1907 / 47 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 20 Feb 1907 18:00:01 GMT) scan diff

zu. Sle äußern fich in zwei Richtungen. Einmal muß ich an⸗ erkennen, daß es für die Problnzen, welche gerade für die Unterbringung und dle Verpflegung der Irren ganz außer⸗ ordentliche Aufwendungen machen und welche die besten Er⸗ folge in dieser Beziehung erzielen, durchaus unbequem ist, mit so vielen verbrecherischen Irren zu tun zu haben. Ein zweiter Mißstand ist der, daß wir gegenwärtig bei unseren Irrenanstalten noch nicht überall diejenigen Sicherheltseinrichtungen haben, die es verhüten könnten, daß verbrecherische Irre in größerer Anzahl aus den Irrenhäusern ausbrechen. Die Oeffentlichkeit ist ja in den letzten Wochen verschledentlich mit derartigen Vorkommnissen beschäftigt ge⸗ wesen.

Woher kommt es, meine Herren, daß wir diese Sicherungs⸗ anstalten noch nicht genügend haben? Doch im wesentlichen daher, daß die Provinztalverbände bis zum Jahre 1905 vielfach die Ansicht vertreten haben, daß es nicht zu ihren gesetzlichen Aufgaben gehört, für verbrecherische Irre zu sorgen, daß sie es aus dieser Ansicht heraus unterlaffen haben, für die erforderlichen Sicherungs haͤuser zu sorgen nicht sowohl wegen des Kostenpunktes, als deghalb, weil allerdings die ärztlichen Ansichten Über die Art und Weise, wie Irre geheilt und verpflegt, wie sie in den Anstalten gehalten werden sollen, in einem gewissen Widerspruche stehen mit den Anforderungen, welche an Sicherungshäuser zu stellen sind. Man ist in ärztlichen Kreisen mehr und mehr der Ansicht geworden, daß eine mdglichst freie Haltung der geisteskranken Personen den möglichen Vellungsprozeß am besten fördert. Mit dieser freien Haltung ist das Prinzip des Sicherungshauses nicht vereinbar. So ist es gekommen, daß wir, abgesehen von einigen wenigen Orten, n icht die nötigen Sicherungsanslalten haben. Daher kommen diese Entweichungen.

Aber durch das Erkenntnis des Oberverwaltungsgerichts ist un⸗ widerleglich festgestellt, daß auch dle Unterbringung der verbrecherischen, der bescholtenen Irren, der Irren, welche vornehmlich um der Gefahren willen, die aus ihrer Krankheit für die Außenwelt entstehen, den Provinzen obllegt. Das ist der gegenwartige gesetzliche Zustand, und auf Grund dieses gesetzlichen Zustandes sind die Provinzen verpflichtet, für eine solche Unterbringung bescholtener gefährlicher Geistegkranker zu sorgen, sodaß ein Ausbrechen aus der Anstalt nicht be— fürchtet zu werden braucht., und darauf ist auch der Herr Abg. Schmedding gekommen sowie einige andere Herren namentlich auch für ein geeignetes Wärterpersonal zu sorgen. Meine Herren, das de lege lata!

Nun, meine Herren, kann man de lege ferenda zweifelhaft sein, ob dieser gegenwärtige Zustand aufrecht erhalten oder geandert werden soll. Ich bin nicht in der Lage, eine programmatische Erklärung darüber namens der Staatsregterung irgendwie abzugeben, sondern ich bltte, das, was ich darüber sagen werde, nur als meine persönliche Anschauung au zufassen.

Sowelt ich den Herrn Abg. Schmedding verstanden habe, wünscht er, daß alle verbrecherischen Irren, d. h. alle bestraften Irren, oder alle diejenigen Irren, die zur strafrechtlichen Verantwortung gezogen worden sind, aber nicht bestraft werden konnten auf Grund des 8 51 Reichsstrafgesetzbuchs oder des § 203 Strafprozeßordnung, und daß die⸗ jenlgen Irren, welche um der Gefahren willen, welche sie für die Außenwelt in sich tragen, in Anstalten untergebracht werden sollen, welche dom Staat eingerichtet sind (sehr richtig! rechts), daß sie also getrennt werden sollen bon den übrigen Irren. Meine Herren, Ste sagen Sehr richtig ir; aber es kznnen doch auch Zweifel daruber bestehen, ob es richtig sein würde, eine solche Trennung vor⸗ zunehmen.

Meine Herren, wie soll die Scheidung denn überhaupt gemacht werden? Wie wollen Sle denn im einzelnen Falle feststellen, ob der Betreffende der Anstaltspflege bedarf, weil er für seine Umgebung ge⸗ fährlich ist, oder weil er sich selber gefährlich ist? Das ist, glaube ich, kaum möglich. Wenn Sie eine solche Scheidung vornehmen, so würde das eine Quelle ewiger Reibereien iwischen den Provinzen und der Staate verwaltung sein. Das sollten wir unter allen Umstãnden vermeiden.

Dann würde eine derartige Scheidung auch eine Kostenver— geudung im ganzen sein; denn wenn wir die Trennung vornehmen, nad den einen Zweig der Pflege dem Staat übertragen, während wir den anderen bei der Prodim belassen, so werden die Gesamtaufwen⸗ dungen unzweifelhaft größer sein.

Schließlich würde die Scheidung auch

X 8 541 Standpunkt Fedenklich sein.

bar angesehen werden, man würde sie als

toden, worauf man nur eine geringere Sorgfalt anzuwenden te werden eine solche Einrichtung, glaube ich, vom ärzt⸗ tand gankt niemals als die bessere binftellen können. Wenn er gegennärtigen rechtlichen Lage dabeibleibt, daß die Fürsorge Terse in derselben Hand bleibt, welche für die

Sei fte? raren zu sorgen bat, so wird es ja möglich sein, bei dei cielgen Anstalten Sicherungshãuser zu schaffen. Aber en dieser Sicherun ge bãuser werden unter derselben ärztlichen ste ben wie die ãbrigen Geiftes kranken, wie die

Wenn diese ge⸗

eintritt, dann wird die Aufnahme in das

fer dern Betreffer den nicht die Härte mit sich bringen,

st, wenr fie dafür besondere staatliche Anstalten

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die beilkaren Geiftezkranken.

mer dem der Fnanrzie len Seite der Frage insoweit ab, delt, * di Prorin cder der Staat die Kosten äber dite Frage nicht sprechen, denn

ie geiagt die Prerin die Kosten zu tragen. dre, em fen mer den soll, dahingehend, daß das maß ich heute dahin⸗

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sr i Iren batte, dar ber kerlagt, daß ker Erlaß n fer r bemenerr, Ahten, magen aufgehoben worden men, Herren, mag einer Prerin; siaæ mir da Klagen nan w ran, a, ner Klagen so allgemeiner w re man, Aenne man, wat reren ente, Die Frage ist

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ann, d feen, eren eln bestimmte Gr⸗

Schließlich ist Herr Abg. Schmedding auf die Frage der Heran⸗ ziehung der Feuerbersicherungsgesellschaften zu den Kosten des Feuer- loͤschweseng gekommen und hat dabei auch die Unfallversicherung der Feuerwehrleute kurz gestreift. Die Angelegenhelt liegt gegenwärtig folgendermaßen: Ich habe im vorigen Jahre auf die Rede des Abg. Schmedding erklärt, ich würde der Frage erneut näher treten und würde im Jahre darauf Auskunft ertellen. Ich habe im vorigen Sommer ein Gesetz auarbelten lassen, fertig formuliert, welches die Erhebung von Feuerlõschabgaben einführen soll zu Gunsten der Kreise, und zwar hatte ich die Sache so gedacht, daß die Landkreise ver⸗ pflichtet sein sollen, eine nach dem Bruttoertrag der Versicherung⸗ beiträge zu bemessende Feuerlöͤschabgabe einzuztehen und zum Besten des Feueilöschwesens im Kreise zu verwenden. Den Stadtkreisen, in denen ja das Feuerlöschwesen besser organisiert ist als in vielen Ge— meinden des platten Landes, sollte nach dem Gesetz nur die Fakultät eröffnet werden, diese Feuerlöschabgabe zu erheben. Beitragspflichtig sollten sein die Versicherungsanstalten, die öffentlichen sowohl wie die privaten; es sollten ferner beitragspflichtig sein die Besitzer nicht versicherter Realitäten.

Ueber die Verwendung der Feuerlöschabgaben sollten die Kreis- tage resp. die Kreis ausschüůsse zu beschließen haben, es waren die Ver⸗ wendung zwecke im bestimmten Sinne angegeber.

In dem Gesetze sollte weiter darüber Vorsorge getroffen werden, daß, wenn die Provinzen einjelne Zweige des Feuerlöschwesens für den ganzen Umfang der Provinz einheitlich zu regeln unternähmen, in⸗ sonderheit eine Feuerveisicherung für die Feuerwehrleute einführten, dann von der Feuerlöschabgabe der Kreis ein bestimmtes Präzipuum für sich in Anspruch sollte nehmen können.

Ungefähr auf diesen Grundlinien war der Entwurf ausgearbeitet, ein Entwurf, den ich an die Provinzialbehzrden herausgegeben habe, und ich habe vor 5 oder 6 Tagen den letzten gutachtlichen Bericht über diese Frage er halten. Allerdings kann ich im großen Ganzen sagen, daß der Gedanke als solcher mehr Anklang als Widerspruch gefunden hat. Mir selbst aber ist es zweifelhaft geworden, ob die Konstruktion, wie ich sie im Auge gehabt habe, die richtige gewesen ist. Mir schwebt jetzt gegenwärtig vor aber mein Urteil ist kein abgeschlossenes daß eg richtiger sein wird, zum Empfänger der Feuerlöschabgabe die Provinz zu machen, daß dann aber die Provinz nach einem Maßstab, der noch herauszufinden sein wird, etwa nach der umgekehrten Einkommensteuer und der Höhe der Ver—= sicherungssummen des betreffenden Kreises einen Teil der Feuerlösch⸗ abgabe auf die Kreise zu verteilen hat, die ihrerseits die Verpflichtung auferlegt bekommen, sie in gewisser Weise zur Verbesserung des Feuerlöschwesens zu verwenden, daß der Rest, der dann verbleibt, von der Provinz speziell zur Unfallversicherung für Feuerwehrleute ver⸗ wendet wird. Ich glaube, auf Grund dieser Konstruktion würde man weiter kommen können, obgleich die Schwierigkeit besteht, daß wir dann noch eine Feuerlöschabgabe in den Stadtkreisen obligatorisch machen würden, während die Städte vielfach ihr Feuerlöschwesen in bester Ordnung haben. (Sehr richtig! links) Das sind Bedenken, welche auch für mich gegenwärtig noch nicht klar sind; die Sache ist nach meiner Ueberzeugung augenblicklich noch nicht so reif, daß ich Ihnen eine Vorlage machen könnte. Aber aus dem, was ich Ihnen mitgeteilt habe, haben Sie ersehen, daß ich mich mit vollem Interesse der Sache zugewendet und, wie ich glaube, auch einen richtigen Weg darin beschritten habe, daß ich den Provinzial behörden einen festen Gesetzentwurf mitgeteilt habe, an den sich ihre Kritik wenden konnte. Dadurch kommt man leichter zur Klarheit, und auch ich habe meine Ansichten an den eingegangenen Berichten berichtigen können. Ich verfolge die Angelegenheit weiter. Ob ich sie in sehr kurjer Zeit werde zum Abschluß bringen können, kann ich nicht mit Bestimmtheit sagen.

Der Herr Abg. Dr. Friedberg ist in seinen ja sonst so wohl- wollenden Worten über die Verwaltung des Innern auf die Frage der Wahrung des Wablgeheimnisses gekommen. Ich möchte in dieser Beziehung nur bemerken, daß ich meine Behörden darauf angewiesen habe, dafür Sorge zu tragen, daß nicht etwa durch die Form des Wahlgefäßes oder durch die Benutzung desselben das Wahlgeheimnis verletzt werden soll. Ein weiteres konnte ich im gegenwärtigen Moment nicht tun, da die Frage der Wahrung des Wahlgeheimnisses bei den Reichstagswahlen eine Frage ist, die den Reichstag angeht, und die entsprechenden Bestimmungen dann eventuell von dort aus zu erlassen sein werden.

Ich möchte schließen, meine Herren, und nur noch auf eine Bemerkung des Herrn Freiherrn von Zedlitz zurück—= kommen. Er hat meine Aufmerksamkeit gerichtet auf das Verhalten eines Kreisausschusses in der Provinz Brandenburg und hat bezug genommen auf Ausführungen, die der Herr Abg. Fischbeck gestern hier in der Sitzung gemacht hat. Ich bin nicht hier gewesen und habe mich leider bisher noch nicht davon vergewissern können, was für Vor⸗ würfe der Herr Abg. Fischbeck im einzelnen hier vorgebracht hat, da das Stenogramm selner Rede wenigsteng vor zwei Stunden noch nicht erhältlich war. Ich werde aber die Angelegenheit untersuchen; ich werde nach dem Rat des Herrn Abg. von Zedlitz die altera pars hören und danach Entscheidung treffen. Ich erwähne dies bei dieser Gelegenheit nur noch, weil ich auch meinerseits die Ansicht aussprechen möchte, daß gerade in diesen Fragen der Jagdangelegenheiten die Ver⸗ waltung behörden außerordentlich vorsichtig sein sollten; es handelt sich da um ein sehr heikles Gebiet. (Sehr richtig) Auch von diesem

Platze aus möchte ich an meine Behörden die Ermahnung richten, ieichnet hat,

mit der penibelsten Sorgfalt und Unparteilichkeit auf diesem Gebiete vorzugehen. (Sehr richtig Ich bin überzeugt, daß dies ohnehin geschieht, nicht nur in diesen Fragen, sondern bei allen ihnen ob- liegenden Aufgaben.

Mit dieser Feststellung möchte ich gegenwärtig schließen. (Bravo h

T7 Caf sel (frs. Volkep) meint zunächst bezüglich der Frage des Vereint, und Ver sammlunghrechte, daß nach dem heute geltenden Recht und nach den Entscheihungen des Oberverwaltungggerichtz es schon als eine öffentliche, ber Anmeldepflicht unterliegende Versamm⸗ lung angesehen werden müßte, wenn der Minister einige Abgeordnete zu einer Besprechung einlapt. Auch ein kleiner Kreis, der sich mit der Organisation der r heschäftigt, könne von einem FRriminalbeamten überrascht und strafbar gemacht werben. Außerbem würhen die Bestimmungen beg Versamm s ungtrechtz auch noch sehr berschieden in Anwendung gebracht. Mit den Grundsätzen beg Mintsterg über bie Augmessungen und die Pollzeiaufsicht Eznne er Medner) sich einperssanken er ären, und ebenso wolle er nicht ver⸗ kennen, daß in her e, bes Hauptmanng von stöpenick sich eine gemiss⸗ Sentimental itt geltend gemacht habe, Hoffent⸗ lich würhen hi⸗

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Verwaltungen auch jm Ginklang mit den Gesinnungen

handeln, die der Minister heute auagesprochen habe. Der Redner dann auf die F

Minister habe Modalitäten d jener Auglassu liche Existen;

Betreffende milde zu verfahren un Das schesne aber keinegzwegg hun Redner behält fich vor, den Mn t zu machen. enn Herr von! habe diesma fer ben ja um ih gegentelligen Aus fühnn Vorwärta⸗ müsse n sehr groß angenommen wn esetzgebung und von einer tung könne hier ein win Vain, gehöre aber auch die ien und die Einführung dez Reichgtagtzwass Das Wahlrecht dürfe keinen plutokratischen Chum was, in Deutschland möglich fei, müsse auch . möglich sein. Die Forderung der Abänderung ereinsgesetzeg und der Kommunasabgabengesetzgebung sowse esindeordnung unterschreibe auch die Freisinnige Volkspartei, gleichen die Forderung der Dezentralisation der Verwal ung 1 5 nicht etwa in Schulangelegenheiten die Landräte da 1 Wort erhalten dürften. In diesem Sinne seien sie auch mt Schaffung eines befonderen Unterrichts ministeriums einberstan Eine zu scharfe Abgrenzung zwischen dem höheren und dem Volyst wesen dürfe dabei aber nicht Platz greifen. Auch die Liben seien aufrichtige Freunde det Mittelstandes; der allgemeine Mun nach einer Mittelstandepolitit⸗· ohne materielle Vors nur zu Unklarheiten und zur Erweckung unerfüll barer Eine Reform der Steuergesetzgebung, die Ermäßigung der Zöll Nahrungsmittel und Rohprodukte würden ohne Zweifel dem Min stand sehr zugute kommen, aber dies sei ja aussichtglos. Sozialdemokralie boykottiere die Händler, die nicht für sie persönlich bekannt; solche schärfung der Gesetzgebun im. Strafgesetzbuch und Schutz. Jede gese Verbitterung vers

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gewesen als der freiko

Kreises Sprottau habet des Ministers den Freisinnigen eine gestattet unter dem Vorgeben, da jener Erlaubnis gemacht worden habe in einem Zirkula nationalliberaler und

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müssen, sein würde.

Es habe eine 3 alche amtlichen Wahr Friedrich habe die Fr tkamer energisch in

werde seine Partei auch ferne

en. (Pole) führt unter Hinweis darauf, deß

. Czarlinski . beim Ministerium' ein Preßbureau exssstere, durch das der Minister

zur Kenntnis von Beschwerden gelange, drei Fälle aus Lahischin, Moschin und Exin an, in denen angeblich unter nichtigen Vor wänden, ud. unter dem Vorwande, daß die öffentliche Ruhe, Ordnung um Sicherheit gefährdet seien, rechtzeitig angemeldete polnische Ver sammlungen verboten worden sind. Ferner beschwert sich der Redner über weitere angebliche polizeiliche Schikanen, so über dre Entziehung einer Rente, well der Betreffende für einen polnischen Kandidaten gestimmt habe. Durch die Aussprengung von allerlel Fabeln übe polnische Umtriebe würden sich seine Landsleute nicht beirren lassen.

Minister des Innern Dr. von Bethmann-⸗Hollweg:

Meine Herren! Ich nehme an, daß der Herr Abg. von Car. linski mit seinen Ausführungen lediglich den Zweck verfolgt hat, etwaige Mißgriffe, welche in der Verwaltung vorgekommen seln sollen, zu rügen und mir die Möglichkeit zu bieten, Abhilfe zu schaffen. Ich möchte dann aber den Herrn Abgeordneten bitten, doch einen anderen Weg einzuschlagen. Er begann damit, daß er sagte, die Fälle, die er vorbringen würde, wären mir zweifellos bekannt; denn es bestünde dafür in dem Ministerium eine besondere Abteilung für Preßwesen so ähnlich lautete sein Ausspruch. Elne derartige Abteilung für Preßwesen besteht bei mir nicht, und ich kann erklaren, daß von den sämtlichen einzelnen Fällen, die der Herr Abgeordnete vorgetragen hat, mir im gegenwärtigen Moment keiner bekannt ist. Wenn der Herr Abg. von Ciarlinekt die Freundlichkeit gehabt haͤtt mich etwa gestern oder vorgestern darauf aufmerksam zu machen, dah er bestimmte Fälle hier zur Sprache bringen würde, so hätte ich in den Akten nachsehen können, was davon bekannt ist. Jetzt ist es mir aber schlechterdings unmöglich, auf die einzelnen Fälle einzugehen, und zwar ist es mir um so mehr unmöglich, als der Herr Abgeordnete auch jetzt bei seiner Rede garnicht einmal die einzelnen Fälle so genau be= daß ich imstande wäre, nunmehr eine Untersuchung eintreten zu lassen. Er hat, abgesehen von dem Fall einer Versamm—⸗ lung in Moschin, einem Fall in Exin und wohl noch einem dritten Fall, in dem ein Name genannt worden ist, seine Beschwerden sonft ohne Namengznennung und ohne Bezelchnung det Kreiseg, wo die Dinge passtert sind, vorgebracht. Ich bin danach also nicht in der Lage, etwa nötige Remedur eintreten zu lassen. In einem Fall ich glaube, es handelt sich um den Fall von Moschin, wo eine Ver= sammlung verboten sein soll, der den Gegenstand einer Beschwerde bel mir gebildet hat, und den auch, wenn ich nicht irre, der Herr Abg⸗ von Jazdjewgkt persönlich zu meiner Kenntnis gebracht hat ist ein Versehen vorgekommen, welches sofort von mir richtiggestellt worden ist

Abg. von

(Schluß in der Diltten Deilage.)

M 42.

Dritte Beilage zum Deutschen Neichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

——

(Schluß aus der Zweiten Beilage.)

Wenn einzelne Fälle mir mitgeteilt werden, so sorge ich für das Rechte, und ich habe speziell in bejug auf die Handhabung des Vereing⸗ und Versammlungsrechts bet der großen Erregung, die sich anläßlich des Schulstreiks geltend gemacht hat, die Be⸗ hörden in der Provinz Posen angewlesen, mit der äußersten Peinlich⸗ keit und Gerechtigkeit die Bestimmungen des Vereing⸗ und Ver⸗ sammlungsrechts anzuwenden. (Bravo h Sie, meine Herren von der polnischen Seite, werden mich unterstũtzen, wenn Sie mir speztelle Fälle namhaft machen, wo Ihrer Ueberzeugung nach unrecht gehandelt ist, Ich lasse dann Remedur eintreten. Aber das Vortragen derartiger Fälle in der Weise, wie es der Herr Abg. von Carlinsti von der Tribüne getan hat, fördert uns nicht ( Sehr richtig ). Ich nehme an, daß auch Sie nur die Absicht haben, Unrichtigkeiten zu beseitigen und Besserung herbeizuführen.

Mit ein paar Worten möchte ich noch auf das eingehen, watz der Abg. Cassel über die Wahlbeeinflussung von Beamten gesagt hat · Auch da würde ich dem Abg. Cassel sehr dankbar gewesen sein, wenn er mir die Fälle, über die er zu sprechen die Absicht hatte, vorher mitgeteilt hätte, damit ich etwas hätte erwidern können. So sind mir die Fälle, soweit ich nicht in dem einen Fall wegen der Abschriftnahme der Wählerlisten tatsächlich eingegriffen habe, unbekannt, namentlich der erste Fall, wo ein Landrat an einen Abgeordneten geschrieben haben soll, er würde bet den Abgeordnetenwahlen gewisse Nachteile dabon empfinden, wenn er jetzt kandidiere. Ich glaube, es ist der Abg. Löscher gewesen, auf den Sie angespielt haben, Herr Abg. Cassel; ich weiß es nicht; sonst ist der Fall mir unbekannt, und ich lann leine Auskunft darüber geben.

Wasß die Abschriftnahme der Wählerlisten anbetrifft, so möchte ich darüber, damit sich keine Unrichtigkeiten festsetzen, folgendes erklären. Ich habe nicht die Anweisung erteilt, daß die Gemeinde⸗ borsteher auf Ersuchen den Wahlberechtigten gegen Erstattung der Schreibgebühren Abschriften zu liefern hätten. Ich bin der Ueber— zeugung, daß ich eine derartige Verfügung allgemein nicht treffen kann; denn wir haben eine Menge von Gemeindevorstehern im preußlschen Staate, die gar nicht in der Lage sein würden, auch gegen Erstattung der Schreibgebühren, alle die Abschriften von Waͤhlerlisten anzufertigen ssehr richtig! rechts), die etwa verlangt werden. Ich glaube, daß ich das Richtige getroffen habe in dem Telegramm, daß der Abg. Cassel borgelesen hat, indem ich gesagt habe: jeder Wahlberechtigte hat das Recht, sich eine Abschrift zu nehmen, unter der sel bstherständlichen Voraußsetzung, daß er durch die Abschriftnahme andere Berechtigte nicht hindert an der Ausübung ihres Rechtes der Einsehung der Listen. Ein Mehreres habe ich nicht verfügen können.

Nun hat der Herr Abgeordnete ja anerkannt, daß ich in dem speyiellen Falle meinerselts hätte Remedur eintreten lassen. Ez hätte der betreffende Beschwerdeführer eine Beschwerde eingereicht über einen speniellen Gemeindevorsteher, der sich geweigert hatte, Abschrift nehmen ju lassen. Ich habe dem Beschwerdeführer in dem Telegramm daz mit geteilt, was der Abg. Cassel referiert hat, und habe Abschrift des Tele⸗ hamm an den betreffenden Gemeindevorsteher gehen lassen, der ilso informiert war. Wie sich die Sache im übrigen welter abgespielt hat ist mir unbekannt. Auch da, glaube ich, wäre Abhilfe eher ein⸗ zetteten, wenn man sich zu jener Zeit des weiteren an mich gewandt hitte, um auch noch bei den übrigen Gemeindevorständen, wo Schwier ig⸗ ketten gewesen sind, zu helfen. Gegenwärtig kann ich also auch hier u dem Einzelnen nichts sagen.

Schließlich kann ich ebenso wenig mich äußern zu dem dritten Falle, den der Herr Abg. Cassel besonders tragisch genommen hat, zu der Einladung des Landrats von Klitzing zu einer vertraulichen Ver⸗ sanmlung. Wie die Angelegenheit dort liegt, weiß ich nicht. Nur bas eine möch te ich bemerken: wenn der Heir Abg. Cassel meinte, in

em Zusatz, den der Landrat seinem Einladungsschreiben dahin ge⸗ heben hat, daß Nichterscheinende zu den Konservativen ud den Nationalliberalen nicht gerechnet werden kznnten liege die versteckte Drohung, daß nun alle diejenigen, nelche diesen Parteien nicht angehörten, von dem Landrat schlecht behandelt werden sollten, dann möchte ich diese Ansicht da brauche h den Gegenteil gar nicht vorher anzuhören entschieden zurũckweisen. Eine derartige Drohung hat der Landrat jedenfalls nicht beabsichtigt, mans kann ich schon jetzt erklätren. Sollte er sie wirklich beabsichtigt haben, so würde ich ihn tadeln. (Bravo)

(Hierauf tritt nach 41 Uhr Vertagung ein. Nächste Fitzung Mittwoch 11 Uhr. (Fortsetzung der heutigen Beratung,

einere Vorlagen.)

Veröffentlichungen des Katlserlichen vom 13. Februar hat folgenden Inhalt: R Gang der Volkekrankbeiten. Zeltweilige auß ansteckende Krankheiten. . Gesetzgebung usw. x Bier. Zündwaren. Frenß gn Vebammen⸗ l ĩ Flelschbeschau. (Berlin. ? flegepersonal. Magdeburg.) Trichinenschau. (Braunschweig Krüppel her. Eübeck) Schweinefleisch. DVamburg./ Fleisch. Ferlandeh Cholera. (Luxemburg.) Fleisch. (Vanemark) hefentiiche Unsittlichkeit. (Bulgarien.) Essenzen, Oele. (Ver⸗ ne Stagtenn von Amerlla.) Lebenz. und Arinelmittel. iinidad und Tobago.) Nahrungemittel. Tierseuchen im Deutschen ice, 31. Januar. Deggl. in Ungarn, 4. Blertellahr 1906. nul. und Klauenseuche in Frankreich. = Tierseuchen in Norwegen, Nierteljahr 1906. Desgl. in Natal, Mal bis September 1906. deitwelllge Maßregeln gegen Tierseuchen. (Preuß. Reg. Bezirke einn, Aachen; Bayer. Nen. Bez Plalz; Niederlande, Luxemburg, nitz). ermischieg. (Beutscheg Reich.) Heeregergaͤnzung, 1903. ( Uigarn.) Irrenanstalten, 1905. (Itallen. Malland. Be— zurn bewegung, 1905. (Rußland.) Mißernfe und Erkrankungen. ien Pocken. Verelnigte Staaten von Amerika. Massa— iets Bericht des Gesundheltzamts, Januar bis Seytember 1966. saͤenlliste⸗ Wochentabelle über die Sterbefälle in deutschen Orten

nit go ooo des Auslandeg. städte. Deggl. in

und mehr Einwohnern. Des Erkrankungen in Kranken deutschen Stadt⸗ und Landbezirken.

Berlin, Mittwoch, den 20. Fehruar

gl in größeren Städten häusern deut

scher Groß⸗ Witterung.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und

(Nach den Berichten der beamteten Tierärzte zu

berzeichnet, in Schwe ineseuche Die Zahlen der

lammern hei handener Seuchenfa Gehöfte, in denen nicht für erloschen

Vreußen. R Ortelsburg 2 (2), werder: Rosenbe Berlin 1 (. Rirdorf Stadt 1

Reg. Bei. Liegnitz. Grü Reg. Bez. Oppeln; Württemberg.

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denen Rotz, Maul. und K

(einschl. Schweinepest am I5. Februar herrschten. einden und Gehöfte edem Kreise vermerkt; sie um fass Seuchen verdacht geltenden Vorschriften noch

betroffenen Gem

maszregelu.

Nach weisung üher den Stand von Tierseuchen im Deutschen

am 15. Februar 1907.

Kaiserlichen Gesundheitgamt.) Nachstehend sind die Namen den n i. (Amtg⸗ ꝛc. Berke) en

e oder auch nur wegen die Seuche nach den erklärt werden konnte.

Rotz (Wurm).

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eg. Bez. Allen stein: Allenstein 1 (2), Lyck 1 (h,

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rg i. Westpr. .

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Jagstkreis: Gmund 1 (I). Zusammen: 22 Gemeinden und 28 Gehöfte.

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Lungenseuche.

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Preußische Provinzen, ferner Bundeg⸗ staaten, welche in Regierungg⸗ bezirke geteilt sind.

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Regierungs. ꝛc. Bezirke

sowie Bundes staaten, welche nicht in Regierungsbezirke geteilt sind.

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. erg 1 (1), Freista Reg. Bez. Neckarkreis: Marbach 1 (.

(einschl. Schweinepe

Reg. B

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Maxien⸗ öbau 1 (15. Stadtkreis 3m: Niederbarnim 2 C6)

Kolberg ⸗Körlin 1 (5

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Hessen Nassau

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Merseburg. Erfurt Schleswig. Vannober . ö üneburg. Stade Osnabrũck Aurich Münster. Minden Arnsberg.

30 CafseIl . 31 Wiesbaden. 32 Koblen;.. 33 Düsseldorf. Rheinland 34 .

Cöln.

35 Trier. 36 Aachen 37 Sigmaringen

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398 Niederbayern

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2. Oberfranken 3 Mittelfranken.

Unterfranken

5 Schwaben 3 Bautzen.

Dresden.

2 223 E deipzig

Gbemnitz. Zwickan . Veckarkreig

82 Schwarzwaldkreiz.

Tagstkreik Donaukrel Tonstanz.

Freiburg

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3 Mannbelm.

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Reuß jüngerer Linie. cum burg · Sippe 1 Lübeck.

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83 Hamburg.

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2. Maul⸗ und gslauenseuche.

2: Osterode i. Ostpr. 1 (. EI: Greifswald 101). 12: Jarotschin 1 (1), Pleschen 1 (1). 29: Arnsberg 1 (3) Dortmund 11). S4: Cöln Stadt 1 (1x 35: Merzig 1 65. 26: Schleiden 1 (7), Malmedy 1 (5). 48: Kempten 1 (IJ. 84: Leutkirch 5 (6). Wangen 1 I). 82: Erstein 2 (), Molsheim 1 (1), Schlettfta ot 6 (61). Zabern 1 (15). 85: Colmar 1 (I), Thann 3 (175. 66: Metz 2 (2), Chateau Salins 1 (I), Diedenhofen West 1 (3), Saar⸗ burg 5 (36).

11 10 Gemeinden und 169 Gehöfte.

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