ö
Provinzen, Staaten.
Zusammenstellung der Berichte von deutschen Fruchtmärkten für den Monat Februar 1907, zusammengestellt im Kaiserlichen Statistischen Amt.
Marktorte, von welchen verkaufte Menge und Verkaufswert im Februar berichtet
Für 1Doppel⸗ 3 gezahlter r.
wurden.
drigster ster
nie⸗ höch⸗
3 6.
2 8 9
Verkaufte Menge Doppelzentner
Provinzen, Staaten.
Marktorte, hon welchen verkaufte Menge und Verkaufswert im Februar berichtet
Für 1Doppel⸗ gezahlter
zentner
Preis
wurden.
nie⸗ höch⸗ drigster ster
Verkaufte Menge Doppelzentner
2 8 2
Schleswig · Holst.
estfalen .... Rheinland. ...
genre: ö . Emden s ö
Mecklenburg⸗; Schwerin Mecklenburg⸗ . warzburg⸗ Sondershausen Elsaß · Lothringen
Tilsit, Insterburg, Goldap Thorn
Stettin, pep Stargard. Köslin; Posen, Lissa, Krotoschin, acm nn, Bromberg
Namslau, Ohlau, Strehlen. Neusali, Glogau, Goldberg, Ratibor, Neu⸗ stadt, Neisse
.
J ayen, Kleve, Goch, Geldern, Neuß, Saarlouis
München, Landshut,
Augsburg, Schwabmünchen 1 , Sg e n ne,
Heidenheim, Giengen, Ravensburg, Langenau . Pfullendorf, Stockach, Ueberlingen, Villingen, Offenburg, Rastatt
Rostock, Waren. Neubrandenburg, Schönberg.
e Mülhausen, St. Avold, Saargemünd
ee,
Weizen.
15,50 16, S0 16,80
16, 00
20, 00 18,20 18,20
1850 16 00 1690
16360 16,80
17, 10 16,33 1700 18,80 16, 0 16,50
17,50 1800
18,20 17,20
18,00 17,50
19,658 21, 00 20,40 20 00 18, 4 18,50
18,40 1930
495 147 554
423 21 410 9
620 355
10 598 1476 229 505 10 608 14100
27 18349
233 2580 9714
7211 377071 13 640
16 33 6 099
192 342 29 434 41447
9 65d 190 112 255 3665 182
351 028
Im Reich. ...
Bayern....
Württemberg..
An vorbenannten 56 Marktorten⸗. 58 Marktorten) im Januar 1907 Dezember 1906 November Oktober Septhr. August Juli Juni Mai April Mãrz
Februar
Kernen (enthülster Spelz,
Babenhausen, Augsburg, , . Kaufbeuren, Memmingen, Nördlingen, Mindelheim, Weißenhorn, Schwab⸗
münchen Reutlingen, Rottweil, Aalen, *
8 n n e ,, 2 77712
beim, Giengen, Bopfingen, Biberach, Geislingen, Ravensburg, Saulgau, Langenau, Waldser
Meßkirch, Pfullendorf, Stockach, . lingen, Villingen
15, 00 15, 00 15,00 14,70 15, 90 14,65 1400 15, 90 15, 00 16, 00 14,50 14,50 14,20
21,00 21,00 20, 67 22, 00 21,40 23,00 21,60 22, 00 21,00 20, 0 23,00 24,00 20, 20
17,60 20,60
17,00 22, 40
D
18,50
Dinkel, Fesen).
S0 696 98 261 940189 115110 99 868 133405 S0 991 30 571 412909 62 271 52 436 83 706 78 834
3644
1459 47 1750 244 1 665 546 3933712 1779551 2310 515 14112 906 65] 73h 746 217 1125 352 gh lo 12145535 1 365 ho?
71141
61 328
11713
Ostvreußen . Westyreußen ..
Schleswig · Holst. Hannover.. Westfalen .... Rheinland....
Mecklenburg⸗ Schwerin
Mecklenburg Strelit
Glsaßᷓ · Loĩhringen
Rostock, Waren
An vorbenannten 26 Marktorten.. 26 Marktorten) im Januar 1907 27 De zember 1906 Nobdember Oktober Seytbtr. August ö Juli . Juni ö: Mai . April 3 Mãr; s Februar
Ger st
* 3 . * 8 . n n n , , , a
Insterburg, Golday
Stettin, Pyritz, Stargard, Köslin, dauenburg Posen, Lissa, mühl, Kolmar, Wongrowiß⸗⸗ Namslau, Ohlau, Strehlen, Neusali,] Glogau, Goldberg, Ratibor, Neu⸗ 11 . Duderstadt, Emden. Paderborn. Maven, Geldern. . München, Landshut, Augsburg. Reutlingen, Rottweil, Aalen, Heiden⸗ beim, Giengen, Bopfingen, Biberach,
Krotoschin, Schneide⸗
Ravensburg, Riedlingen, Saulgau,
Tgangena
, Pfullendorf, Stockach, Offenburg,
Rastatt ;
Neubrandenburg. Mülhausen, Saargemũnd.
Ehingen, Munderkingen, . 1670 ⸗
7 00 1700 17 06 16, 95 14,40 15.00 15, 0 1756 16 00 17166 16 Oõ 165, 16 06
e. 13,50 14,50
15,00 1420
k
—
SSSSSSSSSSSSSI S
r e D e ee, w 8
e d M d dM de — * N
8
do o do d
13 20
13,50 15,40 15,00 1430 15,38
17,30 20,00 14,550
16,30 16 o
16,90
16,30 1800
144 152 21g 16 i 31s 16 205 3565 365 6d S55 III S5 213 ö5 Ii6 436 244 7d 133 259 233 365 Jog Soo
45 267 1735 6110
16107
111934 8470 2755
310 2387 54413
58 354
783 238 13 040 12913
preußen ... stpreußen .. Brandenburg ..
Schlesien ....
Schleswig ⸗Holst. nnober ....
estfalen .... Rheinland. ...
Mecklenburg⸗ Schwerin Mecklenburg⸗ Streli Schwarzburg⸗ Sondershausen Elsaß ⸗Lothringen
Rogge
it. Insterburg, Goldap
i
Luckenwalde, KottbugAB·ãas
Anklam, Stettin, Pyritz, Stargard, Schivelbein, Köslin, Schlawe,
y , . Ern, gh osen, Lissa otoschin, ehne, When f äh, Kolmar, Won⸗ growitz
Namslau, Ohlau, Strehlen, Neusalz, Glogau, Goldberg, Oppeln, Ratibor, 3 Neisse
a
Duderstadt, Lüneburg, Emden
. 666 de, rr. ayen, Kleve, Goch, Geldern, Neuß
Saarlouis München, Landshut, Dinkelsbühl,
Augsburg. Schwabmünchen Reutlingen, Aalen, Heidenheim, Giengen, Bopfingen, Blberach, Ravensburg, Saul gau Pfullendorf, Offenburg, Rastatt
Rostock, Waren Schönberg .
Arnstadt ö St. Avold, Saargemünd .
83 320 3 997 930
23 6689 57 zig
329 548 3145
43 851 18 343
112035 29 857
3 868
2537 143 915
106793
1431 126 769
Im Reich. ...
An vorbenannten 66 Marktorten.. 71 Marktorten) im Januar 19907 7 e. Dezember 1906 Nobember
Ostpreußen ... Westpreußen . Brandenburg ..
Schlesien ....
Schleswig ⸗Holst.
. . — estfalen ....
Rheinland
Mecklenburg⸗ Schwerin Mecklenburg⸗ Streli Schwarz burg⸗ Sondershausen
Rostock, Waren J ⸗
Arnstadt . Gffag - Lothringen Mülhausen. St. Avold, Saargemünd
Safer.
Tilsit, Insterburg, Goldap a Luckenwalde. Potsdam, Kottbus. Anklam, Stettin, Pyritz, Stargard, Schivelbein, Köslin, Schlawe, Rummelsburg, Stolp, Lauenburg Posen, Lissa, Krotoschin, Filehne, Schneidemühl, Kolmar, Wongrowitz Namslau, Ohl au, Strehlen, Neusali, Glogau, Goldberg, Hirschberg, Oppeln, Ratibor, Neustadt, Neiße ü Duderstadt, Lüneburg, Emden 6 di, mi g. Mayen, Kleve, Goch, Geldern, Neuß, Saarlouis . Munchen, Landshut Straubing Din kel buht, Augsburg, Kaufbeuren, Schwab⸗ münchen ß .../) Winnenden, Reutlingen, ö
Urach, Aalen, Heidenheim, Giengen, Bopfingen, iberach, Ehingen, Munderkingen, Laupheim, Ravens burg, Riedlingen, Saulgau, Langenau Waldsee ; Pfullendorf, Stockach, Ueberlingen, Villingen, Offenburg, Rastatt s
Neubrandenburg, Schönberg.
17.20 256 18,00 177
1,50 1 802
39 3197
17,00 1765
16,80 6757
17,20 300 18,20 3973 19,50 2310
20 00 5324
189.30 6 672 1730 113
19.20 4605 . 19,00 518 1500 17,00 13 845 16,00 . 12 800
1640 17,60 35 17.00 19,80 8 579
1091827 12312581 1167178 1416797 1441698 1618742 1794189 ob 742 bb0 741 19235099 769 375 1065785 971 355
52 212 4217 3099
28 298 27 526
106785 13220
67 657 42 047
1 264 21 264 1912
ol 135
9266 228 313 216 836
599 157732 1253 389
Im Reich..
An vorbenannten 556 Marktorten⸗ 58 Marktorten ) im Januar 19907 Dezember 19056 November
13,20 12.350 1200 12,40 12, 00 1200 12, 09 12,090 12,00 12,30 1260 1200
.
8 , . a w * n n g g n g g n Mn
Februar
*
Ab. bejw. Zunaz me der Zahl der Marktorte ruahrt von
20,60 2: 19,30: 19,90 137 4 1550 63 * 20.00 19308 4 2000 3
19340 7 193,40 22,151 24,90 22,00
2
365 306 336 013 609 0582
1073305
1015264 771 556 477 464 136 691 129 207 214256 317 095 376 099
12,00
15,50
377 315 Veränderungen in der Zufuhr der betreffenden Getreideart her.
1
Im Reich. ...
An vorbenannten 86 Marktorten
39 Marktorten?)) im Januar 1907
934 Dezember 1906
93 Novhr. ö
96 Oktober
95 September
932 August
36 .
35 uni
97 Mai
95 Ayril März
99 9 97 Februar
10,5 20, 0073 524 1320 19,51 88 668 1075 19,56 110766 123530 19,10 12462! 12,50 19,00 115595 1075 20,40 105984
1209 21,0267 36. 1939059
13, 00 2215] 32350 12,560 2272 37 199 11,560 22, 16 66 934 10 75 26, 13 57 303 12,900 24,00 77 615
1451991 1791 8656 2 013 518 1821012 1543122
64 048 635 595 945771 962 694 1259 h9*
87 661
12,00. 20,4651 651 95
1
Deuntscher Reichstag. 12. Sitzung vom 7. März 1907, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Tagesordnung: Beratung des schleunigen Antrags Brands und Genosfen wegen Einstellung eines gegen den Abg. von Chrzanowski schwebenden Straf— verfahrens für die Dauer der gegenwärtigen Session, erste Beratung der Gesetzentwuͤrfe, betreffend die vorläufige Regelung des Reichshaushalts und des Ser horte der Schutzgebiete für die Monate April und
ai 1807 und Interpellationen, betreffend Aenderung des Gesetzes über den Verkehr mit Wein.
Staatssekretär des Reichsschatzamts Freiherr von Stengel:
Meine Herren! Es liegt nicht in meiner Absicht, etwa eingehende und ausführliche Erörterungen über diese Vorlagen bei der ersten Lesung zu veranlassen, und zwar um so weniger, als ich ja annehmen darf, daß die beiden Vorlagen ohnehin demnächst den Weg in die Budget- kommission nehmen werden und daß dann dort Gelegenheit zu eingehender Erörterung geboten sein wird. Gleichwohl kann ich es mir nicht versagen, die Vorlagen wenigstens mit einigen kurzen ein⸗ leitenden Worten zu begleiten.
Meine Herren, es sind, knapp gerechnet, nur noch zwei Arbeits wochen, die uns von dem neuen Rechnungsjahre 1907 trennen, und der Reichstag steht beute — wie ich hinzufügen und anerkennen will: durchaus obne sein Verschulden — erst am Beginn der zweiten Beratung des Reichshaushaltsetats sowie des Etats für die Schutzgebiete. Daß unter diesen Verhältnissen auf das schleunlgste Vorsorge getroffen werden muß, um für die ungestörte Fortfübrung der Verwaltung die erforderliche budgetrechtlich⸗ Unter. lage zu gewinnen, das bedarf wobl keiner näheren Darlegung.
Was die Einjelbeiten der beiden Gesetzesvorlagen anlangt, so glaube ich mich im allgemeinen auf eine Verweisung auf die ihnen beigegebene Begründung beschränken zu dürfen.
Es ist überhaupt nur ein einziger Punkt in diesen Gesetzentwürfen, der mich dazu veranlaßt hat, mich zum Wort zu melden, nämlich die Anforderung eines vorläufigen Anleihekredits im Betrage von 200 Millionen Mark in § 4 des Notgesetzentwurfs zum Reichshaus⸗ haltzetat.
Meine Herren, wie Ihnen allen bekannt ist, ist
die Marktlage für Reichs. und Staatsanleihen schon (eit längerer Zeit wenig günstig. Daß in dieser Richtung auch die Begebung von Hunderten von Millionen Mark Schatzanweisungen seitens des Reichs nicht obne Einfluß gewesen ist, das habe ich mir kürzlich bereits in meiner Etatsrede anzudeuten gestattet. Heute möchte ich nur noch bervorheben, worin die Schwierigkeiten der Unterbringung unserer Reichs- und Staatsanleihen mir ihren haupt— sichlichsten Grund zu haben scheinen. Es ist nicht Mangel an Krehst, meine Herren; weder dem Relch noch dem Bundesstaate Prenßen mangelt auch heutigen Tages der Kredit auch nur im geringsten Maße. Darin ist also der Grund nicht zu suchen. Der Hauptgrssd des vergleichsweise niedrigen Kursstandes der Reichs, und Staats anleihen ist nach meinem Dafürhalten, neben einer allerdings recht erheblichen Inanspruchnahme des Anleihemarktes in den letzten Jahren, in der Hochkonjunktur zu erblicken, deren sich unsere Industrie erfreut. (Sehr richtig! So erfreulich nun diese Er— scheinung nicht nur für unsere Industrie, sondern in volkswirtschaftlicher Beziehung überhaupt sein mag, so bat es doch für das Reich etwas Mißliches, in solchen Zeiten nun auch noch mit einer Anleihe an den Markt kommen und sich aus diesem Anlaß mit einer vergleichsweise größeren Zinsenlast beschweren zu müssen. Um so mebr erscheint es uns aber deshalb geboten, Vöt— sorge zu treffen, daß das Reich wenigstens in Ansehung der Zeit der Begebung seiner Anleihen möglichst wenig gebunden sei, sich einer möglichsten Bewegungsfreihelt in dieser Hinsicht erfreue. Desbalb haben wir Ihnen auch den Vorschlag in § 4 des vorliegenden Not— gesttzentwurfes machen zu sollen geglaubt. Ich möchte aber dabei noch ausdrücklich hervorheben, daß im Schoße der Reichsverwaltung irgend welche eventuelle Entschließungen in dieser Beziehung noch in keiner Weise gefaßt sind, und zwar weder in Ansehung der Zeit noch in Ansehung der Art der Begebung der Anleihe. Es handelt sich hier also lediglich um einen Akt finanzgesetzlicher Fürsorge für alle Fälle.
Nun glaube ich, meine Herren, daß es wohl keiner besonderen Bitte mehr an Sie bedarf, um Sie zu bestimmen, der Erledigung dieser Vorlagen möglichste Beschleunigung angedeihen zu lassen. Ich sehe deshalb auch hiervon ab, indem ich annehme, daß die Notwendig⸗ keit einer tunlichst baldigen Verabschiedung der Vorlagen schon in der Natur der Sache gelegen ist. (Bravo!)
Abg. Speck (Zentr.): In früheren Jahren waren gleiche Vorlagen weniser reich ausgestastet, als diesmal. Es wurden nur die fort— dauernden einmaligen Ausgaben des ordentlichen Etats in das Not⸗ gesetz aufgenommen, jetzt sollen auch Forderungen des außerordent— lichen Etais bereingezogen werden. Die Gründe, welche der Staats— sektetär für die neue Anleihe geltend gemacht hat, sind durchaus zu— treffend. Zu der Hochkonjunktur, die es erschwert, unsere neuen An⸗— leihen unterzubringen, tritt aber noch die häufige Jnanspruchnahme des Anleibemarkteß. Wenn Johr für Jahr an den Markt eine neue große Anleihe herantritt in einem Zeitpunkt, wo die anderen Anleihen noch nicht placiert sind, so muß natürlich die neue Anleihe auf den Kurs einwirken. Es erscheint mir nur fraglich, ob eine ganze Reihe von Forderungen in dem außerordentlichen Etat not— wendig ist. Ter Schiffbau darf ja allerdings nicht unterbrochen werden, die zweiten Raten der Rauten, die schon begonnen haben, müssen bewilligt werden. Es fragt sich aber, ob nicht für die trsten Raten die Notwendigkeit eines Bedürfnisses noch nachgewiesen werden muß. Ich möchte noch die Erwartung aussprechen, daß auch bei diesem Notgesetz diejenigen Bewilligungen ausgeschleden werden, die nach der Meinung der Minorltät bei der ordentlichen Beratung des Hauptetats gründlich und sorgfältig erwogen werden sollen. zfffer 16 des S2 betrifft die Gewährung außerordentlicher einmaliger Beihilfen an die am ge ingsten besoldesen Unterbeamten des Reich. diensies. Der Wensch der Regierung, den Unterheamten sinanztell Keizuspringen, ist meinen Freunden außerordentlich sympathisch. Die eschrãnkung, die sie sich aber auferlegt hat in der Bemessung der Beihilfe, sseht im Wöterspruch mit der Augstatfung anderer Titel. Es sist eine Ghrenpflicht und (ine natlonale Aufgabe im minentesten Sinne des Worteg, daß dag Reich seine Beamten *elömmlich bejahlt. Unter den heutigen Lebengmittelpreifen ö es den mittleren und unteren Lieamten des Reichs nicht möglich, D und ihre Famillen außkömmlich zu ernähren. Mie Unter— . ung von 30 M geussgt in keiner Mwelse gegenslber ben enorm
den Lebenemitfesprellen. Mesnc Fieunhe Paben bereit in der om m isston den Antrag geslellt, für die Unterbegmten pro Kopf „* und für die mittleren Meamsen big zu elnem Gehalt von 3000
1560 „S auszuwerfen. Wir werden versuchen, die Ziffer 16 in dieser Richtung zu ändern, und wir hoffen dabei auf die Unterstützung der anderen Parteien. Was den Ctat des Schutzgebietes betrifft, so be— darf es kejner Erörterung darüber, daß der vorsährige Etat für 1907 nicht maßgebend sein kann. Nach den gestrigen Ausführungen des stellvertretenden Kolonialdirektors sind die Feindselig⸗ keiten im Schutzgebiet von Südwestafrika beendet und ein Ergãnzungsetat soll den veränderten Verhältnissen Rechnung tragen. Am 31. März 1907 soll der Kriegszustand aufhören. Wenn der Kriegszustand mit dem 31. März aufbört, können wir eben mit diesem Kriegszustand nicht mehr rechnen, auf dem der Etat von 1906 aufgestellt worden ist. Ich beantrage daher, den Notetats⸗ gesetzentwurf an die Budgetkommission zu überweisen.
Abg. von Richthofen (kons.): Wir schließen uns diesem Antrage an. Alle vorgetragenen Einzelbeiten lassen sich besser in der Kommission erledigen, besonders die Beamtenfrage kann nicht hier im Plenum im Handumdrehen erledigt werden.
Damit schließt die Diskussion. Der Gesetzentwurf geht an die Budgetkommission.
Es folgt die Verlesung der Interpellationen, die sich auf das geltende Weingesetz beziehen. .
1. Interpellation Dr. Ro esicke und Genossen (2kons.):
Was gedenkt der Herr Reichskanzler zu kun, um den Wünschen des Winzerstandes und des Weinhandels nach einer sachgemäßen Aenderung des. Weingesetzes gerecht u werden, nachdem den ver— bündeten Regierungen in den Beratungen der von ihnen in der Zeit vom 8. bis 10. November 1966 einberufenen Wein— sachverstän digen diese Wünsche zur Kenntnis gekommen sind?“
2. Interpellation Schellhorn und Genossen (nl):
. „Ist dem Herrn Reichskanzler bekannt, daß in den beteiligten Kreisen des Winzerstandes wie des Weinhandels das Bedürfnis nach einer sachgemäßen Revision und besseren einheitlichen Aus. führung des Weingesetzes vom Jabre 1901 in hohem Maße vor— handen ist? Und ist der Herr Reichskanzler bereit, diesen Wünschen zu entsprechen?“
Auf die Frage des Präsidenten erklärt sich der Staats⸗ sekretär des Innern Dr. Graf von Posadowsky zu aus⸗ führlicher Beantwortung bereit.
Zur Begründung der ersten Interpellation erhält hierauf das Wort der . Abg. Dr. Roesicke (Hosp. d. Kon ]:. Es hat meist längerer Kämpfe und Dispute bedurst, ehe die Richtigkeit dessen, was wir vorschlugen und erstrebten, anerkannt wurde. Die vorliegende Inter⸗ pellation ist nicht nur von mir und meinen politischen Freunden, sondern auch von anderer Seite eingebracht worden. Es ist auch ganz erklärlich, daß diese Frage besonderes Interesse erregt; denn die Ver⸗ hältnisse in der Weinproduktion sind geradezu unglaublich geworden. Sie sind so weit gekommen, daß man das Wort aussprechen kann: sie schreien zum Himmel. Es wäre traurig, wenn dieses edelste Blatt im Kranze der Produkte unseres Vaterlandes vergilbt und vertrocknet herunterfallen würde. Das Gesetz vom 24. Mai 1901 war ein Kompromiß zwischen den widerstreitenden An⸗ schauungen unter den Interessenten und den ebenfalls differierenden Anschauungen der verbündeten Regierungen. Daß bei einem Kompromiß nicht etwas gerade Glänzendes zustande kommt, haben wir nicht allein hier zu beklagen, meist wird bei Kompromissen nicht das errelcht, was man erreichen möchte, und in diesem Gesetz sind be⸗ sonders zwei Punkte bedenklich, vor allem die Bestimmung, daß nicht als Verfälschung des Weines der Zuckerwasserzusatz angesehen werden soll, wenn durch ibn die Menge des Weines nicht erheblich vermebrt wird. „Erheblich“ ist ein schwankender Begriff, man hat keinen Anhalt dafür, wann eine Fälschung vorliegt und wann nicht. Zweitens ist die Bestimmung über die Kontrolle bedenklich. Daß dies schon damals als ein sehr schwacher Punkt erkannt wurde, ergibt sich daraus, daß ich gleich im Anschluß an die Beratungen dieses Gesetzes eine Resolution einbringen konnte, durch die die Regierung um ein Reichsgesetz ersucht wurde, welches die Ueberwachung des Verkehrs mit Nahrungs- und Genußmitteln auf Grund der bestehenden Reichsgesetze nach einheitlichen Grundsätzen und durch Bestellung besonderer Beamten regelt. Diese Resolution wurde damalt, wenn ich mich recht entsinne, ein⸗ stimmig vom Reichstag angenommen. Seit der Zeit ist nichts ge⸗ schehen. Es ist allerdings noch einmal ein Antrag Or. Jäger Baumann verhandelt, aber auch er hatte kein Ergebnis, so daß es noch heute an einer geeigneten durchgreifenden Kontrolle durch das ganze Reich hindurch fehlt. In der Kommission habe ich seinerzeit angeregt, eine Buch- und Verkehrskontrolle einzuführen. Ich fand aber mit meiner Anregung damals keinen Anklang. Heute ist aber nicht nur die große Mehrzahl der Winzer, sondern auch der reelle Weinhandel davon überzeugt, daß nur mit einer buchmäßigen Kontrolle etwas wirklich Durchgreifendes zu erreichen ist. Daß auch der reelle Handel für eine zweckmäßige Aenderung mitzuwirken bereit ist, ergibt sich aus verschiedenen Aeußerungen, namentlich aus einer Aeußerung der Handelskammer Duisburg, die besagt: es kann buchmäßig nachgewiesen werden, daß das reelle Geschäft nunmehr eine Verzinsung des Betriebekapitals von 34 oe bringt. Unter solchen Verhältnissen bleiben nur zwei Wege: entweder sich nach einem anderen Erwerbszweig umzusehen, oder, wenn man in der glücklichen Lage ist, dies tun zu können, zu privatisieren. Es wird den Landwirten — ju jenen gehöre ich — nicht immer geglaubt, wenn sie eine Berücksichtigung ihrer Interessen verlangen. Man spricht so leicht von der Begehrlichkeit der Agrarier; heute aber hat man erkannt, daß diese Begehrlichkeit ein Phantasiegebilde ist. Haben wir aber Vertreter des Handels auch auf unserer Seite, so ist unsere Po⸗ sition besser, und daraus folgt, daß unsere Forderung der Gesamtheit nützt. Die jetzige Kontrolle hat sich in der Praxis als unwirksam erwiesen. Eine so buntscheckige Kontrolle kann nicht aufrecht erhalten bleiben. In manchen Ländern sind die Kontrolleure im Hauptamt, in anderen im Nebenamt angestellt, hier sind es Fachleute, dort nicht. So liegt die Sache ungemein verschleden und jedenfalls im argen. In der Pfalz ist die Buchkontrolle eingeführt und der Kontrolleur steht im hauptamt. Die Freunde der Vermehrungsfabrikation sind damit nicht einverstanden. (Zuruf: Mußbach.) Sehr richtig, Mußbach ist ein Ort, der gezeigt hat, wieviel man mit Wasser erreichen kann. In Elsaß und Baden bestehen statt der Kontrolle Steuern, die allerdings eine gewisse Prophylaxis be⸗ wirken. Aber derjenige Bundesstgat, der auf diesem Gebiete der bedeutendste ist, der preußische Staat, läßt. bezüglich der Kontrolle am allermeisten zu wünschen übrig. Da sind 5 — 600 Kontrolleure im Ehrenamt tätig, darunter auch Gärtner, Aerzte und ganz besonders zahlreich Apotheker, nämlich nicht weniger wie 280. Ich schätze und achte die Apotheker sehr, ebenso die Aerzte, aber ob sie gerade die Zuständigen für diese Weinkontrolle sind, ob sie beurteilen können, ob sie ein Natur⸗ oder Kunstprodukt vor sich haben, bleibt zweifelbaft, auch selbst, wenn sie die Nasen noch fo tief in den Wein stecken. Dieser verschiedenartigen Kontrolle entspricht denn auch das Ergebnis derselben. In den letzten Jahren habe ich aus über 495 Prozessen Material ge⸗ sammelt, davon entfallen auf das große Preußen nur 21, auf die Rheinpfalz aber 1711 Das ist ein Beweis dafür, daß man es in der Pfalz ernst nimmt mit der Kontrolle. Die Pfalz zeichnet sich jetzt auß durch guten Wein; ich kann allen Herren im Hause nur empfehlen, wenn sie Wein brauchen, nach der Pfalz zu gehen. Im ganzen sind in diesen Prozessen an Strafen aufgekommen 116000 Maik, außerdem 4 Jabre 3 Monate 3 Tage Gefängnis. In Preußen wurden 500 Liter kasssert und 8 Tage Gefängnis verhängt; in der Pfal aber wurden 67 660 Liter ausgegossen und 28 Monate Gefängnis kerbaͤngt Nicht Geldstrasen, sondern Freiheitestrafen müssen er⸗ fannt werden, und jwar in angemessenem Maße, damit die Lauterkeit m Welnberkehr und Weinbandel zurückkehrt. Die gemachten Er⸗ sahrungen weisen ja den Weg zur Besserung. Die Kontrolle darf uicht nur statffinden in den Produttionsgebieten; im großen Dentschen Reiche ist sehr viel Platz für die Fabrikation falschen
Weines. Die Bukettstoffe werden von allen Sorten überall angeboten; wenn ich mir das Bukett für Rüdesheimer in Breslau oder Königsberg verschaffen kann, wozu soll ich mir dann ein Fuder aus Rüdesheim kommen Lassen? sagt sich so mancher. Diese Geschäfte schicken ihre Reisenden überall hin; aus der Umgehung einer Gesetzes⸗ bestimmung bat sich eine vollkommen neue Industrie gebildet. Heute kann man nicht mehr mit Ueberzeugung singen: „Im liefen Keller sitz' ich hier bei einem Faß voll Reben“, sondern modern heißt es richtiger: „Im tiefen Keller sitz' ich hier und mach' viel Wein ohne Reben“. Die Sachverständigen müssen eine feine Nase und feine Zunge haben, um den Wein wirklich taxieren zu können; die Apotheker, die Chemiker sind am wenigsten dazu geeignet. Die Kontrolleure müssen durchaus im Hauptamt angestellt werden. Im Nebenamt kann sich elner in die Sache nicht so vertiefen. Um hinter die Machinationen der Weinfälschung zu kommen, bedarf es eines sorgfältigen Studiums. Bei einer Firma, Müller in Stuttgart, wurde sestgestellt, daß eine Reihe von Chemikalien nach allen möglichen Teilen Deutschlands versandt wurden. Auf Grund dieser Fest⸗ stellungen wurden 231 Fälle von Weinverfälschung nachgewiesen. Mit gutem Wasser wird der Wein verlängert. Einer hatte angeblich sechs Faß Wein geerntet, es wurde ihm aber nachgewiesen, daß dies wegen des Frostes gar nicht möglich war. Ohne eine sachgemäße Keller kontrolle ist den Winzern nicht zu helfen. In einem Prozeß gegen Achilles Vogel wurde festgestellt, daß dieser trotz mehrerer Ver⸗ urteilungen die Weinverfälschung ruhig fortgesetzt hatte. In allen rozessen ist festgestellt worden, daß Bücher nicht geführt wurden. Auch der bekannte frühere Abg. Sartoriug schrieb grundsätzlich nichts auf. Die Sachverständigen können sich ja täuschen; deshalb bedarf es buchmäßiger Angaben, um zu verhindern, daß Unschuldige verurteilt werden, wenn anscheinend eine Streckung des Weins vorliegt, während es sich nur um eine reiche Ernte handelt. Eine Verurteilung wurde in einem Falle durch bestimmte Nachweise verhindert. Die buch⸗ mäßige Kontrolle muß unter allen Umständen verlangt und durch⸗ geführt werden. Man sage nicht, daß der Bauer das nicht kann; er versteht sehr wohl, eine solche Buchführung durchzuführen bei der vorzüglichen Schulbildung, die wir in Deutschland haben. Der Winzer wird diese Unbequemlichkeit gern auf sich nehmen. Er ist mit einer sorgfältigen, klaren Kontrolle durchaus einverstanden. Das möchte ich namentlich auch dem Grafen Posadowsky sagen. Die verschiedenartige Behandlung in den Einzelstaaten in der Weinfrage muß aufhören. In Hessen legt man z. B. das Weingesetz ganz anders aus als in anderen Staaten. Die heutigen Straf⸗ bestimmungen genügen nicht, um der Weinfälschung zu begegnen. Was nützt eine Strafe von 19000 6, wenn es sich um einen so großen Umsatz handelt! Man achtet der Strafe gar nicht und fälscht ruhig weiter, weil es sich eben lohnt. Gleich nach der Ernte werden neue Weine angeboten zu und unter dem Ankaufspreig! Wie machen das die Händler? So dumm sind sie doch nicht, daß sie teuer einkaufen und billig veikaufen. Oder soll es etwa wie bei jenem Speise—⸗ wirt die Masse bringen? Es handelt sich dabei um allerlei Manipulationen der Schmierer. Damit kann der solide Händler und Produzent nicht konkurrieren. Ich habe hier eine Sammlung von pbotographierten Weinrezepten vor mir. Nach dem einen Rezept werden zu 1000 Liter Wein 300 Liter Sauernaturwein verwendet und eine Menge von anderen Ingredienzien. Man kann es aber auch mit 200 Litern Wein machen. Tatsächlich wird dann auch ein Wein nach einem dritten Rezept ohne Wein ge⸗ macht. 1000 Liter werden mit Rosinen usw. usw. für 134 M her⸗ gestellt! Es heißt da: Wozu Wein benutzen? Wir machen Wein ohne Wein. Wenn das so weiter geht, so gehen wir einer wenig frohen Zukunft entgegen. Es muß eine zeitliche Begrenzung der Gärungszeit festgesetzt werden, damit keine Abgärungen vorgenommen werden können. Ferner muß im Gesetz ein gewisser Halt gegeben werden für die Beurteilung, wo fängt die berechtigte Weinvermehrung an, wo hört sie auf. Gerichtsmäßig ist festgestellt worden, daß der Angeklagte nicht habe wissen können, wann er mit dem Zuckern aufhören sollte. Die Wissenschaft hat gefunden, daß die Säure sich ganz natürlich im Wein durch Bakterien vermindert und daß der Zusatz von Zuckerwasser geeignet ist, die Tätigkeit dieser Bak⸗ terien zu verhindern. Ein Angeklagter bezog in 7 Jahren 17 0090 Kilogr. Glyzerin, 6000 Kilogr. Weinsteinsäure, 809 Kilogr. Pottasche, 550 Kilogr. Zitronensäure. Die Anbaufläche hat sich nicht vermehrt, wohl aber die Kellerproduktion. Bis 1892 konnte der Winzer und. Weinhändler zufrieden sein. Seitdem hat kein Produjent eine wahrhafte Freude mehr an seinem Geschäft. Besser kann es, nur werden, wenn die Schmierer durch höhere Strafen abgeschreckt werden. Unser Winzerstand, unser guter reeller Weinhändlerstand dürfen nicht ruiniert werden. Früher waren die Unkosten doppelt so niedrig und die Preise doppelt so hoch. Heut ist es umgekehrt. Kam früher ein schlechtes Jahr, dann wirkte die Höhe des Preises ausgleichend, und man kam über schlechte Jahre hinweg, heute ist es gleich, ob das Jahr gut oder schlecht ist. Die Preise bleiben gleich und der Winzer hat den Schaden. Der kleine Winzer kommt heute nicht mehr auf seine Kosten, er hat auch keinen Absatz. Der Wertoerlust der Weinberge, des Grund und Bodens ist eine Gefährdung des Kredits, des Staates selbst. Wir haben alle Veranlassung dazu, das zu ändern und zu verhindern. Wozu soll es fübren, wenn die Zahl der Konkurse in einzelnen Wein⸗ bezirken sich fortwährend vermehrt? Dazu tritt dann die letzte schlechte Weinernte und das Gespenst der Reblaus. Möge eine Kom⸗ mission nach Frankreich geschickt werden, um die Resultate der dortigen Reblausbekämpfung ju erforschen. Der Import fremder Trauben macht den einbeimischen eine sehr gefährliche Konkurrenz, namentlich seitdem die ausländischen Trauben auch in Fässern einge⸗ führt werden dürfen, wodurch ermöglicht wird, daß sie zur Trauben⸗ maische verwendet werden. Wir sollten uns bewußt sein, daß in Deutschland der Wein das edelste Produkt ist, das wir haben. Wir sollten dafür sorgen, daß uns dieser Stolz erhalten wird. Wie wichtig ist es, daß Schwache und Kranke unverfälschten Wein er⸗ halten. Wer von uns erfreut sich nicht gern eines guten echten Tropfens! Welche schönen poetischen Gedanken hat uns der deutsche Wein ge⸗ bracht! Seien wir uns darüber klar, daß der Wein in den schönsten Gegenden Deutschlands wächst und daß es sich bei den Winzern um eine Bevölkerung handelt, der die Treue zu Kaiser und Reich, Fürst und Vaterland im Herzen sitzt. Diese Bevölkerung muß dem deutschen Volke erhalten bleiben. Ich bitte den Reichskanzler, in Verbindung mit meinen politischen Freunden dafür zu sorgen, daß so kald wie möglich eine Aenderung des Gesetzes eintritt. Es ist Pflicht des Reiches, Sorge zu tragen, daß die Gesetze nicht nur er. lassen, sondern auch durchgeführt werden. Abg. Schellhorn (ul.): Der Gegenstand ist so wichtig, daß es auch meiner Fraktien notwendig erschlenen ist, eine Interpellation einzureichen. Bei allen Produkten sind mit den steigenden Pro— duktionskosten auch die Preise gestiegen, nur beim Weinbau nicht. Die Utrsachen der beutigen Zuslände sind in der unlauteren Kon— kurrenz zu suchen. In Frankfurt a. M. haben im vorigen Jahre die Delegierten von elwa 80 Winzervereinen ihre Wünsche in einer Resolution niedergelegt, in der vor allem die Kellerkontrolle im Hauptamt in allen deutschen Staaten gefordert wird. Die einheit- liche Regelung dieser Kontrolle war schon mehrfach Gegenstand der Verhandlungen im Hause. Die Ausführungen des Vorredners kann ich dahin ergänzen, daß auch 1905 und 1906 dahingehende Anträge hier gestellt wurden. Welcher Art heute viele Kontrolleure sind, ist schon erwähnt worden; j. B. fungieren Bäckermeister als Wein. kontrolleure. Wenn der reelle Weinhandel besteben soll, ist dringend Abhilfe geboten. Staatsminister, Staatssekretär des Innern Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner: Meine Herren! Ich könnte dem Oerrn Intewellanten mit einem de- kannten französischen Wort antworten: Vous prsche Das Bedauern, welches die Oerren geäußert baden üder dei
un don ver.
Zustände, die im deutschen Weinbandel desteden eilt i delkemmmer