1907 / 9 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 11 Jan 1907 18:00:01 GMT) scan diff

und die Arbeitsnachwelse wiederum miteinander verbunden werden, so⸗ dotationsgesetze vom 2. Jun 19029 den Probinzen zur Erleichterung der 2 für den in elne Wanderarbeitsstätte eintretenden arbeitfuchenden e enge ö Mittel im & 9 esetzgeber selbst u Tn k ö i ,, . 4 szugsweise im gaiserlichen Gesundheitsamt gefertigte Zu⸗ anderer sogleich ein ausgehreitetes Spstem organisch jufammen. sich als zur Bekämpfung der Wander hettelel ingbe ondere jur Grrichtung, oder zu einer Arbeltskolonig. Die ausbrückliche inte n . a t mnenftellungen in nachstehender Tabellenform mit der Maß⸗ e Arbeitsnachweise in , tritt. Die WanderarbeitJzstätten Unterhaltung und Verwaltung von Wanderarbeitzstätten mit bestimmt Kosten in die Kosten der Wanderarbeitsstätten erscheint eben. . be veröffentlicht werden, daß in . diejenigen Sperr⸗ . . ge n , . tationen für alle in ihrem Umkreis bezeichnet worden. Die n,, muß deshalb grundsäͤtzlich anders der unter allen Umständen anzustrebende Zweck erreicht . iete, in welchen am Berichtstage Seuchen der in der Tabelle en 2 arbe . We anderer. Demgemäß werden alle mittel, eine gef g r Verpflichtung zur Mittragung. inghesondere zur an. oll, daß für alle diese HJesörderungen in möglchst weren hu . pienrneten Art nicht vorhanden waren, nicht mit aufgeführt * 1 . . ö. . i . . a , Hen i 3. . ,. Zweiges der ordentlichen Armen. die Cisenbahnen benutzt, die Landstraßen nach e von . ech , . d Be n e vor unbedingt ablehnen. wandernden Arbeit e ĩ H nutzung der Eisenbahn der nächsten Wanderarbeitsstätte zugeführt. Sie ist indessen berelt, die Einrichtung von Wanderarbeitsstätten mögkichst bald k van sen ee re, Hier l Nachweisung J e d n, PPOerben Sic Lofer in Schere * ersucht, eser Maßregel entschließen, fur mit den Wanderarbeits. u ihm Arbeit nachjuweisen. Ist solche für ihn nicht vorhanden, so wird er, at organisch zu verbindenden Arbeits nachweife eine befondere Oritf n 1 , . , . wei . . 1907 . mzöglich, unter Penutzung der Cisenbahn, zu einer anderen Ünterftützung gewährt. Die Förderung des Arbeltsnachweismesens wie hier festgestellt werden darf, auch die von benachbarten 6 ; am 2. Januar anderarbeitsstätte weitergefandt, wo er nach den gegenseitig aug. durch finanztelle Berhilfen hat die Staatsreglerung auch schon biöäher gemäß s zu leistenden Beträge. elsen Kroatien und Slavonien am 26. Dezember 1906. 2 etauschten Nachrichten der Arbeitsnachweise voraussichtlich Arbeit finden in den Krels ihrer Aufgaben gejogen, indem in Kapitel 69 Titel 15 Die 6 und 7 sollen dazu dienen, den Kreisen dle Ausführ . i. j j F. Hajdu, M. Debreczin , . . , gaffen so m * , der 84 und . . 9. Fonds von der ihnen auferlegten Verpflichtungen ju erleichtern, wie dies in . . (Auszug aus den amtlichen Wochen ausweisen Debrecen * einer Arbeits zur Förderung der n gewerbsmäßigen Arbeits. licher Weise auch schon im Entwur d' vorg z . a ö. ewiesen. Der Vorteil bieses Systems beruht nach den bis. vermittelung und Rechtaheratung für die minderbemjittelten Be— ö a once nach 8 ö ö. Maul Schweine Rotlauf 2 ö 9. . 9 ahrungen in der Hauptsache auf der Verbindung der Wander. völkerungskreise⸗ ausgebracht, und ebenso auch feit dem Jahre 1905 sich bei Erfüllung ihrer Aufgaben der Mitwirkung Britter zu bedseden, und uche und der X. Jas Nagykun⸗Szolnok Ir e ‚. q n einem ausgedehnten Arbeitgngchwelgsystem sowie auf der Fonds apitel 38 Titel 4 des Etats des Minisseriums des indem sie die ifi einer anderen Stelle selbstverstaͤndl ich aber on igeiche Rotz Klauen · Schi cine⸗ K. Klein kale is. Kntüllß) ö. imst g. z . gr mittellgsen arbeltsuchenden Wanderer nicht Innern gusdrlcklich zum Zwecke der Unterstützung? den mit Unten v'efle eigener Verantwortlichkeit für die Vollstänbigkeit . und Lander seuche pest. Schweine Großkokel (Nagy ulũllöj . 9 nn; . . en ö . . geschoben werden, viel Wanderarbeltsstaͤtten verbundenen Arbeltgnachweise um 30 000 M y, ,, übertragen. So werden mit der Verwaltung der Jahl der verseuchten K. Klausenburg (Koloss) M. schlossen, zu genehmigen, daß inländischer Rübenzucker zur Herstellung . , , 2 ö. Wee e ben m br . e , e n, P . ö ö , . Srl g ö. ,,,, n betraut werden können, insonderheit werden' au e Kreise ; a. Bog län, Hacset, i finn k 7. 3. 16 . . bis zur Erlangung einer diesetz Gesetzes re An, aus dem letztgenannten erforderlichenfalls Einrichtung eigener ArbeitJnachweife für die er de rb e then life dare ee, Luges, 36 ö ö de nr fn 5 . n . ner ö. Elolonie untergebracht zu werden. angemessen zu verstärkenden Fonds feste Prämien zu gewähren, durch stand nehmen können, sofern andere, seitens der Kreife felbst oder Maros, Temes, Städte Deutsche Reich.) ö aj vstem der Wanderarbeitsstäͤtten ist big jetzt praktisch ein.! die ihnen ein Tell der Aufwendungen ersetzt wird. Ueber die Höhe feitens anderer Kommunaglverbände der seitens eines Verein ufw Karänsebes, Lugoß. ... e g. n der Provinz Westfalen, in der 25 Wanderarbeitzstätten dieser Prämien wird mit Rücksicht auf die Höhe der in den ein cinen eingerichtete Arbeits vermittelungsstellen vorhanden sind, deren sie sich St. Bozopies, Jam, Mol⸗ . ; ehen, und im Regierungsbezirk Liegnitz, in dem 6 Wanderarbeits⸗ Provinzen für die Zwecke des AÄrbeitsnachwelses aufzuwendenden Be⸗ unter Eingliederung in das Wanderarbeitestättenfystem bedienen kõnnen doha, Oravieza, Orsoyva, stätten eingerichtet sind. Im einzelnen ist es in diefen Bejirken fräge in jedem einzefnen gin besonders zu verhandeln sein. Solche Arbeitsnachweise werden sich selbstverständlich in entsprechender ; 2 Resieza, Teregoa.... verschledenartig ausgestaltet, hat sich aber bisher in belden Formen Die Ziffer 6 der Resolutionen sst in dem vorliegenden Entwurf Weise an der in den einzelnen Probinzen einzurichtenden Zentralstation . X. Maäramaros

anscheinend im ganzen gut bewährt. nicht berücksschtigt worden, well ste eine lediglich instruktionelle Cinzel. des Arbeitsnachweises fn . Auch das Abgeordnetenhaus hat sich auf den Boden dieses heil der Ausführung betrifft, deren Aus en, dem freien 6e . . . i ie g n n i,, m . 1 ,,

b. in Ungarn (ausschl. Kroatien und Slavonten): Schweine⸗ Rotz 37 (39), Maul⸗ und Klauenseuche 4 (52), Schweineseuche uche und und Schweinepest 528 (2024), Rotlauf der Schweine 126 (343). Königreiche Schweine · Außerdem Pockenseuche der Schafe in den Sperrgebieten Nr. 1, und Länder pest 2, 8. 25, 26, 28, 29, 30, 33, 41, 45, 48, 52 und 55, zufammen in Zahl der verseuchten 3832 Gem. und 144 Geh. Kroatien und Slavonien:

Rotz 3 (, Schweineseuche und Schweinepest 61 (793), Rotlauf der Schweine 5 (5).

Pockenseuche der Schafe ist in Oesterreich, Lungenseuche des Rind⸗ viehs und Beschälseuche der Pferde sind in Oesterreich und Ungarn nicht aufgetreten.

ö. 38

e . *

Komitate (R.) Stuhlrichterbezirke (St.) Munizipalstãdte (M.)

Höfe

Gemeinden

Nummer des Sperrgebiet

Gemeinden Gemeinden

Gemeinden

Sandel und Gewerbe.

(Aut den im Reichsamt des Innern zusammengestellten Nachrichten für Handel und In dustrie“ )

Deutsches Reich.

Steuerfreie Verwendung inländischen Rübenzuckers zur Herstellung von Fliegenvertilgungsmitteln. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 15. November d. J. be⸗

* /

. 1

Komitate (R.) Stuhlrichterbezirke S5 Munizipalstãdte (M.)

ummer des Sperrgebiet

Australischer Bund.

Zolltarifirung von Waren. Laut Verordnungen des Handels und Zolldepartements des Australischen Bundes, Nr. 648 K. Marog - Torda, Udyar⸗ und 7183 vom 6. September und 1. November 1906, sind alle im hely, M. Maroghafar⸗ Haushalte verwendbaren Zubereitungen der Nr. 41 des Tarifs nach dieser Nummer zu verzollen ), sofern sie nicht besonders vom Zolle om, befreit oder einer anderen Nummer des Tarif zugewiesen sind oder 9 in der besonderen Form, in der sie eingeführt werden, hauptsächlich Sopron außerhalb dez Haushalte ihre Verwendung finden. So würde 3. B. CK. Neograd (Rögräd) ... Schmirgelpulver zollfrei da es hauptsächlich im Gewerbebetriebe ge⸗ R. Neutra ( Wwitra) . ... braucht wird, während Schmirgelpulver, das nach seiner Aufmachung St. Bia, Göböllz, Pomüz, sich als Mesferputzmsttel darstellt, zollpflichtig sein würde, da es haupt Waitzen (Väch, Städte sächlich im Haushalte Verwendung findet. St. Andr Sent Endre), Graphit, das nach der Verpackung oder der Aufschrift darauf Väcz M. Budapest. .. zum Gebrauch im Haushalte bestimmt ist, würde jollpflichtig sein. St. Llshdabaz, Monor, (The Board of Trade Journal.)

Nagykata, RKachkepe, Abänderungen und Ergänzungen der Bestimmungen Städte Nagykörös, Cze⸗ über die Handelsbezeichnungen gewisser Artikel. Das glöd, M. Keeskemét ... Zolldepartement des Australischen Bundes hat folgende Entscheidungen St. Abonyialso, Dunaveese, getroffen:

Kalocsa, Kigkörös, Kis— Taschen⸗ und Wanduhren brauchen nicht mit einer Handels- kunfslegyhaza, Kungzent⸗ bezeichnung versehen zu werden; wenn ste jedoch mit einer englischen miklös, Städte Kiskun⸗ Aufschrift versehen sind, die nicht in Ländern englischer Zunge ange⸗ halas, Kiskunfelegyhnza bracht ist, so muß in der englischen Aufschrift der Name des Ursprungg⸗ K. Preßburg (Pojsony, Landes oder Ortes mit angegeben sein.

Juwelierwaren. Das Wort „Gold“ kann nicht vorgeschrieben ö werden für Juwelierwaren aus 9 karätigem Golde; Juwelierwaren, Igal, Lengyeltsöti, in denen Gold enthalten ist, müssen jedoch, soweit tunlich, mit der

Marczali, Tab Karatziffer versehen enn welch! das Verhältnis des in ihnen ent- St. Bares, Csurgé, Ka—⸗ haltenen Goldes ersehen läßt. Auf Juwelierwaren, die teilweise oder

posbar, Nagyatäd, Sziget⸗ ganz mit Gold überzogen sind, müssen, soweit tunlich, je nach Lage

var, Stadt Kaposvär.. des Falles die Worte: „rolled gold, „gold fillede , „gold plated- K. Szaboles oder „gilt“ angebracht sein. K. Siatmaär, M. Szatmar⸗ Bei Waren, die als silberne bezeichnet sind und nicht aus gutem

Nèémeti Silber (sterling silver) bestehen oder eigentlich nicht als silberne K. Zips (Szepes) bezeichnet werden können, könnte ein Einschreiten wegen falscher K. Sʒilã zy . Handelsbezeichnungen notwendig werden.

K. Szolnok Doboka .... Das Wort „imitation“ braucht auf Gegenständen nur auf⸗ St. Buziäg,. Körpont, Lippa, gestempelt zu sein, wenn sie wirklich Nachahmungen aus Gold oder Rskäs, Ujarad, Vinga, Sllber darftellen und die Worte „gold“ oder „sii ver eingestempelt

NM. Temes var enthalten. ( Fhe Board of Trade Journal.

St. Csakora, Detta, Weiß⸗ kirchen TFehsrtemplom), ) Die Nr. 41 des Zolltarifs lautet: Kubin, Werschetz (Ver⸗ Orlean, in flüssiger oder fester Form; Hausenblase; Lab, flüssig, in Behältnissen von nicht weniger als einem

sechy), Stadt Fehsrtem⸗ wen plom, M. Versecz. ... halben Pint; Kinder und Krankennährmittel (besondere

X. Tolna —̃ : ware ln gen,, , K. Thorenburg (Torda⸗ Delhändlerwaren, anderweit nicht genannt, einschließlich

Aranyos) Koch⸗ und Würzessenzen, Selfenfarbstoffe, Speisezutgten (condition foods) und andere im Haushalte zur Ver wendung kommende Präparate v. Werte 15 v. H.

Gemeinden Gemeinden

Gemeinden

Gemeinden

2

Wanderarbeitsstättensystems gestellt, indem es im Änschluß an einen der Provinzialbehörden überlassen bleiben foll. Aus dem gleichen häandener Arbeits na weise bleibt ü . 1 . Antrag des Abgeordneten v. Bodelschwingh (Nr. 83 der Drucksachen Grunde ist auch die Ziffer 8 der Refolution nicht 6 ö. . der eng J ö ö ; 33 . eingehenden Verhandlungen im Hause und in der Kom. Entwurf aufgenommen „worden. Selbstverständlich wird aber den einzelnen Kreifen und den betreffenden Kommunen usw. abhänglg; . eschlofsen hat, einem Provinzsalverbande, der das Arbeitsvermittlungswesen die Provinzen sind nicht berechtigt, in ihren allgemeinen Vorschriften e Königliche Staatsregierung zu ersuchen, einen Gesetzentwurf nicht in einer als gugreichend anzuerkennenden Weise ausbaut über die Ausgestaltung der Wandergrbeitsstätten die Verwendung und jur Regelung der Fürsorge für mittellofe axbeitswillige Wanderer vor ⸗= wozu die Einrichtung einer Jentrale far die mit den Aug. beziehungsweise Umgestaltung solcher bestehenden Arbeiisna weise zulegen, wobei folgende Grundgedanken zur Berücksichtigung empfohlen Wanderarbeitsstätten in Verbindung stehenden Arbeltgnachweise un- für die Zwecke des Wanderarbeitgweseng verbindlich vorzuschreiben J . zweifelhaft gehört —ů die im vorigen Abfatze erwähnte staatliche Um zu verhindern, daß die Kreise zur Erfüllung ihrer Ver— ) Der Gesetzentwurf hat der Zweidrittelmajorität der Provinzial⸗ Unterstützung nicht , werden können. Auf diese Weise wird pflichtungen nicht etwa ungeelgnete Einrichtungen benutzen, wird für . landtage und der Kommunallandtage zu Cafssel und Wiesbaden die gerade durch das System der stagtlichen Prämiterung auf eine wenn die Mitwirkung Dritter die Zustimmung des Hv e ihn f er⸗ ö z ö beizulegen, zu beschließen, daß innerhalb der Provinz bezw. auch in den Einzelheiten der Ausführung vielleicht verschiedene, fo doch fordert. Diese Zustimmung soll aber, um die Krelfe in Ihrer Be— . des Beöirksperbandes an Orten, in denen ein Bedürfnig dafür besteht,ů in der Sache selbst überall zweckmäßlge Ordnung der gefamlen Für“ wegungsfrelheit nicht unnötig zu beschrnken, nur dann verfagt oder . 2 Wanderarbeitestãtten eingerichtet werden, in welchen solchen mittellofen sorge für die Wanderarmen hingewsrkt werden können. zurückgenommen werden dürfen, wenn durch die Mitwirkung der be—⸗ ö arbeitsfähigen Männern, die außerhalb ihres Wohnsitzes eine Arbeits⸗ Was endlich die Ziffer 7 der Resolutionen anlangt, so kann die treffenden dritten Stellen dle Erreichung des Zweckes der Wander. . Küstenland gelegenheit aufzusuchen gejwungen sind, Arbeit vermittelt oder por. Gewährung eines ermäßigten Eisenbahntarifs für Wanderarme im arbeitsstätten gefährdet werden würde. Im Sreitfalle soll über die . 1 Tirol . Beköstigung und Nachtlager gegen Arbeitsleistung gewährt . . . 2 erg net n. Es ist indes Berechtigung der i n . oder der Zurückitehung der Zustimmung ö Ei den Verhandlungen der deutschen Bundesreglerungen mit der Probinzlalrat entscheiden. 27) Es ist in der . eine Bestimmung darüber zu Staatsbahnbesitz über eine Reform der ve,, , von 9 3 §6 ,. Mitwirkung Dritter ist selbstverständlich treffen, daß die Königliche Staatsregierung an den Kosten in an,. einer beteiligten Stelle angeregt, die nach dem bestehenden im allgemeinen von dem freien Willen der dritten Personen abhängig. gemessener Weise sich beteiligt. deutschen. Personentarif für milde Zwecke gewährten Fahr Sowelt jedoch die dem Kreise angehörigen Kommunalverbände in den 3) Zur Einrichtung, Unterhaltung und Verwaltung der Stationen preizermäßigungen unter U,. Voraussetzungen auf. Wander. HSienst der Sache gestelit werden Können. erscheint es jweckmäßig, ihre sollen die Kreise verpflichtet werden dürfen. arme auszudehnen. Der HDeförderungspreis würde für diefe dann Mitwirkung obligatorlsch zu gestalten. Der F] tragt die fem Gebanken c) Die Bestimmung darüber, an welchen Orten Wanderstationen von 2 auf 5 J für das Personenkllometer herab esetzt. dadurch Rechnung, daß er die Gemeinden und Gutsbenrke verpflichtet einzurichten sind, soll . (Landesauschuß), welcher Gin dahln gehender Antrag ist bereits bei der ständigen Tarif- sich hei der Verwaltung der Wanderarbeitsstätten (. B. durch Uebernahm⸗ die beteiligten Kreisausschüsse zu hören hat, beigelegt werden- Sofern kommisston der deutschen Eisenbahnen ,,, Im Falle seiner der Aufsicht oder der Instandhaltung) zu betelligen fowle passende die Königliche Staatsreglerung eine Beihilfe zu den Kosten gewährt, Annahme würde den im Punkt 7 der Resolution geäußerten Wünschen Räumlichkeiten, sowein solche bisher einem gleichen Zwecke dienten soll dem Oberpräsidenten die endgültige Festsetzung des Stationsnetzes entsprochen sein. sium Beispiel für Verpflegungsftationen, Herbergen ufw.), zur Ver und der zu benutzenden Wander- und Kifenbahnstraßen nach Anhörung Eine wesentliche Erleichterung in der Eisenbahnbeförderung der fägung zu stellen. Diese Lesstungen follen den Gemeinden indessen des (Landesausschusses) zustehen. 5 Wanderarmen im Rahmen des Wanderarbeitsftätten. nur gegen angemessene vom Kreise ju gewährende Entschädigung ob— Zwei Drittel der entstehenden Kosten hat die Provinz (ger systemsz ift übrigens schon bigher in einigen Benlrken dadurch gewähr- liegen, über deren Höhe im re ak? der Bezirksausschuß ju be⸗ Bezirksverband) den Kreisen zu erstatten. Dag letzte Drittel entfällt leiftet worden, daß die Wanderarmen gegen Gutscheine befördert werden, schließen haben wird. auf den Kreis, in dem die Wanderstätte uit Zur Mittragung dieses welche von den 2 der Wanderarbeitsstätten oder von den Durch 8 8 soll die sinngemäße Anwendung der für die Provinzlal⸗ Drittels sollen jedoch die benachbarten Kreise, innerhalb welcher keine Gemeindevorstehern usw. auggestellt werden und über welche die Eisen· verbände getroffenen Bestimmungen auf die Bezirkgverbande Cassel Station liegt, nach Maßgabe eines vom Provinzialausschuß (Landes- r e n, später mit den Wanderarbeltsstätten abrechnet. Diese und Wiesbaden und den Landeskommunalverband der Hohenzollernschen ausschuß) nach Anhörung der Kreigausschüsse aufzustellenden Ver. Einrichtung, d e sich gut bewährt hat, wird auf Wunsch der Beteiligten Lande, denen die Funktionen der Probinzen jn diefen Beziehungen ,, herangejogen werden können. auch auf andere Benirke ausgedehnt werden. obliegen, ermöglicht werden. richt? . sollen möglichst nur in größeren Orten er⸗ ö 3 . den einzelnen Bestimmungen des Entwurfs sei noch folgendes ö emerkt: 7) Die Beförderung der mittellosen arbeltswilligen Wanderer von Im § 1 kommt der Hauptgedanke deg Gesetzes zum Ausdr und nach den Wanderstationen und Arbeitsstätten soll auf den nach dem den Provinzen das Recht zuertelkt 63 9 3 , preußsschen Staatzelsenbahnen zu einem ermäßlgten Tarsf erfolgen. richtung, Unterhaltung und Verwaltung von Wanderarbeitgstätten zu Literatu 66 , , = . . . ö e, e. 6 ler ge ng f. a r unn den diese ö aus⸗ ien e, = nzialverbande eitrtsberhande) (ine Zentralarbeitsver⸗ sprechenden Beschluß in Uebereinstimmung mit der Resolution des ĩ̃ ü = Bukowina mittelungastesle zu errichten, welche mit den Wanderarbeitzstätten in Abgeordnetenhaufes die Zweldritteimehrhelt fordert, so kene g sich liche? inen n fend Hel ier km . ö Dal matiyn Verbindung steht. diese Vorschrift durch den bedeutsamen GCingriff in das Selbst! Johannes Penzler gesammelt und herausgegeben werden b. Ungarn; St, C6 ele, Grosthndn Eine Resolution gleichen Inhalts hat am 27. Juni 18065 auch bestimmungßrecht der Kreife. liegt der Band I dor (Verlag von Georg Relmer in Henn , K. Abauj Torna, M. Kaschau ((Nagykilinda), Nagyszent⸗ das Herrenhaus im Anschluß an eine Petition der Rheinisch. Weft= Des weiteren wird in sz 1 den Provinzen die Befugnis zuge, 36 850 „). Der Band enthält die parlamentarischen Reden des ,, älischen Gefängnisgesellschafi gefaßt, jedoch mit der Abweichung, daß sprochen, den Kreisen über die Einri tung, Unterhaltung und Ver heeich i uz auß den Jahren 1903 biz 1906, ferner eine Reibe , , ,, Ausschreibungen as Erfordernis einer Zweidrittelmehrhelt für die Beschlußfaffung der Faltung der Wanderarbeitsstätten bindende Vorschristen zu! machen? Kundgebungen und Erlaffe des Reichskanzlers aus derfel ben Jelt sowe , , , ,. v5 S väasärhel 6 soll. (Sten. Ber. d. Herrenhauses ieh et ann, erg um 8 , des Systems ein ausführliches Namen, und Sachregifler , , . unc 9 e e n n nl! o 2. n, ; 144 ; i nnerhalb ein und derselben Provinz zu sichern. Dahingegen so ; . ing ü ü r aden. Der Erfüllung des in diesen Beschlüffen beider Häuser des Land⸗ einzelne Probinz völlige e, darin haben, das , . ,, . vnn er Te bete, PV. Arad St. Alibun gr, Antalfalva, hat, soll im Frübjahr in Angriff genommen werden. tags übereinstimmend ausgesprochenen Wunsches gilt der vorliegende fo auszugestalten, wie es lhre besonderen Verhältnisse und Bedürfnisse er 177 Tafeln in Holischnitt, Aetzung und Farbendrud 9 Herden, 41 St. Borotsebes, Nagvhal⸗ Lieferung von elektrischen Zentrifugalpumpen nach

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Eniwurf, der sich als eine gesetzliche Formulierung der in Rr. J, 3, 4 fordern. Eine einheitliche Schablone würde für die gern Monarchie Halbleder gebunden zu je jo M oder 18 broschierte Halbbande n je mägy, Radna, Ternopa. ; Dublin an das Fort and Docks Board. Vergebungstermin:

und 5h der Resolutionen enthaltenen Gedanken darstellt. Zu seiner

Begründung im ganzen wie in den Einzelheiten kann dementsprechend

durchgängig auf die in beiden Häusern des Landtagg vorgetragenen

ausführlichen Darlegungen Bezug genommen werden.

Unter Abstandnahme von jeglicher obligatorischen Einrichtung soll die Beurteilung des Bedürfnisses nach Einführung des Wanderarbeitg⸗ stättensystems für den Bereich einer jeden Propinz den Probinzial⸗

landtagen wie bisher vorbehalten bleiben, die tatsäͤchliche Ginführung

des Systems aber dadurch erleichtert werden, daß die Provinzen die Berechtigung erhalten, die Kreise zur Einrichtung Unterhaltung und

Verwaltung von Wanderarbeitsstaäͤtten in rechtsverbindlicher Weise

heranzuziehen. Die Gewährung der Möglichkeit, die Krelse gegebenenfalls

auch gegen ihren Willen zu Trägern der Wanderarbestsstätten zu

machen, erscheint nach den in der Praxi gemachten Erfahrungen

dringend erwünscht. An sich können jwar auch die Probinzen auf

eigene Kosten und unter eigener Verwaltung Wanderarbeitsstätten einrichten. Da sie jedoch vielfach der zur Durchführung diefer Ein— richtung notwendigen, mit den örtlichen Verhältnifsen genügend ver⸗ trauten eigenen Organe entbehren, so sind sie in der Praxis zumeist auf entsprechende Vereinbarungen mit den Kreisen angewiesen, wat auf eine Verwaltung aut fremder Tasche herauskommen und leicht zu den in solchen Fällen oft beobachteten unerwünschten Folgen führen würde. Den Kreisen hingegen stehen die entsprechenden Organe und die nötige Ortskenntnis zur sachgemäßen Einrichtung, Unterhaltun und Verwaltung der Wanderarbeitsstärten regelmäßig zu Gebote, au möchte ihre finanzielle Betelligung eine wirtschaftliche und sparsame w der Einrichtung in erhöhtem Maße gewährleisten. Dem-⸗ entsprechend hat sich denn auch die Entwicklung 6 der Praxis derart vollzogen, daß die Kreise wohl durchgehends die Träger der vor ge rn, Wanderarbeitsstätten sind. Auch die gutachtlich gehörten

rooinzialausschüsse haben sich fast einstimmig dahin ausgesprochen, daß eine gedeihliche Entwicklung des Wanderarbeinsstättenwesens ohne eine derartige Beteiligung der Kreise als ausgeschlofsen zu erachten sei; werde eine Möglichkeit, die Kreise zur Mitwirkung zu verpflichten, nicht gegeben, so ö. an eine Einführung des Wanderarbeitsstätten⸗ '. vielfach nicht zu denken, da zum mindesten jede einheitliche

estaltung schon durch den Widerspruch eines einzigen widerstrebenden Kreises vereitelt werden könnte.

Ueber die unter Nr. 2, 6, 7 und 8 der Resolution belder Häuser des Landtags aufgeführten Wünsche ist in dem vorliegenden Gesetz- entwurf nichts gesagt.

Was die unter Nr. 2 geforderte Beteiligung des Staates an den Kosten der Wanderarbeitöstätten anlangt, so hat die Königliche Staatgreglesung schon wiederholt darauf hinwelsen müssen, daß die 66 für die Wanderarmen, als ein Akt armenrechtlicher Für⸗ orge, gesetzlich Aufgabe nicht des Staates, sondern der dazu berufenen Kommunalverbaͤnde ist. Dementsprechend sind auch die in dem Provinzial.

kaum passen und für den einzelnen Landesteil vielfach zu Unzutrãglich⸗ leiten führen. Sie empfiehlt sich auch um deswillen nicht, weil' dat System sich gegenwärtig noch im Stadium der Entwicklung befindet. Auch würde gerade bei einer Einrichtung wöie der vorlie zenden, wo es sich um den Ausfluß freiwilliger Hilf bereitschaft für notleidende Mit- menschen handelt, von jedem Versuch einer zwangsweifen Schema. tisierung mit Sicherheit eine schädigende Einengung und Verminde⸗ rung dieser Hilfgbereitschaft selbst zu gewärtigen seln. Dementsprechend ist auch im 5 2 des Entwurfs die Aufgabe der Wanderarbeitsstãtten nur in großen Umrsssen gekennzeichnet und dabei vermieden worden, Vorschriften über diejenigen Einrichtungen mit aufzunehmen, welche zwar an sich unentbehrlich sind, wohl aber im einzelnen verschieden· artig gestaltet werden können. Dahin gehören Bestimmungen über die , der Wanderarmen, über dle Aussonderung der arbeits- unfählgen und arbeltsscheuen Wanderer und anderes mehr.

Von besonderer Wichtigkeit wird es im übrigen sein, da Nachbarprovinzen, welche dag Wanderarbeitsstättensystem bei t einführen wollen, eine gewisse Ueberelnstimmung in ihren Einrich⸗ tungen, insbesondere hinsichtlich der Ermöglichung des Ueberganges der arbeitsuchenden Wanderarmen auß einem Wanderarben s. stättensystem in das andere und hinsichtlich des Hand in 8 Arheitens der beiderseitigen Arbeits nachweise herstellen.

ie Erzielung einer solchen Uebereinstimmung wird aber schon durch ihre innere Notwendigkeit in der Praxis genügend gesichert und kann deshalb, der freien Vereinbarung der betelligten Kommunal. verbände überlassen werden. Daneben wird 163 bel der Zusicherung der staatlichen Zuschüsse zur Förderung der Arbeitgnachweise darauf hingewirkt merden können, daß die verschiedenen Probinzialsysteme in ihren entscheidenden Grundzügen glatt ineinander greifen.

Der § 3, der die Auswahl der Orte, an denen Wanderarbeits⸗ stätten einzurlchten sind, dem Propinzialautschuß zuweist und zugleich aber die vorherige Anhörung der betreffenden Käeltzausfchüffe vor eht, stimmt mit dem in den Resolutionen des Landtags unter Nr. 4 ge · , . des g a aber di

enso entspr e Bestimmung des über die Heranziehun benachbarter Krelse zu den Kosten der Heer rl fe ,. 3 9 Resolutionen unter Nr. 5 Satz 3 gestellten Forderung. Doch erschten es, da es sich um eine Belastung der Kreise handelt, die der . sichen , einzelner Kreise gemäß § 1160 der Propinzlal- nn für die östlichen Provinzen sehr nahe steht, jweckentfprechend, die Festsetzung dieser Belaf ng ebenso wie bel einer steuerlichen Mehrbelastung dem Propinztallandtage zu übertragen. In z h wird die Betelligung der Propbinz an den Kosten der Wanderarbeltsstaͤtten so geregelt, wie eg Nr. 5 Satz 1 und 2 der Resolution forderte. Die Kosten für die Beförderung von Gästen der Wander- arbestsstätten sollen gemäß Abf. 2 als Kosten der Wander—

arbeitsstätte gelten. Es handelt sich hier um die Zuführung

1 M Sechster Band: Mittel, und Nordeuropa. Von Karl Weule Joseph Girgensohn, Eduard Heyck, F Karl Pauli, Hans F. Helmolt, Richard Mahrenholtz, Wilhelm Walther, Richard Mayr, Clement Klein, Hans Schjöth und Alexander Tille. Mit 5 Karten und 19 Tafeln in Holzschnitt, Aetzung und Farbendruck. des Bibliographischen Instituts in S ipng und Wien. Mit dem soeben erschienenen sechsten Band (dem Erscheinen nach der achte) hat Helmolts Weltgeschichte ihren Abschluß erreicht; denn a n 907 angekãndigte neunte Ergãnzungs⸗ band soll nur Nachträge, Rückblicke und das Gesamtregister brlngen. Wenn man bedenkt, daß 37 Gelehrte zusammengewirkt haben, um das Werk glücklich unter Dach und Fach zu bringen, versteht man auch, welch ef , für den Herausgeber erwuchsen, um seinen ein 1 is zum Ende zielbewußt durchzuführen. Der vorliegende Band Mitteleuropa und Nordeuropa“ umfaßt hauptsächlich die deutsche, italienische und französische Geschichte bis Mitte des 14. Jahr⸗ hunderts, wo Band II mit Renaissance und Humanismus einsetzt; ferner die zwischen Völkerwanderung und Reformation liegende Ge⸗ schichte des Christentums und die Geschichte der Engländer und germanischen Nordländer. Den Eingang des Bandes bildet als Ueberleltung vom fünften Band die Behandlung der geschichtlichen Bedeutung der Ostsee. Auch der deuischen Kolonisallon des Ostens bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts ist ein längerer, interessanter Abschnitt gewidmet. Es mag auffallen, daß „Italien vom 6. = 14. Jahrhundert‘ in diesem Band mit Aufnahme , . hat. Die Aufnahme erklärt sich aber auf Grund der ganzen nordnung des eigenartigen Werkes daraus, daß Italien in den beiden Jahrhunderten seiner mittleren wie auf den Höhepunkten seiner neuen Geschichte zu Mitteleuropa gehört hat. Durch Zuhilsenahme von Ausblicken auf die folgende Zeit ist es gelungen, eine wenn auch fehr gedrängte, so doch lesbare . Italiens bis zur Gegenwart zu liefern. Eine Anjahl Stammbäume und eine stattliche Reihe mit Verständnis ausgewählter und, trefflich hergestellter Tafeln in Bunt und Schwarz schmücken auch dlesen Band des gut augge⸗ statteten Werkes, das einen ganz neuen und jedenfalls anregenden Ver⸗ such, Weltgeschichte darzustellen bedeutet.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maszregeln.

In dem zwischen dem Deutschen Reiche und Oesterreich⸗ Ungarn unterm 265. Januar 1905 abgeschlossenen i übereinkommen (R⸗G.⸗Bl. 1906 S. 2W37) haben sich die ver⸗ tragschließenden Teile verpflichtet, periodische Nachweisungen über den jeweiligen Stand der Viehseuchen erscheinen zu lassen.

Von den wöchentlich ausgegebenen Nachweisungen über den Stand der Seuchen in Oesterreich⸗Ungarn werden fortan

St. Cssffa, Elesd, Köspont,

K. Arpa, Liptau (Lipté), Tur ez St. Baäcsalmäas, Baja, Topolya, Zenta, Zombor, Stadt Zenta, M. Baja, Naria Theresiopel (Sza⸗ badka), Zombor St. Apatin, Hödsäag, Kula, Néömetpalünka, Obeese,

(Sel

X. Bökos

K. Bereg, Ugoesa K. Bistritz (Besztereze)⸗ Nas jd St. Berettysujfalu De⸗ recske, Ermihälyfalva, Margitta, Siekelyhid, Sarr t

Mezökeresztes, Szalärd, M. Großwardein (Nagy⸗ varad)

St. Böll, Belsnves, Ma⸗ vareséke, Nagyszalonta, e Vack⸗

K. Borsod

K. Kronstadt

K. Gran (Esztergom), Raab (Györ), Komorn Komärom), M. Györ, omärom

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Stuhlwer Sz sokes. Fesorvnar

K. Fogaras, dermannftadi

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K. Ung, St. Homonna, Szinna, Sztropks ... St Bodrogköz, Gälsiées, Nagymihaly, Sloral⸗ jaushely, Szerenes, Tokaj,

jaufhely

(Köszeg), Németujvär, Sãaärvär, Steinamanger (Szembathely), Städte Köszeg, Sijombathely .. St. Körmend, Olenitz (Mu- raszombat), Sientgott⸗ härd, Cisenburg (Vasvaär) K. Wes zprim (Veszprom) . St. Kesztbely, Pacsa, Sü⸗ meg, Tapolecza, Zalae⸗ gerszeg, Zalaszentgroͤt, Stadt Zalaegers eg... St. Alsolendva, Csäktor. nya, Kanijsa, Letenye, No⸗ va, Perlak, Stadt Groß⸗ kanijsa (Nagykanijsa) ..

Varann é, Stadt Satoral⸗ St. Felsöör, Kisczell, Guns

M. Fiume

K. Belovar⸗ Körös, Va⸗ rasdin (Varasd), M. Va⸗ ragd

K. Lika⸗Krbava

K. Modrus⸗ Fiume

. Pozsega

K. Syrmlen (Szersm), M. Semlin (3imony) ....

Gr en, M. Esseg

Kroatien und Slavonien.

urg

.

K. 3

Zusammen Gemeinden (Gehöfte)

a. in Oesterreich:

Rotz 8 (9), Maul und Klauenseuche 14 (180) und Schweinepest 143 (395), Rotlauf der Schwelne

29. Januar 1907. (Moniteur des Intéréts Matèériels.)

Die Konzession für eine Schmalspurbahn von Jerei nach Arcos de la Frontera (Spanien) ist von Angel de Torrejsn aus Jerez de la Frontera bei der Direccion general de Obyas püblieas in Madrid in Antrag gebracht worden. (Gazsta de Madrid.)

Die Konzession für den Betrieb der Straßenbahn in Konstantinopel, welche 1808 abläuft, ist verlängert und auf drei neue Linien ausgedehnt worden. Die Konzessionsinbaber Tram ways de Constantinople“ werden den elektrischen Betrieb einfübren.

(Moniteur des Intérséts Natériels.)

Bau einer Wasserlestung und Kan glisatisntanlage in Ploesti (Rumänten). Vergebungstermin: 18 28. Februar 1907 auf dem Bürgermeisteramte. Zur Vergebung steben: a. Röbrenl für die Wasserdersorgung (Kontrakt Nr. 7), Pflaster⸗ Erd. und Bich⸗ tungsarbeiten für eine Röhrenlänge von ca. 60 000 m von 500 big S0 mm Durchmesser; b. Lieferung der Stein jeugmaterialien für die Kanalisation (Kontrakt Nr. s), und jwar: 8So00 m Steinzeugröbren von 40 bis 15 em Durchmesser; 38800 Fermstücke bierjn (Ibzweig- stücke, Krümmer, Verschlußteller) 22 000 Soblstücke und Seiten und Schelteleinlaßstücke für gemauerte Kanäle von 60 110 bis 120 200 em; 280 Straßensinkkasten mit Syphon. Dag Lieferungsbeft ist zum Preise von 6 Lei erhältlich bei dem Ser vieinl oanalizarei si alimen- tarei orasului en apa, Eloesti, Galea Bucuresei 52. (Dester- reichischer Zentral · Anzeiger für das öffentliche Lieferungewesen.

Lieferung von Eisenbabnmaterial usw. nach Sul garien. Die Kreigfinanzkommission in Sofia. wird folgende Lieferungen vergeben: 1) am 8. 21. Januar 1907. Wasserleitungg⸗ röhren n Werte von 24 800 Fr. 3 am 13. 26. Januar 1907: Gußeisen i. W. von 2000 Fr. und Blel i. W. don 33 480 Fr.; an demselben Tage werden auch Altmaterialien i. W. don 102 231.44 gr. zum Verkauf gestellt. (Balgarische Sandele zeitung.)

Der Bau einer Eisenbabn von Tredna nach Gabreove Bulgarien) wird ö lant. Zur Zeit werden im Ministerium für öffentliche Arbeiten die bierjn erforderlichen Ber- arbeiten ausgefübrt. (Bericht des österreichisch ungarischen Konsulg in Rustschuł.) a.

Ein steigender Bedarf an Baggern in Legorten macht sich 1 einer Mitteilung des Cgpptian ell Re w auL Anlaß der noch projektierten Drainierunggarbeiten geltend. Wer- langt werden bauptsächlich Maschinen, welche jur Verwendeng in kleinen Kanälen geeignet sind; Fabrikanten wird empfoblen, der Verstellung don e , mm, dieser Art angelegen sein n Eine Vampfgestruüppschneldemaschine (3team sel ml Erfolg zur Anwendung gekommen.

Schweineseuche

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