bezeichnet und die Vorteile und Nachteile gegen einander abgewogen; man kann nicht sagen, daß er das Gesetz unobjektiv behandelt habe. Er ist ganz den Spuren des Korrespondenzblattes. gefolgt. Wenn der Vorwärts, gesagt hat, daß der Abg. Legien den Abg. Trimborn und seine Fraktion wegen ihrer sezialvolitischen Verräterei mehrere Stunden Spießruten laufen ließ, so möchte ich bemerken, daß sich viel⸗ leicht nur ein Drittel seiner Rede mit Polemik befaßt hat, im übrigen aber mit sachlichen Ausführungen. Außerdem ist uns dieses Spießrutenlaufen“ nicht übel bekommen. Durch das Geschrei über ein Ausnahmegesetz, ein neues Zuchthausgesez werden sich die christlichen Gewerkschaften nicht abhalten lassen, das Gese ruhig und objektiv zu prüfen und ebenso sachlich und schar dazu Stellung zu nehmen, wie es ihnen angemessen erscheint. Der Abg. Legien reagierte auf einen Satz des Kollegen Trimborn, der dahin ging, die gemeinsame Stellungnahme pon Korrespondenz. blatt! und Vorwärts“ sei nicht zu verwundern, da Einigkeit jwischen beiden Gruppen hestehe. Darauf sagte der Abg. Legien: „Ja natürlich, wir betrachten die sosialdemokratische Partei als die politische Ver⸗ treterin der Arbeiterklasse, Er hat wohl nicht die ganze Wahrheit gesagt. In Wirklichkeit ist die Sozialdemokratie doch wobl etwas mehr als deren politische Vertretung. Ich hätte mich gefreut, wenn der Abg. Legien einen ähnlichen Mannesmut besessen hatte in Mannheim und offen und frei das Verhältnis zwischen Gewerkschaft und Partei dargelegt hätte. Der Redner zitiert einen Artikel des Korrespondenzblattes', wonach die Gewerkschaften jetzt ebenso nach wie früher vor dem Ausnahmegesetz auf dem Boden des Klassen⸗ kampfes stehen müssen und daß die Beseitigung der kapitalistischen Ausbeutung die einzige Lösung dieses Verhältnisses dar= stelle. An dieser Lösung müßten Gewerkschaften und politische Drganisationen zusammenarbeiten. Man müsse endlich mit der Neutralitätsschwärmerei aufhören, und offen zugeben, daß die Gewerkschaften tatsächlich auf dem Boden des Klassenkampfes stehen. Hiernach verstehe ich nicht, wie uns der Abg. Legien eine n,, w, der Gewerkschaften vorwerfen konnte, wenn wir das feststellten. ir sind uns vollständig darüber klar, daß die sozial⸗ demokratische Partei sie nicht nur als politische Vertretung betrachtet, sondern auch daß sie ideell mit der Partei vollständig einverstanden sind. Wenn der Abg. Legien meinte, die Arbeiter würden von selbst Sozialdemokraten, so haben wir schon eine ähnliche Aeußerung guf dem Kölner Gewerkschaftskongreß gehört, wo es hieß: „Unsere Mitglieder sind antireligiös, weil sie vernünftige Menschen sind.“ (Sehr richtig! bei den , Ich freue mich, daß dieses auf der linken Seite zugestanden wird. Man sollte sich doch hüten, die christlichen Arbeiter, die sich seit Jahren ehrlich bemühen, für die Besserung der Lage ihrer Klassen⸗ genossen zu arbeiten, so hinzustellen, als selen sie vorläufig ju dumm, zu erkennen, daß sie eigentlich zur. Sonaldemokratie gehören. Wenn Sie aber gesagt haben, die christlichen Gewerkschaften gehörten zum Zentrum wie die Hirsch⸗Dunckerschen jum Freisinn, so würde man Ihnen, wenn Sie dies auf dem Parteitage gesagt hätten, gründ⸗ lich den Kopf gewaschen haben. Hallen Sie uns doch bloß nicht für so dumm, daß wir uns auf eine pvolitische Partei überhaupt festlegen. Das verbietet uns schon die Klugheit. Das Zentrum ist unsere Ver—⸗ tretung nicht, wir betrachten es gar nicht als unsere Vertretung. Alle politischen Parteien, die Arbeiterinteressen vertreten, spannen wir ehentuell vor den Karren, den wir aus dem Dreck zu ziehen wünschen. Ste Gu den Scezialdemokraten) sagen das nur, um die evangelischen Mitglieder der christlichen Gewerkschaften kopfscheu zu machen. Die evangelischen Arbeiter beteiligen sich jetzt in steigendem Maße an den Gewerk⸗ schaften. Wir haben Ihnen, Herr Legien, auch nicht vorgeworfen, daß Sie hier sich der sozialdemokratischen Partei anschließen. Aber daraus zu schließen, daß nun die Gewerkschaften sozialdemokratisch wären, wäre sehr kurzsichtig Es werden auch noch Vertreter anderer Gewerkschaften hier in den Reichstag einziehen. Den christlichen Ge⸗ werkschaften fällt es gar nicht ein, religiöse Zwecke zu verfolgen. Das hat man nie gewollt. Dann wäre unsere interkonfessionelle An—⸗ schauung überhaupt unmöglich. Wenn wir uns christliche Organisation nennen, so bedeutet das nichts anderes, als daß wir Vereinigungen christlich gesinnter Arbeiter sind zu wirtschaftlichen Zwecken, daß wir christlich: Arbeiter sind, die sich von der sozialdemokratischen Ge⸗ dankenwelt emanzipiert haben, um gewerkschaftliche Dinge zu ver⸗ treten, ohne irgendwie einer Partei Heeresfolge leisten zu wollen.
So ist unsere christliche Gewerkschaftsbewegung aufzufassen und nicht
anders. Wenn wir durch die Politik unserer Gegner gejwungen werden, unsere christliche Weltanschauung in den Vordergrund zu stellen, so ist das nur natürlich. Wenn die Mitglieder der sozialdemokratischen Gewerkschaften, wie der Abg. Legien sagte, antireligiös denken, weil sie vernünftig sind, so entstehen natürlich dadurch Reibungsflächen und auch wir müssen unsere Gedanken in dieser Richtung klar legen und sie der Welt gegenüber verteidigen. Das ist aber etwas ganz anderes, als wenn eine Gewerkschaft überhaupt religiöse Zwecke ver= folgt. Es ist ganz selbstverständlich, daß die Arbeiter in dem Mahe, wie sie selbständig denken und handeln lernen, in den gewerkschaft⸗ lichen Organisationen auch nach politischer Selbständigkeit, nach politischer Mitarbeit streben, und da sage ich es gerade heraus, daß ich es für beklagenswert halte, daß das Arbeiter— element in den bürgerlichen Parteien so miserabel vertreten ist. Das ist die schwerste Unterlassungssünde, die die bürgerlichen Parteien jemals begangen haben. Diejenigen, die bei jeder Gelegenheit ihren Patriotismus hervorkehren, haben sich nie bemüht, das Kaiserwort vom schlichten Mann aus der Werkstatt wahrzumachen. Wenn jede bürgerliche Partei ein halbes Dutzend Mandate an Männer, wie ich z. B. einer bin, abgäbe, so würden die sozialpolitischen Anschauungen der Parteien ein ganz anderes Gesicht bekommen. Die selbständig, die politisch mündig gewordene Arbeiterschaft könnte man auf diese Weise zur Geltung gelangen lassen. Was die Bergarbeiterfrage anbetrifft, so hat der Abg. Trimborn ausdrücklich darauf hingewiesen, daß ich diesen 2 noch speziell behandeln würde. Man wird bei dieser Gelegen— eit hier nicht daran vorbeiksmmen, zu der Frage der Organisalion und des Koalitionsrechtes der Landarbeiter Stellung zu nehmen. Wie Sie auf der rechten Seite des Hauses über das Koalitionsrecht der Landarbeiter denken und wie vielleicht auch ein Teil meiner politischen Freunde darüber denkt, ist eine große Ungerechtigkeit. Die agrarische Presse hat sehr schwer gesündigt und die Bauern irre⸗ eführt. Das Bezeichnendste ist, daß man bei den Herren stets von Streik und von Kontraktbruch redet. Auch der Staatssekretär hat sich hier verleiten lassen. Der organisierte Landarbeiter wird nicht eines schönen Tages die Arbeit niederlegen. Ich will nicht behaupten, daß der Entwurf, wie er vorliegt, angenommen wird, aber wenn dies ge— schähe und die Landarbeiter würden eingeschlossen, so wäre dies die beste Garantie gegen den Kontraktbruch. Wenn die Arbeiter sich einer Organisation anschließen, so haben sie jemanden, den sie verantwortlich machen und der sich auch selbst moralisch verantwortlich fühlt. Wenn die Arbeiter einen Tarifvertrag abgeschlossen haben von Organisation zu Organisation oder von Organisationen mit einem größeren Arbeitgeber, so ist es ihre Pflicht, den Kontrakt auch zu halten, und wir halten ihn auch. Der Bruch eines solchen Vertrages würde von den Gewerkschaften nicht gebilligt werden, er ist auch nie befürwortet oder unterstützt worden. Die Schlußfolgerungen, die man aus dem Koalitionsrecht zieht, sind vollständig ver⸗ kehrt. Gerade weil Lie Landarbeiter sich nicht iu helfen wissen, greifen sie zum Kontraktbruch und laufen davon. Ich will Ihnen (nach rechts) ganz kurz sagen, wie eigentlich das Verhältnis sein wird, wenn die Landarbeiter das Koalitionsrecht erlangen. Sie können doch von den Leuten nicht verlangen, daß sie sich ohne weiteres für das nächste Jahr hinsichtlich der Arbeitsbedingungen festlegen. Wenn aber bei einer Gewerkschaft ein Arbeits verhältnis auseinandergeht, so ver⸗ handeln wir doch gleich über die neuen Arbeitsbedingungen und damit basta. Wenn die Leute sich aber nicht einer Organisation, die in der Oeffentlichkeit tätig ist, angliedern können, so ziehen sie sich zurück in geheime Konventikel. Wenn Sie sich an das Sozialistengesetz er⸗ innern, lo werden Sie das eine zugestehen müssen, daß gerade die aus der Oeffentlichkeit gedrängte Arbeiterschaft, die sich in ihren Rechten
sammentat, die die Zuchtstätten sozialistischer Reinkultur waren. Die Arbeiter in den Städten haben ihre Vereinigungen, aber wenn die Landarbeiter sich sagen müssen: „Sobald ihr euch organisiert und ver⸗ abredet, bedroht euch der Staat mit Strafe; aber die Arbeitgeber können
ch gegen euch organisieren', — so bedenken Sie nicht die aufreizende Wirkung, die das selbst auf den dümmsten Landarbeiter haben muß. Und glauben Sie, daß die Sozialdemokcatie vor den Schwierigkeiten auf dem Lande zurückschreck!? Absolut nicht; sie hat Geldüberfluß und Agitatoren genug und wird schon etwas zu schaffen wissen. Räumen Sie darum lieber den Stein des Anstoßes hinweg und schlagen Sie ibr die Waffe aus der Hand, die in solchen Ausnahme⸗ gesetzen liegt. Für den Fortzug der Landarbeiter hält der Staats— sekretär das psychologische Moment für . daß es ihnen in der Stadt besser gefällt. Allerdings gefällt es ihnen in den Städten besser und es wird dort ganz anders für sie gesorgt; aber es kommt auch ein anderes pswvchologisches Moment hinzu; das Gefühl der Unfreiheit, der Mangel der Möglichkeit, sich mit den Berufsgenossen zu vereinigen, dat Bewußtsein, daß sie völlig isoliert sind. Außer diesen Mo⸗ menten kommt noch hinzu, daß es in Preußen nicht gleiches Recht für alle gibt. Die Arbeiter haben nicht das Recht wie die Arbeit- geber, sich zu koalieren. Dazu kommt, die Landwirtschaft braucht beute tüchtige Arbeiter. Gewiß spielt die Arbeiterfrage auf dem Lande heute eine sehr große Rolle, die Landwirtschaft wird ganz anders betrieben, als noch vor 40 und 50 Jahren, sie braucht Maschinen, künstliche Düngemittel usm. Wenn Sie die Landwirtschaft in die Höhe bringen wollen, muß sie auch ein tüchtiges Arbeiter⸗ personal haben, und das sind die Elemente nicht, die unfrei und gebunden sind. Deshalb sollten Sie ihre Rechte nicht durch Aus⸗ nahmegesetze beschneiden. Unsere Industrie ist ein sprechendes Beispiel, die Zeit, in der die Gewerkschaftsbewegung hochgekommen ist und die Wohltaten der sozialen Gesetzgebung sich bemerkbar gemacht haben, ist die Zeit des größten industriellen Aufschwungs gewesen. Wir müssen immer größere Intelligenz bei unseren Arbeitern unbedingt haben, wenn die Industrie sich auf dem Weltmarkt behaupten und immer Vollkommeneres produzieren soll. Diese Eigenschaft kann man aber in einer gebundenen Arbeiterschaft nicht ent⸗ wickeln. Warum betrachtet man überhaupt das Koalitiongrecht unter dem Gesichtspunkt der Streikmöglichkeit? Es ist fraglich, ob der Streik in der Landwirtschaft überhaupt eine Waffe der ger ei schaft ist, die sie mit Erfolg in Anwendung bringen tönnte; sie hat ganz andere Mittel und Wege, um ihre Interessen zu vertreten. In Süddeutschland besteht das Koalitionsrecht der Landarbeiter und doch wird dort das Feld auch bestellt und das Vieh auch gemolken. Preußen scheint nach dieser Richtung sich immer das Odium des reaktionärsten Staates erhalten zu wollen. Allmählich kommt es so, daß man sich schließlich draußen in der Welt schämt, ein Preuß ju sein, weil die einfachsten Kulturforderungen unberücsichtigt bleiben. Sie sollten mit den Ausnahmegesetzen, die lange überlebt sind. aufräumen; damit werden Sie einen Stein des Anstoßes beseitigen. In diesem Entwurfe ist die Frage der Rechtsfähigkeit der Berufsvereine nicht in der Form elt, wie wir es uns früber gedacht und von Partei wegen immer efürwortet hatten. Die Vorlage beschränkt sich auf die gewerblichen Arbeiter, wir wollten aber stets die Rechtsfähigkeit auch für die ge en, Organisationen, die Arbeitervereine, Gesellenvereine, auernvereine, Handwerker. und Gewerbevereine, denn alle diese haben ein großes Interesse an der Rechtsfähigkeit. Wenn das Gesetz nichts anderes sein sollte, wie der Staatssekretär sagt, als eine Novelle zum B. G. B., so hätte man auch diese Form wählen sollen. So aber wird man auf den Gedanken gebracht, als sollte ein neues Gewerkschaftgrecht geschaffen werden. Bie Vorlage ist mit einer Un⸗ masse von Beschränkungen und Bestimmungen bepackt, die keine Ge⸗ werkschaft, die ihre Freiheit liebt, auf, sich nehmen kann. Zunächst wäre es notwendig gewesen — darin stimme ich dem Abg. Legien zu — das Koalitiongrecht positiv zu gestalten. Mit den Bestrafungen schwerster Art auf Grund des 5 153 ist nicht das gleiche Recht für alle gewahrt. Auf die Bestrafung der Führer im Metallarbeiterstrest mit 4 Monaten Gefängnis müssen wir noch zurückkommen, wenn die Gerichtsakten vollständig vorliegen, aber ich muß gesteben, gerade die Urteile gegen Streiksünder auf Grund des z 153 werden be⸗ sonders als Unrecht erkannt. Man hätte sich über die Vor⸗ lage vorher von Sachverständigen beraten lassen sollen, von den Gewerkschaften, wie es beim Versicherungsvertrag geschehen ist, dann hätte man hier sich 90 6/ der Kritik erspagrt. Die jetzige Form des Gesetzentwurfs ist doch im hohen Grade be—⸗ denklich. Es ist möglich, daß Berufsvereine, die für den Heim arbeiterschutz eintreten, weil die Heimarbeiter selbst viel zu schwach sind, um eine Agitation entfalten zu können, Vereine, die den Maximalarbeitstag vertreten usw., unter dieses Gesetz fallen. Be— denklich sind auch die Bestimmungen bezüglich des Berufswechsels. Aus den Aeußerungen des Staatssekretärs war ju entnehmen, daß man hauptsächlich die Gewerkschaften vor fremden Einflüssen schützen wolle. Ich meine, die Gewerkschaften besitzen ein so aus— , Selbständigkeitsgefühl, daß sie sich vor äußeren inflüssen schon von selbst ö. Was die Mitgliederversamm⸗ lungen betrifft, so sagte der Staatssekretär, man hätte die Bestim⸗ mungen auß dem Altiengesetz und dem Bürgerlichen Gesetzbuch ent⸗ nommen. Der Abg. Legien sprach allerdings sogar von Bestlmmungen des Zuchthausgesetzes. Wir werden wie die Aktiengesellschaften be—⸗ handelt. Man wird sich in der Kommission hoffentlich davon über- zeugen, daß solche Bestimmungen für uns nicht zu gebrauchen sind. Man kann es ja versteben und als gerechtfertigt ansehen, wenn die Regierung über einen Verein, der einen öffentlich rechtlichen Charakter hat, eine gewisse Kontrolle zu haben wünscht, aber daß jeder Polizei⸗ behörde die Einsicht in die Mitgliederlisten gestattet werden soll, vermag ich als begründet nicht anzusehen. Sache der Gewerbein spektion wäre es lediglich, festzustellen, welchen Beruf jeder Arbeiter hat. So läßt es sich verhindern, daß berufsfremde Arbeiter der Orga— nisation angehören. Am allerbedenklichsten aber ist die Bestimmung über die Entziehung der Rechtsfähigkeit; diese gestattet vor allem auch den Behörden, einstweilige Maßnahmen zu treffen, und zwar, wenn die Voraussetzungen des Absatz 1 des § 15 vorliegen, der lautet: ‚Wenn er einen Zweck verfolgt oder Mittel des Vereins für einen Zweck verwendet, der der Satzung fremd ist, und, falls er in der Satzung enthalten wäre, die Verwaltungebehörde zum Ein⸗ spruche gegen die Eintragung des Vereins berechtigt haben würde.“ Ferner trifft die Anwendung einstweiliger Maßnahmen zu nach § 43 Absatz 1 des B. G. B., wonach einem Verein die Rechtsfähigkeit ent⸗ jogen werden kann, wenn durch gesetzwidrige Beschlüsse der Mitglieder oder des Vorstandes das Gemeinwohl gefährdet wird. Das sind so dehnbare Bestimmungen, daß aus ihnen die Verwaltungs—⸗ bebörde alles mögliche konstruieren kann. Denken Sie z. B. an einen Streik der Bergleute, Diese stellen Streikposten aus, die Polizei⸗ behörde weist sie auf Grund irgend einer Polizeiverordnung don der Straße fort, der Vorstand des Gewerkvereins sagt, zum Streik gehört auch das Streikpostenstehen. Die Polizei sagt; „Nein, daraus ergeben sich nur Konflikte. Unter Umständen kann eine den Gewerkschaften feindlich gesinnte Behörde nun den Vorstand verhaften und die Kasse mit Beschlag belegen. Bedenklich ist die Bestimmung wegen der Arbeiter in den Elektrizitätswerken. Man könnte ein— wenden, die Arbeiter könnten auf die Rechtsfähigkeit verzichten; jedenfalls wird ihnen aber moralisch das Streikrecht ge⸗ nommen. Ich eikenne an, daß ein Streik in der Be— leuchtungsindustrie, bei Wasserwerken unter Umständen Folgen hat, die für das Gemeinwohl höchst bedenklich sind und die zu berhindern unter Umständen auch die Arbeiter gern bereit sind. Aber solange diese Betriebe unter freier Konkurrenz stehen, solange sie privatkapitalistische Betriebe sind und die Arbeiter infolgedessen unter dem freien Arbeitgpertrag stehen, wäre es ein Unrecht, ihnen jenes Recht zu nehmen. Entweder müssen diese Betriebe in öffentliche Regie genommen werden und die Arbeiter eine bestimmte Beamten qualität haben, oder es muß im Betriebe eine bestimmte Organisation, ein Arbeiterausschuß in Kraft treten, eine Art Arbeiterparlament, um
gekränkt fühlende Arbelterschaft sich in geheimen Organifationen zu⸗
ihre Interessen zur Geltung zu bringen. Ich erinnere an eine Ein—
richtung in Bayern für die Gisenbahner. Die bayerische Eisenbahn. verwalkung gestattet nicht bloß Arbeiterausschüsse mit weit ehenden Befugnissen und Machtvollkommenheiten, e ee auch das , . treten unter dem Beisein höherer Eisenbahnbeamten und diese Sache funktioniert so gut, daß die Arbeiter, wenigstens die christlichen Arbeiter, freiwillig auf das Streikrecht verzichten. Es ist gan falsch, daß die Arbeiter an diesen Streiks allein s ai sind. Es liegt auch daran, daß die Arbeitgeber den Wünschen der Arbeiter nicht entgegenkommen. Bezüglich der Haftbarkeit und des Schadenersatzez muß ich einer Anschauung des Staats. sekretärs widersprechen. Wir stehen durchaus nicht auf dem Stand- punkt, daß die Arbeiterorganisation das Recht haben soll, beliebig einem Dritten ohne Verantwortung Schaden zujufügen. Auf Grund des § 31 des B. GB. haben die Unternehmer heute schon eine Handhabe um die Gewerkschaften unter Umständen auf Schadenersatz zu verklagen Der zwischen dem Buchdruckerverbande und den Arbeitern abgeschloffene neue Buchdruckertarif erkennt in gewissen Grenzen freiwillig die Be— rechtigung des Schadenersatzes an. Jedenfalls ist die Anwendung dez betreffenden Paragraphen des B.
Der Staatssekretär sprach von dem unberechtigten Mißtrauen gegen die die Gesetze ausführenden Behörden, besonders die Polizeibehörden. Ich will in dieser Beziehung meinerseits nicht übertreiben, aber die Erfahrungen, die auch wir gemacht haben, rechtfertigen oft ein solcheg e,, Daz reichsländische Berggesetz schreibt vor, daß Knapp— schaftspvereine bestehen sollen; dieses Gesetz ist dem preußischen nachgebildet. Die reichsländischen Behörden legen diese Be. stimmung so aus, 3. es ins Belieben gestellt sei, ob solche Ver— eine bestehen, und so haben 30 Jahre lang dort keine Knapp. schaftsbereine bestanden und sind zum Teil erst vor ganz kurzem ein— geführt worden! Bei solchen Erfahrungen kann niemand wundern, wenn wir uns dagegen sträuben, daß solchen Behörden die Ausführung des vorliegenden Gesetzes übertragen werden soll. Die Vorteile, die nach meiner persönlichen Ueberzeugung in der Durch brechung des einzelstgatlichen Vereingrechts, in der Zulassung der Mindersährigen und Frauen liegen, will ich gern anerkennen, aber die Nachteile erwecken so schwere Bedenken, daß ich, wenn der Entwurf, so wie er liegt, Gesetz wird, keinem christlichen Verein anraten würde, sich eintragen zu lassen. Ich kann nur wünschen, daß die Regierung in der westeren Beratung , zeigt und ein brauchbares Gesetz zu stande zu bringen hilft. Die Gewerkschaften haben es aus sich heraus zu einer einigermaßen genügenden Organisation gebracht, aber moralisch wäre die Erwerbung der Rechtsfähigkeit eine große Stärkung für uns. Soll die Rechtsfähigkeit aber den Gewerkschaften nützlich sein, so muß sie sich ihrer Organisation auch anpassen.
Abg. Heine (Soß): Wenn ich auch diese Hoffnung nicht teile, so werden doch auch wir in diesem Sinne in der Kommission mit zuwirken versuchen. Gegen die Ausdrücke ‚Zuchthausgesetz', ‚Aus— nahmegesetz' usw. wehren sich viele der Herren hier und von der Re— gierung. Sewiß, wenn man das Kind beim rechten Namen nennt, hört es niemand gein. Man braucht ja nicht alles mit demselben Ausdruck zu bezeichnen; ich gebe zu, das Gesetz ist ein Monstrum eigener Art; oder nach altem Rechtsterminus eine Geburt ohne menschliche Form und Bildung. Solche Exemplare haben keine rechte Lebens« fähigkeit. Die Sprache der Vorlage zeigt schon, daß man das neue Geschöpf in ein verworrenes Gestrüpp hineinsetzen wollte; da kann es nicht leben, da muß erst die Holzort angewendet und dann der Boden gelockert werden, um ihm Lebensfählgkeit ju geben. Die Aus— führungen des Staatssekretärs zeugen wie die Begründung der Vor— laß von dem Mangel an Fühlung mit dem lebendigen Rechtsleben, mit den praktischen Anschauungen. Man hätte sich doch sagen müssen, die praktische Wirkung, der Gewerkschaft ist da, sie hat sich herausgebildet ohne Mitwirkung der anderen Faktoren, ja gegen deren Widerstand und gegen den Widerstand des grünen Tisches. Es ist auch nicht richtig, daß der Entwurf paritätisch ist. Wenn das eintrifft, was schon der Abg. Legien prophezeite, daß in den neuen Arbeitskammern nur Mitglieder eingetragener Berufsvereine ihren Sitz haben werden, so werden Sie, da die Verbände, wie sie jetzt bestehen, sich diesem Gesetz nicht ate ge en können, Arbeiterkammern ohne Arbeiter haben. Der Abg. Bassermann meinte, die Befürchtungen nach dieser Richtung wären übertrieben, der Reichstag hätte mit⸗ zusprechen; aber wir haben schon manches gegen das bessere Wollen des Reichstages geschehen sehen. Durch den Entwurf soll die Omnipoten der Einzelstaaten in bezug auf die Vereine, die sich dem Gesetz nicht unterwerfen, aufrecht erhalten bleiben. Was hindert die Einzelstaaten, für die nichteingetragenen Vereine ihre landesgesetzlichen Bestimmungen noch zu verschlechtern? Erst hätten die Vereins gesetze und das Koalitiont⸗ recht geregelt werden müssen. Mit seiner These, daß in der Landwirtschaft sich das Recht und Interesse des einzelnen, des Arbeiters, dem All. gemeinwohl unterordnen müsse, hat sich der Stagtssekretär in die nebelhaften Träume des Zukunftsstaates mehr versponnen, als wir Sozialdemokraten das zu tun pflegen. Das ist ein sozialistischer Ge— danke, den ich akzeptieren kann, aber nur für die Zukunft. Wenn die Erjzeugung des Brotes eine Sache des öffentlichen Jateresses ist, dann muß man sie auch zum Gegenstand des öffentlichen Dienstes machen. Soll der Landarbeiter sein Recht hingeben, damit die Frucht nicht ver⸗ dirbt, so muß der Grundeigentümer auf sein Recht verzichten, den Pro= letarier so zu bezahlen und zu behandeln, wie er will, und das Brot zum Gegenstand der Preistreiberei und zum Mittel der Außs— beutung des Volkes zu machen. So billig, wie uns der Staatssekretär z. B. hinsichtlich des etwaigen Verlangens der Mitgliederlisten zu trösten suchte, wollen wir uns nicht trösten lassen. Es gibt Leute, die, wenn es gilt, Arbeiterrechte zu unterdrücken, sich mit 10 000 6 bezahlen lassen. Daß die Vereine Beamte anstellen, die berufsfremd sind, widerspricht der genossenschaftlichen Idee. In den großen Betrieben sind die verschiedensten Leute vereinigt. Es läßt sich nicht anders einrichten, als daß sich verwandte Berufe zu einer Organisation zusammenschließen, da sie alle solidarische Interessen haben. Ueber alle diese Dinge läßt sich der Entwurf nicht aus. Das ist aber sehr wichtig. Ich traue, was Kleinigkeiten betrifft, der juristischen Praxis alles zu. Wozu überhaupt ii neumodische zünftlerische Beschränkung, die nicht durch die praktischen Bedürfnisse des Lebens, sondern vom grünen Tisch aus vorgezeichnet ist. Ich glaube, es ist hier weniger ungeschickt, als Absicht. Ich bin sogar so boshaft, anzunehmen, daß es die Absicht des Entwurft ist, die großen Organisationen zu zerschlagen, damit jede gemeinsame Aktion der Arbeiterklasse verhindert wird. Dazu paßt autzgezeichnet, daß man auch ihren geistigen Gehalt antasten will. Auf dem Gebiet der polizeilichen Schurigeleien gibt es keinen größeren Kenner als mich; auf die Versicherung der loyalen Handhabung geben wir nichts. Wir haben gelernt, an solche Dinge nicht mehr zu glauben. Der Abg. Giesberts hat geleugnet, daß die christlichen Arbeitervereine mit dem Para— graphen angegriffen werden könnten, daß sie religiöse Zwecke verfolgen. Ich glaube auch, daß man sie jetzt mit dieser Handhabe nicht anfassen wird, aber die Gelegenheit wird kommen, und dann sind die christlichen Gewerkschaften in einer schlimmeren Lage, als die freien. Sie (zum Zentrum) haben es doch am eigenen Leibe erfahren, welcher schmäh⸗ lichen kleinlichen Schurigeleien die preußische Polijei fähig ist. Ich erwarte, daß das Zentrum Mut zeigt und gegen die be— treffende Bestimmung vorgeht, sonst setzt es sich dem Verdacht aut, daß es ihm lieb ist, wenn das Gesetz gegen die Arbeiter an— gewandt wird. Ich habe den Eindruck, daß man mit diesem Gesetz Streikbruchvereine großziehen will. Der Richter hat ed in der Hand, daß ein Verein stranguliert wird. Was bedeutet in s 15 das. Wort „‚Ausstand ! und „Aussperrung'? Die Gerichte machen keinen Unterschied zwischen ausständigen und ausgesperrten Ar— beitern. Eine der größten Gefahren erblicke ich in der Anwendung des 5 31 B. Ge-B. bezüglich der erweiterten Haftung. Dem Abg. Bassermann muß ich bemerken: heute besteht die Schadenhaftung nicht, der Staatssekretär berief sich dafür auf das staatsbürgerliche Prinzip der Gleichheit. Wenn von jener Seite auf das demokratische Prinzip verwiesen wird, so steckt immer etwas Bedenkliches dahinter.
(Schluß in der Zweiten Beilage.)
; G- B., von dem ich vorhin sprach . ür ung unannehmbar und wir werden versuchtn, ihn zu ändern.
zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
Zweite Beilage
Berlin, Dienstag, den 27. November
19006.
M 28O.
3 E Schluß aus der Ersten Beilage.)
ne .
Man kann nicht Verschiedenes gleich behandeln. Man kann doch nicht emand in einen Rock zwängen, der ihm nicht paßt; Die Delikts⸗ kin der Korporationen läßt sich durchaus nicht rechtfertigen. Die größte öffentlich rechtliche Korporation, der Staat, sträubt sich doch noch heute, die Haftung für Schäden zu übernehmen, die seine Beamten verursachen. Man sollte also die Schadenersatzpflicht aus 5 71 B. G. B. wenigstens für die großen Verbände aut schließen. Sie würde für die Verbände, namentlich für die Tarifgemeinschaften, geradezu ruinös werden, zumal bei, unserer jetzigen Judikatur. Diese hat das Vorgehen der Buchhändler gegen dis Schleuderer als gegen die gute Sitte verstoßend angesehen. Dasselbe könnte auch Platz greifen gegenüber dem Buchdruckertarif, während sie z. B. die schwarze Liste der Unternehmer nicht als gegen die gute Sitte verstoßend betrachtet hat. Die eutige Bareaukratie ist überhaupt gegen alles, was wie Selbsthilfe aus sieht. Auf die Auslegung des Erpressungsbegriffs will ich nur nebenbei hinweisen. Die Rechtsprechung der preußischen. Ge⸗ richte hat, was der Abg. Bassermann seinerzeit befürchtete, tatsächlich das Koalltionsrecht fast illusorisch gemacht. Im höchsten Grade he— denklich ist auch die abstruse Auslegung des § 158 G. O. Bisher bestand allgemein die Auffassung, daß dieser Paragraph sich nur gegen den Koalitionszwang zwischen Arbeitern und Arbeitern, Arbeitgebern und Arbeitgebern wende, aber nicht zwischen Arbeitern und Arbeitgebern, wenn es sich darum handelt, unter Ankündigung von Streiks bessere Lohnbedingungen zu erhalten. Jetzt ist plötzlich das Reichsgericht gekommen und hat das für strafbar erklärt. Ich habe ja schon manches erlebt, aber eine oberflächlicher und unjuristischere Begründung als in diesem Falle ist, mir nicht vorgekommen. Das Reichsgericht hat es nicht einmal für nötig gehalten, die Vor⸗ geschichte des 153 und die parlamentarischen Verhandlungen darüber nachzufehen. In dem geliebten Breslau konnte man ja auch schon hören, wie sehr von oben herab die Richter erklärten: „Solche Aeuße⸗ rungen, wie die der Herren von Berlepsch usw. haben. für uns gar keinen Wert. Die S5 152 und 153 gelten auch für die Arbeitgeber; aber erst ganz vor kurzem habe ich es durchsetzen können, daß ein Gericht Anklage gegen einen Arbeitgeber erhob; ob eine Verurteilung erfolgen wird, weiß ich ja nicht. Die ausgesperrten Metallarbeiter in Breslau werden es sich äbrigens auch nicht nehmen lassen, die Zivilklage gegen die Arbeit⸗ geber zu erheben. Es bleibt nichts übrig, als durch die Gesetzgebung das Koalitionsrecht wieder schützen zu lassen, nachdem es durch die Justiz illusorisch gemacht worden ist. Der Staatssekretär sprach von der Notwendigkeit der Eindämmung der Arbeiterbewegung im Hin—⸗ blick auf die bestehende Gesellschaftsordnung. Meine persönliche Meinung geht dahin: die Gewerkschafts bewegung steht, wie sie da sst, vollständig auf der Basis der heutigen Gesellschaftsordnung, aber das Ideal der Gleichberechtigung des Arbeiters mit dem Arbeitgeber und das Ideal der freien Selbstbestimmung müssen ver⸗ wirklicht werden. Für diese Kulturideale hat die Gewerkschaftt⸗ bewegung gekämpft und wird das weiter tun, wenn auch der Staats sekretär meint, das geböre nicht zu den realen Interessen der Arbeiterschaft. Ob diese Kulturideale in der gegenwärtigen Gesellschaft erfüllbar sind, oder ob es dazu einer sonialistischen Gesellschafts. ordnung bedarf, das ist eben die Frage. Einen Wolf kann man nicht in ein Lamm verwandeln. Es wäre Sache des heutigen Staats, der Arbeiterbewegung zu beweisen, daß der heutige Staat, die heutige Gesellschaft, diesen Kulturidealen gerecht zu werden versteht. Ist dieses Gesetz ein Beweis dafür? Der Entwurf muß geraden im entgegengefetzten Sinne wirken; die Arbeiter müssen sich sagen: Wir haben von diesem Staate nichts zu erwarten. Wie mit einem esfernen Hammer wird die Regierung die Arbeiter, deren Zusammenhalt sie lockern und lösen will, durch diese Vorlage zusammenschmieden.
— Um Gi, Uhr vertagt das Haus die wentetẽ Beratung auf Dienstag 1 Uhr.
Parlamentarische Nachrichten.
Dem Reichstage ist vorgestern der Entwurf eines Ge⸗ setzes, betreffend die Feststellung eines , Nach⸗ trags zum Haushaltsetat für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1906, zugegangen. Es werden zur Fort⸗ führung der Eisenbahn Luͤderitzbucht Aus (Kubub) bis Keetmanshoop als erste Rate 8900 000 M gefordert.
Dem Gesetzentwurf sind zwei Denkschriften beigegeben, von denen die erste die militärischen und wirtschaftlichen Gründe sowie die rein finanzpolitischen Erwägungen aufführt, aus denen der schleunige Bau der Bahn Aus. Keetmanshoop gefordert wird. Die zweite Denkschrift, die vom Großen Generalstab über den Bahnbau ausgearbeitet ist, weist darauf hin, daß, selbst wenn eg gelingen sollte, ein Ende des Aufstandes im Süden herbeizuführen, bevor die Bahn Keetmanshoop erreicht habe, deren Bau auch dann noch militärisch notwendig bleibe. Noch auf Jahre hinaus werde im Süden der Kolonie eine Truppenmacht stehen bleiben müssen, die genüge, ein Wiederaufflackern des Kleinkrieges im Keim zu ersticken. Für die Stationsgbesatzungen werde die Anlage von Unterkunftsräumen nötig werden und das Material hierzu könne nur eine Bahn heranschaffen. Ein weiterer Gesichtsvunkt sei dringend zu beachten: Sobald der Auf⸗ sfland im Süden der Kolonie als beendet angesehen und erklärt werden könne, liege für die Kapkolonie kein zwingender Grund mehr vor, die auf englischem Gebiet internierten Gefangenen noch weiterhin festJu⸗ halten. Es bleibe sehr fraglich, wie sich diese freigelassenen Leute, unter denen sich auch Morenga befinden dürfte, verhalten werden. Finden sie auf deutschem Gebiet nicht eine starke und kampfbereite Truppe bor, so werden sie ihre versteckten Waffen wieder ausgraben und den Krieg von neuem beginnen. Dies könne nur verhindert werden, wenn man im Süden genügend Besatzung lasse und sie un—⸗ abhängig von Verpflegungeschwierigkeiten und durch genügenden Nach- schub an Proviant und Hafer so schlagfertig und beweglich halte, daß der Gegner einen neuen Kampf gegen sie als aussichtslos aufgebe. Dies sei aber nur zu erreichen, wenn durch Fortsetzung der Bahn bis Keetmanshoop eine sichere und ausgiebige Verpflegungsbasis
eschaffen werden könne. Schließlich behandelt die Denkschrift die 59 ob eine Feldbahn, die den rein militärischen Bedürfnissen ge⸗ nügen und rascher und billiger herzustellen sein würde, oder eine Kapfpurbahn gebaut werden solle, und kommt zu dem Schlusse, daß sich der Bau der letzteren empfehle, da die Feldbabn nur einen pro⸗ bisorischen Charakter haben könne und sehr viel Reyaraturkosten ver⸗ ursachen würde, die Kapspurbahn aber viel leistungsfähiger sei.
Literatur.
Tübinger Studien für schwäbische und deutsche Rechtsgeschichte. Herausgegeben von F. Thudichum. Erster Band, drittes Heft. Ge— schichte der Stadt Berlin. Bearbeitet von Dr. Friedrich
3, o 66 — Die Urkunden zur Geschichte Berlins befinden sich, wie der Verfasser im Vorwort bemerkt, zum größeren Teil im Geheimen Staatsarchi zu Berlin, zum kleineren im Berliner Stadtarchiv. Die ÄUteratur zur Geschichte Berlins, die mit dem 18. Jahrhundert be— innt, von dem Müller⸗Küsterschen Werk (1737) bis zu Streckfuß 9 Auflagen von 1864 — 86) und Schwebel (18853) ist im 31. Heft der Schriften des Vereins für die Geschichte Berlins von Clauswitz zu⸗
im Mittelalter bis 1448, II. die Kurfürstliche Residenz 1) bis zum Dreißigjährigen Kriege, 2) bis zur Vereinigung der Städte 1799, III. die Königliche Residen; 1) von 1709 big 1787, 2) bis zur Re⸗ volution am 18. März 1548, IV. die Weltstadt (seit 1548). Aus dem Inhalt seien nur einige wichtige Punkte hervorgehoben. Die Bedingungen für das Emporkommen einer Stadt wie Berlin waren erst gegeben, als das mit den sächsischen Kaisern einsetzende ordringen der Deutschen über die Elbe durch die Eroberungen Albrechts des Bären in eine neue, nicht mehr unterbrochene Entwicklung trat: unter seinen beiden Urenkeln wurden Berlin (im Barnim) und Kölln (im Teltow) gegründet. Berlin wird 1230 zum ersten Male urkundlich erwähnt, Kölln war etwas älter, aber viel bedeutungeloser, sodaß z. B. schon in einer Urkunde von 1237 als „‚Golné iuxta Berlin? bezeichnet wird. Ueber die Be⸗ deutung der Namen Berlin und Kölln gibt es keine befriedigende Erklärung. Berlin nahm von Anfang an eine bevorzugte Stellung unter den märkischen Städten ein, Les war ein vom genialen Blick eines spekulativen Staatsmanneg gewählter Ort, dazu bestimmt, im Austausch der Güter des westlichen und südlichen Deutschlands mit dem nördlichen und mit dem slapischen Osten eine bedeutende Rolle zu spielen. Berlin und Kölln vereinigten sich zur Bundes. ftadt im Jahr 1307). Das Aufblühen der Bundesstadt nach dem Auszsterben der Aekanier hatte den Erwerb der Gerichts. barkeit im Gefolge, der Veranlassung zur Anlegung des Berliner Stadtbuchs wurde (1397 vollendet, neu herausgegeben von Claus— witz 1883). Von diesem Werk sagt Holtze; „Es ist eine unerschöpfliche Fundgrube für die Stadtgeschichte. Aus ihm läßt sich mit fast photographischer Treue das Bild Berlins am Schluß des 14. Jahrhunderts entwerfen. Berlin mit seinem Roland auf dem Molkenmarkt war nicht viel verschieden von einer freien Republik, es war schon sehr frühteitig dem mächtigen Hansebund beigetreten und gehörte ihm bis 1518 an. Aber es trieb wie alle mittel alterlichen Städte eine eigensüchtige, das Land drückende Handelspolitik, sodaß das Eingreifen des zweiten Kurfürsten Friedrichs II. in die Stadt⸗ verfassung eine innere Berechtigung hatte. Es half den Bürgern nichts, daß sie sich gegen den Bau der landesherrlichen Burg (des jetzigen Schlossesz auf dem Köllner Werder auflehnten, ihr Aufstand wurde 1448 niedergeschlagen, und Berlin wurde eine Fürstliche Residenz. Der erste Hohenjoller, der in Berliu ein glänzendes Hofleben zur Entfaltung brachte, war der Kurfürst Joachim II. Er baute das Berliner Schloß aus, indem er damit den tüchtigen Kaspar Theys beauftragte, denselben, der das Jagdschloß im Grunewald aufgefübrt hat. Was den Uebertritt dieses Kurfürsten zur evangelischen Lehre am 1. November 1539 betrifft, so wird als Ort dieser Handlung nach der Ueberlieferung bekanntlich die Nikolgiirche in Spandau n Anspruch genommen, aber vor einigen Jahren sind gewichtige Bedenken gegen diese Ueberlieferung laut ee . und auch der Verfasser vorliegender Schrift verlegt den denkwürdigen Vorgang nach Berlin in die Stiftskirche (woraus später der Dom hervorgegangen ist) oder in die Kapelle des Schlosses. Von der größten Tragweite für das geistige Leben in Berlin wurde die Annahme des reformierten Bekenntnisses durch den Kurfürsten Johann Sigismund (1613), den sein Vater Joachim Friedrich, der Stifter des Joachims⸗ thalschen Gvmnasiums, als Kurprinzen auf der zur reformierten Kon—⸗ fesston hinneigenden Universität Straßburg hatte ftudieren lassen. Von den Wechselfällen des Dreißigjährigen Krieges blieb auch Berlin nicht unberührt: im Frühjahr 1626 zogen englische Hilfsvölker auf dem Marsch zum König von Böhmen, dem Pfäljer Friedrich, durch die Stadt, 1628 fuhr Wallenstein durch die Breitestraße nach dem Schloß, um der Kurfürstin, deren Gemahl damals in Königsberg weilte, einen Besuch zu machen, und im Mai 1631 rückte Gustav Adolf mit seinem Heer in die Stadt. Er war als Vorkämpfer des Luthertums bei den lutherischen Berlinern beliebt, während der Kathölik Wallenstein nur Bewunderung und die dem reformierten Winterkönig zuziehenden Völker Haß erregt hatten. Dies entsprach genau der damaligen Stimmung der Berliner gegen die drel Konfessionen. In dem Jahre 1637 nach dem Sieg der Schweden bei Wittstock begannen die Kriegsleiden für die Stadt, und es kam 1640 zur Abtrennung der Vorstädte. Der Große Kur—⸗ fürst, der in demselben Jahr zur Regierung kam, umgab Berlin mit Befestigungen, an die noch die , Ober wallstraße, Niederwallstraße, Wallstraße“ erinnern. o ernst es der Große Kur⸗ fürst mit dem Festungsbau nahm, so hat er doch militärisch keine weitere Rolle gespielt, weil sich alsbald Vorstädte entwickelten, die eine Verteidigung der Werke zur Unmöglichkeit gemacht hätten. Es sind die drei Städte Friedrichswerder, Borotheenstadt und e,. stadt sowie die Vorstädte Berliner Vorstadt und Neu⸗Kölln. Die drei neuen Städte, die eigentliche Schöpfung des Kurfürsten, wurden hauptsächlich mit Zuzüglern bestedelt, darunter Juden, die sich seit etwa 1670, nach fast hundertsähriger Unterbrechung, wieder unter gewissen Beschränkungen in Berlin niederlassen durften, und Fran. zosen, die besonders nach der Aufhebung des Edikts von Nantes (1685) zahlreich in Berlin einwanderten. Die Franzosen bildeten einen starken Prozentsatz der Bevölkerung. Nimmt man die damalige Bevölkerung der sünf Städte auf etwa 25 000 Seelen an, so war damals unter 5 Berlinern ein geborener Franzose. Mit der Regie⸗ rung des ersten Königs ist die Erinnerung an die Schöpfungen Schlüters verknüpft, die ältesten Sehengwürdigkeiten, die Berlin bietet. Vom 1. Januar 1710 ab datiert die Vereinigung der fünf Städte zu einer Gesamtstadt Berlin. Seit der Zeit 9 nn Wilhelms des Ersten wurde Berlin aus einer Ackerstadt nach und nach eine Industrie⸗ stadt. Immerhin kam, nach den bahnbrechenden Forschungen Schmollers, 1729 ein Gewerbetreibender auf 3.5 Bewohner, aber be⸗ reits 1501 auf 4,1 Bewohner. Friedrich Wilhelm J. baute aus den Trümmern der 1730 abgebrannten Petrikirche (eg war das größte Brandunglück, das Berlin je getroffen hat) zur besseren Kontrolle der akzisepflichtigen Gegenstände eine Mauer, die unter anderen über die heutige Königgrätzerstraße, die Invalidenstraße, die , . straße, die Skalitzerstrahe und die Gitschinerstraße lief. Diese Mauer bildete auf hundert Jahre die Grenze, in der sich die weitere Entwicklung Berlins bewegen sollte, erst sehr spät und zunächst im Westen hat der städtische Anbau diese Marke überschritten. Dem niedrigen Bildungsstand der Berliner am Anfang des 18. Jahrhunderts folgte, geweckt durch die ruhmpollen Taten Friedrichs des Großen ein gewaltiger geistiger Aufschwung. Der Kunst wurde in dem Qpern—⸗ haufe, zu dem Friedrichs Jugendfreund von Knobelsdorff die Risse ge⸗ siefert hatte, sowie in dem Schauspielhause auf dem Gendarmenmgrkt eine würdige Stätte bereitet. Um die Hebung der Seidenindustrie und der Porjellanmanufaktur hat sich besonders der Kaufmann Gotzkowsky große Verdienste erworben. Auch bei der Besetʒzung Berlins durch den russischen General Tottleben (1760), drei Jahre nach dem Neberfall der Stadt durch den österreichischen Reiterführer Graf Hadik, leistete Gotzkowsky der Stadt wichtige Dienste, indem er ihr güͤnstige Bedingungen verschaffte. War Friedrich der Große persönlich ein Anhänger der französischen Bildung, so setzte unter
oltze in Berlin. Mit 1 Abbildung. Tübingen, Verlag der O. arppschen Buchhandlung. 1906. 146 S. Preis im Einjelverkauf
feinem Nachfolger eine Betonung deutscher Eigenart ein. Die Er⸗
sammengestellt. Die Schrift zerfällt in die vier Abschnitte: J. Berlin
bauung des Brandenburger Tors mit der Quadriga der Siegesgöttin in Erinnerung an die preußischen Siege bei Pirmasens (1793) und Kaiferslautern (1794) war ein Protest gegen das Franzosentum. Be— kanntlich wurde die Victoria des Brandenburger Tors im Frühjahr 1807 nach Paris weggeführt und nach der Einnahme von Paris (1814) wieder aufgestellt. Die Jahre von 1806— 188 waren die leidoollsten, die Berlin jemals erlebt hat. Der Ver⸗ fasser rühmt der Berliner Bevölkerung jener Zeit eine würdige . nach. — Die törichte Fabel, daß Napoleon bei seinem
inzug in Berlin (am 27. Oktober 18065 von den Vive l'empereur— Rufen der Berliner begrüßt worden sei, ist längst als solche erwiesen worden, obgleich sie noch heute Nachsprecher findet. Mit der Ein⸗ führung der Städteordnung im Jahre 1809 erhielt der Bürgersinn der Berliner, der sich selbst unter der selbstherrlichen Regierung ,. Wilhelms J. nie ganz verleugnet hatte, ein neues Feld der
etätigung. Das Stadtgericht und die Polizei wurden damals Königlich. Die Gründung der Universität im Jahre 1810 führte Berlin neue geistige Kräfte zu. Erhebend war die Begeisterung, die sich 1313 beim Ausbruch der Befreiungskriege in allen Schichten der Bevölkerung der Stadt zu erkennen gab. Auf religiösem Gebiet bezeichnete die Ünion der lutherischen und der reformierten Konfession, die im Anschluß an das Reformationsjubiläum 1817 in Berlin voll⸗ zogen wurde, einen wichtigen Wendepunkt. Mit dem Jahre 1848 hat die neue Zeit für Berlin begonnen, die Entwicklung zur Welt- stadt. Von dem Straßenkampf am 18. März dieses Jahres heißt es: ‚Es wird unklar bleiben, aus welchem Grunde er begonnen wurde, und was eigentlich damit bezweckt werden sollte. Am 13. Juli 1878 wurde zum Schluß des Kongresses zur Bei⸗ legung der orientalischen Wirren im Reichskanzlerpalais der Berliner Friede unterzeichnet, einer der größten Momente in der Geschichte der Stadt, die jetzt an Stelle von Paris und London als Mittelpunkt Europas erschien.“ Zum Schluß der Geschichtsbetrachtung, die bis in die Regierung Kaiser Wilhelms II. hineingeführt ist, ent⸗ wirft der Verfasser in kurzen Zügen ein ungefähres Bild des heutigen Berlin nach den verschiedensten Gesichtspunkten (Militär, Verkehrs wesen, Polijeiverwaltung, die Zweige der Stadtverwaltung, Kirche, Kunst und Wissenschaft, Presse, Entwicklung von Handel und Hand werk, Ausbau der Wasserstraßen, Entwicklung der Vororte). Die letzten Seiten handeln von den künftigen Aufgaben des Riesengebildes Groß ⸗Berlin. Ein Namenverzeichnis von 4 Seiten sowie ein genaues Inhaltsverzeichnis sind erwünschte Beigaben. Jede Zeile der Schrift verrät die sichere Beherrschung der weitverzweigten Wissensgebiete, die hier erörtert werden, wie das schon der Name des Verfassers, der für den Geschichtskundigen einen guten Klang hat, erwarten ließ.
— D. Ernst Constantin Ranke, Professor der Theologie zu Marburg. Ein Lebensbild, gezeichnet von seiner Tochter Etta Hitzig. Mit einem Bildnis vom Jahre 1886. Leipzig, Verlag von Duncker u. , . 1906. 363 S. 6 4 — Der Historiker Leopold von Ranke, aus einem Thüringer Pastorengeschlecht, das sich bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts zurückverfolgen läßt, hatte jüngere Brüder. Heinrich wirkte zuletzt als Oherkonsistorialrat in München, Ferdinand war Direktor des Königlichen Friedrich Wilhelms Gymnasiums und der damit vereinigten Anstalten zu Berlin, Wilhelm, ein Kunstkenner und ⸗Sammler, verbrachte die letzten Jahre seines Lebens als Regierungsrat a. D. in Berlin, der jüngste endlich, Ernst Constantin, durch fast 20 Jahre von dem aältesten, Leopold, getrennt, war Professor der Theologie in Marburg (geboren 1314, gestorben 1388). Die Selbstbiographie des Letzt⸗
engnnten, von seiner Tochter im Nachlaß vorgefunden, nebst anderen Aufjeichnungen, dazu eine reiche Auswahl aus seinem Briefwechsel, werden hier in pietätvollem Gedenken der Oeffentlichkeit übergeben. Die 1868 geschriebene Biographie reicht aus bis zu seiner Berufung nach Marburg (1860), das übrige ist aus einem Tagebuch ergänzt, auch Ge—⸗ legenheltggedichte (. dieses Wort im Goetheschen Sinne gebraucht“) sind verwertet. Unter den ausgewählten Briefen nehmen die Korrespondenjen mit seinem Bruder Leopold und teilweise mit Heinrich sowie seinem nächsten Freunde Kleist⸗Retzow den breitesten Raum ein. Auch Briefe von Kleists Mutter sowie deren Tochter aus erster Ehe, Frau Luitgarde von Puttkamer, der Mutter der Fürstin Bismarck, werden mitgeteilt. Die Bedeutung des hier vorgelegten Buches bat die Herausgeberin in sinniger Weise so gekennzeichnet: ‚Es spiegelt sich darin wieder das innerliche Leben eines deutschen Gelehrten und Universitätslehrers, das, von innigster Frömmigkeit, Vaterlandsliebe und Poesie durchleuchtet, ein wahrhaft glückliches gewesen ist. Da⸗ durch mag es, gegenüber dem jetzigen Streben und Hasten des Welt⸗ getriebes, vielleicht manchem einen wohltuenden Ruhepunkt ge⸗ währen, und namentlich auch den zablreichen, mit dankbarer Verehrung noch an ihm hängenden Schülern meines Vaters eine willkommene Erinnerung sein. Diesen sowie seinen treuen Freunden in Nah und Fern sei in aller Bescheidenheit dieses Buch gewidmet.“ Die Kinderjahre in dem schön gelegenen Wiehe an der Unstrut (is14 - 1825), die Schulzeit in Quedlinburg, in dem Kloster Donndorf nahe bei Wiehe und endlich in der berühmten saͤchsischen Landesschule Pforta 1828— 1834), die alle fünf Brüder besuchten, die Studienjahre in eipzig, Berlin, wo er mit seinem Schulfreund von Kleist Retzow, dem späteren Oberpräsidenten der Rheinprovinz, zusammen wohnte, und endlich in Bonn (bis 1837), die Tätigkeit als Pfarrer in Buchau, einem oberfränkischen Dörfchen im Fichtelgebirge (1840 — 1850) und aus dem weiteren Lebensgang die akademische Wirksamkeit in Mar- burg (1850 — 1888), das sind die Bilder aus dem äußeren Leben, deren Eindrücke in diesen Blättern festgehalten sind. Es war ein Leben, das, von außen gesehen, ruhig und gleichmäßig verlief und obne Anfechtungen blieb, aber desto größer war der innere Reichtum, und das Herz schlug stets auf dem richtigen Fleck, das beweist die Stellung, die der nahezu 74 jährige Herr noch kur vor seinem Tode trotz ab. weichender Geistesrichtung gegenüber der Berufung von Adolf Harnack k nach Marburg und damit nach Preußen einzunehmen ver⸗ mochte.
mur e nnjei gen neu erschienener Schriften, deren Besprechung vorbehalten bleibt.
Die Schule der Leidenschaft. Roman von Fritz Marti— 5 S½, Berlin W. 35, Gebrüder Paetel.
Unfer Deutsch. Einführung in die Muttersprache, Von Geh. Rat, Prof. Dr. Friedrich Kluge. (. Wissenschaft und Bildung.“ Einzeldarstellungen aus allen Gebieten des Wissens. Herausgegeben von Privatdozent Dr. Paul Herre in Leipzig. J. Bändchen] Y und 147 SJ 30. geh. 1 46; gebdn. 1,25 M. Lespzig, Quelle u. Meyer.
Spruchwörterbuch. Sammlung deutscher und fremder Sinn⸗ sprüche, Wahlsprüche, Inschriften an Haus und Gerät z0., nach den i nn sowie geschichtlich geordnet und unter Mitwirkung deutscher
elehrter und Schriftsteller herausgegeben von Fran Freiherrn von Lipper heide. In 20 monatlichen Lieferungen zu je O60 . Gesamtpreis 12 M Lfg. 15. Berlin W. 35, Potsdamer Straße 38, Expeditson des Spruchwörterbuchs.
Sammlung deutscher Reichsgesetze. Nr. 31, 78. Ge⸗ werbegerichtsgesetz. Textausg. von Leo Mugdan 6. Aufl. von W. Cuno. Gebon. 2.50 M — Zigarettensteuergesetz vom 3. Juni 1966, nebst den Ausführungebestimmungen ze. Textausg. von Dr. jur. Wilhelm Cuno. Berlin W. 35, J. Guttentag.
Üeber die Geistesstörungen der Strafhaft. Von Dr. Ernst Siefert. 5 M Halle a S, Karl Marhold.