leutnts. Mayrhofer beim Stabe des 20. Inf. Regts.
und
Geißler beim Stabe des 23. Inf. Regtg., den Major Schonger beim Stabe des 5. Chevy. Regts. Prinz Albrecht von Preußen, den
Rittm. Eilles, Komp. Chef Erlaubnis zum Forttragen
stimmungsmaͤß gen Abzeichen; Heere mit der esetzlichen Lt. Frhrn. b. k des 4. Cheyh. führung zu den Ref. Offizieren dieses Regt. ; willigen: dem Lt. Mahler des g. Feldart. Art. und Ingen. Schule; zu ernennen: 11. Feldart Regts. Kommandeur im H. Feldart. Regt, zu Abteil. K Major Leinecker beg 8. Feldart. Regts,
urlaubt, im 2. Feldart. Regt. Horn und den beim Stabe des 70. Feldart. Regt. förderung zum Major ohne Patent, zum Lehrer an den Hauptm. Dauer, Komp. Chef im 11. Inf. Regt. von ju Komp Chefs den Hauptm. Weller dez 17. Inf. Regts. 11. Inf. Regt. von der Tann, die Oberltg. Regts. im 1. Fußart. Regt vakant Bothmer, Hauptm. ohne Patent, und euringer 2 Trainbat., unter Beförderung zum Rittm.
der higher Abschied Pension zu
aus dem bewilligen:
zum ommandeuren
Sauptm.
Beförderung zum HVauptm. ohne Patent; zu entheben: als Lehrer an der Kriegsschule den Hauptm. Kleema nn, mando zur Königl Preuß. Art. Prüfungskommifsion den Rosenberger der Feldzeugmeisterei, ohne Patent, vom Kommando als Insp. zu versetzen: die Hauptleute Wach, Battr— Chef im 10. Regt, zum Stabe dieses Regts. und Schmitt, Komp. . Fußart. Regt. vakant Bothmer, zur Feldzeugmeistere mandierung zur Königl. preuß. Art. Prüfungskommif Wegschelder, kommandiert zur Ar! 12. Feldairt. Regt. zum 10. Feldart. Regt. ; die Lis. Goßmann, Regts. Adjutanten Leopold, Ebert h dez 8. F Adjutanten im 3. Fußart. zu Fähnrichen die junker, Unteroffiziere 8. Bats., Feldart. 3. v. 18
on,
und Zeitler,
Pion.
12. Inf. Regts. Inf. Regts. Kaiser . des 19. Inf. Regis. n Italien, Sandner des 6. Chev. n Preußen, Rzhm det 14. Inf. Regtz. Hartmann, 8., Seidl des 6. Feldart Rents., Peteler des 3 Inf. Regts. Prinz Karl von agehler des 5. Fel dart. Regts. König Alfons bon Spanien, Ritter u— Edlen v. Schallern des 6. Fe Fluch des 22. Inf. Regts., Krapp des 8. Feldart. Re des 18. Inf. Regts. Prinz Ludwig Ferdinand, Wa Regts., Hauck des J. Pion. Batz, Geyer des König Alfonds XIII. von Spanien, Gönner v. Langlois des 1. Fußart. Regttz, vakan 2. Jagen ats., Maderholz des 21. art. Regts. Frbrn. v. S Wilhelm II. Riedle
Prinz
Wohn! ich des
reußen, Regts.
es 15. Inf.
chsen, rt des 9. Inf. Ditt⸗ Zehler des affenzeller on Desterreich, M uncer
Hauer des 3. Inf. Regts Prinz Karl bon Bayern, Städ tler des 4 Inf. Regts. König Wilhelm von Württem⸗ l 6. Feldart. Regtg. und
de, Bauer det 10. Inf. Re Ludwig, weller des 18. Inf. Regt. Prinz Ludwi ) s. Feldart. Regt, Braun d Regtz., Pf des 15. Inf. Regts. des 1. Pion Bats., Rinecker, berg, Pollwein des 3 Train bats, Kolb dez Win kels. Herding des 2. Chev. Negts. Taxis; im Beurkauhbten— stande; am 16 d. H. den Hauptm. Simon von der Landw. Inf. 1. Aufgebot (Hof) ju den Ref. Offizieren des Inf. Leibregts. zu bersetzen; den Abschied zu bewilligen: den Hauptleuten Hoist (Ludwigshafen), Sertorius (Landshut) von der Landw. Inf 2. Auf⸗ gebots und dem berlt. Schüttoff von der Landw. Irf. J. Auf- gebots (Hof), sämtlichen mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Uniform mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen, ferner von der Landw. 2. Aufgebots den Oberlts. Fertig (illingen), Hartmann (K ssingen), dem Lt. Wil ke (Hof; p. im Sanitaͤttz⸗ korps: am 160. d. M. dem Assisten arzt Pachmayr des 8. Feldart. Regts. vom 15. 8. M. ab Urlaub ohne Gehalt auf ein Jahr zu bewilligen; am 16. d. M. den Oberarzt Dr. Winkler vom 2. Inf. Regt. Kronprinz zum Eisenbahnbat. zu versetzen, den Ober— arjt Dr. Heim mit seinem Ausscheiden aug der Kaiserlichen Schutz⸗ truppe für Südwestafrika im 2 Inf. Regt. Kronprinz mit seinem früheren Patent wieder anzustellen; C. bei ben Beamten der Milttaäͤr— verwaltung: im aktiven Heere: am 16. 8 P. dem Intend. Rat v. Wach ter, Vorstand der Intend. der 2. Div., von der Stelle als Beisitzer der Rechnungsrevissonsftelle im Kriegsminister um zu ent— heben; zu ernennen! zum Beisitzer der Rechnunggsrevsssonestelle im Kriegg⸗ ministerium den Intend Rat Denner! der Intend der militärischen Institute, zu Intend. Assessoren die geprüften Rechtspraktikanten Saller, Lt. der Ref. bes 3. Inf. Regts. Prinz Kail von Bayern, bei der Intend. III. Armeekorps Franz, Lt. der Res. des 5. Feldart. Regts. König Alfons XIII. pon Spañen, bei der Intend. II Armee⸗ korpg und Hö bel, Lt. der Res. des 33 Inf. Regt, bei der Intend. L. Armeekorpg, letzteren überzählig; zu versetzen: die Intend Räte Ritter von ber Intend., III Armeekorpe zum Kriegeministerlum und Fischer vom Kriegsministerium zur Intend. J. Armeekorpg.
cw Vr.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 2 Gabenliste Nr. 36.
Bei der Hauptsammelstelle der freiwilligen Krankenpflege zu Hamburg für das Südwestafri⸗ kanische Expeditions korps sind bis zum 15. Fe⸗ bruar d. J. einschließlich die nach stehend aufgeführten Geldspenden und sonstigen Gaben eingegangen:
Deutsches Reich. Königreich Preu ßen.
Provinz Brandenburg.
2356) All. Deutscher Verband, Berlin, 4 Kisten Liebesgaben.
2357) Die Woche“, Berlin,! Ballen Zeitschriften.
2365) 1 Ballen Zeitschriften.
2378) 1 Ballen Zeitschriften.
2386) 1 Ballen JZeitschrist'n.
2359) Gräfin von Poninsha, Zehdenick, 1 Kiste wollene Socken.
25360) Deutschetz Kolonial hauß, Bruno Antelmann, Berlin, 2 Kisten Kaffee, Fruchtkonserven, Zigarren.
2564) Zentraltomitee der Deutschen Verelne vom Roten Kreuz, Berlin, 1 Kiste Betttische.
3. Februar.
im 2. Tralnbat., sämtliche mit der en Untform mit den be- aktiven dem Regts. König unter Ueber⸗ den Abschied zu be— Regts., kommandtert zur Kommandeur des den Major Krafft v. Dell mensingen, ö. en bisher ohne Gehalt be— Pöhlmann im 9. Feldart. Regt, unter Be⸗ der Kriegsschule der Tann, Orff im Kropf det 2. Fußart. unter Beförderung zum des 3. Trainbatg. im ; ohne Patent, zum Battr. Chef im 10. Feldart. Regt. den Obeilt. Heß dieses Regis, unter von der Stelle vom Kom⸗ Hauptm. unter Beförderung zum Major Offizier an der Kriegsschule
den Lt Rein hard des? Ulan. Regts. König, diesen zum 1. März d. J. Feldart. Chef im unter Kom- den Lt und Ing. Schule, vom zu befördern: zu Sbersts. im 7. Inf. Regt. Prinz Regts. Fahnen⸗ Sche rer Bats., Inf. Regts. Inf. Regts. Kronprinz, Gareis des 4. Feldart. Arnulf, Franz Joseph von König Viktor Regks. Prinz 10. Inf. Regts. Prinz Ludwig, . Pion. Lankmeyer des 12. Feldart. Bayern, e
2382) Krieger. und Veteranenberein, Lübben N. L., 2 Kisten Lebengmistel und Gebrauchsgegen fande.
2386) Fräulein K. Grunow, Berlin, 1 Paket.
2389) Gebr. Stollwerck, Berlin, 2 Kisten Zuckerwaren.
Rheinprovinz. 2564) All. Deutscher Verband, Mühlheim a. Ruhr, 3 Kisten Tabak, 3 Kisten Unterzeuge, Zigarren, 2 Kiften Fleischkon serven. 21) Max von Sturtevant, Cösn a. Rh., 1 Paket Liebetsgaben. 25745 All. Deutscher Verband, Mühlheim“ a. Ruhr, 7 Risten Unterzeug, Kakao, Konserven, lgarren. 2387) Zweigverein vom oten Kreuz, Ottweiler, 1 Kiste Kognak.
Provinz Westfalen.
2368) Königliches Landratsamt, Minden i. W. l Paket Liebesgaben.
2580) Vaterländischer Frauenverein, Bielefeld, 3 Kisten Hemden, Unterjacken, Unterbeinkleider, Strůmpfe.
2384) Marine. Verein, Bünde, 2 Kisten Unterzeuge, Tabak,
Pfeifen, Zigarren. Provinz Schlesien. 2372) Zweigstelle des Vaterlãndischen Frauenvereins, Proskau,
1 Kiste Llebeggaben. 2583) Sammelstelle des Provinzialbereing vom Roten Breslau j, 1 Kiste Zeitschriften, Kiste Tabak, Zeitschriften. 2390) Türkisch? Cigaretten— u. Tabak. Fabrik Sustan“ d Przedeckl, Breslau, ? Kisten Zigaretten. Provinz Sachsen.
2576) Major von Steinkeller, Erfurt, 1 Kiste Zeitschriften.
Königreich Sachsen. ö 2353) All⸗Deutscher Verband, Plauen, 4 Kisten Liebeggaben. 25565) Landesberein vom Roten Kreuz im Königreich Sachsen,
Dresden, 6 Kisten Liebesgaben. 2361) All. Deutscher Verband, Plauen, 2 Kisten Liebesgaben.
2363) 4 Kisten Liebes, aben. 2379) 1 Kiste Liebesgaben. Königreich Bayern. 2362) Mönchshoffbrauerei, Kulmbach, 3 Kisten Bier. 366) Frauenverein, Wolfmannghausen, 1 Schachtel Wãäsche. 2367) A. Wilthagen u. Co., Kitzingen, 3 Pakete Liebesgaben. Großherzogtum Baden. 2569) Badischer Landesverein vom Roten Kreuz, Karlsruhe, 1 Paket Liebes gaben. Großherzogtum Mecklenburg-⸗Strelitz. 2388) Vater ländischer Frauenverein, Neubrandenburg, Unterjacken, Taschentücher, Strümpfe, Zigarten. Herzogtum Sachsen-Meiningen. . 2373) Vaterländischer Frauenverein, Kranichfeld, Kreis Saalfeld, 1 Paket Liebesgaben.
Kreuz,
1 Kiste
2376) Wolfmannshausener Frauenverein, Wolfmannshausen,
Post Reutwertshausen, 6 M0
Provinz Brandenburg. 2401) Zentralkomitee der Deutschen Verelne vom Roten Kreuz,
Berlin, 4 Kösten Schmalz.
2 Ballen
2402) Die Woche“, Berlin, 1 Ballen Zeitschriften. Provinz Schlesien. 2400) Sammelstelle des Provinzialvereing vom Roten Kreuz, Breslau,. 1 Kiste Wein, 1 Kiste Zeitschriften und Zeitungen. 2403) Frauen Verein, Lauban. Land, 50 4 Hamburg. nr, , . Vamburgischer Landesverein vom Roten Kreuz, Hamburg,
Liebesgaben. . . 2404) Kurt Hollberg, Vamburg, 32 4
—
2370)
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/ /
Es laufen regelmäßig Spenden ein: Provinz Branden burg. Norddeutsche Allgemeine Zeitung?, Berlin. Deutscher Soldatenhort “, Carl Sigismund, Berlin. Provinz Westpreußen. 2395) „Danziger Zeitung‘, Danzig. Königreich Sachsen. 2396) Uniwersum“, Leipzig. 25397) Daheim“, Leipzig. Königreich Württem berg. 2398) Deutsches Volksblatt‘, Stuttgart. Hamburg. 2599) „Hamburger Nachrichten“, Hamburg. Herzogtum Sachsen-Meiningen. 2322) Vaterländischer Frauenverein, Heßberg, 1 Paket Liebesgaben. Max Schinckel, Territorialdelegierter der freiwilligen Krankenpflege.
2393) 2394)
Indem ich für diese Gaben meinen wärmsten Dank aus—
Organe für die Armenpflege zu erreichen.
Die hierauf hesn sind aber nicht fo leicht ag Armenverbände zur Uebernahme der Kösten den in ziehung“ nach den bestehenden esetzlichen Bestimmungen nig jwungen werden können. Diefe ef , ist durchauz ben] überwunden, die neuere Sozialethik hat den Grundsatz, 5 fu ordentliche Erziehung gesorgt werden muß, in den irn stellt. Die entgegenstehende Bestimm lezen den 70er Jahren sollte aufgehoben Bürgerliche Gesetzbuch steht dem nicht entgegen. preußische Armenrecht reform bedürftig. Erst vor wurde der Arbeitszwang für solche Väter verlangt, die sich für ihre Kinder zu sorgen, entziehen; der Minister sollte, dieser Forderung nähertritt, auch die von mir erhobene mil rücksichtigen. Gleichzeitig würde zweckmäßig für eine einheitlich. chwerdeinstanz in Armenrechtssachen zu sorgen sein. Die bichen Ergebnisse der Fürsorgeerziehung sind günslig, und es ist anzunchh daß diese Ergebniffe desto besser werden, je länger daz 9 in Kraft ist. Am wenigsten gute Erfolge sind bei Mädchen zu verzeichnen, die vor dem Eintritt der Fürsorgeer e einen zu engen Verkehr mit dem männlichen Geschlecht gehaht ip. aber ich kann auch nicht anerkennen, daß an diesen Mädchen die sorgeerziehung unwirksam gewesen ist, was früher der d Münsterberg behauptet hat, der sich dabei auf ein Gutachten Arzteg Vr. Hammer berief. Letzterer hat dabei eine sehr schlech leitete Erziehungsanstalt vor Augen gehabt. Ez ist ja auch un allen Umständen gut, wenn diejenigen Mädchen unter ihnen, di h Syphilis befallen waren, einige Jahre von der Bildfläche derschwin und ihr Gift nicht unter das Völk bringen. . Abg. Schmidt Warburg (Zentr.): In Berlin wird seitenz Tom munalverwaltung nicht genügend für die Unterbringung katholisg Kinder in die Fürsorgeerziehung gesorgt. Mir liegt ein Verzeichnig in das die Stadtverwaltung dem Propst von St. Hedwig hat kommen lassen; die Unterbringung während des Jahres 1906 ben 101 derartige Zöglinge. In der Lichtenberger Anstalt wird für lonfessionelle Unterweisung der Kinder nur durchaus unzureichend geson Das Gesetz schreibt als Regel die Unterbringung in konfessionellen h stalten vor; daz wäre auch hier das Richtige, denn die Ansti
amt gerichtlichen Beschlůüsse weil die
braucht ja gar nicht in Berlin oder dicht dabe zu sein, sie kann 10 Meilen entfernt liegen. Will die Stadtverwaltung das nicht, kann ja mit einer großen katholischen Anstalt draußen, in der Plohh, ein Vertrag geschlossen werden; dann würden alle diese Kinder, jetzt nicht in geeigneter Weise versorgt sind, untergebracht werdt können. Die Stadt Berlin sollte sich an die Häuser vom Gut⸗ Hirten! wenden und die Vermittelung unferes Kollegen Schmeddy in Anspruch nehmen. Gegen die Unterbringung in dem Bethaban Stift in Weißensee, in Zehlendorf, in Wuhlgarten läßt sich etm dasselbe sagen, wie gegen Lichtenberg. Die armen Geschopfe, um es sich hier bandelt, arm an Geist, arm an Vermögen, erfordem di allergrößte Rücksicht; hier sollte die ausgezeichnete Art und Weis⸗ wie die jüdischen Gemeinden für sie sorgen, zum Vorblld dienen Auch sonst wird vielfach, auch bei Ter Unterbringung hi Privaten, in Famillen und Lehrlingsstellen, das Gesetz dirch verletzt, indem nicht darauf gehalten wird, daß der Familslenbater oder der Lehrherr der gleichen Konfession angehört, wie der Zögling. hier können die Einrichtungen in Westfalen als Muster nen Der Vincenz. Verein in Münster, der sich mit der Unterbringung solcher Zöglinge beschäftigt, könnte um Rat und Hilfe angegangen werden Nachdem das Gesetz sechs Jahre alt und die Uebergangszeit vorb ist, wäre es endlich an der Zeit, daß die Stadt Berlin außreschen den gesetzlichen Bestimmungen nachkommt. Ich hoffe, daß die Re⸗ gierung in dieser Beziehung einen Druck auf die Stadt ausübt. Di geschlechtlich verwahrlosten Mädchen können hier bleiben. So eim Berliner Range hat schon mit 15 Jahren Dinge durchgemacht, hon denen noch der erfahrene Mann nichts weiß. Sie vergiften die übrigen Kinder der Anstalt und sind keine Wohltat, fondern ein Schade. Die Kinder, die nicht so schlimm sind, sollten wo ander untergebracht werden. In Gegenden, wo die schönen Seen sind, im Münsterlande, gibt es noch Leute genug, die nicht des Geldes wegen, sondern aus christlicher Nächstenliebe fich der Kinder annehmen. Abg. Fisch beck (fr. Volksp.): Die Stadtverwaltung von Berlh hält sich in der Fürsorgeerztehung durchaus im Rahmen des Fürsorge⸗ erziehungsgesetzes. Es ist aber zu berücksichtigen, daß sehr wenige katholische Familien nachgewiesen werden, die sich bereit finden lassen, solche Kinder aufjunehmen. In der Lichtenberger Anstalt ist en katholischer Lehrer für 19 katholische Kinder vorhanden; mehr kann man nicht verlangen. Außerdem wirkt ein katholischer Geisilicher mit der zu jeder Stunde Zutritt zur Schule hat, ferner findet ein katho lischer Gottesdienst sratt. Uebrigens betrachten wir die in auch nur als einen vorübergehenden; nach Möglichkeit in katholischen Anst haben uns auch bereiis mit katl Eichsfelde und im katholischen Sch ndung gesetz diese Anstalten haben sich bisher nicht bereit erklärt, die Zögline übernehmen. Auch mit der katholischen Geistlichkeit haben wir unz n Verbindung gesetzt, ob sie uns katholische Fam lien nachweisen könn in denen die Kinder untergebracht werden können. Aber auch dieser Schritt hat nicht den gewünschten Erfolg gehabt. Gerade die katho lischen Anstalten und Geistlichen wären berufen, hier mitzuwirken, wenn ihnen in Vertretung der katholischen Kirche so daran liegt, daß wo möglich kein einziges Kind mehr in gemischten Anstalten vorhanden sst In allen Fällen läßt sich die Konfessionalitãt allerdings nicht durch führen, oder soll etwa ein Zögling, der sich den Arm oder das Bei gebrochen hat, auch in einem konfessionellen Krankenhause au
spreche, bemerke ich, daß den von den Gebern hinsichtlich der Verwendung ausgesprochenen Wünschen dies seits Rechnung ge⸗ tragen werden wird. Berlin, den 22. Februar 1907. Der Kaiserliche Kommissar und Militärinspekteur der freiwilligen Krankenpflege. Friedrich Fürst zu Solms⸗Baruth.
werden? In Berlin eine besondere Anstalt für bie katholis Kinder zu errichten, wäre nicht zweckmäßig. Vielfach ist die aug der das Kind stammt, schuld an seiner Verderbnis, und es it wünschenswert, daß diefe Kinder nicht mit den Eltern in Berührung kommen. Es ist wiederholt der Versuch gemacht worden, auch don Müttern, ihre Töchter aus einer solchen Anstalt zu befreien. r in
181
Berlin wird man affo eine sosche Anstalt gar nicht errichten können
Preußischer Landtag.
Haus der Abgeordneten. 17. Sitzung vom 22. Februar 1907, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Ueber den Beginn der Sitzung ist in der gestrigen Nummer Bl. berichtet worden.
Das Haus setzt die zweite Beratung des Staatshaus⸗ haltsetats für das Rechnungsjahr 19707 im Etat des Ministeriums des Innern fort.
Unter den allgemeinen Ausgaben im Interesse der Polizei“ find als Zuschüsse an die Kommunalverbände zur Ausführung des Gesetzes über die Fürsorgeerziehung Minderjähriger 41700000 M ausgeworfen, 300 000 MS
mehr als im Vorjahre.
Referent Abg. von Papyenheim berichtet daß die Budget⸗ kommission bei diesem Titel die Wirkung des Fürsorgegesetzes im allgemeinen erörtert habe. Es werde demnächst für die Staats zuschũsse ein gewisser Beharrungszustand eintreten Einzelne Wünsche in der Richtung auf Abänderung bezw. Ergänzung der gesetzlschen Be⸗ timmungen feien ebenfalls geaͤußert worden; eine eingehendere Ditz kusston darüber unter Teilnahme der Vertreter der zuständigen Ressorttz sei für einen späteren Zeitpunkt in Aussicht gestellt worden.
Abg. Schmedding Gentr.): Es wird jetzt br
er
langt.
Die Gemeindeverwaltung Berlins tut, was sie kann, katholischen Kinder unterzubringen; weiß der Vorredner noch einen besseren Weg anzugeben, so kann jch ihm nur anheimgeben, sich mit der betreffenden Stelle direkt in Verbindung zu setzen, dann wird man seinen Wünschen im Rahmen des Gesetzes sehr gern nachkommen
Abg. Dr. Glattfelter entr.): Nach z hdes Fürsorgeerzie hungẽ⸗ gesetzes kann bas Vormundschaftsgericht bei Gefahr im Verzuge die bor laͤufige Unterbringung in Fürsorgeerzie hung beranlassen. Die Ver handlungen darüber ziehen sich aber oft sehr lange hin, und das Vor⸗ mundschaftegericht macht besghalß sehr selten davon Gebrauch. Um das ändern zu können, sollte man die Kosten dieser vorläufigen Unter⸗ bringung, wenn sie nicht von den Angehörigen getragen werden können, auf den Staat übernehmen.
Nach den Ausführung hestimmungen zum Gesetz sollen die Zöglinge in geschlechtlich trennten Anstalten untergebracht
ᷣ werden. Das ist besonders in Schlesien nicht der Fall. Ferner ist aufgefallen, daß die Unter bringung der Zöglinge in Famllien
anstatt in Anstalten mehr * mehr abnimmt. Den Ursachen dieses Umstandeg muß man rach— spüren und geeignefe Familien für die Zöglinge autzfindig machen. Hoffentlich läßt sich mit Fem Fürsorgegesetz der sittlichen Verwah⸗— losung der Jugend mehr und mehr steuern. Abg. Mün ster berg (freif. V d.). Der Abg. Schmedding wider. svrach meiner gestrigen Behauptung über Mißgrlffe der Fürsorgeerziehung hei gefallenen Märchen. Aug dem Bericht der Proylnzialbehörde . Westpreußen ersehe ich aber, daß hie Zahl der gebesserten Kna en eine außerordentlich große ist, und baß auch der Prozentsatz der . besserten bei den schulentlassenen Zöglingen, selbst bei den in jede⸗ Weise vewahrlosten und sogar vorhestraften, ein günstiger ist, daß aber die Erziehung bei den sittlich gefallenen Mädchen fast ausnahme los vergeblich gewesen ist. Pag hestätigt, wag sch gestern sagte. . Das Fürsorgeerziehungggesetz gestattet in Her Fa ung des 5 1èẽ den Gerichte behgrden nicht, so weit zu gehen, wie die soslale Ethiß es ver=
versucht, die vorlãusige Unterbringung von Kindern, die Verwahrlosung anheimzufallen drohen. durch Vermittlung der
Vom 6 . ll er eh i h efpand kann ich folgende
Fälle mittellen: In bem einen Fall jo sich dag Verfahren 7 Monate
bin, und als die Gatscheidung k genommen werden jwelten Fall e der ̃ schulentlassen n epileptischen Mädchen Da wurde das Mädchen auf der Nahrun
10
erschöpft aufgelesen und von Mitleidigen mit Mädchen yon 14 Jahren, liche Handlungen mit Mitschülerinnen, und nahm Geld von Knaben dafür,
duldete.
der
der Straße erziehung gestellt, einmal von verband, und begründet mit de
wu
Nach erziehung
in
Eltern Ein erneuter Antrag wurde Entlassung aus der würde; aber nach 4 den Antrag für aussichtssos halte, wenn nicht be Dann müßte ja jedem Kinde Beobachtung beigegeben 5 annimmt, wenn die doch nicht ausreicht, dann che haben daß man auf die Le tung 1d daß in auf geistige und seel⸗ Damit würde man
Tatsachen angeführt würden. Geburt an ein Beamter zur sich der Lehrer hingebend der Sache notorisch verwahrlost sind, welß ich nicht, wie die Sache werden soll. Aerzte und Geistli sich übrigens wiederholt dahin ausgesprochen, der Fürsorgeanstalten Anstalten weniger auf
sollte,
wurde der An Monaten entschieden.
das noch die Schule bes verleitete Der Dlrektor stellte Antrag auf Für ie Polizei ; ihrer Entlassung auß der Schule. Fürsorgeertiehung, so l anderes Mädchen wurde der Ant
Ein Zweimal
Verstand still.
herum.
daß der Polizei das Mädchen sech! Monaten antwortet, hie sei nicht erforderlich, und der Polizist habe in sie dürfe gar
schon
rde,
der Schule, der
gesagt,
Wochen aniwortete die
und das alles
sein Augenmerk richten mö
militärischen Drill, als
sorgerische Erziehung Wert gelegt werden möge.
bes
die
werden können; wie sie hier vorgetragen sind, sind sie nicht verwertbar. In et Fürsorgeerziehungögefetzes stand ausd Passus, daß nur solche Provinzialanstalten für Für Innern
der Regierungs vorlage d
we
minister ihre Ei ö ausreichend für die Fürsorgeerziehung erachtet sind. von beiden Häusern
sere Erfolge erzielen. . Geheimer Oberreglerungsrat Dr. Krohne: se Fälle mir vorher
rden sollen, welche vom Minister des ̃ auf, ihre Einrichtungen und ihr Yersor
des Landtags gestrichen
wir den Anstalten so gegenüber, daß sie zwar von
beaufsichtigt werden, a . üeder Beziehung für Fürsorgezöglinge geeignet sind. ünsche bei den Kommunalverbänden äußern, abe
8 led
W
müssen sehr vorsichtig darin lugreifen. Jenen Passus hatten wir nommen; 5 zulässig sein,
Un
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gest uuld der ein Mädchen heraus und suchen Sie ihr einen
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5 4
1 .
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Frau en näher gestanden hat, so J an solches Mädchen sagt: na, Sie
J 223
auch eine Schuld der Gesellschaft
— 54
aufnimmt, sondern sie
macht man verantwortlich. eines solchen Mädchens vergeblichen Versuch gemacht haben, durchgegangen ist, nicht gleich sagen:
n mirklich len Frau, von annimmt, sehen diese wie hrerinnen, Frauen e
bildeten Verhältnissen stammt, Anherein: die ist dem ganzen Treiben, das
sein, in die
dem freien England aber man hat
was in
Dingen vergessen. aber die
Das geht
Mädchen
Mädchen
wenn
Frauen stehen, ist e Oberinnen zweier Anstalten In wir sie nur lange genug sen. Nun aber kommt bie Schuld
es möglich, haben uns w haben,
*
die sich eines solchen armen Mädchens annimmt u
sen, was hinter ihm liegt, dann bersagt die G unsere Anstalten und unsere F Eine gebildete Frau, annehmen, sollten, wen nun wollen chichte nichts mehr zu tun haben. Hier sen, daß die Mädchen bergessen lernen. Gerade allene Mädchen hat die größte Aussicht auf gebildeten Frauen ausgeht. die, von Erbarmen getrieben, zu einer Mutter auf. gesamte Personal der hoffen wir weit zu l zu erzielen. Einer Frau sagt sich ein Tr das di
das besteht, hunggresultate
mo, damit kannst du nicht wieder kommen. gegenüber, die nach dem ganzen Milier machen wir die Trennung der Anstalten nach Gesch Wenn es in Schlesien so aussi Jeschlechter gemeinsam seien, so sind ein Ve skehr zwischen beiden Beobachtung haben wir leider
bt mit der Freundlichkeit und Rücksicht f s sehr oft ; allerlei biete
wurf, dem man
ndescholtenen Kinde nicht bietet, beze
erfteulicherwei e
3 5 6 Maßre
en bricht sich
erst alle anderen dem so tief einschneidenden M
jroßen Hoffnungen, welche
er S adt Berlin ist durch die Statisti
eltung von Danzig ö
n auf die Gritehung unglücklicher Madchen ; der Fran und
etĩz auf die charitativen
—
gegen billiges Entgelt Kinder rung des Gesetzes vornimmt
des Hesetzes erreicht, wird abtuwa Trenpfl'ge haben wir eine weitere 1 kein Fall einer gesetzwidrigen Unterbt kommen ist. Es ist absolut nicht nacha lderbände sich der Verpflichtung entzleden ion unterzubringen. Münsterberg:
Die Ausführm
169 Abg.
am, daß der betreffe war er glücklich ins Gefän wurde der Knabe inzwischen als Dieb verhaf
der Schule und dann * m nächtlichen Umhertreib
worden.
aber nicht nach der Richtung, ob sie
müssen wir
ist es möglich, d der Gesellschaft.
Anstalt
kommen
trieb rag auf
ge, und
und
ederholt
esellschaft, und dann Fürsorgeeinrichtungen dafür ein christliches Haus, einmal einen wenn das Mädchen ihnen etwa der ganzen muß die Gesellschaft die Einwirkung Erfolg,
Zu eine
n sie
wir mit
ten
ters werden auf allen Selten des Hauses ein.
m 2 * ! (ul rial
Inden; soweit sie mein
daß ich erst vor einer die Gepflogenbeit, der Stigataregierunn hahe diese Falle nicht vorget mit einen Vorwur 1H, um die Mängel des Fürsorgegeseßes : bohem Maße erfreulich, wie ekt
tunde
— 1. Ich
3 uns seit 20 Jahren bemnbt Bebiete de Issentlichen ebend Geltung * damit glä nende Grsahrungden gemacht. G
Die überall der Ausschres nach. Wlederanu nadie
⸗shaft ertönt, und wie durch das GMesen
8 F*ien die Ungliscklichen, die nach einem
Dieder aufzurichten, aug Ihrem Giend r 3 werden. Wel der Unterbringung Tang sollten der Mughrnch Karrigenden er mehr verschwlnden, duch sollle d d Vermittlung jwischen den sinkendehn nicht der cuulente nh Viegimten zu h
deldenkende
*in stärferem Mass. inge
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werden.
nde Knabe ni gnis gebracht. Beim tet. Bei einem trag erst nach l Jahr Straße völlig g versehen. uchte, beging unsitt⸗ diese ebenfalls daß sie unsittliche Handlungen
orgeerziehung. Polizei antwortete nach drei Wochen, die vorliegenden Gründe dafür nicht aus, aber di sonders nach . nicht ausreichen für die
wolle sie weiter beobachten, Wenn solche Fälle steht einem sich Fürsorge⸗ om Fürsorgge⸗ en, wobet bemerkt sehr bekannt Polizei, die das Mädchen selbst Wohnung zu ihren nicht in Zwanggerziehung kommen.
Fürsorge⸗
damit begründet, daß das Kind nac Schule der gänzlichen Verwahrlosung anheimfallen Polizei wieder,
stimmter belastende
Wenn der Vorredner mitgeteilt hätte, hätten sie eingehend untersucht
rücklich der sorgezöglinge benutzt dem Kultus⸗ ial geprüft und
Dieser Passus ist Nun der Schulabteilung wirklich in Wir können wohl r Sie wissen, wir Kommunalverbände ein⸗ von England wörtlich über möglich ist, sollte l das einfach gestrichen. handlung der geschlechtlich berderbten Mätchen muß vorsichtig sein, vor allen daß die zwei Jahren; geeigneten Verhältn ssen und vor allem unter bildeter
6 *
Die Be⸗ ganz besonders zu erreichen suchen, nicht in längere
geeigneter Einwirkung daß sie s
ein
Zeit
verge ssen. bersichert . iß sie Nehmen Dienst bei einer Frau, nd ihm hilft zu ver⸗
wenn I1IDteIiI l
*
glaube, im Namen t Königliche Stagtsregierung bei Vorlegung einer weitestgehende Entgegenkommen finden wärde.
kommission geführt Justiz verwaltung
Hause
dagegen
60 oder selbst nur 40 afür muß Arbeit liefern, und leistet er sein Pensum nicht, auch die Ausgabe de
* 850
hierzu heranziehen, den Ungläckkichen Frauen sind imstande, sich überzeugen Weise würde ein schieht. Wenn man immer mehr darauf nicht um tote Buchstaben und geschriebene daß man hon Mensch zu Mensch arbeitet, Kreisen unseres Volkes
ihres Geschlechts zu . zu ihresgleichen
Der Berichterst atter Abg. von Pappen heim stel wort alg Fazit der Debatte fest, daß sich wieder Gesetz selber zu ändern, um es aus einem
einem wirklichen Fürsorgegesetz zu aller Parteien zu sprechen, wenn 'er se
ergeben habe, das erziehungsgesetz zu
Die Position wird bewilligt.
Bei, den Ausgaben für die tungen“ rekapitullert der
9 über den Dualismus in der V Eine und
sind. t Zuchthãuser
der
die es sich zur Lebenzaufgab—
chterstatter die Verhandlungen, die
schematische Zuweisung d
hel fen. so zu
lassen und von ihrem Vorurteil absehen. gutes Stück mehr geschehen Gewicht legt,
können,
Formen
dann werden
zu einer höheren Stufe perhelfen. lt in seinem Schluß um die Notwendigkeit
an die
Innern sei nach der Meinung der Kommission unzulãaͤssig.
Abg. Jun durch zwei kurrenz gemacht werde, feiner Schuhwaren beschäftigt würden.
Geheimer Obertegterunigrat Dr.
des Ministerjumg des Innern geringem Umfange Tilipantoffeln nicht feine Schuhwaren.
und
des Innern unterstellt sind.
Ang. Stul [ Zente.¶): In den St rafanstal wird die
Schuhfabrikation in großem Maße
betrieben.
damit
sein Arbeitslohn und - F aber sorgt schon
mehr. Für gute Arbeit
sicht. Wie schlecht steht
seinen Gesellen! Er kann in keiner Weise
die die Gefangenen arbeiten, konkurrieren. 4
Auftrag in beliebiger Höhe annek
günstige re Bedingungen stellen. in der Lage, die Preife für ik die Privatunternehmer t wird gesagt, daß nicht e Gefangenen überlassen wird. nicht zuzutreffen; denn Verfügung gestellt. Ich Verträge Verlegenh könnte, verwend
Geheir schäftigung
vom
gebührende
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Tuasrecdter de keen D
ghenn⸗Hanau (nl.) führt darũber Strafanstalten in seinem Wahlkreise indem die Gefangenen
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vorgelegten Statistik hervorgeht, werden in unterstehenden derartig? Vielleicht
schwerden des Vorrednerz auf Anstalten, die nicht
Der Arbeitslohn der Gefangenen het 1 *
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den der Strafanstalt Artikel hergestellt, iehen sich
dem Ministerium
gemacht haben, Gerade sprechen, daß si⸗ Auf diese als jetzt ge⸗ daß es sich handelt, sondern ganzen
solche
Zwange⸗ machen. ge, daß die Novelle im Hause das
„Stra fanstaltsverwal⸗
in der Budget- erwaltung der Gefängnisse er Gefängnisse an die Verwaltung
Beschwerde, daß der Heimarbeit Kon— mit der Herstellung
Wie aus der dem zerwaltung nur in
die
Striegau und Wohlau chnung von Privaten agt pro Tag nur etwa Gefangene eine gute dann verringert sich Unternehmens noch
isziplin und die Auf⸗— r Yrizatunternehmer mit der Schuhfabrik, für
kann auch jeden
ir Auftraggebern viel
gni⸗verwaltungen sind auch lbständig festzusetzen
Statistik für
oße Anzahl von
gau und Wohlau igen Fabrik zur vrgen, daß die
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Trotzdem glaube
besonders in den Fällen verwendet en konne der landwirtschaftlich· Herr großer Freue babe
begrüßt, daß bie Gefangenen in neuerer
kleineren Orten, Strafanstalt liegt. Mit Weise mit Arbeiten in Arheiten werden fast in 4
kultur ausgeführt, so in Ostpreußen, in Jom mer
freier
2
Holstein, an der Kurischen und
lich für Rentengutszweck⸗ die Gefangenen damit h
seltigen und die Flüffe zu regu
Staatsregierung ausdrücklich
zufahren. berdienen. Wenn in der Unternehmern beschäftigte herabgemindert habe, ja da Unternehmer ganz heseitigt
Freude begrüßen.
fahren.
Bei den Ausgaben fü— Oberaufseher, Berkme seherinnen, Aufseher und Aufs⸗
mütter,
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Abg. Dr. Becker DZentr
nisse des Aufseherpersonas⸗
genannt, werden mußten.
immerhin schweren Vienst mit 25 Stellenzula
Man solle den Leufen wenig
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Die elenden Zustände,
seien in erschreckender Weise in e
treten. Die großen Gef
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formalen Antrag sein
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Heheimer Oberregierur
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Sie wird sich damit ganz Ven kschr
Daraus ergiht sich, alle diejenigen Mißstände zu beseitigz Klagen Veranlassung gegeben haben
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für das den erwähnten Beamten
waltung hege durchaus die
säle beständen in Siegburg m
dem Standpunkt, daß die Strafaa stalte hinaus verlegt werden sollten
Abg. Fink (nl) schlicßt ud
Abg. Becker an.
Unter den Ausgaben für di ein Posten von 3
findet sich auch Fürsorge für die a! sorgeerziehung Entla Geheimer Dberregieru träglich, daß unzulässig sei; die R
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die Uebernahme
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ich doch, daß bie Gefangenen 5
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