1907 / 72 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 21 Mar 1907 18:00:01 GMT) scan diff

Qualitat

Berichte von deutschen Fruchtmãärkten. Zusammengestellt im Kalserlichen Statistischen Amt.

gering

mittel

Geiahlter Preis für 1 Doppelijentner

niedrigster

höchster

nie drigster

6.

höchster

niedrigster

*

höchster

6.

Dovveljentner

Insterburg .. kB Frankfurt a. O.. Greifenhagen. Pyrltz.

1830

19.00

17350 18.30 1840 1340

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 21. März.

Gabenliste Nr. 37.

Bei der Hauptsammelstelle der freiwilligen rankenpflege zu Hamburg für das Südwestafri⸗ fanische Expeditionskorps sind bis zum 15. Fe⸗ zruar d. J einschließlich die nachstehend aufgeführ ken geldspenden und sonstigen Gaben eingegangen:

Deutsches Reich. Königreich Preußen. Provinz Brandenburg.

2113) ‚Tägliche Rundschauë, Berlin, 2 Ballen Zeitungen. 6 „Die Woche, Berlin, 1 Ballen Zeitungen.

2422) 1 Ballen Zeitungen. .

2423 Frau General von Michelmann, Grunewald Halensee,

1 Paket Lieber gaben.

und Mai 1907, zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Bemessung des Kontingents⸗ fußes für lan dwirtschaftliche Brennereien, und Inter⸗ pellationen der Abgg. Dr. Will (Straßburg) und Genossen über die Ursachen des Grubenunglücks in Kleinrosseln (Lothringen) sowie der Abgg. Albrecht und Genossen, betreffend Veranlassung von Maßnahmen zur Verhütung von Grubenkatastrophen.

Ueber die Wahl des Präsidenten und des Ersten Vizepräsi⸗ denten ist in der gestrigen Nummer des Blattes berichtet worden.

Bei der Wahl des Zweiten Vizepräsidenten werden 318 Stimmzettel abgegeben, davon sind 124 un⸗ beschrieben, also ungültig. Von den gültigen 194 Stimmen entfallen auf den bisherigen . Vizepräsidenten Abg. Kaempf (frs. Volksp) 180; 14 Stimmen zersplittern (Abg. Schwabach erhält 3, Abg. Ortel 4, 7 andere Abgeordnete, darunter Gothein und Stadthagen, je eine Stimme).

. . Abg. Kaempf nimmt die Wahl ebenfalls mit ank an.

der Kommission, wenn möglich, abzulehnen und die Regierungs vorlage

wieder herzustellen.

Abg. Dr. Pachnicke (rs. Vgg.): Nach der eben gehörten Er⸗ klärung handelt es sich im Notetat nicht um selbständige Forderungen; der Notetat findet sein Korrelat im Etatsentwurf und die ver⸗ bündeten Regierungen halten sich nicht für berechtigt, in den Monaten, für die der Notetat gilt, über die Etatesumme hinauszugehen. Dem Bedenken gegen den von der Kommission beschlossenen Zusatz wird man die Berechtigung nicht absprechen können; überdies mache ich noch darauf aufmerksam, daß die Worte „für das Re bnungs⸗ jahr 1907‘ eventuell die Verwendung von Summen gestatten, die der Reichgtag nachher bei der eigentlichen Etatsberatung gar nicht bewilligt. Deshalb bitten wir um Ablehnung des Kommissions⸗ antrages; unser Kollege Wiemer hat lediglich als stellvertretender Berichterstatter, aber nicht als Abgeordneter für die Kommissions⸗ fassung gesprochen.

Abg. Dr. Spahn (Zentr.): Nach den letzten Ausführungen des Vor⸗ redners darf ich ja erwarten, daß der Zusatz nicht angenommen wird. Ich lege ihm meinerseits auch keine übertriebene Bedeutung bei, aber gegenüber den Ausführungen vom Bundesratsztische möchte ich gegen die Unterscheidung von Ermächtigung und Statsbewilligung pro— testieren; Riese Unterscheidung findet staatsrechtlich nicht statt. In

i i. Psnꝛrd ] 1 J . : 13 d is 30 26 is. 15 1 ir So is 26 J 17 25 565 , 15 56 , ; 1756 ; 18 56 ö w 1746 ö 1876 . . d 17,25 25 17,50 . ö 43 ; 17.50 P 00 1850 Paderborn . . . 18,60

Es solgt die zweite Beratung des Gesetzewurfs, betreffend dem Augenblick, wo wir die Ermächtigung erteilt haben, haben wir

2 z . z Vun Die Woche, Berlin 1 Ballen geutschristen. die vorläufige Regelung des Haushalts der Schutz- das Geld auch bewilligt; wir können es dann nachher nicht mehr gebiete für die Monate April und Mai 190. verweigern. Da aber auch seiters der verbündeten Regierungen an—

Provinz Westpreußen. f ad. Tag * ö ]

, ;

* den, n,. er fa er r r een , gn ire g. . folgende Bestimmung neu aufgenommen: Ein Fall wie dieser wird sich zudem nicht wiederholen; materiell be⸗ bartgtages Sein 1 ö g/ g . „Soweit die für das Rechnungsjahr 1906 bewilligten Titel, steht alfo eine Differenz überhaupt nicht. .

Provinz Schlesien. summen höher sind als die für das Rechnungsjahr 1907 ange— Abg. Freiherr von Richthofen kon): Für den praktischen Er⸗

2416) Sammelstelle des Provinzialvereins vom Roten Kreun, Frderten, tritt an Stelle des Zwölstels ein Zwölftel der letzteren. folg ist es tatsächlich ziemlich gleichgültig, ob der Etat in dieser oder zener

Soweit es sich um Neubauten handelt, können dieselben nicht in Form verabschiedet wird. In der Kommission bin ich von der Auf—

2130) ‚Tägliche Rundschau“, Berlin, 1 Ballen Zeitungen.

J o

—— 8

20.

2 8

k Dinkelsbũhl Pfullendorf. Ueberlingen. Braunschweig . ü . Mülhausen i. E..

Weißenhorn

Biberach Pfullendorf. Ueberlingen.

Insterburg. Luckenwalde Frankfurt a. O. a Greifenhagen... ,,, Stargard i. Porÿsen Schivelbein . K Lauenburg i. Pomm. Posen.. J Krotoschin Breslau. ; ö Frankenstein i. Schl.. k Halberstadt. Eilenburg

Marne

Goslar

Lüneburg. Paderborn k

Dinkel bũbl Braunschweig Altenburg

Insterburg .

Frankfurt a. O.

Greifenhagen

11 232

Stargard i. Pomm. .

ö

c iii

Breslau. J ö w

11 O 5

Frankenstein i. Schl.

Lüben i. Schl...

Halberstadt.

Eilenburg

Marne

Goslar

Biberach.

Pfullendorf.

Ueberlingen.

.

i rn,

Mülhausen i. E. .

Insterburg. R Luckenwalde... Frankfurt a. O. Stettin .. Greifenhagen

1 Sargard i. PooAusm. . Schivelbein. . K Stolp i. Pomm. . Lauenburg i. Psꝓuwm,i. Posen .. Krotoschin Breslau. . Miliisch. k Frankenstein i. Schl. Lüben i. Schl... Halberstadt. Eilenburg

Marne

Goslar

Lüneburg

Paderborn

l

ö 2 O

* 1

9 b

O 2

15,50 13 60 1620 15,20 15,45 13 30 16,090 1709 1700 17,40

8 S8

w Dre O

31 W

1 0 8

6 22

15

153 50 16,00 1620 15.20 1570 1855 1609 1700 17,50 17,80

22

1770 19.10 19,10 19 50 17, S0

21 o 21 o

Fernen (enthülster Spelz.

1980 1980 1586 2616 1575 1575

Roggen.

1709 1360

20, 20

19, S0

1700 14.00 16,60

16,70 16.00 1640 1575 16, 40 16,20

15.70 1530 16,00 15,89 18 95 17309 17,10 16 50 1720 15.80 17209 1700 18,60 1740 17.20

Ger ste.

15 50 1600 15380 1602 1609 15 60 185 50 13,50 1660 1600 17,00 1655 1740 17,25 1460 17,00 18, S0

18,09 20, 00 17,30 20 00

fe r.

1700 16390 138,20 18 00 17,650 16.39 1600 17,00 15,650 1600 1620 17,00 1600 16,40 16,80 16,40 1645 13 30 1300 17,20 13 00 17.80 13 50

1980

18.70

1960

1850 18 36

Dinkel, Fesen).

20 20

1700 1400 16,50

1690 1650 1650 15.75 16,40 1629

15.70 1630 16,00 18. 80 16.20 17,50 17.25 1650 1780 1600 1750 17,00 18 80 1740 1720

15,50 16 60 1626 16 36 16, 55 15 56 15,55 14.06 1765 165 65 17650 16 80 15 30 1756 14.56 1366 18 40

1880 20,60 17.30 20 00

17,00 1690 18,20 18,00 1760 17,00 1650 17,20 15 60 16,00 16,60 17,00 1600 16.80 16.80 1640 1670 193 65 13 50 1720 13 590 13.290 20 090

3 420

1800 1636

1710

1800 1939

lau, 2 Kisten Bücher, Zeitschriften. dre gg, Die lustige Woche, Neurode i. Schl., 6 Kisten Druck⸗

saben Versand Königlichen Mineralwassers von Obersaljbrunn Fubbach u. Brieboll, Bad Salzbrunn, 10 Kisten Mineralwasser. Provinz Hannover. 2416) Vaterländischer Frauenzweigverein, Hameln, 1 Kiste wollene

Socken. Provinz Westfalen. 2433) Ortsverein zum Roten Kreuz, Münster, 2 Kisten Bücher,

. 0 Rheinprovinz.

2121) A. F. Emde, Düsseldorf, 1 Kiste Tabak und Zigarren.

24345 Vaterländischer Frauenverein, Merzig, 8 Kisten Liebesgaben.

2435 Bürgermeister zu Hückeswagen, 50 6

Provinz Sachsen.

2418) Sudenburger Liedertafel, Magdeburg, 24 4

2424) Vaterländischer Frauenverein für Merseburg Land, Merse⸗ barg. 1 Paket Liebesgaben.

2436) Kreisausschuß des Kreises Gardelegen, 200 (6

Provinz Hessen⸗Nassau. 2405) Alldeutscher Verband, Höchst a. M., 4 Kisten Liebesgaben. 2418) Vaterländischer Frauenverein, Hofgeismar, Vaterländischer tanenderein, Bebra, Vaterländischer Frauenverein, Cassel, 1 Kiste

iebes gaben. Königreich Sachsen. 2409) Carl Otto Kemnitzer, Treuen, 3 Kisten Rauchwaren, Wollwaren, Kerzen, Kakao. Königreich Bayern. Alo) Kreissammelstelle für Oberbayern, München, 40 Kisten Bier,

L Kite Zeitungen. Al2) Kreiesammelstelle für Unterfranken und Aschaffenburg,

Wärburg, 12 Kisten Wein. A20) 2 Kisten Zigarren. 2632) Bayrischer Landeshilfsverein, Landshut, 12 Kisten Export- flaschenbier. Königreich Württemberg. 2111) Württembergischer Landefverein vom Roten Kreuz, Stutt- gart, 13 Kisten Liebesgaben. Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 2417) Spender unbekannt, Malchow, 1 Kiste Bücher, Wäsche. Großherzogtum Baden. 2425) Badischer Landesverein vom Roten Kreuz, Karlsruhe, 1 Vaket Liebesgaben. Herzogtum Sachsen⸗Meiningen. 2477) Frauenverein, Saalfeld, 1 Kiste Wollwaren. Provinz Hannover. 2437) A. Constantin, Hannover, 1 Kiste Zigaretten. Hamburg. 2106) Hamburger Landesverein vom Roten Kreuz, Hamburg, 2 Ballen Zeitungen.

Gs laufen regelmäßig Spenden ein: Königreich Preußen. Provinz Branden burg. 2438) Norddeutsche Allgemeine Zeitung“, Berlin. 2439) „Deutscher Soldatenhort“', Carl Sigismund, Berlin. Provinz Westpreußen. 240) „Danziger Zeitung“, Danzig. Königreich Sachsen. 2441) ‚Universum“, Leipzig. 2442) Daheim“, Leipzig. Königreich Württemberg. 2443) ‚Deutsches Volksblatt“, Stuttgart.

Ham burg. 2444) Hamburger Nachrichten“, Hamburg.

Max Schinckel, Ttrritorialdelegierter der freiwilligen Krankenpflege.

Indem ich für diese Gaben meinen wärmsten Dank aus⸗ spreche, hemerke ich, daß den von den Gebern hinsichtlich der wendung ausgesprochenen Wünschen diesseits Rechnung ge⸗ tragen werden wird. Berlin, den 18. März 190. Der Kaiserliche Kommissar und Militärinspekteur der freiwilligen Krankenpflege. Friedrich Fürst zu Solms⸗-Baruth.

Angriff genommen werden vor Bewilligung des Hauytetats.“

Im übrigen wird der Entwurf zur unveränderten An⸗ nahme empfohlen. An Stelle des verhinderten Abg. Semler berichtet der Abg. Dr. Wiemer über die Yer banh lungzn der Kommission.

Unterstaatssekretär Twele: Namens der verbündeten Regierungen babe ich ju erklären, daß auf deren Seite gegen den Antrag der Kommission erhebliche Bedenken obwalten, und daher zu bitten, die Regierungsvorlage unverändert wieder herzustellen. Wie ist denn die Annahme dieses Antrags in der Kommission zustande gekommen? Als jum ersten Male Bedenken gegen die Vorlage der verbündeten Regierungen in der Kommission auftauchten, knüpfte sich an diese Bedenken eine Geschäftsordnungsdebatte, in die einzugreifen den Vertretern der veibündeten Regierungen bekanntermaßen nicht gestattet ist. Als durch die Liebenswürdigkeit des Vorsitzenden der Budgetkommission trotzdem den Vertretern der verbündeten Regierungen das Wort erteilt wurde, war es natürlich, daß sie sich auf möglichst enge Ausführungen beschränkten, um nicht in die Geschäftsordnungsdebatte als solche einzugreifen. In dieser Geschäftsordnungsdebatte tauchte aber auch die Frage auf, ob die Vorlage der verbündeten Regierungen in der vorliegenden Form von der Kommission nicht überhaupt abzulehnen sei. Das mußten natürlich die Vertreter der verbündeten Regierungen, wenn irgend möglich, zu verhüten suchen, weil gar keine Zeit mehr zu Gebote gestanden hätte, den Entwurf eines neuen Notgesetzes für die Schutzgebiete an das Haus gelangen zu lassen, derart, daß er vor dem Auseinandergehen des Hauses noch hätte verabschiedet werden können. Notgedrungen waren somit die Vertreter der verbündeten Regtzierungen in der Kommission darauf angewiesen, ihrerseits selbst einen Weg ausfindig zu machen, der wenigstens dieses Schlimmste zu verhüten geeignet war. So ging von ihnen die An— regung aus, daß, wenn wirklich so erhebliche Bedenken gegen die Regierungsvorlage beständen, doch diese Bedenken aus der Kom— mission selbst heraus beseitigt werden möchten. Der Antrag wird von den verbündeten Regierungen nicht für notwendig erachtet, jedenfalls für keine Verbesserung gehalten, unter Umständen sogar für schädlich. Die Veranlassung zu dem Antrage lag ia der von einer Seite vertretenen Befürchtung, daß bei der Form der Regierungs—⸗ vorlage in einzelnen Fällen für die Monate April und Mai mehr bewilligt werden könne und werde, als der gesamte Jahresbedarf für 1907 im Etatsentwurf betrüge. Diese Tatsache als solche kann ich ohne weiteres als richtig zugeben. Ich will nicht näher darauf ein⸗ gehen, daß derartiges auch in anderen Fällen schon in früheren Jahren vorgekommen ist, ohne daß seitens dieses Hauses daraus Ver— anlassung genommen wäre, die Notgesetze in der vorgelegten Form nicht anzunehmen. Auch der in zweiter Lesung bereits erledigte Notetats⸗ entwurf enthält derartige Unstimmigkeiten, ohne daß das Haus bisher daran Anstoß genommen hätte. Die verbündeten Regierungen halten aber die erhobenen Beanstandungen auch sachlich für nicht begründet. Nach Ansicht der verbündeten Regierungen ist ein Notgesetz keine selbständige für sich bestehende Etatsvorlage, das ergibt sich ihrer Anffassung nach schon daraus, daß das Etatsnotgesetz keine selb⸗ ständigen Forderungen enthält, sondern lediglich solche, die bereits in dem ordentlichen Etatsentwurf bezw. im Entwurf des Ergänzungs⸗ etats enthalten sind. Nur insofern könnte man vielleicht von einer ewissen Selbständigkeit des Notgesetzes sprechen, weil darin . enthalten sind, die den ganien Jahresbetrag be⸗ reits verlangen. Aber es ist nicht zweifelhaft, daß es sich dabei um Forderungen nicht selbständiger Natur handelt, sondern solche, die aus dem Hauptetatsentwurf übernommen sind. Dieser letztere für das kommende Rechnungöjahr bildet das notwendige Korrelat für den materiellen Inhalt des Notgesetzes, während bezüglich der Geldbeträge das Korrelat durch den Etat für das vor— aufgegangene resp. kommende Etatsjahr gebildet wird. Nun ist es etatsrechtlich klar, daß durch das Notgesetz, das nicht länger gilt als für zwei Monate, sachlich nicht mehr gefordert werden kann, als durch den Etatsentwurf selbst beansprucht wird. Das ergibt sich, ganz abgesehen von allgemeinen staatsrechtlichen Erwägungen, schon ohne weiteres aus der Bestimmung, daß die aus dem Notgesetz sich ergebende Einnahme und Ausgabe bei den einzelnen Kapiteln und Titeln auf die Einnahmen und Ausgaben des Hauptetats berechnet werden. Es kann aber selbstverständlich nicht mehr verrechnet werden, als in diesem selbst ausgeworfen ist; alles, was darüber hinausgeht, ist eine Ueber⸗ oder außerordentliche Ausgabe. Es genügt dabei nicht etwa einfach die Berufung auf das verabschiedete Not⸗

oder außeretatsmäßigen Ausgaben

sassung ausgegangen, daß zur Klarstellung der Sache die Annahme des Antrages erfolgen müßte; diese Klarstellung ist aber auch durch die heutige Debatte gegeben worden. Auch der praktische Gesichts« punkt hinsichtlich der Bauten bestäckt mich jetzt in dem Wunsche, den Kommissionszusatz abzulebnen.

Abg. Sin ger (Soz.): Wir sind auch unserseits für die Her— stellung der Regierungsvorlage, womit natürlich nicht gesagt sein soll, daß wir für den Inhalt des Gesetzes selber sind. Die heutige Er— klärung des Vertreters der verbündeten Regierungen erscheint mir als größere Bürgschaft für die Wahrung unseres Etatsrechtes, als ein solcher Zusatz in dem Gesetze.

Damit schließt die Diskussion.

F 1 der Vorlage wird unter einstimmiger Streichung des von der Kommission beschlossenen Zusatzes unverändert an⸗ genommen, ebenso der Rest des Gesetzes.

Es folgt die dritte Beratung des Not⸗Reichsetat⸗ Gesetzes für die Monate April und Mai 190. ö.

Hierzu liegt ein von Mitgliedern der Rechten und Linken gestellter Antrag auf Wiedereinstellung der in der zweiten Tesung abgelehnten Forderung zum Erwerb eines Postgrund⸗ stückes in der Franzoͤsischen Straße zu Berlin vor.

Ohne Debatte wird dieser Antrag gegen die Stimmen der Sozialdemokraten, des Zentrums und der Polen ange⸗ nommen und mit dieser Aenderung der Notetat im einzelnen und sodann in der Gesamtabstimmung im ganzen.

Ebenso gelangt ohne Diskussion der Gesetzentwurf, he⸗ treffend die Bemessung des Kontingentsfußes für landwirtschaftliche Brennereien, unverändert zur An⸗ nahme. Es folgen die Interpellationen der Abgg. Dr. Will-Straßburg und Genossen (Zentr. und der Abgg. Albrecht und Genossen (Soz.) über die Ursachen des Gruben⸗ unglücks in Klein⸗Rosseln (Lothringen), beziehungsweise Ver⸗ anlassung von Maßnahmen zur Verhütung von Gruben⸗ l n gen wie die auf den Zechen Ge fia Reden und Vuillemin.

Staatsminister, Staatssekretär des Innern Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:

Ich bin bereit, beide Interpellationen zu beantworten, kann aber erst in einigen Tagen dem Herrn Präsidenten den Tag der Beant⸗ wortung mitteilen, weil ein technischer Beamter der elsaß lothringischen Verwaltung zur Beantwortung zugezogen werden muß, auch der preußische Herr Handelsminister zur Sache zu hören ist.

Der Gegenstand wird verlassen.

Präsident Graf Udo zu Stolberg-⸗Wenigerode: Durch Nachrichten der Presse war zu meiner Kenntnis gelangt, daß die hiesige Polizeiverwaltung eine Versammlung, die in den Räumen res Reichstages stattgefunden hatte, für ungestzlich gehalten bat. Ich habe mich verpflichtet gebalten, diese Angelegenheit dem Herrn Reschskanzler gegenüber zur Sprache zu bringen. Der Herr Reiche⸗ kanzler erklärte mir, daß er die Sache prüfen und mir weitere Mit- teilungen machen würde. Diese Mitteilung geht mir soeben zu, und ich will Ihnen von dem Inhalt deiselben Kenntnis geben. Der Reichskanzler schreibt: ‚Die Annahme, daß die Polizei wegen Ab— haltung der Versammlung eine strafrechtliche Enischeidung bei der Staatsanwaltschaft beantragt habe, oder daß die letztere Behörde unmittelbar eingeschritten sei, ist nach den von mir angestellten Ermittelungen unzutreffend. Alleidings hat die Polijei mit Rücksicht auf die über jene Versammlung verbreiteten Nach richten Erwägungen darüber angestellt, ob es sich um eine Ver⸗ sammlung gehandelt hat, welche nach den Bestimmungen des preußischen Vereins und Versammlungsrechtes anzumelden gewesen wäre. Sollte die Angelegenbeit nicht obnehin als erledigt zu betrachten sein, so wird die Königlich preußische Staatsregierung Ew. Exzellenz vor weiterem ven dem Siande der Sache in Kenntnis seßtzen. Ich glaube, die Angelegenheit ist hiermit für den Reichstag zunächst erledigt. Ich möchte Ibnen vorschlagen, beute eine jweite Sitzung abzubalten um 43 Uhr mit der Tagesordnung: Dritte Beratung des Vertrages zwischen dem Deutschen Reiche und Luxemburg über Beitritt Luxemburgs zur Norddeutschen Braustenergemei schaft, dritte

. 1

gesetz, sondern diese Ueber— i jaber . wie alle anderen nachgewiesen und aus sich selbst heraus begründet werden. Das Zutreffende dieser Aus führungen ergibt sich aus der weiteren Erwägung, daß das Notgesetz keine Bewilligung ausspricht, sondern nur eine Ermächtigung.

in zweiter, beziebungsweise dritter Lesung. Natürlich hat die Ver abschiedung des Notgesetzes auch ihre Bedeutung. Die verbündeten Regierungen machen auf Grund der Ermächtigung Ausgaben, ferner

zu einzelnen Fragen später nicht mehr das Wort ergreifen, aber die

dritter Lesung. Auf die Bedenken gegen den Zusatz will ich

geschaffen werden, das sebr schädlich wirken kann. Erfahrungẽ«

Die tatsächlichen Bewilligungen erfolgen immer erst durch den Etat

werden die Parteien mit Rücksicht auf das verabschiedete Notgeset z

Bewilligung der angeforderten Jahresbeträge geschieht doch immer erst durch die Verabschiedung des Etats in zweiter und

im einzelnen nicht eingehen; es kann aber dadurch ein Piäiudis

Beratung des Notetats für die Schutzgebiete und dritte Beratung des Gesetzentwurfs, betreffend die Bemessung des Kontingente fußes für landwirtschaftliche Brennereien.

Damit ist das Haus einverstanden.

Schluß 4 Uhr.

24. Sitzung vom 20. März 1907. Uhr.

Am Bundesratstische: Staatssekretär des Reichsschatzamts Freiherr von Stengel und stellvertretender Direktor der Kolonialahteilung des Auswärtigen Amts Dernburg.

In dritter Lesung wird der Vertrag zwischen dem Deuischen Reich und dem Großherzogtum Luxem⸗ burg über den Eintritt Luxemburgs in die Norddeutsche Brausteuergemeinschaft ohne Dedatte im einzelnen und im

N . P . . . . 8 0 0 7

n. ö k . ; 1iids 60 1516 1736 17.53

Biberach. ö 13665 18 4 1520 2200 3416 20 66 is 66

Pfunen dor. . O0 18.00 328 . 13 36 19 26 3 995 15 235 13 36 . w 15 5909 19,56 1555 15565 15 55

Uebeilingen . V . 20 93 2 . ; ; y . J 143 6 33 2 138 13 1715 18.43 18.52 2B. Sitzung vom 20. März 1907, Nachmittags 1 Uhr. ; 28990 9531 18.20 . Umständen fann eg dahin führen, daß seine rechtzeitige Verabschiedung sodann im ganzen an.

, ö 1760 1750 (Bericht von Wolffg Telegraphischem Bureau.) Altenburg ; s x ; ; ; z ö . . / 18 50 18 50 9 . 9 9 n * 3 *** M enke . t ark r d * * ĩ ͤ 6. N . . . 4 * 1 1 1 . . * 3 13 ̃ 3. . ; . vi mere fg. Hehl des , , 1 der , , . 21 r,, een, , , 23 y. en rr . 3 24. 207 22 85 22, Sof 12.3 sepräsi denten für die auer der ession 6 . ; Werechnunn' der Rwölftel won dem ver, weiter Bemessung des Kontinge att aßes der; ; Bemerkungen. Die verkaufte Men ͤ 6 ; zwe ; n, darauf beschraänki hat, bei der Berechnung der Zwölftel von dem der. , hen, m cr Diba de k ge wird auf volle Doppelientner und der Verkaufs wert auf dolle Mark abgerund De ite resp. dritte Beratung der Gesetzentwürfe, betreffend die R ah Hugehen. Von wirtschaftlichen Brennereten ohne Debatte definitiv an ' et mit itts z 9 / abschledeten Etat des abgelaufenen Rechnungsiahres auszugeben. Von

9 geteilt. r Durchschnittspreig wird aus den unabgerundeten Zahlen berechn zorläu fige Regelung? des Haushalts der Schutz . n be B

Gin li . 5 . Ror Der egender Strich (— in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Prels nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Be richt feblt⸗ ,

ee tritt die Notwendigkeit eines w . nicht immer chon lange im voraus auf, sondern sie kann bisweilen erst kurz vor n den igt. l . . Ablauf des Etatsjahres übersehen werden. Nach Auffassung der ver. Ebenso nimmt das Vaus das Notetat sg get ö bündeten Regierungen sollte man sich daher buten, das Notgesetz obne Schutzgebiete für die Monate April und Mai 1 N in die zwingendsten Gründe in seiner Aufstellung zu erschweren. Unter dritter Lesung ohne Diskussion endgültig im einzelnen und

ganzen definitiv genehmigt.

Deutscher Reichstag.

a,,, e ,

J / 0 8

genommen. Damit ist die Tagesordnung erledigt

gebiete und des“ Rei shaushaltz für die Monate April ! missson ab. Nach alledem kann ich nur wiederholt bitten, den Antrag