Erweist sich ein Bauführer für die Verwendung im Staatsbau⸗ dienste als körperlich unbrauchbar, oder kommt seine Entlafsung wegen tadelhafter Führung oder wegen Mangel an Eifer und Fleiß in Frage, so ist die ministerielle Entscheidung einzuholen.
Dem Chef der die Ausbildung leitenden Behörde bleiben die Bauführer auch nach der Zulassung zur Staatsprüfung unterstellt.
Ueberweisung in 6 anderen Bezirk.
G 11 der Prüfungsvorschriften.)
Wünscht ein Bauführer während der Zeit der praktischen Aus— bildung in den Bezirk einer anderen Behörde überwiesen zu werden, so hat er ein Gesuch an den Chef der die Ausbildung leitenden Be⸗ hörde zu richten, der gegebenen Falls die Ueberweisung veranlaßt. Die außerhalb Preußens beschäftigten Bauführer bleiben demjenigen Ver⸗ waltungschef unterstellt, der ihre Ueberweisung zu der Beschaäftigung außerhalb Preußens angeordnet hat.
Bei Beschäftigungen außerhalb des Bereichs der allgemeinen Bau⸗ verwaltung, die ganz oder teilweise auf die Ausbildungszeit anzu⸗ rechnen sind, ist stets die Form der Ueberweisung zu wählen.
Geschãfts verzeichnis. 20
(6 13 der Prüfungsvorschriften.) ᷣ
Die Bauführer haben ein Geschäftsverzeichnis nach dem bei— liegenden Muster (Anlage 1) zu führen.
Dies Verzeichnis ist monatlich dem mit der Ueberwachung der Ausbildung Betrauten zur Prüfung und Bescheinigung vorzulegen und während der . außerhalb der Staatsverwaltung . dem Chef der die Ausbildung leitenden Behörde einzu⸗ reichen. Ueberwachung der , bei Dienstreisen.
Zur Ueberwachung des Ausbildungsganges im einzelnen haben sich die bautechnischen Mitglieder der die Ausbildung leitenden Behörde bei geeigneter Gelegenheit., insbesondere bei ihren Dienstreisen, davon zu überjeugen, daß die Beschäftigung der Bauführer im Innen- und Außendienste den Vorschriften gemäß erfolgt, sowie daß das dienst— liche und außerdienstliche Verhalten der Bauführer ihrer amtlichen Stellung entspricht. Soweit Erinnerungen bezüglich der Beschäftigung der Bauführer bei Meliorationsbaubeamten zu erheben sind, sind sie behufs ihrer , , von den Regierungspräsidenten dem Ober⸗ präsidenten, dem der Meliorationsbaubeamte untersteht, mitzuteilen.
Schleunige Erledigung der Auebilbimg gangelehenhelten. 2
§ 22.
Alle die Ausbildung der Bauführer betreffenden Angelegenheiten sind als schleunige zu behandeln und umgehend zu erledigen. Dies gilt insbesondere auch von den Gesuchen der Diplomingenieure um Vereidigung und Zuweisung einer Beschäftigung.
Anjahl der in den einzelnen . zu beschäftigenden Bauführer.
Bei der Annahme der Diplomingenieure zur Beschäftigung als Regierungsbauführer sollen in einen Verwaltungsbezirk nur so viele Bauführer aufgenommen werden, als nach der Anzahl der Ortsbau— beamten des Bezirks und nach der jeweiligen Bautätigkeit in diesem eine gründliche Ausbildung der Bauführer gesichert ist. Die Anzahl der in jedem Verwaltungsbezirk zu beschäftigenden Bauführer wird für den Bereich der allgemeinen Bauverwaltung nach Vortrag der Bezirksbebörden von mir allein und für den Bereich der Meliorations⸗ bauverwaltung nach Vortrag der Oberpräsidenten von mir im Ein- vernehmen mit dem Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten bestimmt. ;
Die Chefs der die Auebildung leitenden Behörden haben zum 1. Oktober und 1. April jedes Jahres den Technischen Hochschulen in Aachen, Berlin, Danzig und Hannover mitzuteilen, ob sich bei den Srtsbaubeamten ihres Bezirks Gelegenheit zur Annahme und Be— schäftigung von Bauführern bietet.
Für die Meliorationsbauverwaltung haben die Oberpräsidenten die in Absatz 1 und 2 bezeichneten Angaben ju machen.
Die Anzahl der im zweiten Ausbildungsabschnitte bei der Leitung don Bauausführungen gegen Bezug von Tagegeldern zu beschaäftigenden Regierungsbauführer (6 17) wird im Bereiche der allgemeinen Bau—⸗ veiwaltung von mir und im Bereiche der Meliorationsbauverwaltung von dem Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten für jedes Etats jahr besonders festgesetzt.
Nachweisungen. 24
§ 24.
Ueber den praktischen Ausbildungsdienst der Bauführer sind von
den Chefs der die Ausbildung leitenden Behörden Nachweisungen nach Muster — Anlage 2 — aufzustellen. Von diesen Nachweifungen ist am Schlusse des Kalenderjahres je eine Reinschrift zu fertigen, mit Datum und Unterschrift zu versehen und von den die Aus bildung der Bauführer überwachenden bautechnischen Räten gegen— zuzeichnen. Die Reinschriften sind mit Begleitbericht im Laufe des Monats Januar jedes Jahres an mich einzureichen. In den Begleit- berichten sind sowohl die zur Ausbildung zugelassenen, wie auch die im Laufe des Kalenderjahres an die Chefs anderer Behörden überwiesenen und die zur Staatsprüfung angemeldeten sowie die etwa aus dem Staatsdienste ausgeschiedenen Bauführer namentlich auf⸗ juführen. Die Reinschriften werden nach erfolgter Durchsicht zurück. egeben, um nach Vervollständigung am Schlusse des nächsten
alenderjahres wieder Verwendung zu finden, bis der Ausbildungs⸗
dienst abgeschlossen ist. Bei der Ueberweisung eines Bauführers an den Chef einer anderen Behörde zur weiteren Ausbildung im Laufe des Kalenderjahres sind Ur. und Reinschrift der Nachweifung bis zu dem Zeitpunkte der Ueberweisung zu vervollständigen und zu vollztehen.
Berlin, den 19. Oktober 1906.
Der Minister der öffentlichen Arbeiten. Breitenbach.
Anlage 1. (1. Seite)
Geschäftsverzeichnis des
Königlichen Regierungsbauführers
des Wasser⸗ und Straßenbaufaches N. N.
wohnhaft Straße Nr. ...
(2. u. 3. Seite.)
Vermerk des die Ausbil⸗ dung über⸗ wachenden Regie⸗ rungs. und Baurats.
Zeitdauer er Beschãͤfti⸗
ung Tag, Monat, Jahr) von bis
Bescheini⸗ 9 . gung des er die Be. Aufsicht schãfti⸗ . au⸗ gung. beamten.
nung der Ort Behörde, der in deren Be⸗ Bezirk die * Beschafti. schãfti⸗ gung statt⸗ gung. fand.
Bemer⸗ kungen.
Anlage 2. (1. Seite)
Nachweisung über den praktischen Ausbildungsdienst des Regierungsbauführers des Wasser⸗ und Straßenbaufaches, Diplomingenieur
1) 3 Rheindorf, un Vornamen (Rufname zu
unterstreichen):
Geboren:
Paul Franz Hermann.
am 6. Mai 1882.
Geburtsort und Kreis: Ortrand, Kreis Liebenwerda.
Stand des Vaters: Kaufmann.
Religion: ev.
Verheiratet oder nicht? nein. Familienstand)
Diplomingenieur seit: 14. Juli 1965.
Behörde, bei der er jzu⸗
zunächst zur Ausbildung zu⸗
gelassen ist: bei der Weichselstrombauverwaltung lmit Anwartschaft auf Anstellung
im Staatsdienste).
am 2. September 1905.
vom 1. Oktober 1905 bis 30. Sep⸗
tember 1906 beim 2. Garde⸗
regiment j. Fuß in Berlin.
vom 8. Mai bis 2. Juli 1907 bei
demselben Regiment,
vom 3. August bis 27. September
1908 beim Gardepionierbataillon
in Berlin.
Militärdienstgrad: Vizefeldwebel d. Res.
(Nach Erlangung eines
höheren Dienstgrades ist der
bisherige zu streichen.)
) Vereidigt: Aktive Militärdienstzeit:
Militärische Uebungen:
Anmerkungen:
I) Die Zeit, während der der Bauführer durch Krankheit, mili⸗ tärische Uebungen, Urlaub usw. dem Ausbildungsdienst entiogen war, ist nach Maßgabe des 5 14 der Prüfungsvorschriften vom 4. April 19066 in Anrechnung zu bringen. Dabei ist im Hinblick auf Absatz 4 des § 14 zu beachten, daß bei den Ausbildungsabschnitten von über drei Monaten (J. und II. Ausbildungsabschnitt5 nur die in den Ab⸗ sätzen JL und 2 für jedes Ausbildungsjahr bestimmten Zeiträume in Anspruch zu nehmen sind. In den Spalten „Monate und Tage“ ist nur die Dauer der wirklichen Beschäftigung und der anrechnungs⸗ fähigen Urlaubs⸗ usw. Zeit nachzuweisen, wie es im vorliegenden Muster ersichtlich gemacht ist.
2) Bei dem II. Abschnitte (Beschäftigung bei der Leitung von Bauausführungen) ist neben der Bezeichnung der Bauausführung auch der Baubeamte namhaft zu machen, dem der Bauführer für die Zeit dieser Tätigkeit unterstellt ist,
3) In die Spalte Bemerkungen“ sind außer etwaigen Angaben über das außerdienstliche Verhalten des Bauführers nur die über die Dauer der Beschäftigung abzugebenden Bescheinigungen oder der ent— sprechende Hinweis auf diese aufzunehmen.
) Bei den Vermerken über Anrechnungen oder Beurlaubungen, die mit ministerieller Genehmigung erfolgt sind, ist der bezügliche Erlaß in Klammer anzuführen.
(2. Seite.)
J. Abschnitt.
Einjährige Beschäftigung bei der Vorbereitung und Ausführung von uten.
Mo⸗ nate Tage
Bemerkungen
dem Wasserbau⸗ escheinigt für die Zeit vom J. 9. bis 3603 3.
19605.
D., den 2. Oktober 1905. Der Oberprãsident (Chef der Weichselstrom⸗ bauverwaltung.)
Unters christz Oberbaurat.
1) Bei
inspektor N. in M. vom 1. 9. bis 30. 9. 1905
vom 1. 10. 1905 bis 30. 9. 1906 Ableistung deg Militãrdienst⸗ jahres]
Fortsetzung der obenbe⸗ jeichneten Beschäftigung vom J. 10. bis ii. 190.
15090 vom 12. 10. bis 20. 10. 1906 kran]. vom 21. 10. 1906 bis ö ,, vom 15. 12. bis 31. 12. 1906 Urlaub]
Bei dem Hafenbau⸗ Bescheinigt für die Zeit
inspektor O. in P. vom 1. 10. bis 31. 12. vom 1. 1. bis 7.5. 1907 ISob.
vom 8. 5. big 2.7. 1 19097 — 56 Tage 1907. militãrische Uebung *); Der Oberpräsident. hiervon sind hier an= (Chef der Weichselstrom⸗ gerechnet 56 — 26] bauverwaltung.) vom 3. 7. bis 22. 8. 1907 nnn n
. Oberbaurat. Bescheinigt für die Zeit vom 1. 1. Biz M. 8.
1907.
Ne, den 28. August
1907.
Der , , , , 5
den 4. Januar
Gemäß §5 7 der Prü⸗ fungsvorschriften vom 1.4 1906 sind von einer in der Zeit vom 25. 7. bis 31. 8. 1902 bei dem Wasserbauinspektor K. in E. abgeleisteten unent⸗ geltlichen Ferienbeschäfti⸗ an. auf den JI. Aus- ildungsabschnitt ange⸗ . ;
B. Reg. u. Baurat.
16 —
. .
Zusammen 12 —
Der Rest der militärischen Uebungszeit mit 66 — 30 — 26 Tagen wird im 2. Ausbildungs jahre angerechnet werden.
(3. Seite.)
II. Abschnitt. Achtzehnmonatige Beschäftigung bei der Leitung von Bauausführungen.
— Mo⸗
nate
Tage Bemerkungen
Bescheinigt für die Ze vom 25. 8. bis . 190. K., den 2. November 1907. Der Res irru pr dent v. ö
1) Bei der städtischen Kana⸗ lisation in K. unter Lei⸗ tung des Stadtbauinspek. tors S.
vom 23. 8. bis 31. 10. w
E., Geh. Baurat.
Bescheinigt für die Zei vom 1. 11. bis 31. 12
1907. den 2. Januat
1968. Königl. Kanalbaudirektion. Unters e.
Reg.; u. Baurat Bescheinigt für die Zei vom 1. 1. bis 31. 3. 1595. H., 3 . 1908.
önigl. Kanalbaudtrektion. ,
2) Beim Kanalbauamt in O. (Rhein ⸗Weser Kanal) unter Leitung des Wasser⸗ bauinspektors N. in O. vom 1. 11. bis 31. 12.
,,, und vom I. 1. bis
31 5 1995
3) Bei den Weichselstrom⸗ regulierungs bauten in D. unter Leitung des Wasser⸗ bauinspektors L. daselbst
vom 1. 4. bis 25.7. 1908 Angerechnet ist auf das 2. Ausbildungsjahr der Rest der milstärischen Uebungszeit bei Ab⸗
schnit 1 mit 56 Reg. u. Baurat. — 37 Tagen. 26
— — Bescheinigt für die Zei Schluß des 2. Aus⸗ vom 1. 4. bis 31. 12. 1908. bildungsjahrs .. . , den 3. Januar
Der Oberpräsident.
(Chef der Weichselstrom⸗ bauverwaltung.) .
Oberbaurat.
Bescheinigt für die Zeit vom 1. 1. bis 23. 1. 1909.
D., den 26. Januar 1909. Der Oberprãsident. (Chef der Weichselstrom— bauverwaltung 9 ,
Oberhaurat
4) Fortsetzung der Beschäfti⸗ gung ju 3 unter Leitung des Wasserbauinspektors E. in Sch.
vom 26. 7. bis 2. 8. 1908 vom 3. 8. bis 27. 9.
1908 militaͤrische
.). vom 28. 9. bis 31. 12. ö . vom 1. 1. bis 23.1. 1909
Zusammen
(4. Seite.) III. Abschnitt.
Dreimonatige Beschäftigung im Bureau einer Wasser⸗ oder Hafenbauinspektion der allgemeinen Bauverwaltung.
Mo⸗ nate
Tage Bemerkungen
Im Bureau des Wasserbau⸗ Bescheinigt für die Zeit inspektors A. in O. vom 24. 1. bis 6. 5. 1909. vom 24. 1. bis 5. 4. 1909 15 Na den 9. Mai 190. vom 6. 4. bis 19. 4. Der Regierungspraͤsident.
1909 — 14 Tage v. G. krank] *) . vom 20. 4. bis 6. 5. 1909 1 Reg. u. Baurat.
Zusammen
) Von dieser Zeit darf gemäß Abs. 1 des 514 hier nichts mehr angerechnet werden, da bereits vorseitig 56 Tage — 8 Wochen auf das 3. Ausbildungsjahr angerechnet worden sind.
IV. Abschnitt. Dreimonatige Beschäftigung bei einer Regierung, bei einer Strombau⸗ oder Kanalverwaltung.
Mo⸗
nate
Tage Bemerkungen
Bei der Weichselstrombau⸗ verwaltung in D.
vom 7. 5. bis 31. 7. 1909
[vom 1. 8. bis 8. 8.
1999 — 8 Tage Urlaub) *)
vom 9. 8. 1909 bis 13. 8.
J
Zusammen 3 —
Re isch richtig. a,,. g
= 5 Regierungtselretir
) Von dieser Zeit darf gemäß Abs. 1 des 8 14 hier nichts meh angerechnet werden, da bereits vorseitig 56 Tage — 8 Wochen auf das 3. Ausbildungsjahr angerechnet worden sind.
Bescheinigt für die Zeit vom 7. Mai bis 13. August 19809. D., den 14. August 1909. Der Oberpraͤsident. (Chef der Weichselstrombauverwaltung.) Unterschrift.
O., Oberbaurat.
Berichte von deutschen Fruchtmärkten.
Zusammengestellt im Kaiserlichen Statistischen Amt.
Qualitat
gering
mittel
gut
Verkaufte
Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner
Menge
niedrigster
höchster
niedrigster
23
höchster
niedrigster
höchster
66
Doppel jentner
Durchschnitts. is
(Sy
dern in ae. Schätzung verlauft Doppeljentner Preis unbekannt)
9 9 9 9 9 9 9 a 2 9 9 9 9 9 9 9
did EJ
23.
ö Saarlouis B
Allenstein Thorn masen, Lifsa J. P.. Krotoschin .. Schneidemũhl . 2 . * ; trehlen i. . Schweidnitz ö Sagan Glogau. Liegnitz. ; ildesheim . öttingen Emden Mayen ; 1 Neuß .. ; Saarlouis. ld Augsburg... 1 Schwerin i. Mecklb. .
Augsburg Kaufbeuren. Bopfingen.
Allenstein ; Firn J K K k Schneidemühl .. Kolmar i. P... ni Strehlen i. Schl. Schweidnitz . Sagan ; Glogau... d Hildesheim. Göttingen Emden
Neuß. Saarlouis Landshut.
Augsburg 4 Bopfingen... 1 12 Schwerin i. Mecklb. nid
Allenstein
Thorn
in ; . V Schneidemühl ... k w Braugerste. Strehlen i. Schl. Schweidnitz. ... Glogau. ĩ Liegnitz
Sagan. Göttingen
Emden
Mayen
Crefeld
Landshut
Augsburg
, ,. Lauxyhelm Mainz
Allenstein Thorn ü w . a Schneidemũhl .. Kolmar i. P... , Strehlen i. Schl. Schweidnitz.. logan. Liegnitz. Sagan. ildesheim. oöttingen Emden. Mayen. Crefeld . k Trier.
Landshut.. Augsburg Kaufbeuren. innenden.. Bopfingen. - 1 O L mrtn i. Mäeki.. Schwerin i. . k
em erkungen. Die verkaufte Menge wird
En liegender Strich
——
16,ů75 17,00 17,00 17320 17,50 1740 1720 16,70 16.80 17,50
16,70 16,80 16K, 0 16, 40
1790 1 6 19890 1885 1760 1646
Kernen (enthũlster Spelz.
18, 80 19,00
15, 10 15,10 1480 1470 15,00 1470
14,80 15,00 15,10 15,30
15,80 16,40
16,00 15,30
1736 16530 156 86
15,00 16,50
13,95 14,50 15,50 15,80 16,090 14,70
12, 60 16,00 15,00 15,40 16 80
15,50 14,60
1240 193.77 17,40 1850 17,60
14,80 1530 16,20 14.50 14,50 14,60
14570 14,75 1440 15, 10 1475 14,30 15,50 15,30 15,40
16,60 17,60 14,52 16.090 16,80 16,30 16,90 16, 00
1520
auf volle Doppelzentner und der
19,70
19, 00
R 15,10
15,40 15,090 15,00 15,30
16,00
15.30
18.21 18,60 18,80
17,40
13,95 14.56 15,56 15,56 16.06 14576
13,00 1650 15, 00 16,20 16, 80
15 50 1466
12.40 16,92 1780 18,50 18 40
15.65 14,80
ia 76 15, 900 1556
16460
16 00
15,00
20090 19,50 18946
o ggen. 18,70 15,60 15,50 14,90 15,20 15.00 15,00 15, 10 15,50 15,50 15,50 15,40 15, 80
16560 16,45 16, 00 16,50 16,30 17,20 18,57 18. 80 1920 1665 165,20 6 Ger st e. 15,00 15,20 16,00 16,00 16,50 15,00 15,00 13,10 16,50 16,50 1620 16,90 17,30 15,80 15,40 14.70 17,00 12,60 17,31 18,00 18.80
17.6 a fer.
15,60 15, 80
1470 14,80 14,80 13,50 15,00 15,00 14,80 15.720 15,00 14,50
15, 60 16,00 16,00 16,80 16,00 1740 17,90 16,13 16, 50 17,00 16,50 16,70
18 Io *
17,50 17,60
1750 17,70 1780 18.00 17,90 17280 1770 17,69 18,00
17,00 16,95 18,00 18,00 18,00 19,00 21,00 20, 40 19,90 17,30
Dinkel, Jesen).
20,40 19,50 1940
15,B70 15,90 15,50 15, 10 15.20 15.00 15,00 15,70 15,50 15, 90 15,50 15,40 15, 80
16,60 16,70 16,00 16,50 16,30 17.29 18,93 18.80 19,20 1665 15,30
15, 00 15, 90 16,00 16,20 16,50 15,00 15,00 13,50 17,00 16,50 17,00 16,90 17,30 15, 0 15,40 1470 17.00 12,60 18,46 18,40 18, 80
1785
15,60 16, 10
14.30 1480 14.80 13,50 15,40 15.00 15,20 15,20 15,00 14,50
15,60 16,30 16,00 16380 16,50 17,50 18,20 17.20 18,20 1709 16,50 16,70
18. 0 18.6
99 5
110
224 263 427
36 326 263 208
1796
8 050 14172
1790
3942 4161 6 865
604 5286 4350 3 406
34 111
16, 16 16,00
16,23
17,650 15,88 15, 97 17,12 16,27 16,62 16, 40
18, 9
20.11. ö 96
22.11.
16.11. 16.11. 16.11. 16.11. 16. 11. 16.11. 16.11.
16.11. — tgeteilt. Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet.
ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt.