1906 / 286 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 04 Dec 1906 18:00:01 GMT) scan diff

lange ablehnen müsse, bis Peters sich wegen der dem Bischof zu Ohren gekommenen Fälle gerechtfertigt habe. Der beabsichtigte Besuch beim Bischof hat tatsächlich nicht stattgefunden. Wenn sich dieser Brief tatsächlich in den Akten befindet, und ich zweifle nicht daran, dann kann ich nur die dringende Aufforderung an die Kolonial⸗ verwaltung richten, nicht nur diesen Brief, sondern das ganze Urteil gegen Peters in authentischer Fassung dem Reichstage zuzustellen und dem Reichstage eine Denkschrift vorzulegen, die das ganze wesent⸗ liche Material über' den Fall Peters enthält. Erst dann wird man in der Lage sein, festzustellen, wer recht hat, Herr Bebel oder Herr Arendt. Ich wundere mich, daß dieser selbst nicht den Antrag gestellt hat, denn ihm muß ja doch daran liegen, daß einem Mann, von dem er sagt, daß er sich das größte Verdienst um die Kolonie erworben habe, die ihm gebührende Genugtuung zu teil wird. Ich stelle diese Forde⸗ rung nicht wegen der schönen Augen des Abg. Bebel, sondern im Namen der Wahrheit und Gerechtigkeit. Gerade in diesem Falle sollte nichts vertuscht werden. Denn wenn auch Peters entlassen ist, so liegt hier doch im eminentesten Sinne des Wortes ein öffentliches Interesse vor, denn die mächtigen Freunde des Dr. Peters könnten eines Tages versuchen, die völlige Rehabili⸗ tierung des Peters durchzusetzen. Es ist schon alles dagewesen. Die Verwaltung sollte auch in diesem Fall ganze und saubere Arbeit machen, selbst auf die Gefahr hin, daß dem Kolonialdirektor der Vor= wurf gemacht wird, er habe Herrn Bebel zu einem Triumph ver⸗ holfen. Es würde nicht Herr Bebel triumphieren, sondern die Wahrheit und Gerechtigkeit. Abg. Roeren (Jentr.): Ich glaube, daß jeder in diesem 86. mir zugeben wird, daß ich sehr ruhlg gesprochen habe. eshalb war die Bemerkung des Kolonialdirektors, ich hätte mehr sensationell gesprochen, absolut nicht angebracht. Sensationell waren höchstens die Tatsachen, die ich vortrug. Ich muß es deshalb um so mehr zurückweisen, daß der Kolonialdirektor es ge⸗ wagt hat, so plumpe und grobe Beleldigungen gegen mich auszusprechen. Wenn der geehrte Herr glaubt, daß dieser Börsenjobber⸗ und Kontorton hier im Reichstage angebracht ist, dann ist das seine Sache. Diese Beleidigungen sind um so gröber, weil sie auf Unwahrheit beruhen, weil sie auf vollständiger Enisteslung beruhen. Der Kolonialdireltor hat hier Briefe, die vertraulich gewechselt sind zwischen einem Ab- geordneten und dem Reichskanzler oder seinem Vertreter, Herrn von Loebell, ohne, meine Erlaubnis verlesen. Hiernach wird wohl niemand so viel Vertrauen zu ihm haben, daß er ihm fortan auch nur einen Fetzen überreicht. Ich habe diesen Brief vertraulich be⸗ handelt und bis zur Stunde auch nicht ein Wort davon in die Oeffent⸗ lichkeit gebracht. So hätte auch von dem n, , Amt ge⸗ handelt werden müssen. Wie war denn dieser Brief entstanden? Auf Veranlassung der Togo⸗Mission schrieb ich dem Reichskanzler, er möge die Güte haben, mir eine Aussprache im Kolonialamt zu verschaffen. Nun hat diese vertrauliche Besprechung auch . und es wurde eine ausdrücklich fixierte Abmachung aufgesetzt, daß der Mission kein Vorwurf in dieser Angelegenheit gemacht werde könne. Ich erkläre es als eine absolute eee daß ich jemals die Wistubasche Disziplinarsache zur Bedingung gemacht hätte, für oder gegen eine Kolonialforderung zu stimmen. 384 habe den Reichskanzler wiederholt mündlich und Gif iii gebeten, doch nun die Wistuba⸗ Angelegenheit ruhen zu lassen, weil, wenn sie vor der Disziplinar⸗ kammer zur Verhandlung käme, dann diese ganze Skandalgeschichte der Mission aufgerollt würde, und das auf die Stimmung meiner Fraktion egenüber den kolonialen Angelegenheiten einen Einfluß hätte. ö Wistuba⸗Angelegenheit ist niemals maßgebend gewesen für meine Stellung zum Kolontaletat und ich berufe mich auf meine Kollegen in der . daß über diese Angelegenheit dort auch nicht ein Wort ge⸗ sprochen wurde. Heute erst habe ich ja gesagt, daß, wenn diese Skandale nicht beendigt würden, es fraglich sei, ob man noch einen ern für die Kolonien bewilligen könne. Wie können Sie mir eine solche Eselei zutrauen, daß ich die Worte gesprochen haben sollte, die der Kolonial direktor behauptet hat! dh dem mir zu Gebote gestellten Material war es ein Assessor Brückner, der jene Bemerkung niedergeschrieben

hat. Ein aher anger grüner Assessor hat mir also zugemutet, ich

sollte eine solche Eselel machen. Ich erkläre positiv, deß ich das nicht erklärt habe. Der Kolonialdirektor hat, nachdem er eben diesen bru⸗ talen n seiff gegen mich gerichtet hatte, gesagt, es tue ihm leid, mich bloßzustellen. Herr Kolonialdirektor, nach Ihrer ganzen Ver—⸗ gangenheit sind Sie nicht fähig, mich bloßzustellen. Es ist schlimm enug, daß wir uns wegen dieser armseligen Wistuba⸗Angelegenheit ier herumstreiten müssen. Es ist unwahr, daß Wistuba die Depesche geöffnet hat, er ist nur angeklagt worden, daß er den Inhalt einer anderen Person weitererzählt hat. Diese ganze Angelegenheit ist bei der Besprechung mit dem Vorgänger des Herrn Dernburg und mit dem Geheimrat König besprochen worden und beide haben erklärt, daß die Angelegenheit nach den Aufklärungen, die sie jetzt bekommen hätten, als erledigt zu betrachten sei. Der Kolonialdirektor hat mir vorgeworfen, ich hätte der Kolonial⸗ abteilung Vertuschung vorgeworfen, ich hätte aber gerade vertuscht, weil ich die Togo⸗Angelegenheit erst heute vorgebracht hätte. Da steht mir eigentlich der Verstand still. Ich ersuchte den Reichskanzler um eine private Besprechung. Diese wird gepflogen und es wird so ziemlich alles erledigt, sodaß die Sache nun ruhen konnte, und nun höre ich den Vorwurf, ich hätte etwas vertuscht, weil ich es nicht schon früher vorgebracht hätte. Die Kolonialverwaltung wußte ja alles vorher schon. Ich habe erst dann zu sprechen für meine Pflicht als keine Besserung eingetreten war. Dann hat der Kolonialdirektor von dem Fall Dr. Kersting gesprochen. Er hat dem Fall, den ich vorgetragen habe, nicht widersprochen. Es wurden hier drei Zeugen vernommen, deren Angaben als ab⸗ solut nebensächlich bezeichnet wurden. Ueber den Fall Schmidt habe ich nur den fünften Teil dessen gesagt, was ich weiß. Schmidt ist nun entlassen; aber es hat drei Jahre gedauert, bis das geschehen ist. Ich erfuhr dies erst am Schluß meiner Rede durch einen Zettel, sonst hätte ich es schon in meiner Rede mitgeteilt. Herr Kolonial direktor, Sie sind noch nicht lange genug im Amte, sonst würden Sie den Vorwurf gegen die Missionen wegen der schwarzen Listen nicht erhoben haben. Die Reihe der Beamten, die im Interesse der Kolonie von Togo entfernt werden müßten, ist nicht auf Initiative der Missionen aufgestellt, sondern von einem Abgeordneten meiner Partei, der ganz sicher zu einem der ersten Kolonialschwärmer gehört. Der Kolonlaldirektor hat auch nicht einen einzigen der von mir erwähnten Fälle bestreiten können. Ich fordere ihn auf, mir zu sagen, welcher dieser 66 der Wahrheit entbehrt, welcher übertrieben oder entstellt ist. ollte er sie bestreiten, dann verweise ich auf die Zeugen und die Urkunden, im übrigen aber verbitte ich mir für jede Zukunft solche groben Beleidi⸗ gungen.

Stellvertretender Direktor der Kolonialabteilung des Aus- wärtigen Amts, Wirklicher Geheimer Rat Dernburg: Die scharfen Worte, welche der Herr Abg. Roeren in seiner durchaus begreiflichen Erregung geäußert hat, können mich nach gar keiner Richtung davon abhalten, hier noch einmal festzustellen, um was es sich eigentlich handelt. Was der Herr Abg. Roeren hier mit so außer⸗ ordentlich viel Worten hat schlecht machen wollen, nämlich das, was ich hier verlesen habe, ist eine amtliche Anzeige zweier Beamten über eine Aussage, welche der Herr Abg. Roeren bei seiner zeugeneidlichen Vernehmung ausgesprochen hat, eine amtliche Anzeige zweier Beamten an ihre ,. telle, die das natürlich sehr notwendig zu wissen hat, und da steht: ‚Wenn die Wistubasche Angelegenheit nicht in der von uns (dem Zentrum) erwünschten Weise erledigt wird, so werden wir uns genöttgt sehen, für die Kolonien überhaupt nichts mehr zu bewilligen. Das ist unterschriftlich vollzogen von zwei Beamten, gegen die gar nichts vorliegt. Das ist gar kein Gerichts⸗ verfahren, sondern eine Aeußerung, die Herr Roeren getan hat. Herr Roeren hat mich gerade genötigt, das zu wiederholen; ich werde es Herrn Roeren noch einmal verlesen, wenn er es haben will. Gegen Perrin Schmidt habe ich gar nichts gesagt, ich habe erklärt, die An gelegenheit ist untersucht und zum großen Teil durch rechtskräftiges Urteil erledigt; aber im übrigen wird diese Sache untersucht werden, Sie bekommen Mitteilung, das ist das, worauf Sie ein Recht haben. Im Falle Kersting habe ich nachgewiesen,

gehalten,

daß es sich erstens um eine. Anzahl durchaus nicht halt— barer Dinge handelt, und zweitens, daß es sich um unbewiesene Behauptungen handelt, und wenn Herr Roeren sagt, es handelt sich um Tatsachen, so ist das nicht richtig, sondern es handelt sich um An⸗ schuldigungen, und das sind keine Tatsachen. Nun komme ich auf den Fall des Mesa, da steht fest, daß der Mann nicht an Mißhandlung gestorben ist, sondern an Schwarzwasserfieber. Es werden hier als Zeugen genannt der Herr Boko, von dem ich Ihnen gesagt habe, daß er der größte Lügenbold in Togo ist, und das will viel sagen. Zweitens der Diener Bagboni; dem habe der Mesa gesagt, er könne nicht gehen. Dann der Waschmann Amufu in Lome, welcher angibt, daß Kersting am Tage nach der Ankunst in ⸗Kirikri ihm 25 gegeben, ihn eingesperrt und ihm die Nahrung verweigert habe, und daß Mesa in der folgenden Nacht gestorben ist. Von dem zweiten Zeugen steht noch nicht fest, was er gesagt hat, die anderen, Herr Roeren, sind keine Zeugen. Der ö Müller wurde aufmerksam auf den Fall; er hat nichts gesehen, er weiß nichts, als was die schwarzen Herren, die dabel gewesen sein sollen, gesagt haben. Ez werden dann noch weitere Zeugen genannt, deren Vernehmung angeordnet ist. Doch von den benannten 23 Zeugen sind die meisten nicht, dabei ge— wesen! Das ist ja immer die Geschichte, wenn Sie hier diese Mords. sachen hören: ich wäre ja doch ganz gewiß absolut nicht dagegen, die Sachen genau zu untersuchen! Welches Interesse sollte ich in meiner Stellung daran haben? Vor mir liegt doch in dieser Sache absolut ein freies Feld; ich habe doch keine Vergangenheit zu verteidigen, ich habe doch nur eine Zukunft ich habe doch eine Zukunft für die Kolonien zu 9 Wie können Sie denn, meine Herren und deswegen bringe ich dies hier vor —, wie können Sie denn erwarten, daß anständige, tüchtige Beamte in die Kolonien ehen, wenn es ihnen passseren muß, in der ersten Reichstags tzung unter dem Schutze der Immunität derartiges Material vor- etragen zu bekommen? Dann kriege ich schließlich überhaupt keine

eamten mehr! Das führt dazu, daß entweder der Fall der Selbst⸗ hilfe eintritt, wie in Togo da sind Herr von Rotberg und diese Herren sehr energisch vorgegangen, viel mehr, als sie hätten sollen oder aber daß die Beamten überhaupt nicht kommen. Wie leicht sagen sie sich: wir sind schutzlos, wir müssen uns selbst helfen! Das darf nicht sein und deswegen bringe ich diese Dinge hier vor. Nun hat der Herr Abg. Roeren welter gesagt, die Angelegenheit mit der Depesche sei nicht richtig. Ich habe nach der Aussage des Präfekten Bücking in der Sache schicken lassen, sie ist noch nicht hier; aber jedenfalls hat der Wistuba selber in einem Aktenstück ich werde es gleich suchen zugegeben, um den Herrn Präfekten, welcher sehr aufgeregt gewesen sei, zu beruhigen, ihm von dem Inhalt einer Depesche Kenntnis gegeben zu haben. Wistuba hat nach seiner eigenen Angabe dem Präfekten Bücking gesagt: ‚Telegramm da, die Sache ruht“. Es bezog sich nämlich darguf, daß von Berlin eine Einstellung des Verfahrens gegen Schmidt angeordnet worden war. Das steht aktenmäßig fest, das hat Herr Wistuba selber angegeben und Herr Bücking auch! Also darüber ist nichts weiter zu erzählen; daß er dazu keinen Beruf und keinen Auftrag hatte, das ist wohl ganz sicher. Nun muß ich zunächst en, der Herr Abgeordnete Roeren hat den Hauptgrund seines uftretens, seiner energischen Worte gegen mich daraus hergeleitet, daß ich private Briefe, die er mit Herrn von Loebell gewechselt hat, hier verwendet habe. Herr Roeren hat keine Kopierpresse, sonst würde er wissen, daß diese Briefe nicht an Herrn von Loebell gerichtet waren; die Briefe, die er an Herrn von Loebell geschrieben hat, die er mit ihm audgetaufcht hat, kenne ich gar nicht, die sind absolut nicht in meinen Akten. Hier sitzt Herr von Loebell, der kann es Ihnen sagen sondern das sind hier ganz offizielle, an den Herrn Reichs, kanzler gerichtete Eingaben des Herrn Roeren, und darin steht ich bitte Herrn Roeren, damit die Sache vollfländig wird, doch auch einiges daraus verlesen zu dürfen ; hier schreibt der Herr Abg. Roeren an den Herrn Reichekanzler unter dem 14 September 1904: Es drängt mich, mich nochmals an Eure Exzellenz zu wenden und zu bitten, mir und dem Herrn Präfekten eine nochmalige Aussprache im Kolonialamt gegen Mitte Oktober, zu welcher Zeit ich wegen des Landtags in Berlin sein werde, gütigst zu erwirken und geneigtest zu veranlassen, daß die sämtlichen schwebenden Streitsachen in Togo und Kamerun bis auf weiteres sistiert werden. Er hat von dem Heirn Reichskanzler verlangt, daß in schwebende Zivilklagen von hoher Hand einge— griffen werde! An dieser Sache ist doch gar nichts zu retten, Herr Abg. Roeren! Ich will Ihnen einmal vor— lesen! Sie sagen, die Brüder hätten keine schwarzen Listen geführt. O ja, die schwarzen Listen haben sie wohl geführt; die hat ihnen nur der Gouverneur Horn freundlichst zurückgegeben. Ich habe auch vorgelesen aus der „Kölnischen Volkszeitung“ den Passus: ja, wir haben eine Masse Material und wir halten es über euch, damit ihr bübsch ordentlich unter unserer Fuchtel bleibt. Ich kann auch den Verfasser nennen, er gehört auch zu den Togo⸗Missionaren. Wie nun in Togo gearbeitet ist, geht hervor aus einem Schreiben vom 17. Mai 1905, welches der Pater Schmitz an seine Mitbrüder gerichtet hat. Darin heißt es: „Ich trug nun dem Herrn Präfekten und den Mit— brüdern die ganze Sache vor und betonte insbesondere, daß wir j̃tzt Schmidt in Anklage setzten müßten, sonst würden wir wahrscheinlich zu spät kommen. Nach tagelangem Erwägen gestand man es endlich zu, Schmidt zu verklagen. Inzwischen wurden die einschlägigen Gesetzesparagraphen studiert und auch bei einem Europäer, dessen Namen ich nicht nennen mag“ es ist nach den Aussagen in den Akten Herr Wistuba gewesen „häufig Rat nachgesucht. Ein Telegramm war schon am 5. Mai an das Auswärtige Amt entsandt worden, des Inhalts, es möchten alle Sachen Schmidt kontra Müller ruhen bleiben bis zur Rückkehr des Herrn Gouverneurs aus dem Innern.“ Da haben sie es schon, da wissen sie es schon von Wistuba, nicht wahr? In zwischen wurde die Klageschrift aufgesetzt. Dieselbe war adressiert: an den Kaiserlichen Richter durch das Kaiserliche Gouvernement, in Lome.“ Nun kommt eine schöne Instruktion, wie die Klageschrift lauten soll. Dann heißt es: „Wie ich sekrete gehört, will Graef mit aller Gewalt die Sache von P. Müller verhandelt wissen vor der Rückkehr des Herrn Gouverneurs. Gestern ging von ihm ein dies- bezügliches Telegramm nach Berlin. Wie mir scheint, kommt Graef zu spät. Die Rückantwort ist vielleicht in 5 Tagen hier. Ange⸗ nommen, die Antwort wäre bejahend: die Sache kann verhandelt werden so würde Müller wohl sogleich eine Ladung zur Haupt⸗ verhandlung erhalten. Bis nach Atakpame braucht die Ladung 4 Tage; wären also schon 9 Tage. Von Ladung kis Hauptverhandlung müssen wenigstens 8 Tage vergehen; also 17 Tage. Bis dahin kann Horn schon in Atakpame sein. Wäre er nicht in Atakpame, so würde P. Müller wohl sogleich Rotberg ablehnen wegen Besorgnis der Be⸗ fangenheit uswn. Es müßte dann ein Gericht zusammentreten, um zu beraten, ob der Ablehnung Raum zu geben sei oder nicht. Bevor 1 Gericht zusammentritt, muß P. Müller sofort den Antrag stellen, daß Rotberg und Graef von diesem Gericht ausgeschlossen würden; es würde dann in Togo kein Richter mehr bleiben und somit die Sache erst nach Kamerun gehen; dann hätten wir reichlich Zeit gewonnen.“ Daraus geht hervor: die Klage gegen Schmidt hat er angestellt, um Zeit zu gewin en in einer anderen Sache. Mit diesen Herren würden Sie auch keine besonderen Lichter herautstecken können. Sie werden mir doch die Gerechtigkeit widerfahren lassen, daß diese Angelegenheit hier klar und sauber gemacht wird. Nun komme sch zurück zu Derrn Roeren, da derselbe so großen Wert darauf legt, daß diese Sache ganz aufgeklärt wird. Ich lese n. vor, das in der Kolonial⸗ abteilung aufgenommen ist am 25. Nopember 1904: „Am 23., 24. und 25. November 1904 fand zwischen dem Herrn Ministerialdirektor Dr. Stuebel und dem Unterzeichneten einerseits, dem Reichs⸗ und Land⸗ tagsabgeordneten, Geheimen Justiz und Oberlandesgerichts rat Roeren und dem Präfekten Bücking der Steyler Mission vom Göttlichen Wort in Togo andrerseits eine Besprechung über die Beilegung der Diffe⸗ renzen zwischen Beamtenschaft und Mission in Togo stast. Das Ergebnis war die anliegende Aufzeichnung, die von den Beteiligten anerkannt ist. Nachdem bereits ein Beamter von Rotberg entlassen, zwei (Graef und Schmidt) in ein anderes Schutzgebiet versetzt worden waren“ das sind die Leute auf der schwarzen Liste verlangte Herr Roeren, daß auch ein Herr Sekretär Lang nicht nur auf eine andere Station, sondern in ein anderes Schutzgebiet versetzt werde. Herr Roeren

richtete bei diesem Anlaß die schärfsten Angriffe gegen die Beamten in Togo, denen allein er die Schuld an den Differenzen beimaß. Unter anderem griff er den verstorbenen Gerichteassessor Tietz, der als Vor—

sitzender des Bezirksgerichts bei der Verurteilung eines Missionarz

wegen Beleidigung mitgewirkt hatte, auf das schwerste an, indem er lediglich auf Grund des der Mission vorliegenden Materials und ohn die Gegenerklärung des Verstorbenen zu kennen, bemerkte, ihn habe Gott gerichtet! Herr Roeren, Sie haben vorhin starke Worte gebraucht, Sie haben gesagt: ihn habe Gott gerichtet. Daz ist Ihr Geschmack und Ihr Rechtsgefühl. „Als der Unterzeichnete seinem Bedauern über eine derartige Aeußerung Ausdruck gab, wandte Herr Roeren sich nunmehr gegen den Unterzeichneten. Dieser sei schuld daran, daß gegen die Beamten, die zum Teil Schurken seien, nicht im Disziplinarwege vorgegangen sei. Der Unterzeichnete wies darauf hin, daß eine administrative Untersuchung stattgefunden habe, über deren Ergebnis er seiner vorgesetzten Behörde, der er allein verant—⸗ wortlich sei, berichtet habe. Herr Ministerial direktor Dr. Stuebel trat der Bemerkung des Herrn Roeren, ein Teil der Beamten seien Schurken, entgegen, worauf Herr Roeren und Herr Präfekt Bücking andeuteten, daß, wenn den Wünschen der Mission nicht voll Rechnung getragen würde, man Angriffe in der Presse nicht werde verhindern können. Als Herr Ministerialdirektor Dr. Stuebel erwiderte, daß der, dessen Ehrenschild rein sei, solche Angriffe nicht zu scheuen habe, redressierte Herr Roeren die Bemerkungen hinsichtlich der Presse und erklärte nunmehr, er werde Angriffe seiner Partei nicht verhindern können, wenn er seinen Fraktlonsgenossen nicht mitteilen könne, daß die Angelegenheit jur Zufriedenheit der Mission beigelegt sei. Herr Ministerialdirektor Dr. Stuebel mußte schließlich die Haupt⸗ forderung, Versetzung Langs in ein anderes Schutzgebiet, susasen, obwohl er am 23. November Herrn Roeren gebeten hatte, ihm dieseg kaudinische Joch nicht zuzumuten. In der Angelegenheit des Bureauvorstandes Wistuba, welcher das Amtsgeheimnis nicht ge— wahrt und seine vorgesetzte Behörde mit Denunziationen bedroht hat, erklärte Herr Roeren, mit dem Herrn Reichskanzler sprechen zu wollen, da ein Einschreiten gegen Wistuba bezw. dessen Abberufung ungerecht fertigt sei. Die Eingabe Wistubas an das Auswärtige Amt, worin die Drohungen enthalten sind, habe er Roeren selbst gutgeheißen.“ In dieser Eingabe an das Auswärtige Amt heißt es: „Ich würde eventuell genötigt sein, viel schwerere Fälle anhängig zu machen, die wohl zur Kenntnis der Kolonialabteilung und des Auswärtigen Amts gelangt sind, die aber niemals von derselben eine Ahndung er— fahren haben.“ Das ist Herr Roeren und das ist 5 Wistuba! (Große Heiterkeit. Zuruf aus der Mitte) as geschieht, Herr Erzberger. Darauf ist also folgendes , Die Genug⸗ tuung, welche der Mission geworden ist, besteht darin, daß Geo. A. Schmidt und Lang versetzt worden sind. Graef ist nicht mehr im Schutzgebiet, Dr. Gruner ist noch dort. Freiherr von Rotberg ist aus dem Kolonialdienst entlassen. Assessor Tietz und Regierungs⸗ baumeister Schmidt sind tot; den Patres, die verhaftet waren, und dem Präfekten Bücking ist das Bedauern der Kolonial⸗ abteilung ausgesprochen worden. Auf ihre Veranlassung ist den Europäern in Lome und durch den Hauptmann von Döring auch den Atakpamehäuptlingen erklärt worden, daß Herrn von Rotbergs Vorgehen scharf mißbilligt worden sei und zu seiner Abberufung geführt habe. Auf die Beschwerde des P. Schönig, daß die Bekannt⸗ machung nicht genügend ins Volk gedrungen sei, ist sie wiederholt worden, und zwar in Gegenwart des P. Müller. Die der Mission erwachsenen Telegraphenkosten sind auf das Reich übernommen worden.“ Endlich ist eine Reihe von Punkten festgelegt worden, die das Verhältnis zwischen Mission und Gouvernement regeln sollen. Der r Reichskanzler hat nicht das geringste mit der Sache zu tun, sie ist in der Kolonialabteilung passiert. ‚Von seiten der Mission ist der Pater Schmitz nach Lome versetzt worden! er ist inzwischen ausgeschleden. „Die vom Gouyernement als erwünscht, vom Dom⸗ kapstular Professor Dr. Hespers als zur Wahrung des Friedens geeignet bezeichnete Abberufung des Pater Müller war anfangs auch vom Präfekten Bücking zugestanden worden.“ Also Herr Hespers, der Ver⸗ lrauensmann der Regterung und der beste, wohl bewährte Freund der Mission, hat im Interesse des Friedens es für nützlich erachtet, daß Pater Müller versetzt werde. Dadurch bekommt doch die Sache gewiß ein anderes Gesicht. Inzwischen berichtet der Hauptmann von Döring, der jetzt auch angegriffen worden ist, daß nach seiner Ueber⸗ zeugung die Abberufung des E. Müller zwar nicht den Frieden bringen, wohl aber für die Mission ein großer Verlust sein würde, derselbe habe noch erhebliches Material gegen verschiedene Regierungsbeamte“. Weiteres brauche ich nicht zu verlesen. Meine Herren, alle scharfen Worte, alle Angriffe, alle Behauptungen, daß ich hier nicht der Sitte gemäß verfahren sei, prallen an der Tat- sache ab, daß ich Ihnen ausschließlich aug den Akten der Kolonial⸗ abteilung Dinge verlesen habe, die leider dort passiert sind, und die das ist der Zweck meiner Auseinandersetzungen niemals wieder passieren werden. Ich habe es weiter vorgebracht, weil ich auf das schwerste gereizt worden bin von dem Herin Abg. Roeren, der hier gesprochen hat von dem Komplott der Beamten in der Kolonialabteilung gegen die Wahrheit, einem Komplott der Beamten in Togo gegen die Wahrheit, und der alles in Bausch und Bogen heruntergezogen hat; er hat eine Masse Dinge höchst zweifelhaften Herkommens und ganz unbewiesener Art den Beamten in die Schuhe geschoben, hat hier die Fälle aufgebauscht, die der ganzen Welt draußen, der ganzen Nation weismachen, wir haben Bestien da draußen und nicht Beamte. Deshalb ist die Sache hier vorgekommen und sie ist vorgekommen, nachdem ich mir ernsthaft überlegt habe, daß die Eiterbeule, die da war, aufgestochen werden müßte, und ich habe sie aufgestochen, und ich trage ganz gern die Konsequenzen!

Chef der Reichskanzlei, Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat von Loebell: Der Kolonialdirektor hat bereits festgestellt, daß das Material, welches er in seinen bisherigen Ausführungen hier vorgebracht hat, nicht aus Briefen stammt, die vertraulicher Natur an mich gerichtet waren. Ich muß auch meinerseits den Vorwurf von Vertrauensmißbrauch aufs allerentschiedenste zurück⸗ weisen. Ich kann aber nicht verschweigen, daß ich am 13. Juni einen Brief an Herrn Roeren gerichtet habe in der Angelegen⸗ heit Wistuba. Dieser Brief beginnt mit den Worten: „Auf Grund des von der Kolonialabteilung vorgelegten Materials hat, wie ich Ihnen vertraulich mitteile, der Stellvertreter des Reichskanzlers die Entscheidung im Falle Wistuba an die Disziplinarkammer verweisen müssen. Am 15. Oktober bringt die Germania“ eine Ausführung über den Fall Wistuba, worin es heißt: ‚Auf Grund det von der Kolonial⸗ abteilung vorgelegten Materials hat der Stellvertreter des Reichskanzlers die Entscheidung an die Disziplinarkammer verweisen müssen“ wört⸗ lich dasselbe, was ich in jenem Brief geschrieben habe, es fehlen nur die Worte: „wie ich Ihnen vertraulich mitteilek!. Herr Roeren hat mir sofort geschrieben, er stehe dem Artikel absolut fern, er hätte meinen Brief durchaus vertraulich behandelt. Ich habe den Brief nicht an die Germania geschickt, ich weiß nicht, wie er dahin gekommen ist. Damit nun nicht die Auf⸗ fassung entstehen kann, als ob ich in unzulässiger Weise auf das Ver⸗ fahren eingewirkt hätte, muß ich aus einem Briefe von mir eine Stelle vorlesen, welche meine Stellung zur Sache klar legt: Am 16. Juni schreibe ich an . Roeren: „Fur die Entschließung, in wel⸗ cher Weise Wistuba zur Verantwortung zu ziehen ist, kann es jedenfalls, wie Sie mir als Beamter und Richter zugeben werden, keinen Ein⸗ fluß haben, ob die Togo Angelegenheit öffentlich erörtert wird oder nicht. Die Kolonialverwaltung kann auch nicht den leisesten Vor— wurf aufkommen lassen, als ob sie sich von der Verfolgung einer strafbaren Handlung abbringen ließe, weil sie andere Ungelegenheiten fülchtet; sie darf nur nach Recht und Gerechtigkeit handeln ohne Rücksicht auf die Folgen. Es bedarf nicht der Versicherung, daß objektiv und sorgfältig alle Gründe geprüft werden, die zu seinen Gunsten sprechen. Ich habe dem nichts hinzuzufügen.

Hierauf wird Vertagung beschlossen.

Persönlich bemerkt der Abg. Le deb our (Soz): Der Kolonial⸗ direktor hat mit einer schier unbegreiflichen Verblendung an jedem Tage dieser Debatte den Versuch gemacht, mich zu diskreditieren, weil

ich ein Zeugnis in ,, der Verfehlungen von Kolonialbeamten ab⸗ gelehnt habe. Um diesen fortwährend wiederholten Versuchen die Spltze abzubrechen, stelle ich fest, daß ich überhaupt niemals in der Oeffentlichkeit, weder mündlich noch schriftlich angekündigt habe, ich würde hier irgend welche Abrechnung mit der Kolonialverwaltung vornehmen. Ich war deshalb höchst überrascht, als ich in diesem Sommer plötzlich eine Vorladung bekam, wonach ich in derselben Sache, in der der Abg. Erzberger vernommen war, gleichfalls ver⸗ nommen werden sollte. Der Untersuchungsrichter fragte mich nicht, ob ich mit Beamten Verhandlungen gehabt hätte, sondern er sagte: „Wir wissen, daß Sie von bestimmten Personen Mitteilungen erhalten haben.“ Ich habe darauf die Auskunft verweigert, weil ich es für unzulässig halte, daß ein Abgeordneter in einer solchen Angelegenheit Aussagen macht. (Der Redner verliest sein Schreiben an den Unter⸗ suchungsrichter) Wenn der Kolonialdirektor versucht, mir andere Motive unterzuschieben, so handelt er wie ein polizeilicher Lockspitzel.

Präsident Graf von Ballestrem ruft den Redner wegen dieser Aeußerung zur 5

Abg. Roeren spersönlich): Der Kolonialdirektor hat es nicht gebilligt. daß man unter dem Schutz der Immunität andere angreift. Ich mißbillige das ebenso und vielleicht noch intensiver als er. Ich muß aber erklären, daß alles, was ich heute gesagt habe, von mir der Kolonialabteilung schon vor anderthalb Jahren mitgeteilt worden ist, wo mich die Immunität nicht schützte. Daß ich es heute hier vor gebracht habe, hat seinen Grund darin, daß die Kolonial derwaltung daß System der Vertuschung auch hier angewandt hat. Wenn ich den Reichskanzler ersucht habe, die Prozesse zu sistieren, so verstand ich darunter selbstredend nur diejenigen bei denen dies möglich war. Einen Vorwurf erhoh ich gegen die Kolonial⸗ abteilung deshalb, weil diese auch die letzteren hat sistieren lafsen. Ich erkläre ferner hier nochmals, daß ich zu, dem Artikel in der Germania“ weder direkt noch indirekt in irgend welcher Beziehung stehe, daß ich bis zur Stunde nicht weiß, wer den Artikel geschrieben hat, daß ich ihn noch nicht einmal gelesen habe. Um ein . kann es sich bei der letzten Ver— lesung des Kolonialdirektors nicht gehandelt haben, denn sonst hätte ich es unterschreiben müssen und ich habe ein so unsinniges Zeug in meinem Leben noch nicht unterzeichnet.

Der Präsident schlägt vor, morgen die Interpellationen wegen des polnischen Schulstrelks auf die Tagesordnung zu setzen.

Abg. Dr. Wiemer (fr. Volksp.) beantragt, morgen die heutige Beratung fortzusetzen.

Präsident Graf von Ballestrem erwidert, daß er dies nur unter Zustimmung der Interpellanten zulassen könne.

Es entspinnt sich eine längere Geschäftsordnungsdebatte, in der sich die Interpellanten Dr. von Jazdzewski und Graf Hompesch damit einverstanden erklären, daß die Inter— pellationen erst am Mittwoch zur Besprechung gelangen.

Schluß 7 Uhr. Nächste Sitzung Dienstag 1 Uhr. (Fort⸗ setzung der heutigen Beratung.)

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Reichstage ist der Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung der Generalakte der Inter⸗ nationalen Konferenz von Algeciras vom 7. April 1906, wie solcher vom Bundesrat beschlossen worden ist, zu⸗ gegangen. Die mit Uebersetzung versehene Generalakte ist . esetzentwurf als Anlage beigegeben. Der Gesetzentwurf autet:

F 1. Die in dem Reglement, betreffend die Ueberwachung und die Unterdrückung des Waffenschmuggels in Marokko (zweites Kapitel der anliegenden, mit Uebersetzung versehenen Generalakte der Inter⸗ nationalen Konferenz von Algeckras vom 7. April 1906), enthaltenen Bestimmungen über die Verfolgung und Besirafung von Zuwider⸗ handlungen gegen dieses Reglement sowie über die Einziehung von Gegenständen im Falle solcher Zuwiderhandlungen finden auf die unter deutscher Gerichtsbarkeit stehenden Personen Anwendung. Die hiernach zu verhängenden Geldstrafen sind in Reichswährung unter Zugrundelegung des Kurses von 1 Peseta 0,75 festzusetzen.

§ 2. Die von deutschen Kaufleuten nach Marokko eingeführten Waren dürfen außer mit den im Artikel 2 des deutsch marokkanischen Handelsvertrags vom 1. Juni 1899 (Reichsgesetzbl. 1891 S. 378 er wähnten Zöllen mit den im Artikel 65 e der Generalakte von Algeelras bejeichneten Abgaben und dem im Artikel 66 Abs. 1 dieser Akte vor⸗ gesehenen Zuschlagszolle belegt werden.

8 3. Die in dem Reglement, betreffend die marokkanischen Zoll⸗ ämter sowie die Unterdrückung deg Zollbetrugg und des Schleich handels, (fünftes Kapitel der Generalakte von Algeciras) enthaltenen Bestimmungen über die Verfolgung und Bestrafung von Zuwider⸗ handlungen gegen dieses Reglement sowie über die Einziehung von Gegenstaͤnden und die Zollerhebung im Falle solcher Zuwiderhandlungen finden auf die unter deutscher Gerichtsbarkeit stehenden Personen An wendung. Die hiernach zu verhängenden Geldstrafen sind in Reichs währung unter Zugrundelegung des Kurses von 1 Peseta 0,75 M66

festzusetzen.

§ 4. Für die Verhandlung und Entscheidung über die im Artikel 119 der Geneialakte von Algeciras bei der Entelgnung von Grundstücken vorgesehene Berufung ist, sofern der Grundeigen« tümer ein Deutscher oder deutscher Echutzggenoffe ist, das deutsche Konsulargericht in Tanger zuständig. Die Berufung muß innerhalb eines Monats seit der Bekanntgabe des Schiedsspruchs an den Grundeigentümer eingelegt werden. Im übrigen findet das Gesetz über die Konsulargerichtebarkeit vom 7. April 1900 Reichsgesetzbl. S. 213) mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, daß sich das Verfahren nach den für das Veifahren erster Instanz 6 Vorschriften richtet, und daß gegen die Entscheidung des onsulargerichts ein Rechtsmittel nicht zulässig ist.

§ 5. Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit der Generalakte von Algeciras in Kraft.

In der Begründung wird zu den einzelnen Vorschriften des Entwurfs u. a. folgendes bemerkt:

Das in die Algeeiragakte als zweites Kapitel aufgenommene Reglement, betreffend die Ueberwachung und die Unter— drückung des Waffenschmuggels in Marokko, enthält Straf⸗ hestimmungen, welche für die unter deutscher Gerichtsbarkeit stehenden

ersonen im Hinblick auf die Höhe der Strafen nicht durch eine onsularische Poltzeiverordnung, sondern nur auf dem Wege der Gesetz⸗ gebung in Kraft gesetzt werden können. Ebenso bedürfen der gesetz= geberischen Sanktion dle in dem Reglement vorgesehene Beschlagnahme von Schiffen sowie die Einziehung verbotener Waren und der zu ihrer Beförderung benutzten Landtrangzportmittel.

Durch Artikel 65e der Generalakte wird die marokkanische Re⸗ erung ermächtigi, die in der Küstenschiffahrt beförderten Waren mit einer statistischen und Wiegeabgabe bis zu ein vom Hundert des Wertes zu belegen. Biese Bestimmung enthält eine Aenderung des Artikel 2 Abs. 4 des deutsch⸗marokkanischen Handelsvertrags, wongch es den deutschen Kaufleuten gestattet ist, Waren und Produkte, für die sie den Einfuhrzoll entrichtet haben, ohne jede weltere Abgabe nach jedem bellebigen anderen Hafen in Marokko zu verschiffen. Die Einführung der nach Artikel 65 Abs. J von allen Einfuhrwaren neben den vertragsmäßigen Zollsätzen zu erh „nden Spezialabgabe, deren Ertrag zur Ausführung finn i z ger öffentlicher Arbeiten verwendet werden wird, stellt eben⸗ alls eine Aenderung , Handelsvertrags dar. Durch § 2 des Entwurfg werden in Genehmigung diefer Aenderungen die von deutschen Kaufleuten in Marokko eingeführten Waren den beiden neuen

bgaben unterworfen. ;

In der als sechstes Kapitel in die Generalakte aufgenommenen Erklärung über den öffentlichen Dienst und die öffentlichen Arbeiten wird eine Enteignung des Grundeigentum s unter gewissen

Voraussetzungen zugelassen und ein Verfahren für die Festsetzung der dem ausländischen Grundeigentümer zu zahlenden Ent⸗ schädigung eingeführt Die Festsetzung erfolgt durch ein besonderes Kollegium von Sachverständigen, und wenn guf diesem Wege keine Entscheidung erzielt wird. durch ein nach bestimmten Regeln ju bildendes Schiedsgericht. Nach Artikel 119 kann der Eigentümer gegen den Spruch des Schiedsgerichts bei der zuständigen Gerichtsbarkeit gemäß den nach seiner Landesgesetzgebung in Schiedegerlchtssachen zur Anwendung kommenden Regeln Berufung einlegen. Bieses Berufungs⸗ verfahren bedarf für Deutsche und deutsche Schutzgenossen einer be— sonderen Regelung, weil dabei eine materielle Nachprüfung des Schiedsz⸗ spruchs stattzufinden hat und eine solche Berufung gegen Schieds« sprüche dem deütschen Rechte sonst fremd ist. Es empfiehlt sich, die Verhandlung und Entscheidung dem Kaiserlichen Konsulargericht in Tanger zu übertragen, weil darauf , n. werden kann, daß diesem geeignete Sachberständige zur Verfügung stehen. Als Be— rufungsfrist erscheint ein Monat angemessen. Das Konsulargerichts⸗ barkeilsgesetz soll entsprechende Anwendung finden. Dabei ist es zweck= mäßig, daß das Verfahren den für das Verfahren erster Instanz geltenden Vorschriften folgt. Im Hinblick darauf, daß durch die ein⸗ ander folgenden Verhandlungen des Sachverständigenkolleglums, des Schiedsgerichts und des Konsulargerichts die ., des Beteiligten hinreichend gesichert erscheinen, soll gegen die Entscheldung des Konfular⸗ gerichts ein weiteres Rechtsmittel nicht zulässig sein.

Die Generalakte soll an dem Tage, an dem alle Ratifikationen in Madrid niedergelegt sein werden, und spätestens am 31. Dezember 1906 in Kraft treten. Da der Tag nicht feststeht, e , es sich, zu bestimmen, daß das Gesetz zugleich mit der Generalalte in Kraft tritt. 3 heli Generalakte besteht aus sechs Kapiteln folgenden

nhalts:

PD Erklärung über die Organisation der Polizei; 2) Reglement, betreffend die Ueberwachung und die Unterdrückung des Waffen“ schmuggels; 3) Konzessiongakte für eine marokkanische Staatsbank; 4 Erklärung über die Verbesserung der Steuererträge und die Schaffung neuer Einnahmen; 5) , n, betreffend die marokka⸗ nischen Zollämter sowie die Unterdrückung des Zollbetrugs und des Schleichhandels; 6) Erklärung, betreffend den öffentlichen Dienst und die öffentlichen Arbeiten.

Sandel und Gewerbe.

Nach der Woche nübersicht der Reichsbank vom 30. November 1906 betrugen (4 und im Vergleich zur Vorwoche):

Aktiva: 1906 1905 1904 Metallbestand (der A 66 6

. an kurs⸗

fähigem deutschen

Gelde oder an Gold

in Barren oder auz⸗

ländischen Münzen, das 1 r. fein zu 27 84 4M berechnet)

Bestand an Reichs⸗ kassenscheinen.

766 316 00900 S842 955 000 1000 305000 42 952 000) (— 32 306 000) (- 25 9983 000)

. 418 457 0909 265 604 000 25 445 0909 C 6654 000) (- A455 00 (— 412000)

Beftand an Noten anderer Banken. 9371000 8 940 000 7 671000 C 22 685 000) (— 21 425 000 (— 16938 000) Bestand an Wechseln 1171 271 000 993 388 000 791 640 000 C 28 537 0009 44 617 00 (4 14251000)

Bestand an Lombard⸗

forderungen 68 935 9090 64 229 000 o 717 000

128 091 000 147 389 000 C 62 455 000 (4 38777 00 (— 1 990 00)

95 383 0090 S6 937 000 103 069 009 ( 10764 000) 4394 009 (4 9495000)

Bestand an Effekten Sb 745 000

Bestand an sonstigen .

Pa ssiva: das Grundkapital

der Reservefondg

180 000 000 (unverändert) 64 814 000

130 000 000 (unverandert) ö o di hoh (unverandert) l(unverändert) (unverändert)

1395 530 000 1330 102 000 1293 941 000 46 097 000) (4 35 550 0 . 335 452 000)

150 000 000 (unverandert) 51 614 000

der Betrag der um⸗ laufenden Noten.

die ee e. fälligen Verbind⸗ lichkeiten 591 200 000 hh 480 000 527 152 00

( 5357 000) (4 2257 000) (— 51 162 000)

die sonfstigen Passiva 56 260 000 39 046 000 43 885 000

( 1 8656 000) 4 11892 000 (4 3 100 000 Der Metallabfluß überschreitet die vorjährige Abnahme um

10,6 Mill. Mark, die Wechselzunahme bleibt um 16 Mill. Mark

hinter der vorjährigen Zunahme zurück, dagegen ist die Zunahme der

Effekten um 22,7 Mill. Mark größer als im Vorjahre.

(Aug den im Reichsamt des Innern zusammengestellten Nachrichten für Handel und Industrie“ )

Förderung der ungarischen Industrie.

Es war von jeher das Bestreben Ungarns durch Förderung der heimischen Industrie die Wareneinfuhr entbehrlich zu machen und dadurch zu wirtschaftlicher Selbständigkeit zu kommen. Diesem Wunsche wurde von den früheren Regierungen Rechnung getragen durch die Gesetzartikel WIV vom Jahre 1881, XIII vom Jahre 1590 und XLIX vom Jahre 1899, mit welchen der inlaͤndischen Industrie staatliche Begünstigungen eingeräumt wurden. Dieser Absicht entspricht in verstärktem Maße auch der neue Gesetzentwurf über die Förderung der heimischen Industrie, welcher von der ungarischen Regierung dem Reichstage vorgelegt wurde. Nach dem- selben sollen von Beginn des Jahres 1907 ab industriellen Unter⸗ nehmungen nicht nur die weitgehendsten Befreiungen von Steuern, Gebühren und sonstigen Abgaben eingeräumt, sondern auch erhebliche Beihilfen aus Staatsmitteln gewährt werden, wenn die Unternehmer sich verpflichten, ihren Bedarf an Materialien, Maschinen, Werk- zeugen usn. im Inlande zu decken. Allerdings werden sie dann unter Kontrolle des Reichstags gestellt, dem der Handelsminister alljährlich in der Sache Bericht zu erstatten hat. Außerdem werden noch besondere Vergünstigungen gewährt, um den Bau von Arbeiter häusern zu erleichtern, auch werden die öffentlichen Lieferungen ganz in den Dienst der Industrieförderung gestellt, indem dem Staat und den Behörden die Verpflichtung auferlegt wird, jedweden Bedarf aus⸗— schließlich im Inlande zu decken. In Einzelfällen kann nur der Handelsminister von dieser Verpflichtung befreien.

Der Motivenbericht zu dem Entwurf führt über die seit⸗ herigen Erfolge der Industrieförderungspolitik folgendes an: Seit Erlaß des Gesetzes vom Jahre 1881 entstanden 838 neue Fabriken, darunter 432 landwirtschaftliche Brennereien, 43 Fabriken nahmen neue Betriebszweige auf und 408 alte Fabriken erhielten Begünstigungen. Von letzteren waren 140 in Brennerelen. Von den nenen Fabriken entfallen: 476. auf die Vahrungsmittelindustrie, Sz auf die chemische Industrie, 83 anf die Textilindustrie, 8 auf die Eisen⸗· und Metall industrie, 42 auf die Maschinenfabrikindustrle, 49 auf die Stein⸗, Ton und Glazindustrie, 26 auf die Sen und Knochenindustrie, 10 auf die Paplterindustrie, 8 auf die Berleidungsindustrie und 3 auf die Lederindustrle. Von 1289 begünstigten Fabriken haben im ganzen 83 ihre Tätigkeit ein⸗ gestellt. In den in Betrieb stehenden Fabriken werden 71 403 Ar⸗

T I6 55 600) . I53 S5 h obo) (. 6 8 Ooο)

beiter beschäftigt, die Löhne derselben stellen auf jährli 50 Millionen Kronen. ͤ fa ö In neuester Zeit war die Bewegung lebhafter. Es ist die Er richtung von 28 neuen Fabrlken gesichert, ferner die Erweiterung von 19 beziehungsweise 3 Fabriken in Aussicht genommen. Unler der Herrschaft des neuen Gesetzes sollen während der nächsten 10 Jahre 15 bis 20 Millionen Kronen jährlich zu Industrieförderungezwecken aufgewandt werden. Im Etat für 1907 sind für gewerbliche und Handelszwecke nur 16 Millionen Kronen mehr als für 1906 angesetzt. Der Gesetzentwurf ist bereits im volkswirtschaftlichen Ausschuß jur Beratung gestellt worden und wird voraucssichtlich bald erledigt werden. (Nach einem Bericht des Kaiserlichen Generalkonsulats in Budapest.)

Konkurse im Auslande. Rumänien. ; Jassy: Peisah Bereovierl, Manufakturwarenhändler.

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 3. Dezember 1906.

Ruhrrevier Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen Gestellt .. 20 894 8 087 Nicht gestellt 760

Der deutsche Verein für den Schutz des gewerb⸗— lichen Eigentums wird am Donnerstag, den 3 r,, Abends Uhr, im Saale der Nichtigkeitsabteilung des Kaiserlichen Patent⸗ amtes eine öffentliche Versammlung veranstalten, in der die wi tigsten Fragen der Reform des Wettbewerbsgesetzes, namentlich die Be⸗ kämpfung der Angestelltenbestechung, zur Diskussion stehen. Der

Zutritt ist frei. . Wie die „Frankfurter Zeitung

; meldet, veranstaltet die hessische Regierung eine Submissjon in befchränktem Umfange für die Begebung von 20 Millionen Mark vier“ prozentiger hessischer Staatsanleihe, die bis 1913 nicht⸗ konvertierbar sein soll. Offerten sind am 6. und 7. d. M. einzureichen.

Laut Meldung des W. T. B. betrugen die Cinnahmen der Luxemburgischen Prince Henri-Eisenbahn in der drliten Ro= vemberdekade 1966: 201 310 Fr, Ein das Vorjahr 20 810 Fr. mehr. Die Wocheneinnahmen der Canadischen Pacificeisenbahn in der 1 . betrugen 1770 000 Dollars (128 000 Dollars

mehr alt

New Jork, 3. Dejember. (W. T. B.) Die Chieago, Milwaukee and St. Fir f n hat einen . den Inkorporationgartikeln in Madison (Wigconsin) eintragen lassen, nach dem das Kapital um 150 Millionen Dollars er

höht wird.

Wien 3. Dezember. (W. T. B.) Ausweis der Oester⸗ reichisch⸗Ungarischen Bank vom 350. November (in Kronen). Ab- und Zunahme gegen den Stand vom 23. Nobember: Notenumlauf 1886 855 0909 (3un. 48 269 000), Silberkurant 283 545 9000 (Abn. 140 990), Goldbarren 1 125 990 000 (Abn. 661 000), in Gold zahlb. Wechsel 60 009 000 (unverändert), Portefeuille 652 178 000 Jun. 20 532 000), Lombard 64 601 060 (Zun. 3 570 000), Hypotheken⸗ darlehne 298 582 909 (Zun. 92 0009, Pfandbriefe im Umlauf 293 357 000 (Abn. 1 107 060), steuerpfl. Notenumlauf 19770 00.

Kursberichte von den auswärtigen Fondsmärkten.

Hamburg, 3. Dezember. (W. T. B.) (Schluß) Gold in Barren das Kilogramm 2790 B., 2As4 G., Silber in a, . 5 B. 1 k en, 4. Dejember., Vormittags 10 Uhr 50 Min. (W. T. B. Ginh. 40/0 Rente M. / N. p. Arr. 6 Desterr. H Rente h Kr. W. pr. ult. 99, 1, Ungar. 4050 Goldrente 114,40, Ungar. 4 0/o Rente in Kr. W. Iz 9s, Tüärkisch. ech per Ml. b. Me Isg 26. Baschtierader Cisenb. Akt. Lit. B 1143, Nordweslbahnakt. Vit. B per ult., 454, 00, Oesterr. Staatsbahn per ult. —— Südbahngesellschaft 181,00, Wiener Bankverein 563, 0, Kreditanstalt, Oesterr. per ult. 688,00, Kreditbank, Ungar. allg. 824550, Länderbank 454350, Brüͤxer Kohlen bergwerk 747, 00, Montangesellschaft, Oesterr. Alp. 625,5, , g. eichzbanknoten pr. ult. 117,58, Untonbank 5760, 9o, Türk. abak. —. London, 3. Dezember. (W. T. B.) (Schluß) 24 Eng— lische Konsols 3. Platz diskont a/, Silber 3155. 9 Gicben d z

265 000 Pfd. Sterl. (W T. B.) (Schluß.) 3 0½υ Fra u.

Paris, 3. Dezember. Rente 96, 97, Suezkanalaktien 4510.

Madrid, 3. Dejember. (B. T. B.) Wechsel auf Paris g, 26.

Lissabon, 3. Desember. (W. T. B.) Goldagio 2.

New Jork, 3. Dezember. (W. T. B) (Schluß) Die Börse eröffnete in Uebereinstimmung mit London und auf Rückkäufe der Baissiers in fester Haltung. Das Anjiehen des Zingsfatzes für täglich kündbares Geld war von geringem Einfluß. Die Aktien der Chicago, Milwaukee and St. Paul lagen fest auf die Aussicht von Bezugg⸗ rechten im Zusammenhang mit der offistellen Ankündigung von der Erhöhung des Aktienkapitals um 150 Millionen Dollarg. Auch die

estigkeit der Aktien der Canadian Paclfie⸗Bahn wurde durch ein

erücht von der Ausgabe neuer Aktien mit Bezugsrecht im Werte von ungefähr 45 Dollars veranlaßt, während Louisville and Nash— ville durch Dividendenaussichten guͤnstig beeinflußt waren. Im Laufe des Nachmittags rief die weitere Geldversteifung in mäßlgem Um— fange Liquidationen hervor. Für Rechnung Londons wurden 30 000 Stück Aktien gekauft. Schluß fest bei lebhaftem Verkehr. Aktienumsatz 740 900 Stück. Geld auf 24 Stunden Durchschn.⸗ Zinsrate 13, do. Zinsrate für letztes Darlehn des Tages 25, Wechsel auf London (60 Tage) 4,80, 25, Cable Transfers 4 86, 5, Silber, Commercial Bars 68165. Tendenz für Geld: fest.

Rio de Janeiro, 3. Dejember. (W. T. B.) Wechsel auf London 154.

Kursberichte von den aus wärtigen Warenmärkten.

Essener Börse vom 3. Dejember. Amtlicher Kursbericht. Kohlen, Koks und Briketts. Preisnotterungen des Rheinisch- Westfälischen Kohlensyndikats für die Tonne ab ö I. Gas und Flammkohle; a. Gasförderkohle 11450 13,50 66, b. Gag flammförderkohle 11,99 11,50 ο, e. Flammförderkohle 10,5 bis 11,00 M, d. Stũückkohle 12, 50 - 15,50 M, e. Halbgesiebte 12.60 biz 153, 00 ς, f. Nußkohle gew. Korn JL und II 13,50 - 14 00 , do. do. Ill I3 00-1550 . do. do. v il, So - 13, 6, g. Nuß ruskohle G- 2030 mm 7.78 - 8,50 ς, do. 0 50/60 mm g, G60 iz 9, 735 S, b. Grugkohlc 6 bo = 8.6 C; II. Fettkohle: 2. For dertobie o 50 ii go c, B. Bestmellerte Fohle 13 165 = 19 60 . Stückkoble 19, 50-1325 0 d. Nußkohle gew. Korn 1 13, bis 13,50 „S, do. do. II 135,50 13,75 M, do. do. HII 13,00 13,50 4A, do. do. IV 1150-1200 ααω, e. Kokekohle 11,50 - 12650 M III. Magere Kohle: a. . d, SO 10, 590 MS, b. do. melierte 11.28 12 25 M, . do. aufgebesserte, je nach dem Stück irh 12232 = 13,28 6, d. Stüdtohle 1250 15,00 S6, . Nuß- ohle, gew. Korn J und II 14,50 —– 16,50 Sς, do. do. II 16 60 bis is S6 46, do. do. TM 16 36 = 19 65 M., s. Anthranit Jiuß Korn 1 17,50 19,90 S, do. do. 1I1 20, 090 - 23,50 M0, g. Fördergrus S8, 06-9 00 MS, h. Gruskohle unter 10 mm b, M. 8.00 MS; LV. Koks: a. Hochofenkoks 15,50 17,50 , b. Gießerelkotz' 18, O0 = 15, oo 6M, d Brechkoks 1 und l id, bo iz 19,50 M; V. Briketts: Briketts je nach Qualität 11,25 big 13,25 S6 Unverändert rege Nachfrage. Die nächste Görsen. versammlung findet am Mittwoch den 5. Dezember 1506, Nach-

mittags von bis 4 Uhr, im Stadtgarten saale Gib barkej elt I Uhr, im „Stadtgarten saale (Cingang Am