Die Berufung hat zu erfolgen, wenn ein Viertel der Mit⸗ glieder es verlangt.
Der Staatsregierung bleibt vorbehalten, neben den in F 2a genannten Mitgliedern Kommissarien zu den Verhand⸗
lungen zu entsenden. . Die Mitglieder des Finanzbeirats erhalten für die Teil⸗ nohmeßan den Sitzungen keine Entschädigung aus der Staats⸗
e. taff 86. Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung für die Verhandlungen des Finanz⸗ beirats wird von ihm aufgestellt und von den Ministern der öffentlichen Arbeiten und der Finanzen genehmigt. . Bis zum Inkrafttreten der Geschäftsordnung hat der Vor⸗ sitzende über den Geschäftsgang Bestimmung zu treffen Den Ministern der öffentlichen Arbeiten und der Finanzen ist die für die Sitzungen festgestellte Tagesordnung rechtzeitig vorher mitzuteilen. , Berlin, den 6. November 1906. . . Der Der Minister der öffentlichen Finanzminister. Arheiten. Freiherr von Rheinbaben. Breitenbach.
Erlaß der Minister der öffentlichen Arbeiten und der Finanzen, betreffend die Einsetzung eines Finanzbeirats für pie Sder von der Mändung der Glatzer Neiße bis Breslau und den Großschiffahrtsweg bei Breslau, vom 16. November 19606.
In Ausführung der S3 8 und 17 des Gesetzes vom 1. April 1905, betreffend die Herstellung und den Ausbau von Wasserstraßen (Ges⸗Samml. S. 179), wird folgendes bestimmt:
8 * Einleitung. — .
Um den öffentlichen Verbänden, welche die im 8 5 des Gesetzes vom 1. April 1905. betreffend die Herstellung und den Ausbau von Wasserstraßen, geforderten Garantie veryflich⸗ tungen für die Oder von der. Mündung der Glatzer Neiße bis Breslau und den Großschiffahrtsweg bei Breslau über⸗ nommen haben, eine beratende Mitwirkung in bezug auf die das Unternehmen berührenden finanzwirtschaftlichen Fragen zu gewähren, wird ein Finanibeirat gebildet.
—
Zusammensetzung.
Der Finanzbeirat besteht; . .
aus einem Vorsitzenden und dessen Stellvertreter, welche von den Ministern der öffentlichen Arbeiten und der Finanzen ernannt werden; ö .
p' aus A vom Provinzialausschusse von Schlesien auf die Dauer von 5. Jahren zu wählenden Mitgliedern. In gleicher Weise ist eine gleiche Anzahl Stell vertreter zu wählen, die im Falle der Behinderung von . eintreten.
Zuständigkeit des Finanzbeirats.
Der Finanzbeirat ist in allen wichtigen finanziellen Fragen, die den Bau, den Betrieb, die Unterhaltung und Verwaltung der Oderwasserstraße von der Mündung der Glatzer Neiße bis Breslau und des Großschiffahrtsweges bei Breslau sowie aller Rebenanlagen betreffen, zu hören. .
, find dem Finanzbeirat zur Kenntnisnahme und etwaigen gutachtlichen Aeußerung vorzulegen
) die Hauptkostenanschläge des ganzen Unternehmens und deren Abrechnung; J
2 ö ber Bauausführung eine jährliche Uebersicht über die Finanzlage des Unternehmens; . ö
3) die Grundsätze der Tarifbildung und die wesentlichen Bestinimungen über die Höhe der Schiffahrtabgaben, welche tunlichst so zu bemessen sind, daß sie unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Bedürfnisses nach billiger Wasserfracht außer Deckung der Betriebs- und Unterhaltungskosten eine 3 pro⸗ zentige Verzinsung und Tilgung der Baukosten ermöglichen;
) die wesentlichen Bestimmungen über die Einnahmen für die etwaige Abgabe von Kraft oder für sonstige Ausnutzung von Stauanlagen, welche auf Grund des Gesetzes vom 1. April 1905 ausgeführt werden; .
5) der jährliche Verwendungsplan über die nach dem Staatshaushalt für die Unterhaltung, den Betrieb und die
Ministe rium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten.
Bei dem Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und
Medizinalangelegenheiten ist der Regierungssekretär Karl Stengel zum Geheimen Registrator ernannt worden.
Den Sberlehrern an der städtischen höheren Mädchenschule
in Kiel Dr. Dr. Ludwig Langem ann und Ernst Mey—⸗ brinck ist der Charakter als Professor und
dem ordentlichen Seminarlehrer Robert Meister in
Eisleben der Titel Königlicher Musikdirektor verliehen worden.
Just izmi nisterium.
Der Rechtsanwalt Friedrich Doering. in Naugard ist um Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts Stettin, mit
AUnweisung seines Amtssitzes in Naugard, und
ohensalza zum Notar
der Rechtöanwalt Grünberg in
für den Bezirk des Oberlandesgerichts Posen, mit Anweisung seines Amtssitzes in Hohensalza, ernannt worden.
Bekanntmachung. Aus dem Fonds der Louis Boissonnet⸗Stiftung
für Architekten und Bauingenieure ist für das Jahr I907 ein Reisestipendium von 3600 6 an einen Architetten
zu vergeben. Nach der vom Herrn Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten genehmigten Aufgabe für den Stipendiaten sollen die bisher nur ungenügend und nie in ihrem Zusammenhange veröffentlichten romaͤnischen Denk⸗ mäler der Burg mit dem Ser vatiusstift, die Baureste des Wiperti⸗Klosters zu Quedlinburg sowie die Stiftskirche zu Gernrode mitsamt den Resten der zugehörigen KAloster⸗ anlage untersucht, aufgenommen und in einer bauwissenschaft⸗ lichen Monographie behandelt werden. (Abzüge des genauen Wortlauts der Aufgabe werden vom Bureau der Technischen
Hochschule kostenfrei .
Die Bewerber muͤsfen einen wesentlichen Teil ihrer Aus⸗
bildung auf der ehemaligen Bauakademie oder der Technischen Hochschule zu Berlin erlangt haben. Gesuche sind an das Jektorat der Technischen Hochschule zu Berlin in Charlotten⸗ burg unter Beifügung des Lebenslaufs sowie der Nach⸗ weife über den Studiengang, die praktische und litera⸗ rische Tätigkeit und unter Vorlegung von architektonischen Entwürfen ꝛc. bis zum 20. Janugr 1997 einzureichen. Dabei ist die Erklärung abzugeben, daß dem Bewerber für die Ausführung der Reise und zur Berichterstattung ausreichende Zeit zur Verfügung steht.
Die Reise ist im Frühjahr 1997 auszuführen und der
Bericht bis spätestens am 1. April 1908 abzuliefern.
Charlottenburg, den 10. Dezemher 19606.
Der Rektor der Königlichen Technischen Hochschule zu Berlin.
Grantz.
Verwaltung der Wasserstraße zur Verfügung stehenden Mittel;
6) die alljährliche Gesamtabrechnung des Unternehmens und die Berechnung der Beträge, die von den beteiligten Ver⸗ bänden der Staatskasse oder jenen von dieser zu erstatten sind;
der Finanzbeirat hat das Recht, zur Prüfung der Abrechnungen
die Rechnungsbelege einzusehen. .
Der Finanzbeirat kann in Angelegenheiten der vor⸗ bezeichneten Art selbständige Anträge an den Minister der öffentlichen Arbeiten richten. t
8 Berufung des Finanzbeirats
Der Finanzbeirat wird von dem Vorsitzenden nach Be dürfnis, mindestens aber einmal im Jahre berufen.
Die Berufung hat zu erfolgen, wenn ein Viertel der Mitglieder es verlangt.
Der Staatsregierung bleibt vorbehalten, neben den im § 2a genannten Mitgliedern Kommissarien zu den Ver⸗ handlungen zu entsenden.
8 5 Die Mitglieder des Finanzbeirats erhalten für die Teil⸗ nahme an den Sitzungen keine Entschädigung aus der Staats⸗ kasse.
86. Geschäftsordnung. J Die Geschäftsordnung für die Verhandlungen des Finanz-
beirats wird von ihm aufgestellt und von den Ministern der
öffentlichen Arbeiten und der Finanzen genehmigt.
Bis zum Inkrafttreten der Geschäftsordnung hat der Vor⸗
sitzende über den Geschäftsgang Bestimmung zu treffen.
Den Ministern der öffentlichen Arbeiten und der Finanzen ist die für die Sitzungen festgestellte Tagesordnung rechtzeitig vorher mitzuteilen.
Berlin, den 16. November 1906.
Der Der Minister der öffentlichen Finanzminister. Arbeiten. Freiherr von Rheinbaben. Brei tenbach⸗
Aichlamtliches.
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 21. Dezember.
In der am 20 d. M. unter dem Vorsitz des Staats⸗ miniflers, Staatssekretärs des Innern Dr. Grafen von Posadowsky⸗Wehner abgehaltenen Plenarsitzung des Bundesrats wurden die Vorlagen, betreffend den Entwurf eines Gesetzes über den Hinterbliebenen⸗Versicherungsfonds und den Reichs invalidenfonds und betreffend die Verleihung der im 8 11 des Schutzgebietsgesetzes vorgesehenen Rechte an die Ostafrika⸗Kompagnie, den zustaͤndigen Ausschüssen überwiesen. Zugestimmt wurde dem Ausschußberichte, betreffend die Aus⸗
prägung von Zehnpfennigstücken.
Das Königliche Staatsministerium trat heute zu
einer Sitzung zusammen.
Am 19. d. M. ist in Salonik der dortige Kaiserliche Konsul Ulrich von Versen plötzlich verstorben. Konsul von Versen trat im Jahre 1893 aus dem preußischen Justiz-
dienst in den auswärtigen Dienst und wurde im Jahre 1894 dem Generalkonsulat in Konstantinopel zugeteilt. Nachdem er im Jahre 1902 mit der Vertretung der deutschen Interessen auf Kreta beauftragt worden war, wurde er noch im gleichen
Jahre zum Konsul in Salonik ernannt.
Der auswärtige Dienst verliert in dem im Alter von 45 Jahren Dahingeschiedenen einen ausgezeichneten Beamten,
X.
der sich stets bewährt und dessen gewinnendes Wesen ihm die Zuneigung aller erworben hat, die mit ihm dienstlich oder außöerdienstlich in Berührung gekommen sind.
Der Königlich bayerische Gesandte Graf. Lerch enfeld⸗ Köfering hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesen⸗ heit fungiert der Legationsrat Freiherr von Grunelius als
Geschäftsträger.
Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. Flußkbt. „Tsingtau“ vorgestern in Canton eingetroffen. / Sö?M. S. „Niobe“ ist gestern von Nanking nach Tschinkiang (am Yangtse) abgegangen. S. M. S. „Jaguar“ ist gestern von Nagasaki nach
Kobe in See gegangen.
Deutsche Kolonien.
Der Kaiserliche Gouverneur von Deutsch⸗Südwest⸗ afrika hat unterm 20. Oktober d. J eine am 1. Dezember in Kraft getretene Verordnung, betreffend die Einführung der Schulpflicht, erlassen und darin folgendes vor⸗
geschrieben: 51.
welche in der Zeit vom 1. April März des laufenden Jahres daz Die Entlassung der Kinder soll nur am folgen. — Diese Vempflichtung besteht auch eines Umkteises von 4 km Regierungöschule versehenen Orte liegt. — 52. halb von Ottschaften errichtet, so be— ang des dazu gehörigen Sch n die Kinder der weißen Bevölkerung schulpflichtig sind. — et zum Besuche siad Kin er, die einen dem in teilten gleichwertigen Unterricht, insbesondere erhalten. Die Aufsichts behörde kann jederzelt ß der Unterricht ein gleichwertiger und ordnungs⸗ icht als ein solcher, so kann der Besuch Privaischulen können, Regierungsschulen
Aufnahmepflichtig sind alle Kinder, des vergangenen Jahres b 6. Lebensjahr vollenden. Ende des Schuljahres er dann, falls ihr Au von einem mit einer Werden Regierungsschulen außer Gouverneur den Umf
senthalt innerhalb
stimmt der innerhalb desse Nicht veryflicht der Regierungsschule er in der deutschen Sprache den Nachwels fordern, da mäßiger ist. der Regierungẽes wenn die Benutzung befteien soll, nur m werden, und es Schulaussichtsbe Die erteilte Genehmigung men werden. — 5 B. Ein schulpflichtiges Köind kann aug piel wegen Kränklichkeit, Schwachsinnz, uch befreit werden. Aufsichtsbehorde. — 56. Für Vorschriften sind die Eltern und Lehr ⸗ oder Dienstherren
6 Wochen bestraft
Erweist er sich n chule angeordnet werden. 54. derselben von dem Besuch der it Genehmigung des Gouvernements errichtet r angestellt sein, welche die d Sitilichkeit für befähigt en Gründen
dürfen an ihnen nur Lehre hörde nach Kenntnissen un kann nur aus triftt zurückgenom befonderen Gründen, zum Beis z ansteckender Krankheiten, vom Schul bes Vorliegen solcher Gründe entscheidet die die Befolgung der in den S8 1,2 gegebenen deren Stellvertreter (Vormünder, Eczieher, verantwortlich. Wegen verschuldeter Nichtbefolgun „SS oder mit Haft his zu se siht übt der Bezirksamtmann Nes— Er regelt ihre Ver⸗ ande gebildet haben, sind sie gut— Der Bezstke. Distriktgchef unter fort⸗
Geldstrafen bis zu 150 werden. — S 7. jenigen Bezliks aus, in dem die Soweit sich Schulvorst hören und zur Mitverwaltung her amtmann kann sich durch den zuständigen r dauernder eigener Verantwortlichkeit vertreten lassen.
er Schulpflichtverordnung find nachstehende Aus⸗ demselben Tage ergangen: die Regierungsschulen findet am Beginn Aufnahmen zu einem anderen Zeitpunkte Aufsichtabehörde nach An⸗ 2) Das Bezirksamt Verzeichnis
Die Schulauf Schule liegt.
anzuziehen.
führungs bestimmun gen von ) Dle Aufnahme in
des Kalenderjahres statt.
hörung des Schulleiter
Genehmigung Schulleiters
übersenden. errichtet werden, sollen tunlichst mindestens vernements daraufhin ge näͤßigen und genügenden Unter— schulen können ohne vorherige Befreiungen
der Regierungsschule unt jährlich einmal durch prüft werden, ob sie einen ordnungsr Revisionen von Privat 3) Vorübergehende der Eltern der Kinder oder chtigten Gründen durch den Schulleiter au im Übrigen durch die Aufsichtsbehörde nement Mitteilung zu machen, falls Wochen übersteigt. 4) Wird ein Kind durch Krank⸗ Gründe am Schulbesuche vorüber— in schriftlicher Auswels baldtunlichst Sowohl von den Leitern der Re— sind Listen über Versäumnjisse der welcher die unenischuldigten Ver. Bezirkaamte ährlich die etwaigen Bestrafungen Bei mehrtägigem unent— das Benrksamt behuft es saͤumigen Kindes in die Schule in Kenntnis zu setzen.
Beauftragte des Gou
richt erhalten. Ankündigung vorgenommen werden. vom Schulbesuche könne deren Vertreter aus bere die Dauer von einer Woche, hat dem Gouver
n auf Antrag
die Befreiung vier heit oder andere rechtfertigende gehend gehindert, so ist hierüber e dem Schulleiter einzureichen. gierungs⸗ wie der Privatschulen Schüler zu führen. Gin Auszug, einzureichen. teres teilt dem Schulleiter viertel Verletzung der Schulpflicht mit. schuldigtem hat der Schulleiter Zuführung
Oesterreich⸗ Ungarn. Die ungarische Delegation hat gestern die Beratung
nach dem Bericht des W. T. B. Namen des Kriegsministers, daß bisher 1000 en und die übrigen Bestandteile der Geschütze Die Neuausrüstung der Gegen den Wunsch,
den Säbel
des Heeresbudgets fortgesetzt.
Im Laufe der De der Sberst Urban im neue Geschützrohre ge der Privatindustrie ü Artillerie dürfte im Jahre 1908 been
batte erklaͤre, hergeben worden seien.
entschieden
ungarischen tritt des ungarischen ; teilte der Staatsserretär des Handelt. mit, daß die ungarische Regierung energisch Kriegs ministeriums ju der Frage der K ommenen Standpunkte. s Ordinarium und Extra und begann mit der die bis zur Spezialdebatte
Generalstabsoffiniere alle Hindernisse gegen den Ein Armee seien beseitigt. ministeriums Szterenyt Einspruch erhebe gegen die Zustimmung des von der österrelchischen Regierung pensationen und Arbeitslöhne eingen Die Delegation nal ordinarium des Heeresbudgets an ratung des Marinebudgets,
Elements in die
jm darauf da
des Marinekommandanten betonte, es handle sich sondern um die raschere Durchführung del Die Entwicklung der Flotte dürfe nicht gemacht werden. Entsprechend der igung und der Schuß ür die Krieg?
Der Vertreter um keine neuen Kredite, bekannten Flottenprogramms. chwänkungen der Politik abhängig rechtzeitig erneuert werden. chließlich die Küstenverteid kommerzieller Interessen obliege, seien die Forderungen f marine bescheiden.
— Dem öhsterreichischen Herren Regierungsvorlage, ugegangen.
beantragte,
Schiffe müßten der Marine, der aus
hause ist in seiner
numerus clausus,
Der Graf diesen Gegenstand ohne erste Lesung d en mit dem Auftrage, binnen 24 zu erstatten und mit Räcksicht a Vorlage mit der Wablreform die Ber der Tagesordnung abzusttzen.
Der Antrag wurde angenommen und Ergänzungswahlen zur Wahlreformkommis geschlossen.
Den Wiener Blättern zufolge chlossen, die Bestimmungen über de aufzunehmen, die Abgeordnetenhauses, aM etz über dit
n . er Wahlreformkommissien Stunden mündlichen Berichl sammenhang diese atung dieses Gegenstandes bon
mach Vornahme der sion die Sitzung
uf den engen Zu
hat die Wahlreform— n numerll
kom mission bes Reichsrat
clausus in ein besonderes Gesetz wahlordnung in der ohne Pluralität, zu gene Reichsvertretung bis zur Erledigun durch das Abgeordnetenhaus in d
— Im österreichisch en gestern die zweite Beratung des Budge
ut Bericht des genannten ein und sprach sich geg / befürwortete er! Beamtenentschuldung und die a, Graf Trauttma Worten gegen den Urheber der R den gegenw ̃ wäre niemals in unkonstttution reiherr von
Der Redner ap s dem politischen Leben au
Fassung des hmigen und das Grundges g des numerus clausll Schwebe zu lassen.
Abgeordnetenhause wur tprovisoriumẽ?
9 Dr. Steinwender trat, la Bureau, für Befolgung eines Sparsystems die Fortsetzung der Kanalbauten ar Regelung der Beamtengehälter, die gemeine Invaliditätsversicherun dorf wandie sich mit scharfen reform, Freiherrn von Gautsch, Ministerpräsidenten und erklärte, stande g kommen,
die Wahlreform wenn nicht die Regierun Weise die Krone ju Hilfe gerufen und der die Straße mobllisiert hätte. sässigen Adel, sich nicht au
; Die Kinder der welßen Bevölkerung sind vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 14. Lebensjahre zum regelmäßigen Besuch der Regleruüngsschule degsenigen Orts, an dem sie sich aufhalten, ver⸗ pflichtet. Das Schuljahr fällt mlt dem Kalenderjahr zusammen.
spanis
lassen, sondern das gleiche Recht auszunutzen zur eigenen Erhaltung, zur Erhaltung des Stagts und der landwirtschaftlichen Bevölkerung. Auch der Abg. Graf Deym hegte kein Vertrauen zu den in die Wahl teform gesetzten Hoffnungen. Die Abgg. Ba xa und Nowotny traten für die Eifüllung der gerechten Forderungen des tschechischen Volkes ein; letzterer wünschte dringend die Errichtung einer zweiten
tschechlschen Hochschule in Mähren. Hierauf wurde die Verhandlung abgebrochen.
Großbritannien und Irland.
Im Unterhause stand gestern die Mitteilung vom Ober— h . . an den Abänderungen, die es an der Schulvorlage vorgenommen hat,
hause zur Beratung, die besagt, daß das Ober festhãlt.
Der Premierminister Campbell⸗Bannerman brachte unter anhaltendem Beifall der Ministeriellen einen Antrag ; nach dem Bericht des W T. B. darauf hinausläuft, daß das Unterhaus es ablehne, die Mitteilung des Oberhauses in Beratung zu ziehen. Elne Annahme dieses Antrages durch das Unterhaus würde die Vor— lage automatisch zu Fall bringen. Campbell⸗Bannerman erläuterte seinen Antrag dahin, daß der Leichnam der Vorlage, den das Haus der Lords an der Türe dez Hauses der Gemeinen habe liegen lassen, fortzu⸗ schaffen sei. Er erklärte sodann, die Regierung habe die Absicht gehabt, ein nationales und nicht ein konfessionelles Unterrichtssystem zu schaffen; solange das Gesetz nicht umgtändert werde, sei keine Bei⸗ legung der Streitfrage möglich, Die Frage, die man sich vorzulegen habe, set folgende: Sollen die Ergebnisse der allgemeinen Wahlen für nichts gerechnet werden? Es sei schlechtweg ein unerträglicher Zustand, daß, wenn eine Partei die Macht im Oberhause habe, die Zweite Kammer ihr willfähriger Diener sein sollte und daß, wenn diese Partei vom Lande unjweideutig verurteilt worden sei, das Haus der Lords im⸗ stande sein sollte, die Politik, zu deren Gunsten die Wähler sich erllärt hatten, lahmzulegen und zu durchkreuzen. Das sel der gegen wärtige Zustand. Aber die Mittel der britischen Verfassung, die Mittel, die das Haus der Gemeinen an der Hand haße, seien noch nicht erschöpft. Es müsse und werde ein Weg gefunden werden, auf dem dem Willen des Volkes, wie er durch seine gewählten Vertreter
zum Ausdruck komme, das Uebergewicht verschafft werde.
Nach lebhafter Debatte wurde der Antrag des Premier⸗
ministers angenommen. Frankreich.
Die Regierung hat beschlossen, in der Deputiertenkammer unverzüglich eine Vorlage einzubringen, welche die Eides⸗ formel der Geschworenen und der Vorsitzenden der
Gerichte abändert.
Das leitende Komitee des Verbandes der pro— testantischen Kirchen Frankreichs veröffentlicht ein Gesuch, in dem, „W. T. B.“ zufolge, gebeten wird, daß die Güter—⸗ übertragungen, die von den Kultusverbänden am 13. De— zember im guten Glauben vorgenommen worden seien, als gültig anerkannt werden möchten, obwohl die neue Regierungs⸗ vorlage verlangt, daß jene Verbände die Kirchengüter vor dem
II. Dezember hätten reklamieren müssen.
— Der Senat hat in seiner gestrigen Sitzung die Vorlage . hat in seiner Vorlage, betreffend die Ratifikation der Algecirasakte, ohne
Debatte angenommen. Darauf entspann sich, wie das
„W. T. B:“ berichtet, eine lange Beratung über eine Er⸗ höhung der Entschädigung der Parlamentsmit—
glieder, gegen die mehrere Senatoren von der Rechten Ein⸗
spruch erhoben. Schließlich wurde die Erhöhung von 9000
auf 15 000 Fr. mit 169 gegen 109 Stimmen, das Senats— budget insgesamt mit 159 gegen 94 Stimmen angenommen.
— Die Deputiertenkammer hat gestern einen Gesetz— entwurf angenommen, der die Kolonie Französisch⸗Westafrika ermächtigt, eine Anleihe von 100 Millionen Francs auf⸗ zunehmen. Auf den von der Regierung unterstützten Vorschlag der Kultuskommission wurde die Erörterung des Entwurfs der Regierung über die Anwendung des Trennungs— gesetzes auf heute angesetzt. ;
Nußzland.
Das Steueraufkommen in den ersten zehn Monaten d. J. beläuft sich, nach einer Meldung der St. Peters⸗ burger Telegraphenagentur“, auf 53 497 437 Rubel, gegen 2 752 300 Rubel im, gleichen Zeitraum des Vor⸗ jahres. Es muß jedoch berücksichtigt werden, daß im Vorjahre das Aufkommen in den 10 Monaten 46, Proz. des Gesamtjahresaufkommens ausmachte, während es in derselben Periode dieses Jahres 55,3 Proz. des auf 96746879 Rubel veranschlagten Jahresaufkommens bildet. Mithin muß der diesjährige Ertrag als erfolgreicher als der vorjährige angesehen werden. Er spiegelt vornehmlich die Nichteintreibung der Zahlungen der Bauern, hauptsächlich der Auskaufszahlungen, wider. .
Der Rektor der Moskauer Universität gibt durch Anschlag bekannt, daß er am 19. d. M. ein Schreiben des Stadthauptmanns erhalten habe, in dem dieser er⸗ klärt, es sei ihm genau bekannt, daß in der Universität fortwährend revolutionäre Versammlungen unter Be—⸗— teiligung nicht zur Universität gehöriger Personen stattfänden. Er, der Stadthaguptmann, dürfe im Interesse der öffentlichen Wohlfahrt solches nicht zulassen und mache den Rektor daher darauf aufmerksam, daß, falls der Rektor sich außerstande zeige, diesem Treiben ein Ende zu machen, er seinerseits gezwungen sein werde, die Universität unter polizeiliche Aufsicht zu stellen. Der Rektor wies deshalb die Studenten auf diese drohende Gefahr hin.
Wie das „W. T. B.“ meldet, ist der Handelsschüler Werner, der am vergangenen Sonntag gegen den Chef der Gouvernementsgendarmerie eine Bombe geschleudert und ihm schwere Verwundungen beigebracht hat, an denen der Oberst inzwischen gestorben ist, vom Feldgericht zum Tode verurteilt und gestern hingerichtet worden. Daraufhin ist von den Ar⸗ beiten der Generalausstand für Radom und Um⸗ gebung proklamiert worden; auch in der Eisenbahnwerkstätte ruht die Aibeit.
Italien.
Bei der Beratung des Budgets der Staats⸗ nunahmen in der Deputiertenkammer hat gestern der h . Majorana in Beantwortung der Ausführungen mehrerer Redner eine von lebhaftem Beifall begleitete Rede gehalten, in der er die Auffassung der Regierung in bezug auf die Fianzen der lokalen Verwaltungen und die Äbgabenreform darlegte. Nach einer Meldung des „W. T. B.“ hat die Kammer danach mit sehr großer Mehrheit eine vom Minister⸗ präsidenten Giolitti gebilligte Tagesordnung angenommen, durch die der Regierung das Verirauen des Hauses aus⸗ gesprochen und der Eintritt in die Einzelberatung be⸗ schlosfen wird.
Spanien.
Im gestrigen Ministerrat, dem auch der König bei⸗ wohnte, verlas der Minister des Aeußern ein Telegramm des
chen Vertreters in Tanger, worin dieser von den Be⸗
schlüssen, die das diplomatische Korps am 18. d. M. gefaßt hat, Mitteilung macht, besonders hervorhebt, daß der deutsche HGefandte den Beschlüssen zugestimmt habe, und seiner lebhaften Befriedigung darüber Ausdruck gibt, daß Frankreich und Spanien müt der Durchführung dieser Beschlüsse betraut seien.
— Wie das „Reutersche Bureau“ meldet, hat eine Brigade spanischer Jäger, die aus sechs gegenwärtig in San Rogue, Los Barrios, Ronde, Algeciras und Ceuta garnisonierenden Bataillonen zu je 700 Mann besteht, Befehl erhalten, sich für die etwaige sofortige Einschiffung nach Marokko bereit zu halten.
= In der Deputiertenkammer fragte gestern der Re⸗ publikaner Zulueta an, ob die Verlängerung des handelspolitischen modus vivendi zwischen Deutsch— land und Spanien bereits unterzeichnet sei oder unter⸗ zeichnet werden würde, und verlangte eine Besprechung, um alle Interessen wahren zu können. z
Nach dem Bericht des W. T. B.“ erwiderte der Minister des Auswärtigen Pere; Caballero, daß sich nichts in den deutsch— n, nenn, 3 . und fügte hinzu, falls ein Vertrag abgeschlossen werden sollte, würde er eit Cortes zur Beratung unterbreitet werden. K
Türkei.
Eine Note der Pforte an die Botschafter teilt mit, daß das in der Note der Pforte vom 9. November vorgesehene Ueberein kommen mit der Dette publique abge⸗ schlossen sel. Nach diesem Uebereinkommen wird, wie das „Wiener Telegraphen⸗-Korrespondenzbureau“ meldet, die Dette publique jährlich dem mazedonischen Budget den der Pforte gehörenden Teil, der Zollerhöhung überweisen und für ein möglichenfalls eintretendes Defizit des mazedonischen Budgets bis zur Höhe von 250 000 Pfund Deckung übernehmen.
Griechenland.
In der gestrigen Sitzung der Deputiertenkammer sprach der Ministerpräsident Theotokis seine Freude über die von den Mächten, betreffend die kretensische Frage, getroffene Entscheidung aus, die er als vornehmlich auf eine Vereinigung Kretas mit Griechenland hinzielend erachte. Der Ministerpraͤsident führte, ‚W. T. B.“ zufolge, im Laufe seiner Rede ferner aus: ö.
Griechenland sei nicht an dem Konflikt mit Bulgarien schuld und werde auch nichts tun, um eine Versöhnung herbeizuführen. Er hoffe, daß die Mãchte dafür Sorge tragen würden, daß ihr Wille betreffend Mazedonten ebenso von den Bulgaren, wie von den anderen geachtet werde. Schließlich wies der Ministerpräsident auf die dringende Not⸗ wendigkeit für Griechenland hin, eine Armee zu besitzen, denn, fügte er hinzu, die Sympathien seien auf seiten der Starken.
Rumänien.
Der Senat hat gestern einstimmig die Adresse auf die Thronrede angenommen, nachdem die Opposition, W. T. B.“ zufolge, erklärt hatte, mit Rücksicht auf den Gesundheitszustand des Königs von einer Debatte abzusehen.
Bulgarien.
. Sobranje führte der Finanzminister Payakow gestern, W. T. B.“ zufolge, in seinem Exposs aus, daß das die jährige Budget mit ungefähr 17 Millionen Francs Ueberschuß abschließen werde, und hob die große wirtschaftliche Entwicklung und die Festigung der Verhältnisse des Fürsten⸗ tums hervor.
Norwegen.
Der König Hagkon und die Königin Maud sind mit dem Kronprinzen, W. T. B.“ zufolge, gestern von Kopen⸗ hagen in Christiania wieder eingetroffen.
Afrika.
Aus Udschda in Marokko wird dem W. T. B.“ gemeldet, daß der Hauptmann Mou gil, der von der französischen Re⸗ gierung als Artillerieinstrukteur der Truppen des Sultans bestellt ist von Eingeborenen beschimpft und bedroht worden isi, weil er im Verein mit einem andern französischen Offizier, einen Maler, der von Arabern insultiert wurde, in Schutz genommen hatte. Der Vertreter des Machzen, bei dem Mougil Klage erhoben hat, hat zwar versprochen, die Schuldigen zu bestrafen, doch ist es bei dem bloßen Versprechen geblieben.
Statistik und Volkswirtschaft.
Zur Arbeiterbewegung. Der Bund der Bäcker ⸗(Konditor⸗) Gesellen Deutsch⸗ lands (Sitz Berlin) teilt mit, daß er der von einigen Streik⸗ führern beabsichtigten neuen Berliner Lohnbewegung der Bäcker (vgl. Nr. 300 d. Bl.) fernsteht und sich ihr nicht anschließt. Er protestiert gegen die Anmaßung des sozialdemokrgtischen Verbandes der Bäcker uad Berufsgenossen, aufs neue die Berliner Gesellenschaft in einen Streik zu drängen, weil gar keine Gründe hierzu vorliegen, weil aber auch die geringe Mitgliederzahl des Ver—⸗ bandes keinerlei Berechtigung hierfür als auch nicht für ein einseitiges Vorgehen gibt. Der Bund mit seiner Verbreitung in ganz Deutsch⸗ land strebt im Gegensatz zum Verband auf Ausgleich der vorhandenen Gegensätze und auf Erhaltung des Bestehenden hin und sucht ferner gemeinsam mit der Meisterschaft für das Handwerk ju wirken. In einer kürzlich abgehaltenen, gutbesuchten Mitgliederversammlung wurde die nachstehende Entschließung einstimmig angenommen: „Die versammelten Mitglieder des Bundes der Bäcker (Konditor) Gesellen Deutschlands, Mitgliedschaft Berlin, erklären eg für verwerflich, für das Bäckergewerbe einen paritätischen Arbeitsnachweis ins Leben zu rufen, weil dadurch vom; Verbande die Benachteiligung der Bundesmitglieder beabsichtigt wird. Die Versammlung erklärt sich für einen zentralisierten Arbeitgnachweis, wie er unter Beteiligung des Vertreters des Bundes im Sommer in der Schichtungskommission gedacht und bestimmt worden ist. Die Versammlung hat ferner das volle Vertrauen zu der Meister⸗ schaft, daß fie durch Festhalten an den getroffenen Vereinbarungen die Interessen des Handwerks sowie der gesamten Berliner
Gesellenschaft am besten wahrt. — Die Beamten und Angestellten der Berliner Metallindustrie waren, wie die Voff Ztg.“ berichtet, am gestrigen Donnerstag in großer Zahl versammelt, um zu dem ablehnenden Bescheld verschiedener roßftrmen auf die Eingaben um Teuerungszulage Stellung zu nehmen. Der Referent unf
sonders das Antwortschrelben der Allgemeinen Elektrizitätegesellschaft. Die Versammlung beschloß nach lebhafter Erörterung einstimmig
sierte be⸗
eine Erklärung, in der es u. g. beißt: „Die Versammlung ist der
Ueberzeugung, daß die meisten Gehälter der Angestellten sowohl deren Leistungen als auch den verteuerten Lebensverhältnissen nicht ent sprechen. Aus diefen Gründen erachtet sie eine allgemeine Auf⸗ befferung der Gehälter für ein dringendes Erfordernis. Die Ver- sammlung nimmt gleichzeitig Kenntnis von der ablehnenden Haltung etlicher Firmen, insbesondere von dem Antwortschreiben der A. G. G. auf die höfliche Eingabe der dortigen Angestellten.“
In Arnstadt haben, wie die Köln. Itg.“ mitteilt, 120 Hand
schud macher der Bondyschen Handschuhfabrik wegen der Ab
lehnung einer Lohnerhöhung von 80 gekündigt. Die Leitun Fabrik hat daraufhin den übrigen Arbeitern gekündigt. ö — In allen italienischen Häfen herrscht der allgemeine Ausstand des Schiffspersonals. In Brindisi sind außer⸗ dem, wie die K. 3. meldet, die Hafenarbeiter autständig. Der dafen lapitãn von Genua hat die Mannschaften des Dampfers Giannudꝛi . wegen Ungehorsams und die der Dampfer Singapore“ und „India“ wegen Aufruhrs bei dem Strafrichter angezeigt.
In einer gestern in Hamburg abgehaltenen, außerordentlichen Versammlung des Vereins deutscher Kapitäne und , der Handels marine haben, wie . W. T. B.“ meldet, 148 Teil- nehmer eine Erklärung unterzeichnet, durch die sie die Erklärungen . , n, .. 36 . zurückziehen und ihre Unterschrift
den ihnen von den Reedern vorgelegten Reversen fü ü erklären. (Vgl. Nr. 300 d. Bl.) ,
Kunst und Wissenschaft.
Die altägyptischen Tiermumien sind kürzli on i französischen Forschern, Lortet und r r fa ght in , teich mit Abbildungen versehenen Werke in zoologischer und religiöser Beziehung untersucht worden (Archives du Mussum de Lyon, Band 8 und 9). Danach sind die Säugetiere nur in geringer Zahl vertreten. Die Hunde der Altägypter weisen die gleichen Rassen auf wie die heutigen des Niltales; die zahlreichen Stiermumien ge⸗ hören dem Hos afriganus von heute an und repräsentieren die Götter Apis und Mnevis; Gazellen und Mufflon sind den heutigen gleich. Die besonders zahlreichen und gut behandelten Katzenmumien gehören der heutigen Hauzkatze und der in Nordafrika heimischen Felis maniculagtæ an. Dazu gesellen sich die Mumien der Spitzmäuse in kleinen Särgen aus Holz oder Bronze. Zahlreicher sind die Vögel, namentlich die Raubvögel, vertreten, die gleichfalls die heutigen Arten sind und, troßz der Jahrtausende, die zwischen beiden liegen, im allgemeinen keine morphologischen Ünterschiede im Ekelett zeigen. Nur der mumiftzierte Ibis zeigt längere Füße als der heutige, was die Verfasser darauf schieben, daß er fruͤher in den mehr sumpfigen, jetzt trockener gewordenen Papyrus, und Schilfdickichten umherwatete, was heute weniger notwendig sei. Weder der mumifizierte Fisch Lates niloticus noch das altägvptische Krokodil weichen im geringsten ab von den heute im Nil vorkommenden Arten, sodaß, im allgemeinen genommen, man sagen darf, in Jahrtausenden 1 Fauna Aegyptens keinerlei morphologische Veränderungen
n.
‚Waß nun den Grund zur Mumifizierung von Tieren durch di Altägypter betrifft, so sind die beiden Verfasser, wie der g t mitte t, verschiedener Ansicht. Gaillard behauptet, daß sie dieses Verfahren vornahmen, um sich ihre Lieblingstiere auch im Jenseits zu erhalten und sie dort als Nahrung ju benutzen. Andere Arten aber mumifizierte man, weil sie als hetlig galten. Die Metempsychose müsse dabei ganz außer acht gelassen werden; an sie hätten die Aegypyter niemals geglaubt, das sei eine griechische Erfindung. Wenn die Aegypter der . Zeit gewisse Tiere verehrten, so sei dieses nur der Fall gewesen, weil sie diese als Inkarnation gewisser Götter betrachteten (Horus als Falke, Anubis als Hund, Thot als Ibis), und deshalb habe man sie nach dem Tode mumifiziert., — Lortet dagegen beruft sich auf Herodot, nach dem die menschlische Seele 3000 e umher⸗ wandere, und legt Gewicht auf die Metempsychose. Deshalb mumifizierte man Tiere — ausgenommen die zur Nahrung dienenden Gänse, Enten und die meisten Nilfische, ferner Lasttiere Ssel, Pferde und Kameele, Die Aegvpter wollten nach ihm nicht, daß die Köryer derjenigen Tiere, in denen die Seelen ihrer Vorfahren hausten der Fäulnis unterlagen. ;
Theater und Mufik.
Deutsches Theater.
Bei der gestrigen Erstaufführung von Hermann Bahrg Luft⸗ spiel Ringelspiel im Deutschen Theater ertönte, als 3. 60k vorhang sich senkte, von der Galerie ein dreimaliges energisches Pful! Der Rufer hatte recht, aber er reizte damit die Gegenpartei, und so entspann sich zuletzt der bekannte Kampf, dessen Schau- platz der Zuschauerraum des Deutschen Theaters schon so oft gewesen ist. Es war der einzige, dramatische Moment des Abends; ohne diese Herausforderung wäre zuletzt schwerlich viel Wesens von dem Stück gemacht worden, dessen erster Akt glatt ab⸗ gelehnt worden war, während die beiden anderen nur durch die Kunst Agnes Sormas vor dem gleichen Schicksal bewahrt wurden. Die Zumutung, Vorgänge, die man selbft in einem auf niederer Stufe stehenden Possentheater für abgeschmackt befunden haben würde, als Ausfluß einer tiefen Lebenswelsheit hinzunehmen, war in der Tat wenig kurjweilig. Unter dem dürftigen philosophischen Mäntelchen, das dem Ganzen das literarische Ansehen geben sollte, lugte der scheußliche Bocksfuß des Zynismus und der Lüsternheit ganz unjwei⸗ deutig hervor. Daß Leben ist ein Ringelspiel, ist nur eine Erholungs- pause zwischen den Toden, der Ernst fängt drüben an — so oder ähnlich lautete der Hauptsatz dieser Philosophie — ergo seid lustig — oder vielmehr seid gemein, seid tierisch, seid gemütgroh, könnte man hinzufügen. Unter dieser Devise werden alle sittlichen Begriffe auf den Kopf gestellt. Eine mannstolle Frau, die den Ehebruch ihres Mannes gutheißt und selbst keinen größeren Ehrgeiz kennt, als für eine Halbweltdame ge- halten zu werden, ein schüchterner Trottel, der — nach bereits vor- handenem Muster — bei dem Gatten um die Hand seiner Frau an⸗ hält, ein paar sich als übersinnlich · sinnliche Freier aufspielende Lebe⸗ männer, eine moralisch sich entrüstende Konkubine und eine liebegirrende Liebesperkäuferin, das sind die Personen des Bahrschen n dessen Haupiwitz, bildlich gesagt, in dem Jungenstreich besteht, bei den
Gefäßen verschiedenen Inhalts die Etiketten vertauscht zu baben. Die eine Retterin des Abends war, wie oben erwähnt, Agnes Sorma, die
durch das liebenswürdige quecksilbrige Wesen, das sie der liebestollen Frau verlieh, einige Sympathien für sie gewann. Die jweite Retterin war die Dekoration des dritten Akts: der Lidostrand mit den im Sand spielenden Kindern, den Badebuden und den Badenden. Er wirkte malerisch schön und dezent zugleich. Unter den Mit- wirkenden sind noch die Damen Wasa und Höflich — welche letztere sehr bübsch französisch sprach und auch allerliebst ur Laute sang — sowie die Herren Steinrück, Wegener, Waßmann und Moissi mit An⸗ erkennung zu nennen.
Im Königlichen Opernhause gebt morgen, Sonnabend, Mignon‘ von A. Thomas, mit Fräulein Destinn als Mignon, in
Siene. Die Philine singt Fräulein Dietrich, den Wilhelm Meister Herr Jörn, den Lothario Herr Hoffmann, den Lasrtes Herr Nebe, den Friedrich spielt Herr Böttcher.
Im Königlichen Schauspielhause wird morgen Wilhelm
Tell, mit Herrn Matkowely in der Titelrolle, gegeben. — Durch Krankheit des Fräuleins Lindner ist eine Spielplan änderung nötig: An Stelle der für den 27. Dejember an= gesetzten Aufführung von Hebbels Nibelungen (IJ. Abend) wird Goethes Götz von Berlichingen in Szene gehen. Die für die 2585. Abonnementsvorstellung: „Die Nibelungen“ (1. Abend): „Der gehörnte Siegfried'. Siegfrieds Tod“, an der Theaterkasse gekauften Billette haben Gültigkeit für die neuangesetzte Vorstellung: . Götz von Berlichingen“, können aber auch an der Vor⸗ mittagskaffe, am Vorstellungstage (27. Dezember) selbst an der Vor- mittags⸗ und Abendkasse bis zum Beginn der Vorstellung gegen Er⸗ stattung auch des Aufgeldes zurückgegeben werden. Gine spätere Zurücknahme der Billette findet nicht statt.
Mit Genehmigung der Generalintendantur der Könsglichen
Schauspiele findet Donnerstag, den 10. Januat 1907, in der
,n. (Bernburgerstraße) ein Elitekonzert zum
esten der Pensions- und Sterbekasse Deutscher Chor-