1906 / 276 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 22 Nov 1906 18:00:01 GMT) scan diff

reichung des Zieles bezeichnet hat. Der Abg. Jacobs kötter hat noch auf dem Cölner Handwerkertage eine andere Stellung eingenommen. Es muß auf jeden Fall an dem allgemeinen Befähi ungs nachweis festgehalten werden, damit das Handwerk wieder 4 kann. Nach der gestrigen Erklärung des Staatssekretärs nimmt erfreulicher weife auch die Regierung jetzt eine entgegenkommendere Stellung zu den Wünschen der Handwerker ein. Ich will auch wünschen, daß eine wirksame Baukontrolle eingefahrt werden kann. Wenn wir fũr diefe Vorlage als eine Abschlagszablung stimmen so, geben wir darum die Forderung nach dem großen Befähigungs⸗ nachweis nicht auf. Für den Antrag Trimborn wird. meine Partei trotz der Schwierigkeit der Ausführung stimmen, denn die vbligatorische Fortbildungsschule wird dem Handwerk Segen bringen. Auch die Errichtung von Meisterkursen ist eine Forderung, die auf den Handwerkertagen und hier im Reichstag wiederholt vertreten worden ift. Auch die Aenderung des Submissiongswesens ist eine alte Forderung der Handwerker, deren Erfüllung, dazu beitragen wird, dem Handwerk eine bessere Grundlage zu bieten. Ferner ist eine Verschätfung der gesetzlichen Bestimmungen gegen den unlauteren Wettbewerb und eine Regelung des Ausverkaufs⸗ und Abjahlungs— wefens erforderlich. Die Ausverkãufe namentlich bereiten dem foliden Handwerker mit ihren verlockenden Anpreisungen eine gefãhr⸗ liche Konkurrenz; es besteht eine Menge Ausverkaäufe, bei denen fort⸗= gefetzt neue Waren nachgeschoben werden. Auch das Verbot der Ringe, Rartelle und Syndikate muß jeder vernünftige Handwerker erstreben. ÜUnsere Aufgabe muß es sein, diesen wohlberechtigten Forderungen der Handwerker gerecht zu weiden. Wir dürfen nicht außer acht lassen, daß infolge der Botschaft vom 17. November 1881 die Handwerker viel für ibre Arbeiter getan baben; nun möchten auch die Handwerker für sich etwas haben. Auch auf das Handwerk könnte man das Wort anwenden: Man setze das Handwerk in den Sattel, reiten wird es schon können. Das Handwerk bietet als Mittelstand eine Stütze des Staates, darum ist es auch Pflicht des Staates, es zu unterstützen und zu erhalten. J ö Abg. Fuler (Zentr.): Ich hatte gegenüber dieser Vorlage ursprünglich ein großes Mißtrauen, ebenso wie die zuständigen Kor⸗ porationen des Handwerks selbst, ich muß aber zugeben, daß die Kom⸗ mifsions beratungen uns die Vorlage schmackhaft gemacht haben. Das Resultat der Kommissionsberatungen ist ja nicht durchaus ufrieden⸗ stellend, aber doch so, daß man ihm zustimmen kann. Ich für meine Perfon behalte vollständig das Ziel im Auge; den Befähigungs⸗ nachweis für das gesamte Handwerk, wenigstens die obligatoꝛische Ge⸗ sellen⸗ und Meisteiprüfung. Auch die österreichischen Hantwerker ftreben wie die deutschen nach Einführung eines obligatorischen Be⸗ fäbigungsnachweises. Bei der obligatorischen Meisterprüfung handelt es sich nicht allein um materielle Vorteile, sondern vor allem um das ethische Moment, um die Hebung der sozialen Stellung des Handwerks in der staatlichen Gesellschaft. Sie bietet das Mittel, um die traurigen Folgen der 6 jährigen zũgellosen Herischaft der Gewerbefreiheit wieder etwas gut zu machen. Von der Einführung des Befähigungsnachweises für das Bauhandwerk stebt in dieser Vorlage überbaupt nichts; die Abgg. Frohme und Hoffmeister haben also einen Kampf gegen Windmühlen geführt. Die Einführung der obligatorischen Meisterprüfung bietet auch eine größere Gewähr für die Sicherheit, und wir dürfen nicht vergessen, daß sehr viele Unfälle nicht durch die Unternehmer, die sogenannten Baugewerksmeister, herbeigeführt werden, sondern durch die Arbeiter selbft, wie die Statistik ergibt. Es ist erfreulich, daß die verbündeten Regierungen in dieser Frage jetzt einen ganz anderen Standpunkt ein⸗ nehmen, als sie früher unter Brefeld eingenommen haben. Was der Abg. Eamp Über die Handwerkskammern gesagt bat, daß sie bisher fehr wenig geleistet haben, kann ich nicht zugeben. Sie haben in beiug auf das Lehrlingtwesen in der Förderung der Gesellen. und Meister⸗ prüfungen fehr biel geleistet. Die Leute sind stolz darauf, daß sie ihre r n abgelegt haben, und wenn wir in 10-12 Jahren in demselben empo weiter vorwärts schreiten, so können wir damit wohl zufrieden sein. Zünftlerische Bestrebungen, die man uns heute vorgeworfen hat, liegen und sehr fern. Durch solche Einwände lassen wir uns nicht ein⸗ schächtern. Bas Handwerk bat auch unter der Gewerbefreiheit große Fort. schritte gemacht. Unse re Großindustrie ist zum Teil hervorgegangen aus dem Handwerk; sie ist gar nicht in der Lage, alle ihre Kräfte selbst zu erziehen, sie ist auf das Handwerk angewiesen. Es kommen aus- gebildete Lehrlinge in die Fabrik, nicht umgekehrt. Es wäre deshalb fehr wohl zu überlegen, wenn bei uns wie in Oesterreich die gesetz⸗ liche Beslimmung bestünde, daß auch die Großindustrie zu den Kosten der Handwerkekammern beizutragen hätte, insofern sie handwerksmäßig ausgebildete Kräfte verwendet. Weiter wird gefordert, daß auch das Reich oder die Landesverwaltung einen Zuschuß zu leisten hat, doch das ist eine offene Frage ch stehe auf dem Boden der obliga⸗ torischen Fortbildungeschule und wünsche, daß auch aus den höheren Ständen dem Handwerk Intelligenzen zugefühtt werden.

Abg. Bömelb urg (Soz.): Ich erkenne den guten Willen der Regierung an, daß sie durch die Möglichkeit, technisch und häufig auch moralisch nicht geeignete Elemente bon der Ausübung des Ge⸗ werbes auszuschließen, die hervorgetretenen Mißstände beseitigen will. Was ich aber nicht anerkennen kann, ist, daß durch die vorgeschlagene Maßnahme dies wirklich gelingen wird. Vor allem wird nicht eine Verminderung der Unfälle eintreten. Erst wenn Tatiachen vorliegen, das heißt, wenn Unglöckssälle passiert sind, soll die Ausübung des Gewerbes untersagt weiden, mit anderen Worten, man will den Brunnen zudecken, wenn das Kind hineingefallen ist. Man wird immer nur das Mittel des Verbotes zur weiteren Auzübung des Handwerks anwenden, wenn wirklch größere Unfälle auf den Bauplätzen eingetreten und dem Unternehmer durch Gerichtsurteil nachgewiesen ist, daß er gegen die an die Er— laubnis zu knüpfer den Bedingungen verstoßen hat. Das werden aber nur fehr wenige Fälle sein. Unter den Unternehmern im Baugewerbe gibt es eine ganze Anzahl, die eine technische Vorbildung nicht be⸗ sitzen, die aber trotzdem Bauwerke in technisch hervorragender Weise ausgeführt haben. Die Praxis spielt gerade hier eine sehr große Rolle. Soweit die eigentliche Ausführung des Bauts in Betracht kommt, sind praktisch gut durchgebildete Personen unzweifelhaft viel geeigneter, als Personen mit technisch hoher Bildung, aber ohne praftische Erfahrung. Wenn wir eine Statistik hätten, wie sich die Unfälle auf die technisch vorgebildeten und technisch nicht vor⸗ gebildeten Bauleiter verteilen, so würde sich ergeben, daß beide an den Unfällen in ziemlich demselben Verhältnis beteiligt sind. Bei einer von mir privatim angestellten Ermittlung über 32 Unfälle ergab sich, daß es sich bei 20 um Innungsmeister, bei 2 sogar um Innungsobermeister, in einem Falle um einen Stadtbaumeister und in einem um einen Regierungs baumeister a. D. gehandelt hat. Daß die technische Durchbilsung keine Gewähr gegen Unfälle bietet, beweist auch ein Vergleich der deutschen mit der österreichischen Statistik.

9 1000 Vollarbeiter entfielen im Jahre 1902 bei uns 46 53, in Oefsterreich 166,14 Unfallanzeigen; Unfälle mit einer dauernden respektive völligen Erwerbsunfähigkeit in Deutschland X49, in Oester⸗ reich 11,57 Falle, Todesfälle in Deutschland 107, in Oesterreich 1.69. In Oesterreich bestehbt aber der Befähigungsnachweis. Es gibt daher dort nach den Begriffen der Zünftler eigentlich keine Unternehmer, die technisch ungeeignet sind. Wenn aber trotzdem in Desterreich die Unfallziffern höher sind wie bei uns, dann ist das bestimmt der beste Beweis dafür, daß die von der Regierung vorgeschlagene Maß⸗ nahme jum Ziele nicht führen kann. Das sächsische Baugesetz hat eine Bestimmung, die ungefähr dasselbe besagt, wie die, die die Re. gierung jetzt einführen will. Inwieweit di se Bestimmung in Sachsen in Anwendung kam, ist nicht festgestellt. Der sächsische Bundesbevoll. mächtigte hat in der Kommission gesagt, daß nur für Dresden Matexial vorliege. So viel aber steht fest, daß die Bestimmung im sächsischen Baugesetz absolut gar nicht zu einer Verringerung der Unfälle beigetragen hat. Im Jahre 1909 ist die Zahl der Unfälle im Gebiete der sächsischen Baugewerkaberufsgenossenschast nicht kleiner, sondern größer geworden. Die Unfallanzeigen stiegen um 14 0s0, bie Zahl der entschädigungspflichtigen Unfälle gar um 119,5 0so. Soll das Uebel beseitigt werden, dann muß es jedenfalls an

mangelhafte Konstruktionen zurüchuführen, die den Einsturz von Gebauden oder Gebäudeteilen zur Folge haben; hierin Abhilfe zu schaffen, ist Aufgabe unserer Baugesetzgebung, die heute im allge⸗ meinen viel zu wünschen übrig läßt. Vor allen Dingen sollte die Baugesetzgebung bestimmen, daß die Pläne für alle Bauten pon der Behörde nachgeprüft werden müssen, und die Erlaubnis zur Ausführung erst erteilt wird, wenn die Pläne in konstruktiver Hinsicht einwand⸗ frei befunden sind. Für die Richtigleit der Korstruktionen und die richtige Ausführung der genehmigten Pläne müßte die Baubehbrde verantwortlich gemacht werden; denn dann werden Ünfälle aus konstruktiven Gründen nur noch selten vorkommen. Der größte Teil der Unfälle aber ist, darin gebe ich der Regierungs⸗ vorlage recht, auf Leichtsinn und Gewinnsucht, und ich füge hinzu, auf Gewissenkofigkeit zurückführen. Hierin Abhilfe zu schaffen, soll der Zweck unsereü Antrags sein. Unser Antrag will in seinem ersten Teil, daß Unternehmer und Bauherren solidarisch verpflichtet werden, die Gerätschaften und das Material in solcher Güte anzuliefern und fo einzurichten und zu unterhalten, auch den Betrieb so zu regeln, daß die Arbeiter gegen Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt sind. Im Winterhalbjahre sollen bei Bauten Tür- und Fensteröff nungen wind- und wetterdicht verschlossen gebalten sein; die Anwendung des offenen Koksfeuers und der offenen Holzkohlenfeuerung soll verboten werden; mit Säuren, Laugen, gifthaltigen Farben usw. foll nur unter besonderen Vorsichtsmaßregeln hantiert werden; alle Gerüste, Leitern usw. sollen täglich vor Beginn der Arbeit auf ihre Sicherbeit und Standfestigkeit geprüft werden usw. Auch die Unterkunftsräume usw. sollen entsprechender Fürsorge unterliegen. Normalvorschriften für Sicherheitsporrichtungen auf den Bauten soll das Reichsversicherungsamt unter Zuziehung auch von Vertretern der Arbeiter im Baugewerbe erlaffen; in jedem Bezirk einer höheren Ver⸗ waltungsbehörde follen Unfallverhütungekommissionen ins Leben treten. Die Aufsicht über die Ausführung der Bauten und Durchführung der Schutz vorschriften soll besonderen Baupolijeibebörden unterstehen. Jabel sind Baukontrolleure aus den Reihen der Arbeiter zu bestellen. Hiermit wäre der erfte Schritt zur Besserung getan. Trotz aller An⸗ ftrengungen ist bisher aber nichts geschehen; noch immer liegt die Bau⸗ kontrolle in den Händen der Baugewerksberufsgenossenschaften; damit hat man den Bock jum Gärtner gemacht. Nicht einmal die vor drei Jahren gegebene Zusage, die Zahl der technischen Aufsichts. beamten auf I20 zu erhöhen, ist erfüllt worden; und dabei kãme auch erst auf 10900 Betriebe ein einiger Aufsichtsbeamter! Solange die Unfallverbütung in den Händen der Berufsgenossen⸗ schaften liegt, bleibt sicher alles beim alten. Wandel zu schaffen, ist nur durch die Reichsgesetzgebung möglich, und das bezweckt unser Antrag. Man hat geltend gemacht, unser Antrag enthalte keine Strafbestimmungen. Wenn die Herren weiter nichts daran auszu- setzen haben, diesem Mangel laßt sich leicht abhelfen. Der weitere Einwand, daß die Gewerbeordnung dann zu ag würde, ist wohl nicht fo ernst zu nehmen. Alle diese Bedenken sollen nur die anderen Gründe für die Ablehnung verdecken, die man nicht aussprechen mag. Die Arbeiter sollen sich nicht als Bau⸗ kontrolleur eignen. Das können nur Herren sagen, die vom Bau⸗ gewerbe nichts verstehen; es wäte um daß Baugewerbe gar schlimm bestellt, wenn unter den Bauarbeitern keine ju Kontrolleuren ge⸗ eigneten Perfonen vorhanden wären. Die Poliere sind die eigentlichen Praktiker im Baugewerbe. Um zu beurteilen, ob ein Gerüst fest genug ist, braucht es keiner statischen Berechnungen, daju bedarf es aber praktischer Erfahrung. Gine Petition sucht darzutun, daß die Unfallziffer in anderen Berufen viel höher ist als im Baugewerbe; das ist zahlenmäßig richtig, aber es wird dabei der Unterschied in der wirklichen Arbeitszeit übersehen. Mindestens stebt die Unfallziffer im Baugewerbe derjenigen im Bergbau und in der Spedition und Lagerei gleich. In Baden, Bayern und Württemberg haben wir jg bereits Kontrolleure auch aus dem Arbeiterstande; in München ist den Arbeiter organisationen das Vorschlagsrecht eingerdumt. In Bayern sind es 46. Es ist nun ein Rückgang der Unfallziffer dort zu konstatieren, wenn⸗ gleich auch Bayern noch immer damit an erster Stelle steht; im Gebiet der nordöstlichen Baugewerksberufsgenossenschaft dagegen ist I903 ig die Unfastfiffer wieder gestiegen. Eine andere Petition gegen die Bautenkontrolleure macht auf die Gefahren aufmerksam, die von der Agitation! durch diese Elemente drohen. Ich konstatiere, daß derartige Klagen weder in Württemberg noch in Bavpern laut geworden sind; im Gegenteil baben die dortigen Ministerien die Absicht, diefe Einrichtung noch weiter auszubauen, und in der württem⸗ bergischen Kammer hat sogar ein Bauunternehmer erklärt, die Einrichtung babe sich ausgezeichnet bewährt, und hat den Arbeiter⸗ kontrolleuren das allerbeste Zeugnis ausgestellt. Die deutsche Arbesterschaft braucht diese Einrichtung zur Agitatlon nicht, gerade im Baugewerbe sind die Arbeiter so vollkommen ere r t wie kaum irgendwo sonst. Wer hat eigentlich an den Unfällen schuld? In der Fommifssion wurde behauptet, 52 oo der Unfälle kämen auf Konto der Schuld der Arbelter, nur 4 0lo auf das Konto der Unternehmer, 44 osg dagegen auf das. Konto unvermeidlicher Unfallgefahr. Auch Der Abg. Böttger ist auf diese Zahlen hineingefallen. Woher stammen diese Zahlen? Offiziell veröffentlicht sind f nicht. Die Statistik von 197 ist das einzige vorhandene Material; danach kommen nur 23.86 o der Unfälle auf das Verschulden der Arbeiter. Auch die von Berufegenossenschaften gegebenen Zahlen sind andere als die in der Kommiffion angeführten. Gewiß kommen auch Unfälle auf das Konto der Ärbeiter; aber die Darstellung, als wenn die Unfälle auf Trunksucht, auf Nichtbeachtung von Vorschriften seitens der Arbeiter zurüdziuführen seien, entspricht nicht der Wahrheit. Auf Trunkfucht, Balgerei usw. kommen nach der genannten Statistik nur j,04 der Unfälle. An der Unfallverhütung ist das ganze Volk interessiert, Unternehmer wie Arbeiter; es ist keine Partei⸗ fache. Die Arbeiter sind es ja, die ihre Haut und ihre Knochen zu Markte tragen, und darum dringen sie seit Jahren auf die Aenderung der Verhältnisse. Dieses Jahr ist besonders reich an großen Unfällen. Wie ungebeuer leichtsinnig beute gearbeitet wird, zeigt der bekannte Einsturz eines Hauses in Nagold. Das Wirts⸗ haus wurde gehoben, und einige Personen ließen sich sogar mitheben. Es stürzte ein, und es gab 51 Tote und etwa zehn schwer Verwundete, und das alles unter den Augen der Behörde. Wie lottermäßig auf Arbeitsplätzen gearbeitet wird unter Aufsicht von Staat und Kommunen, werde ich später zeigen. Man muß die grauenbaften Unfälle gesehen baben, um die Notwendigkeit eines größeren Arbeiter⸗ schutzes zu begreifen. Die Bauarbeiterschaft hat oft Gelegenbeit zu beobachten, wenn jemand verunglückt. Ich habe oft das Jammern und Stöhnen der Verunglückten, dads Weinen und Klagen der An⸗ gehörigen gehört. Ich fürchte aber, daß auch bei dieser Aktion nichts für die Bauarbeiteischaft berauskommen wird. Man wird unseren Antrag ablehnen. Der Staatssekretär hat für die Bau—⸗ arbeiterschaft ein warmes Herz, solange aber seine Worte nicht in die Praxis umgesetzt werden, haben sie für die Aibeiter wenig Zweck. Er mag noch so oft ermabnende Worte an die Unternehmer richten, nützen tut es nichts, die Unternehmer pfeifen auf solche Worte. Es müssen Einrichtungen geschaffen werden, die uns die Durchführung dieser Bestimmung garantieren. Die Bauarbeiterschaft wird so lange ihre Stimme erheben, bis ihr das, was sie mit Recht veilangen kann, durch die Gestetzgebung ge— worden ist. .

Abg. Pauli Potsdam 6 kons.): Darüber sind wir uns alle einig, daß ein besserer Baugrbeiterschuz notwendig ist. Es handelt si nur darum: welcher Schutz ist der beste, welchen Weg haben wir ein⸗ zuschlagen? Erst heute morgen habe ich eine Petinon erbalten aus den Kreisen des Bauhandwerks, daß der Reichstag diesen Gesetz . entwurf, wie er aus der Kommission hervorgegangen ist, ablehnen möge. Die Handwerker verlangen den Befähigungs nachweis. Ich glaube, daß wir besser tun, daß wir nicht der Petition des Baugewerbes nachgeben, sondern den Entwurf der Kom⸗ mission annehmen. Der Befähigungsrachweis steht übrigens gar nicht zur Debatte. Solange das Handwerk nicht durch seine Organi⸗ sation selbst erklärt, daß es den Befäbigungsnachweis für das Bau—

den kleinen Befählgungs nachweis in nahe Aussicht gestellt. Diese Aut sicht hat sich das Handwerk bisher nicht träumen lassen nach den vielen Absagen des Bundesrats. Der Abg. Böttger sagte zwar

wenn wir den Befählgungsnachweis ein führten, würde es Strestig= keiten, namentlich auf dem Lande geben. Solche Streitigkeiten wird auch das Gesetz zur Folge haben. Der Abg. e. unterstellt uns die alte Kamelle, daß wir zünftlerische Bestrebungen hätten. Daran denkt beute kein Mensch, daran wollen wir auch nicht denken. Was wir wollen, sind Garantien für das Handwerk, der Befähigungs. nachweis für das Baugewerbe. Der Antrag Bömelburg will die Bauunternehmer und Zauherren solidarisch verpflichten, die Materialien anzuliefern und so einzurichten und den Betrieb, so zu regeln, daß die Arbeiter gegen Gefahren geschützt sind. Dieser Antrag ist gan undurchführbar. Das gilt auch bon einer Reihe anderer Punkte. Wie soll nun die Zuziehung der Arbeiter · Baukontrolleure durchgeführt werden? Soll etwa der betreffende Arbeiter ohne technische Vorbildung kontrollieren dürfen? Soll ein Mann zugezogen werden, der vielleicht gar nicht einmal den Bau bisher gesehen hat? Von den nötigen Garantien ist in dem foꝛaldemokratischen Antrage gar keine Rede. Es müßte jum mindesten eine Garantie geschaffen werden durch die Forderung der handwerks mäßigen Ausbildung, der Ablegung der G'lellenprüfung. Im Übrigen sst es nutzlos, darüber noch weiter zu sprechen; nach der Erklärung der Regierung ist nicht daran zu denken, daß in absebbarer Zeit einer solchen Resolution stattgegeben werden wird. Gewiß gibt es tüchtige Poliere, aber auch der tüchtigste Arbeiter kann den Bau nicht so kontrollieren, wie ein technisch vor⸗ gebildeter Mann, wenn es sich um schwierige Konstruktionen, ja selbst um Gerüste handelt. Der Abg. Gamp meinte, der Bundes. rat habe umgeschwenkt und werde bald mehr, handwerkerfteund= liche Vorlagen machen. Ich glaube doch, er ist zu optimistisch. Die Abgrenzung zwischen Fabrik und Handwerk mag außerordentlich schwierig sein, aber sie ist von so großer Bedeutung, daß der Bundes rat sich bemühen muß, ein Mittel zu finden, welches diese Abgrenzung ermöglicht. Was die Handwerkskammern anbetrifft, so sind diejenigen, die ein Intereffe an ihnen haben, auch moralisch gehalten, die Kosten dafür zu tragen. Für die Resolutionen der Kommission 3. wir schon dort eingetreten; daß aber der obligatorische gewerbliche Fortbildunge⸗ unterricht überallhin bis auf die kleinsten Dörfer ausgedehnt werden soll, halten wir für gänzlich unangebracht. Dagegen würden wir sofort dafür eintreten, daß der Forthildungsschulunterricht am Tage und nicht am Abend erteilt wird. Auch in Unternehmerkreisen bestebt diese Ansicht, namentlich der deutsche Tischlertag in Deffau hat den einstimmigen Beschluß gefaßt, bei den Behörden in diesem Sinne vorstellig zu werden. Das deutsche Handweik ragt in der ganzen Welt hervor, es hat mehr geleistet als die Handwerker in anderen Staaten. Ber Behauptung, daß das deutsche Handwerk in feinen Leistungen zurückgegangen sei, kann nicht scharf genug entgegen getreten werden. Wir wollen aber dafür wirken, daß es in seiner Leistungsfaähigkeit noch erhöht wird, Auch der Vor⸗ wurf gegen die Berufsgenossenschaften, daß sie nichts getan bätten, um die Bauunfälle zu verhindern, ist ungerechtfertigt. Zut Verhütung von Unfällen haben die Bguberufggenossenschaften in der Zeit von 1897 bis 19065 ohne gesetzliche Verpflichtung rund 364 0900 4 für technische Aufsichtsbeamte aufgewendet. Sie (zju den Sozial- demokraten) haben früher Gelegenheit genug gehabt, Ihr Inte resse für die Arbeiter ju bekunden. Aber wir glauben nicht mehr an das, was Sie sagen; niemand glaubt mehr, daß Sie die berufenen Vertreter der Arbeiter und ihrer Interessen sind; die Interessen der Arbeiter sind Ihnen nebensächlich.

Hierauf wird die Beratung um 6i /g Uhr auf Donnerstag 1 Uhr vertagt. Auf der Tagesordnung stehen außerdem der Gesetzentwurf, betreffend das Urheberrecht an Photographien usw., in zweiter und die Vorlage wegen der Berufsvereine in

erster Lesung.

Nr. 70 des Eisenbahn⸗Verordnungs⸗Blatts, heraus. gegeben im Ministerium der öffentlichen Aibeiten, vom 20. d. N., hat folgenden Inhalt: Bekanntmachung des Reichskanzlers, bett. die dem Internationalen Uebereinkommen über den Gisenbahnfrachtverlebr beigefügte Liste, vom 6. November 1906. Erlasse des Ne inisters der öffentlichen Arbeiten: vom 16 November 1906, betr. Zulaffunz von mit Blei, oder Farbstift vollzogenen Quittungen; vom 16s. No. vember 1965, betr. Unfallverhütunge vorschriften; vom 16. November 1905, betr. Straffestseßzungen wegen Uebertretungen gegen jugendliche Beschuldigte. Nachrichten.

Aus stellungswesen.

In Anbetracht der großen Bedeutung und wachsenden Entwicklurg der Periodischen Presse hat „Der Verein dänischer Fachblätter und Zeitschriften' sich dozu entschlossen, eine internationale Aus⸗ stellung von n . und Zeitschriften wie auch von graphifchen Erwerben und Reklamenkunst. in Kopen⸗ hagen im Mai 1907 abzuhalten. Der dänische Minister des Innern Sigurd Berg hat die Präsizentur der Ausstellurg übernommen, Die Ausstellung wird in verschiedenen Klassen und Gruppen folgendes umfassen: Fachblätter und Zenschriften jeder Art von allen Länder, eine hbistorische Abteilung für die periodische Presse, Maschinen fir Buchdruck und Buchbinderei, graphische Kunst, wie Chemiegraxhie, Tylographie, Stelndruck. Buchdruck, Photographie, Lichtdiuck und Lichtkopieren 2c. und endlich eine Abteilung für modernes Reklame⸗ wesen, worunter Reklamebureaus, Reklamezeichnungen, Re klami⸗ broschüren und Reklamegegenstände von jeder Art aufgenommen werden. In der letztgenannten Klasse wird eine Prämtierung stalt⸗ finden. Bas Buredu der Ausstellung ist bei dem Vorsitzenden des a, Redakteur Seren Ringer, Colbjarnsensgade 14, Kopen⸗

agen B.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungẽ⸗ maßregelun.

Paris, 20. Nobember. (B. T B) Nach einem Bericht des intersmistischen Generalgouverneurs von Franiösisch Westafrika ist dat gelbe Fieber, das in den Gebieten am DOber⸗Sene gal und am mittleren Lauf des Niger epidemisch aufgetreten war, vollig a. loschen. Infolgedessen sind die Quaraniänemaßregeln für diese Gegenden am 17. d. M. außer Kraft gesetzt worden.

Verkehrsanstalten.

Nächste Postverbindungen nach Swakgpmund und deritzbucht? 1 Für Brie fsendungen mit englischem Dampfa siber Kapstadt, ab Southampton am 24. November, in Kapstadt am 11. Dezember, in Swakopmund am 16. Dezember, in Lu erltzbucht spätestenz am 21. Dezember. Letzte Beförderung am 23. ior n be ab Göln 6,1 Nachmittags, ab Dberhausen 714. Nachmittggè, Berlin Schlessscher Babnbof 1124 Vormittags. 2) Für Pat mit Reichspostdampfer Prinzessin', ab Hamburg am 24. Nobember früh, in Swakopmund am I3. Dejember, in gäüderitzhuckt n 21. Dejember. Schluß in Hamburg am 24. November 46 Morgen Letzte Beförderung ab Beilin Lehrter Bahnhof am 23. Nobember, 1,27 Nachmittags. .

3) für Briefsendungen mit Reichs postdampfer Prin iesst⸗ vergl. Nr. 2) 3. mit erstem Nachher sand über Antwerpen lite. mn, förderung am 27. November ab Cöln 10 42 Abends, ab Berlin par damer Bahnhof 12 55 Mittags; b. mii jweitem Nachversand * Boulogne. sur. Mer, lftzie Beförderung aim 23. Noven ber ab Cd Io, 4 Abendz, ab Berlin Potsdamer Bahnhof 12580 Mittags. ö Die nächste Post aus Swakopmund, Abgang am 4. Nobem er⸗

gewerbe verlange, kann sch mich nicht für die Einführung des all—

der Wurjel angefaßt werden. Ein Teil der Unsälle ist auf

gemeinen Befähigungsnachweises erklären. Der Staatssekretär hat

ist zu erwarten am 26. November.

zum Deutschen Neichsanzeiger und Känigli

M 276.

Zweite Beilage

Berlin, Donnerstag, den 22. November

Berichte von deutschen Fruchtmärkten. Zusammengestellt im Kaiserlichen Statistischen Amt.

Qualitat

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