Deutscher Neichsanzeiger
Königlich Preußische
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und
den Nostaustalten nud Zeitungs speditenren für Relbstabholer auch die Ezpedition 8W., Wilhelmstraße Nr. 22.
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Inhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen ꝛc.
Deutsches Reich. Ernennungen 2c.
Mitteilung, betreffend eine Ermächtigung zur Vornahme von Zivilstandsakten.
Bekanntmachung, betreffend die Bestellung eines neuen Haupt— bevollmächtigten der Ocean Accident and Guarantes Cor- poration in London.
Bekanntmachung des Kaiserlichen Aufsichtsamts für Privat⸗ versicherung, het fferl die Uebertragung des Versicherungs⸗ bestandes der Hanseatischen Feuerversicherungs-Gefellschaft in Hamburg auf die Nord⸗Deütsche Versicherungsgefellschaft daselbst und, betreffend die Erlaubnis zur Erweiterung des Betriebes der letztgenannten Gesellschaft.
Erteilung von Flaggenzeugnissen.
Bekanntmachung, betreffend eine Anleihe der Stadt München.
Erste Beilage:
Nebersicht des auswärtigen Handels Deutschlands mit Getreide und Mehl in der Zeit vom 1. August 1906 bis zum B. Februar 1907 und in der gleichen Zeit der beiden Vorjahre.
Königreich Preußen.
Srnennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Verleihung des Rechts zur Erhebung des Chausseegeldes an den Kreis Habelschwerdt.
Bekanntmachung, betreffend den Wettbewerb um den Preis der Giacomo Meyerbeerschen Stiftung für Tonkünstler.
r, ,. für die 46. Sitzung des Bezirkseisenbahnrats in Altona.
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Seine Majestät der König haben Allergnädigst gexuht: dem Königlichen Musikdirektor, Professor Joseph Schwartz zu Cöln, dem Sbersekretär beim Landgericht in Koblenz, Kanzleirat Wilhelm Bruns und dem Kaufmann Joseph Tonger zu Bonn den Roten Adlerorden vierter Klasse, dem Landgerichtsrat a. D. Dr. Breslau den Königlichen Kronenorden dritter Klasse, dem Telegraphensekretär Hoffmann zu Duisburg— Ruhrort und dem Kirchmeister und Stadtverordneten, Rentner Friedrich Kühnen zu Wesel den Königlichen Kronenorden vierter Klasse sowie dem bisherigen Ortsschulzen Stangerode im Mansfelder Gebirgskreise, dem und. Kirchenältesten Carl Pfeiffer zu reise Lüben, dem Forstverwalter A u gu st zu Döbern im Kreise Delitzsch, dem Regierungskastellan Karl Apelt zu Posen, dem Schmiedemeister Adolf Ruffert zu Neurode, dem Werkmeister Bernhard Zacharias ju Lipphorg im Kreise Beckum, dem Porzellandreher Her⸗ Aann Hesse zu Waldenburg i. Schl., dem Fabrtkauffeher Johann Mildner zu Altwasser im Kreise Waldenburg, dem Bureau⸗ und Kassendiener August Seidel zu Breslau, dem Fabrikarbeiter Karl Krusch zu Brieg, Bezirk Breslau, dem Weber August Tilch zu Nieder⸗ Wüstegiersdorf im Kreise Waldenburg, dem Lagermeister Heinrich Reime, dem Maschinenmeister Friedrich Keller? mann, dem Vorarbeiter und Aufseher Friedrich Vorn⸗ kahl, sämtlich zu Hannover, dem Geschirtmacher Friedrich Bleidießel, dem Kontor⸗ und Kassenhoten Heinrich Hoh⸗ mann, dem Weber Ludwig Schaper, sämtlich zu Linden Hannover), dem Mühlenaufseher Eduard Schober zu Neu⸗ zeißstein im Kreise Waldenburg, dem Schuhmachergesellen Otto Michler zu Birnbaum, dem Maurerpolier und Fabrik⸗ arbeiter Carl Hoffmann zu Rawitsch, dem Maschinenschlosser Martin Skowronek ebendaselbst, dem früheren Gemeinde⸗ waldwärter Johann Schöttler zu Lügde im Kreise Höxter, dem pensionierten Kreischaussewärter Robert Rother zu Beinzendorf im Kreise Münsterberg, dem Holzhauer Theodor ie feler zu Roringen im Landkreise Gottingen, dem Kessel— schmied Gustav Lage, dem Kesselwärter Wilhelm Walter, beide zu Saarau im Kreise Schweidnitz, dem Aufseher und Schneidermeister im reformierten Waisenhause in Cassel riedrich Siebold und dem Hilfsnachtwächter Au gust h n. zu Elberfeld das Allgemeine Ehrenzeichen zu ver— eihen.
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Deutsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Gerichtsassessor Dr. Miartin zum Amtsrichter bei dem Amtsgericht in Diedenhofen und
den Gerichtsassessor Werner zum Amtsrichter bei dem Amtggericht in Dammerkirch zu ernennen sowie
„dem Rentmeister Kippels in Thann den Charakter als
Naiserlicher Rechnungsrat zu verleihen.
Moritz Berwin zu
Christian Wölfer zu Hausbesitzer Oberau im Strehlitz
.
Ber lin, Mittwoch, den 6.
März, Ahends.
. Dem Kaiserlichen Ministerresidenten von Haxthausen in La Paz ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1879 in Verbindung mit 8 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für das Gebiet der Republik Bolivien die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichs⸗ angehörigen und unter deulschem Schutze stehenden Schweizern vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Bekanntmachung.
Ocean Accident and Guarantee Cor- ĩ Limited, in London hat an Stelle ihres verstorbenen Hauptbevodmächtigten Herrn Andreas Earl Emmerich Burmester Herrn Wilhelm Heinrich Christian Burmester in Hamburg, Ferdinandstraßeè 665, zum Haupt⸗ bevollmächtigten für das deutsche Geschäftsgebiet bestellt.
Berlin, den 1. März 1907.
Das Kaiserliche r für Privatversicherung
runer.
Die poration,
Bekanntmachung.
Das Kaiserliche Aufsichtsamt für Privatversicherung hat durch Entscheidung vom 23. Februar 1967
L. die Uebertragung des gesamten Versicherungsbestandes der Hanseatischen Gesellschaft in Hamburg G 14 des Ver⸗ sicherungsaufsichtsgesetzes),
IJ. der Nord⸗Deutschen schaft in Hamburg die Erlaubnis zum Betriebe der Feuer-
genehmigt
der Einbruchdiebstahl⸗ und der Wasserleitungsschäden ver sicherung
für den Umfang des Deutschen Reichs erteilt sowie ihr gestattet: 1) den Betrieb der Kolonien sowie a. in Europa: in den Niederlanden, in Dänemark, Portugal, Spanien, in der Türkei, in Belgien, Schweden, Norwegen, Eng— land, Oesterreich, Lichtenstein, Italien und in der Schweiz sowie in Frankreich und Rußland nebst Finnland, . in Afrika: in Aegypten, Marokko, auf den Azoren, in Portugiesisch⸗ Guinea, Portugiesisch⸗Ostafrika, Madagaskar, den britischen Kolonien und auf den Canarischen Inseln, „in Asien: in Vorder- und Hinter⸗Indien, Siam, in den Straits Settlements, in Niederländisch⸗Indien, auf den Philip— pinen, in China, den französischen Besitzungen und Hongkong, in Amerika: in Mexiko, Guatemala, Dänisch⸗Westindien, Columbien, San⸗Salvador, Venezuela, Brasilien, Bolivien, Uruguay, Chile, Peru, Panama, Porto-Rico und in den holländischen Besitzungen, » in Australien: auf den Sandwichs⸗, Tonga⸗ und Fidschi⸗Inseln und außerdem durch Einzeljeichnungen in allen außer—⸗ europäischen Ländern, 2) den Betrieb der Einbruchdiebstahlversicherung in Holland, Belgien, Dänemark, der Schweiz und in Norwegen, 3) den Betrieb der Wasserleitungeschädenversicherung in Belgien, Dänemark, der Schweiz und in Norwegen aufzunehmen (5 13 a. a. O.). Berlin, den 4. März 190. Das Kaiserliche e, . für Privatversicherung. runer.
Feuerversicherung in den deutschen
Flaggenzeugnisse sind erteilt worden von dem Kaiser⸗ lichen Vizekonsulat in Boulogne sur mer unter dem 16. Fe⸗ bruar 1907
I) dem im Jahre 1892 in Boulogne⸗sur⸗mer aus Holz erbauten, bisher unter französischer Flagge gefahrenen Segelfischerfahrzeug „Jeanne d'Arc“,
2) den im Jahre 18914 in Boulogne sur mer aus Holz erbauten, bisher unter französischer Flagge gefahrenen Segelfischerfahrzeugen „Turen ne“ und „Pierre“
nach dem Uebergang der Fahrzeuge in das ausschließliche Eigentum der Fischerei⸗Aktiengesellschaft „Neptun“ in Emden, welche Emden als Heimatshafen der Fahrzeuge angegeben hat.
Bekanntmachung,
betreffend Ausgabe von Schuldverschreibungen der Stadtgemeinde München auf den Inhaber.
Mit Ministeriglentschließung von heute ist genehmigt worden, daß die Stadtgemeinde München 4prozentige Schuldverschreibungen auf den Inhaber im Gesamtbetrage von
der r Feuer⸗Versicherungs⸗Gesellschaft in Hamburg auf die Nord⸗-Deutsche Versicherungs-
Versicherungs⸗Gesell⸗
r Staatsanzeiger.
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usertionapreis für den Naum einer Aruckzeile 30 3. Inserate nimmt an: die gtönigliche Expedition
des Aentschen Reichs anjeigerz
und Königlich Rreußischen Ataatsanzei ger
26 000 000 S, und zwar Stücke zu 5000, 2000, 1000, 500 und 200 M, in den Verkehr bringe. München, den 5. März 1907. Königlich bayerisches Staatsministerium des Innern. Dr. Graf von Feilitzsch.
Königreich Preußen.
Auf Ihren Bericht vom 16. Februar d. J. will Ich dem Kreise Habelschwerdt im Regierungsbezirk Breslau, welcher beschlossen hat, den Weg von Schreckendorf über Gompers— dorf, Alt⸗ und Neu-Gersdorf nach der Föͤrsterei Bielendorf chausseemäßig auszubauen und in diesem Zustande künftig zu unterhalten, das Recht zur Erhebung des Chaussee⸗ geldes nach den Bestimmungen des Chausseegeldtarifs vom 29. Februar 1840 (G.⸗S. S. 94) und des Tarifnachtrags vom 6. Juni 1904 (G.-S. S. 139) einschließlich der in ersterem enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen fowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften vorbehaltlich der Abänderung der sämtlichen voraus⸗ geführten Bestimmungen — verleihen. Die eingereichte Karte erfolgt zurück.
Wilhelmshaven, an Bord M. S. 21. Februar 1907.
„Deutschland“, den Wilhelm k. . Breitenbach. An den Minister der öffentlichen Arbeiten.
Ministe rium
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geistlichen, Unte und
Dem 2berlehrer an der städtischen höheren Mädchenschule
in M⸗Gladbach Heinrich Kottmeier ist der Charakter als
Professor verliehen worden.
Der Leiter der bakteriologischen Anstalt für Typhus⸗ bekämpfung in Metz Dr. Matthes ist zum Kreisarzt ernannt und mit der Verwaltung des Kreisarztbezirks Kreis Wittmund beauftragt worden.
Königliche Akademie der Künste. Bekanntmachung, betreffend den Wettbewerb um den Preis der Giacomo Meyerbeerschen Stiftung für Tonkünstler für das Jahr 1908.
Der Wettbewerb um den Preis der Giacomo Meyerbeerschen Stiftung für Tonkünstler wird hierdurch mit Ermächtigung Des Stiftungskuratoriums für das Jahr 1908 eröffnet.
J. Um zu demselben ; assen zu werden, muß der Konkurrent:
1) in Deutschland geboren und erzogen sein und darf das 28. Jahr nicht überschritten haben,
2) seine Studien in einer der zur Königlichen Akademie der Künste gehörigen Lehranstalten für Musik (Akademische Meisterschulen für musikalische Komposition, Akademische
Hochschule für Musik, Akademisches Institut für Kirchen⸗
musik) oder in dem Sternschen, dem Klindworth⸗Schar=
wenkaschen Konservatorium für Musik in Berlin oder in dem Konservatorium für Musik in Cöln gemacht haben,
3) sich über seine Befähigung und seine Studien durch Zeug— nisse seiner Lehrer ausweisen.
II. Die Preisaufgaben bestehen:
a. in einer achtstimmigen Vokaldoppelfuge, deren Hauptthema mit dem Text von den Preisrichtern gegeben wird,
b. in einer Ouvertüre für großes Orchester,
6. in einer durch ein entsprechendes Instrumentalvorspiel ein— zuleitenden dramatischen Kantate für drei Stimmen mit Orchesterbegleitung, deren Text den Bewerbern mit— geteilt wird.
III. Die Bewerber haben ihre Anmeldung nebst den betreffenden Zeugnissen (ad L 1, 2 und 3) mit genauer Angabe ihrer Wohnung der Königlichen Akademie der Künste, Berlin W. 64, Pariser Platz 4, bis zum 1. Mai 1907 auf ihre Kosten einzusenden. Nie Zu⸗ sendung des Themas der Vokaldoppelfuge sowie des Textes Der Kantate an die den gestellten Bedingungen entsprechenden Bewerber erfolgt in der Zeit vom 15. Mat bis 1. Juni 1907.
IV. Die Arbeiten müssen bis zum 1. Februar 1908 in eigenbändiger, sauberer und leserlicher Schrift versiegelt an die König⸗ liche Akademie der Künste kostenfrei abgeliefert werden. Den Arbeiten ist ein den Namen des Beweibers enkhaltender versiegelter Umschlag beizufügen, dessen Außenseite mit einem ebenfalls auf dem Titer der Arbeiten befindlichen Motto zu versehen ist. Das Manufkrspt der preisgekrönten Arbeiten verbleibt Eigentum der Königlichen Akademie der Künste. Die Verkündigung des Siegers und Zuerkennung des Preises erfolgt Ende Mai 1908. Die uneröffneten Umschläge nebst den betreffenden Arbeiten werden dem sich persönlich oder schriftlich legitimierenden Eigentümer durch den Inspektor der Königlichen Arn der Künste zurückgegeben werden.
b. Der Preis besteht fur den diesmaligen Wettbewerb in einem auf 4500 KA erhöhten Stipendium, welchetz der Sieger zum Jwecke weiterer musikalischer Ausbildung, insbesandere für eine Studienreise nach Maßgabe später erfolgender besonderer Anordnungen zu ver⸗ wenden hat.
Der Sieger ist verpflichtet, als Beweis seiner fortgesetzten künst⸗ lerischen Tätigkeit nach gewissen vorzuschreibenden Zeiträumen an die unterzeichnete Sektion der Königlichen Akademie der Künste zu Berlin