeignet, Bedenken zu vermindern, welche aus der Abschätzung des Baustellenwerts entspringen können. Jede Schätzung dieser Art ist in ihrem Ergebnis unsicher. Soll die praktische Hand⸗ habung des Entwurfs nicht großen Schwierigkeiten durch Verzögerungen und Unkosten begegnen, so muß das Verfahren der , ferner tunlichst einfach und wenig zeitraubend gestaltet werden. Es erscheint daber erwünscht, die Wirkungen, welche die Schätzung hat, so zu be— stimmen, daß sie in die Rechte der Beteiligten nicht zu sehr eingreifen. Dieser Anforderung wird das System der Differenzkaution gerecht, da die Schätzung niemals eine Veränderung in der Rangordnung der eingetragenen Rechte, sondern höchstens die Notwendigkeit der Leistung einer Sicherheit für die Baugläubiger herbeiführt.

Der Entwurf ist bemüht gewesen, das Verfahren, welches nach seinen Vorschlägen der Erteilung einer Bauerlaubnis voranzugehen hat, tunlichst zu vereinfachen und auch sonst die Belästigungen, welche er für den Bauherrn und den Baugeldgeber mit sich bringt, auf das tunlichst geringste Maß zurückjuführen. Trotzdem hat er natürlich gegenüber dem bestehenden Zustand Unbequemlichkeiten und Hemm⸗ nisse mannigfacher Art zur Folge. Dies gilt in den Gemeinden, für welche das Gesetz in Kraft gesetzt wird, für alle Neubauten. Auch der zuverlässige Bauunternehmer und der Bauherr, der mit eigenem Gelde baut, wird in seiner Bewegungsfreiheit gehemmt, freilich in erheblich geringerem Maße als diejenigen Teilnehmer an einer Bauspekulation, gegen die sich das Gesetz seinem Zwecke nach richtet. Der Entwurf gibt im 5 4 das Mittel, sich allen Hinderungen dadurch zu entziehen, daß ein Viertel der voraussichtlichen Baukosten hinterlegt wird; es findet dann keine Abschätzung des Baustellenwerts und keine Eintragung eines Bauvermerkes zur Sicherung einer Bauhvpothek für die Bau⸗ gläubiger statt. Hierdurch werden die Bedenken, welche sich gegen den Entwurf erheben lassen, wesentlich gemildert. Immerhin bleibt die Frage aufzuwerfen, ob die Vorteile, die man sich von der Annahme des Entwurfs versprechen kann, so groß sind, daß es sich rechtfertigt, die zu eiwartenden Nachteile in den Kauf zu nehmen.

Es kann nicht Aufgabe der Gesetzgebung sein, den Baubandwerkern den sicheren Eingang ihrer Forderungen zu gewährleisten. Das Ristko, welches jeder Gewerbetreibende läuft, kann auch ihnen nicht erspart werden; auch von ihnen muß verlangt werden, daß sie selbst den Schutz gegen Benachteiligung durch unlauteres Geschäftsgebaren in die Hand nehmen. Nur darum kann es sich handeln, ihnen die Waffen zu geben, deren sie im wirtschaftlichen Kampfe bedürfen. Daß der Entwurf nach der Auffassung der Beteiligten dieser Anforderung ent⸗ spricht, ist daraus zu entnehmen, daß die veröffentlichten Entwürfe in den Kreisen der Handwerker Beifall gefunden haben und daß von ihnen die Einbringung eines solchen Entwurfs verlangt wird.

Der Entwurf gewährt den Baugläubigern, wenn keine Sicherheit geleistet wird, eine Hypothek, welcher andere Rechte nur bis zur Höhe des Baustellenwerts und der zur Befriedigung ven Baugläubigern ver- wendeten Baugelder vorgehen können. Der Wert dieser Hypothek ist nicht allzu hoch anzuschlagen; denn wenn es zur Zwangsversteigerung kommt, müssen die vorhergehenden Rechte herausgeboten werden, und dies wird dem einzelnen Baugläubiger schwer fallen. Der Wert der Bauhppothek darf aber doch nicht unterschätzt werden. Denn die Hypothek kommt innerhalb des wahren Werts des bebauten Grundstücks zu stehen, zumal voraussichtlich die Schätzungen des Baustellenwerts vorsichtig ausfallen werden und bei der Prüfung, ob die voreingetragenen Rechte sich innerhalb des Baustellenwerts halten, zweijährige Zinsen berücksichtigt werden, sodaß die vor⸗ eingetragenen Rechte nicht mehr als etwa 90 des Baustellenwerts ausmachen dürfen. Die Hypothek bietet daher den Handwerkern, wenn sie sich zusammenschließen, eine geeignete Handhabe zur Wahrung ihrer Rechte. Ob ein Zusammenschließen der Hand⸗ werker sich erreichen lassen wird oder ob sie sonst Mittel und Wege finden werden, das ihnen vom Gesetz in die Hand gegebene Hypothekenrecht in nutzbringender Weise zu verwerten, muß die Zu—⸗ kunft lehren. Jedenfalls gewährt die Bauhypothek den Handwerkern mittelbare Vorteile von wesentlicher Bedeutung. Denn da das Vor⸗

recht der Baugeldhypothek grundsätzlich davon abhängt, daß die Baugelder wirklich zur Befriedigung von Bauforderungen verwendet werden, wird die gehörige Verwendung der Baugelder gesichert und das Auftreten schwindelhafter Bauunternehmer, welche die Baugelder für ihren Lebensunterhalt oder zur Bezahlung von Schulden, die mit dem Baue nichts zu tun haben, verwenden wollen, in wirksamer Weise verhindert.

Trotz des Bestrebens des Entwurfs, das Verfahren tunlichst einfach zu gestalten, muß damit gerechnet werden, daß der Entwurf schon infolge der Beteillgung verschiedener Behörden Baupolizei⸗ behörde, Grundbuchamt, El g er d, . Verzögerungen sowohl im Beginne des Baues als in der Verwertung des vollendeten Baues mit sich bringen und damit eine Verteuerung des Bauens zur Folge haben wird. Die Kosten werden außerdem erhöht durch die für die Feststellung des Baustellenwerts, für die Eintragungen und Löschungen im Grundbuche, für die erforderlichen Sicherheltsleistungen und für die Bestellung eines Treuhänders zu entrichtenden Gebühren. Diese Nachteile müssen in den Kauf genommen werden, wenn man die Be⸗ seitigung der Mißstände im Baugewerbe herbeiführen will.

Eine weitere Frage von erheblicher Bedeutung ist die, ob die Beschaffung von Baugeld durch den Entwurf nicht wesentlich erschwert wird. Soweit die Baugeldhypothek dem Bauvermerk im Range vor⸗ geht, wird der Baugeldgeber durch die Bestimmungen des Entwurfs überhaupt nicht beruͤhrt. Dies wird aber für einen erheblichen Teil der Baugeldhypothek der Fall sein, da schon jetzt dieser Hypothek in der Regel der Vorrang vor der Restkaufgeldhypothek eingeräumt wird. Bis zur Höhe des Baustellenwerts kann also dem Baugeldgeber freie 68 gewährt werden, ohne daß es einer Sicherheitsleistung bedarf.

ur soweit die Baugeldhypothek dem Bauvermerk im Range nach⸗ steht, wird ihr Vorrang vor der Bauhvpothek von der bestimmungè⸗ gemäßen Verwendung des Baugeldes abhängig gemacht.

Von Gegnern der geplanten Gesetzgebung ist behauptet worden, daß sie nicht zum Nutzen, sondern zum Schaden der Bauhandwerker ausschlagen würde, weil sie die Verdrängung der Bauhandwerker als selbständige Unternehmer durch Großbetriebe befördern würde. Es mag sein, daß die Vorschriften des Entwurfs dem Großunternehmer weniger lästig sind als dem kleinen Unternehmer, der auf fremdes Geld angewiesen ist. Dabei ist aber zu beachten, daß der Entwurf auch dem kleinen Unternehmer, der kreditwürdig ist, das Bauen er⸗ möglicht, und daß die Ausschaltung mittelloser Unternehmer, die sich an eine über ihre Kräfte hinausgehende Bauspekulation wagen, nur ein Gewinn, kein Nachteil ist. Bei der Frage, ob der Entwurf den Interessen der Bauhandwerker dient, handelt es sich sodann nicht eigentlich um die Frage, wer als Bauunternehmer auftreten wird, sondern darum, ob ju erwarten ist, daß der Bau— unternehmer, mag dies nun der Eigentümer oder ein von ihm an— genommener Hauptunternehmer sein, nach wie vor selbständige Bau⸗ handwerker beschäftigen wird oder ob er dazu übergehen wird, die

Bauarbeiten in eigener Regie auszuführen. In dieser Hinsicht geben aber die Vorschrifien des Entwurfs keinen Grund, die Ausführung in eigener Regie zu bevorzugen, da die Interessen des Eigentümers auch bei dem Abschluß mit selbständigen Bauhandwerkern voll ge⸗ wahrt werden können. Es ist ferner das Bedenken erhoben worden, ö. die Bautätigkeit ia einer dem allgemeinen Interesse wie dem eigenen Interessen der Bauhandwerker zuwiderlaufenden Weise erschwert werden würde. Dem ist einmal entgegenzuhalten, daß die Erschwerungen nicht von wesentlicher Bedeutung sind und daß ihnen Nebenwirkungen des Entwurfs gegenüberstehen, die geeignet sind, die Bautätigkeit ju fördern. Es ist aber weiter darauf hinzu⸗ welsen, daß die wirtschaftlichen Kräfte, welche die Hebung oder das . der Bautätigkeit bestimmen, so mächtig sind, daß ihnen gegenüber die Hemmungen und Unbeguemlichkeiten des Entwurfs nicht in Betracht kommen. Ob die Bautätigkeit eine mehr oder weniger lebhafte ist, wird nach wie vor im wesentlichen davon abhängen, ob ein Bedarf nach Wohnungen besteht und ob die für den Bau er—⸗ forderlichen Gelder leicht oder schwer zu beschaffen sind.

Dem Reichstage ist der Entwurf eines Gesetzes, be— treffend die Feststellung eines Nachtrags zum Haus— halts etat für die Schutzgebiete auf das Rechnungs— jahr 1906, zugegangen, in dem 29 220 000 46 zur Bestreitung der Ausgaben infolge Verstärkung der Schutztruppe zur Nieder⸗ werfung des Eingeborenenaufstandes und zur Heimbeförderung von Verstärkungen der Schutztruppe gefordert werden.

In den Erläuterungen heißt es, daß mit der Heimsendung von Verstärkungen der Echußtruppe, sobald es die Verhältnisse gestatteten, begonnen worden ist. Am 1. Oktober 1906 betrug die Stärke der Schutztruppe 12281 Köpfe gegenüber der im Etat für 19806 ver anschlagten Durchschnittsstärke von rund 14500. Bis Ende März 19607 werden voraussichtlich weltere 4013 Köpfe heimgesandt werden, sodaß die Stärke der gefamten Schutztruppe am Ende des Rechnungs⸗ jahres 1906 S268 Köpfe betragen wird. Daß trotz dieser starken Berringerung der Schutztruppe die für 1806 bereils be— willigten Mittel zur Bestreitung der Ausgaben bis jum Schlusse des Rechnungsjahrs nicht ausreichen, findet seine Begründung darin, daß einmal die durch die Heimsendungen eintretenden Erspar⸗ nisse an Besoldung, Verpflegung usw. zum Teil wieder aufgehoben werden durch die Heimsendungskosten und daß ferner die den bisherigen Veranschlagungen zu Grunde gelegten Ansätze jum Teil zu niedrig be⸗ messen waren. Die im Etat für 1906 bewilligten Mittel reichen nur bis Mitte November. Es müssen demnach die Mittel zur Bestreitung der Ausgaben für die Zeit von Mitte November 1906 bis Ende Mär; 1907 nachträglich gefordert werden.

Handel und Gewerbe.

Nach der Woche nübersicht der Reichsbank vom 15. November 1906 betrugen (4 und im Vergleich zur Vorwoche):

Aktiva: 1906 1905 1904

Metallbestand (der A A 6p Bestand an kurs⸗ fähigem deutschen Gelde oder an Gold in Barren oder aus⸗ ländischen Münzen, das Kilogr. fein zu AS M berechnet)

Bestand an Reichs⸗ kassenscheinen.

777 926 00 S837 458 oo9 962 481 000 35 066 00ο (4 38 466 00 ( 45 559 000)

ö 47 115 009 24 950 000 25 004 9900 C 2534 000) (4 1749 000 (4 625 000)

Bestand an Noten enderer Banken. 24 734 000 24 672 000 18 962 000 C 7 966 000) 4 7207 000) (4 5032 000) Bestand an Wechseln 1168 390 000 992 423 000 S800 197 000 ( 14231 000) (- 72 206 000) (— 11612000)

Bestand an Lombard⸗

forderungen . 67 094 000 od 45 000 51 537 0900 6 637 00) (4 I 610 o · 5 06 60 Bestand an Effekten 70 735 000 103 790 000 115 699 000 ( 3038000) (4 4974000) (— 1945000)

8 an sonstigen

den S2 264 000 90 gab 000 g9 g82 ooo ( 2561 000) (4 7515 000) 4 505 000)

Pa ssiva: dag Grundkapital

der Reservefondt

150 000 000 (unverandert) 51 614 000

180 000 000 (unverandert) 64 814 000 (unverändert) (unverandert) (unverändert)

1389 803 000 1339 015 000 1299 851 0090 C 40 698 000) (— 46 510 000) ( 41 023 000)

180 000 000 (unverändert) 64 814 000

der Betrag der um⸗ laufenden Noten.

die n staen tãglich fälligen Verbind⸗ . lichkeiten 50 362 000 09 209 000 534 262 00 ( 66 625 000 4 34 5I4 05ο E 70 432 ο5ë

die sonstigen Passiva b3 279 000 36 045 000 38 135 0090 ( 1453 000) (4 1011000) 4 749000)

Die Zunahme des Metallbestandes bleibt um 3,4 Mill. Mark gegen die vorjährige Zunahme zurück, die Wechselahnahme ist um 538 Mill. Mark geringer als i. V., die Zunahme der sonstigen täglich fälligen Verbindlichkeiten übersteigt die vorjährige um 30 Mill. Mark.

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie“Vꝑ.)

Die Maschinenindustrie der Schweiz im Jahre 1905.

Die Gesamtsumme des Jahresumsatzes in der Maschinenindustrie der Schweiz zeigt sowohl bei der Ausfuhr wie noch mehr bei der Cinfuhr eine erhebliche Zunahme. Beide Richtungen weisen ein beträchtlich höheres Gesamtergebnis auf als je in den vergangenen Jahren. Die Einfuhr hat gegen das Vorjahr um nicht weniger als 370/‚9 zugenommen, die Ausfuhr um 150̃9. Es liegt nabe, diese ganz ausnahmsweise Erscheinung mit der auf Anfang 1906 bevorstehenden, teilweise sehr erheblichen Erhöhung der Zollansätze sowohl für den Import in die Schwelz wie namentlich für den Ex⸗ port aug derselben in Beziehung zu bringen. Wie weit dies zutrifft, wird erst aus der Zusammenstellung für das nächste und die folgenden Jahre annähernd zu erkennen sein; es besteht kein Zweifel, daß dieser . in der namentlich in der zweiten Hälfte 1905 erhöhten Waren

ewegung mitgewirkt hat. Immerhin ist nicht zu bestreiten, daß hierin in hohem Maße . die gesteigerte Aufnahmesähigkeit der meisten europäischen Lander für die Produkte der Maschinenindustrie infolge des großen Aufschwungs auf den meisten industriellen Gebieten ihren, wesentlichen Anteil hat. An der erwähnten Steigerung nehmen für die Ausfuhr aus der Schweiz vor allem teil die dyngmo elektrischen Maschinen sowie die Erzeugnsfse des allgemeinen Maschinenbaues. Die Zahl der in den Werkstätten der schweizerischen Maschinen⸗ industrie zu Ende 1905 beschäftigten Arbeiter weist gegenüber dem Vorjahre eine Zunahme um rund 12 0 auf. Aus dem Vergleich der prozentualen Zunahme der Gesamtausfuhr und jener der beschäftigten Arbeiter 3 sich schließen, daß die Mehrproduktion der Werke ganz von der ge reg Ausfuhr aufgenommen worden ist, und daß die Schweiz ihren Mehrbedarf an Maschinen vornehmlich aus dem Ausland

deckte, was auch das Mißverhältnis zwischen der Vermehrung der Ein- fuhr in die Schweiz und der Ausfuhr aus ihr einigermaßen erklären könnte. Bemerkenswert ist die Erhöbung des Durchschnittswerts der eingeführten wie der ausgeführten Maschinen. Die eingeführten sind mit durchschnittlich 99, 85 Fr. für je 100 Kg eingesetzt, Herre, 97,75 Fr. im Jahre 1904 und 98,50 Fr. im Fakn 1905. Der Wert der ausgeführten Maschinen dagegen betrug im Durchschnitt für das Jahr 1965 151,40 Fr. gegen 144,18 Fr. im Jahre 1904 und 147,50 Fr. im Jahre 1905. Es ist wohl anzunehmen, daß diese Erhöhung des Durchschnittswerts die Erhöhung der Rohmaterialpreise und der Arbeitslöhne, die beide auf das Ende des Jahres 1905 treffen, nur zum teil wiederspiegelt. Die Einfuhr von Roheisen ist von 981 803 im Jahre 1904 gestiegen auf 1026221 4 im Jahre 1905, der Durchschnittswert von 851 Fr. auf 8,97 Fr. für 100 kg. Sehr stark vermehrt hat sich auch die Einfuhr roh vorgearbeiteter Maschinen⸗ . ö 2 gegenüber dem Vorjahre betrug rund 28 dem erte nach. Aus der Einfuhr und Ausfuhr von Maschinen selbst mögen folgende Zahlen besonders hervorgehoben werden: Einfuhr: 1904 1905 Zu⸗ oder Ab.

Fr. Fr. nahme in oso Dampflesselꝛlꝛlilꝛ.·ꝛ·ꝛ·. 294 000 507 000 69 Land⸗ und hauewirtschaftliche ma 7 n nn Nähmaschinen ... 2 156 000 3 3851 000 Maschinen aller Art. 10 489 000 14520 00 S62 000

Spinnerei. und Zwirnerei⸗ maschinen. ; 1096000 Werkzeugmaschinen.. .. 2099000 2640000 Dynamo ⸗elektrische Maschinenn. 583 000 527 000

Ausfuhr:

gie 1189999 Ron Dynamo elektrische Maschinen. 9739000 12090000 20 950 000 24 142 000 4904000 4519000

Maschinen aller Art.

Nähmaschinen 656 000 548 000 18 Lokomotiven. 4 394 090 263 000 33. Die aufsteigende Bewegung der Maschineneinfuhr und »ausfuhr im Jahre 1904 hat sich im Jahre 1905 in noch erheblich vermehrtem Maße fortgesetzt. Ganz besonders traf dies für die Einfuhr zu. Die Gesamteinfuhr zeigt dem Werte nach eine Zunahme um 10147 000 Fr., die Gesamtausfuhr eine solche um 7036 000 Fr. Mit dem Gesamtbetrage von 56 344 000 Fr. läßt die Ausfubr von 905 alle bisberigen FJahresergebnisie weit hinter sich. Daß dabei, wie schon erwähnt, sich auch der Durchschnittswert der ausgeführten Erzeugnisse gehoben hat, ist bei der wesentlichen Erhöhung der Roh“ stoffpreise und der noch wesentlicheren der Arbeitslöhne nicht von Belang. In Wirklichkeit ist das Ergebnis für 109 kg zur Ausfuhr gelangter fertiger Ware schlechter geworden, da eben die erwähnten Vermehrungen der Herstellungskosten den Mehrerlös für das fertige Produkt bedeutend überschreiten.

Im Anteil der einzelnen Länder an der schweizerischen Maschinen⸗ Einfuhr und „Ausfuhr sind abermals Verschiebungen eingetreten. Im Verkehr mit Deutschland ist die schweiserische Ausfuhr relativ gewachsen, wogegen die Einfuhr von dorther, die absolut ebenfalls stark zugenommen hat, verhältnismäßig zurückgeblieben ist. Die Beziehungen zu Oesterreich haben nach beiden Richtungen eine ver hältnismaͤßige Einbuße erfahren. Dagegen war Frankreich sowobl in bezug auf die Einfuhr als auf die Ausfuhr im Jahre 19065 stärker beteiligt als früher. Aehnlich, wenn auch in geringerem Maße ge⸗ staltete sich der Verkehr mit Italien. Rußland hat ungeachtet seines Krieges mit Japan und der Unruhen im Innern an der schweizeri⸗ schen Maschinenausfuhr noch mit 7,4 Anteil. Wesentlich stäͤrker als im ,,. waren die übrigen Länder“ an der Versorgung der Schweiz mit Maschinen beteiligt. (Bericht über Handel und In⸗ dustrie der Schweiz im Jahre 1906, erstattet vom Vorort des Schweizerischen Handels und Industrie Vereins.)

63 57 3

27 26 16

198 24 15

8

144 ***

Webslühle u. Webereimaschtnen

14**

Mexiko. Erhöhung eines Zollzuschlags. Laut Dekrete vom 13. und 20. Oktober d. J. wird vom 1. Januar 1907 ab bis auf weiteres an Stelle des durch die Dekrete vom 26. Oktober 1893 und 4. Juni 1596 festgesetzten 11 prozentigen Zolljuschlags von autländischen Waren, die über die Zollämter von Puerto Mexico (Coatzacoalcos) und Ma— zatlän eingeführt werden, zu Gunsten der Gemeindeverwaltungen in den genannten Häfen ein jweiprozentiger Zuschlag auf die Einfuhrzölle erhoben. Diario oficial.)

(Schluß in der Zweiten Beilage.)

Sandel und Gewerbe. (Schluß aus der Ersten Beilage.)

Rußland.

Zollfreie Einfuhr von Maschinen für die Gold— indufst rie. Laut Verfügung des Ministers für Handel und Industrie pom 19. September 1905 sind im Einvernehmen mit dem Finanz⸗ minister in das am 20. Januar 1906 bestätigte Verzeichnis der ausländischen Maschinen, Maschinenteile und Zubehörteile zu Maschinen, die im Laufe von 10 Jahren, bis zum 1. Januar 1999, für die Bedürfnisse der sibirischen und uralischen Goldindustrie über säämtliche Grenzen des Reichs zollfrei eingeführt werden können, solgende Gegenstände neu aufgenommen: Dreh⸗, Bohr⸗, Hobel und Heißelbänke und Bolzenschneidemaschinen der verschiedenen Typen; Banbfägestühle; Dampfhämmer mit einem Ständer; stehende Dampf⸗ maschinen und Kessel; Reserveteile zu den vorgenannten ,,, in einem Betrage bis zu 10 v. H. des Gewichts jeder Maschine und jedes Apparats. (Russische Gesetzsammlnng.)

Portugal.

Zollbehandlung der nicht namentlich genannten Erzeügnisse aus känstlicher Seide. In Ausführung der Föniglichen Verordnung vom 25. August 1906, wonach die im Tarif nicht genannten Erzeugnisse aus künstlicher Seide denselben Zollsätzen zu unterwerfen sind wie die aus Naturseide, beftimmt eine Dienst⸗ anweifung der Zollbehörde vom 13. Oltober 1906, daß unter künst⸗ licher Seide nur webbare Fasern aus künstlicher Seide, nicht aber merjerifierte Baumwolle, Leinen oder ähnliche Fasern, die durch ihren Glanz ein seidenähnliches Aussehen haben, zu verstehen sind.

Vereinigte Staaten von Amerika.

n, , für Zucker. Durch eine Verfügung des Schatzamts der Verelnigten Staaten von Amerika vom 14. Sep-= tember 1 (Treasury Decision Nr. 27 606) sind die in seinem Rundschrelben Nr. 105 vom 17. September 1903 enthaltenen Vor- schriften über Ursprungszeugnisse für Zucker dahin abgeändert worden, daß diese Ursprungszeugnisse die Angabe, wann der eingeführte Zucker hergestellt ist, nicht . zu enthalten brauchen.

Brasilien.

Sonderabgabe für Kaffee bei der Ausfuhr aus dem Staate Sao Paulo. Laut Dekrets des Präsidenten des Staates Säão . ist für den in dem genannten Staate erzeugten und zur Tusfuhr gelangenden Kaffee vom 1. Dejember 1906 ab eine Sonder- abgabe von 3 Fr. für den Sack Kaffee zu 60 kg zugleich mit dem Auzfuhrzolle zu entrichten. (Jornal do Gomercio, Rio de Janetro)]

Einfuhr von Textilwaren nach Ceylon 19035.

Die Einfuhr von Textilwaren nach Ceylon hat in den letzten beiden Jahren folgenden Verlauf genommen: Einfuhr aus ö Großbritannien brit. Besitzungen fremden Ländern 1904 1905 1904 19065 1904 1905

Baum wollene Stũck⸗ Werte in 1000 Rupie

ũter: . 1640,09 1675,5 215,5 157,5 24,5 13,0 Gefärbte . 416,5 7180 1380,5 1535, 608,5 724,5 Graue... 685,5 1163, 0 10,0 28,0 79,5 107,0 Musselin.. . 37,0 26,5 4,0 70 ö Bedruckte. 758,9 972,5 26.0 205 o 13,5 . 2445 407,5 117,5, 118,5,ñ J 42.5 153,5 ertige Kleider . 245,5 203,5 31,5 33,090 138,09 293,0 le, 54,0 9, 5 12,82 36,0 60,0 Seide und Satin, Broadstoffe. . 85, 8 52,7 62 8 41, 154,0 178,0 Pofamentierwaren 745,2 Sb 2,0 663,9 16,0 111,5 130,2.

Die Einfuhr baumwollener Stückgüter aus Großbritannien zeigte im großen und ganzen eine befriedigende Zunahme von 31900; sie süieg von 37815066 Rupie auf 4 963 0090 Rupie, während die Ein⸗ subr aus fremden Ländern sich auf 1912 100 Rupie belief gegen 795 000 Rupie im Jahre 1904 und somit eine Steigerung von 30 0/o aufzuweisen hatte .

Gebleichte Stückgüter aus Britisch⸗Indien fielen ihrem Werte nach von 215 ho0 Rupie auf 1657 500 Rupie. Der Ausfall, den die Einfuhr aug fremden Ländern zu verzeichnen hatte, wurde dadurch verursacht, daß aus der Schweiz und Belgien, welche im Jahre 1904 noch für 16250 bejw. (00 Rupie gebleichte Stücgüter eingeführt hatten, im Jahre 1905 überhaupt keine gebleichten Baumwollenwaren bezogen wurden.

Bei den gefärbten Baumwollenwaren ergab sich im Jahre 1995 bei allen Herkänften eine außerordentliche Zunahme, die bei den Be⸗ jügen aus Großbritannien 723 , betrug. Die Einfuhr aus Belgien hob sich von s700 auf 39 006 Rupie, diejenige aus Desterreich bon 60 auf io 000 Rupie. Die größte Einfuhr an gefärbten baum wollenen Stückgütern hatten unter den fremden Ländern die Nieder- lande; sie bewertete fich im Jahre 1808 auf 270 500 Rupie und keigte gegen das Vorjahr einen Rückgang um 20 259 Rupie. Deutsch. land Iieserte davon im Jahre 1905 für 200 509 Rupie und hat mit diesem Werte feine vorjährige Einfuhr um 107 009 Rupie vergrößert. Die Schweiz hat mit einem Ginfuhrwerte von 197 000 Rupie gegen das Vorjahr einen Ausfall von 17 000 Rupie erlitten. Die Bezüge aus Britssch. Indien hoben sich von 1378 500 Rupie im Jahre 1964 auf 1 529 509 Rupie im Jahre 1905.

Graue Stückware englischer Provenienz zeigte gegen die Ein⸗ fuhr des Jahres 1904 eine Zunahme von 7009. Was davon aus fremden Lindern kam, war nur amerlkanische Ware. Die Einfuhr bon grauen baumwollenen Stückgütern aus Britisch⸗Indien hat sich von 10 000 auf 23 0900 Rupie gehoben.

An den unter die Rubrik „andere Stückgüter“ fallenden Waren war die Einfuhr aus Deutschland mit l 500 Rupie beteiligt, während sie im Jahre 1904 nur einen Wert von 20 00 Rupie aus- machte. Hinter Deutschland kamen ihrer Bedeutung nach von den fremden Ländern Belgien und Japan mit Einfuhrwerten von 19 000 bejw. Iz C0 Rupie. :

Bel den fertigen Kleidern zeigte die Einfuhr aus Großbritannien eine Abnahme von 170,39, während sie bei den fremden Ländern eine Steigerung von 1136̃0 ergab. Die größte Zunahme hatten die fertigen Kleider aus Deutschland aufzuweisen, deren Wert von ol 750 Rupie im Jahre 1904 auf 208 350 Rupie im Jahre 1905 stieg. Japan war mit Lieferungen im Werte von b8 500 Rupie be⸗ teiligt und kam gleich hinter Deutschland. .

Der Wert der aus Großbritannien eingeführten Flanelle nahm um 5 υ ab, während die fremden Lieferungen um 66 C stiegen. Die , aus Deutschland stieg auf 54 000 Rupie gegen 25 406 Rupie im Vorjahre, diejenige aus Italien, das im Vorjahre überhaupt nicht an der Cinfuhr von Flanellen beteiligt war, betrug

2850 Rupie.

Zweite Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

Berlin, Montag, den 19. November

Die Gesamteinfuhr von seidenen Broadstoffen fiel von 302 550 Rupie im Jahre 1964 auf 272 400 Rupie im Jahre 1905. Die englischen Seidenstoffe ergaben seit 1903 einen steten Rückgang, ihr Wert fiel von 118 8860 Rupie im Jahre 1803 auf 85 85g Rupie im Jahre 1804 und auf 523 700 Rupie im Jahre 1905. Die Seiden wareneinfuhr aus den britischen Besitzungen zeigte ebenfalls einen Rückgang gegen das Vorjahr, und jwar um I4 o,, während die fremden Länder ihre Lieferungen um 150 erböben konnten. Während hierbei Japans Einfuhr im Werte von 50 60 Rupie um 3000 Rupie und die Einfuhr aus der Schweiz von 4509 Rupie um 5900 Rupie gegen das Vorjahr zurückging, wuchs die Einfuhr aus China (32 255 Rupie) um 13 500 Rupie, diejenige aus Frankreich 34 300 Rupie) um 56500 Rupie, diejenige aus Deutschland (14 500

upie) um 3309 Rupie und diejenige aus den Niederlanden (41 900 Rupie) um 9500 Rupie. Der durchschnittliche Wert der englischen Seidenstoffe betrug 117 Rupie pro Yard, derjenige der franzoösischen 1,19 Rupie, der deutschen 97 Cents, der japanischen 0, 0 Cents, der indischen 35 Cents und der niederländischen 32 Cents.

Bei den Posamentlerwaren jeigte die Ginfuhr aus Groß britannien eine Steigerung von 14010, aus den britischen Besitzungen von 23 0/9 und aus fremden Ländern von 17 010. Die Lieferungen aus Deutschland bewerteten sich auf 71 600 Rupie gegen 298 000 Rupie im Jahre 1904, dielenigen aus Oesterreich auf 4 7590 Rupie gegen 14 050 Rupie, während die Beijüge aus Frankreich von 18 500 Rupie im Jahre 1964 auf 7000 Rupie im Jahre 1905 sanken. Die aus Indien bezogenen Posamentierwaren stiegen von 635 000 auf 773 5650 Rupie und die aus den Straits Settlements bejogenen von 20 000 auf 33 500 Rupie. (Nach dem Bericht des Gouverneurs von Ceylon für das Jahr 1905.)

Konkurse im Auslande.

; Galizien.

Konkurs ist eröffnet: .

IN) Ueber das Vermögen des Majer Sper und der Sophie Sper, Gutspächter in Suszno, mittels Beschluffes des K. K. Kreis⸗ gerichts, Abteilung T, in Zloczöw vom 1. November 1906 No. cz. S. 46. 6 scher Konkursmasseverwalter: Advokat Dr. Stanislaus Cisek in Radziechsw. Wahltagfahrt (Termin zur Wahl des definitiven Konkursmasseverwalters) 10. Dejember 1996, Vormittags 10 Uhr. Die Forderungen sind bis zum 3. Dejember 1906 bei dem K. K. Bezirksgericht in Radziech sw anzumelden; in der Anmeldung ist ein in Radziechsw wohnhafter Zustellungs bevollmäch⸗ tigter namhaft zu machen. ö (Termin zur Fest⸗ stellung der Ansprüche) 15. Dejember 1866, Vormittags 10 Ubr.

2 Ueber das Vermögen des Abraham Jakob Igel und der Rebekka Igel in Zioczésw mittels Beschlufses des K. K. Kreis⸗ gerichts, Abteilung IV, in Zloczöm vom 3. November 1906 No. Cz. S. 56. Provisorischer Konkursmassederwalter: Advokat Dr. Rothenberg in Zloczöw. Wahltagfahrt (Termin jzur Wahl des deftnitiven Konkursmasseverwalters) 14. Dezember 1996, Vormit. tags 19 Uhr. Die Forderungen sind biz jum 7. Dezember 1906 hei dem genannten Gericht anzumelden; in der Anmeldung ist ein in

koczöw wohnhafter Zustellungs bevollmächtigter namhaft zu machen. we, r, m, . Termin jur Feststellung der Ansprüche) 21. De⸗ zember 1906, Vormittags 10 Ubr.

Rumänien.

Anmeldung Schluß der d Verifizierung am

Handelsgericht Name des Falliten

For derungen bis

4./17. Nov. 14 27. Nov.

Rimnie⸗ Josef 7 1906 1906.

rat Po samentirer, Kaufmann in R. Särat

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 17. November 19061:

Ruhrrevier Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen 19315 6 505 . 5 457 1432 am 18. November 1906: 1 6 557 140

8 Nicht gestellt. 688 —.

Gestellt Nicht gestellt

Die Bank für Handel und Industrie (Darmstädter Bank) hat in Anbetracht der gegenwärtigen Teuerung ihren Beamten eine Zulage in Höhe eines Monats— gehalts gewährt. . .

Wie der Rheinisch⸗Westfälischen Zeitung“ ; waltung der Gellenkirchener Bergwerks Aktiengesellschaft bestätigt wird, ö Verhandlungen, welche die vollständige Ver— schmeljung der Gelsenkirchener Bergwerks ⸗Attiengesell⸗ chf des Schalker Gruben, und Hütten ⸗Vereins und des Aachener Hütten⸗Aktienvereins Rete Erde jum

weck haben. Die Verschmelzung, welche bekanntlich erst nach fünf 6. erfolgen sollte, werde durch die neuere Wendung in der Hüttenzechenfrage veranlaßt.

Die Pfälzischen Eisenbahnen vereinnahmten im Ok— tober 1906: 3 397 588 (4 313 789 A., In den erften zehn Monaten des Jahres 1906: 30 415 599 66 ( 1927 174 6. TLaut Meldung des W. T. B. betrug der Betriebsüberschuß der Gotthardbahn im Oktober 1906; prob. 965 000 Fr. (1070 009 Fr. rov. Sktober 1905. Dle Einnahmen der Anatolischen Eisen⸗ . betrugen dom 29. Oktober bis 4. November 1906: 320 000

r. 2466 Fr.) seit 1. Januar 1996: 8 O27 781 Fr. C 1036 179 r). Die Einnahmen der Magedonischen Eisenbahn Salonik —Monastir) betrugen vom 29. Oktober big 4. November 1906 Stammlinle 2d Kim): 57 063 Fr. (weniger 8860 Fr.), seit 1. Januar 739 7289 Fr. (mehr 457 902 Fr.). Die Bruttoeinnahmen der Orient bahnen betrugen vom 5. big 11. November 1806: 373 050 Fr. (mehr 65 650 Fr.). Vom 1. Januar bis 1I. November 1806 be- trugen die Bruttoeinnahmen 12 667 650 Fr. (220 833 Fr. mehr als 1. B.). Skob s 16vo—=Nopa-⸗3agora (360 mn) vom 29. Ok⸗ tober bis 4. Nobember 1906: 19164 Fr. weniger 3494 Fr), seit 1. Januar: 278 233 Fr. . er 15 305 Fr.). Die Einnahmen der Canadischen Paeiflebahn betrugen in der . vom T. bis 14. Nopember: 1 495 000 Dollars (129 000 Dollars mehr als i. V).

Rew Jork, 17. November. (W. T. B.) In der vergangenen Woche wurde Fein Gold ausgeführt, die Silberausfuhr be⸗ trug 418 900 Dollars; eingef 163 wurden in der vergangenen Woche 1390 0509 Dollars Gold und 81 000 Dollars Silber.

New Jork, 17. November. (B. T. B.) Der Wert der in der

von der Ver⸗

vergangenen Woche eingeführten Waren . 16 540 000 Dollarg

egen 11 870 55 Dollar in der Vorwoche, davon für Stoffe 2 960 000 Fenn gegen 3 250 000 Dollars in der Vorwoche.

1908.

Mexiko, 17. November. (W. T. B.) Das Regierungsblatt veröffentlicht einen Gesetzentwurf, wonach die Ausfuhr von Silberpesos mit einer Exportsteuer von 10 belegt wird, falls nicht der Gegenwert mit 75 Centigramm in fremdem Gold deponiert wird.

Berlin, 17. November. (Mitteilung der Kaiserlich russischen Finanz und Handelsagentur in Berlin.) Laut hier eingetroffenem Tele⸗ gramm gestaltet sich der Wochen ausweis der russischen Staats bank zum 14. November, wie folgt (die eingeklammerten Nummern entsprechen den gleichen Positionen des bekannten Bilanzformulars der Staatebank bezw. den Ziffern der Vorwoche), allet in Millionen Rubel: Aktiva. Gold in den Kassen und auf besonderen Konten (Nr. 1b und 2) 862,7 (854,6), Gold der Bank im Auslande (Nr. 3 und H 308,1 (308,0). Silber und Scheidemünje (Nr. 3 und 4) 43,6 (42, , Diskont und Spezialrechnungen (Nr. 5) 188,8 (1839), Speial⸗ rechnungen, sichergestellt durch Wechsel und Wertpapiere (Nr. 6 und 7) 175,4 (169,1), sonstige Vorschüsse (Nr. 8 und 17) 154A, (155,5) protestierte Wechsel und prolongierte Schulden, sichergestellt durch unbewegliches Eigentum (Nr. 18 und 19 64 (6,3), Wertpapiere (Nr. 26) 89.0 (866, 9), Wertpapiere auf Kommission erworben (Nr. 21) 3,5 (24). Summen zur Verrechnung mit den Adels, und Bauern⸗ agrarbanken und anderen Regierungsinstitutionen (Nr. 22) 3,9 G. 9), Unkosten der Bank und verschiedene Konten (Nr. 253) 60,2 (60,0), Saldo der Rechnung der Bank mit ihren Filialen (Nr. 24 Aktiva und 13 e ). Saldo der Konten mit den Reichsrenteien (25 Aktiva 14 Pa siwa 13,1 (37,9), zusammen 1907,95 (1908,8). Passiva. Kredübillette (Differenz zwischen 1 passiv und 12 aktiv) 1229, 0 (1247, S), Kapitalien der Bank (Nr. 3— 5) 55,0 (5, 0), Einlagen und laufende Rechnungen (6, 7, Sb e d e, 9) 475,8 (459,3), laufende Rechnungen der Departe⸗ ments der Reichsrentei (Nr. 8a) 43,7 (36,0), verschiedene Konten (Nr. 2. 10 11, 12 772 (75, 4), Saldo der Rechnung der Bank mit ihren Filialen (Nr. 24 Aktiva und 13 Passiva) 27,8 (35,4), jusammen 1907,5 (1908, 8). ;

Wien, 16. November. (W. T. B.) Ausweis der. Oester reichisch⸗ òngarischen Bank vom 15. November (in Kronenf Ab- und Zunahme gegen den Stand vom 7. November: Notenumlau 1887 2125000 (Abn. 36 828 000), Silberkurant 282 371 909 (Sun. 1154000, Goldbarren 1 126 290 000 (Zun. 7 654 00, in Gold zahlb. Wechsel S0 O00 00 (unverändert), Portefeuille 711 417000 (Abn. 52 O51 000), Lombard 6l b84 G00 (3un. 733 0900), Hvpothełen,. darlehne 29s 544 000 (3un. 6000), Pfandbriefe im Umlauf 295 403 000 (3un. 205 00, steuerpfl. Notenumlauf 21 104 000 (Abn. 45 637 009).

Die n,, , vom Berliner Produ ktenm 3 die vom Königlichen Polijelpräsidium ermittelten Marktpreise in Berlin befinden sich in der Börsenbeilage.

Berlin, 17. November. Bericht über Speisefette ven Gebr. Gause. Butter: Das Geschäft blieb nach wie vor recht ruhig; die Einlieferungen konnten nicht ganz geräumt werden. Auch laffen die Qualitaͤten immer noch zu wüͤnschen übrig, da die meiste Butter hart und bröcklig ist; daher mußten die Preise abermals eine Kleinigkeit zurückgeben. Feinste ausst g Butter kommt wenig an und sft fehr gefragt. Die heutigen Notierungen sind: Hof und Genossen⸗ schaftsbutter Ja Qualität 120 bis 124 bis 125 M, IIa Qualität 118 bis 122 M Schmalj: Die Vorräte in Chicago haben eine weitere Abnahme erfahren; die andauernd ungenügenden Schweinezufuhren laffen einen Ausgleich zwischen Konsumnachfrage und Produktion noch immer fraglich erscheinen. Deckungen für noch unerledigte Nobember⸗ verkäufe führten eine scharfe Preissteigerung herbei, und wenn sich diese auch nicht ganz aufrecht erhielt, so schließt der Markt doch in fester Tendenz. Die heutigen Notierungen sind? Choice Western Steam 54 bis 44 M, amerikanisches Tafelschmali (Borussia) S5 M, Berliner Stadtschmalz (Krone) 6 Æ, Berliner Bratenichmalz (Kornblume) 57 M, in Tiercez bis 68 M Speck: Nachfrage nachlassend.

Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlachtb iebmarkt vom 17. November 1906. Zum Verkauf ssanden oh Rinder, 1010 Kälber, 7489 Schafe, 11 515 Schweine. Marktpreise nach den Ermittlungen der Preis festsetzungskommisston. . pit ö uoh . oder 50 Kg Schlachtgewicht in Mark

ezw. für und in Pfg.): . ; . 6 Für Rinder: Daß. I) vollfleischig, ausgemästet, höchsten Schlachtwerts, höchstens 7 Jahre alt, 81 bis 87 (6 2) junge fleifchige, nicht ausgemästete und ältere ausgemästete 80 bis 81 ; 3) maͤßlg genährte junge und gut genährte ältere 67 bis 74 ; 4 gering genährte jeden Alters 60 bis 64 M Bullen: 1) voll⸗ fleischige, böchften Schlachtwerts 80 bis 84 é; 2) mäßig genãhrte jüngere und gut genährte ältere 75 bis 798 6; 3) gering genãhrte 62 bis 67 6 ärsen und Kühe: 1) a. vollfleischige, aus⸗ gemaͤstete Färsen böchsten Schlachtwerts bis A6; b, vollfleischige, ausgemästete Kühe höchsten Schlachtwerts, höchstens 7 Jahre alt, 68 bis 68 M; 2) ältere ausgemästete Kühe und weniger gut ent⸗ wickelte jängere Kühe und Farsen 66 bis 67 ; 3) maͤßig genährte Färsen und Kühe 61 bis 66 ; 4 gering genährte Färsen und Kühe 5h bis 59 0

Kälber: ö. feinste Mastkälber Vollmilchmast) und beste Saugkälber g8 bis 103 M; 2) mittlere Mastkälber und gute Saug⸗ falber 97 bis 96 6; 3) geringe Saugkälber 77 bis 87 ; 4) ältere gering genährte Kälber 665 bo bis 65 0

Schafe: 1 Mastlaͤmmer und jüngere Masthammel 85 bis S8 M6; Y ältere Masthammel 78 bis 81 dM; 53) mãßig genährt Hammel und Schafe (Merischafe) 66 bis 71 6; q) Dolsteiner Riederungsschafe bis ½, für 100 Pfund Lebendgewicht 30 big 41 .

Schweine: Man zahlte für 100 Pfund lebend (oder 59 kg) mit 2050 Taraabzug: I) vollfleischige, kernige Schweine Feinerer Rassen und deren Kreuzungen, höchstens 11 Jahr alt; a im Gewicht von 2206 bis 280 Pfund 64 bis S; b. über 280 Pfund lebend Galen bis e; ?) fleischige Schweine 61 bis 63 M; gering entwickelte 57 bis 60 Mp é; Sauen 60 bis

Berlin, 17. November. Wochenbericht für Stärke, Stärkefabrikate und Hülsenfrüchte von Max Sabers ky. Im Verkehr mit Kartoffelmehl war es in dieser Woche still; die Preise bleiben gut behauptet, da die Produzenten mit dem Angebot sehr zurückhaltend sind. Es sind zu notieren: Ia. Karkoffelstärt-. 1714 177 AÆ, La. Kartoffelmebl 174 176 . HI. Kartoffelmehl 12 —- 15 *, Feuchte. Kartoffelstärke Fracht⸗ parität Berlin 9 Je, gelber Sirup 20— 209 S6, Far. Sirup I= 215 M, Sxvortsicu 20-207 , Kartoffel jucker gelb, 20– 207 M, Kartoffel zucker kap. 204 - 21 Æ, Rumeouleur 34 bis Ia 1, Biercouleur 3367 —34 6 Dextrin gelb und weiß Ia. 234 - 24 * do. sekunda 21 2 „, Hallesche und Schlefische 39 -= 40 M, Wehenstärke kleinst. 36 38 Æ, do. großst. 38— 40 . Reisstärt. (Strablen ) 46 - 47 6. do. (Stücken 16— 47 A, Schabestaärke 33—- 36 M, Ia. Maisstärke 33— 34 6, Vlktoriaerbsen A 26 „, Kocherbsen 18— 24 M, grüne Erbsen 18—25 A,