1906 / 278 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 24 Nov 1906 18:00:01 GMT) scan diff

Erweist sich ein Bauführer für die Verwendung im Staatsbau⸗ dienste als körperlich unbrauchbar, oder kommt seine Entlafsung wegen tadelhafter Führung oder wegen Mangel an Eifer und Fleiß in Frage, so ist die ministerielle Entscheidung einzuholen.

Dem Chef der die Ausbildung leitenden Behörde bleiben die Bauführer auch nach der Zulassung zur Staatsprüfung unterstellt.

Ueberweisung in 6 anderen Bezirk.

G 11 der Prüfungsvorschriften.)

Wünscht ein Bauführer während der Zeit der praktischen Aus— bildung in den Bezirk einer anderen Behörde überwiesen zu werden, so hat er ein Gesuch an den Chef der die Ausbildung leitenden Be⸗ hörde zu richten, der gegebenen Falls die Ueberweisung veranlaßt. Die außerhalb Preußens beschäftigten Bauführer bleiben demjenigen Ver⸗ waltungschef unterstellt, der ihre Ueberweisung zu der Beschaäftigung außerhalb Preußens angeordnet hat.

Bei Beschäftigungen außerhalb des Bereichs der allgemeinen Bau⸗ verwaltung, die ganz oder teilweise auf die Ausbildungszeit anzu⸗ rechnen sind, ist stets die Form der Ueberweisung zu wählen.

Geschãfts verzeichnis. 20

(6 13 der Prüfungsvorschriften.)

Die Bauführer haben ein Geschäftsverzeichnis nach dem bei— liegenden Muster (Anlage 1) zu führen.

Dies Verzeichnis ist monatlich dem mit der Ueberwachung der Ausbildung Betrauten zur Prüfung und Bescheinigung vorzulegen und während der . außerhalb der Staatsverwaltung . dem Chef der die Ausbildung leitenden Behörde einzu⸗ reichen. Ueberwachung der , bei Dienstreisen.

Zur Ueberwachung des Ausbildungsganges im einzelnen haben sich die bautechnischen Mitglieder der die Ausbildung leitenden Behörde bei geeigneter Gelegenheit., insbesondere bei ihren Dienstreisen, davon zu überjeugen, daß die Beschäftigung der Bauführer im Innen- und Außendienste den Vorschriften gemäß erfolgt, sowie daß das dienst— liche und außerdienstliche Verhalten der Bauführer ihrer amtlichen Stellung entspricht. Soweit Erinnerungen bezüglich der Beschäftigung der Bauführer bei Meliorationsbaubeamten zu erheben sind, sind sie behufs ihrer , , von den Regierungspräsidenten dem Ober⸗ präsidenten, dem der Meliorationsbaubeamte untersteht, mitzuteilen.

Schleunige Erledigung der Auebilbimg gangelehenhelten. 2

§ 22.

Alle die Ausbildung der Bauführer betreffenden Angelegenheiten sind als schleunige zu behandeln und umgehend zu erledigen. Dies gilt insbesondere auch von den Gesuchen der Diplomingenieure um Vereidigung und Zuweisung einer Beschäftigung.

Anjahl der in den einzelnen . zu beschäftigenden Bauführer.

Bei der Annahme der Diplomingenieure zur Beschäftigung als Regierungsbauführer sollen in einen Verwaltungsbezirk nur so viele Bauführer aufgenommen werden, als nach der Anzahl der Ortsbau— beamten des Bezirks und nach der jeweiligen Bautätigkeit in diesem eine gründliche Ausbildung der Bauführer gesichert ist. Die Anzahl der in jedem Verwaltungsbezirk zu beschäftigenden Bauführer wird für den Bereich der allgemeinen Bauverwaltung nach Vortrag der Bezirksbebörden von mir allein und für den Bereich der Meliorations⸗ bauverwaltung nach Vortrag der Oberpräsidenten von mir im Ein- vernehmen mit dem Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten bestimmt. ;

Die Chefs der die Auebildung leitenden Behörden haben zum 1. Oktober und 1. April jedes Jahres den Technischen Hochschulen in Aachen, Berlin, Danzig und Hannover mitzuteilen, ob sich bei den Srtsbaubeamten ihres Bezirks Gelegenheit zur Annahme und Be— schäftigung von Bauführern bietet.

Für die Meliorationsbauverwaltung haben die Oberpräsidenten die in Absatz 1 und 2 bezeichneten Angaben ju machen.

Die Anzahl der im zweiten Ausbildungsabschnitte bei der Leitung don Bauausführungen gegen Bezug von Tagegeldern zu beschaäftigenden Regierungsbauführer (6 17) wird im Bereiche der allgemeinen Bau—⸗ veiwaltung von mir und im Bereiche der Meliorationsbauverwaltung von dem Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten für jedes Etats jahr besonders festgesetzt.

Nachweisungen. 24

§ 24.

Ueber den praktischen Ausbildungsdienst der Bauführer sind von

den Chefs der die Ausbildung leitenden Behörden Nachweisungen nach Muster Anlage 2 aufzustellen. Von diesen Nachweifungen ist am Schlusse des Kalenderjahres je eine Reinschrift zu fertigen, mit Datum und Unterschrift zu versehen und von den die Aus bildung der Bauführer überwachenden bautechnischen Räten gegen— zuzeichnen. Die Reinschriften sind mit Begleitbericht im Laufe des Monats Januar jedes Jahres an mich einzureichen. In den Begleit- berichten sind sowohl die zur Ausbildung zugelassenen, wie auch die im Laufe des Kalenderjahres an die Chefs anderer Behörden überwiesenen und die zur Staatsprüfung angemeldeten sowie die etwa aus dem Staatsdienste ausgeschiedenen Bauführer namentlich auf⸗ juführen. Die Reinschriften werden nach erfolgter Durchsicht zurück. egeben, um nach Vervollständigung am Schlusse des nächsten

alenderjahres wieder Verwendung zu finden, bis der Ausbildungs⸗

dienst abgeschlossen ist. Bei der Ueberweisung eines Bauführers an den Chef einer anderen Behörde zur weiteren Ausbildung im Laufe des Kalenderjahres sind Ur. und Reinschrift der Nachweifung bis zu dem Zeitpunkte der Ueberweisung zu vervollständigen und zu vollztehen.

Berlin, den 19. Oktober 1906.

Der Minister der öffentlichen Arbeiten. Breitenbach.

Anlage 1. (1. Seite)

Geschäftsverzeichnis des

Königlichen Regierungsbauführers

des Wasser⸗ und Straßenbaufaches N. N.

wohnhaft Straße Nr. ...

(2. u. 3. Seite.)

Vermerk des die Ausbil⸗ dung über⸗ wachenden Regie⸗ rungs. und Baurats.

Zeitdauer er Beschãͤfti⸗

ung Tag, Monat, Jahr) von bis

Bescheini⸗ 9 . gung des er die Be. Aufsicht schãfti⸗ . au⸗ gung. beamten.

nung der Ort Behörde, der in deren Be⸗ Bezirk die * Beschafti. schãfti⸗ gung statt⸗ gung. fand.

Bemer⸗ kungen.

Anlage 2. (1. Seite)

Nachweisung über den praktischen Ausbildungsdienst des Regierungsbauführers des Wasser⸗ und Straßenbaufaches, Diplomingenieur

1) 3 Rheindorf, un Vornamen (Rufname zu

unterstreichen):

Geboren:

Paul Franz Hermann.

am 6. Mai 1882.

Geburtsort und Kreis: Ortrand, Kreis Liebenwerda.

Stand des Vaters: Kaufmann.

Religion: ev.

Verheiratet oder nicht? nein. Familienstand)

Diplomingenieur seit: 14. Juli 1965.

Behörde, bei der er jzu⸗

zunächst zur Ausbildung zu⸗

gelassen ist: bei der Weichselstrombauverwaltung lmit Anwartschaft auf Anstellung

im Staatsdienste).

am 2. September 1905.

vom 1. Oktober 1905 bis 30. Sep⸗

tember 1906 beim 2. Garde⸗

regiment j. Fuß in Berlin.

vom 8. Mai bis 2. Juli 1907 bei

demselben Regiment,

vom 3. August bis 27. September

1908 beim Gardepionierbataillon

in Berlin.

Militärdienstgrad: Vizefeldwebel d. Res.

(Nach Erlangung eines

höheren Dienstgrades ist der

bisherige zu streichen.)

) Vereidigt: Aktive Militärdienstzeit:

Militärische Uebungen:

Anmerkungen:

I) Die Zeit, während der der Bauführer durch Krankheit, mili⸗ tärische Uebungen, Urlaub usw. dem Ausbildungsdienst entiogen war, ist nach Maßgabe des 5 14 der Prüfungsvorschriften vom 4. April 19066 in Anrechnung zu bringen. Dabei ist im Hinblick auf Absatz 4 des § 14 zu beachten, daß bei den Ausbildungsabschnitten von über drei Monaten (J. und II. Ausbildungsabschnitt5 nur die in den Ab⸗ sätzen JL und 2 für jedes Ausbildungsjahr bestimmten Zeiträume in Anspruch zu nehmen sind. In den Spalten „Monate und Tage“ ist nur die Dauer der wirklichen Beschäftigung und der anrechnungs⸗ fähigen Urlaubs⸗ usw. Zeit nachzuweisen, wie es im vorliegenden Muster ersichtlich gemacht ist.

2) Bei dem II. Abschnitte (Beschäftigung bei der Leitung von Bauausführungen) ist neben der Bezeichnung der Bauausführung auch der Baubeamte namhaft zu machen, dem der Bauführer für die Zeit dieser Tätigkeit unterstellt ist,

3) In die Spalte Bemerkungen“ sind außer etwaigen Angaben über das außerdienstliche Verhalten des Bauführers nur die über die Dauer der Beschäftigung abzugebenden Bescheinigungen oder der ent— sprechende Hinweis auf diese aufzunehmen.

) Bei den Vermerken über Anrechnungen oder Beurlaubungen, die mit ministerieller Genehmigung erfolgt sind, ist der bezügliche Erlaß in Klammer anzuführen.

(2. Seite.)

J. Abschnitt.

Einjährige Beschäftigung bei der Vorbereitung und Ausführung von uten.

Mo⸗ nate Tage

Bemerkungen

dem Wasserbau⸗ escheinigt für die Zeit vom J. 9. bis 3603 3.

19605.

D., den 2. Oktober 1905. Der Oberprãsident (Chef der Weichselstrom⸗ bauverwaltung.)

Unters christz Oberbaurat.

1) Bei

inspektor N. in M. vom 1. 9. bis 30. 9. 1905

vom 1. 10. 1905 bis 30. 9. 1906 Ableistung deg Militãrdienst⸗ jahres]

Fortsetzung der obenbe⸗ jeichneten Beschäftigung vom J. 10. bis ii. 190.

15090 vom 12. 10. bis 20. 10. 1906 kran]. vom 21. 10. 1906 bis ö ,, vom 15. 12. bis 31. 12. 1906 Urlaub]

Bei dem Hafenbau⸗ Bescheinigt für die Zeit

inspektor O. in P. vom 1. 10. bis 31. 12. vom 1. 1. bis 7.5. 1907 ISob.

vom 8. 5. big 2.7. 1 19097 56 Tage 1907. militãrische Uebung *); Der Oberpräsident. hiervon sind hier an= (Chef der Weichselstrom⸗ gerechnet 56 26] bauverwaltung.) vom 3. 7. bis 22. 8. 1907 nnn n

. Oberbaurat. Bescheinigt für die Zeit vom 1. 1. Biz M. 8.

1907.

Ne, den 28. August

1907.

Der , , , , 5

den 4. Januar

Gemäß §5 7 der Prü⸗ fungsvorschriften vom 1.4 1906 sind von einer in der Zeit vom 25. 7. bis 31. 8. 1902 bei dem Wasserbauinspektor K. in E. abgeleisteten unent⸗ geltlichen Ferienbeschäfti⸗ an. auf den JI. Aus- ildungsabschnitt ange⸗ . ;

B. Reg. u. Baurat.

16

. .

Zusammen 12

Der Rest der militärischen Uebungszeit mit 66 30 26 Tagen wird im 2. Ausbildungs jahre angerechnet werden.

(3. Seite.)

II. Abschnitt. Achtzehnmonatige Beschäftigung bei der Leitung von Bauausführungen.

Mo⸗

nate

Tage Bemerkungen

Bescheinigt für die Ze vom 25. 8. bis . 190. K., den 2. November 1907. Der Res irru pr dent v. ö

1) Bei der städtischen Kana⸗ lisation in K. unter Lei⸗ tung des Stadtbauinspek. tors S.

vom 23. 8. bis 31. 10. w

E., Geh. Baurat.

Bescheinigt für die Zei vom 1. 11. bis 31. 12

1907. den 2. Januat

1968. Königl. Kanalbaudirektion. Unters e.

Reg.; u. Baurat Bescheinigt für die Zei vom 1. 1. bis 31. 3. 1595. H., 3 . 1908.

önigl. Kanalbaudtrektion. ,

2) Beim Kanalbauamt in O. (Rhein ⸗Weser Kanal) unter Leitung des Wasser⸗ bauinspektors N. in O. vom 1. 11. bis 31. 12.

,,, und vom I. 1. bis

31 5 1995

3) Bei den Weichselstrom⸗ regulierungs bauten in D. unter Leitung des Wasser⸗ bauinspektors L. daselbst

vom 1. 4. bis 25.7. 1908 Angerechnet ist auf das 2. Ausbildungsjahr der Rest der milstärischen Uebungszeit bei Ab⸗

schnit 1 mit 56 Reg. u. Baurat. 37 Tagen. 26

Bescheinigt für die Zei Schluß des 2. Aus⸗ vom 1. 4. bis 31. 12. 1908. bildungsjahrs .. . , den 3. Januar

Der Oberpräsident.

(Chef der Weichselstrom⸗ bauverwaltung.) .

Oberbaurat.

Bescheinigt für die Zeit vom 1. 1. bis 23. 1. 1909.

D., den 26. Januar 1909. Der Oberprãsident. (Chef der Weichselstrom— bauverwaltung 9 ,

Oberhaurat

4) Fortsetzung der Beschäfti⸗ gung ju 3 unter Leitung des Wasserbauinspektors E. in Sch.

vom 26. 7. bis 2. 8. 1908 vom 3. 8. bis 27. 9.

1908 militaͤrische

.). vom 28. 9. bis 31. 12. ö . vom 1. 1. bis 23.1. 1909

Zusammen

(4. Seite.) III. Abschnitt.

Dreimonatige Beschäftigung im Bureau einer Wasser⸗ oder Hafenbauinspektion der allgemeinen Bauverwaltung.

Mo⸗ nate

Tage Bemerkungen

Im Bureau des Wasserbau⸗ Bescheinigt für die Zeit inspektors A. in O. vom 24. 1. bis 6. 5. 1909. vom 24. 1. bis 5. 4. 1909 15 Na den 9. Mai 190. vom 6. 4. bis 19. 4. Der Regierungspraͤsident.

1909 14 Tage v. G. krank] *) . vom 20. 4. bis 6. 5. 1909 1 Reg. u. Baurat.

Zusammen

) Von dieser Zeit darf gemäß Abs. 1 des 514 hier nichts mehr angerechnet werden, da bereits vorseitig 56 Tage 8 Wochen auf das 3. Ausbildungsjahr angerechnet worden sind.

IV. Abschnitt. Dreimonatige Beschäftigung bei einer Regierung, bei einer Strombau⸗ oder Kanalverwaltung.

Mo⸗

nate

Tage Bemerkungen

Bei der Weichselstrombau⸗ verwaltung in D.

vom 7. 5. bis 31. 7. 1909

[vom 1. 8. bis 8. 8.

1999 8 Tage Urlaub) *)

vom 9. 8. 1909 bis 13. 8.

J

Zusammen 3

Re isch richtig. a,,. g

= 5 Regierungtselretir

) Von dieser Zeit darf gemäß Abs. 1 des 8 14 hier nichts meh angerechnet werden, da bereits vorseitig 56 Tage 8 Wochen auf das 3. Ausbildungsjahr angerechnet worden sind.

Bescheinigt für die Zeit vom 7. Mai bis 13. August 19809. D., den 14. August 1909. Der Oberpraͤsident. (Chef der Weichselstrombauverwaltung.) Unterschrift.

O., Oberbaurat.

Berichte von deutschen Fruchtmärkten.

Zusammengestellt im Kaiserlichen Statistischen Amt.

Qualitat

gering

mittel

gut

Verkaufte

Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner

Menge

niedrigster

höchster

niedrigster

23

höchster

niedrigster

höchster

66

Doppel jentner

Durchschnitts. is

(Sy

dern in ae. Schätzung verlauft Doppeljentner Preis unbekannt)

9 9 9 9 9 9 9 a 2 9 9 9 9 9 9 9

did EJ

23.

ö Saarlouis B

Allenstein Thorn masen, Lifsa J. P.. Krotoschin .. Schneidemũhl . 2 . * ; trehlen i. . Schweidnitz ö Sagan Glogau. Liegnitz. ; ildesheim . öttingen Emden Mayen ; 1 Neuß .. ; Saarlouis. ld Augsburg... 1 Schwerin i. Mecklb. .

Augsburg Kaufbeuren. Bopfingen.

Allenstein ; Firn J K K k Schneidemühl .. Kolmar i. P... ni Strehlen i. Schl. Schweidnitz . Sagan ; Glogau... d Hildesheim. Göttingen Emden

Neuß. Saarlouis Landshut.

Augsburg 4 Bopfingen... 1 12 Schwerin i. Mecklb. nid

Allenstein

Thorn

in ; . V Schneidemühl ... k w Braugerste. Strehlen i. Schl. Schweidnitz. ... Glogau. ĩ Liegnitz

Sagan. Göttingen

Emden

Mayen

Crefeld

Landshut

Augsburg

, ,. Lauxyhelm Mainz

Allenstein Thorn ü w . a Schneidemũhl .. Kolmar i. P... , Strehlen i. Schl. Schweidnitz.. logan. Liegnitz. Sagan. ildesheim. oöttingen Emden. Mayen. Crefeld . k Trier.

Landshut.. Augsburg Kaufbeuren. innenden.. Bopfingen. - 1 O L mrtn i. Mäeki.. Schwerin i. . k

em erkungen. Die verkaufte Menge wird

En liegender Strich

——

16,ů75 17,00 17,00 17320 17,50 1740 1720 16,70 16.80 17,50

16,70 16,80 16K, 0 16, 40

1790 1 6 19890 1885 1760 1646

Kernen (enthũlster Spelz.

18, 80 19,00

15, 10 15,10 1480 1470 15,00 1470

14,80 15,00 15,10 15,30

15,80 16,40

16,00 15,30

1736 16530 156 86

15,00 16,50

13,95 14,50 15,50 15,80 16,090 14,70

12, 60 16,00 15,00 15,40 16 80

15,50 14,60

1240 193.77 17,40 1850 17,60

14,80 1530 16,20 14.50 14,50 14,60

14570 14,75 1440 15, 10 1475 14,30 15,50 15,30 15,40

16,60 17,60 14,52 16.090 16,80 16,30 16,90 16, 00

1520

auf volle Doppelzentner und der

19,70

19, 00

R 15,10

15,40 15,090 15,00 15,30

16,00

15.30

18.21 18,60 18,80

17,40

13,95 14.56 15,56 15,56 16.06 14576

13,00 1650 15, 00 16,20 16, 80

15 50 1466

12.40 16,92 1780 18,50 18 40

15.65 14,80

ia 76 15, 900 1556

16460

16 00

15,00

20090 19,50 18946

o ggen. 18,70 15,60 15,50 14,90 15,20 15.00 15,00 15, 10 15,50 15,50 15,50 15,40 15, 80

16560 16,45 16, 00 16,50 16,30 17,20 18,57 18. 80 1920 1665 165,20 6 Ger st e. 15,00 15,20 16,00 16,00 16,50 15,00 15,00 13,10 16,50 16,50 1620 16,90 17,30 15,80 15,40 14.70 17,00 12,60 17,31 18,00 18.80

17.6 a fer.

15,60 15, 80

1470 14,80 14,80 13,50 15,00 15,00 14,80 15.720 15,00 14,50

15, 60 16,00 16,00 16,80 16,00 1740 17,90 16,13 16, 50 17,00 16,50 16,70

18 Io *

17,50 17,60

1750 17,70 1780 18.00 17,90 17280 1770 17,69 18,00

17,00 16,95 18,00 18,00 18,00 19,00 21,00 20, 40 19,90 17,30

Dinkel, Jesen).

20,40 19,50 1940

15,B70 15,90 15,50 15, 10 15.20 15.00 15,00 15,70 15,50 15, 90 15,50 15,40 15, 80

16,60 16,70 16,00 16,50 16,30 17.29 18,93 18.80 19,20 1665 15,30

15, 00 15, 90 16,00 16,20 16,50 15,00 15,00 13,50 17,00 16,50 17,00 16,90 17,30 15, 0 15,40 1470 17.00 12,60 18,46 18,40 18, 80

1785

15,60 16, 10

14.30 1480 14.80 13,50 15,40 15.00 15,20 15,20 15,00 14,50

15,60 16,30 16,00 16380 16,50 17,50 18,20 17.20 18,20 1709 16,50 16,70

18. 0 18.6

99 5

110

224 263 427

36 326 263 208

1796

8 050 14172

1790

3942 4161 6 865

604 5286 4350 3 406

34 111

16, 16 16,00

16,23

17,650 15,88 15, 97 17,12 16,27 16,62 16, 40

18, 9

20.11. ö 96

22.11.

16.11. 16.11. 16.11. 16.11. 16. 11. 16.11. 16.11.

16.11. tgeteilt. Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet.

ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt.