. Am vorigen Außerdem wurden
Berichte von deutschen Fruchtmärkten.
Qualitat
gering
mittel
.
Verkaufte
Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner
Menge
höchster
nledrigster 6
höchster **.
nledrigster 6
Dovpelentner
Verkauftz⸗ wert
Durchschnitts⸗
zentner
Markttage arkttage
Durch⸗ schnitta⸗ preis
am M (Spalte 1
nach überschlaglicher
Schätzung verkauft
Doppeljentner
(Preis unbekannt)
dem
Landsberg a. W. . Breslan .... Striegan Hirschberg 1. Schl. ,, Göttingen
Geldern.
—
* E
* OO
111
Langenau
Maat Neubrandenburg Chůteau⸗Salint
a 8 2 2 2 2 2 2 8 28
Landsberg a. W. w Breslaunn⸗—. . Striegan .. Hirschberg i. Schl. , Göttingen Geldern.. . Döbeln. Langenau. Naslat Neubrandenburg. Chůteau · Salins .
* 82
8 a 9 2 2 2 2 2 2 9
k a. W.. w mee, . 4 .
Striegan Hirschberg 1. Schl. Ratibor. ö Göttingen. Döbeln... Langenau. 6 Chateau ⸗Salins.
a 2 2 2 6 2
Landsberg a. W. . Notthufßs Breslau.... Striegan ir ers i. Schl. Ratibor.
Göttingen. Geldern.
Neuß. ; K
120 14,40
4.
1660
Langenau Rastatt.. Neubrandenburg Chateau · Salini/ ß. ;
Bemerkungen. Die verkaufte
1760
6.
2
11
11
—— — D 3331
11211
— — 88
Menge wird auf volle Doppelzentner u
17,50 1720 17.20 17, 30
16.80 18460 1700 16,60 1900 19.20
1820
D 82 —
8 8
15 40 16,50 14,80 16, 20
1650 16,50 15, 090 16,50 19,26 16,90
15, 00
Tr —
de 8 8
16,50 12, 60 1600 16,50 14,00 14,00 14.60 16,50 18,00 18,10 15,40
109,50 1b, 46 1470 14, 80 14,26
1570 1656
15 50 16 86 17 36
1600
W 17.59 1759 1749 17, 30
1680 18,90 1700 16,80 19400 19.20
1810
NR 1840 15.560 15.90 15 460
16.50 1680 15,00 1660 19,20 16,90
1660
16,59 13,00 16,50 16,80 1400 14,50 14.609 16,50 18.20 18.10 16,00
15,50 16 60 14.90 1509 1420
1670 16 60
1550 I g 19 36
160
e i zen.
17460 17.380 18, 10 17.80 1710 18.90 18.00 16,90 1940 1959 17,00
9 gg8enu.
1670 15, 10 16,50 15 70 15,70 16,80 16,80 16,00 1680 1940 17,00 16,30
G er st e.
13, 10 1660 17.30 16,00 16,30 19.80 17.09 1840 18,25
Safer.
165.00 1520 1440 1440 16,00 1680 1630 15,70
1750 15,36 1786
nd der Verkaufgwert auf polle Mark abgerundet mitgetel
37 470
60 60
32 16 1200
16 50
1420 1450
1657 16.50
16,60 1730 165,60
525 6515 1000
956
31
277 18 720
29.11.
29.11. 35. 11.
29. 11. 5. 12.
29.11. 29.11. 29.11. 2000
1550
1430 14.55
16,57 16,50
1648 17,10 16, 40
lt. Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet.
daß entsprechender Bericht fehlt.
K
.
eine Reihe von Handelskammern stimmungen auggesprochen, so z. Regensburg darüber heschwert, daß die serbische
Malzijwecken verwendet wird. Die Statiftik redet
Aufschreibung in der Statistik verlohnen. , 9 . Oldenburg, an den Reichskanzler wegen Durchfü des
Charakteristisch ist, daß sich . e, ,
Weiter haben sich
punkte aut ist besonders Bayern, die der Frage interessiert. ; Südens ganz . in den , , getreten. sind, man mag die Sache drehen und wenden,
Gunsten des Ostens geopfert worden.
die übereinstimmende Meinung. Will der Reichskanzler nicht, da
diese Anschauung in immer weitere Kreise dringt, so muß er eil un ef
dafür sorgen, daß hier Wandel geschaffen wird.
Staatssekretär des Reichsschatzamts Freiherr von Stengel: Meine Herren! Sie werden es begreiflich finden, wenn ich nicht in der Lage bin, bei der Beantwortung der Interpellation auf alle die Einzel⸗ heiten einzugehen, die der Herr Vorredner zur Begründung seiner Interpellation in einer nahezu zweistündigen Rede vorgebracht hat. Ich will indes auf dag, was der Herr Interpellant dargelegt hat, wenigstens in dem Rahmen eingehen, den ich mir mit Rücksicht auf die dem hohen Hause für diesen Gegenstand zu Gebote stehende Zeit ziehen zu sollen glaubte. Die Interpellation berührt ohne Zweifel eine der größten Schwierig⸗ keiten, mit denen die Zollverwaltung bei der Aue führung des neuen Zoll⸗ tarifgesetzes zu tun hat. So abfällig nun die Kritik war, die der Herr Vorredner an der Zollbehandlung der Gerste von seiten der Reichsfinanzverwaltung und der Verwaltung der Einzelstaaten üben zu sollen glaubte, so gestehe ich doch offen, daß ich ihm gleich⸗ wohl dafür dankbar bin, daß er heute in diesem hohen Hause den Gegenstand zur Sprache gebracht hat, daß er mir durch seine Inter— pellation Gelegenhelt gegeben hat, die Sache auch von der anderen Seite zu beleuchten und, wie ich hoffe, auch einigermaßen zur Klärung der Streitfragen, die sich da aufwerfen, beijutragen. Es unterliegt keinem Zweifel, , ,, in dieser Frage schon seit Monaten extra et intra muros neben manchen richtigen Darlegun Unrichtiges und Irriges behauptet ö ö Wenn ich dem Herrn Interpellanten recht efolgt bin findet nach seiner Auffassung eine . . e. für welche nur der niedrige Zollsatz von 1,30 M entrichtet worden ist, ju Zwecken, für welche der Zolltarif eine Zoll— belastung der Ware mit 4 0 vorgesehen hat, nach zwei Rich— tungen hin statt: einmal mit Zuslimmung der verbündeten Regierungen, indem die niedriger belastete Gerste auch in den Brennereien verwendet wird, dann aber auch ohne und gegen den Willen der Verwaltungsbehörde insofern, als die Ware, die beim Eingang für Futtergerste oder andere Gerste erachtet wurde, die als solche nur mits dem l, 50. Mark-⸗Zollsatz belegt worden ist, etwa nach Reinigung von minder wertvollen Bestandteilen, zu 59 raumalzjzwecken benutzt wird. Die erstere Bemängelung hängt innerlich zusammen mit der bekannten Streitfrage, was als Maligerste und was als Futtergerste, oder, richtiger ausgedrückt, wag als andere Gerste (Sehr richtig! links) im Sinne des Zolltarifgesetzes an⸗ zuschen sei. Wenn andere Gerste vielfach auch schlechtbin nur als Futter⸗ gerste bezeichnet wird, so ist auch hier, wie es auch sonst öfter im Leben und in der Literatur geschieht, pars pro toto gesetzt; gemeint ist aber in allen diesen Fällen unter dem Ausdruck Futtergerste die andere Gerste, d. h. diejenige Gerste, die nicht Malzgerste ist. Nun, meine Herren, stehen wir vor der Frage: Was ist Malzgerste
sich für eine Aenderung der Be—
B. hat sich die . 9.
n. später zu Ube⸗/
bon serbischer Geiste; es handelt sich aber um Gian fie ten .
di Halle usw. mit Hesch ed
andels ka welche an der Ste ihren Sitz hat. Vom . ö süddeutsche Landwirtschaft, an Bei den Tarifvertraͤgen sind die Interessen des Seine Interessen wie man will, zu Das ist bei uns im Süden
in der Sitzung des Reichstags vom 20. Februar 1905 dem Herrn Abg. Gothein auf eine bezügliche Anfrage vom Regierungetisch aus erteilt worden ist, jedenfalls nicht entnommen werden. Diese Antwort, die von seiten des Herrn Stellvertreters des Reichskanzlers Grafen Hosa⸗ dowsky in jener Sitzung abgegeben wurde, hatte folgenden Wortlaut. Nach einigen einleitenden Worten heißt es weiter: kann darüber kein Zweifel sein, daß, wenn Gerste zum niedrigeren Zollsatz eingeführt wird, die nach unserer Auf⸗ fassung bejw. nach Auffassung der Landeszollbehörde geeignet ware als Malj verwendet zu werden, wir berechtigt sind und es ah tun werden, solche Gerste zu denaturieren. (Zuruf rechts.) Ob man der Preßhefefabrikation in irgend einer Weise entgegenkommen kann durch Zollkontrolle, Verwendung nachweis oder auf einem anderen Wege, das muß Gegenstand weiterer Erwägungen im Schoße des Reichsschatzamts sein. Meine Herren, aus dieser Erklärung des Herrn Grafen Posadoweky in diesem hohen Hause wird man niemals folgern können, daß unter der Maligerste, von der er hier sprach, etwas anderes zu verstehen sei als Braugerste; denn für die Futtergerste hätte es jedenfalls einer solchen Sonderbehandlung nicht bedurft. In⸗ folgedessen bestand für den Herrn Grafen Posadowsky, nachdem er diese Erklarung abgegeben hatte, auch kein Anlaß, auf die Inter⸗ pellation des Herrn Abg. Osel in der nämlichen Sitzung erneut eine Erklärung abzugeben. (Sehr richtig! links) Dem Herrn Abg. Osel 2 dieser Erklärung die nötige Antwort jedenfalls bereits erteilt. Wie Auffassung, meine Herren, daß nicht bloß die Braugerste, sondern auch alle Brenngerste, weil sie zur Grünmãälzung verwendet wird, als Malzgerste dem höheren Zollsatz unterliegt, ist übrigens auch deshalb kaum haltbar, weil Brenngerste von anderer Gerste, ins besondere auch von Futtergerste, im allgemeinen nicht unterscheidbar ist; denn ju Brennzwecken geeignet ist jede Gerste, solange sie über⸗ haupt noch keimfähig ist. Man käme also auf diesem Wege der Aus⸗ legung dahin, sämtliche noch keimfähige Gerste als Malzgerste dem höheren Zollsatz von 4 4 zu unterwerfen; nur die denaturierte oder sonst verdorbene Gerste, die nicht mehr keimfäbig ist, würde dem er⸗ mäßigten Zollsatz von 1,30 4 unterliegen. Wenn man aber, meine Herren, das gewollt hätte, dann durfte man überhaupt in dem § 1 des Zolltarifgesetzes und in den Handelsverträgen nicht unterscheiden zwischen Malzgerste und anderer Gerste, dann mußte man schon im Gesetze das unter⸗ scheidende Merkmal in die Keimfähigkeit legen. (Sehr richtig! links.) Ob aber auf solcher Grundlage ein Handelsabkommen insbesondere mit Rußland noch möglich gewesen sein würde, das möchte ich dabin⸗ gestellt sein lassen. (Hört, hört! links.) Diesen Erwägungen, meine Herren, entspricht es und entsprach es, wenn man den Begriff Brenn⸗ gerste hier überhaupt völlig ausscheidet. Jede Gerste, die sich als zu Brauzwecken geeignete Malzgerste darstellt, zahlt 4 46, ohne Rücksicht darauf, was hinterher mit ihr geschieht; sie zahlt 4 M gleichviel ob sie hinterher zu Brauzwecken, zu Brennzwecken oder ju Futterzwecken verwendet wird. Das, meine Herren, ist auch der Standpunkt, den die Gerstenzoll⸗ ordnung eingenommen hat. Auch die Gerstenzollordnung steht auf dem Standpunkt, daß die Gerste, die zu Braumalzjwecken geeignet ist, dem Viermarkzoll, jede andere dem geringeren Zoll von 1q,0 4 zu unterwerfen ist. — . Nun hat der Herr Interpellant darüber geklagt, seiten der Zollbehörden in dieser Richtung nicht mit der erforderlichen Strenge vorgegangen werde, daß insbesondere die Kontrolle in Ansehung der Entrichtung det geschuldeten höheren Zolles
daß von
Brennereizwecken setzt aber überhaupt keine besondere Beschaffenheit der Gerste voraus, es genügt hierzu die Keimfaͤhigkeit.
Die ganze Brenngerstenfrage ist übrigens nach unseren Wahr⸗ nehmungen an sich nur von einer untergeordneten praktischen Bedeutung. Nach der Statisttk betragt nämlich unsere Gersteneinfuhr im ganzen etwa durchschnittlich 12 bis 15 Millionen Doppel⸗ zentner. Von dieser Gesamtmenge findet aber nur ein minimaler Bꝛiuchteil zu Brennzwecken Verwendung. Der Bedarf der Brennereien wird zum bei weitem größten Teile durch inländische Gerste gedeckt. Es gibt auch eine sehr große Anzahl von Brennern, die die Gerste, deren sie bedürfen, überhaupt nicht kaufen, sondern sie selbst bauen. Obschon nun die Menge der zu Brennzwecken ein⸗ geführten Gerste nur eine geringe ist, so müßte doch, um eine Verwendung der ju dem niedrigeren Zollsatze verzollten Gerste für diesen Zweck zu verhindern — abgesehen von der mit 4 A verzollten Braugerste — die ganze übrige Gersteneinfuhr, d. h. eine Einfuhrmenge von rund 10 Millionen Doppelzentner jäͤhr⸗ lich, denaturiert werden.
Nun ist aber in den Handelsverträgen die Unbrauchbarmachu nur als eine Augnahmemaßregel für den Fall K aus der besonderen Beschaffenheit der Gerste sich Zweifelsgründe hin⸗ sichtlich der Verwendung derselben ergeben sollten. (Sehr richtig! links) Es könnte daher auch fraglich sein, meine Herren, ob eine allgemeine Denaturierung der gesamten Gersteneinfuhr, die nicht als Maligerste deklariert ist, mit den Handelsverträgen vereinbar wäre.
Eine solche Maßregel wäre überdies mit Rücksicht auf die zur Zeit uns bekannten Verfahren jedenfalls mit ganz unverhältnismãßigen Kosten verbunden, und sie wäre auch nur durchführbar unter einer . Erschwerung der Einfuhr.
⸗ n der Reichstagskommission, in der einerzeit ü i = frage verhandelt wurde, war . an ö ö ö worden, daß nur bei einem geringen Teil er Einfuhrmenge eine Dena ĩ
. ö. turierung tatsächlich sich als notwendig
Meine Herren, der Herr Abg. Speck hat schon des fte mich in meiner Eigenschaft als Schatz sekretaͤr die . 3. möglichster Sparsamkeit gerichtet. Ich stehe in dem Punkte ganz auf seinem Standpunkt. Ich bin auch der Meinung, daß uns im Reiche große Sparsamkeit not tut. Wenn man aber das will, meine Herren, dann sollte man das Geld auch nicht unnbtigerweise zum Fenster hinauswerfen (Sehr richtig! in der Mitte), und unnötigerweise wird das Geld verbraucht, wenn ich Gerste, der ich schon von weitem ansehe, daß sie nur zu Futterzwecken verwendbar ist, auch noch de—⸗ naturiere Und es handelt sich da, meine Herren, um große Summen und es ist zeitweise sogar schon die Frage aufgeworfen worden, ob es nicht schließlich noch dahin kommen könnte, daß, um mich eines . zu bedienen, die Brühe noch teurer würde als Anlangend sodann die Erschwerung der Einfuhr, so sollte — hat der Herr Interpellant ja seinerzeit auch 3. . 3. Ermäßigung des Zolls auf Futtergerste unter anderem doch auch der heimischen Landwirtschaft die Viehhaltung erleichtert werden, und nun glaube ich doch, es bedarf gar keiner näheren Darlegung, daß jede Maßnahme, die in gegenteiliger Richtung erfolgt, jede Maßnahme,
die die Einfuhr erschweren muß, auch die Errei ⸗ weitere Ferne rückt. chung jenes Zieles in
Meine Herren, noch möchte ich bei dieser Gelegenheit, wenn auch nur im Vorübergehen, andeuten, daß durch die Denaturierung aller eingehenden Futtergerste unter Umständen je nach der Denatu⸗ rierungsart auch eine große Anzahl kleiner Mühlenbesitzer im Binnen⸗
daß der betreffende Prels nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, und was ist andere Gerste im Sinne des Zolltarifgesetzes? Auch ich muß wenn ich auf die Beantwortung dieser Frage eingehe, wie es der Herr Interpellant getan hat, auf die Entstehungsgeschichte des Gesetzes lurückgehen. Nur auf diesem Wege können wir Klarheit über die, wie ich anerkennen muß, recht schwierige Frage gewinnen. Wir müssen zurückgehen auf die dritte Lesung des Zolltarifs in der Reich otagesitzung vom 13. Dezember 1902, wo aus der Mitte dieses hohen Hauses selbst heraus ein Antrag gestellt wurde, die Malzgerste mit einem Mindestsatze von 4 M in den 51 des Zolltarifgesetzes aufzunehmen. Durch die Annahme dieser Bestimmung, durch die Annahme dieses Antrages ist ohne Zweifel der Grund gelegt worden auch für die spätere Differenzierung von Malzgerste und anderer Gerste in den Verträgen. (Hört! rechts.) Nun hat der Herr Reichskanzler in der von mir erwähnten Reichs⸗ tagssitzung die Zustimmung der verbündeten Regierungen zu jenem Antrage mit folgenden Worten begründet:
Malzgerste ist eine ausgewählte, wesentlich wertvollere Ware als Futtergerste. Wenn daher aus dem Gesamtzolltitel der Gerste die im Preise wesentlich höher stehende Maligerste ausgenommen und besonders verzollt wird, so handelt es sich tatsächlich um eine andere Ware als diejenige, auf die sich die früheren Erklärungen beigen. Der wertvollen Maljgerste einen Zollschutz zu gewähren erscheint deshalb sachlich durchaus gerechtfertigt.
Regierungsseitig war also dapon aufgegangen, daß bei der Zoll⸗
behandlung der Gerste unterschieden werden müsse zwischen der hoch⸗ ⸗ wertigen und der geringwertigen Ware. (Sehr richtig! links und 33 Die hochwertige Ware aber ist, meine Herren, nur die in 1. sauptsache zu Brauzwecken verwendbare Malz-⸗ . (Sehr richtig! links), vielfach wird diese Gerste auch nach e eli rn ic schlechthin als Braugerste bezeichnet. Selbst von Rednern dieses hohen Hauses, so u. a. auch von dem Herrn Ab— . ö Heim, sind diese beiden Ausdrücke Braugerste und Malzgersten zu wiederholten Malen promiscus gebraucht worden. . Die durchschnittlichen Preigunterschiede zwischen der hochwertigen und än y, . Ware, jwischen der ausländischen Braugerste und J n ergerste — bet den Preisnotierungen an der Börse werden . stets diese beiden Ausdrücke gebraucht — sind aber ganz be—⸗ . . Diese Unterschiede betragen auch nach Abrechnung der ifferenz zwischen den beiden Warengattungen noch immer, gering herechnet, 40 bis 50 M pro Tonne. 5 . meine Herren, daß der Begriff Malzgerste auch die e ö. renn ger ste mit umfaßt, ist späterhin bei der Be— 9 der Handels verträge in diesem hohen Hause auch von einzelnen
manches zu wünschen lasse, und er hat insbesondere darauf bingewiesen, daß namentlich die Rheinhäfen und Hamburg die Einfallstore seien, durch welche unter dem Titel Futter⸗ gerste in größerem Umfange Maljgerste importiert werde. Er hat uns von einer willkürlichen Anwendung des Gesetzes von seiten der Bundegregierungen gesprochen. Ich möchte zunächst gegen diesen letzteren Vorwurf von dieser Stelle aus aufs energischste protestieren. ⸗ Was nun jene beiden Einfallstore anlangt, die Rhein n . und Hamburg, so haben wir unserseits nicht unter assen, sobald wir durch Aeußerungen in der Presse darauf auf⸗ merksam gemacht worden waren, daß hier möglicherweise Unter⸗ schleife vorkommen könnten, die betreffenden Reichs bevollmãch⸗ tigten an diesen Orten einzuvernehmen. Wir haben auch sonst noch an die Reichskontrollbeamten in den übrigen Bundesstaaten ge⸗ schrieben und uns ausführliche Berichte in bezug auf diese Gersten⸗ zollbehandlung erstatten lassen. Und nun möchte ich Ihnen in aller Kürze bekannt geben, was in dem einen Bericht des Reichsbevoll⸗ mächtigten in Cöln gesagt wird. In diesem Bericht beißt es:
Die von mir angeordneten Erhebungen haben keinen Anhalt dafür gegeben, daß tatsächlich in größerem Umfang Gerste, welche un— denaturiert zum Satze von 1,B30 „ für einen Doppelzentner ein⸗ gelassen wurde, in Maͤlzereien zur Herstellung von Braumalzgerste verwendet wäre. Ich habe vielmehr die Ueberzeugung gewonnen daß für die Interessenten in diesem Jahre überhaupt keine Veranlassung und kein Anreiz vorgelegen hat, den Versuch einer mißbräuchlichen , . der Bestimmungen der Gerstenzollordnung zu unter⸗ nehmen.
Der Bevollmächtigte in folgendes:
Meines Erachtens liegt hiernach kein Grund zu der Annahme vor, daß die Bestimmungen der Gerstenzollordnung bei den hamburgischen und bremischen Zollstellen eine unerwünscht milde Aus⸗ legung erfahren haben.
Er hatte seinerseits hiernach auch keine Veranlassung, mit der An⸗ regung hervorzutreten, etwa im Benehmen mit den betreffenden Regierungen von Hamburg und Bremen einer mißbräuchlichen An⸗ wendung des Gesetzes weiter nachzugehen.
Neben alle dem, meine Herren, kommen nun bei der Beurteilung der Frage auch die Bestimmungen der Handelsverträge in Betracht. Nach den Handeleverträgen ist als Maligerste in der Regel nur solche Gerste anzusehen, welche ein Hektolitergewicht von 65 kg und mehr, und soweit es sich um einen Auszug von 30 vom Hundert handelt, ein solches von 67 kg und mehr aufweist. Die Brenn= gerste, meine Herren, hat in der Regel ein Hektolitergewicht von nicht mehr als 6 kg. Ohne Rücksicht auf das HDeltolitergewicht soll nach den Verträgen die Gerste nur dann dem Viermarkzoll unterworfen werden, wenn sie ihrer besonderen Beschaffenheit nach jur Malz. verwendung geeignet erscheint. Die Verwendung der Gerste zu
Gin liegender Strich (— in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, land um den ihnen aus dem Schroten der Gerste bisher mugegan—
genen Verdienst gebracht werden könnte.
. Daß bei teilweiser Umgangnahme von der Denaturierung der eingehenden Futtergerste eine spätere Verwendung solcher Gerste zu Braumalz nach Aussortieruug der besseren von der minderwertigen Ware nicht vollkommen ausgeschlossen ist, das will ich ohne weiteres zugeben. Aehnliches ist aber auch namentlich in den kleinen obergärigen Brauereien in erheblichen Umfange schon frũher geschehen. Insofern ist dies auch gegenwärtig für den in ländischen Körnerbau und für den finanziellen Ertrag des Gerstenzolls nicht von einer ausschlaggebenden Bedeutung. Bezüglich der Großbrauereien darf ohnehin wohl mit Sicherheit angenommen werden, daß sie nur hochwertiges und möglichst ergiebiges Gersten⸗ material verwenden. (Sehr richtig! links.) Soweit aber eine solche Sortierung erschwert wird durch weitere Ausstattung der Zollstellen mit Denaturierungsmaschinen, kann ich dem hohen Hause die Ver siche rung geben, daß man es regierungsseltjg in diefer Hinsicht an nichts fehlen lassen wird. Fälle, in denen die nachträgliche Verwendung der mit 1,30 1 verzollten Gerste zu Braumalnzwecken tatsächlich fest⸗ gestellt werden konnte, sind übrigens bisher, soweit dem Schatz amte bekannt, nur in einer außerordentlich geringen Zahl vorgekemmen. . 6. 6 . ist auch die Verwaltung sofort hinterher gewesen und hat dafür gesorgt, daß die ĩ Reichskasse eingezahlt u. ; . . In einem Teile der Presse hat man sich nun für die Behauptung daß importierte Futtergerste in großem Umfange als Malzgerste a. wendet werde, unter anderem auch auf die Ergebnisse der amtlichen Statistik bezogen und hat geltend gemacht, daß hiernach seit dem 1. März d. J. fast gar keine Maligerste mehr verzollt worden sei, und der derr Abg. Speck hat heute in der Begründung seiner Interpellation wenigstens stellenweise einen ähnlichen Ton angeschlagen. Dabei ist iedoch sowohl ihm als namentlich auch der Presse ein kleiner oder vielmehr, richtiger gesagt, ein großer Irrtum unterlaufen. (Sehr richtig! links) Man hat nämlich außer acht gelassen, daß — der Herr Intempellant hat gelegentlich sogar selbst noch daran erinnert - vor und nach dem 1. März d. J, dem Tage der Aufgabe des ein⸗ heitlichen Zollsatzes für sämtliche Gerste, in den Gersten⸗ veriollungen starke Verschiebungen eintreten mu ßten, Verschiebungen die sich erst allmählich wieder im Laufe des Jahres ausgleichen werden. . Von der vorjährigen Ernte ist zweifelsohne alle Braugerste, die überhaupt vom Ausland entbehrt werden und hier im Inlande Absatz finden lonnte, vor dem 1. März 1906 noch zu dem Zollsatz von 2 . eingeführt worden. Der Handel wäre doch ein wahrer Tor gewesen wenn er das anders gemacht hätte. (Sehr rlchtig! und Heiterkeit links.) Anderseits ist mit der Einfuhr von Futtergerste viel fach zurũck⸗ gehalten worden, um die mit dem 1. Mär eingetretene Ermäßigung des Zolls auf 1,30 4 abzuwarten. (Sehr richtig! links) Auch hier wäre der Handel recht töricht gewesen, wenn er anders gehandelt
fall an unseren Eisenbahneinnahmen! Die hayerischen Mali⸗ fabriken sind bereits nicht mebr konkurrenzfähig; die Wirkung des Vorgehens der bayerischen Zollbehörde ist lediglich die, daß dse großen Importeure über Hamburg usw. gedeihen. Im Jahre 19goß hat der Graf Posadoweky erklärt, daß alle ausländische Gerste denaturiert werden müsse, wo nur der geringste Zweifel darüber be—⸗ stehe, ob sie nicht ju Malzgerste verwendet werde. Im Ver⸗ trauen auf diese bestimmte Erklärung haben wir dem Handels⸗ vertrag mit Rußland zugestimmt. Aber wie bat man das gegebene Wort eingelöst? Taisächlich sind jetzt schon Millionen der Reicht kasse zu Üntecht vorenthalten worden, die ihr hätten zufließen müssen. Unter den Augen der Zollbehörde sind kolossale Mengen von Futter— geiste zu niedrigeren Zollsätzen eingelassen und sogar zu Brauzwecken verwendet worden. Unter dem Druck dieser Verhältnisse leidet vor allem unser deutscher Gerstenbau. Der neue Zoll verhalf obnehin der Gerste nicht zu ihrem Recht. Die Herab⸗ setzung des Zolles von 4 . für Futtergerste im russischen Händels vertrag wurde von uns sofort für durchaus ungenügend erklärt. Wir konnten uns damit nur abfinden, wenn auch absolute Garantie dafür geboten wurde, daß der Viermarksatz überall An⸗ wendung fand, wo er zutraf. Aber so steht es mit unserem deutschen Gerftenbau schlimmer als vor dem neuen Zolltarif. Der Abg. Bebel meinte in einem Zwischenruf, wir selbst selen an diesen Verhältnissen schuld. Das ist nicht der Fall. ie Schuld trägt auch nicht die Dfferenzserung an fich, sondern die Art, wie man sie ausgeführt hat. Bas Ausland wird sich in den nächsten Jahren so auf die Produktion von Futtergerste werfen, daß unser ganzer Gerstebau einfach an den Nagel gehängt werden kann. Für die kleinen und mittleren Brauerelen ist ja geradezu der Anreiz gegeben, dieses billige Material zu bevorzugen. Es gehört nur dazu, daß ein gleichmäßiges Forn genommen wird, wenn auch die Qualität eine mäßigere ist. Cine weitere Wirkung wird sein, daß die gute norddeutsche Braugerste nach dem Süden geben und dort der bayerischen Konkurrenz machen wird. Auch die Landwirte werden hetrogen, denn nach der Aust⸗ sortterung bleibt natürlich nur der Ausschuß übrig, der auch als Futter⸗ gerste nichts mehr taugt. Hierzu kommen die österreichischen Aug fuhr⸗ vergütungen, die speziell auf Süddeutschland und Bayern höchst nachteilig einwirken. In der bayerischen Kammer wurde mitgeteilt, daß die Reichsregierung dieserhalb, mit Oesterreich in Ver⸗ handlungen eintreten würde; es wäre interessant, das Ergebnis dieser Verhandlungen zu erfahren. Jedenfalls handelt es sich auch auf diesem indirekten Wege um große Summen, die der Reichekesse entzogen worden sind. Ich will mich auf diese Augt⸗ führungen beschränken (Zwischenruf von links) .. . wenn Sie wäünschen, bin ich bereit, noch eine Stunde länger zu reden; über⸗ sassen Sie es doch meinem Ermessen, wie ich meine Interpellation begründen will. Ich habe nachgewiesen, daß die Gerstenzoll⸗ ordnung nicht aufrecht erhalten werden kann, daß sie aufgehoben und durch Bestimmungen ersetzt werden muß, die mit dem Ge⸗ setze in Uebereinstimmung stehen. Vor den Kosten des Denatu⸗ wet rierungsverfahrens darf man nicht zurückschrecken; dann wird auch pn rn, so namentlich von dem vorhin von dem Herrn Inter⸗ die Reichskaffse zu den Beträgen kommen, die ihr gebühren. Das anten erwähnten Herrn Abg. Osel, nie aber regierungs- Reichescatzamt muß aus seiner bisherigen Reserve heranetret. eitig vertreten worden. Ich möchte ausdrückli ö schon jetzt aber müssen die bestehenden Vorschriften auf alle daß die Ren e ausdrücklich darauf hinweisen, gierung diesen Standpunkt nicht eingenommen hat, und es
Fälle gleichmäßig im ganzen Reiche durchgeführt werden. Unfere Forderung sst keineswegs eine rein agrarische. Es hat auch ann, daß sie dag etwa doch getan hatte, auch aug der Anttworn die
Umgehung des Zolltarifs wird dadurch unterstützt, daß alle Händler kae n n ü n, Sortlermaschinen haben. So mird z. B. in Büsseldorf Futtergerste als Maljgerste verwendet, in Duisburg be⸗ sinden sich große Speicher, die mit Sortiermaschinen versehen sind. Es ist mir auch gesagt, daß bei der Zolldellaration nicht zwischen Malz und Futtergerste, sondern nur zwischen Gerste und Futiergerste unterschleden wird. Die Deklaration soll doch aber eventuell auch die Grundlage für ein Strafverfahren bilden können und aus der Dekla—⸗ ration soll sofort zu ersehen sein, welcher Zollsatz anzuwenden ist. Die Zollabfertigung in den Seehäfen macht die größten Schwierig⸗ feiten! Die Denakurlerung der Sendung eines großen Dampfers kann z. B. über ein Jahr dauern. Auch die geringste Gewicht⸗ überschreitung kann bei den großen Dampfern den Inwort uren große Unkosten verursachen. Es ist also für die , Abfertigung großer Sendungen nicht genügend gesorgt. Infolgedessen wird ein Beamter nur äußerst selten Zweifel hegen, denn soll er vielleicht das Risiko übernebmen und dem Importeur tausende von Mark ersetzen, wenn er zu Unrecht die Denaturierung verlangt hat? Naher ist verständlich, daß für den Beamten selbst darin keine Zweifelẽ⸗ gründe liegen, wenn solche Gerste für Malzfabriken bestimmt sst. Den Beamten müssen Vorschriften ge eben werden, die sie arch in der Praxis vollziehen können. Bei der Denaturierung wird die Gerste so rücksichtelos zerschlagen, daß sie eine bedeuten de Wertverminderung erfährt und fast, unbrauchbar wird. Für die Probe auf die Keimfähigkeit sind 6 Tage erfo derlich, in dieser Zeit ist aber die Liegifrist der Dampfer längst abgelaufen. Durch das Siebeperfahren glaubt man feststellen zu können, ob in einer Gerfte mehr als 300,0 65 kg wiegende Gerste enthalten ist. Aber das ist sehr schwer festzustellen. In Elmshorn kefinden sich 6 Malzfabriken, die täglich 1800 bis 2000 Zentner Gerste ver— arbeiten; 59 davon ist russische und Vongugerste, io deutsche Gerste. Es kommt sehr selten gerade in Elmshorn vor, Faß zu dem böheren Zollsatz verzollt wird. Das Malz mird nicht nur an Brennereien, fondern auch an Braueresen zur Heistellung von Bier abgegeben. Auch in Berlin wird sehr viel Futtergerste dazu verbraucht. Die Menge der zum niedrigeren Zollsatz ein geführten, aer als Malzgerste verwendeten Gerste wird in Hambuig auf 2 Millionen Dopp lzentner geschätzt. In Hamburg wird tagtäglich an der Börse 66 und 67 kg schwere russische und Donaugerste ausnahmslos zum niedrigeren Zollsatz gehandelt. Es darf doch nicht in das Belieben jedes einzelnen Bundes staates gestellt sein, nach eigenem Gutdünken die Zellbestimmungen auszuführen. Daß der Reichskarzler von diesen Zollhinterziehungen keine Kenntnis gehabt haben foll, kann ich unmöglich annehmen; hat er doch die Reichgkontrollbeamten bei den einzelnen Zollämtern zun Ueberwachung des ganjen Verkehrs und a durch diesen Beamte napparat nicht nur informieren, sondern auch auf n, Handhabung der Zellgesetze hinwirken. Was für jezen Eingeweihten ein offenes Ge⸗ Feimnis ist, kann dem Reichskanzler nicht unhekannt sein; auch kem Reichsschatzamt ist nach meiner Kenntnis schon vor Monaten Mitteilung gemecht worden. In Bayern hat man es sich an. gelegen sein lassen, die über die bayerische Grenze kommende Herste dem Gesctãz gemäß zu behandeln. Was war die Folge Daß die Gerste nicht mehr donguaufwärtg, sondern donauabwärtt gebt und auf dem Seewege zu ung kommt, um des niedrigen
Zollsatzeß teilhafsig su werden also noch dazu ein Aus⸗
Deutscher Reichstag.
135. Sitzung vom 6. Dezember 1906, Nachmittags 1 Uhr.
(Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Tagesordnung: Interp ellationen, betreffend die Ver⸗ wendung der als „Futtergerste“ verzollten Gerste als, Malzgerste“ und die Ein schränkung der Ausfuhr von Eisenerzen aus Schweden, en Fortsetzung der Besprechung der Interpellationen, betre end den Religions⸗ unterricht in den preußischen Schulen polnischer Landes teile und die Fürsorgeerziehung von Kindern, die im Religionsunterricht nicht in deutscher Sprache geantwortet haben, ferner erste und event. zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung, der Generalakte der Internationalen Konferenz in Algeciras. :
Ueber den ö . n , ist
i er d. Bl. berichtet worden. vn, ö Es ist eine Tatsache, daß sondern auch die zu Brennerei⸗
Abg. Speck (Zentr) fortfahrend: nicht nur die zu Brauerezwecken, . — wecken dienende Gerste dem ,, unterworfen wird. Die Gerstenzollordnung ist nur geeignet, die größte Unordnung und Ver⸗ wirrung in das ganze Zollabfertigungsverfahren hineinzubringen. Durch diese Zollordnung wird die zu Brennereizwecken dienende Gerste auʒs dem Allgemeinbegrlff Malzgerste ausgeschieden Dies widerspricht der ganzen Entstehungsgeschichte des Gesetzes. Warum man die Branntweingerste in dem neuen Zolltarif hat be= günftigen wollen, ist nicht ersichtlich. Es liegt fein vernünftiger Grund dafür vor. Wenn man die bayerische Gerste nach dem Ge⸗ wichtssatz von 66 kg behandeln wollte, so würde sie vollständig als Futtergerste zu verzollen sein, und dabei befindet sich darunter die vorzuglichste Braugerste, die eben unter 65 kg wiegt. Ich möchte dem Staatesckretär dringend empfehlen, sich bei den in den Seehnfen stationlerten Reiche kontrollbeamten über die Durchführban eit der Vor⸗ schriften der Gerstenzollordnung zu informieren. Es ist gar keine
andhabe gegeben, Unterschleifen entgegenzuwirken. Der Staats sekreãr pl sich nicht wundern, wenn diese ae nr in Fachkreisen ein zoll⸗ lechnisches Ungebeuer genannt wird. Schon bei der Verhandlung des russischen e, n, e,, habe ich darauf hingewiesen. Man hat eben keinen achverständigen herangejogen und diese Fragen des praktischen Lebens lassen sich vom grünen Tisch nicht entscheiden. Die praktische Anwendung solcher unklaren Bestimmungen verursacht natürlich die größten Schwierigkeiten, aber man könnte sich mit, den Bestimmungen des russischen Handel gvertrages noch zufrieden erklären, wenn die Ausführungöbeftimmungen die Garantie geboten hätten, baß die Anwendung überall gleich sei. In den verschiedenen Ein fallstoren der einzelnen Bundesstaaten wird aber oft ganz verschieden mit einer Nachsicht verfahren, die nicht mit unserer Gesꝑetzgebung und mit dem Schutz des deutschen Gerstenbaues vereinbar ist: Dazu Tommt, daß die sämtlichen Brauereien, Brennereien und Mãljereien des rheinisch⸗west fäl ischen Industriebezirk nicht selbst importieren, fondern von Händlern beziehen, und Yiese können sich leichter anit der Aussortserung der sogenannten Futtergerste befassen. Die
in der
Hamburg sagt am Schlusse seines Berichts