Angriffe nicht nur gegen diesen Entwurf, sondern gegen die Staats- regierung überhaupt zunächst genommen das Duell, das sich zwischen dem Herrn Oberberghauptmann und dem Herrn Abg. Hilbck abgespielt hat, und darüber anscheinend einige Ausführungen vergessen, die in der schriftlichen Begründung des Entwurft stehen und die ich selbst vorher gemacht habe.
Herr Abg. Dr. Crüger hat darauf hingewiesen, es sei von der Staatgz⸗ regierung zu Unrecht behauptet worden, daß man bei Verabschiedung der lex Gamp in dlesem hohen Hause daruber einig gewesen wäre, daß ein Gesetz kommen müßte, das zu einer Reservierung der Kalt- und Kohlen⸗ schätze zu Gunsten des Fiskus führe. Ich bitte den Herrn Abg. Dr. Crüger, auf den letzten Satz der Seite 11 der Begründung aufmerksam machen zu dürfen, worin ausdrücklich gesagt ist, daß das Abgeordnetenhaus darüber, wie es sich die anderwelte gesetzliche Regelung nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der lex Gamp denke, eine bestimmte Aeußerung nicht von sich gegeben habe. Ich bitte, daran erinnern zu dürfen, daß ich im Eingang meiner Rede denselben Gedanken zum Ausdruck gebracht habe; ich habe gesagt: die einen haben dies erwartet, die andern haben jenes erwartet, eine bestimmte Meinunggäußerung von seiten des Abgeordnetenhauses lag für die Regierung nicht vor.
Der Herr Oberberghauptmann hat gegenüber den Ausführungen eines der Herren Abgeordneten — ich glaube, es war der Herr Abg. Hilbck — nur gesagt: der Vorwurf, daß die Staatsregierung den Landtag mit dieser Vorlage habe überrumpeln wollen, ist unbegründet. Denn nach dem Laufe der Verhandlungen im Abgeordnetenhause und nach den Erörterungen, die die Sache nachher gefunden habe, sei doch im allgemeinen ein großer Zweifel darüber nicht mehr möglich gewesen, in welcher Richtung sich diefe Vorlage bewegen würde. Meine Herren, ich kann das aus den Erfahrungen, die ich gemacht habe, seit ich im Amte bin, nur bestätigen. Ich habe mit einer großen Anzahl von Abgeordneten der verschiedenen Parteien diese Frage besprochen und bin da auch immer einer communis opinio des eben charakterisierten Inhalts begegnet.
Der Herr Abg. Dr. Crüger hat dann auf eine Aeußerung des Herrn Oberberghauptmanns Beijug genommen, wonach der Fiskus in seinen wirtschaftlichen Betrieben schwerfällig sei, und hat auf diese Aeußerung Bedenken gegen die jetzige Vorlage konstruiert, die eine Vermehrung der wirtschaftlichen Betriebe des Fiskus im Gefolge haben würde. Ja, meine Herren, es handelt sich doch bei dem, was der Herr Oberberghauptmann gesagt hat, nicht um das Eingestandnis e ines Mangels, sondern lediglich um die Feststellung einer Tatsache, die für jeden, der mit staatowissenschaftlichen Verhältnissen vertraut ist, klar zutage liegt, nämlich, daß eine fiskalische Verwaltung mit Rücksicht auf die Kontrollen dieses hohen Hauses, mit Rücksicht auf die Kontrollen der Oberrechnungekammer, mit Rücksicht auf die Schwierigkeiten der Geldbeschaffung nicht die Beweglichkeit besitzt, die einer privaten Verwaltung innewohnt (Suruf links), ein Moment, das ich meinerseitg auch schon mir anzuführen erlaubt habe, mit Rücksicht darauf, daß es immerhin nötig sein würde, auch in Zukunft neben dem Staatsbetriebe die Privatindustrie zum Bergbau zuzu⸗ lassen.
Der Herr Abgeordnete ist dann auf die allju hohen Prelse ein- gegangen, die nach seiner Auffassung der Fiskus stellte, und bei seinen Ausführungen, die sich an diese Betrachtung anschlossen, ist er von einem Gedanken beherrscht gewesen, der sich wie ein roter Faden durch seine ganzen Ausführungen hindurchzieht, nämlich: daß der Fiskus eine Person ist, die im wesentlichen bestrebt ist, Geld einzunehmen, ohne dabei auf die Allgemeinheit die nötigen Rücksichten zu nehmen. Meine Herren, so liegt die Sache nicht. Der Fiskus vertritt doch die All⸗ gemeinheit, und die Mittel, die wir einnehmen, geben wir doch mit Ihrer Genehmigung wieder aus, und die Verhandlungen nicht nur über meine Etats, sondern über die Etats aller anderen Ministerien bewelsen, daß der Fiskus, d. h. die Staatsregierung, meistens nicht so viel Geld beschaffen kann, wie die Herren in diesem hohen Hause aus— zugeben wünschen. Daß wir uns also bei Bemessung der Preise für die Produkte des Fiskus von gewissen wirtschaftlichen Gesichtspunkten leiten lassen, liegt doch in der Natur der Dinge; denn was wir ver— dienen, kommt anderen Zweigen der Staatsverwaltung und anderen Interessen der Allgemeinheit zugute. Wir müssen bei der Festsetzung unserer Preise gewissen wirtschaftlichen Grundsätzen folgen; denn wir verwalten fremdes Vermögen und nicht eigenes.
Wenn dann speziell auf die Höhe der Preise der fiskalischen Kohle hingewiesen worden ist, so möchte ich Sie, meine Herren, bitten, doch einmal zu berücksichtigen, wohin es führen würde, wenn der Fiskus seine Preise unter demjenigen Betrage hält, den er nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten fordern zu müssen glaubt, wenn er mit seinen Preisen erheblich unter dem bleibt, was die Privatindustrie fordert, selange die Privatindustrie ihre Preise nach gesunden wirt— schaftlichen Gesichtepunkten stellt, solange sie im Steigen und Fallen ihrer Preise nicht über die Grenze hinausgeht, die die wirtschaftliche Entwicklung der Dinge mit sich bringt. Wenn wir in einem solchen Fall ju billigeren Preisen verkaufen würden, so würde das zu dem Ergebnis führen, daß wir einzelnen bevorzugten Unternehmungen und Kreisen, bestimmten Kreisen des Zwischenhandels, Geschenke machen. Gin Teil der Saarkohle wird in Süddeutschland in Konkurrenz mit dem Ruhrrevier verkauft. Wir müssen uns bei diesen Verkäufen im Ausland naturgemäß der Händler bedienen. Wenn
also im Saarrevier diese Kohle aus Menschenfreundlichkeit wollten als die Herren aus dem Ruhrrevbier,
damit nicht der Allgemeinheit, sondern Händlern, die unsere Kohle in Süddeutschland ver— treiben, ein Geschenk machen. Wenn der Fiskus mit seinen besten Marken in Oberschlesien, die mit Rücksicht auf ihre Beschaffen⸗ heit immer einen etwas höheren Preis haben als andere Marken, die die Privatindustrie produziert, plötzlich ohne zwingenden Grund unter dem Presse bleiben würde, den die Privatindustrie festlegt, so würde das dahin führen, daß wir bestimmte Händlerverelnigungen, bestimmte Fabrikvereinigungen, bestimmte Fabriken zu Ungunsten dersenigen be⸗ vorzugen, die mit Rücksicht auf ihre geographische Lage oder mit Rück- sicht auf die Beschränktheit unserer Produktion genötigt wären, die teureren Produkte der Privatindustrie zu kaufen. Meine Herren, das kann doch unmöglich im Interesse der Allgemeinheit liegen, und es ist unmöglich vom Standpunkt einer ausgleichenden Gerechtigkeit zu rechtfertigen, daß der Fiekus seine Stellung dazu benutzt, um einzelne Kreise, einzelne Abnehmer gegenüber der Gesamtheit in eine bessere Situation zu bringen. Eingreifen kann der Figkug in die Preis. bildung doch nur erst dann, wenn eine mißbraͤuchliche Ausnutzung der Konjunktur dazu führt, die Preise weit über den reellen Wert
liger verkaufen
wurden wir
zu begrüßen.
der Sache in die Höhe zu drängen, wenn der Versuch gemacht wird, die Preise bei einer weichenden Konjunktur auf einer Höhe zu halten, die nach Lage der Verhaͤltnisse nicht mehr zu rechtfertigen ist. Und ebenso wird der Fiskus stets Hand in Hand gehen mit den Syndikaten, wenn sie bestrebt sind, in Zeiten einer niedergehenden Konjunktur Schleuderpreise, die der Allgemelnwirt⸗ schaft schädlich sein müssen, zu inhibieren.
Herr Abg. Crüger hat dann gesagt, dag vorliegende Gesetz sähe einer Expropriation außerordentlich ähnlich; denn der Fiskus wolle etwas für sich erwerben, wag ihm keinen Pfennig kostet. Herr Abg. Crüger übersteht dabei eins, daß heute jeder aus dem Volke in der Lage ist, das, was dem Fiskus reserviert werden soll, auch in Anspruch zu nehmen, ohne daß es ihm einen Pfennig kostet, abgesehen von den Bohrkosten, die der Fiskus auch aufjuwenden hat, und ohne daß er genötigt ist, dem Privateigentümer, auf dessen Grund und Boden er schürft, irgend etwas dafür zu bezahlen. Es findet nicht eine Expropriation statt, sondern der Fiskus beabsichtigt, gewisse Teile der Kohle, und Kalworkommen, die noch frei sind, für die Allgemeinheit in eigene Bewirtschaftung zu nehmen, um dadurch regelnd auf die Entwicklung det Kohle. und Kalimarktes einzu— wirken. Das ist doch ein wesentlicher Unterschied gegenüber einer Expropriation.
Der Herr Abg. Crüger sagt dann, die Vorlage habe nach seiner Empfindung etwas, wa stark nach den Erwägungen der Mittel- standspolttiker einerseits schmeckte, und andererselts beinahe einen kommunistisch. soꝛialistischen Zug. Ja, vielleicht hat der Herr Abg. Crüůger damit gar nicht ganz unrecht. Denn, meine Herren, die Entwicklung des vorigen Jahrhunderts hat doch zweifellog festgestellt, daß wir in vielen Dingen, in der Entfesselung des Verkehrs, in der Mobilisierung des Grundbe— sitzes, so jweckmäßig und so nützlich sie im Prinzip gewesen ist, über das Ziel hinausgegangen sind. Die Erfahrung des vorigen Jahr hunderts hat gezeigt, daß die Entäußerung des Grundbesitzes beispielg⸗ weise von seiten der Kommunen weit über das notwendige und nützliche Maß hinausgegangen ist. Wir sind uns heute darüber alle klar, daß eine große Kommune, die ihren Aufgaben gerecht werden will, über ein gewisses Maß von Grundbesitz verfügen muß — ich erinnere an die Wohnungapolltik — und wir sind jetzt genötigt, in den Kommunen mit vielem teuren Gelde das wieder zu kaufen, was unsere Vorfahren für ein Butterbrot weggegeben haben. Meine Herren, das soll bier vermieden werden. Wir wollen uns ein gewisses Maß von wirtschaftlichen Schätzen für den Staat reservieren, damit wir nicht in die unangenehme Lage kommen, sie später für vieles Geld zu kaufen.
Meine Herren, in der Lage sind wir ja schon jetzt. Der Herr Abg. Hilbck sagt: Ich bin mit dem Herrn Minister ganz einer Meinung, der Einfluß des Fiskus auf dem Gebiete der Produktion muß gestärkt werden, aber durch Ankäufe. (Abg. Hilbck: Durch andere Mittel.) Das will ich dem Herrn Abg. Hilbck glauben, daß er dafür ist. Denn bei diesen Ankäufen jahlt der Fiskus der Privatindustrie viel Geld. Er bezahlt die Werke, die er kauft, weit über den Markt- wert; und wenn man nun noch berũcksichtigt, welche Schwierigkeiten sonst für den Fiskus bei solchen Käufen gemacht werden, meine Herren, dann kann man es ihm nicht übelnehmen, wenn er sagt: statt daß wir die der Allgemeinheit nach der Theorie der Bergbaufreiheit reservierte Kohle erst durch drel oder vier Hände gehen, teurer werden lassen und dann kaufen, ziehen wir es vor, ohne diese hohen Kauf— preise anzulegen, uns von vornherein, und zwar für die Allgemeinheit, nicht für den bösen, habgierigen Fiskus, einen Teil dieser Bodenschäͤtze zu reservieren.
Der Herr Abg. Crüger hat dann die Begründung der Vorlage dazu benutzt, um dem Fiskus nachzusagen, er wäre einer Vervoll⸗ kommnung und Entwicklung der Technik feindselig, während es doch eigentlich im Interesse der wirtschaftlichen Entwicklung eines Landes läge, jede Vervollkommnung der Technik mit Freuden Gewiß, ich stehe da ganz auf dem Standpunkt des Herrn Abg. Crüger, und ich glaube auch, alle ubrigen Mitglieder dieses hohen Hauses, die für die Vorlage sind, werden diesen Stand— punkt teilen. Des Pudels Kern ist aber der, daß die Bestimmungen über das Muten und Verleihen, die Bestimmungen über die Bergbau⸗ freiheit zu einer Zeit erlassen sind, die mit einer minder vollkommenen Technik arbeitete, und daß die Vervollkommnung der Technik, die in⸗ jwischen eingetreten ist, zu Mißständen geführt hat, die die Bestim mungen des Gesetzez nicht vo raussehen konnten und die infolgedessen auf diesem oder jenem Wege beseitigt werden müssen.
Der Herr Abg. Crüger ist dann auf die voraussichtliche Wirkung des Gesetzes eingegangen; er hat gesagt: Was will der Fiskus denn überhaupt? Gr hat ja selber schon eingeräumt, daß die Schätze, die augenblicklich in erreichbarer Tiefe sind, minimal sind. Wozu soll er sich die überhaupt noch reservieren? Meine Herren, es wäre mir lieber gewesen, wenn ich mir mehr reservieren könnte; daß nur noch wenig da ist, dafür kann ich nichts. Ich finde es immerhin nicht un⸗ verständig, das zu nehmen, was zu bekommen ist.
Der Herr Abg. Crüger hat dann gesagt: Wie kann der Staat auf den Gedanken kommen, Kohlenschätze, die erst in Generationen eventuell gehoben werden sollen, schon jetzt dem freien Verkehr zu entjtehen? Die Erfahrungen auf anderen Gebieten unseres wirtschaft⸗ lichen Lebens, die ich vorhin geschildert habe, nämlich daß spätere Generationen meist genötigt sind, Schätze des Bodens, das Grundeigentum usw. für schweres Geld zu kaufen, die ihre Vorfahren für ein Butterbrot aus der Hand gegeben haben, veranlassen die Staatsregierung eben zu sagen: Wir wollen diese in der Zukunft einmal wichtigen Schätze extra com- mercium bringen, um zu verhindern, daß diese Schätze, die zwar nicht gewonnen, aber mit der modernen Technik erbohrt werden und verliehen werden können, von vornherein ein Gegenstand der Okkupation und der Spekulation werden und dementsprechend mit Preisen belastet werden, die ihrer zukünftigen Verwertung für die Allgemeinheit nach⸗ teilig werden. (Sehr richtig;h
Herr Abg. Crüger kommt dann auf die Frage, wie es überhaupt möglich sein sollte, daß der Fiskus mit dem Recht, die ihm reser—⸗ vierten Kohlenfelder an andere zu verpachten oder ju vergeben, etwas anderes als Mißbrauch treiben könnnte. Er sagt: Der eine wird ju wenig bekommen, der andere wird es teuer bejahlen müssen, und das wird sehr bald zur reinen Willkür führen.
Meine Herren, so liegt die Sache doch nicht. Wir verpachten seit Hunderten von Jahren in Preußen Dom anen, ohne daß behauptet werden kann, daß das zu einer wilben Willkar geführt hätte. Der Herr
Abgeordnete ist auch der Meinung, man würde gar nicht in der Lage sein, die Leute in bezug auf den Pachtzins richtig heranzu. ziehen. Ein Bergwerk wird doch nicht so verpachtet, daß man für den Morgen so und so viel Tausend Mark nimmt, sondern die Ver. pachtung erfolgt in der Weise, daß man zunächst einmal eine maͤßige Abgabe von der effektiven Förderung erhebt. Solange also das Wert nicht in Förderung ist, so lange nicht gewonnen wird, ist überhaupt nichts zu jahlen, und dieser zunächst festgesetzte Förderzins ist nichtg weiter als eine Rekognitionsgebühr. Dann setzt man fest, wenn die Erträge einen gewissen Betrag überschreiten, erhält der Verpãͤchter von dem Ueberschusse soundsoviel. Das heißt also, abgesehen von dem Förderzins, der eine geringe Gebühr darstellt, hat der Unternehmer die Sicherheit, daß er, ohne durch Abgaben an den Fiskus beeintraͤch. tigt zu werden, sein Geschäft zur Rentabilttät entwickeln kann und der Fiskus nur dann, wenn er tatsächlich zu höheren Ueberschüssen gelangt, an diesen partizipiert. Diese Teilnahme des Fiskus, dag heißt der Allgemeinheit an diesen höheren Ueberschüssen ist das Korrelat dafür, daß der Unternehmer dadurch vor anderen bevor jugt wird, daß ihm der Fiskus das Recht, die betreffenden Mineralien zu gewinnen, alg einem einzelnen und ohne die allgemeine Konkurrenz, wle sie dag Allgemeine Berggesetz vorsieht, überträgt.
Abgesehen davon, ist es noch immer nicht gesagt, daß wir nicht in der Lage sind, in Gegenden, wo wir wissen, wag für Mineral- schätze vorhanden sind, elne Art beschränkter Konkurrenz zuzulassen, indem wir sagen: Bitte, ihr und ihr, wollt ihr euch beteiligen und was bietet ihr? Auch das ist vollständig hinreichend, um die Garantie zu geben, die der Herr Abg. Dr. GCrůũger wünscht, daß der Fiskus keinen Unfug treiben möge wenn ich mich dieses kurzen Ausdrucks bedienen darf. Außerdem ist doch der Zweck der Vorlage nicht, den Betrieb in die Hand des Fiskus zu bringen, sondern wir wollen einen allgemelnen Einfluß auf die Markt. und Produktionsverhältnisse. Das knnen wir einmal erreichen, indem wir selbst Gruben betreiben. Ich möchte, um Mißversländnisse zu ver meiden, gleich feststellen, daß weder ich noch mein Kommissar gesagt hat, der Fiskus wolle in Zukunft nur die reservierten Felder ver— pachten, sondern ich habe nur gesagt: es kann für den Fiskus aus wirtschaftlichen Gründen zweckmäßig sein — und dag wird oft der Fall sein — nicht selbst zu betreiben, sondern an Dritte zu ver⸗ pachten, und für diesen Fall soll dann die vorhin näher erörterte Be⸗ stimmung des Entwurf in Wirksamkeit treten. Kann der Fiskug aber eine solche Uebertragung auch im Wege des Vertrages vornehmen, dann kann er auch einen viel größeren Einfluß ausüben, als eg bei den jetzigen Bestimmungen möglich ist. Er kann beispielsweise die Pächter oder Erwerber der Gerechtigkeiten vertraglich verpflichten, bei Preisabgaben beim Eintritt in Syndikate, zunächst dem Fiskus die Entscheidung vorzubehalten, ob und wo er sich anschließen soll. Ich greife dies als einen von vielen Fällen heraus, die bei der vertrag. lichen Regelung dem Flekus dle Möglichkeit geben können, pro futuro die Entwickelung der Dinge zu beeinflussen.
Dann hat Herr Abg. Crüger gemeint, daß die Begründung des Entwurfs unvereinbar sei mit der bisherigen Haltung der Staats regierung gegenüber den Syndikaten. Ich kann wirklich nicht an⸗ erkennen, daß wir uns einer Inkonsequen) schuldig gemacht haben, und glaube, daß Herr Abg. Crüger aug unserer Begründung Dinge heraug⸗ gelesen hat, die gar nicht darin stehen und die zu hegen uns völlig fem gelegen hat.
Meine Herren, welche Haltung hat die Staatgreglerung gegen⸗ über den Syndikaten eingenommen? Der Herr Finanzminister hat sich wiederholt wohlwollend und günstig über die Syndikate geäußert Damit stimmt auch meine Stellungnahme zu den Syndikaten überein, die vielleicht um eine Kleinigkeit günstiger gewesen ist, als die meines Herrn Amtsvorgängers. Nun habe ich heute nicht gesagt und auch in der Begründung des Entwurfs nicht jum Ausdruck gebracht: die Syndikate sind schädlich; sie müssen vernichtet werden; die Konzen— tration des Kapitals ist ein Unglück, sie muß verhindert werden. Wir haben gesagt: die Erfahrung lehre, daß so gewaltige Konzentrationen von Geld und Produktion in einer Hand ju Auswüchsen führen können. Diesen Auswüchsen glauben wir zum Nutzen der Allgemein⸗ heit besser die Spitze bieten zu können, wenn wir uns — waz wir bei Kali und Kohle sehr gut können — angemessen an der Produktion beteiligen, als wenn wir versuchen, die Syndikate durch Gesetz einzu— schränken. Ich verstehe nicht, wie man diese Haltung als spndikats— feindlich ansehen kann. Ich balte im Gegenteil, wie ich schon früher ausgeführt habe, die Syndikate für einen notwendigen Be— standteil unserer ganzen gegenwärtigen Entwicklung. Ich halte die Konzentration des Kapitals für unvermeidlich, wenn wir im inter— nationalen Wettbewerb oben ble ben wollen. Umsomehr müssen wir aber zweckentsprechend dafür sorgen, daß die wohltätige Wirkung der Syndikate und der Kapitalskonzentration nicht durch eine Uebertreibung und durch eine unangemessene Ausnutzung der gewonnenen Macht geschädigt und hintangehalten wird.
Der Herr Abg. Crüger hat dann darauf aufmerksam gemacht, daß gegen die Annahme der Vorlage ganz besonders die Haltung spräche, die der Fiskus in der Ausübung des Salzregals und bei der Feststellung der Preise eingenommen habe. Ich darf Herrn Crüger vielleicht daran erinnern, daß das Salzregal bereits 1867 aufgehoben ist, daß also das Verhalten des Fiskus bei der Festsetzung der Preise unmöglich eine Folge des Salzregals sein kann. Ich will nur be—⸗ merken, daß der Fiskun, soweit er Salsproduzent ist, in den westlichen Probinjen in einer Konvention ist, und daß in den oöstlichen Provinzen der Markt in der Hauptsache beherrscht wird durch das fiskalische Werk in Hohensalza, durch ein Privatwerk in Hohensalza, durch einen Teil der westlichen Salinen an der Elbemündung und mit geringen Mengen von den Salinen in Schönebeck.
Ich darf vielleicht hinzufügen — ich nehme an, daß man sich über zu hohe Preise beschwert — daß ich neulich in der Budgetkommission schwere Vorwürfe habe erleiden müssen, daß der Flakus sein Sal j im Osten zu billig verkaufte.
Der Herr Abgeordnete ist dann übergegangen auf den Spiritus⸗ ring. Ich glaube, ich kann die Frage hier unerzrtert lassen. Er ist zum Schluß auf einen Punkt eingegangen, den ich bereitg vorher ju streifen mir erlaubt habe. Er hat nämlich gesagt; liegt nicht doch eine Schädigung det Grundeigentũmerg darin, wenn bei Aufgabe der Bergbaufreiheit an Stelle der Allgemeinheit der Fiekug tritt? Ich möchte demgegenüber noch einmal darauf hinwelsen: in dem einen wie dem andern Fall tritt eine Beschraͤnkung deg Grunbeigentümert ein u Gunsten der Allgemelnheit. Im ersteren wird bie Allgemeinhett
vertreten durch eine unbestimmte Anjahl von Menschen, im andern zul durch den Fiskus. Materiell wird die Lage des Grundelgentums arch die eine wie die andere Maßnahme ganz gleich beeinflußt.
Es ist dann die Frage⸗ aufgeworfen, wie wir unt zu den Boh— ungen stellen, die bei dem Inkrafttreten des Entwurfs, falls er Gesetz phrd, bereits begonnen sind. Wir sind allerdings der Ansicht gewesen, naß nach der ausgiebigen Schonzeit, die die lex Gamp weit über den safang des ursprünglichen Antragz Gamp hinaus der privaten Bohr⸗ tigkeit gegeben hat, weitere Ueberganggerleichterungen nicht gewährt neden können. Dag ist dasz, wat ich auf die Ausführungen des Herrn bg. Crüger ju antworten habe.
Abg. Wolff; Lissa (frs. V ) widerspricht der Auffassung der gegierung, daß die Beh lhesc if hat die Bergfreiheit tatsaͤchl ich etigt hätten. Das allgemesne Berggesetz von 1865 habe gerade . Möglichkeit schaffen wollen, die Bodenschätze so schnell wie möglich ) erschließen, und das hätten bie Bohrgesellschaften getan. Bis zu hfefen von 1200 m und darüber hinaus zu bohren, koste doch so el Geld, daß es nur Gesellschaften übernehmen könnten. Der Staat habe es an der Aufschließung des Landez durch Bohrungen Hlen lassen. Seien die Syndikate wirklich so schädlich, daß man äwegen die Bergbaufreiheit fallen lassen bärfe? Die Partei des chners habe die Mißstände der Syndikate, namentlich des Kohlen— ndilats, keinegzwegs verkannt, aber die Vorlage sei kein geeignetes Mittel dagegen. Das Syndikat habe ja kein ausschließliches Prwileg, Len der Slant bahe-herells genügenden Ginfluß im Synditat.
Darauf wird die Debatte geschlossen Die Vorlage wird ner Kommission von 21 Mitgliedern überwiesen.
Schluß , Uhr. Naächste Sitzung Dienstag, 11 Uhr. hergetat.)
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Türkei. In Djedda sind weiteren Mitteilungen zufolge vom biz 27. Januar 3 Erkrankungen (und 4 Todesfälle), vom 25. Ja- ar bit 3. Februar 6 (65) zur Anzeige gelangt.
Legypten. Vom 26. Januar his J. Februar wurden 1 Pest— gerfall auß Igmallia und 1 neue Erkrankung aus dem Bezirk Fellawi der Provinz Assiut gemeldet, vom 2. bis g. Februar öckrankungen (und 6 Todesfälle) davon je 2 (1) aus Suez und imnailia, 1 () aus Alexandrien und z (3) audß Mallawi.
Britisch - Ostind ien. Während der am 26. Januar abge⸗ menen Woche sind in der Präsidentschaft Bom bay 32283 neue grankungen (und 2182 Todetzfälle) an der Pest gemeldet, davon (47) in der Stadt Bom bay, 49 (Ho) in Stadt, und Hafen—⸗ Eat von Karachi, 17 (13) in dem von Jamnagar und 8 (4) in
don Bhavnagar.
In Moulmein sind vom 6. bit 12. Januar 3 Todesfälle fest— llt worden.
Teu⸗-Süd-Wales. In Sydney ist am 26. Dezember v. J. *ich wiederum eine Pelerkrankung borgekommen.
Queensland. In Brisbane ist am 18. Dezember eine kurz
* erkrankte Person der Pest erlegen. Unter den vom 16. bis Deiember bakteriologisch untersuchten Ratten und Mäufen be— mern sich 6 pestkranke Ratten.
Pest und Cbolera.
titisch⸗Qstin dien. In Kalkutta starben ig is 12. Januar 12 Personen an der Pest und
der Woche 104 an der
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Gelbfieber. ss gelangten in Santa Clara (Cuba) vom 8. biz 10. Januar ärtrankung und 1 Todetfall und in Guayaquil vom 15. No Ran bis 15. Dezember v. J. 23 Todezfälle jur Anzeige. Aus r in Brasilien sind nachträglich für die Monate Juli und August 21 Todesfälle gemeldet worden. In San Salvador soll er Anzeige vom 12. Januar das Gelbfieber epidemisch auf⸗
sein. Pocken. Teutsches Reich. In der Woche von 5 1 Pockenfall festgestellt worden.
an den 6 Personen, welche für die Vor ents (Landkr. Metz) als pockenkrank gemeldet * nicht pockenkrank erwiesen. schweiz. Vom 3. bis 9g. Februar r aus Cannes zugereisten Person. derlan de. Vom 30. Januar Pockenfälle gemeldet, davon 6 tott i Rotterdam gelegenen Dorfe (Krimpen a4. d. Lek 33 und einer Ortschaft der Provinz No ? nam, woselbst schon 15 Pockenfälle, da sestgestellt worden sind, soll die Seuche du e Tf aus Marseille eingeschleypt worden sei SHiffes hatte dort am Strande Trödlerwaren 2 3 und verschledene seiner Kameraden angesteck temburg. In der Zeit vom 265. Januar mei Ortschaften des Kantons Remich 3 orden.
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Fleckfieber.
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Genickstarre aßen. In der Woche vom Trankungen (und 21 Todesfälle)
Torden in folgenden Regierungsk Landespollzeibezirk Berlin (60 ? Allenstein 1 (— 1380bannisburn Sochum Stadt 1 ), Bochum Land — 3 2 (—, Gelsenkirchen Stadt, Hagen 2 Hörde je 1 (1), Witten 4 (- J Breszia —), Brieg 1 (1), Waldenburg (10 e 2 (2), Ruhrort Land 11 Köglin
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Wiesbaden (1) Frankfurt a TSeij. Vom 3. ble v9. Februar 1 Grhrank
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