// ///
Qualitãt
1907
gering
mittel
gut
gebruar Marktort
Gejahlter Preis für 1 Doppelzentner
niedrigster
niedrigster M
höchster
höchster
nledrigster Ml M.
höchster M
Verkaufte Menge
Doppelzentner
Verkauftz⸗ wert
*
Durchschnitts⸗ pf 8 ür 1 Doppel⸗ er. zentner hrelsg
.
r Am vorigen Markttage
Außerdem wurden am Markttage (Spalte 1) nach überschlägsicher Schätzung verkauft dem Doppel ientner (Preis unbekannt
Krotoschin. Namslau Breslau.
Ohlau
Brieg
Sagan
Inner Leobschütz Neiße alberstadt. ilenburg
Erfurt
Kiel.
Goslar
Fulda
Meißen 1 Plauen i. V. Heidenheim. Saulgau... = 1 Schwerin i. Mecllb. 11 i l .
; Braugerstẽ
Tilstt.. Insterburg
Elbing ; Luckenwalde... k Brandenburg a. H.. Frankfurt a. O.. Anklam Stettin.. Greifenhagen
. Stargard i. Pomm. . Schivelbein. d d, 1 Stolp i. Poonm. . Krotoschin. .. Namẽlau.
Breslau.
Ohbhlau ; Brieg ö = Neusalz a. O. . d Goldberg i. Schl. . 1 Leobschüt/z.. d Dalberstadt. Eilenburg
Erfurt
Lüneburg. Paderborn
Fulda.
Kleve.
Neuß .. München. Straubing Meißen,
, Plauen i. V. Bautzen Reutlingen. Rottweil. Heidenheim. Laupheim Ravensburg, Saulgau.
Offenburg
Bruchsal J—ᷣ— Schwerin i. Mecklb. . Rostock - , . Saathafer Waren
Braunschweig 1750 Altenburg JJ 18 00 G —
*
*. * 1 * *. * * *. * *. *. .
* t * * * * *. 8
Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Doppeljentner und der Ein liegender Strich (—) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgek
165,00 15, 60 12,50 16,00 15,60 15, 0 16,80 17,00 15, S0
16,50 1700 18, 00 16,50 16, 00 17,50
17,20 16,00
1736 136 do
18,00
— 1650
Noch: Ger st e. 15,00 — 15,60 16,69 13. 00 13 10 1650 1660 15,50 16,50 16,20 16, 60 16, ] 17,00 17,00 18,00 16.00 16,20
— 14,40 17,60 17,50 17,00 17, 25 19,00 19.00 16,50 17,00 17,00 17, 00 17,50 18,50
— 17.80 17,60 17.70 16,00
18,00 ö 18.20
17,96
18, 00
18, 090
18,50
. 1650 ö 16 0 ö 1266
Safer. 1
17,30 16, 40 17.20 18.00 18, 00 17.80 17,40 16,40 17.40 16,60 16,00 16,50 16, 60 16,30 15, 60 1700 16,20 16,40 16,20 16, 60 16, 00
17, 00 16,30 16,70 15,40 15,80 18,16 18 00 19, 00 18,00 18,00 17, 40 1900 18.50 17,50 16, 70 18,60 1920 1790 18, 10 18,00 17,60
17,30
17.60 17460 17,30 17,00 16,00 17,30
16,40 165,20 16,00
16.50 16, 060 15, 95 16, 16 16, 40 16, So 16.23
16,20 16, 20 15,20
18, 16 18, 00
17,60 18,00 18 1820
17,90
18 60
19,00
19,00
16,60
16.85
16,97
16,30
18,60
— 18 60 1650 16,80
1660 13,50 17.690 16,50 17,00 17400 1800 16,40 16, 60 18440 18.00 20, 00 1700 18,00 18,50 1850 18,00 18,00 18,20 18, 00 18,50
16 80 1686 17 36
18,00 16,40 17.20 18,00 18,00 17,80 17,40 16,40 1750 16,80 16,30 16,60 15.60 16,80 165, 60 17,00 16.20 16,40 16, 60 16,60 16,20
17,00 16,30 16,70 16, 60 16,20 18,51 18,50 19,00 18,00 18 50 17,80 19,00 18 50 17,50 17.20 19 80 1931 18.50 18 50 18,00 17,80 18, 20 19,00
18.00 18 60 1900 1900 17,20 16,85 1705 16.80 18,60 18,50 16 80
Verkaufswert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. ommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs
Der Durchschnittspreis wird
205 305
12 414 1660
13 596 151 52 7 4660 245 160 242 54 179 471 304 569 755
2460
1802
483
5 466
1685 15 297 4526
100
15,00 15.66
1807 18, 57
18,20 17, 94
16, 8h 16,58
1687 16,60
16,49 16,40 16,60 17,79 18,00
16, 99 16 40 17260 17565 17655)
1587 17,50 16,06 16,40 15,20
16.23
1633 1711
1613 16 51 15, 260 15, 19 1528 16, 50 16,00 15, 80 16, 90 5,90 16 40 16, 10 1623 16.16 16,10 16,00
16,00 16, o
16,50
16, 65 17, 16
—
100
S & &
de d
do ůi
be C R
R D & &
P 2.
*
d R .-ώawt ' de de re de
16.2.
aus den unabgerundeten Zahlen berechnet. Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt.
Preußischer Landtag.
Haus der Abgeordneten. 18. Sitzung vom 23. Februar 1907, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Auf der Tagesordnung stehen die Interpellationen der Abgg. Aronsohn (frs. Volksp. und Genossen und des Abg. Marx Genir.), betreffend das Unglück auf der Grube Reden, von denen diejenige der Abgg. Aronsohn und Genossen bereits in der 17. Sitzung am Freitag durch den Abg. Gold⸗ schmidt (frs. Volksp.) begründet worden ist.
Nachdem der Abg. Marx (Zentr.) seine Interpellation ebenfalls begründet hat, worüber schon in der vorgestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden ist, nimmt zur Beantwortung der Interpellationen das Wort der
Minister für Handel und Gewerbe Delbrück:
Meine Herten! Ich glaube die Beantwortung der beiden Inter⸗ pellationen, die uns heute beschäftigen, beginnen zu sollen mit einem Dank an di ten Intervellanten, einmal dafür, daß sie mir Ge⸗
zeg l diese traurige Angelegenheit, die das ganze Land bewegt bat, hier öffentlich zu besprechen, zweitens aber auch für die versõhrliche Art, mit der sie die Sache behandelt haben. Sie bat in mir die Uekerzeugung befestigt, daß Sie sowobl wie wir, die wir für die Fübrung der Bergverwaltung verantwortlich sind, einzig und allein beseelt find von dem Bestreben, das erreichbar Beste zu leisten im Interefse don Leben und Gesundheit unserer Bergleute. Dies vorausgeschickt, machte ich, ebe ich auf die Sache selbst ein⸗ einige kurze Bemerkungen über die formale Behandlung
gehe,
derartiger Falle
Staats anwaltschaft
der Revierbeamte befaßt.
Leute zu revidieren.
Unglücksfälle im machen. Die der Bergpolizei in der Hand der Revierbeamten liegt, Bergpol beamten, die von den Oberbergämtern ressortieren, und daß der Aufsicht dieser Revierbeamten gleichmäßig sowohl die Privatgruben wie die Staatsgruben unterliegen, deren Betrieb in den Händen anderer Be⸗ hörden, nämlich der Bergwerksdirektionen liegt. Aus dieser Organisation, aus dem Umstande, daß der Bergrevierbeamte im allgemeinen schneller zur Stelle ist als der Staatsanwalt oder das Gericht, und daß zur Feststellung derartiger Unfälle ein gewisses Maß von Sachkunde er— forderlich ist, ergibt sich als natürliche Konsequenz, daß in der Regel die ersten Feststellungen über den Unfall durch den Revierbeamten folgen, der seine Verbandlungen mit einer gutachtlichen Aeußerung vorlegt, die schließen hat, ob sie weitere Ermittelungen anstellen will. ob Eröffnung der Voruntersuchung beantragen will oder nicht. Als ich am Tage nach dem Unglück in Reden eintraf, war bereits mit den Ich fand aber ju meiner großen Freude auch den Herrn Ersten Staatsawalt aus Saarbrücken vor und einigte mich mit ihm dahin, daß die gerichtliche Untersuchung gleichzeitig resp. sich er⸗ gänzend mit den Untersuchungen der Bergpolizeibehörde vor sich gehen sollte. Wir kamen auf diese Weise dazu, nicht nur schneller die er— forderlichen Vernehmungen vornehmen zu können, sondern wir er— reichten es auch, daß wir in verhältnismäßig kurjer Zeit eidliche Aus⸗ sagen hatten und die Möglichkeit gegeben war, vor der Beeidigung noch mal die Aussagen der einzelnen zunächst uneidlich vernommenen Das Grgebnis ift gewesen, daß wir bereits
Herren
dann
allgemeinen wissen,
ihrerseits
erforderlichen
und im daß die
vorliegenden Ausübung
tzei⸗
darüber zu
Ermittelungen
er⸗ der be⸗ die
48 Stunden nach dem Unfall die wesentlichsten und wichtigsten Zeugen
eidlich vernommen hatten.
Die Untersuchungen sind dann weiter ge⸗
führt und find, wenn auch noch nicht abgeschlossen, so doch jedenfalls bis zu einem Punkte gefördert, der es ermöglicht, die Fragen, die von seiten der Herren Interpellanten an mich gerichtet sind, zu beantworten.
Mit dem
Vorbehalt also, daß etwa noch neue Zeugen gefunden werden,
die uns bisher noch unbekannte Tatsachen aufdecken, kann ich Ihnen das folgende über das Redener Unglück mitteilen.
Das Unglück hat sich ereignet im Thiele Flöz der Redengrube. Das Flöz wird erreicht durch einen Schacht auf der Redengrube im Nordosten, der zugleich einziehender Wetterschacht ist. Südlich des Flözes befinden sich jwei weitere Schächte, die sogenannten Blindstock⸗; schächte, deren ersterer der ausziehende Wetterschacht für Reden ist, während der andere der einziehende Wetterschacht für die südlich be
legene Heinitzgrube ist.
Dieser Ausgang ist auch von einem Teil der
Bergleute nachher benutzt worden. Ueber dem Thiele ⸗Flöz befindet sich, was ich gleich jetzt bemerken möchte, das Carlowitz Flöz, das an dieser Stelle nicht abbauwürdig und infolgedessen auch nicht abgebaut ist, und unterhalb des Thiele-Flöz befindet sich das Borstell. Fla, dessen Ausbeutung in Angriff genommen ist, während die Förderung des Thiele Flöjes bereits in vollem Gange ist.
Das Unglück hat sich ereignet nach einem Feiertage des Morgent
unmittelbar
nach der Anfahrt.
Die Mehrzahl der Leute
hatte
jweifellos die Arbeit noch nicht aufgenommen, zum Tell die Arbeits
punkte noch nicht erreicht.
Die Belegschaft fuhr an, nachdem die
beiden Wetterleute gemeldet hatten, daß alles in Ordnung sei, und insbesondere der Wettermann Ningel der 14. Abteilung, von dem später festgestellt ist, daß er zu spät eingefahren ist, auch dem Steiger
genden Wettern festgestellt werden. inden in der Strebstrecke 5 des Bremsberges 20. Es ist durch (che Vernehmung von Zeugen, Arbeitern und Beamten festgestellt, kin dieser Strecke vor dem Unglückefall Schlagwetter nicht beobachtet R. Es hat auch der Revierbeamte nach dem Unglücksfall an dieser
och eingehende Angaben gemacht hatte über das Vorhandensein der Wagen in der Hauptförderstrecke, die für den Betrieb des Tages braucht wurden. Bald nach 7 Uhr wurde oben bekannt, daß ein inglücksfall in der Grube sich ereignet haben mußte. Es fuhr eine Iniahl von Beamten ein. Es wurde festgestellt, daß eine umfassende schlagwetter⸗ resp. Kohlenstaubexplosion stattgefunden haben mußte. sß wurde nun sofort mit den Arbeiten zur Rettung etwa noch pbender bezw. zur Bergung der Leichen begonnen
Was die Frage betrifft, inwleweit die Wettermänner und Borfahrer ihre Pflicht getan haben, so möchte ich folgendes gen. Es besteht für das Saarrevier die polizeiliche Vorschrift, daß r der Belegschaft in angemessener Zeit — es sind hier drei Stunden
wesen — die sogenannten Wettermänner vorfahren, von jeder Ab—Q—
silung einer. Nach den allgemeinen Vorschriften liegt diesen Wetter⸗ säönnern ob die Prüfung der großen Betriebtzstrecken und der Wetter⸗ pege auf das Vorhandensein schlagender Wetter. Dagegen liegt die srüfung der Strebstrecken, die von den Strecken und Bremsbergen den Arbeitspunkten führen, im Saarrevier den Ortgältesten, d. h. n sogenannten Vorfahrern ob, die ihrerseit, bevor die Belegschaft
Strebstrecken und Arbeitspunkte betritt, diese ableuchten sollen. n vorliegenden Fall war aber den Wettermännern außerdem zur
Flicht gemacht worden, auch die Strebstrecken und die Arbeitpunkte fer Prüfung zu unterziehen; sie waren dazu, wie durch Befahren
d Nachmessungen seitens des Revlerbeamten festgestellt ist, auch psstande.
Inwieweit sie es am Tage des Unglück getan haben, m nicht festgestellt werden; die Beteiligten sind saͤmtlich ver⸗
Mlückt. Fest steht allerdings, daß der eine Wettermann, Ningel, 10 Minuten vor 6 Uhr die Meldung erstattete, daß alles Ordnung sei, nicht, wie vorgeschrieben, um 3 Uhr, sondern
ä 4 Uhr 50 angefahren ist und 5 Uhr bo bereits wieder über
he war. Es steht ferner fest, daß auch der zweite Wettermann U einer allerdings geringeren Verspätung, von etwa einer halben unde, eingefahren ist. Was die Betreffenden unten gesehen, und
„ sie nicht gesehen haben, was sie versäumt haben, können wir cht feststellen. Auch wie welt ihnen eine unbedingte Schuld an dem
Nlück beigemessen werden kann, vermögen wir nicht zu ermessen.
sist denkbar, daß das Unglück auch geschehen wäre, wenn die Be—
fenden ihre Pflicht erfüllt hätten.
Als Ursache des Unglücks kann zweifellog eine Explosion von Die Explosion hat statt⸗
lle zunächst Schlagwetter nicht feststellen können; erst bei wiederholten obachtungen ist es ihm gelungen, Schlagwetter in gefahrdrohender Be⸗ pffenheit und Menge festzustellen, aber nur vorübergehend und
öselnd. Daß die Explosion sich an dieser Stelle ereignet hat,
aus jwei Gründen mit ziemlicher Zuverlässigkeit angenommen nden.
Gs ist eine bei anderen Gelegenheiten beobachtete Gigentümlich⸗ „daß der Kohlenstaub, der durch die Exploston zur Entzũndung w. selbst zur Explosion gebracht wird, sich in sogenannten Kokg⸗ flen an der Zimmerung und anderen hervorragenden Gegenständen fetzt, daß sich aber diese Koksperlen fast immer an der der wlosionsstelle abgewendeten Seite befinden. Nun ist festgestellt, sdiese Koksperlen sich auf den nördlich der Strebstrecke 5 befind⸗ n Stempeln usw. nur auf der Nordseite der Stempel und auf msüdlich davon stehenden, nur auf der Südseite befunden haben, b öbeiderseit3s auf den der Strebstrecke abgekehrten Seiten. Ez ist ner festgestellt, daß gerade an dieser Stelle eine ziemlich starke mmenentwicklung gewesen sein muß, da dort stark ange brannte dungsstücke vorgefunden worden sind.
Muß nun hier angenommen werden, daß sich das Unglück in der Ren Strebstrecke ereignet hat, und berücksichtigt man, daß an
T Stelle vorher von niemand Schlagwetter ermittelt worden
o wird man sagen müssen, daß den betreffenden Beamten etwa Vorwurf einer leichtfertigen Belegung dieser Stelle nicht gemacht
den kann. Man wird ihnen auch nicht vorwerfen können, daß sie
irgendwelche Vorsichtsmaßregeln außer acht gelassen haben. dings sind früber an anderer Stelle gelegentlich Schlagwetter tiert, und da möchte ich zunächst folgendes feststellen.
Die Saargruben sind im allgemeinen ziemlich reich an Schlag⸗
tern. Spesiell das Thiele⸗Flöj aber, um das es sich hier handelt, ine relativ geringe Schlagwetterentwicklung. Dem entsprechend auch die Mitteilungen und Aussagen der Beamten und des
mir gehörten Vertrauensmannes, daß im allgemeinen im Thiele⸗
. sich nicht erhebliche Mengen von Schlagwettern entwickelten. iam Ende des Bremsberges 20 beim Uebergange in die andere
Eilung haben sich in den letzten Monaten vor dem Unglück Schlag⸗ kransammlungen gezeigt. Diese sind von den Beamten, wie die
KFenden Vernehmungen ergeben haben, ordnungsmäßig und korrekt
delt worden und waren seit Dienstag der letzten Woche bereits berschwunden. Es kann also auch aus dem Vorhandensein dleser Iagwettermengen und der Art, wie sie behandelt worden sind, der wurf einer Vernachlässigung für die Beamten nicht begründet
Ren.
Eine andere Frage ist es: Wie liegt es mit dem weiteren ente, welcheg zweifellos dem ganzen zehende und verderbliche Wirkung gegeben hat, mit der Kohlen⸗ gefahr bezw. Kohlenstaubexploston? Hier besteht die Be⸗ Fung, daß die Arbeitspunkte und die Strecken hinreichend be— ichtet werden müssen, sodaß eine gefährliche Staubentwicklung aug⸗ sossen ist. Wie die Aussagen des Vertrauentzmannes bestätigen, die erforderlichen Apparate vorhanden gewesen. Dag bestaätigt ll auch die Autsage des Revierbeamten, der unmittelbar nach der osston eine Befahrung der Baue vorgenommen hat und festgestellt daß die Getriebzeinrichtungen den Vorschriften und den bern— uischen Normen entsprachen; ingbesondere waren die im Interesse Vetterführung und Kohlenstaubbekämpfung getroffenen Maß zen sachgemäß und ausreichend. Auf elne genügende Unterwelsung. m Abbau tätigen Kameradschaft Ileß der Umstand schließten, daß er ersten HYesichtigung nach der Explosion an drei Strebstsßen s bereltg der Berleselungeschlauch an die Rohrleltung angeschlossen Den wurde. 6e ist ferner sestgestellt, daß elnige Tage vor Gintrltt bes Un— einige nicht mehr einwandfrele Westandtelle der RVerteselunge⸗. Ftungen auqqewechselt und durch nene ersetzt worden sind. In
Unglücksfall seine
der Beschaffenheit der Berieselunggeinrichtungen kann also ein Mangel auch nicht festgestellt werden; es fragt sich, ob sie in hinreichender Weise und zweckentsprechend benutzt sind. In der Beziehung ist nun festzustellen, daß im allgemeinen eine Berieselung der Baue an Feier⸗ und Festtagen nicht üblich gewesen ist, und daß man sie nicht für erforderlich gehalten hat allerdings unter der Voraussetzung, daß Wettermänner und Vorfahrer ihre Schuldigkeit tun. Wenn Wettermänner und Vorfahrer vorschriftsmäßig ihre Strecken abgeleuchtet und festgestellt haben, das schlagende Wetter nicht vorhanden sind, so genügt es zweifellos, wenn unmittelbar bei Beginn des Betriebs die Berieselung erfolgt. Wenn aber, wie es hier der Fall gewesen zu sein scheint, diese Feststellungen nicht mit der nötigen Sorgfalt gemacht sind, dann ist, wie der vorliegende Fall leider gejeigt hat, wohl anzunehmen, daß ein Austlassen der Be—= rieselung innerhalb 24 Stunden unter Umständen gefährliche Folgen haben kann.
Was nun endlich die ordnungsmäßlge Bewetterung betrifft, die von seiten der beiden Herren Interpellanten in erster Linie in Zweifel gejogen ist, so kann ich folgendes feststellen. Die Wetter einrichtungen waren nach dem Unglücksfall betriebs fähig. Es lst durch die Messung der Wettermenge am 22., also 5 Tage vor dem Unglücksfall, festgestellt, daß mehr altz das Doppelte der— jenigen Wettermenge auf den Kopf der Belegschaft vorhanden war, als nach den bestehenden polizeilichen Vorschriften nötig war.
Was die Beschaffenheit der Wetterwege betrifft, so ist zu be⸗ merken, daß, wie das ja haufig geschleht, gerade die Wetterstrecken stark im Druck standen und darin schwer in Ordnung zu halten waren. Es ist aber seiteng der Bergpoltzeibeamten durch regelmäßige Be⸗ fahrung vor dem Unglückzzfall festgestellt, daß die Wetterstrecke stets den vorgeschriebenen Durchmesser gehabt hat, und es ist speniell auch durch den Herrn Oberberghauptmann am Tage nach dem Unglücksfall durch Befahrung der Wetterstrecke festgestellt, daß auch nach dem Un⸗ glücksfall und, obwohl vielleicht Brüche und dergleichen infolge des Unglücksfallz nachteiligen Einfluß gehabt haben können, doch noch der erforderliche Querschnitt vorhanden gewesen ist.
Es ist ferner festgestellt, daß dauernd 8 Mann damit beschãftigt waren, die Wetterstrecke zu beaufsichtigen und eventuelle Unordnungen und Unregelmäßigkeiten zu beseitigen.
Es ist sodann darauf hingewiesen worden, daß der Wetter⸗ weg oberhalb det Bremsberges 20 nicht in Ordnung gewesen sei. In der Benehung ist festgestellt, sowohl durch den Revierbeamten als durch Zeugen, daß hier dauernd der entsprechende Querschnitt vorhanden gewesen ist. Daß alle diese Feststellungen richtig sind, ergibt sich schon daraus, daß die Wetterführung überhaupt funktioniert hat. Denn wenn derartig starke Störungen, wie vorhin vermutet wurde, vorhanden gewesen wären, hätten die vorhandenen Wettermengen nicht vorschriftsmaͤßig und regelmäßig zugeführt werden können.
Es ist endlich die Frage aufgeworfen, wie es mit der Temperatur
gewesen wäre. Die Temperaturtabelle ergab, daß vor dem Unglück
die Temperatur jzwischen 21 und 28 Grad Zelstus in dem betreffenden
.
Felde geschwankt habe. Erst nach dem Unglücksfall, der jweifelloz
auf die Wetterführung nachteiligen Einfluß gehabt haben muß, ist vorübergehend eine Temperatur von 2906. gemessen worden. Jedenfalls ist also, soweit die Messungen das erkennen lassen, vor dem Unglücksfall auch gegen die Temperatur nichts einzuwenden ge⸗ wesen.
Ich glaube, meine Herren, das waren wohl die bauptsäch Fragen, die gestellt worden sind in bezug auf die Sicherheit
58 * 1 der —
handen gewesen sind, und daß sie ordnungsmäßig funktioniert k Meine Herren, eine derartige Feststellung entbebt
ständlich nicht der Verpflichtung, zu prüfen, ob denn nun
stehenden Vorschriften und die nach diesen Vorschrif
ordnungen und Einrichtungen hinreichend gewesen st
von der Belegschaft abzulenken; denn ich bin der Anf :
Ansicht wird geteilt von dem Herrn Oberbergbanptmann und dor
Beamten der gesamten Bergverwaltung —
Unglücksfälle nicht vorkommen sollen, und
durch eine sorgfältige Revision aller in Bet zu prüfen ist, ob nicht vielleicht doch an dieser od Vervollkommnung möglich und notwendig ist.
In dieser Beziehung ist nun selbstverstä forderliche in die Wege geleitet. Es if Abg. Marx vorhin bemerkt worden ist, Bezirk der Bergwerksdirektion ordnungen getroffen ist. Es ist darin bestimm
1) Vor der Anfahrt der Frübschicht nach Sonn · und Feiertagen muß staub gründlich befeuchtet werden.
Die Wettermänner daben bel ibrer; der Berieselung zu prüfen und darüber Meldung zu machen.
Zu Wettermännern sind nur ganz zu verwenden.
2) An den Abenden don Sonn. und Feiertagen muß e sicht über und unter Tage vorbanden sein fabrt der Spritzer, der Wettermänner etwa erfo sowie ibrer Tätigkeit in der Grube sicher Beamten muß Gelegenbeit gegeben sein oder Wettermaänner ͤ Robrschlosser aus den können.
Der Sonntaganachtdienst ol wechsel trauensstellung angeseben werden, und die Arbeiter müssen en als Gbrenr iht betraqhte schon beute bel der Staatsbabn geschtebt VDienstantritt des Mobolgenuses u entbalte
3) Ver Bewetterung der Strebstrecken R ondere Aufmer samkeit zu widmen. Die oberen Sie de trebstrecken and beim Bergeversatz und Ausbau mögt st so mn gestalten, daß R Sch lag⸗ wetter nicht stellen können
4) Fuͤr sedes Bremebern feld muß im ang tebender Wetterstrom se eine nasse Jone borbanden dern Als natürliche nasse Zonen gelfen Sirecken, in denen daß Vangende, die Sig
2 . aan Rr Saat dbruden
vo sr z 2 geeigneten & at
2 Gern, Wee rr. . nach ten ern mn
X
ein und
und das Liegende auf eine Erstreckung von wenigstens 10 m naß sind, sowie die Betriebe mit Spülversatz. In allen anderen Fällen sind eine oder mehrere Wasserbrausen erforderlich usw.
Damit ist ein Teil der zu Punkt 2 seitenz der Herren Inter⸗ pellanten gestellten Fragen bereite beantwortet, soweit es sich also um die vorläufig seitens der Bergwerkedirektion selbst getroffenen An⸗= ordnungen handelt. Selbstverständlich wird eine Reihe weiterer Prü⸗ fungen erforderlich sein. Es wird zu prüfen sein, ob der Dienst der Wettermänner anders zu gestalten ist; eg wird zu prüfen sein, ob man eventuell den Wettermännern wenigsteng an den Tagen nach Sonn⸗ und Feiertagen noch Beamte beigibt; es wird zu prüfen sein, ob man ihre Zahl vermehren soll.
Ich komme bei dieser Gelegenheit bann auf die weitere Frage, die aufgeworfen ist, ob es ordnungtzmäßig war und worin es seinen Grund hatte, daß bei dem Unglücksfall kein Beamter in der Grube zugegen war. In dieser Beziehung ist festzustellen, daß es in den Staattzgruben an der Saar und, soyviel ich weiß, vielfach auch in privaten Gruben üblich ist, daß der Steiger erst nach der Belegschaft einfährt. Der Steiger hat zunächst die Leute zu verlesen; fehlen ihm Leute, so ist er genötigt, die entsprechenden Anordnungen zu treffen, Er hat dann bie erforderlichen Notizen zu wachen über die ihm von den Wettermännern zugegangenen Meldungen; erst dan⸗ um die Mannschaften, die inzwischen die Arbeite punkte erreicht haben. bei ihrer Arbeit zu sehen und die sonstigen Kontrollen uber ben Betrieb, Be⸗ wetterung, Berieselung und dergl. mehr vorzunehmen. Diese Einrichtung hat sich bisher bewährt. Oh das Unglück vermieden worden wäre, wenn der Steiger, wie das anderwärts der Fall ißt, letzten Korbe mit der Belegschaft angefahren wäre, ist in hohem Maße jweifelhaft; und man kann sich fragen, ob Interesse des Dienstes und Betriebs nicht nũtzlicher g unten. Immerhin ist das eine Frage, die einer eingehenden Yr unterzogen werden muß.
Der Herr Abg. Goldschmitt hat gestern
seine Anwesen bett ben eine nwe en ben Oben im
warum die elektrischen Lampen noch nicht und et hat weiter die Frage aufgeworfen, den staatlichen Gruben geistig minderwertig baltung und dem Reinigen der Lampen beschaftigt auf das Detail dieser Fragen nicht eingehen mäßiger, wenn sie nachher, soweit es erwänscht if verstãndigen Kommissar noch besondert beantwortet werder möchte ich nur das daß di nicht etwa gescheitert ist ̃ Sicherheit der Leute kommen —; sondern sie ist deswege noch sehr schwer sind (Abg. Hilbd nur Akkumulatoren verwenden — noch verhältnismäßig kurz ift und elektrischen Lampen noch nicht gesichert int Schwierigkeiten mit der Zeit bebot
Es ist
81 werfe 2 nog die Teute einge
4 22 der Staats.
erer gern me-, SCrtennunge rte Sta
ö
99 ver sin,
55). 5 gesar C S ,. * . ono ve Mee.
3 .
hrt er an,
w, r
8