1907 / 36 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 07 Feb 1907 18:00:01 GMT) scan diff

Berichte von deutschen Fruchtmärkten. w ——— Zusammengestellt im Kaiserlichen Statistischen Amt. . 1907 Qualität

gering P mittel Verkaufte Durchschnitte. 6. 2 u / ;;; 7 / Ü age Qualitat Februar Marktort Verlaufs nl Nartttage er m ts

ö. Außerdem wurd 6 ĩ Menge ; ; 1890 . . ö. Durchschnitts⸗ H , * l . . eiahlter Preis für 1 Doppel zentner 9 . Durch⸗ 6,

Verkaufte Verkauft j 8 Tag niedrigster höchster niebrigster höchster niedrigster höchster Doppeljentner zentner 1 dem , n, Februar Narktort Geiahlter Preis für 1 Doppelientner Menge . . . 31 16. 6 H. 6. f. 4. 4. Hp spreiß unbckannh

Cas niedrigster höchster niedrigster höchster niedrigster höchster . 6. 10 6. 16. Doppel zentner 60 3

annt) Noch: Hafer. , Saathafer ö. è * 18,00 18,30 18,10 18,10

hen,, Din kelebühl * ö. 16 56 1796

Ile ih. 1530 15 80 1690 1300 16 14 Ueberlingen.. JJ . 1749 13669 1780 1726 1717 J,, 1 1, e, mii, 1

17,24

1 16990 16,49 16.26 657 Altenburg .. ö 46

. 363

Weizen. erh mn, ; ; ; 664 17,50 17,50 Prenzlau... ; . 17.00 17,20 17,30 17,50 Beezkow. ... . ö 17,56 156 1756 1799 , a. O. 17.00 17.00

. . ; 1 ao rz, , i d 10g is 556 is 56

17,50 1850 18,50

K,, ö . 17.20 17,40 ; n ; / 18,06 17,50 . . . 1700 1700 1756 17556 ; ; 9. 1 23 . . Menge wird auf volle Doppelientner und der Verkau 8, . J 1700 1730 1740 17380 . . ö in liegender Strich (— in den Spalten für Prelse hat dt

Frantenstemn 1. Schl. ö 155 18d 130 (rd Prelse hat die Bedeutung, Lüben i. Schl... K J 16, 85 17,10 17,35 17160 alberstadt .. ö ö 16, 10 16,70 16,70 17.20 1 w 17.00 17.30 17,50 18,20

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.

15,00 16,20 16.20 16, 0h 16.15

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fowert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. Der Vurchschnittspreis wird aus den unab

e gerundeten Zahlen berechnet. daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, **

daß entsprechender Bert cht fehlt.

. ö ver k ; 17 46 . z . . ; . J . . 1s zd. 1, ss, ss , , Der. Mrer af das ee, lesel, und Triebwerke unterli J . 16,80 17,00 17,00 17.40 - ; . Dem Hause der Abgeordneten ist der nachstehende 1) n den Kreisen Siegen und Olpe des Regierungsbezirks gefetze. nterliegen den Vorschriften der Gewerbe= aderborn. ; . . 1700 17.30 .1. ; . Gesetz en wurf, betreffend die band ell ng n elf ee Arnsberg und in den Kreisen Astenkirchen Und Neuwied des Artikel VII.

ö ; ; 1730 1730 18,30 18,30 . ö ; . Renierungsbezirks Koblenz ein Feld biz zu 110 900 am,

e abi 3 ö . ö 138 1 . in g . vom 24. Juni 18655, nebst Be— 2 1 zl rigen Landeztellen efm Feld bis zn zes Hogf am b .

Ueberlingen. ... J 8, 18,91 ; 30.1. . . ; , f, angen.

Rostock . k . ö 1650 16,50 17.65 1780 61. ö Das Allgemeine Berggesetz für die preußischen Staaten v Der Fundpunft muß stetz in das verlangte Feld eingeschlossen Mineralien de

d ö 17,20 17,70 2. J 24. Juni 1865 (Gesetzsammf. S. 706) wird, wie folgt, abgeänd om werden. Der Abftand dez . von jedem Punkte der

k . 3 . 1 ho h . ; J gt, abgeändert: Begrenzung des Feldes darf kei 110 000 qm (Nr. I) nicht unter

Mülhausen i. E. k 19,00 19,00 : 19 8 ; . 5am und nicht über bob m, bei 2 29h Go 4m( Lr. ) nicht unter Orr e ire, , ann: ö . . . . it a. e, betragen. Dieser Abftand wird

neten Mineralien v l . m kürzesten We 8 —z

Kernen (euthülster Spelz, Dinkel, Fesen). ( recht des Grundeigentümerz ausgeschlossen: ind vom Verfügung Freibleibende . ir . Felde nicht um⸗

, n, JJ * . e 19,40 19,40 41. . , , ö. Ausnahme der Rasen⸗ schlossen ,.

1 J ; ĩ * * ? 1 . knerze, Blei, Kupfer, Zinn, Zink, Kobalt, Nickel, Arsent Im, übrigen darf dem Felde jede beliebi 8

, ; ö 11911 1938 19,50 19,350 —. ** ; 3 Mangan, Antimon und Schwefel, gediegen und als ut, des z 26 entsprechende Form gegeben werden, . . .

O ond dir eg, Ent s unn des Oberbergamteß zum Bergwerksbetriebe geignet ift Soweit in Gef n, ,,

Roggen. gen n fen gel. und Grapzit; . peel ungen bon diesen Vorschriften über den Abstandn nz dieses G se inßh en auf. Horschriften verwiesen it. welche durch 18. po 16 50 ̃ 2.2. ; Siem 3 ali, Magnesia⸗ und Borsalze und die Solquellen. undpunkteg und die Form des Feldeß find nur zulässig, wenn sie , . 6 . werden, treten an deren Stelle die ent 16, 00 16, 10 ; ; ; . . In n und Gewinnung dieser Mineralien unterliegt ö,, vom Willen des Muters unabhängige Umstände en neuen Vorschristen. ;

16,90 16,10 16.10 ; ĩ ; ; J = Berg ih 6 . . 94 9. h 3 Dieses Gesetz tn Artikel IX. ;

15, 80 16 96 16 96 1. ; . Hie raessa r gende Bestimmung ersetzt: * 8 er eses Gesetz tritt vom Tage seiner Verkündigung an in Kraft. ö. 15 30 15 35 I. saljes üerlussluftung und Gewinnung der Steinkohle, des Stein— pbald die Itlt der Ausführung dieses Gese tes wird ber Minister für Handel

16,10 16 460 1646 2. r . 1 äs, a. Kali Magnessa⸗ und Borfalje und der Solquellen dem Muter min ö und Gewerbe beauftragt.

6 16, 16 16 30 ; steht allein dem Sfaate zu. 2 ö . . . Der Staat kann das Recht zur Aufsuchung und Gewinnung

. 149g 669 ö. ö. der in Ablatz J bezeichneten Mr ] 15,40 15,60 15,30 2 ( bezeichneten Mineralien an andere Personen über⸗ ; Ferner ist dem Hause der Abgeo 14,26 14,50 1450 35. ö 33 Die Uebertragung soll gegen Enischädigung und auf Zeit Er . Entwurf eines Gef etzes, betreffe 3. ire fe erbe, 4 1. ö. 2.2. = Artiten mn. in we ee, en. n n , der Hauptverwaltung der Staats 1500 1546 156 56 2. . 1) Der 8 3 erhält folgende Fassung: ü ; nebst Begründung zugegangen: 15, 16 15 36 16.36 z Yle Auffuchung der im ben 181. 15,20 15,30 15 90 ; . natürliche n Ablagerun Artikel v. er Hauptverwaltung der Staatsschulden

H . ach s . Ulbfaß 1 denn ih Am Schlusse des dritten äschnittg des mweiten Titels d 1 . ;. g 1 e , 1 . t J . * A. 16,60 16,76 17,30 ; 2 . Für die Aufsuchun Die 5S§ 12 bis 38 finden in Ansehung der im § 2 Absatz 1 ; 63 163 16 239 ĩ 2 . ö. H er n en, 3 . Für die letzteren id an, . iäẽs 6 ir ; Kon den Bergbehörben . . . . i 6 24. ! Der Schürf k. 9 c Ohe ber unte . Staate durch den Minifler fis Handel und ö ; 35 * ) n ur ö 1720 17,30 17,40 ö Einstellung der Schürfarbeiken innerbalb einer de lsinn gen f Die Verleihung ist von dem Nachweig abhängig, daß das 18,40 h 1 Anzeige zu machn. Ferner iann durch Polizeiverordnung des Ober- Mineral innerhalb des zu verleihenden Feldes auf feiner natürli 136 , 66 2.7. ; . nn der 3 . 2 70 und 72 bis 77 die ses Ge⸗ wenn in ö. , und Beschaffenbeit unf. 9 zur Tilgung derselb aut d fe 80 . . .2. bes mit den aus der Sachlage ergebend daß eine zur wirtschaftlichen Verwert ü ö elben zu leistenden 1 16, 56 16 60 ! ; ; S e e l . ch ö ö , auf Harl e , , , . , führende bergmännische , 3 16. 200 Tau? 3 de werden die orte: „bis ng erfolgt durch Ausste iner mi . G er st e. Dod Fuß ersetzt durch die Worte? bis zu sechzig Mer. 7 Unterschrift zu versehenden Üirkunde, . 6 . bruar . (Gesetzsamml. G , in P 2 el. J 8 1 ö . ö 3 1 1 3 . . J ; 36 66 = . J J) Der jweite Absotz des g 14 fallt fort. gefertigten, der Vorschrift m art a tim Feldmesser an. Die diesem Gesetz entgegenstehenden

e rt a. O 2) Der z 15 erhält folgende Fassung: Situakionzrisfe verbunden werden muß. entlsprechenden und Verordnungen werden aufgehoben.

dd ; . . . Die Gültigkeit einer Mutung ist dadurch bedingt Die Verleihungsurkunde i zei Gresfenhagen. .. w 15.99 1610 f l) daß das in der Mutung bezeichnete Mincraf an dem an Königlt eure ist, durch den Deutschen Reichs. und n 5 4am. . = glich Preußischen Staatzanzeiger zu b Das Gesetz tritt am 1. Aprfl I507 Pyritz 15,50 1600 3 ; . gegebenen Fundpunkte (8 145 auf seiner natürlichen Ab= er zu veröffentlichen. Der gie er rn he wird j seiner 2 beauftragt

Stargard i. Pomm. . ö 15,80 1600 J lagerung vor Einlegung der Mutun entdeckt word Das na 3 ü Lauenburg i. Pomm. . 15,00 15,00 ( ] ; und bei der amtlichen Untersuc . ,, 0 m,, . , ,,. . hte re waltung der Stagte Namen „Deposstalfondz⸗⸗ ein be

9 hung in solcher Menge und des Stagts an den im 52 Abfa 1 h

U , ; 8 2 enannt

. VJ 2 3 63 ö r befsenhelt nach̃aeniesen wc, daß Cine ur wirfschan?! in der ef hene tet ee g . gere an rn.

. . . 63 6 . e n er n i,. bergmännische Gewinnung des ic n, 46 auf 3 das vererbliche und veräußerliche ö Verwen

V 6 ] . . . ; als nt; . echt zusteht, die im § 2 Absatz 1 bejeichncten Min. nn Staats schuldenderw

Ei ite , ö l . . 146 ; ; . =. ; . . 2 daß nicht bessere Rechte auf den Fund entgegenstehen. einzelne dieser i en gie ann. des , . wie in der dem

4 6 1 k l 66 . ö . . . . . ; deer 3th die auf einen Fund eingelegte Mutung infolge Ueber⸗ gegebenen Feldes nach den Bestimmungen des gegenwärtigen wird, durch zung

i . 1 ö. 136 ; ; ; ö = . ec much das Feld einer anderen Mufung ungültig geworden, KHesetzes aufzusuchen und zu gewinnen und! ahh hierzu erforderlichen özunächst Jäi. dem Zwecke

i J , .; . ; 3 . .; n ce gun wenn er später wieder ins Bergfreie fällt, nur Anlagen unter und über Tage zu treffen. gerufene Staats schulden

, d i . . 38 . .1. , zem ers⸗ , . oder mit dessen Einwilligung zum Gegen⸗ Wahrend des Bestehens eines nach Absatz 1 begründeten Ge. Ausschlußfrist der angebl et hatte, die

J ö , 43 ; ; = ö . neuen Mutung gemacht werden. winnunggrechts finden alle Vorschriften dez gegenwärtigen Gesetzeg Zahlung iedoch mangelt stwellen nicht w . 2 29 ; 09 —⸗ . ; . Der 5 16 fällt fort. Über die Rechte und Pflichten des Bergwerkgeigentümerg (Bergwerk; erfolgen Kante. ne Verfũgun

Limburg. . ö , J . l S. 4 Im, ersten Absatz des g 17 tritt an die Stelle des Wortes: besitzers, Bergb : z ; Biberach.. . 13439 13.00 ; ? . Quadratlachtern · das Wort: Quadratmetern. 3 S8 5 . r n, nne f. zn r e nne mer . .

1 16,40 1640 ) Der erste Absatz ö ö mit der Maßgabe Anwendung, ch nds und wurde alt VJ J, , , , n n, , ,, i g ie ir g. J ; 38 . ; ö reichung des Situattonsrfffes (5 17) müssen binnen sechzs Monaten Steht ein Gewinnungzrecht der im Absatz 6 bee lente üilhausen i. . ; . nach Präsenta ion der Mutung bei der zur Annahme der letzteren zwei oder mehreren Mitherechtigten zu, so finden auf die Rechts . befugten Bergbehörde erfolgen. berhältnisse der Mitberechtigten?die Vorschristen des vierten 3 16,00 160 a6) Als vierter Absatz des g 18 wird folgende Bestimmung ein⸗ des, gegenwärtigen Gesetzeß Inwendung. n,. JJ . . 2 O00 J gefügt: ee . 2 An die Stelle des zweiten und dritten Absatzes des 5 o treten ö JJ ; 1660 1690 seiti Mängeln des Situatlonkerisses die nicht vom Oberbergamt be. folgende Besttmn mungen: e. JJ 16836 1636 x ] 5 igt werden (8 33) hat der Huter auf die Aufforderung der Ab Für das Bergwerkseigentum und das auf Grund dez § 380 1 ; 3 . . . J ; erh ee binnen, sechs Wachen absuhelfen. Auf Rntcag des ö 3 . begzündele Sewinnunggrecht gelten die sich auf Grundstücke 6. , . ö. 15 55 153 96 ; ; 5 6 kann die Frist angemessen verlängerl werden. Werden die n . Borschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs, soweit nicht dd 3 . . K . . von Anfang an ungültig. 3 ln , , e ge . ö J 30 1656 1656 inter wird folgender § 194 eingeschoben: ; wrantung sinden die für den Erwerb des gie zei w 16.090 16 3h d Wird nach oder unter Verrschtleistung' auf eine Mutung auf , . aug dem Eigentum an Grundftücken b V wegen der 1 ; 15,565 15 56 en dieser zu Grunde liegenden Fund oder auf einen andern in dem! He nde beg . h au das ergwerkseigentum und das auf schuldenwesens a gan l. Penn. : . 52 1646 15,5 1 . 9 Sh g fegt au fee diefen, Fund . e Absatz 1 begründete Gewinnungsrecht entsprechende 1 5 1630 1339 leb ere ber renn cdeelnfn Kuß, at ung, fingelegt, fe. begin nt, fir Die für selbständige Gerechtigke VJ , JJ , . l 15,49 16,69 sechs Monaten nach der Pra 9e . ö utung; diach Ablguf. von vom 26. September 1899 (Gesetzlsamml. S. 307 de Artit ung Zinsscheinbeträge, die aus besonderen Grü , . l. Pomm. . 5 15.20 165 20 kann eine neue n Den e en, k bie e, del wluöführung'geseßes zum dn che zest f ire 5 Si e f i e, aufbewahrt deren 4 K k 3 selben Bohr! d rf ; Zwangs hersteigerung und Zwangsverwaltu v m 23. tember wovon ndessen die letzten Beträ , i . . . . n . , d, e eee in ö ö Ih, 1 66. . = ; . Wird Cine Mutnng? fu folsn Hichteinhaltung der im 8 18 eg g 6 die freiwillige Gerichts barfeit vom 21. Sepfemben Fonds vornehmlich noch dazu, die zu 11 ö. 6 66 . . Absatz 1 bestimmten Frist von Anfang an ungültig, so kann eine , , ö 9 n , auf das nach 5 38 Übfatz ĩ cht, abgehobenen und deshalb bei den Etate= 1 36 äs h; . . Hire n en, , . ln ahn f fern Bel der , ist für dieses ei , . I 17, 17, ; . ursschacht aufgeschlossenen Fund desselben Mineralt 329 ür dieses ein glichen orderung oder zu y, ö . 64 j z 9. 3 ; 361. ; ebenfalls nicht mehr eingelegt werden. 6. , . anzulegen. Die Anlegung wird auf dem 9 zut

des Bergwerks vermerkt. . ' 18 50 1900 . . ö Artikel 1V. ö 6 Ein 70 M 08 in b

J ; . 17,50 18,00 ; . ö Artikel VI. . w 1566 17 36 31. t bin . e,. 8 Wort: . Quadratlachtern! ersetzt 4 0 59 m , , Fassung; . 3 . . ͤ 16.50 17,80 2. 2 , n, ; . üum Betrieb auf Bergwerken und Aufbereitung ekts i P ) Der 8 27 echält folgende Fassung: (G 58) sowie jum Betriebe don Di fe n ern gr . irn.

2 .

Insterburg. Prenzlau. Beeskow. Luckenwalde Frankfurt a. O. Stettin. Greifenhagen ö, Stargard i. Pa(ꝰẽm.. Schivelbein. . k Lauenburg i. Pomm. . 1 n . Frankenstein i. Schl. . Lühen i. Schl... alberstadt . ilenburg .. Marne ; Hannover Goslar Lüneburg.. Paderborn ö Dinkelsbühl . Biberach.. Rostock. Waren Altenburg

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Bestimmungen älterer Gesetze

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