über den Stand der Herbst
Staaten
jtte des Monats November war der Stan? der 1 Nr. L schr gut, Nr. 2 gut, Nr. 3 mittel (durch⸗ schnittlich, Nr. “ gering, Nr. 5h sehr gering.
Nachrichten
saaten im Deutschen Reich um die Mitte des Monats November 1906.
Zusammengestellt im Kaiserlichen Statistischen Amt.
die Mitte des Monats November war der Stand der n, . Nr. I sehr gut, Nr. 2 geit Nr. 3 mittel (durch⸗ schnittlich, Nr. 4 gering, Nr. 5 sehr gering.
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Staaten und 2
und
Landesteile. Winter Weizen. (auch mit
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(auch mit Beimischung Winter Roggen.
Landesteile. inter Weizen. 6 von Roggen oder Weizen).
Beimischung Winter ⸗Roggen.
oder Weizen).
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ies jã — itte äbrend des letzten diesjährigen Berichts monats M tc , Mitte inn, — herrschte im ganzen Ren ver⸗ Fältnismäßig milde und vorherrschend trockene Gfterimnd., if gi. Mitte Nobember trat vorübergehend kühleres Wetter ein, das stellen⸗ weise Schneefälle und Nachtfröste mit sich brachte. , Durch die anhaltend ünstige Witterung wurde fast übera 8 rasche Beendigung er , e n. cee n 2683 , . der tierischen Schädlinge g 2. , J., starkes Auftreten von an,. , . . vielfach schon zur Landplage geworden sind und allen Verti ung = n, n,, e, , d, tel. der westlichen Re e, k ⸗ n,, an Getreide und Kleefeldern en, . haben, sst vielfach recht erheblich und hat schon verschiedentlich zu Umpflügungen und Neubestellungen Veranlassung gegeben.
8, 2.3, die von Spelz auf 2, l, während im Oktober alle drei Früchte mit
tet worden waren. Winterung. 2,4 begutachte
übe Saaten haben fast durchweg einen recht günstigen Stand. oed, . . el. Roggen berichtet, daß er sich kräftig und
gut bestockt hat, stellenweise sogar etwas zu üppis steht. Die spaͤteren
en, und Spelzsaaten waren bei Abgabe der Berichte noch nicht 3 ,, oder sie kamen infolge Negenmangelt etwas un⸗ regelmäßig erst aus der Erde und ließen noch keine sichere Beurteilun zu. Da aber bei der gegenwärtig immer noch milden Witterung gu die letzten Saaten Zeit zum Aufgehen und zu hinreichender Ent⸗ wicklung gefunden haben dürften, bietet der Stand der diesjährigen erbftfaaten, abgesehen von den bereit erwähnten Schädigungen durch äuse und Schnecken, im allgemeinen ein recht günstiges Bild. Im Reiche durchschnitt stellt sich die Note von Weizen und Roggen auf
obenstehenden Tabelle bedeutet ein Strich (— , daß die ,,,, nicht oder nur wenig angebaut ist, ein Punkt 1 daß Angaben fehlen oder nicht vollständig gemacht sind. ö Die Saatenstandgnoten sind bei jeder Fruchtart unter Berüdk⸗ sichtigung der Anbaufläche und des Ertrags berechnet worden.
Berlin, den 24. Nobember 1906.
Literatur.
Henriei) Abhandlungen auf dem Gebiete der ar cbic't* Verlag von Georg D. W. Callwey, München. . Fine Sammlung von Vorträgen und Aufsätzen, die besonders die moderne Baukunst behandeln und hier wieder speziell die isthetische Auzbildung des Arbeiter⸗ und bürgerlichen Wohnhauses. uch rein raktische Fragen innerhalb der Architektur werden besprochen, be⸗ . aber interessteren die Aufsätze, die sich mit der Frage . Verwirklichung eines neuen monumentalen Baustileg befassen. er Verfasser 6. ahnlich wie Schul ze Naumburg und Muthesius bei der dürgerlschen Baukunst die vielen Momente, die ein Haus behaglich machen, er führt seinen Lesern vor Augen, daß es nicht auf billigen prahlenden Zierrat ankommt, nicht auf eine Musterkarte der ver⸗ schiedensten Stile, sondern auf Grundriß, Raumdisposition, auf Cage bon Türen und Fenstern. Er will einer alles nivellieren den Bau⸗ spekulation entgegenarbeiten, damit jeder, wie früher, auch mit 3 scheidenen Mitteln in den vier Pfählen leben kann, die er sich ng seinem Geschmack und seinen Bedürfnissen zurechtgezimmert hat. In einem anderen Aufsatze führt der Verfaffer treffend alle die per he e , Faktoren an, die die , den mn a ,,,, . aben. egen ie fabrikme , ,. ga gegen den Bauer nn n der 2 seine ererbten, kunstvollen Ginricht ung ee entern? ür ein Sündengeld losschlug, gegen die uniformierende Mode, gegen die akademisch 3. knöcherten Kunstgewerbeschulen, gegen die Architekten selbst, die schematisch ihre Werke aufführen. Andererseits gibt er aber auch die
t wird, ist der 27. Band erschienen. Jahre 1797 und die Reisen an den Jahren 1814 und 1815. Einleitung o Heuer verfaßt. Jeder Band 3 die namhaftesten Goetheforscher mu
Dr. Rudolf Presber heraul⸗ rn Arend, err, von Dr. Otto
at folgenden Inhalt: Im
ür rücksichtevolleres Besinnen auf unsere eigene beimische Kunst⸗; nnn, denn nur eine rastige bodenwüchsige Kultur kann sich einen ehrenvollen Platz erringen und ihn behaupten.
In demselben Verlag ist als, er ster Band 36 Sammlung maltechnischer Schriften, Böcklins Techni von Ernst Berger“ erschienen. Als Fachmann und auge ye neter Kenner der Malweisen der verflofssenen Kunstepochen führt uns Berger in die Werkstatt des großen Maärchenphantasten, den er persönlich . kannte, und zeigt, wie sich Böcklin durch fein langes Leben un⸗ Ie gn wr g, ermůdtich in immer neuen Malmitteln und Methoden versucht hat, 66. 34 und wie es ihm hierbei nicht, zu eringfügig war, die unbe— n mg . deutendsten handwerklichen Ser igte nen e , , , er 3 . ö,.
, 6 lichste Klarheit Alexander Mos ztowski; ei m , , . 1 ,,, . Der magere Jesus
übe ů d der e . ,, m che, Darstellung folgen einander: Frauengestalten' von A
st Belfarben auf getöntem Grunde, Versuche mit Tempera ,,, rn lc mit Wachsfirnis, Versuche inn ö Enkaustsk, in pompejanischer Wandmalerei und in der van 1. y . Manier sowie andere Kombinationen. Für jede neue 2 wer . die Hauptwerke genannt. Am Schluß folgt eine Abhand ung z er die Erhaltung und ct ar ten, , . . ö 2 . besonderem Interesse ist. onst soll da =
a fi Materie leichtverstãndlich geschriebene Buch eh. Int e nr für die lebenden Künstler sein; für die unf ssen chef l . . e bildet es elne wertvolle Bereicherung des viel zu karg behandelten
= 2 , . Wal iz eme gusgabe der sämtlichen Werke
von Artur Achleitner; tiefer Cntrüstung' (Berli ren he tt — Die Deutsche ĩ . in jedem Hefte interessante, belebrende Winterfports, vor allem über den Schlitteln ꝛc, dann lebendige SBeschreibungen e, . touren, sonniger 1 über Berg und Tal dr ben Blese Aufsätze sind alle mit vorzũglichen Abbildung, ne Jedem Naturfreunde, besonders auch jedem Freunde 43 n lh sei die Zeitschrift empfohlen. Gegen Einsendung von . 5 fue 3 Fr.) als Portoersatz stellt der Verlag (München inn, ji einen Probeband mit i120 Textbildern und 12 Kunstblä
Verfügung.
die nach dem freilich noch fernen Ziele einer neuen schöpfe⸗ wir, er . und für uns Deutsche insbesondere verlangt er
Goethes, die von der Buchhandlung J. G. Cotta Nachfolger in
M 278.
Per sonalver änderungen.
söniglich Preußische Armee.
Offiziere, Fähnriche usw. Ernennungen, Beförde⸗ rungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 36. November. Nachbenannte Offiziere sind auf zwei Jahre nach Japan kommandiert: Engeli en, Hauptm. aggreg. dem Generalstabe der Armee und beim Großen Generalstabe, v. Troschke, Oberlt. im Fuͤs. Regt. Generalfeldmarschall Prinz Albrecht von Preußen Hannov.) Ni. 73, dieser unter Verleihung des Charakters als Haupt- mann und Versetzung in das 1. Hannov. Inf. Regt. Nr. 74, Kundt, Oberlt., im 4. Thüring. Inf. Regt. Nr. 72, dieser unter Verleihung des Charakters als Hauptmann, Enthebung von dem Fommando zur Dienstleistung beim Großen eneralstabe und Versetzung in das Infanterieregiment Fürst Leopold pon Anhalt⸗Dessau (1. Magdeburgisches; Nr. 26. v. Becker, Dberlt. im 1. Großherzogl. Hess. Drag. Regt. (Garde. drag. Regt) Nr 23, dieser unter Verleihung des Charakters als Rittm. und Enthebung von dem Kommando zur Dienstleistung beim Großen Generalstabe.
Dehmigke, Lt. im 2. Rhein. Hus. Regt. Nr. 9, Magdeburg. Drag. Regt. Nr. 6 versetzt.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Berlin, 20. Nobember. v. Langenn⸗Steinkeller, Lt. im Kür. Regt. Faiser Nikolaus J. von Rußland (Brandenburg.) Nr. 6, der Abschied mit der gesetzlichen Pension bewilligt. Wagner, Oberst a. D., zu⸗ letz; Brigadier der J. Gend. Brig. auf sein Gesuch mit seiner Pension und der Erlaubnis jum ferneren Tragen der Uniform des 4. Nieder⸗ schlel. Inf. Regts. Nr. 51 zur Disp. gestellt.
Königlich Bayerische Armee.
München, 18. November. Im Namen Seiner Majestät des Känigg. Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern Verweser, haben Sich Allerhöchst bewogen gefunden, nach= stehende Personal veränderungen Allergnädigst zu verfügen: a. bei den Offizieren und Fähnrichen: im aktiven Heere: am 22. v. M. den Fähnr. Baumeister des 17. Inf. Regts. Srff zur Res. ju entlassen; am 5. d. M. den Lts. Kirchmair, Wisbeck des 2. Feldart. Regts. Horn Urlaub ohne Gehalt zu bewilligen, ersterem vom J. November d. J. an auf sechs Monate, letzterem vom 15. November d. T an auf ein Jahr; am 18. d. M. mit der gesetzlichen Pension zur Disp. ju stellen: den Gen. Major Steindel,; Kommangeur der 5. Feldart. Brig, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches, dann mit der Erlaubnis zum Forttragen der bisberigen Uniform mit den bestimmungsmäßigen Abzeichen, die Oberstlts. v. Steins dorf beim Stabe des 17. Inf. Regts. Orff und Eberhard, Bats. Kommandeur im 7. Inf. Regt. Prinz Leopold, die Majore Mayer, Bats Kommandeur im 15. Inf. Regt. König Friedrich August von Sachsen, und Wirth beim Stabe des 1. Trainbats, den Hauptm. Guthmann, Komp. Chef im 18. Inf. Regt. Prinz Ludwig Feidinand, und den Feuerwerkshauptm Hensler im Kriegè⸗ ministerium, diesen unter Verleihung des Charakters als Feuerwerks⸗ major; den Abschied mit der gesetzlichen Pension zu bewilligen: dem Hauptm. Ortenau, Komp. Chef im 22. Inf. Regt. , unter Verleihung der Aussicht auf Anstellung im Zwildienst, dem Rittm. Brennfleck, Eskadr. Chef im 2. Schweren Reiterregt. Eriherzog Franz Ferdinand von Oesterreich⸗Este, dem Zeughauptm. Schweninger beim Art. Depot München und dem Feuerwerk hayptm. Flohrschütz bei der Oberfeuerwerkerschule, sämtlichen mit der Erlaubnis zum Forttragen der bisherigen Uniform mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen, dem Lt. Johanny des 1p. Feldart. Regts. unter Verleihung der Aussicht auf Anstellung im Zivildienst; den Abschied unter Fortgewährung der Pension zu be⸗ willigen: dem Obersten z. D. Pfülf, Vorstand der Armeebibliothek, und dem Major z. D. Pöllmann, Vorstand des Art. Depots Fürth, beiden mit der Erlaubnis zum Forttragen der bis herigen Uniform mit, den für Verabschiedete vorgeschriebenen Abieichen; den Abschied aus dem aktiven Heere mit der ,. Pension ju bewilligen: dem Lt. Seiferling des 2. Train⸗ ats. unter Ueberführung zu den Offizieren des Landw. Trains 1. Auf- ebotz; zu entheben: von der Stellung als Komp. Chef den ert . v. Tautphoeus des 8. Inf. Regts. Großberzo riedrich von Baden unter Beförderung zum Major () e r, von der Stellung als Bezirkzoffizier beim Bezirkskommando Rosenheim Meldeamt Traunstein) den Major z. D. Til lmann mit der Er⸗ laubnis zum Tragen der Uniform des 5. Feldart. Regts. König Alfons XIII. von Spanien mit den bestimmungsmäß. Abzeichen, vom; Kommando zum Kaiserlichen Art. Depot Metz den Zeughaupt⸗ mann Schneidratus des Artilleriedepots Germersheim; zu ernennen: jum Kommandeur der 5. Feldartillexiebrigade den Dbersten Burckart, Kommandeur des 8. Feldartillerieregiments, zum Vorstand der Armeebibliothek den Oberstlt. z. D. Pa raguin, jum Vorstand des Art. Depots Fürth den Major a. D. Käppel unter Stellung zur Disp, zu Bats. Kommandeuren die Majore v. Kir sch baum des Kadettenkorps im 7. Inf. Regt. Prinz Leopold, v. Lossow des 22. Inf. Regts. im 15. Inf. Regt. König Friedrich August von Sachsen und Eder des 12. Inf. Regtg. Prinz Arnulf im 19. Inf. Regt. König Viltor Emanuel JI. von Italien, ju Bezirks. offtzeren den Major Klinger, Platzmojor in Augsburg, beim Be⸗ kirkslommando Ingolstadt unter Stellung zur Diep. mit der gesetzlichen Pension und den Major z. D. Häffner beim Bezirkskommando Rosenheim (Meldeamt Traunstein). um Adjutanten bei der Insp. der Kap. den Rittmeister Ritter Edlen v. Schulte gz, Eskadr. Chef im 1. Ulan. Regt. Kaiser Wilhelm II., König von Preußen, zum Platzmajor in Augsburg den Hauptm. Ritter v. Tylander, Battr. Chef im 9g. Feldart. Regt., zu Komp. Chefs die Hauptleute Felser im 8. Inf. Regt. Großherzog Friedrich von Baden, Eisele des 17. Inf. Regts. 85 im 18. Inf. Regt. Prinz Ludwig Ferdinand und Kössch des 3. Jägerbalg. im 22. Inf. Regt., zu Eskatr. Chefs die Oberliß. Walter Ritter v. Poschinger im 2. Schweren Reiterregiment Crjberzog Franz Ferdinand von Oesterreich Este und Konrad Frhrn. v. Thüngen im 1. Ulan. Regt. Kaiser Wilhelm II., König von Preußen, beide unter Beförderung zu Rittmeistern ohne Patent, zum Battr. Ehef im J. Feldart. Regt. den Oberlt. Frhrn. v. Cetto dieses Regts. unter Beförderung zum Hauptm. ohne Patent; u versetzen: den Major Rohe, Bats. Kommandeur im 18. Inf. Regt. König Viktor Emanuel 151. von Italien, zum Stabe des l. Inf. Regts. Orff unter Besßrderung zum Söberstlt, (1). den Masor Die rich, Adjutanten bei der Insp. der Kap, zum Stabe des 2. Uan. Regis. König, den Major Zach beim Stabe des 2. Ulan. Regts. König zum Stabe des 2. Trainbats, den Rittm. Blane beim Stabe des 2. Trainbats. zum Stabe des 1. Trainbats., den eughauptm. Seybold vom Art. Depot Germersheim zu jenem in ünchen, die Feuerwerkahauptleute Schweigart von der Art. und Traindepotdirektion zum Kriegsministerim und Thaufelder vom Art. Depot Ingolstadt, kommandiert lum Nebenart. Depot Neu- Um. zur Oberfeuerwerkerschule, den Zeugoberlt. Win kerle von den Art. Werkstätten zum Art. Depot ermerg heim unter Kommandierung zum Kaiserlichen Art. Depot Metz und unter Beförderung jum Zeughauptm., den Feuerwerksoberlt. Tietz von der Kommandantur des Truppenübungsplatzes Lechfeld zur rt. und Traindepotdirektion, die Lts. Gr. v. Ingelheim gen. Echter v. i. zu Respelbrunn vom 4. Chev. Regt. König zum
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Berlin,
Zweite Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
Berlin, Sonnabend, den 24. November
1 Ulan. Regt. Kalser Wilhelm II., König von Preußen, und Schwarz vom 1. Pion. Bat. zum 2. Pion. Bat, den Zeuglt. Späth vom Art. Depot Ingolstadt zu den Art. Werkstätten, die Feuerwerksltß. Oßwald vom 2. Fußart. Regt. zur Kommandantur des Truppenübungesplatzes Lechfeld unter Be⸗ förderung zum Feuerwerksoberlt., und Hösl vom 1. Fußart. Regt. vakant Bothmer zum Art. Depot Ingolstadt unter Kommandierung zum Nebenart. Depot Neu „Ulm; zu befördern: ju Feuerwerkshaupt⸗ leuten die Feuerwerksoberlts Bögel des Art. Depots Augsburg, kommandiert zum Nebenart. Depot Lechfeld, und Müller bei der Kommandantur des Truppenübungsplatzes Lechfeld, zu Oberlts. die Lts, Erbgr, v. Rechteren-Limpurg à la sait der Armee, Frhrn. p. Hirschberg des 1 Schweren Reiterregts. Prinz Karl von Bayern, Scheiblein des 3. Chev. Regts. Herzog Karl Theodor und Wierxrer des 5. Feldart. Regts. König Alfons XIII. von Spanien, zum Zeugoberlt. den Zeuglt. Beienz bei den Art. Werkstätten, zum Feuerwerksoberlt. den Feuerwerkslt. Winterstein bei der Ober⸗ feuerwerkerschule, zum Zeuglt. beim Art. Depot Ingolstadt den Zeug feld. Faber der Art. Werkstätten, zu Feuerwerksltg. die Ober⸗ feuerwerker Lindner des Art. Depots Fürth beim 2. Fußart. Regt. und Kellner der Fußart. Brig. beim 1. Fußart. Regt. vakant Bothmer; zu verleihen: den Charakter als Rittm. dem SOberlt. Gr. v. u. zu Lerchenfeld auf Köfering u. Schönberg à la suite der Armee, ferner die Aussicht auf Anstellung im Zivildienst ausnahms— weise und nachträglich dem Lt. a4. D. Dillmann; H. im Sanitãts⸗ korps: im aktiven Heere: am 5. d. M. dem Assist. Arzt Dr. Colin des 2. Schweren Reiterregts. Erzherzog Franz Ferdinand von Oester—⸗ reich⸗Este das Ausscheiden aus dem Heere mit dem 5. Dezember d. J. bebufs Uebertritts in die Kaiserliche Schutztruppe für Kamerun zu bewilligen; am 9. d. M. den Assist. Arzt Dr. Woithe des 5. Chev. Regts. Erzherzog Albrecht von Desterreich vom 1. Januar 1907 ab auf ein Jahr zum Kaiserlichen Gesundheitsamt in Berlin ju kom⸗ mandieren; am 18. d. M. dem Oberstabtzarzt Dr. Schlicht, Regts. Arzt im 22. Inf. Regt, und dem Oberarzt Frhrn. Sche ben v. Cronfeld des 11. Inf. Regts. von der Tann den Abschied mit der gesetzlichen Pension und mit der Erlaubnig zum Forttragen der Uniform mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen zu be⸗
willigen. Kaiserliche Schutztruppen.
Offiziere uswp. Donaueschingen, 17. November. Schutztruppe für Südwestafrika scheiden am 390 November 1996 aus: Epp, Hauptm. und Komp. Chef in den Ersatzkompagnien des 1. Feld⸗ regts, behufs Rücktritts in Königl. bayer. Militärdienste, Frhr. v. u. zu Mannsbach, Lt. in der V. (Proviant!) Kolonnenabteil, Exner, Lt., — behufs Rücktritts in Königl. sächs. Militärdienste.
Schultze, Oberlt. in der Schutztruppe für Kamerun, Frhr. v. Fritsch, Lt. in der Schutztruppe für Südwestafrika, — mit der gesetzlichen Pension und unter ,, der Erlaubnis zum Tragen der bisherigen Uniform, Dr. Die sing, Stabgarzt in der Schutztruppe für Kamerun, mit der gesetzlichen Pension, — der Abschied bewilligt. Schlobach, Hauptm. in der Schutztruppe für Deutsch⸗Ostafrika, unter Enthebung von der tellung als Komp. Chef bis auf weitereg zur Dienstleistung beim Auswärtigen Amt kommandiert. Roosen, 2Oberlt. im Feld- vermessungstrupp der Schutztruppe für Südwestafrika, in das 2 Feld⸗ regt. derselben Schutztruppe versetzt. Göring, Hauptm. in der Schutztruppe für Deutsch, Ostafrika, zum Komo. Chef ernannt. Dr. Müller, Jodtka, Oberärjte in der Schatztruppe für Süd⸗ westafrika, Dr. Groß, Dr. Grothusen, Oberärzte in der Schutz truppe für Deutsch⸗Ostafrika. — zu Stabgärzten, Dr. Ziemssen, . . in der Schutztruppe für Südwestafrika, zum Oberarzt, — efördert.
Aus der
Deutscher Reichstag.
124. Sitzung vom 23. November 1906. Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Tagesordnung: Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie, und erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes, a gewerbliche Berufs vereine.
Ueber den Beginn der Verhandlungen ist in der gestrigen Nummer des Blattes berichtet worden.
Abg. Fi scher⸗Berlin (Soz.) fortfahrend: Was uns seiner⸗ jeit unter dem Sonialistengesetz passiert ist, kann morgen den Polen in ihrem Kampfe gegen die preußische Regierung oder auch dem Zentrum passieren. Jede Partei hat ein Interesse daran, daß solche Mißstände verhindert werden. Nach dem neuen r, . kann für Zwecke der Rechtspflege und der öffentlichen
icherheit photographiert werden; ein Polizeibeamter braucht also bloß eine solche Maßregel im Interesse der öffentlichen Sicherheit für notwendig zu halten. Im Hamburger Prozeß gegen Anita Augs⸗ purg hat ja ein Polizeileutnant das Recht für die Polizei in An— spruch genommen, wenn sie eine Straße räumen wolle, das Publikum mit Faustschlägen zu traktieren. Der Berliner Schriftsteller Mühsam ist zwangsweise photographiert worden, ein Arbeiter, der nur unter dem Verdacht stand, anarchistische Schriften verbreitet zu baben, gleichfalls. Das Reichsgericht hat eine solche Zwangs— photographierung nicht für zulässig erklärt, es kann aber auch im anderen Falle bei Anarchisten oder Soꝛialdemokraten anders ent= scheiden, denn das Reichsgericht ist ja dazu da, der jeweiligen Regierung für ihre Zwecke die juristische Grundlage zu bieten. Nicht nur die politischen Parteien, sondern die Arbeiter im allgemeinen können verlangen, daß die Gesetzgebung nicht für Gewalttätig⸗ keiten der Polijei mißbraucht wird. In Hamburg sind streikende Arbeiter von der Polizei verhaftet und photographiert worden, weil sie einfach unter dem Verdacht standen, sich des Vergehens der Nötigung schuldig gemacht zu haben, Wenn Sie § 23 in der Kommissionsfassung annehmen, geben Sie der Polizei ja das Recht, dementsprechend zu verfahren. Ein Regierungsvertreter hat gesagt, es handle sich hier ja nur um das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung einer Photographie und nicht der Anfertigung, aber das Recht der Anfertigung liegt selbstverständlich, mit darin. Ein Regierungsvertreter hat erklärt die Annahme unseres Antrages würde das ganze Gesetz gefährden. Der Regierung kommt es also nur darauf an, die Poligeiwillkür gesetzlich festzulegen; wird diese durch unseren Antrag gefährdet, so läßt sie lieber das ganze Gesetz fallen. Wenn Sie sich alles dies vor Augen führen und bedenken, daß unser Antrag das Wesen des Gesetzes in keiner Weise ändert, so müssen Sie unseren Antrag annehmen. Abg. Porzig (d. konf.): Wir haben den Antrag, die drei Worte auf richterliche Anordnung“, denen der Vorredner einen so großen Wert beimißt, zu streichen, nur aus sachlichen Gründen gestellt
und legen das größte Gewicht auf die Annahme dieses unseres Antrags. Der F 23 will ja nicht etwas absolut Neues in
1906.
unsere Reichsgesetzgebung einführen, er will nur sagen, daß das Privatrecht eine Grenze hat an dem öffentlichen Recht, an den Be⸗ dürfnissen der öffentlichen Wohlfahrt. Wir haben im Pripatrecht die verschiedensten Beschränkungen in Rücksicht auf das öffentliche Recht. Ich brauche wohl nicht zu versichern, daß auch wir nicht Mißbräuche der Behörden begünstigen wollen, aber wir halten dafür, daß der Weg, auf dem man hier versucht hat, etwaigen Mißbräuchen entgegenzu⸗ treten falsch ist und einen größeren Schaden anrichtet, als wenn man diese Kautelen bestehen läßt. Die meisten Fälle, in denen die vorgesehenen Maßnahmen von den Behörden getroffen werden, werden eilige Fälle sein und es darf keine Zeit vergehen, bis das Bild an die betreffenden Stellen hinausgeht, namentlich bei unseren heutigen Verkehrsmitteln nicht. Die Normen für die Zuständigkeit der Gerichte sind in den Rechtsordnungen gegeben, die überhaupt für die Zuständigkeit bestehen. Soweit aber die öffentliche Sicherheit in Frage kommt, fehlt den Gerichten überhaupt jede Kompetenz. Diese steht den Ver— waltungen zu, und wenn man letztere zu einer solchen Anordnung nötigt, so gibt man den seit 100 Jahren bestehenden Fundamental⸗ satz auf, daß nämlich Verwaltung und Gerichtspflege zu trennen sind. Deswegen haben wir den Antrag auf Streichung der richter⸗ lichen Entscheidung gestellt. Seine Ablehnung würde manchem von uns vielleicht die Zustimmung zum Gesetz unmöglich machen. Das Verbot der Anfertigung von Bildnissen würde ein Ausnahmerecht für die Strafverfolgten sein; es müssen Kautelen geschaffen werden, die sich mit der Strafverfolgung beschäftigen, ebenso wie man in der Strafprozeßordnung das Untersuchungsrecht unter bestimmte Kautelen gestellt hat. Inwieweit das, was der Vorredner über die Mißbräuche der Polizei vorgetragen hat, zutreffend ist, können wir nicht untersuchen und daher diese Fälle nicht beurteilen. Aber den schweren Vorwurf, das Reichsgericht beschaffe für die Bedürfnisse der Regierung das juristische Mäntelchen, sollte man nicht gegen das höchste deutsche Gericht erheben, wenn man nicht klare Beweise dafür erbringen kann, und daß das nicht möglich ist, wird kein objektiv Utteilender bestreiten. Das Reichsgericht hat stets mit der größten Objektivität seine Entscheidungen getroffen. Ich bitte nochmals dringend um Annahme unseres Antrags.
Abg. Itschert (Zentr.): Auch wir sind der Ueberzeugung, daß die Worte auf richterliche Anordnung“ sich nicht auftecht erhalten lassen. Wir stimmen in dieser Beziehung dem Vorredner bei, auch darin, daß dem Richter damit ein Eingriff in die verwaltungsrechtliche Tätigkeit eingeräumt werden würde, die mit seiner sonstigen Stellung nicht übereinstimmt. Wenn die Sozialdemokraten die Verbreitung nicht hindern wollen, müssen sie doch auch zulassen, daß die Anfertigung erfolgt. Die von dem Abg. Fischer gegen die Polizei geltend gemachten Bedenken können wir in diesem Falle nicht teilen. Mißgriffe der Polizei verurteilen auch wir; russische Beispiele soll sie sich nicht zum Muster nehmen, sie soll sich auch nicht die Zustände in einer gewissen hiesigen Druckerei zum Muster nehmen. Der Antrag der Sozialdemokraten bleibt einerseits hinter dem Kommissionsantrag weit zurück, geht aber anderseits auch viel zu weit. Auch bezüglich der Anfertigung des Bildes stehe ich auf dem Standpunkt des Kollegen Porzig, daß diese Frage in das Gesetz nicht hineingehört. Wenn man nichts verbrochen hat, braucht man sich auch der Verbreitung seines Bildnisses nicht zu schämen; liegt darm eine persönliche Spitze, so läßt sich die Bestrafung schon jetzt durch⸗ führen. Für die Resolution werden wir stimmen.
Abg. Stadthagen (Soz.): Sehr erstaunt bin ich über die Ausführungen des Jentrumevertreters, die im schreiendsten Widerspruch stehen zu den Erklärungen der unvergeßlichen Abgg. Reichensperger und Windthorst. Jetzt leugnen Sie (zum Zentrum), daß gerade das Reich berufen ist, das Recht der Freiheit der Person zu sichern! Der Abg. Porzig hat einfach die Allmacht der Polizei proklamiert. Das Reichegericht hat direkt die Anfertigung der Photographie durch die Polizei gegen den Willen des Betreffenden für xechts- widrig erklärt; jetzt wollen Sie hier ein neues Recht der Polizei statuieren, das bisher nirgends bestanden hat. Wer das Recht jur Vervielfältigung hat, hat auch das Recht zur Anfertigung; eins ist von dem anderen untrennbar und deshalb der Kommissions⸗ beschluß nur scheinbar eine Verbesserung. Zum ersten Male soll also hier das Recht der Freiheit der Person von Reichs wegen be— schränkt und verkümmert werden! Sind denn diejenigen verfolgt worden, die bisher solche widerrechtlichen Photograpbierungen vor⸗ genommen haben? Keineswegs. Und eg ist sehr charakteristisch, daß den Herren rechts diese Bestimmung wichtiger erscheint, als das ganze Gesetz, das sie eventuell lieber scheitern lassen wollen. Ungeheuerlich ist dieser Zug, der durch die Sprecher der Mehrheitsparteien geht, das Recht auf persönliche Freiheit zu mißbandeln. Die Befugnisse der Polizei will man vermehren! Den Abg. Porzig, den Lobredner der Polsjei, möchte ich darauf hinweisen, daß wir in Deutschland ganz dieselben Zustände auf dem Gebiete der Bordellwirtschaft haben, wie sie aus dem Prozesse Riehl in Oesterreich bekannt geworden sind; die neue Befugnis, welche die Willkür der Polizei erweitern würde, fände auch diesen Mädchen gegenüber Anwendung, die mit Hilfe der Photo⸗ graphie ermittelt und gewaltsam in die Bordelle zurückgeführt werden könnten, aus denen sie sich durch die Flucht gerettet haben. Und auch das wäre im Interesse der öffentlichen Sicherheit nach den Abgg. Porzig und Iischert außerordentlich notwendig! Dabin kommen Sie also mit dieser Bekräftigung der polizeilichen Allmacht, und auch hier sind Sie am Werke, ein neues Ausnahmegesetz gegen die Arbeiter zu machen. Sogar das preußische Gesetz zum Schutz der personlichen Freiheit wurde in der Landratskammer nicht so reaktionär gestaltet, wie Sie es jetzt von Reichs wegen wollen. .
Abg. Kirsch (Sentr. ): Der Abg. Stadthagen hat der Kommission nicht angehört. Dadurch, daß er ihr nicht angehörte, ist es ihm nicht mög⸗ lich geworden, den Sinn des 5 23 ju verstehen, das hat er durch seine Darlegungen bewiesen. Wenn er sich auf die früheren Ver— treter des Zentrums beruft, so handelt es sich hier gar nicht um die persönliche Freiheit. Der Polizei wird hier gar kein Recht gegeben, es handelt sich vielmehr um ein Verbot unter gewissen Einschränkungen. Die Polizei kann schon beute jemand verhaften ohne richterliche An= ordnung, aber binnen 24 Stunden muß der Richter die Verhaftung bestätigen oder aufheben. Das gleiche gilt von der Haussuchung usw. Die Sozialdemokraten wollen sonderbarerweise die schlechtere Fassung der Vorlage wiederherstellen und nur die eine Ausnahme zulassen, die sie vorschlagen. Da geht denn doch die Kommissionsfassung in der Sicherung der persönlichen Freiheit viel weiter.
Staatsminister, Staatssekretär des Innern Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:
Meine Herren! Es ist heute über den höchsten Gerichtshof des Deutschen Reichs die Aeußerung gefallen, seine Judikatur babe nur den Zweck, den politischen Wünschen der Regierung entgegenzukommen und um dieselben ein Mäntelchen zu hängen. Ich glaube, wir sollten uns freuen als über eine Errungenschaft des Deutschen Reichs, daß wir einen obersten, unabhängigen deutschen Gerichtshof haben, und ich muß deshalb einen derartigen Angriff gegen das Reichsgericht mit aller Entschiedenheit zurückweisen! Gegen eine Behörde, die aus den hervor⸗ ragendsten Richtern der Einzelstaaten besteht, aus einer Auslese des deutschen Juristenstandes, aus Männern, die für Lebenszeit angestellt sind,
die nicht zwangsweise pensioniert werden können, die alle Garantien
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